Miniaturwelt im Thalenser Klubhaus
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Miniaturwelt im Thalenser Klubhaus Amtsblatt der Stadt Thale mit den Ortsteilen Allrode, Almsfeld, Altenbrak, Friedrichsbrunn, Neinstedt, Stecklenberg, Treseburg, Warnstedt, Weddersleben, Wendefurth & Westerhausen THALEkurier Die »Schurre« zur Rosstrappe Arbeitsberatung mit prominenter Beteiligung lotet Möglichkeiten der Wiedereröffnung aus Ausgabe 03/2016 | 27.02.2016 | www.bodetal.de »Come Together Party« und die Verleihung des »Goldenen Thalix« Historisch: Postämter in Thale Die Seilbahnen Thale Erlebniswelt zieht Bilanz Seite 4-5 Seite 6 Seite 7 Noch immer nicht bei den Stadtwerken? Weitere Informationen unter: www.stadtwerke-thale.de n und l e s h c e Jetzt w hern* c i s s u n Bo 50 EUR * Sie erhalten 50 EUR Wechselbonus bei Abschluss eines Stromliefervertrages. Dieses Angebot ist gültig für Neukunden der Stadtwerke Thale. THALEKURIER 03 / 2016 | Aktuelles Herr Nennhuber überreicht »Gefährdungs- Mappe« an Minister Dr. Aeikens. von links: Bürgermeister Thomas Balcerowski, Minister Dr. Herman Onko Aeikens, MDL Ulrich Thomas, Fritz Nennhuber, Dr. Harald Watzek (Foto: Seiler) Hexenstieg im Bodetal ist in Gefahr TOURISMUS BÜRGER WIRTSCHAFT »Vor dem Stein ist nach dem Stein«, mit diesem Satz eröffnete der Landtagsabgeordnete Ulrich Thomas (CDU) am 11.02.2016 eine Arbeitsberatung im Ferienpark Thale. Denn in den letzten Jahren war das Thema Steinschlag am Hexenstieg mehrfach im Focus der Berichterstattungen. So war die Beratung von großer Bedeutung für Thale, das Bodetal, den Tourismus und den Harzer Hexenstieg. Magdeburg, gemeinsam mit Stadt, Landesforst und Harzklub stattfinden soll. Bis dahin bereiten sich alle, entsprechend ihrer Verantwortlichkeiten, auf diese Arbeitsberatung vor. Auch die Wiederbegehbarkeit der Schurre steht dann auf der Agenda. Von der Brisanz dieser Beratung zeugte die Anwesenheit des Ministers für Landwirtschaft und Umwelt von Sachsen- Anhalt, Herrn Dr. Aeikens. Im Beisein von Thales Bürgermeister Balcerowski überreichte der Vorsitzende des Harzklub- Zweigverein Thale, Fritz Nennhuber, dem Minister eine »Gefährdungs-Mappe« mit Bild- und Textdokumenten zu akut gefährdeten Wegabschnitten im Bodetal zwischen Thale und Treseburg. Gleichwohl wird die gesperrte Schurre, der älteste Wanderweg in diesem Bereich, als Handlungsobjekt aufgeführt. Der Minister regte an, Möglichkeiten der Leader-Förderung, ein Programm der EU, für die Schurre zu prüfen. Bürgermeister Balcerowski erwähnte an dieser Stelle, dass z.Zt. zwei Ausschreibungen in Auftrag gegeben sind, welche eine finanzierbare Wiederherstellung der Schurre als öffentlichen Wanderweg prüfen sollen. Sehr ausführlich beschrieb Herr Dr. Watzek (2. Vorsitzender des ZV Thale) die touristische Entwicklung Thales und des Bodetals. Mit dem Anschluss von Thale an das Eisenbahnnetz, in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhundert, so Dr. Watzek, erkannten die Bahnbetreiber sehr schnell, dass ein begehbares Bodetal zusätzliche Bahnkunden anlockt. Sie finanzierten einen Wegebau entlang des Flussbettes von Thale bis nach Treseburg, geschehen vor gut 150 Jahren. Und viele Teile der damals angelegten Wege sind noch heute im Urzustand vorhanden. Doch 1 1/2 Jahrhunderte haben Spuren hinterlassen. Minister Aeikens folgte gespannt den Worten der Harzklubmitglieder. Denn nach der Vergangenheit kommt die Gegenwart mit Ausblick in die Zukunft. Herr Nennhuber verwies auf die Dokumentationen in der Mappe: »Wenn in den kommenden Jahren an den markantesten Gefährdungsstellen nichts unternommen wird, ist das Bodetal, der Hexenstieg und somit ein Grundbaustein von Thales Tourismus in Gefahr.« Diese warnenden und keinesfalls übertriebenen Worte kamen an. Dr. Aeikens Antwort war kein Schnellschuss oder ein Wahlkampfversprechen, im Gegenteil. Ruhig und sachlich nannte er noch einmal die Einzigartigkeit der gesamten Harzregion mit seiner Kultur und Geschichte, so zum Beispiel Halberstadt, Wernigerode, Goslar, die Welterbestadt Quedlinburg und eben dieses grandiose Bodetal. »Für deren Erhalt wir verantwortlich sind«, mahnte Dr. Aeikens. »Das Wandern in unseren Mittelgebirgen erfährt in den nächsten Jahren eine noch größere Bedeutung« Dr. Herman Onko Aeikens, Minister für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt »Nach der Veröffentlichung einer OECD- Studie zum Klimawandel aus 2007 wird deutlich, dass sichere Skigebiete unter 2000 Metern in Zukunft eher ungewiss sind. Somit heißt die Ausrichtung in den Mittelgebirgen Ganzjahreswandern.« Um die genannten Gefährdungsstellen gezielt anzugreifen, schlug Dr. Aeikens ein weiteres Treffen vor, welches im Frühsommer im Ministerium in Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Herabstufung des Gefährdungsgrades in diesem Bereich. Bürgermeister und Zweigverein Thale gingen mit einem guten Gefühl aus der Arbeitsberatung. Bodetal und Schurre werden in Magdeburg nicht »in die Ecke gestellt«. Notwendig sind weitere Beratungen mit den zuständigen Fachbereichen, um dann gezielte Maßnahmen einzuleiten. 4 Aktuelles | THALEKURIER 03 / 2016 »Come Together Party« und die Verleihung des »Goldenen Thalix« TOURISMUS BÜRGER WIRTSCHAFT Ehrenamtliche aus allen Bereichen waren Anfang des Jahres der Einladung zur zweiten großen »Come Together Party« für Vereine gefolgt, welche mit der Verleihung des »Goldenen Thalix« zur festen Tradition in Thale werden könnte. Sportler, Schützen, Sozialarbeiter oder Feuerwehrleute kamen zusammen, nutzten den geselligen Abend und feierten in diesem Rahmen mit Freunden und Vereinsmitgliedern. Gewohnt charmant führte Moderator Ronny Große im großen Klubhaussaal durch den Abend mit buntem Bühnenprogramm und Liveband. Höhepunkt war die Verleihung des Goldenen Thalix durch den Bürgermeister der Stadt Thale, Thomas Balcerowski für einen besonders engagierten Verein sowie eine besonders engagierte Einzelperson, welche sich mit ihrem ehrenamtlichem Wirken in einem Verein besonders verdient gemacht hat! »Der Thalix soll etwas Besonderes bleiben. Den hat nicht jede Stadt und den hat nicht jeder Thalenser«, so Thomas Balcerowski und fordert schon jetzt alle wieder auf, Vorschläge für die nächste Auszeichnung einzureichen, »denn die Anerkennung des Ehrenamtes soll in Thale unbedingt weitergeführt werden. « Die Verleihung soll dann wieder mit einer Feier für alle Vereine aus allen Ortsteilen verbunden werden. So wurde der »Goldenen Thalix 2016« für besonderes Engagement Bergwacht Mitglied Dieter Kowalewski und der Naturstation Harz unter Horst Walther und seinem Team verliehen. Letztere wird der THALEkurier in der kommenden Ausgabe näher vorstellen. Herzlichen Glückwunsch! 5 THALEKURIER 03 / 2016 | Aktuelles Goldender Thalix für Dieter Kowalewski Mit besonderer Freude wurde ein immer noch aktives Mitglied eines sich sehr stark gesellschaftlich einbringenden Vereines geehrt. Der Verein ist in Thale und seiner Umgebung seit Bestehen (21.03.1953) nicht wegzudenken: Die Bergwacht Thale. Dieter Kowalewski ist Gründungsmitglied und hat den Verein seither mitgeprägt und hat einen wesentlichen Anteil an der positiven Entwicklung der Bergwacht und der Sportabteilung Wandern und Bergsteigen des SV Stahl Thale. In den 50er Jahren wurde eng mit den Bergrettern der »Sächsischen Schweiz« zusammen gearbeitet um ein Bergrettungssystem aufzubauen. Zu der Zeit wurde u.a. mit Dieter Kowalewski, das bis heute noch verwendete Rettungsgerät »Radeberger Haken« entwickelt. Als technischer Leiter der Bergwacht hielt er die Ausrüstung immer auf dem neuen Stand und achtete darauf, dass die Bergretter mit hohen Niveau ausgebildet wurden. Neben der Sicherheit für Touristen und Besucher, ist er ein begeisterter Bergsteiger, der mit seiner eleganten Klettertechnik und seiner kameradschaftlichen Art allen Bergrettern im Harz und natürlich dem Nachwuchs ein Vorbild war und ist. Sein Name steht in vielen Gipfelbüchern Europas. Selbst mit zunehmendem Alter zieht er sich nicht zurück, nimmt noch immer großen Anteil am Vereinsleben und hat sich der Sicherung des Wander-und Bergsteigerliedgutes verschrieben. Ohne seine Gitarre beginnt kein Dienstagabend, Im März jeden Samstag große Saunanacht Ab 19:30 Uhr I Eintritt 7,50 € im Wellnesshotel „Harzer-Land“ Teichstraße 28 06502 Thale I OT Allrode Telefon: (03 94 87) 74 75 127 Telefax: (03 94 87) 583 [email protected] www.wellnesshotel-harzerland.de an dem sich die Bergwacht trifft. Er selbst hat im achtzigsten Lebensjahr, nicht nur sich, sondern allen Bergwächtern und Bergsteigern der Stadt Thale einen Höhepunkt mit dem Erscheinen seines Buches ‘‘Die Bergwacht Thale und der KV Bodetaler- Von den Anfängen bis in die Gegenwart 1953-2013‘‘ geschaffen. Diese Chronik verbindet er mit dem Wunsch, dass die Leistungen der Mitglieder der Bergwacht gebührende Anerkennung finden. Er selbst sagt von sich, dass die Arbeit in der Bergwacht Bestandteil seines Lebens ist. Mit dem Goldenen Thalix wird ihm Anerkennung gezollt und seine nicht hochgenug einzuschätzende ehrenamtliche Arbeit geehrt, verbunden mit dem Wunsch, dass er diese Anerkennung auch an seine Kameraden, der Bergwacht weiterreicht. Werte schätzen und erhalten Unsere Leistungen: Qualifizierte Pflege | Kurzzeitpflege Umfangreiches Betreuungs- & Beschäftigungsangebot Dementenbetreuung | Einzel- und Doppelzimmer mit Bad Abwechslungsreiche Menüauswahl aus der eigenen Küche Begleitung zu Fachärzten | Wäschedienst | Probewohnen möglich Vergleichen lohnt sich! ALTEN- UND PFLEGEHEIM ALLRODE Friedrichsbrunnerstraße 171 06502 Thale OT Allrode Tel.: (03 94 87) 73-0 [email protected] Das alte Postamt heute 6 Historisch | THALEKURIER 03 / 2016 Historisches: Postämter in Thale TOURISMUS BÜRGER WIRTSCHAFT Am 27.11.1877 geht es um die Namensgebung von Straßen in Thale, in welchem Zusammenhang der bisher namenlosen Straße der Name Poststraße verliehen wird, weil sich das Kaiserliche Postamt seit nunmehr drei Jahren hier befindet. Gemeint ist das Grundstück Thale Haus Nr. 234. Im Verzeichnis der Straßen von Thale von 1894 ist das Grundstück Haus Nr. 234 unter der Nummer 16 in der Poststraße verzeichnet (abgerissen 2003). Mit dem Postamt in diesem Hause war es jedoch schon 1892 vorbei. Damit befand sich also hier seit 1874 das Kaiserliche Postamt. Am 6. November 1884 schreibt Postverwalter Friedrich Schulze u.a.: »Die Ortsbehörde wird hiermit in Kenntnis gesetzt, dass am 10ten November des Jahres im hiesigen Orte eine „Posthülfsstelle“ eingerichtet wird, deren Verwaltung dem Kaufmann Carl Lehmann übertragen ist.« (Marktstraße Nr. 1) Mit Bauconsens ad No. 44 vom 22. Oktober 1887 erhält der Postverwalter Schulze die Genehmigung, weitere zwei Räume seines Wohnhauses für Postzwecke umzubauen und zu nutzen. Vorausgegangen war ein Vertrag mit der Oberpostdirektion in Magdeburg vom 15. September 1887. 1892 baut der Thalenser Maurermeister Carl Drege auf dem Gelände des abgebrochenen Wohnhauses mit Stallgebäude von Karl Freundel, Haus Nr. 212, ein Mietposthaus, welches im Jahre 1894 die Nr. Postraße 1 erhält. Die Schlussabnahme des neuen Postgebäudes erfolgt am 10. Dezember 1892 durch Fußgendarm Triebel. Die Kaiserliche Postdirektion bzw. die spätere Reichspost mieten das Gebäude. Erst ab 1935 tritt die Postverwaltung als Eigentümer des Grundstücks auf. Im »Adreßbuch 1903« sind unter Postmeister Sombold weitere 7 Beamte und 13 Unterbeamte des Kaiserlichen Post- und Telegraphenamtes Thale verzeichnet. 1912 waren 14 Beamte und 17 Unterbeamte im Kaiserlichen Postamt Thale tätig. Die 1884 gegründete Posthülfsstelle Thale Marktstraße 1 findet sich als Postagentur in den Jahren 1903 Lehmann, Hugo, Materialwarenhandlung, Postagent, 1909 Lehmann, Hugo, Kaufmann, Postagent, 1912 Lehmann, Hugo, Kaufmann, Postagent, 1925 Lehmann, Hugo, Kaufmann, Postagent, 1930 Hartung, Elisabeth, Postagentin 1937 Rieseberg, Otto, Ruhestandsbeamter, Postagent. Laut Telefonbuch, Bezirk Halle 1990, Seite: 337, gab es in Thale drei Postämter. Postamt I. E. Thälmannstraße 1 Postamt II. Worth 8 Postamt III. Bertold Brecht Straße 17 Am 29. März 1999 nahm im ELKA - KAUFHAUS in Thale ein Post - Service die Tätigkeit auf, der den Schalterbetrieb im Auftrage der Post durchführt. Der Postbetrieb im Gebäude Poststraße 1 wurde zum gleichen Zeitpunkt eingestellt und das Gebäude für den Publikumsverkehr geschlossen. Im Sommer 2007 erfolgte der Eigentümerwechsel des alten Postgebäudes in private Hand. Familie Föhse aus Thale erwarb das Haus und führte umfassende Sanierungsarbeiten in insgesamt drei Bauabschnitten durch. Bis zum Jahr 2013 nutzte die Deutsche Post das Erdgeschoss und den Seitenflügel des Gebäudes als Station für die Verteilung von Briefen und Paketen in Thale. Heute ist das ehemalige Postgebäude ein Wohnhaus mit insgesamt 10 Wohnungen. Die wenigen noch vorhandenen Postbriefkästen im Stadtgebiet werden 1x täglich geleert. Mit Aufhebung des staatlichen Briefpostmonopols in Deutschland bieten einige private Dienstleister die Beförderung von Briefen bzw. Postsendungen gegen Bezahlung an. Die sogenannten Personenposten, also der Postkutschenbetrieb, sowie die daraus hervorgegangen Kraftposten, also der Verkehr mit Kraftomnibussen, wurden hier nicht behandelt. Werner Schatz Text von der Redaktion gekürzt 7 THALEKURIER 12 / 2015 | Aktuelles Der Kampf mit dem Wetter 2015 TOURISMUS BÜRGER WIRTSCHAFT Seilbahnen Thale Erlebniswelt mit leichten Rückgängen Mit leichten Rückgängen auf sehr hohem Niveau ging das Jahr 2015 für die Seilbahnen Thale Erlebniswelt zu Ende. Das Ausflugsziel zwischen Hexentanzplatz, Bodetal und Rosstrappe verzeichnete mit 653.000 Besuchern in den vergangenen 12 Monaten nur unwesentlich weniger Besucher, als im Rekordjahr 2014. Damals konnten 670.000 Besucher begrüßt werden. »Das Wetter hat uns im Jahr 2015 voll in Atem gehalten«, führt Geschäftsführerin Pamela Groll als Gründe für den leichten Rückgang aus. Das Osterfest und die Walpurgisnacht 2015 waren bekanntlich völlig verregnet. Zudem verhinderten ein Sommer mit Temperaturen bis zu 40 Grad und Schnee im Oktober ein wesentlich besseres