Miniaturwelt im Thalenser Klubhaus

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Miniaturwelt im Thalenser Klubhaus
Miniaturwelt
im Thalenser Klubhaus
Amtsblatt der Stadt Thale
mit den Ortsteilen Allrode, Almsfeld, Altenbrak, Friedrichsbrunn, Neinstedt,
Stecklenberg, Treseburg, Warnstedt, Weddersleben, Wendefurth & Westerhausen
THALEkurier
Die »Schurre« zur Rosstrappe
Arbeitsberatung mit prominenter Beteiligung
lotet Möglichkeiten der Wiedereröffnung aus
Ausgabe 03/2016 | 27.02.2016 | www.bodetal.de
»Come Together Party« und die
Verleihung des »Goldenen Thalix«
Historisch:
Postämter in Thale
Die Seilbahnen Thale
Erlebniswelt zieht Bilanz
Seite 4-5
Seite 6
Seite 7
Noch immer nicht
bei den Stadtwerken?
Weitere Informationen unter: www.stadtwerke-thale.de
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THALEKURIER 03 / 2016 | Aktuelles
Herr Nennhuber überreicht »Gefährdungs- Mappe« an Minister Dr. Aeikens.
von links: Bürgermeister Thomas Balcerowski, Minister Dr. Herman Onko Aeikens,
MDL Ulrich Thomas, Fritz Nennhuber, Dr. Harald Watzek (Foto: Seiler)
Hexenstieg im Bodetal ist in Gefahr
TOURISMUS BÜRGER
WIRTSCHAFT
»Vor dem Stein ist nach dem Stein«, mit diesem Satz eröffnete der Landtagsabgeordnete
Ulrich Thomas (CDU) am 11.02.2016 eine
Arbeitsberatung im Ferienpark Thale.
Denn in den letzten Jahren war das Thema Steinschlag am Hexenstieg
mehrfach im Focus der Berichterstattungen. So war die Beratung von
großer Bedeutung für Thale, das Bodetal, den Tourismus und den Harzer
Hexenstieg.
Magdeburg, gemeinsam mit Stadt, Landesforst und Harzklub stattfinden
soll. Bis dahin bereiten sich alle, entsprechend ihrer Verantwortlichkeiten,
auf diese Arbeitsberatung vor. Auch die Wiederbegehbarkeit der Schurre
steht dann auf der Agenda.
Von der Brisanz dieser Beratung zeugte die Anwesenheit des Ministers für
Landwirtschaft und Umwelt von Sachsen- Anhalt, Herrn Dr. Aeikens. Im
Beisein von Thales Bürgermeister Balcerowski überreichte der Vorsitzende
des Harzklub- Zweigverein Thale, Fritz Nennhuber, dem Minister eine »Gefährdungs-Mappe« mit Bild- und Textdokumenten zu akut gefährdeten
Wegabschnitten im Bodetal zwischen Thale und Treseburg. Gleichwohl
wird die gesperrte Schurre, der älteste Wanderweg in diesem Bereich, als
Handlungsobjekt aufgeführt.
Der Minister regte an, Möglichkeiten der Leader-Förderung, ein Programm
der EU, für die Schurre zu prüfen. Bürgermeister Balcerowski erwähnte an
dieser Stelle, dass z.Zt. zwei Ausschreibungen in Auftrag gegeben sind,
welche eine finanzierbare Wiederherstellung der Schurre als öffentlichen
Wanderweg prüfen sollen.
Sehr ausführlich beschrieb Herr Dr. Watzek (2. Vorsitzender des ZV Thale)
die touristische Entwicklung Thales und des Bodetals. Mit dem Anschluss
von Thale an das Eisenbahnnetz, in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhundert,
so Dr. Watzek, erkannten die Bahnbetreiber sehr schnell, dass ein begehbares Bodetal zusätzliche Bahnkunden anlockt. Sie finanzierten einen Wegebau entlang des Flussbettes von Thale bis nach Treseburg, geschehen
vor gut 150 Jahren. Und viele Teile der damals angelegten Wege sind noch
heute im Urzustand vorhanden. Doch 1 1/2 Jahrhunderte haben Spuren
hinterlassen.
Minister Aeikens folgte gespannt den Worten der Harzklubmitglieder.
Denn nach der Vergangenheit kommt die Gegenwart mit Ausblick in die
Zukunft. Herr Nennhuber verwies auf die Dokumentationen in der Mappe:
»Wenn in den kommenden Jahren an den markantesten Gefährdungsstellen nichts unternommen wird, ist das Bodetal, der Hexenstieg und somit
ein Grundbaustein von Thales Tourismus in Gefahr.« Diese warnenden und
keinesfalls übertriebenen Worte kamen an. Dr. Aeikens Antwort war kein
Schnellschuss oder ein Wahlkampfversprechen, im Gegenteil.
Ruhig und sachlich nannte er noch einmal die Einzigartigkeit der gesamten Harzregion mit seiner Kultur und Geschichte, so zum Beispiel Halberstadt, Wernigerode, Goslar, die Welterbestadt Quedlinburg und eben dieses grandiose Bodetal. »Für deren Erhalt wir verantwortlich sind«, mahnte
Dr. Aeikens.
»Das Wandern in unseren Mittelgebirgen
erfährt in den nächsten Jahren
eine noch größere Bedeutung«
Dr. Herman Onko Aeikens,
Minister für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt
»Nach der Veröffentlichung einer OECD- Studie zum Klimawandel aus
2007 wird deutlich, dass sichere Skigebiete unter 2000 Metern in Zukunft
eher ungewiss sind.
Somit heißt die Ausrichtung in den Mittelgebirgen Ganzjahreswandern.«
Um die genannten Gefährdungsstellen gezielt anzugreifen, schlug Dr. Aeikens ein weiteres Treffen vor, welches im Frühsommer im Ministerium in
Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Herabstufung des Gefährdungsgrades
in diesem Bereich. Bürgermeister und Zweigverein Thale gingen mit einem
guten Gefühl aus der Arbeitsberatung. Bodetal und Schurre werden in Magdeburg nicht »in die Ecke gestellt«. Notwendig sind weitere Beratungen mit
den zuständigen Fachbereichen, um dann gezielte Maßnahmen einzuleiten.
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Aktuelles | THALEKURIER 03 / 2016
»Come Together Party« und die Verleihung des »Goldenen Thalix«
TOURISMUS BÜRGER
WIRTSCHAFT
Ehrenamtliche aus allen Bereichen waren Anfang des Jahres der Einladung zur zweiten großen »Come
Together Party« für Vereine gefolgt, welche mit der Verleihung des »Goldenen Thalix« zur festen Tradition in Thale werden könnte. Sportler, Schützen, Sozialarbeiter oder Feuerwehrleute kamen zusammen,
nutzten den geselligen Abend und feierten in diesem Rahmen mit Freunden und Vereinsmitgliedern.
Gewohnt charmant führte Moderator Ronny Große im großen Klubhaussaal durch den Abend mit
buntem Bühnenprogramm und Liveband. Höhepunkt war die Verleihung des Goldenen Thalix
durch den Bürgermeister der Stadt Thale, Thomas
Balcerowski für einen besonders engagierten Verein sowie eine besonders engagierte Einzelperson,
welche sich mit ihrem ehrenamtlichem Wirken in
einem Verein besonders verdient gemacht hat!
»Der Thalix soll etwas Besonderes bleiben. Den
hat nicht jede Stadt und den hat nicht jeder Thalenser«, so Thomas Balcerowski und fordert schon
jetzt alle wieder auf, Vorschläge für die nächste
Auszeichnung einzureichen, »denn die Anerkennung des Ehrenamtes soll in Thale unbedingt
weitergeführt werden. « Die Verleihung soll dann
wieder mit einer Feier für alle Vereine aus allen
Ortsteilen verbunden werden.
So wurde der »Goldenen Thalix 2016« für besonderes Engagement Bergwacht Mitglied Dieter Kowalewski und der Naturstation Harz unter Horst
Walther und seinem Team verliehen. Letztere wird
der THALEkurier in der kommenden Ausgabe näher vorstellen.
Herzlichen Glückwunsch!
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THALEKURIER 03 / 2016 | Aktuelles
Goldender Thalix
für Dieter Kowalewski
Mit besonderer Freude wurde ein immer noch
aktives Mitglied eines sich sehr stark gesellschaftlich einbringenden Vereines geehrt. Der Verein
ist in Thale und seiner Umgebung seit Bestehen
(21.03.1953) nicht wegzudenken: Die Bergwacht
Thale. Dieter Kowalewski ist Gründungsmitglied
und hat den Verein seither mitgeprägt und hat
einen wesentlichen Anteil an der positiven Entwicklung der Bergwacht und der Sportabteilung
Wandern und Bergsteigen des SV Stahl Thale.
In den 50er Jahren wurde eng mit den Bergrettern der »Sächsischen
Schweiz«
zusammen
gearbeitet um ein Bergrettungssystem aufzubauen. Zu der Zeit wurde u.a. mit Dieter Kowalewski, das bis heute noch verwendete Rettungsgerät
»Radeberger Haken« entwickelt.
Als technischer Leiter der Bergwacht hielt er die
Ausrüstung immer auf dem neuen Stand und
achtete darauf, dass die Bergretter mit hohen Niveau ausgebildet wurden. Neben der Sicherheit
für Touristen und Besucher, ist er ein begeisterter
Bergsteiger, der mit seiner eleganten Klettertechnik und seiner kameradschaftlichen Art allen Bergrettern im Harz und natürlich dem Nachwuchs ein
Vorbild war und ist. Sein Name steht in vielen Gipfelbüchern Europas.
Selbst mit zunehmendem Alter zieht er sich
nicht zurück, nimmt noch immer großen Anteil
am Vereinsleben und hat sich der Sicherung des
Wander-und Bergsteigerliedgutes verschrieben.
Ohne seine Gitarre beginnt kein Dienstagabend,
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an dem sich die Bergwacht trifft. Er selbst hat im
achtzigsten Lebensjahr, nicht nur sich, sondern
allen Bergwächtern und Bergsteigern der Stadt
Thale einen Höhepunkt mit dem Erscheinen seines Buches ‘‘Die Bergwacht Thale und der KV Bodetaler- Von den Anfängen bis in die Gegenwart
1953-2013‘‘ geschaffen. Diese Chronik verbindet
er mit dem Wunsch, dass die Leistungen der Mitglieder der Bergwacht gebührende Anerkennung
finden. Er selbst sagt von sich, dass die Arbeit in
der Bergwacht Bestandteil seines Lebens ist. Mit
dem Goldenen Thalix wird ihm Anerkennung gezollt und seine nicht hochgenug einzuschätzende
ehrenamtliche Arbeit geehrt, verbunden mit dem
Wunsch, dass er diese Anerkennung auch an seine
Kameraden, der Bergwacht weiterreicht.
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Das alte Postamt heute
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Historisch | THALEKURIER 03 / 2016
Historisches:
Postämter in Thale
TOURISMUS BÜRGER
WIRTSCHAFT
Am 27.11.1877 geht es um die Namensgebung
von Straßen in Thale, in welchem Zusammenhang
der bisher namenlosen Straße der Name Poststraße verliehen wird, weil sich das Kaiserliche Postamt seit nunmehr drei Jahren hier befindet. Gemeint ist das Grundstück Thale Haus Nr. 234.
Im Verzeichnis der Straßen von Thale von 1894
ist das Grundstück Haus Nr. 234 unter der Nummer 16 in der Poststraße verzeichnet (abgerissen
2003). Mit dem Postamt in diesem Hause war es
jedoch schon 1892 vorbei. Damit befand sich also
hier seit 1874 das Kaiserliche Postamt.
Am 6. November 1884 schreibt Postverwalter
Friedrich Schulze u.a.: »Die Ortsbehörde wird hiermit in Kenntnis gesetzt, dass am 10ten November
des Jahres im hiesigen Orte eine „Posthülfsstelle“
eingerichtet wird, deren Verwaltung dem Kaufmann
Carl Lehmann übertragen ist.« (Marktstraße Nr. 1)
Mit Bauconsens ad No. 44 vom 22. Oktober 1887
erhält der Postverwalter Schulze die Genehmigung, weitere zwei Räume seines Wohnhauses für
Postzwecke umzubauen und zu nutzen. Vorausgegangen war ein Vertrag mit der Oberpostdirektion in Magdeburg vom 15. September 1887.
1892 baut der Thalenser Maurermeister Carl Drege auf dem Gelände des abgebrochenen Wohnhauses mit Stallgebäude von Karl Freundel, Haus
Nr. 212, ein Mietposthaus, welches im Jahre 1894
die Nr. Postraße 1 erhält. Die Schlussabnahme des
neuen Postgebäudes erfolgt am 10. Dezember
1892 durch Fußgendarm Triebel. Die Kaiserliche
Postdirektion bzw. die spätere Reichspost mieten das Gebäude. Erst ab 1935 tritt die Postverwaltung als Eigentümer des Grundstücks auf. Im
»Adreßbuch 1903« sind unter Postmeister Sombold weitere 7 Beamte und 13 Unterbeamte des
Kaiserlichen Post- und Telegraphenamtes Thale
verzeichnet.
1912 waren 14 Beamte und 17 Unterbeamte im
Kaiserlichen Postamt Thale tätig. Die 1884 gegründete Posthülfsstelle Thale Marktstraße 1 findet sich als Postagentur in den Jahren
1903 Lehmann, Hugo, Materialwarenhandlung,
Postagent,
1909 Lehmann, Hugo, Kaufmann, Postagent,
1912 Lehmann, Hugo, Kaufmann, Postagent,
1925 Lehmann, Hugo, Kaufmann, Postagent,
1930 Hartung, Elisabeth, Postagentin
1937 Rieseberg, Otto, Ruhestandsbeamter,
Postagent.
Laut Telefonbuch, Bezirk Halle 1990, Seite: 337,
gab es in Thale drei Postämter.
Postamt I.
E. Thälmannstraße 1
Postamt II.
Worth 8
Postamt III. Bertold Brecht Straße 17
Am 29. März 1999 nahm im ELKA - KAUFHAUS in
Thale ein Post - Service die Tätigkeit auf, der den
Schalterbetrieb im Auftrage der Post durchführt.
Der Postbetrieb im Gebäude Poststraße 1 wurde
zum gleichen Zeitpunkt eingestellt und das Gebäude für den Publikumsverkehr geschlossen.
Im Sommer 2007 erfolgte der Eigentümerwechsel
des alten Postgebäudes in private Hand. Familie
Föhse aus Thale erwarb das Haus und führte umfassende Sanierungsarbeiten in insgesamt drei
Bauabschnitten durch. Bis zum Jahr 2013 nutzte
die Deutsche Post das Erdgeschoss und den Seitenflügel des Gebäudes als Station für die Verteilung von Briefen und Paketen in Thale. Heute ist
das ehemalige Postgebäude ein Wohnhaus mit
insgesamt 10 Wohnungen.
Die wenigen noch vorhandenen Postbriefkästen
im Stadtgebiet werden 1x täglich geleert. Mit
Aufhebung des staatlichen Briefpostmonopols in
Deutschland bieten einige private Dienstleister
die Beförderung von Briefen bzw. Postsendungen
gegen Bezahlung an. Die sogenannten Personenposten, also der Postkutschenbetrieb, sowie
die daraus hervorgegangen Kraftposten, also der
Verkehr mit Kraftomnibussen, wurden hier nicht
behandelt.
Werner Schatz
Text von der Redaktion gekürzt
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THALEKURIER 12 / 2015 | Aktuelles
Der Kampf mit dem Wetter 2015
TOURISMUS BÜRGER
WIRTSCHAFT
Seilbahnen Thale Erlebniswelt mit
leichten Rückgängen
Mit leichten Rückgängen auf sehr hohem Niveau ging das Jahr 2015 für die
Seilbahnen Thale Erlebniswelt zu Ende. Das Ausflugsziel zwischen Hexentanzplatz, Bodetal und Rosstrappe verzeichnete mit 653.000 Besuchern in
den vergangenen 12 Monaten nur unwesentlich weniger Besucher, als im
Rekordjahr 2014. Damals konnten 670.000 Besucher begrüßt werden.
»Das Wetter hat uns im Jahr 2015 voll in Atem gehalten«, führt Geschäftsführerin Pamela Groll als Gründe für den leichten Rückgang aus. Das Osterfest
und die Walpurgisnacht 2015 waren bekanntlich völlig verregnet. Zudem
verhinderten ein Sommer mit Temperaturen bis zu 40 Grad und Schnee im
Oktober ein wesentlich besseres Ergebnis. Dies konnte auch ein außerordentlich trockener Mai mit freundlichem Ausflugswetter nicht wettmachen.
Auch im letzten Jahr zeigte sich wieder, dass die kontinuierlichen Investitionen der privaten Seilbahngesellschaft am Standort Thale wichtig und richtig
sind. »Unsere neue Spassinsel verzeichnete insbesondere in den Sommermonaten einen regelrechten Besucheransturm«, so Pamela Groll weiter. »Ohne
das Interesse für die neue Attraktion wären die Zahlen für die gesamte Erlebniswelt und für das Bodetal im letzten Jahr auch wesentlich schlechter
ausgefallen«.
