Spezialfragen zur französischen Umsatzsteuer

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Spezialfragen zur französischen Umsatzsteuer
Spezialfragen zur
französischen Umsatzsteuer
28. September 2012
Inhaltübersicht
§
Allgemeine Hinweise
• Anwendungsberecih
v Keine Organschaft in Frankreich ausser bei Zahlung der Umsatzsteuer
v Befreiungsschwelle für kleine Unternehmen
v Umkehr der Steuerschuldnerschaft : wenige Fälle
• Steuerbefreiung
v Immobiliengeschäfte : Neue französische Übertragungsbesteuerungen
und Kumulierung mit Eintragungsgebühren
• Vorsteuerabzug
v Französische Regeln : Anwendung des Abzugskoeffizienten (teilweise
bei Verwendung)
v Vergleich mit Deutschland
• Steuersätze
v Änderungen in Frankreich seit dem 1. Januar 2012
v Spezielle ermässigte Steuersätze
»
»
bezüglich der Art der Waren: Arzneien, Presse
bezüglich der Territorialität: Korsika und Überseedepartemente
2
Inhaltübersicht
§
Territorialität
• Besonderheiten Korsika und Überseedepartemente
• Umsatzsteuerliche Behandlung von Waren- und
Konsignationslagern
• Umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen in Bezug auf
Gebäude
§
Pflichten des Steuerpflichtigen
•
•
•
•
Registrierung
Formerfordernissen an die Rechnungsstellung
Erklärungenspflichten
Buchhaltungsregeln
3
Anwendungsbereich
Anwendungsbereich
§
§
Keine Organschaft in Frankreich
… ausser bei Zahlung der Umsatzsteuer
• Seit dem 1. Januar 2012 können die Konzerngesellschaften für
eine Zentralisierung der Umsatzsteuerzahlung auf die
Muttergesellschaft optieren
• Folgende Bedingungen müssen vorliegen
v Das Kapital der Tochtergesellschaften muss direkt oder indirekt mit mehr als
50 % von der Muttergesellschaft gehalten werden
v Die Gesellschaften müssen ihre Geschäftsjahre zeitgleich beginnen und
abschließen
v Sie müssen dem normalen Umsatzsteuerverfahren unterliegen
v Sie müssen ihre Ergebnismeldungen auf elektronischem Weg der Direction
des Grandes Entreprises übermitteln
» Umsatz oder gesamt Bruttoaktiva von mehr als 400 Mio€
» von einer Gesellschaft mit mehr als 50 % gehalten werden, die dieses Kriterium
erfüllt
5
Anwendungsbereich
• Modalitäten und Optionsdauer
v Die Option muss von der Muttergesellschaft abgeben werden und
die Konzernmitglieder müssen sich damit einverstanden erklären
09/12
01/13
Abgebung
Abgabe
derder
Option
Option
01/14
01/15
Januar-Januar
Aufhebung der
Option
Beginn
In
Krafttrettung
der Option
der Option
Anfangszeitraum
Angansdatum desvon
Zeitraumes
zwei Jahren
von 2
Jahren
v Jedes Konzernmitglied ist verpflichtet, sich mit der
Muttergesellschaft gemeinschaftlich an die Rechte zu halten und
gesamtschuldnerisch Strafzahlungen zu übernehmen, zu deren
Entrichtung es mangels Option verpflichtet ist
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Anwendungsbereich
§
Befreiungsschwelle für kleine Unternehmen
• Wenn der Umsatz im Jahr N-1 nachfolgend aufgeführten
Schwellen nicht überschreitet
v 81 500 € bei Veräußerung von Waren, Gegenständen, Artikeln und
Lebensmitteln zur Mitnahme oder Verzehr an Ort und Stelle oder die
Bereitstellung von Wohnraum
v 32 600 € bei den sonstigen Dienstleistungen
• Bei Überschreitung die Mindestwerte sind die Steuerpflichtigen
zur Zahlung der Umsatzsteuer für die Transaktionen verpflichtet,
ab Beginn des Monats, in dem die Schwelle überschritten wird
• Diese Umsatzsteuerbefreiung
v gilt für alle Unternehmensform
v steht den neugegründeten Unternehmen im ersten Geschäftsjahr zu, sofern
die Umsatzschwelle nicht erreicht wird
• Die Option zur Zahlung der Umsatzsteuer ist möglich
è Rückerstattung der Vorsteuer und insbesondere die Vorsteuer auf die
Investitionen
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Anwendungsbereich
§
Umkehr der Steuerschuldnerschaft : wenige Fälle
• Innergemeinschaftlicher Erwerb
• Dreiecksgeschäft mit Vereinfachungsregelung
• Güterlieferungen und Dienstleistungen durch einen im Ausland
