Bulletin1408 - Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung BFU
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Bulletin1408 - Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung BFU
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Bulletin Unfälle und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge August 2014 Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung [email protected] www.bfu-web.de Hermann-Blenk-Str. 16 38108 Braunschweig Telefon Telefax 0 531 35 48-0 0 531 35 48-246 Bulletin Inhaltsverzeichnis Seite Allgemeine Hinweise................................................................................................... 3 Aufbau des Dokumentes............................................................................................. 4 Begriffsbestimmungen ................................................................................................ 5 Unfall ....................................................................................................................... 5 Schwere Störung ..................................................................................................... 6 Tödliche Verletzung................................................................................................. 6 Schwere Verletzung ................................................................................................ 6 Teil 1 : Übersicht der Ereignisse im August 2014 ....................................................... 7 Teil 2 : Zwischenberichte .......................................................................................... 15 Teil 3 : Neu veröffentlichte Untersuchungsberichte .................................................. 60 -2- Bulletin Allgemeine Hinweise Das Bulletin der Flugunfälle und Störungen hat zum Ziel, den interessierten Personenkreis über Ereignisse zu informieren, die der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) gemäß § 5 LuftVO im Berichtszeitraum gemeldet worden sind. Es handelt sich um Ereignisse mit in Deutschland zugelassenen Luftfahrzeugen im In- und Ausland sowie um Ereignisse ausländischer Luftfahrzeuge in Deutschland. Sie basieren auf Angaben, die der BFU im Rahmen der ersten Meldung übermittelt wurden. Darüber hinaus werden Ereignisse dargestellt, bei denen die BFU aufgrund der Verpflichtung nach ICAO Annex 13 tätig werden musste. Darin enthaltene Angaben können unvollständig und/oder fehlerhaft sein. Ergänzungen und Änderungen sind im Rahmen dieser Information nicht vorgesehen. Analysen und Ursachen der Unfälle werden im Untersuchungsbericht nach Abschluss der Untersuchung veröffentlicht. Untersuchungen werden in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt und dem Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge (Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz - FlUUG) vom 26. August 1998 durchgeführt. Danach ist das alleinige Ziel der Untersuchung die Verhütung künftiger Unfälle und Störungen. Die Untersuchung dient nicht der Feststellung des Verschuldens, der Haftung oder von Ansprüchen. Untersuchungsberichte im Internet: http://www.bfu-web.de/Berichte -3- Bulletin Aufbau des Dokumentes Das Bulletin ist in drei Abschnitte unterteilt. Teil 1 enthält die Übersicht aller der BFU im Berichtszeitraum angezeigten Unfälle und Schweren Störungen. Angaben können unvollständig und/oder fehlerhaft sein. Teil 2 beinhaltet Zwischenberichte von Ereignissen, bei denen eine Untersuchung vor Ort eingeleitet wurde. Im Teil 3 sind die neuesten veröffentlichten Untersuchungsberichte aufgelistet. Diese sind über die BFU erhältlich oder können im Internet unter www.bfu-web.de/Berichte abgerufen werden. -4- Bulletin Begriffsbestimmungen Unfall Ein Ereignis beim Betrieb eines Luftfahrzeugs vom Beginn des Anbordgehens von Personen mit Flugabsicht bis zu dem Zeitpunkt, zu dem diese Personen das Luftfahrzeug wieder verlassen haben, wenn hierbei: 1. eine Person tödlich oder schwer verletzt worden ist - an Bord eines Luftfahrzeugs oder - durch unmittelbare Berührung mit dem Luftfahrzeug oder einem seiner Teile, auch wenn sich dieser Teil vom Luftfahrzeug gelöst hat, oder - durch unmittelbare Einwirkung des Turbinen- oder Propellerstrahls eines Luftfahrzeugs, es sei denn, dass der Geschädigte sich diese Verletzungen selbst zugefügt hat oder diese ihm von einer anderen Person zugefügt worden sind oder eine andere von dem Unfall unabhängige Ursache haben, oder dass es sich um Verletzungen von unbefugt mitfliegenden Personen handelt, die sich außerhalb der den Fluggästen und Besatzungsmitgliedern normalerweise zugänglichen Räume verborgen hatten, oder 2. das Luftfahrzeug oder die Luftfahrzeugzelle einen Schaden erlitten hat und - dadurch der Festigkeitsverband der Luftfahrzeugzelle, die Flugleistungen oder die Flugeigenschaften beeinträchtigt sind und - die Behebung dieses Schadens in aller Regel eine große Reparatur oder einen Austausch des beschädigten Luftfahrzeugbauteils erfordern würde; es sei denn, dass nach einem Triebwerkschaden oder Triebwerkausfall die Beschädigung des Luftfahrzeugs begrenzt ist auf das betroffene Triebwerk, seine Verkleidung oder sein Zubehör, oder dass der Schaden an einem Luftfahrzeug begrenzt ist auf Schäden an Propellern, Flügelspitzen, Funkantennen, Bereifung, Bremsen, Beplankung oder auf kleinere Einbeulungen oder Löcher in der Außenhaut, oder 3. das Luftfahrzeug vermisst wird oder nicht zugänglich ist. -5- Bulletin Schwere Störung Ein Ereignis beim Betrieb eines Luftfahrzeugs, dessen Umstände darauf hindeuten, dass sich beinahe ein Unfall ereignet hätte. Tödliche Verletzung Eine Verletzung, die eine Person bei einem Unfall erlitten hat und die unmittelbar bei dem Unfall oder innerhalb von 30 Tagen nach dem Unfall ihren Tod zur Folge hat. Schwere Verletzung Eine Verletzung, die eine Person bei einem Unfall erlitten hat und die 1. einen Krankenhausaufenthalt von mehr als 48 Stunden innerhalb von 7 Tagen nach der Verletzung erfordert oder 2. Knochenbrüche zur Folge hat (mit Ausnahme einfacher Brüche von Fingern, Zehen oder der Nase) oder 3. Risswunden mit schweren Blutungen oder Verletzungen von Nerven, Muskeln- oder Sehnensträngen zur Folge hat oder 4. Schäden an inneren Organen verursacht hat oder 5. Verbrennungen zweiten oder dritten Grades oder von mehr als fünf Prozent der Körperoberfläche zur Folge hat oder 6. Folge einer nachgewiesenen Aussetzung gegenüber infektiösen Stoffen oder schädlicher Strahlung ist. -6- Bulletin Teil 1 : Übersicht der Ereignisse im August 2014 Flugzeuge MTOM über 5,7 t 10.08.2014 : Schwere Störung ohne Verletzte mit BOEING - 737-800 in Hannover 18.08.2014 : Schwere Störung ohne Verletzte mit ATR - ATR 72-500 in Frankfurt-Main 22.08.2014 : Schwere Störung ohne Verletzte mit AIRBUS - A340-300 in Frankfurt-Main 26.08.2014 : Schwere Störung ohne Verletzte mit AIRBUS - A320 in Frankfurt-Main AZ: BFU 5X007-14 AZ: BFU EX003-14 AZ: BFU 5X008-14 AZ: BFU EX005-14 Flugzeuge MTOM zwischen 2,0 und 5,7 t Flugzeuge MTOM unter 2,0 t 01.08.2014 : Unfall mit tödlich Verletzten mit SAAB - 91 SAFIR in Bremen 06.08.2014 : Schwere Störung ohne Verletzte mit SOCATA - TB 20 in Ingolstadt 17.08.2014 : Unfall ohne Verletzte mit ROBIN - REGENT (DR400/180) auf der Wasserkuppe 23.08.2014 : Unfall mit tödlich Verletzten mit VAN'S AIRCRAFT INC - RV-7 in Modrava, nahe, Czech Republic 30.08.2014 : Unfall ohne Verletzte mit 182 L in Unterschüpf AZ: BFU 3X080-14 AZ: BFU 7X003-14 AZ: BFU 3X087-14 AZ: BFU DX035-14 AZ: BFU 3X089-14 Ultraleichtflugzeuge und Tragschrauber 08.08.2014 : Unfall mit tödlich Verletzten mit COMCO IKARUS - C 42 in Kulmbach 10.08.2014 : Unfall mit schwer Verletzten mit Aeropro / Eurofox Basic in Sulz am Neckar 02.08.2014 : Unfall ohne Verletzte mit Auto Giro / MTOsport in Hvar, Croatia AZ: BFU 3X083-14 AZ: BFU 3X084-14 AZ: BFU DX031-14 Hubschrauber Segelflugzeuge und Motorsegler 02.08.2014 : Unfall ohne Verletzte mit SCHLEICHER - ASK-13 in Lindlar 04.08.2014 : Unfall ohne Verletzte mit SCHEMPP-HIRTH - VENTUS 2A/B in Rieti Airport, Italy 06.08.2014 : Schwere Störung ohne Verletzte mit SCHEIBE - SF-25C (FALKE 88) in Ingolstadt 06.08.2014 : Unfall mit schwer Verletzten mit GLASER-DIRKS - DG-505 in Haiterbach-Nagold 06.08.2014 : Unfall ohne Verletzte mit SCHEMPP-HIRTH - JANUS in Schmallenberg 08.08.2014 : Unfall ohne Verletzte mit SCHEIBE - SF-25C (FALKE 88) in Waldürn 09.08.2014 : Unfall mit schwer Verletzten mit SCHLEICHER - ASW 24 in St. Auban, France 10.08.2014 : Unfall mit tödlich Verletzten mit GROB FLUGZEUGBAU - G-103 TWIN ASTIR in Lucca, Italy 12.08.2014 : Unfall mit tödlich Verletzten mit GLASER-DIRKS - DG-200 in Acceglio, Italy 18.08.2014 : Unfall mit leicht Verletzten mit SCHLEICHER - ASW 22 in Blomberg-Borkhausen 23.08.2014 : Unfall mit schwer Verletzten mit GLASFLUGEL - H201 B STANDARD LIBELLE in Santa Lucia, Spain 23.08.2014 : Unfall mit leicht Verletzten mit GLASER-DIRKS - DG-300 