Anzeigenblätter - Rhein Main Wochenblatt
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Anzeigenblätter - Rhein Main Wochenblatt
2016 Preisliste Nr. 49 · Gültig ab 1. Januar 2016 www.rmpw.de KREISSTADT ECHO M E D I A DAT E N Anzeigenblätter MAINZ · WIESBADEN · DARMSTADT Anzeigenblätter Preisliste Nr. 49, gültig ab 1. Januar 2016 Wormser Wochenblatt – Samstag Vorort - Samstag Watzhahn Guntersblum Wehen Gimbsheim Dautenheim GauHeppenheim Eppelsheim Flomborn Dintesheim Dittelsheim- Eich Heßloch Hochborn Monzernheim HangenWeishm. Westhofen Mettenheim Bechtheim Gundersheim Bermersheim OberFlörsheim Dalsheim Mölsheim 54 Alsheim Frettenheim Ibersheim Rheindürkheim 9 271 Gundheim Herrnsheim Neuhausen Mörstadt A61 LeiselN.-Flörsheim heim PfeddersKriegsheim Hochheim heim Mons47 Pfiffligheim heim Offstein Heppenheim Sonnenberg 455 Wiesbaden Wi.Frauenstein A66 42 Mombach 465 R Gonsenheim Heidesheim Finthen Wallau Delkenhm. Biebrich Schierstein 643 Breckenheim Nordenstadt A66 Budenheim Medenbach Igstadt Erbenheim H Amöneburg E IN Uhlerborn BobenheimRoxheim Bierstadt Freudenberg Dotzheim A3 Kloppenheim Kohlheck Schlangenbad Horchheim WiesOppenheim Auringen Heßloch N Ober- 260 Walluf NiederEltville 42 Weinsheim Klarenthal 54 Martinsthal FlörsheimDalsheim HohenSülzen EI Naurod Rambach Seitzenhahn WamHamm bach Rauenthal Worms Wachenheim Hahn Georgenborn Osthofen Abenheim Bleidenstadt Hetten- RH 455 Taunusstein Born 40 Zahlbach 671 Kastel Kostheim Gustavsburg Weilbach Mechthilds- Massenheim hausen Wicker 519 40 Hochheim am Main MAIN Falkenberg Anzeigenblätter Preisliste Nr. 49, gültig ab 1. Januar 2016 Verbreitungsgebiet Anzeigenblätter (Wochenmitte) 248 Hohenstein Idstein 670 Bad Schwalbach KREISSTADT Taunusstein 278 WIESBADEN 660 IN MA MAINZ Rüsselsheim 610 Ingelheim 840 Bingen 850 Frankfurt Flughafen Frankfurt Hochheim IN RHE Rüdesheim Hofheim 690 Eltville ECHO 810 612 622 Groß-Gerau Weiterstadt 880 618 Riedstadt Oppenheim 614 830 Griesheim Pfungstadt Stockstadt Alzey 620 OberRamstadt SeeheimJugenheim Bürstadt WORMS 820 Lampertheim Ludwigshafen 610 SüWo Rüsselsheim und Umgebung 278 Kreisstadt Echo 612 SüWo Groß-Gerau und Umgebung 660 Rheingauer Wochenblatt 614 SüWo Ried 670 Untertaunus Wochenblatt 616 SüWo Bergstraße / Pfungstadt 690 Wiesbadener Wochenblatt 618 SüWo Griesheim / Weiterstadt 810 Mainzer Wochenblatt 620 SüWo Darmstadt 820 Bürstadt / Lampertheim Wochenblatt 622 SüWo Dieburg und Umgebung 830 Alzeyer Wochenblatt 624 SüWo Vorderer Odenwald 840 Binger Wochenblatt 626 SüWo Odenwaldkreis 912 Wormser Wochenblatt 626 Reichelsheim Bensheim Fürth Heppenheim Mannheim 248 Idsteiner anzeiger 624 Fischbachtal Lindenfels 912 880 Rheinhessisches Wochenblatt Dieburg DARMSTADT 616 850 Ingelheimer Wochenblatt Babenhausen Mörfelden-Waldorf Rimbach i-punkt Michelstadt Erbach Auflagen SüWo (Wochenmitte) Wochenblatt (Wochenmitte) Ausgabe Auflage Auflage 830 Alzeyer Wochenblatt 36.700 616 SüWo Bergstraße / Pfungstadt 28.660 840 Binger Wochenblatt 35.940 620 SüWo Darmstadt 67.680 820 Bürstadt / Lampertheim Wochenblatt 27.960 622 SüWo Dieburg und Umgebung 40.480 248 Idsteiner Anzeiger 24.570 618 SüWo Griesheim / Weiterstadt 24.870 850 Ingelheimer Wochenblatt 24.390 612 SüWo Groß-Gerau und Umgebung 26.510 278 Kreisstadt Echo 23.700 626 SüWo Odenwaldkreis 34.360 810 Mainzer Wochenblatt 140.170 614 SüWo Ried 20.170 660 Rheingauer Wochenblatt 28.710 610 SüWo Rüsselsheim und Umgebung 57.100 880 Rheinhessisches Wochenblatt 26.560 624 SüWo Vorderer Odenwald 35.910 670 Untertaunus Wochenblatt 29.490 i-punkt* 65.000 690 Wiesbadener Wochenblatt 124.470 Gesamtauflage SüWo 335.740 912 Wormser Wochenblatt 56.930 Gesamtauflage SüWo inkl. i-punkt: 400.740 Gesamtauflage Wochenblatt (Wochenmitte): 579.590 Wochenende Ausgabe 696 VorOrt (Samstag) 911 Wormser Wochenblatt (Samstag) Gesamtauflage Wochenblatt (Wochenende): Inhalt Auflagen Ausgabe Auflage 143.440 63.830 207.270 * nicht einzeln belegbar. Anzeigenblätter Preisliste Nr. 49, gültig ab 1. Januar 2016 Allgemeine Angaben Verlag: Anschrift: RHEIN MAIN PRESSE Werbevermarktung GmbH Erich-Dombrowski-Straße 2, 55127 Mainz Postfach 3120, 55021 Mainz Telefon Geschäfts-: führung Telefon Anzeigen: Telefax: (0 61 31) 48-4700 E-Mail: Internet: [email protected] www.rhein-main-wochenblatt.de Bankkonto: Commerzbank, Mainz 2 114080 01 (BLZ 550 400 22) Swift: Coba DE FF XXX BIC: Coba DE FF XXX IBAN: DE07 5504 0022 0211 4080 01 Abrechnung: (0 61 31) 48-4721, -4727, -4752, -4756 (0 61 31) 48-4733 Ab sofort bieten wir auch einen elektronischen Rechnungsversand an. Wenn Sie Ihre Rechnung künftig als PDF-Datei per E-Mail erhalten möchten, schreiben Sie uns bitte einfach eine kurze Mail mit Ihrer Kundennummer und der E-Mail-Adresse für den Rechnungsversand an [email protected] oder wenden Sie sich an Ihren Anzeigenberater. Zahlungsbedingungen Zahlung netto sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug, bei Vorauszahlung oder Bankeinzug 2 Prozent Skonto. 4/5 Grund- und Ortspreise Ortspreise für direkt abgewickelte Aufträge von Inserenten aus dem Verbreitungsgebiet, keine Mittlervergütung. Die über eine Werbeagentur oder von Inserenten außerhalb des Verbreitungsgebietes in Auftrag gegebenen Anzeigen bzw. Beilagen werden zum Grundpreis abgerechnet. Eingetragene Werbeagenturen erhalten auf den Grundpreis eine 15-prozentige AE-Provision. Rabatte Es kann nur entweder die Malstaffel oder die Mengenstaffel zur Anwendung kommen. Malstaffel ab Mengenstaffel 6 Anz. 5% 3.000 mm 5% 12 Anz. 10 % 5.000 mm 10 % 24 Anz. 15 % 10.000 mm 15 % 48 Anz. 20 % 20.000 mm 20 % Kombinationsrabatte Ein Motivwechsel ist ausgeschlossen. Voraussetzung: Veröffentlichung innerhalb einer Kalenderwoche. Vorbehaltlich geringfügiger, systembedingter Rundungsdifferenzen. Ausgaben Rabatte 2–3 10 % 4–5 15 % 6 – 10 20 % ab 11 25 % Allgemeine Angaben Anlieferung der Druckunterlagen Technische Angaben bis Anzeigenschluss Satzspiegel: Höhe 480 mm / Breite 325 mm; 1 Seite = 3.360 mm VorOrt (Tabloid): Höhe 325 mm / Breite 231 mm; 1 Seite = 1.625 mm Spaltenzahl: Anzeigen- und Textteil: 7 Spalten bzw. 5 Spalten (Tabloid) Grundschrift: mindestens 6 pt Spaltenbreite: Anzeigenteil (VorOrt 5-spaltiges Layout) 1-spaltig = 45 mm 5-spaltig = 231 mm 2-spaltig = 92 mm 6-spaltig = 278 mm 3-spaltig = 138 mm 7-spaltig = 325 mm 4-spaltig = 185 mm Mindestformat: 10 mm / 1-spaltig Druckverfahren: Offsetdruck Farben: Schmuckfarben (HKS-Z Farben) werden aus CMYK nach ISO 12647-3:2005 aufgebaut. Geringe Farbabweichungen im Toleranzbereich berechtigen nicht zur Reklamation. Erscheinungsweise Wochenmitte und Wochenende Chiffregebühr Abholung 3 € zzgl. MwSt Zusendung 8 € zzgl. MwSt. Für die Zustellung außerhalb der EU wird einmalig ein Aufschlag auf die o. g. Gebühr von 10 € erhoben. Anzeigenschluss Bei Kombination mehrerer Anzeigenblätter und Belegung der Gesamtausgaben Einzelausgaben SüWo, Untertaunusund Rheingauer Wochenblatt Restliche Wochenblätter, Idsteiner Anzeiger und Kreisstadt Echo Wochenend-Ausgabe VorOrt (Samstag) und Wormser Wochenblatt (Samstag) Allgemeine Angaben Freitag, 15 Uhr Freitag, 15 Uhr Montag, 14 Uhr Mittwoch, 13 Uhr Verbreitung Kostenlose Verteilung an alle erreichbaren Haushalte, auch an Haushalte mit Sperrvermerk. Haushalte mit Zustellverbot für Anzeigenblätter werden nicht berücksichtigt. Die Verteilung des Idsteiner Anzeigers erfolgt als Beilage in der Tageszeitung zzgl. Verteilung an Nicht-Abo-Haushalte. Auflagenkontrolle der Wochenblätter und SüWo durch unabhängige