Bulletin1408 - Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung BFU

Transcrição

Bulletin1408 - Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung BFU
Bundesstelle für
Flugunfalluntersuchung
Bulletin
Unfälle und Störungen
beim Betrieb
ziviler Luftfahrzeuge
August 2014
Bundesstelle für
Flugunfalluntersuchung
[email protected]
www.bfu-web.de
Hermann-Blenk-Str. 16
38108 Braunschweig
Telefon
Telefax
0 531 35 48-0
0 531 35 48-246
Bulletin
Inhaltsverzeichnis
Seite
Allgemeine Hinweise................................................................................................... 3
Aufbau des Dokumentes............................................................................................. 4
Begriffsbestimmungen ................................................................................................ 5
Unfall ....................................................................................................................... 5
Schwere Störung ..................................................................................................... 6
Tödliche Verletzung................................................................................................. 6
Schwere Verletzung ................................................................................................ 6
Teil 1 : Übersicht der Ereignisse im August 2014 ....................................................... 7
Teil 2 : Zwischenberichte .......................................................................................... 15
Teil 3 : Neu veröffentlichte Untersuchungsberichte .................................................. 60
-2-
Bulletin
Allgemeine Hinweise
Das Bulletin der Flugunfälle und Störungen hat zum Ziel, den interessierten Personenkreis über Ereignisse zu informieren, die der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) gemäß § 5 LuftVO im Berichtszeitraum gemeldet worden sind. Es handelt sich um Ereignisse mit in Deutschland zugelassenen Luftfahrzeugen im In- und
Ausland sowie um Ereignisse ausländischer Luftfahrzeuge in Deutschland. Sie basieren auf Angaben, die der BFU im Rahmen der ersten Meldung übermittelt wurden.
Darüber hinaus werden Ereignisse dargestellt, bei denen die BFU aufgrund der Verpflichtung nach ICAO Annex 13 tätig werden musste.
Darin enthaltene Angaben können unvollständig und/oder fehlerhaft sein.
Ergänzungen und Änderungen sind im Rahmen dieser Information nicht vorgesehen.
Analysen und Ursachen der Unfälle werden im Untersuchungsbericht nach Abschluss der Untersuchung veröffentlicht.
Untersuchungen werden in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU)
Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010
über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt und dem Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge (Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz - FlUUG) vom 26. August 1998 durchgeführt. Danach ist das alleinige Ziel der Untersuchung die
Verhütung künftiger Unfälle und Störungen. Die Untersuchung dient nicht der Feststellung des Verschuldens, der Haftung oder von Ansprüchen.
Untersuchungsberichte im Internet: http://www.bfu-web.de/Berichte
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Bulletin
Aufbau des Dokumentes
Das Bulletin ist in drei Abschnitte unterteilt.
Teil 1 enthält die Übersicht aller der BFU im Berichtszeitraum angezeigten Unfälle
und Schweren Störungen. Angaben können unvollständig und/oder fehlerhaft sein.
Teil 2 beinhaltet Zwischenberichte von Ereignissen, bei denen eine Untersuchung
vor Ort eingeleitet wurde.
Im Teil 3 sind die neuesten veröffentlichten Untersuchungsberichte aufgelistet. Diese
sind über die BFU erhältlich oder können im Internet unter www.bfu-web.de/Berichte
abgerufen werden.
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Bulletin
Begriffsbestimmungen
Unfall
Ein Ereignis beim Betrieb eines Luftfahrzeugs vom Beginn des Anbordgehens von
Personen mit Flugabsicht bis zu dem Zeitpunkt, zu dem diese Personen das Luftfahrzeug wieder verlassen haben, wenn hierbei:
1. eine Person tödlich oder schwer verletzt worden ist
-
an Bord eines Luftfahrzeugs oder
-
durch unmittelbare Berührung mit dem Luftfahrzeug oder einem seiner Teile, auch wenn sich dieser Teil vom Luftfahrzeug gelöst hat, oder
-
durch unmittelbare Einwirkung des Turbinen- oder Propellerstrahls eines
Luftfahrzeugs,
es sei denn, dass der Geschädigte sich diese Verletzungen selbst zugefügt hat oder
diese ihm von einer anderen Person zugefügt worden sind oder eine andere von
dem Unfall unabhängige Ursache haben, oder dass es sich um Verletzungen von
unbefugt mitfliegenden Personen handelt, die sich außerhalb der den Fluggästen
und Besatzungsmitgliedern normalerweise zugänglichen Räume verborgen hatten,
oder
2.
das Luftfahrzeug oder die Luftfahrzeugzelle einen Schaden erlitten hat und
-
dadurch der Festigkeitsverband der Luftfahrzeugzelle, die Flugleistungen
oder die Flugeigenschaften beeinträchtigt sind und
-
die Behebung dieses Schadens in aller Regel eine große Reparatur oder
einen Austausch des beschädigten Luftfahrzeugbauteils erfordern würde;
es sei denn, dass nach einem Triebwerkschaden oder Triebwerkausfall die Beschädigung des Luftfahrzeugs begrenzt ist auf das betroffene Triebwerk, seine Verkleidung oder sein Zubehör, oder dass der Schaden an einem Luftfahrzeug begrenzt ist
auf Schäden an Propellern, Flügelspitzen, Funkantennen, Bereifung, Bremsen, Beplankung oder auf kleinere Einbeulungen oder Löcher in der Außenhaut, oder
3.
das Luftfahrzeug vermisst wird oder nicht zugänglich ist.
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Bulletin
Schwere Störung
Ein Ereignis beim Betrieb eines Luftfahrzeugs, dessen Umstände darauf hindeuten,
dass sich beinahe ein Unfall ereignet hätte.
Tödliche Verletzung
Eine Verletzung, die eine Person bei einem Unfall erlitten hat und die unmittelbar bei
dem Unfall oder innerhalb von 30 Tagen nach dem Unfall ihren Tod zur Folge hat.
Schwere Verletzung
Eine Verletzung, die eine Person bei einem Unfall erlitten hat und die
1. einen Krankenhausaufenthalt von mehr als 48 Stunden innerhalb von 7 Tagen
nach der Verletzung erfordert oder
2. Knochenbrüche zur Folge hat (mit Ausnahme einfacher Brüche von Fingern,
Zehen oder der Nase) oder
3. Risswunden mit schweren Blutungen oder Verletzungen von Nerven, Muskeln- oder Sehnensträngen zur Folge hat oder
4. Schäden an inneren Organen verursacht hat oder
5. Verbrennungen zweiten oder dritten Grades oder von mehr als fünf Prozent
der Körperoberfläche zur Folge hat oder
6. Folge einer nachgewiesenen Aussetzung gegenüber infektiösen Stoffen oder
schädlicher Strahlung ist.
-6-
Bulletin
Teil 1 : Übersicht der Ereignisse im August 2014
Flugzeuge MTOM über 5,7 t
10.08.2014 : Schwere Störung ohne Verletzte mit BOEING - 737-800 in Hannover
18.08.2014 : Schwere Störung ohne Verletzte mit ATR - ATR 72-500 in Frankfurt-Main
22.08.2014 : Schwere Störung ohne Verletzte mit AIRBUS - A340-300 in Frankfurt-Main
26.08.2014 : Schwere Störung ohne Verletzte mit AIRBUS - A320 in Frankfurt-Main
AZ: BFU 5X007-14
AZ: BFU EX003-14
AZ: BFU 5X008-14
AZ: BFU EX005-14
Flugzeuge MTOM zwischen 2,0 und 5,7 t
Flugzeuge MTOM unter 2,0 t
01.08.2014 : Unfall mit tödlich Verletzten mit SAAB - 91 SAFIR in Bremen
06.08.2014 : Schwere Störung ohne Verletzte mit SOCATA - TB 20 in Ingolstadt
17.08.2014 : Unfall ohne Verletzte mit ROBIN - REGENT (DR400/180) auf der Wasserkuppe
23.08.2014 : Unfall mit tödlich Verletzten mit VAN'S AIRCRAFT INC - RV-7 in Modrava, nahe, Czech Republic
30.08.2014 : Unfall ohne Verletzte mit 182 L in Unterschüpf
AZ: BFU 3X080-14
AZ: BFU 7X003-14
AZ: BFU 3X087-14
AZ: BFU DX035-14
AZ: BFU 3X089-14
Ultraleichtflugzeuge und Tragschrauber
08.08.2014 : Unfall mit tödlich Verletzten mit COMCO IKARUS - C 42 in Kulmbach
10.08.2014 : Unfall mit schwer Verletzten mit Aeropro / Eurofox Basic in Sulz am Neckar
02.08.2014 : Unfall ohne Verletzte mit Auto Giro / MTOsport in Hvar, Croatia
AZ: BFU 3X083-14
AZ: BFU 3X084-14
AZ: BFU DX031-14
Hubschrauber
Segelflugzeuge und Motorsegler
02.08.2014 : Unfall ohne Verletzte mit SCHLEICHER - ASK-13 in Lindlar
04.08.2014 : Unfall ohne Verletzte mit SCHEMPP-HIRTH - VENTUS 2A/B in Rieti Airport, Italy
06.08.2014 : Schwere Störung ohne Verletzte mit SCHEIBE - SF-25C (FALKE 88) in Ingolstadt
06.08.2014 : Unfall mit schwer Verletzten mit GLASER-DIRKS - DG-505 in Haiterbach-Nagold
06.08.2014 : Unfall ohne Verletzte mit SCHEMPP-HIRTH - JANUS in Schmallenberg
08.08.2014 : Unfall ohne Verletzte mit SCHEIBE - SF-25C (FALKE 88) in Waldürn
09.08.2014 : Unfall mit schwer Verletzten mit SCHLEICHER - ASW 24 in St. Auban, France
10.08.2014 : Unfall mit tödlich Verletzten mit GROB FLUGZEUGBAU - G-103 TWIN ASTIR in Lucca, Italy
12.08.2014 : Unfall mit tödlich Verletzten mit GLASER-DIRKS - DG-200 in Acceglio, Italy
18.08.2014 : Unfall mit leicht Verletzten mit SCHLEICHER - ASW 22 in Blomberg-Borkhausen
23.08.2014 : Unfall mit schwer Verletzten mit GLASFLUGEL - H201 B STANDARD LIBELLE in Santa Lucia, Spain
23.08.2014 : Unfall mit leicht Verletzten mit GLASER-DIRKS - DG-300 in Torla, Spain
27.08.2014 : Unfall mit leicht Verletzten mit GLASFLUGEL - 205 CLUB LIBELLE in Crots, France
30.08.2014 : Unfall ohne Verletzte mit ROLLADEN-SCHN. - LS8 in Vielbrunn
Freiballone
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AZ: BFU 3X081-14
AZ: BFU 4X029-14
AZ: BFU 7X003-14
AZ: BFU 3X082-14
AZ: BFU 3X086-14
AZ: BFU 3X085-14
AZ: BFU 4X030-14
AZ: BFU DX032-14
AZ: BFU DX033-14
AZ: BFU 3X088-14
AZ: BFU DX036-14
AZ: BFU 4X031-14
AZ: BFU 4X032-14
AZ: BFU 3X090-14
Bulletin
Ereignisse chronologisch
Ereignis:
Unfall mit tödlich Verletzten
Datum, Uhrzeit:
01.08.2014, 12:45:00 Uhr (lokal)
Ort, Staat:
Bremen
Schaden am LFZ:
Zerstört
Quelle:
Untersuchung durch Mitarbeiter der BFU
Aktenzeichen:
BFU 3X080-14
Kurz nach dem Start stürzte das Flugzeug auf das Gelände eines Betriebes und geriet in Brand. Dabei wurden ein Gebäude und mehrere Autos in Brand gesetzt.