Ergebnis. Dies konnte auch ein außerordentlich trockener Mai mit freundlichem Ausflugswetter nicht wettmachen. Auch im letzten Jahr zeigte sich wieder, dass die kontinuierlichen Investitionen der privaten Seilbahngesellschaft am Standort Thale wichtig und richtig sind. »Unsere neue Spassinsel verzeichnete insbesondere in den Sommermonaten einen regelrechten Besucheransturm«, so Pamela Groll weiter. »Ohne das Interesse für die neue Attraktion wären die Zahlen für die gesamte Erlebniswelt und für das Bodetal im letzten Jahr auch wesentlich schlechter ausgefallen«. Der Investitionsprozess wird auch im Jahr 2016 weiter fortgesetzt. So plant die Seilbahnen Thale Erlebniswelt für dieses Jahr den Umzug des SeilbahnParkplatzes auf die Flächen des Parkplatzes Bodetal. Auch hier soll es für die Gäste wieder kostenlose Parkzonen geben. Die freigewordenen Flächen des alten Seilbahn-Parkplatzes werden einer Investorengruppe zur Verfügung gestellt, welche hier in diesem Jahr mit dem Bau eines neuen Feriendorfes mit bis zu 300 Betten beginnen wird. 8 Amtlich | THALEKURIER 03 / 2016 | 27.02.2016 WIE VIEL HAUSHALTE GIBT ES IN SACHSEN-ANHALT? MIKROZENSUS 2016 HAT BEGONNEN Wie groß ist ein durchschnittlicher Haushalt? Wie ist die Situation alleinerziehender Mütter oder Väter? Wie entwickelt sich die Zahl der Erwerbstätigen, welche Rolle spielen dabei Teilzeitbeschäftigung oder befristete Arbeitsverträge? Antworten auf solche oder andere Fragen gibt der Mikrozensus, die jährliche repräsentative Haushaltsbefragung in Deutschland. Die Befragung wird ab 2016 auf eine neue Basis umgestellt. Aus diesem Grund werden in diesem Jahr alle ausgewählten Haushalte erstmalig befragt. Mit Jahresbeginn 2016 erhalten Haushalte Sachsen-Anhalts Post vom Statistischen Landesamt. Mit diesen Briefen wird der Besuch eines Erhebungsbeauftragten angekündigt. Dieser unterstützt im Auftrag des Statistischen Landesamtes die auch als „kleine Volkszählung“ (Mikrozensus) benannte jährliche Haushaltsbefragung. Der Mikrozensus wird ganzjährig von Januar bis Dezember im gesamten Bundesgebiet durchgeführt. Es werden Daten über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung sowie über Familien, Haushalte und den Arbeitsmarkt erhoben. Integriert in den Mikrozensus ist die Erhebung über den Arbeitsmarkt für alle Mitgliedstaaten der EU. Die Informationen sind Grundlage für viele gesetzliche und politische Entscheidungen. Der Mikrozensus ist für viele Sachfragen im Bereich Haushalt und Familie die einzige statistische Informationsquelle. Rechtsgrundlage der Erhebung ist das vom Deutschen Bundestag am 24. Juni 2004 beschlossene Mikrozensusgesetz (BGBl. I S.1350), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Dezember 2014 (BGBI I S.1926). Stichprobenziehung erfolgt nach einem mathematischen Zufallsverfahren und ist im Mikrozensusgesetz vorgeschrieben. Da die Qualität der zu berechnenden Ergebnisse entscheidend von der Einhaltung der repräsentativen Auswahl abhängt, besteht für alle betreffenden Haushalte und Personen nach § 7 des Mikrozensusgesetzes in Verbindung mit § 15 Bundesstatistikgesetz für den überwiegenden Teil der Fragen Auskunftspflicht. Pflicht ist die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen. Die vom Statistischen Landesamt geschulten und zuverlässigen Erhebungsbeauftragten kündigen ihren Besuch bei rund 12 000 Haushalten schriftlich an und können sich durch einen amtlichen Ausweis legitimieren. Sie sind zu strikter Verschwiegenheit und Geheimhaltung verpflichtet. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen nach den gesetzlichen Bestimmungen der Geheimhaltungspflicht und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Sie dienen ausschließlich der Hochrechnung zu Landes- bzw. Regionalergebnissen. Die Auskünfte werden nach Eingang der Unterlagen im Statistischen Landesamt anonymisiert. Der geringste Zeitaufwand entsteht, wenn die Fragen gegenüber dem Erhebungsbeauftragten mündlich beantwortet werden. Der Haushalt kann den Erhebungsbogen auch selbst ausfüllen und direkt an das Statistische Landesamt senden oder die Auskünfte telefonisch erteilen. Das Statistische Landesamt bittet alle Haushalte, die im Verlaufe des Jahres 2016 ein Schreiben des Amtes in ihren Briefkästen finden, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten und des Statistischen Landesamtes zu unterstützen. Beim Mikrozensus handelt es sich um eine Flächenstichprobe für bewohnte Gebäude. Sie umfasst ein Prozent der Bevölkerung. Die NUTZUNGSBERECHTIGTE DER FRIEDHÖFE ALLRODE, ALTENBRAK UND TRESEBURG Gemäß der Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung der Stadt Thale werden jährlich wiederkehrende Friedhofsunterhaltungsgebühren erhoben. Die Nutzer, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, zahlen den Betrag auf eines der Konten der Stadt Thale ein: Sollten Sie uns Einzugsermächtigungen mit der Bankbezeichnung „Ostharzer Volksbank“ erteilt haben, bitten wir Sie uns eine aktuelle Einzugsermächtigung zu erteilen. Für Nutzungsberechtigte, deren Einzugsermächtigung bereits vorliegt, werden die Gebühren im Juni 2016 eingezogen. Harzsparkasse: Ein Bescheid zur Gebührenhöhe geht Ihnen schriftlich zu. Wir bitten um Überweisung nach Eingang des Bescheides. Harzer Volksbank e.G.. IBAN BIC IBAN BIC DE 61 8105 2000 0383 0025 16 NOLADE21HRZ DE 27 8006 3508 2100 6067 00 GENODEF1QLB. Wir bitten die Nutzer der Harzer Volksbank auf die aktuelle Bankbezeichnung „Harzer Volksbank“ zu achten. Im Auftrag Günzke Friedhofsverwaltung 9 27.02.2016 | THALEKURIER 03 / 2016 | Amtlich Stadt Thale Friedhofsverwaltung Rathausplatz 1 06502 Thale Eingangsstempel Gläubiger-ID: DE52ZZZ00000259090 Bankeinzugsermächtigung SEPA Lastschriftmandat Hiermit ermächtige ich die Stadt Thale widerruflich, die von mir zu entrichtenden Zahlungen künftig bei Fälligkeit zu Lasten des untenstehenden Kontos durch Lastschrift einzuziehen. Wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Zahlungsgegenstand Kassenzeichen Grundsteuer A ____________________________________ Grundsteuer B Mieten und Pachten Hundesteuer Straßenreinigungsgebühren Zweitwohnungssteuer Straßenausbaubeiträge Gewerbesteuer Umlagebeitrag UHV Nutzungsentgelt für Garagen Kitabeitrag für ______________________ Kurtaxe Hortbeitrag für ______________________ Friedhofsunterhaltungsgebühren sonstiges __________________________ Name des Abgabenschuldners Vorname Straße Postleitzahl, Ort Name des Kontoinhabers Vorname Straße Postleitzahl, Ort Kontoführendes Bankinstitut Bankleitzahl BIC Kontonummer IBAN Bankeinzug ab _____________________________ Ort, Datum ________________________________ Ort, Datum ___________________________________ Unterschrift des Abgabenschuldners _______________________________________ Unterschrift des Kontoinhabers 10 Amtlich | THALEKURIER 03 / 2016 | 27.02.2016 BEWERBUNGEN UM DAS EHRENAMT DER SCHIEDSPERSON FÜR DIE SCHIEDSSTELLE DER STADT THALE In der Stadt Thale besteht eine Schiedsstelle, die für die Einwohner der Stadt Thale einschließlich deren Ortsteile ehrenamtlich tätig ist. Die derzeitige Amtsperiode der drei Schiedspersonen dieser Schiedsstelle endet am 19.Juli 2016. Von ihnen möchte nur eine Schiedsperson das Ehrenamt weiterführen. Aus diesem Grunde werden zwei weitere geeignete Bürgerinnen und Bürger aus der Stadt Thale einschließlich deren Ortsteile gesucht, die als ehrenamtliche Schiedsperson der Schiedsstelle in der Stadt Thale ab dem 20. Juli 2016 für eine Amtszeit von 5 Jahren im Rahmen des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes für das Land Sachsen Anhalt vom 22.06.2001 in der derzeit geltenden Fassung tätig sein möchten. Die betreffenden Bürgerinnen und Bürger sollen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Sie müssen das Wahlrecht besitzen und zum Zeitpunkt ihrer Berufung das 25. Lebensjahr vollendet haben. Sie sollten nicht älter als 62 Jahre sein. Außerdem müssen Sie ihre Hauptwohnung in der Stadt Thale einschließlich deren Ortsteile haben. Hinderungsgründe zur Ausübung des Ehrenamtes sind eine voraussichtlich längere Krankheit sowie die häufige oder langandauernde Abwesenheit vom Wohnort aus beruflichen Gründen. Die Aufgaben der Schiedsstelle umfassen Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in Strafsachen sowie in Strafsachen in Verbindung mit vermögensrechtlichen Ansprüchen sowie die Buch- und Kassengeschäfte einschließlich des Schriftverkehrs der Schiedsstelle. Die Schiedspersonen werden durch den Stadtrat der Stadt Thale gewählt. Anschließend erfolgt die Berufung und Verpflichtung durch den Direktor des Amtsgerichtes Quedlinburg. Erst ab diesem Zeitpunkt beginnt die Amtszeit. Interessierte Bürgerinnen und Bürger senden bitte ihre schriftliche Bewerbung mit ihrem Lebenslauf bis zum 31.03.2016 an die Stadt Thale, Rechtsbüro, Rathausplatz 1, 06502 Thale. Thale, den 10.02.2016 Thomas Balcerowski Bürgermeister Die Gemeindewahlleiterin der Stadt Thale AMTLICHE WAHLBEKANNTMACHUNG ÜBER DEN VERLUST DES MANDATS IM ORTSCHAFTSRAT DER ORTSCHAFT FRIEDRICHSBRUNN SOWIE DAS UNBESETZT BLEIBEN DIESES SITZES BIS ZUM ABLAUF DER WAHLPERIODE 2014 BIS 2019 ODER BIS ZU EINER ERGÄNZUNGSWAHL Gemäß § 47 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen Anhalt (KWG LSA) i. V. m. § 75 Abs. 3 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen Anhalt (KWO LSA) in der jeweils geltenden Fassung gebe ich hiermit Folgendes bekannt: Der am 25.05.2014 in den Ortschaftsrat der Ortschaft Friedrichsbrunn gewählte Einzelbewerber Herr Albrecht Loeffler, hat gemäß § 42 Abs. 1 Nr. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen Anhalt (KVG LSA) sein Mandat verloren, da seine Wählbarkeit nach § 40 Abs. 1 i.V.m. § 21 Abs. 2 KVG LSA verloren gegangen ist. Das Vorliegen dieser Voraussetzung hat der Stadtrat der Stadt Thale in seiner Sitzung am 17.12.2015 durch Beschluss Nr. 301 / 2015 gemäß § 42 Abs. 2 KVG LSA festgestellt. Entsprechend § 42 Abs. 3 Nr. 2 KVG LSA ist Herr Albrecht Loeffler am 21.01.2016 als ehrenamtliches Mitglied aus dem Ortschaftsrat Friedrichsbrunn ausgeschieden. Nach dem vom Wahlausschuss der Ortschaft Friedrichsbrunn in seiner Sitzung am 03.06.2014 ermittelten Wahlergebnis ist für den Einzelbewerber Albrecht Loeffler im Wahlgebiet der Ortschaft Friedrichsbrunn kein nächst festgestellter Bewerber vorhanden. Nach § 47 Abs. 3 und 4 KWG LSA bleibt dieser Sitz bis zum Ablauf der Wahlperiode 2014 bis 2019 oder bis zu einer Ergänzungswahl unbesetzt. Thale, 03.02.2016 gez. Michalk, Gemeindewahlleiterin Impressum Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Bürgermeister der Stadt Thale Thomas Balcerowski Konzeption, Redaktion, Layout, Satz und Anzeigen: eckpunkt - Die Medienagentur GmbH Frau Tosca Zadow, Frau Sindy Rathaj | Steinbachstr. 5a | 06502 Thale Tel.: 03947 / 77 29 466 Herr Stefan Hoffmann | Regierungsstr. 51 | 99084 Erfurt Tel.: 0361 / 65 32 620 E-mail: [email protected] | Internet: www.eckpunkt.de Verteilung / Briefkastenzustellung: RaatzconnectMedia GmbH Tel.: (03 94 84) 738 90 | E-Mail: [email protected] Druck: Quedlinburg DRUCK GmbH Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle erreichbaren Haushalte in Thale (inkl. aller Ortsteile) Fotos: eckpunkt (Tosca Zadow, Sindy Rathaj, Stefan Hoffmann), Stadt Thale, www.aboutpixel.de, www.pixelio.de, www.istockphoto.de, www.fotolia.de Titelmotiv: Klaus Hübner Vervielfältigung, Speicherung und Nachdruck, auch auszugsweise, ist ohne schriftliche Genehmigung des Herausgebers und der Redaktion nicht gestattet. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nur die Meinung des Autors wieder, nicht die des Herausgebers oder der Redaktion. Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt der Herausgeber und die Redaktion keine Gewähr. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gerichtsstand ist Erfurt. 11 27.02.2016 | THALEKURIER 03 / 2016 | Amtlich Die Gemeindewahlleiterin der Stadt Thale AMTLICHE WAHLBEKANNTMACHUNG DES WAHLTAGES UND AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON WAHLVORSCHLÄGEN FÜR DIE ERGÄNZUNGSWAHL DES ORTSCHAFTSRATES DER ORTSCHAFT FRIEDRICHSBRUNN Der Landkreis Harz als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde der Stadt Thale hat mit Verfügung vom 04.02.2016 festgestellt, dass in der zu der Stadt Thale gehörenden Ortschaft Friedrichsbrunn eine Ergänzungswahl gemäß § 42 Abs. 5 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 durchzuführen ist und den Termin für die Ergänzungswahl der Mitglieder des Ortschaftsrates der Ortschaft Friedrichsbrunn auf den 05. Juni 2016 festgesetzt. Gemäß § 15 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) i. V. m. § 29 Abs. 2 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) in den derzeit geltenden Fassungen fordere ich hiermit öffentlich zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die am 05. Juni 2016 stattfindende Ergänzungswahl des Ortschaftsrates Friedrichsbrunn auf. 1. Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche Wahlgebiet ist die Ortschaft Friedrichsbrunn. Nach § 7 Abs. 1 KWG LSA bildet das Wahlgebiet einen Wahlbereich. 2. Zahl der Vertreter (Ortschaftsräte) Gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 3 der Hauptsatzung der Stadt Thale vom 09.10.2014 beträgt die Zahl der ehrenamtlichen Mitglieder des Ortschaftsrates der Ortschaft Friedrichsbrunn sieben. Derzeit sind vier Sitze davon besetzt, so dass die Zahl der ehrenamtlichen Mitglieder auf weniger als zwei Drittel herabgesunken ist. Nach § 49 Abs. 2 KWG LSA werden so viele Vertreter gewählt, wie zur Erreichung der Zahl der Mitglieder der Vertretung nach § 15 Abs. 3 Nr. 3 der Hauptsatzung der Stadt Thale vom 09.10.2014 erforderlich sind. In der Ortschaft Friedrichsbrunn sind somit drei ehrenamtliche Ortschaftsräte zu wählen. Nach § 21 Abs. 4 KWG LSA beträgt die Höchstzahl der auf einem Wahlvorschlag zu benennenden Bewerber acht. 3. Inhalt der Wahlvorschläge Wahlvorschläge können nach § 21 KWG LSA von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewerber/ in) eingereicht werden. Die Reihenfolge der Bewerber muss aus dem Wahlvorschlag ersichtlich sein. Ein Einzelwahlvorschlag darf nur den Namen des/der Bewerbers/in enthalten. Die eingereichten Wahlvorschläge können für das Wahlgebiet miteinander verbunden werden. Entsprechende Erklärungen der Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber/in sind bis zum Ablauf der Einreichungsfrist bei der Gemeindewahlleiterin schriftlich und übereinstimmend abzugeben. Sie müssen von den für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorganen, den Vertretungsberechtigten der Wählergruppen oder den Einzelbewerbern unterzeichnet sein. Zeitpunkt der Bekanntmachung (27.02.2016) und dem Ende der Einrichtungsfrist (11.04.2016) abgegeben worden sind. Hierfür sind amtliche Formblätter zu verwenden, die auf Anforderung von der Gemeindewahlleiterin kostenfrei bereitgestellt werden. Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen, ansonsten ist die Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen ungültig. Bei folgenden Parteien und Wählergruppen tritt an die Stelle der Unterstützungsunterschriften die Unterschrift des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans oder des Vertretungsberechtigten der Wählergruppe - Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) - DIE LINKE (DIE LINKE) - Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) - Wählergemeinschaft „Pro Friedrichsbrunn“. Inhalt und Form der Wahlvorschläge müssen den Vorschriften der §§ 21 ff. KWG LSA und der §§ 30 ff. KWO LSA entsprechen. Nach § 23 Abs. 2 und 3 KWG LSA darf eine Partei oder Wählergruppe in jedem Wahlbereich nur einen Wahlvorschlag einreichen. Eine Partei, eine Wählergruppe oder ein Einzelbewerber/in darf sich im Wahlgebiet nur an einer Verbindung von Wahlvorschlägen beteiligen. Wer durch die Wahl zum Stadtrat eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat nach § 41 KVG LSA begründen würde, ist nach § 21 Abs. 12 KWG LSA verpflichtet, dem Wahlvorschlag eine Erklärung darüber beizufügen, ob er im Fall des Wahlerfolgs aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichten will. 4. Wahlrecht für Unionsbürger Gemäß § 29 Abs. 2a KWO LSA weise ich darauf hin, dass Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar sind. Ferner weise ich darauf hin, dass sie nicht wählbar sind, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. 5. Einreichung der Wahlvorschläge Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, jedoch spätestens bis zum 11. April 2016, 18:00 Uhr bei der Gemeindewahlleiterin, Stadt Thale, Rathausplatz 1 in 06502 Thale, Zimmer 307 einzureichen. Die erforderlichen Formblätter sind ebenfalls bei der Gemeindewahlleiterin kostenfrei erhältlich. Thale, 03.02.2016 Ein Wahlvorschlag von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern, der nicht die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 KWG LSA erfüllt, muss nach § 21 Abs. 9 des KWG LSA von mindestens sieben Wahlberechtigten (ein vom Hundert der am Wahltage Wahlberechtigten, jedoch nicht mehr als von 100 Wahlberechtigten) des Wahlbereiches persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Unterstützungserklärungen dürfen nur berücksichtigt werden, die zwischen dem gez. Michalk Gemeindewahlleiterin 12 Amtlich | THALEKURIER 03 / 2016 | 27.02.2016 Die Gemeindewahlleiterin der Stadt Thale AMTLICHE WAHLBEKANNTMACHUNG ÜBER WAHLZEIT, WAHLBEZIRK UND WAHLLOKAL FÜR DIE ERGÄNZUNGSWAHL DES ORTSCHAFTSRATES DER ORTSCHAFT FRIEDRICHSBRUNN AM 05. JUNI 2016 1. Die oben bezeichnete Wahl findet am Sonntag, den 05. Juni 2016 in der Zeit von 08.00 -18.00 Uhr statt. 2. Die Stadt Thale, Ortschaft Friedrichsbrunn, ist in einen allgemeinen Wahlbezirk mit einbezogenem Briefwahlvorstand und ein Wahllokal eingeteilt: Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder durch körperliche Gebrechen behindert ist, den Stimmzettel so zu kennzeichnen und in die Wahlurne zu legen oder das Wahlgerät selbständig zu bedienen, bestimmt eine Person, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und teilt dies dem Wahlvorsteher mit. Auf Wunsch des Wählers kann ein Mitglied des Wahlvorstandes Hilfe leisten. 1 Seniorenclub Friedrichsbrunn Hauptstr. 33 a. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 01.05.2016 bis 11.05.2016 übersandt werden, ist der Wahlbezirk angegeben, in dem der Wähler wählen kann. Die Stadt Thale, Ortschaft Friedrichsbrunn, hat keine Sonderwahlbezirke gebildet. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wahlberechtigten haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis oder Reisepass, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis, zur Wahl mitzubringen. Der Wahlberechtigte hat sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über seine Person auszuweisen. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel für die Ergänzungswahl ausgehändigt. Gewählt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln, die im Wahllokal bereitgestellt werden. Die Stimmzettel sind für die Wahl des Ortschaftsrates von grauer Farbe. Die Stimmzettel enthalten die Namen der für diese Wahl zugelassenen Bewerber. 4. Bei der Wahl des Ortschaftsrates hat jeder Wähler jeweils bis zu drei Stimmen. Der Wähler kennzeichnet durch Ankreuzen oder in sonstiger Weise, welchem Bewerber er seine Stimme geben will. Der Wähler kann seine Stimme auch verschiedenen Bewerbern des Wahlvorschlages geben, ohne an die Reihenfolge innerhalb des Wahlvorschlages gebunden zu sein. Der Wähler kann seine Stimme verschiedenen Wahlvorschlägen geben. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahllokals oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Hierzu hat jedermann Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an den Wahlen a) durch Stimmabgabe in einem Wahlbezirk dieses Wahlgebietes oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Stadt Thale einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Wahlbriefumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. 8.Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches). 9. Der in den allgemeinen Wahlbezirk einbezogene Briefwahlvorstand tritt am Wahltag um 17.00 Uhr im Wahllokal, Seniorenclub Friedrichsbrunn, Hauptstr. 33 a in Thale, Ortsteil Friedrichsbrunn zusammen. Thale, 03.02.2016 gez. Michalk Gemeindewahlleiterin 13 27.02.2016 | THALEKURIER 03 / 2016 | Amtlich Die Gemeindewahlleiterin der Stadt Thale AMTLICHE WAHLBEKANNTMACHUNG ÜBER DIE AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN ZWECKS BILDUNG DES WAHLVORSTANDES FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DER ERGÄNZUNGSWAHL DES ORTSCHAFTSRATES DER ORTSCHAFT FRIEDRICHSBRUNN AM 05. JUNI 2016 Gemäß § 12 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für das Land SachsenAnhalt (KWG LSA) ist von der Gemeindewahlleiterin für die am 05.06.2016 stattfindende Ergänzungswahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Friedrichsbrunn für den Wahlbezirk ein Wahlvorstand mit einbezogenem Briefwahlvorstand bestehend aus einem Wahlvorsteher als Vorsitzenden und fünf Beisitzern zu bilden. Aus den wahlberechtigten Einwohnern der Ortschaft Friedrichsbrunn werden Personen benötigt, die sich bereit erklären, eine der oben aufgeführten ehrenamtlichen Tätigkeiten am 05.06.2016 zu übernehmen. der Ortschaft Friedrichsbrunn (bitte mit Angabe von Name, Vorname, Wohnanschrift und telefonischer Erreichbarkeit) für die oben bezeichneten ehrenamtlichen Tätigkeiten bis zum 15. März 2016, 16.00 Uhr der Gemeindewahlleiterin, über Stadt Thale, Rathausplatz 1, 06502 Thale, schriftlich vorzuschlagen. Sofern vom Vorschlagsrecht innerhalb der Frist kein Gebrauch gemacht wird, besteht kein Anspruch auf Berücksichtigung. Gemäß § 12 Absatz 1 KWG LSA sollen bei der Berufung der Wahlvorstände Vorschläge der im Wahlgebiet der Ortschaft Friedrichsbrunn vertretenen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden. Gleichzeitig wird hinsichtlich der Nichtausübung dieser Wahlehrenämter auf § 13 Absätze 2 und 3 KWG LSA hingewiesen. Daher fordere ich gemäß § 6 Absatz 2 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, wahlberechtigte Einwohner gez. Michalk Gemeindewahlleiterin Thale, den 03.02.2016 Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte als Flurbereinigungsbehörde Große Ringstraße 52, 38820 Halberstadt ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Das Landesverwaltungsamt als obere Flurbereinigungsbehörde hat die Flurbereinigung OU Halberstadt – Harsleben, Landkreis Harz, Verfahrensnr. 27HZ0001, als begleitende Maßnahme zum Neubau der Ortsumgehung Halberstadt - Harsleben im Zuge der B 79 nach §§ 87 ff. FlurbG angeordnet. Mit dem Anordnungsbeschluss vom 04. Januar 2016 ist die Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden. Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte als Flurbereinigungsbehörde lädt hiermit alle Grundstückseigentümer sowie alle Erbbauberechtigen des Flurbereinigungsgebietsgebietes zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft am Mittwoch, den 9. März 2016, um 18 Uhr in die Mehrzweckhalle (Dorfgemeinschaftsraum) Halberstädter Straße 2 in 38829 Harsleben ein. Tagesordnung: 1.) Informationen über das Flurbereinigungsverfahren (Zweck, Ziel, Umfang, Abgrenzung, Kosten) sowie über die Rechte und Pflichten der Teilnehmergemeinschaft und des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft, 2.) Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft, 3.) Verschiedenes. Im Auftrag Gez. Weber Bernd Weber 14 Amtlich | THALEKURIER 03 / 2016 | 27.02.2016 Landesverwaltungsamt 409 - Obere Flurbereinigungsbehörde Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale) Flurbereinigung: Landkreis: Verfahrens-Nr. : OU Halberstadt – Harsleben Harz 611-27HZ0001 - ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG - FLURBEREINIGUNGSBESCHLUSS A. Verfügender Teil I. Entscheidung Gemäß §§ 87ff des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) i. d. F. vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), wird hiermit das Flurbereinigungsverfahren OU Halberstadt – Harsleben angeordnet. Das Flurbereinigungsverfahren wird nach den §§ 87ff FlurbG vom Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Große Ringstraße 52, 38820 Halberstadt, als Flurbereinigungsbehörde durchgeführt. Das Flurbereinigungsgebiet des Flurbereinigungsverfahrens umfasst im Landkreis Harz - in der Gemarkung Halberstadt: jeweils Teile der Fluren 11, 12, 13 und 17 - in der Gemarkung Harsleben: jeweils Teile der Fluren 1, 2, 3, 4, 7, 9, 10, 13, 14 und 15 - in der Gemarkung Wegeleben: Teile der Flur 12 Dem Verfahren unterliegen die im Flurbereinigungsverzeichnis - Verfahrensflurstücke aufgeführten Flurstücke. Das Flurbereinigungsverzeichnis - Verfahrensflurstücke ist Anlage dieses Beschlusses. Als weitere Anlagen dieses Beschlusses sind die Gebietskarte, in der die Grenze des Flurbereinigungsgebietes dargestellt ist, sowie die Begründung dieses Beschlusses beigefügt. Das Flurbereinigungsgebiet umfasst eine Fläche von rund 843 ha. II. Sofortige Vollziehung Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.07.2012 (BGBl. I S. 1577), wird hiermit die sofortige Vollziehung angeordnet, mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen die Anordnung der Flurbereinigung keine aufschiebende Wirkung haben. III. Beteiligte Am Flurbereinigungsverfahren sind gem. § 10 FlurbG beteiligt: 1.als Teilnehmer die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten; 2.als Nebenbeteiligte: a)Gemeinden und Gemeindeverbände, in deren Bezirk Grundstü- cke vom Flurbereinigungsverfahren betroffen werden; b)andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Land für gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen erhalten (§§ 39 und 40 FlurbG) oder deren Grenzen geändert werden (§ 58 Abs. 2 FlurbG); c)Wasser- und Bodenverbände, deren Gebiet mit dem Flurbereinigungsgebiet räumlich zusammenhängt und dieses beeinflusst oder von ihm beeinflusst wird; d)Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken; e)Empfänger neuer Grundstücke nach den §§ 54 und 55 FlurbG bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes (§ 61 Satz 2 FlurbG); f )Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, denen ein Beitrag zu den Unterhaltungs- oder Ausführungskosten auferlegt wird (§ 42 Abs. 3 und § 106 FlurbG) oder die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben (§ 56 FlurbG). IV. Teilnehmergemeinschaft und Unternehmensträger Gemäß § 16 FlurbG bilden die Teilnehmer die Teilnehmergemeinschaft. Sie entsteht mit diesem Beschluss und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens führt den Namen „Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung OU Halberstadt – Harsleben“. Sie hat ihren Sitz in der Gemeinde Harsleben im Landkreis Harz. Träger des Unternehmens „Neubau der B 79 Ortsumgehung Halberstadt - Harsleben“ im Flurbereinigungsverfahren ist die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung, vertreten durch das Land Sachsen-Anhalt, dieses vertreten durch die Landesstraßenbaubehörde (LSBB), Regionalbereich West, Rabahne 4 in 38820 Halberstadt. Der Unternehmensträger ist gemäß § 88 Nr. 2 FlurbG Nebenbeteiligter im Sinn von § 10 Nr. 2 FlurbG im Flurbereinigungsverfahren. V. Aufforderung zur Anmeldung von Rechten Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen können, sind innerhalb von 3 Monaten bei der zuständigen Flurbereinigungsbehörde, dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Große Ringstraße, 38820 Halberstadt, anzumelden (§ 14 Abs. 1 FlurbG). 