Nr. 953 • Woche 51/2009 • Der Titelschutz Anzeiger
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Nr. 953 • Woche 51/2009 • Der Titelschutz Anzeiger
DER DER TITELSCHUTZ ANZEIGER Nr. 953, Woche 51, 15. Dez. 2009 Nr. 953, Woche 51, 15. Dez. 2009 TITELSCHUTZ ANZEIGER Deutschlands führendes Spezialmedium für Titelschutz Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV und Film Gorny neuer Präsident des European Music Office „Mein Ziel ist es, Musik als politisches Schwerpunktthema in der europäischen Politik zu verankern. Wir müssen den Austausch, die Kooperation und die Mobilität der Musikschaffenden europaweit fördern, um damit den öffentlichen Zugang zu neuen Strukturen und Märkten in Europa zu erleichtern und die Entwicklung professioneller Organisationen in der europäischen Musikbranche zu unterstützen“, erklärte Prof. Gorny. Prof. Dieter Gorny (Foto), Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Musikindustrie e.V. ist neuer Präsident des European Music Office (EMO). Dies teilte der Verband in der vergangenen Woche mit. Gorny übernimmt den Vorsitz des EMO von Otto Donner. Der finnische Komponist war zehn Jahre lang Präsident des EMO. Das European Music Office ist ein internationaler gemeinnütziger Verein mit Sitz in Brüssel, der die musikalische Vielfalt fördert und die Interessen europäischer Musikschaffender weltweit vertritt. Seine Hauptaufgabe liegt im Aufbau von Musikprogrammen und Musikprojekten in der Europäischen Union. (al) INHALT SEITE Titelübersicht ...............................................................2 Presserechtliche Unterlassungsansprüche kostenrechtlich „dieselbe Angelegenheit“ .....................3 Neuregelung des Product Placements ...........................3 Titelschutzanzeigen: 64 neue Titel geschützt ........... 4-8 Impressum ....................................................................8 NRW-Landtag verabschiedet Landesmediengesetz Der Landtag NordrheinWestfalens hat ein neues Landesmediengesetz und ein geändertes WDR-Gesetz verabschiedet. Einer der Schwerpunkte ist die Änderung des § 33 Abs. 3 LMG, die Beteiligungen von Verlegern an Rundfunkunternehmen regelt. Zeitungsverlage können sich in Zukunft bis zu 100% an Rundfunkunternehmen beteiligen, sofern sie dadurch keine vorherrschende Meinungsmacht erlangen. Um die Vielfalt des Programms zu erhalten können die Medienunternehmen zwischen drei Instrumenten wählen: Schaffung eines Programmbeirates, Einräumung von Drittsendezeiten oder Verpflichtungszusagen. Bei einer Verpflichtungszusage können die Unternehmen nun auch eigene Sicherungsinstrumente vorschlagen, die auf ihre jeweilige Situation zugeschnitten sind. Bewertet werden die Vorschläge dann von der zuständigen Landesanstalt für Medien (LfM). Bei einer Beteiligung von bis zu 25% sind keine vielfaltsichernden Maßnahmen erforderlich. Auch der Jugendschutz im Internet soll durch Neuregelungen verschärft werden. Da viele Telemedien-Anbieter gegen Untersagungsverfügungen der Landesmedienan- stalten vorgehen, fällt mit der Neuregelung des Landesmediengesetzes die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen weg. So soll verhindert werden, dass jugendgefährdende Inhalte bis zur gerichtlichen Klärung im Netz frei zugänglich bleiben. NRW-Medienminister Andreas Krautscheid erklärte: „Der technologische Fortschritt stellt die Anbieter von klassischen Medien vor große Herausforderungen. Um in der Krise erfolgreich bestehen zu können, müssen neue Geschäftsmodelle und multimediale Aktivitäten entwickelt werden. Mit dem neuen Landesmediengesetz schaffen wir zukunftssichere Rahmenbedingungen, die Medienunternehmen weitere Wachstumschancen ermöglichen.