Luftfahrzeug:
Flugzeug 0 bis 2.250 kg
Verletzte
tödlich
schwer
leicht
Muster:
SAAB - 91 SAFIR
Betriebsart:
Allgemeine Luftfahrt - Privater Rundflug Lokaler Rundflug
Besatzung
1
0
0
Passagiere
1
0
0
Andere
-
-
-
Ereignis:
Unfall ohne Verletzte
Datum, Uhrzeit:
02.08.2014, 10:22:00 Uhr (lokal)
Ort, Staat:
Lindlar
Schaden am LFZ:
Schwer beschädigt
Quelle:
Keine Untersuchung durch BFU
Aktenzeichen:
BFU 3X081-14
Im Landeanflug hatte das Segelflugzeug Berührung mit einem Zaunpfahl. Dabei wurde ein Teil des Höhenleitwerks
abgerissen.
Luftfahrzeug:
Segelflugzeug
Verletzte
tödlich
schwer
leicht
Muster:
SCHLEICHER - ASK-13
Besatzung
0
0
0
Betriebsart:
Allgemeine Luftfahrt - Ausbildung - Ausbildung am Doppelsteuer
Passagiere
0
0
0
Andere
-
-
-
Ereignis:
Unfall ohne Verletzte
Datum, Uhrzeit:
02.08.2014, 19:50:00 Uhr (lokal)
Ort, Staat:
Hvar, Croatia
Schaden am LFZ:
Schwer beschädigt
Quelle:
Untersuchung durch ausländische Behörde
Aktenzeichen:
BFU DX031-14
Im Anfangssteigflug verlor der Tragschrauber an Höhe und streifte ein Hausdach. Anschließend prallte er auf den Boden.
Für den Herstellerstaat des Luftfahrzeuges unterstützt die BFU entsprechend ICAO Annex 13 die untersuchende Behörde.
Luftfahrzeug:
Tragschrauber
Verletzte
tödlich
schwer
leicht
Muster:
Auto Giro / MTOsport
Besatzung
0
0
0
Betriebsart:
Allgemeine Luftfahrt - Privater Rundflug Überlandflug
Passagiere
0
0
0
Andere
-
-
-
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Bulletin
Ereignis:
Unfall ohne Verletzte
Datum, Uhrzeit:
04.08.2014, 18:00:00 Uhr (lokal)
Ort, Staat:
Rieti Airport, Italy
Schaden am LFZ:
Schwer beschädigt
Quelle:
Untersuchung durch ausländische Behörde
Aktenzeichen:
BFU 4X029-14
Bei einer Außenlandung wurde das Segelflugzeug schwer beschädigt.
Für den Zulassungsstaat des Luftfahrzeuges unterstützt die BFU entsprechend ICAO Annex 13 die untersuchende
Behörde.
Luftfahrzeug:
Segelflugzeug
Verletzte
tödlich
schwer
leicht
Muster:
SCHEMPP-HIRTH - VENTUS 2A/B
Besatzung
0
0
0
Allgemeine Luftfahrt - Privater Rundflug Lokaler Rundflug
Passagiere
0
0
0
Andere
-
-
-
Betriebsart:
Ereignis:
Schwere Störung ohne Verletzte
Datum, Uhrzeit:
06.08.2014, 11:08:00 Uhr (lokal)
Ort, Staat:
Ingolstadt
Schaden am LFZ:
Ohne Beschädigung
Quelle:
Untersuchung durch Mitarbeiter der BFU
Aktenzeichen:
BFU 7X003-14
In der Kontrollzone des Militärfluglatzes Ingolstadt-Manching kam es zu einer Annäherung zwischen einer nach Instrumentenflugregeln fliegenden Socata TB20 und einer nach Sichtflugregeln fliegenden Scheibe SF 25 C. Der geringste Lateralabstand betrug gemäß Radaraufzeichnungen ca. 0,09 nautische Meilen. Der geringste Vertikalabstand
betrug nach Zeugenaussagen ca. 10 Fuß.
Luftfahrzeug:
Flugzeug 0 bis 2.250 kg
Verletzte
tödlich
schwer
leicht
Muster:
SOCATA - TB 20
Besatzung
0
0
0
Betriebsart:
Allgemeine Luftfahrt - Privater Rundflug Überlandflug
Passagiere
0
0
0
Andere
-
-
-
Luftfahrzeug:
Reisemotorsegler
Verletzte
tödlich
schwer
leicht
Muster:
SCHEIBE - SF-25C (FALKE 88)
Besatzung
0
0
0
Allgemeine Luftfahrt - Privater Rundflug Überlandflug
Passagiere
0
0
0
Andere
-
-
-
Betriebsart:
Ereignis:
Unfall mit schwer Verletzten
Datum, Uhrzeit:
06.08.2014, 12:35:00 Uhr (lokal)
Ort, Staat:
Haiterbach-Nagold
Schaden am LFZ:
Schwer beschädigt
Quelle:
Keine Untersuchung durch BFU
Aktenzeichen:
BFU 3X082-14
Im Anfangssteigflug beim Windenstart kam es zu einer Störung an der Startwinde. Das Schleppseil wurde ausgeklinkt
und es kam zu einer harten Landung.
Luftfahrzeug:
Segelflugzeug
Verletzte
Muster:
GLASER-DIRKS - DG-505
Allgemeine Luftfahrt - Privater Rundflug Lokaler Rundflug
Betriebsart:
tödlich
schwer
leicht
Besatzung
0
0
0
Passagiere
0
1
0
Andere
-
-
-
Ereignis:
Unfall ohne Verletzte
Datum, Uhrzeit:
06.08.2014, 14:10:00 Uhr (lokal)
Ort, Staat:
Schmallenberg
Schaden am LFZ:
Schwer beschädigt
Quelle:
Keine Untersuchung durch BFU
Aktenzeichen:
BFU 3X086-14
Bei einer Außenlandung hatte die linke Tragfläche Bodenberührung. Das Segelflugzeug drehte sich um die Hochachse (Ringelpiez) und die Rumpfröhre brach ab.
Luftfahrzeug:
Segelflugzeug
Verletzte
tödlich
schwer
leicht
Muster:
SCHEMPP-HIRTH - JANUS
Besatzung
0
0
0
Betriebsart:
Allgemeine Luftfahrt - Privater Rundflug Lokaler Rundflug
Passagiere
0
0
0
Andere
-
-
-
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Bulletin
Ereignis:
Unfall mit tödlich Verletzten
Datum, Uhrzeit:
08.08.2014, 15:42:00 Uhr (lokal)
Ort, Staat:
Kulmbach
Schaden am LFZ:
Zerstört
Quelle:
Untersuchung durch Beauftragte der BFU
Aktenzeichen:
BFU 3X083-14
Nachdem das Ultraleichtflugzeug (UL) zum zweiten Mal durchgestartet war, kippte es aus ca. 30 m Höhe über die linke
Tragfläche ab. Nach dem Aufprall brannte das UL am Boden aus.
Luftfahrzeug:
Ultraleichtflugzeug
Verletzte
tödlich
schwer
leicht
Muster:
COMCO IKARUS - C 42
Besatzung
1
0
0
Betriebsart:
Allgemeine Luftfahrt - Privater Rundflug Lokaler Rundflug
Passagiere
0
0
0
Andere
-
-
-
Ereignis:
Unfall ohne Verletzte
Datum, Uhrzeit:
08.08.2014, 17:51:00 Uhr (lokal)
Ort, Staat:
Waldürn
Schaden am LFZ:
Schwer beschädigt
Quelle:
Keine Untersuchung durch BFU
Aktenzeichen:
BFU 3X085-14
Beim Aufsetzen geriet der Motorsegler ins Springen. Beim erneuten Aufsetzen bekam der Propeller Bodenberührung.
Luftfahrzeug:
Reisemotorsegler
Verletzte
Muster:
SCHEIBE - SF-25C (FALKE 88)
Allgemeine Luftfahrt - Privater Rundflug Lokaler Rundflug
Betriebsart:
tödlich
schwer
leicht
Besatzung
0
0
0
Passagiere
0
0
0
Andere
-
-
-
Ereignis:
Unfall mit schwer Verletzten
Datum, Uhrzeit:
09.08.2014, 15:00:00 Uhr (lokal)
Ort, Staat:
St. Auban, France
Schaden am LFZ:
Schwer beschädigt
Quelle:
Keine Untersuchung durch ausländische
Behörde
Aktenzeichen:
BFU 4X030-14
Bei einer Außenlandung bekam eine Tragfläche Bodenberührung. Das Segelflugzeug drehte sich um die Hochachse,
wobei der Rumpf brach .
Die BFU wurde von der ausländischen Behörde über das Ereignis informiert.
Luftfahrzeug:
Segelflugzeug
Verletzte
Muster:
SCHLEICHER - ASW 24
Besatzung
tödlich
schwer
leicht
0
1
0
Betriebsart:
Allgemeine Luftfahrt - Privater Rundflug Lokaler Rundflug
Passagiere
0
0
0
Andere
-
-
-
Ereignis:
Schwere Störung ohne Verletzte
Datum, Uhrzeit:
10.08.2014, 04:50:00 Uhr (lokal)
Ort, Staat:
Hannover
Schaden am LFZ:
Ohne Beschädigung
Quelle:
Keine Untersuchung durch BFU
Aktenzeichen:
BFU 5X007-14
Beim Rollen zum Start hatte der Copilot plötzlich ein Schwindelgefühl und Schweißausbrüche. Das Flugzeug rollte zurück zum Gate. Bei einer anschließenden ärztlichen Untersuchung des Copiloten wurde ein Magen-Darm-Virus festgestellt.
Luftfahrzeug:
Flugzeug 27.001 bis 272.000 kg
Verletzte
tödlich
schwer
leicht
Muster:
BOEING - 737-800
Besatzung
0
0
0
Betriebsart:
Kommerzielle Luftfahrt - Linienflug - International - Passagierflug
Passagiere
0
0
0
Andere
-
-
-
- 10 -
Bulletin
Ereignis:
Unfall mit tödlich Verletzten
Datum, Uhrzeit:
10.08.2014, 11:36:00 Uhr (lokal)
Ort, Staat:
Lucca, Italy
Schaden am LFZ:
Zerstört
Quelle:
Untersuchung durch ausländische Behörde
Aktenzeichen:
BFU DX032-14
Während einer Kunstflugübung kam es zum Bruch der rechten Tragfläche.
Für den Herstellerstaat des Segelflugzeuges unterstützt die BFU entsprechend ICAO Annex 13 die untersuchende
Behörde.
Luftfahrzeug:
Segelflugzeug
Verletzte
Muster:
GROB FLUGZEUGBAU - G-103 TWIN
ASTIR
tödlich
schwer
leicht
Besatzung
2
0
0
Betriebsart:
Allgemeine Luftfahrt - Ausbildung - Ausbildung am Doppelsteuer
Passagiere
0
0
0
Andere
-
-
-
Ereignis:
Unfall mit schwer Verletzten
Datum, Uhrzeit:
10.08.2014, 20:40:00 Uhr (lokal)
Ort, Staat:
Sulz am Neckar
Schaden am LFZ:
Leicht beschädigt
Quelle:
Keine Untersuchung durch BFU
Aktenzeichen:
BFU 3X084-14
Ein Fluggast stieg bei laufendem Motor aus dem Ultraleichtflugzeug aus und lief in den drehenden Propeller.