Der Investitionsprozess wird auch im Jahr 2016 weiter fortgesetzt. So plant
die Seilbahnen Thale Erlebniswelt für dieses Jahr den Umzug des SeilbahnParkplatzes auf die Flächen des Parkplatzes Bodetal. Auch hier soll es für die
Gäste wieder kostenlose Parkzonen geben. Die freigewordenen Flächen des
alten Seilbahn-Parkplatzes werden einer Investorengruppe zur Verfügung
gestellt, welche hier in diesem Jahr mit dem Bau eines neuen Feriendorfes
mit bis zu 300 Betten beginnen wird.
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Amtlich | THALEKURIER 03 / 2016 | 27.02.2016
WIE VIEL HAUSHALTE GIBT ES IN SACHSEN-ANHALT?
MIKROZENSUS 2016 HAT BEGONNEN
Wie groß ist ein durchschnittlicher Haushalt? Wie ist die Situation alleinerziehender Mütter oder Väter? Wie entwickelt sich die Zahl der
Erwerbstätigen, welche Rolle spielen dabei Teilzeitbeschäftigung
oder befristete Arbeitsverträge?
Antworten auf solche oder andere Fragen gibt der Mikrozensus, die
jährliche repräsentative Haushaltsbefragung in Deutschland.
Die Befragung wird ab 2016 auf eine neue Basis umgestellt. Aus
diesem Grund werden in diesem Jahr alle ausgewählten Haushalte
erstmalig befragt.
Mit Jahresbeginn 2016 erhalten Haushalte Sachsen-Anhalts Post
vom Statistischen Landesamt. Mit diesen Briefen wird der Besuch
eines Erhebungsbeauftragten angekündigt. Dieser unterstützt im
Auftrag des Statistischen Landesamtes die auch als „kleine Volkszählung“ (Mikrozensus) benannte jährliche Haushaltsbefragung.
Der Mikrozensus wird ganzjährig von Januar bis Dezember im gesamten Bundesgebiet durchgeführt. Es werden Daten über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung sowie über Familien, Haushalte und den Arbeitsmarkt erhoben.
Integriert in den Mikrozensus ist die Erhebung über den Arbeitsmarkt für alle Mitgliedstaaten der EU.
Die Informationen sind Grundlage für viele gesetzliche und politische Entscheidungen. Der Mikrozensus ist für viele Sachfragen im
Bereich Haushalt und Familie die einzige statistische Informationsquelle.
Rechtsgrundlage der Erhebung ist das vom Deutschen Bundestag
am 24. Juni 2004 beschlossene Mikrozensusgesetz (BGBl. I S.1350),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Dezember 2014
(BGBI I S.1926).
Stichprobenziehung erfolgt nach einem mathematischen Zufallsverfahren und ist im Mikrozensusgesetz vorgeschrieben. Da die Qualität
der zu berechnenden Ergebnisse entscheidend von der Einhaltung
der repräsentativen Auswahl abhängt, besteht für alle betreffenden
Haushalte und Personen nach § 7 des Mikrozensusgesetzes in Verbindung mit § 15 Bundesstatistikgesetz für den überwiegenden Teil
der Fragen Auskunftspflicht. Pflicht ist die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen.
Die vom Statistischen Landesamt geschulten und zuverlässigen
Erhebungsbeauftragten kündigen ihren Besuch bei rund 12 000
Haushalten schriftlich an und können sich durch einen amtlichen
Ausweis legitimieren. Sie sind zu strikter Verschwiegenheit und
Geheimhaltung verpflichtet. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen nach den gesetzlichen Bestimmungen der Geheimhaltungspflicht und werden weder an Dritte weitergegeben noch
veröffentlicht. Sie dienen ausschließlich der Hochrechnung zu
Landes- bzw. Regionalergebnissen. Die Auskünfte werden nach
Eingang der Unterlagen im Statistischen Landesamt anonymisiert.
Der geringste Zeitaufwand entsteht, wenn die Fragen gegenüber dem Erhebungsbeauftragten mündlich beantwortet werden.
Der Haushalt kann den Erhebungsbogen auch selbst ausfüllen und
direkt an das Statistische Landesamt senden oder die Auskünfte telefonisch erteilen.
Das Statistische Landesamt bittet alle Haushalte, die im Verlaufe
des Jahres 2016 ein Schreiben des Amtes in ihren Briefkästen
finden, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten und des Statistischen Landesamtes zu unterstützen.
Beim Mikrozensus handelt es sich um eine Flächenstichprobe für
bewohnte Gebäude. Sie umfasst ein Prozent der Bevölkerung. Die
NUTZUNGSBERECHTIGTE DER FRIEDHÖFE
ALLRODE, ALTENBRAK UND TRESEBURG
Gemäß der Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung der
Stadt Thale werden jährlich wiederkehrende Friedhofsunterhaltungsgebühren erhoben.
Die Nutzer, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, zahlen den
Betrag auf eines der Konten der Stadt Thale ein:
Sollten Sie uns Einzugsermächtigungen mit der Bankbezeichnung
„Ostharzer Volksbank“ erteilt haben, bitten wir Sie uns eine aktuelle
Einzugsermächtigung zu erteilen. Für Nutzungsberechtigte, deren
Einzugsermächtigung bereits vorliegt, werden die Gebühren im Juni
2016 eingezogen.
Harzsparkasse:
Ein Bescheid zur Gebührenhöhe geht Ihnen schriftlich zu. Wir bitten
um Überweisung nach Eingang des Bescheides.
Harzer Volksbank e.G..
IBAN
BIC
IBAN
BIC
DE 61 8105 2000 0383 0025 16
NOLADE21HRZ
DE 27 8006 3508 2100 6067 00
GENODEF1QLB.
Wir bitten die Nutzer der Harzer Volksbank auf die aktuelle
Bankbezeichnung „Harzer Volksbank“ zu achten.
Im Auftrag
Günzke
Friedhofsverwaltung
9
27.02.2016 | THALEKURIER 03 / 2016 | Amtlich
Stadt Thale
Friedhofsverwaltung
Rathausplatz 1
06502 Thale
Eingangsstempel
Gläubiger-ID: DE52ZZZ00000259090
Bankeinzugsermächtigung
SEPA Lastschriftmandat
Hiermit ermächtige ich die Stadt Thale widerruflich, die von mir zu entrichtenden Zahlungen künftig bei
Fälligkeit zu Lasten des untenstehenden Kontos durch Lastschrift einzuziehen. Wenn mein Konto die
erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine
Verpflichtung zur Einlösung.
Zahlungsgegenstand
Kassenzeichen
Grundsteuer A
____________________________________
Grundsteuer B
Mieten und Pachten
Hundesteuer
Straßenreinigungsgebühren
Zweitwohnungssteuer
Straßenausbaubeiträge
Gewerbesteuer
Umlagebeitrag UHV
Nutzungsentgelt für Garagen
Kitabeitrag für ______________________
Kurtaxe
Hortbeitrag für ______________________
Friedhofsunterhaltungsgebühren
sonstiges __________________________
Name des Abgabenschuldners
Vorname
Straße
Postleitzahl, Ort
Name des Kontoinhabers
Vorname
Straße
Postleitzahl, Ort
Kontoführendes Bankinstitut
Bankleitzahl
BIC
Kontonummer
IBAN
Bankeinzug ab
_____________________________
Ort, Datum
________________________________
Ort, Datum
___________________________________
Unterschrift des Abgabenschuldners
_______________________________________
Unterschrift des Kontoinhabers
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Amtlich | THALEKURIER 03 / 2016 | 27.02.2016
BEWERBUNGEN UM DAS EHRENAMT DER SCHIEDSPERSON
FÜR DIE SCHIEDSSTELLE DER STADT THALE
In der Stadt Thale besteht eine Schiedsstelle, die für die Einwohner
der Stadt Thale einschließlich deren Ortsteile ehrenamtlich tätig ist.
Die derzeitige Amtsperiode der drei Schiedspersonen dieser Schiedsstelle endet am 19.Juli 2016. Von ihnen möchte nur eine Schiedsperson das Ehrenamt weiterführen.
Aus diesem Grunde werden zwei weitere geeignete Bürgerinnen
und Bürger aus der Stadt Thale einschließlich deren Ortsteile gesucht, die als ehrenamtliche Schiedsperson der Schiedsstelle in der
Stadt Thale ab dem 20. Juli 2016 für eine Amtszeit von 5 Jahren im
Rahmen des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes für das Land
Sachsen Anhalt vom 22.06.2001 in der derzeit geltenden Fassung tätig sein möchten.
Die betreffenden Bürgerinnen und Bürger sollen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
Sie müssen das Wahlrecht besitzen und zum Zeitpunkt ihrer Berufung das 25. Lebensjahr vollendet haben. Sie sollten nicht älter als
62 Jahre sein.
Außerdem müssen Sie ihre Hauptwohnung in der Stadt Thale einschließlich deren Ortsteile haben.
Hinderungsgründe zur Ausübung des Ehrenamtes sind eine voraussichtlich längere Krankheit sowie die häufige oder langandauernde
Abwesenheit vom Wohnort aus beruflichen Gründen.
Die Aufgaben der Schiedsstelle umfassen Schlichtungsverfahren in
bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in Strafsachen sowie in Strafsachen in Verbindung mit vermögensrechtlichen Ansprüchen sowie
die Buch- und Kassengeschäfte einschließlich des Schriftverkehrs
der Schiedsstelle.
Die Schiedspersonen werden durch den Stadtrat der Stadt Thale gewählt. Anschließend erfolgt die Berufung und Verpflichtung durch
den Direktor des Amtsgerichtes Quedlinburg. Erst ab diesem Zeitpunkt beginnt die Amtszeit.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger senden bitte ihre schriftliche Bewerbung mit ihrem Lebenslauf bis zum 31.03.2016 an die
Stadt Thale, Rechtsbüro, Rathausplatz 1, 06502 Thale.
Thale, den 10.02.2016
Thomas Balcerowski
Bürgermeister
Die Gemeindewahlleiterin der Stadt Thale
AMTLICHE WAHLBEKANNTMACHUNG
ÜBER DEN VERLUST DES MANDATS IM ORTSCHAFTSRAT DER ORTSCHAFT FRIEDRICHSBRUNN
SOWIE DAS UNBESETZT BLEIBEN DIESES SITZES BIS ZUM ABLAUF DER WAHLPERIODE 2014 BIS 2019
ODER BIS ZU EINER ERGÄNZUNGSWAHL
Gemäß § 47 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen Anhalt (KWG LSA) i. V. m. § 75 Abs. 3 Kommunalwahlordnung für das
Land Sachsen Anhalt (KWO LSA) in der jeweils geltenden Fassung
gebe ich hiermit Folgendes bekannt:
Der am 25.05.2014 in den Ortschaftsrat der Ortschaft Friedrichsbrunn gewählte Einzelbewerber Herr Albrecht Loeffler, hat gemäß
§ 42 Abs. 1 Nr. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land
Sachsen Anhalt (KVG LSA) sein Mandat verloren, da seine Wählbarkeit nach § 40 Abs. 1 i.V.m. § 21 Abs. 2 KVG LSA verloren gegangen ist.
Das Vorliegen dieser Voraussetzung hat der Stadtrat der Stadt Thale
in seiner Sitzung am 17.12.2015 durch Beschluss Nr. 301 / 2015 gemäß § 42 Abs. 2 KVG LSA festgestellt.
Entsprechend § 42 Abs. 3 Nr. 2 KVG LSA ist Herr Albrecht Loeffler am
21.01.2016 als ehrenamtliches Mitglied aus dem Ortschaftsrat Friedrichsbrunn ausgeschieden.
Nach dem vom Wahlausschuss der Ortschaft Friedrichsbrunn in
seiner Sitzung am 03.06.2014 ermittelten Wahlergebnis ist für den
Einzelbewerber Albrecht Loeffler im Wahlgebiet der Ortschaft Friedrichsbrunn kein nächst festgestellter Bewerber vorhanden.
Nach § 47 Abs. 3 und 4 KWG LSA bleibt dieser Sitz bis zum Ablauf
der Wahlperiode 2014 bis 2019 oder bis zu einer Ergänzungswahl
unbesetzt.
Thale, 03.02.2016
gez. Michalk, Gemeindewahlleiterin
Impressum
Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:
Bürgermeister der Stadt Thale Thomas Balcerowski
Konzeption, Redaktion, Layout, Satz und Anzeigen:
eckpunkt - Die Medienagentur GmbH
Frau Tosca Zadow, Frau Sindy Rathaj | Steinbachstr. 5a | 06502 Thale
Tel.: 03947 / 77 29 466
Herr Stefan Hoffmann | Regierungsstr. 51 | 99084 Erfurt
Tel.: 0361 / 65 32 620
E-mail: [email protected] | Internet: www.eckpunkt.de
Verteilung / Briefkastenzustellung:
RaatzconnectMedia GmbH
Tel.: (03 94 84) 738 90 | E-Mail: [email protected]
Druck: Quedlinburg DRUCK GmbH
Erscheinungsweise:
monatlich, kostenlos an alle erreichbaren Haushalte in Thale (inkl. aller Ortsteile)
Fotos: eckpunkt (Tosca Zadow, Sindy Rathaj, Stefan Hoffmann), Stadt Thale,
www.aboutpixel.de, www.pixelio.de, www.istockphoto.de, www.fotolia.de
Titelmotiv: Klaus Hübner
Vervielfältigung, Speicherung und Nachdruck, auch auszugsweise, ist ohne schriftliche Genehmigung des Herausgebers und der Redaktion nicht gestattet. Namentlich
gekennzeichnete Artikel geben nur die Meinung des Autors wieder, nicht die des Herausgebers oder der Redaktion.
Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt der Herausgeber und die Redaktion keine Gewähr. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gerichtsstand ist Erfurt.
11
27.02.2016 | THALEKURIER 03 / 2016 | Amtlich
Die Gemeindewahlleiterin der Stadt Thale
AMTLICHE WAHLBEKANNTMACHUNG
DES WAHLTAGES UND AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON WAHLVORSCHLÄGEN
FÜR DIE ERGÄNZUNGSWAHL DES ORTSCHAFTSRATES DER ORTSCHAFT FRIEDRICHSBRUNN
Der Landkreis Harz als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde der
Stadt Thale hat mit Verfügung vom 04.02.2016 festgestellt, dass in
der zu der Stadt Thale gehörenden Ortschaft Friedrichsbrunn eine
Ergänzungswahl gemäß § 42 Abs. 5 Kommunalverfassungsgesetz
des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 durchzuführen ist und den Termin für die Ergänzungswahl der Mitglieder des
Ortschaftsrates der Ortschaft Friedrichsbrunn auf den
05. Juni 2016
festgesetzt.
Gemäß § 15 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt
(KWG LSA) i. V. m. § 29 Abs. 2 Kommunalwahlordnung für das Land
Sachsen-Anhalt (KWO LSA) in den derzeit geltenden Fassungen fordere ich hiermit öffentlich zur Einreichung von Wahlvorschlägen für
die am 05. Juni 2016 stattfindende Ergänzungswahl des Ortschaftsrates Friedrichsbrunn auf.
1. Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche
Wahlgebiet ist die Ortschaft Friedrichsbrunn. Nach § 7 Abs. 1 KWG
LSA bildet das Wahlgebiet einen Wahlbereich.
2. Zahl der Vertreter (Ortschaftsräte)
Gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 3 der Hauptsatzung der Stadt Thale vom
09.10.2014 beträgt die Zahl der ehrenamtlichen Mitglieder des Ortschaftsrates der Ortschaft Friedrichsbrunn sieben. Derzeit sind vier
Sitze davon besetzt, so dass die Zahl der ehrenamtlichen Mitglieder
auf weniger als zwei Drittel herabgesunken ist.
Nach § 49 Abs. 2 KWG LSA werden so viele Vertreter gewählt, wie zur
Erreichung der Zahl der Mitglieder der Vertretung nach § 15 Abs. 3 Nr.
3 der Hauptsatzung der Stadt Thale vom 09.10.2014 erforderlich sind.
In der Ortschaft Friedrichsbrunn sind somit drei ehrenamtliche Ortschaftsräte zu wählen. Nach § 21 Abs. 4 KWG LSA beträgt die Höchstzahl der auf einem Wahlvorschlag zu benennenden Bewerber acht.
3. Inhalt der Wahlvorschläge
Wahlvorschläge können nach § 21 KWG LSA von Parteien im Sinne
des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewerber/
in) eingereicht werden. Die Reihenfolge der Bewerber muss aus dem
Wahlvorschlag ersichtlich sein. Ein Einzelwahlvorschlag darf nur den
Namen des/der Bewerbers/in enthalten. Die eingereichten Wahlvorschläge können für das Wahlgebiet miteinander verbunden werden.
Entsprechende Erklärungen der Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber/in sind bis zum Ablauf der Einreichungsfrist bei der
Gemeindewahlleiterin schriftlich und übereinstimmend abzugeben.
