KA-Betriebs-Info
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KA-Betriebs-Info Informationen, Kommentare, Daten und Fakten für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Herausgegeben von der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) in Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV) und dem Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA) 37. Jahrgang Folge 3/2007 Hennef, Juli 2007 Die Kulissentauchwand Eine Alternative zur herkömmlichen Tauchwand? Einleitung Besonders in kleinen Gewässern finden sich im Uferbewuchs Toilettenpapier, Plastikfolien, Hygieneartikel und andere unästhetische Grobstoffe. Das Phänomen kann leider nur allzu oft nach einem größeren Regenereignis beobachtet werden. Für manchen Angler, Naturfreund oder einfach nur Spaziergänger ist dies kein erfreulicher Anblick. Und so mancher fragt sich nach den Ursachen. Muss das denn sein? Dies passt nicht mehr in die heutige Zeit mit unserem ökologischen Gedankengut. Eine mögliche Ursache dafür sind Einleitungen von Mischwasser aus Entlastungsanlagen (Regenüberlauf oder Regenüberlaufbecken). Hier stellt sich die Frage, ob es nicht moderne technische Möglichkeiten gibt, diese Grob- stoffe von den Gewässern fernzuhalten (Abbildung 1). Ausgangssituation Der Abwasserverband Wetzlar liegt im Lahn-Dill-Kreis in Mittelhessen. Er ist verantwortlich für die Abwasserbeseitigung der Städte Aßlar und Wetzlar. Die Siedlungsfläche beträgt insgesamt A = 2 160 ha, davon werden 520 ha im Trennsystem entwässert. Zu den Mischwasserentlastungsanlagen im Entwässerungsgebiet gehören 23 Regenüberlaufbecken mit einem Speichervolumen von insgesamt V = 20 493 m³ sowie 37 Regenüberläufe. Als Obere Wasserbehörde ist das Regierungspräsidium Gießen für den Abwasserverband die zuständige Wasserbehörde. Im Jahr 2005 beantragte der Verband die Verlängerung seiner Einleitungserlaubnis. Aus diesem Anlass überprüfte ich im Mai und Juli 2005 zusammen mit dem Abwasserverband Wetzlar 18 Mischwasserentlastungsanlagen. Neben festgestellten, einzelnen baulichen Mängeln hatten alle Mischwasserentlastungsanlagen keine Tauchwand. Inhaltsverzeichnis Die Kulissentauchwand – eine Alternative zur herkömmlichen Tauchwand? 1467 Betriebsstörungen in der Kanalisation – Behandlung von Bürgerbeschwerden – Teil 2 1470 Handbuch für UT-Berufe Band 3 „Abwassertechnik“ neu erschienen 1474 Das Explosionsschutzdokument – der Weg ist das Ziel?! 1475 Technische Regeln für die Betriebsanalytik 1478 Hohe Auszeichnung für Manfred Fischer 1481 Wir trauern um Walter Pichl 1482 Ein besonderer Nachbarschaftstag – Die Klärschlamm-Mitverbrennung in Boxberg 1482 Geänderter „Vorarbeiterlehrgang im Kanal- und Kläranlagenbetrieb“ erfolgreich durchgeführt 1483 Abb. 1: Die Gitterstäbe einer Mischwasserentlastungsanlage sind voller Toilettenpapier KA-Betriebs-Info 2007 (37) Nr. 3 DWA-Publikationen 1484 DWA-Veranstaltungskalender Oktober bis November 2007 1485 1467 Dies ist nicht verwunderlich, stellt doch die DWA im Arbeitsblatt ATV-A 166 unter Ziffer 6.6 fest: „In der Vergangenheit wurde vom Einbau von Tauchwänden, Rechen und Sieben an Entlastungsanlagen aus hydraulischen Gründen oder wegen der damit verbundenen Wartung abgeraten. Zwischenzeitlich werden bei Neubauten an Entlastungsschwellen jedoch grundsätzlich Tauchwände angeordnet.“ sind. Ihr Wirkungsgrad sinkt mit steigendem Volumenstrom. Die angetroffenen Situationen waren für eine langfristige Verlängerung der Einleiteerlaubnis nicht mehr akzeptabel. Die vorhandenen Regenüberläufe waren teilweise ziemlich schmal. Die Schwellenhöhe war oft niedriger als 0,5 des Zulaufkanals (ATV-A111, Ziff. 3.2), und teilweise war auch der Beton sanierungsbedürftig. Allerdings war schnell erkennbar, dass bei den bestehenden Regenüberläufen der Einbau von Tauchwänden nicht möglich war (Abbildung 2). Verbesserungsmaßnahmen Diese beiden Aussagen galt es zu beachten. Die Forderung nach einem Neubau der Regenüberläufe war unter diesen Gesichtspunkten kaum zu rechtfertigen. Was also tun? Durch einen Fachkollegen wurde ich auf die Kulissentauchwand der Firma bgu aufmerksam. Sie ist eine Sonderform einer Tauchwand (patentrechtlich geschützt), die einen nachträglichen Einbau in vorhandene Entlastungsbauwerke ermöglicht. Ich ließ mir Unterlagen und eine Referenzliste zusenden und unterrichtete den Abwasserverband davon. Da dem Verband die Verbesserung der Gewässersituation an den Auslaufstellen ein wichtiges Anliegen ist, informierte er sich bei einem auf der Referenzliste genannten Unternehmensträger. Die Auskunft war sehr positiv. Daraufhin stimmte der Abwasserverband folgender Sanierungsforderung der Wasserbehörde zu: „Bis spätestens zum 30. Juni 2006 ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Rückhaltung von aufschwimmenden Feststoffen und anderem unansehnlichem Material gewährleistet ist. Dies kann nach den hier vorliegenden Erkenntnissen z. B. durch den Einbau einer Kulissentauchwand erreicht werden.“ Der Abwasserverband begann auch zügig mit der Verwirklichung und ließ für jeden Regenüberlauf eine Einbauzeichnung fertigen. Die erforderliche Sanierung beinhaltete nämlich vereinzelt einen höheren Drosselabfluss, eine höhere Überlaufkante und eine Betonsanierung. Ab- Abb. 2: Regenüberlauf R8P links: Rohrdrossel DN 200, rechts: Ablaufkanal DN 600 Bei Mischwassereinleitungen wird die Rückhaltung von aufschwimmenden Feststoffen und anderem unansehnlichem Material nach den Regeln der Technik gefordert (DIN EN 752, Teil 4, Kapitel 12.3., ATV-A 166, Ziffer 6.6). ATV-A 166 weist allerdings unter Ziffer 6.6.1 auch darauf hin, das an Streichwehren Tauchwände für die Rückhaltung von Grobstoffen nur bedingt geeignet Abb. 3: Einbauzeichnung 1468 KA-Betriebs-Info 2007 (37) Nr. 3 Abb. 4: Regenüberlauf R9C – vor dem Umbau, links: Rohrdrossel DN 400, rechts: Entlastungskanal DN 1400 Abb. 5: Nach dem Umbau, links Rohrdrossel DN 400, rechts Kulissentauchwand weichend von der Vorgabe des Herstellers plante der Verband, die Kulissentauchwand zur Abwasserseite hin bündig anzuordnen (Abbildung 3). Dies hat den Vorteil, dass die Abwasserzulaufseite nicht eingeengt wird. Ablagerungen können sich somit nicht unterhalb der Kulissentauchwand bilden. Nachdem die Regenüberläufe baulich saniert und die Schwelle für den Einbau vorbereitet war, erfolgte ein problemloser Einbau der Kulissentauchwände. Ein Beispiel zeigen die Abbildungen 4 und 5. Der Regenüberlauf R9C liegt im Stadtteil Dahlheim der Stadt Wetzlar. Er hat eine Länge von 7,37 m und eine Breite von 2,94 m. Ergebnis An dem Regenüberlauf ist die Wirkung der Kulissentauchwand gut erkennbar (Abbildung 6). Bei starken Regenfällen fließt das aufgestaute Abwasser durch die Schlitze der Kulissentauchwand. Die an der Oberfläche schwimmenden Grobstoffe werden zurückgehalten und gelangen zur Kläranlage. Die Gewässer werden somit weniger verunreinigt. Nach den bisherigen Erfahrungen des AbwasserKA-Betriebs-Info 2007 (37) Nr. 3 1469 verbandes verursachen die Kulissentauchwände keinen zusätzlichen Wartungsaufwand. Die positiven Erfahrungen haben den Abwasserverband veranlasst, bei allen Mischwasserentlastungsanlagen die Kulissentauchwände einzubauen. Autor Dipl.