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LANDESHAUPTSTADT www.wiesbaden.de www.kreativall-wiesbaden.de Allgemeine Ausstellungsbedingungen 1. Veranstaltung / Veranstaltungsort kreativAll Wiesbaden Messecenter Rhein-Main Robert-Bosch-Straße 5 – 7 D - 65719 Hofheim-Wallau bei Wiesbaden Im Interesse aller teilnehmenden Aussteller ist es untersagt, den Abbau vor Sonntag, den 26. April 2015, 17:00 Uhr vorzunehmen. Bei Zuwiderhandlung wird dem jeweiligen Aussteller ein Bußgeld in Höhe von EUR 500,00 auferlegt. 7. Anmeldung Rhein-Main-Hallen GmbH Rheinstraße 20 D - 65185 Wiesbaden Tel.: +49 (0) 611 144-141 Fax: +49 (0) 611 141-6141 E-Mail: [email protected] Die Anmeldung bedarf der schriftlichen Form auf den vom Veranstalter zugeschickten Vordrucken, die vollständig ausgefüllt und mit Firmenstempel sowie rechtsverbindlicher Unterschrift versehen zurückzusenden sind. Mit Einsendung der Anmeldung erkennt der Aussteller diese Teilnahmebedingungen, die gültigen Preise sowie die technischen Richtlinien an. Zusätzlich vertretene Unternehmen müssen in der Anmeldung genannt werden. Für sie sind die gleichen Angaben zu machen, wie für den Anmelder selbst. Unvollständig ausgefüllt Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. 3. Projektleitung Konditionen – Standpreise (siehe Standanmeldungsformular) 2. Veranstalter Vera Fritsch, Senior Projektleiterin • Schriftliche Anmeldung bis: 31. August 2014 = Frühbucherpreis • ab 1. September 2014 = Normalpreis 4. Veranstaltungstermin Freitag – Sonntag 24. – 26. April 2015 8. Zulassung 5. Messe-Öffnungszeiten Besucher Freitag, 24. April 2015 Samstag, 25. April 2015 Sonntag, 26. April 2015 10:00 – 18:00 Uhr 10:00 – 18:00 Uhr 10:00 – 17:00 Uhr Aussteller und Standpersonal Freitag, 24. April 2015 Samstag, 25. April 2015 Sonntag, 26. April 2015 09:00 – 18:30 Uhr 09:00 – 18:30 Uhr 09:00 – 24:00 Uhr 6. Auf- und Abbauzeiten Aufbau Donnerstag, 23. April 2015 07:00 – 23:00 Uhr Abbau Sonntag, 26. April 2015 17:00 – 24:00 Uhr Über Stände, die am 23. April 2015 bis 12:00 Uhr nicht bezogen wurden, kann der Veranstalter anderweitig verfügen. Über die Zulassung der eingehenden Anmeldungen und der Ausstellungsgüter entscheidet die Rhein-Main-Hallen GmbH. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Die RheinMain-Hallen GmbH ist berechtigt, die Zulassung zu widerrufen, wenn sie aufgrund falscher Angaben erteilt wurde oder die Zulassungsvoraussetzungen später entfallen. Die Rhein-MainHallen GmbH ist berechtigt die Zulassung auch während der Veranstaltung zu entziehen und den Stand zu schließen. Daraus resultierende Forderungen können nicht höher als die vereinbarte Standmiete ausfallen. Mitaussteller sind nur zugelassen und / oder zusätzliche Unternehmen dürfen nur vertreten sein, wenn dies in der Zulassung ausdrücklich vermerkt ist. Vorbehalte, Bedingungen und besondere Wünsche des Anmelders (z. B. hinsichtlich Platzierung, Konkurrenzausschluss, Standaufbau und Standgestaltung) werden nur berücksichtigt, wenn dies in der Zulassung ausdrücklich bestätigt wurde. 9. Standzuweisung / Dekorationspflicht Der Veranstalter stellt Messefläche/n in angemeldeter Größe bereit und versucht die Standwünsche im Rahmen der Möglich- keiten zu berücksichtigen. Der Veranstalter behält sich vor, die gewünschte/n Standfläche/n ggf. in andere Hallen oder Positionen umzulegen. Ein Rechtsanspruch auf gebuchte und bestätigte Flächen besteht nicht. Eventuell notwendige Standverlegungen ergeben sich aus dem Gesamtbild und der Gesamtplanung. Verfügt der Aussteller über kein eigenes Standbausystem, werden messeseitig automatisch Trennwände (1,00 m x 2,20 m breit/ hoch) gestellt und zu einem Preis von EUR 20,00 / lfm. berechnet. Der Aussteller verpflichtet sich seinen Messestand zu dekorieren. Vorsprünge, Pfeiler, Säulen sowie Installationsanschlüsse sind Bestandteil der zugewiesenen Fläche. Die Mindestgröße eines Standes beträgt 8 qm. Kleinere Flächen können nur überlassen werden, wenn sich solche bei der Planung zwangsläufig ergeben. Standtypen Reihenstand – eine Seite offen Eckstand – zwei Seiten offen Kopfstand – drei Seiten offen Messestände in Sonderformen (z. B. Blockstand) sind ebenfalls möglich, bedürfen allerdings einer frühzeitigen Sonderabsprache mit dem Veranstalter. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Rhein-Main-Hallen GmbH darf der Aussteller seinen Stand weder verlegen, tauschen, teilen oder ganz oder teilweise Dritten überlassen. 10. Mitaussteller / zusätzlich vertretene Unternehmen Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Rhein-Main-Hallen GmbH darf der Aussteller seinen Stand weder verlegen, tauschen, teilen noch ganz oder teilweise Dritten überlassen. Maschinen und Geräte, die nicht zugelassen sind, nicht den einschlägigen Bestimmungen entsprechen oder deren Verbrauch höher ist als gemeldet, haftet der Aussteller im Schadensfall. 14. Reinigung Der Veranstalter sorgt für die Reinigung der Gänge im Messeobjekt. Anteilige Kostenpauschalen nach belegten Quadratmetern werden dem Aussteller in Rechnung gestellt (siehe Standanmeldeformular). Die Reinigung der Stände obliegt dem Aussteller. 15. Abfallentsorgung Müll und Verpackungsmaterialien sind vollständig vom Aussteller zu entsorgen. Nach Abbau des Messestandes zurückbleibende Materialien werden kostenpflichtig durch den Veranstalter entsorgt. Die anfallenden Gebühren werden dem Verursacher nachträglich in Rechnung gestellt. 16. V orführungen – Nachrichten-/ Kommunikationstechnik Das Betreiben von Lautsprecher- und Musikanlagen sowie Video- und Lichtbildvorführungen im Messestand bedürfen der Genehmigung des Veranstalters. Die Genehmigung wird nur unter der Voraussetzung erteilt, dass die Arbeit in den umliegenden Messeständen nicht beeinträchtigt wird. Gangflächen dürfen nicht als Zuschauerräume genutzt werden. Vorführungen, die große Besucheransammlungen zur Folge haben, sind so einzurichten, dass die Gangführung nicht beeinträchtigt wird. 17. Haftungsausschluss 11. Werbung Kostenlose Werbung jeglicher Art ist nur innerhalb des Standes gestattet. Die Ansprache von Besuchern außerhalb des Standes ist nicht erlaubt. Sonderwerbemöglichkeiten außerhalb des Messestandes sind gegen entsprechende Gebühren nach vorheriger Sondervereinbarung mit dem Veranstalter möglich. Der Veranstalter übernimmt keine Obhutspflicht für Messegüter und Standeinrichtungen und schließt jede Haftung für Schäden und/oder Abhandenkommen aus. Der Haftungsausschluss erfährt auch durch Bewachungsmaßnahmen des Veranstalters keine Einschränkungen. Gegen die üblichen versicherungsfähigen Gefahren im Rahmen einer Ausstellung hat der Veranstalter eine Ausstellerversicherung abgeschlossen. 12. Pflichteinträge im Ausstellerverzeichnis und 18. Haftpflichtversicherung Homepage im Internet - Werbepauschale Der Aussteller ist selbst für alle Schäden, die Dritte auf dem Der Veranstalter erstellt ein Ausstellerverzeichnis. Eine Eintragung aller Aussteller in dieses Verzeichnis ist verpflichtend. Es werden jeweils Firmenname, Anschrift (Straße oder Postfach, Land, PLZ und Ort), Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail- und Internetadresse abgedruckt. Zu jedem Eintrag wird die entsprechende Hallen- und Standnummer im Internet zugeordnet. Die Kosten hierfür betragen EUR 140,00 / Aussteller. 13. Technische Leistungen, Dienstleistungen Für die allgemeine Beheizung, Klima / Lüftung, Beleuchtung der Messehallen ist der Veranstalter verantwortlich. Anteilige Kostenpauschalen nach belegten Quadratmetern werden dem Aussteller in Rechnung gestellt (siehe Standanmeldeformular). Installationen von Ver- und Entsorgungsanschlüssen sowie andere Zusatzleistungen müssen mit der Standanmeldung dem Veranstalter zugesandt werden. Für unsachgemäßen Gebrauch von Anschlüssen, unkontrollierter Entnahme von Energie für Stand des Ausstellers oder für dessen Tätigkeit erleiden, haftpflichtig. Dem Aussteller wird der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für seine Messeteilnahme empfohlen. 