“ Die NRW-Zeitungsverleger begrüßten das Landesmediengesetz. „Unsere Verlage können jetzt die notwendige Entwicklung zu Medienhäusern fortsetzen, neue Programmangebote im lokalen Fernsehen verwirklichen, aber auch neue Arbeitsplätze im Medienbereich schaffen“, so Clemens Bauer, Vorsitzender des Zeitungsverlegerverbandes Nordrhein-Westfalen (ZVNRW), über die Entscheidung. (al) www.titelschutzanzeiger.de · Fon: +49 (40) 60 90 09-61 · Fax: +49 (40) 60 90 09-66 1 DER TITELSCHUTZ ANZEIGER Nr. 953, Woche 51, 15. Dez. 2009 Die 64 neuen Titel dieser Woche 21st Century Adventurer A Abenteurer des 21. Jahrhunderts ADEL DICH ausgeträllert B Bundesrepublik Deutschland - Der betrogene Betrüger D Dach + Holzbau - Das Profimagazin für Dachdecker und Zimmerer dach + holzbau - Das Profimagazin für Dachdecker und Zimmerer Dance your Ass off Das grosse Tanz-Specktakel Das Adventsfest der Gefühle Das Adventsfest der Mundharmonika Das Adventsfest der Operette Das Anti-Integrationsbuch Das grosse Quizz der Volksmusik Das grosse Volksmusikquizz Das Quizz der Volksmusik Das Volksmusikquizz Der Alpenkönig Der Energiemanager Diabetes Ratgeber Diabetes-Ratgeber Dick & Dance! Die grosse DampferShow Dr. Talk Drei Mann in einem Boot Komiker im Wasser E Es wächst zusammen Expedition Tierwelt Extra für die Frau F Frauensache G Geschichte und Wissen GET - green energy technology H History Now! Hörcollection Hörkollektion I Immer Jule J Juwelier Umschau K KULTURELLES KULTURTIPP Schleswig-Holstein (SH) M My Way IHR LIFETIME-PORTAL N natürlich gesund & munter natürlich gesund + munter natürlich gesund und munter O Oldtimer regional one life - one number Ostrock trifft Mundharmonika P Pony Girl Pony Girls Pony-Girl Pony-Girls R Ratelust S Schüttel Deinen Speck weg! Schüttel Deinen Speck! Sexy T Tanz Deinen Speck weg! Tanz den Speck weg! Tanz Dich schlank! The Secret totgequatscht W Weihnachten mit Maxi Arland Weltgeschichte kompakt Wir haben keine Finanzkrise der Banken, sondern eine Krise der Gesellschaft! - Die Abzocker gehören eingesperrt Z Zauber der Mundharmonika Zwei übern Berg Die nächste Ausgabe erscheint am 2 Der Titelschutz Anzeiger Der Titelschutz Anzeiger mit Der Software Titel 22.12.2009, Woche 52, Nr. 954 Anzeigenschluss: 18.12.2009, 10 Uhr 12.01.09.2010, Woche 02, Nr. 955 Anzeigenschluss: 08.01.2010, 10 Uhr DER TITELSCHUTZ ANZEIGER Nr. 953, Woche 51, 15. Dez. 2009 Presserechtliche Unterlassungsansprüche zweier Betroffener sind kostenrechtlich „dieselbe Angelegenheit“ Das Landgericht Hamburg (Az. 324 O 174/09 und 324 O 175/09) hat entschieden, dass die Unterlassungsansprüche zweier Betroffener kostenrechtlich dieselbe Angelegenheit (§ 15 Abs. 2 RVG) darstellen, wenn beide aufgrund desselben Beitrags gegen dasselbe Medium vorgehen. gen die Berichterstattung vor und ließen die Beklagte mit wortgleichen Schreiben abmahnen. Mit ihren späteren Hauptsacheklagen verlangten die Brüder u.a. Freistellung von den vorgerichtlichen Abmahnkosten. Diese hatte der Anwalt ihnen jeweils in voller Höhe in Rechnung gestellt. Die Beklagte hatte auf ihrer Internetseite einen Beitrag über zwei prominente Brüder veröffentlicht. Beide Brüder gingen separat, jedoch vertreten von demselben Rechtsanwalt, ge- Das Landgericht entschied, dass trotz des separaten Vorgehens kostenrechtlich nur eine Angelegenheit vorliege und damit nur eine Anwaltsgebühr entstanden sei. Das Landgericht ar- gumentierte, dass die Aufträge der beiden Brüder angesichts der identischen Berichterstattung und des identischen Ziels zusammengehörten. Ferner seien die Aufträge auch einheitlich bearbeitet worden. Die höchstpersönliche Natur der Unterlassungsansprüche hindere nicht deren gemeinsame bzw. einheitliche Prüfung, Anmeldung und Durchsetzung. Erstattungsfähig waren die Abmahnkosten daher nur in folgender Höhe: Für beide Gegenstände (Un- terlassungsansprüche) war zunächst ein kumulierter Gegenstandswert zu bilden (vgl. § 22 Abs. 1 RVG). Hieraus war eine einheitliche Anwaltsgebühr zur berechnen. Diese Gebühr schuldeten die Brüder ihrem Anwalt je zur Hälfte. Nur in dieser Höhe konnten sie daher von der Beklagten Freistellung verlangen. Quelle: www.damm-mann.de Neuregelung des Product Placements - „MedienWirtschaft“ berichtet versteht sich als