Offenlegung nach §16 der

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Offenlegung nach §16 der
Offenlegung nach §16 der Institutsvergütungsverordnung
für das Geschäftsjahr 2015 der
Banco do Brasil S.A., Zweigniederlassung Frankfurt am Main
Grundsätze zum Vergütungssystem:
Die Vergütungen der Banco do Brasil S.A., Zweigniederlassung Frankfurt erfolgen
auf der Grundlage des Tarifvertrages des privaten Bankgewerbes.
Die Bank hat
Mitarbeiter mit Arbeitsverträgen auf Grundlage des Tarifvertrages, teilweise
auch mit freiwilligen Zulagen, sowie
Mitarbeiter mit AT-Verträgen auf Basis des Tarifvertrages.
Das Bruttojahresgehalt gliedert sich grundsätzlich in 13 Monatsgehälter, wobei im
November eines Jahres das 13. Gehalt fällig wird.
Die Banco do Brasil S.A., Zweigniederlassung Frankfurt am Main zahlt keine variablen Vergütungen. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass keine variablen
Vergütungen gezahlt werden, entfällt eine Quantifizierung aller Vergütungen und
deren Aufteilung in die Vergütungskomponenten in fix und variabel.
Angemessenheit der Vergütungssysteme:
Die Banco do Brasil S.A., Zweigniederlassung Frankfurt am Main ist eine unselbstständige Niederlassung der Banco do Brasil S.A. und kein bedeutendes
Institut im Sinne der Institutsvergütungsverordnung.
Die Zweigniederlassung hat bei ihrer Analyse Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt ihrer Geschäftstätigkeit berücksichtigt. Es erfolgt eine jährliche Überprüfung.
Die Gesamtvergütung für das Geschäftsjahr 2015 beträgt EUR 2.106.762.
Stand: 30.06.2016
BANCO DO BRASIL S.A.
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