Elemente sozialer Infrastruktur
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Elemente sozialer Infrastruktur
Elemente sozialer Infrastruktur Elemente sozialer Infrastruktur Auflistung vorhandener und notwendiger Bausteine einer sozialen Infrastruktur Erstfassung 1993 Änderung und Überarbeitung 2003 II Überarbeitung 2011 Areti Tsohatzopoulos Antje Gliwa Hannah Nagl Elemente Sozialer Infrastruktur Vorwort zur Überarbeitung von 2011 Wozu soll diese Sammlung von Elementen sozialer Infrastruktur dienen: Einerseits stellt es die Vielfalt von Einrichtungen, Diensten und Hilfen sozialer Infrastruktur dar, andererseits bietet diese Zusammenstellung einen Überblick, durch den sowohl planende Berufe, als auch Bürger sich informieren können. Ziel ist es StadtplanerInnen zu befähigen, die für die Zukunft von Städten und ihrer Bürger lebensnotwendigen Einrichtungen, Dienste und Hilfen sozialer Infrastruktur kennenzulernen, damit die für die Bürger angemessenen Angebote und Infrastrukturnetze geplant und umgesetzt werden können. Quartiers- und gemeinwesenorientierte Settimgs sind durch soziale Infrastrukturplanung zu entwickeln und müssen sich kontinuierlich den verändernden Bedürfnissen von Bürgern in ihren Quartieren anpassen. Nur ein gemeinsames Wissen um die Möglichkeiten, deren örtliche und bürgerorientierte Umsetzung und –anpassung an die Bedürfnisse der Bewohner und mit diesen (empowerment) führt zu wirkungsvoller, nachhaltiger sozialer Infrastruktur und hilfreichen Angeboten für den in den Wohngebieten jeweils spezifischen Hilfebedarf. Diese Sammlung zeigt auch die Veränderung von sozialer Infrastruktur vorzugsweise in Berlin über vier Jahrzehnte auf und ist als fortschreibbare Planungshilfe gedacht. Sie entstand am Fachgebiet: Entwerfen, Bauten des Gesundheitswesens (Prof. Robert Wischer) des Instituts für Gesundheitswissenschaften der TU-Berlin im Rahmen der Forschungsarbeiten von Dr. Christa Kliemke. Wir freuen uns auf Ihre Mithilfe zur Entwicklung wohngebietsbezogener sozialer Infrastruktur. TU-Berlin Dr. Christa Kliemke Projektleitung / Herausgeberin Dr.-Ing. Christa Kliemke, TU-Berlin Institut für Gesundheitswissenschaften vormals Institut für Krankenhausbau Str. d. 17. Juni 135, 10623 Berlin TU Berlin - IFG 2 Elemente Sozialer Infrastruktur Inhalt Seite 2 Vorwort Inhaltsverzeichnis 3 Einleitung 4 Erläuterung von Bezeichnungen und Abkürzungen 8 Gesamtgliederung der Elemente 11 Begriffe – Wohnen 12 – Wohnergänzende Einrichtungen und Dienste 27 – Ausbildung und Arbeit 58 – Freizeit 60 Quellenverzeichnis 62 Literaturverzeichnis 70 Internetadressen 79 Stichwortverzeichnis 80 TU Berlin - IFG 3 Elemente Sozialer Infrastruktur Einleitung „Soziale und kulturelle Infrastruktur“ bestimmt die Anziehungskraft einer Region. So definierte eine Sachverständigengruppe der EWG die Funktion dieses Begriffes 1964. Das gilt heute, 1993 noch genauso. Ziel dieser Zusammenstellung ist es, die Elemente einer Infrastruktur, die ein Wohngebiet für alle Menschen nicht nur anziehend macht sondern überhaupt in jeder Lebenssituation bewohnbar macht, zu erfassen, zu erklären und zu ordnen. Die Schwierigkeiten, die einem derartigen Unterfangen entgegenstehen, werden in vielen Publikationen angeführt. Eine immense Bandbreite an Namensgebungen, unklare Definitionen, auch in der Fachliteratur, die ein genaues Abgrenzen erschweren und teilweise unmöglich machen und unterschiedliche regionale Besonderheiten. Überlappende Funktionen oder auch für Einrichtungen gleichen Namens unterschiedliche Leistungsspektren, machen ein eindeutiges Definieren nur begrenzt möglich. Bei der Systematisierung Bedürftigkeitsform wurde verzichtet. bewusst Diese auf eine Einteilung Trennung in nach verschiedene Behinderungsarten und zusätzlich in verschiedene Altersstufen übersieht, dass Menschen mehrfach hilfebedürftig sein können. Es gibt Bereiche, für die es sinnvoll sein kann spezielle Gruppen zu berücksichtigen. Für einen umfassenden Überblick über eine soziale Infrastruktur muss der Hilfebedürftige mit seinen unterschiedlichen Bedürfnissen auch nach Hilfe gesehen werden. Erst nach der Quantität der Hilfebedürftigkeit unterscheidet sich der Bedarf nach einem speziellen Hilfeangebot. Erst auf den zweiten Blick sollte die weitere Unterscheidung nach Behinderungsart gesehen werden. Ziel des Auftrags durch das Institut für Gesundheitswissenschaften war es, eine Auflistung aller in Berlin vorhandenen und notwendigen sozialen Dienste und Einrichtungen für Menschen mit Hilfebedarf zu erarbeiten und um sinnvolle Einrichtungsbeispiele aus anderen Bundesländern oder dem Ausland oder durch sinnvolle Modelleinrichtungen zu ergänzen. TU Berlin - IFG 4 Elemente Sozialer Infrastruktur Voraussetzung war, dass Leistungsangebote für jede Altersgruppe von Menschen zu berücksichtigen seien und ebenso alle Arten von Beeinträchtigungen. Dies betrifft nicht nur Menschen mit lebensbegleitender Behinderung, sondern auch kurzzeitig hilfebedürftige Menschen. Es ist eine allgemeine Übersicht über Dienste und Einrichtungen und Hilfen, die dazu beitragen können, dass Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen selbstbestimmt und so „normal“ wie möglich leben können. Normalität bedeutet z.B., so wie die Lebenshilfe dies nach dem in Dänemark entwickelten Normalitätsprinzip von BANK- NIKKELSEN für geistig behinderte Menschen definiert, auch allgemeingültig für alle Menschen mit Beeinträchtigungen: § Das Eingeständnis, dass ...Behinderung normal ist, dass sie als stets vorhandene Möglichkeit zum menschlichen Dasein gehört. § Die Voraussetzung, dass der ...Mensch mit Behinderung im Grunde die gleichen menschlichen Bedürfnisse, Empfindungen und Wünsche hat wie jedes andere Mitglied der Gesellschaft auch. § Die Forderung, die Lebensbedingungen der... Behinderten denen der Nichtbehinderten soweit wie möglich anzugleichen. [nach 28] Das bedeutet z.B.: § Es ist normal, dass man an einem Ort wohnt und dass die übrigen Aktivitäten an einem anderen Ort ausgeführt werden. § Es ist normal, dass Kinder zuhause wohnen und dass man sein Zuhause verlässt, wenn man erwachsen wird. § Kann man nicht zuhause wohnen, muss man dem Betroffenen Institutionen anbieten, in denen sie wohnen sollen, wie andere wohnen, d.h. in kleinen Einheiten mit eigenem Zimmer. § Es ist normal, dass Kinder zur Schule gehen. § Es ist normal, dass Erwachsene eine Arbeit haben. § Diejenigen, die keine Arbeit bekommen können, empfangen kompensierende Unterstützung oder Pension. § Es ist normal, dass man Freizeit und Ferien hat. TU Berlin - IFG 5 Elemente Sozialer Infrastruktur § Es ist normal, dass man in einem zweigeschlechtlichen Milieu wohnt und dass man heiratet, wenn man Lust und den Drang verspürt. „[4] § Es ist normal, dass man seinen Tagesablauf und Entscheidungen über die eigene Person selbst bestimmt. Diese Normalität für alle Menschen mit ihren vielfältigen Behinderungen, oder/und Hilfebedarf zu erhalten, bzw. erst zu schaffen, sollte auch Ziel unseres Gesundheitssystems, unseres „Sozialen Netzes“ sein. Die Definition der EWG beschreibt unter kultureller und sozialer Infrastruktur Wohnungen, Krankenhäuser und Freizeiteinrichtungen. Heute sind diese Begriffe breiter zu verstehen. Wohnen findet nicht nur in der eigenen Wohnung statt sondern in vielfältigen Wohnformen. Bedürftig, krank oder behindert sein bedeutet nicht mehr nur Krankenhausaufenthalt, sondern Hilfe in verschiedensten Einrichtungen und durch unterschiedliche Dienste, daheim und im Wohnumfeld. Zur Infrastruktur gehören ebenso das Bildungswesen und das Verkehrswesen. Nach diesen Kriterien wurde folgende Einteilung vorgenommen: § WOHNEN § WOHNERGÄNZENDE EINRICHTUNGEN UND DIENSTE AUSBILDUNG UND ARBEIT § FREIZEIT § VERKEHR In den folgenden Erläuterungen der einzelnen Einrichtungen und Dienste finden sich nicht alle in der Systematisierung erwähnten Bausteine, dafür zusätzlich einige andere. Die Erläuterungen enthalten Aussagen zu: § Konzept, Zielgruppe, Art der Betreuung, Ziel, etc.; § Ausstattung, mit allgemeinen Angaben zur Personalausstattung und Anzahl der Betreuten, soweit dies möglich ist; TU Berlin - IFG 6 Elemente Sozialer Infrastruktur § rechtliche Vorgaben, Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und z.B. DINNormen, soweit welche vorhanden sind; § bauliche Vorgaben, DIN-Normen etc., soweit vorhanden und nötig; § allgemeine Angaben zur Finanzierung, durch den Bezirk, das Land Berlin; § Trägerformen, kommunal, freigemeinnützig, privat. Es ist nicht vollständig möglich gewesen alle Bezeichnungen, die Einrichtungen für hilfebedürftige Menschen tragen, zu sammeln und ist nicht möglich für gewachsene Bereiche eine durchgängige hierarchische Zuordnung vorzunehmen, auch in Anbetracht der kurzen Bearbeitungszeit von Juli bis September 1993. Somit stellt diese Arbeit kein absolutes Endergebnis dar, sondern einen Zwischenstand des gesammelten Wissens, die zu weiteren Ergänzungen anregen soll. Ich möchte an dieser Stelle Bettina Fuchs und Jutta Wiemer für ihre kenntnisreichen Hinweise danken. Areti Tsohatzopoulos, Berlin, 28.10.1993 TU Berlin - IFG 7 Elemente Sozialer Infrastruktur Erläuterung von Bezeichnungen und Abkürzungen ArbStättV Arbeitsstättenverordnung BSHG Bundessozialhilfegesetz regelt u.a. Leistungen der und Ansprüche auf Sozialhilfe BMAS Bundesministerin für Arbeit und Soziales BWB GmbH Berliner Werkstätten für Behinderte GmbH Ein Berliner Träger von Behindertenwerkstätten. BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung BA Bundesanstalt für Arbeit / Arbeitsagentur BAGSO Bundesarbeitsgemeinschaft der SeniorenOrganisationen e.V. BauO Bln Bauordnung für Berlin § 72 BSHG Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten BMFSFJ Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Deutsche Rentenversicherung seit 1.10.2005 Nachfolge der Landesversicherungsanstalt DIN 18024 DIN 18024, Teil 1: Bauliche Maßnahmen für Behinderte und alte Menschen im öffentlichen Bereich; Planungsgrundlagen; Straßen, Wege und Platze. Teil 2 : Bauliche Maßnahmen für Behinderte und alte Menschen im öffentlichen Bereich; Planungsgrundlagen; Öffentlich zugängliche Gebäude. seit Oktober 2010 ist die DIN 18024-2 abgelöst von DIN 18040-1: Barrierefreies Bauen Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude seit Anfang 2010 ist die DIN 18024-1 abgelöst von DIN 18070: öffentlicher Verkehrs- und Freiraum DIN 18040 DIN 18070 DIN 18025 DIN 18040 TU Berlin - IFG DIN 18025, Teil 1: Barrierefreie Wohnungen; Wohnungen für Rollstuhlbenutzer, Planungsgrundlagen. seit August 2010 abgelöst von DIN 18040-2: Barrierefreies Bauen Teil 2 - Wohnungen Teil 2: Barrierefreie Wohnungen; Planungsgrundlagen. 8 Elemente Sozialer Infrastruktur DIN 77800 Qualitätsanforderungen an Anbieter der Wohnform „Betreutes Wohnen“ Deklaration der Vereinten Nationen Deklaration der Vereinten Nationen über die Rechte Behinderter HeimG Heimgesetz, gilt für Heime. Es regelt die stationäre Pflege älterer sowie pflegebedürftiger oder behinderter Volljähriger HeimPersV Heimpersonalverordnung HeimMindBau V Heimmindestbauverordnung Verordnung des Bundes, BGBL 1983 I Seite.547ff,:Verordnung über bauliche Mindestanforderungen für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für volljährige Menschen. Wegweiser der Kältehilfe Gesamtstädtische Liste von Berlin mit Angeboten der Kältehilfe und Tagesstättenangebote für wohnungslose Menschen, Nacht- und Notunterkünfte und auch die Angebote für die medizinische und zahnmedizinische Versorgung. (Sozialgesetzgebung) KJHG Kinder- und Jugendhilfegesetz KDA Kuratorium Deutsche Altershilfe KV Kassenärztliche Vereinigung LIGA der freien Wohlfahrtsverbände In der LIGA sind zusammengeschlossen: -Arbeiterwohlfahrt (A WO) -Caritasverband (CV) -Diakonisches Werk (DW) -Deutsches Rotes Kreuz (DRK) -der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband (DPW) -Jüdische Gemeinde ÖGDG Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst Pflegebedürftigkeit Bundessozialhilfegesetz (BSHG) §§ 68 f SchulG Schulgesetz für Berlin SchwbG Schwerbehindertengesetz SGB V Sozialgesetzbuch 5 des Bundes, regelt u.a. Leistungen der Krankenkasse SGB XI Sozialgesetzbuch 11 – Pflegeversicherung – SHB Spastikerhilfe Berlin e.V. TU Berlin - IFG 9 Elemente Sozialer Infrastruktur Vdak Verband der Angestelltenkrankenkassen e.V. VdK Sozialverband Deutschland VskA Verband für sozial – kulturelle Arbeit WBS Wohnberechtigungsschein WVO Werkstättenverordnung vom 13.8.1980 (BGBI.I), geändert durch Verordnung vom 14.12.1992 (BGBl.1). Dritte Verordnung zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes WTG Wohnteilhabegesetz WHO Weltgesundheitsorganisation (World Health Organisation) TU Berlin - IFG 10 Elemente Sozialer Infrastruktur TU Berlin - IFG 11 Elemente Sozialer Infrastruktur Begriffe WOHNEN Soziale Wohnraumförderung Nachfolge des Sozialen Wohnungsbaus nach einer Reform des Wohnungsbaurechts 2001. Staatliche Maßnahmen zur Förderung des Wohnungsbaus und anderer Maßnahmen zur Unterstützung von Haushalten bei der Versorgung mit Mietwohnraum und bei der Bildung von selbst genutztem Wohneigentum. Unterstützt werden Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Dies sind: (1) im Fall der Förderung von Mietwohnraum bes. Haushalte mit geringem Einkommen sowie Familien und andere Haushalte mit Kindern; alleinerziehende, schwangere, ältere Menschen, behinderte Menschen, wohnungslose und sonstige hilfebedürftige Personen; (2) im Fall der Förderung der Bildung selbst genutzten Wohneigentums bes. Familien und andere Haushalte mit Kindern sowie behinderte Menschen, die unter Berücksichtigung ihres Einkommens und der Eigenheimzulage die Belastungen des Baus oder Erwerbs von Wohnraum ohne soziale Wohnraumförderung nicht tragen können. Geregelt im Wohnraumförderungsgesetz. (60) TU Berlin - IFG 12 Elemente Sozialer Infrastruktur WOHNEN Rollstuhlgerechte Wohnungen (RbWohnungen) Diese sind nach der DIN 18025 Teil 2 geplante, gebaute Wohnungen (unter Berücksichtigung der DIN 18024, gemäß des §51 BauO Bln; zukünftig in DIN 18040 Teil 2 geregelt), gemäß den Bedürfnissen von Rollstuhlnutzern, insbesondere bei der Ausstattung in Küche und Sanitärbereich. Rb-Wohnungen sind in erster Linie gedacht für Menschen mit so schweren körperlichen Behinderungen, dass technische und bauliche Hilfen notwendig sind, um ihnen ein weitgehend selbständiges Leben zu ermöglichen. Die Wohnungsgrößen liegen im Land Berlin bei 52 55 qm bei 1,5 Zimmern für eine Person und 62 - 67 qm bei 2 Zimmern für zwei Personen. Seit dem letzten Behindertenbericht des Senats von 1994 ist der Bedarf an behindertengerechten Wohnungen im Jahr 2000 um 50 % gestiegen, inzwischen (2011) ist die Bedarfslücke im Westteil der Stadt größer als in den östlichen Bezirken. „Für zukünftige Planungen ist es von Bedeutung, dass sich ca. 62% aller Nachfragen auf 1- bis 2- Zimmer-Wohnungen beziehen, etwa 35% wünschen sich eine 2,5- bis 4Zimmer- Wohnung.