in Torla, Spain 27.08.2014 : Unfall mit leicht Verletzten mit GLASFLUGEL - 205 CLUB LIBELLE in Crots, France 30.08.2014 : Unfall ohne Verletzte mit ROLLADEN-SCHN. - LS8 in Vielbrunn Freiballone -- -7- AZ: BFU 3X081-14 AZ: BFU 4X029-14 AZ: BFU 7X003-14 AZ: BFU 3X082-14 AZ: BFU 3X086-14 AZ: BFU 3X085-14 AZ: BFU 4X030-14 AZ: BFU DX032-14 AZ: BFU DX033-14 AZ: BFU 3X088-14 AZ: BFU DX036-14 AZ: BFU 4X031-14 AZ: BFU 4X032-14 AZ: BFU 3X090-14 Bulletin Ereignisse chronologisch Ereignis: Unfall mit tödlich Verletzten Datum, Uhrzeit: 01.08.2014, 12:45:00 Uhr (lokal) Ort, Staat: Bremen Schaden am LFZ: Zerstört Quelle: Untersuchung durch Mitarbeiter der BFU Aktenzeichen: BFU 3X080-14 Kurz nach dem Start stürzte das Flugzeug auf das Gelände eines Betriebes und geriet in Brand. Dabei wurden ein Gebäude und mehrere Autos in Brand gesetzt. Luftfahrzeug: Flugzeug 0 bis 2.250 kg Verletzte tödlich schwer leicht Muster: SAAB - 91 SAFIR Betriebsart: Allgemeine Luftfahrt - Privater Rundflug Lokaler Rundflug Besatzung 1 0 0 Passagiere 1 0 0 Andere - - - Ereignis: Unfall ohne Verletzte Datum, Uhrzeit: 02.08.2014, 10:22:00 Uhr (lokal) Ort, Staat: Lindlar Schaden am LFZ: Schwer beschädigt Quelle: Keine Untersuchung durch BFU Aktenzeichen: BFU 3X081-14 Im Landeanflug hatte das Segelflugzeug Berührung mit einem Zaunpfahl. Dabei wurde ein Teil des Höhenleitwerks abgerissen. Luftfahrzeug: Segelflugzeug Verletzte tödlich schwer leicht Muster: SCHLEICHER - ASK-13 Besatzung 0 0 0 Betriebsart: Allgemeine Luftfahrt - Ausbildung - Ausbildung am Doppelsteuer Passagiere 0 0 0 Andere - - - Ereignis: Unfall ohne Verletzte Datum, Uhrzeit: 02.08.2014, 19:50:00 Uhr (lokal) Ort, Staat: Hvar, Croatia Schaden am LFZ: Schwer beschädigt Quelle: Untersuchung durch ausländische Behörde Aktenzeichen: BFU DX031-14 Im Anfangssteigflug verlor der Tragschrauber an Höhe und streifte ein Hausdach. Anschließend prallte er auf den Boden. Für den Herstellerstaat des Luftfahrzeuges unterstützt die BFU entsprechend ICAO Annex 13 die untersuchende Behörde. Luftfahrzeug: Tragschrauber Verletzte tödlich schwer leicht Muster: Auto Giro / MTOsport Besatzung 0 0 0 Betriebsart: Allgemeine Luftfahrt - Privater Rundflug Überlandflug Passagiere 0 0 0 Andere - - - -8- Bulletin Ereignis: Unfall ohne Verletzte Datum, Uhrzeit: 04.08.2014, 18:00:00 Uhr (lokal) Ort, Staat: Rieti Airport, Italy Schaden am LFZ: Schwer beschädigt Quelle: Untersuchung durch ausländische Behörde Aktenzeichen: BFU 4X029-14 Bei einer Außenlandung wurde das Segelflugzeug schwer beschädigt. Für den Zulassungsstaat des Luftfahrzeuges unterstützt die BFU entsprechend ICAO Annex 13 die untersuchende Behörde. Luftfahrzeug: Segelflugzeug Verletzte tödlich schwer leicht Muster: SCHEMPP-HIRTH - VENTUS 2A/B Besatzung 0 0 0 Allgemeine Luftfahrt - Privater Rundflug Lokaler Rundflug Passagiere 0 0 0 Andere - - - Betriebsart: Ereignis: Schwere Störung ohne Verletzte Datum, Uhrzeit: 06.08.2014, 11:08:00 Uhr (lokal) Ort, Staat: Ingolstadt Schaden am LFZ: Ohne Beschädigung Quelle: Untersuchung durch Mitarbeiter der BFU Aktenzeichen: BFU 7X003-14 In der Kontrollzone des Militärfluglatzes Ingolstadt-Manching kam es zu einer Annäherung zwischen einer nach Instrumentenflugregeln fliegenden Socata TB20 und einer nach Sichtflugregeln fliegenden Scheibe SF 25 C. Der geringste Lateralabstand betrug gemäß Radaraufzeichnungen ca. 0,09 nautische Meilen. Der geringste Vertikalabstand betrug nach Zeugenaussagen ca. 10 Fuß. Luftfahrzeug: Flugzeug 0 bis 2.250 kg Verletzte tödlich schwer leicht Muster: SOCATA - TB 20 Besatzung 0 0 0 Betriebsart: Allgemeine Luftfahrt - Privater Rundflug Überlandflug Passagiere 0 0 0 Andere - - - Luftfahrzeug: Reisemotorsegler Verletzte tödlich schwer leicht Muster: SCHEIBE - SF-25C (FALKE 88) Besatzung 0 0 0 Allgemeine Luftfahrt - Privater Rundflug Überlandflug Passagiere 0 0 0 Andere - - - Betriebsart: Ereignis: Unfall mit schwer Verletzten Datum, Uhrzeit: 06.08.2014, 12:35:00 Uhr (lokal) Ort, Staat: Haiterbach-Nagold Schaden am LFZ: Schwer beschädigt Quelle: Keine Untersuchung durch BFU Aktenzeichen: BFU 3X082-14 Im Anfangssteigflug beim Windenstart kam es zu einer Störung an der Startwinde. Das Schleppseil wurde ausgeklinkt und es kam zu einer harten Landung. Luftfahrzeug: Segelflugzeug Verletzte Muster: GLASER-DIRKS - DG-505 Allgemeine Luftfahrt - Privater Rundflug Lokaler Rundflug Betriebsart: tödlich schwer leicht Besatzung 0 0 0 Passagiere 0 1 0 Andere - - - Ereignis: Unfall ohne Verletzte Datum, Uhrzeit: 06.08.2014, 14:10:00 Uhr (lokal) Ort, Staat: Schmallenberg Schaden am LFZ: Schwer beschädigt Quelle: Keine Untersuchung durch BFU Aktenzeichen: BFU 3X086-14 Bei einer Außenlandung hatte die linke Tragfläche Bodenberührung. Das Segelflugzeug drehte sich um die Hochachse (Ringelpiez) und die Rumpfröhre brach ab. Luftfahrzeug: Segelflugzeug Verletzte tödlich schwer leicht Muster: SCHEMPP-HIRTH - JANUS Besatzung 0 0 0 Betriebsart: Allgemeine Luftfahrt - Privater Rundflug Lokaler Rundflug Passagiere 0 0 0 Andere - - - -9- Bulletin Ereignis: Unfall mit tödlich Verletzten Datum, Uhrzeit: 08.08.2014, 15:42:00 Uhr (lokal) Ort, Staat: Kulmbach Schaden am LFZ: Zerstört Quelle: Untersuchung durch Beauftragte der BFU Aktenzeichen: BFU 3X083-14 Nachdem das Ultraleichtflugzeug (UL) zum zweiten Mal durchgestartet war, kippte es aus ca. 30 m Höhe über die linke Tragfläche ab. Nach dem Aufprall brannte das UL am Boden aus. Luftfahrzeug: Ultraleichtflugzeug Verletzte tödlich schwer leicht Muster: COMCO IKARUS - C 42 Besatzung 1 0 0 Betriebsart: Allgemeine Luftfahrt - Privater Rundflug Lokaler Rundflug Passagiere 0 0 0 Andere - - - Ereignis: Unfall ohne Verletzte Datum, Uhrzeit: 08.08.2014, 17:51:00 Uhr (lokal) Ort, Staat: Waldürn Schaden am LFZ: Schwer beschädigt Quelle: Keine Untersuchung durch BFU Aktenzeichen: BFU 3X085-14 Beim Aufsetzen geriet der Motorsegler ins Springen. Beim erneuten Aufsetzen bekam der Propeller Bodenberührung. Luftfahrzeug: Reisemotorsegler Verletzte Muster: SCHEIBE - SF-25C (FALKE 88) Allgemeine Luftfahrt - Privater Rundflug Lokaler Rundflug Betriebsart: tödlich schwer leicht Besatzung 0 0 0 Passagiere 0 0 0 Andere - - - Ereignis: Unfall mit schwer Verletzten Datum, Uhrzeit: 09.08.2014, 15:00:00 Uhr (lokal) Ort, Staat: St. Auban, France Schaden am LFZ: Schwer beschädigt Quelle: Keine Untersuchung durch ausländische Behörde Aktenzeichen: BFU 4X030-14 Bei einer Außenlandung bekam eine Tragfläche Bodenberührung. Das Segelflugzeug drehte sich um die Hochachse, wobei der Rumpf brach . Die BFU wurde von der ausländischen Behörde über das Ereignis informiert. Luftfahrzeug: Segelflugzeug Verletzte Muster: SCHLEICHER - ASW 24 Besatzung tödlich schwer leicht 0 1 0 Betriebsart: Allgemeine Luftfahrt - Privater Rundflug Lokaler Rundflug Passagiere 0 0 0 Andere - - - Ereignis: Schwere Störung ohne Verletzte Datum, Uhrzeit: 10.08.2014, 04:50:00 Uhr (lokal) Ort, Staat: Hannover Schaden am LFZ: Ohne Beschädigung Quelle: Keine Untersuchung durch BFU Aktenzeichen: BFU 5X007-14 Beim Rollen zum Start hatte der Copilot plötzlich ein Schwindelgefühl und Schweißausbrüche. Das Flugzeug rollte zurück zum Gate. Bei einer anschließenden ärztlichen Untersuchung des Copiloten wurde ein Magen-Darm-Virus festgestellt. Luftfahrzeug: Flugzeug 27.001 bis 272.000 kg Verletzte tödlich schwer leicht Muster: BOEING - 737-800 Besatzung 0 0 0 Betriebsart: Kommerzielle Luftfahrt - Linienflug - International - Passagierflug Passagiere 0 0 0 Andere - - - - 10 - Bulletin Ereignis: Unfall mit tödlich Verletzten Datum, Uhrzeit: 10.08.2014, 11:36:00 Uhr (lokal) Ort, Staat: Lucca, Italy Schaden am LFZ: Zerstört Quelle: Untersuchung durch ausländische Behörde Aktenzeichen: BFU DX032-14 Während einer Kunstflugübung kam es zum Bruch der rechten Tragfläche. Für den Herstellerstaat des Segelflugzeuges unterstützt die BFU entsprechend ICAO Annex 13 die untersuchende Behörde. Luftfahrzeug: Segelflugzeug Verletzte Muster: GROB FLUGZEUGBAU - G-103 TWIN ASTIR tödlich schwer leicht Besatzung 2 0 0 Betriebsart: Allgemeine Luftfahrt - Ausbildung - Ausbildung am Doppelsteuer Passagiere 0 0 0 Andere - - - Ereignis: Unfall mit schwer Verletzten Datum, Uhrzeit: 10.08.2014, 20:40:00 Uhr (lokal) Ort, Staat: Sulz am Neckar Schaden am LFZ: Leicht beschädigt Quelle: Keine Untersuchung durch BFU Aktenzeichen: BFU 3X084-14 Ein Fluggast stieg bei laufendem Motor aus dem Ultraleichtflugzeug aus und lief in den drehenden Propeller. Luftfahrzeug: Ultraleichtflugzeug Verletzte tödlich schwer leicht Muster: Aeropro / Eurofox Basic Besatzung 0 0 0 Allgemeine Luftfahrt - Privater Rundflug Überlandflug Passagiere 0 0 0 Andere - 1 - Betriebsart: Ereignis: Unfall mit tödlich Verletzten Datum, Uhrzeit: 12.08.2014, 17:00:00 Uhr (lokal) Ort, Staat: Acceglio, Italy Schaden am LFZ: Zerstört Quelle: Untersuchung durch ausländische Behörde Aktenzeichen: BFU DX033-14 Während des Segelfluges kollidierte das