Merkblatt Brandverhalten von Polstermöbeln - Brand
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Merkblatt Brandverhalten von Polstermöbeln - Brand
Materialprüfungsanstalt Universität Stuttgart Abteilung Brandschutz – Referat Brandverhalten von Baustoffen Merkblatt Brandverhalten von Polstermöbeln 1. "Normalentflammbarkeit" bzw. "Schwerentflammbarkeit" sind Bezeichnungen für das Brandverhalten eines Baustoffes der Klasse B2 bzw. B1 nach DIN 4102. Die Klassifizierung von Bauprodukten nach Bauordnung erfolgt durch das allgemeine bauaufsichtliche/baurechtliche Prüfzeugnis einer dafür anerkannten Prüfstelle oder in bestimmten Fällen auch durch die (allgemeine bauaufsichtliche) Zulassung (früher Prüfzeichen) des Deutsche Instituts für Bautechnik (DIBt), Berlin. 2. Polstermöbel und ihre Komponenten (Bezugsstoffe, Weichschäume) sind keine Bauprodukte, folglich kann hierfür weder ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis noch eine Zulassung erteilt werden. 3. Im deutschen Baurecht können aber z.T. für Raucherkinos, Bühnenräume oder andere Räume im Bereich von Versammlungsstätten Anforderungen an das Brandverhalten von Polstermöbeln oder Polstersitzen gestellt werden. Auch in besonderen Versammlungsstätten wie z.B. Fußballstadien, verlangen die Bauaufsichtsbehörden neuerdings in Ausnahmefällen für die Sitzmöbel auch den Nachweis der Klasse B1 "schwerentflammbar". Gemäß MVStättVO Anlage 2 Anhang 2 kann nach Abschnitt 2 der Begründung und Erläuterung zur Musterverordnung der ARGEBAU Fachkommission Bauaufsicht der Nachweis für (Polster)Möbel auch z.B. durch die Klassifizierung nach DIN 66084 "Klassifizierung des Brennverhaltens von Polsterverbunden" in die Klassen Pa, Pb, Pc geführt werden. 4. Die Prüfgrundlagen für diese Beurteilung nach DIN 66 084 sind die europäischen Prüfnormen DIN EN 1021, Teil 1 und 2 "Möbel; Bewertung der Entzündlichkeit von Polstermöbeln; Zündquelle: Glimmende Zigarette bzw. eine einem Streichholz vergleichbare Gasflamme" sowie DIN 54 341 "Prüfung von Sitzen für Schienenfahrzeuge des öffentlichen Personenverkehrs; Bestimmung des Brennverhaltens mit einem Papierkissen". Letztgenannte Prüfnorm ist zwischenzeitlich eingearbeitet worden in die Prüfung von Sitzen nach E DIN 5510-2 "Vorbeugender Brandschutz in Schienenfahrzeugen", Abs. 4.2.5 und Anhang B. Ausdrücklich verlangt wird hier die Prüfung auf Original-Sitzen (bei Klappsitzen auch von unten), wobei zur Risikoabdeckung die Prüfung immer auf einem von mehreren (mindestens 2, bei Klappsitzen 3) nebeneinander montierten Sitzen durchgeführt wird. Für die Verwendung in besonderen Gefahrenbereichen ist zusätzlich auch eine Prüfung an geschlitzten Sitzen ("Vandalismus") möglich. DIN EN 1021 Teil 1 entspricht dabei der Internationalen Norm ISO 8191-1 "Testing of the ease of ignition of upholstered furniture; ignition source: smouldering cigarette". DIN EN 1021 Teil 1 und 2 entsprechen auch weitgehend der Britischen Norm BS 5852 "Assessment of the ignitabilty of upholstered seating by smouldering and flaming ignition sources" bezüglich der Zündquellen 0 und 1. 5. Die Prüfung und Klassifizierung von Sitzen kann also erfolgen - durch Prüfung an entsprechend hergestellten plattenförmigen Proben im Brandschacht nach DIN 4102-1/-15/-16. Über das Ergebnis der Prüfung kann ein Normprüfzeugnis Materialprüfungsanstalt · MPA - Otto-Graf--Institut Universität Stuttgart · D-70550 Stuttgart Dienstgebäude: Pfaffenwaldring 4G · 70569 Stuttgart http://www.mpa.uni-stuttgart.de Materialprüfungsanstalt Universität Stuttgart ausgestellt werden. Soweit die Sitze der Definition des Baurechts für Bauprodukte nach MBO §2 Abs.9 genügen, kann durch eine Prüfstelle nach §25 MBO auch ein allgemeines - - bauaufsichtliches Prüfzeugnis (BRL A Teil 2) für das Material zur Herstellung des Sitzes ausgefertigt werden. durch Prüfung nach DIN EN 1021-1 / -2 (Pc/Pb) bzw. DIN 54341/ E DIN 5510-2 (Pa) und Klassifizierung nach DIN 66084 durch eine anerkannte Prüfstelle nach MBO §25. Über das Ergebnis der Prüfung kann ausschließlich ein Normprüfzeugnis ausgestellt werden. Der Möglichkeit aus E DIN 5510-2, diese Prüfungen auf Original-Sitzen durchzuführen, ist zur Abdeckung des tatsächlichen Risikos dabei zu bevorzugen. Die Berücksichtigung eines sog. „Vandalismus“-Risikos wird baurechtlich allerdings nicht gefordert. 