15 Es kommen in Betracht: a)Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken, z. B. Pacht-, Miet- und ähnliche Rechte (§ 10 Nr. 2d FlurbG); b)Im Grundbuch einzutragende Rechte an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, insbesondere Hütungsrechte oder andere Dienstbarkeiten, wie Wasserleitungsrechte, Wege-, Wasser- oder Fischereirechte usw. die vor dem 01.01.1900 begründet sind und deshalb der Eintragung in das Grundbuch nicht bedurften; c)Rechte an Grundstücken, die noch nicht in das Grundbuch oder das Liegenschaftskataster übernommen sind. Diese Rechte sind auf Verlangen der Flurbereinigungsbehörde innerhalb einer von dieser zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen. Werden Rechte nach Ablauf dieser Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen (§ 14 Abs. 2 FlurbG). Der Inhaber eines gem. § 14 Abs. 1 FlurbG bezeichneten Rechtes muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist (§ 14 Abs. 3 FlurbG). Soweit Eintragungen im Grundbuch durch Rechtsübertragung außerhalb des Grundbuches (z. B. Erbfall) unrichtig geworden sind, werden die Beteiligten darauf hingewiesen, im eigenen Interesse beim Grundbuchamt auf eine baldige Berichtigung des Grundbuches hinzuwirken bzw. den Auflagen des Grundbuchamtes zur Beschaffung der Unterlagen für die Grundbuchberichtigung möglichst ungesäumt nachzukommen. VI. Einschränkungen Von der Bekanntgabe dieses Beschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes gelten gem. § 34 Abs. 1 FlurbG folgenden Einschränkungen: 1.In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden, die zum ordnungsmäßigen Wirtschaftsbetrieb gehören. 2.Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen u. ä. Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden. 3.Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde beseitigt werden. Andere gesetzliche Vorschriften über die Beseitigung von Rebund Hopfenstöcken bleiben unberührt. 27.02.2016 | THALEKURIER 03 / 2016 | Amtlich Von der Bekanntgabe dieses Beschlusses bis zur Ausführungsanordnung bedürfen Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde im Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde (§ 85 Ziff. 5 FlurbG). Sind Holzeinschläge vorgenommen worden, so kann die Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat (§ 85 Ziff. 6 FlurbG). Gemäß § 35 FlurbG sind die Beauftragten der Flurbereinigungsbehörde berechtigt, zur Vorbereitung und zur Durchführung der Flurbereinigung Grundstücke zu betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten auf ihnen vorzunehmen. B. Auslegung Dieser Beschluss mit •Begründung, • Flurbereinigungsverzeichnis - Verfahrensflurstücke und •Gebietskarte liegt gemäß § 6 FlurbG nach der öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses in den Gemeinden zwei Wochen lang zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der Stadtverwaltung der Stadt Halberstadt Holzmarkt 1, 38820 Halberstadt in der Stadtverwaltung der Stadt Quedlinburg Markt 1, 06484 Quedlinburg in der Stadtverwaltung der Stadt Thale Rathausplatz 1, 06502 Thale in der Stadtverwaltung der Stadt Blankenburg Harzstraße 3, 38889 Blankenburg in der Stadtverwaltung der Stadt Osterwieck Am Markt 11, 38835 Osterwieck in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Nordharz Straße der Technik 4, 38871 Nordharz in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Huy Bahnhofstraße 243, 38838 Huy in der Verwaltung der Verbandsgemeinde Vorharz für die Gemeinden Harsleben, Groß Quenstedt, Wegeleben, Ditfurt, Hedersleben, Selke-Aue und der Stadt Schwanebeck Markt 7, 38828 Wegeleben in der Verwaltung der Verbandsgemeinde Westliche Börde für die Stadt Gröningen Marktstraße 7, 39397 Gröningen während der Dienststunden aus. Sind entgegen den Vorschriften zu 1. und 2. Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so kann dieses im Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand gem. § 137 FlurbG wiederherstellen lassen, wenn dieses der Flurbereinigung dienlich ist (§ 34 Abs. 2 FlurbG). Sind Eingriffe entgegen der Vorschrift zu 3. vorgenommen worden, so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen (§ 34 Abs. 3 FlurbG). Darüber hinaus kann dieser Beschluss auch im Landesverwaltungsamt, Referat 409, Dessauer Straße 70, 06118 Halle (Saale), Zimmer 211, und im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Sachgebiet 12, Große Ringstraße 52, 38820 Halberstadt, während der Dienststunden eingesehen werden. 16 Amtlich | THALEKURIER 03 / 2016 | 27.02.2016 Die Wirkungen dieses Beschlusses treten am Tag nach seiner Bekanntgabe in der betreffenden Gemeinde ein. C. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale) schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Rechtsbehelfsfrist beginnt mit dem ersten Tag der Bekanntmachung. Anhalt, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gestellt werden. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Im Auftrag Gez. Teichmann Teichmann Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann gemäß § 80 Abs. 5 VwGO beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen- BEKANNTMACHUNG Das Amtsblatt Jahrgang 9 Nummer 01/2016 der öffentlichen Verund Entsorgungsunternehmen im Landkreis Harz wurde am 29.Januar 2016 wie verfügt bekannt gemacht. Thale, 09.02.2016 In der Stadt Thale wird das Amtsblatt zusätzlich öffentlich, zur Einsichtnahme für Jedermann, ausgelegt für den Zeitraum vom 01.03.2016 bis einschließlich 29.05.2016 Balcerowski Bürgermeister während der Dienststunden der Stadtverwaltung in der Zeit Montag, Mittwoch und Donnerstag von 9 Uhr bis 16 Uhr, Dienstag von 9 Uhr bis 18 Uhr und Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr im Amt Bauen und Ordnung, Raum 324 Öffentliche Auslegungen der Stadt Thale, Rathausplatz 1, 06502 Thale. Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte als Flurbereinigungsbehörde Große Ringstraße 52, 38820 Halberstadt - ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG - AUSFÜHRUNGSANORDNUNG FÜR DAS FLURBEREINIGUNGSVERFAHREN VORHARZ MITTE 4 NUNMEHR LANDKREIS HARZ, VERF.NR. QLB115 UND FÜR DAS BESCHLEUNIGTE ZUSAMMENLEGUNGSVERFAHREN HELSUNGER BRUCH, LANDKREIS HARZ, VERF.NR. HZ0086 1. Anordnung In dem • Flurbereinigungsverfahren Vorharz Mitte 4, Landkreis Harz, Verfahrensnummer QLB115 und dem letzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), die Ausführung des Flurbereinigungsplanes angeordnet. Als Zeitpunkt des neuen Rechtszustandes und der rechtlichen Wirkungen des Flurbereinigungsplanes bzw. des Zusammenlegungsplans wird der • beschleunigen Zusammenlegungsverfahren Helsunger Bruch, Landkreis Harz, Verfahrensnummer HZ0086 wird hiermit nach § 61 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zu- 29. Februar 2016, 0:00 Uhr, festgesetzt. 17 Zu diesem Zeitpunkt tritt der im Flurbereinigungsplan bzw. im Zusammenlegungsplan vorgesehene neue Rechtszustand an die Stelle des bisherigen. Die neuen Grundstücke werden anstelle der alten Grundstücke Eigentum der Teilnehmer. Der Rechtsübergang erfolgt außerhalb des Grundbuches. Der Übergang des Besitzes und der Nutzung der Grundstücke erfolgt mit Eintritt des neuen Rechtszustandes. Hinsichtlich der Rechte an den alten Grundstücken und der diese Grundstücke betreffenden Rechtsverhältnisse, die nicht aufgehoben werden, treten die neuen Grundstücke an die Stelle der alten Grundstücke. Die örtlich gebundenen öffentlichen Lasten, die auf den alten Grundstücken ruhen, gehen auf die in deren örtlicher Lage ausgewiesenen neuen Grundstücke über (§ 68 Abs. 1 FlurbG). Das gilt auch für die Pachtverhältnisse. Anträge auf Regelung des Nießbrauchs und der Pachtverhältnisse (§§ 69 und 70 FlurbG) sind - soweit sich die Beteiligten nicht einigen können – gemäß § 71 FlurbG innerhalb von drei Monaten nach Erlass der Ausführungsanordnung beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Große Ringstraße 52, 38820 Halberstadt zu stellen. Mit dieser Ausführungsanordnung entfallen die Verfügungsbeschränkungen gem. § 34 FlurbG und in der Flurbereinigung Vorharz Mitte 4 enden auch die Wirkungen der vorläufigen Anordnungen nach § 36 FlurbG. 2.Überleitungsbestimmungen Der tatsächliche Besitzübergang erfolgt im Gebiet der Flurbereinigung Vorharz Mitte 4 nach Aberntung der Flächen im Sommer 2016. Für das Gebiet der beschleunigten Zusammenlegung findet der tatsächliche Besitzübergang zum 29.02.2016 statt. Der tatsächliche Besitzübergang wird zwischen den landwirtschaftlichen Nutzern direkt geregelt. Weitergehende Überleitungsbestimmungen nach § 62 Abs. 2 FlurbG zur tatsächlichen Überleitung in den neuen Zustand sind durch den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft nicht festgelegt worden. 3. Anordnung der sofortigen Vollziehung Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.07.2012 (BGBl. I S. 1577), wird hiermit die sofortige Vollziehung angeordnet, mit der Folge, dass Rechtsbehelfe keine aufschiebende Wirkung haben. 4.Begründung der Anordnung Der Flurbereinigungsplan zum Flurbereinigunsgverfahren Vorharz Mitte 4 mit dem Nachtrag 1 zum Flurbereinigungsplan und der Zusammenlegungsplan zum beschleunigten Zusammenlegungsverfahren Helsunger Bruch sind bestandskräftig geworden. Die Pläne sind widerspruchsfrei. Der Flurbereinigungsplan und der Zusammenlegungsplan sind unanfechtbar. Der Erlass der Ausführungsanordnung nach § 61 FlurbG ist damit möglich und geboten. Der Erlass von weitergehenden Überleitungsbestimmungen zur tatsächlichen Überleitung in den neuen Zustand ist entbehrlich, da die Bewirtschaftung der Flächen überwiegend auf der Grundlage von zivilrechtlichen Pflugtauschen erfolgt und diese infolge der Ergebnisse der Pläne angepasst werden. 27.02.2016 | THALEKURIER 03 / 2016 | Amtlich 5.Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung Die Anordnung der sofortigen Vollziehung liegt sowohl im überwiegenden Interesse der Beteiligten als auch im öffentlichen Interesse. Die aufschiebende Wirkung gegebenenfalls eingelegter Rechtsbehelfe gegen diese Ausführungsanordnungen hätte zur Folge, dass der Grundstücksverkehr erheblich erschwert sein würde. Ein längeres Hinausschieben der Ausführung des Flurbereinigungsplans bzw. des Zusammenlegungsplans ist für die Beteiligten nicht zumutbar. Sie dürfen erwarten, dass nicht nur der Besitz, sondern auch die Eigentumsverhältnisse an den neuen Grundstücken sobald wie möglich geregelt werden, damit die öffentlichen Bücher berichtigt werden können und der gesamte Grundstücksverkehr wieder normalisiert wird. Mit der sofortigen Vollziehung der Ausführungsanordnung wird die notwendige Rechtssicherheit geschaffen und die Abwicklung des gesamten Verfahrens beschleunigt. Das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung ist auch gegeben, da in einem Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz eine Vielzahl aufs Engste miteinander verflochtener Abfindungen bestehen. Aus einer aufschiebenden Wirkung der gegen diese Ausführungsanordnung eingelegten Rechtsbehelfe würde der Eintritt der rechtlichen Wirkungen über einen längeren Zeitraum verzögert werden. Das ist nicht zumutbar und widerspricht dem Beschleunigungsgebot des Flurbereinigungsgesetzes. Die sofortige Vollziehung liegt aber auch im öffentlichen Interesse, da der Allgemeinheit im Hinblick auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und wegen der in die Flurbereinigung investierten erheblichen öffentlichen Mittel daran gelegen ist, die Ziele des Verfahrens möglichst bald herbeizuführen. 6.Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Ausführungsanordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Große Ringstraße 52, 38820 Halberstadt schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs bei der Außenstelle des Amtes, Ritterstraße 17-19, 39164 Wanzleben oder beim Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale), gewahrt. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs wird die Frist nur gewahrt, wenn das Widerspruchsschreiben bis zum Ablauf der angegebenen Frist bei der Behörde eingegangen ist. Die Widerspruchsfrist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag. Für die Wahrung der Frist ist das Datum des Einganges des Widerspruches bei der vorgenannten Behörde maßgebend. Rechtsbehelfe gegen diese Anordnung haben wegen der Anordnung der sofortigen Vollziehung keine aufschiebende Wirkung. Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist bei dem Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen – Anhalt in Magdeburg, Breiter Weg 203 – 206, 39104 Magdeburg, 8. Senat (Flurbereinigungssenat) der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung zulässig (§ 80 Abs. 5 Satz 1, 2. Alternative VwGO). Im Auftrag Bernd Weber Sachgebietsleiter 18 Amtlich | THALEKURIER 03 / 2016 | 27.02.2016 Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte als Flurbereinigungsbehörde Große Ringstraße 52, 38820 Halberstadt ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG In der Flurbereinigung OU Halberstadt – Harsleben, Landkreis Harz, Verfahrensnr. 27HZ0001, ergeht folgende vorläufige Anordnung gemäß § 88 Nr. 3 i.V.m. § 36 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) geändert: A. Verfügender Teil 1.Besitzentzug Zur Bereitstellung von Flächen für den Neubau der Ortsumgehung Halberstadt - Harsleben im Zuge der B 79 wird auf Antrag des Unternehmensträgers zugunsten der Bundesrepublik Deutschland - Bundesstraßenverwaltung, vertreten durch die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt (LSBB), Regionalbereich West, folgendes angeordnet: 2.Festsetzung der Entschädigung für wesentliche Grundstücksbestandteile, Aufwuchs- und Nutzungsentschädigungen, Anund Durchschneidungsschäden und Zahlungsansprüche Die Entschädigung wird im Flurbereinigungsplan geregelt. Zum Ausgleich von Härten kann auf Antrag eine Entschädigung auch vor Erlass des Flurbereinigungsplans durch die Flurbereinigungsbehörde festgesetzt werden. Die Entschädigung kann in Form von Ersatzflächen und / oder in Geld nach § 88 Nr. 3 FlurbG festgesetzt werden. Entschädigungsansprüche in Geld entstehen nur insoweit, als die entstandenen Nachteile nicht durch die Bereitstellung von Ersatzflächen ausgeglichen werden. Entschädigungsart und Entschädigungshöhe, für die Nachteile, die den Beteiligten infolge dieser vorläufigen Anordnung entstanden sind, werden in einem gesonderten Bescheid festgesetzt. Eine Entschädigungsfestsetzung für An- und Durchschneidungsschäden erfolgt nur auf Antrag. 