Luftfahrzeug mit einem Berg. Für den Herstellerstaat des Segelflugzeuges unterstützt die BFU entsprechend ICAO Annex 13 die untersuchende Behörde. Luftfahrzeug: Muster: Segelflugzeug Verletzte GLASER-DIRKS - DG-200 Besatzung Passagiere Andere - Betriebsart: tödlich schwer leicht 1 0 0 0 0 0 - - Ereignis: Unfall ohne Verletzte Datum, Uhrzeit: 17.08.2014, 12:10:00 Uhr (lokal) Ort, Staat: Wasserkuppe Schaden am LFZ: Schwer beschädigt Quelle: Keine Untersuchung durch BFU Aktenzeichen: BFU 3X087-14 Beim Rollen kollidierte das Flugzeug mit der Tragfläche mit einem Flugplatzhinweisschild. Luftfahrzeug: Flugzeug 0 bis 2.250 kg Verletzte tödlich schwer leicht Muster: ROBIN - REGENT (DR400/180) Besatzung 0 0 0 Kommerzielle Luftfahrt - Sonstiger Flug Ausflugsverkehr Passagiere 0 0 0 Andere - - - Betriebsart: - 11 - Bulletin Ereignis: Schwere Störung ohne Verletzte Datum, Uhrzeit: 18.08.2014, 08:25:00 Uhr (lokal) Ort, Staat: Frankfurt-Main Schaden am LFZ: Ohne Beschädigung Quelle: Untersuchung durch Mitarbeiter der BFU Aktenzeichen: BFU EX003-14 Während des Sinkfluges kam es im vorderen Gepäckraum zu einem Schwelbrand in einem Koffer. Luftfahrzeug: Flugzeug 27.001 bis 272.000 kg Verletzte Muster: AVIONS DE TRANSPORT REGIONAL ATR 72-500 tödlich schwer leicht Besatzung 0 0 0 Betriebsart: Kommerzielle Luftfahrt - Linienflug - International - Passagierflug Passagiere 0 0 0 Andere - - - Ereignis: Unfall mit leicht Verletzten Datum, Uhrzeit: 18.08.2014, 14:35:00 Uhr (lokal) Ort, Staat: Blomberg-Borkhausen Schaden am LFZ: Schwer beschädigt Quelle: Keine Untersuchung durch BFU Aktenzeichen: BFU 3X088-14 Im Endanflug kam das Segelflugzeug zu kurz und landete auf einem gemähten Feld. Dabei kam es zum Ringelpiez, bei dem die Tragfläche, das Höhenleitwerk und das Fahrwerk beschädigt wurden. Luftfahrzeug: Segelflugzeug mit Hilfsantrieb Verletzte tödlich schwer leicht Muster: SCHLEICHER - ASW 22 Besatzung 0 0 1 Allgemeine Luftfahrt - Privater Rundflug Lokaler Rundflug Passagiere 0 0 0 Andere - - - Betriebsart: Ereignis: Schwere Störung ohne Verletzte Datum, Uhrzeit: 22.08.2014, 16:30:00 Uhr (lokal) Ort, Staat: Frankfurt-Main Schaden am LFZ: Ohne Beschädigung Quelle: Keine Untersuchung durch BFU Aktenzeichen: BFU 5X008-14 Im Anflug auf den Flughafen Frankfurt/Main fühlte sich der Kapitän unwohl und suchte den Ruheraum auf. Er konnte bis zur Landung seine Funktion nicht mehr ausüben. Die Landung führte der Copilot durch, der vom Senior First Officer (SFO) unterstützt wurde. Luftfahrzeug: Flugzeug > 272.000 kg Verletzte tödlich schwer leicht Muster: AIRBUS - A340-300 Besatzung 0 0 0 Betriebsart: Kommerzielle Luftfahrt - Linienflug - International - Passagierflug Passagiere 0 0 0 Andere - - - Ereignis: Unfall mit tödlich Verletzten Datum, Uhrzeit: 23.08.2014, 16:17:00 UTC Ort, Staat: Modrava, nahe, Czech Republic Schaden am LFZ: Zerstört Quelle: Untersuchung durch ausländische Behörde Aktenzeichen: BFU DX035-14 Das Flugzeug hatte Baumberührung auf dem Gipfel eines Berges und stürzte anschließend in einen Wald. Aufgrund der deutschen Staatsbürgerschaft des Piloten unterstützt die BFU entsprechend ICAO Annex 13 die untersuchende Behörde. Luftfahrzeug: Flugzeug 0 bis 2.250 kg Verletzte Muster: VAN'S AIRCRAFT INC - RV-7 Besatzung 1 0 0 Allgemeine Luftfahrt - Privater Rundflug Überlandflug Passagiere 0 0 0 Andere - - - Betriebsart: - 12 - tödlich schwer leicht Bulletin Ereignis: Unfall mit schwer Verletzten Datum, Uhrzeit: 23.08.2014, 16:30:00 Uhr (lokal) Ort, Staat: Santa Lucia, Spain Schaden am LFZ: Schwer beschädigt Quelle: Untersuchung durch ausländische Behörde Aktenzeichen: BFU DX036-14 Der Pilot meldete über Funk Probleme mit der Steuerung des Segelflugzeuges. Später wurde das Luftfahrzeug in fünf Kilometer Entfernung vom Flugplatz aufgefunden. Für den Herstellerstaat des Luftfahrzeuges unterstützt die BFU entsprechend ICAO Annex 13 die untersuchende Behörde. Luftfahrzeug: Segelflugzeug Verletzte Muster: GLASFLUGEL - H201 B STANDARD LIBELLE tödlich schwer leicht Besatzung 0 1 0 Betriebsart: Allgemeine Luftfahrt - Privater Rundflug Lokaler Rundflug Passagiere 0 0 0 Andere - - - Ereignis: Unfall mit leicht Verletzten Datum, Uhrzeit: 23.08.2014, 17:45:00 Uhr (lokal) Ort, Staat: Torla, Spain Schaden am LFZ: Schwer beschädigt Quelle: Untersuchung durch ausländische Behörde Aktenzeichen: BFU 4X031-14 Beim Fliegen entlang der Hangkante verlor das Segelflugzeug an Höhe. Es prallte auf den Boden und wurde dabei schwer beschädigt. Für den Zulassungsstaat des Luftfahrzeuges unterstützt die BFU entsprechend ICAO Annex 13 die untersuchende Behörde. Luftfahrzeug: Segelflugzeug Verletzte tödlich schwer Muster: GLASER-DIRKS - DG-300 Betriebsart: Allgemeine Luftfahrt - Privater Rundflug Lokaler Rundflug leicht Besatzung 0 0 1 Passagiere 0 0 0 Andere - - - Ereignis: Schwere Störung ohne Verletzte Datum, Uhrzeit: 26.08.2014, 21:45:00 Uhr (lokal) Ort, Staat: Frankfurt Schaden am LFZ: Schwer beschädigt Quelle: Untersuchung durch Mitarbeiter der BFU Aktenzeichen: BFU EX005-14 Nachdem das Luftfahrzeug die Piste verlassen hatte, kam es auf dem Rollweg in Richtung Parkposition zur Kollision mit einem Kraftahrzeug eines am Flughafen ansässigen Unternehmens. Das Kraftahrzeug wurde dabei schwer, das Luftfahrzeug leicht beschädigt. Luftfahrzeug: Flugzeug 27.001 bis 272.000 kg Verletzte Muster: AIRBUS - A320 Betriebsart: Kommerzielle Luftfahrt - 13 - tödlich schwer leicht Besatzung 0 0 0 Passagiere 0 0 0 Andere - - - Bulletin Ereignis: Unfall mit leicht Verletzten Datum, Uhrzeit: 27.08.2014, unbekannt Ort, Staat: Crots, France Schaden am LFZ: Schwer beschädigt Quelle: Untersuchung durch ausländische Behörde Aktenzeichen: BFU 4X032-14 Bei der Aufwindsuche sank das Segelflugzeug über einem Waldstück und stürzte in die Bäume. Für den Herstellerstaat des Segelflugzeuges unterstützt die BFU entsprechend ICAO Annex 13 die untersuchende Behörde. Luftfahrzeug: Segelflugzeug Verletzte tödlich schwer leicht Muster: GLASFLUGEL - 205 CLUB LIBELLE Besatzung 0 0 1 Allgemeine Luftfahrt - Privater Rundflug Lokaler Rundflug Passagiere 0 0 0 Andere - - - Betriebsart: Ereignis: Unfall ohne Verletzte Datum, Uhrzeit: 30.08.2014, 14:27:00 Uhr (lokal) Ort, Staat: Vielbrunn Schaden am LFZ: Schwer beschädigt Quelle: Keine Untersuchung durch BFU Aktenzeichen: BFU 3X090-14 Bei der Landung hatte das Segelflugzeug Bodenberührung mit der Tragfläche. Dabei kam es zum Bruch der Rumpfröhre und zu Beschädigungen am Leitwerk. Luftfahrzeug: Segelflugzeug Verletzte tödlich schwer leicht Muster: ROLLADEN-SCHN. - LS8 Besatzung 0 0 0 Allgemeine Luftfahrt - Privater Rundflug Lokaler Rundflug Passagiere 0 0 0 Andere - - - Betriebsart: Ereignis: Unfall ohne Verletzte Datum, Uhrzeit: 30.08.2014, 20:00:00 Uhr (lokal) Ort, Staat: Unterschüpf Schaden am LFZ: Schwer beschädigt Quelle: Untersuchung durch Beauftragte der BFU Aktenzeichen: BFU 3X089-14 Nach dem Abheben gewann das Flugzeug nicht an Höhe und schlug ca. 330 m hinter dem Flugplatz auf einem Acker auf. Das Flugzeug wurde schwer beschädigt, der Pilot sowie vier Fallschirmspringer blieben unverletzt. Luftfahrzeug: Flugzeug 0 bis 2.250 kg Verletzte Muster: 182 L Besatzung 0 0 0 Luftarbeit - Nicht gewerblich - Fallschirmabsetzen Passagiere 0 0 0 Andere - - - Betriebsart: - 14 - tödlich schwer leicht Bulletin Teil 2 : Zwischenberichte Zwischenbericht Identifikation Art des Ereignisses: Unfall Datum: 1. August 2014 Ort: Bremen Luftfahrzeug: Flugzeug Hersteller / Muster: Koniklijke Maatschapij de Schelde, Dordrecht, Niederlande / Saab 91B „Safir“ Personenschaden: zwei Personen tödlich verletzt Sachschaden: Luftfahrzeug zerstört Drittschaden: Schäden an Gebäuden und Kraftfahrzeugen Informationsquelle: Untersuchung durch Mitarbeiter der BFU Aktenzeichen: BFU 3X080-14 Veröffentlicht: November 2014 - 15 - Bulletin Sachverhalt Ereignisse und Flugverlauf Der Luftfahrzeugführer startete um 12:44 Uhr 1 auf der Piste 09 des Verkehrsflughafens Bremen (EDDW) zu einem gewerblichen Flug nach Sichtflugregeln (VFR). An Bord befand sich neben dem Piloten ein Pressefotograf. Laut Aufzeichnungen des Funkverkehrs bat der Pilot - nach erfolgtem Erstanruf bei der Vorfeldkontrolle - um 12:39:11 Uhr um Rollinformationen für den geplanten Abflug über den Pflichtmeldepunkt „November“. Der Lotse des Flugsicherungsunternehmens unterbreitete dem Piloten folgenden Vorschlag: “[…] will be taxiway charly enough for you, takeoff run available one one four zero meters.“ Der Pilot bestätigte den Vorschlag: “That’s efficient […].“ Daraufhin wies der Lotse das Rollen über den Rollweg C bis zum Haltepunkt der Startbahn 09 an: “[…] taxi to holding point runway zero niner via charly.