Studium in den Niederlanden Studienfinanzierung

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Studium in den Niederlanden Studienfinanzierung
Studium in den Niederlanden Studienfinanzierung Bei der Klärung von Studienfinanzierungsfragen müs‐
sen grundsätzlich die individuellen Umstände der Stu‐
denten und ihres Familienumfeldes berücksichtigt werden. Wichtig ist vor allem eine frühzeitige Informa‐
tionsbeschaffung und Antragstellung – am besten eini‐
ge Monate im voraus. Zum Nachlesen und Verschaffen erster Informationen eignet sich indes der Beitrag von Diplom‐Volkswirt Robert Marzell und Diplom‐Verwaltungswirtin Barbara Marzell (Kleve): http://www.euregio.org/intabox/medienarchive/
standard/EURESStudienfinanzierungNL2012.pdf Eine informative Anlaufstelle im Hinblick auf Fragen zur Ausbildungsförderung stellt ferner folgende Insti‐
tution dar: Bezirksregierung Köln 50606 Köln Tel.: 0221 / 147‐ 4990 auslandsbafoeg@bezreg‐koeln.nrw.de Die Bezirksregierung Köln ist bundesweit zuständig für die Durchführung des Bundesausbildungsförderungs‐
gesetzes (BAföG) für alle Studierenden, die in den Be‐
nelux‐Staaten studieren. Über die Voraussetzungen informiert: http://www.bezreg‐koeln.nrw.de/brk_internet/
organisation/abteilung04/dezernat_49/
ausbildungsfoerderung/index.html Eine von niederländischer Seite gewährte Studienfi‐
nanzierung kann unter Umständen auch für deutsche Staatsbürger, sofern sie jünger als dreißig Jahre sind, möglich sein. Dazu müssen grundsätzlich u.a. folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Entweder müssen sie eine sozialversicherungspflichti‐
ge Beschäftigung von mindestens 56 Monatsstunden ausüben – oder ein Elternteil bzw. Partner des Studen‐
ten muß die niederländische Staatsbürgerschaft besit‐
zen, bzw. in den Niederlanden arbeiten. Die Studienfinanzierung besteht aus drei Teilen: einem Basisteil, einem elternabhängigen Teil und einem eventu‐
ellen Darlehen. Näheres hierzu und über eventuelle Stu‐
diengeldteilrückerstattungen / Collegegeldkrediet infor‐
miert die IB‐Groep / DUO bei der auch die universitären Meldeformalitäten geregelt werden: http://www.ib‐groep.nl/particulieren/studiefinanciering/
studiefinanciering.asp Eine parallele Inanspruchnahme von deutscher und nie‐
derländischer Studienfinanzierung war in der Vergangen‐
heit regelmäßig nicht möglich! Im Einzelfall ist dann genau zu prüfen, welche Studienfinanzierung vorteilhafter ist. Zu ergänzen ist, dass grundsätzlich auch das deutsche Kindergeld bis zum Erreichen einer Altersgrenze von 25 Jahren gewährt werden kann. Zur Frage, ob eventuell auch finanzielle Unterstützungen bei Kosten für eine Mietwohnung durch die öffentliche Hand in Betracht kommen („huurtoeslag“), vergleiche folgenden Internetauftritt: http://www.belastingdienst.nl/wps/wcm/connect/
bldcontentnl/belastingdienst/prive/toeslagen/
informatie_over_toeslagen/huurtoeslag/ Für Hinweise zu Stipendien und Bildungskrediten sei auf das ebenfalls hier vorhandene, gleichnamige Extra‐Info verwiesen! Januar 2014 Immer ohne Gewähr Besucheradresse: Telefon: Enschederstrasse 362, 48599 Gronau 02562‐7020