“ (32) Seniorengerechte Wohnungen In der DIN 18025 Teil 2 ist barrierefreies Wohnen für alle Menschen beschrieben, die Sonderformen im Wohnungsbau weitgehend aufhebt. Blinde und sehbehinderte, gehörlose, ältere, gehbehinderte Menschen, klein- und großwüchsige Menschen, Kinder sollen sich frei von fremder Hilfe bewegen und zurechtfinden können. Für Seniorengerechte Wohnungen sind vor allem Schwellenlosigkeit, Aufzug, Zentralheizung, DIN gerechte Türbreiten und abgemessene Badezimmergrößen, die eine barrierefreie Ausstattung ermöglicht, wichtig. (Für Maßnahmen zur Wohnraumanpassung nach § 40 Abs. 4 SGB XI können durch die Pflegekassen bis zu Euro 2.557,-je Maßnahme gezahlt.) Die Flächenvorgaben für (geförderte) seniorengerechte Wohnungen liegen im Land Berlin bei 40 – 45 qm bei 1,5 Zimmern für eine Person und 50 – 55 qm bei 2 Zimmern für zwei Personen. Der Einsatz von seniorengerechter Haustechnik („intelligente Technik“) gewinnt zunehmend an Bedeutung. TU Berlin - IFG 13 Elemente Sozialer Infrastruktur WOHNEN Betreutes Wohnen Die am meisten an der Normalität orientierte Wohnform stellt das selbstbestimmte Leben mit externen Hilfen in der eigenen Wohnung dar. Zusätzlich zum Miet- oder Kaufvertrag wird i.d.R. ein Betreuungsvertrag mit Wohlfahrtsverbänden oder Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe abgeschlossen, die mit dem jeweiligen Anbieter des Betreuten Wohnens/ Wohnungsunternehmen zusammenarbeiten. Je nach Hilfebedürftigkeit stützen Art und Menge des Hilfeangebotsdas Verbleiben in der Wohnung, die auch bei wiederkehrenden Institutionsaufenthalten erhalten bleibt. Günstig sind Wohnungen, in deren Nähe Beratungs- oder Koordinierungsstellen, Tagesstätten, Tagespflege, Krankenwohnung, Kurzzeitpflege oder andere wohnungsorientierte Hilfeangebote liegen. Betreutes Wohnen unterliegt nicht dem Heimgesetz. Siehe dazu auch DIN 77800.(44) Betreutes Einzelwohnen (BEW) Diese Wohnform ist für ältere und behinderte Menschen konzipiert, die nicht in einem Heim, sondern selbstbestimmt weiter in einer abgeschlossenen Wohnung leben und den eigenen Haushalt führen wollen mit der Möglichkeit, im Bedarfsfall Verpflegung und Betreuung zu erhalten. Therapeutisch betreutes Einzelwohnen Therapeutisch betreutes Einzelwohnen: Seelisch behinderte Menschen werden in individuellem Wohnumfeld extern durch ein Team von Mitarbeitern des Einrichtungsträgers betreut. Sie bieten Hilfen bei der Selbstversorgung, Tages- und Freizeitgestaltung und bei der Gestaltung persönlicher und sozialer Beziehungen. (32) TU Berlin - IFG 14 Elemente Sozialer Infrastruktur WOHNEN Betreute Wohngruppen Bewährt haben sich laut einer Broschüre des BMFSFJ Größenordnungen mit 6 bis 8 pflegebedürftigen Bewohnern, die sowohl unter gruppendynamischen als auch unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten empfohlen werden. Die Betreuung kann stundenweise bis Rund-um-dieUhr erfolgen, und wird über einen Betreuungsvertrag geregelt. Wichtig ist die Trennung von Wohnen und Arbeiten, also die Teilnahme an tagesstrukturierenden Maßnahmen außerhalb der Wohnung. Betreute Wohngruppen gibt es vor allem im Bereich der Betreuung behinderter und psychisch kranker Menschen, aber auch im Bereich der Jugendfürsorge und Heimkinderversorgung. Zu erwähnen sind noch die nicht gesondert beschriebenen Wohngruppenformen der Pflegewohngemeinschaft, Alten- oder Alt-Jung-Wohngemeinschaften (Mehrgenerationenwohnen). Wenn keine Selbstzahlungsmöglichkeiten bestehen, ist das Land Kostenträger, vertreten durch die Bezirke. Betreute Wohngruppen für Es gibt eine Bandbreite von Ausgestaltungen der Senioren Wohnform, die hinter der gemeinsamen Eingangstür vom Einzelzimmer bis zum Appartement reicht z. B. als Altenwohnungen in Wohngebieten eingestreut, in Altenwohnanlagen und Seniorenresidenzen oder in Mehrgenerationen-Wohnformen. Diese Einrichtungen befinden sich oft - wegen der Inanspruchnahme von Verpflegung, Reinigungsdiensten und Wäscheservice sowie pflegerischen Dienstleistungen - in unmittelbarer Nähe und/oder in enger Kooperation mit einer Altenhilfeeinrichtung oder Anbietern sozialer Dienste. TU Berlin - IFG 15 Elemente Sozialer Infrastruktur WOHNEN Betreute Wohngruppen für Die Wohnungen müssen mindestens rollstuhlgerecht körperlich behinderte sein, nach DIN 18025. Die Menschen Bewohnerzusammensetzung sollte nicht streng nach Behinderungsgrad getrennt sein. Bei schwerster körperlicher Behinderung (z.B. Bettlägerigkeit) sind in der Vergangenheit bereits 60 qm pro Person gefördert worden. Mögliche Träger sind die jeweiligen Verbände, freie Anbieter oder z.B. die Spastikerhilfe e.V. Berlinweit gab es im Jahr 2000 auf 1000 EW 0,29 Plätze in diesen Wohngruppen. Tatsächlich stellte der Senat 2000 fest, dass der Bedarf stark zurückgegangen ist. „Ausschlaggebend dafür könnte sein, dass die Nachfrage nach ambulanten Wohnformen eher in Richtung ‚Betreutes Einzelwohnen’ geht. Dies hatte für die Bedarfsplanung zur Folge, dass bei Neuplanungen in Berlin kein prospektiver Bedarf mehr angemeldet wurde.“ (32) Betreute Wohngruppen für Bei dieser Wohnform leben in der Regel Menschen mit geistig behinderte unterschiedlichen Graden geistiger Behinderung Menschen zusammen. Je nach Grad der Behinderungen ist die Betreuung unterschiedlich intensiv, bzw. das Leben in unterschiedlichem Maße selbstbestimmt. Häufig verfügen geistig behinderte Erwachsene auch über körperliche Behinderungen. Um einen Auszug zu vermeiden, sollte die Wohnung mindestens rollstuhlgerecht sein. Selbst schwerst mehrfach behinderte Menschen können in Wohngruppen leben, brauchen dazu aber sicherlich z.B. bei Bettlägerigkeit 55 - 60 qm pro Person auch zur benötigten Dimensionierung von z.B.: Fluren, Bädern etc. TU Berlin - IFG 16 Elemente Sozialer Infrastruktur WOHNEN Therapeutische Wohngemeinschaft (TWG) Therapeutisch betreute Wohngemeinschaft: Das Zusammenleben von mehreren seelisch behinderten Menschen ist methodisches Prinzip der Hilfeleistung z.B. beim Wohnen und Wirtschaften. Es stellt eine alternative Wohnform zu Heim oder Klinik dar. Besonders wichtig ist die räumliche Nähe zu Beratungsdiensten, die in Krisensituationen leicht erreichbar sein sollten und ein verfügbarer schutzgewährender institutioneller Rückhalt. 1994 wurde die „Vereinbarung zum Abbau vollstationärer psychiatrischer Betten sowie zum Aufbau einer besseren ambulanten psychiatrischen Versorgung“ im Zusammenhang mit der Psychiatriereform im Land Berlin beschlossen. Parallel zum Abbau psychiatrischer Krankenhausbetten entstanden von 1993 – 2000 ca. 1700 Plätze in betreuten Wohnformen und ca. 700 Plätze in Tagesstätten. (32) Die Finanzierung erfolgt in der Regel im Rahmen der Eingliederungshilfe (SGB XII). Ambulant betreute Wohngemeinschaften für demenzerkrankte Menschen In „Demenz- WGs“ teilen sich ca. 6- 12 demenzerkrankte Menschen eine Wohnung. Jeder Bewohner hat sein eigenes Zimmer mit seinen eigenen Möbeln. Wohnzimmer, und Küche werden gemeinsam genutzt. Professionelles Pflegepersonal kümmert sich um die Mieter. Das Konzept der „Demenz-WG“ bietet die Chance, dass demenzerkrankte Menschen länger selbstbestimmt leben. Angehörige werden entlastet, können zugleich aber Einfluss ausüben und Verantwortung übernehmen. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, in Abhängigkeit der Trägerschaft. www.wegweiserdemenz.de/wohngemeinschaft TU Berlin - IFG 17 Elemente Sozialer Infrastruktur WOHNEN Wohnformen für wohnungslose Menschen Die Zahl der Menschen, die längerfristig ohne eigenen Wohnraum leben, ist steigend. „Es ist erklärtes Ziel des Senats seit 1989, von der Schaffung großer Wohneinrichtungen für wohnungslose Menschen wegzukommen und stattdessen kleine überschaubare Einrichtungen, insbesondere aber sozialpädagogisch betreute Wohnprojekte zu fördern und durch verstärkte Zuwendungen an freie Träger dies zu fördern.“ [1] „Im August 1999 beschloss der Senat von Berlin einen Leitlinien- und Maßnahmenplan, um Schwerpunkte für die weitere Wohnungslosenhilfe und einen noch zu erarbeitenden Obdachlosenrahmenplan zu setzen.“ (35) Es gibt städtische und freie Träger. Die Bezahlung kann nach BSHG über die Sozialhilfeträger erfolgen. Servicehaus Vor allem in den skandinavischen Ländern in den 70ern verbreitete Wohnform. Wohnhaus mit Einzelwohnungen und einem großen Anteil Gemeinschaftsflächen und bestimmten Serviceleistungen (Essensversorgung, Kinderbetreuung, Wäschereinigung u.a.). Oft genossenschaftliche Trägerform. Seniorenwohnhaus Ein Haus mit Appartements und Zweiraumwohnungen, für die als Serviceleistung werktags ein SozialarbeiterIn, bzw. AltenpflegerIn zur Verfügung stehen, z.T. mit Gemeinschafts-einrichtungen. Betreuung und Pflege ist nicht integriert, sondern wird von ambulanten Diensten geleistet. Die Wohnungen sollten seniorengerecht ausgestattet sein. Ein Wohnberechtigungsschein ist i.a. nicht nötig für den Zuzug. Im Allgemeinen stehen 40 - 45 qm für eine Person (1,5 Zimmer), und 50 - 55 qm für zwei Personen (2 Zimmer) zur Verfügung. Für rollstuhlgerechte Seniorenwohnungen sind diesen Größen jeweils rund 12 qm hinzuzurechnen. Für die Gemeinschaftsfläche sind in der Regel zusätzlich bis zu 2 qm pro Wohneinheit in Verbindung mit Umlagen auf die Miete vorgesehen. (36) TU Berlin - IFG 18 Elemente Sozialer Infrastruktur WOHNEN Mehrgliedrige Einrichtung Mehrgliedrige Einrichtungen sind unterschiedlich gestaltete Verbindungen von Altenwohnheimen, Altenheimen und Altenpflegeheimen, die ihre Aufgabe in gegenseitiger Ergänzung erfüllen. (Definition des Statistisches Bundesamt 1996). (37) Ursprünglich in Baden Würtemberg erfolgreich eingeführtes Konzept, auch „Kleeblatt“- Einrichtung genannt, bei dem vier wohnortnahe Hilfesyssteme ineinander greifen: - stationäre Pflege - altengerechtes und betreutes Wohnen - Kurzzeit- und Tagespflege - Anbindung von offener und ambulanter Altenhilfe. Voraussetzung ist die zentrale Lage und die kleine Größe (bisher je 24 Pflegeheimplätze und je 6 – 22 betreute Wohnungen). Bewiesen wurde hier, dass zentral organisierte kleine Pflegeheime durchaus kostendeckend betrieben werden können. [3] Wohnheim Die Anforderung an die Bewohner hinsichtlich ihrer Selbständigkeit unterscheidet sich bei den verschiedenen Trägern. Das Leistungsangebot und die Betreuung variieren bei den Häusern. So gibt es stundenweise bis rund um die Uhr Betreuung. Der Heimstatus setzt nach Heimgesetz einen Betreiber voraus, der sowohl Unterbringung als auch (pflegerische) Dienstleistungen aus einer Hand anbietet. (§1, Abs.1, Satz 2) Wohnheime fallen unter die HeimMindBauV. Demnach sind ein Wohnschlafraum von min. 12 qm für 1 Person und 18 qm für 2 Personen vorzusehen, eine Küche (Kochnische) und Sanitärraum. TU Berlin - IFG 19 Elemente Sozialer Infrastruktur WOHNEN Wohnheim für behinderte Menschen (HeimR) Heime für Menschen mit Behinderung, die auf ein ganztägiges Betreuungsangebot angewiesen sind. Das Heimangebot kann von Menschen mit Behinderungen in Anspruch genommen werden, die entweder tagsüber einer Arbeit oder Beschäftigung nachgehen. Eine Heimbetreuung kann auch in sog. Außenwohngruppen stattfinden, die rechtlich und organisatorisch einem Heim (als Mutterhaus) zugeordnet sind. Die einzelnen Wohngruppen sollen grundsätzlich 8 Plätze haben. (32) Die Größe einer Heimeinrichtung soll nach Auffassung des Senats von Berlin im Regelfall 40 Plätze betragen. Dies ist nach Auffassung der TU Berlin, Fachgebiet Entwerfen, Bauten des Gesundheitswesens zu groß und sollte aus sozialpsychologischen Gründen und der Förderung von Selbständigkeit kleiner sein; es könnten mehrere kleinere Einheiten in einem organisatorisch größerem Verbund zusammengeschlossen sein. Altenwohnheim / Seniorenwohnheim Das Altenwohnheim ist ein Zusammenschluss in sich abgeschlossener Wohnungen, die in Anlage, Ausstattung und Einrichtung den besonderen Bedürfnissen älterer Menschen Rechnung tragen. In Altenwohnheimen besteht im Bedarfsfall die Möglichkeit der Versorgung und Betreuung (evtl. auch bei leichtem Pflegebedarf) durch das Heim. (Definition des Statistisches Bundesamt 1996). (37) Seniorenwohnheime unterliegen grundsätzlich dem Heimgesetz. TU Berlin - IFG 20 Elemente Sozialer Infrastruktur WOHNEN Herberge In Berlin übliche Bezeichnung für eine Einrichtung zur Kurzzeitunterbringung für behinderte junge Erwachsene oder Kinder und Jugendliche mit einem heilpädagogischen Leistungsangebot. In einer wohngemeinschaftsähnlichen Wohnung kann Betreuung bis rund-um-die-Uhr erfolgen. Aufnahmegründe können z.B. Entlastung der Sorgeberechtigten, Vorbereitung auf ein Wohnen außerhalb des Elternhauses, Wohntraining, etc. sein. [5] Es gibt Möglichkeiten der Kostenübernahme durch die Krankenkasse, durch die Sozialhilfeträger als Maßnahme der „Eingliederungshilfe für Behinderte“ (BSHG §§39 ff) oder als „Hilfe zur Pflege“ (BSHG §§68, 69). Die Anzahl der Herbergen und Herbergsplätze für erwachsene Behinderte nahm in den letzten Jahren im Vergleich zu 1994 kontinuierlich ab. Grund ist die zurückgehende Nachfrage nach einer Kurzeitunterbringung speziell in Herbergen der Behindertenhilfe und die daraus resultierende fehlende Wirtschaftlichkeit des Angebotes. (32) Wohnschule Wohnschulen für Jugendliche und junge Erwachsene mit leichter geistiger Behinderung haben das Ziel, dass sich die Teilnehmer selbständig in der eigenen Wohn- und Arbeitssituation sowie im Freizeitbereich und in der Gesellschaft zurechtfinden. Während einer Zeit von einem bis zu drei Jahren leben die Teilnehmer in den Räumen der Wohnschule. Es gibt unterschiedliche Modelle. In einigen gehen die Bewohner am Vormittag einer Teilzeitarbeit außer Haus nach und am Nachmittag findet in der Wohnschule Unterricht zu folgenden Themen statt: Umgang mit sich selbst, Umgang mit anderen, Freizeit, Haushalt, Geld und Schriftverkehr. In anderen finden Schulungen zu den obigen Themen wöchentlich statt. (39) Die Wohnschulen stammen ursprünglich aus der Schweiz, wo sie bereits seit 1978 bestehen. TU Berlin - IFG 21 Elemente Sozialer Infrastruktur WOHNEN Übergangswohnheim (ÜWH) „Trainingswohnung“ Ein Übergangswohnheim ist eine offene Einrichtung, z.B. für psychisch labile Menschen, die vor oder nach einem Krankenhausaufenthalt geschützt wohnen bzw. das selbständige Wohnen oder den Übergang in andere Wohn- und Betreuungsformen trainieren können. „Sie bieten Schutzräume und social support für die Menschen, die den Anforderungen einer anderen Einrichtung (noch) nicht gewachsen sind.