NRW/EU.KWK-Investitionszuschuss Förderung der Kraft

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NRW/EU.KWK-Investitionszuschuss Förderung der Kraft
Für Sorptionskälteanlagen gelten folgende
Förderhöhen
Anlagengröße
Förderhöhe
≤ 15 kWKälte
7.500 Euro
> 15 bis 25 kWKälte
7.500 Euro + 250 Euro/kWKälte
> 25 bis < 50 kWKälte
10.000 Euro + 150 Euro/kWKälte
Weitere Informationen zur Förderung können in der
Förderdatenbank der EnergieAgentur.NRW,
www.energieagentur.nrw.de/förderung
abgefragt werden.
Die Richtlinie zum Programm sowie die Anträge sind
bei der Bezirksregierung Arnsberg
www.bezreg-arnsberg.nrw.de oder unter
www.progres.nrw.de erhältlich.
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
40190 Düsseldorf
NRW direkt:
0211 837-1001
[email protected]
www.umwelt.nrw.de
Gestaltung:
designlevel 2, Meerbusch
Druck:
Druckkompanie, Köln
NRW/EU.KWK-Investitionszuschuss
Förderung der
Kraft-Wärme-Kopplung
Bildnachweis:
Titelseite: Fotolia.com
Rückseite: Lokomotiv
Stand:
Januar 2013
www.umwelt.nrw.de
Neue Förderung der Kraft-WärmeKopplung für Unternehmen in NRW
Konditionen:
Darüber hinaus werden gefördert:
Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist ein geniales Prinzip.
Sie ist besonders effizient, weil sie die Ressourcen zur
gleichzeitigen Produktion von Wärme und Elektrizität
nutzt. Bedarfsgerecht und auf die jeweilige Anwendung
zugeschnitten. Das spart Energie und trägt erheblich
zum Klimaschutz bei.
Nordrhein-Westfalen fördert KWK-Anlagen bis einschließlich 50 kWel sowie KWK-bezogene Maßnahmen bis zu
einem Investitionsvolumen von 50.000 € aus dem
­Programm Rationelle Energieverwendung, Regenerative
Energien und Energiesparen progres.nrw – Programmbereich KWK.
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat daher das KWK-Impulsprogramm
aufgelegt – ein Teil davon ist das hier vorgestellte Förderprogramm für KWK-Anlagen für Unternehmen in NRW.
Gefördert werden hocheffziente KWK-Anlagen sowie
strom­geführte KWK-Anlagen mit Informations- und Kommunikationstechnik mit einem gestaffelten Zuschuss je
nach Leistung ab 1.500 € bis zu 17.000 €.
■Verbesserung vorhandener KWK-Anlagen zu hocheffizienten KWK-Anlagen,
■Nachrüstung vorhandener Anlagen der ungekoppelten Strom- und Wärmeerzeugung zu hocheffizienten
KWK-Anlagen,
■Wärmeübergabestationen und Hausanschlüsse
für Nah- und Fernwärme,
■Sorptionskälteanlagen mit einer Kälteleistung
­kleiner 50 kW,
■Demonstrationsvorhaben neuartiger KWK unab­
hängig von der Leistung,
■Umweltstudien auf Basis der Landesstudie
„Potenzialerhebung von KWK in NRW“
sowie
■besondere Anlagen, Systeme und Einrichtungen mit
erhöhtem Innovationsgrad oder außerordentlichem
Multiplikatoreffekt nach besonderer Zustimmung
durch das Ministerium.
Förderhöhen für KWK-Anlagen
Nutzen Sie es!
Anlagengröße
Förderhöhe
≤ 1 kWel
1.500 Euro
> 1 bis 4 kWel
1.500 Euro + 300 Euro/kWel
> 4 bis 10 kWel
2.400 Euro + 100 Euro/kWel
> 10 bis 20 kWel
3.000 Euro + 50 Euro/kWel
> 20 bis 30 kWel
7.000 Euro + 500 Euro/kWel
> 30 bis 40 kWel
12.000 Euro + 300 Euro/kWel
> 40 bis 50 kWel
15.000 Euro + 200 Euro/kWel
Beispiele:
Für eine Anlage mit 5 kWel gibt es eine Grundförderung
(4 kWel) von 2.400 €, zzgl. 100 € für jedes weitere kWel.
Das entspricht einer Fördersumme von 2.500 €.
Für eine Anlage mit 35 kWel gibt es eine Grundförderung
(30 kWel) von 12.000 €, zzgl. 300 € für jedes weitere
kWel . Das ­entspricht einer Fördersumme von 13.500 €.
Für eine Anlage mit 50 kWel ist eine max. Fördersumme
von 17.000 € möglich.
Bei Demonstrationsvorhaben neuartiger KWK und bei
besonderen Anlagen, Systemen und Einrichtungen mit
erhöhtem Innovationsgrad oder außerordentlichem
Multiplikatoreffekt sowie bei der Verbesserung bestehender KWK-Anlagen beträgt die Förderung 45 % der
zuwendungsfähigen Ausgaben – für kleine Unternehmen bis zu 65 %, für mittlere Unternehmen bis zu 55 %.
Wärmeübergabestationen und Hausanschlüsse bis
25 kW werden mit 1.500 € gefördert, bei Anschlussleistungen bis über 25 kW beträgt die Förderung 1.000 €.