ansässigen Lieferanten oder Dienstleister
• Erdgas- und Stromlieferungen durch einen im Ausland ansässigen
Lieferanten oder Dienstleister
• Übertragung der Treibhausgasemissionszertifikate
• Lieferungen und Dienstleistungen, die unaufbereitete
Industrieabfälle und wiederverwertbare Materialien erfassen
8
Anwendungsbereich
§
Steuerbefreiung : Immobiliengeschäfte
• Neue französische Übertragungsbesteuerungen und Kumulierung
mit Eintragungsgebühren
v Die Reform ist am 11. März 2010 in Kraft getreten
v Transaktionen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit sind
umsatzsteuerpflichtig
v Transaktionen außerhalb einer gewerblichen Tätigkeit sind normalerweise
nicht umsatzsteuerpflichtig: wenige Fälle
v Eigenlieferungen: Besteuerung wenn ein Umsatzsteuerpflichtiger errichtet
oder errichten lässt
» ein neues Gebäude auf einem Baugrundstück
» oder auf einem bereits ihm gehörenden Gebäude
v Seit der Reform sind die entgeltlichen Vermögensübertragungen von der
Umsatzsteuer auf Veräußerung abgesondert worden. So kann eine
Transaktion sowohl der Umsatzsteuer als auch der Übertragungsgebühr
unterliegen
» 5,09 % als normaler Steuersatz
» 0,715 % als ermäßigter Steuersatz
9
Anwendungsbereich
§ Vorsteuerabzug
•
•
Französische Regeln : Anwendung des Abzugskoeffizienten
(teilweise bei Verwendung)
Der Umsatzschlüssel entspricht dem Ergebnis von drei
Verteilungsschlüsseln
Steuerpflichtigkeitsschlüssel x Vorsteuerabzugsschlüssel x
Berichtigungsschlüssel
•
Jeder Schlüssel wird zuerst provisorisch beim Erwerb des
Gegenstandes oder der Dienstleistung festgelegt
v Sie müssen vor dem 25. April des darauffolgenden Jahres endgültig
festgelegt werden
10
Anwendungsbereich
§
Vorsteuerabzug
• Steuerpflichtigkeitsschlüssel – Verwendungsprinzip
v entspricht dem Verhältnis der Verwendung des Gegenstandes oder
der Dienstleistung bei der Durchführung von
umsatzsteuerpflichtigen Transaktionen und wird ab dem Erwerb,
dem Import oder der ersten Verwendung eines Gegenstandes oder
einer Dienstleistung bestimmt
v Sie muss die reelle Verwendung jedes Gegenstandes oder jeder
Dienstleistung richtig wiedergeben
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Anwendungsbereich
§
Vorsteuerabzug
• Vorsteuerabzugsschlüssel
v bringt das Prinzip zum Ausdruck, wonach bei versteuerbaren
Transaktionen die Vorsteuer nur bei den Gütern oder
Dienstleistungen abgezogen werden kann, die für eine
abzugsberechtige Transaktion verwendet werden
v Für Gegenstände und Dienstleistungen der gemischten
Verwendbarkeit entspricht der Schlüssel dem Quotienten aus
»
»
Zähler = jährlicher Gesamtbetrag des Umsatzes, der sich aus
Transaktionen ergibt, die ein Abzugsrecht eröffnen
Nenner = jährlicher Gesamtbetrag des Umsatzes, der sich aus
versteuerbaren Transaktionen ergibt; das bedeutet, der Umsatz
entspricht den Transaktionen, bei denen ein Abzugsrecht besteht (=
Zähler) und der Umsatz entspricht den Transaktionen, die kein
Abzugsrecht eröffnen
> z.B. meisten Transaktionen, die im Inlandumsatz von der Umsatzsteuer
befreit sind
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Anwendungsbereich
§
Vorsteuerabzug
• Berichtigungsschlüssel
v gibt der maximale Anteil der Steuer an, deren Abzug von einer
Aufwendung durch die Vorschrift erlaubt wird
v Dies entspricht
» eins, wenn der Gegenstand oder die Dienstleistung nicht von einem
Ausschluss oder einer Einschränkung des Vorsteuerabzugsrechts
betroffen ist
» null, wenn der Gegenstand oder die Dienstleistung vom Ausschluss des
Abzugsrechts betroffen ist
» zwischen null und eins, wenn der Gegenstand oder die Dienstleistung
von einer Einschränkung des Abzugsrechts betroffen ist
v Beispiele
» Für ein Privatwagen: 0
» Für Diesel
>
>
= 1 für Nuztfahrzeuge
= 0.8 für Personenkraftwagen
13
Anwendungsbereich
§
Vergleich mit Deutschland
Geleistete Aufwendungen
Personenbeförderung (Taxi, Fahrkarten SNCF, Flugtickets…)