Luftfahrzeug:
Ultraleichtflugzeug
Verletzte
tödlich
schwer
leicht
Muster:
Aeropro / Eurofox Basic
Besatzung
0
0
0
Allgemeine Luftfahrt - Privater Rundflug Überlandflug
Passagiere
0
0
0
Andere
-
1
-
Betriebsart:
Ereignis:
Unfall mit tödlich Verletzten
Datum, Uhrzeit:
12.08.2014, 17:00:00 Uhr (lokal)
Ort, Staat:
Acceglio, Italy
Schaden am LFZ:
Zerstört
Quelle:
Untersuchung durch ausländische Behörde
Aktenzeichen:
BFU DX033-14
Während des Segelfluges kollidierte das Luftfahrzeug mit einem Berg.
Für den Herstellerstaat des Segelflugzeuges unterstützt die BFU entsprechend ICAO Annex 13 die untersuchende
Behörde.
Luftfahrzeug:
Muster:
Segelflugzeug
Verletzte
GLASER-DIRKS - DG-200
Besatzung
Passagiere
Andere
-
Betriebsart:
tödlich
schwer
leicht
1
0
0
0
0
0
-
-
Ereignis:
Unfall ohne Verletzte
Datum, Uhrzeit:
17.08.2014, 12:10:00 Uhr (lokal)
Ort, Staat:
Wasserkuppe
Schaden am LFZ:
Schwer beschädigt
Quelle:
Keine Untersuchung durch BFU
Aktenzeichen:
BFU 3X087-14
Beim Rollen kollidierte das Flugzeug mit der Tragfläche mit einem Flugplatzhinweisschild.
Luftfahrzeug:
Flugzeug 0 bis 2.250 kg
Verletzte
tödlich
schwer
leicht
Muster:
ROBIN - REGENT (DR400/180)
Besatzung
0
0
0
Kommerzielle Luftfahrt - Sonstiger Flug Ausflugsverkehr
Passagiere
0
0
0
Andere
-
-
-
Betriebsart:
- 11 -
Bulletin
Ereignis:
Schwere Störung ohne Verletzte
Datum, Uhrzeit:
18.08.2014, 08:25:00 Uhr (lokal)
Ort, Staat:
Frankfurt-Main
Schaden am LFZ:
Ohne Beschädigung
Quelle:
Untersuchung durch Mitarbeiter der BFU
Aktenzeichen:
BFU EX003-14
Während des Sinkfluges kam es im vorderen Gepäckraum zu einem Schwelbrand in einem Koffer.
Luftfahrzeug:
Flugzeug 27.001 bis 272.000 kg
Verletzte
Muster:
AVIONS DE TRANSPORT REGIONAL ATR 72-500
tödlich
schwer
leicht
Besatzung
0
0
0
Betriebsart:
Kommerzielle Luftfahrt - Linienflug - International - Passagierflug
Passagiere
0
0
0
Andere
-
-
-
Ereignis:
Unfall mit leicht Verletzten
Datum, Uhrzeit:
18.08.2014, 14:35:00 Uhr (lokal)
Ort, Staat:
Blomberg-Borkhausen
Schaden am LFZ:
Schwer beschädigt
Quelle:
Keine Untersuchung durch BFU
Aktenzeichen:
BFU 3X088-14
Im Endanflug kam das Segelflugzeug zu kurz und landete auf einem gemähten Feld. Dabei kam es zum Ringelpiez, bei
dem die Tragfläche, das Höhenleitwerk und das Fahrwerk beschädigt wurden.
Luftfahrzeug:
Segelflugzeug mit Hilfsantrieb
Verletzte
tödlich
schwer
leicht
Muster:
SCHLEICHER - ASW 22
Besatzung
0
0
1
Allgemeine Luftfahrt - Privater Rundflug Lokaler Rundflug
Passagiere
0
0
0
Andere
-
-
-
Betriebsart:
Ereignis:
Schwere Störung ohne Verletzte
Datum, Uhrzeit:
22.08.2014, 16:30:00 Uhr (lokal)
Ort, Staat:
Frankfurt-Main
Schaden am LFZ:
Ohne Beschädigung
Quelle:
Keine Untersuchung durch BFU
Aktenzeichen:
BFU 5X008-14
Im Anflug auf den Flughafen Frankfurt/Main fühlte sich der Kapitän unwohl und suchte den Ruheraum auf. Er konnte
bis zur Landung seine Funktion nicht mehr ausüben. Die Landung führte der Copilot durch, der vom Senior First
Officer (SFO) unterstützt wurde.
Luftfahrzeug:
Flugzeug > 272.000 kg
Verletzte
tödlich
schwer
leicht
Muster:
AIRBUS - A340-300
Besatzung
0
0
0
Betriebsart:
Kommerzielle Luftfahrt - Linienflug - International - Passagierflug
Passagiere
0
0
0
Andere
-
-
-
Ereignis:
Unfall mit tödlich Verletzten
Datum, Uhrzeit:
23.08.2014, 16:17:00 UTC
Ort, Staat:
Modrava, nahe, Czech Republic
Schaden am LFZ:
Zerstört
Quelle:
Untersuchung durch ausländische Behörde
Aktenzeichen:
BFU DX035-14
Das Flugzeug hatte Baumberührung auf dem Gipfel eines Berges und stürzte anschließend in einen Wald.
Aufgrund der deutschen Staatsbürgerschaft des Piloten unterstützt die BFU entsprechend ICAO Annex 13 die untersuchende Behörde.
Luftfahrzeug:
Flugzeug 0 bis 2.250 kg
Verletzte
Muster:
VAN'S AIRCRAFT INC - RV-7
Besatzung
1
0
0
Allgemeine Luftfahrt - Privater Rundflug Überlandflug
Passagiere
0
0
0
Andere
-
-
-
Betriebsart:
- 12 -
tödlich
schwer
leicht
Bulletin
Ereignis:
Unfall mit schwer Verletzten
Datum, Uhrzeit:
23.08.2014, 16:30:00 Uhr (lokal)
Ort, Staat:
Santa Lucia, Spain
Schaden am LFZ:
Schwer beschädigt
Quelle:
Untersuchung durch ausländische Behörde
Aktenzeichen:
BFU DX036-14
Der Pilot meldete über Funk Probleme mit der Steuerung des Segelflugzeuges. Später wurde das Luftfahrzeug in fünf
Kilometer Entfernung vom Flugplatz aufgefunden.
Für den Herstellerstaat des Luftfahrzeuges unterstützt die BFU entsprechend ICAO Annex 13 die untersuchende Behörde.
Luftfahrzeug:
Segelflugzeug
Verletzte
Muster:
GLASFLUGEL - H201 B STANDARD
LIBELLE
tödlich
schwer
leicht
Besatzung
0
1
0
Betriebsart:
Allgemeine Luftfahrt - Privater Rundflug Lokaler Rundflug
Passagiere
0
0
0
Andere
-
-
-
Ereignis:
Unfall mit leicht Verletzten
Datum, Uhrzeit:
23.08.2014, 17:45:00 Uhr (lokal)
Ort, Staat:
Torla, Spain
Schaden am LFZ:
Schwer beschädigt
Quelle:
Untersuchung durch ausländische Behörde
Aktenzeichen:
BFU 4X031-14
Beim Fliegen entlang der Hangkante verlor das Segelflugzeug an Höhe. Es prallte auf den Boden und wurde dabei
schwer beschädigt.
Für den Zulassungsstaat des Luftfahrzeuges unterstützt die BFU entsprechend ICAO Annex 13 die untersuchende
Behörde.
Luftfahrzeug:
Segelflugzeug
Verletzte
tödlich
schwer
Muster:
GLASER-DIRKS - DG-300
Betriebsart:
Allgemeine Luftfahrt - Privater Rundflug Lokaler Rundflug
leicht
Besatzung
0
0
1
Passagiere
0
0
0
Andere
-
-
-
Ereignis:
Schwere Störung ohne Verletzte
Datum, Uhrzeit:
26.08.2014, 21:45:00 Uhr (lokal)
Ort, Staat:
Frankfurt
Schaden am LFZ:
Schwer beschädigt
Quelle:
Untersuchung durch Mitarbeiter der BFU
Aktenzeichen:
BFU EX005-14
Nachdem das Luftfahrzeug die Piste verlassen hatte, kam es auf dem Rollweg in Richtung Parkposition zur Kollision
mit einem Kraftahrzeug eines am Flughafen ansässigen Unternehmens. Das Kraftahrzeug wurde dabei schwer, das
Luftfahrzeug leicht beschädigt.
Luftfahrzeug:
Flugzeug 27.001 bis 272.000 kg
Verletzte
Muster:
AIRBUS - A320
Betriebsart:
Kommerzielle Luftfahrt
- 13 -
tödlich
schwer
leicht
Besatzung
0
0
0
Passagiere
0
0
0
Andere
-
-
-
Bulletin
Ereignis:
Unfall mit leicht Verletzten
Datum, Uhrzeit:
27.08.2014, unbekannt
Ort, Staat:
Crots, France
Schaden am LFZ:
Schwer beschädigt
Quelle:
Untersuchung durch ausländische Behörde
Aktenzeichen:
BFU 4X032-14
Bei der Aufwindsuche sank das Segelflugzeug über einem Waldstück und stürzte in die Bäume.
Für den Herstellerstaat des Segelflugzeuges unterstützt die BFU entsprechend ICAO Annex 13 die untersuchende
Behörde.
Luftfahrzeug:
Segelflugzeug
Verletzte
tödlich
schwer
leicht
Muster:
GLASFLUGEL - 205 CLUB LIBELLE
Besatzung
0
0
1
Allgemeine Luftfahrt - Privater Rundflug Lokaler Rundflug
Passagiere
0
0
0
Andere
-
-
-
Betriebsart:
Ereignis:
Unfall ohne Verletzte
Datum, Uhrzeit:
30.08.2014, 14:27:00 Uhr (lokal)
Ort, Staat:
Vielbrunn
Schaden am LFZ:
Schwer beschädigt
Quelle:
Keine Untersuchung durch BFU
Aktenzeichen:
BFU 3X090-14
Bei der Landung hatte das Segelflugzeug Bodenberührung mit der Tragfläche. Dabei kam es zum Bruch der Rumpfröhre und zu Beschädigungen am Leitwerk.
Luftfahrzeug:
Segelflugzeug
Verletzte
tödlich
schwer
leicht
Muster:
ROLLADEN-SCHN. - LS8
Besatzung
0
0
0
Allgemeine Luftfahrt - Privater Rundflug Lokaler Rundflug
Passagiere
0
0
0
Andere
-
-
-
Betriebsart:
Ereignis:
Unfall ohne Verletzte
Datum, Uhrzeit:
30.08.2014, 20:00:00 Uhr (lokal)
Ort, Staat:
Unterschüpf
Schaden am LFZ:
Schwer beschädigt
Quelle:
Untersuchung durch Beauftragte der BFU
Aktenzeichen:
BFU 3X089-14
Nach dem Abheben gewann das Flugzeug nicht an Höhe und schlug ca. 330 m hinter dem Flugplatz auf einem Acker
auf. Das Flugzeug wurde schwer beschädigt, der Pilot sowie vier Fallschirmspringer blieben unverletzt.