“ Flugwegdarstellung 1 Quelle: Google Earth Kartenservice™ / Bearbeitung BFU Alle angegebenen Zeiten, soweit nicht anders bezeichnet, entsprechen Ortszeit. - 16 - Bulletin Im weiteren Verlauf wurde das Flugzeug an den Towerlotsen übergeben. Dieser übermittelte dem Piloten die Abflugroute und erteilte die Startfreigabe. Um 12:44:10 Uhr bestätigte der Pilot die Anweisung und Freigabe. Laut Radaraufzeichnung befand sich das Flugzeug nach dem Start auf der Piste 09 in 300 ft AMSL, als sich der Pilot um 12:45:30 Uhr beim Tower mit dem Funkspruch meldete: “[…] we need to land immediately.“ Der Towerlotse antwortete unmittelbar: ”Roger, pattern is up to you, wind from the south, you may make a teardrop and land runway two seven, if you like.” Die Radaraufzeichnung endete um 12:45:36 Uhr. Von Zeugen wurde beobachtet und fotografisch dokumentiert, wie das Flugzeug eine Linkskurve beschrieb, bei der es kontinuierlich nach links um die Quer-, Hoch- und Längsachse drehte, bis es sich in einer nahezu senkrechten Sturzfluglage befand. Fluglage und Ruderausschläge wenige Sekunden vor dem Aufprall auf den Boden Foto: D. Schulz, actionpress Der Aufprall auf den Boden erfolgte ca. 0,5 nautische Meilen (NM) nordöstlich der Schwelle der Landebahn 27. Die beiden Insassen wurden tödlich verletzt. Das Flugzeug wurde zerstört. Angaben zu Personen Der 47-jährige verantwortliche Luftfahrzeugführer besaß eine Pilotenlizenz (ATPL(A)) der Europäischen Union, erteilt gemäß Teil FCL, ausgestellt am 1. April 2014. - 17 - Bulletin Die Rechte der Lizenz beinhalteten den Sprechfunk in deutscher und englischer Sprache für Flüge nach Sicht- oder Instrumentenflugregeln und folgende Berechtigungen: - A330 PIC, IR, gültig bis 30. September 2014 - A340 PIC, IR, gültig bis 31. März 2015 - JU52 PIC, IR, gültig bis 30. April 2015 - SEP(land) PIC, gültig bis 30. April 2016 - Aerobatic (A), ohne Befristung Sein flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 1 war bis 30. November 2014 gültig. Laut persönlichem Flugbuch betrug die Gesamtflugerfahrung 13 169 Stunden. Davon betrug die Erfahrung auf einmotorigen Flugzeugen (SEP(land)) 847 Stunden. Auf dem Muster hatte der Pilot in den letzten 15 Monaten 16 Stunden bei 16 Starts und Landungen durchgeführt, davon in den letzten 90 Tagen sechs Starts und Landungen. Der letzte Überprüfungsflug auf dem Muster, Proficiency Check gemäß FCL 740.A, fand am 12. April 2014 statt. Außerdem besaß er 92 Stunden Flugerfahrung auf Hubschraubern. Angaben zum Luftfahrzeug Das Flugzeug ist ein in Metallbauweise hergestellter freitragender Tiefdecker mit einziehbarem Fahrwerk und einem Triebwerk. Die Tragflächen sind teilweise, die Ruder vollständig mit Tuch bespannt. Gemäß Kennblatt besteht die Mindestbesatzung aus einem Piloten. Hersteller: Koniklijke Maatschapij de Schelde, Dordrecht, Niederlande Muster: Saab 91B „Safir“ Werknummer: 91.291 Baujahr: 1954 Leermasse: 840 kg Höchstzulässige Startmasse: 1 165 kg Gesamtflugzeit: 7 815 Stunden - 18 - Bulletin Triebwerksmuster: Lycoming O-435A Propellermuster: Hartzell HC-12V20-8D-8433-B Saab 91B „Safir“ Foto: Privat Das Flugzeug war in Deutschland zum Verkehr zugelassen und wurde von einem Luftfahrtunternehmen betrieben. Die Flugsicherungsausrüstung entsprach laut Prüfschein den Anforderungen für Sichtflüge (VFR). Meteorologische Informationen Die Routinewettermeldung (METAR) für den Flughafen Bremen um 12:50 Uhr lautete: Wind aus 200° mit 7 kt, die Windrichtung schwankte zwischen 140° und 250°, die Sicht war größer als 10 km, keine Wolken unter 5 000 ft über Grund und keine sonstigen Wettererscheinungen, Temperatur 26 °C, Taupunkt 11 °C, innerhalb des Gültigkeitszeitraumes wurden keine wesentlichen Änderungen erwartet. - 19 - Bulletin Funkverkehr Es bestand Funkkontakt mit den jeweils zuständigen Flugverkehrskontrollstellen. Der Funksprechverkehr wurde in englischer Sprache geführt. Die Sprachdatenaufzeichnungen des Flugsicherungsunternehmens standen für die Untersuchung zur Verfügung. Angaben zum Flugplatz Der Flughafen Bremen liegt zwei nautische Meilen südlich des Stadtzentrums von Bremen. Die Höhe beträgt 14 ft AMSL. Der Flughafen verfügt über eine asphaltierte Start- und Landebahn mit der Ausrichtung 087°/267° (09/27) mit der Abmessung 2 045 m x 45 m sowie eine asphaltierte Startbahn mit der Ausrichtung 231° (23) und der Abmessung 700 m x 23 m. Nach dem Aufrollen über den Rollweg C waren 1 140 m der Piste 09 als Startbahn verfügbar. Flugdatenaufzeichnung Das Flugzeug war nicht mit einem Flight Data Recorder (FDR) oder Cockpit Voice Recorder (CVR) ausgerüstet. Diese Aufzeichnungsgeräte waren entsprechend den gültigen Vorschiften nicht gefordert. Die Radardaten des Flugsicherungsunternehmens lagen der BFU zur Auswertung vor. Unfallstelle und Feststellungen am Luftfahrzeug Die Unfallstelle befand sich in einem Gewerbegebiet auf einem gepflasterten PKWAbstellplatz zwischen einer Garagenreihe und einer Reifenlagerhalle mit vorgelagertem Frachtcontainer, der ebenfalls als Reifenlager diente. Zwischen den Bebauungen war ein Abstand von 17,40 m. - 20 - Bulletin Lage der Unfallstelle in Bezug zur Startbahn (l. o.) Foto: Polizei / Bearbeitung BFU Als Aufschlagstelle wurde eine Bodenspur identifiziert, die der Propeller-MotorEinheit zugeordnet werden konnte. Nach dem Aufprall bewegte sich das Flugzeug in Richtung 283° und kollidierte nach neun Metern frontal mit dem Frachtcontainer. Die Lage des Rumpfes entsprach der Aufprallrichtung. Das Triebwerk lag links vor dem Rumpf. Der Öleinfüllstutzen war offen, der Deckel klemmte zwischen zwei Zylindern des Motors. - 21 - Bulletin Lage des Deckels des Öleinfüllstutzens Foto: BFU Ein Blatt des Zweiblattpropellers war abgerissen. Beide Tragflächen waren vom Rumpf getrennt. Die rechte Tragfläche lag Z-förmig gefaltet auf dem Triebwerk vor der Containerwand. Die verbrannten Reste der linken Tragfläche lagen parallel zum Rumpf. Das gesamte Leitwerk lag abgetrennt am Rumpfende. Brand Das Flugzeug war beim Aufprall in Brand geraten. Die Flugzeugzelle, die linke Tragfläche und das Leitwerk wurden durch Feuer zerstört. Der Flugzeugbrand löste einen Brand in den beiden Reifenlagern und an mehreren Fahrzeugen aus. Laut Verkehrsleitung traf die Flughafenfeuerwehr 90 Sekunden nach Alarmierung am Unfallort ein, die ersten Einsatzfahrzeuge der örtlichen Berufsfeuerwehr waren sieben Minuten nach Alarmierung vor Ort. Die Löscharbeiten dauerten mehr als zwei Stunden. - 22 - Bulletin Zusätzliche Informationen Luftfahrtunternehmen Das Luftfahrtunternehmen führte mit dem Flugzeug gewerblichen Personentransport unter Sichtflugbedingungen durch. Die letzte Unternehmensprüfung der zuständigen Luftfahrtbehörde fand am 17. Mai 2013 statt. Laut Protokoll wurden leichte Mängel festgestellt, die aber keinen Einfluss auf die Durchführung des Flugbetriebes hatten. Die Genehmigung war bis 31. Dezember 2015 gültig. Fotoaufnahmen vom Flugzeug Laut Zeugen wurde das Flugzeug vor dem Flug auf dem Vorfeld aus verschiedenen Perspektiven fotografiert. Zu diesem Zweck wurde der Standplatz des Flugzeuges mehrmals gewechselt. Dabei sei das Flugzeug einmal mit eingeklinkter Schleppstange am Bugfahrwerk eigenständig auf dem Vorfeld gerollt. Der Zeuge konnte den Piloten durch Handzeichen auf das Problem aufmerksam machen, woraufhin dieser das Triebwerk abstellte. An der Schleppstange wurden Rutschspuren, aber keine Propellerspuren festgestellt. Rutschspuren (blankes Metall) am Griff der Schleppstange Untersuchungsführer: Jens Eisenreich Untersuchung vor Ort: Thomas Karge, Michael Pfefferl, Jens Eisenreich, Uwe Berndt, Jens-Peter Scholz - 23 - Foto: BFU Bulletin Die Untersuchung wird in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt und dem Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge (FlugunfallUntersuchungs-Gesetz - FlUUG) vom 26. August 1998 durchgeführt. Danach ist das alleinige Ziel der Untersuchung die Verhütung künftiger Unfälle und Störungen. Die Untersuchung dient nicht der Feststellung des Verschuldens, der Haftung oder von Ansprüchen. Herausgeber Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Hermann-Blenk-Str. 16 38108 Braunschweig Telefon Telefax 0 531 35 48 - 0 0 531 35 48 - 246 Mail [email protected] Internet www.bfu-web.de - 24 - Bulletin Zwischenbericht Identifikation Art des Ereignisses: Schwere Störung Datum: 6. August 2014 Ort: Kontrollzone Ingolstadt-Manching Luftfahrzeuge: 1. Flugzeug 2. Motorsegler Hersteller / Muster: 1. Socata / TB 20 2. Scheibe Flugzeugbau / SF 25 C Personenschaden: keiner Sachschaden: keiner Drittschaden: keiner Informationsquelle: Untersuchung durch Mitarbeiter der BFU Aktenzeichen: BFU 7X003-14 Veröffentlicht: November 2014 Sachverhalt Innerhalb der Kontrollzone des Flugplatzes Ingolstadt kam es um 11:07:42 Uhr1 zu einer Annäherung zwischen einer nach Instrumentenflugregeln (IFR) fliegenden TB 20 und einer nach Sichtflugregeln (VFR) fliegenden SF 25 C. Der geringste Horizontalabstand betrug laut der zur Verfügung stehenden Radardaten ca. 0,09 nautische Meilen (NM). Da die SF 25 C ohne aktivierten Transponder 1 Alle angegebenen Zeiten, soweit nicht anders bezeichnet, entsprechen Ortszeit. - 25 - Bulletin flog, konnte die Höhendifferenz nicht ermittelt werden. Der Pilot der TB 20 beschrieb den Vertikalabstand mit geschätzt 10 ft. TB 20 SF 25 C Flugwege der TB 20 und der SF 25 C Quelle: Bundeswehr - 26 - Bulletin Ereignisse und Flugverlauf Die TB 20 befand sich mit dem Piloten und zwei Passagieren auf einem IFR-Flug von Lelystad (Niederlande) nach Ingolstadt. Um 10:51:37 Uhr meldete sich der verantwortliche Luftfahrzeugführer bei Ingolstadt – Radar in Flugfläche (FL) 70, wo die TB 20 um 10:51:46 identifiziert wurde. Im weiteren Verlauf erhielt der Pilot die Information, dass er mit Radarvektoren zum Sichtanflug (visual approach) auf die Piste 25 L geführt werden würde. Um 10:54:54 Uhr erhielt der Pilot die Information über ein Primärziel in seiner 2-Uhr-Position in einer Entfernung von 4 NM. Der Pilot antwortete: “… we will keep a sharp look out, but it will be not easy due to the clouds […].