-Ing. (FH) Hans-Jürgen Hering Regierungspräsidium Gießen Marburger Straße 91 35396 Gießen E-Mail: [email protected] Abb. 6: An den zurückgehaltenen Ablagerungen wird die Wirksamkeit der Kulissentauchwand gut sichtbar Betriebsstörungen in der Kanalisation Behandlung von Bügerbeschwerden – Teil 2*) 1 Bürgeranruf: „Ich möchte einen eigenen Kanalanschluss!“ Gemeinsame private Leitungen werden oftmals bei Reihenhäusern, „Pfeifenstielgrundstücken“ und bei Sammelgaragen angeordnet. Gründe für eine gemeinsame Leitung: z Kostenersparnis, z Zeitersparnis beim Neubau, z geringere Abhängigkeit von der öffentlichen Kanalisation, z günstigere Rückstauebene, z gleiche Interessen der Bauherren bei späterer Grundstücksteilung. Gründe gegen eine gemeinsame Leitung: z im Wartungsfall sind die Kosten nicht ordentlich geregelt, z kein Schuldiger im Schadensfall (z. B. Verstopfung, Scherbenbruch, Kanalsetzung), z keiner fühlt sich verantwortlich (z. B. für Fehlverhalten und Fehleinleitungen), z gemeinsames Eigentum erschwert eventuelle An- und Umbauten am Wohnhaus, z erschwerte Beleihung und Grundbuchbelastung, z bei Änderung der Entwässerungsleitungen ist die Zustimmung aller Anwohner erforderlich. In Abbildung 1 ist eine Reihenhausanlage mit einer gemeinsamen Entwässerungsleitung und drei möglichen *) Teil 1 ist in KA-Betriebs-Info, Folge 2/2007, Seite 1448, erschienen 1470 KA-Betriebs-Info 2007 (37) Nr. 3 Abb. 1: Reihenhaus mit unterschiedlichen Schadensstellen Schadensstellen dargestellt. Diese Schäden haben unterschiedliche Auswirkungen auf das Verhalten der Anwohner. Schadensstelle 1: Nur der oberste Hauseigentümer ist von dem Schadensfall betroffen. Er wird wohl von keinem Miteigentümer einen Beitrag erwarten können, denn die übrigen Häuser können ihr Abwasser weiterhin ableiten. Schadensstelle 2: Die Unterlieger werden an Maßnahmen am Kanal oberhalb der Schadensstelle kein Interesse haben. Die Solidargemeinschaft ist recht klein und wenig effektiv. Schadensstelle 3: Alle Anlieger sind an der Ableitung des Abwassers interessiert. Deshalb wird es für die Behebung dieses Schadens Einvernehmen geben. Möglicherweise besteht auch für die am weitesten gehende Lösung, einen eigenen Anschluss für jedes Reihenhaus vorzusehen, großes Interesse. In diesem Fall könnte bei Kostenübernahme dem Wunsch der Bürger nach einem eigenen Hausanschluss entsprochen werden. Hier könnten sogar technisch alle Hauseigentümer einen eigenen Hausanschluss bekommen (gestrichelt blaue Anschlüsse). 2 Rechtliche Fragen gemeinsamer Leitungen z Duldung (Existenz, Wartung, Reparatur), z Durchsetzung eigener Interessen, z Wie werden im Schadensfall die Kosten verteilt? Nach – dem Verursacherprinzip? – der Betroffenheit? – der Grundstückslage? z Eine Eintragung in das Grundbuch oder in das Baulastverzeichnis ist unbedingt erforderlich. Die Rechtsnachfolge bei Vereinbarungen über gemeinsame Leitungen muss geregelt sein. 2.1 Bürgeranruf: „Mein Nachbar leitet das Regenwasser/das Wassergerinne über mein Grundstück!“ Lösung: Diese Beschwerde ist berechtigt. Es ist nicht zulässig, das Regenwasser über das Grundstück des Nachbarn zu leiten. Deshalb muss der Nachbar Abhilfe schaffen, wenn er sein Grundstück in der Geländestruktur verändert oder befestigt hat. Sollte das oberliegende Grundstück in seiner natürlichen Hanglage unverändert sein, muss der Unterlieger den natürlichen Abfluss des Oberflächenwassers dulden. KA-Betriebs-Info 2007 (37) Nr. 3 1471 2.2 Bürgeranruf: „Mein Nachbar leitet Schmutzwasser über mein Grundstück – sein Kontrollschacht ist verstopft.“ Lösung: Auch hier ist die Beschwerde berechtigt. Der Nachbar muss Abhilfe schaffen. Zum Thema Kanalverstopfung wurde schon Einiges in Teil 1 dieses Beitrags (dort: Punkt 4.2) ausgeführt. z Erneuerung des Kanals und z Entfernung des Baumes. z Der Geschädigte kann fordern, dass die Wurzeln bis zur Grundstücksgrenze abgeschnitten werden. Grundsatz: 2.3 Bürgeranruf: „Der Regenwassersickerschacht meines Nachbarn ist verstopft.“ Die Wurzeln allein im Kanal abzuschneiden nützt nichts, da sie wegen des guten Wasserangebotes sofort wieder nachwachsen. Die Muffen des Kanals sollten wurzelfest ausgebildet sein. Lösung: 3 Die Beschwerde ist wiederum berechtigt. Wenn der Regenwassersickerschacht seine Funktion nicht mehr erfüllt, kann das Regenwasser nicht ordnungsgemäß abgeleitet werden. Der Nachbar muss Abhilfe schaffen, siehe Punkt 2.1. Der Sickerschacht sollte mehr als 5,0 m vom Gebäude und auch vom Nachbargebäude entfernt sein, um feuchte Keller- oder Garagenwände zu vermeiden. 2.4 Bürgeranruf: „Der Baum meines Nachbarn wächst in meinen Kanal hinein.“ Lösung: Die Beschwerde ist berechtigt. In Deutschland gilt in dieser Frage nicht das Eigentumsrecht, sondern das „Verursacherprinzip“, nach dem jemand für einen Schaden haftet, wenn er ihn verursacht hat. Der Eigentümer des Baumes muss also Abhilfe schaffen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Baum im öffentlichen oder privaten Besitz ist oder ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Kanal handelt (Abbildung 2). Abhilfe kann unter Umständen auch bedeuten: 1472 Abb. 2: Wurzelwerk im Kanal Bürgeranruf: „Der Kanaldeckel klappert!“ Lösung: Mit einem herzlichen Dank an den Bürger wird das sofort erledigt, indem ein „Anti-Klapper-Ring“ in die Deckelauflage eingelegt wird. Neue Schachtdeckel können gleich mit fest eingebauter Dämpfungseinlage bestellt werden. 4 Bürgeranruf: „Es bilden sich Pfützen in der Fahrbahn. Der Straßeneinlauf ist verstopft!“ dann meist wegen mangelhafter Verdichtung des Untergrundes und/oder des Schachtseitenbereiches gesetzt. Die Schächte setzen sich wegen z mangelnder Verdichtung des Untergrundes, z fehlenden Betonmörtels zwischen Ausgleichringen und Rahmen. Die Abbildungen 3 bis 7 zeigen einige typische Setzungsschäden bei Kontrollschächten. Lösung: Mit einem herzlichen Dank an den Bürger werden die betroffenen Straßeneinläufe so bald wie möglich gereinigt. 