Luftfahrzeug:
Flugzeug 0 bis 2.250 kg
Verletzte
Muster:
182 L
Besatzung
0
0
0
Luftarbeit - Nicht gewerblich - Fallschirmabsetzen
Passagiere
0
0
0
Andere
-
-
-
Betriebsart:
- 14 -
tödlich
schwer
leicht
Bulletin
Teil 2 : Zwischenberichte
Zwischenbericht
Identifikation
Art des Ereignisses:
Unfall
Datum:
1. August 2014
Ort:
Bremen
Luftfahrzeug:
Flugzeug
Hersteller / Muster:
Koniklijke Maatschapij de Schelde, Dordrecht, Niederlande / Saab 91B „Safir“
Personenschaden:
zwei Personen tödlich verletzt
Sachschaden:
Luftfahrzeug zerstört
Drittschaden:
Schäden an Gebäuden und Kraftfahrzeugen
Informationsquelle:
Untersuchung durch Mitarbeiter der BFU
Aktenzeichen:
BFU 3X080-14
Veröffentlicht:
November 2014
- 15 -
Bulletin
Sachverhalt
Ereignisse und Flugverlauf
Der Luftfahrzeugführer startete um 12:44 Uhr 1 auf der Piste 09 des Verkehrsflughafens Bremen (EDDW) zu einem gewerblichen Flug nach Sichtflugregeln (VFR). An
Bord befand sich neben dem Piloten ein Pressefotograf.
Laut Aufzeichnungen des Funkverkehrs bat der Pilot - nach erfolgtem Erstanruf bei
der Vorfeldkontrolle - um 12:39:11 Uhr um Rollinformationen für den geplanten Abflug über den Pflichtmeldepunkt „November“. Der Lotse des Flugsicherungsunternehmens unterbreitete dem Piloten folgenden Vorschlag: “[…] will be taxiway charly
enough for you, takeoff run available one one four zero meters.“ Der Pilot bestätigte
den Vorschlag: “That’s efficient […].“ Daraufhin wies der Lotse das Rollen über den
Rollweg C bis zum Haltepunkt der Startbahn 09 an: “[…] taxi to holding point runway
zero niner via charly.“
Flugwegdarstellung
1
Quelle: Google Earth Kartenservice™ / Bearbeitung BFU
Alle angegebenen Zeiten, soweit nicht anders bezeichnet,
entsprechen Ortszeit.
- 16 -
Bulletin
Im weiteren Verlauf wurde das Flugzeug an den Towerlotsen übergeben. Dieser
übermittelte dem Piloten die Abflugroute und erteilte die Startfreigabe. Um
12:44:10 Uhr bestätigte der Pilot die Anweisung und Freigabe.
Laut Radaraufzeichnung befand sich das Flugzeug nach dem Start auf der Piste 09
in 300 ft AMSL, als sich der Pilot um 12:45:30 Uhr beim Tower mit dem Funkspruch
meldete: “[…] we need to land immediately.“ Der Towerlotse antwortete unmittelbar:
”Roger, pattern is up to you, wind from the south, you may make a teardrop and land
runway two seven, if you like.”
Die Radaraufzeichnung endete um 12:45:36 Uhr.
Von Zeugen wurde beobachtet und fotografisch dokumentiert, wie das Flugzeug eine
Linkskurve beschrieb, bei der es kontinuierlich nach links um die Quer-, Hoch- und
Längsachse drehte, bis es sich in einer nahezu senkrechten Sturzfluglage befand.
Fluglage und Ruderausschläge wenige Sekunden vor dem Aufprall auf den Boden
Foto: D. Schulz, actionpress
Der Aufprall auf den Boden erfolgte ca. 0,5 nautische Meilen (NM) nordöstlich der
Schwelle der Landebahn 27. Die beiden Insassen wurden tödlich verletzt. Das Flugzeug wurde zerstört.
Angaben zu Personen
Der 47-jährige verantwortliche Luftfahrzeugführer besaß eine Pilotenlizenz (ATPL(A))
der Europäischen Union, erteilt gemäß Teil FCL, ausgestellt am 1. April 2014.
- 17 -
Bulletin
Die Rechte der Lizenz beinhalteten den Sprechfunk in deutscher und englischer
Sprache für Flüge nach Sicht- oder Instrumentenflugregeln und folgende Berechtigungen:
-
A330 PIC, IR, gültig bis 30. September 2014
-
A340 PIC, IR, gültig bis 31. März 2015
-
JU52 PIC, IR, gültig bis 30. April 2015
-
SEP(land) PIC, gültig bis 30. April 2016
-
Aerobatic (A), ohne Befristung
Sein flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 1 war bis 30. November 2014
gültig.
Laut persönlichem Flugbuch betrug die Gesamtflugerfahrung 13 169 Stunden. Davon
betrug die Erfahrung auf einmotorigen Flugzeugen (SEP(land)) 847 Stunden. Auf
dem Muster hatte der Pilot in den letzten 15 Monaten 16 Stunden bei 16 Starts und
Landungen durchgeführt, davon in den letzten 90 Tagen sechs Starts und Landungen. Der letzte Überprüfungsflug auf dem Muster, Proficiency Check gemäß FCL
740.A, fand am 12. April 2014 statt.
Außerdem besaß er 92 Stunden Flugerfahrung auf Hubschraubern.
Angaben zum Luftfahrzeug
Das Flugzeug ist ein in Metallbauweise hergestellter freitragender Tiefdecker mit einziehbarem Fahrwerk und einem Triebwerk. Die Tragflächen sind teilweise, die Ruder
vollständig mit Tuch bespannt. Gemäß Kennblatt besteht die Mindestbesatzung aus
einem Piloten.
Hersteller:
Koniklijke Maatschapij de Schelde,
Dordrecht, Niederlande
Muster:
Saab 91B „Safir“
Werknummer:
91.291
Baujahr:
1954
Leermasse:
840 kg
Höchstzulässige Startmasse:
1 165 kg
Gesamtflugzeit:
7 815 Stunden
- 18 -
Bulletin
Triebwerksmuster:
Lycoming O-435A
Propellermuster:
Hartzell HC-12V20-8D-8433-B
Saab 91B „Safir“
Foto: Privat
Das Flugzeug war in Deutschland zum Verkehr zugelassen und wurde von einem
Luftfahrtunternehmen betrieben.
Die Flugsicherungsausrüstung entsprach laut Prüfschein den Anforderungen für
Sichtflüge (VFR).
Meteorologische Informationen
Die Routinewettermeldung (METAR) für den Flughafen Bremen um 12:50 Uhr lautete: Wind aus 200° mit 7 kt, die Windrichtung schwankte zwischen 140° und 250°, die
Sicht war größer als 10 km, keine Wolken unter 5 000 ft über Grund und keine sonstigen Wettererscheinungen, Temperatur 26 °C, Taupunkt 11 °C, innerhalb des Gültigkeitszeitraumes wurden keine wesentlichen Änderungen erwartet.
- 19 -
Bulletin
Funkverkehr
Es bestand Funkkontakt mit den jeweils zuständigen Flugverkehrskontrollstellen. Der
Funksprechverkehr wurde in englischer Sprache geführt. Die Sprachdatenaufzeichnungen des Flugsicherungsunternehmens standen für die Untersuchung zur Verfügung.
Angaben zum Flugplatz
Der Flughafen Bremen liegt zwei nautische Meilen südlich des Stadtzentrums von
Bremen. Die Höhe beträgt 14 ft AMSL. Der Flughafen verfügt über eine asphaltierte
Start- und Landebahn mit der Ausrichtung 087°/267° (09/27) mit der Abmessung
2 045 m x 45 m sowie eine asphaltierte Startbahn mit der Ausrichtung 231° (23) und
der Abmessung 700 m x 23 m.
Nach dem Aufrollen über den Rollweg C waren 1 140 m der Piste 09 als Startbahn
verfügbar.
Flugdatenaufzeichnung
Das Flugzeug war nicht mit einem Flight Data Recorder (FDR) oder Cockpit Voice
Recorder (CVR) ausgerüstet. Diese Aufzeichnungsgeräte waren entsprechend den
gültigen Vorschiften nicht gefordert.
Die Radardaten des Flugsicherungsunternehmens lagen der BFU zur Auswertung
vor.
Unfallstelle und Feststellungen am Luftfahrzeug
Die Unfallstelle befand sich in einem Gewerbegebiet auf einem gepflasterten PKWAbstellplatz zwischen einer Garagenreihe und einer Reifenlagerhalle mit vorgelagertem Frachtcontainer, der ebenfalls als Reifenlager diente. Zwischen den Bebauungen war ein Abstand von 17,40 m.
- 20 -
Bulletin
Lage der Unfallstelle in Bezug zur Startbahn (l. o.)
Foto: Polizei / Bearbeitung BFU
Als Aufschlagstelle wurde eine Bodenspur identifiziert, die der Propeller-MotorEinheit zugeordnet werden konnte. Nach dem Aufprall bewegte sich das Flugzeug in
Richtung 283° und kollidierte nach neun Metern frontal mit dem Frachtcontainer.
Die Lage des Rumpfes entsprach der Aufprallrichtung.
Das Triebwerk lag links vor dem Rumpf. Der Öleinfüllstutzen war offen, der Deckel
klemmte zwischen zwei Zylindern des Motors.
- 21 -
Bulletin
Lage des Deckels des Öleinfüllstutzens
Foto: BFU
Ein Blatt des Zweiblattpropellers war abgerissen. Beide Tragflächen waren vom
Rumpf getrennt. Die rechte Tragfläche lag Z-förmig gefaltet auf dem Triebwerk vor
der Containerwand. Die verbrannten Reste der linken Tragfläche lagen parallel zum
Rumpf. Das gesamte Leitwerk lag abgetrennt am Rumpfende.
Brand
Das Flugzeug war beim Aufprall in Brand geraten. Die Flugzeugzelle, die linke Tragfläche und das Leitwerk wurden durch Feuer zerstört.
Der Flugzeugbrand löste einen Brand in den beiden Reifenlagern und an mehreren
Fahrzeugen aus.
Laut Verkehrsleitung traf die Flughafenfeuerwehr 90 Sekunden nach Alarmierung am
Unfallort ein, die ersten Einsatzfahrzeuge der örtlichen Berufsfeuerwehr waren sieben Minuten nach Alarmierung vor Ort. Die Löscharbeiten dauerten mehr als zwei
Stunden.
- 22 -
Bulletin
Zusätzliche Informationen
Luftfahrtunternehmen
Das Luftfahrtunternehmen führte mit dem Flugzeug gewerblichen Personentransport
unter Sichtflugbedingungen durch. Die letzte Unternehmensprüfung der zuständigen
Luftfahrtbehörde fand am 17. Mai 2013 statt. Laut Protokoll wurden leichte Mängel
festgestellt, die aber keinen Einfluss auf die Durchführung des Flugbetriebes hatten.
Die Genehmigung war bis 31. Dezember 2015 gültig.
Fotoaufnahmen vom Flugzeug
Laut Zeugen wurde das Flugzeug vor dem Flug auf dem Vorfeld aus verschiedenen
Perspektiven fotografiert. Zu diesem Zweck wurde der Standplatz des Flugzeuges
mehrmals gewechselt. Dabei sei das Flugzeug einmal mit eingeklinkter Schleppstange am Bugfahrwerk eigenständig auf dem Vorfeld gerollt. Der Zeuge konnte den Piloten durch Handzeichen auf das Problem aufmerksam machen, woraufhin dieser das
Triebwerk abstellte.
An der Schleppstange wurden Rutschspuren, aber keine Propellerspuren festgestellt.
Rutschspuren (blankes Metall) am Griff der Schleppstange
Untersuchungsführer:
Jens Eisenreich
Untersuchung vor Ort:
Thomas Karge, Michael Pfefferl,
Jens Eisenreich, Uwe Berndt,
Jens-Peter Scholz
- 23 -
Foto: BFU
Bulletin
Die Untersuchung wird in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU)
Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt und dem Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge (FlugunfallUntersuchungs-Gesetz - FlUUG) vom 26. August 1998 durchgeführt.
