Floramite 240 SC - Bundesamt für Verbraucherschutz und
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Floramite 240 SC - Bundesamt für Verbraucherschutz und
PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) Floramite 240 SC 006823-00/00 Wirkstoff(e): Bifenazate Stand: 2011-02-28 SVA am: 2011-03-16 Lfd.Nr.: 31 Kontaktanschrift: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienststelle Braunschweig Messeweg 11/12 D-38104 Braunschweig Tel: +49 (0)531 299-3454 Fax: +49 (0)531 299-3002 E-Mail: [email protected] PSM-Zulassungsbericht Floramite 240 SC Inhaltsverzeichnis 1 Übersicht.................................................................................................................................. 3 2 Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen ............................................................... 9 3 Anwendungen ....................................................................................................................... 13 4 Dekodierung von Auflagen und Hinweisen ........................................................................ 25 5 Anhang [Abkürzungen] ........................................................................................................ 26 Antrag: 006823-00/00 -2- SVA am: 2011-03-16 PSM-Zulassungsbericht Floramite 240 SC 1 Übersicht 1.1 Basisdaten Pflanzenschutzmittel Kenn-Nr. Antragsart Antragsteller Wirkungsbereich Formulierungstyp Floramite 240 SC 006823-00/00 Zulassungsantrag gemäß § 15b PflSchG Spiess-Urania Chemicals GmbH, Heidenkampsweg 77, 20097 Hamburg Akarizid Suspensionskonzentrat Wirkstoff (Wirkstoffnummer) Bifenazate (1027) Gehalt Enthalten in zugelassenen Mitteln Status in der Wirkstoffprüfung 1.2 240 g/l nein Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen Beabsichtigte Entscheidung des BVL 1.2.1 Mittel zulassen 1.2.2 Beantragte Anwendungen Nummer 00-001 00-002 00-003 00-004 00-005 00-006 00-007 00-008 1.3 Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Schadorganismus/ Zweckbestimmung Erdbeere Spinnmilben Erdbeere Spinnmilben Zucchini, Aubergine, Gurke Spinnmilben Tomate, Gemüsepaprika Spinnmilben Zucchini Spinnmilben Gemüsepaprika, Tomate, Gurke, Spinnmilben Aubergine Zierpflanzen Spinnmilben Zierpflanzen Spinnmilben Entscheidung zulassen zulassen nicht zulassen nicht zulassen nicht zulassen nicht zulassen nicht zulassen nicht zulassen Zusammenfassende Beurteilung/Hintergrund für die Entscheidung Der Nachweis der Identität des Mittels mit der in den Niederlanden zugelassenen Formulierung wurde durch eine Erklärung des Antragstellers erbracht. Für die Bestimmung des Wirkstoffs Bifenazate im technischen Material und in der Formulierung stehen valide Analysemethoden zur Verfügung. Zur Bestimmung von Rückständen des Wirkstoffes Bifenazate in Boden, Wasser und Luft stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Höchstmengen, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. Für das Pflanzenschutzmittel Floramite 240 SC wurde ein Antrag auf gegenseitige Anerkennung nach §15b PflSchG gestellt. Die Rückstandsanalysemethoden mit Ausnahme für Lebensmittel wurden im Rahmen der EU-Wirkstoffprüfung zur Aufnahme des Wirkstoffes Bifenazate in den Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG bewertet und als ausreichend befunden. Für Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs ergeben sich Nachforderungen für wasserhaltige Matrices, die vor Zulassung der entsprechenden Anwendungen erfüllt werden müssen. Bifenazat (Hydrazincarbonsäure) ist ein akarizider Wirkstoff aus der neuen Wirkstoffgruppe der Carbazat–Akarizide. Bifenazat ist zur Bekämpfung mobiler Stadien von pflanzenschädigenden Antrag: 006823-00/00 -3- SVA am: 2011-03-16 PSM-Zulassungsbericht Floramite 240 SC Spinnmilben vorgesehen. Bei Milben aus der Gattung Tetranychus sp. wirkt Bifenazat auch als Kontaktovizid. Bifenazat bindet schnell an die Blattoberfläche und hat damit eine Persistenz von mehreren Tagen. Bei Bindung an die Blattoberfläche wird von einer Wirksamkeit von etwa 21 Tagen ausgegangen. Im Boden wird der Wirkstoff sofort abgebaut. Der Wirkstoff ist nicht systemisch oder translaminar verlagerbar, daher ist eine vollständige Benetzung der Pflanzen, auch der Blattunterseiten, notwendig. Der biochemische Wirkungsmodus wird noch untersucht. In Versuchen mit hohen Aufwandmengen wirkte Bifenazat als Antagonist mit Bindung an den GABA Rezeptor des Chlorid-Ionen-Kanals im Gewebe von Kakerlaken. Durch Wirkung auf das GABA-System kommt es zu einer längerfristigen Öffnung der Chloridkanäle der Membranen der Nervenzellen und somit zur Blockierung der Erregungsüberleitung (in als Akarizid verwendeten Aufwandmengen wirkt Bifenazat nicht insektizid). Gemäß IRAC ist der Wirkungsmechanismus nicht bekannt (WMIUN). Bei dem Zulassungsantrag für Floramite 240 SC handelt es sich um einen Antrag auf gegenseitige Anerkennung einer Zulassung aus den Niederlanden gemäß § 15b PflSchG. Die Vergleichbarkeit der landwirtschaftlichen, pflanzenschutzlichen und umweltbezogenen Bedingungen in Deutschland und den Niederlanden wird anerkannt, gleichwohl wurden die beantragten Indikationen moderat angepasst. Die Bewertung der hinreichenden Wirksamkeit von Floramite 240 SC wird anerkannt. Die Zulassung in den Niederlanden umfasst Anwendungen in Erdbeeren, verschiedene Gemüsebaukulturen sowie Anwendungen in Zierpflanzen, wobei in den NL jeweils Dosierungen von 0,04 % maximal jedoch 600 ml/ha zugelassen sind. Die Übertragung in metrische Angaben war im Anwendungsbereich Zierpflanzenbau (Anwendungsgebiete 007, 008) nicht möglich, sodass das Benehmen seitens JKI nicht erklärt werden konnte (ggf. wäre eine Zulassung mit Höhenstaffelung bis 50 cm (GR050) und 50-125 cm (GR052) möglich). Das Mittel Floramite 240 SC erwies sich im Labor in der beantragten Dosierung als nicht toxisch für die Honigbiene. Nach vorliegenden Erkenntnissen werden Bienenvölker bei sachgerechter Anwendung nicht gefährdet (NB6641). Die getesteten Raubmilbenarten Typhlodromus pyri (NN334) und Phytoseiulus persimilis (NN333) sind deutlich empfindlicher als die Nutzinsekten Aphidius rhopalosiphi (NN1842), Chrysoperla carnea (NN170), Poecilus cupreus (NN165) und Orius laevigatus (NN1513). Hinweise, dass für die Bodenfruchtbarkeit bedeutsame Bodenmakro- und Bodenmikroorganismen geschädigt werden, liegen nicht vor. Die vorliegenden Angaben zum Wirkstoff Bifenazate sowie zum Präparat Floramite 240 SC sind für die Bewertung möglicher Gesundheitsgefahren sowie des Risikos für Mensch und Tier ausreichend. Aus den vorgelegten Unterlagen und dem Ergebnis der Erstbewertung in den Niederlanden ergeben sich keine Hinweise auf unvertretbare Auswirkungen. Schädigende Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwendern, Arbeitern oder Umstehenden sind bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Pflanzenschutzmittels nicht zu erwarten. Das Rückstandsverhalten des in dem Mittel enthaltenen Wirkstoffes Bifenazate ist ausreichend geprüft worden. Die von der zuständigen Behörde der Niederlande bewerteten Rückstandsdaten aus überwachten Feldversuchen lassen darauf schließen, dass die zulässigen Rückstandshöchstgehalte nach praxisgerechter Anwendung des Mittels einhaltbar sind. Als Folge der vorgesehenen Anwendungen sind weder eine Anreicherung des Wirkstoffs Bifenazate oder der Hauptmetaboliten im Boden noch schädliche Auswirkungen auf das Grundwasser zu erwarten. Wegen der Toxizität des Wirkstoffs sind zum Schutz von Gewässerorganismen für bestimmte Indikationen entsprechende Anwendungsbestimmungen (Einhaltung von Abständen zu Oberflächengewässern) zu erteilen. Die Freilandanwendung in Zierpflanzen (007) ist aufgrund fehlender Daten zur Verfeinerung der Bewertung des längerfristigen Risikos für Vögel derzeit nicht zulassungsfähig. Unvertretbare Auswirkungen auf andere Gruppen von Nichtzielorganismen sind nicht zu erwarten; zusätzliche Risikominderungsmaßnahmen nicht erforderlich. 