Periodikum für aktuelle betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Fragestellungen im Kontext von Medienunternehmen, Medienmärkten, Medienmanagement und Medienökonomie. Autor Dr. Ralph Oliver Graef (GRAEF Rechtsanwälte, Hamburg) berichtet über die Realität des Product Placement im deutschen Fernsehen und beleuchtet die künftigen Möglichkeiten von Produktplazierungen. Dabei behält er besonders den Grundsatz der Trennung von Werbung und Programm im Blick. Die neue Ausgabe der Zeitschrift „MedienWirtschaft“ beschäftigt sich u.a. mit der Umsetzung der EU-Richtlinie über Audiovisuelle Mediendienste und der damit verbundenen Liberalisierung im Bereich Product Placement. Weitere Themen im neuen Heft 4/2009 der „ M e d i e n Wi r t s c h a f t “ : - Programmies als Quotenmacher? Der Einfluss von Filmankündigungen in TV-Magazinen auf den Sendeerfolg Aktuelle Veränderungen im Pressevertrieb Dr. Ralph Oliver Graef - „Nach vorn statt zurücklehnen“ - IPTV auf Wachstumskurs in Deutschland. „MedienWirtschaft“ erscheint mit 4 Ausgaben jährlich im Hamburger New Business Verlag GmbH & Co. KG. Die Zeitschrift Das Jahresabonnement kostet 69,- Euro (plus Versandkosten und USt.). Die Ausgabe 4/2009 kann zum Preis von 20,- Euro (plus Versandkosten und USt.) über www. medienwirtschaft-online. de oder abo@new-business. de bestellt werden. (al) 3 DER TITELSCHUTZ ANZEIGER Nr. 953, Woche 51, 15. Dez. 2009 Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für: Diabetes Ratgeber Diabetes-Ratgeber ausgeträllert totgequatscht in allen Schreibweisen und Darstellungsformen. in allen Schreibweisen und Darstellungsformen. Lausen Rechtsanwälte, Residenzstraße 25, 80333 München Gabriele Brinkmann, Püttmannsweg 9, 44803 Bochum Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für: Zwei übern Berg Frauensache Immer Jule ADEL DICH in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien und sonstigen Werkarten, insbesondere für Druckereierzeugnisse, Fernsehen, Film, Hörfunk, Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke sowie Softwareerzeugnisse. 4 Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für: GET - green energy technology in allen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen, Abkürzungen, Schriftarten, Wortverbindungen und Zusätzen für Medien, insbesondere für alle Printmedien und Druckerzeugnisse, SoftwareErzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen und sonstige audiovisuelle Medien, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, einschließlich CD-ROM, CD-I und DVD, ferner für elektronische und digitale Medien und Netzwerke einschließlich Online-Medien, Online- und Offline-Dienste sowie sonstige Mediendienstleistungen und Medienprodukte aller Art, für Domain-Bezeichnungen, Multimedia-Anwendungen, für Event-Merchandising sowie für Messen, Kongresse und sonstige Veranstaltungen aller Art. Rechtsanwalt Dr. Patrick Baronikians, Patent- und Rechtsanwälte Hofstetter, Schurack & Skora, Balanstraße 57, 81541 München Süddeutscher Verlag GmbH, Hultschiner Straße 8, 81677 München Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für: Unter Hinweis auf § 5 Ziff. 3 MarkenG nehme ich für meine Mandantin Titelschutz in Anspruch für die Titel Die grosse DampferShow Das Adventsfest der Gefühle Das Adventsfest der Operette Das Adventsfest der Mundharmonika Zauber der Mundharmonika Ostrock trifft Mundharmonika Weihnachten mit Maxi Arland Das grosse Quizz der Volksmusik Das Quizz der Volksmusik Das Volksmusikquizz Das grosse Volksmusikquizz Tanz den Speck weg! Dick & Dance! Tanz Dich schlank! Tanz Deinen Speck weg! Schüttel Deinen Speck weg! Schüttel Deinen Speck! Dance your Ass off Das grosse Tanz-Specktakel in allen Schreibweisen und Darstellungsformen. in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen, Abkürzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, grafischen Gestaltungen, entsprechenden Untertiteln und Zusammensetzungen für alle Medien, einschließlich