Preisliste Nr.48a - Elbe Wochenblatt
Transcrição
Preisliste Nr.48a - Elbe Wochenblatt
Preisliste Nr. 48a Foto: Bu ̈rgerreporterin Sylvia Koeddemann-Klecha gültig ab 1.Februar 2013 e tauflag Gesam über 00 2p.la0 4E0 re! xem 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. Allgemeine Verlagsangaben Technische Angaben Verbreitungsgebiet Elbe Wochenblatt Anzeigenpreise allgemeine Platzierungen Anzeigenpreise Rubrikenmärkte Sonderwerbeformen Prospektbeilagen Online-Werbung auf elbe-wochenblatt.de Hamburger Wochenblatt Kombination Wochenblatt Kombination südlich der Elbe Geschäftsbedingungen 1 Allgemeine Verlagsangaben, Elbe Wochenblatt Sonderpreise und Anzeigenschlusstermine Preisliste Nr. 48a Allgemeine Verlagsangaben Sonderpreise Verlag: Anschrift: Bezirksausgabe Süd Bezirksausgabe West Bezirksausgabe West Plus Harburg, Süderelbe, Wilhelmsburg Altona, Elbvororte, Lurup/Eidelstedt Altona, Elbvororte, Lurup/Eidelstedt, Eimsbüttel Familienanzeigen: Für Bestattungsunternehmen Ortspreis . /. 15% AE Süd West Plus Wochenende Ortspreis 0,75 €/mm, Grundpreis 0,85 €/mm Ortspreis 1,00 €/mm, Grundpreis 1,18 €/mm Ortspreis 0,75 €/mm, Grundpreis 0,85 €/mm Fachleuteanzeigen: nur 2-spaltig, Mindestgröße 10 mm/2- spaltig, nicht rabattfähig, Schaltung nur monatlich möglich Süd West Plus Wochenende Ortspreis 0,85 €/mm, Grundpreis 1,00 €/mm Ortspreis 1,00 €/mm, Grundpreis 1,18 €/mm Ortspreis 0,63 €/mm, Grundpreis 0,74 €/mm Elbe Wochenblatt Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG Harburger Rathausstraße 40, 21073 Hamburg Postfach 90 03 55, 21043 Hamburg Telefon: 040 / 766 000 - 0 Telefax: 040 / 766 000 -24 E-Mail: [email protected] Bankverbindung: Sparkasse Harburg-Buxtehude, Konto-Nr. 25 585, BLZ 207 500 00, HypoVereinsbank AG, Konto-Nr. 50144600, BLZ 200 300 00 Erscheinungsweise: Wöchentlich mittwochs/donnerstags und samstags. Anzeigenannahme: Schriftlich oder persönlich im Verlagsbüro bzw. bei den Außendienstmitarbeitern. Zahlungsbedingungen: Zahlbar sofort nach Rechnungserhalt rein netto. Bei Vorauszahlung auf Beträge über 255,00 € sowie bei Bankeinzug 2% Skonto, sofern ältere Rechnungen nicht überfällig sind. Geschäftsbedingungen: Rechtsgrundlage aller Aufträge sind ausschließlich die „Allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen” des Verlages Grundpreise: Ortspreise: Agentur-Provision: Titelseite: (nur nach Absprache) Platzierungszuschläge: Rubrikenanzeigen: Gelten für nicht ortsansässige Inserenten sowie für Schaltungen über Werbemittler. Gelten nur für ortsansässige Direkt-Kunden. Anzeigen und Beilagen 15%. Titelseitenbelegung unter Bruch: 50% Aufschlag, Titelseitenbelegung über Bruch: 100% Aufschlag. Für feste Platzierungen 25% Zuschlag. Inselanzeigen 25% auf mm-Preis, Mindestgröße 100mm/2-spaltig. Stellenmarkt, Immobilienmarkt, Kleinanzeigen und Familienanzeigen können nur paketweise geschaltet werden, siehe Seite 5. Sonderveröffentlichungen: Für Sonderveröffentlichungen behalten wir uns abweichende Preise vor. Fließsatzanzeigen: Nur in Bezirksausgaben nach mm-Berechnung. – gewerblich: Es werden mindestens 10 mm berechnet. Chiffre-Gebühr 5,00 €. – privat: Siehe Kleinanzeigencoupon. Chiffre-Gebühr 5,00 €. Anzeigenschluss Mittwochs-Ausgabe Samstags-Ausgabe Kombinationsanzeigen Fließsatzanzeigen Schwarzweiß-Anzeigen Farbanzeigen freitags montags montags montags 12 10 15 15 Uhr Uhr Uhr Uhr donnerstags donnerstags donnerstags donnerstags 15 10 15 15 Uhr Uhr Uhr Uhr 2 Wichtige Informationen – Elbe Wochenblatt Technische Daten Preisliste Nr. 48a Technische Daten Digitale Übermittlung von Druckvorlagen Satzspiegel: Spaltenbreite: Ausgangsbasis: Sie schicken die Referenzvorlage zur Information und sachlicher Prüfung an die Anzeigenabteilung. Fax: 040/766 000-24. 430 mm hoch, 282 mm breit. 1-spaltig = 45,0 mm 2-spaltig = 92,4 mm 3-spaltig = 139,8 mm 4-spaltig = 187,2 mm 5-spaltig = 234,6 mm 6-spaltig = 282,0 mm Grundschrift: 8 Punkt Druckverfahren: Rollen-Offset Druckunterlagen: 40er Raster Panorama-Anzeigen Mindestgröße: Satzspiegel: 180 mm/13-spaltig 597 mm breit, 430 mm hoch Farbanzeigen Druckunterlagen für Seitenteile/Formatanzeigen: Reprofähige Aufsichts- oder Durchsichtsvorlagen, Positivfime, seitenrichtig maximal bis Satzspiegel. Raster bis 40 Linien/cm. Druckqualität von Anzeigen mit Schmuckfarben: Anzeigen mit Zusatzfarbe werden grundätzlich in „CMYK“ aufbereitet. Die gewünschte Schmuckfarbe kann nur annähernd erreicht werden und ist nicht reklamationsfähig. Dateiformat: Wechseldatenträger mit EPS-Datei mit includierten Schriften und Logos (zwingend bei PC-Daten), oder Schriften beigelegt. Offene Dateiformate aus den Programmen: QuarkXPress (bis 7.5), FreeHand (bis MX 11), Photoshop, Adobe Illustrator, Schriften