“ [6] Die Aufenthaltsdauer kann bis zu mehrere Jahre betragen. Die Zusammenarbeit mit Werkstätten und Beratungsstellen ist notwendig. Übergangshaus für wohnungslose Menschen Wohnform für wohnungslose Menschen, z.B. haftentlassene, deren personengebundene Defizite im Zusammenhang mit Wohnungslosigkeit stehen. Die Aufenthaltsdauer beträgt 6 - 18 Monate, nach Maßgabe des Einzelfalls findet eine sozialpädagogische Einzelbetreuung, Beratung, Begleitung und Vermittlung gemäß § 72 BSHG, Gruppentraining und gezielte Freizeitgestaltung statt. Frauenhaus Ein Haus oder eine Wohnung, wo misshandelte Frauen mit ihren Kindern erste Zuflucht finden, wo ihnen und den Kindern bei der Bewältigung der Probleme, die sich durch die Trennung von ihrem Partner ergeben, geholfen und wo die Frauen zur Aufnahme einer selbständigen Lebensführung motiviert werden sollen. Das erste Frauenhaus entstand 1976 in Berlin auf Initiative autonomer Frauengruppen mit finanzieller Unterstützung von Bund und Senat. Inzwischen gibt es in fast allen größeren Städten Frauenhäuser, die von unterschiedlichen Trägern (Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, autonomen Frauengruppen) unterhalten werden. (40) TU Berlin - IFG 22 Elemente Sozialer Infrastruktur WOHNEN Kindernotdienst Anlauf- und Beratungsstelle für Kinder und Eltern und Menschen, die sich um Kinder sorgen. Das Hilfeangebot erfolgt rund-um-die-Uhr, es kann persönlich (auch vor Ort in den Familien) oder am Telefon wahrgenommen werden. Kinder unter 14 Jahren werden in Obhut genommen, bei häuslicher Gewalt ist eine kurzfristige Beratung und Aufnahme in Wohngruppen möglich. Die Beratungen finden anonym statt. Gesetzliche Grundlage ist der § 42 des Kinderund Jugendhilfegesetzes (KJHG). Des weiteren sind die Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter zum KJHG verbindlich. Der Kindernotdienst in Trägerschaft des Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg nimmt stellvertretend für alle Bezirksämter die Funktion der Inobhutnahme überregional wahr. (41) Boarding House An das Wohngebiet angebundene Möglichkeit des Kurzzeitwohnens zur Überbrückung von (familiären) Krisensituationen und Wohnungsnotstand, als Besuchsunterkunft – auch für pflegende Angehörige etc. Altenheim / Seniorenheim Im Altenheim werden ältere Menschen betreut und versorgt, die bei der Aufnahme zur Führung eines eigenen Haushaltes nicht mehr imstande, aber nicht pflegebedürftig sind. (Definition, Statistisches Bundesamt 1996). (37) Es stellt jedoch keinen fachlich zukunftsträchtigen Fokus mehr dar. „Es existiert weiterhin, weil die entsprechenden Gebäude nun mal vorhanden sind und die Umwandlung der Heim- in Pflegeplätze aus fiskalischen Gründen nur allmählich in der Vergangenheit Raum griff. Aus versorgungsstruktureller Sicht ist jedoch ein an dieser besonderen, (sonder-) ordnungsrechtlich geschützten Wohnform festzuhalten, kaum zu argumentieren.“ (33) TU Berlin - IFG 23 Elemente Sozialer Infrastruktur WOHNEN Heimplätze für schwerstpflegebedürftige Senioren Ein Pflegeheim ist eine stationäre Einrichtung zur Versorgung von pflegebedürftigen Menschen, die vor allem verhaltenstherapeutische Maßnahmen und aktivierende Pflege bieten soll. Durch koordinierte Hilfsdienste kann diese Zahl begrenzt werden auf die Menschen, die dauernde pflegerische Betreuung rund um die Uhr benötigen. Über die Größenordnung für die Rentabilität eines Pflegewohnheims gibt es sehr unterschiedliche Meinungen. Das Baden- Württembergische Sozialministerium und das Institut für Gesundheitswissenschaften (vormals Institut für Krankenhausbau der TU-Berlin) empfahlen bereits 1993 Größen von bis zu 30 Plätzen als effizient. (42) Heimplätze für gerontopsychiatrisch beeinträchtigte Menschen Im Interesse einer Versorgung und Pflege, die den besonderen Anforderungen gerontopsychiatrisch beeinträchtigter BewohnerInnen gerecht wird, sollte ein möglichst hoher Anteil an Einzelzimmern angestrebt werden. Dem erhöhten Mobilitätsbedürfnis dieser Personengruppe ist durch ausreichend große Aufenthaltsbereiche Rechnung zu tragen. Eine Öffnung zu einem umfriedeten Außenbereich möglichst mit witterungsunabhängigen Bewegungsmöglichkeiten sollte angestrebt werden. (38) Die Vorhaltung von Rundwegen ist allerdings zu überdenken; In Holland werden sie im Gegensatz zu Deutschland nicht vorgesehen, da z.B. dementiell erkrankte Patienten oftmals körperlich dazu nicht mehr in der Lage sind und nur orientierungslos „herumlaufen“. (43) Zur leichteren Orientierung sollten individuelle und identifikationserleichternde Gestaltungsmöglichkeiten durch Farbgebung, Beleuchtung und Bodenbeläge genutzt und dunkle Winkel und optische Barrieren vermieden werden. Flure sollten besser kleine Nischen haben, in denen der Patient verweilen kann. TU Berlin - IFG 24 Elemente Sozialer Infrastruktur WOHNEN Pflegeheim Sie unterliegen dem Heimgesetz. Nach HeimMinBauV gilt für Pflegeheime: Der Wohnschlafraum für 1 Person beträgt mind. 12 qm und für jede weitere zusätzliche 6 qm. Mehr als 4 Personen sind jedoch in einem Wohnschlafraum nicht zulässig. Gem. § 27 Abs. 3 Satz 2 BSHG können die Unterbringungs- und Verpflegungsaufwendungen, sowohl auch die über die Höchstgrenze liegenden Kosten übernommen werden. In Fällen, in denen vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht gewährleistet ist, besteht auch die Möglichkeit der vorübergehenden Betreuung in einem Pflegeheim, z.B. im Anschluss an eine stationäre Behandlung in einem Krankenhaus. (45) Altenpflegeheim / Seniorenpflegeheim TU Berlin - IFG Das Altenpflegeheim dient der umfassenden Betreuung und Versorgung chronisch kranker und/oder pflegebedürftiger alter Menschen. (Definition, Statistisches Bundesamt 1996). (37) Im saarländischen Landespflegeplan 2001 – 2003 sind detaillierte Aussagen bzw. Anforderungen zur Strukturqualität der Einrichtungen im baulichen, personellen und konzeptionellen Bereich enthalten. Die Aufnahme einer Pflegeeinrichtung in den Landespflegeplan wird u.a. an das Vorhandensein bestimmter qualitativer Ausstattungsmerkmale gebunden: - Vorhaltung von 50 % der Pflegeplätze in Einzelzimmern - Gewährleistung der Barrierefreiheit im und um das Gebäude (vgl. DIN 18040-2) - Rollstuhlgerechte Ausstattung von mind. 25 % der Pflegeplätze (vgl. DIN 18040-2) - Dementengerechte Gestaltung der Einrichtungen u.a. durch gesicherten Zugang ins Freie - Ausstattung aller Pflegezimmer mit mind. einem Sanitärraum mit Dusche und WC einschl. bodengleichem Ablauf und Rufanlage - Vorhaltung einer ausreichenden Anzahl von multifunktionalen Gemeinschaftsräumen zur sozialen Betreuung und aktivierenden Pflege (38) 25 Elemente Sozialer Infrastruktur WOHNEN Pflegewohnheim Einrichtungstyp, der seit Mitte der 1990er Jahre aus der Umwandlung früherer Heimformen (z.B. Feierabendheime der DDR) und Krankenhausabteilungen hervorgegangen ist. Pflegewohnheime bieten Menschen, die auf Grund ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung ihr vertrautes Zuhause verlassen müssen, ein Wohnumfeld, in dem ihnen ein weitgehend selbst bestimmtes Leben ermöglicht wird. Voraussetzung für die Aufnahme ist die Pflegestufe I, II oder III. Die Unterbringung erfolgt vorwiegend in Einzelzimmern, nach Absprache können eigene Möbel aufgestellt werden. Feierabendheim In der DDR gebräuchliche Bezeichnung für Heime für ältere Menschen. Diese Einrichtungen unterlagen der Abt. Gesundheits- und Sozialwesen des Magistrats, die für alle bedürftigen Menschen zuständig war. Die geringen Kostenbeiträge, hohe Berufstätigkeit der Frauen, mangelnde alternative Wohnformen und große Einzugsbereiche bestimmten die hohe Bewohneranzahl (und ihr Bild), zu dem auch geistig und körperlich behinderte Menschen zwischen 18 und 65 gehörten. Krankenpflegeheim Eine nur in der DDR vorhandene Einrichtung mit ärztlicher Behandlung und therapeutischen Maßnahmen. Die Bewohnerstruktur umfasste alle Arten der Behandlungsbedürftigkeit (selbstständig bis bettlägerig) und Behinderungen (psychisch, geistig und körperlich behinderte Menschen) und war unabhängig vom finanziellen Status. Diese Heime unterlagen den Rechtsvorschriften für Feierabend- und Pflegeheime in der DDR. Nach 1990 gingen die Krankenpflegeheime zunächst in die Verwaltung der Bezirksämter über, bevor individuell neue Träger gefunden oder gegründet wurden, da diese Art der Einrichtung nicht als eigenständiger Typ erhalten werden sollte. [7] Therapeutisch betreutes Heim TU Berlin - IFG Betreuung insbesondere seelisch behinderter Menschen, bei denen eine Krankenhausbehandlung nicht mehr erforderlich ist oder vermieden werden soll, die aber einen besonderen, geschützten und strukturierten Rahmen benötigen. (32) Es gelten die Heimpersonal- und die Heimmindestbauverordnung. 26 Elemente Sozialer Infrastruktur WOHNERGÄNZENDE EINRICHTUNGEN UND DIENSTE Handel- und Dienstleistungen Selbstbestimmtes Wohnen ist für Menschen mit eingeschränktem Aktionsradius auch dann nur möglich, wenn möglichst alle Dienstleistungen, die man alltäglich oder oft für seinen Alltag benötigt, in Wohnortnähe sind. Untersuchungen befinden als fußläufig zu bewältigenden Radius 150 Meter (10 min). Zu benötigten Dienstleistungen gehören u.a. Lebensmittelladen, Apotheke, Fußpflege, Maniküre, Friseur, Post. Gesundheitszentren Gesundheitszentren fassen, mehr oder weniger institunionell, unterschiedliche Segmente des Gesundheitswesens zusammen, um eine gegenseitige Steigerung der Effizienz zugunsteneiner individuellen Gesundheitsförderung zu erreichen. Nach Gordon Friesen lassen sich diese Segmente als „PACE“ beschreiben: Preventive, Assessiv, Curative, Emergency. Praxen Die Standortfestlegung für Praxen innerhalb der Stadtteile erfolgt gemäß Sicherstellungsvertrag durch die KV abhängig von der Niederlassungsberechtigung, die durch die Kassenärztliche Vereinigung erteilt wird. Man unterscheidet zwischen ärztlichen, therapeutischen und rehabilitativen Praxen. Ärztliche Praxen Für eine gute medizinische Versorgung ist eine ausreichende Anzahl von Arztpraxen im Wohnumfeld primär notwendig. Ein Zusammenfassen verschiedener Praxen an einem Ort, in einem Gebäude, erspart zeitaufwendige Überweisungswege. Es gibt Ärztehäuser, bzw. poliklinische Einrichtungen und Medizinische Versorgungszentren (MVZ). Diese beinhalten beliebig viele Fachärzte unterschiedlicher Fachrichtungen oder/und Psychotherapeuten (z.B. Praktischer Arzt, Neurologe, Psychiater, Orthopäde, Zahnarzt, Gynäkologe, Urologe, Internist, Kinderarzt). Ein Zusammenschluss mehrerer Ärzte gleicher oder verschiedener Fachrichtungen in gemeinsamen Räumen heißt Praxisgemeinschaft (früher auch Gruppenpraxis) oder Gemeinschaftspraxis, je nachdem ob jeder Arzt seine eigenen Patienten behandelt, und abrechnet, oder ob dies gemeinschaftlich geschieht. TU Berlin - IFG 27 Elemente Sozialer Infrastruktur WOHNERGÄNZENDE EINRICHTUNGEN UND DIENSTE Therapeutische Praxen Therapeutische Praxen dienen der außerstationären Behandlung zur Rehabilitation und Prävention. Am häufigsten werden folgende therapeutischen Richtungen benannt: - Logopädie: therapeutische Behandlung von Sprachstörungen; - Physiotherapie/ Krankengymnastik: durch bestimmte Bewegungstechniken soll das Bewegungsverhalten des Patienten normalisiert oder bei Behinderungen die restlichen Funktionsfähigkeiten zu weitgehender Selbständigkeit des Patienten gefördert werden. [11] - Ergotherapie: „mittels handwerklich schöpferischer Arbeiten werden gezielte, der jeweiligen Behinderung und dem Alter entsprechend, individuelle Bewegungsanleitungen gegeben, durch die Störungen der Motorik, Sensorik und Wahrnehmung ausgeglichen werden können.“ [12] Ergo-, Logopädie und Krankengymnastik sind Vertragsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen und werden unter Heilmittel eingeordnet. Gemeinschaftspraxen sind auch in diesen Praxen als Zusammenschluss unterschiedlicher therapeutischer Praxen an einem Ort in einem Gebäude möglich. Rehabilitative Praxen Bei Hilfebedürftigkeit und eingeschränkten Bewegungsmöglichkeiten sind umfassende gesundheitsfördernde Angebote in Wohnortnähe wie Massage, Sauna, Gymnastik, Schwimmen, Therapiebaden etc. wichtig, wasdurch unterschiedliche Praxen und Dienstleistungsträger privat angeboten wird. Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD) Der ÖGD fördert und schützt die Gesundheit der Bevölkerung, beobachtet und bewertet die Auswirkungen der sozialen Lebens- und der Umweltbedingungen auf die Gesundheit. Grundlage hierfür ist das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG). Die Senatsverwaltung für Gesundheit ist oberste Gesundheitsbehörde in Berlin, die einzelnen Gesundheitsämter untere Gesundheitsbehörden und in den Bezirksämtern angesiedelt. Überbezirkliche Stellen sind z.B. das Landesversorgungsamt, die Hauptfürsorgestelle, u.a. [9] TU Berlin - IFG 28 Elemente Sozialer Infrastruktur WOHNERGÄNZENDE EINRICHTUNGEN UND DIENSTE Planungs- und Koordinierungsstelle Gesundheit (Ehemals Plan- und Leitstelle für Gesundheit (PLG)) MVZ – Medizinisches Versorgungszentrum Die bezirklichen Planungs- und Koordinierungsstellen Gesundheit übernehmen eine wichtige Rolle bei der Prävention und Gesundheitsförderung vor Ort. Sie sind (in Berlin) dem Stadtrat für Gesundheit zugeordnet. Auf der Basis einer bezirklichen Gesundheitsberichterstattung und -planung werden Initiativen, Projekte und Angebote für die Bevölkerung mit folgender Aufgabenstellung: Gesundheitsberichterstattung, Gesundheitsförderung, Gesundheitsplanung, Psychiatriekoordination, Suchthilfekoordination entwickelt und koordiniert. Medizinische Versorgungszentren sind fachübergreifende, ärztlich geleitete Einrichtungen, in denen Ärzte als Vertragsärzte oder als Angestellte tätig sind. MVZ bieten eine fachübergreifende ambulante Versorgung aus einer Hand und unter einem Dach an. Dadurch, dass für Ärzte unterschiedlicher Fachgruppen die Möglichkeit besteht, mit anderen Beteiligten eng zusammenzuarbeiten, soll eine besonders umfassende und sektorübergreifende Versorgung angeboten werden. Für Ärzte und Psychotherapeuten bieten MVZ die Chance, als Angestellte an der vertragsärztlichen ambulanten Versorgung gesetzlich Versicherter teilzunehmen, ohne die mit einer Praxisgründung verbundenen wirtschaftlichen Risiken tragen zu müssen. (Quelle: http://www.berlin.de/gesundheitsplattform/zentren/) Poliklinik TU Berlin - IFG In der DDR verbreitetes Modell der Gesundheitsversorgung. Im geteilten Deutschland hatten sich zwei unterschiedliche Gesundheitssysteme entwickelt. So gab es in der DDR kaum niedergelassene Ärzte. Die ambulante fachärztliche Versorgung wurde in Polikliniken und Ambulatorien zentralisiert. Fachärzte unterschiedlicher Ausrichtung arbeiteten gemeinsam unter einem Dach, um den Patienten unnötige Wege von einem Facharzt zum nächsten zu ersparen. „Mit der Gründung der Trägergesellschaft „Gesundheitlichsoziale Zentren Berlin“ hat das Land Berlin Voraussetzungen geschaffen, dass 13 ehemalige Polikliniken künftig in neuer Form zur gesundheitlichen und sozialen Versorgung beitragen können.“ Senatsverwaltung für Gesundheit, Jahresgesundheitsbericht 1991[8] 29 Elemente Sozialer Infrastruktur WOHNERGÄNZENDE EINRICHTUNGEN UND DIENSTE Assessment - Unit Eine Einrichtung, die einem Ärztehaus / Gesundheitszentrum angegliedert sein kann, in der der mentale, soziale, physische Zustand eines hilfesuchenden, kranken Menschen untersucht werden kann, um eine Einschätzung der tatsächlichen Fähigkeiten zu erhalten und um angemessene Hilfeleistungen für die jeweilige Lebenssituation koordinieren zu können. Quartiersagentur / Qurtiersmanagement „Die Quartiersagentur ist mit der Aufgabe des Quariersmanagements beauftragt, das seit Mitte der 90er Jahre in Berlin für Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf eingesetzt wurde (Bund-LänderProgramm „Soziale Stadt“). Das Quartiersmanagement umfasst soziale, städtebauliche, wirtschaftliche und ökologische Aspekte, um eine weitere Entmischung der Bevölkerung in den innerstädtischen Wohnquartieren und zunehmende Segregationsprozesse in der Gesamtstadt einzudämmen.