1.4 Kennzeichnungen, Auflagen, Anwendungsbestimmungen und Hinweise zum Mittel Spezielle anwendungsbezogene Auflagen und Anwendungsbestimmungen siehe unter Anwendungen (Kapitel 3). Angabe zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß § 5 Gefahrstoffverordnung Antrag: 006823-00/00 -4- SVA am: 2011-03-16 PSM-Zulassungsbericht Floramite 240 SC N Xi RA091 RK051 RX043 SK012 SP001 SX002 SX024 SX035 SX046 SX057 Umweltgefährlich Reizend Enthält Bifenazate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden S 35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Auflagen/Anwendungsbestimmungen gemäß § 15 Abs. 4 PflSchG Ausw. Arthropoden NN333 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Phytoseiulus persimilis (Raubmilbe) eingestuft. NN334 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. Naturhaushalt NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hofund Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Anwenderschutz SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF1891 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Antrag: 006823-00/00 -5- SVA am: 2011-03-16 PSM-Zulassungsbericht Floramite 240 SC Wirksamkeit WMIUN Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): unbekannt Zusätzliche Angaben zu besonderen Gefahren und Sicherheitshinweisen gemäß § 1d Abs. 2 der Pflanzenschutzmittelverordnung EO005-2 SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften. Hinweise NN1513 NN165 NN170 NN1842 1.5 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Orius laevigatus (räuberische Blumenwanze) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. Nachforderungen zum Mittel Anwendungsbezogene Nachforderungen siehe unter Anwendungen (Kapitel 3) Ohne Unterbrechung Naturhaushalt Zu: KIIA 8.5 Vorlage von Prüfdaten zur Toxizität der Rückstände des Wirkstoffs Bifenazate und des im Sediment nachgewiesenen Metaboliten D3598 gegenüber Sedimentorganismen innerhalb von zwei Jahren ab Zulassungsdatum Der Anteil der in Wasser-Sediment-Studien gebildeten gebundenen Rückstände im Sediment ist mit bis zu 65 % der Ausgangsradioaktivität sehr hoch. Am Studienende sind in zwei vorliegenden Studien minimal 19 % und maximal 33 % der Ausgangsradioaktivität vollständig mineralisiert. Die Auslösewerte für Tests an Sedimentorganismen, wie sie das Guidance Document on Aquatic Ecotoxicology (Sanco/3268/2001 rev.4 (final)) fordert (>10 % Radioaktiviät im Sediment, EC50 Daphnia < 0,1 mg/L), werden für den Wirkstoff Bifenazate nicht erreicht. Der sehr schnell gebildete Metabolit D3598 wird mit einem Anteil von 10,5 % im Sediment gefunden und ist toxisch gegenüber Daphnien (EC50 = 0,051 mg/L); er erfüllt daher die Kriterien, die eine Datenanforderung für einen Test mit Sedimentorganismen nach sich ziehen. Der Metabolit D3598 ist akut toxischer als der Wirkstoff und die dazu vorliegenden Daten zur Ökotoxizität liefern die bestimmenden Wirkwerte zur Festlegung von Risikominderungsmaßnahmen. Es wird ein langfristiger Test mit dem Sedimentorganismus Chironomus riparius gefordert, um die Toxizität der gebundenen Rückstände und des Metaboliten D3598 nach Applikation von Bifenazate im Sediment abzuschätzen. Es wird vorgeschlagen, den Test nach der „spiked water“ Vorschrift durchzuführen. Dabei sollte zum Aufbau eines Konzentrationsplateaus der Rückstände und des Metaboliten D3598 im Sediment die Testsubstanz im selben Muster wie in der worst case Indikation 00-004 vorgesehen durch wiederholte Anwendung zunächst über das Wasser ins Sediment aufgenommen werden. Die letzte Applikation sollte unmittelbar vor Testbeginn erfolgen. Das Umweltbundesamt steht für Rückfragen bezüglich der Planung der durchzuführenden Studien gern zur Verfügung. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die zulassungsbegleitenden Tests die Indikation 00007, deren Hauptprüfung bis zur Vorlage weiterer Prüfunterlagen unterbrochen ist, ebenfalls abdecken sollte. Zu: KIIA 8.9 / KIIIA1 10.6 Antrag: 006823-00/00 -6- SVA am: 2011-03-16 PSM-Zulassungsbericht Floramite 240 SC Vorlage von Prüfdaten zur langfristigen Toxizität der im Boden gebildeten Rückstände des Wirkstoffs Bifenazate, des Metaboliten D3598 und des Metaboliten D1989 auf Regenwürmer oder andere Bodenorganismen innerhalb von zwei Jahren ab Zulassungsdatum Der Anteil der in Bodenabbaustudien gebildeten gebundenen Rückstände ist mit bis zu 73,8 %, 28 Tage nach Applikation des Wirkstoffes Bifenazate (bzw. 67,3 % nach 119 Tagen bei 20°C und 75,2% nach 119 Tagen bei 10°C) sehr hoch. Die Mineralisierung hingegen ist mit < 10 % nach 119 Tagen bei 10°C unbedeutend (mit 15 - 23 % nach 119 Tagen bei 20°C gering). Im Terrestrial Guidance Document (SANCO/10329/2002 rev 2 final) werden in Fällen, in denen eine Remobilisierung der Ausgangssubstanz oder seiner Metaboliten nicht ausgeschlossen werden kann, Datenanforderungen gestellt, die denen für persistente Substanzen entsprechen. Im Dokument heißt es dazu auf Seite 8: „However, under certain conditions bound residues may become bioavailable and therefore a risk cannot be ruled out. Therefore it is proposed that the same data requirements should apply as for those substances with a DT90f of >365 days and a DT50f of >3 months.” Es wird die Vorlage von Prüfunterlagen gefordert, die eine Bewertung des langfristigen Risikos für empfindliche Bodenorganismen zulassen (vorzugsweise Regenwürmer; hinsichtlich der Wirkung des Wirkstoffes Bifenazate als Akarizid auch Acari, z. B. Test mit der Raubmilbe Hypoaspis aculeifer). Die Testergebnisse sollen Rückschlüsse auf die Toxizität der im Boden langfristig nachgewiesenen (gebundenen) Rückstände ermöglichen. Insbesondere der Metabolit D1989 (4-MethoxyBiphenyl), ist für Bodenorganismen toxischer als der Wirkstoff und kann möglicherweise ohne relevante Strukturveränderungen im Boden gebunden vorliegen. Das Umweltbundesamt steht für Rückfragen bezüglich der Planung der durchzuführenden Studien gern zur Verfügung. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die zulassungsbegleitenden Tests die Indikation 00007, deren Hauptprüfung bis zur Vorlage weiterer Prüfunterlagen unterbrochen ist, ebenfalls abdecken sollte. Rückstandsanalytik Zu: KIIA 4.3: Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs/Primärmethode - Bifenazate Folgende Unterlagen sind innerhalb von zwölf Monaten ab Zulassungsdatum vorzulegen: Ein validiertes Analysenverfahren (Primärmethode) zur Bestimmung von Rückständen von Bifenazate (nur Wirkstoff) in fettreichen pflanzlichen Lebensmitteln ist vorzulegen. Begründung: Zur Überwachung von Höchstmengen werden Analysenverfahren für den o. g. genannten Matrixtyp benötigt (siehe hierzu auch Nachrichtenbl. Deut. Pflanzenschutzd. 