“ Um 10:55:30 Uhr erhielt der Pilot die zweite Information über das Primärziel und meldete den Verkehr in Sicht. Um 10:55:45 Uhr erhielt die TB 20 die Freigabe zum Sinkflug auf 5 000 ft AMSL. Um 10:57:50 Uhr erhielt der Pilot die Information über ein weiteres Flugzeug, welches sich in der Nähe seines Flugweges befand. Um 10:58:58 Uhr meldete er auch diesen Verkehr in Sicht. Um 10:59:27 Uhr erhielt der Pilot die Freigabe: “[...] continue direct Ingolstadt beacon and maintain five thousand feet when reaching.” Der Pilot bestätigte diese Freigabe. Tatsächlich nahm der Pilot aber Kurs auf das militärische Funkfeuer (TACAN) von Ingolstadt. Der Radarlotse bemerkte dies und erteilte daraufhin die Freigabe, weiter den eingeschlagenen Kurs zu fliegen und weiter auf 3 600 ft AMSL zu sinken. Um 11:05:14 erteilte der Lotse die Freigabe zum weiteren Sinkflug auf 3 000 ft AMSL. Um 11:06:58 Uhr meldete der Pilot den Platz in Sicht und erhielt um 11:07:02 die Freigabe für den Sichtanflug auf die Piste 25 L. Um 11:07:11 Uhr erteilte der Lotse dem Piloten der TB 20 die Freigabe, auf die Frequenz des Kontrollturmes zu wechseln. Die Insassen der SF 25 C meldeten sich um 10:59:53 Uhr für einen 30-minütigen VFR-Rundflug beim Kontrollturm Ingolstadt und erhielten die Rollfreigabe zur Piste 25 R. Als Abflugrichtung gab die Besatzung Norden an. Um 11:01:50 Uhr erhielt die SF 25 C die Startfreigabe für die Piste 25 R und die Freigabe nach Norden zu drehen. Um 11:05:33 Uhr meldete die Besatzung der SF 25 C das Überfliegen der Donau in 2 200 ft AMSL. Zu diesem Zeitpunkt befand sich die SF 25 C ca. 6,6 NM südsüdöstlich der TB 20. Um 11:05:54 Uhr erhielt die Besatzung des Motorseglers die Freigabe, weiter auf 4 000 ft AMSL zu steigen. Zwischen 11:06:21 Uhr und 11:06:44 Uhr führten die Koordinationslotsen der Anflugkontrolle und des Kontrollturmes ein Koordinationsgespräch bezüglich des Anfluges der TB 20. Der Koordinationslotse der Anflugkontrolle übermittelte die derzeitige Position und Flughöhe der TB 20 (11:06:33 Uhr “passing the autobahn right now - short - 27 - Bulletin prior entering“) Der Koordinationslotse des Kontrollturmes erteilte die Freigabe zu Einflug in die Kontrollzone in 3 000 ft AMSL. Um 11:07:30 Uhr meldete sich der Pilot der TB 20 beim Kontrollturm des Flugplatzes Ingolstadt. Zu diesem Zeitpunkt befand sich die SF 25 C ca. 0,54 NM südsüdöstlich der TB 20.Um 11:07:39 Uhr erhielt er vom Platzverkehrslotsen die Information “[…] roger, QNH one zero one niner, report final two five left“. Um 11:07:48 Uhr meldete der Pilot den Beinahezusammenstoß mit der SF 25 C. Beide Luftfahrzeuge setzten ihren Flug anschließend planmäßig fort. Angaben zu Personen Besatzung TB 20 Verantwortlicher Luftfahrzeugführer Der 65-jährige Pilot war im Besitz einer Lizenz für Berufsspiloten (CPL(A)), ausgestellt nach den Richtlinien der ICAO und den Regelungen JAR-FCL durch die Civil Aviation Authority Netherlands, gültig bis 22.03.2016. Er hatte eine Flugerfahrung von mehr als 1 500 Stunden. Besatzung SF 25 C Der 81-jährige Pilot war im Besitz einer Pilotenlizenz der Europäischen Union gemäß Teil FCL, erstmalig ausgestellt am 05.05.2014, gültig bis 19.07.2015. Er hatte nach eigenen Angaben eine Flugerfahrung von mehr als 1 250 Stunden. Angaben zu den Luftfahrzeugen Socata TB 20 Bei dem Flugzeugmuster handelt es sich um einen einmotorigen Tiefdecker mit Einziehfahrwerk. Die maximale Abflugmasse beträgt 1 400 kg. Es hat fünf Sitzplätze. Das Luftfahrzeug war in den Niederlanden zum Verkehr zugelassen und wurde privat betrieben. - 28 - Bulletin Scheibe SF 25 C Bei dem Motosegler handelt es sich um einen einmotorigen Tiefdecker in Gemischtbauweise mit starrem Fahrwerk. Neben dem Piloten kann eine weitere Person befördert werden. Das Luftfahrzeug war in den Deutschland zum Verkehr zugelassen und wurde von einem Luftsportverein betrieben. Meteorologische Informationen Der Militärflugplatz Ingolstadt-Manching meldete in der Routinewettermeldung (METAR) von 11:20 Uhr folgende Bedingungen: - Horizontalsicht am Boden 10 km oder mehr - wenig bewölkt, Untergrenze 2 400 ft AMSL - Wind aus 160°, Geschwindigkeit 4 Knoten - Luftdruck (QNH) 1 018 hPa Funkverkehr Der Funkverkehr und die Koordinationsgespräche wurden durch den Flugplatzbetreiber aufgezeichnet und standen für die Untersuchung als Tonbandumschrift und als Tondatei zur Verfügung. Beide Besatzungen standen in Funkkontakt mit dem Platzverkehrslotsen des Militärflugplatzes Ingolstadt-Manching. Angaben zum Flugplatz Der Militärflugplatz Ingolstadt-Manching steht neben dem militärischen Flugverkehr auch für die zivile Privat- und Geschäftsfliegerei zur Verfügung. Die Platzkontrolle wird durch militärisches Flugsicherungspersonal sichergestellt. Die Kontrollzone erstreckt sich vom Boden bis 3 700 ft AMSL. Der Luftraum D (CTR) ist ein kontrollierter Luftraum, in dem sowohl Flüge nach Instrumentenflugregeln (IFR) als auch Flüge nach Sichtflugregeln (VFR) stattfinden. Eine Flugverkehrskontrollfreigabe ist erforderlich. IFR-Flüge werden zu IFR-Flügen, nicht aber zu VFR-Flügen gestaffelt. IFR-Flüge erhalten Verkehrsinformationen in Bezug auf VFR-Flüge. VFR-Flüge erhalten Verkehrsinformationen über anderen Verkehr. - 29 - Bulletin Für VFR-Flüge gelten weiterhin folgende Bedingungen: Wolken dürfen nicht berührt werden. Mindestsichtweite am Boden: fünf Kilometer. Untersuchungsführer: Blanke Die Untersuchung wird in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt und dem Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge (Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz - FlUUG) vom 26. August 1998 durchgeführt. Danach ist das alleinige Ziel der Untersuchung die Verhütung künftiger Unfälle und Störungen. Die Untersuchung dient nicht der Feststellung des Verschuldens, der Haftung oder von Ansprüchen. Herausgeber Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Hermann-Blenk-Str. 16 38108 Braunschweig Telefon Telefax 0 531 35 48 - 0 0 531 35 48 - 246 Mail [email protected] Internet www.bfu-web.de - 30 - Bulletin Zwischenbericht Identifikation Art des Ereignisses: Unfall Datum: 9. August 2014 Ort: Kulmbach Luftfahrzeug: Ultraleichtflugzeug Hersteller / Muster: Comco Ikarus/ C42B Personenschaden: Pilot tödlich verletzt Sachschaden: Luftfahrzeug zerstört Drittschaden: Flurschaden Informationsquelle: Untersuchung durch Beauftragte der BFU Aktenzeichen: BFU 3X083-14 Veröffentlicht: November 2014 Sachverhalt Ereignisse und Flugverlauf Am 6. August 2014 fuhr der Pilot aus seinem Heimatort zum Flugplatz Burg Feuerstein. In den darauf folgenden Tagen wollte er seine Ultraleichtflugzeug (UL)-Lizenz auf die Passagierflugberechtigung erweitern. Da er eine längere Flugpause hatte, wurden am 7. August auf einem UL zunächst Platzrunden mit einem Fluglehrer geflogen und anschließend fünf Platzrunden im Alleinflug. Am nächsten Tag waren weitere Flüge mit einem Fluglehrer geplant. Nach Angaben des Fluglehrers sollte der Luftfahrzeugführer zunächst Überlandflüge für die geforderte Passagierflugberechtigung absolvieren. - 31 - Bulletin Nach einer Platzrunde auf dem Flugplatz Burg Feuerstein erfolgte um 11:56 Uhr1 der Start zum 50 km entfernten Flugplatz Haßfurt. Nach Aussage des Flugleiters dort waren der Anflug und die Landung gut verlaufen. Der Rückflug und die Landung auf dem Flugplatz Burg Feuerstein verliefen ereignislos. Um 15:04 Uhr wurde zu einem Überlandeflug zum 45 km entfernten Flugplatz Kulmbach gestartet. Nach Angaben des Flugleiters meldete sich der UL-Pilot fünf Minuten vor Erreichen des Flugplatzes Kulmbach über Funk mit der Bitte um Landeinformationen. Es wurde ihm die Piste 09 in Betrieb gemeldet mit der Aufforderung, sich im Endanflug nochmals zu melden. Nach Einschätzung des Flugleiters sei der Endanflug zu hoch erfolgt. Das Aufsetzen auf der Piste um 15:39 Uhr fand nach der Halbbahnmarkierung statt. Anschließend habe der Pilot nicht die Richtung halten können und sei dann durchgestartet und habe eine Platzrunde geflogen. Die zweite Landung erfolgte um 15:42 Uhr im Bereich des Aufsetzpunktes. Die Landung wurde als hartes Aufsetzen beschrieben mit anschließendem erneuten Abheben bzw. Springen. Danach geriet das UL ins Schlingern mit Ausbrechen zum linken Pistenrand. Es erfolgte ein zweites Durchstartmanöver des Piloten. Mehrere Zeugen sahen das UL, wie es in nördliche Richtung nach links in einem steilen Steigwinkel flog. In ca. 30 Meter Höhe kippte das UL über die linke Tragfläche ab und prallte auf den Boden. Es entstand ein Aufschlagbrand und der Pilot wurde tödlich verletzt. Angaben zu Personen Der 60-jährige Pilot war seit 02.10.2012 im Besitz eines Luftfahrerscheins für Luftsportgeräteführer für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge, ausgestellt vom Luftsportgeräte-Büro des Deutschen Aero Club e.V. (DAeC), gültig bis 02.10.2017. Seine Flugerfahrung auf Ultraleichtflugzeugen nach Lizenzerwerb betrug 12:17 Stunden. Seine Gesamtflugerfahrung auf Ultraleichtflugzeugen betrug 75 Stunden. Am Tag vor dem Unfall flog er mit einem Fluglehrer 24 Platzrunden mit einer Flugzeit von 2:24 Stunden. Anschließend absolvierte er fünf Solo-Platzrunden mit einer Gesamtflugzeit von 54 Minuten. 