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LANDESHAUPTSTADT
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Allgemeine Ausstellungsbedingungen
1. Veranstaltung / Veranstaltungsort
kreativAll Wiesbaden
Messecenter Rhein-Main
Robert-Bosch-Straße 5 – 7
D - 65719 Hofheim-Wallau bei Wiesbaden
Im Interesse aller teilnehmenden Aussteller ist es untersagt, den
Abbau vor Sonntag, den 26. April 2015, 17:00 Uhr vorzunehmen.
Bei Zuwiderhandlung wird dem jeweiligen Aussteller ein Bußgeld in Höhe von EUR 500,00 auferlegt.
7. Anmeldung
Rhein-Main-Hallen GmbH
Rheinstraße 20
D - 65185 Wiesbaden
Tel.: +49 (0) 611 144-141
Fax: +49 (0) 611 141-6141
E-Mail: [email protected]
Die Anmeldung bedarf der schriftlichen Form auf den vom Veranstalter zugeschickten Vordrucken, die vollständig ausgefüllt
und mit Firmenstempel sowie rechtsverbindlicher Unterschrift
versehen zurückzusenden sind. Mit Einsendung der Anmeldung
erkennt der Aussteller diese Teilnahmebedingungen, die gültigen
Preise sowie die technischen Richtlinien an. Zusätzlich vertretene Unternehmen müssen in der Anmeldung genannt werden. Für
sie sind die gleichen Angaben zu machen, wie für den Anmelder
selbst. Unvollständig ausgefüllt Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.
3. Projektleitung
Konditionen – Standpreise
(siehe Standanmeldungsformular)
2. Veranstalter
Vera Fritsch, Senior Projektleiterin
• Schriftliche Anmeldung bis:
31. August 2014 = Frühbucherpreis
• ab 1. September 2014 = Normalpreis
4. Veranstaltungstermin
Freitag – Sonntag
24. – 26. April 2015
8. Zulassung
5. Messe-Öffnungszeiten
Besucher
Freitag, 24. April 2015
Samstag, 25. April 2015
Sonntag, 26. April 2015
10:00 – 18:00 Uhr
10:00 – 18:00 Uhr
10:00 – 17:00 Uhr
Aussteller und Standpersonal
Freitag, 24. April 2015
Samstag, 25. April 2015
Sonntag, 26. April 2015
09:00 – 18:30 Uhr
09:00 – 18:30 Uhr
09:00 – 24:00 Uhr
6. Auf- und Abbauzeiten
Aufbau
Donnerstag, 23. April 2015
07:00 – 23:00 Uhr
Abbau
Sonntag, 26. April 2015
17:00 – 24:00 Uhr
Über Stände, die am 23. April 2015 bis 12:00 Uhr nicht bezogen
wurden, kann der Veranstalter anderweitig verfügen.
Über die Zulassung der eingehenden Anmeldungen und der
Ausstellungsgüter entscheidet die Rhein-Main-Hallen GmbH.
Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Die RheinMain-Hallen GmbH ist berechtigt, die Zulassung zu widerrufen, wenn sie aufgrund falscher Angaben erteilt wurde oder die
Zulassungsvoraussetzungen später entfallen. Die Rhein-MainHallen GmbH ist berechtigt die Zulassung auch während der
Veranstaltung zu entziehen und den Stand zu schließen. Daraus
resultierende Forderungen können nicht höher als die vereinbarte Standmiete ausfallen. Mitaussteller sind nur zugelassen
und / oder zusätzliche Unternehmen dürfen nur vertreten sein,
wenn dies in der Zulassung ausdrücklich vermerkt ist. Vorbehalte, Bedingungen und besondere Wünsche des Anmelders
(z. B. hinsichtlich Platzierung, Konkurrenzausschluss, Standaufbau und Standgestaltung) werden nur berücksichtigt, wenn dies
in der Zulassung ausdrücklich bestätigt wurde.
9. Standzuweisung / Dekorationspflicht
Der Veranstalter stellt Messefläche/n in angemeldeter Größe
bereit und versucht die Standwünsche im Rahmen der Möglich-
keiten zu berücksichtigen. Der Veranstalter behält sich vor, die
gewünschte/n Standfläche/n ggf. in andere Hallen oder Positionen umzulegen. Ein Rechtsanspruch auf gebuchte und bestätigte Flächen besteht nicht. Eventuell notwendige Standverlegungen ergeben sich aus dem Gesamtbild und der Gesamtplanung.
Verfügt der Aussteller über kein eigenes Standbausystem, werden messeseitig automatisch Trennwände (1,00 m x 2,20 m breit/
hoch) gestellt und zu einem Preis von EUR 20,00 / lfm. berechnet.