“ (46) Es versteht sich als Vermittler zwischen Verwaltung, Bewohnerschaft und Wirtschaft und ist für die Finanzierung von Investitionen zuständig. Schuldnerberatung / Insolvenzberatungsstelle Aufgabe der Insolvenzberatungsstellen ist die bestmögliche Gläubigerbefriedigung. Daneben soll die Insolvenzordnung nach Durchführung eines Insolvenzverfahrens die Möglichkeit eines wirtschaftlichen Neuanfangs eröffnen. Wichtigste Instrumentarien dabei sind das Verbraucherinsolvenzverfahren und die Restschuldbefreiung. Zur Sicherstellung der Strukturqualität sollte als Mindestanforderung: 1 Beratungsraum pro Schuldnerberater/ -in, 1 Warteraum für die Kunden/Kundinnen und 1 Büro für Verwaltungsarbeiten, Sanitäranlagen für Kunden und Personal zur Verfügung stehen. Schuldnerberatungsstellen befinden sich in Trägerschaft der Wohlfahrtsverbände und Sozialämter. Die Beratung ist kostenlos. TU Berlin - IFG 30 Elemente Sozialer Infrastruktur WOHNERGÄNZENDE EINRICHTUNGEN UND DIENSTE Ambulante Hilfen und Beratung Koordinations- und Anlaufstelle Die gezielte Vermittlung von Informationen zwischen Anbietern und Bedürftigen wird mittlerweile durch die Vielfalt an Angeboten immer wichtiger. Im Folgenden werden einige exemplarisch aufgelistet. Koordinationsbüro zur Zusammenführung notwendiger Hilfen und Dienste zu einem angemessenen, individuellen Leistungsangebot. In diesen Stellen, die nach einem Konzept des „casemanagement“ arbeiten, können der Einsatz der Dienste, die u.U. von verschiedenen Trägern und Anbietern angeboten werden, geplant und vermittelt werden. Ziel ist, Menschen Ideen und Angebote zusammen zu bringen. Pflegestützpunkt TU Berlin - IFG Pflegestützpunkte sind wohnortnahe Anlaufstellen für alte und pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige, um unabhängig und unentgeltlich zu allen Themen rund um die Pflege und ums Alter zu beraten. Fragen zu Leistungen der Pflege- und der Krankenkassen, zu Sozialleistungen des Staates und zu sämtlichen Hilfsangeboten in der Pflege sollen hier geklärt werden, sowie auf Wunsch den senioren- und pflegegerechten Umbau der Wohnung planen und organisieren und über Hilfsmittel, Alltagshilfen und Möglichkeiten der Wohnungsanpassung informieren. Pflegestützpunkte sind jedoch keine Anlaufstelle nur für ältere Menschen, sondern z.B. auch für Kinder und Jugendliche mit Hilfebedarf und deren Familien. Abstimmung und Vernetzung der verschiedenen Angebote der unterschiedlichen Träger findet in den Pflegestützpunkten statt. Die Pflegestützpunkte stehen in einer gemeinsamen Trägerschaft aller Pflege- und Krankenkassen und des Landes Berlin. Seit dem 1. Januar 2009 besteht für Betroffene und deren Angehörige ein gesetzlicher Anspruch auf Pflegeberatung. Die Pflegestützpunkte haben eine Lotsenfunktion durch die Vielfalt des Gesundheits- und Sozialwesens für alle Hilfesuchenden. Diese Lotsenfunktion setzt sich aus den Komponenten Beratung, Begleitung (Case-Management) und Vernetzung (CareManagement) zusammen. 2011 gibt es 36 Pflegestützpunkte in Berlin 31 Elemente Sozialer Infrastruktur WOHNERGÄNZENDE EINRICHTUNGEN UND DIENSTE Seniorenbüro Zentrum für Technische Lebenshilfen (Hilfsmittelzentrum) Seniorenbüros sind Informations-, Beratungs- und Vermittlungsstellen für ehrenamtliches und freiwilliges Engagement in der nachberuflichen und nachfamiliären Lebensphase. Sie gehen auf ein Modellprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend von 1992 zurück. Die heute 270 Seniorenbüros in Deutschland bieten Informationen, Beratung und Vermittlung von älteren Menschen, die an freiwilligem Engagement interessiert sind, Beratung von Einrichtungen zur Vermittlung älterer Freiwilliger, Begleitung älterer Freiwilliger, Angebote zur Fort und Weiterbildung, Initiierung, Beratung und Unterstützung von Projekten, Kooperation und Vernetzung innerhalb der Kommunen und Übernahme kommunaler Aufgaben im Bereich der offenen Altenhilfe. [14] Ein Ausstellungs-, Informations- und Beratungszentrum für Hilfsmittel und eine Ideenbörse, in der sich Anwender und Hilfebedürftige über das Hilfsmittelangebot informieren können, um somit eine der Hilfebedürftigkeit angemessene Wahl zu treffen. Ziel ist Qualität, Angemessenheit und Aktualität der Hilfsmittelversorgung (z.B. durch Probeausleihen) zu verbessern und Fehlverordnungen zu vermeiden. Für die Lage ist eine große, zentral gelegene Ausstellungsfläche notwendig. Zweckmäßig sind 400 1000 qm, abhängig von der Art und Anzahl der ausgestellten Produkte. Verschiedene Arten der Trägerschaft sind möglich. Hilfsmittel werden durch verschiedene Leistungsträger (Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung, Beamtenversorgung, Beihilfevorschriften und Sozialhilfe finanziert. [15] TU Berlin - IFG 32 Elemente Sozialer Infrastruktur Kleiderkammer Die Zielgruppe dieses Angebots sind Menschen mit niedrigem Einkommen (Sozialhilfeempfänger, arbeitslose, wohnungslose, nichtsesshafte, alleinerziehende Bürger, Kinder, Jugendliche und Erwachsene aus sozial schwachen Verhältnissen, Asylbewerber, Aus- und Umsiedler, Brand- und Hochwassergeschädigte). Die angebotene Kleidung wird durch Spenden erbracht. Es sollte ausreichend Platz für den Verkaufsraum, ein Lager, ev. für eine Änderungsschneiderei / Bügelraum, Sanitär- und Sozialraum vorhanden sein. Kleiderkammern befinden sich in Trägerschaft von Sozialämtern u./o. Wohlfahrtsverbänden. TU Berlin - IFG 33 Elemente Sozialer Infrastruktur WOHNERGÄNZENDE EINRICHTUNGEN UND DIENSTE Ambulante Dienste Ambulante Dienste sollten durch vielfältige Hilfeleistungen entsprechend der individuellen Bedürftigkeit ein Verbleiben in der eigenen Wohnung erleichtern. Leistungsspektrum der ambulanten Dienste ist u.a.: - „Krankenpflegerische Hilfen - hauswirtschaftliche Dienste - Hilfe bei der Weiterführung des Haushalts - Erhaltung und Förderung der Pflegebereitschaft von Familien durch Beratung, Anleitung und Unterstützung - Vermeidung einer stationären Unterbringung und Entlastung des stationären Hilfesektors“ [16] Geleistet werden ambulante pflegerische Dienste durch Sozialstationen, mobile soziale Dienste und private Anbieter von Pflegediensten. Mit der Einführung der Pflegeversicherung waren die Dienste gezwungen, betriebswirtschaftlich zu arbeiten, d.h. die Leistungen müssen durch die Kostenträger finanziert werden. (47) Hauspflege Darunter ist pflegerische Versorgung (z.B. Zubereitung von Mahlzeiten und Sauberhalten der Wohnung) sowie persönliche und soziale Betreuung (z.B.: Gesprächsführung und Spaziergänge) zu verstehen.Rechtsgrundlage sind die §§ 68 und 69 BSHG. Träger sind die örtlichen Sozialhilfeträger (Sozialhilfeverwaltungen). [30] Altenpflege Unabhängig vom Vorliegen einer besonderen Erkrankung bietet die ambulante Altenpflege pflegerische Dienste und soziale Hilfe für hilfe- und pflegebedürftige alte Menschen. Neben der Pflege stehen hier die Hilfen zur Rehabilitation und Nachsorge sowie die aktivierende persönliche Betreuung und Beratung alter Menschen im Vordergrund. Eine finanzielle Unterstützung kann nach § 75 BSHG erfolgen. (48) Home Care Home Care stellt eine übergreifende Betreuungsform dar, die sich nach den individuellen Bedürfnissen des Menschen in medizinischen, pflegerischen, sozialen und rehabilitativen Maßnahmen richtet und nach dem Grundsatz ambulant vor stationär arbeitet. Home Care bietet bundesweite, sektorenübergreifende Kooperationen und Vernetzung auf dem Pflege- und Gesundheitsmarkt. TU Berlin - IFG 34 Elemente Sozialer Infrastruktur WOHNERGÄNZENDE EINRICHTUNGEN UND DIENSTE Häusliche Krankenpflege Bei der Häuslichen Krankenpflege handelt es sich um die ambulante krankenpflegerische Versorgung von kranken und/oder pflegebedürftigen Menschen im häuslichen Bereich. Sie beinhaltet als Leistungsspektrum Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung. Sie ist eine Leistung der Krankenkassen nach § 37 SGB V, aber kann auch im Rahmen der Unfall- oder Beamtenversicherung und des Bundesentschädigungsgesetzes gewährt werden. [30] Die Organisation dieser Dienste übernimmt die Sozialstation oder Pflegestation. Häusliche Pflegehilfe Sie umfasst die grundpflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung von körperlich, geistig oder seelisch kranken oder behinderten Menschen und ist nach §§ 68 – 69 BSHG geregelt. Häusliche Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung wird von Pflegediensten der Wohlfahrtsverbände, der Kirchen (Sozialstationen) und von privaten Pflegediensten angeboten. Die gesetzlichen Pflegekassen haben mit fast allen Pflegediensten im Saarland Versorgungsverträge abgeschlossen. Darin ist geregelt, dass die Pflegedienste ihre Leistungen direkt mit den Pflegekassen abrechnen können. Für diese Pflegedienste gelten vertraglich festgeschriebene Preise und Qualitätsmaßstäbe. (47) Verhinderungspflege Ist die Pflegeperson z.B. durch Krankheit oder Urlaub verhindert, werden die Leistungen der häuslichen Pflege nach § 39 SGB XI durch die Pflegekassen übernommen. Haushaltshilfe Wenn der hilfebedürftige Mensch einzelne Tätigkeiten nicht verrichten kann, diese Tätigkeiten von Dritten (z.B. Familienangehörigen) nicht unentgeltlich übernommen werden und der hilfebedürftige Mensch von der Verpflichtung zur Ausübung einer solchen Tätigkeit (z.B. Verpflichtung zur Schneeräumung) nicht befreit werden kann. Die Leistungen werden in der Regel durch ambulante Pflegedienste erbracht und nach Stunden vergütet. (§ 11 Abs. 3 BSHG) TU Berlin - IFG 35 Elemente Sozialer Infrastruktur WOHNERGÄNZENDE EINRICHTUNGEN UND DIENSTE Hauswirtschaftliche Hilfe Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes; sie umfasst alle notwendigen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten sowie die im Einzelfall erforderliche Hilfe zur persönlichen Betreuung von Haushaltsangehörigen. Die Leistungen werden in der Regel durch ambulante Pflegedienste erbracht und nach Stunden vergütet. Zuständigkeit sowohl der Krankenkassen nach § 38 SGB V als auch der Sozialhilfe nach § 70 BSHG und im Rahmen von Unfall- Rentenversicherung, Beamtenversorgung, Kriegsopferfürsorge und Versorgungsrecht. [30] Familienpflege Die vorübergehende Versorgung von Familien und Einzelpersonen im pflegerischen, pädagogischen und hauswirtschaftlichen Bereich, wenn die Familie, insbesondere die Kinder, infolge von Krankheit, Überforderung oder bei Abwesenheit der haushaltsführenden Person nicht ausreichend versorgt sind. Hinzu kommt die Versorgung behinderter und pflegebedürftiger Familienmitglieder. Wenn der Einsatz für die Familienpflege in Verbindung mit der Erkrankung eines haushaltsführenden Elternteils steht, ist die Krankenkasse für die Übernahme der Kosten zuständig (§ 38 SGB V). (48) Dorfhelferin Sie vertritt die Hausfrau und Mutter bei Abwesenheit, Arbeitsunfähigkeit oder im Todesfall vor allem auf Bauernhöfen in Bayern, Baden Württemberg und Niedersachsen. Zu den Aufgaben können neben landwirtschaftlichen Tätigkeiten auch Haushalts- und Betriebsführung, Kinder- und Gästebetreuung, Alten- und Krankenpflege zählen. Die Kostenübernahme ist von der jeweiligen Haushaltssituation abhängig, kann aber z.B. durch die gesetzlichen Krankenkassen, landwirtschaftliche Sozialversicherungsträger, BfA oder LVA erfolgen. Putzhilfe TU Berlin - IFG Sie erledigt einzelne gröbere Hausarbeiten, wenn sie vom Hilfebedürftigen nicht mehr selbst erledigt werden können und noch keine Haushaltshilfe erforderlich ist. [30] 36 Elemente Sozialer Infrastruktur WOHNERGÄNZENDE EINRICHTUNGEN UND DIENSTE Mobile soziale Hilfsdienste (MSHD) „Sammelbegriff sowohl für Fahr-, Begleit-, Hol- und Bringdienste als auch für die Verrichtung der Arbeiten, die von Pflegeabhängigen nicht mehr selbst ausgeführt werden können, wie Putzen, Einkaufen, Behördengänge etc. Diese Tätigkeiten werden meistens von Zivildienstleistenden durchgeführt.“ [17] Für die in Anspruch genommenen Leistungen der Mobilen Sozialen Hilfsdienste gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der Abrechnung nach Stundensätzen. Für die Übernahme der hauswirtschaftlichen Hilfen sind unter Umständen die Kranken- und Pflegekassen zuständig. Eine weitere Unterstützung können die Sozialämter gemäß geltender Regelsätze u.a. nach §§ 11 - 12 und 68 - 70 BSHG gewähren. Alle darüber hinausgehenden Kosten müssen von den Leistungsempfängern übernommen werden. (48) Hausnotruf Der Hausnotruf bietet alleinlebenden alten, kranken oder behinderten Menschen, für den Fall, dass ihnen in ihrer Wohnung ist etwas zustößt und sie allein sind, schnelle Hilfe an. Das Hausnotrufgerät, angeschlossen an die Telefonleitung, verbindet per Knopfdruck den Hilfesuchenden mit der Hausnotrufzentrale. Ein kleiner Handsender kann, am Körper getragen, überallhin mitgenommen werden. In der Zentrale sind ausgebildete Fachkräfte 24 Stunden am Tag in Bereitschaft, um unmittelbar auf einen Ruf zu reagieren und die entsprechenden Maßnahmen einzuleiten. (48) Mobiler Technischer Hilfsdienst Weniger weit verbreiteter Hilfsdienst, der kleinere Reparaturen sowie Wohnungsanpassungsmaßnahmen (Türen verbreitern, Umbau-maßnahmen im Bad etc.) durchführt, die es pflegeabhängigen Personen erlauben, überhaupt in ihrer Wohnung zu verbleiben. [17] Fahrbarer Mittagstisch / Essen auf Rädern Ambulante Versorgung von bedürftigen, alten, kranken und behinderten Mitmenschen mit einer täglichen Mahlzeit in der vertrauten häuslichen Umgebung. Die Kosten für die Inanspruchnahme sind im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß § 11 Abs. 3 BSHG geregelt. Pflegebedürftige, die das Pflegegeld nach § 37 SGB XI bzw. nach § 69a BSHG gewählt haben, haben die Kosten eines Mahlzeitendienstes hieraus zu bestreiten. TU Berlin - IFG 37 Elemente Sozialer Infrastruktur WOHNERGÄNZENDE EINRICHTUNGEN UND DIENSTE Stationärer Mittagstisch Versorgungsangebot für Hilfebedürftige, die sich nicht mehr selber verpflegen können. Der Standort sollte fußläufig zu erreichen und an das Wohngebiet angebunden sein. Solche Einrichtungen können Sozialstationen, Seniorentagesstätten, Kurzzeit- oder Tagespflege-einrichtungen angeschlossen sein. Die Ausführungsvorschriften über die Gewährung der stationären oder fahrbaren Mittagstische werden nach dem Bundessozialhilfegesetz (AV- Mittagstisch), Kennziffer B 3 13 Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen geregelt. (49) Die Kosten für den Mahlzeitendienst können bei Vorliegen der entsprechenden Bedürftigkeit (u.a. § 75 BSHG) vom Sozialamt getragen werden. Suppenküche Sie bieten bedürftigen Menschen (z.B. wohnungslose Menschen) einen Mittagstisch, z.T. auch medizinische Versorgung und soziale Beratung/ Betreuung an. Diese tagesstrukturierenden, niedrigschwelligen Einrichtungen sind i.d.R. ganzjährig für ca. 4 Stunden am Tag geöffnet. Träger sind größtenteils Kirchengemeinden, in Berlin auch: Beratung & Lebenshilfe e.V. TU Berlin - IFG 38 Elemente Sozialer Infrastruktur WOHNERGÄNZENDE EINRICHTUNGEN UND DIENSTE Sozialstation TU Berlin - IFG Sozialstationen bieten in ihrem jeweiligen Einzugsgebiet (als Richtwert gilt eine Einrichtung pro 15.000 Einwohner) vor allem Häusliche Kranken- und Altenpflege an, beraten aber auch und vermitteln sofern sie diese Leistung nicht selbst anbieten weitere Hilfe, z.B.: Hauspflege, stationärer und fahrbarer Mittagstisch, hauswirtschaftliche Dienste, Familienpflege, Hilfe für behinderte Menschen, Beratung und Hilfe bei Anträgen, nachbarschaftliche bzw. nach der Pflegeversicherung, ehrenamtliche Hilfen und Pflegehilfsmittel. Die Finanzierung der Leistungen erfolgt nach § 37 SGB V. Die Sozialstationen, die mit examiniertem Fachpersonal arbeiten und durch Ehrenamtliche unterstützt werden, arbeiten eng mit niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern zusammen. Es sind mind. 2 Vollzeit- und 6 Teilzeitarbeitsplätze (nach RV 132a SGB V) nötig. Die gesamte Mitarbeiterzahl ist häufig wesentlich höher, infolge des differenzierten Leistungsspektrums und der zahlreichen Teilzeitarbeitsplätze. Neben den Verwaltungsräumen sollte mind. 1 Behandlungsraum (z.B. für Einzelgespräche) und ein Lager für Hilfs- und Pflegemittel vorhanden sein. Ein Gruppenraum für Dienstbesprechungen der Mitarbeiterinnen und/ oder als Treffpunkt muss vorhanden sein. Es kann auch nächtlicher Bereitschaftsdiest geleistet werden. Anbieter sind die der Liga der freien Wohlfahrtsverbände zugehörigen Träger, frei gemeinnützige sowie private Anbieter. Sozialstationen sollen sich durch eine Komm- und Gehstruktur auszeichnen. Eine Anpassung an örtliche Gegebenheiten, wie Sozial- und Bevölkerungsstruktur, muss stattfinden. 