1 Alle angegebenen Zeiten, soweit nicht anders bezeichnet, entsprechen Ortszeit. - 32 - Bulletin Das medizinische Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 war bis 06.07.2014 gültig. Es war mit den Auflagen TML/SIC/REV (auf eine jährliche Kontrolluntersuchung) ausgestellt. Weitere Auflagen waren VCL (gültig für Flüge nach Sichtflugregeln am Tag) und VML (korrigierende multifokale Brille mitführen). Im Jahr 2010 hatte der UL-Pilot eine Flugausbildung (PPL-N) begonnen. Dabei wurden 15:59 Stunden geflogen. Die Ausbildung wurde mit 127 Starts im gleichen Jahr abgebrochen. Angaben zum Luftfahrzeug Der Ikarus C42 ist ein doppelsitziges, aerodynamisch gesteuertes Ultraleichtflugzeug mit festem Bugradfahrwerk. Der Schulterdecker verfügt über eine geschlossene Kabine und nebeneinander angeordnete Sitze. Hersteller: Comco Ikarus GmbH Muster: Ikarus C42B Werknummer: 0506-6686 Baujahr: 2005 MTOW: 472,5 kg Gesamtflugzeit: 2 500 Stunden Triebwerk: Rotax 912 UL Werknummer: 4408976 Rettungsgerät: Magnum Lightspeed Softpack Werknummer: 017 Das Ultraleichtflugzeug war in Deutschland zum Verkehr zugelassen. Die letzte Jahresnachprüfung wurde am 31.05.2014 durchgeführt. Im Wägebericht vom 25.05.2013 waren die Leermasse mit 286,5 kg und die Zuladung mit 186 kg angegeben. Die letzte periodische Wartung fand am 22.07.2014 bei einer Betriebszeit von 2 025 Stunden statt. Nach Angaben des Instituts für Rechtsmedizin Erlangen-Nürnberg wog der Pilot 96 kg. Die Kraftstoffmenge zum Unfallzeitpunkt konnte nicht festgestellt werden. - 33 - Bulletin Meteorologische Informationen Nach Zeugenaussagen herrschten Sichtflugwetterbedingungen (CAVOK), der Wind kam mit drei Knoten aus südöstlicher Richtung und die Temperatur betrug 28 Grad Celsius. Funkverkehr Der Sprechfunkverkehr wurde nicht aufgezeichnet. Angaben zum Flugplatz Der Verkehrslandeplatz Kulmbach (EDQK) befindet 1,6 nautische Meilen (NM) nördlich der Stadt Kulmbach. Er liegt auf einer Höhe von 1 660 ft AMSL und verfügt über eine 719 m lange und 30 m breite Asphaltbahn sowie eine 750 m und 50 m breite Graslandebahn mit der Ausrichtung 09/27. Zum Unfallzeitpunkt war die Piste 09 in Betrieb. Unfallstelle und Feststellungen am Luftfahrzeug Das Wrack des Ultraleichtflugzeuges befand sich ca. 300 m nördlich der Piste auf einer Wiese. Das UL war in Brand geraten. Der Rumpf und die Tragflächen waren verbrannt. Das Tragflächengerippe stand auf der Flügelnase auf dem Boden. Das Rumpfgerüst lag zwischen den Tragflächen. Der Leitwerksträger befand sich in Rückenlage. Das Bugrad lag abgerissen nördlich des Motorblocks. Ein Propellerblatt befand sich 12,40 m östlich des Wracks. Die Stellung der Landeklappen und die Position der einzelnen Schalter waren nicht feststellbar. Das Rettungsgerät war nicht ausgelöst. Brand Das Luftfahrzeug geriet in Brand und brannte auf der Wiese aus. - 34 - Bulletin Untersuchungsführer: Knoll Untersuchung vor Ort: Huber Die Untersuchung wird in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt und dem Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge (FlugunfallUntersuchungs-Gesetz - FlUUG) vom 26. August 1998 durchgeführt. Danach ist das alleinige Ziel der Untersuchung die Verhütung künftiger Unfälle und Störungen. Die Untersuchung dient nicht der Feststellung des Verschuldens, der Haftung oder von Ansprüchen. Herausgeber Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Hermann-Blenk-Str. 16 38108 Braunschweig Telefon Telefax 0 531 35 48 - 0 0 531 35 48 - 246 Mail [email protected] Internet www.bfu-web.de - 35 - Bulletin Zwischenbericht Identifikation Art des Ereignisses: Schwere Störung Datum: 18. August 2014 Ort: en route Luftfahrzeug: Flugzeug Hersteller / Muster: Avions de Transport Régional / ATR72-212A Personenschaden: keiner Sachschaden: keiner Drittschaden: Brandschäden an Gepäckstücken Informationsquelle: Untersuchung durch Beauftragte Aktenzeichen: BFU EX003-14 Veröffentlicht: November 2014 Sachverhalt Während eines Fluges von Prag nach Frankfurt/Main kam es zu einem Schwelbrand im vorderen Gepäckraum. Ereignisse und Flugverlauf Das Luftfahrzeug startete am 18. August 2014 um 07:32 1 Uhr mit vier Besatzungsmitgliedern und 59 Passagieren an Bord von Prag zu einem Linienflug nach Frankfurt/Main. Während des Sinkfluges auf Frankfurt bemerkte die Besatzung im Cockpit 1 Alle angegebenen Zeiten, soweit nicht anders bezeichnet, entsprechen Ortszeit. - 36 - Bulletin Rauchgeruch. Die Kabinenbesatzung wurde daraufhin informiert und gebeten, der Sache nachzugehen. Kurze Zeit später erschienen auf dem Centralized Crew Alerting System (CCAS) die Meldungen „ELEC SMOKE“ und „FWD SMOKE“. Daraufhin setzten die beiden Piloten ihre Sauerstoffmasken auf und erklärten um 08:25 Uhr Luftnotlage (MAYDAY, MAYDAY, MAYDAY). Währenddessen wurde von der Kabinenbesatzung die Tür zum vorderen Gepäckraum, welcher sich zwischen dem Cockpit und der Kabine befand, geöffnet, um die Rauchquelle zu identifizieren. Mithilfe der Passagiere wurden Gepäckstücke aus dem vorderen Gepäckraum in den Gang des Luftfahrzeuges verbracht. Als Rauchquelle wurde ein Koffer identifiziert. Dieser wurde von der Kabinenbesatzung in die Bordküche gebracht, dort mit einer Schere aufgeschnitten und mit einem Halon-Feuerlöscher gelöscht. Für den Rest des Fluges wurde das Gepäckstück von einem Mitglied der Kabinenbesatzung beobachtet, während das zweite Mitglied der Kabinenbesatzung die Kabine für die Landung vorbereitete. Um 08:32:50 Uhr, nach Erhalt der Freigabe für das ILS 25 links, hob die Besatzung des Luftfahrzeuges die Luftnotlage auf. Gegen 08:44 Uhr landete das Luftfahrzeug sicher in Frankfurt und rollte zur Parkposition. Dort wurde die Tür L2 geöffnet und das betroffene Gepäckstück auf das Vorfeld geworfen. Die Passagiere verließen das Luftfahrzeug über die Fluggasttreppe. Angaben zu Personen Verantwortlicher Pilot Der 44-jährige verantwortliche Pilot (PIC) war im Besitz einer Lizenz für Verkehrspiloten (ATPL (A)), erstmalig ausgestellt durch die Zivilluftfahrtbehörde der Tschechischen Republik am 20.10.2003, gültig bis 23.01.2018. Die Berechtigung als PIC auf dem Muster ATR42/72 sowie die Instrumentenflugberechtigung (IR) waren bis zum 31.03.2015 gültig. Sein medizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 1 war zuletzt am 29.04.2014 ausgestellt worden und bis 07.05.2015 gültig. Copilot Der 52-jährige Copilot war im Besitz einer Lizenz für Verkehrspiloten (ATPL (A)), ausgestellt nach den Regelungen des Teil FCL durch die Zivilluftfahrtbehörde der Tschechischen Republik am 09.07.2014. Die Berechtigung als PIC auf dem Muster ATR42/72 sowie die Instrumentenflugberechtigung waren bis zum 31.05.2015 gültig. - 37 - Bulletin Sein medizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 1 war zuletzt am 03.03.2014 ausgestellt worden und bis 12.03.2015 gültig. Kabinenbesatzung Die Kabinenbesatzung bestand aus zwei Flugbegleitern. Angaben zum Luftfahrzeug Bei dem Flugzeug handelte es sich um eine ATR 72-212A, Baujahr 2001 mit der Seriennummer 679. Das Flugzeug war in der Tschechischen Republik zum Verkehr zugelassen und wurde von einem tschechischen Luftfahrtunternehmen betrieben. Meteorologische Informationen Laut der für 08:20 Uhr gültigen Routinewettermeldung (METAR) für den Flughafen Frankfurt/Main (EDDF) herrschten zum Zeitpunkt des Ereignisses Sichtweiten von 10 km oder mehr, Wind aus 210 Grad mit 7 kt, geringe Bewölkung (FEW) in 2 000 ft GND, durchbrochene Bewölkung (BKN) in 8 000 ft sowie 20 000 ft bei einer Temperatur von 16 °C und einem Taupunkt von 11 °C. Der Luftdruck (QNH) betrug 1 008 hPa. Funkverkehr Der Funkverkehr wurde mit den zuständigen Flugverkehrskontrollstellen in englischer Sprache geführt. Die Umschrift des Funkverkehrs stand der BFU für die