und Logos beigelegt. Druckfähige PDF-Dateien bis Version 1.3, vollvorlagenfüllend PC-Kunden müssen alle Bilddaten und Logos in das Dokument mit einbinden, sowie sämtliche Texte und Zeichenwege (Kurven) wandeln. Betriebssystem: Apple Macintosh Ordner/Dateiname: Name/Woche/Ausgabe Von uns bevorzugte Übertragungsformate: SW-Anzeigen EPS*/PDF* Anzeige mit Zusatzfarbe (Linework) EPS*/PDF* Anzeige mit Zusatzfarbe (Duplexbilder) EPS* oder „offen“ 4c-Anzeigen EPS*, PDF* oder „offen“ *Bitte stets die Schriften in die EPS/PDF-Datei einbinden oder in Zeichenwege (Kurven) wandeln (zwingend für PC-Kunden). MAC-Schriften können mit übertragen werden. Keine JPEG-Komprimierung in EPS-Bildern Komprimierung: Verwenden Sie ausschließlich selbstentpackende Formate der Typen ZIP (PC), Stuffit oder CompactPro (Mac). Übertragung per ISDN/E-Mail: ISDN-Versand Leonardo ISDN Süd und Wochenende: ISDN West und Eimsbüttel: ISDN Kombinationsanzeigen: 040-721 05 191 040-721 05 131 040-721 05 161 Datenübermittlung per E-Mail an [email protected] 3 Verbreitungsgebiet Elbe Wochenblatt Elbe Wochenblatt am Mittwoch und am Wochenende Preisliste Nr. 48a Am Wochenende Am Mittwoch Hamburg Hamburg 4 Anzeigenpreise – allgemeine Platzierungen Elbe Wochenblatt Kombinationsrabatte, Mengen- und Malstaffel Preisliste Nr. 48a Anzeigenpreise – allgemeine Platzierung Lokalausgabe Trägerauflage Satzspiegel 6 Spalten à 45 mm, Höhe 430 mm, 1/1 Seite = 2580 mm schwarz/weiß Ortspreis Grundpreis mm/Preis 1/1 Seite mm/Preis 1/1 Seite Farbanzeigen Ortspreis mm/Preis 1/1 Seite Grundpreis mm/Preis 1/1 Seite 1) Harburg 51.950 1,63 € 4.205,40 € 1,92 € 4.953,60 € 2,04 € 5.263,20 € 2,40 € 6.192,00 € 2) Süderelbe 28.412 1,31 € 3.379,80 € 1,54 € 3.973,20 € 1,64 € 4.231,20 € 1,93 € 4.979,40 € 3) Wilhelmsburg 25.109 1,20 € 3.096,00 € 1,41 € 3.637,80 € 1,50 € 3.870,00 € 1,76 € 4.540,80 € 4) Altona 64.894 1,57 € 4.050,60 € 1,85 € 4.773,00 € 1,96 € 5.056,80 € 2,30 € 5.934,00 € 5) Elbvororte 46.304 1,52 € 3.921,60 € 1,79 € 4.618,20 € 1,90 € 4.902,00 € 2,24 € 5.779,20 € 6) Lurup/Eidelstedt 35.167 1,48 € 3.818,40 € 1,74 € 4.489,20 € 1,85 € 4.773,00 € 2,18 € 5.624,40 € 7) Eimsbüttel 56.647 1,48 € 3.818,40 € 1,74 € 4.489,20 € 1,85 € 4.773,00 € 2,18 € 5.624,40 € 8) Elbe Wochenblatt Süd zum Wochenende 93.984 2,20 € 5.676,00 € 2,59 € 6.682,20 € 2,75 € 7.095,00 € 3,24 € 8.359,20 € 1-8) Elbe Wochenblatt gesamt Die Kombinationsmöglichkeiten einzelner Lokalausgaben sind für allg. werbliche Platzierungen unabhängig von Rubrikenmärkten uneingeschränkt möglich. 402.467 Alle Preise zzgl. MwSt. Kombinationen zwischen zwei und 2 Ausgaben/Paketen: 3 Ausgaben/Paketen: 4 Ausgaben/Paketen: ab 6 Ausgaben: mehr Ausgaben 15% 20% 25% 30% Malstaffel Mengenstaffel Für mehrmalige Veröffentlichungen ab 6-mal 5% ab 12-mal 10% ab 24-mal 15% ab 48-mal 20% Für Millimeterabschlüsse von mindestens 3.000 mm 5% 40.000 mm 22% 5.000 mm 10% 60.000 mm 23% 10.000 mm 15% 80.000 mm 24% 20.000 mm 20% 100.000 mm 25% 30.000 mm 21% 5 Anzeigenpreise – Platzierungen in Rubrikenmärkten, Elbe Wochenblatt Kombinationsrabatte, Mengen- und Malstaffel Preisliste Nr. 48a Rubrikenmärkte (Immobilien, Stellenmarkt, Kleinanzeigen) mm-Preise sw Ortspreis Grundpreis Rubriken 1) Harburg 2) Süderelbe 3) Wilhelmsburg 4) Altona 5) Elbvororte 6) Lurup/Eidelstedt Anzeigen kultureller, gemeinnütziger oder karitativer Zwecke und Veranstaltungen } } Bezirk Süd Bezirk West 2,47 € 2,86 € 2,90 € 3,36 € mm-Preise Farbe Ortspreis Grundpreis 3,09 € 3,58 € 3,64 € 4,21 € Lokalausgabe mm-Preise sw Ortspreis Grundpreis mm-Preise Farbe Ortspreis Grundpreis 1) Harburg 1,00 € 1,18 € 1,25 € 1,47 € 2) Süderelbe 1,00 € 1,18 € 1,25 € 1,47 € 3) Wilhelmsburg 1,00 € 1,18 € 1,25 € 1,47 € 4) Altona 1,00 € 1,18 € 1,25 € 1,47 € 5) Elbvororte 1,00 € 1,18 € 1,25 € 1,47 € 6) Lurup/Eidelstedt 1,00 € 1,18 € 1,25 € 1,47 € 7) Eimsbüttel 1,48 € 1,74 € 1,85 € 2,18 € 7) Eimsbüttel 1,00 € 1,18 € 1,25 € 1,47 € 8) Elbe Wochenblatt Süd zum Wochenende 2,20 € 2,59 € 2,75 € 3,24 € 8) Elbe Wochenblatt Süd zum Wochenende 1,00 € 1,18 € 1,25 € 1,47 € Eine wunschgemäße Platzierung ihrer Anzeige in unseren Rubrikenmärkten ist nur paketweise in 1–3 (Harburg, Süderelbe, Wilhemsburg) sowie 4–6 (Altona, Elbvororte, Lurup/Eidelstedt) sowie einzeln in 7 (Eimsbüttel) oder 8 (Elbe Wochenblatt zum Wochenende) möglich. Diese können jedoch miteinander kombiniert werden. Eine Anrechnung von gewerblichen Fließsatzanzeigen auf Abschlüsse ist erst bei einer Anzeigengröße ab 20 mm möglich. Auf Anzeigen für Veranstaltungen werden keine Rabatte oder Nachlässe gewährt. Kombinationen Malstaffel Mengenstaffel zwischen zwei und mehr Ausgaben/ Rubrikenmarkt-Paketen: 2 Ausgaben/Paketen: 15% 3 Ausgaben/Paketen: 20% 4 Ausgaben/Paketen: 25% Für mehrmalige Veröffentlichungen ab 6-mal 5% ab 12-mal 10% ab 24-mal 15% ab 48-mal 20% Für Millimeterabschlüsse von mindestens 3.000 mm 5% 40.000 mm 22% 5.000 mm 10% 60.000 mm 23% 10.000 mm 15% 80.000 mm 24% 20.000 mm 20% 100.000 mm 25% 30.000 mm 21% Alle Preise zzgl. MwSt. 6 Sonderwerbeformen Elbe Wochenblatt Preisliste Nr. 48a Fullcover Halfcover Ihre Anzeige bedeckt die Titelseite. Superpanorama XL Flying Page Das Halfcover bedeckt die Titelseite zur Hälfte. Post It’s Die Ummantelung der Titel- und Rückseite des ersten Buches zur Hälfte. 