55 (2003) 275). Zu: KIIA 4.3: Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs/ILV - Bifenazate Folgende Unterlagen sind innerhalb von zwölf Monaten ab Zulassungsdatum vorzulegen: Eine geeignete Analysenmethode zur Bestimmung von Bifenazate (nur Wirkstoff) in fettreichen Probenmaterialien ist durch ein unabhängiges Labor zu validieren (ILV). Begründung: Um sicher zu stellen, dass sich vorgeschlagene Analysenverfahren allgemein eignen, ist gemäß Leitlinie SANCO/825/00 eine unabhängige Validierung erforderlich. Antrag: 006823-00/00 -7- SVA am: 2011-03-16 PSM-Zulassungsbericht Floramite 240 SC Zu: KIIA 4.3: Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs/Absicherung - Bifenazate Folgende Unterlagen sind innerhalb von zwölf Monaten ab Zulassungsdatum vorzulegen: Ein validiertes Absicherungsverfahren zur Bestimmung von Rückständen von Bifenazate (nur Wirkstoff) in fettreichen pflanzlichen Lebensmitteln ist vorzulegen. Begründung: Um falsch positive Ergebnisse in der Überwachung zu vermeiden, ist gemäß Leitlinie SANCO/825/00 für den o.g. Matrixtyp ein validiertes Absicherungsverfahren erforderlich (siehe hierzu auch Nachrichtenbl. Deut. Pflanzenschutzd. 55 (2003) 275). Die Anforderungen hinsichtlich des Umfangs der Validierung von Absicherungsverfahren sind weiter präzisiert worden (siehe hierzu auch Nachrichtenbl. Deut. Pflanzenschutzd. 52 (2000) 292 bzw. Bundesanzeiger Nr. 232, Seite 23089 vom 09.12.2000). Zu: KIIA 4.3: Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs/ILV - Bifenazate Folgende Unterlagen sind innerhalb von zwölf Monaten ab Zulassungsdatum vorzulegen: Die Analysenmethode EN15662:2008 (QuEChERS-Methode) zur Bestimmung von Bifenazate (nur Wirkstoff) in trockenen Probenmaterialien ist durch ein unabhängiges Labor zu validieren (ILV). Alternativ können auch Studien zu einer oder mehreren neuen Analysenmethoden vorgelegt werden, wenn diese in zwei voneinander unabhängigen Laboren validiert worden sind. Begründung: Um sicher zu stellen, dass sich vorgeschlagene Analysenverfahren allgemein eignen, ist gemäß Leitlinie SANCO/825/00 eine unabhängige Validierung erforderlich. Wirkstoff Zu: KIIA 2.5.1 Die UV Spektren sind innerhalb von 2 Jahren ab Zulassungsdatum in tabellarischer Form vorzulegen. Begründung: Die Vorlage von Daten zum UV-Spektrum ist erforderlich, um die direkte Phototransformation des Wirkstoffes Bifenazate mit dem Programm ABIWAS zu bestimmen. Es gibt Hinweise, dass Absorptionsprozesse bei Wellenlängen über 290 nm stattfinden. 1.6 JKI BFR UBA 1.7 Erklärungen der Benehmens-/Einvernehmensbehörden vom 2010-09-27 2010-11-18 2011-01-25 Benehmen/Einvernehmen erklärt erklärt erklärt Zugelassene Mittel mit demselben Wirkstoff Keine 1.8 Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte in bestehender Zulassung Keine 1.9 Höchstmengen Rückstandshöchstgehalte werden mit der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgesetzt und sind aktuell über http://ec.europa.eu/sanco_pesticides/public/ recherchierbar. Antrag: 006823-00/00 -8- SVA am: 2011-03-16 PSM-Zulassungsbericht Floramite 240 SC 2 Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Prüfbereich Identität und phys.-chem. Eigenschaften des/der Wirkstoffe/s Identität und phys.-chem. Eigenschaften des MitteIs Produktanalytik Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Toxikologie/Exposition des Anwenders Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Naturhaushalt 2.1 zulassungsfähig Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Bifenazate Angaben zur Identität und zu physikalischen und chemischen Eigenschaften s. Anlage 1. 2.2 Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Identität Hersteller des Mittels Versuchsbezeichnung Spiess-Urania Chemicals SPU-00680-A-0-SC Es handelt sich um einen Antrag auf gegenseitige Anerkennung nach § 15b. Es wurden Studien zu den physikalisch-chemischen Eigenschaften eingereicht. Diese werden jedoch nicht bewertet, da das BVL davon ausgeht, dass diese Studien bereits im Rahmen der Zulassung in den Niederlanden bewertet wurden. 2.3 Produktanalytik Technischer Wirkstoff Analysemethoden zur Bestimmung des Reinheitsgrades des technischen Wirkstoffes Bifenazat und des Gehaltes der Verunreinigungen des technischen Wirkstoffes wurden im Rahmen der Aufnahme in den Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG bewertet und als valide befunden. Mittel In der Formulierung wird der Wirkstoff Bifenazate nach einer G.C. Laboratories Ltd.-Methode (White, 2000) hochdruckflüssigkeitschromatographisch auf einer C18 Säule mittels UV-Detektion bei 280 nm bestimmt. Elutionsmittel: Acetonitril:Wasser + 0.2% 60%ige Perchlorsäure (55 + 45, v/v) Die Methode ist gemäß Guidance Document SANCO/3030/00 rev.4 validiert. Für die Bestimmung des Wirkstoffgehaltes steht keine CIPAC-Methode zur Verfügung. 2.4 Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung Zur Bestimmung von Rückständen des Wirkstoffes Bifenazate in Boden, Wasser und Luft stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Höchstmengen, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. Für das Pflanzenschutzmittel Floramite 240 SC wurde ein Antrag auf gegenseitige Anerkennung nach §15b PflSchG gestellt. Die Rückstandsanalysemethoden mit Ausnahme für Lebensmittel wurden im Rahmen der EU-Wirkstoffprüfung zur Aufnahme des Wirkstoffes Bifenazate in den Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG bewertet und als ausreichend befunden. Für Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs ergeben sich Nachforderungen für wasserhaltige Matrices, die vor Zulassung der entsprechenden Anwendungen erfüllt werden müssen. Analysemethoden für fettreiche und trockene Matrices werden zulassungsbegleitend nachgefordert. Methoden für die Bestimmung Antrag: 006823-00/00 -9- SVA am: 2011-03-16 PSM-Zulassungsbericht Floramite 240 SC in Lebensmitteln tierischen Ursprungs sind nicht erforderlich, da es keine Festsetzung von Rückstandshöchstmengen gibt. 2.5 Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Das Pflanzenschutzmittel Floramite ist ein Suspensionskonzentrat, das 240 g/l Bifenazat enthält. Es handelt sich hierbei um ein Akarizid, das sich zur Anwendung im Gewächshaus, sowie im Freiland eignet. Es ist für den gewerblichen Anbau gegen Spinnmilben in Erdbeeren, Zucchinis, Auberginen, Gurken und Tomaten vorgesehen. Bifenazat (Hydrazincarbonsäure, 2-(4-methoxy-[1,1-biphenyl]-3-yl)-1-Methylethyl-Ester) ist ein akarizider Wirkstoff aus den neuen Wirkstoffgruppe der Carbazat–Akarizide. Bifenazat ist zur Bekämpfung mobiler Stadien von pflanzenschädigenden Spinnmilben vorgesehen. Bei Milben aus der Gattung Tetranychus sp. wirkt Bifenazat auch als Kontaktovizid. Bifenazat wirkt am besten bei direktem Kontakt mit den Schädlingen. Bifenazat bindet schnell an die Blattoberfläche und hat damit eine Persistenz von mehreren Tagen. Bei Bindung an die Blattoberfläche wird von einer Wirksamkeit von etwa 21 Tagen ausgegangen. Im Boden wird der Wirkstoff sofort abgebaut. Die Wirksamkeit des ersten Metaboliten ist mit der des Wirkstoffes vergleichbar. Die