Untersuchung zur Verfügung. Flugdatenaufzeichnung Das Flugzeug war mit einem Cockpit Voice Recorder (CVR) und einem Flugdatenschreiber (FDR) ausgerüstet. Darüber hinaus verfügte es über einen Quick Access Recorder (QAR). Die Daten des CVR sowie des QAR standen für die Untersuchung zur Verfügung. Der FDR wurde ausgelesen, der Flug war jedoch wegen eines Defektes nicht aufgezeichnet. - 38 - Bulletin Unfallstelle und Feststellungen am Luftfahrzeug Am Luftfahrzeug kam es zu keinen Beschädigungen. Brand Das betroffene Gepäckstück wurde durch Brandermittler der Polizei untersucht. Die Untersuchung ergab, dass es innerhalb des Gepäckstücks zu einem Glimmen ohne offene Flammenbildung gekommen war. Es waren deutliche Spuren einer großen Hitzeentwicklung sichtbar. Zwei weitere Gepäckstücke wiesen leichte Brandspuren auf. Spuren von Hitzeentwicklung Foto: Flughafenfeuerwehr Zusätzliche Informationen Bei der Untersuchung des Kofferinhaltes wurden u. a. zwei 1-Liter-Einwegflaschen aus Glas mit Schraubverschluss, welche zusätzlich mit Klebeband umwickelt waren, gefunden. Eine der beiden Flaschen war zerbrochen, der Inhalt im Koffer ausgelaufen. - 39 - Bulletin Bei der Flüssigkeit handelte es sich laut Aussage der Besitzerin des Koffers um ein Mittel zum Aufhellen der Haare. Das Gepäckstück wurde aufgegeben. Untersuchungsführer: Philipp Lampert Die Untersuchung wird in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt und dem Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge (FlugunfallUntersuchungs-Gesetz - FlUUG) vom 26. August 1998 durchgeführt. Danach ist das alleinige Ziel der Untersuchung die Verhütung künftiger Unfälle und Störungen. Die Untersuchung dient nicht der Feststellung des Verschuldens, der Haftung oder von Ansprüchen. Herausgeber Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Hermann-Blenk-Str. 16 38108 Braunschweig Telefon Telefax 0 531 35 48 - 0 0 531 35 48 - 246 Mail [email protected] Internet www.bfu-web.de - 40 - Bulletin Zwischenbericht Identifikation Art des Ereignisses: Schwere Störung Datum: 26. August 2014 Ort: Frankfurt/Main Luftfahrzeug: Flugzeug Hersteller / Muster: Airbus Industrie / A320 Personenschaden: keine Sachschaden: Luftfahrzeug leicht beschädigt Bodenfahrzeug schwer beschädigt Drittschaden: keiner Informationsquelle: Untersuchung durch Mitarbeiter der BFU Aktenzeichen: BFU EX005-14 Veröffentlicht: November 2014 Sachverhalt Am 26.08.2014 gegen 21:45 Uhr1 kollidierte auf dem Verkehrsflughafen Frankfurt/Main im Kreuzungsbereich des Rollweges N11 und der dortigen nördlichen Fahrstraße ein Airbus A320 mit einem Bodenfahrzeug. Personen wurden bei der Kollision nicht verletzt. Das Bodenfahrzeug wurde schwer, das Luftfahrzeug leicht beschädigt. Das Luftfahrzeug rollte weiter zur Standposition A34. 1 Alle angegebenen Zeiten, soweit nicht anders bezeichnet, entsprechen Ortszeit. - 41 - Bulletin Ereignisse und Flugverlauf Der Airbus A320 landete um ca. 21:50 Uhr auf der Piste 07L in Frankfurt/Main. An Bord des Luftfahrzeuges befanden sich sechs Besatzungsmitglieder und 165 Passagiere. Nach Aussage der Besatzung verließ das Luftfahrzeug die Piste 07L über den Rollhalt P8. Der Airbus rollte über die Rollwege P und N11. Es war dunkel, regnete stark und die Sicht war eingeschränkt. Auf dem Rollweg N11 kam es zu einer Kollision mit einem VW Caddy eines am Flughafen ansässigen Unternehmens, das Wartungs- und Versorgungsarbeiten am Flughafen Frankfurt/Main durchführte. Das Fahrzeug befuhr eine Fahrstraße, die in diesem Bereich den Rollweg N11 kreuzte. Laut Auskunft seines Vorgesetzten hatte der Fahrer einen Auftrag erledigt und befand sich auf dem Rückweg zur Werkstatt. Der Caddy fuhr von West nach Ost. Der Airbus rollte auf dem Rollweg N11 in südliche Richtung. Nach Aussage der Besatzung waren am Luftfahrzeug das Kollisionswarnlicht, das Taxi-Licht, die Navigationslichter und die Logo-Lichter eingeschaltet. Die Besatzung des Airbus hatte nach eigener Aussage eine geringfügige Erschütterung wahrgenommen, diese jedoch auf eine Unebenheit in der Oberfläche des Rollweges zurückgeführt. Der Rollvorgang wurde bis zu der vorgesehenen Standposition A34 fortgesetzt. Angaben zu Personen Verantwortlicher Luftfahrzeugführer Der 40 Jahre alte verantwortliche Luftfahrzeugführer war Inhaber einer erstmalig am 28.08.2001 in Österreich nach Teil FCL ausgestellten Lizenz für Verkehrspiloten (ATPL(A)). Die in seine Lizenz eingetragene Berechtigung zum Führen von Luftfahrzeugen des Musters A320 als verantwortlicher Luftfahrzeugführer (PIC) nach Instrumentenflugregeln (IR) war bis zum 31.03.2015 gültig. Es waren weitere Berechtigungen in die Lizenz eingetragen. Der verantwortliche Luftfahrzeugführer war im Besitz eines medizinischen Tauglichkeitszeugnisses der Klasse 1, das bis zum 28.02.2014 gültig war. Unter Auflagen war die Notwendigkeit zum Tragen einer Sehhilfe (VDL) vermerkt. - 42 - Bulletin Copilot Der 37-jährige Copilot war im Besitz einer Lizenz für Verkehrsflugzeugführer (ATPL(A)). Die Lizenz wurde erstmalig am 29.08.2002 nach Teil-FCL ausgestellt. Die eingetragene Musterberechtigung A320 als Copilot (COP) nach IR war bis zum 31.01.2015 gültig. Das medizinische Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 des Copiloten war bis zum 01.09.2015 gültig. Unter Auflagen war die Notwendigkeit zum Tragen einer Sehhilfe (VDL) eingetragen. Angaben zum Luftfahrzeug Der Airbus A320 ist ein Kurz- und Mittelstreckenflugzeug in Ganzmetallbauweise mit Mantelstromtriebwerken. Werknummer: 1504 Maximale Startmasse: 77 000 kg Spannweite 34,10 m Rumpflänge 37,57 m Triebwerke: zwei CFM International CFM56-5B4/P Gesamtflugstunden: 37 287 Gesamtlandungen: 18 995 Eine gültige Lufttüchtigkeitsbescheinigung lag der BFU vor. Das Luftfahrzeug war in Österreich zum Verkehr zugelassen und wurde von einem österreichischen Luftfahrtunternehmen betrieben. - 43 - Bulletin Meteorologische Informationen Die um 21:50 Uhr gültige Routinewettermeldung (METAR) beschrieb folgende Wetterbedingungen: Wind: 004°/07 kt Sicht: größer als 10 km Wetter: Regen Bewölkung: 3 bis 4 Achtel in 300 ft, 3 bis 4 Achtel in 800 ft, 5 bis 7 Achtel in 3 300 ft Temperatur: 15 °C Taupunkt: 15 °C Luftdruck (QNH): 1 007 hPa Zurzeit des Ereignisses herrschte Dunkelheit. Funkverkehr Die Flugsicherungsorganisation bestätigte die Übergabe des Airbus nach der Landung auf Piste 07L an die Vorfeldkontrolle (Apron) um 21:44 Uhr. Nach eigener Aussage bekam die Besatzung dort eine Rollfreigabe zu der vorgesehenen Standposition. Angaben zum Flugplatz Der Verkehrsflughafen Frankfurt/Main verfügt über drei parallele Pisten mit der Ausrichtung 250°/070°. Im Westen des Flughafens befindet sich eine Piste mit der Ausrichtung 180°. Die Piste 07L ist 2 800 m lang. Flugdatenaufzeichnung Sowohl der Flugdatenschreiber (FDR) als auch der Cockpit Voice Recorder (CVR) wurden von der BFU sichergestellt und stehen für die Untersuchung zur Verfügung.. - 44 - Bulletin FDR Hersteller: L-3COM Typ: FA 2100 Partnumber: 2100-4043-02 Serial Number: 141817 CVR Hersteller: L-3COM Typ: FA2100 Part-Number: 2100-1020-00 Serial-Number: 171331 Unfallstelle und Feststellungen am Luftfahrzeug Die Unfallstelle befand sich im nördlichen Bereich des Flughafens Frankfurt/Main auf dem Rollweg N11. Der Rollweg N11 verbindet die Rollwege P und N. Der Rollweg N11 wurde in Ost-West-Richtung von einer Fahrstraße gekreuzt. Auf der westlichen Seite des Rollweges war die Begrenzung zum Rollbereich durch das Vorschriftszeichen „Stop bei Rollverkehr“ gekennzeichnet. Das Luftfahrzeug wurde in der mittleren Rumpfsektion an der Unterseite der Belly Fairing beschädigt. Der Fuel-Drain/Vent-Mast des Hilfsaggregates (APU) war verbogen. Es befanden sich Schleifspuren und Verformungen im Bereich der Fahrwerksklappen. Eine Funkantenne war abgerissen. Das Bugfahrwerk wies Beschädigungen an der Felge und Nabe des rechten Rades auf. Das Bodenfahrzeug wurde durch den Aufprall schwer beschädigt. Das Dach wurde eingedrückt und stark verbeult. Der vordere Stoßfänger war abgerissen. Der Airbag wurde ausgelöst. Am abgerissenen Stoßfänger befand sich ein runder schwarzer Abdruck. - 45 - Bulletin APU Drain/Vent-Mast Bild: BFU - 46 - Bulletin Schaden an der Außenhaut Foto: BFU - 47 - Bulletin Rechtes Bugrad des Luftfahrzeuges Foto: BFU - 48 - Bulletin Bodenfahrzeug Frontalansicht Foto: BFU Zusätzliche Informationen Die Fahrstraßen für Bodenfahrzeuge, die Rollwege oder Leitlinien des am Boden rollenden Luftverkehrs kreuzen, sind sogenannte Rollbereichsstraßen. Rollbereichsstraßen sind durch eine versetzt gestrichelte weiße Fahrbahnbegrenzung gekennzeichnet. Auf Rollbereichsstraßen darf nur gefahren werden solange der rollende Luftfahrzeugverkehr weder behindert noch gefährdet wird. Sie können durch das Vorschriftszeichen „Stop bei Rollverkehr“ gekennzeichnet sein. In den Verkehrs- und Zulassungsregeln des Flughafens Frankfurt/Main ist vermerkt: „Rollende oder