Dental Barometer 03_2007 Tipss und Tricks zum MPG 5, Nachruf

Transcrição

Dental Barometer 03_2007 Tipss und Tricks zum MPG 5, Nachruf
DENTAL BAROMETER | AK TUELL
Nachruf
Tipps und Tricks zum MPG 5
»Ich habe doch gar nicht so viele
Turbinen!«
Die Dentalfamilie trauert um
Gerd Loser
Am 14. April 2007 starb Gerd Loser bei einem tragischen Verkehrsunfall. Mit gerade 57 Jahren wurde
ein engagierter Unternehmer mit
großem Sachverstand und äußerst
positiver Ausstrahlung mitten aus
dem Leben gerissen. Die Trauer um
diesen Verlust ist sehr groß. Gerd
Loser wirkte seit fast 30 Jahren in
der Dentalbranche, auf nationaler
wie internationaler Ebene.
1990 gründete er die Firma Loser
& Co. in Leverkusen. Mit einem
feinen Gespür für Innovationen
und künftige Trends griff er internationale Neuheiten auf und führte
diese in den deutschen Markt ein.
Immer war er mit seinen Produkten
eine Idee voraus. So manch eine
Produktgruppe bot er als Erster
im deutschen Markt an. Mit dieser Strategie platzierte Gerd Loser
das eigene Unternehmen in den
vergangenen 16 Jahren erfolgreich
im deutschen Markt. Er wurde
zum anerkannten Autor zahlreicher
Fachartikel und hielt darüber hinaus weltweit Vorträge an Universitäten, bei Tagungen und StudyClubs.
Loser & Co. wird in seinem Sinne
weitergeführt, seine Ideale und
Ziele werden weiterhin umgesetzt.
Unbegreiflich, sein plötzlicher Tod!
Zurück lässt er seine Ehefrau, fassungslose Freunde, Mitarbeiter und
viele Partner.
Wir trauern mit ihnen.
03_2007 www.dental-barometer.de
Noch immer habe ich recht bildhaft den Kollegen vor Augen, der in einem meiner Vorträge zur Aufbereitung nach dem MPG, seinem Frust über die vermeintlich unsinnigen
Bestimmungen zur Aufbereitung von ÜI, von
Übertragungsinstrumenten nämlich, lauthals
Luft machte. Zur Erinnerung: Übertragungsinstrumente, also Hand- und Winkelstücke,
Ansätze für das Zahnsteinentfernungsgerät
(ZEG) und vor allem Turbinen, stellen eine
nicht zu unterschätzende Problematik dar.
Wegen ihrer Hohlräume sind sie nämlich
nicht so ganz einfach aufzubereiten. Wenn
sie „im Blut“ waren, dann müssen sie sogar
sterilisiert werden. Und hier kommt die Kritik
des Kollegen: „Selbst mit einem Schnellsteri
benötige ich einiges an Zeit dafür.“ Ich habe
mir einen solchen Schnellsteri auf der IDS
angesehen. Und mir prompt, in der tatsächlichen Bedeutung des Wortes, daran die „Finger verbrannt“.
einen Haufen Geld ausgeben (Hohlkörper,
bzw. Vakuumtest). Geld, das wir woanders
sicher sinnvoller ausgeben könnten. Und für
jede einzelne Turbine einen eigenen Sterilisationsgang? Wo wir den Steri doch auch nach
einer bestimmten Anzahl von Zyklen zur
Inspektion gelangen lassen müssen? Aber wie
können wir das Problem lösen? Damit wir uns
nicht falsch verstehen, bei entsprechender
Kontamination ist es schon erforderlich, die
Übertragungsinstrumente zu sterilisieren. Das
sind wir dem MPG, aber ganz einfach auch
unserer Ethik, den uns anvertrauten Patienten
gegenüber schuldig.
»Ich war ja gar nicht im Blut!«
Aber was, wenn das „Risiko“ gar nicht so
hoch ist? Wenn ein Übertragungsinstrument
durch seinen Einsatz bei der Behandlung nur
in der Risikostufe „semikritisch B“ einzuordnen ist, dann benötigen wir erheblich weniger
Aufwand für seine Aufbereitung. Auf der IDS,
in diesem Jahr, habe ich das System zur RKIkonformen Chairside Lösung des Problems
Desinfektion von Übertragungsinstrumenten
der Firma FAVODENT (www.favosol.com) gesehen und mir ein entsprechendes Gutachten
angesehen.
Mein Tipp: Erkundigen Sie sich hierzu einmal
nach den Einzelheiten. Auch für Ihre entsprechenden Instrumente gibt es einen passenden Adapter für die Sprühdose. Und das
raffinierte Design der Dose sorgt dafür, dass
auch wirklich nur die passenden Kanäle „bearbeitet“ werden.
Zu Risiken und Nebenwirkungen…
… der Aufbereitung nach dem MPG haben
Sie sich ja bereits das passende Buch gekauft, oder?
Sicher, der Zyklus dauerte nur 15 Minuten.
Das Teil aber, was da aus dem Steri rauskam,
das war heiß! Ich will damit sagen, dass Sie
sich einen solchen Steri mal genau ansehen
sollten, bevor sie ihn kaufen. Und auf Herz
und Nieren (und Sterizeiten!) prüfen. Es dauert also eine ganze Weile, bis Sie Ihre frisch
In der nächsten Ausgabe werde ich Ihnen
wieder etwas zum MPG vorstellen.
gekochte Turbine auch wieder in die Hand
nehmen können. Daher also die Kritik des
Kollegen, er braucht sie für den nächsten
Patienten ja auch wieder. Neben der Zeitproblematik müssen wir für den Nachweis
der erfolgreichen Sterilisation aber auch noch
45770 Marl
Telefon: (0 23 65) 4 10 00
Telefax: (0 23 65) 4 78 59
E-Mail: [email protected]
Internet: w ww.zahnarzt-sellmann.de
Weitere Informationen
Dr. med. dent. Hans H. Sellmann
Langehegge 330
»Guter Rat vom Rotulus ...«
Gabi Schäfer beantwortet Fragen
zur Abrechnung
In dieser Kolumne beantwortet Ihnen
Gabi Schäfer Ihre Fragen zur zahnärztlichen Abrechnung.