Halbwertszeit beider Substanzen beträgt nur wenige Tage. Der Wirkstoff ist nicht systemisch oder translaminar verlagerbar, daher ist eine vollständige Benetzung der Pflanzen, auch der Blattunterseiten, notwendig. Der Wirkstoff kann sowohl bei feucht-kühler als auch bei trocken-warmer Witterung angewendet werden. Vorteilhaft ist die Anwendung bei beginnendem Befall. Der biochemische Wirkungsmodus wird noch untersucht. In Versuchen mit hohen Aufwandmengen wirkte Bifenazat als Antagonist mit Bindung an den GABA Rezeptor des Chlorid-Ionen-Kanals im Gewebe von Kakerlaken. Durch Wirkung auf das GABA-System kommt es zu einer längerfristigen Öffnung der Chloridkanäle der Membranen der Nervenzellen und somit zur Blockierung der Erregungsüberleitung (in als Akarizid verwendeten Aufwandmengen wirkt Bifenazat nicht insektizid). Dieser Wirkungsmodus besteht bei Akariziden nur bei der Gruppe der Abamectine. Milben, die resistent gegenüber Abamectinen sind, sind empfindlich für Bifenazat. Da also Kreuzresistenzen nicht vorliegen, ist der Wirkungsmodus von Bifenazat wahrscheinlich neuartig. Gemäß IRAC ist der Wirkungsmechanismus nicht bekannt (WMIUN). Bei dem Zulassungsantrag für Floramite 240 SC handelt es sich um einen Antrag auf gegenseitige Anerkennung einer Zulassung aus den Niederlanden gemäß § 15b PflSchG. Die Vergleichbarkeit der landwirtschaftlichen, pflanzenschutzlichen und umweltbezogenen Bedingungen in Deutschland und den Niederlanden wird anerkannt, gleichwohl wurden die beantragten Indikationen moderat angepasst. Die Bewertung der hinreichenden Wirksamkeit von Floramite 240 SC wird anerkannt. Die Zulassung in den Niederlanden umfasst Anwendungen in Erdbeeren, verschiedene Gemüsebaukulturen sowie Anwendungen in Zierpflanzen, wobei in den NL jeweils Dosierungen von 0,04 % maximal jedoch 600 ml/ha zugelassen sind. Die Übertragung in metrische Angaben war im Anwendungsbereich Zierpflanzenbau (Anwendungsgebiete 007, 008) nicht möglich, sodass das Benehmen seitens JKI nicht erklärt werden konnte (ggf. wäre eine Zulassung mit Höhenstaffelung bis 50 cm (GR050) und 50-125 cm (GR052) möglich). Das Mittel Floramite 240 SC erwies sich im Labor in der beantragten Dosierung als nicht toxisch für die Honigbiene. Nach vorliegenden Erkenntnissen werden Bienenvölker bei sachgerechter Anwendung nicht gefährdet (NB6641). Eine Gesamtbetrachtung der vorliegenden Ergebnisse zur Auswirkung des Mittels auf Nützlinge zeigt, dass die getesteten Raubmilbenarten Typhlodromus pyri (NN334) und Phytoseiulus persimilis (NN333) deutlich empfindlicher auf den zu prüfenden Wirkstoff reagieren als die Nutzinsekten Aphidius rhopalosiphi (NN1842), Chrysoperla carnea (NN170), Poecilus cupreus (NN165) und Orius laevigatus (NN1513). Hinweise, dass für die Bodenfruchtbarkeit bedeutsame Bodenmakround Bodenmikroorganismen geschädigt werden, liegen nicht vor. Antrag: 006823-00/00 - 10 - SVA am: 2011-03-16 PSM-Zulassungsbericht Floramite 240 SC 2.6 Toxikologie/Exposition des Anwenders Gemäß den heute üblichen Anforderungen liegen hinreichend Daten zum Wirkstoff Bifenazate und zum Präparat Floramite 240 SC vor. Bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung sind schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwendern und Dritten nicht zu erwarten. Des Weiteren wird auf den Bericht zur gesundheitlichen Bewertung des BfR verwiesen. 2.7 Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Zum Rückstandsverhalten des Pflanzenschutzmittels Floramite 240 SC und dem darin enthaltenen Wirkstoff Bifenazate liegen ausreichende Untersuchungen vor. Die von der zuständigen Behörde der Niederlande bewerteten Rückstandsdaten aus überwachten Feldversuchen lassen darauf schließen, dass die zulässigen Rückstandshöchstgehalte nach praxisgerechter Anwendung des Mittels einhaltbar sind. Unvertretbare gesundheitliche Kurz- oder Langzeitrisiken für den Verbraucher durch Aufnahme von Rückständen mit der Nahrung sind nicht ableitbar. 2.8 Naturhaushalt Das Pflanzenschutzmittel Floramite 240 SC mit dem akariziden Wirkstoff Bifenazate ist vorgesehen für Anwendungen mit Spritz-Applikation im Gemüse-, Obst- und Zierpflanzenbau einschließlich Gewächshausanwendungen. Beim Abbau des Wirkstoffs im Boden unter Laborbedingungen werden als Hauptabbauprodukte die transient auftretenden Metaboliten D3598 (D2341-diazene; bis 92 %AR) und D1989 (4Methoxybiphenyl; bis 31 %AR) nachgewiesen. Die vollständige Mineralisierung wird bei 15 – 23 %AR nach 119 Tagen erreicht, während nicht extrahierbare Rückstände in Anteilen von 64 – 67 % AR gebildet werden. Die DT50 des Wirkstoffs im Boden liegt < 1 d bei 20 °C unter Laborbedingungen. Die Hauptabbauprodukte unterliegen ebenfalls einem raschen Abbau (D3598: DT50 < 1 d; D1989: DT50 1,2 – 5,2 d). Aufgrund der sehr geringen Persistenz in den Laboruntersuchungen waren Freilandversuchen nicht durchzuführen; eine Akkumulation im Boden ist nicht zu erwarten. Sowohl der Wirkstoff Bifenazate als auch die Hauptmetaboliten im Boden sind aufgrund starker Sorption als immobil im Boden einzustufen (KOC > 1000). Auf der Basis der Modellierungen möglicher Einträge in das Grundwasser als Folge der vorgesehenen Anwendungen ist mit einer Versickerung in Konzentrationen > 0,1 µg/l für Wirkstoff und Hauptmetaboliten nicht zu rechnen. Der Wirkstoff weist eine geringe Wasserlöslichkeit auf und unterliegt in wässriger Lösung mit zunehmenden pH-Wert einem beschleunigten hydrolytischen Abbau (DT50 bei pH 7: 0,8 d, bei pH 9: 0,08 d). Bifenazate ist als nicht leicht biologisch abbaubar einzustufen. Durch direkte Photolyse ist ein nur geringer Beitrag zum Abbau in wässrigen Systemen zu erwarten. Auch im WasserSediment-System erfolgt eine sehr schneller Abbau des Wirkstoffs (DT50 < 1 d). In der Sedimentphase werden nur geringe Wirkstoffmengen nachgewiesen. Als Hauptmetabolit wird D3598 sowohl in der Wasser- (bis 32,8 %AR) als auch in der Sedimentphase (bis 10,5 %AR) nachgewiesen. Daneben tritt in der Wasserphase der Metabolit D9472 auf (3,4-Dihydroxy-1,1’-biphenyl; bis 20,4 %AR). Beide Hauptmetaboliten weisen keine ausgeprägte Persistenz auf (D3598: DT50system 3,4 d; D9472: DT50system 5,3 - 14,4 d). Aufgrund des niedrigen Dampfdrucks von Bifenazate ist von einer geringen Neigung zur Verflüchtigung von Boden- und Pflanzenoberflächen auszugehen. Eine Persistenz in der Atmosphäre ist aufgrund der raschen Reaktion mit atmosphärischen OH-Radikalen nicht zu erwarten (DT50 0,2 d berechnet für indirekte Photooxidation). Gegenüber Säugern weist Bifenazate eine geringe akute (LD50 oral: > 5000 mg/kg KG) und eine höhere langfristige Toxizität (Reproduktionstoxizität NOEL 15 mg/kg KG/d) auf. Vögel reagieren empfindlicher (LD50 oral: 1036 mg/kg KG; NOEL 2,1 mg/kg KG/d) auf den Wirkstoff. Die Risikobewertung für Vögel und Säuger gemäß Guidance Document kommt für die vorgesehenen Freilandanwendungen zu einem positiven Ergebnis mit Ausnahme der Anwendung 007 mit der höchsten Aufwandmenge/Zahl der Behandlungen. Hierzu sind durch den Antragsteller zusätzliche Daten zur weiteren Verfeinerung der Risikobewertung im Hinblick auf die langfristigen Auswirkungen auf Vögel vorzulegen. Aufgrund des log PO/W des Wirkstoffs von 3,4 ist bei der Risikobewertung für Vögel und Säuger eine