Der Aussteller verpflichtet sich seinen Messestand zu dekorieren.
Vorsprünge, Pfeiler, Säulen sowie Installationsanschlüsse sind
Bestandteil der zugewiesenen Fläche. Die Mindestgröße eines
Standes beträgt 8 qm. Kleinere Flächen können nur überlassen
werden, wenn sich solche bei der Planung zwangsläufig ergeben.
Standtypen
Reihenstand – eine Seite offen
Eckstand – zwei Seiten offen
Kopfstand – drei Seiten offen
Messestände in Sonderformen (z. B. Blockstand) sind ebenfalls
möglich, bedürfen allerdings einer frühzeitigen Sonderabsprache mit dem Veranstalter.
Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Rhein-Main-Hallen
GmbH darf der Aussteller seinen Stand weder verlegen, tauschen, teilen oder ganz oder teilweise Dritten überlassen.
10. Mitaussteller / zusätzlich vertretene
Unternehmen
Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Rhein-Main-Hallen
GmbH darf der Aussteller seinen Stand weder verlegen, tauschen, teilen noch ganz oder teilweise Dritten überlassen.
Maschinen und Geräte, die nicht zugelassen sind, nicht den einschlägigen Bestimmungen entsprechen oder deren Verbrauch
höher ist als gemeldet, haftet der Aussteller im Schadensfall.
14. Reinigung
Der Veranstalter sorgt für die Reinigung der Gänge im Messeobjekt. Anteilige Kostenpauschalen nach belegten Quadratmetern
werden dem Aussteller in Rechnung gestellt (siehe Standanmeldeformular). Die Reinigung der Stände obliegt dem Aussteller.
15. Abfallentsorgung
Müll und Verpackungsmaterialien sind vollständig vom Aussteller zu entsorgen. Nach Abbau des Messestandes zurückbleibende Materialien werden kostenpflichtig durch den Veranstalter
entsorgt. Die anfallenden Gebühren werden dem Verursacher
nachträglich in Rechnung gestellt.
16. V
orführungen – Nachrichten-/
Kommunikationstechnik
Das Betreiben von Lautsprecher- und Musikanlagen sowie
Video- und Lichtbildvorführungen im Messestand bedürfen der
Genehmigung des Veranstalters. Die Genehmigung wird nur unter der Voraussetzung erteilt, dass die Arbeit in den umliegenden
Messeständen nicht beeinträchtigt wird. Gangflächen dürfen
nicht als Zuschauerräume genutzt werden. Vorführungen, die
große Besucheransammlungen zur Folge haben, sind so einzurichten, dass die Gangführung nicht beeinträchtigt wird.
17. Haftungsausschluss
11. Werbung
Kostenlose Werbung jeglicher Art ist nur innerhalb des Standes
gestattet. Die Ansprache von Besuchern außerhalb des Standes
ist nicht erlaubt.
Sonderwerbemöglichkeiten außerhalb des Messestandes sind
gegen entsprechende Gebühren nach vorheriger Sondervereinbarung mit dem Veranstalter möglich.
Der Veranstalter übernimmt keine Obhutspflicht für Messegüter
und Standeinrichtungen und schließt jede Haftung für Schäden und/oder Abhandenkommen aus. Der Haftungsausschluss
erfährt auch durch Bewachungsmaßnahmen des Veranstalters
keine Einschränkungen. Gegen die üblichen versicherungsfähigen Gefahren im Rahmen einer Ausstellung hat der Veranstalter
eine Ausstellerversicherung abgeschlossen.
12. Pflichteinträge im Ausstellerverzeichnis und 18. Haftpflichtversicherung
Homepage im Internet - Werbepauschale
Der Aussteller ist selbst für alle Schäden, die Dritte auf dem
Der Veranstalter erstellt ein Ausstellerverzeichnis. Eine Eintragung aller Aussteller in dieses Verzeichnis ist verpflichtend. Es
werden jeweils Firmenname, Anschrift (Straße oder Postfach,
Land, PLZ und Ort), Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail- und
Internetadresse abgedruckt. Zu jedem Eintrag wird die entsprechende Hallen- und Standnummer im Internet zugeordnet.
Die Kosten hierfür betragen EUR 140,00 / Aussteller.
13. Technische Leistungen, Dienstleistungen
Für die allgemeine Beheizung, Klima / Lüftung, Beleuchtung
der Messehallen ist der Veranstalter verantwortlich. Anteilige
Kostenpauschalen nach belegten Quadratmetern werden dem
Aussteller in Rechnung gestellt (siehe Standanmeldeformular).
