Richtzahlen für den Stellplatzbedarf
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Richtzahlen für den Stellplatzbedarf
Anlage 1 Richtzahlen für den Stellplatzbedarf Nr. Verkehrsquelle 1. Wohngebäude * 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 Wohnungen bis 50 m² Wohnfläche Wohnungen bis 75 m² Wohnfläche Wohnungen über 75 m² Wohnfläche Wochenend- und Ferienhäuser Kinder- und Jugendwohnheime 1.6 Schwesternwohnheime 1.7 Arbeitnehmerwohnheime 1.8 Altenwohnheime / Altenheim Zahl der Stellplätze 1 1,5 2 1 je Wohnung 1 Stellplatz je 10 Betten min. 2 Stellplätze 1 Stellplatz je 1,5 Betten Min. 3 Stellplätze 1 Stellplatz je 1,5 Betten Min. 3 Stellplätze 1 Stellplatz je 8 Betten + 1 Stellplatz je 2 Bedienstete 1.9 Bei Tiefgaragenstellplätzen 1.10 Bei Wohngebäuden über 5 WE 2. 2.1 Gebäude mit Büro-, Verwaltungs- und Praxisräumen Büro- und Verwaltungsräume allgemein 2.2 Räume mit erheblichem Besucherverkehr (Schalter-, Abfertigungs- oder Beratungsräume, Arztpraxen und dgl.) 1 Stellplatz je 20 m² Nutzfläche Je 100 m² Nutzfläche 1 Stellplatz je 20 m² Nutzfläche mindestens 4 Stellplätze Je 50 m² Nutzfläche hiervon für Besucher 75 % zusätzlich 20 % zusätzlich 20 % zusätzlich 75 % zusätzlich 10 % oberirdisch zusätzl. 10 % oberirdisch zusätzl. 1 Stellplatz zusätzlich 1 Stellplatz zusätzlich 3. 3.1 Verkaufsstätten ** Läden, Waren- und Geschäftshäuser unter 400 m² 3.2 Einzelhandelsbetriebe über 400 m² 4. 4.1 4.2 Versammlungsstätten, Kirchen Sonstige Versammlungsstätten (z.b. Lichtspieltheater, Vortragssäle) Gemeindekirchen 5. 5.1 5.2 Sportstätten Sportplätze ohne Besucherplätze (z.B. Trainingsplatz) Sportplatz mit Sportstadien mit Besucherplätzen 5.3 5.4 Spiel- und Sporthallen ohne Besucherplätze Spiel- und Sporthallen mit Besucherplätzen 5.5 5.6 Tennisplätze ohne Besucherplätze Tennisplätze mit Besucherplätzen 5.7 5.8 Minigolfplätze Kegel- / Bowlingbahnen 6. 6.1 Gaststätten- und Beherbergungsbetriebe Gaststätten aller Art, Cafés, Stehausschänke, 1 Stellplatz je 5 m² Gastraumfläche Diskotheken, Tanzlokale Hotels, Pensionen, Kurheime u.a., Beherbergungsbetriebe 1 Stellplatz pro Einzel- oder DoppelZimmer, Zuschlag nach 6.1 1 Stellplatz pro Bediensteten 1 Busparkplatz pro 60 Betten Jugendherbergen 1 Stellplatz je 5 Betten Freischankflächen 1 Stellplatz pro 10 Sitzplätze 6.2 6.3 6.4 1 Stellplatz je 20 m² Nutzfläche, jedoch min. 2 Stellplätze pro Laden 1 Stellplatz je 10 m² Verkaufsnutzfläche 1 Stellplatz je 4 Sitzplätze 1 Stellplatz je 20 Sitzplätze 1 Stellplatz je 200 m² Sportfläche 1 Stellplatz je 200 m² Sportfläche 1 Busparkplatz Je 10 Besucherplätze 1 Stellplatz zusätzlich 1 Stellplatz je 30 m² Hallenfläche 1 Stellplatz je 30 m² Hallenfläche 1 Stellplatz pro 10 Besucherplätze 1 Busparkplatz 4 Stellplätze je Spielfeld 4 Stellplätze je Spielfeld 1 Stellplatz pro 10 Besucherplätze 6 Stellplätze je Minigolfanlage 3 Stellplätze je Bahn 7. 