19. Ausstellerausweise Jeder Aussteller erhält kostenfrei: bis 8 qm Fläche = zwei Ausstellerausweise ab 9 qm – 12 qm = drei Ausstellerausweise Jede angefangenen weiteren 10 qm Standfläche = je ein weiterer Ausweis 20. P arkplätze / Auf- und Abbau / Veranstaltungstage Während des Auf- und Abbaus am 23. und 26. April 2015 ist das Parken zum Be- und Entladen gegen eine Kaution von EUR 100,00 = vier Stunden für LKW, PKW, Transporter und Anhänger auf dem Messegelände möglich. Danach verfällt die Kaution. Keine Vorbestellung erforderlich. An den Messetagen können in Ausnahmefällen Parkplätze direkt an den Messehallen für EUR 40,00 angemietet werden (sehr begrenzte Anzahl). Während der Messe steht ein kostenfreier Parkplatz für Aussteller neben dem Messegelände zur Verfügung. 21. Vorbehalte Ist der Veranstalter infolge höherer Gewalt oder aus anderen nicht von ihm zu vertretenden Gründen genötigt, den Messetermin zu verlängern, zu verkürzen, zu verschieben oder abzusagen, so erwachsen dem Aussteller daraus weder Rücktrittsnoch Kündigungsrechte, noch sonstige Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter. Bei Absage / Ausfall der Messe wird die vorgesehene Mietzahlung gegenstandslos. Bereits entrichtete Beträge werden dem Aussteller zurückerstattet. Darüber hinaus kann der Aussteller keine Ansprüche gegenüber dem Veranstalter geltend machen. Zahlungsbedingungen Der Veranstalter stellt eine Rechnung über die Standmiete, die Nebenkosten und über Ihre weiteren Bestellungen ab Mitte September 2014. 50 % des Rechnungsbetrages sind ohne Abzug sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Die verbleibenden 50 % des Rechnungsbetrages sind bis spätestens bis zum 15. März 2015 fällig. Rechnungen, die erst nach diesem Termin erstellt werden, sind in ihrer gesamten Höhe sofort ohne Abzug zu begleichen. Die volle Bezahlung zum Stichtag ist Voraussetzung für den Bezug der Ausstellungsfläche. Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 24. Inkasso / Rechnungsstellung Inkasso und Rechnungsstellung erfolgt durch die Rhein-MainHallen GmbH. 22. Rücktritt 25. Erfüllungsort / Gerichtsstand Aussteller, die sich verbindlich angemeldet haben, können aus dem Vertragsverhältnis nicht mehr entlassen werden. Wird im Ausnahmefall (höhere Gewalt) eine Entlassung aus dem Vertrag bewilligt, so steht dem Veranstalter ab dem 1. September 2014 ein Entlassungsgeld von 100 % der Standmiete zu. Muss die Veranstaltung ausfallen oder zeitlich oder räumlich verlegt werden, so gilt die Anmeldung für den neuen Termin und zu den neuen Bedingungen. Bei Abkürzung der Veranstaltungsdauer ist eine Ermäßigung der Standmiete nicht möglich. Kann der Veranstalter aus irgendeinem Grund über den zugeteilten Stand nicht verfügen, so steht dem Aussteller nur Anspruch auf Erstattung der gezahlten Standmiete zu. Weitergehende Ansprüche des Ausstellers sind ausgeschlossen. Ausschließlicher Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Wiesbaden. 23. Preise / Zahlungsbedingungen Standpreise Reihenstand bis 31. August 2014 = EUR 39,00 / qm ab 1. September 2014 = EUR 42,00 / qm Eckstand bis 31. August 2014 = EUR 44,00 / qm ab 1. September 2014 = EUR 46,00 / qm Kopfstand bis 31. August 2014 = EUR 47,00 / qm ab 1. September 2014 = EUR 49,00 / qm Blockstand (vier Seiten offen): Preise auf Anfrage Nebenkosten / Fixkosten Umlage-/ Energiepauschale: EUR 15,50 / qm Pflichteintrag Internet und Ausstellerverzeichnis: EUR 140,00 Kosten für Zusatzbestellungen (Siehe Anmeldeformular Punkt 3.) Wiesbaden, im Mai 2014 Informationen im Internet finden Sie unter: www.kreativall-wiesbaden.de