Installationen von Ver- und Entsorgungsanschlüssen sowie andere Zusatzleistungen müssen mit der Standanmeldung dem
Veranstalter zugesandt werden. Für unsachgemäßen Gebrauch
von Anschlüssen, unkontrollierter Entnahme von Energie für
Stand des Ausstellers oder für dessen Tätigkeit erleiden, haftpflichtig. Dem Aussteller wird der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für seine Messeteilnahme empfohlen.
19. Ausstellerausweise
Jeder Aussteller erhält kostenfrei:
bis 8 qm Fläche = zwei Ausstellerausweise
ab 9 qm – 12 qm = drei Ausstellerausweise
Jede angefangenen weiteren 10 qm Standfläche = je ein weiterer Ausweis
20. P arkplätze / Auf- und Abbau /
Veranstaltungstage
Während des Auf- und Abbaus am 23. und 26. April 2015 ist
das Parken zum Be- und Entladen gegen eine Kaution von
EUR 100,00 = vier Stunden für LKW, PKW, Transporter und
Anhänger auf dem Messegelände möglich. Danach verfällt die
Kaution. Keine Vorbestellung erforderlich.
An den Messetagen können in Ausnahmefällen Parkplätze direkt
an den Messehallen für EUR 40,00 angemietet werden (sehr begrenzte Anzahl).
Während der Messe steht ein kostenfreier Parkplatz für Aussteller neben dem Messegelände zur Verfügung.
21. Vorbehalte
Ist der Veranstalter infolge höherer Gewalt oder aus anderen
nicht von ihm zu vertretenden Gründen genötigt, den Messetermin zu verlängern, zu verkürzen, zu verschieben oder abzusagen, so erwachsen dem Aussteller daraus weder Rücktrittsnoch Kündigungsrechte, noch sonstige Ansprüche, insbesondere
Schadenersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter. Bei Absage / Ausfall der Messe wird die vorgesehene Mietzahlung gegenstandslos. Bereits entrichtete Beträge werden dem Aussteller
zurückerstattet. Darüber hinaus kann der Aussteller keine Ansprüche gegenüber dem Veranstalter geltend machen.
Zahlungsbedingungen
Der Veranstalter stellt eine Rechnung über die Standmiete, die
Nebenkosten und über Ihre weiteren Bestellungen ab Mitte
September 2014.
50 % des Rechnungsbetrages sind ohne Abzug sofort nach Erhalt der Rechnung fällig.
Die verbleibenden 50 % des Rechnungsbetrages sind bis spätestens bis zum 15. März 2015 fällig. Rechnungen, die erst nach
diesem Termin erstellt werden, sind in ihrer gesamten Höhe sofort ohne Abzug zu begleichen. Die volle Bezahlung zum Stichtag ist Voraussetzung für den Bezug der Ausstellungsfläche.
Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
24. Inkasso / Rechnungsstellung
Inkasso und Rechnungsstellung erfolgt durch die Rhein-MainHallen GmbH.
22. Rücktritt
25. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Aussteller, die sich verbindlich angemeldet haben, können aus
dem Vertragsverhältnis nicht mehr entlassen werden. Wird im
Ausnahmefall (höhere Gewalt) eine Entlassung aus dem Vertrag bewilligt, so steht dem Veranstalter ab dem 1. September
2014 ein Entlassungsgeld von 100 % der Standmiete zu. Muss
die Veranstaltung ausfallen oder zeitlich oder räumlich verlegt
werden, so gilt die Anmeldung für den neuen Termin und zu den
neuen Bedingungen. Bei Abkürzung der Veranstaltungsdauer ist
eine Ermäßigung der Standmiete nicht möglich. Kann der Veranstalter aus irgendeinem Grund über den zugeteilten Stand nicht
verfügen, so steht dem Aussteller nur Anspruch auf Erstattung
der gezahlten Standmiete zu. Weitergehende Ansprüche des
Ausstellers sind ausgeschlossen.
Ausschließlicher Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Wiesbaden.
23. Preise / Zahlungsbedingungen
Standpreise
Reihenstand
bis 31. August 2014 = EUR 39,00 / qm
ab 1. September 2014 = EUR 42,00 / qm
Eckstand
bis 31. August 2014 = EUR 44,00 / qm
ab 1. September 2014 = EUR 46,00 / qm
Kopfstand
bis 31. August 2014 = EUR 47,00 / qm
ab 1. September 2014 = EUR 49,00 / qm
Blockstand (vier Seiten offen): Preise auf Anfrage
Nebenkosten / Fixkosten
Umlage-/ Energiepauschale: EUR 15,50 / qm
Pflichteintrag Internet und Ausstellerverzeichnis: EUR 140,00
Kosten für Zusatzbestellungen
(Siehe Anmeldeformular Punkt 3.)
Wiesbaden, im Mai 2014
Informationen im Internet finden Sie
unter: www.kreativall-wiesbaden.de