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FAQ StVO Tauglichkeit des
600 Watt E-Scooters
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Fahrer von Fahrrädern mit Hilfsmotor sind,
mangels Fahrens eines dem KFG
unterliegenden Fahrzeugs, von der
Helmpflicht befreit.
Für Fahrräder mit Hilfsmotor gelten die für
Fahrräder vorgeschriebenen
Sicherheitseinrichtungen der
Fahrradverordnung des Bundesministeriums für
Verkehr Innovation und Technologie, BGBl. II
Nr. 146/2001 (kurz Fahrradverordnung):
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1. Ein weißer Rückstrahler nach vorne
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(min. 20 cm²).
2. Ein roter Rückstrahler nach hinten
(min 20 cm²).
3. Je zwei gelbe Seitenrückstrahler in
jedem Rad oder eine gleichwertige
rückstrahlende Einrichtung (min 20 cm²)
1
4. Glocke bzw. Hupe
5. Zwei voneinander unabhängig wirkende
Bremsen.
6. Erforderliche Bremsleistung 4m/sec² aus
20 km/h.
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7. Bei Tageslicht und guter Sicht ist keine
aktive Beleuchtung erforderlich
8. Bei Dämmerung, Dunkelheit und
schlechter Sicht ist das Fahrrad mit
weißem Licht nach vorne (min. 100 cd)
und mit rotem Licht nach hinten (min.
1cd) zu beleuchten.
Rechtsgrundlage ist in Österreich § 2 Abs. 1 Zi. 22 der Straßenverkehrsordnung von 1960 (StVO
1960) in Verbindung mit § 1 Abs. 2a des Kraftfahrgesetz von 1967 (KFG 1967) und der 30. KFG
Novelle.
Um als Fahrräder im Sinn der StVO und somit nicht als Kraftfahrzeug nach KFG zu gelten, ist der Antrieb
für elektrisch angetriebene Fahrräder auf eine höchste zulässige Leistung von nicht mehr als 600 Watt
(9) und eine Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h (9) beschränkt.
Für eFahrräder dieser Art braucht man keine Lenkberechtigung bzw. keinen Mopedausweis. Es gelten
ausschließlich die rechtlichen Regeln für Fahrräder.
Quelle und weiterlesen hier: http://lebensland.com/rechtslage-nach-der-strassenverkehrsordnung-fuer-elektrofahrraeder-in-oesterreich
Laut der Österreichischen Gesetzeslage gilt dieser Elektro-Scooter in Österreich als ElektroFahrrad. Daher darf dieser ab 12 Jahren oder ab 10 Jahren mit Fahrradführerschien auf
Österreichs Straßen gefahren werden.
Der 1000 Watt E-Scooter ist optisch gleich dem 600 Watt E-Scooter. Er unterscheidet sich nur im Punkt 9,
(Leistung 1000 Watt und Bauartgeschwindikeit 45km/h) und darf daher nicht auf Österreichs Straßen gefahren
werden!
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