Fahrzeuge und
Personenkraftwagen
Nebenleistungen (Mieten,
Nutzfahrzeuge
Wartung)
Autobahngebühren
Parken
Personenkraftwagen (Kunden oder Personal)
Treibstoffe
Nutzfahrzeuge
Normalbenzin, verbleites und unverbleites Superbenzin
Diesel
Nutzfahrzeuge
Personenkraftwagen
Bewirtungskosten
Flüssig- und Erdgas
Elektrizität
Nutzfahrzeuge
Personenkraftwagen
(wenn ausschließlich mit Elektrizität betrieben )
zugunsten der Kunden
zugunsten der Führungskräfte und der Beschäftigten
Hotelkosten
Geschenke
zugunsten der Kunden
zugunsten der Führungskräfte und der Beschäftigten
Wert unter 65 €
Wert über 65 €
Werbegeschenke
14
Frankreich
Deutschland
nein
ja
nein
ja
nein
ja
ja
ja
(am Arbeitsort)
ja
nein
ja
ja
(in Höhe von 80 %)
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
(geschäftliches
Interesse)
ja
nein
ja
nein
ja
(unter Bedingungen)
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
Anwendungsbereich
§
Vergleich mit Deutschland
Geleistete Aufwendungen
Frankreich
Deutschland
Standmiete
ja
ja
Nebenkosten
ja
ja
Nutzfahrzeuge
ja
Mobiliarmiete
ja
Telekommunikation
ja
Betriebskosten
ja
Messe
Verbindungsbüro
ja
ja
(unter Bedingung)
ja
"Ja unter Bedingung" = steuerbefreit, Umsatzsteuerforderung bei Inrechnungstellungunbekannter Begriff in Frankreich
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Anwendungsbereich
§
Vergleich mit Deutschland
Geleistete Aufwendungen
Frankreich
Deutschland
ja
ja
ja
ja
ja
ja
Konferenzen/Seminare
ja
Honorare/Rechtsanwälte
ja
Consulting
ja
ja
ja
(unter Bedingung)
ja
(unter Bedingung)
ja
(unter Bedingung)
Konzerninterne Rechnung
Beziehunge EDV
zwischen den
Gesellschaften Fortbildung
SubWerbung Marketing
unternehmen
Warentransport
ja
ja
ja
Forschung und Versuche
ja
ja
Montage/Wartung
ja
ja
"Ja unter Bedingung" = steuerbefreit, Umsatzsteuerforderung bei Inrechnungstellungunbekannter Begriff in Frankreich
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Anwendungsbereich
§
Steuersätze
• Änderungen in Frankreich seit dem 1. Januar 2012
v Neuer Steuersatz : 7 %
» Güter und Dienstleistungen die bisher dem ermäßigten Steuersatz von 5,5 %
unterlagen
v Unter den ermäßigten Steuersatz von 5,5 % fallen nur noch
»
»
»
»
Grundnahrungsmittel
Abonnements zur Energieversorgung
Material für Behinderte
Dienstleistungen, Unterkunfts- und Nahrungsmittelversorgung für Altenheime und
soziale Einrichtungen für Behinderte und ältere Menschen
» Essensversorgung durch Dienstleister in den Schulkantinen
v Zum Steuersatz von 7 % werden versteuert
»
»
»
»
»
»
Personentransporte
Bücher
Medikamente, die nicht von der Sozialversicherung rückerstattet werden
Sammlung und Trennung von Hausmüll
Unterkunfts- und Nahrungsmittelversorgung für soziale Aufnahmestätten
Verkäufe zum Verzehr vor Ort, einschließlich Kantinen (ausgenommen
Schulkantinen)
17
Anwendungsbereich
§
Steuersätze
• Spezielle ermässigte Steuersätze
v bezüglich der Art der Waren
» Presse
>
>
2.1 % : franz. Mutterland
1.05 % : Überseedepartmente
» Arzneien
>
>
2.1%
7%
v bezüglich der Territorialität
» Korsika
>
Steuersätze : 0,9 %, 2,10 %, 8 % et 13 %
» Überseedepartemente
18
Territorialität
Territorialität
§ Besonderheiten Korsika und Überseedepartmente
• Korsika
v Steuererleichterungen
» für Verkäufe kontinentalfranzösischer Unternehmen an korsische Käufer
mit der Lieferbedingung „frei Haus“ gewährt
» für Verkäufe mit der Lieferbedingung „frei längsseits Schiff“
» für Verkäufe mit der Lieferbedingung „Verkauf ab Werk“, unter bestimmten
Bedingungen
• Überseedepartmente
v Lieferungen
» s. Karte
20
Territorialität
§ Besonderheiten Korsika und Überseedepartmente
• Überseedepartmente
Guadeloupe
Französisches
Mutterland
Guyane
Martinique
Mayotte
Réunion
Export
21
Territorialität
§ Besonderheiten Korsika und Überseedepartmente
• Dienstleistungen
v Zwischen den Überseedeparmenten und dem Mutterland
» B to B
> zum Steuersatz der Überseedepartements, wenn der Empfänger in Martinique,
