Richtzahlen für den Stellplatzbedarf

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Richtzahlen für den Stellplatzbedarf
Anlage 1
Richtzahlen für den Stellplatzbedarf
Nr.
Verkehrsquelle
1.
Wohngebäude *
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
Wohnungen bis 50 m² Wohnfläche
Wohnungen bis 75 m² Wohnfläche
Wohnungen über 75 m² Wohnfläche
Wochenend- und Ferienhäuser
Kinder- und Jugendwohnheime
1.6
Schwesternwohnheime
1.7
Arbeitnehmerwohnheime
1.8
Altenwohnheime / Altenheim
Zahl der Stellplätze
1
1,5
2
1 je Wohnung
1 Stellplatz je 10 Betten
min. 2 Stellplätze
1 Stellplatz je 1,5 Betten
Min. 3 Stellplätze
1 Stellplatz je 1,5 Betten
Min. 3 Stellplätze
1 Stellplatz je 8 Betten +
1 Stellplatz je 2 Bedienstete
1.9 Bei Tiefgaragenstellplätzen
1.10 Bei Wohngebäuden über 5 WE
2.
2.1
Gebäude mit Büro-, Verwaltungs- und Praxisräumen
Büro- und Verwaltungsräume allgemein
2.2
Räume mit erheblichem Besucherverkehr (Schalter-,
Abfertigungs- oder Beratungsräume, Arztpraxen und
dgl.)
1 Stellplatz je 20 m² Nutzfläche
Je 100 m² Nutzfläche
1 Stellplatz je 20 m² Nutzfläche
mindestens 4 Stellplätze
Je 50 m² Nutzfläche
hiervon für Besucher
75 % zusätzlich
20 % zusätzlich
20 % zusätzlich
75 % zusätzlich
10 % oberirdisch zusätzl.
10 % oberirdisch zusätzl.
1 Stellplatz zusätzlich
1 Stellplatz zusätzlich
3.
3.1
Verkaufsstätten **
Läden, Waren- und Geschäftshäuser unter 400 m²
3.2
Einzelhandelsbetriebe über 400 m²
4.
4.1
4.2
Versammlungsstätten, Kirchen
Sonstige Versammlungsstätten (z.b. Lichtspieltheater,
Vortragssäle)
Gemeindekirchen
5.
5.1
5.2
Sportstätten
Sportplätze ohne Besucherplätze (z.B. Trainingsplatz)
Sportplatz mit Sportstadien mit Besucherplätzen
5.3
5.4
Spiel- und Sporthallen ohne Besucherplätze
Spiel- und Sporthallen mit Besucherplätzen
5.5
5.6
Tennisplätze ohne Besucherplätze
Tennisplätze mit Besucherplätzen
5.7
5.8
Minigolfplätze
Kegel- / Bowlingbahnen
6.
6.1
Gaststätten- und Beherbergungsbetriebe
Gaststätten aller Art, Cafés, Stehausschänke,
1 Stellplatz je 5 m² Gastraumfläche
Diskotheken, Tanzlokale
Hotels, Pensionen, Kurheime u.a., Beherbergungsbetriebe 1 Stellplatz pro Einzel- oder DoppelZimmer, Zuschlag nach 6.1
1 Stellplatz pro Bediensteten
1 Busparkplatz pro 60 Betten
Jugendherbergen
1 Stellplatz je 5 Betten
Freischankflächen
1 Stellplatz pro 10 Sitzplätze
6.2
6.3
6.4
1 Stellplatz je 20 m²
Nutzfläche, jedoch min.
2 Stellplätze pro Laden
1 Stellplatz je 10 m²
Verkaufsnutzfläche
1 Stellplatz je 4 Sitzplätze
1 Stellplatz je 20 Sitzplätze
1 Stellplatz je 200 m² Sportfläche
1 Stellplatz je 200 m² Sportfläche
1 Busparkplatz
Je 10 Besucherplätze
1 Stellplatz zusätzlich
1 Stellplatz je 30 m² Hallenfläche
1 Stellplatz je 30 m² Hallenfläche
1 Stellplatz pro 10 Besucherplätze
1 Busparkplatz
4 Stellplätze je Spielfeld
4 Stellplätze je Spielfeld
1 Stellplatz pro 10 Besucherplätze
6 Stellplätze je Minigolfanlage
3 Stellplätze je Bahn
7.
