Nach der Eheschließung Durch die Eheschließung können sich
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Nach der Eheschließung Durch die Eheschließung können sich
Nach der Eheschließung Durch die Eheschließung können sich Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ergeben, die Sie bestimmten Behörden und Stellen mitteilen müssen. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Änderung des Namens und der Adresse in Ihren Ausweisdokumenten und den Fahrzeugpapieren. Beachten Sie, dass bei Namensänderungen ein alter Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein durch die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ersetzt wird. Darüber hinaus sollten Sie die Änderungen folgenden Einrichtungen bekannt geben: Arbeitgeber Wenn Sie nach der Heirat einen neuen Namen tragen, sollten Sie dies Ihrem Arbeitgeber möglichst umgehend mitteilen. Dieser kann Ihre Namensänderung unter anderem der Sozialversicherung (Rentenversicherung und Krankenversicherung) mitteilen und Ihnen Ihre Lohnsteuerkarte vorzeitig aushändigen, damit Sie die notwendigen Änderungen auch darin vornehmen lassen können (z.B. Wechsel der Steuerklasse von I auf IV). Banken/Versicherungen Ihren neuen Namen sollten Sie den Banken und Versicherungsgesellschaften, bei denen Sie Konto-/Depotinhaber oder Versicherungsnehmer sind, schnellstmöglich anzeigen, um Nachteile zu vermeiden. In der Regel wird die Bank beziehungsweise die Versicherung einen Nachweis (z.B. Eheurkunde oder eine Kopie davon) von Ihnen verlangen. Kabelanbieter Wenn Sie selbst Vertragspartner des Kabelnetzbetreibers sind, müssen Sie ihm die Namensänderung mitteilen. In Baden-Württemberg ist die Kabel Baden-Württemberg GmbH (Kabel BW) der Kabelnetzbetreiber. Wenn Sie in einer Mietwohnung wohnen und nur der Vermieter einen Vertrag mit einem Kabelnetzbetreiber hat, müssen Sie dem Kabelnetzbetreiber Ihre Namensänderung nicht mitteilen. Wenn sich nicht nur Ihr Name ändert, sondern Sie auch Ihren Wohnsitz innerhalb des Landes BadenWürttemberg oder nach Baden-Württemberg verlegt haben, wenden Sie sich ebenfalls in der beschriebenen Weise an Kabel BW. Bei einem heiratsbedingten Umzug in ein anderes Bundesland wenden Sie sich an den jeweiligen Anbieter. Telefonanbieter Für die korrekte Rechnungsstellung und Ihren Eintrag in das Telefonbuch ist es wichtig, Ihre Namensänderung Ihrer Telefongesellschaft mitzuteilen. Meist können Sie dies telefonisch unter kostenfreien Servicenummern anzeigen und die Änderung Ihres Eintrags für die nächste Telefonbuchausgabe bekannt geben. Falls sich auch Ihre Adresse geändert hat, finden Sie Informationen über die Abmeldung und Anmeldung des Telefonanschlusses in der gleichnamigen Verfahrensbeschreibung. Versorgungsunternehmen Als Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses sind Sie in der Regel direkter Vertragspartner des jeweiligen Versorgungsunternehmens, dem Sie Ihre Namensänderung mitteilen sollten. Dies können Sie formlos durchführen – größere Anbieter bieten dazu auch Onlineformulare an. Wenn Sie Mieter sind, ist bei den Versorgern für Fernwärme, Gas und Wasser in der Regel nur Ihr Vermieter Vertragspartner, sodass Sie (außer an Ihren Vermieter) keine Änderungen mitzuteilen brauchen. Nur mit Ihrem Stromversorger besteht üblicherweise ein Vertrag, den Sie ändern sollten. Hat sich im Zusammenhang mit der Heirat Ihre Adresse geändert, sollten Sie sich umgehend ummelden beziehungsweise am neuen Wohnort anmelden.