Handout Prüfgruppe Handwaffen ( PDF , 61,1 kB)
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Handout Prüfgruppe Handwaffen ( PDF , 61,1 kB)
Fachtechnische Untersuchung der Handwaffen der Bundeswehr Die Prüfgruppe „Fachtechnische Untersuchung der Handwaffen der Bundeswehr“ im Bundesministerium der Verteidigung hatte insbesondere den Auftrag, auf Grund vorliegender Hinweise des Herrn Dieter Jungbluth, die Handwaffen der Bundeswehr fachtechnisch zu untersuchen. Das G36 war davon ausgenommen. Die Prüfgruppe „Fachtechnische Untersuchung der Handwaffen der Bundeswehr“ wurde mit Wirkung vom 22. Juni 2015 eingerichtet. Die Prüfgruppe besteht aus zwei Referenten, die sich der Prüftätigkeit im Rahmen eines Schwerpunkteinsatzes vollzeitlich widmen und einem Referatsleiter, der die Prüfgruppe neben seiner Referatsleitertätigkeit führt. Keines der Mitglieder kommt aus dem Bereich der Handwaffen der Bundeswehr und war somit auch nicht zuvor in die Projekte involviert, die zur Beschaffung der untersuchten Handwaffen führten. Zentraler Ausgangspunkt für die Bestimmung des Prüfungsgegenstands „Fachtechnische Untersuchung der Handwaffen der Bundeswehr“ waren und sind für die Prüfgruppe die Schreiben des Herrn Jungbluth • an den damaligen Bundesminister der Verteidigung, Herrn Karl Theodor zu Guttenberg, vom 20. Februar 2011, • an den damaligen Bundesminister der Verteidigung, Herrn Dr. Thomas de Maizière, vom 23. April und vom 27. Mai 2013, • an den Bundespräsidenten, Herrn Joachim Gauck, vom 22. August 2013 und • an die Bundesministerin der Verteidigung, Frau Dr. Ursula von der Leyen, vom 12. Mai 2015. Mit dem Ziel einer umfassenden inhaltlichen Prüfung der Hinweise des Herrn Jungbluth war die Prüfgruppe bestrebt, überdies auch den Inhalt eines von Herrn Jungbluth erstellten Datenträgers von 908 Dateien in 43 Ordnern (insgesamt rund zwei Gigabyte) zu erfassen und bei der Prüfung zu berücksichtigen. Dabei ist anzumerken, dass die vorgenannten Schreiben sowie der Inhalt des Datenträgers bestimmte Themen oder Themenfelder nicht isoliert oder gebündelt darstellen, sondern insgesamt als im Wesentlichen unstrukturierter Vortrag wahrgenommen werden, wobei fachtechnische Aspekte oft mit subjektiv geschilderten persönlichen Erfahrungen mit dienst- und beamtenrechtlichem Bezug etc. zusammen dargestellt werden. Auf Grund der Vielzahl der angeführten Punkte hat die Prüfgruppe ihre Arbeit noch nicht voll umfänglich abgeschlossen. Sie hat jedoch das bisherige Ergebnis ihrer Tätigkeit in einem Teilbericht 1 zusammengefasst, der nun vorliegt. In diesem Teilbericht wurden die folgenden Hinweise von Herrn Jungbluth geprüft und einer Bewertung zugeführt: • Heckler & Koch P8 (insb. Schadensneigung und konstruktive Auslegung zum Gebrauch mit militärischer Munition DM51) • Heckler & Koch P30 (konstruktive Auslegung) • Heckler & Koch MG5 (verschiedene Einzelthemen) • Heckler & Koch MG4 (verschiedene Einzelthemen) • Heckler & Koch G36 Sicherheitsmanöverpatronengerät und Mündungsfeuerdämpfer • Verwendung Rheinmetall MG3 in der Waffenstation KMW FLW 100 In einigen Hinweisen sind die Beobachtungen von Herrn Jungbluth bezüglich der aufgetretenen Probleme korrekt. Die Prüfgruppe teilt aber die Bewertungen von Herrn Jungbluth zu den bisher untersuchten Punkten in ganz überwiegendem Maße nicht. Teilweise sind bereits die Sachverhaltsdarstellungen von Herrn Jungbluth aus Sicht der Prüfgruppe unzutreffend. Besonders deutlich wird dies bei den Messungen von Herrn Jungbluth an der Pistole P8, die maßgeblich für seine diesbezüglichen umfangreichen Behauptungen im Schreiben an die Bundesministerin der Verteidigung, Frau Dr. Ursula von der Leyen, vom 12. Mai 2015 waren. Mit Blick auf das von ihm behauptete G-Maß von 3,6 mm bei der Pistole P8 der Bundeswehr wurden an zwei Waffen aus der Serienfertigung vom Typ P8 und P8A1 Vermessungen der Länge des G-Maßes durchgeführt. Diese Messungen wurden unabhängig voneinander durch zwei externe zivile Beschussämter 2 an jeweils beiden Waffen vorgenommen. Das durch die Beschussämter ermittelte G-Maß beider Waffen beträgt 7,5 mm (max. ± 1 mm Toleranz). Seiner Behauptung, dass das angeblich kleine 1 Im vorliegenden Teilbericht wurden priorisiert die Hinweise zu Handwaffen der Bundeswehr aus dem Schreiben an die Bundesministerin der Verteidigung, Frau Dr. Ursula von der Leyen, vom 12. Mai 2015 untersucht und bewertet. 