3.Sofortige Vollziehung Gemäß § 80 Abs.2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) wird hiermit im öffentlichen Interesse die sofortige Vollziehung der vorläufigen Anordnung angeordnet, mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen sie keine aufschiebende Wirkung haben. Den Beteiligten (Eigentümern, Pächtern und sonstigen Berechtigten) werden zum 4.Auflagen für den Unternehmensträger 01.04.2016 der Besitz und die Nutzung folgender Flächen gemäß der Unterlage 14 der Planfeststellungsunterlagen (Grunderwerbsplan und Grunderwerbsverzeichnis) entzogen: • Die auf den Blätter 1, 2, 3, 4, 5, 5-1, 6, 7, 8 und 11 benannten Grunderwerbspositionen vollständig, • die auf dem Blatt 9 benannten Grunderwerbspositionen mit Ausnahme der Positionen 9.05.1, 9.06.1, 9.07.1 und 9.08.1. Diese sind nicht Bestandteil der Flurbereinigung. Entzogen werden die Flächengrößen gemäß den Spalten 9, 10 und 11 des Grunderwerbsverzeichnisses. Vorerst nicht entzogen werden die auf den Blättern 10 und 12 benannten Grunderwerbspositionen. Ebenfalls nicht entzogen werden die auf dem Blatt 13 benannten Grunderwerbspositionen. Diese sind nicht Bestandteil der Flurbereinigung. Die Bundesrepublik Deutschland – Bundesstraßenverwaltung, vertreten durch die LSBB, wird für den Zweck der Ausführung des Neubaus der Ortsumgehung Halberstadt - Harsleben im Zuge der B 79 in den Besitz der entzogenen Flächen eingewiesen. Das Ende dieses Besitz- und Nutzungsentzuges wird in einem gesonderten Bescheid bekanntgegeben. Die von dieser vorläufigen Anordnung betroffenen Flurstücke/ Grundstücksflächen und deren Lage sind in der Örtlichkeit abgesteckt und erkennbar, auf Wunsch werden die Flächen nochmals angezeigt. Die Zuweisung, der in den Besitzregelungskarten aufgeführten Flächen, wird nach § 88 Nr. 3 Satz 2 FlurbG mit folgenden Auflagen verbunden: 4.1. Die durch diese Anordnung der LSBB zugewiesenen Flächen sind durch die LSBB in der Örtlichkeit durch Markierungspfähle kenntlich abzustecken. 4.2. Die LSBB hat sicherzustellen, dass die Nutzung der den Beteiligten verbleibenden Flächen durch ihre Maßnahmen nicht unterbrochen wird. Hierzu hat die LSBB die vorhandenen Wege in befahrbarem Zustand und für den landwirtschaftlichen Verkehr offen zu halten und gegebenenfalls neue Zu- und Abfahrten zu schaffen. 4.3. Die ordnungsgemäße Be- und Entwässerung auf den zugewiesenen Flächen ist durch die LSBB sicherzustellen, so dass die Nachbarflächen nicht beeinträchtigt werden. 4.4. Die der LSBB nur vorübergehend zugewiesenen Flächen, die zur Aufstellung von Baustelleneinrichtungen und zur Ablagerung Boden und von Baumaterial genutzt werden, sind vor der Rückgabe zu rekultivieren bzw. wiederherzustellen. 19 27.02.2016 | THALEKURIER 03 / 2016 | Amtlich B. Auslegung Bestandteil dieses Beschlusses sind das Grunderwerbsverzeichnis und der Grunderwerbsplan (Unterlage 14) des Planfeststellungsbeschlusses für das Vorhaben „Neubau der B 79 Ortsumgehung Halberstadt – Harsleben“ vom 22.12.2014 (Az.: 308.2.2-31027-F9.12), hier der • Grunderwerbsplan, die Blätter 1, 2, 3, 4, 5, 5-1, 6, 7, 8, 9 und 11 sowie das damit korrespondierende • Grunderwerbsverzeichnis (Stand 06.09.2012) sowie die • Begründung zu dieser Anordnung Diese Unterlagen liegen gemäß § 110 FlurbG nach der öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses in den Gemeinden zwei Wochen lang zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der Stadtverwaltung der Stadt Halberstadt Holzmarkt 1, 38820 Halberstadt in der Stadtverwaltung der Stadt Quedlinburg Markt 1, 06484 Quedlinburg in der Stadtverwaltung der Stadt Thale Rathausplatz 1, 06502 Thale in der Stadtverwaltung der Stadt Blankenburg Harzstraße 3, 38889 Blankenburg in der Stadtverwaltung der Stadt Osterwieck Am Markt 11, 38835 Osterwieck in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Nordharz Straße der Technik 4, 38871 Nordharz in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Huy Bahnhofstraße 243, 38838 Huy in der Verwaltung der Verbandsgemeinde Vorharz für die Gemeinden Harsleben, Groß Quenstedt, Wegeleben, Ditfurt, Hedersleben, Selke-Aue und der Stadt Schwanebeck Markt 7, 38828 Wegeleben Stadt Thale in der Verwaltung der Verbandsgemeinde Westliche Börde für die Stadt Gröningen Marktstraße 7, 39397 Gröningen während der Dienststunden aus. Darüber hinaus kann dieser Beschluss auch im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Sachgebiet 12, Große Ringstraße 52, 38820 Halberstadt, während der Dienststunden eingesehen werden. Die Wirkungen dieses Beschlusses treten am Tag nach seiner Bekanntgabe in der betreffenden Gemeinde ein. C. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese vorläufige Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF), Große Ringstraße 52, 38820 Halberstadt schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Rechtsbehelfsfrist beginnt mit dem ersten Tag der Bekanntmachung. Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann gemäß § 80 Abs. 5 VwGO beim Oberverwaltungsgericht des Landes SachsenAnhalt, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gestellt werden. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Der Widerspruch kann auch beim Landesverwaltungsamt, Ernst – Kamieth – Straße 2, 06112 Halle (Saale) eingelegt werden. Im Auftrag Gez. Bernd Weber Bernd Weber AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DER BESCHLÜSSE DES ÖFFENTLICHEN TEILS DES STADTRATES DER STADT THALE In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Thale am 04.02.2016 wurden nachstehend aufgeführte Beschlüsse im öffentlichen Teil gefasst: • Beschluss Nr. 310/2015 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Bodetal Tourismus GmbH • Beschluss Nr. 324/2015 Auswahlkriterien für die Erteilung der Konzession für das Stromnetz in der Kernstadt von Thale • Beschluss Nr. 002/2016 Berufung von Herrn Eberhard Heintze als Mitglied der Wasserwehr Thale • Beschluss Nr. 005/2016 Berufung von Frau Angela Henschel als Mitglied der Wasserwehr Thale • Beschluss Nr. 006/2016 Berufung von Frau Sandra Lepsien als Mitglied der Leitung der Wasserwehr Thale • Beschluss Nr. 007/2016 Berufung von Herrn Philipp Zedschack als Mitglied der Leitung der Wasserwehr Thale Thale, den 05.02.2016 • Beschluss Nr. 003/2016 Berufung von Herrn Robby Wilde als Mitglied der Wasserwehr Thale • Beschluss Nr. 004/2016 Berufung von Herrn Bernd Kornitschky als Mitglied der Wasserwehr Thale Balcerowski, Bürgermeister 20 Amtlich | THALEKURIER 03 / 2016 | 27.02.2016 Stadt Thale AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DER BESCHLÜSSE DES NICHTÖFFENTLICHEN TEILS DES STADTRATES DER STADT THALE In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Thale am 04.02.2016 wurden nachstehend aufgeführte Beschlüsse im nichtöffentlichen Teil gefasst: • Beschluss Nr. 001/2016 Vergabe von Ingenieurleistungen zum Straßenbau Rudolf-Breitscheid-Straße, Birkenstraße, Lindenbergsweg, Kirchgartenstraße und Bollergasse Thale • Beschluss Nr. 018/2016 Vergabe von Leistungen zur Überwachung des Stadtgebietes Thale im Rahmen einer City-Streife zu geänderten Konditionen • Beschluss Nr. 026/2016 Vergabe zur Lieferung von zwei Geräteträgern für einen Leasingzeitraum von 60 Monaten für die Stadtwirtschaft Thale • Beschluss Nr. 013/2016 Grundstücksangelegenheit – Aufhebung Stadtratsbeschluss Nr. 242/2015/1 und Verkauf von Teilflächen aus dem Flurstück 305, Flur 4 in Thale • Beschluss Nr. 014/2016 Grundstücksangelegenheit – Erteilung einer Belastungsvollmacht für die Flurstücke 23/1 und 24/1, Flur 14 in Thale • Beschluss Nr. 321/2015 Grundstücksangelegenheit – Erwerb einer Teilfläche aus dem Flurstück 60 in der Flur 3 in Stecklenberg Thale, den 05.02.2016 • Beschluss Nr. 009/3016 Grundstücksangelegenheit – Verkauf der Flurstücke 471/29 und 818/29, Flur 3, Gemarkung Weddersleben (Friedensstraße 7 nebst dazugehöriger Garage) Balcerowski, Bürgermeister • Beschluss Nr. 012/2016 Grundstücksangelegenheit – Verkauf des Grundstückes RudolfBreitscheid-Straße 10/10a in Thale HAUSHALTSSATZUNG 2016 Aufgrund des § 102 des Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2014 ( BVBl. LSA S. 288 ) in der derzeit gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Thale in der Sitzung am 17. Dezember 2015 unter der BeschlussNummer 274/2015/1 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen: §1 Haushaltsplan Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Thale voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird 1. im Ergebnisplan mit dem a) Gesamtbetrag der Erträge auf b) Gesamtbetrag der Aufwendungen 2. im Finanzplan mit dem a) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit b) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit c) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeittätigkeit d) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit e) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit f ) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit festgesetzt. 25.482.900 € 26.117.700 € 24.662.900 € 23.836.300 € 2.946.200 € 3.899.100 € 2.729.200 € 5.098.700 € 21 27.02.2016 | THALEKURIER 03 / 2016 | Amtlich § 2 Kreditaufnahmen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditermächtigungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 0,00 Euro festgesetzt. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 4.751.200 Euro festgesetzt. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag bis zu dem Kassenkredite im Haushaltsjahr 2016 aufgenommen werden dürfen, wird auf 20.000.000,00 Euro festgesetzt. § 5 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2016 für die Stadt Thale mit allen Ortsteilen wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 350 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 450 v.H. 2. Gewerbesteuer 450 v.H. § 6 Wertgrenze für den Einzelnachweis von Investitionsmaßnahmen Die Wertgrenze von Investitionen und Instandsetzungen für Einzelausweisung gem. § 11 Abs.1 GemHVO Doppik wird wie folgt festgesetzt: a) für Baumaßnahmen auf 50.000,- € b) für übrige Investitionsmaßnahmen auf 5.000,- € c) für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen auf 20.000 €. § 7 Nachtragshaushaltssatzung Für den unverzüglichen Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung gem. § 103 Kommunalverfassungsgesetz LSA (KVG LSA) gelten folgende Wertgrenzen: 1. Erheblich i.S. des § 103 Abs. 2 Ziff. 1 KVG LSA ist ein Fehlbetrag, der 4 v. H. der o rdentlichen Aufwendungen überschreitet. 2. Erheblich i.S. des § 103 Abs. 2 Ziff. 2 KVG LSA sind Mehraufwendungen oder Mehrauszahlungen, wenn sie im Einzelfall 2 v.H. des Volumens des Ergebnishaushalts oder des Finanzhaushalts übersteigen. 3. Erheblich i.S. des § 103 Abs. 2 Ziff. 3 KVG LSA sind Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Investitionen oder Investitions förderungsmaßnahmen, wenn ihre voraussichtliche Höhe mehr als 100.000,- € beträgt. 4. Erheblich i.S. des § 103 Abs. 2 Ziff. 4 KVG LSA ist eine Vermehrung oder Hebung von Stellen ab 5 v.H. der im Stellenplan des laufenden Haushaltsjahres ausgewiesenen Planstellen. Thale, den 08.02.2016 B a l c e r o w s k i, Bürgermeister Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2016 Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt gemäß § 102 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen – Anhalt ( KVG LSA ) vom 29. Februar 2016 bis 18. März 2016 ( während der üblichen Öffnungszeiten ) zur Einsichtnahme im Rathaus, Zimmer 209 / 210 öffentlich aus. Die nach § 110 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen – Anhalt erforderliche Genehmigung ist durch Schreiben der Kommunalaufsicht vom 28. Januar 2016 mit dem Aktenzeichen 15 12 00 – 18, unter der Auflage, dass die Stadt Thale mit der Haushaltssatzung 2017 eine Finanz- bzw. Liquiditätsplanung vorzulegen hat, aus der sich mittelfristig eine deutliche Reduzierung des Liquiditätsvolumens ergibt, erteilt worden. Thale, den 08.02.2016 B a l c e r o w s k i, Bürgermeister 22 Amtlich | THALEKURIER 03 / 2016 | 27.02.2016 Telefonverzeichnis der Stadtverwaltung Thale Telefon - Einwahl: 03947 - 470 - . . . Fax: 03947 - 470199 Zimmer=Telefon Aufgabe Name 200 Bürgermeister Herr Balcerowski 200 201 307 Sekretariat Ratsbüro Rechtsbüro Frau Rink Frau Herold, Frau Daniel Frau Michalk 216 Liegenschaften Frau Unruh, Frau Langer 119 Schiedsstelle 212 Amt Innere Dienste Amtsleiter Herr Noppe 211 Datenverarbeitung Herr Freytag Haupt- und Personalverwaltung 213 214 217 404 Zentrale Dienste, Versicherungen Personalverwaltung Lohnbuchhaltung Stadtarchiv Frau Hauf Herr Daniel Frau Grünheid Frau Löser Zentrale: 03947 - 470 - 0 Zimmer=Telefon Aufgabe 29.01.16 e-mail: [email protected] Name 312 Amt Bauen und Ordnung Amtsleiter Herr Dr. Blosfeld 322 Geschäftsbuchhaltung Herr Neuendorf Ordnung und Sicherheit 309 309 308 308 310 Abteilungsleiter Ordnung, Gewerbe Ordnung, Bußgeld Ordnung, Feuerwehr Vollzug, Sondernutzung Herr Zedschack Frau Lepsien Frau Wilke Frau Kulbe Frau Henschel Bauverwaltung 311 313 314 319 319 320 321 Stadtplanung Hochbau Tiefbau Infrastruktur Fördermittel, Vergaben Beiträge, Kataster Stv.Leiter Stadtwirtschaft Frau Franke Frau Schulze Frau Böhm Frau Wahrmann Herr Hahn Herr Becker Herr Nowak Finanzverwaltung 210 208 209 209 Abteilungsleiterin Steuern Geschäftsbuchhaltung Anlagenbuchhaltung Frau Kaye Frau Schmidt, Herr Günther Frau Saadi Frau Zeitzmann 220 222 223 215 Kassenleiterin Kassenbuchhaltung Kassenbuchhaltung Vollstreckung Frau Kammerer Frau Schäfer Frau Gnyza Frau Keune, Frau Hedler 110 Amt Bürgerdienste Amtsleiter Herr Hirschelmann 124 Geschäftsbuchhaltung Frau Hake Bürgerbüro 102 Abteilungsleiterin Frau Schusser 100 Information, Service, Meldestelle, Fundbüro 130 - 133 Frau Hädicke Frau Wardetzki Frau Kleine Frau Meisel 103 Friedhofsangelegenheiten Frau Günzke, Herr Pohl 105 Standesamt Frau Käßler Schule, Kultur, Kinder und Jugend 107 108 108 109 122 123 120 112 Gebäudemanagement Gebäudemanagement Gebäudemanagement Schule, Jugend, Sport, Kultur, Tourismus Kindertagesstätten Kindertagesstätten Mitarbeiter Polizei Telefonnummer: 7729234 Frau Fichtner Frau Tiedtke Herr Hägemann Frau Hennig Frau Steffen Frau Mendik Herr Hübner Außenstellen ( ohne Einwahl 470 ) Ortsbüros Ortsbüro Allrode Ortsbüro Altenbrak Ortsbüro Friedrichsbrunn Ortsbüro Neinstedt Ortsbüro Stecklenberg Ortsbüro Treseburg Ortsbüro Warnstedt Ortsbüro Weddersleben Ortsbüro Westerhausen 039487-292 039456-205 039487-287 2428 2768 039456-223 2379 03946-2007, -702666 