geschleppte Luftfahrzeuge einschließlich ihrer Schlepp- und Leitfahrzeuge (Follow-me) mit eingeschaltetem Rundum-Licht haben immer Vorrang […]“ - 49 - Bulletin Untersuchungsführer: Lutz Jäkel Untersuchung vor Ort: Thomas Kostrzewa, Uwe Berndt, Lutz Jäkel Anlagen Anlage1: Rollweg des Airbus zur Parkposition Anlage 2: Kreuzung Rollweg N11 mit der Rollbereichsstraße Anlage 1 Weg des Airbus von Piste 07L zur Parkposition nach Zeugenaussagen - 50 - Quelle: Google Earth Bulletin Anlage 2 Kreuzung Rollweg N11 mit der Rollbereichsstraße Quelle: Google Earth - 51 - Bulletin Die Untersuchung wird in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt und dem Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge (Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz - FlUUG) vom 26. August 1998 durchgeführt. Danach ist das alleinige Ziel der Untersuchung die Verhütung künftiger Unfälle und Störungen. Die Untersuchung dient nicht der Feststellung des Verschuldens, der Haftung oder von Ansprüchen. Herausgeber Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Hermann-Blenk-Str. 16 38108 Braunschweig Telefon Telefax 0 531 35 48 - 0 0 531 35 48 - 246 Mail [email protected] Internet www.bfu-web.de - 52 - Bulletin Zwischenbericht Identifikation Art des Ereignisses: Unfall Datum: 30. August 2014 Ort: Unterschüpf Luftfahrzeug: Flugzeug Hersteller / Muster: Cessna Aircraft Company / Cessna 182 L Personenschaden: keiner Sachschaden: Luftfahrzeug schwer beschädigt Drittschaden: leichter Flurschaden Informationsquelle: Untersuchung durch Beauftragte der BFU Aktenzeichen: BFU 3X089-14 Veröffentlicht: November 2014 Sachverhalt Ereignisse und Flugverlauf Die zur Springermaschine umgebaute Cessna 182 L startete um 20:10 Uhr 1 mit fünf Personen zu einem Absetzflug auf dem Flugplatz Unterschüpf (EDGU). Es waren zwei Tandemsprünge vorgesehen. Der Luftfahrzeugführer gab an, dass sich das Flugzeug beim Abheben aufbäumte, obwohl er das Steuer nachdrückte. 1 Alle angegebenen Zeiten, soweit nicht anders bezeichnet, entsprechen Ortszeit. - 53 - Bulletin Augenzeugen berichteten, dass das Luftfahrzeug nach dem Abheben in einem Winkel von ca. 15 Grad nach links driftete und keine Höhe gewann. Zwei der an Bord befindlichen Fallschirmspringer sagten aus, dass es nach dem Abheben zu Wellenbewegungen um die Längs- und Querachse gekommen sei. Nach ca. 20 Sekunden Flugzeit streifte die Cessna 182 L ein Maisfeld und schlug unmittelbar danach auf dem Boden auf. Die fünf Insassen blieben unverletzt und das Luftfahrzeug wurde schwer beschädigt. Flugweg und Unfallstelle Quelle: BFU/ Google Earth™ Angaben zu Personen Der 46-jährige Luftfahrzeugführer war seit dem 13.11.2013 Inhaber einer unbefristeten Lizenz für Privatpiloten PPL (A), ausgestellt nach den Regelungen der Europäischen Union. In die gemäß Teil FCL nach ICAO-Standards erteilte Lizenz war die Klassenberechtigung für einmotorige Flugzeuge mit Kolbentriebwerk (SEP land), gültig bis 13.11.2015 eingetragen. Das Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 war bis 13.12.2014 datiert. - 54 - Bulletin Die Gesamtflugerfahrung betrug 35 Stunden. Auf der Cessna 182 L hatte er ca. 13 Stunden mit 25 Landungen geflogen. Angaben zum Luftfahrzeug Die Cessna 182 L ist ein abgestrebter Schulterdecker in Metallbauweise mit regulär vier Sitzplätzen. Außer dem Pilotensitz waren für den Sprungbetrieb keine weiteren Sitze eingebaut. Das Flugzeug wurde 1968 mit der Werknummer 58691 des Herstellers Cessna Aircraft Company gebaut. Es verfügte über einen O-470-R-Motor. Die Gesamtbetriebszeit betrug 4 493 Stunden. Die letzte Prüfung der Lufttüchtigkeit erfolgte am 26.03.2014. Das Luftfahrzeug war in Deutschland zum Verkehr zugelassen und wurde von einem privaten Halter betrieben. Das Luftfahrzeug war für den Sprungbetrieb umgebaut worden, Unterlagen hierzu standen der BFU nicht zur Verfügung. Meteorologische Informationen In der Region lagen die Sichten über zehn Kilometer. Der Wind kam aus 330 Grad mit ca. drei Knoten. Die Tageshöchsttemperatur lag um 15 Grad und der Luftdruck (QNH) betrug 1 017 hPa. Die Bewölkung wurde mit einem Bedeckungsgrad von 4 Achtel in ca. 6 000 ft angegeben. Die Routinewettermeldungen (METARs) der nahe gelegenen Stationen lauteten: Niederstetten: 301800Z 27004KT 40km BKN150AC SCT250CI 19/12 Q1018= Würzburg: 301800Z 29004G06KT 60km FEW050CU SCT060SC BKN 110AC 20/13 Q1017 Funkverkehr Es bestand eine Funkverbindung mit der Flugleitung von Unterschüpf. Der Funkverkehr wurde nicht aufgezeichnet. - 55 - Bulletin Angaben zum Flugplatz Der Sonderlandeplatz Unterschüpf (EDGU) befindet sich 35 km südwestlich von Würzburg und 40 km nordöstlich von Heilbronn. Der Platz liegt in einer Höhenlage von 1 154 ft AMSL und verfügt über eine 670 m x 30 m lange Graspiste mit der Ausrichtung 080/260 Grad. Zwischen den beiden Landebahnschwellen besteht ein Höhenunterschied von 13 m mit einem Anstieg nach Westen. Zum Zeitpunkt der Störung war die Piste gemäht und trocken. Flugdatenaufzeichnung Das Luftfahrzeug war weder mit einem Flugdatenschreiber (FDR) noch mit einem Cockpit Voice Recorder (CVR) ausgestattet. Beide Aufzeichnungsgeräte waren nach den gültigen luftrechtlichen Regelungen nicht gefordert. Unfallstelle und Feststellungen am Luftfahrzeug Die Unfallstelle befand sich auf einer abgeernteten Ackerfläche ca. 330 m südwestlich des Flugplatzes. Die Längsachse der Cessna war mit dem Bug in etwa nach Norden ausgerichtet. Die Cessna war nach rechts geneigt und die rechte Tragfläche berührte den Boden. Der Rumpfunterboden war verformt, die Steuerung blockiert. Der rechte Randbogen war beschädigt, die vordere Hälfte des Randbogens und ein Teilstück des Querruders der rechten Tragfläche fehlten und lagen nordöstlich des Wracks. Der Randbogen der linken Tragfläche war verbeult. Spuren des ersten Bodenkontaktes wurden ca. 50 m nordöstlich der Endlage festgestellt. Dort war auf einer Länge von rund 10 m eine Schneise mit abgeschlagenen Pflanzenteilen am Rand einer Maiskultur vorhanden. - 56 - Bulletin Unfallstelle Foto: BFU Zwischen der Endlage der Cessna und dem Maisfeld befanden sich Spuren mit einer aufgerissenen Bodenkrume auf der ebenen Ackerfläche sowie Teile des Bug- und rechten Hauptfahrwerks. Das linke Hauptfahrwerk war gestaucht. Die Blätter des Dreiblattpropellers waren jeweils im letzten Drittel verbogen. Die Cockpithabe war teilweise abgelöst. Zwischen Cockpithaube und Rumpf befand sich ein mehrere Zentimeter breiter Spalt. An Bord befanden sich rund 140 Liter Kraftstoff (AVGAS), was 101 kg entspricht. Als weitere Zuladung (fünf Personen plus deren Ausrüstung) wurden 403 kg bestimmt. Die maximale Abflugmasse ist laut Kennblatt mit 1 270 kg angegeben. Als Gesamtmasse zum Zeitpunkt der Störung wurden 1 316 kg ermittelt. - 57 - Bulletin Die zulässige Lage des Schwerpunktes ist im Kennblatt zwischen 97,5 cm und 119,4 cm bei maximal zulässiger Masse angegeben. Die Lage des Schwerpunktes wurde mit 114,2 cm errechnet. Die Klappen wurden mit einer Stellung von 10 Grad (Klappenstellung und Bedienhebel) vorgefunden. Die Höhensteuertrimmklappe wurde in der Stellung „schwanzlastig“ und die Anzeige in der Stellung „kopflastig“ vorgefunden. Hinweise auf technische Mängel an Triebwerk und Steuerung ergaben sich bei der Untersuchung nicht. Brand Es entstand kein Brand. Untersuchungsführer: Klaus-Uwe Fuchs Untersuchung vor Ort: Fritz Dörnhöfer - 58 - Bulletin Die Untersuchung wird in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt und dem Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge (FlugunfallUntersuchungs-Gesetz - FlUUG) vom 26. August 1998 durchgeführt. Danach ist das alleinige Ziel der Untersuchung die Verhütung künftiger Unfälle und Störungen. Die Untersuchung dient nicht der Feststellung des Verschuldens, der Haftung oder von Ansprüchen. Herausgeber Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Hermann-Blenk-Str. 16 38108 Braunschweig Telefon Telefax 0 531 35 48 - 0 0 531 35 48 - 246 Mail [email protected] Internet www.bfu-web.de - 59 - Bulletin Teil 3 : Neu veröffentlichte Untersuchungsberichte www.bfu-web.de/Berichte Pos. Datum Ort Luftfahrzeug(e) 1 21.09.2011 Landshut-Ellermühle Rans / S6 Coyote II 3X157-11 November 2014 2 05.12.2012 Neustädter Bucht Eurocopter / AS 350BA CX024-12 Oktober 2014 3 27.11.2012 Wilhelmshaven Piper Aircraft / PA-28-161 Cadet 3X161-12 Oktober 2014 4 12.07.2014 Nieder-Werbe Rolladen-Schneider / LS 4-a 3X068-14 Oktober 2014 5 21.03.2013 Berlin Eurocopter / EC 155B & AS 332 L1 3X010-13 Oktober 2014 6 05.05.2014 Erkelenz DynAero / MCR-ULC CX005-14 September 2014 7 26.06.2010 Konstanz Pützer / Elster C 3X084-10 September 2014 8 09.09.2012 Backnang-Heiningen Robin / DR400-180R 3X134-12 September 2014 9 23.04.2014 Leutkirch P.P.H.U. Ekolot / KR030 Topaz 3X028-14 September 2014 10 02.04.2014 Norderney, nahe Cessna Aircraft Company / Cessna 172 N 3X016-14 September 2014 - 60 - Aktenzeichen Berichtsmonat