2 Beschussamt Mellrichstadt, welches dem Bayerischen Landesamt für Maß und Gewicht unterstellt ist, und Beschussamt Suhl, welches dem Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz unterstellt ist G-Maß von 3,6 mm in der P8 zu einem zu hohen Gasdruck in der Waffe und damit zur Gefährdung des Schützen führt, wird damit die Grundlage entzogen. Den auf dieser Annahme fußenden Schlussfolgerungen des Herrn Jungbluth mit Blick auf die Schäden an der P8 wird damit das Fundament entzogen, da das tatsächlich G-Maß ca. doppelt so groß ist wie von ihm behauptet. Die festgestellten Schadensbilder bei der P8, sind offenbar vielmehr auf das Zusammenwirken einer Mehrzahl von Faktoren zurückzuführen. Als Konsequenz wird die P8, wo erforderlich, durch die P8 A1 ersetzt. Im Weiteren: P30 Die zum Konstruktionsmerkmal „Liderungsrille“ vorgetragene Kritik wird nicht geteilt. Die P30 ist als Waffe unauffällig, die Liderungsrille ist ein auch in anderen Waffen zu findendes Konstruktionsmerkmal. Die P30 wird international als Dienstwaffe auch von anderen Sicherheitskräften eingesetzt. MG4 Die Forderung des Herrn Jungbluth nach einer konstruktiven Anpassung des MG 4 wird nicht geteilt. Ursache für den von ihm beschriebenen Vorfall waren mehrere zusammentreffende schwerwiegende Bedienfehler. Vor diesem Hintergrund wäre der mit einer konstruktiven Anpassung verbundene Aufwand unverhältnismäßig. Hinsichtlich der Ausführungen zum Einsatz eines durch ein ziviles Beschussamt beschossenen MG4 zur Munitions-Güteprüfung ist zu sagen, dass dies nicht per se rechts- oder vorschriftswidrig ist. Es kommt hier stets auf den jeweiligen Fall an. Mit Blick auf den Hinweis, das MG4 habe einen Lebensdauertest nicht bestanden, konnte eine umfassende Sachverhaltsaufklärung nicht erfolgen. Allerdings wurden mit dem MG4 mehrere Lebensdauertests erfolgreich durchgeführt. Sicherheitsmanöverpatronengerät (SMPG) Die Einführung des Sicherheitsmanöverpatronengeräts (SMPG) (alt) und auch die des SMPG (modifiziert) wird von der Prüfgruppe, wie von Herrn Jungbluth auch, kritisch gesehen. Das SMPG (alt) wurde durch ein neues Manöverpatronengerät (MPG) ersetzt, welches sich bisher als unkritisch erwiesen hat. Auch das SMPG (modifiziert) soll demnächst aus der Nutzung genommen und durch das MPG (neu) ersetzt werden. Mündungsfeuerdämpfer Anders als von Herrn Jungbluth behauptet, spricht das WIWeB 3 in seinen Ausführungen mit Blick auf die konstruktiven Vorgaben nicht von einem Form- und Materialfehler. Bei der Nutzung von Kurzbahnmunition wird mit Blick auf die festgestellten Schadensbilder beim Mündungsfeuerdämpfer in der Bundeswehr eine Schutzbrille getragen. Außerdem hat die Anweisung zum verstärkten Waffenreinigen zu einem Rückgang der festgestellten Schadensbilder um ca. 80 % geführt. MG3 auf Waffenstation FLW 100 Die Aussage von Herrn Jungbluth, dass aus dem Einsatz zurücklaufende MG3, die in der Waffenstation FLW 100 eingesetzt waren, möglicherweise eine ungewöhnlich hohe Schadensquote in Form von Gehäuserissen aufwiesen, bestätigte sich im Rahmen der Untersuchungen nicht. Gegenwärtig geht die Prüfgruppe noch weiteren Hinweisen zu Handwaffen der Bundeswehr nach. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Prüfgruppe in ihrem Abschlussbericht, der spätestens im November 2015 vorgelegt werden soll und die noch offenen Punkte abarbeiten wird, zu Ergebnissen kommt, die den Bewertungen von Herrn Jungbluth zumindest in Teilen - Recht geben. Unabhängig davon war es sehr hilfreich, dass Herr Jungbluth persönlich für ein Treffen mit der Prüfgruppe zur Verfügung stand. Hierdurch konnte die Prüfgruppe ein besseres Verständnis der von Herr Jungbluth angesprochenen Punkte gewinnen, die ernst zu nehmen sind. 3 Wehrwissenschaftliches Institut für Werk- und Betriebsstoffe