76 x 76 mm Papierfarbe: weiß oder gelb Der Aufkleber kann auf Vorder- oder Rückseite farbig bedruckt werden. Superpanorama XXL Sonderwerbeformen unterliegen besonderen Rahmenbedingungen und verlängerten Vorlaufzeiten und sind nur nach vorheriger Rücksprache möglich. Alle Preise auf Anfrage Bei dieser Sonderwerbeform wird eine zusätzliche Seite an einer Panorama-Seite angeklebt. Bei dieser Sonderwerbeform werden zwei Seiten zusätzlich an einer PanoramaSeite angeklebt. Kontakt & Beratung: Jürgen Müller, Anzeigenleiter Tel. 040/766 000-30 Fax 040/766 000-26 [email protected] 7 Beilage im Elbe Wochenblatt Elbe Wochenblatt am Mittwoch und am Samstag Beilagenpreise Preisliste Nr. 48a (pro 1000 Exemplare) Gewicht bis zu 20 g je weitere 5 g Alle Preise zzgl. MwSt. Ortspreis Grundpreis 45,00 € 53,00 € 4,00 € 4,70 € Fu ̈r Teilmengen mit Gebietsgarantie berechen wir einen Zuschlag von 5,00 € je 1.000 Ex. Mindestformat: 105 x 148 mm (DIN A6) Höchstformat: 220 x 310 mm (größere Formate müssen entsprechend gefalzt werden), Leporello- und Altarfalz nicht fehlen. Papiergewicht: 1-Blatt-Beilagen mindestens 140 g/m2 Richtlinien zur Verarbeitung: Gefalzte Beilagen müssen Kreuzbruch, Wickeloder Mittenfals verarbeitet sein. Leporello- oder Altrafalz sind maschinell nicht zu verarbeiten. Mehrseitige Beilagen mit Fomraten größer als DIN A5 ( 148 x 210 mm) müssen den Falz an der langen Seite haben. ✗ ✗ Altarfalz ✗ Mangelhafte Verarbeitung, Falten, Eselsecken ✗ Leporellofalz Papier ist zu dünn – Klammerung trägt auf Einlage nicht bündig eingeklebt ✗ Postkartenanbringung, wie oben oder bitte wie unten Liefertermin: spätestens drei Werktage vor Erscheinen und frühestens eine Woche vor Erscheinen, Anlieferung Mo.–Do. 8–17 Uhr, Fr. 8–15 Uhr, Frei Haus Lieferanschrift: Druckzentrum Kieler Nachrichten Radewisch 2, 24145 Kiel (Gewerbegebiet Kiel Moorsee) Auftragsbedingungen und wichtige Informationen Teilbelegungen Teilbelegung nach Rücksprache mit dem Verlag möglich. Mindestvoraussetzung: Geschlossenes Vertriebsgebiet, mindestens 5000 Stück. Die Unterbringung in Teilauflagen erfolgt bestmöglich – es kann jedoch keine Gewähr dafür übernommen werden, dass das gewünschte Gebiet ausschließlich und allein erfasst wird. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Fremdwerbung Beilagen dürfen nur die Eigenwerbung einer Firma enthalten. Beilagen, die für zwei oder mehr Firmen durch Fremdanzeigen oder Einleger anderer Firmen werben, werden wie zwei oder mehr Beilagen berechnet (gilt nicht, wenn der Auftraggeber als Händler die Produkte der anderen Firmen verkauft). Beilagen, die durch Format und Aufmachung den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung erwecken, werden nicht angenommen. Beilagen, die den Eindruck mehrseitiger Anzeigen einer Firma erwecken, müssen zweimal gefalzt oder an den Seiten 2 cm beschnitten werden. Muster Beilagenaufträge werden erst nach Vorlage von drei Mustern spätestens sieben Werktage vor dem Streutermin und deren Billigung durch den Verlag bindend. Bitte Wochenende beachten. In Ausnahmefällen bitten wir um verbindliches Fax-Muster. Es wird empfohlen, Beilagen mit einer Artikel-Nummer zu kenzeichnen. Beilagenhinweise In der belegten Ausgabe erscheint ein kostenloser Beilagenhinweis. Nichterscheinungen dieses kostenlosen Beilagenhinweises berechtigt nicht zu Ersatzansprüchen. Fehlstreuungen Fehlstreuungen können sich ergeben, wenn Prospektbeilagen zusammenhaften oder bei der Zusammenstellung aus den Zeitungen herausfallen. Bedingt durch die technische Verarbeitung kann eine 100%ige Belegung auch bei einwandfreiem Zustand der angelieferten Prospekte nicht garantiert werden. Bis zu 3% Fehlzustellungen oder Verlust gelten als verkehrsüblich. Bei Fehlstreuungen im Rahmen des Verkehrsüblichen oder in Folge von Mängeln der angelieferten Prospekte entfällt der Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz. 8 Online-Werbung Elbe Wochenblatt auf elbe-wochenblatt.de Preisliste Nr. 48a elbe-wochenblatt.de Das Mitmachportal für Bürgerreporter 140.000 Seit dem Launch im Oktober 2011 haben sich rund 2.000 Bürgerreporter angemeldet* und es werden täglich mehr. Wir bieten Ihnen fu? r unser Mitmachportal diverse Werbeund Sonderwerbeformen an. Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern. 120.000 100.000 80.000 60.000 *Stand: November 2012 40.000 Visits 20.000 Unique User Page Impressions 0 Dez 11 Jan 12 Feb 12 Mrz 12 Apr 12 Mai 12 Jun 12 Jul 12 Aug 12 Sep 12 Okt 12 Nov 12 Quelle: Google Analytics 9 Hamburger Wochenblatt Kombination Verbreitungsgebiet Elbe Wochenblatt Preisliste Nr. 48a Elbe Wochenblatt Hamburger Wochenblatt Kombination Preise, Kombinationsrabatte und Nachlässe Preisliste Nr. 48a Gestaltete Anzeigen Lokalausgabe Gestaltete Anzeigen im Rubrikenteil (Kleinanzeigen, Stellenmarkt, Immobilien) Grundpreis je mm (sw) Grundpreis je mm (4c) Beilagenpreis Grundpreis 2 Trägerauflage Kombi-Vorgaben Grundpreis je mm (sw) Grundpreis je mm (4c) Trägerauflage 1. Barmbeker WochenBlatt 2,16 € 2,70 € 53,00 € 46.308 A Barmbek/Bramfeld (Lokalausgaben 1,2) 2,86 € 3,57 € 82.001 2. Bramfelder WochenBlatt 1,97 € 2,46 € 53,00 € 35.693 B Wandsbek/Rahlstedt/Jenfeld (Lokalausgaben 3,4,5) 3,27 € 4,09 € 141.051 3. Wandsbeker WochenBlatt 2,04 € 2,55 € 53,00 € 52.795 C Billstedt/Horn/St. Georg (Lokalausgaben 6,7,8) 3,06 € 3,83 € 121.249 4. Rahlstedter WochenBlatt 2,15 € 2,69 € 53,00 € 63.666 D Eppendorf/Winterhude (Lokalausgaben 9,10) 2,55 € 3,19 € 72.808 5. Jenfelder WochenBlatt 1,71 € 2,14 € 53,00 € 24.590 E Langenhorn/Norderstedt (Lokalausgabe 11,12) 2,28 € 2,84 € 98.844 6. Billstedter WochenBlatt 1,97 € 2,46 € 53,00 € 42.875 F Stormarn (Lokalausgaben 13,14,15) 2,49 € 3,11 € 64.836 7. Horner WochenBlatt 1,97 € 2,46 € 53,00 € 51.520 G Bille Wochenblatt (Lokalausgabe 16) 1,73 € 2,49 € 8. St Georg WochenBlatt 1,42 € 1,78 € 53,00 € 26.854 H Elbe Wochenblatt - Bezirk Süd (Lokalausgaben 17,18,19) 2,90 € 3,64 € 83.120 105.471 9. Eppendorfer WochenBlatt 2,01 € 2,51 € 53,00 € 42.170 I Elbe Wochenblatt - Bezirk West (Lokalausg. 20,21,22) 3,36 € 4,21 € 146.365 10. Winterhuder WochenBlatt 1,63 € 2,04 € 53,00 € 30.638 J Elbe Wochenblatt - Eimsbüttel (Lokalausgabe 23) 1,74 € 2,18 € 56.647 11. Langenhorner WochenBlatt 1,65 € 2,06 € 53,00 € 38.295 K Heimat-Echo (Lokalausgabe 24) 1,92 € 2,40 € 62.000 12. Norderstedter WochenBlatt 1,66 € 2,08 € 53,00 € 60.549 L Niendorfer Wochenblatt (Lokalausgabe 25) 1,95 € 2,59 € 52.594 13. Stormarner WochenBlatt Stormarn Nord 1,52 € 1,90 € 53,00 € 28.668 14. Stormarner WochenBlatt Ahrensburg 0,94 € 1,18 € 53,00 € 25.161 30,11 € 17,25 €1 38,14 € 21,56 €1 1.086.986 15. Stormarner WochenBlatt Trittau 16. Bille Wochenblatt 0,70 € 1,73 € 0,88 € 2,49 € 53,00 € 60,00 € 11.007 83.120 17. Elbe Wochenblatt - Harburg 1,92 € 2,40 € 53,00 € 51.950 18. Elbe Wochenblatt - Süderelbe 1,54 € 1,93 € 53,00 € 19. Elbe Wochenblatt - Wilhelmsburg 1,41 € 1,76 € 53,00 € 28.412 25.109 20. Elbe Wochenblatt - Altona 1,85 € 2,30 € 53,00 € 64.894 21. Elbe Wochenblatt - Elbvororte 1,79 € 2,24 € 53,00 € 46.304 22. Elbe Wochenblatt - Eidelstedt/Lurup 1,74 € 2,18 € 53,00 € 35.167 23. Elbe Wochenblatt - Eimsbüttel 1,74 € 2,18 € 53,00 € 56.647 24. Heimat-Echo 1,92 € 2,40 € 50,00 € 62.000 25. Niendorfer Wochenblatt 1,95 € 2,59 € 53,00 € 52.594 43,09 € 17,251 € 54,36 € 21,561 € Lokalausgaben additiv Gesamtkombination (1-25) 1.086.986 Kombinationen additiv Gesamtkombination (A-L) Anzeigen Nachlässe Malstaffel 6 Anzeigen 5 % 12 Anzeigen 10 % 24 Anzeigen 15 % 50 Anzeigen 20 % Mengenstaffel 3.000 mm 5 % 5.000 mm 10 % 10.000 mm 15 % 20.000 mm 20 % Sonderkonditionen 30.000 mm 21 % 40.000 mm 22 % 60.000 mm 23 % 80.000 mm 24 % 100.000 mm 25 % Anzeigen kultureller, gemeinnütziger oder karitativer Zwecke, sowie Veranstaltungs- und Reiseanzeigen in der Gesamtkombination EUR 14,80/mm sw, EUR 18,50/mm 4c. Fließtextanzeigen in der Gesamtkombination (gewerblich oder privat) je Zeile EUR 21,50 (inkl. MwSt.). Kombi-Rabatte ab 2 Ausgaben 15 % ab 3 Ausgaben 20 % ab 4 Ausgaben 25 % ab 6 Ausgaben 30 % Kombi-Rabatte werden bei gleichzeitiger Belegung von zwei und mehr Lokalausgaben/ Kombi-Vorgaben gemäß nebenstehender Staffel gewährt. 1 2 die Gesamtkombination erhällt keinen weiteren Kombinationsrabatt bis 20g Einzelgewicht, je 1.000 Exemplare. Für Teilmengen mit Gebietsgarantien werden EUR 5 je 1.000 Exemplare berechnet. Alle Preise, soweit nicht anders angegeben, zzgl. MwSt. 10 Wochenblatt Kombination südlich der Elbe Elbe Wochenblatt Verbreitungsgebiet Preisliste Nr. 48a ittwoch flage am M Gesamtau Exemplare g 604.955 ta s m a S d un Finkenwerder Freiburg Landkreis Stade 51.900 Exemplare 48.150 Exemplare 100.050 Exemplare Landkreis Harburg 52.900 Exemplare Süderelbe 28.412 Exemplare Drochtersen Fischbek Stade Himmelpforten Fredenbeck Kutenholz Horneburg Gebiet A 102.700 Exemplare Wilhelmsburg Moorburg 25.109 Exemplare Gebiet HH