Sekundärvergiftung über die Nahrungskette zu berücksichtigen, jedoch ist Antrag: 006823-00/00 - 11 - SVA am: 2011-03-16 PSM-Zulassungsbericht Floramite 240 SC aufgrund des raschen Abbaus des Wirkstoffs in den Umweltkompartimenten nicht von einem relevanten Risiko auszugehen. Bifenazate weist gegenüber aquatischen Organismen eine hohe Toxizität auf (im Akut-Test vergleichbare Empfindlichkeit der Standard-Arten mit L/EC50 0,3 – 0,58 mg a.i./L; empfindlichste Organismengruppe im langfristigen Test: Fische, NOEC 0,017 mg a.i./L). Der Hauptmetabolit D3598 wirkt jedoch auf Fische um eine Größenordnung toxischer als der Wirkstoff (akute LC50 0,044 mg a.i./L). Auf der Grundlage dieser bewertungsrelevanten Effektkonzentration ergibt sich eine RAC von 0,44 µg a.i./L. Hinweise auf eine höhere Toxizität der Formulierung im Vergleich zum reinen Wirkstoff gibt es nicht. Zusätzliche Risikominderungsmaßnahmen (Einhaltung eines Abstands oder Verwendung abdriftmindernder Applikationstechnik) sind nur für die Freilandanwendungen mit der höchsten Aufwandmenge erforderlich. Aufgrund des raschen Abbaus von Wirkstoff und Hauptmetaboliten ist trotz des Überschreitens des Triggerwertes für den Oktanol-WasserVerteilungskoeffizienten (Wirkstoff Bifenazate: log PO/W 3,4; D1989: log PO/W 3,8; D3598; log PO/W 4,1) nicht von einer Biokonzentration in Wasserorganismen auszugehen. Unter den terrestrischen Nichtziel-Arthropoden erweisen entsprechend dem Wirkungsbereich von Bifenazate Milben als empfindlichste der untersuchten Organismengruppen. Empfindlichste Art ist Typhlodromus pyri, für die im Labortest auf künstlichem Substrat mit der Formulierung eine LR50 von 23,8 g a.i./ha bestimmt wurde. Aufgrund dieser vergleichsweise geringen Toxizität sind für die Freilandanwendungen zusätzliche Maßnahmen zur Risikominderung für Nichtziel-Arthropoden nicht erforderlich. Die im Boden auftretenden Hauptmetaboliten weisen eine höhere Toxizität gegenüber Regenwürmern auf als der Wirkstoff. Dennoch sind unvertretbare Auswirkungen auf Bodenorganismen wie auch auf terrestrische Pflanzen als Folge der vorgesehenen Anwendungen nicht zu erwarten. Die Triggerwerte für POP-/PBT-/vPvB-Eigenschaften werden für Bifenazate nicht erreicht. Wegen der Toxizität für aquatische Organismen ist für das Pflanzenschutzmittel Floramite 240 SC eine gefahrstoffrechtliche Einstufung und Kennzeichnung als umweltgefährlich und giftig für Wasserorganismen erforderlich (N, R51/53). Antrag: 006823-00/00 - 12 - SVA am: 2011-03-16 PSM-Zulassungsbericht Floramite 240 SC 3 Anwendungen 001 Erdbeere - Spinnmilben Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Obstbau Spinnmilben Erdbeere Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Anwendungszeitpunkt Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen April bis September Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 2 - für die Kultur bzw. je Jahr 2 Abstand 7 Tage Anwendungstechnik spritzen - Erläuterungen spritzen als Reihenbehandlung / mit Dreidüsengabel Aufwand 0,4 l/ha in 1000 bis 2000 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen keine Wartezeiten 1 Tag Freiland: Erdbeere Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Keine Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Ja Ja Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die Ergebnisse aus vorliegenden Rückstandsuntersuchungen lassen keine Überschreitung des für Bifenazate in Erdbeeren geltenden Höchstgehaltes von 2 mg/kg erwarten. Antrag.: 006823-00/00 - 13 - SVA am: 2011-03-16 PSM-Zulassungsbericht Floramite 240 SC 002 Erdbeere - Spinnmilben Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Obstbau Spinnmilben Erdbeere Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Gewächshaus Anwendungszeitpunkt Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 2 - für die Kultur bzw. je Jahr 2 Abstand 7 Tage Anwendungstechnik spritzen - Erläuterungen spritzen als Reihenbehandlung Aufwand 0,4 l/ha in 1000 bis 2000 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen keine Wartezeiten 1 Tag Gewächshaus: Erdbeere Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Keine Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Ja Ja Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die Ergebnisse aus vorliegenden Rückstandsuntersuchungen lassen keine Überschreitung des für Bifenazate in Erdbeeren geltenden Höchstgehaltes von 2 mg/kg erwarten. Antrag.: 006823-00/00 - 14 - SVA am: 2011-03-16 PSM-Zulassungsbericht Floramite 240 SC 003 Zucchini, Aubergine, Gurke - Spinnmilben Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Gemüsebau Spinnmilben Zucchini, Aubergine, Gurke Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Anwendungszeitpunkt Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 2 - für die Kultur bzw. je Jahr 2 Abstand 7 Tage Anwendungstechnik spritzen Aufwand 0,4 l/ha in maximal 1000 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen keine Wartezeiten 1 Tag Freiland: Zucchini, Gurke, Aubergine Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Mit Unterbrechung Rückstandsanalytik Zu: KIIA 4.3: Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs/Absicherung - Bifenazate Ein validiertes Absicherungsverfahren zur Bestimmung von Rückständen von Bifenazate (nur Wirkstoff) in wasserhaltigen pflanzlichen Lebensmitteln ist vorzulegen. Begründung: Um falsch positive Ergebnisse in der Überwachung zu vermeiden, ist gemäß Leitlinie SANCO/825/00 für den o. g. Matrixtyp ein validiertes Absicherungsverfahren erforderlich (siehe hierzu auch Nachrichtenbl. Deut. Pflanzenschutzd. 55 (2003) 275). Die Anforderungen hinsichtlich des Umfangs der Validierung von Absicherungsverfahren sind weiter präzisiert worden (siehe hierzu auch Nachrichtenbl. Deut. Pflanzenschutzd. 52 (2000) 292 bzw. Bundesanzeiger Nr. 232, Seite 23089 vom 09.12.2000). Ohne Unterbrechung JKI-Wirksamkeit Zu: IIIA-6.1.3 Zwar lässt sich aus den beigefügten Versuchen insgesamt auf einen Wirksamkeit des Mittels schließen. In 4 Versuchen des Arbeitskreises Lückenindikation war die Wirksamkeit bei Gurken mit 600 ml/ha im Gewächshaus und Freiland dagegen nicht ausreichend. Aus diesem Grunde wird eine nicht hemmende Nachforderung für ergänzende Wirksamkeitsversuche gestellt. Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Antrag.: 006823-00/00 - 15 - SVA am: 2011-03-16 PSM-Zulassungsbericht Floramite 240 SC Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Rückstandsanalysenmethoden zulassungsfähig Ja Ja Nein Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die Ergebnisse aus vorliegenden Rückstandsuntersuchungen lassen keine Überschreitung des für Bifenazate in Auberginen und Kürbisgewächsen mit genießbarer Schale (hier: Gurke und Zucchini) geltenden Höchstgehaltes von 0,5 bzw. 0,3 mg/kg erwarten. Antrag.: 006823-00/00 - 16 - SVA am: 2011-03-16 PSM-Zulassungsbericht Floramite 240 SC 004 Tomate, Gemüsepaprika - Spinnmilben Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Gemüsebau Spinnmilben Tomate, Gemüsepaprika Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Anwendungszeitpunkt Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 2 - für die Kultur bzw. je Jahr 2 Abstand 7 Tage Anwendungstechnik spritzen Aufwand - Pflanzengröße bis 50 cm 0,24 l/ha in maximal 600 l Wasser/ha - Pflanzengröße 50 bis 125 cm 0,36 l/ha in maximal 900 l Wasser/ha - Pflanzengröße über 125 cm 0,48 l/ha in maximal 1200 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen keine Wartezeiten 1 Tag Freiland: Gemüsepaprika, Tomate Anwendungsbestimmungen NW609 5 m Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Mit Unterbrechung Rückstandsanalytik Zu: KIIA 4.3: Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs/Absicherung - Bifenazate Ein validiertes Absicherungsverfahren zur Bestimmung von Rückständen von Bifenazate (nur Wirkstoff) in wasserhaltigen pflanzlichen Lebensmitteln ist vorzulegen. Begründung: Um falsch positive Ergebnisse in der Überwachung zu vermeiden, ist gemäß Leitlinie SANCO/825/00 für den o. g. Matrixtyp ein validiertes Absicherungsverfahren erforderlich (siehe hierzu auch Nachrichtenbl. Deut. Pflanzenschutzd. 