5 Bürgeranruf: „Die LKW hoppeln über die Kanaldeckel!“ Meistens liegen Schäden an den Kontrollschächten vor, wenn bei relativ hoher Geschwindigkeit leere LKWAnhänger über die Kontrollschächte hoppeln. Der Kontrollschacht hat sich Abb. 3: Setzungsschaden KA-Betriebs-Info 2007 (37) Nr. 3 6 Fazit Das Anliegen des Bürgers ist zügig zu bearbeiten. Soweit es zweckmäßig ist, sollte mit ihm ein Ortstermin vereinbart werden. Auch weiterhin ist mit dem Bürger Kontakt zu halten. Er muss merken, dass sein Problem ernst genommen und er betreut wird. Die Lösung sollte gute Qualität beinhalten. Allerdings ist es auch wichtig, frühzeitig mit dem Bürger über die Kosten zu sprechen. Abb. 4: Sanierte Schachtabdeckung, Mischgut quadratisch mit Fugenverguss, jedoch ohne Markierung und mit neuen Schäden Die Bearbeitung des Bürgeranliegens ist ein wirkungsvolles Mittel, gute Öffentlichkeitsarbeit zu leisten. An ihr wird der Öffentliche Dienst gemessen. Aber auch das richtige Verhalten gegenüber unberechtigten Vorwürfen will gelernt sein. Haltlose Beschwerden sollten selbstbewusst zurückgewiesen werden, wenn deutlich wird, dass man nur als „Müllabladeplatz“ nachbarlicher Streitigkeiten benutzt werden soll. Autor Abb. 5: Billigstsanierung – Ursache nicht behoben Abb. 6: Sanierte Schachtabdeckung, Pflaster mit Bitumenverguss, die Markierung fehlt Dipl.-Ing. Norbert Müller Konzenbergstraße 14 78573 Wurmlingen Tel. ++49(0)74 61/7 57 65 E-Mail: [email protected] Norbert Müller war Lehrer der ersten Stunde bei den DWA-Kanal-Nachbarschaften in Baden-Württemberg. Er betreute die beiden Nachbarschaften Landkreis Tuttlingen und Sigmaringen. Aus Altersgründen hat er in diesem Jahr seine Tätigkeit beendet. Er wurde am 28. März 2007 in Stuttgart vom Landesverbandsvorsitzenden Wolfgang Schanz für seine 15-jährige Tätigkeit geehrt und verabschiedet. Wir schließen uns gerne den Glückwünschen an. Wir hoffen aber auch, dass Norbert Müller neben seinen Reisen mit dem Wohnwagen noch Zeit findet, über seine Erfahrungen im Kanalbetrieb in weiteren Beiträgen für unser Blatt zu schreiben. Die Redaktion Abb. 7: Gelungene Sanierung – eingewalzte „selbstnivellierende Schachtabdeckung“ KA-Betriebs-Info 2007 (37) Nr. 3 1473 Handbuch für UT-Berufe Band 3 „Abwassertechnik“ neu erschienen 8. Auflage, eine umfassende Neubearbeitung Als ich vor zwei Jahren gebeten wurde, als Autor für das erfolgreiche Handbuch für Umwelttechnische Berufe einzusteigen, war dies für mich eine große Ehre. Es ist eine besondere Herausforderung, den Platz des leider vor fünf Jahren verstorbenen Pioniers Erwin Stier angeboten zu bekommen, um seine Aufgabe in diesem erfolgreichen Autorenteam zu übernehmen. Aber es sollten ja nur eine Auflage aktualisiert und die Erkenntnisse der letzten vier Jahre eingearbeitet werden. Außerdem bin ich seit über 15 Jahren in der bayerischen Wasserwirtschaft tätig und sollte daher das nötige Rüstzeug mitbringen. Doch wie es so geht bei einer Überarbeitung, es kommt schnell eines zum andern. Mir war es nicht bewusst, was hier an Arbeit auf mich zukommt. Die rasante Entwicklung im Umweltschutz erforderte es nämlich, dass in der Berufsausbildung der Fachkraft für Abwassertechnik die Lerninhalte den Veränderungen am Arbeitsplatz angepasst werden mussten. So sollte auch die 8. Auflage grundlegend überarbeitet werden, denn die Neuerungen der letzten Zeit waren beachtlich. Einige Beispiele der neuen Themenbearbeitung: z Die Aufgaben des Gewässerschutzes in der Wasserwirtschaft sind neu formuliert und an die Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie angepasst worden. z Die Regenwasserbewirtschaftung mit ihrer ökologischen und ökonomischen Bedeutung ist zu einem neuen Schwerpunkt im Umweltbereich geworden. z Über Geruchsprobleme im Kanalbetrieb wird immer häufiger berichtet. Lösungsmöglichkeiten dazu sind neu aufgenommen. Auch die fachgerechte Schädlingsbekämpfung, insbesondere der Ratten, ist von Bedeutung. z In der Analytik gibt es Neuentwicklungen bei der TOCMessung, den Sauerstoffmesssonden und vor allem auch bei der Online-Messtechnik. z Das Schwerpunktthema „Elektrotechnik“ wurde wesentlich erweitert. z Die rechtlichen Verschärfungen bei der Deponierung organischer Abfälle führten zu einer Neuorientierung in der Frage des Verbleibs der Reststoffe. z Das neue Arbeitsschutzgesetz stärkt die Verantwortung des Arbeitgebers. Die Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung, der Unterweisung oder des Explosionsschutzdokuments wurden wesentlich vertieft. z Mehr Raum erhält die P-Fällung. Die Wärmegewinnung aus Abwasser ist ein neues Thema, ebenso die Auswirkungen der Siloxane im Faulgas. Die Möglichkeiten der Fremdwassermessungen wurden erweitert. z Der Einsatz der Drehkolbengebläse ist neu beschrieben. Ursachen und Lösungsmöglichkeiten bei Druckverlusten im Betrieb mit der feinblasigen Druckbelüftung werden erläutert. z Die Fachbegriffe und Kurzzeichen sind an das DWARegelwerk angepasst und die Gesetzestexte aktualisiert. Neben diesen Neubearbeitungen war es mein besonderes Anliegen, auch das Bildmaterial zu erweitern, um die technischen Einzelheiten besser zu veranschaulichen. Das Ergebnis ist, dass 200 zusätzliche Bilder in das Werk eingearbeitet wurden. Mit insgesamt 637 Seiten ist es ein hervorragendes Nachschlagewerk geworden, das auf keiner Abwasseranlage und bei keiner Entwässerungsbehörde fehlen sollte. Natürlich möchte ich mich an dieser Stelle bei meinen Mitautoren Dr.-Ing. Heinz-Christian Baumgart und Dipl.-Ing. (FH) Manfred Fischer bedanken, die mich in diese neue Aufgabe eingeführt und einen wesentlich Anteil daran haben, dass dieses Grundlagenwerk so attraktiv geworden ist. Interessenten können das Buch bestellen bei der DWA-Bundesgeschäftsstelle, Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef; Tel. (0 22 42) 872-333, Fax 872-100, E-Mail: [email protected] H.-C. Baumgart., M. Fischer, H. Loy, Handbuch für Umwelttechnische Berufe, Band 3: Abwassertechnik, 8. Auflage, F. Hirthammer Verlag, Oberhaching, 2007, 637 Seiten, DIN A5, 68,00 Euro, ISBN 978-3-88721-190-5 Autor Dipl.-Ing. (FH) Hardy Loy Bayerisches Landesamt für Umwelt Bürgermeister-Ulrich-Straße 160 D-86179 Augsburg Tel.++49 (0)8 21/90 71-57 44 E-Mail: [email protected] 1474 KA-Betriebs-Info 2007 (37) Nr. 3 Das Explosionsschutzdokument – der Weg ist das Ziel?!