Kirchdorf Neugraben Ehestorf Heimfeld Eißendorf Marmstorf Harburg 51.950 Exemplare Jork Wochenende 93.984 Exemplare Buxtehude Harsefeld Apensen Elbe NeuWulmstorf Rosengarten Seevetal Hollenstedt Hittfeld Marschacht Winsen Gebiet B Tostedt 49.800 Exemplare Georgs- Veddel werder Buchholz Ihr Werbepartner in den Landkreisen Harburg und Stade Jesteburg Hanstedt Stelle Salzhausen Ihr Werbepartner in Hamburgs Süden Elbe Wochenblatt Wochenblatt Kombination südlich der Elbe Preise, Kombinationsrabatte und Nachlässe Preisliste Nr. 48a Kombinationsrabatt für Gebiete A + B ab 2 Titel 20% schwarz-weiß OP GP Preis pro ZF OP GP Preis für 4c OP GP Neue Stader Wochenblatt am Mittwoch 1,38 1,62 85,- 100,- 250,- 295,- Neue Buxtehuder Wochenblatt am Mittwoch 1,38 1,62 85,- 100,- 250,- 295,- Nordheide Wochenblatt am Mittwoch 1,38 1,62 85,- 100,- 250,- 295,- Elbe & Geest Wochenblatt am Mittwoch 1,38 1,62 85,- 100,- 250,- 295,- Landkreis Stade am Wochenende 2,20 2,59 170,- 200,- 500,- 590,- Landkreis Harburg am Wochenende 2,20 2,59 170,- 200,- 500,- 590,- zusätzlicher Partnerschaftsrabatt für die Gebiete HH 5% Lokalausgabe Süderelbe Preis für 4c OP GP 1,64 1,93 Lokalausgabe Harburg 1,63 1,92 2,04 2,40 Lokalausgabe Wilhelmsburg 1,20 1,41 1,50 1,76 Gesamt-Elbe-Wochenblatt 3,31 4,87 4,14 4,87 2,20 2,59 Auf Farbzuschläge werden keine Kombinations-, Partnerschafts- und Abschlussrabatte gewährt. Beispiel-Rechnung: Mittwoch Beispiel-Rechnung: Wochenende Titel Wochenblätter Ortspreise für Gebiet A + B (s/w) Titel Wochenblätter Ortspreise Gebiet A + B (s/w) Nordheide Wochenblatt Elbe & Geest Wochenblatt Neue Buxtehuder Wochenblatt Neue Stader Wochenblatt 1,38 1,38 1,38 1,38 Landkreis Harburg am Wochenende 2,20 Addierte Einzelpreise (A+B) abzüglich für 4 Titel 20% Kombi-Rabatt 5,52 1,10 Kombi (A+B) Nettopreis 4,42 2,75 3,24 Landkreis Stade am Wochenende Gesamt-Elbe-Wochenblatt 3,31 Plus Nettopreis (A+B) 4,42 4,40 Kombi (A+B) Nettopreis 3,52 Elbe-Wochenblatt zum Wochenende Plus Nettopreis (A+B) 7,73 abzüglich für Gebiete HH 5 % Partnerschaftsrabatt Nettopreis für die Wochenblattkombination südlich der Elbe 2,20 Addierte Einzelpreise (A+B) abzüglich für 2 Titel 20% Kombi-Rabatt 0,88 Titel Elbe-Wochenblatt z. Wochenende Titel Elbe-Wochenblatt schwarz-weiß OP GP 1,31 1,54 Elbe-Wochenblatt zum Wochenende Der mm-Preis einer Kombinationsanzeige errechnet sich durch Addition der mm-Preise von Gebiet A + B der gewünschten Einzelausgaben abzüglich Kombinationsnachlass entsprechend der Zahl der belegten Ausgaben. Der „Partnerschaftsrabatt“ wird gewährt bei zusätzlicher Belegung der Gebiete HH, wobei die Titel aus Gebiet A + B als ein Titel zählen. 2,20 3,52 5,72 0,36 abzüglich für Gebiete HH 5 % Partnerschaftsrabatt 7,34 Nettopreis für die Wochenblattkombination südlich der Elbe zum Wochenende 5,43 0,29 11 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften Ziffer 1) „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen Verlag und Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel (nachfolgend insgesamt als „Anzeigen“ bezeichnet) eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend insgesamt als „Werbungtreibende“ bezeichnet) in einer Zeitung oder Zeitschrift zum Zweck der Verbreitung. Ziffer 2) Ein „Abschluss“ ist ein Vertrag über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen unter Beachtung der dem Werbungtreibenden gemäß Preisliste zu gewährenden Rabatte, wobei die jeweiligen Veröffentlichungen auf Abruf des Auftraggebers erfolgen. Rabatte werden nicht gewährt für Unternehmen, deren Geschäftszweck unter anderem darin besteht, für verschiedene Werbungtreibende Anzeigenaufträge zu erteilen, um eine gemeinsame Rabattierung zu beanspruchen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abgerufen und veröffentlicht wird. Ziffer 3) Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Abschlusses aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass. Ziffer 4) Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-mm umgerechnet. Ziffer 5) Aufträge für Anzeigen, die nur in bestimmten Heftnummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Ziffer 6) Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. Ziffer 7) Der Verlag behält sich vor, Anzeigen – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen, insbesondere wenn - deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder - deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist oder - Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten. Aufträge für andere Werbemittel sind für den Verlag erst nach Vorlage des Musters und dessen Billigung bindend. Soweit der Verlag von seinem Ablehnungsrecht in Bezug auf Werbemitteln, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung), keinen