55 (2003) 275). Die Anforderungen hinsichtlich des Umfangs der Validierung von Absicherungsverfahren sind weiter präzisiert worden (siehe hierzu auch Nachrichtenbl. Deut. Pflanzenschutzd. 52 (2000) 292 bzw. Bundesanzeiger Nr. 232, Seite 23089 vom 09.12.2000). Antrag.: 006823-00/00 - 17 - SVA am: 2011-03-16 PSM-Zulassungsbericht Floramite 240 SC Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Rückstandsanalysenmethoden zulassungsfähig Ja Ja Nein Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die Ergebnisse aus vorliegenden Rückstandsuntersuchungen lassen keine Überschreitung des für Bifenazate in Tomaten und Paprika geltenden Höchstgehaltes von 0,5 bzw. 2,0 mg/kg erwarten. Antrag.: 006823-00/00 - 18 - SVA am: 2011-03-16 PSM-Zulassungsbericht Floramite 240 SC 005 Zucchini - Spinnmilben Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Anwendungszeitpunkt Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung - für die Kultur bzw. je Jahr Abstand Anwendungstechnik Aufwand Kennzeichnungsauflagen keine Wartezeiten 1 Tag Gewächshaus: Zucchini Anwendungsbestimmungen keine Gemüsebau Spinnmilben Zucchini Gewächshaus Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen 2 2 7 Tage spritzen 0,4 l/ha in maximal 1000 l Wasser/ha Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Mit Unterbrechung Rückstandsanalytik Zu: KIIA 4.3: Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs/Absicherung - Bifenazate Ein validiertes Absicherungsverfahren zur Bestimmung von Rückständen von Bifenazate (nur Wirkstoff) in wasserhaltigen pflanzlichen Lebensmitteln ist vorzulegen. Begründung: Um falsch positive Ergebnisse in der Überwachung zu vermeiden, ist gemäß Leitlinie SANCO/825/00 für den o. g. Matrixtyp ein validiertes Absicherungsverfahren erforderlich (siehe hierzu auch Nachrichtenbl. Deut. Pflanzenschutzd. 55 (2003) 275). Die Anforderungen hinsichtlich des Umfangs der Validierung von Absicherungsverfahren sind weiter präzisiert worden (siehe hierzu auch Nachrichtenbl. Deut. Pflanzenschutzd. 52 (2000) 292 bzw. Bundesanzeiger Nr. 232, Seite 23089 vom 09.12.2000). Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Rückstandsanalysenmethoden zulassungsfähig Ja Ja Nein Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die Ergebnisse aus vorliegenden Rückstandsuntersuchungen lassen keine Überschreitung des für Bifenazate in Zucchini geltenden Höchstgehaltes von 0,3 mg/kg erwarten. Antrag.: 006823-00/00 - 19 - SVA am: 2011-03-16 PSM-Zulassungsbericht Floramite 240 SC 006 Gemüsepaprika, Tomate, Gurke, Aubergine - Spinnmilben Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Gemüsebau Spinnmilben Gemüsepaprika, Tomate, Gurke, Aubergine Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Gewächshaus Anwendungszeitpunkt Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 2 - für die Kultur bzw. je Jahr 2 Abstand 7 Tage Anwendungstechnik spritzen Aufwand - Pflanzengröße bis 50 cm 0,24 l/ha in maximal 600 l Wasser/ha - Pflanzengröße 50 bis 125 cm 0,36 l/ha in maximal 900 l Wasser/ha - Pflanzengröße über 125 cm 0,48 l/ha in maximal 1200 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen keine Wartezeiten 1 Tag Gewächshaus: Gemüsepaprika, Tomate, Gurke, Aubergine Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Mit Unterbrechung Rückstandsanalytik Zu: KIIA 4.3: Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs/Absicherung - Bifenazate Ein validiertes Absicherungsverfahren zur Bestimmung von Rückständen von Bifenazate (nur Wirkstoff) in wasserhaltigen pflanzlichen Lebensmitteln ist vorzulegen. Begründung: Um falsch positive Ergebnisse in der Überwachung zu vermeiden, ist gemäß Leitlinie SANCO/825/00 für den o. g. Matrixtyp ein validiertes Absicherungsverfahren erforderlich (siehe hierzu auch Nachrichtenbl. Deut. Pflanzenschutzd. 55 (2003) 275). Die Anforderungen hinsichtlich des Umfangs der Validierung von Absicherungsverfahren sind weiter präzisiert worden (siehe hierzu auch Nachrichtenbl. Deut. Pflanzenschutzd. 52 (2000) 292 bzw. Bundesanzeiger Nr. 232, Seite 23089 vom 09.12.2000). Antrag.: 006823-00/00 - 20 - SVA am: 2011-03-16 PSM-Zulassungsbericht Floramite 240 SC Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Rückstandsanalysenmethoden zulassungsfähig Ja Ja Nein Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die Ergebnisse aus vorliegenden Rückstandsuntersuchungen lassen keine Überschreitung der für Bifenazate geltenden Höchstgehaltes erwarten: Tomaten (0,5 mg/kg), Paprika (2,0 mg/kg), Gurken (0,3 mg/kg) und Auberginen (0,5 mg/kg). Antrag.: 006823-00/00 - 21 - SVA am: 2011-03-16 PSM-Zulassungsbericht Floramite 240 SC 007 Zierpflanzen - Spinnmilben Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Zierpflanzenbau Spinnmilben Zierpflanzen Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Anwendungszeitpunkt Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 4 - für die Kultur bzw. je Jahr 4 Abstand 7 Tage Anwendungstechnik spritzen Aufwand - Pflanzengröße bis 50 cm 0,24 l/ha in maximal 600 l Wasser/ha - Pflanzengröße 50 bis 125 cm 0,36 l/ha in maximal 900 l Wasser/ha - Pflanzengröße über 125 cm 0,48 l/ha in maximal 1200 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen keine Wartezeiten (N) Freiland: Zierpflanzen Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. Anwendungsbestimmungen NW609 5 m Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Mit Unterbrechung Naturhaushalt Zu: KIIIA1 10.1 Vorlage von Daten zur Verfeinerung der Risikobewertung für Vögel (Anhang VI, Teil C Entscheidungsverfahren, 2. Spezielle Grundsätze, Punkt 2.5.2.1 langfristige Effekte auf Vögel) Die Bewertung des langfristigen Risikos für Vögel, die durch Rückstände auf ihren Nahrungsgegenständen exponiert sind, erfolgte anhand des Wirkwertes für Colinus virginianus von 2,1 mg a.i./kg bw/d aus der Reproduktionsstudie (Pedersen 1999). Es resultierte unter den „realistic worstcase“-Annahmen der verfeinerten ersten Bewertungsstufe (“tier 1b”) nach dem Guidance Document EFSA/2009/1438 für die generische focal species „Blaumeise“ ein TER von 0,8 und damit ein unvertretbares Risiko. In der von Ihnen vorgelegten Bewertung (Dokument M-III, section 6, point 10) wurde keine Unterschreitung des Schwellenwertes erkannt, da eine Studie mit einem höherem Wirkwert verwendet wurde. Diese Studie wurde im nachfolgenden peer review Prozess zur Anhang-I-Aufnahme des Wirkstoffs