*) Spätestens seit dem 31. Dezember 2005 sind Betreiber abwassertechnischer Anlagen verpflichtet, ein Explosionsschutzdokument zu erstellen. Für neu zu errichtende Anlagen musste bereits mit Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom 27. September 2002 [1] ein solches Dokument vorliegen. Bei vielen Betreibern besteht jedoch große Unsicherheit, wie das Explosionsschutzdokument aussehen muss, wer es erstellen kann oder darf bzw. ob und gegebenenfalls welches Dienstleisters man sich bedienen sollte. Dies hat leider in vielen Fällen dazu geführt, dass bis heute keine oder keine geeigneten Explosionsschutzdokumente vorliegen. Das stille Verharren kann allerdings unangenehme Folgen haben. Die Aufsichtsbehörden haben in einigen Bereichen bereits begonnen, die betrieblichen Explosionsschutzdokumente zu prüfen. Spätestens aber im Genehmigungsverfahren für neue Anlagen oder bei wesentlichen Änderungen bestehender Anlagen wird das Explosionsschutzdokument eingefordert, so zumindest die Verwaltungspraxis in Nordrhein-Westfalen. Wirklich ernst wird es natürlich, wenn es zu einem Explosionsereignis mit Personenschaden kommt (Abbildung 1). Bei der unweigerlich folgenden Untersuchung seitens der Aufsichtsbehörden wird immer zuerst die Frage nach der gesetzlich geforderten Dokumentation gestellt, und dazu gehört das Explosionsschutzdokument. Die inhaltliche Aufklärung der Ursachen tritt im Vergleich dazu leider zunächst oft in den Hintergrund. ein Thema gewesen, auch die dazugehörige Dokumentation in Form des Ex-Zonenplans gehört schon seit vielen Jahren als Forderung der Unfallverhütungsvorschrift „Abwassertechnische Anlagen“ zum Standardprogramm. In der Praxis zeigt sich jedoch oft das Problem, dass Planer, Ausrüster und Betreiber ihren Beitrag zum Explosionsschutz geleistet haben, ohne dass sich diese Maßnahmen zu einem über die Jahre konsequent verfolgten Gesamtkonzept zusammenfügen. Das Erstellen eines Explosionsschutzdokuments bietet hier die Möglichkeit, den gewachsenen Explosionsschutz in seiner Gesamtheit auf den Prüfstand zu stellen. Als Unterstützung stehen zahlreiche Hilfsmittel zur Verfügung. Dabei lassen sich zwei Arten unterscheiden. Viele, auch über das Internet verfügbare, Muster-Explosionsschutzdokumente bestehen aus vorgefertigten Listen, in die lediglich Angaben eingetragen und durch Ankreuzen die Schutzmaßnahmen dargestellt werden müssen. Diese „Checklisten“-Dokumente bergen jedoch vor allem in der Hand des Nutzers mit nur begrenzten Fachkenntnissen ein Risiko: Sie sind schnell bearbeitet und suggerieren dadurch eine Sicherheit, der sie oft nicht gerecht werden. Sowohl beim Ausfüllen als auch beim späteren Nutzen können die Inhalte leicht missverstanden werden. Als Beispiel sei die technische Lüftung genannt. Sie wird meist als Explosionsschutzmaßnahme in den Checklisten abgefragt. Nicht jede technische Lüftung ist aber eine technische Lüftung im Sinne des Explosionsschutzes. Neben dem Ventilator und Abb. 1: Die gewaltige Kraft einer Gasexplosion Für die Praxis sollte das Explosionsschutzdokument von den Betreibern jedoch eher als Chance begriffen werden. Maßnahmen zur Vermeidung von Explosionsgefahren sind für Betreiber abwassertechnischer Anlagen „schon immer“ Mehrfach informierten wir über die Bedeutung des Explosionsschutzes und die Verpflichtung des Betreibers einer Kläranlage, einen Nachweis darüber zu führen (Folgen 4/2005, Seite 1344, und 1/ 2006, Seite 1357). Die Diskussionen in den KläranlagenNachbarschaften zeigen aber, dass vielfach die Meinung besteht, dies sei eine freiwillige Angelegenheit. Andere meinen, dass erst die Behörden tätig werden müssen, und erwarten eine Anweisung. Das ist aber nicht so! Im folgenden Beitrag wollen wir deshalb nochmals dieses Thema aufgreifen. *) KA-Betriebs-Info 2007 (37) Nr. 3 1475 dem Luft führenden System gehören zum Beispiel nachvollziehbare Auslegungsdaten und damit ein ausreichender Luftaustausch sowie eine Funktionsüberwachung zur technischen Lüftung als Explosionsschutzmaßnahme. Der ungeübte Nutzer kommt schnell in die Versuchung, beispielsweise seinen Einbauventilator in der Wand des Rechengebäudes als technische Lüftung zu werten, das Kreuz in der Checkliste an der falschen Stelle zu machen, ohne sich die Folgen klar vor Augen zu führen. Zwei aus Autorensicht gelungene Varianten der abwasserspezifischen Hilfsmittel stehen jedoch zur Verfügung: Der Arbeitsbehelf 36 des ÖWAV [2] sowie der Arbeitsbericht der DWA-Arbeitsgruppe KA-11.4 (Abbildung 2) [3]. sogar ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zum Teil bestehende betriebliche Dokumente als Verweisziele ausreichen, sofern sie inhaltlich den Forderungen genügen. Letztlich also eine Einladung, nicht alles wieder neu aufzuschreiben, sondern eine intelligente, an die bestehende betriebliche Dokumentation angepasste Form zu finden. Mit dem Arbeitsbericht sollte den Betreibern genau dieser Weg erleichtert werden, indem die für den Explosionsschutz abwassertechnischer Anlagen notwendigen Grundlagen, beispielsweise die relevanten sicherheitstechnischen Kennwerte, aufgezeigt werden, für die Gestaltung des eigenen Dokuments aber keine Vorgaben gemacht werden. Im Anhang sind zwei Explosionsschutzdokumente als beispielhafte Umsetzungen enthalten. Auch hier enthält der Anhang weitere Hilfsmittel, die unmittelbar in der betrieblichen Praxis eingesetzt werden können. Wie nun der einzelne Betreiber zu seinem oder seinen Explosionsschutzdokumenten kommt, ist selbstverständlich von den jeweiligen Gegebenheiten abhängig. Grundsätzlich richtet sich die Forderung der BetrSichV an den Betreiber; er ist also für die Erstellung verantwortlich. An die Qualifikation des Erstellers sind keine besonderen Anforderungen formuliert. Abb. 2: Der DWA-Arbeitsbericht zur Erstellung von Explosionsschutzdokumenten Der Arbeitsbehelf 36 kombiniert Checklisten mit den notwendigen Erläuterungen und konkreten Arbeitshilfen. Dabei wird vor allem viel Wert auf die gegebenenfalls vorhandene Faulgasanlage gelegt und auch die organisatorischen Schutzmaßnahmen nicht vergessen. Einziger Nachteil dieser Veröffentlichung sind die sich vom deutschen Recht unterscheidenden Rechtsgrundlagen und die zum Teil abweichende Terminologie in Österreich. Das liegt allerdings in der Natur der Sache. Mit dem DWA-Arbeitsbericht „Erstellung von Explosionsschutzdokumenten für abwassertechnische Anlagen“ wurde bewusst ein Weg abseits der Vorgabe von Musterdokumenten eingeschlagen. Die Betriebssicherheitsverordnung gibt, ebenso wie die BGR 104 „Explosionsschutz-Regeln“ (BGR: Berufsgenossenschaftliche Regeln), keine Form für das Explosionsschutzdokument vor. Es wird 1476 Aus der Erfahrung hat sich gezeigt, dass eine Vergabe der kompletten Leistungen