Ton- und Bild-Tonträger, Film, Hörfunk, Fernsehen, Software, Off- und Online-Dienste, (Mobil-) Telefondienste, CD-ROM, CD-I, DVD, andere Datenträger und alle sonstigen CD-Derivate sowie sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Bücher und alle Printmedien. AS EVENTS GmbH, Hauptstraße 13 A, 39326 Farsleben Rechtsanwälte Dr. Uwe Lehmann-Brauns u.a., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin DER TITELSCHUTZ ANZEIGER Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für: Der Energiemanager Nr. 953, Woche 51, 15. Dez. 2009 Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für simsay Mobilfunk GmbH, Almstadtstraße 7 in 10119 Berlin und deren Internetseite www.simsaylife.de und/oder .com one life - one number in allen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen, Abkürzungen, Schriftarten, Wortverbindungen und Zusätzen für Medien, insbesondere für alle Printmedien und Druckerzeugnisse, SoftwareErzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen und sonstige audiovisuelle Medien, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, einschließlich CD-ROM, CD-I und DVD, ferner für elektronische und digitale Medien und Netzwerke einschließlich Online-Medien, Online- und Offline-Dienste sowie sonstige Mediendienstleistungen und Medienprodukte aller Art, für Domain-Bezeichnungen, Multimedia-Anwendungen, für Event-Merchandising sowie für Messen, Kongresse und sonstige Veranstaltungen aller Art. in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, in allen Wortverbindungen, Zusammensetzungen, Abkürzungen, Darstellungsformen, graphischen Gestaltungen, Schreibweisen und mit allen Zusätzen für alle Medien, insbesondere Hörfunk, Film, Fernsehen und sonstige elektronische Medien und Netzwerke einschließlich Offline- und Online- Diensten, sonstige audiovisuelle Medien sowie Software-Erzeugnisse, CD-ROM, CD-I, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich Unified Messaging Systems, SMS, WAP), Merchandising, öffentliche Veranstaltungen, Literatur- und Druckerzeugnisse. Süddeutscher Verlag GmbH, Hultschiner Straße 8, 81677 München simsay Mobilfunk GmbH, Almstadtstraße 7, 10119 Berlin Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 Markengesetz nehmen wir Titelschutz in Anspruch für: Hörkollektion Hörcollection Drei Mann in einem Boot Komiker im Wasser in allen Darstellungsweisen, Schreibweisen, Zusätzen, Schriftarten, Abwandlungen, Abkürzungen, Wortverbindungen, grafischen Gestaltungen, entsprechenden Zusätzen und Untertiteln, in allen Medien einschließlich Bild-, Ton-, Datenträger sowie Software- und Druckereierzeugnisse aller Art, Hörfunk, Film, Fernsehen sowie sonstige elektronische und digitale Medien und Netzwerke einschließlich off- und online-Dienste, CD-Rom, CD-I, Merchandising. jeweils in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen, Abkürzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, grafischen Darstellungen, Untertiteln, Zusammensetzungen und mit allen Zusätzen für alle Medien einschließlich Ton-, sowie Bild- und Tonträger, Film, Hörfunk, Fernsehen, Software, Off- und Onlinedienste, CD-Rom, CD-I, DVD, andere Datenträger und alle sonstigen CD-Derivate sowie für sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Bücher und alle Printmedien. KUKUK Rechtsanwälte, An der Alster 16, 20099 Hamburg Constantin Entertainment GmbH, Carl-Zeiss-Ring 3, 85737 Ismaning Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für: Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für: KULTURELLES KULTURTIPP Schleswig-Holstein (SH) Pony Girl Pony-Girl Pony Girls Pony-Girls in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, graphische Darstellungen, entsprechenden Zusätzen, Untertiteln und Zusammensetzungen, in allen Medien, einschließlich Tonträger, Bildtonträger, Film, Hörfunk, Fernsehen, Software, Off-und Onlineservices sowie Internet, CD-Rom, DVD und andere Datenträger sowie für sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien- und