nicht zur Risikobewertung herangezogen und durch oben genannte Studie ersetzt. Die Bewertungsbehörde der Niederlande, deren Einschätzung im Rahmen der gegenseitigen Anerkennung übernommen werden sollte, hat aus den beiden vorliegenden, ähnlichen Studien mit derselben Vogelart den geometrischen Mittelwert gebildet und für die Risikobewertung herangezogen. Der Vorgehensweise der Bildung eines geometrischen Mittelwertes Antrag.: 006823-00/00 - 22 - SVA am: 2011-03-16 PSM-Zulassungsbericht Floramite 240 SC kann nicht gefolgt werden. Der abweichende Standpunkt war bereits Gegenstand von Diskussionen im Rahmen der EU-Registrierung (RMS: NL) des Wirkstoffs Bifenazate (2005). Im Review report SANCO/10158/2005 rev. 3 vom 3.6.2005 wird nur eine sichere Anwendung: “ornamentals in greenhouse” festgestellt - vor allem wegen der nicht finalisierten Risikobewertung bei Freilandanwendung des Mittels „Floramite 240 SC“ für Vögel (vgl. Erwägungsgrund 8 der Richtlinie 2005/58/EG zur Aufnahme des Wirkstoffs in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG). Es wird die Vorlage weiterer Informationen zur verfeinerten Bewertung des langfristigen Risikos für Vögel durch Rückstände des Wirkstoffs Bifenazate auf Nahrungsgegenständen gefordert. Die Vorlage der Prüfunterlagen ist zum Ausschluss der Gefährdungen durch das Mittel „Floramite 240 SC“, die aufgrund der derzeitigen Datenlage nicht abschätzbar sind, und somit zur Sicherstellung des in § 1 Nr. 4 PflSchG genannten Schutzzweckes erforderlich. Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Naturhaushalt zulassungsfähig Nein Ja Nein Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die Anwendung an Zierpflanzen ist im Sinne des gesundheitlichen Verbraucherschutzes nicht rückstandsrelevant. Naturhaushalt Aufgrund einer unterbrechenden Forderung des Umweltbundesamtes nach zusätzlichen Daten zur Verfeinerung der Bewertung des längerfristigen Risikos für Vögel ist eine Zulassung der Anwendung derzeit nicht möglich. Antrag.: 006823-00/00 - 23 - SVA am: 2011-03-16 PSM-Zulassungsbericht Floramite 240 SC 008 Zierpflanzen - Spinnmilben Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Zierpflanzenbau Spinnmilben Zierpflanzen Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Gewächshaus Anwendungszeitpunkt Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 4 - für die Kultur bzw. je Jahr 4 Abstand 7 Tage Anwendungstechnik spritzen Aufwand - Pflanzengröße bis 50 cm 0,24 l/ha in maximal 600 l Wasser/ha - Pflanzengröße 50 bis 125 cm 0,36 l/ha in maximal 900 l Wasser/ha - Pflanzengröße über 125 cm 0,48 l/ha in maximal 1200 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen keine Wartezeiten (N) Gewächshaus: Zierpflanzen Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Keine Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Nein Ja Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die Anwendung an Zierpflanzen ist im Sinne des gesundheitlichen Verbraucherschutzes nicht rückstandsrelevant. Antrag.: 006823-00/00 - 24 - SVA am: 2011-03-16 PSM-Zulassungsbericht Floramite 240 SC 4 Dekodierung von Auflagen und Hinweisen EO005-2 N NN1513 NN165 NN170 NN1842 NN333 NN334 NW264 NW468 NW609 RA091 RK051 RX043 SB001 SB110 SE110 SF1891 SK012 SP001 SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften. Umweltgefährlich Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Orius laevigatus (räuberische Blumenwanze) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Phytoseiulus persimilis (Raubmilbe) eingestuft. Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Enthält Bifenazate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Antrag.: 006823-00/00 - 25 - SVA am: 2011-03-16 PSM-Zulassungsbericht Floramite 240 SC SS110 SS2101 SS2202 SS610 SX002 SX024 SX035 SX046 SX057 WMIUN Xi Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden S 35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): unbekannt Reizend 5 Anhang [Abkürzungen] noch nicht gefüllt Antrag.: 006823-00/00 - 26 - SVA am: 2011-03-16 BVL-Bewertungsbericht ZNU 006823-00/00 Floramite 240 SC Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel Wirkstoff(e): 240 g/l Bifenazate (1027) Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Wirkungsweise von Bifenazate: Status 2009-10-27 ISO common name CAS No. BVL No. Bifenazate CIPAC No. 1027 CH3 149877-41-8 O EEC No. 02-06-1590-00 HN NH H3C Function O fungicide H3C Molecular formula and molecular mass Chemical name (IUPAC) Chemical name (CA) FAO-Specification C17H20N2O3 Isopropyl 2-(4-methoxybiphenyl-3-yl)hydrazinoformate 1-methylethyl 2-(4-methoxy[1,1'-biphenyl]-3-yl)hydrazinecarboxylate none Minimum purity of the active substance 950 g/kg (directive 05/58/EC) as manufactured Identity of relevant impurities in the active substance as manufactured O none Status 2009-10-27 300.4 g/mol 736 Physical and chemical properties of the active substance Bifenazate Data from DAR for bifenazate section (Annex point) B.2.1.1 (IIA 2.1) study B.2.1.2 (IIA 2.1) B.2.1.3 (IIA 2.1) Boiling point 98.1% 98.1% OECD-103 Decomposition at 240 C B.2.1.4 (IIA 2.2) Temperature of decompositio n or sublimation Relative density 99.7 % EPA, requirement for 40 CFR part 160: Helium pycnometer Density was 1.19 g/cm3 Technique is similar with EC Method A.3. B.2.1.5 (IIA 2.3) Vapour pressure EPA, requirement for 40 CFR part 160: At 25 0C < 1,33 x 10-5 Pa Technique is similar with gas saturation described in EC Method A.4. Melting point purity 99.7 % 99.5% method results OECD method, Metal block type melting point 123 - 125 C Acetanilide and phenacetin standard were used for calibration. Decomposition before boiling ° comment reference Technique is similar with EC Method A.1 Riggs, 1998 Riggs, 2002 o Vapour pressures of metabolites D3598 and D1989 were calculated based on the boiling point calculation using the Modified Watson Correlation (Lyman 1990) Results: -7 0 D3598: 6.96 x 10 Pa at 25 C –2 D1989: 2.07 x 10 Pa at 25 0C Status 2009-10-27 Riggs, 2002 The Vp of D3598 is acceptable because lower then 10-5. Value for D1989 is indicative only. Stevenson, 1998 Penny, 1996 Tognucci, 2001a Tognucci, 2001b B.2.1.6 (IIA 2.3) B.2.1.7 (IIA 2.4) Volatility, Henry's law constant Appearance: physical state Techn. Lot CPL 00368, Calculation The Henry constant at 20 0C is -3 3 -1 < 1,01 x 10 Pa m mole Kenneth White, 1997 Visual observation Technical: solid crystalline Tutty, 1995a Friedlander, 1998a Purified: crystalline solid consisting of small needles 93.4%; purified, Lot 228293-DGT: 99.7 % B.2.1.8 (IIA 2.4) Appearance: colour Visual observation and comparison with the Pantone 93.4 % system and (for Purified, purified) with the Lot 2282- Munsell system 93-DGT: Techn. Lot CPL 00368, techn.: beige purified: white Tutty, 1995b Friedlander, 1998b 99.7 % B.2.1.9 (IIA 2.4) Appearance: odour Techn. Lot CPL 00368, Organoleptical Technical and purified: slight odour characteristics of aromatic compounds Purified, Lot 228293-DGT: 99.7% Status 2009-10-27 Tutty, 1995c Friedlander, 1998c B.2.1.10 (IIA 2.5) Spectra 99.6% Bifenaza te:99.7 % Impurity: D 3598 and 99.8 % EPA product test guidelines, OPPTS Results for the UV spectra: Acidic: λ206 nm with ε = 27019 L/mol.cm; λ232 nm with ε = 24373 L/mol.cm; λ264nm