39 Elemente Sozialer Infrastruktur WOHNERGÄNZENDE EINRICHTUNGEN UND DIENSTE Einer Sozialstation verwandte Einrichtungen Folgende Einrichtungen sind in der Praxis vorfindbar, Vorläufer, Alternativen oder konzeptionelle Erweiterung gegenüber Sozialstationen[10] - Dienstleistungszentrum; in Bremen vorhandene von der Caritas getragene Einrichtung, mit weniger Pflege- und hauswirtschaftlicher Hilfe dafür mit mehr Dienstvermittlung, Sozialberatung und kulturellen Angeboten. - Sozialzentrum; Mitte der 70er Jahre in Niedersachsen favorisierte Einrichtung mit ganzheitlicherem Ansatz. - Alten- und Servicezentrum; kleinräumige (1-2 km Radius) in München realisierte Einrichtungen, getragen von der Stadt oder Wohlfahrtsverbänden. - Beratungsstellen für selbstständiges Leben im Alter. - Zentren für Gemeinschaftshilfe; Anfang der 70er in Hessen bis zur Durchsetzung der Sozialstationen realisierte Einrichtungen - Gemeinde-Sozialstation; für Niedersachsen realisierte Einrichtung. - Gemeindegesundheitszentrum; von R. Mattheis 1975 konzipierter Vorschlag zur ambulanten gesundheitlichen Versorgung. - mobile soziale Dienste; Einrichtungen im Saarland - TU Berlin - IFG Zentralstationen; Vorläufer der Sozialstationen in Rheinland-Pfalz 40 Elemente Sozialer Infrastruktur WOHNERGÄNZENDE EINRICHTUNGEN UND DIENSTE Case Management „Unterstützungsmanagement“ im pflegerischen Aufgabenbereich; unterstützende und systematische, einzelfallbezogene Hilfeleistung. Zunächst als Erweiterung der Einzelfallhilfe in den USA entwickelt, ist zu einer methodischen Neuorientierung in der sozialen Arbeit und im Gesundheitswesen geworden. Gemanagt werden die Auswahl und der Ablauf von individuell benötigten Hilfeleistungen durch Case Manager; dies können einzelne Personen oder ein Team sein. Relevant im CM ist die Unterscheidung von Fallmanagement (Optimierung der Hilfe im konkreten Fall) und Systemmanagement (Optimierung der Versorgung im Zuständigkeitsbereich). „Manche der Berliner Koordinierungsstellen kommen dem Modell am nächsten: sie sind unabhängig von der Kommune und werden über Zuschüsse finanziert. Sie gehören zwar zu einem Wohlfahrtsverband, der aber keine Leistungen für die Altenhilfe anbietet. Beispiele für Case Management in Deutschland: - Koordinationsbüro Hamburg-Wandsbek - Kirchheimer Bürgerbüro (BadenWürttemberg) - „Koordinierungsstelle für die ambulante Rehabilitation älterer Menschen“ in BerlinPankow: Zusammenschluss von Koordinierungsstellen in verschiedenen Bezirken, Träger ist Albatros e.V. - Beratungs- und Koordinierungsstelle Kaufungen (Nordhessen)“ BMFJSF, Lotsendienst im Hilfenetz 2003(50) Tagesstätte für Senioren Tagesstätten haben ein vielfältiges Angebot mit meistens werktags selbstorganisierter Freizeitgestaltung und qualifizierter Betreuung durch Sozialarbeiter. Tagesstätten sowie Tagespflege sind Einrichtungen, die zur Erhaltung und Aktivierung der Eigenständigkeit, auch älterer Menschen, beitragen können und flächendeckend angeboten werden sollen. In Tagesstätten kann auch rehabilitative Tagespflege stattfinden. Träger sind Kommunen oder freie Träger. TU Berlin - IFG 41 Elemente Sozialer Infrastruktur WOHNERGÄNZENDE EINRICHTUNGEN UND DIENSTE Gerontopsychiatrische Tagesstätte Dienen und helfen dem Kreis der altersverwirrten und psychisch kranken Senioren durch ein gerontopsychiatrisches Therapieangebot. Es sind tagespflegerische Einrichtungen. In einer Einrichtung sollten etwa 10 Tagesplätze zur Verfügung stehen. Bestehende Tagespflegeeinrichtungen erhalten Zuschüsse von Bund, Ländern und Kommunen, teilweise in Form von Modellförderung. [20] Tagesstätte für psychisch behinderte Menschen Tagesstätten leisten Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Menschen gemäß §§ 39, 40 BSHG. Das Angebot richtet sich an Menschen mit psychischen Störungen (einschließlich Suchterkrankungen). Allgemeines Ziel der Eingliederungshilfe ist es, den seelisch behinderten Menschen zu befähigen, in einem so weit als möglich normalen sozialen Kontext den bestmöglichen Gebrauch von seinen Fähigkeiten zu ermöglichen. Die konkreten Eingliederungsziele haben sich an der vom Hilfeempfänger angestrebten Lebensweise zu orientieren. Die Hilfen sollen ausreichend sein, um dem seelisch behinderten Menschen möglichst ein Verbleiben in seinem gewohnten Lebensumfeld oder die Gewinnung eines neuen Lebensumfeldes zu ermöglichen. (32) Einrichtung mit Kontaktstellenfunktion Darunter sind ambulante Dienste zu verstehen, die mit einer niedrigen Zugangsschwelle für psychisch kranke, behinderte oder wohnungslose Menschen offen stehen. [18] Hier finden sozialpädagogische und psychosoziale Betreuung und Beratung (Sozialberatung und Krisenintervention) sowie Vermittlung von Therapien und zu anderen Beratungsstellen statt. Sie bieten Hilfen für lebenspraktisches Training, Arbeits- und Beschäftigungstherapien sowie Hilfen in rechtlichen und materiellen Fragen an. TU Berlin - IFG 42 Elemente Sozialer Infrastruktur WOHNERGÄNZENDE EINRICHTUNGEN UND DIENSTE Wärmestube Wärmestuben entstanden zu Beginn des 20. Jhdt., um infolge der Brennstoffknappheit der armen Bevölkerungsschicht in den Wintermonaten eine Möglichkeit zum Aufwärmen zu geben. Die Aufenthaltsdauer war auf die Nachmittags- und frühen Abendstunden beschränkt. Z.T. wurden auch warme Speisen und Getränke unentgeltlich ausgegeben. Heute dienen sie zumeist als Tagesstätte/ Treffpunkt mit teiweise Beratungsfunktion für wohnungslose Bürger. Notübernachtung / Notunterkunft Die Notunterkünfte bieten für wohnungslose Menschen in der kalten Jahreszeit von November bis März einen Platz zum Schlafen. In gewalt- und alkoholfreier Atmosphäre werden den Nutzern von ehrenamtlichen Mitarbeitern Essen und warme Getränke gereicht. Der Aufenthalt ist auf die Stunden von ca. 18.00-8.00 beschränkt. Die Unterbringung erfolgt auf einfachste Form, meist gibt es nur Matratzen und Decken, nicht in allen Einrichtungen sind Möglichkeiten zum Waschen gegeben. Die Versorgung wird durch Spenden gewährleistet. Die Einrichtungen werden oft auch vom Kältebus angefahren. Die Nutzer dürfen anonym bleiben. Eine Unterkunft kann etwa 15-30 Personen aufnehmen. Die Unterkünfte werden jedes Jahr von öffentlichen, freigemeinnützigen oder kirchlichen Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Anschrift, Verkehrsanbindung, Öffnungszeiten und Aufnahmebedingungen können dem Kältehilfeplan (Sozialgesetzgebung) entnommen werden, der jedes Jahr in den Obdachlosen-zeitschriften veröffentlicht wird. Zusätzlich sind auch die Adressen der ganzjährig geöffneten Tagesstätten angegeben. TU Berlin - IFG 43 Elemente Sozialer Infrastruktur WOHNERGÄNZENDE EINRICHTUNGEN UND DIENSTE Kurzzeitpflege Hilfe zur Pflege gem. § 68 Abs. 2 BSHG für Menschen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung Hilfe bedürfen. Der Inhalt der Hilfen bestimmt sich nach den Regelungen der Pflegeversicherung. Einrichtungen der Kurzzeitpflege sind der Art nach keine stationären Einrichtungen, da die Unterbringung nicht auf Dauer erfolgt; die Vorschriften der HeimMindBauV (als untere Grenze) sind einzuhalten. Sinnvoll erscheint nach Aussage des BMFSFJ eine Vorhaltung von ausschließlich Einzelzimmern, die bei Bedarf als Doppelzimmer nutzbar sind (Reservebetten). Dies erfordert, dass die Raumgröße und sanitären Einrichtungen dem Mindeststandard für Zweibettzimmer entsprechen. Als grobe Schätzung ergibt sich für den Individualbereich eine Größe von 26 qm. (51) Zur Kurzzeitunterbringung gilt der Versorgungsvertrag gem. § 72 Abs. 2 SGB XI. Kieznester Nachbarschaftliche Betreuung in kleinen familiären Gruppen für hilfebedürftige, einsame ältere Menschen und Menschen mit demenzieller Veränderung. An bis zu drei Tagen in der Woche für maximal vier Stunden täglich Betreuung durch zwei geschulte Betreuungspersonen in privaten Haushalten . TU Berlin - IFG 44 Elemente Sozialer Infrastruktur WOHNERGÄNZENDE EINRICHTUNGEN UND DIENSTE Krankenwohnung Krankenwohnung für wohnungslose Menschen TU Berlin - IFG Die Krankenwohnung ist eine wohungsnahe Krankenpflegeeinrichtung in Wohngebieten (ca.10000 Einwohner). Eine große Wohung in Anbindung an eine Sozialstation, als Einrichtung der häuslichen Krankenpflege. 7 bis 12 kranke und hilfebedürftige Menschen werden bis zu 3 Wochen betreut. Ziel ist der Erhalt der sozialen Kontakte und Hilfen im Wohnumfeld, z.B. der behandelnde Arzt, Therapeuten oder Nachbarn. Maßstab für die Gestaltung der Krankenwohnung, ihres Betriebes und ihrer Organisation sind Privatheit und Eigenständigkeit des Bewohners sowie die qualifizierte häusliche Krankenpflege. Die Krankenwohnung kann in Verbindung mit der Sozialstation Ausgangspunkt z.B. für Tagespflege, Tagesstätte und stationären Mittagstisch sein. Sie leistet „Ersatzpflege“ als ausgelagerte häusliche Kranken-pflege (§ 37 SGB V) zur Verkürzung oder Vermeidung von Krankenhausaufenthalt, häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson (§ 39 SGB XI), Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) und Palliativpflege (§ 39a SGB V). Die Krankenwohnung dient auch dazu, nach kurzem Krankenhausaufenthalt die Heilung zu vervollständigen, nach langem Krankenhausaufenthalt den Wohnalltag wieder einzuüben („Alltagsrehabilitation“), bei akuter Gesundheitsverschlechterung ohne Krankenhausindikation kranke Menschen pflegerisch zu betreuen („Intensivpflege der häuslichen Krankenpflege“) und Sterbenden Beistand zu leisten, pflegende Angehörige zeitweise zu entlasten und damit ihre Pflegebereitschaft aufrechtzuerhalten. Sie dienen zur Versorgung von wohnungslosen Menschen, die „auf der Straße“ krank geworden sind oder nach dem Aufenthalt im Krankenhaus dem Leben auf der Straße noch nicht wieder gewachsen sind. Im Anschluss an den Aufenthalt erfolgt wenn nötig eine Vermittlung in eine Unterbringung der Wohnungslosenhilfe. 45 Elemente Sozialer Infrastruktur WOHNERGÄNZENDE EINRICHTUNGEN UND DIENSTE Tagesklinik Nachtklinik Krisenstation TU Berlin - IFG Teilstationäre medizinisch-pflegerische, therapeutische Einrichtung, die an ein Krankenhaus angeschlossen ist, medizinische Versorgung und intensive therapeutische Rehabilitationsbehandlung anbietet, um einen Krankenhausaufenthalt zu verkürzen oder zu vermeiden. Sie unterscheidet sich von einer Tagespflege durch die Anwendung medizinischer, technischer und therapeutischer Leistungsangebote des zugeordneten Krankenhauses. Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass nachts und am Wochenende die Patienten sich selbst versorgen oder versorgt werden können. Teilstationäre Einrichtung zur Diagnostik und Therapie während der Nacht bei Patienten z. B. mit schwer einstellbarem Diabetis mellitus, psychischen Erkrankungen, schlafbezogenen Erkrankungen und Menschen in akuten Krisensituationen. Die Unterbruíngung von geriatrischen und/oder pflegebedürftigen Patienten in Krankenhäusern ist aus allein dieser Indikation nicht zulässig. Die hier zutreffende Bezeichnung lautet Einrichtung zur Nachtpflege. [Pschyrembel] Stationäre Einrichtung am Krankenhaus für Menschen mit psychischer Erkrankung in Krisensituation. Eine wesentliche Rolle kommt hierbei der Diagnostik zu, um für jeden Patienten einen individuellen Behandlungsplan, unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes, erstellen zu können. Die Behandlung ist kurzzeitig und die Einrichtung niedrigschwellig. 46 Elemente Sozialer Infrastruktur WOHNERGÄNZENDE EINRICHTUNGEN UND DIENSTE Krisenambulanz / Institutsambulanz Ziel ist die Krisen- und Notfallbehandlung von Menschen in seelischen Ausnahmezuständen. Die Spitzenverbände der Krankenkassen gemeinsam und einheitlich haben entsprechend § 118 Abs. 2 SGB V mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in einem Vertrag die Gruppe psychisch kranker Patienten festzulegen, die wegen Art, Schwere oder Dauer ihrer Erkrankung oder wegen zu großer Entfernung zu geeigneten Ärzten auf die Behandlung durch diese Krankenhäuser angewiesen sind. Der Krankenhausträger stellt sicher, dass die für die ambulante psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung erforderlichen Ärzte und nichtärztlichen Fachkräfte sowie die notwendigen Einrichtungen bei Bedarf zur Verfügung stehen. Institutsambulanzen für psychisch kranke Patienten sind organisatorisch, meist auch räumlich mit einer psychiatrischen Klinik bzw. Abteilung verbunden. Ihre Aufgaben liegen neben der Abklärung geeigneter Behandlungsmöglichkeiten für den Patienten vor allem im Bereich der Nachbetreuung entlassener Patienten. Tagespflege Teilstationäres Betreuungsangebot, in der durch Pflegekräfte, Ergo- und Physiotherapeuten aktivierende Maßnahmen und soziale Betreuung zur Vermeidung von oder nach Krankenhausaufenthalten geleistet wird. Gleichzeitig wird in der eigenen Wohnung (oft mit entsprechenden Hilfen) gewohnt. Es gibt Einrichtungen für Senioren oder psychisch veränderte Erwachsene, zahlreiche sind im Verbund mit ambulanten Leistungsangeboten organisiert, einige sind aber auch an eine Altentagesstätte oder ein Seniorenheim angeschlossen. Die Trägerschaft übernehmen freigemeinnützige und private Träger. Die durchschnittliche Anzahl pro Einrichtung beträgt 15 – 20 Plätze. Das Institut für Gesundheitswissenschaften geht von einem Bedarfswert von mindestens 0,5 - 1 % für Tagespflegeplätzen für die über 65jährigen aus. Tages- und Nachtpflege werden als Hilfe zur Pflege gemäß § 41 SGB XI finanziert. TU Berlin - IFG 47 Elemente Sozialer Infrastruktur WOHNERGÄNZENDE EINRICHTUNGEN UND DIENSTE Krankenheim TU Berlin - IFG „Einrichtung zur zeitlich unbegrenzten Pflege von kranken und behinderten Menschen mit ärztlicher Betreuung, für die die häusliche Pflege nicht ausreicht, die aber nicht der Mittel eines Krankenhauses bedürfen.“ [21] „Dieser Typ besteht in Berlin seit 1975 und die Einrichtungen befinden sich in privater und freigemeinnütziger Trägerschaft und unterliegen dem Heimgesetz.