an externe Dienstleister in Form eines „Rundum-Sorglos“-Paketes oft teuer und nicht immer zielführend ist: Die meisten der notwendigen Eingangsinformationen sind nur dem Betriebspersonal bekannt und müssen daher vom Dienstleister erst abgefragt werden. Eine Begehung der örtlichen Gegebenheiten, oft mit Aufnahme der betrieblichen Randbedingungen und selbstverständlich in Begleitung des Betriebspersonals, ist ebenfalls erforderlich. Das fertige Dokument wird dann als Entwurf zum Korrekturlesen zur Verfügung gestellt. Im Ergebnis sind meist in zum Teil erheblichem Umfang personelle Kapazitäten für ein solches „Rundum-Sorglos“-Paket zur Verfügung zu stellen. Andererseits besteht für den Fall, dass die Erstellung des Explosionsschutzdokuments nicht eng begleitet wird, die Gefahr, dass letztlich Teilbereiche, insbesondere organisatorische Maßnahmen, ausgeklammert werden oder sogar ein an der betrieblichen Praxis völlig vorbei gehendes Dokument entsteht. Zudem fällt die anschließende praktische Umsetzung ungleich schwerer, wenn man sich erst mit dem fertigen Dokument befasst, ohne den Weg begleitet zu haben. Externe Dienstleister und damit spezielles Fachwissen haben selbstverständlich ihren wichtigen Platz bei der Erstellung von Explosionsschutzdokumenten. Im Hinblick auf eine optimale Nutzung der weiter oben als Chance beschriebenen Aufgabe wird seitens des Autors daher ein anderer Weg vorgeschlagen: Beschäftigen Sie als Betriebsleiter oder Abwassermeister sich auf Basis des DWAArbeitsberichtes oder des Arbeitsbehelfs 36, der BGR bzw. GUV-R 104 und der Beispielsammlung für abwassertechnische Anlagen (GUV-I 8594 bzw. BGI 5033) (BGI: BGInformation) mit dem Explosionsschutz Ihrer Anlage(n). Sichten Sie Ihre Unterlagen und erstellen Sie ein an Ihre Betriebsdokumentation, zum Beispiel die Betriebsanweisung der Kläranlage, angepasstes Explosionsschutzdokument (Abbildung 3). Vielleicht reicht es sogar, wenn Sie Ihrer Betriebsanweisung ein Kapitel hinzufügen?! In einem zweiten Schritt bedienen Sie sich dann eines externen Dienstleisters, der Ihnen nach einer eigentlich nur für neue Anlagen vorgeschriebenen Prüfung der Arbeitsplätze in explosionsgefährdeten Bereichen nach Anhang 4 KA-Betriebs-Info 2007 (37) Nr. 3 konzept inhaltlich prüft. Damit haben Sie einerseits durch die eigene Einarbeitung ein individuell angepasstes Dokument mit nachhaltigem Nutzen für über den Tag der Fertigstellung hinausgehenden Explosionsschutz und andererseits die notwendige Sicherheit, dass sowohl Ihr Dokument als auch Ihr Konzept sach- und fachgerecht ist. Verantwortlich für das Explosionsschutzdokument bleibt letztlich immer der Betreiber. Daher bietet es sich an, diese Verantwortung auch selbst wahrzunehmen, soweit es die sonstigen betrieblichen Randbedingungen zulassen. Die Hilfsmittel dazu sind vorhanden, und das Thema ist wichtig genug: Auch wenn das Ereignis „Explosion“ selten ist; die Folgen sind doch oft so schwer, dass sich insgesamt wieder ein hohes Risiko ergibt (Abbildung 4). Literatur Abb. 3: Beispiel einer Betriebsanweisung A.3.8 BetrSichV bzw. TRBS 1201 [4] helfen kann, dem ExDokument den letzten Schliff zu geben, und gleichzeitig das dem Dokument zugrunde liegende Explosionsschutz- [1] Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom 27. September 2002, www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Arbeitsschutz/ gesetze,did=26670.html, http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/betrsichv/gesamt.pdf [2] ÖWAV-Arbeitsbehelf 36 „Praxishilfe zum Erstellen des Explosionsschutzdokuments (ExSD) für abwassertechnische Anlagen (Kanal- und Kläranlagen)“, Wien, Mai 2006 [3] DWA-Arbeitsbericht „Erstellung von Explosionsschutzdokumenten für abwassertechnische Anlagen“, Hennef, September 2005 Für DWA-Mitglieder kostenloser Download vom Mitgliederbereich der DWA-Website (www.dwa.de, www.itrust.de/atv/online_plus/ oplus/arbeitsbericht/KA11-4_ex-schutz.pdf) [4] Technische Regeln für Betriebssicherheit, TRBS 1201, Teil 1: Prüfen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und Überprüfung von Arbeitsplätzen in explosionsgefährdeten Bereichen, Dezember 2006, www.baua.de/nn_5846/de/Themenvon-A-Z/Anlagen-und-Betriebssicherheit/TRBS/pdf/TRBS-1201Teil-1.pdf Autor Abb. 4: Das war einmal ein Gasbehälter KA-Betriebs-Info 2007 (37) Nr. 3 Dipl.-Ing. Frank Büßelberg Wasserverband Eifel-Rur Postfach 10 25 64 52325 Düren E-Mail: [email protected] 1477 Es ist soweit! Technische Regeln für die Betriebsanalytik Mit dem neuen Arbeitsblatt DWA-A 704 „Betriebsmethoden für die Abwasseranalytik“ wurde eine über 30 Jahre dauernde Entwicklung in der Betriebsanalytik abgeschlossen. Ihre fachgerechte Anwendung gehört jetzt zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Von Grobbestimmungen, Schnelltests über Feldmethoden haben sich die Betriebsmessungen immer weiter verbessert und an Bedeutung gewonnen (Abbildung 1). Heute stehen sie nahezu gleichwertig neben den Referenzmessungen, ohne dass es hierzu Normen bedurfte. Einziger Schwachpunkt war die Frage nach dem Nachweis der Zuverlässigkeit und der Qualität. Inwieweit sind die Messergebnisse glaubhaft? Qualitätsgesicherte Durchführung von Betriebsmethoden Um den analytischen Gesamtaufwand bei der Selbstüberwachung zu reduzieren, wurden die Betriebsmethoden entwickelt. Sie ermöglichen es, kurzfristig auf betriebliche Erfordernisse zu reagieren. Das Arbeitsblatt zeigt, wie das Personal die Betriebsmethoden zuverlässig und sicher anwenden kann (Abbildung 2). Die Besonderheit des Systems ist, dass es durch die eigene Definition „betrieblicher Festlegungen“ auf die Anforderungen der jeweiligen Anlage zugeschnitten werden kann und damit viel praxistauglicher ist als ein starres Konzept. Abb. 1: Ein gutes Labor allein reicht nicht – die Messergebnisse müssen qualitätsgesichert sein Das neue Regelwerk gibt die Antwort darauf. Es erhebt den Anspruch, dass dieser Qualitätsnachweis bei Anwendung des Arbeitsblattes erbracht wird. Entscheidend dafür ist, dass die Durchführung und Dokumentation der Messungen vereinheitlicht wurde. Mit Hilfe von elf Musterkarten ist es möglich, die Vielfalt der Betriebsanalytik so abzudecken, dass nahezu jeder Anwendungsfall berücksichtigt werden kann. 1478 Abb. 2: Fachgerechte Anwendung der Betriebsmethoden IQK-Karten als Arbeitshilfen IQK steht für Interne Qualitätskontrollen. Dieser Ausdruck ist in den letzten Jahren zu einem festen Begriff in der Betriebsanalytik geworden. Durch Musterkarten (IQK-Kar- KA-Betriebs-Info 2007 (37) Nr. 3 ten) sowie umfangreiche Erläuterungen