Guadeloupe oder la Réunion niedergelassen ist
> zum Steuersatz des Mutterlands, wenn der Empfänger im französischen
Mutterland niedergelassen ist
> keine Steuerpflicht besteht, wenn der Empfänger in Guyane oder Mayotte
niedergelassen ist
» B to C
> zum Steuersatz der französischen Überseedepartements, wenn der Erbringer in
Martinique, Guadeloupe oder la Réunion niedergelassen ist
> zum Steuersatz der französischen Mutterlandes, wenn der Erbringer im
französischen Mutterland niedergelassen ist
> keine Steuerpflicht besteht, wenn der Erbringer in Guyana oder Mayotte
niedergelassen ist,
v Zwischen den Überseedepartmenten und den Mitgliedstaaten oder
Drittländern
= Regeln wie zwischen den Mutterland und den anderen Mitgliedstaaten
oder Drittländern
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Territorialität
§
Umsatzsteuerliche Behandlung von Waren- und Konsignationslagern
• Begriffserklärung
v Lagervertrag : der Lieferant legt bei seinem Kunden Lagervorräte an. Der
Kunde entnimmt dem Lager nach und nach Waren je nach Bedarf, um sie in
seinen Herstellungsprozess zu integrieren. Der Übergang des Eigentums
vom Lieferanten auf den Kunden findet erst dann statt, wenn dieser dem
Lager Waren entnimmt.
v Konsignationsgeschäfte : der Lieferant lagert bei seinem Kunden Waren, die
zu dem Zeitpunkt in das Eigentum des Lieferanten übergehen, wenn dieser
sie in unverändertem Zustand an einen Sekundärerwerber weiterverkauft.
• Verreinsfachungsregeln für innergemeinschaftliche Geschäfte:
v Von Frankreich nach Mitgliedstaaten
»
»
»
Keine Übertragung in Frankreich
Innergemeinschaftliche Lieferung zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs
Meldung über den Warenaustausch des Lieferanten für den Monat des Versands
v Von Mitgliedstaaten nach Frankreich
»
»
»
Kein Erwerb in Frankreich beim Empfang
innergemeinschaftlicher Erwerb zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs
Die Waren müssen binnen drei Monaten ab dem Verbringen des Gegenstands
nach Frankreich an einen Kunden, der eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
in Frankreich besitzt, geliefert worden sein
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Territorialität
§
Umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen in Bezug auf Gebäude
• Die Dienstleistungen in Bezug auf Gebäude sind in Frankreich
steuerpflichtig
v wenn das Gebäude in Frankreich gelegen ist
• Folgende Leistungen sind als Dienstleistungen an Gebäuden beobachtet
v die Dienstleistungen von Sachverständigen und Grundstücksmaklern
(insbesondere Immobilien-Bewertungsleistungen, Vermittlungsleistungen beim
Kauf, Verkauf oder bei der Vermietung von Immobilien,
Vermessungsleistungen),
v die Bereitstellung von Unterkünften im Hotelgewerbe oder ähnlichen Branchen
v die Einräumung von Nutzungsrechten an Immobilien
v die Einräumung von Rechten zur Nutzung von Grundstücken sowie von
Dienstleistungen zur Vorbereitung und Koordinierung von Bauleistungen
v die Dienstleistungen, die eine hinreichend enge Verbindung zu einer Immobilie
aufweisen, d. h. solche Dienstleistungen, bei denen das Gebäude ein zentrales
und unabdingbares Element darstellt (Dienstleistungen, die zum Ziel haben,
die Immobilie rechtlich oder physikalisch zu verändern)
• Im Gegensatz
v die Rechtsberatungsdienstleistungen vor Errichtung eines
Immobilienkaufvertrags sind nicht Dienstleistungen an Gebäuden
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Pflichten des Steuerpflichtigen
Pflichten des Steuerpflichtigen
§ Registrierung
• Jeder Umsatzsteuerpflichtige (natürliche oder juristische Person)
muss
v innerhalb von 15 Tagen nach Beginn seiner Tätigkeiten eine
Existenzerklärung abgeben
» Service des impôts des résidents étrangers, 10 rue du Centre, 93 465
Noisy le Grand
» Ort des Gebäudes
> wenn der Umsatzsteuerpflichtige ein Gebäude besizt, dessen vermietet ist.