Netzwerke, Magazine, Bücher und alle Printmedien, Veranstaltungen, Dienstleistungen und Merchandising aller Art. in jeder Schreibweise, Darstellungsform, Schriftart, graphischen Gestaltung, Abwandlung, Abkürzung, Wortverbindung, Titelkombination als Einzel- und Reihentitel für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, elektronische und digitale Medien, sowie Offline- und Onlinedienste, audiovisuelle Medien und Multimedia-Anwendungen sowie Merchandising. Scherer Design, Stobbenbrook 17, 24119 Kronshagen Rechtsanwalt Dr. Marcus Pilla, Marienplatz 26, 80331 München 5 DER TITELSCHUTZ ANZEIGER Nr. 953, Woche 51, 15. Dez. 2009 Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für: Bundesrepublik Deutschland Der betrogene Betrüger Wir haben keine Finanzkrise der Banken, sondern eine Krise der Gesellschaft! Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für: Oldtimer regional in allen Schreibweisen und Darstellungsformen. in allen denkbaren Schreibweisen, Schriftarten und -größen, Darstellungsformen, Abkürzungen, Abwandlungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, graphischen Darstellungen, Untertitel und/oder Zusammensetzungen in allen Medien, insbesondere Zeitungen, Zeitschriften, Bücher und sonstige Druckerzeugnisse, Tonträger, Bild-/Tonträger, Film, Hörfunk, Fernsehen, digitale Datenträger (wie CD-ROM, CD-I, DVD, MD) und/oder Onlinedienste sowie Internet. Werner G. Roth, Brunnenbachstraße 21, 86157 Augsburg AMZV UG (haftungsbeschränkt), Königsbrücker Straße 96 Gebäude 32, 01099 Dresden Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantschaft Titelschutz in Anspruch für Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für folgenden Titel: Sexy Extra für die Frau in allen möglichen Schreibweisen, Wortverbindungen, Zusammensetzungen und Abkürzungen, Abwandlungen und Schriftarten und Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, Internet, alle elektronischen und digitalen Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-I, Off-Line- und On-Line-Dienste, Telekommunikationsdienstleistungen, Unified Messaging Systems, SMS, WAP sowie Softwareerzeugnisse aller Art. in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abkürzungen, Abwandlungen, Zusammensetzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, entsprechenden Untertiteln, grafischen Darstellungen und allen Zusätzen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Zeitungen und Zeitschriften, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Onlinedienste und sonstige Online-Medien und -Produkte sowie Internet. Poll Straßer Ventroni Feyock Rechtsanwälte, Oberanger 30, 80331 München RAe Löffler-Wenzel-Sedelmeier, Königstraße 1A, 70173 Stuttgart Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für: Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für die Titel - Die Abzocker gehören eingesperrt dach + holzbau - Das Profimagazin für Dachdecker und Zimmerer Dach + Holzbau - Das Profimagazin für Dachdecker und Zimmerer Geschichte und Wissen Weltgeschichte kompakt in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Wortverbindungen und Abwandlungen für Printmedien, elektronische und digitale Medien sowie Online-Dienste. in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, graphischen Gestaltungen, Schriftarten und Zusammensetzungen für alle Medien, insbesondere für Printmedien und/oder audiovisuelle und/oder elektronische und/oder digitale Medien, Film, Fernsehen, Rundfunk und Netzwerke, einschließlich On-Line-Dienste und Off-Line-Dienste, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art sowie für Dienstleistungen, Veranstaltungen und Unterhaltung aller Art. Sozietät Fraenkel, Faust, Gaedke, Kolbeplatz 4, 33330 Gütersloh Rechtsanwalt Dr. Axel M. Weniger, Ida-Ehre-Platz 14, 20095 Hamburg Über 55.000 archivierte Titel! Recherchieren Sie kostenlos unter www.titelschutzanzeiger.de 6 DER TITELSCHUTZ ANZEIGER Nr. 953, Woche 51, 15. Dez. 2009 Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für: Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für: Juwelier Umschau Das Anti-Integrationsbuch in allen Schreibweisen und Darstellungsformen. in allen Schreibweisen und Darstellungsformen. Convensis Group, Friedrichstraße 23 b, 70174 Stuttgart Nilgün Tasman, Filderblickweg 5, 70184 Stuttgart Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für: Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für: Abenteurer des 21. Jahrhunderts 21st Century Adventurer in allen Schreibweisen und Darstellungsformen. natürlich gesund und munter natürlich gesund & munter natürlich gesund + munter in allen Schreibweisen und Darstellungsformen. Moving Adventures Medien GmbH, Joachim Hellinger, Thomas Witt, Thalkirchner Straße 58, 80337 München Stein Consult GmbH, Parlerstraße 48, 70192 Stuttgart Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für: Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für: History Now! The Secret in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia Anwendungen (Online und Offline-Dienste). in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia Anwendungen (Online und Offline-Dienste). German Free TV Holding, Medienallee 7, 85774 Unterföhring ProSieben Television GmbH, Medienallee 7, 85774 Unterföhring Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für: Unter Hinweis auf §§ 5, 15 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für: Ratelust in allen Schreibweisen, sämtlichen Darstellungsformen, Schriftarten und Wortverbindungen, graphischen Gestaltungen, Abwandlungen und Abkürzungen für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse und Printmedien, Hörfunk, Fernsehen, Film, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und/oder digitale Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (Online- und Offline-Dienste). Taylor Wessing, Am Sandtorkai 41, 20457 Hamburg Expedition Tierwelt - Die Braunbären von Kamtschatka - Die Welt der grauen Riesen - Galapagos - geheimnisvolle Inselwelt in allen Schreibweisen, Wortverbindungen und Kombinationen für alle Printmedien, insbesondere Serien- und Einzelbandtitel sowie Bild-, Datenund Tonträger, insbesondere Video/DVD und Hörbücher. Rechtsanwalt Joachim Fauth, Wilhelm-Blos-Straße 62, 70191 Stuttgart 7 DER TITELSCHUTZ ANZEIGER Nr. 953, Woche 51, 15. Dez. 2009 Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für: My Way IHR LIFETIME-PORTAL in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Wortverbindungen und Kombinationen zur Verwendung in allen Medien, Produkte aller Art und Merchandising. smartin advertising, Gottesweg 56-63, 50969 Köln Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für: Der Alpenkönig in jeder Schreibweise, Darstellungsform, Wortverbindung und Titelkombination für Hörfunk- und Fernsehsendungen, audiovisuelle und elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen, Merchandising sowie Druckerzeugnisse. Karl-Heinz Hofmann, Barerstraße 39, 80799 München Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für: Dr. Talk in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia Anwendungen (Online und Offline-Dienste). N24 Gesellschaft für Nachrichten und Zeitgeschehen mbH, Postfach 04 04 24, 10062 Berlin Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für: Es wächst zusammen in allen Schreibweisen und Darstellungsformen. Helmut Lingen Verlag GmbH & Co. KG, Opladener Straße 8, 50679 Köln 8 Impressum: DER TITELSCHUTZ ANZEIGER Presse Fachverlag GmbH & Co. KG Nebendahlstr. 16 · 22041 Hamburg Fon: (040) 609 009 - 0 · Fax: (040) 609 009 - 66 [email protected] www.titelschutzanzeiger.de Verleger/Herausgeber: Redaktion/Anzeigen verantwortlich: Geschäftsanzeigen: Titelschutzanzeigen: Druckauflage: Verbreitete Auflage: Erscheinungsweise: Der Titelschutz Anzeiger mit Der Software Titel: Druckauflage: Verbreitete Auflage: Empfängerkreis: Peter Strahlendorf (v.i.S.d.P.) 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