Versorgung mit Kabelfernsehen und Internet in Neubaugebieten in

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Versorgung mit Kabelfernsehen und Internet in Neubaugebieten in
Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 14 /
14. Wahlperiode
20. 01. 2009
3885
Kleine Anfrage
des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP
und
Antwort
des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum
Versorgung mit Kabelfernsehen und Internet in Neubaugebieten in Pforzheim-Huchenfeld und -Hohenwart und anderen
Kommunen
Kleine Anfrage
Ich frage die Landesregierung:
1. Trifft es zu, dass in den Wohngebieten „Obere Maden“ im Ortsteil Hohenwart und „Binne“ im Ortsteil Huchenfeld, beide Stadtkreis Pforzheim, bisher
weder Kabelfernsehen noch Internetanschluss zur Verfügung stehen?
2. Trifft es zu, dass Kabel BW für die Verlegung der erforderlichen Kabel in
Neubau- und Sanierungsgebieten von den Kommunen eine Beteiligung an
den entstehenden Kosten verlangt?
3. Trifft es zu, dass sich die Kommunen tatsächlich landesweit einheitlich
aufgrund dementsprechender Vereinbarungen mit den Unternehmen an der
Finanzierung dieser Kosten beteiligen?
20. 01. 2009
Dr. Rülke FDP/DVP
Eingegangen: 20. 01. 2009 / Ausgegeben: 13. 02. 2009
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
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Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 14 / 3885
Antwort
Mit Schreiben vom 6. Februar 2009 Nr. Z(42)–0141.5/296 F beantwortet das
Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum im Einvernehmen mit dem
Wirtschaftsministerium die Kleine Anfrage wie folgt:
Vo r b e m e r k u n g
In Baden-Württemberg ist die Versorgung der Städte und Gemeinden des
ländlichen Raums insgesamt gesehen als gut einzustufen. Eine nicht immer
ausreichende Versorgung ergibt sich jedoch bei gemeindescharfer Betrachtungsweise. So gibt es beispielsweise Gemeinden, in denen lediglich 30 bis
40 Prozent der Haushalte eine hinreichende Breitbandigkeit aufweisen. Es
lassen sich zudem Gebiete identifizieren, in denen sich eine nicht ausreichende
Versorgung einzelner Gemeinden häuft. Dies sind sehr oft Gemeinden des
ländlichen Raums, die im Schwarzwald, auf der Schwäbischen Alb und im
Nordosten sowie Südosten des Landes liegen.
Eine Auflistung der Gemeinden Baden-Württembergs hinsichtlich der Qualität ihrer Breitbandversorgung ist nicht vorhanden, allerdings lassen sich
Hinweise auf die Versorgung gemeindescharf über den Breitbandatlas des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (www.zukunft-breitband.de) gewinnen. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass die
dort verfügbaren Angaben auf den Informationen der einzelnen Breitbandanbieter beruhen und nur in größeren Zeitabständen aktualisiert werden. Zudem
sind in diese Darstellung alle Techniken einbezogen, die Übertragungsdaten
von größer als 128 kbit/s erreichen. Außerdem werden hier nur „weiße Flecken“
in der Breitbandversorgung dokumentiert, wenn die Gemeinde zu 100 %
nicht versorgt ist.
Ich frage die Landesregierung:
1. Trifft es zu, dass in den Wohngebieten „Obere Maden“ im Ortsteil Hohenwart und „Binne“ im Ortsteil Huchenfeld, beide Stadtkreis Pforzheim, bisher weder Kabelfernsehen noch Internetanschluss zur Verfügung stehen?
Zu 1.:
Die Breitbandversorgung gehört in den sogenannten „weißen Flecken“ zur
öffentlichen Daseinsvorsorge und fällt damit in den Bereich der kommunalen
Selbstverwaltung. Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum
wird daher in Sachen Breitband nur auf Bitten der kommunalen Gebietskörperschaften subsidiär tätig. Da die kreisfreie Stadt Pforzheim mit zirka
120.000 Einwohnern als siebtgrößte Stadt Baden-Württembergs eine Unterstützung durch das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum nicht
beantragt hat, entzieht sich die Qualität der Breitbandversorgung von Pforzheim der Kenntnis des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum.
2. Trifft es zu, dass Kabel BW für die Verlegung der erforderlichen Kabel in
Neubau- und Sanierungsgebieten von den Kommunen eine Beteiligung an
den entstehenden Kosten verlangt?
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Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 14 / 3885
3. Trifft es zu, dass sich die Kommunen tatsächlich landesweit einheitlich
aufgrund dementsprechender Vereinbarungen mit den Unternehmen an der
Finanzierung dieser Kosten beteiligen?
Zu 2. und 3.:
Gespräche, die Kommunen mit einzelnen Breitbandanbietern führen, finden
im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung statt. Ihr Inhalt entzieht sich
daher genauso wie das jeweilige Ergebnis der Kenntnis des Ministeriums für
Ernährung und Ländlichen Raum.
Hauk
Minister für Ernährung und Ländlichen Raum
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