SCHULGELDBETRAEGE - Schuljahr 2012/2013

Transcrição

SCHULGELDBETRAEGE - Schuljahr 2012/2013
RÉPUBLIQUE FRANCAISE
A.E.F.E
LYCÉE JEAN RENOIR
Deutsch-französische Schule
Postfach 70 11 60
D-81311 München
Tél.: (089) 721 00 70
Fax : (089) 721 00 730
E-mail : [email protected]
Internet : www.lycee-jean-renoir.de
SCHULGELDBETRAEGE - Schuljahr 2012/2013
Das Schulgeld wird jeweils zu Trimesteranfang in Rechnung gestellt und ist sofort zur Zahlung fällig. Die 3 Rechnungen
belaufen sich auf jeweils 1 x 40% und 2 x 30% des jährlichen Schulgeldbetrags.
Bei der Erstaufnahme muss der sofort nach der Aufnahmebestätigung fällige Betrag bezahlt werden. Dieser besteht aus
einer Anmeldegebühr von € 205,- (einmal für die gesamte Schulzeit) und der folgenden Vorauszahlung, die von der
ersten Rechnung abgezogen wird:
€ 1.005 für Kindergarten und Grundschule
€ 1.225 für das Gymnasium
Diese Beträge werden bei Wiederruf der Anmeldung nicht erstattet (außer im außerordentlichen Härtefall).
JAHRESBETRÄGE KINDERGARTEN
3.993 €
Schulgeld
Kantine : € 992
Mittagessen
5 Tage pro Woche
Betreuung bis 16.00 Uhr
Betreuung bis 17.00 Uhr
712 €
1.068 €
Kantine : € 794
Mittagessen 4 Tage pro Woche
Betreuung bis 16.00 Uhr
Betreuung bis 17.00 Uhr
569 €
855 €
Mo, Di, Mi, Do
JAHRESBETRÄGE GRUNDSCHULE
3.993 €
Schulgeld
Kantine : € 992
Kantine : € 794
Mittagessen
5 Tage pro Woche
Mittagessen 4 Tage pro Woche
Mo, Di, Mi, Do
Nachmittagsbetreuung
bis 16.00 Uhr
Nachmittagsbetreuung
bis 17.00 Uhr
1.126 €
Nachmittagsbetreuung bis
16.00 Uhr
Nachmittagsbetreuung bis
17.00 Uhr
897 €
1.326 €
1.052 €
523 €
Schulbus
JAHRESBETRÄGE GYMNASIUM
Schulgeld
Prüfungsgebühren für die Schüler der 9. Klasse
Prüfungsgebühren für die Schüler der 12. Klasse
Prüfungsgebühren für die Schüler der 11. Klasse
5.119 €
30 €
236 €
118 €
ZAHLUNGSWEISE : bei allen Zahlungen unbedingt den Namen des Kindes angeben.
- per Banküberweisung:
République Française – Lycée Jean Renoir
HypoVereinsbank
Hansastr. 136, D – 81373 München
Kontonummer : 37 73 11 10
BLZ : 700 202 70
IBAN : DE 32 7002 0270 00 37 73 11 10
SWIFT / BIC : HYVEDEMMXXX
-
Trésorerie Générale pour l’Etranger
BP 54007
30, rue de Malville
F – 44040 Nantes Cedex 1
Code Banque : 100 71
Code Guichet : 44900
N° de compte : 00001020468
Clé RIB : 42
IBAN : FR76 1007 1449 0000 0010 2046 842
SWIFT / BIC : BDFEFRPPXXX
Bargeldzahlung bei der Verwaltung, Montag bis Donnerstag von 8.15 bis 11.30 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr
Per Bankscheck ausgestellt auf den Namen von Lycée Jean Renoir
Per Einzugsermächtigung (Formulare bei der Verwaltung erhältlich)
Kindergarten und Grundschule :
Ein Großteil der Lehrmittel wird für die Grundschulklassen von der Schule bereitgestellt, die Kosten dafür sind in der Schulgeldgebühr mitberücksichtigt.
