Nach der Eheschließung Durch die Eheschließung können sich

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Nach der Eheschließung Durch die Eheschließung können sich
Nach der Eheschließung
Durch die Eheschließung können sich Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen
ergeben, die Sie bestimmten Behörden und Stellen mitteilen müssen. Gesetzlich
vorgeschrieben ist die Änderung des Namens und der Adresse in Ihren Ausweisdokumenten
und den Fahrzeugpapieren. Beachten Sie, dass bei Namensänderungen ein alter Fahrzeugbrief
oder Fahrzeugschein durch die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ersetzt wird.
Darüber hinaus sollten Sie die Änderungen folgenden Einrichtungen bekannt geben:
Arbeitgeber
Wenn Sie nach der Heirat einen neuen Namen tragen, sollten Sie dies Ihrem
Arbeitgeber möglichst umgehend mitteilen. Dieser kann Ihre Namensänderung unter
anderem der Sozialversicherung (Rentenversicherung und Krankenversicherung)
mitteilen und Ihnen Ihre Lohnsteuerkarte vorzeitig aushändigen, damit Sie die
notwendigen Änderungen auch darin vornehmen lassen können (z.B. Wechsel der
Steuerklasse von I auf IV).
Banken/Versicherungen
Ihren neuen Namen sollten Sie den Banken und Versicherungsgesellschaften, bei
denen Sie Konto-/Depotinhaber oder Versicherungsnehmer sind, schnellstmöglich
anzeigen, um Nachteile zu vermeiden. In der Regel wird die Bank beziehungsweise die
Versicherung einen Nachweis (z.B. Eheurkunde oder eine Kopie davon) von Ihnen
verlangen.
Kabelanbieter
Wenn Sie selbst Vertragspartner des Kabelnetzbetreibers sind, müssen Sie ihm die
Namensänderung mitteilen. In Baden-Württemberg ist die Kabel Baden-Württemberg
GmbH (Kabel BW) der Kabelnetzbetreiber. Wenn Sie in einer Mietwohnung wohnen
und nur der Vermieter einen Vertrag mit einem Kabelnetzbetreiber hat, müssen Sie
dem Kabelnetzbetreiber Ihre Namensänderung nicht mitteilen. Wenn sich nicht nur Ihr
Name ändert, sondern Sie auch Ihren Wohnsitz innerhalb des Landes BadenWürttemberg oder nach Baden-Württemberg verlegt haben, wenden Sie sich ebenfalls
in der beschriebenen Weise an Kabel BW. Bei einem heiratsbedingten Umzug in ein
anderes Bundesland wenden Sie sich an den jeweiligen Anbieter.
Telefonanbieter
Für die korrekte Rechnungsstellung und Ihren Eintrag in das Telefonbuch ist es
wichtig, Ihre Namensänderung Ihrer Telefongesellschaft mitzuteilen. Meist können Sie
dies telefonisch unter kostenfreien Servicenummern anzeigen und die Änderung Ihres
Eintrags für die nächste Telefonbuchausgabe bekannt geben. Falls sich auch Ihre
Adresse geändert hat, finden Sie Informationen über die Abmeldung und Anmeldung
des Telefonanschlusses in der gleichnamigen Verfahrensbeschreibung.
Versorgungsunternehmen
Als Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses sind Sie in der Regel direkter
Vertragspartner des jeweiligen Versorgungsunternehmens, dem Sie Ihre
Namensänderung mitteilen sollten. Dies können Sie formlos durchführen – größere
Anbieter bieten dazu auch Onlineformulare an. Wenn Sie Mieter sind, ist bei den
Versorgern für Fernwärme, Gas und Wasser in der Regel nur Ihr Vermieter
Vertragspartner, sodass Sie (außer an Ihren Vermieter) keine Änderungen mitzuteilen
brauchen. Nur mit Ihrem Stromversorger besteht üblicherweise ein Vertrag, den Sie
ändern sollten.
Hat sich im Zusammenhang mit der Heirat Ihre Adresse geändert, sollten Sie sich umgehend
ummelden beziehungsweise am neuen Wohnort anmelden.