Fax 03946-6212, - 689844 Fax Schulen/Horte Geschwister Scholl Auf den Höhen Friedrichsbrunn Neinstedt Westerhausen Hort Uferstraße Hort Auf den Höhen 2693 5201 039487 - 407 5880 03946 – 6403 2372 941742 Kindertagesstätten Frieden, Thale 5215 Regenbogenland, Thale 5415 Zwergenstübchen, Friedrichsbrunn 039487 - 324 Kuckucksberg, Westerhausen 03946 - 6328 Stadtwirtschaft Stadtwirtschaft Straßenunterhaltung/ Brücken Grünanlagen 2672 2672 941279 23 27.02.2016 | THALEKURIER 03 / 2016 | Amtlich Buch des Monats in der Bibliothek Jilliane Hoffman »SAMARITER« Thriller Eine falsche Entscheidung. Die dein Leben verändert. Und ein anderes auslöscht. Eine bestialische Mordserie erschüttert Südflorida: Junge Frauen werden entführt und zu Tode gequält, ihre Leichen inmitten von Zuckerrohrfeldern abgelegt. Die Polizei hat keine Spur. Aber dann beobachtet die junge Mutter Faith Saunders eines Nachts eine Frau, auf der Flucht vor einem Mann. Starr vor Angst begeht Faith einen folgenschweren Fehler. Und ihr Leben verwandelt sich in einen Albtraum … Information der Bibliothek: Lesestart für die Kleinen Alle Kinder ab 3 Jahren sind herzlich willkommen zur dritten Lesestartaktion der Bibliothek. Die Eltern mit ihren Kindern können kostenlos ein Lesestart-Set abholen (solange der Vorrat reicht). Ein leuchtender Beutel mit einem tollen Bilderbuch sowie Informationen zum Thema Vorlesen liegen für Sie bereit. Wir erwarten Sie gern in Ihrer Bibliothek. Weitere Öffnungszeiten Bibliothek Thale (Tel. 03947/779905) Bibliothek für Kinder / Erwachsene im Jugendzentrum Sputnik, Sputnikweg 1 Montag 13.00 – 17.00 Uhr Dienstag 13.00 – 18.00 Uhr Mittwoch und Freitag geschlossen Donnerstag 10.00 – 13.00 Uhr 14.00 – 18.00 Uhr Bürgerbüro Thale Montag – Freitag jeden ersten Samstag 09.00 – 18.00 Uhr 09.00 – 12.00 Uhr Hüttenmuseum (Tel.: 0 39 47 / 77 85 72) Mo Ruhetag Dienstag-Sonntag 10.00 – 17.00 Uhr Dampfmaschine: April bis Oktober öffentliche Führung Mi u. Sa 14.00 Uhr oder nach Voranmeldung Jugendzentrum Sputnik (Tel.: 0 39 47 / 77 99 04) Montag – Samstag 14.00 – 21.00 Uhr Jugendscheune Wendhusen (Tel.: 0 39 47 / 77 85 69) Montag – Samstag 15.00 – 21.00 Uhr Kloster Wendhusen (Tel.: 0 39 47 / 77 85 63) Mittwoch – Sonntag 14.00 – 17.00 Uhr Führungen nach Anmeldung Das Bürgerbüro informiert Schiedsstelle der Stadt Thale Die Sprechstunde der gemeinsamen Schiedsstelle der Stadt Thale mit den Ortsteilen Almsfeld, Allrode, Altenbrak, Friedrichsbrunn, Neinstedt, Stecklenberg, Treseburg, Warnstedt, Weddersleben, Wendefurth und Westerhausen findet jeden zweiten Dienstag im Monat in der Zeit von 16.00 bis 17.00 Uhr im Rathaus der Stadt Thale, Zimmer 119, Rathausplatz 01, 06502 Thale statt. Der nächste Termin der Sprechstunde ist Dienstag, der 08. März 2016. Geänderte Öffnungszeit Bürgerbüro im März 2016 Das Bürgerbüro Thale hat am Samstag, den 05.03.2016 nicht geöffnet. Dafür hat das Bürgerbüro Thale Samstag, dem 12.03.2016 von 09.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. Im Rahmen der Landtagswahlen Sachsen-Anhalt kann bis zum 12.03.2016, 12.00 Uhr der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines gestellt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der erteilte Wahlschein dem Wahlberechtigten nicht zugegangen ist. Blutspende Am Dienstag, den 15.03.2016 findet in der Zeit von 16.00 – 20.00 Uhr in der Grundschule Neinstedt, Lindenstr. 21, die Nächste Blutspende statt. Neben einer ausreichenden und selbst hergestellten Versorgung erhält wieder jeder Spender ein Überraschungsgeschenk. Erstspender erhalten zudem ein Begrüßungsgeschenk. Wir würden uns wieder sehr über zahlreiche Blutspenderinnen und Blutspender freuen. 24 Amtlich | THALEKURIER 03 / 2016 | 27.02.2016 Veranstaltungstipps Samstag, den 05.03.16 bis Sonntag, den 17.04.16 Heißdampf-Schmidt - Technik und Visionen Manfred Schubert und Hüttenmuseum Thale Hüttenmuseum Thale, Walther- Rathenau - Str. 1 Info-Tel.: 03947-778572 Samstag, den 05.03.16 Harzer - Abend ab 18:00 Uhr Pension & Restaurant »Zum Harzer Jodlermeister«, St. Ritter 26 a, Thale OT Altenbrak Info-Tel.: 039456/5680 VORSCHAU: Sonntag, den 13.03.16 Zauber der Operette mit dem Johann Strauß Ballett 15:30 Uhr Klubhaus, Walpurgisstraße 37, Thale Info-Tel.: (0 39 47) 77 680 22 Samstag, den 16.07.2016 PYROGAMES 2016 Hexentanzplatz Thale Info-Tel.: 0 39 47 / 77 680 22 Donnerstag, den 11.08.2016 Johannes Oerding im Konzert Harzer Bergtheater Thale Info-Tel.: 0 39 47 / 77 680 22 Samstag, den 19.03.16 Saunanacht ab 20:00 Uhr Harzer Bergsauna Altenbrak Info-Tel.: 039456/5680 Samstag, den 26.03.16 Osterfeuer auf dem Osterberg ab 19:00 Uhr Pension & Restaurant »Zum Harzer Jodlermeister«, St. Ritter 26 a, Thale OT Altenbrak Info-Tel.: 039456/5680 Samstag, den 05.03.16 Frauentagsparty mit Menstrip - Show, DJ und Tanz 20:00 Uhr in der Klubhausbar Thale Sonntag, den 06.03.16 Harzer Briefmarkenklub Thale e.V. Tauschtag 09:30 bis 12:30 Uhr Gasthaus "Zum Rübchen", Thale Info-Tel.: 03947/7749809 Samstag, den 12.03.16 Kaffee mit Sahne 14:30 bis 17:00 Uhr Pension & Restaurant »Zum Harzer Jodlermeister«, St. Ritter 26 a, Thale OT Altenbrak Info-Tel.: 039456/5680 Sonntag, den 27.03.16 Ostertanz ab 19:30 Uhr Pension & Restaurant »Zum Harzer Jodlermeister«, St. Ritter 26 a, Thale OT Altenbrak Info-Tel.: 039456/5680 - Änderungen vorbehalten - Apothekenbereitschaftsdienst Notdienst Landkreis Zusatzdienst Stadt Thale 29.02. – 06.03. Stadt-Apo., Ballenstedt Apotheke am Markt (Apo. am Regenstein, Blankenburg) 07.03. – 13.03. Berg-Apo., Harzgerode Hubertus-Apotheke (Sonnen-Apotheke, Blankenburg) 14.03. – 20.03. Löwen-Apo., Harzgerode Walpurgis-Apotheke (Apotheke am Tränketor, Blankenburg) 21.03. – 27.03. Bahnhof-Apo., QLB Apotheke am Markt 28.03. – 03.04. Apo. im Vitalhaus, QLB Hubertus-Apotheke Veranstaltungen im Februar im Senioren-Wohnpark: 07.03.2016 ab 15:30 Uhr Diavortrag mit Herrn Hass 10.03.2016 ab 10:00 Uhr evangelischer Gottesdienst 18.03.2016 ab 09:30 Uhr katholischer Gottesdienst 24.03.2016 ab 10:00 Uhr Ostermarkt Notdienst Altlandkreis: von Montag 8.00 Uhr bis zum nächsten Montag 8.00 Uhr (rund um die Uhr) Zusatzdienst in Thale Sonn- und Feiertage: 11.00 bis 12.00 Uhr Samstags haben alle Apotheken individuell geöffnet. i Se 96 9 t1 Häusliche Krankenpflege Jägerstraße 4b • 06502 Thale Tel.: (0 39 47) 25 72 Mail: Pfl[email protected] Ihr kompetenter Partner wenn es um die Pflege geht. Laut Prüfung durch den MDK »sehr gut« 25 27.02.2016 | THALEKURIER 03 / 2016 | Amtlich Sozialzentrum Bode e.V. Karl-Marx-Str. 3 • 06502 Thale Tel.: 03947/7 79 20 • Fax : 03947/ 77 92 29 E-Mail: [email protected] Internet: www.sozialzentrum-bode.de Allgemeine soziale Beratung Mo. 08.00 – 17.00 Uhr, Die. – Do. 09.00 – 17.00 Uhr, Fr. 07.30 – 12.00 Uhr Öffnungszeiten der Kleiderkammer Mo. – Do. 08.00 – 16.30 Uhr, Freitag 08.00 – 12.00 Uhr Jugendscheune Wendhusen Öffnungszeiten: Montag – Samstag 15.00 Uhr – 21.00 Uhr Ständige Angebote: Mo – Sa Fitness- und Krafttraining Mo – Sa Freies Spiel und Bewegung Mo – Sa Tischtennis, Kickern, Billard, Dart, Boxen an Sandsack Mo – Sa Basteln und Gestalten Mo – Sa Entspannung Mo – Sa Mach dich fit an der Wii Mittwoch Gesunde Ernährung Unsere Höhepunkte im März 01.03. 15.00 Uhr Fitnesstraining 02.03. 15.00 Uhr Gesunde Ernährung 03.03. 15.00 Uhr Kosmetik und Entspannung 04.03. 15.00 Uhr Mach dich fit an der Wii 05.03. 15.00 Uhr Spielenachmittag 07.03. 15.00 Uhr Kickern 08.03. 15.00 Uhr Tischtennis 09.03. 15.00 Uhr Hauswirtschaft 10.03. 15.00 Uhr Antiaggressionstraining 11.03. 15.00 Uhr Dartturnier / Friedrichsbrunn 11.03. 15.00 Uhr Schach 13.03. 15.00 Uhr Gedächtnistraining 14.03. 15.00 Uhr Strategiespiele 15.03. 15.00 Uhr Billard 16.03. 15.00 Uhr Tanz und Musik 17.03. 15.00 Uhr Star – Time mit Singstar 18.03. 15.00 Uhr Geschicklichkeitsspiele 19.03. 15.00 Uhr Kartenspiele 21.03. 15.00 Uhr Kreativwerkstatt - Ostern 22.03. 15.00 Uhr Kreativwerkstatt – Ostern 23.03. 15.00 Uhr Osterküche 24.03. 15.00 Uhr Ballspiele 24.03. 15.00 Uhr Kreativtag / Weddersleben 29.03. 15.00 Uhr Stadt – Land - Fluss 30.03. 15.00 Uhr Dart 31.03. 15.00 Uhr Kosmetik und Entspannung Jugendzentrum Sputnik Öffnungszeiten: Telefon: Internet: E-Mail: Montag bis Samstag: 14 – 21 Uhr 03947/77 99 04 www.sputnik-thale.de [email protected] Ständige Angebote für Kids 7 – 12 Jahre: Montag Fitness und Sport DienstagLesezirkel Mittwoch offenes Angebot Donnerstag Erholsame Entspannung FreitagTurniere Mo – Sa Basteln und Gestalten Ständige Angebote für Jugendliche: Mo – Sa Fitness- und Krafttraining Mo – Sa Tischtennis, Kickern, Billard, Dart Mo – Sa Internetcafe/Multimedia Unsere Höhepunkte im März: 01.03. 14.00 Uhr Kunstwerkstatt / Frühling 02.03. 15.00 Uhr Gesellschaftsspiele 03.03. 16.00 Uhr Entspannung 04.03. 15.00 Uhr Tischkicker 05.03. 15.00 Uhr Märchennachmittag 07.03. 15.00 Uhr Fußball 08.03. 14.00 Uhr Kunstwerkstatt / Frühling 09.03. 15.00 Uhr Gesunde Ernährung 10.03. 16.00 Uhr Entspannung 11.03. 15.00 Uhr Billard 11.03. 15.00 Uhr Dartturnier / Friedrichsbrunn 12.03. 15.00 Uhr Collagen / Frühling 14.03. 15.00 Uhr Mach dich fit an der Wii 15.03. 14.00 Uhr Kunstwerkstatt / Frühling 16.03. 15.00 Uhr Gesprächskreis 17.03. 16.00 Uhr Entspannung 18.03. 15.00 Uhr Dart 19.03. 15.00 Uhr Gestalten / Frühlingsdekoration 21.03. 15.00 Uhr Ballspiele 22.03. 14.00 Uhr Kreativwerkstatt / Frühling 23.03. 15.00 Uhr Osterküche 24.03. 10.00 Uhr Krabbelgruppe / KÜKENTREFF 16.00 Uhr Entspannung 24.03. 15.00 Uhr Kreativtag / Weddersleben 29.03. 14.00 Uhr Kunstwerkstatt / Frühling 30.03. 15.00 Uhr Spielenachmittag 31.03. 16.00 Uhr Entspannung Bodetreff Steinbachstraße - Aktivgruppen 01.03. 03.03. 07.03. 08.03. 10.03. 14.03. 15.03. 17.03. 22.03. 24.03. 29.03. 29.03. 31.03. 09.00 Uhr 14.30 Uhr 09.30 Uhr 13.00 Uhr 09.00 Uhr 14.30 Uhr 09.30 Uhr 14.00 Uhr 09.00 Uhr 14.30 Uhr 09.30 Uhr 09.00 Uhr 14.30 Uhr 09.30 Uhr 09.30 Uhr 14.30 Uhr 17.00 Uhr 09.30 Uhr Frauenfrühstück Kreatives Gestalten Kreative Gruppe Frauengruppe Aktiv / Kegeln in Timmenrode Frauenfrühstück Kreatives Gestalten Kreative Gruppe Frauengruppe Aktiv / Wanderung Bodetal Frauenfrühstück Kreatives Gestalten Kreative Gruppe Frauenfrühstück Kreatives Gestalten Kreative Gruppe Frauenfrühstück Kreatives Gestalten Frauengruppe Aktiv / Kinobesuch Kreative Gruppe Seniorenveranstaltungen 02.03. 03.03. 07.03. 09.03. 10.03. 14.03. 16.03. 17.03. 21.03. 23.03. 24.03. 30.03. 31.03. 13.30 Uhr 14.00 Uhr 14.00 Uhr 14.00 Uhr 13.00 Uhr 14.00 Uhr 14.00 Uhr 14.00 Uhr 14.00 Uhr 13.30 Uhr 14.00 Uhr 14.00 Uhr 14.00 Uhr 14.00 Uhr 14.00 Uhr 14.00 Uhr 14.00 Uhr Kulturgruppe / Scheunencafe Drahtzug Entspannung in der Bodetal Therme Herbstzeitlose / Kaffeerunde im Sputnik Kaffeerunde Kegeln in Timmenrode Entspannungsgruppe Kaffeerunde Bewegungsübungen Entspannung in der Bodetal Therme Herbstzeitlose / Kaffeerunde im Sputnik Kaffeerunde Bewegungsübungen Entspannungsgruppe Kaffeerunde Entspannung in der Bodetal Therme Herbstzeitlose / Frühlingsfahrt Kaffeerunde 26 Kirchen in Thale | THALEKURIER 03 / 2016 | 27.02.2016 Ev. Kirche in Thale, Warnstedt und Friedrichsbrunn Herz-Jesu-Gemeinde Thale (katholisch) Veranstaltungen der Evangelischen Kirche in Thale: Mittwoch, Freitag und Sonntag jeweils 9:00 Uhr - Gottesdienst 09.03. 14.30 Uhr Seniorennachmittag im Gemeindehaus 17.03. 09.30 Uhr Wort-Gottes-Feier im Seniorenheim “Bergblick” 18.03. 10.00 Uhr Wort-Gottes-Feier im Seniorenwohnpark 24.03. 20.00 Uhr Wort-Gottes-Feier, Agape u. Ölbergstunde 25.03. 15.00 Uhr Karfreitagsliturgie 26.03. 20.00 Uhr Feier der Osternacht Ostersonntag kein Gottesdienst in Thale 28.03. 09.00 Uhr Heilige Messe Di 01.03. 14 Uhr Seniorenkreis mit Pastorin Kaus St. Andreas Fr 04.03. 17 Uhr Ökumen. Weltgebetstag Gottesdienst mit kubanischem Büffet St. Andreas Sa 05.03. 9-12 Uhr Konfiprojekt mit Pastorin Kaus (7. und 8. Klasse) Gemeindehaus Quedlinburg Sa 05.03. 14.30 Uhr Kindertreff mit Jona Randel (ab Grundschule) St. Andreas So 06.03. 9.30 Uhr Familiengottesdienst mit Chor St. Andreas So 06.03. 17 Uhr So 02.08 9.30 Uhr So 02.08. 10 Uhr Di Do04.08. 10.03. Mo 07.03. 19.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl Gottesdienst Chor Seniorencafé Bonhoefferkirche St. Andreas Friedrichsbrunn 14 Uhr 10 Uhr Seniorenkreis mit Pastorin Kaus Gottesdienst St. SeniorenAndreas Di Fr 04.08. 11.03. 19 Uhr Uhr 15.30 Feierabendandacht mitJahre) anschlieEltern-Kinder-Kreis (0-6 ßendem Helfertreffen für die mit Frauke Unglaub St. St. Petri Andreas Sa So So -12.03. 08.08. 09.08. 9.30 Uhr Harzer Sommertage Gottesdienst und um die Petrikirche mitinKindergottesdienst St. St. Petri Andreas Di 08.03. 14 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl Friedrichsbrunn 23 St. Hauptstraße Andreas St. Andreas wohnpark Harzer Sommertage ab 14 Uhr bis 16.30 Uhr Mo 14.03. 1019.30 Uhr Uhr Di 15.03. 14 Uhr So 09.08. Di 11.08. ab 13 Uhr Di 11.08. 19 Uhr Do 17.03. Sa 19.03. 14 Uhr „Mal angenommen…!“ Chor Gottesdienst zu den Harzer Som- St. Petri Gemeindeausflug zur Wassermühle Gemeindenachmittag Badersleben versch. Warnstedt Bushaltestellen mertagen mit Kindergottesdienst Seniorencafé mit Pastorin Kaus Feierabendandacht 9-12 Uhr St. Andreas St.Andreas St. Petri Do 13.08. 10 Uhr Fit for Konfi mit Jona Randel (5.Gottesdienst und 6. Klasse) Sa14.08. 19.03. Fr 14.30Uhr Uhr 19.30 Kindertreff mit Jona Randel Capella Juventa (Eintritt frei) Friedrichsbrunn Neue Kirche BadHauptstraße Suderode 23 Sa Sa 15.08. 19.03. 15 Uhr Uhr 16.30 9.30 Uhr Trauung Schröder Gemeindenachmittag mitGottesdienst Pastorin Kaus St. Friedrichsbrunn Petri So 16.08. So18.08. 20.03. Di 149.30 Uhr Uhr Di 22.03. 14 Uhr Seniorencafé 17 Uhr Tischabendmahl Di 18.08. 19 Uhr Do 20.08. 9.30 Uhr Sa 22.08. 14 Uhr So 23.08. 9.30 Uhr Do 24.03. Fr 25.03. So 27.03. So 27.03. 9.30 Uhr Konzert eines Jugendorchesters mit Kindergottesdienst Gottesdienst Seniorencafé Feierabendandacht Gottesdienst Gottesdienst mit Abendmahl Taufe von Alva Wolfram 8.30 Uhr Auferstehungsblasen mit Abendmahl mitGottesdienst dem Posaunenchor 9.30 Uhr Ostergottesdienst mit Gottesdienst mit Abendmahl anschließendem Kirchencafé Seniorencafé Ostergottesdienst So 23.08. 17 Uhr Di So25.08. 