Offenlegung nach §16 der
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Offenlegung nach §16 der
Offenlegung nach §16 der Institutsvergütungsverordnung für das Geschäftsjahr 2015 der Banco do Brasil S.A., Zweigniederlassung Frankfurt am Main Grundsätze zum Vergütungssystem: Die Vergütungen der Banco do Brasil S.A., Zweigniederlassung Frankfurt erfolgen auf der Grundlage des Tarifvertrages des privaten Bankgewerbes. Die Bank hat Mitarbeiter mit Arbeitsverträgen auf Grundlage des Tarifvertrages, teilweise auch mit freiwilligen Zulagen, sowie Mitarbeiter mit AT-Verträgen auf Basis des Tarifvertrages. Das Bruttojahresgehalt gliedert sich grundsätzlich in 13 Monatsgehälter, wobei im November eines Jahres das 13. Gehalt fällig wird. Die Banco do Brasil S.A., Zweigniederlassung Frankfurt am Main zahlt keine variablen Vergütungen. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass keine variablen Vergütungen gezahlt werden, entfällt eine Quantifizierung aller Vergütungen und deren Aufteilung in die Vergütungskomponenten in fix und variabel. Angemessenheit der Vergütungssysteme: Die Banco do Brasil S.A., Zweigniederlassung Frankfurt am Main ist eine unselbstständige Niederlassung der Banco do Brasil S.A. und kein bedeutendes Institut im Sinne der Institutsvergütungsverordnung. Die Zweigniederlassung hat bei ihrer Analyse Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt ihrer Geschäftstätigkeit berücksichtigt. Es erfolgt eine jährliche Überprüfung. Die Gesamtvergütung für das Geschäftsjahr 2015 beträgt EUR 2.106.762. Stand: 30.06.2016 BANCO DO BRASIL S.A. Postfach 10 03 62 - D-60003 Frankfurt/Main – Neue Mainzer Str. 46-50 - D-60311 Frankfurt am Main Telefon +49 69 29909 0 - Fax +49 69 1310208 - http://www.bb.com.br/frankfurt HRB 42127 HRG Frankfurt, Ust-IdNr. DE 118513710