Versorgung mit Kabelfernsehen und Internet in Neubaugebieten in
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Versorgung mit Kabelfernsehen und Internet in Neubaugebieten in
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 14. Wahlperiode 20. 01. 2009 3885 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum Versorgung mit Kabelfernsehen und Internet in Neubaugebieten in Pforzheim-Huchenfeld und -Hohenwart und anderen Kommunen Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Trifft es zu, dass in den Wohngebieten „Obere Maden“ im Ortsteil Hohenwart und „Binne“ im Ortsteil Huchenfeld, beide Stadtkreis Pforzheim, bisher weder Kabelfernsehen noch Internetanschluss zur Verfügung stehen? 2. Trifft es zu, dass Kabel BW für die Verlegung der erforderlichen Kabel in Neubau- und Sanierungsgebieten von den Kommunen eine Beteiligung an den entstehenden Kosten verlangt? 3. Trifft es zu, dass sich die Kommunen tatsächlich landesweit einheitlich aufgrund dementsprechender Vereinbarungen mit den Unternehmen an der Finanzierung dieser Kosten beteiligen? 20. 01. 2009 Dr. Rülke FDP/DVP Eingegangen: 20. 01. 2009 / Ausgegeben: 13. 02. 2009 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente 1 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3885 Antwort Mit Schreiben vom 6. Februar 2009 Nr. Z(42)–0141.5/296 F beantwortet das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsministerium die Kleine Anfrage wie folgt: Vo r b e m e r k u n g In Baden-Württemberg ist die Versorgung der Städte und Gemeinden des ländlichen Raums insgesamt gesehen als gut einzustufen. Eine nicht immer ausreichende Versorgung ergibt sich jedoch bei gemeindescharfer Betrachtungsweise. So gibt es beispielsweise Gemeinden, in denen lediglich 30 bis 40 Prozent der Haushalte eine hinreichende Breitbandigkeit aufweisen. Es lassen sich zudem Gebiete identifizieren, in denen sich eine nicht ausreichende Versorgung einzelner Gemeinden häuft. Dies sind sehr oft Gemeinden des ländlichen Raums, die im Schwarzwald, auf der Schwäbischen Alb und im Nordosten sowie Südosten des Landes liegen. Eine Auflistung der Gemeinden Baden-Württembergs hinsichtlich der Qualität ihrer Breitbandversorgung ist nicht vorhanden, allerdings lassen sich Hinweise auf die Versorgung gemeindescharf über den Breitbandatlas des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (www.zukunft-breitband.de) gewinnen. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass die dort verfügbaren Angaben auf den Informationen der einzelnen Breitbandanbieter beruhen und nur in größeren Zeitabständen aktualisiert werden. Zudem sind in diese Darstellung alle Techniken einbezogen, die Übertragungsdaten von größer als 128 kbit/s erreichen. Außerdem werden hier nur „weiße Flecken“ in der Breitbandversorgung dokumentiert, wenn die Gemeinde zu 100 % nicht versorgt ist. Ich frage die Landesregierung: 1. Trifft es zu, dass in den Wohngebieten „Obere Maden“ im Ortsteil Hohenwart und „Binne“ im Ortsteil Huchenfeld, beide Stadtkreis Pforzheim, bisher weder Kabelfernsehen noch Internetanschluss zur Verfügung stehen? Zu 1.: Die Breitbandversorgung gehört in den sogenannten „weißen Flecken“ zur öffentlichen Daseinsvorsorge und fällt damit in den Bereich der kommunalen Selbstverwaltung. Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum wird daher in Sachen Breitband nur auf Bitten der kommunalen Gebietskörperschaften subsidiär tätig. Da die kreisfreie Stadt Pforzheim mit zirka 120.000 Einwohnern als siebtgrößte Stadt Baden-Württembergs eine Unterstützung durch das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum nicht beantragt hat, entzieht sich die Qualität der Breitbandversorgung von Pforzheim der Kenntnis des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum. 2. Trifft es zu, dass Kabel BW für die Verlegung der erforderlichen Kabel in Neubau- und Sanierungsgebieten von den Kommunen eine Beteiligung an den entstehenden Kosten verlangt? 2 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 3885 3. Trifft es zu, dass sich die Kommunen tatsächlich landesweit einheitlich aufgrund dementsprechender Vereinbarungen mit den Unternehmen an der Finanzierung dieser Kosten beteiligen? Zu 2. und 3.: Gespräche, die Kommunen mit einzelnen Breitbandanbietern führen, finden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung statt. Ihr Inhalt entzieht sich daher genauso wie das jeweilige Ergebnis der Kenntnis des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum. Hauk Minister für Ernährung und Ländlichen Raum 3