Sie müssen von den für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorganen,
den Vertretungsberechtigten der Wählergruppen oder den Einzelbewerbern unterzeichnet sein.
Zeitpunkt der Bekanntmachung (27.02.2016) und dem Ende der
Einrichtungsfrist (11.04.2016) abgegeben worden sind. Hierfür sind
amtliche Formblätter zu verwenden, die auf Anforderung von der
Gemeindewahlleiterin kostenfrei bereitgestellt werden. Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen, ansonsten
ist die Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen ungültig.
Bei folgenden Parteien und Wählergruppen tritt an die Stelle der
Unterstützungsunterschriften die Unterschrift des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans oder des Vertretungsberechtigten der
Wählergruppe
- Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
- DIE LINKE (DIE LINKE)
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
- Wählergemeinschaft „Pro Friedrichsbrunn“.
Inhalt und Form der Wahlvorschläge müssen den Vorschriften der §§
21 ff. KWG LSA und der §§ 30 ff. KWO LSA entsprechen.
Nach § 23 Abs. 2 und 3 KWG LSA darf eine Partei oder Wählergruppe
in jedem Wahlbereich nur einen Wahlvorschlag einreichen. Eine Partei, eine Wählergruppe oder ein Einzelbewerber/in darf sich im Wahlgebiet nur an einer Verbindung von Wahlvorschlägen beteiligen.
Wer durch die Wahl zum Stadtrat eine Unvereinbarkeit von Amt und
Mandat nach § 41 KVG LSA begründen würde, ist nach § 21 Abs. 12
KWG LSA verpflichtet, dem Wahlvorschlag eine Erklärung darüber
beizufügen, ob er im Fall des Wahlerfolgs aus dem Arbeits- oder
Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichten will.
4. Wahlrecht für Unionsbürger
Gemäß § 29 Abs. 2a KWO LSA weise ich darauf hin, dass Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach
den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und
wählbar sind. Ferner weise ich darauf hin, dass sie nicht wählbar sind,
wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder
die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.
5. Einreichung der Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, jedoch spätestens bis
zum 11. April 2016, 18:00 Uhr bei der Gemeindewahlleiterin, Stadt
Thale, Rathausplatz 1 in 06502 Thale, Zimmer 307 einzureichen.
Die erforderlichen Formblätter sind ebenfalls bei der Gemeindewahlleiterin kostenfrei erhältlich.
Thale, 03.02.2016
Ein Wahlvorschlag von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern, der nicht die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 KWG LSA erfüllt,
muss nach § 21 Abs. 9 des KWG LSA von mindestens sieben Wahlberechtigten (ein vom Hundert der am Wahltage Wahlberechtigten,
jedoch nicht mehr als von 100 Wahlberechtigten) des Wahlbereiches
persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Unterstützungserklärungen dürfen nur berücksichtigt werden, die zwischen dem
gez. Michalk
Gemeindewahlleiterin
12
Amtlich | THALEKURIER 03 / 2016 | 27.02.2016
Die Gemeindewahlleiterin der Stadt Thale
AMTLICHE WAHLBEKANNTMACHUNG
ÜBER WAHLZEIT, WAHLBEZIRK UND WAHLLOKAL FÜR DIE ERGÄNZUNGSWAHL
DES ORTSCHAFTSRATES DER ORTSCHAFT FRIEDRICHSBRUNN AM 05. JUNI 2016
1. Die oben bezeichnete Wahl findet am Sonntag, den 05. Juni
2016 in der Zeit von 08.00 -18.00 Uhr statt.
2. Die Stadt Thale, Ortschaft Friedrichsbrunn, ist in einen allgemeinen Wahlbezirk mit einbezogenem Briefwahlvorstand und ein
Wahllokal eingeteilt:
Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder durch körperliche Gebrechen behindert ist, den Stimmzettel so zu kennzeichnen und
in die Wahlurne zu legen oder das Wahlgerät selbständig zu bedienen, bestimmt eine Person, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und teilt dies dem Wahlvorsteher mit. Auf
Wunsch des Wählers kann ein Mitglied des Wahlvorstandes Hilfe
leisten.
1 Seniorenclub Friedrichsbrunn Hauptstr. 33 a.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in
der Zeit vom 01.05.2016 bis 11.05.2016 übersandt werden, ist der
Wahlbezirk angegeben, in dem der Wähler wählen kann.
Die Stadt Thale, Ortschaft Friedrichsbrunn, hat keine Sonderwahlbezirke gebildet.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die
Wahlberechtigten haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen
amtlichen Personalausweis oder Reisepass, Unionsbürger einen
gültigen Identitätsausweis, zur Wahl mitzubringen. Der Wahlberechtigte hat sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über seine
Person auszuweisen.
Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel für die Ergänzungswahl ausgehändigt.
Gewählt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln, die im
Wahllokal bereitgestellt werden. Die Stimmzettel sind für die
Wahl des Ortschaftsrates von grauer Farbe. Die Stimmzettel enthalten die Namen der für diese Wahl zugelassenen Bewerber.
4. Bei der Wahl des Ortschaftsrates hat jeder Wähler jeweils bis zu
drei Stimmen.
Der Wähler kennzeichnet durch Ankreuzen oder in sonstiger Weise, welchem Bewerber er seine Stimme geben will. Der Wähler
kann seine Stimme auch verschiedenen Bewerbern des Wahlvorschlages geben, ohne an die Reihenfolge innerhalb des Wahlvorschlages gebunden zu sein. Der Wähler kann seine Stimme verschiedenen Wahlvorschlägen geben.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahllokals oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet
und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht
erkennbar ist.
5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung
erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im
Wahlbezirk sind öffentlich. Hierzu hat jedermann Zutritt, soweit
das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an den Wahlen
a) durch Stimmabgabe in einem Wahlbezirk dieses Wahlgebietes
oder
b) durch Briefwahl teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Stadt Thale
einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen
Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Wahlbriefumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der
auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er
dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur
persönlich ausüben.
8.Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer
Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch
ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
9. Der in den allgemeinen Wahlbezirk einbezogene Briefwahlvorstand tritt am Wahltag um 17.00 Uhr im Wahllokal, Seniorenclub Friedrichsbrunn, Hauptstr. 33 a in Thale, Ortsteil Friedrichsbrunn zusammen.
Thale, 03.02.2016
gez. Michalk
Gemeindewahlleiterin
13
27.02.2016 | THALEKURIER 03 / 2016 | Amtlich
Die Gemeindewahlleiterin der Stadt Thale
AMTLICHE WAHLBEKANNTMACHUNG
ÜBER DIE AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN ZWECKS BILDUNG
DES WAHLVORSTANDES FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DER ERGÄNZUNGSWAHL
DES ORTSCHAFTSRATES DER ORTSCHAFT FRIEDRICHSBRUNN AM 05. JUNI 2016
Gemäß § 12 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für das Land SachsenAnhalt (KWG LSA) ist von der Gemeindewahlleiterin für die am
05.06.2016 stattfindende Ergänzungswahl des Ortschaftsrates der
Ortschaft Friedrichsbrunn für den Wahlbezirk ein Wahlvorstand mit
einbezogenem Briefwahlvorstand bestehend aus einem Wahlvorsteher als Vorsitzenden und fünf Beisitzern zu bilden.
Aus den wahlberechtigten Einwohnern der Ortschaft Friedrichsbrunn werden Personen benötigt, die sich bereit erklären, eine der
oben aufgeführten ehrenamtlichen Tätigkeiten am 05.06.2016 zu
übernehmen.
der Ortschaft Friedrichsbrunn (bitte mit Angabe von Name, Vorname, Wohnanschrift und telefonischer Erreichbarkeit) für die oben
bezeichneten ehrenamtlichen Tätigkeiten
bis zum 15. März 2016, 16.00 Uhr
der Gemeindewahlleiterin, über Stadt Thale, Rathausplatz 1,
06502 Thale, schriftlich vorzuschlagen.
Sofern vom Vorschlagsrecht innerhalb der Frist kein Gebrauch gemacht wird, besteht kein Anspruch auf Berücksichtigung.
Gemäß § 12 Absatz 1 KWG LSA sollen bei der Berufung der Wahlvorstände Vorschläge der im Wahlgebiet der Ortschaft Friedrichsbrunn vertretenen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden.
Gleichzeitig wird hinsichtlich der Nichtausübung dieser Wahlehrenämter auf § 13 Absätze 2 und 3 KWG LSA hingewiesen.
Daher fordere ich gemäß § 6 Absatz 2 Kommunalwahlordnung für
das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, wahlberechtigte Einwohner
gez. Michalk
Gemeindewahlleiterin
Thale, den 03.02.2016
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte als Flurbereinigungsbehörde
Große Ringstraße 52, 38820 Halberstadt
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Das Landesverwaltungsamt als obere Flurbereinigungsbehörde hat die
Flurbereinigung OU Halberstadt – Harsleben, Landkreis Harz,
Verfahrensnr. 27HZ0001,
als begleitende Maßnahme zum Neubau der Ortsumgehung Halberstadt - Harsleben im Zuge der B 79 nach §§ 87 ff. FlurbG angeordnet.
Mit dem Anordnungsbeschluss vom 04. Januar 2016 ist die Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens als Körperschaft des
öffentlichen Rechts entstanden.
Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte als Flurbereinigungsbehörde lädt hiermit alle Grundstückseigentümer sowie
alle Erbbauberechtigen des Flurbereinigungsgebietsgebietes
zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
am Mittwoch, den 9. März 2016, um 18 Uhr
in die Mehrzweckhalle (Dorfgemeinschaftsraum)
Halberstädter Straße 2 in 38829 Harsleben
ein.
Tagesordnung:
1.) Informationen über das Flurbereinigungsverfahren (Zweck, Ziel, Umfang, Abgrenzung, Kosten) sowie über die Rechte und Pflichten der
Teilnehmergemeinschaft und des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft,
2.) Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft,
3.) Verschiedenes.
Im Auftrag
Gez. Weber
Bernd Weber
14
Amtlich | THALEKURIER 03 / 2016 | 27.02.2016
Landesverwaltungsamt
409 - Obere Flurbereinigungsbehörde
Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Flurbereinigung:
Landkreis: Verfahrens-Nr. :
OU Halberstadt – Harsleben
Harz
611-27HZ0001
- ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG -
FLURBEREINIGUNGSBESCHLUSS
A. Verfügender Teil
I. Entscheidung
Gemäß §§ 87ff des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) i. d. F. vom
16.03.1976 (BGBl. I S. 546 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom
19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), wird hiermit das
Flurbereinigungsverfahren
OU Halberstadt – Harsleben
angeordnet.
Das Flurbereinigungsverfahren wird nach den §§ 87ff FlurbG vom
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Große Ringstraße 52, 38820 Halberstadt, als Flurbereinigungsbehörde
durchgeführt.
Das Flurbereinigungsgebiet des Flurbereinigungsverfahrens umfasst im Landkreis Harz
- in der Gemarkung Halberstadt: jeweils Teile der Fluren 11, 12, 13
und 17
- in der Gemarkung Harsleben: jeweils Teile der Fluren 1, 2, 3, 4, 7, 9,
10, 13, 14 und 15
- in der Gemarkung Wegeleben: Teile der Flur 12
Dem Verfahren unterliegen die im Flurbereinigungsverzeichnis - Verfahrensflurstücke aufgeführten Flurstücke. Das Flurbereinigungsverzeichnis - Verfahrensflurstücke ist Anlage dieses Beschlusses.
Als weitere Anlagen dieses Beschlusses sind die Gebietskarte, in der
die Grenze des Flurbereinigungsgebietes dargestellt ist, sowie die
Begründung dieses Beschlusses beigefügt.
Das Flurbereinigungsgebiet umfasst eine Fläche von rund 843 ha.
II. Sofortige Vollziehung
Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686),
zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.07.2012 (BGBl.
I S. 1577), wird hiermit die sofortige Vollziehung angeordnet, mit der
Folge, dass Rechtsbehelfe gegen die Anordnung der Flurbereinigung keine aufschiebende Wirkung haben.
III. Beteiligte
Am Flurbereinigungsverfahren sind gem. § 10 FlurbG beteiligt:
1.als Teilnehmer die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet
gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten;
2.als Nebenbeteiligte:
a)Gemeinden und Gemeindeverbände, in deren Bezirk Grundstü-
cke vom Flurbereinigungsverfahren betroffen werden;
b)andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Land für gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen erhalten (§§ 39 und
40 FlurbG) oder deren Grenzen geändert werden (§ 58 Abs. 2
FlurbG);
c)Wasser- und Bodenverbände, deren Gebiet mit dem Flurbereinigungsgebiet räumlich zusammenhängt und dieses beeinflusst
oder von ihm beeinflusst wird;
d)Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten
oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken;
e)Empfänger neuer Grundstücke nach den §§ 54 und 55 FlurbG
bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes (§ 61 Satz 2 FlurbG);
f )Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden
Grundstücken, denen ein Beitrag zu den Unterhaltungs- oder
Ausführungskosten auferlegt wird (§ 42 Abs. 3 und § 106 FlurbG)
oder die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des
Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben (§ 56 FlurbG).
IV. Teilnehmergemeinschaft und Unternehmensträger
Gemäß § 16 FlurbG bilden die Teilnehmer die Teilnehmergemeinschaft. Sie entsteht mit diesem Beschluss und ist eine Körperschaft
des öffentlichen Rechts.
Die Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens führt
den Namen
„Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung OU Halberstadt
– Harsleben“.
Sie hat ihren Sitz in der Gemeinde Harsleben im Landkreis Harz.
Träger des Unternehmens „Neubau der B 79 Ortsumgehung Halberstadt - Harsleben“ im Flurbereinigungsverfahren ist die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung, vertreten durch
das Land Sachsen-Anhalt, dieses vertreten durch die Landesstraßenbaubehörde (LSBB), Regionalbereich West, Rabahne 4 in 38820
Halberstadt.
Der Unternehmensträger ist gemäß § 88 Nr. 2 FlurbG Nebenbeteiligter im Sinn von § 10 Nr. 2 FlurbG im Flurbereinigungsverfahren.
V. Aufforderung zur Anmeldung von Rechten
Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen können, sind
innerhalb von 3 Monaten bei der zuständigen Flurbereinigungsbehörde, dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten
Mitte, Große Ringstraße, 38820 Halberstadt, anzumelden (§ 14 Abs.
1 FlurbG).
15
Es kommen in Betracht:
a)Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder
von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken, z. B. Pacht-, Miet- und ähnliche Rechte (§ 10
Nr. 2d FlurbG);
b)Im Grundbuch einzutragende Rechte an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, insbesondere Hütungsrechte oder andere Dienstbarkeiten, wie Wasserleitungsrechte,
Wege-, Wasser- oder Fischereirechte usw. die vor dem 01.01.1900
begründet sind und deshalb der Eintragung in das Grundbuch
nicht bedurften;
c)Rechte an Grundstücken, die noch nicht in das Grundbuch oder
das Liegenschaftskataster übernommen sind.
Diese Rechte sind auf Verlangen der Flurbereinigungsbehörde innerhalb einer von dieser zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen.
Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu
beteiligen.
Werden Rechte nach Ablauf dieser Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen (§ 14 Abs. 2 FlurbG).
Der Inhaber eines gem. § 14 Abs. 1 FlurbG bezeichneten Rechtes
muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in
Lauf gesetzt worden ist (§ 14 Abs. 3 FlurbG).
Soweit Eintragungen im Grundbuch durch Rechtsübertragung außerhalb des Grundbuches (z. B. Erbfall) unrichtig geworden sind,
werden die Beteiligten darauf hingewiesen, im eigenen Interesse
beim Grundbuchamt auf eine baldige Berichtigung des Grundbuches hinzuwirken bzw. den Auflagen des Grundbuchamtes zur Beschaffung der Unterlagen für die Grundbuchberichtigung möglichst
ungesäumt nachzukommen.
VI. Einschränkungen
Von der Bekanntgabe dieses Beschlusses bis zur Unanfechtbarkeit
des Flurbereinigungsplanes gelten gem. § 34 Abs. 1 FlurbG folgenden Einschränkungen:
1.In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der
Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden, die zum ordnungsmäßigen Wirtschaftsbetrieb gehören.
2.Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen u. ä.
Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden.
3.Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne
Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht beeinträchtigt werden,
mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde beseitigt werden.
Andere gesetzliche Vorschriften über die Beseitigung von Rebund Hopfenstöcken bleiben unberührt.
27.02.2016 | THALEKURIER 03 / 2016 | Amtlich
Von der Bekanntgabe dieses Beschlusses bis zur Ausführungsanordnung bedürfen Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde im Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde (§
85 Ziff. 5 FlurbG).
Sind Holzeinschläge vorgenommen worden, so kann die Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat,
die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach den Weisungen der
Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat (§ 85 Ziff. 6 FlurbG).
Gemäß § 35 FlurbG sind die Beauftragten der Flurbereinigungsbehörde berechtigt, zur Vorbereitung und zur Durchführung der Flurbereinigung Grundstücke zu betreten und die nach ihrem Ermessen
erforderlichen Arbeiten auf ihnen vorzunehmen.