erleichtert das Arbeitsblatt die Anwendung. Mit insgesamt elf IQK-Karten stehen Bausteine zur Verfügung, die je nach den Anforderungen der betreffenden Anlage individuell zusammengestellt werden können: z IQK-Karte 1: Überblick aller durchgeführten Qualitätssicherungsmaßnahmen, z IQK-Karte 2: Festlegung von Kontrollhäufigkeiten, Toleranzen und Qualitätszielen, z IQK-Karte 3: Regelmäßige Mehrfachbestimmungen einer Probe, z IQK-Karte 4: Messen von Standardlösungen, z IQK-Karte 5: Überprüfung der Plausibilität durch Verdünnung und Aufstockung, z IQK-Karte 6: Vergleichsmessungen mit Betriebsmethoden anderer Anlagen, z IQK-Karte 7: Parallelmessungen zur Referenzmethode, z IQK-Karte 8: Randbedingungen zur Probenahme, Vorbehandlung und Messung, z IQK-Karte 9: Kontrolle und Wartung der Geräte, Kontrolle der Reagenzien, z IQK-Karte 10: Aktuelle Übersicht über die Qualifikation des Personals, z IQK-Karte 11: Bewertung der Qualitätskontrolle, Dokumentation. Die Karten 1, 2, 8, 9, 10 und 11 haben allgemeinen, übergreifenden Charakter. Dagegen sind die Karten 3 bis 7 methodenbezogen auszufüllen, das heißt, der Anwender muss für jeden zu bestimmenden Parameter eine Karte anlegen. Anhand dieses Systems kann sich jeder einen individuellen IQK-Ordner zusammenstellen. Der Zugang zu den jeweiligen Tabellen in digitaler Form als Excel-Anwendungen wird in einem geschlossenen Benutzerbereich der DWA-Website ermöglicht. Mit dem Erscheinen des DWA-A 704 im DWA-Regelwerk wurde dieser Weg konsequent fortgeführt und dadurch die Bedeutung der Betriebsmethoden nachdrücklich herausgehoben. Das Arbeitsblatt richtet sich an Betreiber und Betriebspersonal kommunaler und industrieller Abwasserbehandlungsanlagen sowie an die für den Vollzug der Überwachung zuständigen Behörden. Die Voraussetzungen für eine bundesweite Vereinheitlichung der Randbedingungen und die systematische Dokumentation der Qualitätssicherung in der Betriebsanalytik wurden damit geschaffen. Arbeitsblatt DWA-A 704 „Betriebsmethoden für die Abwasseranalytik“, April 2007, ISBN 978-3-939057-71-0, 68 Seiten, Ladenpreis 62 Euro, fördernde DWA-Mitglieder 49,60 Euro. Zu beziehen bei: DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17 53773 Hennef; Tel. (0 22 42) 872-333 Fax (0 22 42) 872-100 E-Mail: [email protected] Webshop: www.dwa.de Die Landesverbände der DWA wissen um die Bedeutung des neuen Arbeitsblatts und haben in ihren Schulungsprogrammen Folgendes geplant oder bereits durchgeführt: Landesverband Baden-Württemberg 1 Das neue Arbeitsblatt DWA-A 704 wird in den Sonder-Nachbarschaften des „chemisch-ausgebildeten Fachpersonals“ vorgestellt. 2 Kläranlagenbetrieb/Aufbaukurs Betriebsanalytik, zweitägig, am 20. und 21. November 2007 in Stuttgart. Hier wird die sichere Anwendung der Betriebsanalytik vermittelt. Schwerpunkt ist die Qualitätskontrolle. Das Fachwissen des Teilnehmers wird mit einem Zertifikat bestätigt. 3 K l ä r a n l a g e n b e t r i e b / Wo r k s h o p Betriebsanalytik, eintägig, im April 2008 in Stuttgart. Hier wird die praktische Umsetzung des Arbeitsblattes vermittelt. Schwerpunkt ist das richtige Ausfüllen der Kontrollkarten, abhängig von den betrieblichen Festlegungen. Die Umsetzung der neuen Eigenkontroll-Verordnung wird anhand der individuellen Belange der Teilnehmer behandelt. Ergebnis und Ausblick Das Arbeitsblatt wurde durch die DWA-Arbeitsgruppe IG-4.3 erarbeitet. Es war die logische Folge aus der zeitlichen Entwicklung der Betriebsmethoden. Denn die Bedeutung der bisherigen Merkblätter ATV-M 704 „Betriebsmethoden zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen“ und ATV-DVWK-M 704, Teil 2 „Arbeitshilfen zur Durchführung der Internen Qualitätskontrolle (IQK) in der Betriebanalytik“ war beachtlich. Ihre Anwendung hat viel zur Anerkennung der Betriebsmethoden beigetragen. KA-Betriebs-Info 2007 (37) Nr. 3 1479 4 5 Kläranlagenbetrieb/Gezielter Einsatz der Betriebsanalytik bei Funktionsstörungen, eintägig, am 7. November 2007 auf der Kläranlage Bruchsal. Hier werden das systematische Vorgehen sowie die gezielte analytische Ursachenforschung im Zusammenhang mit Funktionsstörungen beim Betrieb vermittelt. Die Teilnehmer trainieren, wie Ursachen einer Betriebsstörung mit Hilfe von Eigenkontrollmessungen eingegrenzt und erkannt werden können. Es wird geübt, wie Funktionsstörungen durch gezielte Untersuchungen zu bewerten und welche betrieblichen Maßnahmen gegebenenfalls einzuleiten sind. IQK-Ordner zum DWA-A 704: Dokumentation der internen Qualitätskontrolle in der Betriebsanalytik. Mit dem Ordner können die Dokumente vollständig und nachvollziehbar verwaltet werden. IQK-Musterkarten erleichtern die Anwendung. Die Vorgaben des Landes zur qualitätsgesicherten Eigenkontrolle (QE) und die Erfahrungen aus der Auditierung von Betriebslaboren sind integriert.Eine zugehörige CD enthält Musterkarten zur elektronischen Verwaltung im EXCEL-Format; sie können für den eigenen Bedarf angepasst werden. Sonderpreis 90 Euro, fördernde DWA-Mitglieder erhalten 20 % Rabatt. Preis inkl. MwSt zzgl. Versandkosten. Landesverband Bayern 1 Das neue Arbeitsblatt DWA-A 704 wurde in den Obmannschulungen am 22. Mai in Rummelsberg und 23. Mai 2007 in München vorgestellt und intensiv besprochen. Diese Schulung dient dazu, den Lehrern und Obleuten die Anwendung des Merkblattes zu vermit- teln, damit dieser Lehrstoff in den kommenden Nachbarschaftstagen dem Betriebspersonal weitergegeben werden kann. 2 Das neue Arbeitsblatt DWA-A 704 wird an alle Kläranlagen im Rahmen der Nachbarschaftsarbeit verteilt. 3 Nachweis der IQK-Dokumentation. Die Dokumentation der IQK-Karten soll in einem eigenen Ordner zusammengeführt werden. Die Unterlagen dazu werden voraussichtlich bis Ende 2007 den Nachbarschaften zur Verfügung stehen. Die Übersichtlichkeit und das Auffinden der Dokumente werden damit erheblich erleichtert. Auch der Vorgesetzte oder die Behörden können sich damit leichter ein Bild über die Qualität der Betriebsanalytik verschaffen. 4 Kurs für die Betriebsanalytik nach dem Arbeitsblatt DWA-A 704, zweitägig, in München. Der Kurs setzt Grundkenntnisse voraus und ist auf 16 Teilnehmer beschränkt. Er dient dazu, die internen Qualitätskontrollen fachgerecht anzuwenden und zu dokumentieren. Selbstverständlich sind die Vorgaben der bayerischen Eigenüberwachungsverordnung berücksichtigt. Die erfolgreiche Schulung wird mit Zertifikat bestätigt. Landesverband Nord-Ost 1 Das neue Arbeitsblatt DWA-A 704 wurde zum Lehrerund Obleutetag am 22./23. Februar 2007 in Teltow vorgestellt und intensiv besprochen. Diese Schulung diente dazu, den Lehrern und Obleuten die Anwendung des Merkblattes zu vermitteln, damit dieser Lehrstoff in den kommenden Nachbarschaftstagen dem Betriebspersonal weitergegeben werden kann. 2 Das neue Arbeitsblatt DWA-A 704 wird vom Landesverband gekauft und an alle interessierten Kläranlagen im Rahmen der Nachbarschaften verteilt. 