Wirtschaftsprüfer nach den Richtlinien von BDZV und BVDA. Anzeigenblätter Preisliste Nr. 49, gültig ab 1. Januar 2016 Richtlinien für die Mehrfarbreproduktion Zeitungsprofil Druckbedingungen: Profilname: Profildateiname: Charakterisierung: Kunstdruckprofile: Zeitungsdruck 48 L /cm ISO Newspaper 26 ISOnewspaper26v4.icc, ISOnewspaper26v4_gr.icc IFRA26 Diese Profile wurden in der Praxis von verschiedenen Häusern erfolgreich getestet. Das Standardprofil können Sie ab sofort von www.ifra.com herunterladen. Die Charakterisierungsdaten erhalten Sie unter www.color.org. Bei Fragen zu Kunstdruck-Objekten, -Formaten und -Profilen weden Sie sich bitte an die Verlagsherstellung unter Telefon (0 61 31) 48-56 81. Druckunterlagen Datenformat: Prüfdruck (Proof): Proof-Erstellung: PDF/X3 (ISO 15930) Auf dem Prüfdruck muss ein ugra/FOGRA- Medienkeil enthalten sein. Der Prüfdruck muss gemäß den Standardvorgaben der ISO 12647-3 erstellt sein. Ansonsten kann er nicht als farbverbindlich anerkannt werden. Gerne erstellen wir Ihnen einen zertifizierten Proof nach ISO 12647. Bei Fragen melden Sie sich bitte bei Ihrem Mediaberater oder direkt bei der Verlagsherstellung unter Telefon (06131) 48-56 81. Andruck Bedruckstoff: Druckrichtung: Druckreihenfolge: Tonwertzunahme: Rasterweiten: Auflagenpapier Zeitung 42,5 g/m² Der Fuß ist vorauslaufend C, M, Y, K 50 % Feld + 26 %; Abweichung ± 5 % 48 L /cm (Standard) 6/7 Volltondichte: Farbdichte C, M, Y K Abweichung 0.90 ± 0.1 1.10 ± 0.1 Rasterwinkelung: 0° = Yellow 15° = Cyan 75° = Magenta 135° = Kontrast Hinweis: Die Nulllinie befindet sich auf 3 Uhr. Die Winkel bewegen sich entgegen dem Uhrzeigersinn. Tonwertbereich: Der druckende Tonwertbereich ist von 5 bis 90 Prozent. Hinweis: Wichtige Teile eines Bildes dürfen nicht auf Tonwerten beruhen, die außerhalb des druckenden Tonwertbereichs liegen. Tonwertsumme: Neutrale Bildtiefen maximal 240 Prozent Flächendeckung über alle Farben. Hinweis: Bei den dunkelsten Bildstellen nahe dem Maximalwert soll Schwarz mindestens 85 Prozent betragen. Anwendung von GCR (Grey Component Replacement), um Farbtonschwankungen im Druck zu reduzieren. Zeitungsrotation Format: 350 mm × 510 mm Zeitungsvollformat (Rheinisches Format) oder 255 mm × 350 mm (Halbformat) Satzspiegel: Maximal 325 mm × 480 mm bei Halbformat 231 mm × 325 mm Druckverfahren: Zeitungsoffsetdruck Umfänge/Farbigkeit: Auf allen Seiten 4c möglich Digitaler Anzeigenempfang / Anzeigen auf Datenträger Programme / Dateiformate E-Mail Mac-Programme: QuarkXpress 8.0 Illustrator CS 5.5 InDesign CS 5.5 Photoshop CS 5.5 Anzeigen in den angegebenen Dateiformaten können per E-Mail (maximal 20 MB) empfangen werden. DOS-Programme: CorelDraw X4, nur platzierbare EPS-Files aus CorelDraw können akzeptiert werden (Schrift in Zeichenwege umgewandelt). Platzierbare EPS-Files lassen sich durch das Exportieren unter dem Ablage-Fenster erstellen. Falls Sie hierzu Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne unter (0 61 31) 48-56 41 zur Verfügung. FTP datenimport.vrm.de Zugangsdaten auf Anfrage unter Kontakt-Telefon. Sonstiges CD, DVD, USB-Stick Bitte vermerken Sie Stichwort und Erscheinungstag sowie Ausgabe und Anzeigengröße, genaue Farbangaben sowie einen Ansprechpartner mit Telefonnummer für eventuelle Rückfragen. Zu jeder Anzeige muss dem Verlag ein Ausdruck der Anzeige mit dem Vermerk über Betitelung des Versandordners zur Verfügung gestellt werden. Datenformat Dateinamen PDF/X3 (ISO 15930) Bitte vergeben Sie eindeutige Dateinamen. Datenträger Lichtpunkt: Rasterflächen: Rasterverläufe: 5 %, Tiefe 90 % bei Bildern mindestens 10 % Tonwert (eingegebener Rechnerwert) von 0 % bis 100 % Tonwert zulässig Kontakt-Telefon: E-Mail: (0 61 31) 48-56 51 und (0 61 31) 48-56 41 [email protected] Bitte unbedingt beachten: ASCII-Daten sind nicht zulässig. Ebenso können keine Dateien aus den Programmen Works bzw. MS-Office (doc-, xls- oder ppt-Dokumente) verarbeitet werden. Die Auftragserteilung für Anzeigen muss grundsätzlich separat auf schriftlichem Weg an die Anzeigenabteilung erfolgen. Allgemeine Angaben Anzeigenblätter Preisliste Nr. 49, gültig ab 1. Januar 2016 Grundpreise – Wochenmitte Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt. Anzeigenteil Ausgabe s/w je mm 8/9 Titelseite 2+3 1 Zusatzfarbe Zusatzfarben je mm je mm s/w je mm 2+3 1 Zusatzfarbe Zusatzfarben je mm je mm 830 Alzeyer Wochenblatt 1,13 1,29 1,52 1,41 1,62 1,90 840 Binger Wochenblatt 1,10 1,27 1,49 1,38 1,60 1,87 820 Bürstadt / Lampertheim Wochenblatt 0,95 1,09 1,28 1,18 1,36 1,60 248 Idsteiner Anzeiger 1,09 1,26 1,48 1,36 1,56 1,84 850 Ingelheimer Wochenblatt 0,99 1,14 1,33 1,23 1,42 1,67 278 Kreisstadt Echo 1,22 1,41 1,64 1,52 1,76 2,06 810 Mainzer Wochenblatt 2,84 3,26 3,84 3,55 4,08 4,80 660 Rheingauer Wochenblatt 0,96 1,10 1,30 1,21 1,38 1,63 880 Rheinhessisches Wochenblatt 0,97 1,11 1,31 1,22 1,41 1,64 670 Untertaunus Wochenblatt 1,07 1,23 1,44 1,34 1,54 1,81 690 Wiesbadener Wochenblatt 2,84 3,26 3,84 3,55 4,08 4,80 912 Wormser Wochenblatt 1,27 1,45 1,71 1,58 1,82 2,13 11,50 13,22 15,52 14,39 16,54 19,42 802 Gesamtausgabe Wochenblatt inkl. Idsteiner Anzeiger und Kreisstadt Echo Grundpreise – Wochenmitte Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt. Anzeigenteil Ausgabe s/w je mm Titelseite 2+3 1 Zusatzfarbe Zusatzfarben je mm je mm s/w je mm 2+3 1 Zusatzfarbe Zusatzfarben je mm je mm 616 SüWo Bergstraße / Pfungstadt 1,08 1,24 1,45 1,35 1,55 1,82 620 SüWo Darmstadt 1,62 1,87 2,18 2,03 2,33 2,74 622 SüWo Dieburg und Umgebung 1,20 1,37 1,62 1,50 1,72 2,03 618 SüWo Griesheim / Weiterstadt 1,02 1,17 1,37 1,28 1,47 1,72 612 SüWo Groß-Gerau und Umgebung 1,06 1,22 1,43 1,33 1,52 1,79 626 SüWo Odenwaldkreis 1,13 1,29 1,52 1,41 1,62 1,90 614 SüWo Ried 0,95 1,09 1,28 1,18 1,36 1,60 610 SüWo Rüsselsheim und Umgebung 1,40 1,61 1,89 1,75 2,01 2,36 624 SüWo Vorderer Odenwald 1,14 1,31 1,54 1,42 1,63 1,91 391 Gesamtausgabe SüWo 7,60 8,74 10,26 9,50 10,93 12,83 390 Gesamtausgabe SüWo mit i-punkt (Bensheim) 9,13 10,50 12,32 11,41 13,13 15,41 801 Gesamtausgabe Anzeigenblätter Wochenmitte 19,10 21,96 25,78 23,89 27,47 32,25 800 Gesamtausgabe Anzeigenblätter Wochenmitte inkl. i-punkt 20,63 23,72 27,84 25,80 29,67 34,83 Bei Kombination der aufgeführten Einzelausgaben gelten die auf Seite 4 aufgeführten Kombinationsrabatte. Anzeigenpreise Anzeigenblätter Preisliste Nr. 49, gültig ab 1. Januar 2016 Ortspreise – Wochenmitte Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt. Anzeigenteil Ausgabe s/w je mm 10/11 Titelseite 2+3 1 Zusatzfarbe Zusatzfarben je mm je mm s/w je mm 2+3 1 Zusatzfarbe Zusatzfarben je mm je mm 830 Alzeyer Wochenblatt 0,96 1,10 1,30 1,20 1,38 1,62 840 Binger Wochenblatt 0,94 1,08 1,27 1,18 1,36 1,59 820 Bürstadt / Lampertheim Wochenblatt 0,81 0,93 1,09 1,01 1,16 1,36 248 Idsteiner Anzeiger 0,93 1,07 1,26 1,16 1,33 1,57 850 Ingelheimer Wochenblatt 0,84 0,97 1,13 1,05 1,21 1,42 278 Kreisstadt Echo 1,04 1,20 1,40 1,30 1,50 1,76 810 Mainzer Wochenblatt 2,42 2,78 3,27 3,03 3,48 4,09 660 Rheingauer Wochenblatt 0,82 0,94 1,11 1,03 1,18 1,39 880 Rheinhessisches Wochenblatt 0,83 0,95 1,12 1,04 1,20 1,40 670 Untertaunus Wochenblatt 0,91 1,05 1,23 1,14 1,31 1,54 690 Wiesbadener Wochenblatt 2,42 2,78 3,27 3,03 3,48 4,09 912 Wormser Wochenblatt 1,08 1,24 1,46 1,35 1,55 1,82 802 Gesamtausgabe Wochenblatt inkl. Idsteiner Anzeiger und Kreisstadt Echo 9,80 11,27 13,23 12,26 14,10 16,56 Ortspreise – Wochenmitte Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt. Anzeigenteil Ausgabe