27.03. 149.30 Uhr Uhr 29.03. Di 25.08. 14 Uhr 19 Uhr So 30.08. 11 Uhr Do 31.03. 10 Uhr Seniorencafé - Verabschiedung von Feierabendandacht Silvia Stierwald Sprengelgottesdienst zum Bonhoeffertag mit KinderGD Gottesdienst und dem Posaunenchor Thale im „Humanas“ Pflegezentrum Gemeindehaus Seniorenwohnpark Quedlinburg 23 St. Hauptstraße Andreas Andreas beiSt. Frau Rönnecke im St. Garten Andreas St. Petri St. Andreas DRK Friedrichsbrunn Bergblick 23 St. Hauptstraße Petri Friedhof Thale St.Georg Warnstedt St. Petri-Kirche St. Petri St. Warnstedt Andreas Andreas St. St. Petri Friedrichsbrunn Bonhoeffer Café Friedrichsbrunn Evangelischer Pfarrbereich Neinstedt Wöchentliche Veranstaltungen in Neinstedt: Lindenhofskirche: Sonntags 9.30 Uhr Gottesdienst 10.50 Uhr Gottesd. für Menschen mit Behinderung Mittwochs 9.30 Uhr MICHAEL – Andacht für Menschen 14.45 Uhr mit Behinderung Donnerstags 18.30 Uhr Fürbittgebet (im Pfarrhaus Lindenstr.22) Katharinenkirche: Sonntags 11.00 Uhr Montags 19.30 Uhr Sonnabends 17.00 Uhr Gottesdienst Chor im Gemeinderaum, Steuerstraße 26 Junge Gemeinde, Sonnenwinkel Besondere Gottesdienste / Veranstaltungen: 4.3. 17.00 Uhr Weltgebetstag im Betsaal 6.3. 11.00 Uhr Familiengottesdienst für den Pfarrbereich (Katharinenkirche) 11.3. 19.00 Uhr Passionsandacht (Lindenhofskirche) 14.3. 14.00 Uhr Gottesdienst (Weddersleben) 18.3. 19.00 Uhr Passionsandacht (Lindenhofskirche) 20.3. 9.30 Uhr Pfarrbereichsgottesdienst (Lindenhofskirche) 21.-23.3.19.00 Uhr Kreuzwegandachten (Lindenhofskirche) 24.3. 18.00 Uhr Tischabendmahl im Betsaal 25.3. 9.30 Uhr Gottesdienst zum Karfreitag (Lindenhofskirche) 11.00 Uhr Gottesdienst zum Karfreitag (Katharinenkirche) 27.3. 7.00 Uhr Auferstehungsandacht, Friedhof der Ev. Stiftung 9.30 Uhr Ostergottesdienst (Lindenhofskirche) 11.00 Uhr Familien-Ostergottesdienst in Weddersleben 28.3. 15.00 Uhr Osterspaziergang Treffpunkt Kirche Stecklenberg Informationen zum Pfarramt Pfarrerin Kristin Heyser, Lindenstr. 22a, 06502 Thale / OT Neinstedt, Tel.: 03947 / 77 251 51 | E-Mail: [email protected] Das Pfarramtsbüro in Neinstedt, Lindenstraße 22 ist dienstags von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. (Tel: 04947 / 77 67 88) St. Stephani-Kirche Westerhausen Regelmäßige Veranstaltungen im Evangelischen Regelmäßige Veranstaltungen: Junge Gemeinde samstags, ab 17 Uhr Www.jg-neinstedt.de Neinstedt Sonnenwinkel Posaunenchor Freitag 19.30 bis 21 Uhr Auskunft über Kantorin Christine Bick Gemeindehaus St. Andreas Informationen zum Pfarramt: Pfarramt: Rudolf-Breitscheid- Straße 18, 06502 Thale Pastorin: Pastorin Franziska Kaus Telefon: 0 39 47 / 77 68 839 oder 01 62 / 89 89 768 Sprechzeiten: nach Vereinbarung E-Mail:[email protected] Homepage:www.evangelischekirchethale.de Gemeindebüro: Catrin Schumann | Kirchstraße 2 | 06502 Thale Tel. und Fax.: 0 39 47/2 334 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Di 14 - 16 Uhr, Do und Fr 10 - 12 Uhr 04.03. 18.00 Uhr 13.03. 09.00 Uhr 16.03. 14.00 Uhr 25.03. 09.00 Uhr 27.03. 10.00 Uhr Weltgebetstag, Winterkirche Ditfurt Gottesdienst Frauenhilfe Gottesdienst Familiengottesdienst mit Taufe wöchentliche Termine: Do Kinderkirche 15:30 Uhr, Kirchenchor 20:00 Uhr Fr Bläserchor 18:00 Uhr Zu den Gottesdiensten lädt Ihre Ev. Kirchgemeinde »St. Stephani« und der GKR herzlich ein. Tel./Fax. 03946 6414 27 THALEKURIER 03 / 2016 | Aktuelles Jahreshauptversammlung des Harzklub-Zweigvereins Thale e.V. Thales Veranstaltungskalender hatte am 05.02.2016 einiges zu bieten: Karneval im Klubhaus und Lichtereinkauf in der KarlMarx-Straße. Nichts davon konnte 74 Harzklubmitglieder abhalten, zur Jahreshauptversammlung ihres Zweigvereins zu gehen. Nur wenige Plätze im Rathaussaal blieben an diesem Abend unbesetzt. Vereinsvorsitzender Fritz Nennhuber konnte neben Vertretern einiger befreundeter Harzklub- Zweigvereine, Ortsbürgermeistern und dem stellvertretenden Thaler Bürgermeister auch Herrn Dr. George vom Regional Verband Harz e.V. begrüßen. 144 Wanderfreundinnen und Wanderfreunde, so verkündete Nennhuber in seinem Referat, sind zurzeit Mitglied im Thaler Harzklub. Gleichwohl bedankte er sich bei »seinen« Mitgliedern für die erbrachten Aktivitäten im abgelaufenen Jahr. Und es waren hier im Besonderen die Mitglieder der einzelnen Fachgruppen, welche erwähnt wurden. Organisieren von Wanderungen, Wanderwegbeschilderung, Instandhaltung von Wanderwegen, Seniorenarbeit und dies alles im Ehrenamt. Highlight der Vereinsarbeiten in 2015 waren zweifelsfrei die Sanierung der Walpurgishalle. Eine Maßnahme, welche weit über die Grenzen der normalen Vereinstätigkeit hinausging, aber auch über die Grenzen der Stadt Thale hinaus gewürdigt wurde. In mehreren Berichten und Beiträgen aller Medien, Presse, Hörfunk und Fernsehen wurde die Bevölkerung über dieses Kleinod in der Nähe des Hexentanzplatzes informiert. Dem Harzklub-Zweigverein Thale e.V. sei Dank, eine super Werbung für die eigene Stadt. Zur JHV wurden zwei langjährige, im Ehrenamt außergewöhnlich engagierte Vereinsmitglieder, mit viel Dank von ihren Aufgaben entbunden. Naturschutzwart Hermann Wolke und Wegewart Klaus Dähre halten dem Zweigverein weiterhin die Treue und werden den jeweiligen Nachfolger fachliche Unterstützung zukommen lassen. Die Stadt Thale und der Harzklub-Zweigverein, eine schon seit Jahren gute Partnerschaft. Herr Nennhuber dankte dem Bürgermeister für die jährliche kommunale Unterstützung, welche in vielen Städten und Gemeinden im Einzugsbereich des Harzklub e.V. nicht die Regel ist! Und mit Ausblick ins Jahr 2016 zeigte Nennhuber auf, wo im Thaler Bodetal absoluter Handlungsbedarf besteht. Handlungsbedarf in Sachen Wegesicherung bzw. Freigabe von Wegen nach jahrelanger Sperrung. Tourismus in Thale heißt in erster Linie BODETAL. Der Harzklub-Zweigverein kann kleine bis mittlere Schäden an den Wegen in diesem Bereich reparieren. Richtige und dringend notwendige Instandsetzungen, ähnlich der Wegewart Klaus Dähre (links) u. Naturschutzwart Hermann Wolke bei ihrer Verabschiedung aus dem erweiterten Vorstand des Zweigverein Thale Text u. Foto: Seiler Hangsicherung oberhalb des Goetheweges, können nur in Gemeinsamkeit von Landesverwaltung und Stadt erfolgen, so Nennhuber. Im zweiten Teil wurde gewählt. Für die nächsten 4 Jahre stimmten die anwesenden Mitglieder über den neuen Vorstand ab. Änderungen gab es in den Bereichen Wege- bzw. Naturschutzwart. Hier stellten sich neue Harzklubler erfolgreich der Wahl und der alte Vorstand ist wieder der Neue. Das bestätigten die Anwesenden per Handzeichen. Mit guten Wünschen für das Wanderjahr 2016 und einem »Glück auf« endete die Jahreshauptversammlung. 28 Impressionen | THALEKURIER 03 / 2016 Winterferienaktionen des Sozialzentrums Bode e.V. Baden im Ferienpark Wernigerode Das Sozialzentrum hat im Rahmen der Winterferienaktion am 3. Februar einen Erlebnistag in dem Hasseröder Ferienpark Wernigerode organisiert. Fünfzehn Kinder und Jugendliche aus Thale und den Ortsteilen vergnügten sich beim Baden. Karnevalsumzug in Thale Das Sozialzentrum Bode war wieder dabei und beteiligte sich mit den Jugendfreizeiteinrichtungen wieder am diesjährigen Karnevalsumzug mit zwei eigenen Wagen, zahlreichen Mitarbeitern, Kindern und Jugendlichen. Entsprechend dem Motto »Manege frei – der Zirkus kommt« waren die Kinder prächtig kostümiert und der Umzugswagen dekoriert. Im Klubhaus wurde im Anschluss zünftig gefeiert. Faschingsbäckerei (Jugendscheune Wendhusen) Ein richtiges Getümmel herrschte in der großen Bäckerei zum Fasching. Die Kinder kneteten selbst den Teig, formten Plätzchen, backten sie und verzierten die lustigen Faschingsfiguren mit bunten Streuseln und Schokolade. Viel Spaß bereitete das gemeinsame Verkosten der selbst hergestellten Backwaren. Kreativwerkstatt (Jugendscheune Wendhusen) In den Winterferien trafen sich etwa 50 Kinder, darunter auch Hortkinder, um sich gestalterisch zu betätigen. Arbeiten aus Ton, Holz und Zinn wurden gefertigt. Besonders beliebt bei den Kindern war das Zinngießen. Schlittschuhlaufen in Braunlage Rosenmontag in der Jugendscheune Kinder der beiden Jugendfreizeiteinrichtungen des Sozialzentrums Bode und der Ortsteile vergnügten sich beim Schlittschuhlaufen in Braunlage. Spielenachmittag im Jugendclub Weddersleben Am Rosenmontag feierten vierzig Kinder und Jugendliche aus Thale und den Ortsteilen in der Jugendscheune gemeinsam Fasching. Toll kostümiert erfreuten sich die Kinder am Schildkrötenlauf, der Faschingsapotheke mit Liebestrank und dem Standesamt Wendhusen zum Abschluss von Faschings- Am letzten Ferientag hatte der Jugendclub Weddersleben zu einem Spielenachmittag eingeladen. Vierzig Kinder und Jugendliche waren gekommen. ehen. 29 THALEKURIER 03 / 2016 | Impressionen 5. Harzer Modellbahn- & Modellbauschau in Thale Am 13. Februar und 14. Februar 2016 fand die fünfte große Schau des Modellbaus der Harzregion in Kooperation mit dem Modellfliegerklub Ostharz e.V. aus Quedlinburg, den Modelltruckfreunden Vorharz und dem Schiffsmodellclub Thale e.V. sowie vielen Gastausstellern aus dem deutschsprachigen Raum im Klubhaus Thale statt. Gasthaus „Zum Rübchen“ Das Team der Bäckerei Pfeiffer & der Gaststätte „Zum Rübchen“ wünscht allen Kunden und Gästen frohe Ostern Osterfeuer am Samstag den 26. März ab 18 Uhr auf dem Rübchen Angebot im März: Brötchen 25 Cent Kfz-Sachverständigenbüro Marco Weidling Schadengutachten und Wertermittlung Wedderslebener Bahnhofstraße 3 • 06502 Thale Tel.: 0 39 46 / 810 62 39 • Mobil: 01 75 / 4 02 26 54 E-Mail: [email protected] Große Auswahl an Kopfbedeckungen für jeden Anlass. HIER BEKOMMEN SIE ETWAS AUF DEN KOPF ... und auf den Ihres Mannes ! 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Dass dieser Erfolg das Ergebnis harter Arbeit ist, verdeutlicht auch das Abschneiden der Neinstedter B-Mannschaft, die im Rahmen des Thalenser Turnier ebenfalls im Einsatz war und in ihrer Gruppe den dritten Platz belegte. "Gerade dieser Erfolg muss auch als Zeichen dafür gelten, dass unsere Fußballer in der Breite sehr gut aufgestellt sind," stellte Christian Franke, einer der Neinstedter Trainer voller Stolz fest. Am 27.1.2016 hat die Trachtengruppe Altenbrak e.V. den Spendenerlös aus dem Benefiz-Weihnachtskonzert in der Bergkirche zu Altenbrak von 400,00 € an die KITA Stiege übergeben. Von der Leiterin Frau Schlösser, Kolleginnen und den Kindern wurde ein Trommellied, die Köhlerliesel und die Jahresuhr vorgetragen. Die Trachtengruppe sang den Kindern zwei Lieder mit zünftig Peitschenknall und Jodlern. Der Vorsitzende Ernst Jirka und Stellvertreterin Martina Weber übergaben die Spende, Süßigkeiten und Malutensilien. Auch in diesem Jahr wird es am 25.11.2016 wieder ein Benefiz-Weihnachtskonzert in der Bergkirche geben. Auch hier geht der Erlös wieder an eine Kindereinrichtung im Landkreis Harz. Männermannschaft genutzt werden. Die hofft, so Trainer Christian Mielke am Rande der Übergabe, dass wir am Ende der Saison von der Kreisliga in die Kreis Oberliga aufsteigen. Bei dem Umbau hatten die Fußballer selbst angepackt und nach der Entkernung alles für die neue Nutzung vorbereitet. Unterstützung gab's von der "Fliesen Schreiber GmbH Rieder". Das Unternehmen reagierte auf die Anfrage der Fußballer aus Neinstedt kurzfristig und half ganz unbürokratisch mit Fliesen und Material für die neuen Sanitärräume. Trainer Christian Mielke dankte "Fliesen Schreiber"-Chef Peter Nitschke und Maik Fye ausdrücklich für die Hilfe. " Wir als Firma Fliesen Schreiber haben dem Verein gern das Material als Spende zur Verfügung gestellt, damit die Räume dort neu gestaltet werden konnten", so Nitschke. Und Maik Fye ergänzte: " Es gibt immer eine Möglichkeit zu helfen". Als regionales Unternehmen freue sich Fliesen Schreiber einen weiteren Verein bei der Verschönerung der Einrichtung geholfen zu haben. "Damit fördern wir das Ehrenamt", so Fye. In ähnlicher Form half das Unternehmen aus Gernrode dem Jugendklub Sputnik (Fliesen & Material für den Gemeinschaftsraum), der Freiwilligen Feuerwehr Stecklenberg (Fliesen & Material für die Sanitärräume) und auch der Freiwilligen Feuerwehr Friedrichsbrunn (Fliesen & Material für den Schulungsraum). Neinstedter Fußballer weiter in der Erfolgsspur Vor wenigen Monaten erst wurden die Fußballer der Evangelischen Stiftung Neinstedt Zweiter bei den Landesmeisterschaften der Werkstätten für behinderte Menschen. Im Rahmen eines Fußballturniers, dass die Neinstedter in der Mehrzweckhalle »Auf den Höhen« in Thale ausrichteten, wurden sie ohne eine Niederlage unangefochten Turniersieger. Insgesamt nahmen an diesem Turnier 11 Mannschaften aus ganz Sachsen-Anhalt teil. Dabei begann das Turnier mit einem sportlichen Knüller. Gleich im ersten Spiel mussten sich die Neinstedter mit dem späteren Zweiten Halle auseinandersetzen. Nach hartem Kampf endete Spendenerlös vom Altenbraker Benefizkonert übergeben Sanitäre Anlagen gespendet Am 03.02.2016 wurden die neuen Sanitärräume an die Fußballer von Germania Neinstedt übergeben. Die alte Schulküche an der Turnhalle in Neinstedt hat der Sportverein Germania Neinstedt in moderne Umkleideräume samt Duschen verwandelt. Der im Sommer 2015 begonnene Umbau ist jetzt offiziell beendet und soll von den Fußballern der ersten RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER STEUERBERATER Dipl.