B. Auslegung
Dieser Beschluss mit
•Begründung,
• Flurbereinigungsverzeichnis - Verfahrensflurstücke und
•Gebietskarte
liegt gemäß § 6 FlurbG nach der öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses in den Gemeinden zwei Wochen lang zur Einsichtnahme für die Beteiligten
in der Stadtverwaltung der Stadt Halberstadt
Holzmarkt 1, 38820 Halberstadt
in der Stadtverwaltung der Stadt Quedlinburg
Markt 1, 06484 Quedlinburg
in der Stadtverwaltung der Stadt Thale
Rathausplatz 1, 06502 Thale
in der Stadtverwaltung der Stadt Blankenburg
Harzstraße 3, 38889 Blankenburg
in der Stadtverwaltung der Stadt Osterwieck
Am Markt 11, 38835 Osterwieck
in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Nordharz
Straße der Technik 4, 38871 Nordharz
in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Huy
Bahnhofstraße 243, 38838 Huy
in der Verwaltung der Verbandsgemeinde Vorharz
für die Gemeinden Harsleben, Groß Quenstedt, Wegeleben, Ditfurt,
Hedersleben, Selke-Aue und der Stadt Schwanebeck Markt 7, 38828 Wegeleben
in der Verwaltung der Verbandsgemeinde Westliche Börde
für die Stadt Gröningen
Marktstraße 7, 39397 Gröningen
während der Dienststunden aus.
Sind entgegen den Vorschriften zu 1. und 2. Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so kann dieses
im Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand gem. § 137 FlurbG
wiederherstellen lassen, wenn dieses der Flurbereinigung dienlich
ist (§ 34 Abs. 2 FlurbG). Sind Eingriffe entgegen der Vorschrift zu 3.
vorgenommen worden, so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen (§ 34 Abs. 3 FlurbG).
Darüber hinaus kann dieser Beschluss auch im
Landesverwaltungsamt, Referat 409,
Dessauer Straße 70, 06118 Halle (Saale), Zimmer 211,
und im
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Sachgebiet 12, Große Ringstraße 52, 38820 Halberstadt,
während der Dienststunden eingesehen werden.
16
Amtlich | THALEKURIER 03 / 2016 | 27.02.2016
Die Wirkungen dieses Beschlusses treten am Tag nach seiner Bekanntgabe in der betreffenden Gemeinde ein.
C. Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Rechtsbehelfsfrist
beginnt mit dem ersten Tag der Bekanntmachung.
Anhalt, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gestellt
werden.
Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In
diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen.
Im Auftrag
Gez. Teichmann
Teichmann
Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann gemäß § 80
Abs. 5 VwGO beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-
BEKANNTMACHUNG
Das Amtsblatt Jahrgang 9 Nummer 01/2016 der öffentlichen Verund Entsorgungsunternehmen im Landkreis Harz wurde am 29.Januar 2016 wie verfügt bekannt gemacht.
Thale, 09.02.2016
In der Stadt Thale wird das Amtsblatt zusätzlich öffentlich, zur Einsichtnahme für Jedermann, ausgelegt für den Zeitraum vom
01.03.2016 bis einschließlich 29.05.2016
Balcerowski
Bürgermeister
während der Dienststunden der Stadtverwaltung in der Zeit Montag, Mittwoch und Donnerstag von 9 Uhr bis 16 Uhr, Dienstag von 9
Uhr bis 18 Uhr und Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr im Amt Bauen und
Ordnung, Raum 324 Öffentliche Auslegungen der Stadt Thale, Rathausplatz 1, 06502 Thale.
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte als Flurbereinigungsbehörde
Große Ringstraße 52, 38820 Halberstadt
- ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG -
AUSFÜHRUNGSANORDNUNG FÜR DAS
FLURBEREINIGUNGSVERFAHREN
VORHARZ MITTE 4
NUNMEHR LANDKREIS HARZ, VERF.NR. QLB115
UND FÜR DAS
BESCHLEUNIGTE ZUSAMMENLEGUNGSVERFAHREN
HELSUNGER BRUCH,
LANDKREIS HARZ, VERF.NR. HZ0086
1. Anordnung
In dem
• Flurbereinigungsverfahren Vorharz Mitte 4, Landkreis Harz, Verfahrensnummer QLB115 und dem
letzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008
(BGBl. I S. 2794), die Ausführung des Flurbereinigungsplanes angeordnet.
Als Zeitpunkt des neuen Rechtszustandes und der rechtlichen Wirkungen des Flurbereinigungsplanes bzw. des Zusammenlegungsplans wird der
• beschleunigen Zusammenlegungsverfahren Helsunger Bruch,
Landkreis Harz, Verfahrensnummer HZ0086
wird hiermit nach § 61 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zu-
29. Februar 2016, 0:00 Uhr,
festgesetzt.
17
Zu diesem Zeitpunkt tritt der im Flurbereinigungsplan bzw. im Zusammenlegungsplan vorgesehene neue Rechtszustand an die Stelle
des bisherigen. Die neuen Grundstücke werden anstelle der alten
Grundstücke Eigentum der Teilnehmer. Der Rechtsübergang erfolgt
außerhalb des Grundbuches. Der Übergang des Besitzes und der
Nutzung der Grundstücke erfolgt mit Eintritt des neuen Rechtszustandes.
Hinsichtlich der Rechte an den alten Grundstücken und der diese
Grundstücke betreffenden Rechtsverhältnisse, die nicht aufgehoben
werden, treten die neuen Grundstücke an die Stelle der alten Grundstücke. Die örtlich gebundenen öffentlichen Lasten, die auf den alten
Grundstücken ruhen, gehen auf die in deren örtlicher Lage ausgewiesenen neuen Grundstücke über (§ 68 Abs. 1 FlurbG). Das gilt auch
für die Pachtverhältnisse.
Anträge auf Regelung des Nießbrauchs und der Pachtverhältnisse
(§§ 69 und 70 FlurbG) sind - soweit sich die Beteiligten nicht einigen
können – gemäß § 71 FlurbG innerhalb von drei Monaten nach Erlass
der Ausführungsanordnung beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Große Ringstraße 52, 38820 Halberstadt
zu stellen.
Mit dieser Ausführungsanordnung entfallen die Verfügungsbeschränkungen gem. § 34 FlurbG und in der Flurbereinigung Vorharz
Mitte 4 enden auch die Wirkungen der vorläufigen Anordnungen
nach § 36 FlurbG.
2.Überleitungsbestimmungen
Der tatsächliche Besitzübergang erfolgt im Gebiet der Flurbereinigung Vorharz Mitte 4 nach Aberntung der Flächen im Sommer 2016.
Für das Gebiet der beschleunigten Zusammenlegung findet der tatsächliche Besitzübergang zum 29.02.2016 statt.
Der tatsächliche Besitzübergang wird zwischen den landwirtschaftlichen Nutzern direkt geregelt. Weitergehende Überleitungsbestimmungen nach § 62 Abs. 2 FlurbG zur tatsächlichen Überleitung in
den neuen Zustand sind durch den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft nicht festgelegt worden.
3. Anordnung der sofortigen Vollziehung
Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686),
zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.07.2012 (BGBl.
I S. 1577), wird hiermit die sofortige Vollziehung angeordnet, mit der
Folge, dass Rechtsbehelfe keine aufschiebende Wirkung haben.
4.Begründung der Anordnung
Der Flurbereinigungsplan zum Flurbereinigunsgverfahren Vorharz
Mitte 4 mit dem Nachtrag 1 zum Flurbereinigungsplan und der Zusammenlegungsplan zum beschleunigten Zusammenlegungsverfahren Helsunger Bruch sind bestandskräftig geworden. Die Pläne
sind widerspruchsfrei. Der Flurbereinigungsplan und der Zusammenlegungsplan sind unanfechtbar. Der Erlass der Ausführungsanordnung nach § 61 FlurbG ist damit möglich und geboten.
Der Erlass von weitergehenden Überleitungsbestimmungen zur tatsächlichen Überleitung in den neuen Zustand ist entbehrlich, da die
Bewirtschaftung der Flächen überwiegend auf der Grundlage von
zivilrechtlichen Pflugtauschen erfolgt und diese infolge der Ergebnisse der Pläne angepasst werden.
27.02.2016 | THALEKURIER 03 / 2016 | Amtlich
5.Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung liegt sowohl im überwiegenden Interesse der Beteiligten als auch im öffentlichen Interesse.
Die aufschiebende Wirkung gegebenenfalls eingelegter Rechtsbehelfe gegen diese Ausführungsanordnungen hätte zur Folge, dass
der Grundstücksverkehr erheblich erschwert sein würde. Ein längeres Hinausschieben der Ausführung des Flurbereinigungsplans
bzw. des Zusammenlegungsplans ist für die Beteiligten nicht zumutbar. Sie dürfen erwarten, dass nicht nur der Besitz, sondern auch
die Eigentumsverhältnisse an den neuen Grundstücken sobald wie
möglich geregelt werden, damit die öffentlichen Bücher berichtigt
werden können und der gesamte Grundstücksverkehr wieder normalisiert wird. Mit der sofortigen Vollziehung der Ausführungsanordnung wird die notwendige Rechtssicherheit geschaffen und die
Abwicklung des gesamten Verfahrens beschleunigt.
Das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung ist auch gegeben, da in einem Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz
eine Vielzahl aufs Engste miteinander verflochtener Abfindungen
bestehen. Aus einer aufschiebenden Wirkung der gegen diese Ausführungsanordnung eingelegten Rechtsbehelfe würde der Eintritt
der rechtlichen Wirkungen über einen längeren Zeitraum verzögert
werden. Das ist nicht zumutbar und widerspricht dem Beschleunigungsgebot des Flurbereinigungsgesetzes.
Die sofortige Vollziehung liegt aber auch im öffentlichen Interesse,
da der Allgemeinheit im Hinblick auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und wegen der
in die Flurbereinigung investierten erheblichen öffentlichen Mittel
daran gelegen ist, die Ziele des Verfahrens möglichst bald herbeizuführen.
6.Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Ausführungsanordnung kann innerhalb eines Monats
nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung
und Forsten Mitte, Große Ringstraße 52, 38820 Halberstadt schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Frist wird auch durch
Einlegung des Widerspruchs bei der Außenstelle des Amtes, Ritterstraße 17-19, 39164 Wanzleben oder beim Landesverwaltungsamt,
Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale), gewahrt.
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs wird die Frist nur gewahrt, wenn das Widerspruchsschreiben bis zum Ablauf der angegebenen Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Die Widerspruchsfrist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag. Für die Wahrung der Frist ist das Datum des
Einganges des Widerspruches bei der vorgenannten Behörde maßgebend.
Rechtsbehelfe gegen diese Anordnung haben wegen der Anordnung der sofortigen Vollziehung keine aufschiebende Wirkung.
Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist bei dem Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen – Anhalt in Magdeburg,
Breiter Weg 203 – 206, 39104 Magdeburg, 8. Senat (Flurbereinigungssenat) der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden
Wirkung zulässig (§ 80 Abs. 5 Satz 1, 2. Alternative VwGO).
Im Auftrag
Bernd Weber
Sachgebietsleiter
18
Amtlich | THALEKURIER 03 / 2016 | 27.02.2016
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte als Flurbereinigungsbehörde
Große Ringstraße 52, 38820 Halberstadt
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
In der
Flurbereinigung OU Halberstadt – Harsleben,
Landkreis Harz,
Verfahrensnr. 27HZ0001,
ergeht folgende
vorläufige Anordnung
gemäß § 88 Nr. 3 i.V.m. § 36 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546),
zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl.
I S. 2794) geändert:
A. Verfügender Teil
1.Besitzentzug
Zur Bereitstellung von Flächen für den Neubau der Ortsumgehung
Halberstadt - Harsleben im Zuge der B 79 wird auf Antrag des Unternehmensträgers zugunsten der Bundesrepublik Deutschland
- Bundesstraßenverwaltung, vertreten durch die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt (LSBB), Regionalbereich West, folgendes
angeordnet:
2.Festsetzung der Entschädigung für wesentliche Grundstücksbestandteile, Aufwuchs- und Nutzungsentschädigungen, Anund Durchschneidungsschäden und Zahlungsansprüche
Die Entschädigung wird im Flurbereinigungsplan geregelt. Zum Ausgleich von Härten kann auf Antrag eine Entschädigung auch vor Erlass des Flurbereinigungsplans durch die Flurbereinigungsbehörde
festgesetzt werden.
Die Entschädigung kann in Form von Ersatzflächen und / oder in
Geld nach § 88 Nr. 3 FlurbG festgesetzt werden. Entschädigungsansprüche in Geld entstehen nur insoweit, als die entstandenen Nachteile nicht durch die Bereitstellung von Ersatzflächen ausgeglichen
werden.
Entschädigungsart und Entschädigungshöhe, für die Nachteile, die
den Beteiligten infolge dieser vorläufigen Anordnung entstanden
sind, werden in einem gesonderten Bescheid festgesetzt.
Eine Entschädigungsfestsetzung für An- und Durchschneidungsschäden erfolgt nur auf Antrag.
3.Sofortige Vollziehung
Gemäß § 80 Abs.2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
wird hiermit im öffentlichen Interesse die sofortige Vollziehung der
vorläufigen Anordnung angeordnet, mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen sie keine aufschiebende Wirkung haben.
Den Beteiligten (Eigentümern, Pächtern und sonstigen Berechtigten) werden zum
4.Auflagen für den Unternehmensträger
01.04.2016
der Besitz und die Nutzung folgender Flächen gemäß der Unterlage
14 der Planfeststellungsunterlagen (Grunderwerbsplan und Grunderwerbsverzeichnis) entzogen:
• Die auf den Blätter 1, 2, 3, 4, 5, 5-1, 6, 7, 8 und 11 benannten Grunderwerbspositionen vollständig,
• die auf dem Blatt 9 benannten Grunderwerbspositionen mit Ausnahme der Positionen 9.05.1, 9.06.1, 9.07.1 und 9.08.1. Diese sind
nicht Bestandteil der Flurbereinigung.
Entzogen werden die Flächengrößen gemäß den Spalten 9, 10 und
11 des Grunderwerbsverzeichnisses.
Vorerst nicht entzogen werden die auf den Blättern 10 und 12 benannten Grunderwerbspositionen.
Ebenfalls nicht entzogen werden die auf dem Blatt 13 benannten
Grunderwerbspositionen. Diese sind nicht Bestandteil der Flurbereinigung.
Die Bundesrepublik Deutschland – Bundesstraßenverwaltung, vertreten durch die LSBB, wird für den Zweck der Ausführung des Neubaus der Ortsumgehung Halberstadt - Harsleben im Zuge der B 79 in
den Besitz der entzogenen Flächen eingewiesen.
Das Ende dieses Besitz- und Nutzungsentzuges wird in einem gesonderten Bescheid bekanntgegeben.
Die von dieser vorläufigen Anordnung betroffenen Flurstücke/
Grundstücksflächen und deren Lage sind in der Örtlichkeit abgesteckt und erkennbar, auf Wunsch werden die Flächen nochmals
angezeigt.
Die Zuweisung, der in den Besitzregelungskarten aufgeführten Flächen, wird nach § 88 Nr. 3 Satz 2 FlurbG mit folgenden Auflagen verbunden:
4.1. Die durch diese Anordnung der LSBB zugewiesenen Flächen
sind durch die LSBB in der Örtlichkeit durch Markierungspfähle
kenntlich abzustecken.
4.2. Die LSBB hat sicherzustellen, dass die Nutzung der den Beteiligten verbleibenden Flächen durch ihre Maßnahmen nicht unterbrochen wird. Hierzu hat die LSBB die vorhandenen Wege in
befahrbarem Zustand und für den landwirtschaftlichen Verkehr
offen zu halten und gegebenenfalls neue Zu- und Abfahrten zu
schaffen.
4.3. Die ordnungsgemäße Be- und Entwässerung auf den zugewiesenen Flächen ist durch die LSBB sicherzustellen, so dass die
Nachbarflächen nicht beeinträchtigt werden.
4.4. Die der LSBB nur vorübergehend zugewiesenen Flächen, die
zur Aufstellung von Baustelleneinrichtungen und zur Ablagerung Boden und von Baumaterial genutzt werden, sind vor der
Rückgabe zu rekultivieren bzw. wiederherzustellen.