3 Im Rahmen der Info-Kontaktbörse in Mecklenburg-Vorpommern am 27. Juni 2007 in Schwerin wird die Anerkennung von Betriebsmethoden zur Selbstüberwachung im Land vorgestellt (Selbstüberwachungsverordnung, 2007). Das DWA-A 704 wird vom Sprecher der Arbeitsgruppe, Dr. Furtmann, diskutiert. Landesverband Sachsen/Thüringen 1 Laborkurs Umsetzung der Eigenkontrollverordnung, dreitägig, in Dresden. Im Kurs werden die gesetzlichen Regelungen der Eigenkontrollverordnung, Kenntnisse und besonders die praktische Durchführung der Eigenkontrollmessungen als Betriebsmethoden vermittelt. 2 Die eigenen fotometrischen Messungen können bei einem Ringversuch überprüft werden (IQK). Die Teilnehmer führen im Kurs überwiegend selbst praktische Labortätigkeit durch. Das Fachwissen des Teilnehmers wird mit Zertifikat bestätigt. 3 Verfahrenstechnik und Betriebsführung auf Kläranlagen, fünftägig, in Dresden. Der Aufbaukurs dient zur Vermittlung von praktischen Erfahrungen und theoretischem Wissen für den Betrieb von Kläranlagen mit dem Ziel einer Optimierung der Betriebsabläufe, Minimierung von Störungen und der Erhöhung der Stabilität der Abwasserbehandlung. Im Kurs können von den Teilnehmern vorab eingereichte Fragen und Problemstellungen beantwortet werden. Näheres unter: www.dwa-st/kurse.htm 1480 KA-Betriebs-Info 2007 (37) Nr. 3 Hohe Auszeichnung für Manfred Fischer Im Rahmen der DWA-Bundestagung in Osnabrück wurde am 27. September 2006 Dipl.-Ing. (FH) Manfred Fischer mit der Ehrenmitgliedschaft der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) ausgezeichnet. Die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft erfolgte aufgrund seiner langjährigen Verdienste für die Vereinigung, insbesondere für sein langjähriges Engagement für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen im Rahmen der Kläranlagen-Nachbarschaften nicht nur in seinem Landesverband Bayern, sondern auch deutschlandweit und über die Grenzen Deutschlands (Österreich, Schweiz, Polen) hinaus. Manfred Fischer wurde am 9. April 1940 in Ansbach (Mittelfranken) geboren. Nach seiner Ausbildung zum Maurer studierte er in München städtischen Ingenieurbau. Nach einjähriger Tätigkeit als Bauleiter begann er 1967 seinen Dienst beim Bayerischen Landesamt für Wasserwirtschaft. Dort war er bis zu seiner Pensionierung 2005 38 Jahre lang im Bereich des Gewässerschutzes tätig. Manfred Fischer ist der DWA (vormals ATV) schon seit mehr als drei Jahrzehnten verbunden. Nach der Gründung der Kläranlagen-Nachbarschaften in Bayern im Jahr 1973 war er dort viele Jahre als Lehrer tätig. 1981 wurde er stellvertretender Leiter der Kläranlagen-Nachbarschaften im ATV-Landesverband Bayern, von 1987 bis 2005 war er deren Leiter. 1995 wurde Manfred Fischer zum Sprecher der heutigen DWA-Arbeitsgruppe BIZ 1.1 „KläranlagenNachbarschaften“ berufen. Diese Aufgabe gab er – wie die Obmanntätigkeit im DWA-Fachausschuss „Nachbarschaften“ – erst mit Eintritt in seinen beruflichen Ruhestand im Jahr 2005 auf. Einen wirklichen „Ruhestand“ für seine Tätigkeit in den Nachbarschaften gab und gibt es aber für Manfred Fischer nicht. Dem Betriebspersonal von Abwasseranlagen ist er immer noch direkt verbunden, er hat heute die Schriftleitung der KA-Betriebs-Info mit einer Auflage von 25 000 KA-Betriebs-Info 2007 (37) Nr. 3 Manfred Fischer als neues Ehrenmitglied der DWA (rechts der damalige DWA-Präsident Hermann H. Hahn) Exemplaren inne – immer dem Motto „Aus der Praxis, für die Praxis“ verpflichtet. Und er unterstützt in dieser Funktion auch weiterhin die Arbeit der Kläranlagen-Nachbarschaften in allen DWA-Landesverbänden sowie in Österreich und Südtirol durch den Besuch der Lehrer- und Obmanntage, durch Vorträge, Statistiken, Leitfäden, Beratungen, Ratschläge, Tipps ... In Fachkreisen bekannt wurde er auch aufgrund seiner zahlreichen Publikationen, beispielsweise durch das in mehrere Sprachen übersetzte „Klärwärter-Taschenbuch“. Derzeit in Bearbeitung ist die Neuauflage des Buches „Kläranlagen im Bild – Gutes und Schlechtes“, über neue Zeichnungen aus seiner spitzen Feder würden wir uns auch sehr freuen. 1481 Manfred Fischer, ein unermüdlicher Gewässerschützer, erhält als einer der Ersten aus dem Bereich des Anlagenbetriebs diese höchste Auszeichnung, die die DWA ihren Mitgliedern verleiht. Dies ist indirekt auch eine Auszeichnung für die gute Arbeit, die in den Nachbarschaften geleistet wird. Im Namen des Betriebspersonals darf ich als nunmehriger Sprecher der Kläranlagen-Nachbarschaften zu dieser Auszeichnung recht herzlich gratulieren und uns gleichzeitig für die jahrzehntelange Arbeit von ganzem Herzen bedanken. Wir hoffen, dass wir noch viele Jahre mit Deiner Unterstützung rechnen dürfen. Dipl.-Ing. Gerhard Spatzierer (Eisenstadt/Österreich) Sprecher der DWA-Arbeitsgruppe BIZ-1.1 „Kläranlagen-Nachbarschaften“ Wir trauern um Walter Pichl Nach einem langen Leidensweg ist Walter Pichl am 13. Mai 2007 verstorben. Bis zuletzt hatten wir gehofft, dass sich an dem Unabänderlichen doch noch etwas verändern könnte und Walter noch ein paar lebenswerte Jahre geschenkt werden. Wir haben eine große Persönlichkeit verloren. Über zehn Jahre war er Leiter der DWAKläranlagen-Nachbarschaften in Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland. Dieser verantwortungsvollen Aufgabe hat er sich mit aller Kraft gewidmet. Es war ihm immer ein großes Anliegen, das Betriebspersonal in seiner Arbeit zu unterstützen. Deshalb hat er auch in seinem Amt alles daran gesetzt, dass der Erfahrungsaustausch in den Nachbarschaften nicht zu kurz kam. Seine freundliche, zurückhaltende Art machten ihn in der DWA-Arbeitsgruppe BIZ-1.1 „Kläranlagen-Nachbarschaften“ zu einem angenehmen Gesprächspartner, der aber sehr wohl zur rechten Zeit wusste, wann er die Interessen des Kläranlagenpersonals und seines Landesverbands wahrnehmen musste. Wir haben einen Freund verloren und werden sein Andenken in unserem Herzen bewahren. Stellvertretend für alle Mitglieder der DWA-Arbeitsgruppe BIZ-1.1 „Kläranlagen-Nachbarschaften“, der Sprecher: Gerhard Spatzierer (Eisenstadt/Österreich) Ein besonderer Nachbarschaftstag Die Klärschlamm-Mitverbrennung in Boxberg Die Kläranlagen-Nachbarschaft Kamenz besteht bereits seit 