-Kfm. Hans-Peter Fieweger (auswärtige Beratungsstelle) BÜROGEMEINSCHAFT Karl-Marx-Straße 2 06502 Thale Tel.: 03947 / 7721091 Fax: 03947 / 7721099 31 THALEKURIER 03 / 2016 | Kurz berichtet Ein ganz besonderer Wandertag Neues Einsatzfahrzeug für die Ortsfeuerwehr Neinstedt Am 12.02.2016 öffnete am frühen Abend der Tierpark auf dem Hexentanzplatz seine Türen für eine ganz besondere Führung. Die Igelgruppe der Kita »Frieden« wurde zusammen mit ihren Familien von dem Falken »Laila« begrüßt. Es wurden die Mufflons und Wildschweine gefüttert, die Wölfe beobachtet und das Frettchen »Zicke« durfte gestreichelt werden. Als krönender Abschluss warteten ein Lagerfeuer und leckere Grillwürstchen auf alle. Die Igelkinder und ihre Erzieherinnen bedanken sich ganz herzlich bei den Mitarbeitern des Tierparks und den Eltern für diesen tollen Abend. Am 22.01.2016 wurde in der Feuerwehr Stadt Thale ein neues Einsatzfahrzeug in den Dienst gestellt. Die Beschaffung wurde nötig, da der Mannschaftstransportwagen (MTF) seinen Dienst getan und vom Alter auch nicht mehr zeitgemäß war. Die Brandschutzbedarfsplanung sah eine Neubeschaffung der Neinstedt-19 (Funkkenner) vor. Um auch in Zukunft den Anforderungen gerecht zu werden, ist ein Fahrzeugbeschaffungsplan entwickelt wurden, welcher nun nach und nach umgesetzt wird. Nachdem im letzten Jahr eine neue Drehleiter beschafft wurde, wurde in diesem Jahr das 35.000 EUR teure Fahrzeug an die Ortsfeuerwehr Neinstedt übergeben. Die vielen Gäste wünschten: »Allseits gute Fahrt und Unfallfreiheit«. Der Ortswehrleiter Karsten Walter dankte dem Bürgermeister, dem Stadtrat und allen beteiligten Personen und übernahm unter den großen leuchtenden Augen seiner Ortswehrmitglieder den offiziellen Einsatzdienst. Jahreshauptversammlung des Seniorenverbandes der Stadt Thale e.V. Zu ihrer ersten Jahreshauptversammlung seit Gründung des Seniorenverbandes im April 2015 versammelten sich 120 Mitglieder im Rathaussaal. In seiner Begrüßungsrede hieß der Vorsitzende, Herr Becker auch Vertreter des Sozialzentrums Bode willkommen, unter deren Regie die zukünftige Integration der in Thale zu erwartenden Flüchtlinge erfolgt. So konnte Herr Blasek aktuelle Informationen hierzu geben und um weitere Aufgeschlossenheit und Unterstützung bitten. Im Rechenschaftsbericht wurde Bilanz gezogen, und festgestellt, dass alle geplanten Maßnahmen im Interesse und zur Zufriedenheit unserer Mitglieder realisiert wurden. Besonders erfreulich war, dass mit Gründung des neuen Verbandes die Mitgliederzahl kontinuierlich angewachsen ist und zurzeit 128 Mitglieder umfasst. Im Kassenbe- Besuche uns auch auf Facebook! www.facebook.com/harzcruiser EA L aMERICAN mUSCLE cA ges und bewährtes Bindeglied zwischen Vorstand und Mitgliedern. Zur weiteren Verstärkung des Vorstandes wurde infolge personeller Veränderungen Herr Schüler einstimmig zum Vorstandsmitglied gewählt. Im Ergebnis der Diskussion wurde der Aktionskalender 2016 mit seinen über 30 geplanten Veranstaltungen beschlossen und bildet somit die Arbeitsgrundlage für den Seniorenverband. sonderpreise von Mo bis Do! R S r Ford mustang coupé Baujahr 1966 230 PS richt des Schatzmeisters, Herrn Balcerowski, wurde analysiert, dass im Berichtszeitraum sinnvoll und zielgerichtet mit den finanziellen Mitteln umgegangen wurde, wobei er nochmals die Notwendigkeit einer hohen Finanzdisziplin und das Erfordernis der pünktlichen Zahlung aller Verpflichtungen unterstrich. Der Stellvertreter des Vorsitzenden, Herr Morbitzer, würdigte die Arbeit des Vorstandes und unterstrich die Notwendigkeit der Durchsetzung gemeinsamer Standpunkte im Interesse einer sinnvollen Verbandsarbeit und der Umsetzung der Satzung. Eine besondere Würdigung in seinen Ausführungen erfuhr die Arbeit der Ansprechpartner als ein wichti- hummer h2 Baujahr 2007 333 PS Ford mustang cabriolet Baujahr 1968 230 PS Ford mustang GT cabriolet Baujahr 2016 421 PS Camaro cabriolet Baujahr 2013 432 PS mieten sie ihren traumwagen! www.harzcruiser.de | 0 39 47 / 77 98 53 als geschenkidee, für ihre traumhochzeit oder ZUM selber geniessen 32 Kurz berichtet | THALEKURIER 03 / 2016 Toni Krahls Rocklegenden Musikalische Lesung exkl. im Kino „Central eater“ ale Der Initiative Kultur für die Region ist es gelungen Toni Krahl im Rahmen seiner Buch -Präsentationstour in das kleine aber sehr feine Kino nach Thale zu locken. Erleben sie exklusiv im Central Theater in der Bahnhofstraße 5 in Thale Autobiografische Rockgeschichten auf Toni Krahl´s Rocklegenden – Premieren Tour 2016“ Als Frontmann von City kann Toni unerhörte und absurde Geschichten erzählen, von legendären Musikerkollegen und solchen, die im Westen "abhanden" kamen. Mit Musikmanager Kai Suttner präsentiert er Rockgeschichten aus dem Osten und wie sie sich seit 25 Jahren fortschreiben. Selbstverständlich hat er seine Gitarre dabei, um den einen oder anderen legendären CITY Song zu spielen. Toni Krahl freut sich schon jetzt riesig auf das Gastspiel im CentralTheater Thale, so Maik Fye Sprecher der Initiative Kultur für die Region. Der Termin ist zurzeit noch in Vorbereitung (vorrausichtlich im Herbst 2016) der THALEkurier wird berichten. Der Ticketvorverkauf wird zeitnah über die Bodetal-Information möglich sein. 03947/7768022 www.tickets.bodetal.de Frauentags-Party – »DIE NACHT DER FRAUEN« Prickelnde Erotik im Klubhaus ale Zum Frauentag kann SIE sich mal richtig verwöhnen lassen. Sie sind jung, attraktiv und durchtrainiert. Was ein Spiel der Fußball-Nationalmannschaft für den »echten« Mann, ist der Auftritt der jungen sexy Männern für die »echte« Lady! Vorbei sind die Zeiten, in denen Frau sich geniert einen Men-Strip zu genießen. Kein Wunder, denn die heiße Erotik, himmlischer Körper, Tanz mit viel Haut ein Traum vieler Frauen ist. Zudem gibt es an dem Abend weitere nette Überraschungen... und das tolle: Nur für Frauen!!! Also Ladies nur keine Hemmungen.... Übrigens: die Männer dürfen gern ab 23.00 Uhr ebenso mitfeiern! Da die Veranstaltung in diesem Jahr bereits am Samstag, dem 05. März 2016 um 20.00 Uhr stattfindet, ist sie in der Klubhausbar geplant. Tickets unter Tel.: 03947 / 77 680 22 oder online www.tickets.bodetal.de Buchlesung am 9. März Genießen Sie die Buchlesung »Die Teufelsmauer am Harz« von Gottfried Bürger und Egbert Günther am 9. März um 19 Uhr bei einem Gläschen Wein oder Käffchen in den Räumlichkeiten des Sputnik im Lindenbergsweg. Organisiert wird die Buchvorstellung von der Buchhandlung am Bodetal und der Bibliothek Thale vom Sozialzentrum Bode e.V. 33 THALEKURIER 03 / 2016 | Veranstaltungstipps Veranstaltungen im Bodetal 11. Bildungsmesse im »Bildungs- und Technologiezentrum Thale« »Bildung kann einen sehr glücklich und gelassen machen« (Günther Jauch) Am Mittwoch, 16. März 2016, veranstaltet die Stadtverwaltung Thale, in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Harz, dem BTZ Thale und der Kommunalen Beschäftigungsagentur Jobcenter Landkreis Harz die 11. Bildungsmesse unter dem Motto »Der Nachwuchs ist unsere Zukunft« im Bildungs- und Technologiezentrum (BTZ), Am Bodeufer 2, in Thale. Beginn der Veranstaltung ist um 9:00 Uhr mit der Eröffnung durch den Bürgermeister der Stadt Thale Thomas Balcerowski, um den Schulen die Möglichkeit zu geben, diese Informationsveranstaltung im Rahmen des Unterrichts zu besuchen. Ziel der insgesamt fünfstündigen Veranstaltung ist es, Schulabgänger konsequent zu fördern und somit ein hohes Maß an Qualifikation, Allgemeinwissen und Arbeitsmotivation zu erzeugen und die noch unschlüssigen Jugendlichen der Region bei ihrer Suche nach einem geeigneten Ausbildungs- oder Studienplatz zu unterstützen. So werden den Schülern die verschiedenen Ausbildungsmöglichkeiten, die sie hier in der Stadt Thale und der Umgebung haben, aufgezeigt. Die Stadt Thale möchte damit einen Beitrag dazu leisten, junge Leute an den Standort THALE zu binden, denn die Stadt THALE und der HARZ sind lebens- und liebenswert. Firmen aus unterschiedlichen Bereichen präsentieren sich und geben Schülern sowie den Eltern die Möglichkeit, eventuell auftretende Fragen im Gespräch mit kompetenten Ansprechpartnern zu klären und sich über Ausbildungsberufe oder Studienangebote zu informieren. Unternehmen aus Dienstleistung und Service, Gastronomie, Industrie, Handwerk und der öffentliche Dienst stellen sich vor. Neugierig geworden? Dann kommen Sie am 18. März von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr ins BTZ! »Heißdampf-Schmidt« - Technik und Visionen Im Hüttenmuseum Thale wird auch heute noch ein Vorbild für am 5. März eine Wilhelm Techniker, Forscher und vor alSchmidt-Ausstellung eröffnet. lem für junge Menschen. Damit wird erneut an den beIn Thale gibt es einen besondedeutenden Pionier auf dem Geren Grund an ihn zu erinnern, biet der Heiß- und Hochdruckdenn hier gibt es noch die technik, Wilhelm Schmidt, ergrößte Kolbenkraftmaschine innert. der Region, die 1911 in der Wilhelm Schmidt in WegeleAMA Aschersleben gebaut, bis ben geboren, revolutionierte 1990 zuverlässig als Walzendie Dampfmaschine mehr als zugmaschine für das Blockeinhundert Jahre nach James walzwerk im Eisenhüttenwerk Watt durch die Anwendung Thale ihren Dienst versah. von Heiß- und HochdruckHervorgehoben wird das grodampf. Er schuf damit auch ße Schwungrad der Maschine, die Voraussetzungen für den Erste Schmidtsche Heißdampfmaschine eine Besonderheit bei derarBetrieb moderner Dampfkraft- von 1894 (heute im Deutschen Museum tigen Antrieben. Es speicherwerke. Die Ausstellung geht München) te größere Energiemengen vom Leben Wilhelm Schmidts und konnte damit die für den aus und stellt vor allem seine Herangehensweise Walzprozess sehr unterschiedlich benötigten Eneran die Lösung von Problemen dar. Akribisch unter- giemengen bedarfsgerecht zur Verfügung stellen. suchte er jedes Detail, wovon seine über eintausend Die Ausstellung wird am 17. April im Rahmen einer in- und ausländischen Patente zeugen. Damit ist er Veranstaltung zum Tag der Industriekultur beendet. Frauentagsparty mit Menstrip-Show > > > Unterhaltungsprogramm, DJ und Tanz 05.03.2016, 20:00 Uhr Klubhausbar ale OTTFRIED FISCHER Zwischen Gerücht und Parkinson (Kabarett) > > > mit Leo Gmelch, Musik 02.04.2016, 20:00 Uhr Klubhaus ale Hilferuf des HSV Bode-Springer e.V. Am Sonntag, den 24.01.2016 stellten wir mit erschrecken fest – Einbruch in Geräteschuppen und Vereinshaus! Neben den zerstörten Türschlössern entwendeten die Diebe einen Heizstrahler mit Gasflasche, zwei Akku –Baustrahler, einen Freischneider sowie einen 10-l-Kanister mit Benzin. Wir sind ein junger Verein! Mit privaten Vermögen und ganz viel Herzblut haben wir uns eine Grundausstattung angeschafft und nun dies! Für unseren kleinen Verein ist dies ein großer Verlust. Welche Firmen oder gern auch Privatpersonen können uns bei der Wiederbeschaffung solcher Dinge helfen? Wir würden uns wirklich sehr freuen, da uns momentan die finanziellen Mittel für eine Neuanschaffung fehlen. Ansprechpartner : Bettina Tannenberg im Friseursalon Tannenberg ,Eisenbahnstraße 19, 06502 Thale ,Telefon:03947 2576 Besten Dank im Voraus für Ihre Unterstützung sagen alle Zwei- und Vierbeiner vom HSV Bode-Springer e.V. DIE Countrynight 2016 > > > u.a. Truck Stop, Tom Astor, Linda Feller 25.06.2016, 20:00 Uhr Bergtheater ale 34 Veranstaltungstipps / Rätsel | THALEKURIER 03 / 2016 Aufruf! Noch Restkarten für die Wiener Operetten-Revue verfügbar! Einen Querschnitt aus der Vielzahl der Operetten und Werke der großen Komponisten präsentieren die Mitglieder des GALA Sinfonie Orchesters Prag am 13.3. Eintrittskarten erhalten Sie zum Preis ab 19 € in der Bodetal Information Thale. Die Gewinner von jeweils 2 Freikarten für die Wiener Operetten-Revue sind Alfred Keller und Martina Schulz aus Thale, von je 2 Karten für die »Pyrogames« sind Hans-Georg Strehle aus Thale, Uwe Graf aus Neinstedt, Nicole Ege aus Westerhausen, Jessica Pfeiffer aus Altenbrak sowie Barbara Prager aus Friedrichsbrunn. Kleine Stars ganz groß! zu »65 Jahre Waldbühne Altenbrak« Ein Grund für Altenbrak, ein Jubiläum einmal ganz anders zu feiern. Der Harzer Jodlermeister und die Trachtengruppe Altenbrak möchten den Kindern der Grundschulen die Gelegenheit geben, sich einmal auf eine ganz besondere Weise zu präsentieren. Wie wäre es mit einem kleinen Auftritt bei den »Kleinen Stars ganz groß«? Egal ob in einer Gemeinschaft oder allein. Jeder ist herzlich willkommen. Termin: Samstag, den 11. Juni 2016 von 11 - 17 Uhr Waldbühne Altenbrak / Rolandseck / Altenbrak Anmeldungen nehmen wir jederzeit entgegen, gern per mail unter [email protected] oder knopf@jodlermeister. de oder per Fax 039 456 / 568 50. Bitte Name, Alter, Art der Präsentation und Dauer mit angeben. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns bis zum 29.02.2016 eine Rückinformation geben könnten, ob Sie teilnehmen oder nicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, als Kollegin der Grundschule Dr. H. Blumenau aus Hasselfelde sage ich einfach: Kommt mit und zeigt, dass der Harz etwas ganz Besonderes kann, denn in diesen Kindern steckt unsere Zukunft! PS: Für alle Gäste & Teilnehmer wartet am Ende der Veranstaltung eine Überraschung. LÖSUNGSWORT: Die Gewinner von je 2 Karten für die „Pyrogames“ sind Hans-Georg Strehle aus Thale, Uwe Graf aus Neinstedt, Nicole Ege aus Westerhausen, Jessica Pfeiffer aus Altenbrak sowie Barbara Prager aus Friedrichsbrunn. Herzlichen Glückwunsch. Ford Kuga 1.6 EcoBoost 2x4 Trend Winterpaket NEU- & GEBRAUCHTWAGEN PÄCHTER AB SOFORT GESUCHT BOSCHSERVICE Klimaanlage I ABS I ESP I Elektr. Fensterheber I Elektr. Seitenspiegel el.anklappbar I Tempomat I Sitzheizung I Frontscheibenheizung I USB Anschluss I Mittelarmlehne mit Staufach Start-Stopp-System I LM-Felgen I Einparkhilfe hinten Keyless-Entry I Licht- u. Regensensor I Heckklappe öffnen per Fußbewegung OBJEKT Tierpark Café am Tierpark auf dem Hexentanzplatz in Thale lrrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten! Inzahlungnahme, Ablösung von laufenden Krediten und Finanzierung auch ohne Anzahlung möglich!!! 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GRUNDFLÄCHE GEBÄUDE 53 m², davon 22,5 m² Toiletten und 17,7 m² Küchenbereich, Freifläche vor dem Café 150 m², teilweise überdacht AUSSTATTUNG / INVENTAR Ist teilweise vorhanden bzw. kann vom Vorpächter übernommen werden ZAHL DER BESUCHER auf Anfrage PACHT auf Verhandlungsbasis KONTAKT Bodetal Tourismus GmbH Ansprechpartner: Herr Weber Telefon: 03947 410 212, E-Mail: [email protected] Anschrift: Walpurgisstraße 37, 06502 Thale Harzer Fensterwerk Thaler Fenstertechnik GmbH & Co. KG Qualität aus Deutschland - im Zeichen der Brockenhexe! HAUS-BAU & ENERGIE Besuchen Sie uns auf der Messe in Ilsenburg vom 26. – 28.02.2016 • Fenster • Haustüren • Rollladen • Garagentore • Wintergärten • Insektenschutz • Innentüren • Reparaturarbeiten Thale • Roßtrappenstr. 51 • Tel.: (0 39 47) 918 61 • www.harzer-fensterwerk.de