19
27.02.2016 | THALEKURIER 03 / 2016 | Amtlich
B. Auslegung
Bestandteil dieses Beschlusses sind das Grunderwerbsverzeichnis
und der Grunderwerbsplan (Unterlage 14) des Planfeststellungsbeschlusses für das Vorhaben „Neubau der B 79 Ortsumgehung Halberstadt – Harsleben“ vom 22.12.2014 (Az.: 308.2.2-31027-F9.12), hier der
• Grunderwerbsplan, die Blätter 1, 2, 3, 4, 5, 5-1, 6, 7, 8, 9 und 11
sowie das damit korrespondierende
• Grunderwerbsverzeichnis (Stand 06.09.2012) sowie die
• Begründung zu dieser Anordnung
Diese Unterlagen liegen gemäß § 110 FlurbG nach der öffentlichen
Bekanntmachung dieses Beschlusses in den Gemeinden zwei Wochen lang zur Einsichtnahme für die Beteiligten
in der Stadtverwaltung der Stadt Halberstadt
Holzmarkt 1, 38820 Halberstadt
in der Stadtverwaltung der Stadt Quedlinburg
Markt 1, 06484 Quedlinburg
in der Stadtverwaltung der Stadt Thale
Rathausplatz 1, 06502 Thale
in der Stadtverwaltung der Stadt Blankenburg
Harzstraße 3, 38889 Blankenburg
in der Stadtverwaltung der Stadt Osterwieck
Am Markt 11, 38835 Osterwieck
in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Nordharz
Straße der Technik 4, 38871 Nordharz
in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Huy
Bahnhofstraße 243, 38838 Huy
in der Verwaltung der Verbandsgemeinde Vorharz
für die Gemeinden Harsleben, Groß Quenstedt, Wegeleben, Ditfurt,
Hedersleben, Selke-Aue und der Stadt Schwanebeck
Markt 7, 38828 Wegeleben
Stadt Thale
in der Verwaltung der Verbandsgemeinde Westliche Börde
für die Stadt Gröningen
Marktstraße 7, 39397 Gröningen
während der Dienststunden aus.
Darüber hinaus kann dieser Beschluss auch im
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte,
Sachgebiet 12, Große Ringstraße 52, 38820 Halberstadt,
während der Dienststunden eingesehen werden.
Die Wirkungen dieses Beschlusses treten am Tag nach seiner Bekanntgabe in der betreffenden Gemeinde ein.
C. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese vorläufige Anordnung kann innerhalb eines Monats
nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch
ist beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF),
Große Ringstraße 52, 38820 Halberstadt schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Rechtsbehelfsfrist beginnt mit dem ersten Tag
der Bekanntmachung.
Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann gemäß § 80
Abs. 5 VwGO beim Oberverwaltungsgericht des Landes SachsenAnhalt, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gestellt
werden.
Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In
diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen.
Der Widerspruch kann auch beim Landesverwaltungsamt, Ernst –
Kamieth – Straße 2, 06112 Halle (Saale) eingelegt werden.
Im Auftrag
Gez. Bernd Weber
Bernd Weber
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
DER BESCHLÜSSE DES ÖFFENTLICHEN TEILS DES STADTRATES DER STADT THALE
In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Thale am 04.02.2016 wurden
nachstehend aufgeführte Beschlüsse im öffentlichen Teil gefasst:
• Beschluss Nr. 310/2015
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Bodetal Tourismus GmbH
• Beschluss Nr. 324/2015
Auswahlkriterien für die Erteilung der Konzession für das Stromnetz in der Kernstadt von Thale
• Beschluss Nr. 002/2016
Berufung von Herrn Eberhard Heintze als Mitglied der Wasserwehr Thale
• Beschluss Nr. 005/2016
Berufung von Frau Angela Henschel als Mitglied der Wasserwehr
Thale
• Beschluss Nr. 006/2016
Berufung von Frau Sandra Lepsien als Mitglied der Leitung der
Wasserwehr Thale
• Beschluss Nr. 007/2016
Berufung von Herrn Philipp Zedschack als Mitglied der Leitung
der Wasserwehr Thale
Thale, den 05.02.2016
• Beschluss Nr. 003/2016
Berufung von Herrn Robby Wilde als Mitglied der Wasserwehr
Thale
• Beschluss Nr. 004/2016
Berufung von Herrn Bernd Kornitschky als Mitglied der Wasserwehr Thale
Balcerowski, Bürgermeister
20
Amtlich | THALEKURIER 03 / 2016 | 27.02.2016
Stadt Thale
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
DER BESCHLÜSSE DES NICHTÖFFENTLICHEN TEILS DES STADTRATES DER STADT THALE
In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Thale am 04.02.2016 wurden
nachstehend aufgeführte Beschlüsse im nichtöffentlichen Teil gefasst:
• Beschluss Nr. 001/2016
Vergabe von Ingenieurleistungen zum Straßenbau Rudolf-Breitscheid-Straße, Birkenstraße, Lindenbergsweg, Kirchgartenstraße
und Bollergasse Thale
• Beschluss Nr. 018/2016
Vergabe von Leistungen zur Überwachung des Stadtgebietes
Thale im Rahmen einer City-Streife zu geänderten Konditionen
• Beschluss Nr. 026/2016
Vergabe zur Lieferung von zwei Geräteträgern für einen Leasingzeitraum von 60 Monaten für die Stadtwirtschaft Thale
• Beschluss Nr. 013/2016
Grundstücksangelegenheit – Aufhebung Stadtratsbeschluss Nr.
242/2015/1 und Verkauf von Teilflächen aus dem Flurstück 305,
Flur 4 in Thale
• Beschluss Nr. 014/2016
Grundstücksangelegenheit – Erteilung einer Belastungsvollmacht
für die Flurstücke 23/1 und 24/1, Flur 14 in Thale
• Beschluss Nr. 321/2015
Grundstücksangelegenheit – Erwerb einer Teilfläche aus dem
Flurstück 60 in der Flur 3 in Stecklenberg
Thale, den 05.02.2016
• Beschluss Nr. 009/3016
Grundstücksangelegenheit – Verkauf der Flurstücke 471/29 und
818/29, Flur 3, Gemarkung Weddersleben (Friedensstraße 7 nebst
dazugehöriger Garage)
Balcerowski, Bürgermeister
• Beschluss Nr. 012/2016
Grundstücksangelegenheit – Verkauf des Grundstückes RudolfBreitscheid-Straße 10/10a in Thale
HAUSHALTSSATZUNG 2016
Aufgrund des § 102 des Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2014 (
BVBl. LSA S. 288 ) in der derzeit gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Thale in der Sitzung am 17. Dezember 2015 unter der BeschlussNummer 274/2015/1 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen:
§1
Haushaltsplan
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Thale voraussichtlich anfallenden Erträge und
entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird
1. im Ergebnisplan mit dem
a) Gesamtbetrag der Erträge auf
b) Gesamtbetrag der Aufwendungen
2. im Finanzplan mit dem
a) Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit
b) Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit
c) Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitionstätigkeittätigkeit
d) Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit
e) Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Finanzierungstätigkeit
f ) Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit
festgesetzt.
25.482.900 €
26.117.700 €
24.662.900 €
23.836.300 €
2.946.200 €
3.899.100 €
2.729.200 €
5.098.700 €
21
27.02.2016 | THALEKURIER 03 / 2016 | Amtlich
§ 2 Kreditaufnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditermächtigungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird
auf 0,00 Euro festgesetzt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 4.751.200 Euro festgesetzt.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag bis zu dem Kassenkredite im Haushaltsjahr 2016 aufgenommen werden dürfen, wird auf 20.000.000,00 Euro festgesetzt.
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2016 für die Stadt Thale mit allen Ortsteilen wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 350 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
450 v.H.
2. Gewerbesteuer
450 v.H.
§ 6 Wertgrenze für den Einzelnachweis von Investitionsmaßnahmen
Die Wertgrenze von Investitionen und Instandsetzungen für Einzelausweisung gem. § 11 Abs.1 GemHVO Doppik wird wie folgt festgesetzt:
a) für Baumaßnahmen auf 50.000,- €
b) für übrige Investitionsmaßnahmen auf 5.000,- €
c) für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen auf 20.000 €.
§ 7 Nachtragshaushaltssatzung
Für den unverzüglichen Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung gem. § 103 Kommunalverfassungsgesetz LSA (KVG LSA) gelten folgende
Wertgrenzen:
1. Erheblich i.S. des § 103 Abs. 2 Ziff. 1 KVG LSA ist ein Fehlbetrag, der 4 v. H. der o
rdentlichen Aufwendungen überschreitet.
2. Erheblich i.S. des § 103 Abs. 2 Ziff. 2 KVG LSA sind Mehraufwendungen oder Mehrauszahlungen, wenn sie im Einzelfall 2 v.H. des
Volumens des Ergebnishaushalts oder des Finanzhaushalts übersteigen.
3. Erheblich i.S. des § 103 Abs. 2 Ziff. 3 KVG LSA sind Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Investitionen oder Investitions förderungsmaßnahmen, wenn ihre voraussichtliche Höhe mehr als 100.000,- € beträgt.
4. Erheblich i.S. des § 103 Abs. 2 Ziff. 4 KVG LSA ist eine Vermehrung oder Hebung von Stellen ab 5 v.H. der im Stellenplan des laufenden Haushaltsjahres ausgewiesenen Planstellen.
Thale, den 08.02.2016
B a l c e r o w s k i, Bürgermeister
Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2016
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt gemäß § 102 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen – Anhalt ( KVG LSA ) vom 29. Februar 2016 bis 18. März 2016
( während der üblichen Öffnungszeiten ) zur Einsichtnahme im Rathaus, Zimmer 209 / 210 öffentlich aus.
Die nach § 110 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen – Anhalt erforderliche Genehmigung ist durch Schreiben der Kommunalaufsicht vom 28. Januar 2016 mit dem Aktenzeichen 15 12 00 – 18, unter der Auflage, dass die Stadt Thale mit der Haushaltssatzung
2017 eine Finanz- bzw. Liquiditätsplanung vorzulegen hat, aus der sich mittelfristig eine deutliche Reduzierung des Liquiditätsvolumens
ergibt, erteilt worden.
Thale, den 08.02.2016
B a l c e r o w s k i, Bürgermeister
22
Amtlich | THALEKURIER 03 / 2016 | 27.02.2016
Telefonverzeichnis der Stadtverwaltung Thale
Telefon - Einwahl: 03947 - 470 - . . .
Fax: 03947 - 470199
Zimmer=Telefon Aufgabe
Name
200
Bürgermeister
Herr Balcerowski
200
201
307
Sekretariat
Ratsbüro
Rechtsbüro
Frau Rink
Frau Herold, Frau Daniel
Frau Michalk
216
Liegenschaften
Frau Unruh, Frau Langer
119
Schiedsstelle
212
Amt Innere Dienste
Amtsleiter
Herr Noppe
211
Datenverarbeitung
Herr Freytag
Haupt- und Personalverwaltung
213
214
217
404
Zentrale Dienste,
Versicherungen
Personalverwaltung
Lohnbuchhaltung
Stadtarchiv
Frau Hauf
Herr Daniel
Frau Grünheid
Frau Löser
Zentrale: 03947 - 470 - 0
Zimmer=Telefon Aufgabe
29.01.16
e-mail: [email protected]
Name
312
Amt Bauen und Ordnung
Amtsleiter
Herr Dr. Blosfeld
322
Geschäftsbuchhaltung
Herr Neuendorf
Ordnung und Sicherheit
309
309
308
308
310
Abteilungsleiter
Ordnung, Gewerbe
Ordnung, Bußgeld
Ordnung, Feuerwehr
Vollzug, Sondernutzung
Herr Zedschack
Frau Lepsien
Frau Wilke
Frau Kulbe
Frau Henschel
Bauverwaltung
311
313
314
319
319
320
321
Stadtplanung
Hochbau
Tiefbau
Infrastruktur
Fördermittel, Vergaben
Beiträge, Kataster
Stv.Leiter Stadtwirtschaft
Frau Franke
Frau Schulze
Frau Böhm
Frau Wahrmann
Herr Hahn
Herr Becker
Herr Nowak
Finanzverwaltung
210
208
209
209
Abteilungsleiterin
Steuern
Geschäftsbuchhaltung
Anlagenbuchhaltung
Frau Kaye
Frau Schmidt, Herr Günther
Frau Saadi
Frau Zeitzmann
220
222
223
215
Kassenleiterin
Kassenbuchhaltung
Kassenbuchhaltung
Vollstreckung
Frau Kammerer
Frau Schäfer
Frau Gnyza
Frau Keune, Frau Hedler
110
Amt Bürgerdienste
Amtsleiter
Herr Hirschelmann
124
Geschäftsbuchhaltung
Frau Hake
Bürgerbüro
102
Abteilungsleiterin
Frau Schusser
100 Information, Service, Meldestelle, Fundbüro
130 - 133
Frau Hädicke
Frau Wardetzki
Frau Kleine
Frau Meisel
103 Friedhofsangelegenheiten Frau Günzke, Herr Pohl
105 Standesamt
Frau Käßler
Schule, Kultur, Kinder und Jugend
107
108
108
109
122
123
120
112
Gebäudemanagement
Gebäudemanagement
Gebäudemanagement
Schule, Jugend, Sport,
Kultur, Tourismus
Kindertagesstätten
Kindertagesstätten
Mitarbeiter
Polizei
Telefonnummer: 7729234
Frau Fichtner
Frau Tiedtke
Herr Hägemann
Frau Hennig
Frau Steffen
Frau Mendik
Herr Hübner
Außenstellen ( ohne Einwahl 470 )
Ortsbüros
Ortsbüro Allrode
Ortsbüro Altenbrak
Ortsbüro Friedrichsbrunn
Ortsbüro Neinstedt
Ortsbüro Stecklenberg
Ortsbüro Treseburg
Ortsbüro Warnstedt
Ortsbüro Weddersleben
Ortsbüro Westerhausen
039487-292
039456-205
039487-287
2428
2768
039456-223
2379
03946-2007, -702666 Fax
03946-6212, - 689844 Fax
Schulen/Horte
Geschwister Scholl
Auf den Höhen
Friedrichsbrunn
Neinstedt
Westerhausen
Hort Uferstraße
Hort Auf den Höhen
2693
5201
039487 - 407
5880
03946 – 6403
2372
941742
Kindertagesstätten
Frieden, Thale
5215
Regenbogenland, Thale
5415
Zwergenstübchen, Friedrichsbrunn 039487 - 324
Kuckucksberg, Westerhausen
03946 - 6328
Stadtwirtschaft
Stadtwirtschaft
Straßenunterhaltung/
Brücken
Grünanlagen
2672
2672
941279
23
27.02.2016 | THALEKURIER 03 / 2016 | Amtlich
Buch des Monats in der Bibliothek
Jilliane Hoffman
»SAMARITER«
Thriller
Eine falsche Entscheidung.
Die dein Leben verändert.
Und ein anderes auslöscht.
Eine bestialische Mordserie erschüttert Südflorida: Junge Frauen werden entführt und
zu Tode gequält, ihre Leichen inmitten von
Zuckerrohrfeldern abgelegt.
Die Polizei hat keine Spur. Aber dann beobachtet die junge Mutter Faith Saunders
eines Nachts eine Frau, auf der Flucht vor einem Mann. Starr vor Angst
begeht Faith einen folgenschweren Fehler. Und ihr Leben verwandelt sich
in einen Albtraum …
Information der Bibliothek:
Lesestart für die Kleinen
Alle Kinder ab 3 Jahren sind herzlich willkommen zur dritten Lesestartaktion der Bibliothek.
Die Eltern mit ihren Kindern können kostenlos ein Lesestart-Set abholen
(solange der Vorrat reicht).
Ein leuchtender Beutel mit einem tollen Bilderbuch sowie Informationen
zum Thema Vorlesen liegen für Sie bereit.
Wir erwarten Sie gern in Ihrer Bibliothek.
Weitere Öffnungszeiten
Bibliothek Thale (Tel. 03947/779905)
Bibliothek für Kinder / Erwachsene
im Jugendzentrum Sputnik, Sputnikweg 1
Montag
13.00 – 17.00 Uhr
Dienstag
13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch und Freitag
geschlossen
Donnerstag
10.00 – 13.00 Uhr
14.00 – 18.00 Uhr
Bürgerbüro Thale
Montag – Freitag
jeden ersten Samstag
09.00 – 18.00 Uhr
09.00 – 12.00 Uhr
Hüttenmuseum (Tel.: 0 39 47 / 77 85 72)
Mo
Ruhetag
Dienstag-Sonntag
10.00 – 17.00 Uhr
Dampfmaschine:
April bis Oktober öffentliche Führung
Mi u. Sa 14.00 Uhr oder nach Voranmeldung
Jugendzentrum Sputnik (Tel.: 0 39 47 / 77 99 04)
Montag – Samstag
14.00 – 21.00 Uhr
Jugendscheune Wendhusen (Tel.: 0 39 47 / 77 85 69)
Montag – Samstag
15.00 – 21.00 Uhr
Kloster Wendhusen (Tel.: 0 39 47 / 77 85 63)
Mittwoch – Sonntag
14.00 – 17.00 Uhr
Führungen nach Anmeldung
Das Bürgerbüro informiert
Schiedsstelle der Stadt Thale
Die Sprechstunde der gemeinsamen Schiedsstelle der Stadt Thale
mit den Ortsteilen Almsfeld, Allrode, Altenbrak, Friedrichsbrunn,
Neinstedt, Stecklenberg, Treseburg, Warnstedt, Weddersleben, Wendefurth und Westerhausen findet jeden zweiten Dienstag im Monat
in der Zeit von 16.00 bis 17.00 Uhr im Rathaus der Stadt Thale, Zimmer 119, Rathausplatz 01, 06502 Thale statt.