7.1 7.2 7.3 7.4 8. Krankenanstalten Krankenanstalten von überörtlicher Bedeutung (z.B. Schwerpunktkrankenhäuser), Privatkliniken Krankenanstalten von örtlicher Bedeutung Sanatorien, Kuranstalten, Anstalten für langfristig Altenpflegeheim 8.3 8.4 8.5 8.6 8.7 8.8 Schulen, Einrichtungen der Jugendförderung, sonstige Bildungseinrichtungen Grundschulen Sonst. Allg. bildende Schulen Berufsschulen, Berufsfachschulen Einrichtungen der Erwachsenenbildung Kindergärten, Kindertagesstätten und dgl. Jugendfreizeitheime und dgl. Bibliotheken Sonderschulen für Behinderte Berufsbildungswerke, Ausbildungswerkstätten 9. 9.1 Gewerbliche Anlagen *** Handwerks- und Industriebetriebe 9.2 Lagerräume, Lagerplätze, Ausstellungs- und Verkaufsplätze Kraftfahrzeugwerkstätten 8.1 8.2 9.3 9.4 9.5 9.6 Tankstellen mit Pflegeplätzen Automatische Kraftfahrzeugwaschstrassen bzw. Waschanlagen Kraftfahrzeugwaschplätze zur Selbstbedienung 10. Verschiedenes 10.1 Kleingartenanlagen 1 Stellplatz je 2,5 Betten 60 % zusätzlich 1 Stellplatz je 4 Betten 1 Stellplatz je 2 Betten 1 Stellplatz je 6 Betten 60 % zusätzlich 25 % zusätzlich 75 % zusätzlich 2 Stellplätze pro Klasse 2 Stellplätze pro Klasse 1 Stellplatz je 4 Kursplätze 2 Stellplätze je 25 Kinder 1 Stellplatz je 10 Besucherplätze 1 Stellplatz je 30 m² Nutzfläche 2 Stellplätze je 15 Schüler 2 Stellplätze je 10 Auszubildende 1 Stellplatz je 40 m² Nutzfläche oder je 2 Beschäftigte 1 Stellplatz je 60 m² Nutzfläche oder je 2 Beschäftigte 6 Stellplätze je Wartungs- oder Reparaturstand 8 Stellplätze pro Pflegestand 5 Stellplätze pro Waschanlage 4 Stellplätze je Waschplatz 1 Stellplatz je Kleingarten * Die errechnete Zahl ist aufzurunden auf eine volle Stellplatzzahl. Das gleiche gilt bei den nachstehenden Ziffern. Nettogrundrissfläche = nutzbare Grundfläche zwischen begrenzenden Bauteilen (Aussenwänden). ** Ist die Lagerfläche grösser als 10% der Verkaufsnutzfläche, so ist für die Mehrfläche ein Zuschlag nach Ziffer Nr. 9.2 zu berechnen. *** Der Stellplatzbedarf ist in der Regel nach der Nutzfläche zu berechnen. Ergibt sich dabei ein offensichtliches Missverhältnis zum tatsächlichen Stellplatzbedarf, so ist die Zahl der Beschäftigten zugrunde zu legen. Gemäss Bauausschuss vom 09.07.2002 wurden hinzugefügt oder abgeändert: bei § 6 Abs. 4 Nr. 3 bei überdachtem Kfz-Stellplatz, bestehend aus Dachkonstruktion mit einzelnen Pfosten ohne seitliche Umschliessung, jedoch ohne Tor. bei § 6 Abs. 5 Mehr als 5 zusammenhängende Garagen bzw. Kfz-Stellplätze sind nur über eine gemeinsame Zu- und Abfahrt an die öffentliche Verkehrsfläche anzuschliessen. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Zustimmung. Das gilt für längs, schräg und senkrecht Parkplätze. bei 5.3 und 5.4 1 Busparkplatz bei 1.10 Bei Wohngebäuden über 5 WE 10 % oberirdisch zusätzl. Anlage 2 Aktualisiert am 10.07.2002