“ ( Senatsverwaltung für Soziales, Berlin 1993)[1] 48 Elemente Sozialer Infrastruktur WOHNERGÄNZENDE EINRICHTUNGEN UND DIENSTE Krankenhaus Einrichtung, die nach §107 SGB V der Krankenbehandlung oder Geburtshilfe dient, fachlich medizinisch unter ständiger ärztlicher Leitung steht, über ausreichende, ihrem Versorgungsauftrag entsprechende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügt und nach wissenschaftlich anerkannten Methoden arbeitet; mit Hilfe von jederzeit verfügbarem, ärztlichem, Pflege-, Funktionsund medizinisch-technischem Personal darauf eingerichtet ist, vorwiegend durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten der Patienten zu erkennen, zu heilen, deren Verschlimmerung zu verhüten, Krankheitsbeschwerden zu lindern oder Geburtshilfe zu leisten und in dem die Patienten untergebracht und verpflegt werden können. Durchschnittliche Verweildauer stationärer Patienten in Deutschland 2004: 8,5 Tage (Statistisches Bundesamt Deutschland). Um eine Bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten, stellen die Bundesländer auf der Grundlage des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und der Landeskrankenhausgesetze Bedarfspläne auf. Hinsichtlich ihrer Organisation werden die Krankenhäuser unterschieden nach: 1. Art der ärztlich-pflegerischen Zielsetzung, d.h. ihrer betrieblichen Funktion (Allgemein-, Fachkrankenhäuser); 2. Art der ärztlichen Besetzung (Anstalts-, Belegkrankenhäuser; Belegarzt); 3. Intensität von Behandlung und Pflege (Akut-, Langzeitkrankenhaus, Krankenhäuser für chronisch Kranke); 4. Art der Leistungserbringung (voll-, teilstationär); 5. Trägerschaft (öffentlich, freigemeinnützig, privat); 6. Betriebsform (staatlich- bzw. kirchlichöffentlich-rechtlich, zivilrechtlich betriebene Krankenhäuser); 7. Versorgungsstufe, d.h. Kategorisierung von Krankenhäusern entsprechend ihres Versorgungsauftrags und ihrer strukturellen Gliederung. [Pschyrembel 2007] TU Berlin - IFG 49 Elemente Sozialer Infrastruktur WOHNERGÄNZENDE EINRICHTUNGEN UND DIENSTE Stroke Unit Vorwiegend in Skandinavien und Großbritannien entwickeltes Konzept zur effektiveren Akut- und Rehabilitationsbehandlung von Schlaganfallpatienten. „In Deutschland wurde in dem letzten Jahrzehnt die Entwicklung und Verbreitung von Stroke Units vorangetrieben. Als gemeinsame Basis in dieser Entwicklung kann das Stroke Unit-Modell der Kommission „Stroke Units“ der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) gelten. Diese Stroke Units sind Akutstationen, die in der Regel aus vier bis acht Betten bestehen. Es besteht eine 24-StundenVersorgung im ärztlichen und pflegerischen Bereich. Die Verlegung auf eine Intensivstation im Hause ist jederzeit möglich.“ (54) Hospiz, ambulant und stationär Kleine Einrichtung zur Sterbebegleitung für i.d.R. höchstens 16 Patienten mit unheilbaren Krankheiten und mit professioneller psychologischer und ärztlichpflegerischer Betreuung unter Einbeziehung der Angehörigen. Grundsätzlich haben alle Einrichtungen die Anforderungen der HeimMinBauV zu erfüllen. Dies wird auch von der Heimaufsicht überprüft. „Stationäre Hospize sind aufgrund ihres Versorgungsauftrages baulich, organisatorisch und wirtschaftlich selbständige Einrichtungen mit separatem Personal und Konzept. Es ist deshalb ausgeschlossen, dass ein stationäres Hospiz Bestandteil einer stationären Pflegeeinrichtung ist.“ (55) Das am 1.1.2002 in Kraft getretene Gesetz zur Förderung ambulanter Hospizarbeit durch den neugeschaffenen Absatz 2 des § 39a SGB V weist den gesetzlichen Krankenkassen die Bezuschussung ambulanter Hospizarbeit als Aufgabe zu. Es gibt ambulant, teilstationär und stationär tätige Hospize. Geriatrische Abteilung Durch geriatrische Abteilungen in den Krankenhäusern, die aus den Bettenfonds der Abteilungen für Inneres hervorgehen, soll der geriatrische und gerontopsychiatrische Behandlungsbedarf gedeckt werden. TU Berlin - IFG 50 Elemente Sozialer Infrastruktur WOHNERGÄNZENDE EINRICHTUNGEN UND DIENSTE Geriatrisches Zentrum Ergänzend zu der Krankenhausversorgung von alten Menschen gibt es in Berlin zwei Zentren (Evang. Geriatrisches Zentrum der Charite in Berlin-Wedding und eines in Berlin-Buch). „Neben hochspezialisierter Behandlung und Betreuung soll das geriatrische Zentrum Forschung und Lehre sowie Fort- und Weiterbildung leisten“. [7] Es soll ergänzend zu den sonstigen außerstationären Einrichtungen, wie z.B. Nachsorge und Rehabilitation, arbeiten. Sonderkrankenhaus Sonderkrankenhäuser sind Krankenhäuser, die vorwiegend auf die Behandlung langfristiger Krankheiten ausgerichtet sind und die nur einem krankheitsspezifischen Personenkreis zur Verfügung stehen. Z.B. Krankenhäuser für: Psychiatrie, Neurologie, Rheuma-, Rehabilitationskrankenhäuser, für suchtkranke, chronisch kranke Patienten, Geriatrische Kliniken, Kurkrankenhäuser. Zu den Sonderkrankenhäusern zählen auch Krankenhäuser bzw. –abteilungen in Justizvollzugsanstalten und sonstige Fachkrankenhäuser. (56) Rehabilitationseinrichtung Diese können eigenständig oder an ein Krankenhaus angeschlossene Einrichtungen sein, die der Rehabilitation dienen und davon folgenden Leistungsauftrag haben: - „Krankengymnastik - physikalische Therapie - Ergotherapie und Selbsthilfetraining - Sprachtherapie und kommunikative Angebote - Lebenspraktisches Training wie z.B. Ernährungsberatung, - Prothesengebrauchsschulung, Gehtraining, Geistestraining, Familienhilfe/Anleitung für Angehörige, psychologische und seelsorgerische Betreuung, - TU Berlin - IFG Rekonvaleszens“ [16] 51 Elemente Sozialer Infrastruktur WOHNERGÄNZENDE EINRICHTUNGEN UND DIENSTE Krankenhaus für Psychiatrie Im Zusammenhang mit der Psychiatriereform im Land Berlin wurden von 1993-1999 etwa 2000 Klinikbetten im psychiatrischen Bereich zurückgenommen. An Allgemeinkrankenhäusern wurden psychiatrische Fachabteilungen errichtet. Der Umbau des Versorgungssystems in diesem Umfang war möglich, nachdem am 12.09.1994 die „Vereinbarung zum Abbau vollstationärer psychiatrischer Betten sowie zum Aufbau einer besseren ambulanten psychiatrischen Versorgung“ zwischen der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände und dem Land Berlin abgeschlossen worden war. Damit verpflichteten sich die Krankenkassen zur Beteiligung an den Kosten der Enthospitalisierung. (32) Akutkrankenhaus Zu den Akutkrankenhäusern (Krankenhausstatistik) zählen vorwiegend Krankenanstalten für kurzzeitigkranke Patienten, z.B.: Krankenhäuser für Infektionskrankheiten, Säuglings- und Kinderkrankheiten, Unfallkrankenhäuser etc. Zu den Akutkrankenhäusern zählen seit 1971 auch Bundeswehrkrankenhäuser. (56) Palliativstation Palliativstation: wird dem Bereich der Inneren Medizin eines Akutkrankenhauses zugeordnet in welcher Patienten aufgenommen werden, (…), die wegen der Schwere ihrer chronischen Erkrankung und Schmerzzustände der Krankenhausbehandlung bedürfen. Das Ziel der Behandlung ist auch, dass der Patient unter Aufrechterhaltung bzw. unter Erhaltung einer gewissen Lebensqualität wieder in sein häusliches Leben entlassen werden kann. (57) Pflege in Not Beratungs- und Beschwerdestelle bei Konflikt und Gewalt in der Pflege älterer Menschen. Das Angebot richtet sich an Gepflegte, pflegende Angehörige, Pflegepersonal, Freunde, Nachbarn und Pflegeeinrichtungen. Neben telefonischer Beratung gibt es auch persönliche Gesprächstermine, Mediation / Vermittlungsgespräche in Einrichtungen und Fortbildung /Supervision für in der Pflege Tätige. TU Berlin - IFG 52 Elemente Sozialer Infrastruktur AUSBILDUNG UND ARBEIT Integrationskindertagesstätte In einzugsorientierten Kindertagesstätten findet eine gemeinsame Erziehung von geistig und / oder körperlich behinderten und nicht behinderten Kindern statt, mit einer erhöhten Personalausstattung pro behindertes Kind. Über § 39 BSHG (Eingliederungshilfe für Behinderte) gibt es einen Senatsbeschluss zur Umsetzung der Integration in Kitas, das KitaIntegrationsprogramm III. In Berlin gibt es Einrichtungen mit integrativ arbeitenden Gruppen, die von der Senatsverwaltung für Jugend unterstützt wurden. Neben reinen Sonderkindertagesstätten gibt es verschiedene Modellprojekte zur gemeinsamen Erziehung behinderter und nichtbehinderter Kinder, auch nach § 5 KitaG (Kindertagesbetreuungsgesetz). Sonderschule Diese Schulen unterrichten und erziehen Kinder und Jugendliche, die wegen ihrer körperlichen, geistigen, seelischen oder sozialen Entwicklung oder Behinderung einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen. Die Ausbildung von Sonderschulen, z.B. Blinden-, Gehörlosen-, Körperbehinderten-, Lernbehindertenschulen u.a., kann aber zu einer Ausgrenzung führen, die - auch durch eine hier mögliche bessere Förderung - nicht wünschenswert sein kann. Es gibt Projekte von Integrationsschulen, in denen bereits Kinder mit Beeinträchtigungen integriert sind. In einer Jahrgangsstufe werden in ein oder zwei Klassen zwei bis drei SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf (überwiegend mit Lernbehinderungen) unterrichtet. „Der sonderpädagogische Förderbedarf wird von der Schulaufsicht auf der Grundlage der Empfehlung des Förderausschusses festgestellt. Er orientiert sich an Art, Grad und Umfang der Behinderung des Schülers oder der Schülerin.“ (SchulG § 10a Abs. 3) (58) Berufsbildungswerk Ein Berufsbildungswerk ist eine „überbetriebliche Einrichtung zur beruflichen Erstausbildung behinderter Jugendlicher, die auf ausbildungsbegleitende Betreuung (ärztlich, psychologisch etc.) angewiesen sind.“ [23] TU Berlin - IFG 53 Elemente Sozialer Infrastruktur AUSBILDUNG UND ARBEIT Einrichtungen des allgemeinen Arbeitsmarktes für behinderte Erwachsene Hierzu zählen laut Senat Blindenwerkstätten, Integrationsfirmen und geschützte Betriebsabteilungen. [31] Trotz der Meinung von Behindertenverbänden, dass Arbeit in Betrieben eine wünschenswertere Normalität darstellt als gesonderte Werkstätten, waren geschützte Betriebsabteilungen fast nur in der DDR gebräuchlich. Hier ist anzumerken, dass in Großbritannien ermittelt wurde, dass geschützte Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt rund halb so teuer sind wie Plätze in einer Werkstatt. [25] Anspruch auf Eingliederungshilfe besteht unabhängig von den Leistungen des SGB XI. (45) Jugendwerkheime Dieser Einrichtungstyp wurde ursprünglich nach dem Krieg von den Alliierten für Jugendliche ohne Ausbildung eingerichtet. Bis 1993 erhielten in den von Senat und Bezirk getragenen 9 Einrichtungen Jugendliche mit unterschiedlichen körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen bis zum Alter von ca. 25 Jahren eine handwerkliche Grundausbildung, um später in Werkstätten oder Betrieben arbeiten zu können. Der Senat sah 1993 keine weitere Förderung von Werkheimen vor, und war bestrebt, die bestehenden in freie Trägerschaft zu übergeben. Tagesförderstätte für geistig behinderte Erwachsene In den Fördergruppen werden erwachsene Menschen mit geistiger und Mehrfachbehinderung betreut, die aufgrund der Schwere der Behinderung nicht im Arbeitsbereich in einer Werkstatt für Behinderte aufgenommen werden können. Ähnlich den Schulen für geistig Behinderte werden mit Erziehern und Therapeuten vor allem Selbsthilfe und körperliche Fähigkeiten trainiert. Es können auch Einzelpersonen betreut werden. Als Größenordnung variierten 6 - 50 Plätze je Einrichtung. In Berlin sind sowohl Bezirksämter, die Spastikerhilfe Berlin eG (SHB) als auch freie Träger Betreiber von Tagesstätten. Die Aufnahme erfolgt im Rahmen der Eingliederungshilfe gemäß § 39 BSHG. TU Berlin - IFG 54 Elemente Sozialer Infrastruktur AUSBILDUNG UND ARBEIT Werkstätten für behinderte Menschen (WfB) TU Berlin - IFG Werkstätten für behinderte Menschen sind gedacht als Einrichtungen zur beruflichen Integration, von denen 1 - 2 % aus einer WfB auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt werden können. Werkstätten für Behinderte bedürfen der Anerkennung durch die Bundesanstalt für Arbeit im Einvernehmen mit dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe. Die Werkstattbedürftigkeit und die Werkstattfähigkeit klärt i.d.R. das Arbeitsamt. (32) Der Bedarf ist immer überregional zu bewerten, vom Institut für Gesundheitswissenschaften (vormals Krankenhausbau) werden 1,5 Plätze pro 1.000 EW empfohlen. Es gilt für die WfB die Werkstättenverordnung Schwerbehindertengesetz (SchwbG). Es gibt verschiedene Trägermöglichkeiten, z.B. freie und gemeinnützige Träger, die BWB in Berlin mit dem Land Berlin als Hauptgesellschafter oder das Bezirksamt. Der Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg ist Gesellschafter bei den Berliner Werkstätten für Behinderte (BWB), der größten Werkstatt für Behinderte in Berlin. Der Bau einer Werkstätte muss von allen Zuwendungsgebern (Bund/ BMA, BfA, LAA/ Land) genehmigt werden, behilflich ist die zentrale Beratungsstelle für Werkstätten für Behinderte. [26] Für schwerer behinderte Menschen können tagesstrukturierende Fördergruppenplätze vorgesehen sein, wobei der Schwerpunkt der Arbeitstätigkeit auf der Entwicklungsförderung der hier betreuten Menschen sowie ihrer Freude an der Tätigkeit liegt, und nicht auf der Verwertbarkeit oder Produktivität ihrer Arbeit. 55 Elemente Sozialer Infrastruktur FREIZEIT Treffpunkt Treffpunkte oder Begegnungsstätten bieten verschiedenen Bevölkerungsgruppen, wie z.B. Jugendlichen und Senioren, Raum für Treffen und Aktivitäten und können gleichzeitig für Veranstaltungen von Volkshochschul- oder Selbsthilfegruppen (Alkoholiker, Drogenabhängige, Chroniker,...) genutzt werden. Es ist sinnvoll, dort auch Mittagstisch und Cafe unterzubringen. Nachbarschaftszentrum / Stadtteilzentrum In der Zeit der Weimarer Republik entstandene Einrichtungsform. Ein Nachbarschaftszentrum stellt einen Treffpunkt aller Generationen im Stadtteil dar. In Bezug zur Nachfrage im Stadtteil entwickelten sich unterschiedliche Schwerpunkte, z.B. Jugendarbeit, Seniorenarbeit, soziale und gesundheitliche Angebote u.ä.. Berlin besitzt mehr als 40 Nachbarschaftsheime. Der Dach- und Fachverband ist der Verband für sozial-kulturelle Arbeit Landesgruppe Berlin (VskA e.v.). auch: Gemeinwesenzentren Nachbarschaftsheim, Freizeitstätte TU Berlin - IFG Freizeitstätten existieren für alle Bereiche (Kinder, Jugendliche, Senioren, behinderte, wohnungslose Menschen, u.a.). Jugendfreizeitstätten werden über den Senat für Jugend und Familie gefördert. 56 Elemente Sozialer Infrastruktur FREIZEIT Freizeitstätte für Senioren (Stand 1993) Seniorenklub TU Berlin - IFG Seniorenfreizeitstätten sind städtische Einrichtungen, die untergliedert werden in 4 Typen (I – IV), je nach Größe und Fachpersonal. Einrichtungen des Typ I „verfügen über ein Platzangebot von ca. 120 Plätzen und werden von einer hauptamtlichen Kraft (AltenpflegerIn) betreut.“ Typ II: (...)“die größte Anzahl der Seniorenfreizeitstätten besteht aus kleineren Einrichtungen des Typs II, deren Ausstattungsmerkmale unter denen des Typs I liegen. Die Betreuung wird von ehrenamtlichen Kräften geleistet (...) Die Freizeitstätten in freier Trägerschaft sind alle dem Typ II zuzuordnen.“ Einrichtungen des Typ III sind „Einrichtungen mit zentraler Bedeutung für ein größeres Gebiet und ca. 200 Plätzen.