with ε = 12516 L/mol.cm. Neutral: λ206 nm with ε = 27686 L/mol.cm; λ232 nm with ε = 25058 L/mol.cm; λ264nm with ε = 12413 L/mol.cm. Basic: λ232 nm with ε = 24736 L/mol.cm; λ264nm with ε = 12698 L/mol.cm Spectra for the bifenazate of 99.7 % and impurity D 3598 IR, MS and NMR spectra were submitted for bifenazate. All spectra support the structure of both compounds UV spectum of the impurity D 3598 Neutral: λ260 nm with ε = 28344 L/mol.cm; λ 384.1nm with ε = 4095 L/mol.cm. Status 2009-10-27 Additional information: Absorption at 290 nm in neutral solution: λ290 nm with ε = 6186 L/mol.cm. Yu, 1997 Vithala, 2001 B.2.1.11 (IIA 2.6) Solubility in water 99.7 % OECD No. 105 Flask method, quantification by HPLC Solubility at 20 0C in: water: 2.06 mg/L; Phthalate buffer (pH5): 2.07 mg/L 0 Water solubility at 25 C have been calculated for the metabolites D3598, and D1989 using KOWWIN(Syracuse) D1989: 12.25 g/L D3598: 3.98 g/L B.2.1.12 (IIA 2.7) Solubility in organic solvents (technical active substance) Riggs, 1998 For the calculation Tognucci, method: more 2001, c and d. information is required about the validity of the calculation model , Values for metabolites are indicative Solubility at 20 0C in (purity a): ethyl acetate: 102 g/L toluene: 24.7 g/L methanol: 44.7 g/L acetonitrile: 95.6 g/L hexane: 0.232 g/L 1-octanol: 8.91 g/L ethyl acetate: 102 g/L Riggs, 1998 97.2 % (b) Solubility at 20 0C in (purity b): acetone: 210.7 g/L 1,2-dichloroethane:189.8 g/L dichloromethane: 331.8 g/L Riggs, 2001a Technica l 93.4% For technical substance: ethyl acetate: 113 g/L toluene: 26.2 g/L methanol: 50.7 g/L acetonitrile: 111 g/L hexane: 0.232 g/L 1-octanol: 9.54 g/L Riggs, 1997 99.7 % (a) OECD No. 105 Flask method, quantification by HPLC Status 2009-10-27 B.2.1.13 (IIA 2.8) B.2.1.14 (IIA 2.9) Partition coefficient Stability in water Lot 2741-28ASR : 99.9 % [U-ring-114C] bifenazat e radioche m. and chemical pure according to EC method A.8 (HPLC method) EPA, environ Fate, section 161-1, Comparable with OECD method. Hydrolysis rate Photochemic U-ring-1al 14C] degradation bifenazat e radioche m. and chemical pure : > 98% Log Pow have been calculated for the metabolites D3598, D9472 and D1989 using KOWWIN(Syracuse) D1989: Log Pow: 3.83 D3598: Log Pow: 4.10 D9472: Log Pow: 2.80 Hydrolysis at 250C pH4: DT50 = 9.1 days; pH5: DT50 = 5.4 days; pH7: DT50 = 0.8 days; pH9: DT50 = 0.08 days Values for metabolites are indicative only. Tognucci, 2001 c, d and e Meylan, W. Howard, P., 1997 Shah, 1997 Findah, 1999 Metabolites; D3598, D9472 appeared due to the first phase reaction in each pH study at levels > 10 % and D1989 at levels < 10%. D 9963 appeared in the second degradation phase in minor quantities(<7%) and I 2567( 9 minute peak) at levels > 10 %. see above : > 98% B.2.1.15 (IIA 2.9) B.2.1.16 (IIA 2.9) Riggs, 2001b Log Pow 3.4 FIFRA Guideline No. 161-2 Photolysis study was carried out in buffer pH 5 at 25 0C. DT 50 was 17 hours. D3598, D9472 and D1989 were detected in both light exposed and dark samples. D 9963 appeared only in light-exposed samples, indicating that this is a photoproduct. Status 2009-10-27 Shah, 1997 B.2.1.17 (IIA 2.9) B.2.1.18 (IIA 2.9) B.2.1.19 (IIA 2.10) B.2.1.20 (IIA 2.11) B.2.1.21 (IIA 2.12) B.2.1.22 (IIA 2.13) B.2.1.23 (IIA 2.15) Quantum yield Dissociation constant (pKa) Stability in air, photochemic al oxidative degradation Flammability and autoflammability (technical active substance) Flash point (technical active substance) Explosive properties (technical active substance) Oxidising properties (technical active substance) By calculation, on basis of the results above 99.5% Technica l EPA, 40 CFR part 160 Atmospheric Oxidation Program (Atkinson Calculation) EEC Method A10, EEC method A16 Quantum yield is 1.48 x 10-2 moles/einstein Nag, 2000 Schocken 2001 Theoretical lifetime in upper surface water is 15.3 minutes pKa = 12.94 (± 0.06) at 23 0C Ionic species has been Yu, 1997 reported. Atmospheric half-life of 37 minutes Schocken, 2001 Not flammable No self-ignition temperature below its melting temperature Donnelly, 1996a, Tremain, 2000 Not required, melting point > 40°C Technic al EEC Method A14 Technic al 40 CFR part 160, EPA Non explosive when test material was tested with respect to shock, friction or thermal sensitivity No reaction (no increase in temperature) with distilled water, zinc granules, ammonium phosphate and potassium permanganate Status 2009-10-27 Tremain, 2000 Acceptable No oxidising and reducing characteristics Donnelly, 1996b B.2.1.24 (IIA 2.14) Surface tension Technic al EEC Method A5 64.9 mN/m for a concentration of -3 0 2.09 x10 g/L at 22 C Status 2009-10-27 Cuthbert, 2000 Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Sektion (Annex Punk) III2. 1 III2. 1 Eigenschaft Farbe Geruch III2. 2.1 Explosionsfähigkeit Methode III2. 3 EEC A 14 Explosive properties Brandfördernde Eigenschaften EEC A 21 Oxidising properties (liquids and gases) Zündtemperatur (Flüssigkeit und EEC A 15 AutoGase) ignition temperature (liquids and gases) Flammpunkt EEC A 9 Flash-point III2. 4.2 pH-Wert III2. 5.2 Viskosität III2. 5.2 Viskosität III2. 5.3 Oberflächenspannung III2. 6.1 Dichte, relative III2. 7.1 Lagerstabilität bei erhöhter Temperatur III2. 7.4 Lagerstabilität bei niedriger Temperatur III2. 7.5 Haltbarkeit bei Umgebungstemperatur Schaumbeständigkeit III2. 2.2 III2. 3 III2. 8.2 III2. 8.3 Ergebnis weiß bis beige Das Mittel weist einen charakteristischen Geruch auf. Das Mittel ist nicht explosiv. Das Mittel weist keine brandfördernden Eigenschaften auf. Das Mittel ist nicht selbstenzündlich. Das Mittel ist nicht entflammbar, es siedet bei 104 °C. CIPAC MT 75.2 pH 6,9 ( Konzentration: 1 of aqueous dispersions % ) in-house method 83 mPa*s ( Temperatur: 20 °C; Schergeschwindigkeit: 60 1/s ) in-house method 424 mPa*s ( Temperatur: 20 °C; Schergeschwindigkeit: 6 1/s ) OECD 115 42,1 mN/m ( Surface tension of Temperatur: 25 °C ) aqueous solutions CIPAC MT 3.3 1,06 ( Temperatur: 20 Density of suspension °C ) concentrates CIPAC MT 46.1 Das Mittel ist Accelerated storage, physikalisch und general methods chemisch stabil. ( Lagerdauer: bei 54 °C / 14 d ) CIPAC MT 39.1 Low 0 max. ml Sediment ( temperature stability, Lagerdauer: bei 0 °C / EC and solutions 7 Tage ) GIFAP-technical 2a monograph no. 17 CIPAC MT 47.2 0 ml ( Konzentration: Persistent foaming of 0,04 %; Standzeit: SC nach 1 min ) CIPAC MT 160 95,6 % Spontaneity of Spontaneität der Dispergierbarkeit - 10 - III2. 8.3 III2. 8.5 III2. 8.8. III2. 8.8. III2. 9 dispersion of suspension concentrates Suspendierbarkeit CIPAC MT 161 Suspensibility of SC Nasssiebung (z.B. >= 75 µm) CIPAC MT 59.3 Wet sieving (WP) Ausgießbarkeit CIPAC MT 148 Pourability of SC Ausgießbarkeit nach dem Spülen CIPAC MT 148 Pourability of SC Verträglichkeit mit anderen Mitteln 99,8 % 0,02 Gew. % 3,47 Gew. % Rückstand 0,19 Gew. % Rückstand In den Niederlanden ist auch eine Mischbarkeit mit anderen Mitteln vorgesehen. Diese ist auf Deutschland nicht übertragbar. Experimentelle Überprüfung der physikalischen, chemischen und technischen Eigenschaften des Mittels: Bewertungen : Offen This is an application for mutual recognition according to § 15b; experimental testing did not take place. - 11 -