Danach ist das alleinige Ziel der Untersuchung die Verhütung künftiger
Unfälle und Störungen. Die Untersuchung dient nicht der Feststellung des
Verschuldens, der Haftung oder von Ansprüchen.
Herausgeber
Bundesstelle für
Flugunfalluntersuchung
Hermann-Blenk-Str. 16
38108 Braunschweig
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www.bfu-web.de
- 24 -
Bulletin
Zwischenbericht
Identifikation
Art des Ereignisses:
Schwere Störung
Datum:
6. August 2014
Ort:
Kontrollzone Ingolstadt-Manching
Luftfahrzeuge:
1. Flugzeug
2. Motorsegler
Hersteller / Muster:
1. Socata / TB 20
2. Scheibe Flugzeugbau / SF 25 C
Personenschaden:
keiner
Sachschaden:
keiner
Drittschaden:
keiner
Informationsquelle:
Untersuchung durch Mitarbeiter der BFU
Aktenzeichen:
BFU 7X003-14
Veröffentlicht:
November 2014
Sachverhalt
Innerhalb der Kontrollzone des Flugplatzes Ingolstadt kam es um 11:07:42 Uhr1 zu
einer Annäherung zwischen einer nach Instrumentenflugregeln (IFR) fliegenden
TB 20 und einer nach Sichtflugregeln (VFR) fliegenden SF 25 C.
Der geringste Horizontalabstand betrug laut der zur Verfügung stehenden Radardaten ca. 0,09 nautische Meilen (NM). Da die SF 25 C ohne aktivierten Transponder
1
Alle angegebenen Zeiten, soweit nicht anders bezeichnet,
entsprechen Ortszeit.
- 25 -
Bulletin
flog, konnte die Höhendifferenz nicht ermittelt werden. Der Pilot der TB 20 beschrieb
den Vertikalabstand mit geschätzt 10 ft.
TB 20
SF 25 C
Flugwege der TB 20 und der SF 25 C
Quelle: Bundeswehr
- 26 -
Bulletin
Ereignisse und Flugverlauf
Die TB 20 befand sich mit dem Piloten und zwei Passagieren auf einem IFR-Flug
von Lelystad (Niederlande) nach Ingolstadt. Um 10:51:37 Uhr meldete sich der verantwortliche Luftfahrzeugführer bei Ingolstadt – Radar in Flugfläche (FL) 70, wo die
TB 20 um 10:51:46 identifiziert wurde. Im weiteren Verlauf erhielt der Pilot die Information, dass er mit Radarvektoren zum Sichtanflug (visual approach) auf die Piste
25 L geführt werden würde. Um 10:54:54 Uhr erhielt der Pilot die Information über
ein Primärziel in seiner 2-Uhr-Position in einer Entfernung von 4 NM. Der Pilot antwortete: “… we will keep a sharp look out, but it will be not easy due to the clouds
[…].“ Um 10:55:30 Uhr erhielt der Pilot die zweite Information über das Primärziel
und meldete den Verkehr in Sicht. Um 10:55:45 Uhr erhielt die TB 20 die Freigabe
zum Sinkflug auf 5 000 ft AMSL. Um 10:57:50 Uhr erhielt der Pilot die Information
über ein weiteres Flugzeug, welches sich in der Nähe seines Flugweges befand. Um
10:58:58 Uhr meldete er auch diesen Verkehr in Sicht. Um 10:59:27 Uhr erhielt der
Pilot die Freigabe: “[...] continue direct Ingolstadt beacon and maintain five thousand
feet when reaching.” Der Pilot bestätigte diese Freigabe. Tatsächlich nahm der Pilot
aber Kurs auf das militärische Funkfeuer (TACAN) von Ingolstadt. Der Radarlotse
bemerkte dies und erteilte daraufhin die Freigabe, weiter den eingeschlagenen Kurs
zu fliegen und weiter auf 3 600 ft AMSL zu sinken. Um 11:05:14 erteilte der Lotse die
Freigabe zum weiteren Sinkflug auf 3 000 ft AMSL. Um 11:06:58 Uhr meldete der Pilot den Platz in Sicht und erhielt um 11:07:02 die Freigabe für den Sichtanflug auf die
Piste 25 L. Um 11:07:11 Uhr erteilte der Lotse dem Piloten der TB 20 die Freigabe,
auf die Frequenz des Kontrollturmes zu wechseln.
Die Insassen der SF 25 C meldeten sich um 10:59:53 Uhr für einen 30-minütigen
VFR-Rundflug beim Kontrollturm Ingolstadt und erhielten die Rollfreigabe zur Piste 25 R. Als Abflugrichtung gab die Besatzung Norden an. Um 11:01:50 Uhr erhielt
die SF 25 C die Startfreigabe für die Piste 25 R und die Freigabe nach Norden zu
drehen. Um 11:05:33 Uhr meldete die Besatzung der SF 25 C das Überfliegen der
Donau in 2 200 ft AMSL. Zu diesem Zeitpunkt befand sich die SF 25 C ca. 6,6 NM
südsüdöstlich der TB 20. Um 11:05:54 Uhr erhielt die Besatzung des Motorseglers
die Freigabe, weiter auf 4 000 ft AMSL zu steigen.
Zwischen 11:06:21 Uhr und 11:06:44 Uhr führten die Koordinationslotsen der Anflugkontrolle und des Kontrollturmes ein Koordinationsgespräch bezüglich des Anfluges
der TB 20. Der Koordinationslotse der Anflugkontrolle übermittelte die derzeitige Position und Flughöhe der TB 20 (11:06:33 Uhr “passing the autobahn right now - short
- 27 -
Bulletin
prior entering“) Der Koordinationslotse des Kontrollturmes erteilte die Freigabe zu
Einflug in die Kontrollzone in 3 000 ft AMSL.
Um 11:07:30 Uhr meldete sich der Pilot der TB 20 beim Kontrollturm des Flugplatzes
Ingolstadt. Zu diesem Zeitpunkt befand sich die SF 25 C ca. 0,54 NM südsüdöstlich
der TB 20.Um 11:07:39 Uhr erhielt er vom Platzverkehrslotsen die Information “[…]
roger, QNH one zero one niner, report final two five left“. Um 11:07:48 Uhr meldete
der Pilot den Beinahezusammenstoß mit der SF 25 C.
Beide Luftfahrzeuge setzten ihren Flug anschließend planmäßig fort.
Angaben zu Personen
Besatzung TB 20
Verantwortlicher Luftfahrzeugführer
Der 65-jährige Pilot war im Besitz einer Lizenz für Berufsspiloten (CPL(A)), ausgestellt nach den Richtlinien der ICAO und den Regelungen JAR-FCL durch die Civil
Aviation Authority Netherlands, gültig bis 22.03.2016. Er hatte eine Flugerfahrung
von mehr als 1 500 Stunden.
Besatzung SF 25 C
Der 81-jährige Pilot war im Besitz einer Pilotenlizenz der Europäischen Union gemäß
Teil FCL, erstmalig ausgestellt am 05.05.2014, gültig bis 19.07.2015. Er hatte nach
eigenen Angaben eine Flugerfahrung von mehr als 1 250 Stunden.
Angaben zu den Luftfahrzeugen
Socata TB 20
Bei dem Flugzeugmuster handelt es sich um einen einmotorigen Tiefdecker mit Einziehfahrwerk. Die maximale Abflugmasse beträgt 1 400 kg. Es hat fünf Sitzplätze.
Das Luftfahrzeug war in den Niederlanden zum Verkehr zugelassen und wurde privat
betrieben.
- 28 -
Bulletin
Scheibe SF 25 C
Bei dem Motosegler handelt es sich um einen einmotorigen Tiefdecker in Gemischtbauweise mit starrem Fahrwerk. Neben dem Piloten kann eine weitere Person befördert werden.
Das Luftfahrzeug war in den Deutschland zum Verkehr zugelassen und wurde von
einem Luftsportverein betrieben.
Meteorologische Informationen
Der Militärflugplatz Ingolstadt-Manching meldete in der Routinewettermeldung
(METAR) von 11:20 Uhr folgende Bedingungen:
- Horizontalsicht am Boden 10 km oder mehr
- wenig bewölkt, Untergrenze 2 400 ft AMSL
- Wind aus 160°, Geschwindigkeit 4 Knoten
- Luftdruck (QNH) 1 018 hPa
Funkverkehr
Der Funkverkehr und die Koordinationsgespräche wurden durch den Flugplatzbetreiber aufgezeichnet und standen für die Untersuchung als Tonbandumschrift und als
Tondatei zur Verfügung.
Beide Besatzungen standen in Funkkontakt mit dem Platzverkehrslotsen des Militärflugplatzes Ingolstadt-Manching.
Angaben zum Flugplatz
Der Militärflugplatz Ingolstadt-Manching steht neben dem militärischen Flugverkehr
auch für die zivile Privat- und Geschäftsfliegerei zur Verfügung. Die Platzkontrolle
wird durch militärisches Flugsicherungspersonal sichergestellt. Die Kontrollzone erstreckt sich vom Boden bis 3 700 ft AMSL.
Der Luftraum D (CTR) ist ein kontrollierter Luftraum, in dem sowohl Flüge nach Instrumentenflugregeln (IFR) als auch Flüge nach Sichtflugregeln (VFR) stattfinden.
Eine Flugverkehrskontrollfreigabe ist erforderlich. IFR-Flüge werden zu IFR-Flügen,
nicht aber zu VFR-Flügen gestaffelt. IFR-Flüge erhalten Verkehrsinformationen in
Bezug auf VFR-Flüge. VFR-Flüge erhalten Verkehrsinformationen über anderen
Verkehr.
- 29 -
Bulletin
Für VFR-Flüge gelten weiterhin folgende Bedingungen: Wolken dürfen nicht berührt
werden. Mindestsichtweite am Boden: fünf Kilometer.
Untersuchungsführer:
Blanke
Die Untersuchung wird in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU)
Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt und dem Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge (Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz - FlUUG) vom 26. August 1998 durchgeführt.
Danach ist das alleinige Ziel der Untersuchung die Verhütung künftiger
Unfälle und Störungen. Die Untersuchung dient nicht der Feststellung des
Verschuldens, der Haftung oder von Ansprüchen.
Herausgeber
Bundesstelle für
Flugunfalluntersuchung
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- 30 -
Bulletin
Zwischenbericht
Identifikation
Art des Ereignisses:
Unfall
Datum:
9. August 2014
Ort:
Kulmbach
Luftfahrzeug:
Ultraleichtflugzeug
Hersteller / Muster:
Comco Ikarus/ C42B
Personenschaden:
Pilot tödlich verletzt
Sachschaden:
Luftfahrzeug zerstört
Drittschaden:
Flurschaden
Informationsquelle:
Untersuchung durch Beauftragte der BFU
Aktenzeichen:
BFU 3X083-14
Veröffentlicht:
November 2014
Sachverhalt
Ereignisse und Flugverlauf
Am 6. August 2014 fuhr der Pilot aus seinem Heimatort zum Flugplatz Burg Feuerstein. In den darauf folgenden Tagen wollte er seine Ultraleichtflugzeug (UL)-Lizenz
auf die Passagierflugberechtigung erweitern. Da er eine längere Flugpause hatte,
wurden am 7. August auf einem UL zunächst Platzrunden mit einem Fluglehrer geflogen und anschließend fünf Platzrunden im Alleinflug. Am nächsten Tag waren weitere Flüge mit einem Fluglehrer geplant. Nach Angaben des Fluglehrers sollte der
Luftfahrzeugführer zunächst Überlandflüge für die geforderte Passagierflugberechtigung absolvieren.