Der nächste Termin der Sprechstunde ist Dienstag, der 08. März
2016.
Geänderte Öffnungszeit Bürgerbüro im März 2016
Das Bürgerbüro Thale hat am Samstag, den 05.03.2016 nicht
geöffnet. Dafür hat das Bürgerbüro Thale Samstag, dem
12.03.2016 von 09.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.
Im Rahmen der Landtagswahlen Sachsen-Anhalt kann bis zum
12.03.2016, 12.00 Uhr der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines
gestellt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der erteilte
Wahlschein dem Wahlberechtigten nicht zugegangen ist.
Blutspende
Am Dienstag, den 15.03.2016 findet
in der Zeit von 16.00 – 20.00 Uhr in
der Grundschule Neinstedt, Lindenstr.
21, die Nächste Blutspende statt. Neben einer ausreichenden und selbst
hergestellten Versorgung erhält wieder jeder Spender ein Überraschungsgeschenk. Erstspender erhalten zudem ein Begrüßungsgeschenk.
Wir würden uns wieder sehr über zahlreiche Blutspenderinnen und Blutspender freuen.
24
Amtlich | THALEKURIER 03 / 2016 | 27.02.2016
Veranstaltungstipps
Samstag, den 05.03.16 bis Sonntag, den 17.04.16
Heißdampf-Schmidt - Technik und Visionen
Manfred Schubert und Hüttenmuseum Thale
Hüttenmuseum Thale, Walther- Rathenau - Str. 1
Info-Tel.: 03947-778572
Samstag, den 05.03.16
Harzer - Abend
ab 18:00 Uhr
Pension & Restaurant »Zum Harzer Jodlermeister«,
St. Ritter 26 a, Thale OT Altenbrak
Info-Tel.: 039456/5680
VORSCHAU:
Sonntag, den 13.03.16
Zauber der Operette
mit dem Johann Strauß Ballett
15:30 Uhr
Klubhaus, Walpurgisstraße 37, Thale
Info-Tel.: (0 39 47) 77 680 22
Samstag, den 16.07.2016
PYROGAMES 2016
Hexentanzplatz Thale
Info-Tel.: 0 39 47 / 77 680 22
Donnerstag, den 11.08.2016
Johannes Oerding im Konzert
Harzer Bergtheater Thale
Info-Tel.: 0 39 47 / 77 680 22
Samstag, den 19.03.16
Saunanacht
ab 20:00 Uhr
Harzer Bergsauna Altenbrak
Info-Tel.: 039456/5680
Samstag, den 26.03.16
Osterfeuer auf dem Osterberg
ab 19:00 Uhr
Pension & Restaurant »Zum Harzer Jodlermeister«,
St. Ritter 26 a, Thale OT Altenbrak
Info-Tel.: 039456/5680
Samstag, den 05.03.16
Frauentagsparty
mit Menstrip - Show, DJ und Tanz
20:00 Uhr in der Klubhausbar Thale
Sonntag, den 06.03.16
Harzer Briefmarkenklub Thale e.V.
Tauschtag
09:30 bis 12:30 Uhr
Gasthaus "Zum Rübchen", Thale
Info-Tel.: 03947/7749809
Samstag, den 12.03.16
Kaffee mit Sahne
14:30 bis 17:00 Uhr
Pension & Restaurant »Zum Harzer Jodlermeister«,
St. Ritter 26 a, Thale OT Altenbrak
Info-Tel.: 039456/5680
Sonntag, den 27.03.16
Ostertanz
ab 19:30 Uhr
Pension & Restaurant »Zum Harzer Jodlermeister«,
St. Ritter 26 a, Thale OT Altenbrak
Info-Tel.: 039456/5680
- Änderungen vorbehalten -
Apothekenbereitschaftsdienst
Notdienst
Landkreis
Zusatzdienst
Stadt Thale
29.02. – 06.03. Stadt-Apo., Ballenstedt
Apotheke am Markt
(Apo. am Regenstein, Blankenburg)
07.03. – 13.03. Berg-Apo., Harzgerode
Hubertus-Apotheke
(Sonnen-Apotheke, Blankenburg)
14.03. – 20.03. Löwen-Apo., Harzgerode Walpurgis-Apotheke
(Apotheke am Tränketor, Blankenburg)
21.03. – 27.03. Bahnhof-Apo., QLB
Apotheke am Markt
28.03. – 03.04. Apo. im Vitalhaus, QLB
Hubertus-Apotheke
Veranstaltungen im Februar im Senioren-Wohnpark:
07.03.2016
ab 15:30 Uhr
Diavortrag mit Herrn Hass
10.03.2016
ab 10:00 Uhr
evangelischer Gottesdienst
18.03.2016
ab 09:30 Uhr
katholischer Gottesdienst
24.03.2016
ab 10:00 Uhr
Ostermarkt
Notdienst Altlandkreis:
von Montag 8.00 Uhr bis zum nächsten Montag 8.00 Uhr
(rund um die Uhr)
Zusatzdienst in Thale
Sonn- und Feiertage: 11.00 bis 12.00 Uhr
Samstags haben alle Apotheken individuell geöffnet.
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Häusliche
Krankenpflege
Jägerstraße 4b • 06502 Thale
Tel.: (0 39 47) 25 72
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wenn es um die Pflege geht.
Laut Prüfung durch den MDK »sehr gut«
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27.02.2016 | THALEKURIER 03 / 2016 | Amtlich
Sozialzentrum Bode e.V.
Karl-Marx-Str. 3 • 06502 Thale
Tel.: 03947/7 79 20 • Fax : 03947/ 77 92 29
E-Mail: [email protected]
Internet: www.sozialzentrum-bode.de
Allgemeine soziale Beratung
Mo. 08.00 – 17.00 Uhr, Die. – Do. 09.00 – 17.00 Uhr, Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Öffnungszeiten der Kleiderkammer
Mo. – Do. 08.00 – 16.30 Uhr, Freitag 08.00 – 12.00 Uhr
Jugendscheune Wendhusen
Öffnungszeiten: Montag – Samstag 15.00 Uhr – 21.00 Uhr
Ständige Angebote:
Mo – Sa Fitness- und Krafttraining
Mo – Sa Freies Spiel und Bewegung
Mo – Sa Tischtennis, Kickern, Billard, Dart, Boxen an Sandsack
Mo – Sa Basteln und Gestalten
Mo – Sa Entspannung
Mo – Sa Mach dich fit an der Wii
Mittwoch Gesunde Ernährung
Unsere Höhepunkte im März
01.03. 15.00 Uhr Fitnesstraining
02.03. 15.00 Uhr Gesunde Ernährung
03.03. 15.00 Uhr Kosmetik und Entspannung
04.03. 15.00 Uhr Mach dich fit an der Wii
05.03. 15.00 Uhr Spielenachmittag
07.03. 15.00 Uhr Kickern
08.03. 15.00 Uhr Tischtennis
09.03. 15.00 Uhr Hauswirtschaft
10.03. 15.00 Uhr Antiaggressionstraining
11.03. 15.00 Uhr Dartturnier / Friedrichsbrunn
11.03. 15.00 Uhr Schach
13.03. 15.00 Uhr Gedächtnistraining
14.03. 15.00 Uhr Strategiespiele
15.03. 15.00 Uhr Billard
16.03. 15.00 Uhr Tanz und Musik
17.03. 15.00 Uhr Star – Time mit Singstar
18.03. 15.00 Uhr Geschicklichkeitsspiele
19.03. 15.00 Uhr Kartenspiele
21.03. 15.00 Uhr Kreativwerkstatt - Ostern
22.03. 15.00 Uhr Kreativwerkstatt – Ostern
23.03. 15.00 Uhr Osterküche
24.03. 15.00 Uhr Ballspiele
24.03. 15.00 Uhr Kreativtag / Weddersleben
29.03. 15.00 Uhr Stadt – Land - Fluss
30.03. 15.00 Uhr Dart
31.03. 15.00 Uhr Kosmetik und Entspannung
Jugendzentrum Sputnik
Öffnungszeiten:
Telefon:
Internet:
E-Mail:
Montag bis Samstag: 14 – 21 Uhr
03947/77 99 04
www.sputnik-thale.de
[email protected]
Ständige Angebote für Kids 7 – 12 Jahre:
Montag
Fitness und Sport
DienstagLesezirkel
Mittwoch offenes Angebot
Donnerstag Erholsame Entspannung
FreitagTurniere
Mo – Sa
Basteln und Gestalten
Ständige Angebote für Jugendliche:
Mo – Sa
Fitness- und Krafttraining
Mo – Sa
Tischtennis, Kickern, Billard, Dart
Mo – Sa
Internetcafe/Multimedia
Unsere Höhepunkte im März:
01.03. 14.00 Uhr Kunstwerkstatt / Frühling
02.03. 15.00 Uhr Gesellschaftsspiele
03.03. 16.00 Uhr Entspannung
04.03. 15.00 Uhr Tischkicker
05.03. 15.00 Uhr Märchennachmittag
07.03. 15.00 Uhr Fußball
08.03. 14.00 Uhr Kunstwerkstatt / Frühling
09.03. 15.00 Uhr Gesunde Ernährung
10.03. 16.00 Uhr Entspannung
11.03. 15.00 Uhr Billard
11.03. 15.00 Uhr Dartturnier / Friedrichsbrunn
12.03. 15.00 Uhr Collagen / Frühling
14.03. 15.00 Uhr Mach dich fit an der Wii
15.03. 14.00 Uhr Kunstwerkstatt / Frühling
16.03. 15.00 Uhr Gesprächskreis
17.03. 16.00 Uhr Entspannung
18.03. 15.00 Uhr Dart
19.03. 15.00 Uhr Gestalten / Frühlingsdekoration
21.03. 15.00 Uhr Ballspiele
22.03. 14.00 Uhr Kreativwerkstatt / Frühling
23.03. 15.00 Uhr Osterküche
24.03. 10.00 Uhr Krabbelgruppe / KÜKENTREFF
16.00 Uhr Entspannung
24.03. 15.00 Uhr Kreativtag / Weddersleben
29.03. 14.00 Uhr Kunstwerkstatt / Frühling
30.03. 15.00 Uhr Spielenachmittag
31.03. 16.00 Uhr Entspannung
Bodetreff Steinbachstraße - Aktivgruppen
01.03.
03.03.
07.03.
08.03.
10.03.
14.03.
15.03.
17.03.
22.03.
24.03.
29.03.
29.03.
31.03.
09.00 Uhr
14.30 Uhr
09.30 Uhr
13.00 Uhr
09.00 Uhr
14.30 Uhr
09.30 Uhr
14.00 Uhr
09.00 Uhr
14.30 Uhr
09.30 Uhr
09.00 Uhr
14.30 Uhr
09.30 Uhr
09.30 Uhr
14.30 Uhr
17.00 Uhr
09.30 Uhr
Frauenfrühstück
Kreatives Gestalten
Kreative Gruppe
Frauengruppe Aktiv / Kegeln in Timmenrode
Frauenfrühstück
Kreatives Gestalten
Kreative Gruppe
Frauengruppe Aktiv / Wanderung Bodetal
Frauenfrühstück
Kreatives Gestalten
Kreative Gruppe
Frauenfrühstück
Kreatives Gestalten
Kreative Gruppe
Frauenfrühstück
Kreatives Gestalten
Frauengruppe Aktiv / Kinobesuch
Kreative Gruppe
Seniorenveranstaltungen
02.03.
03.03.
07.03.
09.03.
10.03.
14.03.
16.03.
17.03.
21.03.
23.03.
24.03.
30.03.
31.03.
13.30 Uhr
14.00 Uhr
14.00 Uhr
14.00 Uhr
13.00 Uhr
14.00 Uhr
14.00 Uhr
14.00 Uhr
14.00 Uhr
13.30 Uhr
14.00 Uhr
14.00 Uhr
14.00 Uhr
14.00 Uhr
14.00 Uhr
14.00 Uhr
14.00 Uhr
Kulturgruppe / Scheunencafe Drahtzug
Entspannung in der Bodetal Therme
Herbstzeitlose / Kaffeerunde im Sputnik
Kaffeerunde
Kegeln in Timmenrode
Entspannungsgruppe
Kaffeerunde
Bewegungsübungen
Entspannung in der Bodetal Therme
Herbstzeitlose / Kaffeerunde im Sputnik
Kaffeerunde
Bewegungsübungen
Entspannungsgruppe
Kaffeerunde
Entspannung in der Bodetal Therme
Herbstzeitlose / Frühlingsfahrt
Kaffeerunde
26
Kirchen in Thale | THALEKURIER 03 / 2016 | 27.02.2016
Ev. Kirche in Thale, Warnstedt und Friedrichsbrunn
Herz-Jesu-Gemeinde Thale (katholisch)
Veranstaltungen der Evangelischen Kirche in Thale:
Mittwoch, Freitag und Sonntag jeweils 9:00 Uhr - Gottesdienst
09.03. 14.30 Uhr Seniorennachmittag im Gemeindehaus
17.03. 09.30 Uhr Wort-Gottes-Feier im Seniorenheim “Bergblick”
18.03. 10.00 Uhr Wort-Gottes-Feier im Seniorenwohnpark
24.03. 20.00 Uhr Wort-Gottes-Feier, Agape u. Ölbergstunde
25.03. 15.00 Uhr Karfreitagsliturgie
26.03. 20.00 Uhr Feier der Osternacht
Ostersonntag kein Gottesdienst in Thale
28.03. 09.00 Uhr Heilige Messe
Di 01.03.
14 Uhr
Seniorenkreis mit Pastorin Kaus
St. Andreas
Fr 04.03.
17 Uhr
Ökumen. Weltgebetstag
Gottesdienst mit kubanischem Büffet
St. Andreas
Sa 05.03.
9-12 Uhr
Konfiprojekt mit Pastorin Kaus
(7. und 8. Klasse)
Gemeindehaus
Quedlinburg
Sa 05.03.
14.30 Uhr
Kindertreff mit Jona Randel
(ab Grundschule)
St. Andreas
So 06.03.
9.30 Uhr
Familiengottesdienst mit Chor
St. Andreas
So 06.03.
17 Uhr
So 02.08
9.30 Uhr
So 02.08.
10 Uhr
Di
Do04.08.
10.03.
Mo 07.03.
19.30 Uhr
Gottesdienst mit Abendmahl
Gottesdienst
Chor
Seniorencafé
Bonhoefferkirche
St. Andreas
Friedrichsbrunn
14 Uhr
10 Uhr
Seniorenkreis mit Pastorin Kaus
Gottesdienst
St. SeniorenAndreas
Di
Fr 04.08.
11.03.
19
Uhr Uhr
15.30
Feierabendandacht
mitJahre)
anschlieEltern-Kinder-Kreis
(0-6
ßendem Helfertreffen für die
mit Frauke Unglaub
St. St.
Petri
Andreas
Sa
So
So -12.03.
08.08.
09.08.
9.30 Uhr
Harzer Sommertage
Gottesdienst
und um die Petrikirche
mitinKindergottesdienst
St. St.
Petri
Andreas
Di 08.03.
14 Uhr
Gottesdienst mit Abendmahl
Friedrichsbrunn
23
St. Hauptstraße
Andreas
St. Andreas
wohnpark
Harzer Sommertage
ab 14 Uhr
bis 16.30 Uhr
Mo 14.03. 1019.30
Uhr
Uhr
Di 15.03.
14 Uhr
So 09.08.
Di 11.08.
ab 13 Uhr
Di 11.08.
19 Uhr
Do 17.03.
Sa 19.03.
14 Uhr
„Mal angenommen…!“
Chor
Gottesdienst zu den Harzer Som-
St. Petri
Gemeindeausflug zur Wassermühle
Gemeindenachmittag
Badersleben
versch.
Warnstedt
Bushaltestellen
mertagen mit Kindergottesdienst
Seniorencafé
mit Pastorin Kaus
Feierabendandacht
9-12 Uhr
St. Andreas
St.Andreas
St. Petri
Do 13.08.
10 Uhr
Fit for Konfi mit Jona Randel
(5.Gottesdienst
und 6. Klasse)
Sa14.08.
19.03.
Fr
14.30Uhr
Uhr
19.30
Kindertreff
mit Jona
Randel
Capella Juventa
(Eintritt
frei)
Friedrichsbrunn
Neue
Kirche
BadHauptstraße
Suderode 23
Sa
Sa 15.08.
19.03.
15
Uhr Uhr
16.30
9.30 Uhr
Trauung Schröder
Gemeindenachmittag
mitGottesdienst
Pastorin Kaus
St. Friedrichsbrunn
Petri
So 16.08.
So18.08.
20.03.
Di
149.30
Uhr Uhr
Di 22.03.
14 Uhr
Seniorencafé
17 Uhr
Tischabendmahl
Di 18.08.
19 Uhr
Do 20.08.
9.30 Uhr
Sa 22.08.
14 Uhr
So 23.08.
9.30 Uhr
Do 24.03.
Fr 25.03.
So 27.03.
So 27.03.