6. Wir führen die Prüfung nach DIN EN 1021 und DIN 54341und die Klassifizierung nach DIN 66 084 durch. Bei Vorliegen eines Prüfberichtes nach DIN EN 1021 1/2 oder BS 5852 source 0/1 einer nach §25 MBO anerkannten Prüfstelle kann die Klassifizierung nach DIN 66084 u.U. auch auf Grund dieses Prüfberichtes erfolgen. 7. Klassifizierung (und Prüfung) erfolgen für den Polsterverbund, d.h. für eine festzulegende Kombination aus Polsterbezugsstoff und einer (vom Auftraggeber gelieferten) Polsterfüllung. Eine "Normpolsterfüllung" gibt es in Deutschland nicht. 8. Für die Durchführung der Prüfung nach DIN 66084 / EN 1021 / DIN 54341 benötigen wir: Eine ausreichende Menge (zwischen 2 und 5) der Original-Sitze / -Stühle, je nach Ausführung sowie Größe der Sitze bzw. angestrebter Klassifizierung oder (nur für Pb/Pc) alternativ - ca. 4 m2 des zu prüfenden Polsterbezugsstoffes - 4 Stück Polsterfüllung 450mm x 300mm x 75mm - 4 Stück Polsterfüllung 450mm x 150mm x 75mm 8. Nach Eingang eines Prüfauftrages und der Prüfmaterialien kann mit dem Prüfzeugnis für eine Polsterverbundprüfung nach etwa 6 bis 8 Wochen gerechnet werden. 9. Ein Auftrag wird von uns schriftlich bestätigt. Die Auftragsbestätigung enthält genaue Angaben über Kosten und Zeitbedarf für die Prüfung. Die Prüfung kann erst nach Eingang einer eventuellen Vorauszahlung durchgeführt werden. 10. Selbstverständlich kann der Nachweis der Schwerentflammbarkeit auch durch Prüfung und Klassifizierung nach DIN 4102 Teil 1 "Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen" für die Baustoffklasse B1 "schwerentflammbar" unter Beachtung der Forderungen an den Probenaufbau und die Anwendung im Brandschacht nach DIN 4102-15/-16 an plattenförmigen Proben erfolgen. Soweit z. B. Sitzschalen aus Kunststoffen durch Verformung hergestellt werden, können Prüfung und Nachweis an dem Plattenmaterial – als Rohplatte, gepresste / verformte Platte oder zusammengesetzte, flächige Probekörper erfolgen. Da die Klasse B1 den Nachweis der Baustoffklasse B2 einschließt, müsste dabei auch die Klasse B2 mitgeprüft werden. Wir führen auch diese Prüfungen nach DIN 4102 B1 "schwerentflammbar" an Baustoffen durch. Da bei dieser Prüfung bei einem Polstermöbel aber zwingend die tatsächliche Einbausituation berücksichtigt werden müsste, wären zur Prüfung eines Polsterverbundes hierfür „gepolsterte“ Brandschachtproben notwendig: Materialprüfungsanstalt · MPA - Otto-Graf--Institut Universität Stuttgart · D-70550 Stuttgart Dienstgebäude: Pfaffenwaldring 4G · 70569 Stuttgart http://www.mpa.uni-stuttgart.de Materialprüfungsanstalt Universität Stuttgart - 13 fertig gepolsterte/aufgebaute Proben des zu prüfenden Polsterverbundes in der Größe 1000mm x 190mm x Polsterdicke(max. 80mm) - 6 fertig gepolsterte/aufgebaute Proben des zu prüfenden Polsterverbundes in der Größe 190mm x 90mm x Polsterdicke (max.60mm) Nach aller Erfahrung kann aber ein Polsterverbund (Bezugsstoff auf Weichschaum) die Prüfung im Brandschacht für die Baustoffklasse "schwerentflammbar" nicht bestehen. Dies gilt auch für den Weichschaum alleine. Die Prüfung eines Stoffes alleine wäre zwar möglich, wegen der freihängenden Prüfung wäre eine Klassifizierung aber nur für die Verwendung mit Abstand > 40mm zu anderen Baustoffen möglich. Die Verwendung als Polsterstoff wäre damit ausgeschlossen ! 11. Die Kosten für die Prüfung eines Polsterverbundes nach EN1021 / DIN 54341/E DIN 5510-2 zur Klassifizierung Pa/Pb/Pc nach DIN 66084 betragen etwa zwischen € 800.- bis € 1000.-, da je nach zu prüfendem Bezugsstoff ein zusätzliches Wasser-Tränkverfahren notwendig sein kann, bei einem Zeitbedarf von rd. 3-6 Wochen. Die Kosten für die Prüfung nach DIN 4102 Klasse B1 "schwerentflammbar" betragen etwa € 1630.- bis € 1750.-. 12. Zeitbedarf, Kostenangaben und Anzahl / Maße der benötigten Proben können nur Anhaltswerte sein, von denen je nach Art des Prüfmaterials und damit des genauen Prüfplanes u.U. erheblich abgewichen werden kann. 13. Wir bitten um Verständnis dafür, daß endgültige Angaben über die Kosten der Prüfung erst nach genauer Kenntnis des Prüfumfanges gemacht werden können. 14. Die Normen DIN 4102, DIN 66084, DIN EN 1021 Teil 1 und 2, DIN 54341 und E DIN 5510-2 sind zu beziehen bei: Beuth Verlag Burggrafenstraße 6 D-10787 Berlin Dr. Lehner 11/2010 Materialprüfungsanstalt · MPA - Otto-Graf--Institut Universität Stuttgart · D-70550 Stuttgart Dienstgebäude: Pfaffenwaldring 4G · 70569 Stuttgart http://www.mpa.uni-stuttgart.de