- 31 -
Bulletin
Nach einer Platzrunde auf dem Flugplatz Burg Feuerstein erfolgte um 11:56 Uhr1 der
Start zum 50 km entfernten Flugplatz Haßfurt. Nach Aussage des Flugleiters dort waren der Anflug und die Landung gut verlaufen. Der Rückflug und die Landung auf
dem Flugplatz Burg Feuerstein verliefen ereignislos.
Um 15:04 Uhr wurde zu einem Überlandeflug zum 45 km entfernten Flugplatz Kulmbach gestartet.
Nach Angaben des Flugleiters meldete sich der UL-Pilot fünf Minuten vor Erreichen
des Flugplatzes Kulmbach über Funk mit der Bitte um Landeinformationen. Es wurde
ihm die Piste 09 in Betrieb gemeldet mit der Aufforderung, sich im Endanflug nochmals zu melden. Nach Einschätzung des Flugleiters sei der Endanflug zu hoch erfolgt. Das Aufsetzen auf der Piste um 15:39 Uhr fand nach der Halbbahnmarkierung
statt. Anschließend habe der Pilot nicht die Richtung halten können und sei dann
durchgestartet und habe eine Platzrunde geflogen. Die zweite Landung erfolgte um
15:42 Uhr im Bereich des Aufsetzpunktes. Die Landung wurde als hartes Aufsetzen
beschrieben mit anschließendem erneuten Abheben bzw. Springen. Danach geriet
das UL ins Schlingern mit Ausbrechen zum linken Pistenrand. Es erfolgte ein zweites
Durchstartmanöver des Piloten.
Mehrere Zeugen sahen das UL, wie es in nördliche Richtung nach links in einem
steilen Steigwinkel flog. In ca. 30 Meter Höhe kippte das UL über die linke Tragfläche
ab und prallte auf den Boden.
Es entstand ein Aufschlagbrand und der Pilot wurde tödlich verletzt.
Angaben zu Personen
Der 60-jährige Pilot war seit 02.10.2012 im Besitz eines Luftfahrerscheins für Luftsportgeräteführer für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge, ausgestellt vom
Luftsportgeräte-Büro des Deutschen Aero Club e.V. (DAeC), gültig bis 02.10.2017.
Seine Flugerfahrung auf Ultraleichtflugzeugen nach Lizenzerwerb betrug 12:17 Stunden. Seine Gesamtflugerfahrung auf Ultraleichtflugzeugen betrug 75 Stunden.
Am Tag vor dem Unfall flog er mit einem Fluglehrer 24 Platzrunden mit einer Flugzeit
von 2:24 Stunden. Anschließend absolvierte er fünf Solo-Platzrunden mit einer Gesamtflugzeit von 54 Minuten.
1
Alle angegebenen Zeiten, soweit nicht anders bezeichnet,
entsprechen Ortszeit.
- 32 -
Bulletin
Das medizinische Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 war bis 06.07.2014 gültig. Es war
mit den Auflagen TML/SIC/REV (auf eine jährliche Kontrolluntersuchung) ausgestellt.
Weitere Auflagen waren VCL (gültig für Flüge nach Sichtflugregeln am Tag) und VML
(korrigierende multifokale Brille mitführen).
Im Jahr 2010 hatte der UL-Pilot eine Flugausbildung (PPL-N) begonnen. Dabei wurden 15:59 Stunden geflogen. Die Ausbildung wurde mit 127 Starts im gleichen Jahr
abgebrochen.
Angaben zum Luftfahrzeug
Der Ikarus C42 ist ein doppelsitziges, aerodynamisch gesteuertes Ultraleichtflugzeug mit festem Bugradfahrwerk. Der Schulterdecker verfügt über eine geschlossene
Kabine und nebeneinander angeordnete Sitze.
Hersteller:
Comco Ikarus GmbH
Muster:
Ikarus C42B
Werknummer:
0506-6686
Baujahr:
2005
MTOW:
472,5 kg
Gesamtflugzeit:
2 500 Stunden
Triebwerk:
Rotax 912 UL
Werknummer:
4408976
Rettungsgerät:
Magnum Lightspeed Softpack
Werknummer:
017
Das Ultraleichtflugzeug war in Deutschland zum Verkehr zugelassen.
Die letzte Jahresnachprüfung wurde am 31.05.2014 durchgeführt. Im Wägebericht
vom 25.05.2013 waren die Leermasse mit 286,5 kg und die Zuladung mit 186 kg angegeben. Die letzte periodische Wartung fand am 22.07.2014 bei einer Betriebszeit
von 2 025 Stunden statt.
Nach Angaben des Instituts für Rechtsmedizin Erlangen-Nürnberg wog der Pilot
96 kg.
Die Kraftstoffmenge zum Unfallzeitpunkt konnte nicht festgestellt werden.
- 33 -
Bulletin
Meteorologische Informationen
Nach Zeugenaussagen herrschten Sichtflugwetterbedingungen (CAVOK), der Wind
kam mit drei Knoten aus südöstlicher Richtung und die Temperatur betrug 28 Grad
Celsius.
Funkverkehr
Der Sprechfunkverkehr wurde nicht aufgezeichnet.
Angaben zum Flugplatz
Der Verkehrslandeplatz Kulmbach (EDQK) befindet 1,6 nautische Meilen (NM) nördlich der Stadt Kulmbach. Er liegt auf einer Höhe von 1 660 ft AMSL und verfügt über
eine 719 m lange und 30 m breite Asphaltbahn sowie eine 750 m und 50 m breite
Graslandebahn mit der Ausrichtung 09/27. Zum Unfallzeitpunkt war die Piste 09 in
Betrieb.
Unfallstelle und Feststellungen am Luftfahrzeug
Das Wrack des Ultraleichtflugzeuges befand sich ca. 300 m nördlich der Piste auf einer Wiese.
Das UL war in Brand geraten. Der Rumpf und die Tragflächen waren verbrannt. Das
Tragflächengerippe stand auf der Flügelnase auf dem Boden. Das Rumpfgerüst lag
zwischen den Tragflächen. Der Leitwerksträger befand sich in Rückenlage. Das Bugrad lag abgerissen nördlich des Motorblocks. Ein Propellerblatt befand sich 12,40 m
östlich des Wracks.
Die Stellung der Landeklappen und die Position der einzelnen Schalter waren nicht
feststellbar.
Das Rettungsgerät war nicht ausgelöst.
Brand
Das Luftfahrzeug geriet in Brand und brannte auf der Wiese aus.
- 34 -
Bulletin
Untersuchungsführer:
Knoll
Untersuchung vor Ort:
Huber
Die Untersuchung wird in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU)
Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt und dem Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge (FlugunfallUntersuchungs-Gesetz - FlUUG) vom 26. August 1998 durchgeführt.
Danach ist das alleinige Ziel der Untersuchung die Verhütung künftiger
Unfälle und Störungen. Die Untersuchung dient nicht der Feststellung des
Verschuldens, der Haftung oder von Ansprüchen.
Herausgeber
Bundesstelle für
Flugunfalluntersuchung
Hermann-Blenk-Str. 16
38108 Braunschweig
Telefon
Telefax
0 531 35 48 - 0
0 531 35 48 - 246
Mail
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Internet
www.bfu-web.de
- 35 -
Bulletin
Zwischenbericht
Identifikation
Art des Ereignisses:
Schwere Störung
Datum:
18. August 2014
Ort:
en route
Luftfahrzeug:
Flugzeug
Hersteller / Muster:
Avions de Transport Régional / ATR72-212A
Personenschaden:
keiner
Sachschaden:
keiner
Drittschaden:
Brandschäden an Gepäckstücken
Informationsquelle:
Untersuchung durch Beauftragte
Aktenzeichen:
BFU EX003-14
Veröffentlicht:
November 2014
Sachverhalt
Während eines Fluges von Prag nach Frankfurt/Main kam es zu einem Schwelbrand
im vorderen Gepäckraum.
Ereignisse und Flugverlauf
Das Luftfahrzeug startete am 18. August 2014 um 07:32 1 Uhr mit vier Besatzungsmitgliedern und 59 Passagieren an Bord von Prag zu einem Linienflug nach Frankfurt/Main. Während des Sinkfluges auf Frankfurt bemerkte die Besatzung im Cockpit
1
Alle angegebenen Zeiten, soweit nicht anders bezeichnet,
entsprechen Ortszeit.
- 36 -
Bulletin
Rauchgeruch. Die Kabinenbesatzung wurde daraufhin informiert und gebeten, der
Sache nachzugehen. Kurze Zeit später erschienen auf dem Centralized Crew Alerting System (CCAS) die Meldungen „ELEC SMOKE“ und „FWD SMOKE“. Daraufhin
setzten die beiden Piloten ihre Sauerstoffmasken auf und erklärten um 08:25 Uhr
Luftnotlage (MAYDAY, MAYDAY, MAYDAY). Währenddessen wurde von der Kabinenbesatzung die Tür zum vorderen Gepäckraum, welcher sich zwischen dem
Cockpit und der Kabine befand, geöffnet, um die Rauchquelle zu identifizieren. Mithilfe der Passagiere wurden Gepäckstücke aus dem vorderen Gepäckraum in den
Gang des Luftfahrzeuges verbracht. Als Rauchquelle wurde ein Koffer identifiziert.
Dieser wurde von der Kabinenbesatzung in die Bordküche gebracht, dort mit einer
Schere aufgeschnitten und mit einem Halon-Feuerlöscher gelöscht. Für den Rest
des Fluges wurde das Gepäckstück von einem Mitglied der Kabinenbesatzung beobachtet, während das zweite Mitglied der Kabinenbesatzung die Kabine für die Landung vorbereitete.
Um 08:32:50 Uhr, nach Erhalt der Freigabe für das ILS 25 links, hob die Besatzung
des Luftfahrzeuges die Luftnotlage auf.
Gegen 08:44 Uhr landete das Luftfahrzeug sicher in Frankfurt und rollte zur Parkposition. Dort wurde die Tür L2 geöffnet und das betroffene Gepäckstück auf das Vorfeld geworfen. Die Passagiere verließen das Luftfahrzeug über die Fluggasttreppe.
Angaben zu Personen
Verantwortlicher Pilot
Der 44-jährige verantwortliche Pilot (PIC) war im Besitz einer Lizenz für Verkehrspiloten (ATPL (A)), erstmalig ausgestellt durch die Zivilluftfahrtbehörde der Tschechischen Republik am 20.10.2003, gültig bis 23.01.2018. Die Berechtigung als PIC auf
dem Muster ATR42/72 sowie die Instrumentenflugberechtigung (IR) waren bis zum
31.03.2015 gültig.
Sein medizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 1 war zuletzt am 29.04.2014 ausgestellt worden und bis 07.05.2015 gültig.
Copilot
Der 52-jährige Copilot war im Besitz einer Lizenz für Verkehrspiloten (ATPL (A)),
ausgestellt nach den Regelungen des Teil FCL durch die Zivilluftfahrtbehörde der
Tschechischen Republik am 09.07.2014. Die Berechtigung als PIC auf dem Muster
ATR42/72 sowie die Instrumentenflugberechtigung waren bis zum 31.05.2015 gültig.
- 37 -
Bulletin
Sein medizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 1 war zuletzt am 03.03.2014 ausgestellt worden und bis 12.03.2015 gültig.
Kabinenbesatzung
Die Kabinenbesatzung bestand aus zwei Flugbegleitern.
Angaben zum Luftfahrzeug
Bei dem Flugzeug handelte es sich um eine ATR 72-212A, Baujahr 2001 mit der Seriennummer 679.
Das Flugzeug war in der Tschechischen Republik zum Verkehr zugelassen und wurde von einem tschechischen Luftfahrtunternehmen betrieben.