s/w je mm Titelseite 2+3 1 Zusatzfarbe Zusatzfarben je mm je mm s/w je mm 2+3 1 Zusatzfarbe Zusatzfarben je mm je mm 616 SüWo Bergstraße / Pfungstadt 0,92 1,06 1,24 1,15 1,32 1,55 620 SüWo Darmstadt 1,38 1,59 1,86 1,73 1,99 2,34 622 SüWo Dieburg und Umgebung 1,02 1,17 1,38 1,28 1,47 1,73 618 SüWo Griesheim / Weiterstadt 0,87 1,00 1,17 1,09 1,25 1,47 612 SüWo Groß-Gerau und Umgebung 0,90 1,04 1,22 1,13 1,30 1,53 626 SüWo Odenwaldkreis 0,96 1,10 1,30 1,20 1,38 1,62 614 SüWo Ried 0,81 0,93 1,09 1,01 1,16 1,36 610 SüWo Rüsselsheim und Umgebung 1,19 1,37 1,61 1,49 1,71 2,01 624 SüWo Vorderer Odenwald 0,97 1,12 1,31 1,21 1,39 1,63 391 Gesamtausgabe SüWo 6,48 7,45 8,75 8,10 9,32 10,94 390 Gesamtausgabe SüWo mit i-punkt (Bensheim) 7,78 8,95 10,50 9,73 11,19 13,14 801 Gesamtausgabe Anzeigenblätter Wochenmitte 16,28 18,72 21,98 20,36 23,42 27,50 800 Gesamtausgabe Anzeigenblätter Wochenmitte inkl. i-punkt 17,58 20,22 23,73 21,99 25,29 29,70 Bei Kombination der aufgeführten Einzelausgaben gelten die auf Seite 4 aufgeführten Kombinationsrabatte. Anzeigenpreise Anzeigenblätter Preisliste Nr. 49, gültig ab 1. Januar 2016 Wormser Wochenblatt – Samstag Verteilgebiet: Auflage: Stadt Worms, Stadt Osthofen, Bobenheim-Roxheim, Alzey-Dautenheim. Die Verbandsgemeinden Eich, Monsheim und Westhofen. Aus der Verbandsgemeinde Alzey-Land die Gemeinden Dintesheim, Eppelsheim, Gau-Heppenheim und Ober-Flörsheim Guntersblum Gimbsheim 63.830 Exemplare Anzeigenteil s/w je mm 1 Zusatzfarbe je mm 2+3 Zusatzfarben je mm Grundpreis 1,55 1,78 2,09 Ortspreis 1,32 1,52 1,78 Dautenheim Titelseite Ortspreis Beilagenpreise: Anzeigenschluss: Satzspiegel: s/w 1 Zusatzfarbe 2+3 Zusatzfarben je mm je mm je mm 1,94 2,23 2,62 1,65 1,90 2,23 siehe Prospektbeilagen Seite 14 Mittwoch, 13 Uhr Höhe 480 mm × Breite 325 mm; 1 Seite = 3.360 mm GauHeppenheim Eppelsheim Flomborn Grundpreis 12/13 Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt. Dintesheim Alsheim Frettenheim Dittelsheim- Eich Heßloch Mettenheim Hamm Hochborn Monzernheim HangenWeishm. Westhofen Bechtheim Rheindürkheim Osthofen Gundersheim Bermersheim OberFlörsheim Dalsheim Mölsheim Abenheim 271 9 Gundheim FlörsheimDalsheim Mörstadt A61 N.-Flörsheim Wachenheim Ibersheim Kriegsheim Mons47 heim HohenSülzen Offstein Pfeddersheim Herrnsheim Neuhausen Leiselheim Worms Hochheim Pfiffligheim Heppenheim Horchheim Weinsheim WiesOppenheim BobenheimRoxheim RH EI N VorOrt – Samstag Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt. Verteilgebiet: Stadt Wiesbaden und Vororte inkl. Mainz-Amöneburg, Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim, Hofheim-Wallau, Hochheim-Massenheim und Hochheim Auflage: 143.440 Exemplare Watzhahn Anzeigenteil Wehen 54 Bleidenstadt Hetten2+3 Zusatzfarben s/w 1 Zusatzfarbe je mm je mm je mm Grundpreis 2,84 3,26 3,84 Ortspreis 2,42 2,78 3,27 Klarenthal 54 Auringen Heßloch Wiesbaden Wi.Frauenstein 2+3 Zusatzfarben Rauenje mm thal je mm je mm Grundpreis 3,55 4,08 4,80 Martinsthal Ortspreis 3,03 3,48 4,09 Ober- 260 Walluf NiederEltville 42 A66 42 Mombach 465 R Gonsenheim Finthen Wallau Delkenhm. Biebrich Schierstein 643 Breckenheim Nordenstadt A66 Budenheim Medenbach Igstadt Erbenheim H Amöneburg E IN Uhlerborn Heidesheim Bierstadt Freudenberg Dotzheim A3 Kloppenheim Kohlheck 1 Zusatzfarbe Anzeigenpreise Sonnenberg 455 Georgenborn siehe Prospektbeilagen Seite 14 Mittwoch, 13 Uhr Höhe 325 mm × Breite 231 mm; 1 Seite = 1.625 mm Naurod Rambach Seitzenhahn Wambach s/w Beilagenpreise: Anzeigenschluss: Satzspiegel: Hahn Schlangenbad Titelseite 455 Taunusstein Born 40 Zahlbach 671 Kastel Kostheim Gustavsburg Weilba Mechthilds- Massenheim hausen Wicker 519 40 Hochheim am Main MAIN Falkenberg Anzeigenblätter Preisliste Nr. 49, gültig ab 1. Januar 2016 Prospektbeilagen Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt. Preise für Wochenmitte und Wochenende Preis je 1.000 Exemplare Beilagenauflage Wochenende Ausgabe bis 20g je weitere angefangene 5g 65,00 6,00 696 VorOrt 5,00 911 Wormser Wochenblatt Grundpreis Ortspreis 56,00 Beilagenauflage Wochenmitte Wochenblatt 14/15 Auflage 143.440 63.830 Beilagenauflage Wochenmitte Auflage SüWo Auflage 830 Alzeyer Wochenblatt 36.700 840 Binger Wochenblatt 35.940 620 SüWo Darmstadt 67.680 820 Bürstadt / Lampertheim Wochenblatt 27.960 622 SüWo Dieburg und Umgebung 40.480 248 Idsteiner Anzeiger 24.570 618 SüWo Griesheim / Weiterstadt 24.870 850 Ingelheimer Wochenblatt 24.390 612 SüWo Groß-Gerau und Umgebung 26.510 278 Kreisstadt Echo 810 Mainzer Wochenblatt 660 Rheingauer Wochenblatt 28.710 610 SüWo Rüsselsheim und Umgebung 57.100 880 Rheinhessisches Wochenblatt 26.560 624 SüWo Vorderer Odenwald 35.910 670 Untertaunus Wochenblatt 29.490 i-punkt* 65.000 690 Wiesbadener Wochenblatt 124.470 912 Wormser Wochenblatt *Nur belegbar in Kombination mit mind. einer SüWo-BG 616 SüWo Bergstraße / Pfungstadt 28.660 23.700 626 SüWo Odenwaldkreis 34.360 140.170 614 SüWo Ried 20.170 56.930 Kontakt Nico Augustin (0 61 31) 48-4755 [email protected] Dorea von Kiedrowski (0 61 31) 48-4701 [email protected] Prospektbeilagen – Technische Voraussetzungen 1. Format Mindestformat: DIN A6 (105 × 148 mm), Maximalformat: Höhe 350 mm × Breite 240 mm. Der geschlossene Rücken bzw. Falz muss sich auf der Längsseite (350 mm) befinden. Die Distanz vom Rücken (Falz) aus darf also nicht mehr als 240 mm betragen. 9. Annahme Beilagen, die nicht genau zugeordnet werden können, werden abgelehnt. Dies gilt insbesondere bei Post-Kurier-Anlieferungen. Die zusätzlichen Kosten gehen dabei zu Lasten des Versenders. 2. Einzelblätter Format DIN A6: Papiergewicht mind. 170 g/m² Format größer als DIN A6 bis DIN A4: Flächengewicht mind. 120 g/m² Größere Formate: Papiergewicht mind. 60 g/m² sind auf eine Größe im Bereich DIN A4 (210 × 297 mm) zu falzen. 10. Lieferschein Beilagen ohne Lieferschein werden nicht angenommen. 3. Mehrseitige Beilagen Beilagen im jeweils möglichen Maximalformat müssen einen Mindestumfang von acht Seiten haben. Bei geringerem Umfang (4 und 6 Seiten) ist ein Papiergewicht von mindestens 120 g/m² erforderlich oder diese Beilagen sind nochmals zu falzen. 4. Falzarten Gefalzte Beilagen müssen im Kreuzbruch, Wickel- oder Mittelfalz verarbeitet sein. Mehrseitige Beilagen im Format größer als DIN A5 (148 × 210 mm) müssen den Falz an der langen Seite aufweisen. 5. Beschnitt Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich geschnitten sein. Beilagen dürfen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer oder Klebereste aufweisen. 6. Anlieferungszustand Voraussetzung: Die Beilagen dürfen nicht lagenweise umreift sein. Zu frische Druckfarbe führt zu zusammengeklebten Seiten. Stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden. Beilagen mit umgeknickten Ecken (Eselsohren) bzw. Kanten, Quetschfalten oder solche mit verlagertem (rundem) Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitbar. Der Verlag gewährleistet eine Zustellquote von mindestens 90 Prozent der erreichbaren privaten und gewerblichen Haushalte. Haushalte mit Zustellverbot für Anzeigenblätter fallen nicht unter die genannte Garantiezustellung. Allgemeine Hinweise Beilagen sind für uns kostenfrei anzuliefern. Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Anzahl der gelieferten Prospekte zu überprüfen. Toleranzgrenze für Einsteckfehler: 2 % Anlieferungstermin: Wochenmitte bis donnerstags, 17 Uhr Wochenende bis mittwochs, 16 Uhr Anlieferung: Montag bis Freitag von 7 bis 17 Uhr Mehrfachbelegung: nebeneinander bzw. ineinander – grundsätzlich vorbehalten. Konkurrenzausschluss ist nicht möglich. Letzter Rücktrittstermin: Für Ausgaben der Wochenmitte bis freitags, 12 Uhr, für die Wochenendausgaben bis mittwochs, 16 Uhr. Bei späterer Stornierung werden 25 Prozent des Auftragswertes berechnet. Anlieferung bis spätestens 8 Tage vor Erscheinungstermin. Prospektbeilagenmuster: Mindestauflage: Beilagen können ab einer kompletten Belegungseinheit (BG) gebucht werden. Kleinere Mengen auf Anfrage. 7. Lagenhöhen Die unverschränkten, kantengeraden Lagen sollen eine Höhe von 100 mm aufweisen. 8. Palettierung / Paketanlieferung Jede Anlieferung deutlich und sichtbar mit einem Lieferschein und Paletten-/Paketkarte kennzeichnen. Der Lieferschein und Paletten-/Paketkarte hat folgende Informationen zu enthalten: Name der Beilage, Erscheinungstag, Objekt und Anzahl der Exemplare je Palette/Paket. Versandanschrift Druckzentrum Rhein Main GmbH & Co. KG, Alexander-Fleming-Ring 2, 65428 Rüsselsheim Prospektbeilagen Anzeigenblätter Preisliste Nr. 49, gültig ab 1. Januar 2016 Direktverteilung Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt. Verteilung samstags Verteilgebiet Stadt Landkreis Verteilung werktags (Solo-Verteilung) Gewicht Preis je Tsd. Bad Kreuznach, Frankfurt Verteilgebiet Stadt Mainz, Wiesbaden, Worms Bad Kreuznach Bad Kreuznach Donnersberg Darmstadt-Dieburg Hochtaunus Main-Taunus (Teilbereich) bis 30 g ab 69,90 Donnersberg 39,90 Kusel Preis je Tsd. Mainz, Wiesbaden, Worms Alzey-Worms bis 30 g Gewicht Bad Kreuznach, Frankfurt Alzey-Worms Groß-Gerau (Teilbereich) 16/17 Groß-Gerau (Teilbereich) Landkreis Hochtaunus Kusel Mainz-Bingen Main-Taunus Rhein-Hunsrück Mainz-Bingen Rheingau-Taunus Rhein-Hunsrück Rheingau-Taunus Anlieferung Frei Haus an unser Lager im Druckzentrum Rhein Main GmbH & Co. KG KOM-Halle / Direktverteilung, Alexander-Fleming-Ring 2, 65428 Rüsselsheim bis spätestens drei Werktage vor der Verteilung. Bündelung Die Prospekte müssen in gleichmäßigen Stückzahlen bis maximal 500 Stück gebündelt sein, ansonsten berechnen wir 3,00 € pro Tausend für das nachträgliche Bündeln. Odenwald Weitere Orte auf Anfrage. Je weitere angefangene 10 g: 2,50 €. Selektionen (einzelne Bereiche hinzufügen, bzw. entfernen) werden mit 5 € pro Tausend berechnet. Direktverteilung Die Direktverteilung ist neben der Beilagenwerbung ein weiteres effektives und effizientes Instrument der Handelswerbung. Die Direktverteilung erfolgt über die von der Rhein Main Presse Werbevermarktung GmbH beauftragten Zustelldienste. Gerne fertigen wir Ihnen eine geographische Darstellung Ihres Gebietes an. Diese Leistung berechnen wir mit einem Pauschalbetrag von 49,90 € (Anrechnung bei Auftragserteilung; Eine Änderung der Karte ist kostenfrei). Mindestauflage: 10.000 Stück Kleinere Mengen auf Anfrage möglich. Dafür wird je nach Auflagenhöhe ein pauschaler Mindermengenzuschlag berechnet. Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt. Selektierte Verteilungen: Selektierte Verteilungen, zum Beispiel nach Kaufkraft oder ausgewählten Wohngebieten sind auf Anfrage und gegen Mehrkosten möglich. Kontakt Sonja Becher (0 61 31) 48-3738 [email protected] Direktverteilung Anzeigenblätter Preisliste Nr. 49, gültig ab 1. Januar 2016 Beilagenverteilplan Wochenmitte ▶ 55234 Nieder-Wiesen Alzeyer Wochenblatt BG 1 Komplettbelegung BG 2 55232 55232 55232 55232 55232 Stadt Alzey Alzey Dautenheim Heimersheim Schafhausen Weinheim BG 3 55234 55234 55234 55234 55234 55237 55234 55234 55234 55234 55234 55237 55234 55234 55234 55239 55239 55234 55237 67294 55234 Albig Bechenheim Bechtolsheim Bermersheim Biebelnheim Bornheim Dintesheim Eppelsheim Erbes-Büdesheim Esselborn Flomborn Flonheim Framersheim Freimersheim Gau-Heppenheim Gau-Köngernheim Gau-Odernheim Kettenheim Lonsheim Mauchenheim Nack 18/19 36.700 8.770 7.340 200 330 150 750 10.920 660 200 680 170 240 310 70 510 540 140 400 950 730 310 280 160 1.410 150 250 370 250 ▶ Fortsetzung in der nächsten Spalte 55234 55234 55237 55234 Ober-Flörsheim Offenheim Uffhofen Wahlheim VG Alzey Land 55234 Hangen-Weisheim 55234 Hochborn VG Westhofen – Teil 270 540 330 270 280 220 230 BG 4 55599 55599 55597 55599 55599 55234 55597 55599 5.030 Eckelsheim 190 Gau-Bickelheim 820 Gumbsheim 220 Siefersheim 470 Stein-Bockenheim 300 Wendelsheim 590 Wöllstein 1.850 Wonsheim 370 VG Wöllstein 67292 Mörsfeld 220 VG Kirchheimbolanden – Teil BG 5 55291 55291 55286 55286 Nieder-Saulheim Ober-Saulheim Rommersheim Wörrstadt VG Wörrstadt – Teil BG 6 55288 Armsheim 55232 Ensheim 55288 Gabsheim 6.270 2.180 740 330 3.020 5.710 840 260 340 ▶ Fortsetzung in der nächsten Spalte ▶ 55578 Gau-Weinheim 55288 55288 55288 55288 55286 55288 55578 55578 Partenheim Schimsheim Schornsheim Spiesheim Sulzheim Udenheim Vendersheim Wallertheim VG Wörrstadt – Teil 250 650 130 640 430 460 700 270 740 Binger Wochenblatt BG 1 Komplettbelegung BG 2 55411 Bingen 55411 Bingerbrück Stadt Bingen – Teil 35.940 5.390 3.800 1.590 BG 3 55411 55411 55411 55411 55411 55411 8.060 Büdesheim 3.450 Dietersheim 870 Dromersheim 670 Gaulsheim 520 Kempten 820 Sponsheim 690 Stadt Bingen – Teil 55437 Ockenheim 1.040 VG Gau-Algesheim – Teil ▶ Fortsetzung in der nächsten Spalte ▶ BG 4 55559 55452 55452 55452 55450 55452 55452 55452 55442 55444 55444 55442 55444 55444 55444 55442 55444 55442 BG 5 55422 55422 55425 55422 55413 55422 55424 55422 55413 55413 Bretzenheim Dorsheim Guldental Heddesheim Langenlonsheim Laubenheim Rümmelsheim Windesheim VG Langenlonsheim Daxweiler Dörrebach Eckenroth Roth Schöneberg Schweppenhausen Seibersbach Stromberg Waldlaubersheim Warmsroth VG Stromberg VG Rhein-Nahe Bacharach Breitscheid Genheim Henschhausen Manubach Medenscheid Münster-Sarmsheim Neurath Niederheimbach Oberdiebach ▶ Fortsetzung 10.290 1.000 400 740 320 1.630 360 670 790 310 330 150 110 240 390 620 1.580 450 190 6.490 350 60 220 90 160 70 1.250 70 350 190 auf der nächsten Seite 55413 55413 55422 55413 55425 55413 55413 Oberheimbach Rheindiebach Steeg Trechtingshausen Waldalgesheim Weiler Winzberg 220 170 280 540 1.340 1.090 40 BG 6 55459 55576 55457 55459 55457 55576 55578 55576 55578 55576 VG Sprendlingen Aspisheim Badenheim Gensingen Grolsheim Horrweiler Sprendlingen St. Johann Welgesheim Wolfsheim Zotzenheim 5.710 420 230 1.490 470 300 1.730 300 230 290 250 Bürstadt / Lampertheim Wochenblatt BG 1 Komplettbelegung 27.960 BG 2 68623 68623 68623 68623 68623 Lampertheim Hofheim Hüttenfeld Neuschloß Rosengarten 14.750 10.800 2.200 900 550 300 BG 3 68642 68642 68642 68642 Bürstadt Riedrode Bobstadt Boxheimer Hof 7.100 5.700 330 1.000 70 ▶ Fortsetzung in der nächsten Spalte ▶ BG 4 68647 Biblis 68647 Nordheim 68647 Wattenheim Biblis 68649 Groß-Rohrheim 64579 Klein-Rohrheim 64579 Gernsheim (teilw.) 