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Elektromoped.at FAQ StVO Tauglichkeit des 600 Watt E-Scooters 4 Fahrer von Fahrrädern mit Hilfsmotor sind, mangels Fahrens eines dem KFG unterliegenden Fahrzeugs, von der Helmpflicht befreit. Für Fahrräder mit Hilfsmotor gelten die für Fahrräder vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen der Fahrradverordnung des Bundesministeriums für Verkehr Innovation und Technologie, BGBl. II Nr. 146/2001 (kurz Fahrradverordnung): 2 1. Ein weißer Rückstrahler nach vorne 8 (min. 20 cm²). 2. Ein roter Rückstrahler nach hinten (min 20 cm²). 3. Je zwei gelbe Seitenrückstrahler in jedem Rad oder eine gleichwertige rückstrahlende Einrichtung (min 20 cm²) 1 4. Glocke bzw. Hupe 5. Zwei voneinander unabhängig wirkende Bremsen. 6. Erforderliche Bremsleistung 4m/sec² aus 20 km/h. 3 9 7. Bei Tageslicht und guter Sicht ist keine aktive Beleuchtung erforderlich 8. Bei Dämmerung, Dunkelheit und schlechter Sicht ist das Fahrrad mit weißem Licht nach vorne (min. 100 cd) und mit rotem Licht nach hinten (min. 1cd) zu beleuchten. Rechtsgrundlage ist in Österreich § 2 Abs. 1 Zi. 22 der Straßenverkehrsordnung von 1960 (StVO 1960) in Verbindung mit § 1 Abs. 2a des Kraftfahrgesetz von 1967 (KFG 1967) und der 30. KFG Novelle. Um als Fahrräder im Sinn der StVO und somit nicht als Kraftfahrzeug nach KFG zu gelten, ist der Antrieb für elektrisch angetriebene Fahrräder auf eine höchste zulässige Leistung von nicht mehr als 600 Watt (9) und eine Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h (9) beschränkt. Für eFahrräder dieser Art braucht man keine Lenkberechtigung bzw. keinen Mopedausweis. Es gelten ausschließlich die rechtlichen Regeln für Fahrräder. Quelle und weiterlesen hier: http://lebensland.com/rechtslage-nach-der-strassenverkehrsordnung-fuer-elektrofahrraeder-in-oesterreich Laut der Österreichischen Gesetzeslage gilt dieser Elektro-Scooter in Österreich als ElektroFahrrad. Daher darf dieser ab 12 Jahren oder ab 10 Jahren mit Fahrradführerschien auf Österreichs Straßen gefahren werden. Der 1000 Watt E-Scooter ist optisch gleich dem 600 Watt E-Scooter. Er unterscheidet sich nur im Punkt 9, (Leistung 1000 Watt und Bauartgeschwindikeit 45km/h) und darf daher nicht auf Österreichs Straßen gefahren werden! 5/6