Meteorologische Informationen
Laut der für 08:20 Uhr gültigen Routinewettermeldung (METAR) für den Flughafen
Frankfurt/Main (EDDF) herrschten zum Zeitpunkt des Ereignisses Sichtweiten von
10 km oder mehr, Wind aus 210 Grad mit 7 kt, geringe Bewölkung (FEW) in 2 000 ft
GND, durchbrochene Bewölkung (BKN) in 8 000 ft sowie 20 000 ft bei einer Temperatur von 16 °C und einem Taupunkt von 11 °C. Der Luftdruck (QNH) betrug
1 008 hPa.
Funkverkehr
Der Funkverkehr wurde mit den zuständigen Flugverkehrskontrollstellen in englischer
Sprache geführt. Die Umschrift des Funkverkehrs stand der BFU für die Untersuchung zur Verfügung.
Flugdatenaufzeichnung
Das Flugzeug war mit einem Cockpit Voice Recorder (CVR) und einem Flugdatenschreiber (FDR) ausgerüstet. Darüber hinaus verfügte es über einen Quick Access
Recorder (QAR). Die Daten des CVR sowie des QAR standen für die Untersuchung
zur Verfügung. Der FDR wurde ausgelesen, der Flug war jedoch wegen eines Defektes nicht aufgezeichnet.
- 38 -
Bulletin
Unfallstelle und Feststellungen am Luftfahrzeug
Am Luftfahrzeug kam es zu keinen Beschädigungen.
Brand
Das betroffene Gepäckstück wurde durch Brandermittler der Polizei untersucht. Die
Untersuchung ergab, dass es innerhalb des Gepäckstücks zu einem Glimmen ohne
offene Flammenbildung gekommen war. Es waren deutliche Spuren einer großen
Hitzeentwicklung sichtbar.
Zwei weitere Gepäckstücke wiesen leichte Brandspuren auf.
Spuren von Hitzeentwicklung
Foto: Flughafenfeuerwehr
Zusätzliche Informationen
Bei der Untersuchung des Kofferinhaltes wurden u. a. zwei 1-Liter-Einwegflaschen
aus Glas mit Schraubverschluss, welche zusätzlich mit Klebeband umwickelt waren,
gefunden. Eine der beiden Flaschen war zerbrochen, der Inhalt im Koffer ausgelaufen.
- 39 -
Bulletin
Bei der Flüssigkeit handelte es sich laut Aussage der Besitzerin des Koffers um ein
Mittel zum Aufhellen der Haare.
Das Gepäckstück wurde aufgegeben.
Untersuchungsführer:
Philipp Lampert
Die Untersuchung wird in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU)
Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt und dem Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge (FlugunfallUntersuchungs-Gesetz - FlUUG) vom 26. August 1998 durchgeführt.
Danach ist das alleinige Ziel der Untersuchung die Verhütung künftiger
Unfälle und Störungen. Die Untersuchung dient nicht der Feststellung des
Verschuldens, der Haftung oder von Ansprüchen.
Herausgeber
Bundesstelle für
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- 40 -
Bulletin
Zwischenbericht
Identifikation
Art des Ereignisses:
Schwere Störung
Datum:
26. August 2014
Ort:
Frankfurt/Main
Luftfahrzeug:
Flugzeug
Hersteller / Muster:
Airbus Industrie / A320
Personenschaden:
keine
Sachschaden:
Luftfahrzeug leicht beschädigt
Bodenfahrzeug schwer beschädigt
Drittschaden:
keiner
Informationsquelle:
Untersuchung durch Mitarbeiter der BFU
Aktenzeichen:
BFU EX005-14
Veröffentlicht:
November 2014
Sachverhalt
Am 26.08.2014 gegen 21:45 Uhr1 kollidierte auf dem Verkehrsflughafen Frankfurt/Main im Kreuzungsbereich des Rollweges N11 und der dortigen nördlichen Fahrstraße ein Airbus A320 mit einem Bodenfahrzeug. Personen wurden bei der Kollision
nicht verletzt. Das Bodenfahrzeug wurde schwer, das Luftfahrzeug leicht beschädigt.
Das Luftfahrzeug rollte weiter zur Standposition A34.
1
Alle angegebenen Zeiten, soweit nicht anders bezeichnet,
entsprechen Ortszeit.
- 41 -
Bulletin
Ereignisse und Flugverlauf
Der Airbus A320 landete um ca. 21:50 Uhr auf der Piste 07L in Frankfurt/Main. An
Bord des Luftfahrzeuges befanden sich sechs Besatzungsmitglieder und 165 Passagiere. Nach Aussage der Besatzung verließ das Luftfahrzeug die Piste 07L über den
Rollhalt P8. Der Airbus rollte über die Rollwege P und N11. Es war dunkel, regnete
stark und die Sicht war eingeschränkt. Auf dem Rollweg N11 kam es zu einer Kollision mit einem VW Caddy eines am Flughafen ansässigen Unternehmens, das Wartungs- und Versorgungsarbeiten am Flughafen Frankfurt/Main durchführte. Das Fahrzeug befuhr eine Fahrstraße, die in diesem Bereich den Rollweg N11 kreuzte. Laut
Auskunft seines Vorgesetzten hatte der Fahrer einen Auftrag erledigt und befand
sich auf dem Rückweg zur Werkstatt. Der Caddy fuhr von West nach Ost. Der Airbus
rollte auf dem Rollweg N11 in südliche Richtung. Nach Aussage der Besatzung waren am Luftfahrzeug das Kollisionswarnlicht, das Taxi-Licht, die Navigationslichter
und die Logo-Lichter eingeschaltet.
Die Besatzung des Airbus hatte nach eigener Aussage eine geringfügige Erschütterung wahrgenommen, diese jedoch auf eine Unebenheit in der Oberfläche des Rollweges zurückgeführt. Der Rollvorgang wurde bis zu der vorgesehenen Standposition
A34 fortgesetzt.
Angaben zu Personen
Verantwortlicher Luftfahrzeugführer
Der 40 Jahre alte verantwortliche Luftfahrzeugführer war Inhaber einer erstmalig am
28.08.2001 in Österreich nach Teil FCL ausgestellten Lizenz für Verkehrspiloten
(ATPL(A)). Die in seine Lizenz eingetragene Berechtigung zum Führen von Luftfahrzeugen des Musters A320 als verantwortlicher Luftfahrzeugführer (PIC) nach Instrumentenflugregeln (IR) war bis zum 31.03.2015 gültig. Es waren weitere Berechtigungen in die Lizenz eingetragen.
Der verantwortliche Luftfahrzeugführer war im Besitz eines medizinischen Tauglichkeitszeugnisses der Klasse 1, das bis zum 28.02.2014 gültig war. Unter Auflagen war
die Notwendigkeit zum Tragen einer Sehhilfe (VDL) vermerkt.
- 42 -
Bulletin
Copilot
Der 37-jährige Copilot war im Besitz einer Lizenz für Verkehrsflugzeugführer
(ATPL(A)). Die Lizenz wurde erstmalig am 29.08.2002 nach Teil-FCL ausgestellt. Die
eingetragene Musterberechtigung A320 als Copilot (COP) nach IR war bis zum
31.01.2015 gültig.
Das medizinische Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 des Copiloten war bis zum
01.09.2015 gültig. Unter Auflagen war die Notwendigkeit zum Tragen einer Sehhilfe
(VDL) eingetragen.
Angaben zum Luftfahrzeug
Der Airbus A320 ist ein Kurz- und Mittelstreckenflugzeug in Ganzmetallbauweise mit
Mantelstromtriebwerken.
Werknummer:
1504
Maximale Startmasse:
77 000 kg
Spannweite
34,10 m
Rumpflänge
37,57 m
Triebwerke:
zwei CFM International CFM56-5B4/P
Gesamtflugstunden:
37 287
Gesamtlandungen:
18 995
Eine gültige Lufttüchtigkeitsbescheinigung lag der BFU vor. Das Luftfahrzeug war in
Österreich zum Verkehr zugelassen und wurde von einem österreichischen Luftfahrtunternehmen betrieben.
- 43 -
Bulletin
Meteorologische Informationen
Die um 21:50 Uhr gültige Routinewettermeldung (METAR) beschrieb folgende Wetterbedingungen:
Wind:
004°/07 kt
Sicht:
größer als 10 km
Wetter:
Regen
Bewölkung:
3 bis 4 Achtel in 300 ft, 3 bis 4 Achtel in
800 ft, 5 bis 7 Achtel in 3 300 ft
Temperatur:
15 °C
Taupunkt:
15 °C
Luftdruck (QNH):
1 007 hPa
Zurzeit des Ereignisses herrschte Dunkelheit.
Funkverkehr
Die Flugsicherungsorganisation bestätigte die Übergabe des Airbus nach der Landung auf Piste 07L an die Vorfeldkontrolle (Apron) um 21:44 Uhr. Nach eigener Aussage bekam die Besatzung dort eine Rollfreigabe zu der vorgesehenen Standposition.
Angaben zum Flugplatz
Der Verkehrsflughafen Frankfurt/Main verfügt über drei parallele Pisten mit der Ausrichtung 250°/070°. Im Westen des Flughafens befindet sich eine Piste mit der Ausrichtung 180°. Die Piste 07L ist 2 800 m lang.
Flugdatenaufzeichnung
Sowohl der Flugdatenschreiber (FDR) als auch der Cockpit Voice Recorder (CVR)
wurden von der BFU sichergestellt und stehen für die Untersuchung zur Verfügung..
- 44 -
Bulletin
FDR
Hersteller:
L-3COM
Typ:
FA 2100
Partnumber:
2100-4043-02
Serial Number:
141817
CVR
Hersteller:
L-3COM
Typ:
FA2100
Part-Number:
2100-1020-00
Serial-Number:
171331
Unfallstelle und Feststellungen am Luftfahrzeug
Die Unfallstelle befand sich im nördlichen Bereich des Flughafens Frankfurt/Main auf
dem Rollweg N11. Der Rollweg N11 verbindet die Rollwege P und N. Der Rollweg
N11 wurde in Ost-West-Richtung von einer Fahrstraße gekreuzt. Auf der westlichen
Seite des Rollweges war die Begrenzung zum Rollbereich durch das Vorschriftszeichen „Stop bei Rollverkehr“ gekennzeichnet.
Das Luftfahrzeug wurde in der mittleren Rumpfsektion an der Unterseite der Belly
Fairing beschädigt. Der Fuel-Drain/Vent-Mast des Hilfsaggregates (APU) war verbogen. Es befanden sich Schleifspuren und Verformungen im Bereich der Fahrwerksklappen. Eine Funkantenne war abgerissen. Das Bugfahrwerk wies Beschädigungen
an der Felge und Nabe des rechten Rades auf.
Das Bodenfahrzeug wurde durch den Aufprall schwer beschädigt. Das Dach wurde
eingedrückt und stark verbeult. Der vordere Stoßfänger war abgerissen. Der Airbag
wurde ausgelöst. Am abgerissenen Stoßfänger befand sich ein runder schwarzer
Abdruck.
- 45 -
Bulletin
APU Drain/Vent-Mast
Bild: BFU
- 46 -
Bulletin
Schaden an der Außenhaut
Foto: BFU
- 47 -
Bulletin
Rechtes Bugrad des Luftfahrzeuges
Foto: BFU
- 48 -
Bulletin
Bodenfahrzeug Frontalansicht
Foto: BFU
Zusätzliche Informationen
Die Fahrstraßen für Bodenfahrzeuge, die Rollwege oder Leitlinien des am Boden rollenden Luftverkehrs kreuzen, sind sogenannte Rollbereichsstraßen. Rollbereichsstraßen sind durch eine versetzt gestrichelte weiße Fahrbahnbegrenzung gekennzeichnet.
