Fridtjof-Nansen-Realschule Castrop
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Fridtjof-Nansen-Realschule Castrop
Fridtjof-Nansen-Realschule Castrop-Rauxel Benutzerordnung der Computer in der Schule 1. Anwendungsbereich Die Benutzerordnung gilt für die Nutzung der Computer und Netzwerke, die von der Schule betrieben werden. Darüber hinaus gelten die Regelungen für digital ausgestattete Geräte, die von den Schulangehörigen mit in die Schule gebracht werden. Die genannten Computer können nur unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen von Schülerinnen und Schülern genutzt werden. 2. Gerätenutzung a) Die Bedienung der Computer hat entsprechend den Anweisungen der Lehrkraft zu erfolgen. b) Die Schülerinnen und Schüler sind zum sorgsamen Umgang mit den von der Schule gestellten Geräten verpflichtet. Das Essen und Trinken während der Nutzung der Computer und innerhalb der Computerräume ist untersagt. c) Veränderungen der Installation und Konfiguration der von der Schule gestellten Computersysteme sind untersagt. Fremdgeräte dürfen nicht ohne Zustimmung der Lehrkraft an Computersysteme der Schule angeschlossen werden. d) Die Installation von Software – egal in welcher Form – auf den Computern ist nur nach Genehmigung der verantwortlichen Lehrkraft zulässig. e) Nach Beendigung der Nutzung muss der Computer ordnungsgemäß heruntergefahren werden, der Arbeitsplatz ist ordentlich zu verlassen werden. Dabei ist jeder Nutzer für seinen Arbeitsplatz verantwortlich (Eintragen in die Nutzerliste, PC herunterfahren, Monitor ausschalten, aufräumen, Stuhl an den Tisch stellen). f) Störungen oder Schäden an den Computern sind der Lehrkraft unverzüglich zu melden. Die vorsätzliche Beschädigung von Sachen ist strafbar und kann zur Anzeige gebracht werden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen. g) Gegenüber Schülerinnen und Schülern, welche die Geräte entgegen den Anweisungen der Lehrkraft nutzen oder die ihren bzw. seinen Pflichten als Nutzer nicht nachkommen, können geeignete Maßnahmen ergriffen werden. In Betracht kommt insbesondere die Untersagung der weiteren Nutzung auf Dauer oder für einen bestimmten Zeitraum. 3. Nutzung und Speichern von Daten a) Das Speichern von Daten ist nur für unterrichtliche und schulische Zwecke erlaubt und dient der Sicherung von Unterrichtsergebnissen der Schülerinnen und Schüler. b) Das Verändern, Löschen oder sonstiges Unbrauchbarmachen von gespeicherten Daten, die von anderen Personen als dem jeweiligen Nutzer gespeichert wurden, ist grundsätzlich untersagt. c) Es ist untersagt, pornografische, gewaltverherrlichende, rassistische, jugendgefährdende, beleidigende oder sonstige strafrechtlich verbotene Inhalte im Computernetzwerk oder im Internet aufzurufen, zu speichern, zu veröffentlichen oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und der aufsichtsführenden Lehrkraft unverzüglich Mitteilung zu machen. d) Ferner dürfen Inhalte, die dem Ansehen oder dem Erscheinungsbild der Schule schaden, nicht verbreitet werden. e) Der Download von Dateien (vor allem Musikstücke und Filme), die in sogenannten FileSharing-Netzwerken angeboten werden, ist untersagt. f) Die Installation von heruntergeladenen Anwendungen ist nur nach Genehmigung durch die verantwortliche Lehrkraft zulässig. Veröffentlichung von Inhalten 1. Veröffentlichung von geschützten Inhalten Texte, Bilder oder sonstige urheberrechtlich geschützte fremde Inhalte (z.B. Audio und Videodateien) dürfen nur mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht werden. 2. Bildrechte Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten. Die Verwendung und Veröffentlichung von Fotos ist nur gestattet mit der Genehmigung der abgebildeten Personen (bzw. deren Erziehungsberechtigten). 3. Schulhomepage Schülerinnen und Schüler dürfen Inhalte auf der Schulhomepage nur mit Zustimmung der Schulleitung oder der für die Schulhomepage zuständigen Lehrkraft veröffentlichen. 4. Abschluss von Verträgen Schülerinnen und Schüler dürfen im Rahmen der Nutzung von Internetinhalten weder im Namen der Schule noch im Namen anderer Personen Vertragsverhältnisse eingehen. 5. Verantwortlichkeit Schülerinnen und Schülern sind für die von ihnen im Internet veröffentlichten Inhalte und Äußerungen innerhalb der gesetzlichen Grenzen verantwortlich. Datenschutz und Fernmeldegeheimnis 1. Bekanntgabe persönlicher Daten Schülerinnen und Schülern ist aus Gründen des Datenschutzes untersagt, personenbezogene Daten (z.B. Telefonnummer, Adresse oder ähnliches) auf den Computern der Schule zu speichern oder zu veröffentlichen. Personenbezogene Daten dürfen ausschließlich auf den externen Datenträgern der Schülerinnen und Schüler gespeichert werden (Disketten, USB – Speicher). 2. Aufsichtsmaßnahmen für die Internetnutzung a) Aufsichtsführende Lehrkräfte sind zur Erfüllung der Aufsichtspflicht berechtigt, die Inhalte von aufgerufenen Webseiten und von E-Mails zu kontrollieren. b) Zu diesem Zweck werden mit dem Login-Kennwort verbundene Protokolle gespeichert, insbesondere wenn Tatsachen den Verdacht eines Missbrauchs der schulischen Computer begründen. c) Der Zugriff auf die gespeicherten Nutzungsdaten ist ausschließlich den Lehrkräften vorbehalten. Diese dürfen von ihrem Einsichtsrechten nur in Fällen des Verdachts von Missbrauch und durch verdachtsunabhängige Stichproben Gebrauch machen. Sonstige Vorschriften 1. Aufsichtspersonen Als weisungsberechtigte Aufsicht gelten neben Lehrkräften auch sonstige Bedienstete der Schule (z.B. Honorarkräfte in AGs). 2. Verstöße gegen die Benutzerordnung Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung disziplinarische Maßnahmen oder auch strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben. 3. Haftung der Schule a) Es wird keine Garantie übernommen, dass das System fehlerfrei und ohne Unterbrechung läuft. Aufgrund der begrenzten Ressourcen kann die Verfügbarkeit der gespeicherten Daten nicht garantiert werden. b) Aufgrund der begrenzten Ressourcen kann ein verlässlicher Virenschutz für gespeicherte Daten nicht vollständig garantiert werden. c) Die Schule haftet vertraglich im Rahmen ihrer Aufgaben als Systembetreiber nur, soweit ihr grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt. Die Schülerinnen und Schüler und ihre Erziehungsberechtigten, versichern durch ihre Unterschrift die Kenntnisnahme dieser Nutzungsordnung (siehe Kurzform der Benutzerordnung). Castrop-Rauxel, 15. März 2012