6.110 2.700 600 410 1.600 200 600 Idsteiner Anzeiger* Komplettbelegung 65510 65510 65510 65510 65510 65510 65510 65510 65510 65510 65510 65510 65510 65527 65527 65527 65527 65527 65527 65527 65529 Dasbach Ehrenbach Eschenhahn Heftrich Idstein-Stadt Kröftel Lenzhahn Niederauroff Niederrod Oberrod Oberauroff Walsdorf Wörsdorf Engenhahn Engenhahn/Wildp Königshofen Niedernhausen-Stadt Niederseelbach Oberjosbach Oberseelbach Bermbach 24.570 130 145 310 660 6.835 215 110 180 75 135 135 685 1.450 380 335 860 3.750 680 935 175 610 ▶ Fortsetzung in der nächsten Spalte ▶ 65529 Esch 65529 65529 65529 65529 65510 65510 65510 65510 65510 65510 65510 65510 65510 65510 Niederems Reichenbach Steinfischbach Wüstems Bechtheim Beuerbach Görsroth Kesselbach Ketternschwalbach Limbach Oberlibbach Strinz-Trinitatis Wallbach Wallrabenstein 440 295 235 440 180 365 470 495 380 190 280 280 360 480 890 55271 Elsheim 55270 Jugenheim 55271 Stadecken VG Nieder-Olm – Teil 880 630 1.030 BG 5 55262 55262 55262 55263 4.220 400 2.240 510 1.070 VG Heidesheim Heidenfahrt Heidesheim Uhlerborn Wackernheim Ingelheimer Wochenblatt BG 1 Komplettbelegung 24.390 BG 2 55218 Ingelheim-Nord 4.200 BG 3 55218 Ingelheim-Süd 55218 Groß-Winternheim 7.540 6.990 550 BG 4 55437 55270 55270 55435 55437 55437 55270 8.430 Appenheim 580 Bubenheim 340 Engelstadt 330 Gau-Algesheim 2.880 Nieder-Hilbersheim 250 Ober-Hilbersheim 450 Schwabenheim 1.060 VG Gau-Algesheim – Teil ▶ Fortsetzung in der nächsten Spalte Beilagenverteilplan Anzeigenblätter Preisliste Nr. 49, gültig ab 1. Januar 2016 Beilagenverteilplan Wochenmitte ▶ BG 20 Kreisstadt Echo Komplettbelegung 23.700 BG 65719 65719 Diedenbergen 65719 Hofheim 65719 Langenhain 65719 Lorsbach 65719 Marxheim 65719 TB Wallau 65719 Wildsachsen 14.050 1.450 6.150 1.260 1.020 2.220 1.250 700 BG 65817 65817 Bremthal 65817 Ehlhalten 65817 Eppstein 65817 Niederjosbach 65817 Vockenhausen 5.460 1.670 520 930 870 1.470 BG 65830 65830 Kriftel 4.190 Mainzer Wochenblatt BG 1 Komplettbelegung Teilausgabe Hessen BG 21 65474 Bischofsheim 20/21 65462 Ginsheim 65462 Gustavsburg BG 19 65203 Mainz-Amöneburg 55252 Mainz-Kastel 55246 Mainz-Kostheim BG 18 65239 Hochheim 6.750 3.760 2.990 12.480 700 5.330 6.450 6.090 ▶ BG 10 55131 Oberstadt BG 11 55122 Hartenberg / Münchfeld Teilausgabe Süd BG 8 55270 Essenheim 55270 Klein-Winternheim 55268 Nieder-Olm 55270 Ober-Olm 55270 Sörgenloch 55270 Zornheim VG Nieder-Olm – Teil Teilausgabe West BG 12 55128 Bretzenheim 55127 Drais 55127 Lerchenberg 55127 Marienborn 42.870 15.250 9.250 1.390 2.590 2.020 BG 15 55126 Finthen 55122/55124 Gonsenheim 16.850 6.600 10.250 BG 16 55257 Budenheim 55120 Mombach 10.770 4.080 6.690 Rheingauer Wochenblatt Teilausgabe City BG 17 55116/55118 Neustadt 36.980 BG 1 13.550 BG 2 65396 Niederwalluf 7.870 6.740 29.530 10.980 1.360 1.670 4.080 1.680 500 1.690 BG 13 55130 Laubenheim 55130 Weisenau 8.970 3.750 5.220 BG 14 55129 Hechtsheim 55129 Ebersheim 9.580 7.390 2.190 140.170 30.790 5.470 BG 9 55116 Altstadt ▶ Fortsetzung in der nächsten Spalte Komplettbelegung 28.710 4.240 1.980 8.820 ▶ Fortsetzung in der nächsten Spalte ▶ Fortsetzung in der nächsten Spalte ▶ 65396 Oberwalluf 630 Walluf – gesamt 65399 Kiedrich 1.630 BG 3 65366 65366 65366 65366 Geisenheim Geisenheim Johannisberg Marienthal Stephanshausen 5.220 3.000 990 830 400 BG 4 65391 65391 65391 65391 65391 65385 65385 65385 65385 65385 65385 Lorch Lorchhausen Espenschied Ransel Wollmerschied Rüdesheim Eibingen Assmannshausen Aulhausen Presberg Windeck 6.410 1.110 230 150 210 100 1.990 1.150 460 420 300 290 BG 5 65375 65375 65375 65375 Oestrich-Winkel Hallgarten Mittelheim Oestrich Winkel 5.340 890 530 1.880 2.040 BG 6 65343 65346 65347 Eltville Eltville Erbach Hattenheim 7.500 3.780 1.440 980 65344 Martinsthal 65345 Rauenthal 580 720 Rheinhessisches Wochenblatt BG 1 BG 2 55278 55278 55278 55283 55283 55278 BG 3 55278 55278 55276 55278 55276 55278 BG 4 55294 55296 55296 55296 55299 Komplettbelegung Hahnheim Köngernheim Mommenheim Nierstein Schwabsburg Selzen VG Rhein-Selz – Teil Dalheim Dexheim Dienheim Friesenheim Oppenheim Undenheim VG Rhein-Selz – Teil VG Bodenheim Bodenheim Gau-Bischofsheim Harxheim Lörzweiler Nackenheim BG 5 55278 Dolgesheim 67585 Dorn-Dürkheim 55278 Eimsheim ▶ 67583 Guntersblum 67586 55278 55278 55278 67586 26.560 6.870 690 590 1.280 2.960 550 800 6.680 460 600 930 260 3.240 1.190 8.440 3.270 830 880 1.080 2.380 Hillesheim Ludwigshöhe Uelversheim Weinolsheim Wintersheim VG Rhein-Selz – Teil 2.020 250 300 520 270 110 65307 65307 65307 65307 65307 65307 65307 65307 Bad Schwalbach Bad Schwalbach Adolfseck Fischbach Heimbach Hettenhain Langenseifen Lindscheid Ramschied 4.970 3.320 120 150 260 430 230 220 240 BG 4 65321 65321 65321 65321 65321 65321 65321 65321 65321 65321 65321 65321 65321 65321 65321 65321 65321 65321 65321 Heidenrod Algenroth Dickschied Egenroth Geroldstein Grebenroth Hilgenroth Huppert Kemel Langschied Laufenselden Mappershain Martenroth Nauroth Niedermeilingen Obermeilingen Springen Watzelhain Wisper Zorn 3.480 40 220 80 50 140 50 270 520 100 790 100 40 250 160 40 180 180 50 200 BG 5 65388 65388 65388 65388 65388 Schlangenbad Bärstadt Georgenborn Hausen v.d.H. Niedergladbach Obergladbach 3.010 580 810 350 120 150 Untertaunus Wochenblatt BG 1 Komplettbelegung 29.490 BG 7 65232 65232 65232 65232 65232 65232 65232 65232 65232 65232 Taunusstein Bleidenstadt Hahn Hambach Neuhof Niederlibbach Orlen Seitzenhahn Watzhahn Wehen Wingsbach 12.810 3.350 3.280 190 1.380 200 500 560 100 2.960 290 BG 6 65329 65329 65329 65329 65329 65329 65329 Hohenstein Born Breithardt Burg Hohenstein Hennethal Holzhausen Steckenroth Strinz Margarethä 2.660 360 660 260 170 460 250 500 4.570 370 400 330 ▶ Fortsetzung in der nächsten Spalte ▶ BG 3 ▶ Fortsetzung in der nächsten Spalte 65388 Schlangenbad 65388 Wambach BG 6 65326 65326 65326 65326 65326 65326 Aarbergen Daisbach Hausen Kettenbach Michelbach Panrod Rückertshausen ▶ Fortsetzung in der nächsten Spalte Beilagenverteilplan 460 540 2.560 190 260 640 900 260 310 Anzeigenblätter Preisliste Nr. 49, gültig ab 1. Januar 2016 Beilagenverteilplan Wochenmitte ▶ Teilausgabe Ost 692 Wiesbadener Wochenblatt BG 1 Komplettbelegung Teilausgabe City 691 BG 5 65183 WI-InnenstadtMitte-Westend 124.470 7.950 8.370 BG 7 65187 WI-Innenstadt-Südost 4.070 BG 8 65189 WI-Oststadt 6.440 BG 9 65193 WI-Innenstadt-Nordost 65193 WI-Sonnenberg 6.840 5.390 1.450 BG 11 65197 WI-Europaviertel 65197 WI-Rheingauviertel ohne Klarenthal BG 12 65191 Bierstadt 65191 Sonnenberg-Ost 30.890 8.830 6.850 1.980 53.050 BG 6 65185 WI-Innenstadt-Mitte BG 10 65195 WI-InnenstadtWestend-Nordwest 22/23 BG 13 65205 Oststadt 65205 Erbenheim 65205 Nordenstadt 8.210 400 4.300 3.510 BG 14 65205 Delkenheim 65239 Hochheim-Massenheim 65719 Hofheim-Wallau 4.610 2.190 660 1.760 BG 15 65207 65207 65207 65207 65207 65207 65207 65207 9.240 1.390 1.450 320 970 980 1.150 1.950 1.030 Auringen Breckenheim Heßloch Igstadt Kloppenheim Medenbach Naurod Rambach 10.580 8.800 1.430 Teilausgabe Südwest 693 BG 16 65187/65203 Biebrich 40.530 17.370 7.370 ▶ Fortsetzung in der nächsten Spalte ▶ Fortsetzung in der nächsten Spalte ▶ BG 17 15.730 65197 Klarenthal 4.560 65197/65199 Dotzheim 11.170 (ohne Freudenberg) BG 18 7.430 65201 Dotzheim-Freudenberg 1.310 65201 Frauenstein 1.090 65201 Schierstein 5.030 Wormser Wochenblatt BG 1 Komplettbelegung 56.930 BG 2 67547 Innenstadt Worms Nord 4.480 BG 3 67547 Innenstadt Worms Süd 6.350 BG 4 67547/67549 Innenstadt Worms West BG 5 67551 67551 67549 67551 67549 67547 Heppenheim Horchheim Leiselheim Pfeddersheim Pfiffligheim Weinsheim 6.750 11.430 850 1.530 910 3.170 1.770 1.080 ▶ Fortsetzung in der nächsten Spalte ▶ 67551 Wiesoppenheim Worms – Teil 67240 Bobenheim (ohne Roxheim) Gebiet Pfalz BG 6 67549 Hochheim 67550 Herrnsheim 67549 Neuhausen Worms – Teil BG 7 67550 Abenheim 67550 Ibersheim 67550 Rheindürkheim Worms - Teil 67577 Alsheim 67575 Eich 67580 Hamm 67582 Mettenheim 67578 Gimbsheim VG Eich 67574 Stadt Osthofen BG 8 67595 67593 67596 67596 67599 67598 Bechtheim Bermersheim Dittelsheim-Heßloch Frettenheim Gundheim Gundersheim ▶ Fortsetzung 710 1.410 7.660 1.790 2.900 2.970 11.710 1.160 360 1.240 1.060 1.550 590 540 1.250 3.960 8.550 710 130 840 110 380 790 auf der nächsten Seite 