Frage: Bei der Reparatur einer Prothese wurde ein Zahn wiederbefestigt und die Prothese
wurde im Labor mit funktioneller Randgestaltung unterfüttert. Wir haben hierfür die
Festzuschüsse 6.1 und 6.7 angesetzt. Nun hat
die KZV den Festzuschuss 6.1 gestrichen und
behauptet, dieser wäre in der 6.7 enthalten.
Ist das richtig?
Antwort: Die KZV hat unrecht. Es fällt zwar
kein Zahnarzthonorar für die Wiederbefes-
Frage: Bei einer Prothesenreparatur wurden
die gebrochenen Fragmente der Prothese (2
Bruchstellen) vor der Abdrucknahme in der
Praxis für die anschließende Bruchreparatur
fixiert. Bei der Eingliederung wurde dann der
Abdruck für die Unterfütterung genommen.
Wir haben hierfür die Positionen 100d und
100b angesetzt. sowie die Festzuschüsse 6.2
und 6.7. Die KZV behauptet nun, es dürfe
nur die höher bewertete zahnärztliche Leistung angesetzt werden, also die 100d. Ist das
richtig?
tigung des Zahnes an, da dieses tatsächlich
nach den Bema-Bestimmungen mit der 100e
abgegolten ist, aber der Festzuschuss 6.1
muss gewährt werden, da nach den Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses
der Festzuschuss 6.1 ausdrücklich im selben
Kiefer mit dem Festzuschuss 6.7 kombinierbar ist. Die Beschlüsse des Gemeinsamen
Bundesausschusses sind für alle KZVen verbindlich, lassen Sie sich also nicht mit der
Behauptung abspeisen, in Ihrem Bundesland
wäre das anders. Die Kombinationstabelle
finden Sie im Internet auf der Seite der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung unter
http://www.kzbv.de/m401.htm
Antwort: Nein - die KZV hat unrecht. Offenbar stammt das Abrechnungswissen des
Sachbearbeiters noch aus der Zeit vor 2004.
Seit der Bema-Änderung heißt es nämlich in
der Erläuterungen zur Position 100 wörtlich:
„Leistungen nach Nrn. 100 a und b können
mehrfach oder nebeneinander nur abgerechnet werden, wenn die Wiederherstellung der
Funktion oder die Erweiterung von abnehmbaren Prothesen nicht in einer Sitzung durchführbar ist. Das gleiche gilt, wenn Leistungen
nach Nr. 100 a oder b neben Leistungen nach
Nrn. 100 c bis f erbracht werden.“ Eindeutiger
geht es wohl kaum. Legen Sie also gegen die­
se Streichung schriftlich Widerspruch ein und
weisen Sie auf die getrennten Sitzungen und
die Erläuterungen zur Bema-Position 100 hin.
Achten Sie darauf, dass in Zukunft bei solchen
Heil- und Kostenplänen im Bemerkungsfeld
ein Hinweis auf die getrennten Sitzungen erfolgt.
Frage: Wir haben Anfang Januar bei einem
anspruchsberechtigten Patienten eine Fissurenversiegelung an den Zähnen 46 und 47
durchgeführt und hierfür die IP5 berechnet.
Zwei Monate später musste am Zahn 46 erneut eine Fissurenversiegelung mit nachfolgender Fluoridierung durchgeführt werden,
zusätzlich wurde die Mutter des Patienten
umfangreich aufgeklärt. Kann ich dafür die
Antwort: Die Abrechnung der Fissurenversiegelung ist erneut möglich - die IP5 ist
bei Notwendigkeit einer erneuten Fissurenversiegelung auch im selben Quartal erneut
abrechenbar. Es gibt bei der Fissurenversiegelung keine Gewährleistungspflicht wie bei
Füllungen und Zahnersatz. Da in der ersten
Sitzung keine Fluoridierung vorgenommen
wurde, wird zusätzlich die IP4 für die Fluori-
Fissurenversiegelung erneut abrechnen?
dierung berechnet.
Parodontitis ?
Jetzt bis zu
20 Leitkeime
gezielt behandeln
Mit dem Analyse-Kit ParoCheck® haben Sie
zum ersten Mal die Möglichkeit, bis zu 20
Parodontitis-assoziierte Keime auf einmal
nachzuweisen. Ihre Parodontitis-Behandlung
wird dadurch gezielter und schneller, bei
einfachster Handhabung. Die Probenentnahme
erfolgt in der Praxis, die Auswertung der
Proben mittels DNA-Chip im Labor.
Ein umfangreiches Analysenergebnis ermöglicht
Ihnen ein differenziertes Therapieschema.
Behandeln Sie gezielt mit ParoCheck®.
Ihre Patienten werden es Ihnen danken.
Weitere Infos unter 07022 948-0.
www.gbo.com/bioscience/parocheck
JA!
Auch Ihre Frage wird beantwortet!
Schicken Sie sie per E-Post an [email protected]
oder per Fax an ( 0800 ) 1010 96 133
Deutschland (Zentrale): Greiner Bio-One GmbH
Maybachstraßewww.dental-barometer.de
2 · D-72636 Frickenhausen 03_2007
Tel.: (+49 ) 7022 948-0, Fax: (+49 ) 7022 948-514
E-Mail: [email protected]