7.1
7.2
7.3
7.4
8.
Krankenanstalten
Krankenanstalten von überörtlicher Bedeutung (z.B.
Schwerpunktkrankenhäuser), Privatkliniken
Krankenanstalten von örtlicher Bedeutung
Sanatorien, Kuranstalten, Anstalten für langfristig
Altenpflegeheim
8.3
8.4
8.5
8.6
8.7
8.8
Schulen, Einrichtungen der Jugendförderung,
sonstige Bildungseinrichtungen
Grundschulen
Sonst. Allg. bildende Schulen
Berufsschulen, Berufsfachschulen
Einrichtungen der Erwachsenenbildung
Kindergärten, Kindertagesstätten und dgl.
Jugendfreizeitheime und dgl.
Bibliotheken
Sonderschulen für Behinderte
Berufsbildungswerke, Ausbildungswerkstätten
9.
9.1
Gewerbliche Anlagen ***
Handwerks- und Industriebetriebe
9.2
Lagerräume, Lagerplätze, Ausstellungs- und
Verkaufsplätze
Kraftfahrzeugwerkstätten
8.1
8.2
9.3
9.4
9.5
9.6
Tankstellen mit Pflegeplätzen
Automatische Kraftfahrzeugwaschstrassen bzw.
Waschanlagen
Kraftfahrzeugwaschplätze zur Selbstbedienung
10. Verschiedenes
10.1 Kleingartenanlagen
1 Stellplatz je 2,5 Betten
60 % zusätzlich
1 Stellplatz je 4 Betten
1 Stellplatz je 2 Betten
1 Stellplatz je 6 Betten
60 % zusätzlich
25 % zusätzlich
75 % zusätzlich
2 Stellplätze pro Klasse
2 Stellplätze pro Klasse
1 Stellplatz je 4 Kursplätze
2 Stellplätze je 25 Kinder
1 Stellplatz je 10 Besucherplätze
1 Stellplatz je 30 m² Nutzfläche
2 Stellplätze je 15 Schüler
2 Stellplätze je 10 Auszubildende
1 Stellplatz je 40 m² Nutzfläche
oder je 2 Beschäftigte
1 Stellplatz je 60 m² Nutzfläche
oder je 2 Beschäftigte
6 Stellplätze je Wartungs- oder
Reparaturstand
8 Stellplätze pro Pflegestand
5 Stellplätze pro Waschanlage
4 Stellplätze je Waschplatz
1 Stellplatz je Kleingarten
*
Die errechnete Zahl ist aufzurunden auf eine volle Stellplatzzahl. Das gleiche gilt bei den nachstehenden Ziffern.
Nettogrundrissfläche = nutzbare Grundfläche zwischen begrenzenden Bauteilen (Aussenwänden).
**
Ist die Lagerfläche grösser als 10% der Verkaufsnutzfläche, so ist für die Mehrfläche ein Zuschlag nach Ziffer
Nr. 9.2 zu berechnen.
***
Der Stellplatzbedarf ist in der Regel nach der Nutzfläche zu berechnen. Ergibt sich dabei ein offensichtliches
Missverhältnis zum tatsächlichen Stellplatzbedarf, so ist die Zahl der Beschäftigten zugrunde zu legen.
Gemäss Bauausschuss vom 09.07.2002 wurden hinzugefügt oder abgeändert:
bei § 6 Abs. 4 Nr. 3
bei überdachtem Kfz-Stellplatz, bestehend aus Dachkonstruktion mit einzelnen Pfosten ohne seitliche Umschliessung, jedoch ohne
Tor.
bei § 6 Abs. 5
Mehr als 5 zusammenhängende Garagen bzw. Kfz-Stellplätze sind nur über eine gemeinsame Zu- und Abfahrt an die öffentliche
Verkehrsfläche anzuschliessen. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Zustimmung. Das gilt für längs, schräg und senkrecht
Parkplätze.
bei 5.3 und 5.4
1 Busparkplatz
bei 1.10
Bei Wohngebäuden über 5 WE 10 % oberirdisch zusätzl.
Anlage 2
Aktualisiert am 10.07.2002