Gebrauch macht, bedürfen diese in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung des Verlages. Diese berechtigt den Verlag zur Erhebung eines Verbundaufschlages. Die Ablehnung einer Anzeige oder eines anderen Werbemittels wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Ziffer 8) Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen oder anderer Werbemittel ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen obliegt es dem Auftraggeber, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben des Verlages entsprechende Vorlagen für Anzeigen rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Kosten des Verlages für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen. Vereinbart ist die für den belegten Titel nach Maßgabe der Angaben in der Preisliste sowie in der Auftragsbestätigung übliche Beschaffenheit der Anzeigen im Rahmen der durch die Druckunterlagen und der von der Druckerei eingesetzten Technik gegebenen Möglichkeiten. Ziffer 9) Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet drei Monate nach der erstmaligen Veröffentlichung der Anzeige oder des anderen Werbemittels. Ziffer 10) Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung des anderen Werbemittels, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige oder des anderen Werbemittels beeinträchtigt wurde. Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn - diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder - diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre. Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige oder die Veröffentlichung des anderen Werbemittels gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige/Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. Der Verlag haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im kaufmännischen Verkehr auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Verlages verursacht wurde. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Verlag nach den gesetzlichen Vorschriften. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung geltend gemacht werden. Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen. Ziffer 11) Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. Ziffer 12) Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. Elbe Wochenblatt Preisliste Nr. 48a Ziffer 13) Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Ziffer 14) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Abschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Ziffer 15) Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. Ziffer 16) Aus einer Auflagenminderung kann nach Maßgabe des Satzes 2 bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die zugesicherte Auflage unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn und soweit sie bei einer zugesicherten verkauften Auflage bis zu 50.000 Exemplaren mindestens 20 v. H., bei einer zugesicherten verkauften Auflage bis zu 100.000 Exemplaren mindestens 15 v. H., bei einer zugesicherten verkauften Auflage bis zu 500.000 Exemplaren mindestens 10 v. H., bei einer zugesicherten verkauften Auflage über 500.000 Exemplaren mindestens 5 v. H. beträgt. Eine Auflagenminderung aus Gründen der Ziff. 23 bleibt unberücksichtigt. Als zugesicherte verkaufte Auflage gilt die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder, wenn eine Auflage nicht genannt ist, die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vorausgegangenen Kalenderjahres. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. Ziffer 17) Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Expressbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht 50 g) überschreiten, sowie Waren, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. Ziffer 18) Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Ziffer 19) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Ziffer 20) Für Preis-/Rabattänderungen gilt Absatz b) der zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages Ziffer 21) Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung beansprucht, ist der schriftliche Nachweis des Konzernstatus des Werbungtreibenden erforderlich. Konzernverbundene Unternehmen im Sinne dieser Bestimmung sind Unternehmen, zwischen denen eine kapitalmäßige Beteiligung von mindestens 50 Prozent besteht. Der Konzernstatus ist bei Kapitalgesellschaften durch Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder durch Vorlage des letzten Geschäftsberichtes, bei Personengesellschaften durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges nachzuweisen. Der Nachweis muss innerhalb der ersten Hälfte des Abschlusszeitraumes erbracht werden. Ein späterer Nachweis kann nicht rückwirkend anerkannt werden.Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch den Verlag. Konzernrabatte werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt. Die Beendigung der Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen; mit der Beendigung der Konzernzugehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung. Ziffer 22) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt den Verlag im Rahmen des Anzeigenauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Verlag von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen. Ziffer 23) Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem Arbeitskampf, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen – sowohl im Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 80% der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder auf andere Weise zugesicherten Auflage vom Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die zugesicherte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht. Auflagenminderungen aus Gründen von Satz 1 bleiben im Rahmen von Ziffer 16 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberücksichtigt. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages a) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Die Vergütung beträgt 15 Prozent vom Rechnungsnetto. Voraussetzung für die Gewährung einer Mittlervergütung ist die Vorlage eines Handelsregisterauszuges bzw. die Kopie einer Gewerbeanmeldung mit Nachweis der Mittlertätigkeit sowie die Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung. b) Sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen ist, treten neue Tarife bei Preisanpassungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft; dies gilt gegenüber Nichtkaufleuten nicht bei Aufträgen, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss abgewickelt werden sollen. c) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungstreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen, wenn der Werbungstreibende nicht vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinweist. d) Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, Arbeitskampf, Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoffoder Energieverknappung und dergl. – sowohl im Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 80 Prozent der normalerweise gedruckten Auflage erfüllt sind. e) Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen, hat der Auftraggeber zu tragen. f) Druckunterlagen (nur Filme und Reinzeichnungen sowie Aufsichts- oder Durchsichtsvorlagen) werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet vier Wochen nach Erscheinen. g) Für den Fall nachgewiesener Reklamationen steht das Recht zur Nachverteilung zu, ohne dass unsere Ansprüche gemindert werden. h) Alle Anzeigen können zum jeweiligen Grundpreis über Werbungsmittler abgerechnet werden. i) Ab 150.000 mm Anzeigenraum ist Einzelkalkulation möglich. k) Für die Gewährung von Konzern-Rabatten ist der schriftliche Nachweis des Konzernstatus des Auftraggebers erforderlich. Der Konzernstatus ist bei Kapitalgesellschaften durch Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder durch Vorlage des letzten Geschäftsberichtes, bei Personen-Handelsgesellschaften durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges nachzuweisen. Konzern-Rabatte bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch den Verlag bei Vertragsabschluss. Konzern-Rabatte werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt. Die Beendigung der Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen; mit der Beendigung der Konzernzugehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung. Konzern im Sinne dieser Bestimmung ist die kapitalmäßige Beteiligung der Konzernmutter an der Konzerntochter mit mindestens 50 Prozent. l) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Hamburg vereinbart. m) Abweichungen von den in der Preisliste angegebenen Preisen sind im Rahmen einzelvertraglicher Absprachen möglich. n) Für die Verpflichtung, Anzeigen auf bestimmten Plätzen zu veröffentlichen, mindestens 25 Prozent Aufschlag. o) Das Maximalformat für Anzeigen mit Textanschluss ist 360 mm hoch. Anzeigen, die höher sind, werden freigestellt und seitenhoch (425 mm) entsprechend der Spaltenzahl berechnet. p) Erscheinen Anzeigen eines Werbungstreibenden in mehreren Bezirks- und Lokalausgaben des Hamburger Wochenblattes, so ist für jede Ausgabe ein eigener Anzeigenabschluss zu tätigen, sofern nicht die Gesamtauflage belegt wird. q) Bankgebühren und Spesen von Auslandszahlungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. r) Der Verlag übernimmt keinerlei Verantwortung für rechtliche Zulässigkeit und sachgemäße Inhalte von Anzeigen und Beilagen sowie für die Abfassung von Anzeigentexten. Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion gestellten Text- und Bildunterlagen ein; dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen. Elbe Wochenblatt Preisliste Nr. 48a Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich als tatsächliche Behauptung der veröffentlichten Anzeige beziehen, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. s) Abbestellungen können nur schriftlich erfolgen und müssen bei Anzeigenschluß vorliegen. Bei Abbestellung von Anzeigen kann der Verlag die entstandenen Satzkosten berechnen (jeweils 25% des Nettoanzeigenpreises). t) Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekanntgewordene Daten werden mit Hilfe der EDV bearbeitet und gespeichert. Die Daten werden zu keinen anderen Zwecken als zu den Vertragszwecken verwendet (gemäß § 26 Abs. 1 und § 24 Abs. 1 BDSG). u) Die Weiterleitung nicht privater Zuschriften auf Chiffre-Anzeigen in den Publikationen des WOCHENBLATT-Verlages erfolgt nur gegen Berechnung einer Bearbeitungsgebühr von 0,50 € je Zuschrift. Diese Bearbeitungsgebühr ist in bar vor Weiterleitung beim WOCHENBLATT-Verlag bzw. seinen Verlagsbüros zu entrichten. Die Weiterleitung von Zuschriften auf Kennziffer-Anzeigen, deren Erscheinen mehr als 4 Wochen zurückliegt, ist generell nicht möglich. v) Den Anzeigenrechnungen können bei einem Auftrags-Rechnungsnetto von jeweils über 150 € auf Wunsch kostenfrei Seitenbelege beigefügt werden. Der Versand von Vollbelegen erfolgt nur gegen Berechnung der jeweiligen Portokosten. w) Ist der Auftraggeber abgemahnt worden oder hat er bereits eine Unterlassungsverpflichtungserklärung bezüglich bestimmter Anzeigen(-inhalte) abgegeben, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Verlag unverzüglich schriftlich darüber zu informieren. Unterlässt der Auftraggeber diese Obliegenheitspflicht, kann der Verlag schon aus diesem Grund jede Mithaftung für den dem Auftraggeber durch eine wiederholte Veröffentlichung der beanstandeten Anzeigen(-inhalte) entstehenden Schaden verweigern. x) Bei Beilagen mit einem Gewicht ab 40 g ist eine Einzelkalkulation möglich. Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die digitale Übermittlung von Druckunterlagen für Anzeigen a) Unerwünschte Druckresultate, die sich auf eine Abweichung des Kunden von den Empfehlungen des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen zurückführen lassen (siehe „Wichtige Informationen - Technische Daten“ in dieser Preisliste und unsere aktuell gültigen Richtlinien für die Auftragsabwicklung bei Anlieferung von Druckunterlagen als Film oder digitaliserte Daten), führen zu keinem Preisminderungsanspruch (sind beim Verlag abrufbar). b) Der Kunde hat digital übermittelte Druckunterlagen frei von sogenannten Computerviren, Würmern und sonstigen Schadensquellen zu liefern. Er ist insbesondere verpflichtet, zu diesem Zweck handelsübliche Schutzprogramme einzusetzen, die jeweils dem neuesten Stand zu entsprechen haben. Entdeckt der Verlag auf einer ihm übermittelten Datei Schadensquellen der vorbezeichneten Art, wird der Verlag von dieser Datei keinen Gebrauch mehr machen und diese, soweit zur Schadensvermeidung bzw. -begrenzung (insbesondere zur Vermeidung des Übergreifens der Schadensquelle auf die EDV-Anlage des Verlages) erforderlich, löschen, ohne dass der Kunde in diesem Zusammenhang Schadensersatzansprüche geltend machen kann. Der Verlag behält sich vor, den Kunden auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Kunden infiltrierte Schadensquellen dem Verlag Schäden entstanden sind. c) Digital übermittelte Druckvorlagen für Farbanzeigen können nur mit einem auf Papier gelieferten Farb-Proof zuverlässig verarbeitet werden. Ohne Farb-Proof sind Farbabweichungen unvermeidbar, die keinen Preisminderungsanspruch auslösen können. d) Der Verlag sendet auf Wunsch des Kunden auf ein von diesem zu benennendes Telefaxgerät einen Korrekturabzug der im Verlag auf Papier ausgedruckten digital übermittelten Druckvorlage zur Überprüfung. Scheitert die Telefaxübertragung wegen technischer Probleme, ist der Verlag zu einer Übermittlung des Korrekturabzugs auf anderem Wege nicht verpflichtet. Erhält der Verlag keine Fehlermeldung bis Anzeigenschluss, gilt der Korrekturabzug als vom Kunden gebilligt. Ansprüche des Kunden auf Preisminderung, Schadensersatz o. ä. wegen später gerügter Mängel sind ausgeschlossen. Heimspiel für Ihre Werbung ...in Ihrem Briefkasten, online unter elbe-wochenblatt.de und mobil Elbe Wochenblatt Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG Harburger Rathausstraße 40 | 21073 Hamburg Telefon 040/ 76 60 00 - 0 | Fax 040/ 76 60 00 -24 [email protected] | www.elbe-wochenblatt.de elbe-wochenblatt.de iPhone App Ab sofort kostenlos im App-Store laden