• Das Formulär enthaltet
v Die Adresse des Firmensitzes,
v Die Adresse des Vertreters (eventuel)
v Für die Gesellschaften, Kopie des Gesellschaftsvertrags mit
Übersetzung
v Bescheinigung des Deutschen Finanzamts mit UmsatzsteuerIdentifitationsnummer
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Pflichten des Steuerpflichtigen
§
Formerfordernissen an die Rechnungsstellung
• Allgemeine Pflichtangabe (Artikel 242 nonies A des Anhangs II
Steuergesetzbuch)
v Namen und Adressen des Veräusserers / Dienstleistungserbringers
und des Kunden
v Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Veräusserers /
Dienstleistungserbringers
v Rechnungsdatum und Rechnungsnummer
v Lieferdatum, Menge der gelieferten Gegenstände / Umfang der
erbrachten Dienstleistung, Bezeichnung, Preis ohne Steuer,
Steuersatz oder Steuerbefreiung
v Zu zahlender Steuerbetrag, nach Steuersatz getrennt, Gesamtbetrag
ohne und mit Mehrwertsteuer
v Bei Steuerbefreiung, Verweisung auf
» Artikel 196 der Mehrwertsteuerrichtlinie
» Artikel 283, 2 des französischen Steuergesetzbuches
» Jede andere Angabe, die darauf hinweist, dass die Transaktion der
Umkehr der Steuerschuldnerschaft unterliegt
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Pflichten des Steuerpflichtigen
§ Erklärungenspflichten
• Der Umsatzsteuerpflichtige muss jeden Monat eine Erklärung (mit
der Zahlung) abgeben
v Wenn der Umsatzsteuerbetrag < 4 000 € / jahr, ist die Erklärung
vierteljährlich
• Online-Erklärung und Online-Zahlung
v Ab dem 1. Oktober 2012 sind alle Unternehmen, die der
Körperschaftsteuer unterliegen, deren Umsatz über 230 000 € liegt und
die nicht dem Direction des Grandes Entreprises (Abteilung für
Großunternehmen innerhalb der Steuerbehörde) unterliegen, zur
Online-Erklärung verpflichtet
v ab dem 1. Oktober 2013 wird die Schwelle auf 80 000 € herabgesenkt
v ab dem 1. Oktober 2014 werden alle Unternehmen zur Abgabe der
Online-Erklärung verpflichtet sein
28
Pflichten des Steuerpflichtigen
§
Buchhaltungsregeln
• Die umsatzsteuerpflichtigen Personen müssen eine Buchhaltung
führen, die es ermöglicht, die Umsätze, die sie verwirklichen,
genau zu belegen
• Neben den zu versteuernden Umsätzen muss die Buchführung
deutlich aufführen
v
v
v
v
Die steuerbefreiten Einnahmen
die nichtumsatzsteuerpflichtigen Umsätze
Umsätze, die unter Aussetzung der besagten Steuer erfolgt sind,
für jeden Erwerb von Gegenständen, Dienstleistungen und Arbeiten
die Angabe seines Betrages, der entsprechenden Umsatzsteuer,
sowie der Name und die Adresse des Lieferanten
v für jede Transaktion, die die Ausstellung einer Rechnung mit
Angaben zur Umsatzsteuer zur Folge hat, den umsatzsteuerfreien
Rechnungsbetrag, den in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbetrag
mit dem entsprechenden Steuersatz, sowie Name und Adresse des
Kunden
29
MAZARS
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F - 69624 Villeurbanne Cedex
Tél. : + 33 4 26 84 52 52
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