Stipendien der Agence pour l’Enseignement Français à l’Etranger (AEFE)
Französische Familien können ein Stipendium beantragen, das unter Berücksichtigung der finanziellen Situation der Familie berechnet wird. Der Antrag
ist auf der Homepage des französischen Generalkonsulats in München verfügbar (www.botschaft-frankreich.de/muenchen), kann aber auch persönlich
beim Generalkonsulat (Heimeranstr. 31 – 80339 München) oder in einem der beiden Schulsekretariate abgeholt werden. Der Antrag ist mit erforderlichen
Unterlagen bis spätestens 27. Februar 2012 beim Französischen Generalkonsulat in München einzureichen. Nach diesem Termin zugezogene Familien
stellen Ihren Antrag beim Konsulat und werden von der zweiten Kommission im Herbst berücksichtigt. Bitte beachten: Der jährlich vom Konsulat
erstellte Zeitplan ist unbedingt einzuhalten!
Übernahme der Schulgeldkosten für Schüler der letzten 3 Jahrgänge (Seconde, Première, Terminale)
Unabhängig von finanziellen Ressourcen der Familie kann für französische Schüler der 10., 11. und 12. Klasse (Seconde, Première, Terminale), von
denen mindestens ein Elternteil in Bayern wohnt und die kein Stipendium erhalten, ein Antrag auf Übernahme der Schulkosten gestellt werden.
Seit dem Schuljahr 2011-2012 werden lt. Bestimmungen der Verordnung der französischen Regierung Nr. 2011-506 vom 9. Mai 2011 die Kosten
im Rahmen der im Schuljahr 2007-2008 im Lycée Jean Renoir geltenden Schulgebühren übernommen, die die aktuellen Schulgebühren nicht in
vollem Umfang decken können.
Der entsprechende Antrag ist auf der Homepage des französischen Generalkonsulats in München verfügbar (www.botschaft-frankreich.de/muenchen),
kann aber auch persönlich beim Generalkonsulat (Heimeranstr. 31 – 80339 München) oder in einem der beiden Schulsekretariate abgeholt werden. Der
Antrag ist bis spätestens 27. Februar 2012 beim Französischen Generalkonsulat in München einzureichen. Nach diesem Termin zugezogene Familien
stellen Ihren Antrag beim Konsulat und werden von der zweiten Kommission im Herbst berücksichtigt. Bitte beachten: Der jährlich vom Konsulat
erstellte Zeitplan ist unbedingt einzuhalten!
Grundsätzliche Schulgeldermäßigungen für Familien mit 3 und mehr an unserer Schule eingeschriebenen Kindern müssen beim Schulleiter schriftlich
beantragt werden. Die Ermäßigung beträgt 15% (3. Kind), 20% (4. Kind) bzw. 30% (5. Kind).
Jährliche Zuzahlung in Höhe von 2.400 Euro für die Kindergartenkinder mit dem Wohnsitz außerhalb von München
Für Familien, deren Wohnsitz außerhalb von München liegt, wird die Kindergartenbetreuung von der Stadt München nicht subventioniert. Aus diesem
Grund wird von diesen Familien eine zusätzliche Zahlung von 2.400 Euro verlangt, außer sie wird von der jeweiligen Gemeinde übernommen.
Sonderfälle
a)
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Anmeldegebühr und die Vorauszahlung für die 2 ersten Monate bei Rücktritt von der
Anmeldung nicht erstattet werden.
b)
Jeder angefangene Monat muss bezahlt werden.
c)
Im Falle einer Anmeldung nach Schuljahresbeginn (während des Jahres), wird die Rechnung ab dem 1. Tag des betreffenden Monats erstellt.
d)
Zur Erinnerung: Anmeldung für Zusatzleistungen (Nachmittagsbetreuung, Hausaufgabenüberwachung, Mittagessen usw.) bedeutet eine
Verpflichtung für das gesamte Schuljahr. Bei Kündigung während des Schuljahres werden diese Leistungen weiterhin in Rechnung gestellt.
Sonderfälle werden dennoch von der Verwaltung geprüft.
e)
Ist ein Schüler 2 Wochen oder länger abwesend, wird bei Vorlage eines ärtzlichen Attests eine anteilmäßige Rückerstattung aller Gebühren
gewährt. Ausgenommen hiervon sind die Anmelde- und die Prüfungsgebühren.
Entsprechend den für alle Einrichtungen der AEFE geltenden Bestimmungen muss der Schüler bei Nichtzahlung des Schulgeldes (sowie
weiterer Leistungen) die Schule verlassen.
Cécile Debroise
Verwaltungsleiterin
Eric Galice-Pacot
Schulleiter