Auf Rollbereichsstraßen darf nur gefahren werden solange der rollende Luftfahrzeugverkehr weder behindert noch gefährdet wird. Sie können durch das Vorschriftszeichen „Stop bei Rollverkehr“ gekennzeichnet sein.
In den Verkehrs- und Zulassungsregeln des Flughafens Frankfurt/Main ist vermerkt:
„Rollende oder geschleppte Luftfahrzeuge einschließlich ihrer Schlepp- und Leitfahrzeuge (Follow-me) mit eingeschaltetem Rundum-Licht haben immer Vorrang […]“
- 49 -
Bulletin
Untersuchungsführer: Lutz Jäkel
Untersuchung vor Ort: Thomas Kostrzewa, Uwe Berndt, Lutz Jäkel
Anlagen
Anlage1: Rollweg des Airbus zur Parkposition
Anlage 2: Kreuzung Rollweg N11 mit der Rollbereichsstraße
Anlage 1
Weg des Airbus von Piste 07L zur Parkposition nach Zeugenaussagen
- 50 -
Quelle: Google Earth
Bulletin
Anlage 2
Kreuzung Rollweg N11 mit der Rollbereichsstraße
Quelle: Google Earth
- 51 -
Bulletin
Die Untersuchung wird in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU)
Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt und dem Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge (Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz - FlUUG) vom 26. August 1998 durchgeführt.
Danach ist das alleinige Ziel der Untersuchung die Verhütung künftiger
Unfälle und Störungen. Die Untersuchung dient nicht der Feststellung des
Verschuldens, der Haftung oder von Ansprüchen.
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- 52 -
Bulletin
Zwischenbericht
Identifikation
Art des Ereignisses:
Unfall
Datum:
30. August 2014
Ort:
Unterschüpf
Luftfahrzeug:
Flugzeug
Hersteller / Muster:
Cessna Aircraft Company / Cessna 182 L
Personenschaden:
keiner
Sachschaden:
Luftfahrzeug schwer beschädigt
Drittschaden:
leichter Flurschaden
Informationsquelle:
Untersuchung durch Beauftragte der BFU
Aktenzeichen:
BFU 3X089-14
Veröffentlicht:
November 2014
Sachverhalt
Ereignisse und Flugverlauf
Die zur Springermaschine umgebaute Cessna 182 L startete um 20:10 Uhr 1 mit fünf
Personen zu einem Absetzflug auf dem Flugplatz Unterschüpf (EDGU). Es waren
zwei Tandemsprünge vorgesehen.
Der Luftfahrzeugführer gab an, dass sich das Flugzeug beim Abheben aufbäumte,
obwohl er das Steuer nachdrückte.
1
Alle angegebenen Zeiten, soweit nicht anders bezeichnet,
entsprechen Ortszeit.
- 53 -
Bulletin
Augenzeugen berichteten, dass das Luftfahrzeug nach dem Abheben in einem Winkel von ca. 15 Grad nach links driftete und keine Höhe gewann.
Zwei der an Bord befindlichen Fallschirmspringer sagten aus, dass es nach dem Abheben zu Wellenbewegungen um die Längs- und Querachse gekommen sei.
Nach ca. 20 Sekunden Flugzeit streifte die Cessna 182 L ein Maisfeld und schlug
unmittelbar danach auf dem Boden auf.
Die fünf Insassen blieben unverletzt und das Luftfahrzeug wurde schwer beschädigt.
Flugweg und Unfallstelle
Quelle: BFU/ Google Earth™
Angaben zu Personen
Der 46-jährige Luftfahrzeugführer war seit dem 13.11.2013 Inhaber einer unbefristeten Lizenz für Privatpiloten PPL (A), ausgestellt nach den Regelungen der Europäischen Union.
In die gemäß Teil FCL nach ICAO-Standards erteilte Lizenz war die Klassenberechtigung für einmotorige Flugzeuge mit Kolbentriebwerk (SEP land), gültig bis
13.11.2015 eingetragen.
Das Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 war bis 13.12.2014 datiert.
- 54 -
Bulletin
Die Gesamtflugerfahrung betrug 35 Stunden. Auf der Cessna 182 L hatte er
ca. 13 Stunden mit 25 Landungen geflogen.
Angaben zum Luftfahrzeug
Die Cessna 182 L ist ein abgestrebter Schulterdecker in Metallbauweise mit regulär
vier Sitzplätzen. Außer dem Pilotensitz waren für den Sprungbetrieb keine weiteren
Sitze eingebaut.
Das Flugzeug wurde 1968 mit der Werknummer 58691 des Herstellers Cessna Aircraft Company gebaut. Es verfügte über einen O-470-R-Motor.
Die Gesamtbetriebszeit betrug 4 493 Stunden. Die letzte Prüfung der Lufttüchtigkeit
erfolgte am 26.03.2014.
Das Luftfahrzeug war in Deutschland zum Verkehr zugelassen und wurde von einem
privaten Halter betrieben.
Das Luftfahrzeug war für den Sprungbetrieb umgebaut worden, Unterlagen hierzu
standen der BFU nicht zur Verfügung.
Meteorologische Informationen
In der Region lagen die Sichten über zehn Kilometer. Der Wind kam aus 330 Grad
mit ca. drei Knoten.
Die Tageshöchsttemperatur lag um 15 Grad und der Luftdruck (QNH) betrug
1 017 hPa. Die Bewölkung wurde mit einem Bedeckungsgrad von 4 Achtel in ca.
6 000 ft angegeben.
Die Routinewettermeldungen (METARs) der nahe gelegenen Stationen lauteten:
Niederstetten: 301800Z 27004KT 40km BKN150AC SCT250CI 19/12 Q1018=
Würzburg: 301800Z 29004G06KT 60km FEW050CU SCT060SC BKN 110AC 20/13 Q1017
Funkverkehr
Es bestand eine Funkverbindung mit der Flugleitung von Unterschüpf. Der Funkverkehr wurde nicht aufgezeichnet.
- 55 -
Bulletin
Angaben zum Flugplatz
Der Sonderlandeplatz Unterschüpf (EDGU) befindet sich 35 km südwestlich von
Würzburg und 40 km nordöstlich von Heilbronn. Der Platz liegt in einer Höhenlage
von 1 154 ft AMSL und verfügt über eine 670 m x 30 m lange Graspiste mit der Ausrichtung 080/260 Grad.
Zwischen den beiden Landebahnschwellen besteht ein Höhenunterschied von 13 m
mit einem Anstieg nach Westen. Zum Zeitpunkt der Störung war die Piste gemäht
und trocken.
Flugdatenaufzeichnung
Das Luftfahrzeug war weder mit einem Flugdatenschreiber (FDR) noch mit einem
Cockpit Voice Recorder (CVR) ausgestattet. Beide Aufzeichnungsgeräte waren nach
den gültigen luftrechtlichen Regelungen nicht gefordert.
Unfallstelle und Feststellungen am Luftfahrzeug
Die Unfallstelle befand sich auf einer abgeernteten Ackerfläche ca. 330 m südwestlich des Flugplatzes.
Die Längsachse der Cessna war mit dem Bug in etwa nach Norden ausgerichtet. Die
Cessna war nach rechts geneigt und die rechte Tragfläche berührte den Boden.
Der Rumpfunterboden war verformt, die Steuerung blockiert.
Der rechte Randbogen war beschädigt, die vordere Hälfte des Randbogens und ein
Teilstück des Querruders der rechten Tragfläche fehlten und lagen nordöstlich des
Wracks. Der Randbogen der linken Tragfläche war verbeult.
Spuren des ersten Bodenkontaktes wurden ca. 50 m nordöstlich der Endlage festgestellt. Dort war auf einer Länge von rund 10 m eine Schneise mit abgeschlagenen
Pflanzenteilen am Rand einer Maiskultur vorhanden.
- 56 -
Bulletin
Unfallstelle
Foto: BFU
Zwischen der Endlage der Cessna und dem Maisfeld befanden sich Spuren mit einer
aufgerissenen Bodenkrume auf der ebenen Ackerfläche sowie Teile des Bug- und
rechten Hauptfahrwerks. Das linke Hauptfahrwerk war gestaucht.
Die Blätter des Dreiblattpropellers waren jeweils im letzten Drittel verbogen.
Die Cockpithabe war teilweise abgelöst. Zwischen Cockpithaube und Rumpf befand
sich ein mehrere Zentimeter breiter Spalt.
An Bord befanden sich rund 140 Liter Kraftstoff (AVGAS), was 101 kg entspricht. Als
weitere Zuladung (fünf Personen plus deren Ausrüstung) wurden 403 kg bestimmt.
Die maximale Abflugmasse ist laut Kennblatt mit 1 270 kg angegeben. Als Gesamtmasse zum Zeitpunkt der Störung wurden 1 316 kg ermittelt.
- 57 -
Bulletin
Die zulässige Lage des Schwerpunktes ist im Kennblatt zwischen 97,5 cm und
119,4 cm bei maximal zulässiger Masse angegeben. Die Lage des Schwerpunktes
wurde mit 114,2 cm errechnet.
Die Klappen wurden mit einer Stellung von 10 Grad (Klappenstellung und Bedienhebel) vorgefunden.
Die Höhensteuertrimmklappe wurde in der Stellung „schwanzlastig“ und die Anzeige
in der Stellung „kopflastig“ vorgefunden.
Hinweise auf technische Mängel an Triebwerk und Steuerung ergaben sich bei der
Untersuchung nicht.
Brand
Es entstand kein Brand.
Untersuchungsführer:
Klaus-Uwe Fuchs
Untersuchung vor Ort:
Fritz Dörnhöfer
- 58 -
Bulletin
Die Untersuchung wird in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU)
Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt und dem Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge (FlugunfallUntersuchungs-Gesetz - FlUUG) vom 26. August 1998 durchgeführt.
Danach ist das alleinige Ziel der Untersuchung die Verhütung künftiger
Unfälle und Störungen. Die Untersuchung dient nicht der Feststellung des
Verschuldens, der Haftung oder von Ansprüchen.
Herausgeber
Bundesstelle für
Flugunfalluntersuchung
Hermann-Blenk-Str. 16
38108 Braunschweig
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- 59 -
Bulletin
Teil 3 : Neu veröffentlichte Untersuchungsberichte
www.bfu-web.de/Berichte
Pos.
Datum
Ort
Luftfahrzeug(e)
1
21.09.2011
Landshut-Ellermühle
Rans / S6 Coyote II
3X157-11
November 2014
2
05.12.2012
Neustädter Bucht
Eurocopter / AS 350BA
CX024-12
Oktober 2014
3
27.11.2012
Wilhelmshaven
Piper Aircraft / PA-28-161 Cadet
3X161-12
Oktober 2014
4
12.07.2014
Nieder-Werbe
Rolladen-Schneider / LS 4-a
3X068-14
Oktober 2014
5
21.03.2013
Berlin
Eurocopter / EC 155B & AS 332 L1
3X010-13
Oktober 2014
6
05.05.2014
Erkelenz
DynAero / MCR-ULC
CX005-14
September 2014
7
26.06.2010
Konstanz
Pützer / Elster C
3X084-10
September 2014
8
09.09.2012
Backnang-Heiningen
Robin / DR400-180R
3X134-12
September 2014
9
23.04.2014
Leutkirch
P.P.H.U. Ekolot / KR030 Topaz
3X028-14
September 2014
10
02.04.2014
Norderney, nahe
Cessna Aircraft Company / Cessna 172 N
3X016-14
September 2014
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Aktenzeichen
Berichtsmonat