9.30 Uhr
Konzert eines Jugendorchesters
mit Kindergottesdienst
Gottesdienst
Seniorencafé
Feierabendandacht
Gottesdienst
Gottesdienst mit Abendmahl
Taufe von Alva Wolfram
8.30 Uhr
Auferstehungsblasen
mit Abendmahl
mitGottesdienst
dem Posaunenchor
9.30 Uhr
Ostergottesdienst mit
Gottesdienst mit
Abendmahl
anschließendem
Kirchencafé
Seniorencafé
Ostergottesdienst
So 23.08.
17 Uhr
Di
So25.08.
27.03.
149.30
Uhr Uhr
29.03.
Di 25.08.
14 Uhr
19 Uhr
So 30.08.
11 Uhr
Do 31.03.
10 Uhr
Seniorencafé
- Verabschiedung von
Feierabendandacht
Silvia Stierwald
Sprengelgottesdienst zum
Bonhoeffertag mit KinderGD
Gottesdienst
und dem Posaunenchor Thale
im „Humanas“ Pflegezentrum
Gemeindehaus
Seniorenwohnpark
Quedlinburg
23
St. Hauptstraße
Andreas
Andreas
beiSt.
Frau
Rönnecke
im St.
Garten
Andreas
St. Petri
St. Andreas
DRK
Friedrichsbrunn
Bergblick
23
St. Hauptstraße
Petri
Friedhof Thale
St.Georg
Warnstedt
St. Petri-Kirche
St. Petri
St. Warnstedt
Andreas
Andreas
St. St.
Petri
Friedrichsbrunn
Bonhoeffer
Café
Friedrichsbrunn
Evangelischer Pfarrbereich Neinstedt
Wöchentliche Veranstaltungen in Neinstedt:
Lindenhofskirche:
Sonntags
9.30 Uhr
Gottesdienst
10.50 Uhr Gottesd. für Menschen mit Behinderung
Mittwochs 9.30 Uhr
MICHAEL – Andacht für Menschen
14.45 Uhr mit Behinderung
Donnerstags 18.30 Uhr Fürbittgebet (im Pfarrhaus Lindenstr.22)
Katharinenkirche:
Sonntags
11.00 Uhr
Montags
19.30 Uhr
Sonnabends 17.00 Uhr
Gottesdienst
Chor im Gemeinderaum, Steuerstraße 26
Junge Gemeinde, Sonnenwinkel
Besondere Gottesdienste / Veranstaltungen:
4.3. 17.00 Uhr Weltgebetstag im Betsaal
6.3. 11.00 Uhr Familiengottesdienst für den Pfarrbereich
(Katharinenkirche)
11.3. 19.00 Uhr Passionsandacht (Lindenhofskirche)
14.3. 14.00 Uhr Gottesdienst (Weddersleben)
18.3. 19.00 Uhr Passionsandacht (Lindenhofskirche)
20.3. 9.30 Uhr Pfarrbereichsgottesdienst (Lindenhofskirche)
21.-23.3.19.00 Uhr Kreuzwegandachten (Lindenhofskirche)
24.3. 18.00 Uhr Tischabendmahl im Betsaal
25.3. 9.30 Uhr Gottesdienst zum Karfreitag (Lindenhofskirche)
11.00 Uhr Gottesdienst zum Karfreitag (Katharinenkirche)
27.3. 7.00 Uhr Auferstehungsandacht, Friedhof der Ev. Stiftung
9.30 Uhr Ostergottesdienst (Lindenhofskirche)
11.00 Uhr Familien-Ostergottesdienst in Weddersleben
28.3. 15.00 Uhr Osterspaziergang Treffpunkt Kirche Stecklenberg
Informationen zum Pfarramt
Pfarrerin Kristin Heyser, Lindenstr. 22a, 06502 Thale / OT Neinstedt,
Tel.: 03947 / 77 251 51 | E-Mail: [email protected]
Das Pfarramtsbüro in Neinstedt, Lindenstraße 22 ist dienstags von
16.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. (Tel: 04947 / 77 67 88)
St. Stephani-Kirche Westerhausen
Regelmäßige Veranstaltungen
im Evangelischen
Regelmäßige
Veranstaltungen:
Junge Gemeinde
samstags, ab 17 Uhr
Www.jg-neinstedt.de
Neinstedt
Sonnenwinkel
Posaunenchor
Freitag 19.30 bis 21 Uhr
Auskunft über Kantorin Christine Bick
Gemeindehaus St.
Andreas
Informationen zum Pfarramt:
Pfarramt: Rudolf-Breitscheid- Straße 18, 06502 Thale
Pastorin:
Pastorin Franziska Kaus
Telefon:
0 39 47 / 77 68 839 oder 01 62 / 89 89 768
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
E-Mail:[email protected]
Homepage:www.evangelischekirchethale.de
Gemeindebüro: Catrin Schumann | Kirchstraße 2 | 06502 Thale
Tel. und Fax.: 0 39 47/2 334
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten:
Di 14 - 16 Uhr, Do und Fr 10 - 12 Uhr
04.03. 18.00 Uhr 13.03. 09.00 Uhr 16.03. 14.00 Uhr
25.03. 09.00 Uhr 27.03. 10.00 Uhr Weltgebetstag, Winterkirche Ditfurt
Gottesdienst
Frauenhilfe
Gottesdienst
Familiengottesdienst mit Taufe
wöchentliche Termine:
Do Kinderkirche 15:30 Uhr, Kirchenchor 20:00 Uhr
Fr
Bläserchor
18:00 Uhr
Zu den Gottesdiensten lädt Ihre Ev. Kirchgemeinde »St. Stephani«
und der GKR herzlich ein. Tel./Fax. 03946 6414
27
THALEKURIER 03 / 2016 | Aktuelles
Jahreshauptversammlung des Harzklub-Zweigvereins Thale e.V.
Thales Veranstaltungskalender hatte am 05.02.2016 einiges
zu bieten: Karneval im Klubhaus und Lichtereinkauf in der KarlMarx-Straße. Nichts davon konnte 74 Harzklubmitglieder abhalten, zur Jahreshauptversammlung ihres Zweigvereins zu gehen.
Nur wenige Plätze im Rathaussaal blieben an diesem Abend unbesetzt. Vereinsvorsitzender Fritz
Nennhuber konnte neben Vertretern einiger befreundeter Harzklub- Zweigvereine, Ortsbürgermeistern und dem stellvertretenden Thaler Bürgermeister auch Herrn Dr. George vom Regional
Verband Harz e.V. begrüßen.
144 Wanderfreundinnen und Wanderfreunde,
so verkündete Nennhuber in seinem Referat,
sind zurzeit Mitglied im Thaler Harzklub. Gleichwohl bedankte er sich bei »seinen« Mitgliedern
für die erbrachten Aktivitäten im abgelaufenen
Jahr. Und es waren hier im Besonderen die Mitglieder der einzelnen Fachgruppen, welche erwähnt wurden. Organisieren von Wanderungen,
Wanderwegbeschilderung, Instandhaltung von
Wanderwegen, Seniorenarbeit und dies alles im
Ehrenamt. Highlight der Vereinsarbeiten in 2015
waren zweifelsfrei die Sanierung der Walpurgishalle. Eine Maßnahme, welche weit über die
Grenzen der normalen Vereinstätigkeit hinausging, aber auch über die Grenzen der Stadt Thale
hinaus gewürdigt wurde.
In mehreren Berichten und Beiträgen aller Medien, Presse, Hörfunk und Fernsehen wurde die
Bevölkerung über dieses Kleinod in der Nähe
des Hexentanzplatzes informiert. Dem Harzklub-Zweigverein Thale e.V. sei Dank, eine super
Werbung für die eigene Stadt. Zur JHV wurden
zwei langjährige, im Ehrenamt außergewöhnlich engagierte Vereinsmitglieder, mit viel Dank
von ihren Aufgaben entbunden. Naturschutzwart Hermann Wolke und Wegewart Klaus Dähre halten dem Zweigverein weiterhin die Treue
und werden den jeweiligen Nachfolger fachliche Unterstützung zukommen lassen. Die Stadt
Thale und der Harzklub-Zweigverein, eine schon
seit Jahren gute Partnerschaft. Herr Nennhuber
dankte dem Bürgermeister für die jährliche kommunale Unterstützung, welche in vielen Städten
und Gemeinden im Einzugsbereich des Harzklub
e.V. nicht die Regel ist!
Und mit Ausblick ins Jahr 2016 zeigte Nennhuber
auf, wo im Thaler Bodetal absoluter Handlungsbedarf besteht. Handlungsbedarf in Sachen
Wegesicherung bzw. Freigabe von Wegen nach
jahrelanger Sperrung. Tourismus in Thale heißt in
erster Linie BODETAL. Der Harzklub-Zweigverein
kann kleine bis mittlere Schäden an den Wegen
in diesem Bereich reparieren. Richtige und dringend notwendige Instandsetzungen, ähnlich der
Wegewart Klaus Dähre (links) u. Naturschutzwart
Hermann Wolke bei ihrer Verabschiedung aus dem
erweiterten Vorstand des Zweigverein Thale
Text u. Foto: Seiler
Hangsicherung oberhalb des Goetheweges, können nur in Gemeinsamkeit von Landesverwaltung und Stadt erfolgen, so Nennhuber.
Im zweiten Teil wurde gewählt. Für die nächsten
4 Jahre stimmten die anwesenden Mitglieder
über den neuen Vorstand ab. Änderungen gab
es in den Bereichen Wege- bzw. Naturschutzwart. Hier stellten sich neue Harzklubler erfolgreich der Wahl und der alte Vorstand ist wieder
der Neue. Das bestätigten die Anwesenden per
Handzeichen. Mit guten Wünschen für das Wanderjahr 2016 und einem »Glück auf« endete die
Jahreshauptversammlung.
28
Impressionen | THALEKURIER 03 / 2016
Winterferienaktionen des Sozialzentrums Bode e.V.
Baden im Ferienpark Wernigerode
Das Sozialzentrum hat im Rahmen der Winterferienaktion am 3. Februar
einen Erlebnistag in dem Hasseröder Ferienpark Wernigerode organisiert.
Fünfzehn Kinder und Jugendliche aus Thale und den Ortsteilen vergnügten
sich beim Baden.
Karnevalsumzug in Thale
Das Sozialzentrum Bode war wieder dabei und beteiligte sich mit den Jugendfreizeiteinrichtungen wieder am diesjährigen Karnevalsumzug mit zwei
eigenen Wagen, zahlreichen Mitarbeitern, Kindern und Jugendlichen. Entsprechend dem Motto »Manege frei – der Zirkus kommt« waren die Kinder
prächtig kostümiert und der Umzugswagen dekoriert. Im Klubhaus wurde im
Anschluss zünftig gefeiert.
Faschingsbäckerei (Jugendscheune Wendhusen)
Ein richtiges Getümmel herrschte in der großen Bäckerei zum Fasching. Die
Kinder kneteten selbst den Teig, formten Plätzchen, backten sie und verzierten
die lustigen Faschingsfiguren mit bunten Streuseln und Schokolade. Viel Spaß
bereitete das gemeinsame Verkosten der selbst hergestellten Backwaren.
Kreativwerkstatt (Jugendscheune Wendhusen)
In den Winterferien trafen sich etwa 50 Kinder, darunter auch Hortkinder,
um sich gestalterisch zu betätigen. Arbeiten aus Ton, Holz und Zinn wurden
gefertigt. Besonders beliebt bei den Kindern war das Zinngießen.
Schlittschuhlaufen in Braunlage
Rosenmontag in der Jugendscheune
Kinder der beiden Jugendfreizeiteinrichtungen des Sozialzentrums Bode und
der Ortsteile vergnügten sich beim Schlittschuhlaufen in Braunlage.
Spielenachmittag im Jugendclub Weddersleben
Am Rosenmontag feierten vierzig Kinder und Jugendliche aus Thale und
den Ortsteilen in der Jugendscheune gemeinsam Fasching. Toll kostümiert
erfreuten sich die Kinder am Schildkrötenlauf, der Faschingsapotheke mit
Liebestrank und dem Standesamt Wendhusen zum Abschluss von Faschings- Am letzten Ferientag hatte der Jugendclub Weddersleben zu einem Spielenachmittag eingeladen. Vierzig Kinder und Jugendliche waren gekommen.
ehen.
29
THALEKURIER 03 / 2016 | Impressionen
5. Harzer Modellbahn- & Modellbauschau in Thale
Am 13. Februar und 14. Februar 2016 fand die fünfte große Schau des Modellbaus der Harzregion in Kooperation mit dem Modellfliegerklub Ostharz
e.V. aus Quedlinburg, den Modelltruckfreunden Vorharz und dem Schiffsmodellclub Thale e.V. sowie vielen Gastausstellern aus dem deutschsprachigen
Raum im Klubhaus Thale statt.
Gasthaus „Zum Rübchen“
Das Team der Bäckerei Pfeiffer & der Gaststätte
„Zum Rübchen“ wünscht allen Kunden und Gästen
frohe Ostern
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Allröder Weihnachtstombola-Erlös für Kinderkrankenhaus in Ghana übergeben
Die Mädchen der 8a des Richard Weizsäcker Europagymnasiums haben
zum Weihnachtsmarkt in Allrode neue und guterhaltene Plüschtiere verlost. Den Erlös von 200 EUR haben sie am 20. Januar direkt an die Kinderärzte aus Ghana übergeben, welche gerade über die Rotarier zum
Hospitieren hier in Deutschland waren. Das Kinderkrankenhaus »Holy
Family Hospital« in Techiman wird vom Deutschen Kinderarzt Herrn Dr.
Mühlhäuser geleitet.
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Kurz berichtet | THALEKURIER 03 / 2016
Die beiden erfolgreichen Teams Neinstedt A und Neinstedt B nach der Siegerehrung. Foto: ESN
dieses Spiel mit 1:0 für Neinstedt. Sie gewannen in
der Folge bis auf ein Unentschieden alle weiteren
Spiele und durften damit hochverdient den Pokal
in Empfang nehmen.
Dass dieser Erfolg das Ergebnis harter Arbeit ist,
verdeutlicht auch das Abschneiden der Neinstedter B-Mannschaft, die im Rahmen des Thalenser
Turnier ebenfalls im Einsatz war und in ihrer Gruppe den dritten Platz belegte. "Gerade dieser Erfolg
muss auch als Zeichen dafür gelten, dass unsere
Fußballer in der Breite sehr gut aufgestellt sind,"
stellte Christian Franke, einer der Neinstedter Trainer voller Stolz fest.
Am 27.1.2016 hat die Trachtengruppe Altenbrak
e.V. den Spendenerlös aus dem Benefiz-Weihnachtskonzert in der Bergkirche zu Altenbrak von
400,00 € an die KITA Stiege übergeben. Von der
Leiterin Frau Schlösser, Kolleginnen und den Kindern wurde ein Trommellied, die Köhlerliesel und
die Jahresuhr vorgetragen. Die Trachtengruppe
sang den Kindern zwei Lieder mit zünftig Peitschenknall und Jodlern.
Der Vorsitzende Ernst Jirka und Stellvertreterin
Martina Weber übergaben die Spende, Süßigkeiten und Malutensilien. Auch in diesem Jahr wird
es am 25.11.2016 wieder ein Benefiz-Weihnachtskonzert in der Bergkirche geben. Auch hier geht
der Erlös wieder an eine Kindereinrichtung im
Landkreis Harz.
Männermannschaft genutzt werden. Die hofft, so
Trainer Christian Mielke am Rande der Übergabe,
dass wir am Ende der Saison von der Kreisliga in die
Kreis Oberliga aufsteigen. Bei dem Umbau hatten
die Fußballer selbst angepackt und nach der Entkernung alles für die neue Nutzung vorbereitet.
Unterstützung gab's von der "Fliesen Schreiber
GmbH Rieder". Das Unternehmen reagierte auf die
Anfrage der Fußballer aus Neinstedt kurzfristig und
half ganz unbürokratisch mit Fliesen und Material
für die neuen Sanitärräume. Trainer Christian Mielke dankte "Fliesen Schreiber"-Chef Peter Nitschke
und Maik Fye ausdrücklich für die Hilfe. " Wir als
Firma Fliesen Schreiber haben dem Verein gern
das Material als Spende zur Verfügung gestellt,
damit die Räume dort neu gestaltet werden konnten", so Nitschke. Und Maik Fye ergänzte: " Es gibt
immer eine Möglichkeit zu helfen". Als regionales
Unternehmen freue sich Fliesen Schreiber einen
weiteren Verein bei der Verschönerung der Einrichtung geholfen zu haben. "Damit fördern wir das
Ehrenamt", so Fye. In ähnlicher Form half das Unternehmen aus Gernrode dem Jugendklub Sputnik
(Fliesen & Material für den Gemeinschaftsraum),
der Freiwilligen Feuerwehr Stecklenberg (Fliesen &
Material für die Sanitärräume) und auch der Freiwilligen Feuerwehr Friedrichsbrunn (Fliesen & Material für den Schulungsraum).