“ Bei „Typ IV handelt es sich um Einrichtungen mit besonderer Aufgabenstellung oder als Teil einer Gesamteinrichtung (z.B. Nachbarschaftsheime, Behinderteneinrichtungen), wobei die Personalzumessung nach den besonderen Erfordernissen dieser Einrichtung handelt.“ [27] Träger sind die Kommunen oder Verbände der freien Wohlfahrtspflege. Seniorenclubs sind z. T. als eingetragene Vereine organisiert und selbsttragend. Sie können auch gefördert werden und unterscheiden sich von Seniorenfreizeitstätten durch Selbstverwaltung und dadurch, dass Sozialarbeiter des Bezirks vereinzelt Hilfe leisten. Ein Altenclub sollte eine gute fußläufige Erreichbarkeit für alle Senioren haben, z.B. am Ortskern in der Nähe anderer genutzter Einrichtungen wie z.B. Arzt, Apotheke, Kirche, Bibliothek, Läden, u.ä. liegen und ein Mittagstischangebot haben, oder durch ÖPNV gut und direkt erreichbar sein. 57 Elemente Sozialer Infrastruktur Quellennachweis [1] Senatsverwaltung für Soziales [2] Günther, Christoph [3] Meyer, Elisabeth [4] Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Bericht über die Entwicklung der sozialen Versorgung 1993 Berlin 1992 Überführung des Krankenpflegeheims Wittstock in eine Gemeinde integrierte Versorgung Diplomarbeit an der TU Berlin 1993 Ein geglücktes Angebot „ Kleeblatt-Pflegeheime im Landkreis Ludwigsburg in: „FORUM SOZIALSTATION“, 1993, Heft 63, Seite 40ff Wohnen Behinderter -LiteraturstudieSchriftenreihe des Bundesministers für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit - Band 245/1, Stuttgart 1990 [5] Kliemke, Christa Herberge Beß, Reinhold Kurzzeitunterbringung für behinderte Kinder, Jugendliche Krusenbaum, Monika und... TU-Berlin, Institut für Krankenhausbau, Berlin 1988 [6] Senator für Psychiatrie-Bericht Berlin Gesundheit 1. Berichtsteil - Strukturelle Rahmenplanung Vorlage des Senats für das Abgeordnetenhaus zur Besprechung Berlin o.D. [7] Senatsverwaltung für Soziales [8] Senatsverwaltung für Gesundheit [9] Roesner, Wolfgang Wischer, Robert (Hrsg.) Kliemke, Christa (Hrsg.) TU Berlin - IFG Geriatrie-Rahmenkonzept Berlin 1992 Jahresgesundheitsbericht 1991 Berlin 1992 Wegweiser durch das Gesundheitswesen in Spandau In: Schriftenreihe Bauten des Gesundheitswesens, Band 9 TU Berlin, Institut für Krankenhausbau, Berlin 1984 58 Elemente Sozialer Infrastruktur [10] Damkowski, Wulf Neue Formen lokaler Sozial- und Gesundheitsdienste Luckey, Karin Köln 1990 Monika Wulf-Mathies (Hrsg.) [11] Deutscher Verein für Fachlexikon der sozialen Arbeit öffentliche und Frankfurt 1980 private Fürsorge [12] Deutscher Verband der Ambulante Ergotherapie [13] KIiemke, Christa Ergotherapeuten Informationsblatt des Deutschen Verbands der Ergotherapeuten e.V. Koordinationsstellen Bericht über einen Workshop am 8. Mai 1991 TU-Berlin, Institut für Krankenhausbau, Berlin 1991 [14] Bundesministerium für Familie und Senioren Die ersten Senioren-Büros nehmen ihre Arbeit auf Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie und Senioren vom 15.12.1992, Bonn [15] KIiemke, Christa Marcels, Georg Böttcher, Erhard Zentren für Technische Lebenshilfen Grundlagen TU-Berlin, Institut für Krankenhausbau, Berlin 1990 [16] Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung Baden-Württemberg Neuordnung der ambulanten Hilfen Ausbau Weiterentwicklung Finanzierung Reihe: Politik für die ältere Generation, Nr.9 Stuttgart 1992 [17] Brechmann, Theresia Ambulante Altenhilfe Wallrafen-Dreisow, Helmut Hannover 1988 [18] Expertenkommission Empfehlungen der Expertenkommission der der Bundesregierung Bundesregierung zur Reform der Versorgung im psychiatrischen und psychotherapeutischen/ psychosomatischen Bereich -Zusammenfassungo.D. als Kopiensammlung von der Senatsverwaltung für Gesundheit 1993 erhalten TU Berlin - IFG 59 Elemente Sozialer Infrastruktur [19] KIiemke, Christa Die Krankenwohnung - Häusliche Krankenpflege Rund um die Uhr Tagungsbericht In: Schriftenreihe Bauten des Gesundheitswesens, Band 17 TU-Berlin, Institut für Krankenhausbau, Berlin 1989 [20] Dillmann, Duttlinger, Planungshilfen für Tagespflegeheime in der Bundesrepublik Ketterer und Deutschland, Ergebnisse einer Untersuchung Reihe Bauten Roesner des Gesundheitswesens, Bd. 7 Berlin 1981 [21] Seifert, Monika [22] Senatsverwaltung für Gesundheit Zur Wohnsituation von Menschen mit geistiger Behinderung in Berlin FU Berlin, Berlin-Forschung, Berlin 1993 Krankenhaus-Rahmenplan 1991 Vorläufiger Krankenhausplan für das Land Berlin Berlin 1991 [23] Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung Soziale Sicherheit Druckschrift Bonn 1993 [24] Berufsbildungswerk Berlin e. V. Annedore-Leber-Berufsbildungswerk Berlin Informationsblatt [25] Rupprecht [26] Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung [27] Senatsverwaltung für Soziales [28] Bundesforschungsan stalt für Landeskunde und Raumordnung [29] Jahn, Günter TU Berlin - IFG Behindertenwerkstätten in der Bundesrepublik und Europa in: „Einfalle“, Februar 1992, S.18ff Hinweise für Träger von Werkstätten für Behinderte, Bonn o.D. Personal in Seniorenfreizeitstätten Schreiben vom 13.09.1993 der Senatsverwaltung für Soziales Quartierbezogene Freizeitbedürfnisse älterer Menschen Endbericht zum Sondergutachten des Experimentellen Wohnungs- und Städtebaus „Ältere Menschen und ihr Wohnquartier“ Reihe „Materialien zur Raumentwicklung“, Heft 46 Bonn 1992 Das differenzierte Wohnangebot bei der LEBENSHILFE Berlin Berlin 1992 60 Elemente Sozialer Infrastruktur [30] Igl, Gerhard Leistungen bei Pflegebedürftigkeit Verlag C.H. Beck o.D. [31] Senatsverwaltung für Soziales Arbeit, Beschäftigung und Berufsförderung für Behinderte Verzeichnis -Stand: 1. März 1993, Berlin 1993 (32) Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen (33) Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen (34) Klaus- W. Pawletko (35) Kliemke, Christa Adam, Claudia Grenner, Gerd (36) Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen (37) Schneider, Sven TU Berlin - IFG Bericht zur Lage der Behinderten und der Entwicklung der Rehabilitation in Berlin - Behindertenbericht 2000 -, Berlin 2000 http://www.berlin.de/sengessozv/soziales/behberi/ behindertenbericht2000.html Datum: 18.06.03, 13.40 Uhr Vierter Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland: Risiken, Lebensqualität und Versorgung Hochaltriger – unter besonderer Berücksichtigung demenzieller Erkrankungen - Vierter Altenbericht -, 2002 http://www.bundesregierung.de/Anlage260745/Vierter+Alte nbericht.pdf Datum: 22.07.03, 11.20 Uhr Ambulant betreute Wohngruppen für dementiell erkrankte Menschen, i.A. des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin 2002 http://www.bmfsfj.de/Anlage23994/Broschuere_Ambulant_ betreute......pdf Datum: 28.07.03, 14.00 Uhr Alternative Wohnformen für wohnungslose Menschen TU Berlin, Institut für Gesundheitswissenschaften, Berlin 2002 Wohnen im Alter, Dritter Altenbericht, Berlin 2001 http://www.berlin.de/sengessozv/soziales/doku/wobericht.p df Datum: 21.07.03, 11.00 Uhr Ältere Bundesbürger in Privathaushalten und in Heimen - Lebenssituation und Heimeintrittsgründe - Repräsentative Ergebnisse für die Bundesrepublik Deutschland. http://www.socionet.de/seniorenstudie2.shtml Datum: 28.08.03, 17.00 Uhr 61 Elemente Sozialer Infrastruktur (38) Saarländisches Ministerium für Fauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales (39) Hermann Luchterhand Verlag (40) Herrmann Luchterhand Verlag (41) (42) Wertanalyse – Institut Pforzheim (43) Waalwijk, Walter (44) (45) Anforderungen an die Qualität stationärer Pflegeeinrichtungen, Dez. 2001 http://www.soziales.saarland.de/medien/inhalt/Qualitaetskri terien(1).pdf Datum: 23.07.03, 16.00 Uhr Sociolexikon http://www.socioweb.de/lexikon/lex_geb/begriffe/wohnschu .htm (05.07.1999) Datum: 01.09.03, 14. 45 Uhr Sociolexikon http://www.socioweb.de/lexikon/lex_soz/f_j/frauenha.htm (05.07.1999) Datum: 01.09.03, 15.10 Uhr Krisendienst des Bezirksamtes Friedrichshain Kreuzberg, Kindernotdienst http://www.kindernotdienst.de/headframes/knd_frame.html Datum: 05.09.03, 10.15 Uhr Vergleich von kleinen Altenpflegeheimen im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit. Im Auftrag des Sozialministerium Baden- Würtemberg, Juni 1993 Veranstaltung im IFG zum Thema: Neues aus der Altenpflege in Holland, 19.02.2003 Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen e.V., Medien-Info Nr. 34/01, 27.06.2001 http://www.gdw.de/db/presse.nsf/0/ce6243989e2f82c0c12 56ade0056b8a1?OpenDocument Datum: 09.09.03, 11.40 Uhr Ergänzende Erläuterungen zu den Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern und anderen Vorschriften, vdak http://www.vdak.de/pflege/abschnitt_2_stand_07_03.pdf, Datum: 01.09.03, 12.00 Uhr (46) Deutsches Institut Dokumentation des Impulskongress Quartiersmanagement, für Urbanistik (Hrsg.) Berlin 2001 TU Berlin - IFG 62 Elemente Sozialer Infrastruktur (47) Anja Ludwig Die gesetzliche Pflegeversicherung - Bilanz der AWO zur ambulanten Pflege, Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren – Organisation e.V. , Ausgabe 04/02 http://www.bagso.de/888/04_2_05.htm Datum: 23.06.03, 11.30 Uhr (48) Die Johanniter http://www.johanniter.de/dienste.htm Datum: 27.08.03, 15.00 Uhr (49) Untersuchungen zum offenen stationären Mittagstisch in Berlin - eine Public Health Studie. (Im Auftrag des Senats für Frauen und Arbeit, Berlin), 1996/97 (50) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (51) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (52) Kliemke Christa Lotsendienst im Hilfenetz. Case Management – eine neue Form der sozialen Dienstleistung für Pflegebedürftige, Stand Januar 2003 http://www.bmfsfj.de/Anlage24513/Broschuere_Lotsendiens t_im_ Hilfenetz.pdf Datum: 24.07.03, 17.00 Uhr Praxisanleitung zur Einrichtung von Kurzzeitpflege, 2000 Grundbedingungen für Krankenwohnungen TU Berlin, IFG in Zusammenarbeit mit Krankenwohnung e.V. Berlin 1999 (53) Deutsche Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung in den Krankenhausgesellsc Bundesländern, Stand: Juli 2002, haft http://www.dkgev.de/pub/newpdf/pdf-2002/RS15402_Anlage_KHplanung.pdf Datum: 02.09.03, 12.30 Uhr (54) Siebecker, F. Busse, O. TU Berlin - IFG CARDIOVASC, Akute Schlaganfalltherapie - Welche Vorteile haben Stroke Units?, http://www.cardiovasc.de/index.htm?/hefte/2001/02/18.ht m (2001) Datum: 08.09.03, 11.30 Uhr 63 Elemente Sozialer Infrastruktur (55) (56) Statistisches Bundesamt Deutschland (57) Trettin, Ludger Wüsten-Liederwald, Gabriela Santer, Sylvia (58) Rahmenvereinbarung nach § 39a Satz 4 SGB V über Art und Umfang sowie zur Sicherung der Qualität der stationären Hospizversorgung vom 13.03.1998, i. d. F. vom 09.02.1999 http://hospiznds.de/Themen/Gesetze/Rahmenvereinbarung_39aSBGV.ht m Datum: 24.07.03, 10.00 Uhr Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2003 http://www-zr.destatis.de/def/def1060.htm (Sonderkrankenhaus) http://www-zr.destatis.de/def/def0020.htm (Akutkrankenhaus) http://www-zr.destatis.de/def/def0720.htm (Krankenhaus) Datum: 22.07.03, 14.00 Uhr Planungsgrundlagen Hospiz. Einrichtungen für sterbende Menschen, TU Berlin, Institut für Gesundheitswissenschaften, i.A. Senatsverwaltung für Arbeit, berufliche Bildung und Frauen, Berlin 1999 vkdnet internetwork ( Volker Knapp – Diederichs), Webring Verband für sozial- kulturelle Arbeit e.V., Nachbarschaftsheime in Deutschland http://www.schreibabyambulanz.info/Texte/vern_nachb.htm l Datum: 17.07.03, 15.00 Uhr (59) Schulgesetz für Berlin (SchulG) i.d.F. vom 20.08.1980, zuletzt gändert durch Gesetz vom 4.07.2002 http://www.datenschutzberlin.de/recht/bln/rv/bildung/schulg1.htm Datum: 03.09.03, 15.10 Uhr (60) Prof. Dr. Gerhard Kleinherz, Prof. Dr. Martin Werding, Dr. Gerhard Übersohn, http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/14458/sozialerwohnungsbau-v6.html TU Berlin - IFG 64 Elemente Sozialer Infrastruktur Literatur Akademie für Raumforschung und Stadtplanung Handwörterbuch der Raumforschung und Raumordnung Hannover 1970 Bayerisches Staatsministerium des Innern -Oberste Baubehörde- Barrierefreie Wohnungen Reihe: Arbeitsblätter „Bauen und Wohnen für Behinderte“ Nr.2 München 1992 Berufsbildungswerk Berlin e. V. Annedore-Leber-Berufsbildungswerk Berlin Informationsblatt Berlin o.D. Brechmann, Theresia Ambulante Altenhilfe Wallrafen-Dreisow, Helmut Hannover 1988 Buchholz, Edwin (Hrsg.) Das Gesundheitswesen in der Bundesrepublik Deutschland Berlin, Heidelberg, New York 1988 Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung Quartierbezogene Freizeitbedürfnisse älterer Menschen Endbericht zum Sondergutachten des Experimentellen Wohnungs- und Städtebaus „Ältere Menschen und ihr Wohnquartier“ Reihe „Materialien zur Raumentwicklung“, Heft 46 Bonn 1992 Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit BMJFG Autonom-Leben -Gemeindenahe Formen von Beratung, Hilfe und Pflege zum selbständigen Leben von und für Menschen mit Behinderungen Schriftenreihe des Bundesministers für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit - Band 173, Stuttgart 1985 Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit BMJFG Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation Schriftenreihe des Bundesministers für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit - Band 39, Stuttgart 1977 Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit BMJFG Integration und Autonomie behinderter Menschen Abschlußbericht der wissenschaftlichen Begleitforschung 1980-83 Schriftenreihe des Bundesministers für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit - Band 172, Stuttgart 1985 TU Berlin - IFG 65 Elemente Sozialer Infrastruktur Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit BMJFG Wohnen Behinderter -BerichtsbandSchriftenreihe des Bundesministers für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit - Band 245/2, Stuttgart 1990 Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit BMJFG Wohnen Behinderter -LiteraturstudieSchriftenreihe des Bundesministers für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit - Band 245/2, Stuttgart 1990 Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung Die Pflegeversicherung kommt Druckschrift Bonn 1993 Hinweise für Träger von Werkstätten für Behinderte Bonn o.D. Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung Soziale Sicherheit : Druckschrift Bonn 1993 Bundesministerium für Familie und Senioren Die ersten Senioren-Büros nehmen ihre Arbeit auf Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie und Senioren vom 15.12.1992, Bonn Damkowski, Wulf Luckey, Karin Monika Wulf-Mathies (Hrsg.) Neue Formen lokaler Sozial- und Gesundheitsdienste Köln 1990 Deutscher Bundestag Bericht über die Lage der Psychiatrie in der Bundesrepublik Deutschland (Psychiatrieenquete) Drucksache 7/4200 des Deutschen Bundestages, 1975 Deutscher Bundestag Anhang zum Bericht über die Lage der Psychiatrie in der Bundesrepublik Deutschland Unterrichtung durch die Bundesregierung Drucksache 7/4201 des Deutschen Bundestages, 1975 Deutscher Verband der Ergotherapeuten Ambulante Ergotherapie Informationsblatt des Deutschen Verbands der Ergotherapeuten Berlin o.D. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge Fachlexikon der sozialen Arbeit Frankfurt 1980 Dillmann, Duttlinger, Ketterer und Roesner Planungshilfen für Tagespflegeheime in der Bundesrepublik Deutschland, Ergebnisse einer Untersuchung Reihe Bauten des Gesundheitswesens, Bd. 7 Berlin 1981 TU Berlin - IFG 66 Elemente Sozialer Infrastruktur Eikelmann, Bernd Gemeindenahe Psychiatrie Tagesklinik und komplementäre Einrichtungen München 1991 Expertenkommission der Bundesregierung Empfehlungen der Expertenkommission der Bundesregierung zur Reform der Versorgung im psychiatrischen und psychotherapeutischen / psychosomatischen Bereich - Zusammenfassung als Kopiensammlung von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Berlin 1993 erhalten Freie Hansestadt Bremen Senator für Jugend und Soziales Älter werden in Bremen Ein Ratgeber nicht nur für ältere Menschen Bremen o.D. Gaedt, Christian Bothe, Sabine Michels, Henning Psychisch krank und geistig behindert Regionale Angebote für psychisch kranke Menschen mit geistiger Behinderung Dortmund 1993 Sozialstationen Analysen und Materialien Schriftenreihe der Forschungsgruppe „Sozialplanung und Sozialverwaltung e.V.“, Bielefeld 1979 Grunow, Dieter Hegner, Friedhart Lempert, Jürgen Günther, Christoph Überführung des Krankenpflegeheims Wittstock in eine Gemeinde integrierte Versorgung Diplomarbeit an der TU Berlin 1993 Igl, Gerhard Leistungen bei Pflegebedürftigkeit Verlag C.H. Beck o.D. Hilfe- und Pflegebedarf in Deutschland 1991 Infratest Sozialforschung, Infratest Epidemiologie und Gesundheitsforschung Schnellbericht im Rahmen des Forschungsprojekts - Möglichkeiten und Grenzen selbstständiger Lebensführung- Bundesministerium für Familie und Senioren, Bonn 1992 Internationaler Bund für Sozialarbeit Das Leben packen Wohn- und Eingliederungshilfen Broschüre Internationaler Bund für SozialarbeitJugendsozialwerk e.V., Berlin Brandenburg o.D. Jahn, Günter Das differenzierte Wohnangebot bei der LEBENSHILFE Berlin Lebenshilfe e.V., Berlin 1992 TU Berlin - IFG 67 Elemente Sozialer Infrastruktur Kliemke, Christa Die Krankenwohnung - Häusliche Krankenpflege Rund um die Uhr Tagungsbericht In: Schriftenreihe Bauten des Gesundheitswesens, Band 17 TU-Berlin, Institut für Krankenhausbau, Ber1in 1989 Kliemke, Christa Lambeth Community Care Centre Ein Wegweiser fürs Gesundheitswesen in: „Bauwelt“, 1989, Heft 30, Seite 1416ff Kliemke, Christa Koordinationsstellen Bericht über einen Workshop am 8. Mai 1991 TU-Berlin, Institut für Krankenhausbau, Berlin 1991 Kliemke, Christa Sicherheitstelefon Erhaltung selbständigen Wohnens durch ein bedarfsgerechtes Telefonnotrufsystem - ForschungsberichtTU-Berlin, Institut für Krankenhausbau, Berlin 1988 Kliemke, Christa Standortspezifische Organisationsmöglichkeiten Häuslicher Krankenpflege - ForschungsberichtTU-Berlin, Institut für Krankenhausbau, Berlin 1984 Kliemke, Christa Untersuchung der Privaten Anbieter Häuslicher Krankenpflege - Forschungsbericht TU-Berlin, Institut für Krankenhausbau, Berlin 1985 Herberge Kurzzeitunterbringung für behinderte Kinder und Jugendliche TU-Berlin, Institut für Krankenhausbau, Berlin 1988 Kliemke, Christa, Beß, Reinhold, Krusenbaum, Monika Kliemke, Christa, Knebel, Heide, Böttcher, Erhard Wohnungsanpassung - Anpassung an die Wohnung bei zunehmender Hilfebedürftigkeit - In: Schriftenreihe Bauten des Gesundheitswesens, Band 18 TU-Berlin, Institut für Krankenhausbau, Berlin 1990 Kliemke, Christa Marfels, Georg Böttcher, Erhard Zentren für Technische Lebenshilfen Grundlagen TU-Berlin, Institut für Krankenhausbau, Berlin 1990 Kliemke, Christa Seiler, Diana Finanzierungssynopse am Beispiel Schleswig-Holstein und Berlin - Forschungsbericht TU-Berlin, Institut für Krankenhausbau, Berlin 1990 TU Berlin - IFG 68 Elemente Sozialer Infrastruktur Meyer, Elisabeth Ein geglücktes Angebot Kleeblatt-Pflegeheime im Landkreis Ludwigsburg in: „FORUM SOZIALSTATION“, 1993, Heft 63, Seite 40ff Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung Baden-Württemberg Betreuung verwirrter und psychisch kranker alter Menschen Reihe: Politik für die ältere Generation, Nr.5 Stuttgart 1993 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung Baden-Württemberg Geriatrie Analysen und Vorschläge zu einer künftigen Versorgungsstruktur Reihe: Politik für die ältere Generation, Nr. l Stuttgart 1992 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung Baden-Württemberg Geriatriekonzept Reihe: Politik für die ältere Generation, Nr.8 Stuttgart 1992 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung Baden-Württemberg Initiative 3. Lebensalter Reihe: Politik für die ältere Generation, Nr.l0 Stuttgart 1992 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung Baden-Württemberg Neuordnung der ambulanten Hilfen Ausbau Weiterentwicklung Finanzierung Reihe: Politik für die ältere Generation, Nr.9 Stuttgart 1992 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung Baden-Württemberg Pflege alter Menschen - Abschlußbericht eines Modellversuchs – Stuttgart 1992 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung Baden-Württemberg Mühlestein, Erwin Wegweiser Psychiatrie Reihe Gesundheitspolitik, Nr.25 Stuttgart 1992 Roesner, Wolfgang Wischer, Robert (Hrsg.) Kliemke, Christa (Hrsg.) Wegweiser durch das Gesundheitswesen in Spandau In: Schriftenreihe Bauten des Gesundheitswesens, Band 9 TU Berlin, Institut für Krankenhausbau, Ber1in 1984 TU Berlin - IFG Das andere Neue Wohnen in: Ausstellungskatalog „Das andere Neue Wohnen“ Museum für Gestaltung Zürich, Kunstgewerbemuseum 1987 69 Elemente Sozialer Infrastruktur Rupprecht Behindertenwerkstätten in der Bundesrepublik und Europa in: „Einfalle“, Februar 1192, S.18ff Scheffler, Burkhard Wischer, Robert (Hrsg.) Die Psychiatrische Abteilung am Allgemeinen Krankenhaus Bericht über eine Tagung In: Schriftenreihe Bauten des Gesundheitswesens, Band 6 TU Berlin, Institut für Krankenhausbau, Berlin 1981 Seifert, Monika Zur Wohnsituation von Menschen mit geistiger Behinderung in Berlin FU Berlin, Berlin-Forschung, Berlin 1993 Senatsverwaltung für Gesundheit Senatsverwaltung für Gesundheit Jahresgesundheitsbericht 1991 Berlin 1992 Senator für Gesundheit Psychiatrie-Bericht Berlin 1. Berichtsteil - Strukturelle Rahmenplanung Vorlage des Senats für das Abgeordnetenhaus zur Besprechung Berlin o.D. Senator für Gesundheit und Soziales Soziales Berlin Druckschrift von D. Kramer und R. Landwehr Berlin 1988 Senator für Gesundheit und Soziales Rundschreiben über Verzeichnis der Krankenhäuser, Universitätskliniken und -Polikliniken, Sonderkrankenhäuser und Krankenheime in Berlin Dienstblatt des Senats von Berlin Teil IV – Berlin 1988 Senatsverwaltung für Soziales Arbeit, Beschäftigung und Berufsförderung für Behinderte - Verzeichnis - Stand: 1. März 1993 Berlin 1993 Senatsverwaltung für Soziales Bericht über die Entwicklung der sozialen Versorgung 1993 Berlin 1992 Senatsverwaltung für Soziales Die Berliner Sozialstationen Berlin 1992 Senatsverwaltung für Soziales Geriatrie-Rahmenkonzept Berlin 1992 TU Berlin - IFG Krankenhaus-Rahmenplan 1991 Vorläufiger Krankenhausplan für das Land Berlin Berlin1991 70 Elemente Sozialer Infrastruktur Senatsverwaltung für Soziales Ratgeber für ältere Menschen Berlin 1992 Senatsverwaltung für Soziales Personal in Seniorenfreizeitstätten Schreiben vom 13.09.1993 der Senatsverwaltung für Soziales, Berlin Senatsverwaltung für Soziales Wegweiser für Behinderte Berlin 1992 Senatsverwaltung für Soziales Wohnen für behinderte Menschen Berlin 1991 Senatsverwaltung für Soziales Wohnen im Alter Wissenswertes über Seniorenheime, weitere besondere Wohn- rannen und ambulante Dienste Berlin 1992 Sozialreferat der Landeshauptstadt München Die ambulanten pflegerischen und häuslichen Dienste Bestandserhebung und Bedarfsanalyse Münchner Altenplanung München 1989 Weltgesundheitsorganisati on Regionalbüro Kopenhagen Dienste zur Verhütung von Behinderungen bei Betagten Bericht über eine WGO- Tagung Kopenhagen 1982 Kliemke, Christa Adam, Claudia Grenner, Gerd Alternative Wohnformen für wohnungslose Menschen TU Berlin, IFG, FG Entwerfen, Bauten des Gesundheitswesens i.A. der Senatsverwaltung für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen Berlin 2002 Deutsches Institut für Urbanistik (Hrsg.) Dokumentation des Impulskongress Quartiersmanagement, Berlin 2001 Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen Saarländisches Ministerium für Fauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales Bericht Wohnen im Alter Berlin 2001 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ambulant betreute Wohngruppen für dementiell erkrankte Menschen, Berlin 2002 TU Berlin - IFG Behindertenbericht 2000, Berlin 2000 Anforderungen an die Qualität stationärer Pflegeeinrichtungen, Dez. 2001 71 Elemente Sozialer Infrastruktur Statistisches Landesamt Berlin 2002 Krankenhausstatistik 2001 Vivantes-Netzwerk für Gesundheit SenGesSozV Strategiekonzept- Reflexion und Weiterentwicklung Trettin, Ludger Wüsten- Liederwald, Gabriela Santer, Sylvia Arbeit, Beschäftigung und Berufsförderung für Menschen mit Behinderungen Berlin, Dez. 2002 Entwicklung von Planungsgrundlagen für Einrichtungen für sterbende Menschen/Hospize (im Auftrag des Senats für Arbeit und Frauen) Berlin 1999 Kliemke, Christa Sowarka, Doris Orywahl, Marina Untersuchungen zum Fahrbaren Mittagstisch (im Auftrag des Senats für Arbeit und Frauen, Berlin) Berlin 1998 Kliemke, Christa Hofmann, Hildegard Neukum, Christine Untersuchungen zum offenen stationären Mittagstisch in Berlin - eine Public Health Studie. (Im Auftrag des Senats für Frauen und Arbeit) Berlin 1997 Fuchs, Bettina Adam, Petra Klempel, Helga Wiemer, Jutta Planungsgrundlagen für „Betreutes Wohnen“ Kostenstruktur, Kostenarten, Leistungsangebote (im Auftrag von privaten Unternehmen, Land Brandenburg) Berlin 1996 Kliemke, Christa Krankenwohnungen in Deutschland (Auftraggeber: Krankenwohnung e.V., Arbeitsgemeinschaft für wohngebietsbezogene Gesundheitsversorgung Berlin 1995 Kliemke, Christa Untersuchung zum Leistungsangebot Häuslicher Krankenpflege / Hauspflege privater Anbieter Häuslicher Krankenpflege in Berlin, (im Auftrag privater Anbieter) Berlin 1993 Kliemke, Christa Böttcher, Erhard Dsirne, Konrad Machbarkeitsstudie für den Aufbau eines Zentrums für Technische Lebenshilfen - Altersgerechte Technik Gesundheitstechnik in Cottbus und der Region SüdBrandenburg (im Auftrag der T.IN.A, Technologie und Innovationsagentur Brandenburg/Ministerium für Wirtschaft/Brandenburg) (1998) TU Berlin - IFG 72 Elemente Sozialer Infrastruktur Schneider, Sven Ältere Bundesbürger in Privathaushalten und in Heimen - Lebenssituation und Heimeintrittsgründe – Repräsentative Ergebnisse für die Bundesrepublik Deutschland, o.D. Achtsnichts, Britta Vinzens, Christa Nachbarschaftszentren in Berlin – Dokumentation – , im Rahmen des BZPH i.A. des Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie Berlin 1998 TU Berlin - IFG 73 Elemente Sozialer Infrastruktur Auswahl einiger Internetadressen http://www.vivantes.de http://www.socioweb.de http://www.alter-in-wuerde-ev.de http://www.berlin.de http://www.bmfsfj.de http://www.soziales.saarland.de http://www.bagso.de http://www.nullbarriere.de http://www.case-manager.de http://www.spastikerhilfe.de http://www.socionet.de http://www.thema-altenpflege.de http://www.betreuungsrecht.org http://www.baunet.de http://www.statistik-berlin.de http://www.vdak.de http://www.hilfelotse.de TU Berlin - IFG 74 Elemente Sozialer Infrastruktur Stichwortverzeichnis in alphabetischer Reihenfolge Seite A Akutkrankenhaus 52 Altenheim/ Seniorenheim 23 Altenpflege 34 Altenpflegeheim/ Seniorenpflegeheim 25 Altenwohnheim/ Seniorenwohnheim 20 Ambulant betreute Wohngemeinschaften für demenzerkrankte 17 Menschen Ambulante Dienste 34 Ärztliche Praxen 27 „Assessment-Unit“ 30 B Berufsbildungswerk 53 Betreutes Einzelwohnen (BEW) 14 Betreutes Wohnen 14 Betreute Wohngruppen 15 Betreute Wohngruppen für Senioren 15 Betreute Wohngruppen für körperlich behinderte Menschen 16 Betreute Wohngruppen für geistig behinderte Menschen 16 Boarding House 23 C Case Management 41 D Dorfhelferin 36 E Einrichtungen des allgemeinen Arbeitsmarktes für behinderte 54 Erwachsene Einrichtung mit Kontaktstellenfunktion 42 Essen auf Rädern - Siehe Fahrbarer Mittagstisch TU Berlin - IFG 75 Elemente Sozialer Infrastruktur F Fahrbarer Mittagstisch 37 Familienpflege 36 Feierabendheim 26 Frauenhaus 22 Freizeitstätte 56 Freizeitstätte für Senioren 57 G Gemeinwesenzentren - siehe Nachbaschaftsentrum Geriatrische Abteilung 50 Geriatrisches Zentrum 50 Gerontopsychiatrische Tagesstätte 42 Gesundheitszentren 27 H Handel- und Dienstleistungen 27 Haushaltshilfe 35 Häusliche Krankenpflege 35 Häusliche Pflegehilfe 35 Hausnotruf 37 Hauspflege 34 Hauswirtschaftliche Hilfe 36 Heimplätze für gerontopsychiatrisch beeinträchtigte Menschen 24 Heimplätze für schwerst-pflegebedürftige Senioren 24 Herberge 21 Hilfsmittelzentrum - siehe Zentrum für technische Lebenshilfe Home Care 34 Hospiz 50 I Insolvenzberatungsstelle - siehe Schuldner-beratung Institutsambulanz - siehe Krisenambulanz Integrationskindertagesstätte 53 J Jugendwerkheime 54 K TU Berlin - IFG 76 Elemente Sozialer Infrastruktur Kieznester 44 Kindernotdienst 23 Kleiderkammer 33 Koordinations- und AnlaufsteIle 31 Krankenhaus 48 Krankenhaus für Psychiatrie 51 Krankenheim 48 Krankenpflegeheim 26 Krankenwohnung 45 Krankenwohnung für wohnungslose Menschen 45 Krisenstation 46 Krisenambulanz 47 Kurzzeitpflege 44 M Mehrgliedrige Einrichtung 19 Mobile Soziale Hilfsdienste (MSHD) 37 Mobiler Technischer Hilfsdienst 37 MVZ – Medizinisches Versorgungszentrum 29 N Nachbarschaftsheim - siehe Nachbarschaftszentrum Nachbarschaftszentrum - Stadtteilzentrum 56 Nachtklinik 46 Notunterkunft - siehe Notübernachtung Notübernachtung 43 O Öffentliche Gesundheitsdienste (ÖGD) 27 P Palliativstation 52 Pflege in Not 52 Pflegeheim 25 Pflegestützpunkt 31 Pflegewohnheim 26 Planungs- und Koordinierungsstelle Gesundheit 29 Poliklinik 29 TU Berlin - IFG 77 Elemente Sozialer Infrastruktur Praxen 27 Putzhilfe 30 Q Quartiersagentur/ -management 30 R Rollstuhlgerechte Wohnungen 13 Rehabilitationseinrichtung 51 Rehabilitative Praxen 27 S Schuldnerberatung 30 Seniorenbüro 32 Seniorenklub 57 Seniorengerechte Wohnungen 13 Seniorenheim - siehe Altenheim Seniorenpflegeheim – siehe Altenpflegeheim Seniorenwohnhaus 18 Seniorenwohnheim - Siehe Altenwohnheim Servicehaus 18 Sonderkrankenhaus 51 Sonderschule 53 Soziale Wohnraumförderung 12 Sozialstation 39 einer Sozialstation verwandte Einrichtungen 40 Stadtteilzentrum - siehe Nachbarschaftszentrum Stationärer Mittagstisch 38 Stroke Units 40 Suppenküche 38 T Tagesförderstätte für geistig behinderte Erwachsene 54 Tagesklinik 46 Tagespflege 47 Tagesstätte für psychisch behinderte Menschen 42 Tagesstätte für Senioren 41 Therapeutisch betreutes Einzelwohnen 14 TU Berlin - IFG 78 Elemente Sozialer Infrastruktur Therapeutisch betreutes Heim 27 Therapeutische Wohngemeinschaft (TWG) 17 Therapeutische Praxen 27 Treffpunkt 56 U Übergangswohnheim (ÜWH) „Trainingswohnung“ 22 Übergangshaus für wohnungslose Menschen 22 V Verhinderungspflege 35 W Wärmestube 43 Werkstätten für Behinderte (WfB) 55 Wohnheim für behinderte Menschen 20 Wohnformen für wohnungslose Menschen 18 Wohnheim 19 Wohnschule 21 Z Zentrum für Technische Lebenshilfe TU Berlin - IFG 32 79