55234 Monzernheim 67593 Westhofen VG Westhofen – Teil 67592 Flörsheim-Dalsheim 67591 Hohen Sülzen 67590 Monsheim 67591 Mölsheim 67591 Mörstadt 67591 Offstein 67591 Wachenheim VG Monsheim 230 1.280 ▶ SüWo Darmstadt Komplettbelegung 1.190 220 1.060 260 360 710 280 ▶ SüWo Dieburg 67.680 BG 64291 64291 DA-Arheiligen/Wixhausen 10.160 BG 64283 64283 Darmstadt Mitte BG 64285 64285 Darmstadt Bess/ Paulus/Steinb 6.050 8.990 Komplettbelegung BG 64409/ Messel 64859 Eppertshausen BG 64839 64839 Münster ▶ SüWo Griesheim / Weiterstadt 40.480 4.250 Komplettbelegung 24.870 BG 64347 64347 Griesheim 11.030 BG 64331 64331 Weiterstadt 10.810 BG 64390 64390 Erzhausen 3.030 5.930 BG 64832 64832 Babenhausen 6.220 BG 64850 64850 Schaafheim 3.100 SüWo Bergstraße / Pfungstadt Komplettbelegung BG 64673 64673 Zwingenberg BG 64665 64665 Alsbach-Hähnlein BG 64342 64342 Seeheim-Jugenheim BG 64404 64404 Bickenbach BG 64319 64319 Pfungstadt 28.660 3.000 BG 64287 64287 Darmstadt Kompo/ Woogs/ 7.630 Hochs/ Rosenh BG 64289 64289 Darmstadt Kran/ Martins/ 11.250 Bürgerpark 4.000 7.590 2.250 11.820 BG 64293 64293 Darmstadt Indust/ Wald/ Johannis BG 64295 64295 Darmstadt Heimst/ Neu-Bess/ Verlags BG 64297 64297 Darmstadt Eberstadt 6.030 7.690 SüWo Groß-Gerau Komplettbelegung BG 64807 64807 Dieburg BG 64823 64823 Groß-Umstadt BG 64846 64846 Groß-Zimmern BG 64853 64853 Otzberg 5.840 7.430 5.270 2.440 26.510 BG 64572 64572 Büttelborn 6.050 BG 64569 64569 Nauheim 4.300 BG 65468 65468 Trebur 5.680 BG 64521 64521 Groß-Gerau 9.880 Beilagenverteilplan 10.480 Anzeigenblätter Preisliste Nr. 49, gültig ab 1. Januar 2016 Beilagenverteilplan Wochenmitte ▶ SüWo Ried SüWo Odenwaldkreis Komplettbelegung BG 64732/ Bad König 64753 Brombachtal BG 64739 64739 Höchst BG 64747 64747 Breuberg BG 64750 64750 Lützelbach 34.360 5.890 20.170 Komplettbelegung 57.100 BG 64560 64560 Riedstadt 9.730 BG 65451 65451 Kelsterbach 6.590 BG 64584 64584 Biebesheim 2.910 BG 65479 65479 Raunheim 5.490 BG 64589 64589 Stockstadt 2.650 BG 64546 64546 Mörfelden Walldorf 14.540 BG 64579 64579 Gernsheim 4.880 BG 65428 65428 Rüsselsheim 25.620 3.020 2.670 BG 65439 65439 Flörsheim 6.050 BG 64720 64720 Michelstadt 7.450 Beerfelden Hesseneck Mossautal Rothenberg Sensbachtal Komplettbelegung ▶ SüWo Rüsselsheim 4.020 BG 64711 64711 Erbach BG 64743/ 64754/ 64756/ 64757/ 64749 24/25 5.260 4.860 SüWo Vorderer Odenwaldkreis Komplettbelegung BG 64372 64372 Ober-Ramstadt BG 64380 64380 Roßdorf BG 64397 64397 Modautal BG 64367 64367 Mühltal BG 64354 64354 Reinheim BG 64385 64385 Reichelsheim 35.910 6.420 4.950 2.020 5.490 6.850 3.550 BG 64395 64395 Brensbach 2.280 BG 64401 64401 Groß-Bieberau 1.970 BG 64405/ Fischbachtal 64407 Fränkisch-Crumbach ▶ i-punkt Komplettbelegung 65.000 Teilausgabe A BG 64625 64625 Bensheim 45.000 BG 64683 64683 Einhausen BG 64646 64646 Heppenheim 17.900 2.600 12.900 Teilausgabe B BG 64658 64658 Fürth 20.000 5.700 BG 64689 64689 Grasellenbach 2.000 BG 64678 64678 Lindenfels 2.900 BG 64686 64686 Lautertal 2.600 BG 69509 69509 Mörlenbach 5.500 BG 64653 64653 Lorsch 6.000 BG 64668 64668 Rimbach 3.900 BG 64673 64673 Zwingenberg 3.000 2.380 ▶ Fortsetzung in der nächsten Spalte Beilagenverteilplan Anzeigenblätter Preisliste Nr. 49, gültig ab 1. Januar 2016 Beilagenverteilplan Wochenende ▶ BG 10 VorOrt (Samstag) BG 1 BG 2 65183 BG 3 65185 BG 4 65187 Komplettbelegung 143.440 WI-InnenstadtMitte-Westend WI-Innenstadt-Mitte WI-Innenstadt-Süd 7.950 8.210 400 4.300 3.510 65205 65205 65205 WI-Oststadt WI-Erbenheim WI-Nordenstadt BG 11 65205 65239 65719 4.610 WI-Delkenheim 2.190 Hochheim-Massenheim 660 Hofheim-Wallau 1.760 BG 12 65207 65207 65207 65207 65207 65207 65207 65207 WI-Auringen WI-Breckenheim WI-Heßloch WI-Igstadt WI-Kloppenheim WI-Medenbach WI-Naurod WI-Rambach 9.240 1.390 1.450 320 970 980 1.150 1.950 1.030 BG 13 65187/65203 WI-Biebrich 17.370 8.370 4.070 BG 5 65189 WI-Oststadt 6.440 BG 6 65193 65193 WI-Innenstadt-Nordost WI-Sonnenberg-West 6.840 5.390 1.450 BG 7 65195 26/27 Wi-InnenstadtWestend-Nordwest 10.580 BG 8 65197 65197 WI-Europaviertel WI-Rheingauviertel 8.800 1.430 7.370 BG 9 65191 65191 WI-Bierstadt WI-Sonnenberg-Ost 8.830 6.850 1.980 ▶ Fortsetzung in der nächsten Spalte BG 14 15.730 65197 WI-Klarenthal 4.560 65197/65199 WI-Dotzheim 11.170 ohne Freudenberg ▶ Fortsetzung in der nächsten Spalte ▶ BG 15 65201 65201 65201 WI-DotzheimFreudenberg WI-Frauenstein WI-Schierstein BG 16 65203 65252 65246 65239 Mainz-Amöneburg Mainz-Kastel Mainz-Kostheim Hochheim Auslagestellen im Verbreitungsgebiet 7.430 1.310 1.090 5.030 18.570 700 5.330 6.450 6.090 400 Wormser Wochenblatt (Samstag) BG 1 Komplettbelegung BG 2 67547 Innenstadt Worms Nord 4.480 BG 3 67547 Innenstadt Worms Süd BG 4 67547/67549 Innenstadt Worms West BG 5 67551 67551 67549 67551 67549 67547 67551 67240 67240 BG 6 67549 67550 67549 Heppenheim Horchheim Leiselheim Pfeddersheim Pfiffligheim Weinsheim Wiesoppenheim Worms – Teil Bobenheim Roxheim Gebiet Pfalz Hochheim Herrnsheim Neuhausen Worms – Teil 63.830 6.350 ▶ BG 7 67550 67550 67550 67577 67575 67580 67582 67578 6.750 67574 67598 13.860 830 1.530 910 3.170 1.770 1.080 710 BG 8 67595 67593 67596 67596 67599 67598 55234 67593 1.410 2.450 7.660 1.790 2.900 2.970 ▶ Fortsetzung in der nächsten Spalte 67592 67591 67590 67591 67591 67591 67591 Abenheim Ibersheim Rheindürkheim Worms – Teil Alsheim Eich Hamm Mettenheim Gimbsheim VG Eich Stadt Osthofen Guntersblum Bechtheim Bermersheim Dittelsheim-Heßloch Frettenheim Gundheim Gundersheim Monzernheim Westhofen VG Westhofen – Teil Flörsheim-Dalsheim Hohen Sülzen Monsheim Mölsheim Mörstadt Offstein Wachenheim VG Monsheim 13.730 1.160 360 1.240 1.060 1.550 590 540 1.250 ▶ BG 9 55234 55234 55234 55234 55234 55234 55234 55234 Hochborn Dautenheim Dintesheim Eppelsheim Hangen-Weisheim Flomborn Ober-Flörsheim Gau-Heppenheim 2.450 230 200 70 510 220 400 540 280 3.960 2.020 8.550 710 130 840 110 380 790 230 1.280 1.190 220 1.060 260 360 710 280 ▶ Fortsetzung in der nächsten Spalte Beilagenverteilplan Anzeigenblätter Preisliste Nr. 49, gültig ab 1. Januar 2016 Allgemeine Geschäftsbedingungen - Anzeigen und Beilagen in Anzeigenblättern Mit Erteilung des Anzeigenauftrags erkennt der Auftraggeber die Preisliste und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Weichen Auftrag oder die vom Auftraggeber zugrunde gelegten Bedingungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab, so gelten die Bedingungen des Verlages, wenn nicht der Auftraggeber binnen 6 Tagen seit Auftragsbestätigung durch den Verlag schriftlich widerspricht. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Anzeigenblättern 1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. Buchung und Bestätigung können auch über das OBS Online Booking System erfolgen (Infos zu OBS finden Sie unter www.obs-portal.de). Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit sehr gerne zur Verfügung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Textmillimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigenmillimeter umgerechnet. 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. 28/29 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Soweit eine Zahlung mittels SEPA-Lastschrift vereinbart wurde, gilt Folgendes: Der bevorstehende Lastschrifteinzug wird bis spätestens 1 (einen) Kalendertag vor Fälligkeit der Lastschrift vorab angekündigt (Vorabinformation/Prenotification). Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall von dem in der einzelnen Abrechnung bzw. in der einzelnen Vorabinformation mitgeteilten Betrag abweichen, wenn mehrere Abrechnungen das gleiche Fälligkeitsdatum haben. In diesem Fall wird zum Fälligkeitsdatum der Gesamtbetrag (= Summe aus den Abrechnungen) eingezogen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für ausreichende Deckung auf dem Konto zu sorgen und sicherzustellen, dass die fälligen Beträge eingezogen werden können. Diese Verpflichtung besteht auch dann, soweit dem Auftraggeber im Einzelfall eine Vorabinformation nicht oder nicht rechtzeitig zugehen sollte. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 17. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. 18. Der Auftraggeber haftet dafür, dass der Inhalt seiner Anzeige nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder sonstige Verordnungen verstößt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu. 19. Bei Ziffernanzeigen wahrt der Verlag grundsätzlich das Chiffregeheimnis, es sei denn, dass dazu befugte Behörden Auskunft verlangen. Schadensersatzansprüche wegen Verlustes oder verzögerter Übersendung von Zuschriften auf Ziffernanzeigen sind ausgeschlossen. Zuschriften auf Ziffernanzeigen, die später als 6 Wochen nach Erscheinen der Anzeige eintreffen, werden nicht mehr weitergegeben. 20. Der Ausschluss von Mitbewerbern ist grundsätzlich nicht möglich. 21. Die Formulierung des Beilagenhinweises bleibt in das Ermessen des Verlages gestellt. Sollte ein Beilagenhinweis irrtümlich unterbleiben, so entsteht kein Anspruch auf Rechnungsminderung. Mehrere ineinandergelegte Beilagen werden einzeln berechnet. Ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz entfällt, wenn bei der Zustellung Beilagen aus der Zeitung herausfallen. Sofern für Beilagen ein zusätzliches Falzen erforderlich wird, wird dieses gesondert berechnet. 22. Die Vertragsdaten werden in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert, aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus. Der Verlag wird alle Informationen, Geschäftsvorgänge und Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung bekannt werden oder als vertraulich bezeichnet werden, vertraulich behandeln, es sei denn, sie sind bereits auf andere Weise allgemein bekannt geworden. Die Weitergabe an zur Vertraulichkeit verpflichtete Unterauftraggeber ist gestattet. Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, erbringt der Verlag diese Leistung durch auf das Datengeheimnis gem. § 5 BDSG und sonstige datenschutzrechtliche Vorschriften verpflichtete Mitarbeiter und ggfs. Unterauftragnehmer. Der Verlag wird die erlangten Daten ausschließlich für die Zwecke der Leistungserbringung verarbeiten. 23. Konzernrabatt wird nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen gewährt. Keine Anwendung findet er z. B. beim Zusammenschluss verschiedener selbstständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind. Für die Anwendung eines Konzernrabattes auf Tochtergesellschaften ist ein schriftlicher Nachweis einer mehr als 50-prozentigen Kapitalbeteiligung erforderlich. 24. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 25. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Gerichtsstand Mainz vereinbart. AGB Preisliste Nr. 49, gültig ab 1. Januar 2016 Allgemeine Geschäftsbedingungen – Direktverteilung Allgemeine Bestimmungen 1. Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichem Sondervermögen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, sofern es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. Entgegenstehende Auftragsbedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn wir ihrer Geltung schriftlich zugestimmt haben. Angebote 2. Alle Preis- und Leistungsangebote sind stets freibleibend. Ein Verteilauftrag wird erst mit unserer Auftragsbestätigung wirksam. Änderungen des Auftrages bedürfen unserer Zustimmung und berechtigen uns, zusätzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen. Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler, welche uns bei der Erstellung eines Angebotes oder einer Auftragsbestätigung unterlaufen, sind für uns nicht verbindlich. 3. Angebote für die Verteilung von Handzettel, Prospekten, Katalogen, Zeitungen, Warenproben oder ähnlichen Sendungen gelten für jeweils 1.000 Stück. Die Kalkulation beruht auf Angaben des Auftraggebers zu Format und Gewicht des Verteilobjektes sowie Aufgabenstellung, Verteilart und Bebauungsstruktur der Verteilgebiete. Bei Veränderungen dieser Voraussetzungen ist ein entsprechend veränderter Preis zu zahlen. Verteilobjekte, die über Briefkästen zugestellt werden, müssen Briefkastenformat aufweisen. Sperrige Sendungen erfordern in der Regel einen Preisaufschlag von 5 bis 20 Prozent. Anlieferung 4. Die Verteilobjekte sind in gleichmäßigen Einheiten ordnungsgemäß abzupacken, größere Liefermengen sind auf Paletten anzuliefern. Falls nicht anders vereinbart, ist das Verteilgut rechtzeitig bis spätestens 4 Werktage vor dem Verteiltermin frei Haus an die vereinbarte Lieferanschrift zu liefern. Das Verteilunternehmen haftet für sorgsame Lagerung in seinen Räumen. 5. Wird der Verteilbeginn insgesamt oder an einzelnen Orten durch verzögerte Anlieferung, kurzfristige Auftragsänderung oder andere vom Auftraggeber zu vertretende Gründe verzögert, wird der Verteiltermin neu disponiert. Aufwendungen für Wartezeiten, Personalbereitstellung sowie besondere Transport- und Energiekosten gehen in diesem Falle zu Lasten des Auftraggebers. Durchführung 6. Wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart, erfolgt die Verteilung ausschließlich an Haushalte durch Einwurf in erreichbare Briefkästen. Es wird pro Briefkasten grundsätzlich nur 1 Exemplar eingeworfen, unabhängig von der Menge der Haushaltsnamen, es sei denn, der Auftraggeber wünscht schriftlich eine andere Abdeckungsquote. In Hochhäusern, in denen ein Briefkasteneinwurf nicht erlaubt ist, kann auch eine mit der Hausverwaltung bestimmte Menge an dem dafür vorgesehenen Platz abgelegt werden. Ist ein Haus mit Innenbriefkästen verschlossen und wird auch nach mehrmaligem Klingeln nicht geöffnet, so wird das Haus nicht bedient. Einwurfverbote werden grundsätzlich beachtet (Briefkästen gekennzeichnet durch gut sichtbare Aufkleber). Anzeigenblätter 30/31 Von der Verteilung ausgenommen sind Gewerbebetriebe, Büros, Geschäfte, Heime, Feriensiedlungen, Aussiedlerhöfe, Kasernen, Krankenhäuser sowie Häuser auf Betriebs- und Werksgeländen und solche, die außerhalb eines zusammenhängenden Wohngebietes liegen. Für die Verteilung von Warenproben, Katalogen und sperrigen Gütern gelten besondere Vereinbarungen. Die Ermittlung der dem Verteilauftrag zugrunde gelegten Haushaltszahlen im Verbreitungsgebiet wurden zum Teil anhand der Ermittlung der Anzahl der Briefkästen, zum Teil durch Erhebung der Anzahl der Klingeln vorgenommen. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Verteilung – unabhängig von der Art und Weise der Ermittlung der Anzahl der Haushalte – ausschließlich durch eine Verteilung durch Briefkasteneinwurf, wobei unabhängig von der Anzahl der Klingeln je Briefkasten ein Exemplar eingeworfen wird. Gewährleistung 7. Das Verteilunternehmen haftet nicht für den Werbeerfolg. Der Auftraggeber haftet für Art, Inhalt und Text der Verteilobjekte. Das Verteilunternehmen ist berechtigt, bei technischen Beanstandungen von Inhalt oder Form die Verteilung insgesamt oder nur teilweise abzulehnen. Die Verteilung von Objekten, die gegen bestehende Gesetze verstoßen, wird nicht durchgeführt. 8. Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten wird vom Auftragnehmer eine Belieferung von mindestens 90 Prozent der erreichbaren Haushalte angestrebt. Das Verteilunternehmen ist berechtigt, erforderlichenfalls Subunternehmer einzusetzen. 9. Von der Druckerei etwa angelieferte Überdrucke kommen nur dann mit in die Verteilung, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Etwaige Restmengen werden bis zu zwei Wochen nach der Verteilung aufbewahrt und anschließend als Makulatur behandelt. Beanstandungen 10. Etwaige Reklamationen über nicht vertragsgerechte Ausführung einer Verteilung müssen Tag, Ort, Straße und Hausnummern sowie Namen der Reklamanten und die genauen Umstände enthalten, die den Anlass zur Reklamation bilden. Sie haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen und müssen innerhalb von 5 Tagen beim Auftragnehmer vorliegen, damit Beanstandungen überprüft und abgestellt werden können. Bei begründeten Beanstandungen ist dem Verteilunternehmen die Möglichkeit der Nachbesserung zu gewähren. Beanstandungen eines Teiles der Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Leistungen. Insbesondere berechtigt der Nachweis von einzelnen oder mehreren Anschriften, die sich in verschiedenen Verteilbezirken befinden, nicht zum Abzug von der Rechnung. Ergibt sich aus Haushaltsbefragungen, dass nachweislich die angestrebte Belieferungsquote von mindestens 90 Prozent der Haushalte um mehr als 10 Prozent unterschritten wurde, ist das Verteilunternehmen berechtigt, eine Nachverteilung vorzunehmen, sofern das Interesse des Auftraggebers hieran nicht durch Fristablauf entfallen ist. Der Nachweis obliegt dem Auftraggeber. Wenn begründete Beanstandungen nicht durch die Nachverteilung ausgeräumt werden können, berechtigen sie den Auftraggeber zu einer der Fehlquote entsprechenden Minderung der Auftragssumme, soweit die Fehlquote über die Toleranzgrenze von 10 Prozent hinaus gehen. Haftung 11. Das Verteilunternehmen haftet auf Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten bei Arglist, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Wenn fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wird, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Entsprechendes gilt auch für die Haftung aufgrund Handelns von Erfüllungsgehilfen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Abweichend hiervon bleibt die Haftung aus einer vereinbarten Garantie oder wegen Personenschäden unberührt.Die Gefahr für die Verteilobjekte trägt der Auftraggeber, das Verteilunternehmen haftet nicht für Schäden oder Verluste der Verteilobjekte durch Feuer, Wasser, Bruch, sonstige höhere Gewalt oder Einwirkung von Dritten, insbesondere Diebstahl. Es wird keine Haftung für einen durch die Verteilmaßnahme erhofften, nicht eingetretenen Erfolg übernommen. Zahlung 12. Unsere Rechnungen sind unverzüglich und ohne jeden Abzug nach Beendigung des Verteilauftrages zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber gerät 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf. Soweit eine Zahlung mittels SEPA-Lastschrift vereinbart wurde, gilt Folgendes: Der bevorstehende Lastschrifteinzug wird bis spätestens 1 (einen) Kalendertag vor Fälligkeit der Lastschrift vorab angekündigt (Vorabinformation/Prenotification). Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall von dem in der einzelnen Abrechnung bzw. in der einzelnen Vorabinformation mitgeteilten Betrag abweichen, wenn mehrere Abrechnungen das gleiche Fälligkeitsdatum haben. In diesem Fall wird zum Fälligkeitsdatum der Gesamtbetrag (=Summe aus den Abrechnungen) eingezogen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für ausreichende Deckung auf dem Konto zu sorgen und sicherzustellen, dass die fälligen Beträge eingezogen werden können. Diese Verpflichtung besteht auch dann, soweit dem Auftraggeber im Einzelfall eine Vorabinformation nicht oder nicht rechtzeitig zugehen sollte. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Der Auftraggeber darf gegen unsere Forderungen nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten Gegenforderungen aufrechnen; Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist das Verteilunternehmen – unbeschadet seiner sonstigen Rechte – befugt, für ausstehende Verteilaktionen Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen und sämtliche fälligen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort einzufordern. Allgemeines 13. Bei höherer Gewalt, insbesondere Unwetter, Streiks, unverschuldeten Verzögerungen, z. B. bei Betriebsstörungen gleich welcher Art, haftet das Verteilunternehmen nicht für Termineinhaltung. Des Weiteren entfällt die Haftung für Schäden oder Minderung des Verteilgutes durch Brand, Witterungseinflüsse, Bruch, Versand oder durch Dritte. 14. Nachträgliche Auftragsänderungen bedürfen der Schriftform. Verwenden Auftraggeber und Auftragnehmer sich widersprechende AGB, so haben die AGB des Auftragnehmers Vorrang und gelten ausschließlich. 15. Verträge über regelmäßig wiederkehrende Leistungen können nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsschluss gekündigt werden. 16. Der Auftraggeber darf ohne ausdrückliche Genehmigung der Auftragnehmerin nicht mit deren Verteil-personal und Subunternehmern direkt zusammenarbeiten bzw. Kontakt aufnehmen. Diese Bestimmung gilt auch für den Fall, dass diese von sich aus an ihn herantreten. Wegen der außerordentlichen Bedeutung für den Fortbestand und die Weiterentwicklung des Unternehmens der Auftragnehmerin gilt eine Vertragsstrafe von 5.000 € für jeden nachgewiesenen Fall der Zuwiderhandlung als vereinbart. Dies gilt besonders für den Fall, dass der Auftraggeber vertraglich an die Auftragnehmerin gebundene Verteilerkolonnen und -Gruppen (Subunternehmer) ohne deren schriftliche Zustimmung direkt beschäftigt. 17. Sind oder werden einzelne Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 18. Als Gerichtsstand wird Mainz vereinbart. AGB SO ERREICHEN SIE UNS Zuständigkeit Telefon Anzeigen Prospekte Direktverteilung (0 61 31) 48-47 21, -47 27, -47 52, -47 56 (0 61 31) 48-47 46, -47 55 (0 61 31) 48-37 38, -56 39 Fax E-Mail [email protected] 48-47 48 48-47 24 48-47 24 KREISSTADT LOKALER VERKAUF Alzeyer Wochenblatt: Binger Wochenblatt: Ingelheimer Wochenblatt: Kreisstadt Echo: Antoniterstraße 37 55232 Alzey Tel. (0 67 31) 96 13-40 90 Fax (0 67 31) 96 13-40 88 Hasengasse 1 55411 Bingen Tel. (0 67 21) 99 06 83 Fax (0 67 21) 27 39 Friedrich-Ebert-Straße 5 55218 Ingelheim Tel. (0 61 32) 89 62-00 Fax (0 61 32) 89 62-04 Alte Bleiche 4 65719 Hofheim am Taunus Tel. (0 61 92) 8 07 07-39 50 Fax (0 61 92) 8 07 07-39 55 Mainzer Wochenblatt: Rheinhessisches Wochenblatt: bis März 2016 - SüWo: ab April 2016 - SüWo: Markt 17 55116 Mainz Tel. (0 61 31) 48-55 55 Fax (0 61 31) 48-55 66 Wormser Straße 4-6 55276 Oppenheim Tel. (0 61 33) 94 70-44 95 Fax (0 61 33) 94 70-44 99 Holzhofallee 25-31 64295 Darmstadt Tel. (0 61 51) 3 87 25-9 Fax (0 61 51) 3 87 44-8 Berliner Allee 65 64283 Darmstadt Tel. (0 61 51) 3 87 25-9 Fax (0 61 51) 3 87 44-8 bis April 2016 - Wiesbadener Wochenblatt, Rheingauer-, Untertaunus Wochenblatt, Idsteiner Anzeiger, VorOrt: ab Mai 2016 - Wiesbadener Wochenblatt, Rheingauer-, Untertaunus Wochenblatt, Idsteiner Anzeiger, VorOrt: Wormser Wochenblatt: Kleine Schwalbacher Str. 3-7 65183 Wiesbaden Tel. (06 11) 3 55-23 23 3 55-0 Fax (06 11) 3 55-23 33 Wagemannstraße 32-36 65183 Wiesbaden Tel. (06 11) 3 55-23 23 3 55-0 Fax (06 11) 3 55-23 33 Berliner Ring 1a 67547 Worms Tel. (0 62 41) 2 05 93-0 Fax (0 62 41) 2 05 93-11