Neinstedter Fußballer weiter in der Erfolgsspur
Vor wenigen Monaten erst wurden die Fußballer
der Evangelischen Stiftung Neinstedt Zweiter bei
den Landesmeisterschaften der Werkstätten für
behinderte Menschen. Im Rahmen eines Fußballturniers, dass die Neinstedter in der Mehrzweckhalle »Auf den Höhen« in Thale ausrichteten,
wurden sie ohne eine Niederlage unangefochten
Turniersieger. Insgesamt nahmen an diesem Turnier 11 Mannschaften aus ganz Sachsen-Anhalt
teil. Dabei begann das Turnier mit einem sportlichen Knüller. Gleich im ersten Spiel mussten sich
die Neinstedter mit dem späteren Zweiten Halle
auseinandersetzen. Nach hartem Kampf endete
Spendenerlös vom Altenbraker
Benefizkonert übergeben
Sanitäre Anlagen gespendet
Am 03.02.2016 wurden die neuen Sanitärräume an
die Fußballer von Germania Neinstedt übergeben.
Die alte Schulküche an der Turnhalle in Neinstedt
hat der Sportverein Germania Neinstedt in moderne Umkleideräume samt Duschen verwandelt. Der
im Sommer 2015 begonnene Umbau ist jetzt offiziell beendet und soll von den Fußballern der ersten
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THALEKURIER 03 / 2016 | Kurz berichtet
Ein ganz besonderer Wandertag
Neues Einsatzfahrzeug für die
Ortsfeuerwehr Neinstedt
Am 12.02.2016 öffnete am frühen Abend der Tierpark auf dem Hexentanzplatz seine Türen für eine ganz besondere Führung. Die Igelgruppe der Kita
»Frieden« wurde zusammen mit ihren Familien von dem Falken »Laila« begrüßt. Es wurden die Mufflons und Wildschweine gefüttert, die Wölfe beobachtet und das Frettchen »Zicke« durfte gestreichelt werden.
Als krönender Abschluss warteten ein Lagerfeuer und leckere Grillwürstchen
auf alle. Die Igelkinder und ihre Erzieherinnen bedanken sich ganz herzlich
bei den Mitarbeitern des Tierparks und den Eltern für diesen tollen Abend.
Am 22.01.2016 wurde in der Feuerwehr Stadt Thale ein neues Einsatzfahrzeug in den Dienst
gestellt. Die Beschaffung
wurde nötig, da der
Mannschaftstransportwagen (MTF)
seinen
Dienst
getan und vom
Alter auch nicht
mehr zeitgemäß war. Die
Brandschutzbedarfsplanung
sah eine Neubeschaffung der Neinstedt-19 (Funkkenner) vor. Um auch in Zukunft den Anforderungen gerecht zu werden, ist ein
Fahrzeugbeschaffungsplan entwickelt wurden, welcher nun nach und nach
umgesetzt wird. Nachdem im letzten Jahr eine neue Drehleiter beschafft wurde, wurde in diesem Jahr das 35.000 EUR teure Fahrzeug an die Ortsfeuerwehr
Neinstedt übergeben. Die vielen Gäste wünschten: »Allseits gute Fahrt und
Unfallfreiheit«. Der Ortswehrleiter Karsten Walter dankte dem Bürgermeister,
dem Stadtrat und allen beteiligten Personen und übernahm unter den großen
leuchtenden Augen seiner Ortswehrmitglieder den offiziellen Einsatzdienst.
Jahreshauptversammlung des Seniorenverbandes der Stadt Thale e.V.
Zu ihrer ersten Jahreshauptversammlung seit
Gründung des Seniorenverbandes im April 2015
versammelten sich 120 Mitglieder im Rathaussaal.
In seiner Begrüßungsrede hieß der Vorsitzende,
Herr Becker auch Vertreter des Sozialzentrums
Bode willkommen, unter deren Regie die zukünftige Integration der in Thale zu erwartenden
Flüchtlinge erfolgt. So konnte Herr Blasek aktuelle
Informationen hierzu geben und um weitere Aufgeschlossenheit und Unterstützung bitten.
Im Rechenschaftsbericht wurde Bilanz gezogen,
und festgestellt, dass alle geplanten Maßnahmen
im Interesse und zur Zufriedenheit unserer Mitglieder realisiert wurden. Besonders erfreulich
war, dass mit Gründung des neuen Verbandes die
Mitgliederzahl kontinuierlich angewachsen ist
und zurzeit 128 Mitglieder umfasst. Im Kassenbe-
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ges und bewährtes Bindeglied zwischen Vorstand
und Mitgliedern. Zur weiteren Verstärkung des Vorstandes wurde infolge personeller Veränderungen
Herr Schüler einstimmig zum Vorstandsmitglied
gewählt. Im Ergebnis der Diskussion wurde der Aktionskalender 2016 mit seinen über 30 geplanten
Veranstaltungen beschlossen und bildet somit die
Arbeitsgrundlage für den Seniorenverband.
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richt des Schatzmeisters, Herrn
Balcerowski, wurde analysiert,
dass im Berichtszeitraum sinnvoll und zielgerichtet mit den
finanziellen Mitteln umgegangen wurde, wobei er nochmals
die Notwendigkeit einer hohen
Finanzdisziplin und das Erfordernis der pünktlichen Zahlung
aller Verpflichtungen unterstrich. Der Stellvertreter des Vorsitzenden, Herr Morbitzer, würdigte die Arbeit des Vorstandes und unterstrich die
Notwendigkeit der Durchsetzung gemeinsamer
Standpunkte im Interesse einer sinnvollen Verbandsarbeit und der Umsetzung der Satzung. Eine
besondere Würdigung in seinen Ausführungen erfuhr die Arbeit der Ansprechpartner als ein wichti-
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Kurz berichtet | THALEKURIER 03 / 2016
Toni Krahls Rocklegenden
Musikalische Lesung exkl. im Kino „Central eater“ ale
Der Initiative Kultur für die Region ist es gelungen Toni Krahl im Rahmen seiner
Buch -Präsentationstour in das kleine aber sehr feine Kino nach Thale zu locken.
Erleben sie exklusiv im Central Theater in der Bahnhofstraße 5 in Thale Autobiografische Rockgeschichten auf Toni Krahl´s Rocklegenden – Premieren Tour
2016“ Als Frontmann von City kann Toni unerhörte und absurde Geschichten
erzählen, von legendären Musikerkollegen und solchen, die im Westen "abhanden" kamen. Mit Musikmanager Kai Suttner präsentiert er Rockgeschichten
aus dem Osten und wie sie sich seit 25 Jahren fortschreiben. Selbstverständlich
hat er seine Gitarre dabei, um den einen oder anderen legendären CITY Song
zu spielen. Toni Krahl freut sich schon jetzt riesig auf das Gastspiel im CentralTheater Thale, so Maik Fye Sprecher der Initiative Kultur für die Region. Der
Termin ist zurzeit noch in Vorbereitung (vorrausichtlich im Herbst 2016) der
THALEkurier wird berichten.
Der Ticketvorverkauf wird zeitnah über die Bodetal-Information möglich sein.
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Frauentags-Party – »DIE NACHT DER FRAUEN«
Prickelnde Erotik im Klubhaus ale
Zum Frauentag kann SIE sich mal richtig verwöhnen lassen. Sie sind jung, attraktiv und
durchtrainiert. Was ein Spiel der Fußball-Nationalmannschaft für den »echten« Mann,
ist der Auftritt der jungen sexy Männern für
die »echte« Lady! Vorbei sind die Zeiten, in
denen Frau sich geniert einen Men-Strip zu
genießen. Kein Wunder, denn die heiße Erotik, himmlischer Körper, Tanz mit viel Haut
ein Traum vieler Frauen ist. Zudem gibt es
an dem Abend weitere nette Überraschungen... und das tolle: Nur für Frauen!!! Also
Ladies nur keine Hemmungen....
Übrigens: die Männer dürfen gern ab 23.00 Uhr ebenso mitfeiern!
Da die Veranstaltung in diesem Jahr bereits am Samstag, dem 05. März 2016
um 20.00 Uhr stattfindet, ist sie in der Klubhausbar geplant.
Tickets unter Tel.: 03947 / 77 680 22 oder online www.tickets.bodetal.de
Buchlesung am 9. März
Genießen Sie die Buchlesung »Die Teufelsmauer am Harz« von Gottfried Bürger
und Egbert Günther am 9. März um 19 Uhr bei einem Gläschen Wein oder
Käffchen in den Räumlichkeiten des Sputnik im Lindenbergsweg. Organisiert
wird die Buchvorstellung von der Buchhandlung am Bodetal und der Bibliothek Thale vom Sozialzentrum Bode e.V.
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THALEKURIER 03 / 2016 | Veranstaltungstipps
Veranstaltungen
im Bodetal
11. Bildungsmesse im »Bildungs- und Technologiezentrum Thale«
»Bildung kann einen sehr glücklich und gelassen machen« (Günther Jauch)
Am Mittwoch, 16. März 2016, veranstaltet die
Stadtverwaltung Thale, in Zusammenarbeit mit dem
Landkreis Harz, dem BTZ Thale und der Kommunalen Beschäftigungsagentur Jobcenter Landkreis Harz
die 11. Bildungsmesse unter dem Motto »Der Nachwuchs ist unsere Zukunft« im Bildungs- und Technologiezentrum (BTZ), Am Bodeufer 2, in Thale.
Beginn der Veranstaltung ist um 9:00 Uhr mit der
Eröffnung durch den Bürgermeister der Stadt Thale Thomas Balcerowski, um den Schulen die Möglichkeit zu geben, diese Informationsveranstaltung
im Rahmen des Unterrichts zu besuchen. Ziel der
insgesamt fünfstündigen Veranstaltung ist es,
Schulabgänger konsequent zu fördern und somit
ein hohes Maß an Qualifikation, Allgemeinwissen
und Arbeitsmotivation zu erzeugen und die noch
unschlüssigen Jugendlichen der Region bei ihrer
Suche nach einem geeigneten Ausbildungs- oder
Studienplatz zu unterstützen. So werden den Schülern die verschiedenen Ausbildungsmöglichkeiten,
die sie hier in der Stadt Thale und der Umgebung
haben, aufgezeigt.
Die Stadt Thale möchte damit einen Beitrag dazu
leisten, junge Leute an den Standort THALE zu
binden, denn die Stadt THALE und der HARZ sind
lebens- und liebenswert. Firmen aus unterschiedlichen Bereichen präsentieren sich und geben Schülern sowie den Eltern die Möglichkeit, eventuell
auftretende Fragen im Gespräch mit kompetenten
Ansprechpartnern zu klären und sich über Ausbildungsberufe oder Studienangebote zu informieren. Unternehmen aus Dienstleistung und Service,
Gastronomie, Industrie, Handwerk und der öffentliche Dienst stellen sich vor.
Neugierig geworden? Dann kommen Sie am 18.
März von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr ins BTZ!
»Heißdampf-Schmidt« - Technik und Visionen
Im Hüttenmuseum Thale wird
auch heute noch ein Vorbild für
am 5. März eine Wilhelm
Techniker, Forscher und vor alSchmidt-Ausstellung eröffnet.
lem für junge Menschen.
Damit wird erneut an den beIn Thale gibt es einen besondedeutenden Pionier auf dem Geren Grund an ihn zu erinnern,
biet der Heiß- und Hochdruckdenn hier gibt es noch die
technik, Wilhelm Schmidt, ergrößte Kolbenkraftmaschine
innert.
der Region, die 1911 in der
Wilhelm Schmidt in WegeleAMA Aschersleben gebaut, bis
ben geboren, revolutionierte
1990 zuverlässig als Walzendie Dampfmaschine mehr als
zugmaschine für das Blockeinhundert Jahre nach James
walzwerk im Eisenhüttenwerk
Watt durch die Anwendung
Thale ihren Dienst versah.
von Heiß- und HochdruckHervorgehoben wird das grodampf. Er schuf damit auch
ße Schwungrad der Maschine,
die Voraussetzungen für den Erste Schmidtsche Heißdampfmaschine
eine Besonderheit bei derarBetrieb moderner Dampfkraft- von 1894 (heute im Deutschen Museum
tigen Antrieben. Es speicherwerke. Die Ausstellung geht München)
te größere Energiemengen
vom Leben Wilhelm Schmidts
und konnte damit die für den
aus und stellt vor allem seine Herangehensweise Walzprozess sehr unterschiedlich benötigten Eneran die Lösung von Problemen dar. Akribisch unter- giemengen bedarfsgerecht zur Verfügung stellen.
suchte er jedes Detail, wovon seine über eintausend Die Ausstellung wird am 17. April im Rahmen einer
in- und ausländischen Patente zeugen. Damit ist er Veranstaltung zum Tag der Industriekultur beendet.
Frauentagsparty mit
Menstrip-Show
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Unterhaltungsprogramm,
DJ und Tanz
05.03.2016, 20:00 Uhr
Klubhausbar €ale
OTTFRIED FISCHER
Zwischen Gerücht und Parkinson
(Kabarett)
>
>
>
mit Leo Gmelch, Musik
02.04.2016, 20:00 Uhr
Klubhaus €ale
Hilferuf des HSV Bode-Springer e.V.
Am Sonntag, den 24.01.2016 stellten wir mit erschrecken fest – Einbruch in Geräteschuppen
und Vereinshaus! Neben den zerstörten Türschlössern entwendeten die Diebe einen Heizstrahler mit Gasflasche, zwei Akku –Baustrahler, einen Freischneider sowie einen 10-l-Kanister
mit Benzin. Wir sind ein junger Verein! Mit privaten Vermögen und ganz viel Herzblut haben
wir uns eine Grundausstattung angeschafft und nun dies! Für unseren kleinen Verein ist dies
ein großer Verlust.
Welche Firmen oder gern auch Privatpersonen können uns bei der Wiederbeschaffung solcher
Dinge helfen? Wir würden uns wirklich sehr freuen, da uns momentan die finanziellen Mittel für
eine Neuanschaffung fehlen.
Ansprechpartner : Bettina Tannenberg
im Friseursalon Tannenberg ,Eisenbahnstraße 19, 06502 Thale ,Telefon:03947 2576
Besten Dank im Voraus für Ihre Unterstützung sagen alle Zwei- und Vierbeiner
vom HSV Bode-Springer e.V.
DIE Countrynight 2016
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>
>
u.a. Truck Stop, Tom Astor,
Linda Feller
25.06.2016, 20:00 Uhr
Bergtheater €ale
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Veranstaltungstipps / Rätsel | THALEKURIER 03 / 2016
Aufruf!
Noch Restkarten für die Wiener Operetten-Revue verfügbar!
Einen Querschnitt aus der Vielzahl der Operetten und Werke der großen Komponisten präsentieren die Mitglieder des GALA Sinfonie Orchesters Prag am 13.3.
Eintrittskarten erhalten Sie zum Preis ab 19 € in der Bodetal Information Thale.
Die Gewinner von jeweils 2 Freikarten für die Wiener Operetten-Revue sind Alfred
Keller und Martina Schulz aus Thale, von je 2 Karten für die »Pyrogames« sind
Hans-Georg Strehle aus Thale, Uwe Graf aus Neinstedt, Nicole Ege aus Westerhausen, Jessica Pfeiffer aus Altenbrak sowie Barbara Prager aus Friedrichsbrunn.
Kleine Stars ganz groß!
zu »65 Jahre Waldbühne Altenbrak«
Ein Grund für Altenbrak, ein Jubiläum einmal ganz anders zu feiern. Der Harzer Jodlermeister und die Trachtengruppe Altenbrak
möchten den Kindern der Grundschulen die Gelegenheit geben, sich einmal auf eine ganz besondere Weise zu präsentieren.
Wie wäre es mit einem kleinen Auftritt bei den »Kleinen Stars
ganz groß«? Egal ob in einer Gemeinschaft oder allein. Jeder ist
herzlich willkommen.
Termin: Samstag, den 11. Juni 2016 von 11 - 17 Uhr
Waldbühne Altenbrak / Rolandseck / Altenbrak
Anmeldungen nehmen wir jederzeit entgegen, gern per mail
unter [email protected] oder knopf@jodlermeister.
de oder per Fax 039 456 / 568 50. Bitte Name, Alter, Art der Präsentation und Dauer mit angeben. Wir würden uns sehr freuen,
wenn Sie uns bis zum 29.02.2016 eine Rückinformation geben
könnten, ob Sie teilnehmen oder nicht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Kollegin der Grundschule Dr. H. Blumenau aus Hasselfelde
sage ich einfach: Kommt mit und zeigt, dass der Harz etwas ganz
Besonderes kann, denn in diesen Kindern steckt unsere Zukunft!
PS: Für alle Gäste & Teilnehmer wartet am Ende der Veranstaltung eine Überraschung.
LÖSUNGSWORT:
Die Gewinner von je 2 Karten für die „Pyrogames“
sind Hans-Georg Strehle aus Thale, Uwe Graf aus
Neinstedt, Nicole Ege aus Westerhausen, Jessica Pfeiffer aus Altenbrak sowie Barbara Prager aus Friedrichsbrunn. Herzlichen Glückwunsch.
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