15 Jahren. Sie ist damit eine der ersten sächsischen Nachbarschaften. Im Dezember 2006 kam es zu einem besonderen Erlebnis für die Teilnehmer. Der Nach- barschaftstag fand im Kraftwerk Boxberg im Lausitzer Braunkohlenrevier statt. Dabei ging es nicht vordergründig um die Braunkohle und deren Verarbeitung, sondern um die Mitverbrennung von Klärschlamm. Zu Beginn des Nachbarschaftstages wurden die Teilnehmer in einem Vortrag über die Geschichte informiert, mit vielen interessanten und imposanten Fakten der heutigen Anlagen. Das Kraftwerk Boxberg war einst mit einer Leistung von 3 000 Megawatt das größte Braunkohlekraftwerk in Europa. Große Teile dieser Anlagen sind heute stillgelegt. Im Jahre 2000 wurde ein Teil des alten Kraftwerkes komplett erneuert. Danach ging das Kraftwerk mit einer Kapazität von 900 Megawatt ans Netz. Gegenwärtig erfolgt der Bau eines weiteren Kraftwerksblockes mit zusätzlichen 675 Megawatt. Täglich werden heute 840 000 Tonnen Braunkohle verstromt. Das Kraftwerk Boxberg in Sachsen (Foto: Vattenfall Europe AG, Berlin) 1482 In den Jahren 1996 und 1997 wurden erstmals Großversuche zur Mitverbrennung von Klärschlamm im Kraftwerk durchgeführt. Nach erfolgreichem Abschluss wird seit 1999 Klärschlamm verbrannt. Heute sind es 500 bis 600 Tonnen Klärschlamm pro Tag, die von 225 Kläranlagen in ganz Deutschland und Europa angeliefert werden, so auch aus Griechenland und von der Kläranlage Venedig. KA-Betriebs-Info 2007 (37) Nr. 3 Beim Rundgang durch das Kraftwerk galt unsere Aufmerksamkeit besonders den Anlagen zur Annahme und Einbringung des Klärschlamms. Dabei konnten wir uns von dem hohen technischen Niveau und der Bedeutung des Umweltschutzes überzeugen. So wird beispielsweise jede Anlieferung im Kraftwerk hinsichtlich ihrer Inhaltsstoffe untersucht. bewährten Klärschlammverwertungsverfahren bietet. Die Teilnehmer der Kläranlagen-Nachbarschaft bedanken sich bei der Vattenfall Europe AG sowie bei Bernd Koall von der TVF Thyssen-VEAG Flächenrecycling GmbH für die Möglichkeit der Besichtigung und die vielen Informationen. Autor Zum Abschluss der Besichtigung durften wir zur Aussichtsplattform auffahren, welche sich auf dem Dach des Kraftwerkes in 160 Meter Höhe befindet. Leider war an diesem Tage die Fernsicht sehr eingeschränkt, so dass wir nicht das Riesengebirge, sondern nur die unmittelbare Umgebung aus der Vogelperspektive anschauen konnten. Neben diesen imposanten Eindrücken bleibt die Erkenntnis, dass die Klärschlammverbrennung in den Braunkohlekraftwerken heute eine Alternative zu den bekannten und Dipl.-Ing. Michael Kuba Lehrer der Kläranlagen-Nachbarschaft Kamenz Geschäftsführer der SOWAG mbH Zittau Tel. ++49(0)35 83/77 37 71 E-Mail: [email protected] Süd-Oberlausitzer Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsgesellschaft mbH Zittau Äußere Weberstraße 43 02763 Zittau Geänderter „Vorarbeiterlehrgang im Kanal- und Kläranlagenbetrieb“ erfolgreich durchgeführt Vorarbeiterlehrgänge gab es bei der DWA in der Vergangenheit gemeinsam mit dem DVGW. Leider wurden in der Vergangenheit diese dreiwöchigen Lehrgänge von der Praxis nicht angenommen. Jetzt wurden die Lerninhalte neu angepasst und die Dauer auf eine Woche reduziert. In dem als Pilotprojekt in Neuss erfolgreich durchgeführten Lehrgang „Vorarbeiter im Kanal- und Kläranlagenbereich“ wurden in der Zeit vom 19. bis 24. März 2007 sechzehn Mitarbeiter aus Kommunen und Verbänden qualifiziert. Dabei wurde großer Wert auf die praxisnahe Handlungsorientierung gelegt und wurden modernere Lehrund Lernformen genutzt. Bei der mündlichen Prüfung wurden folgende Fachgebiete abgefragt: z Führungsprinzipien, Gesprächsführung und Zeitmanagement, z Abläufe in den Betriebsbereichen kommunaler Kläranlagen, KA-Betriebs-Info 2007 (37) Nr. 3 z Vertiefung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise im Betrieb mit den erforderlichen Randgebieten, z Umweltrechtliche Vorschriften, Betrieb und Instandsetzung von Kanalisationsanlagen und Unfallverhütung. Die Teilnehmer kamen zu einem klaren Fazit: in kurzer Zeit wertvolle Informationen für die tägliche Arbeit erhalten zu haben. Aufgrund der hohen Resonanz wird vom 12. bis 17. November 2007 ein zweiter Qualifizierungslehrgang in Ismaning/Bayern durchgeführt. Weitere Informationen: DWA-Bundesgeschäftsstelle Rosemarie Ullmann Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. ++49(0)22 42/872-119, Fax ++49(0)22 42/872-135 E-Mail: [email protected] 1483 DWA-Publikationen Titel EURO DWA-Nachbarschaften Nordrhein-Westfalen 2007/2008 DWA-Landesverband Nordrhein-Westfalen 2007 ca. 206 Seiten, broschiert, DIN A5, ISBN 978-3-940173-09-6 46,00 Kanal- und Kläranlagen-Nachbarschaften 2007 Fortbildung des Betriebspersonals in Bayern 2007 DWA-Landesverband Bayern 2007, 398 Seiten, broschiert, DIN A5, ISBN 978-3-88721-058-8, F. Hirthammer Verlag 50,00 Arbeitsblatt DWA-A 704 – Betriebsmethoden für die Abwasseranalytik (vorher Merkblätter ATV-M 704 und ATV-DVWK-M 704, Teil 2) April 2007, 68 Seiten, DIN A4, ISBN 978-3-939057-71-0 62,00*) Merkblatt DWA-M 703 – Abwasser aus der Herstellung von Druckformen und Druckerzeugnissen Mai 2007, 30 Seiten, DIN A4, ISBN 978-3-939057-94-9 32,00*) Merkblatt DWA-M 713 – Abwasser aus der Zuckerindustrie Februar 2007, 37 Seiten, DIN A4, ISBN 978-3-939057-72-7 34,00 *) *) Fördernde DWA-Mitglieder erhalten 20 % Rabatt Zu beziehen bei: DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. ++49(0) 22 42/8 72-333, Fax ++49(0)22 42/8 72-100 E-Mail: [email protected] Webshop: www.dwa.de/shop Impressum KA-Betriebs-Info Informationen, Kommentare, Daten und Fakten für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Herausgeber DWA – Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V., in Zusammenarbeit mit dem ÖWAV und dem VSA Verlag GFA – Gesellschaft zur Förderung der Abwassertechnik e. V. Postfach 11 65, 53758 Hennef, Deutschland Tel. (0 22 42) 8 72-1 90, Fax -1 51 http://www.dwa.de, E-Mail: [email protected] Redaktion Dipl.-Ing. (FH) Manfred Fischer Unterbrunner Straße 29, 82131 Gauting, Deutschland Tel./Fax (0 89) 8 50 58 95 E-Mail: [email protected] Dr. Frank Bringewski (v. i. S. d. P.), Hennef Anzeigenleitung Andrea Vogel Tel. (0 22 42) 8 72-1 29, Fax -1 51 E-Mail: [email protected] Satz DTP-Büro Elfgen, St. Augustin E-Mail: [email protected] Nachdruck nur mit Genehmigung des Verlages 1484 KA-Betriebs-Info 2007 (37) Nr. 3 DWA-Veranstaltungskalender Oktober bis November 2007 Termin Thema Ort Ansprechpartner Bruchsal LV Baden-Württemberg 20.–21.11. Kläranlagenbetrieb – 15. Aufbaukurs Betriebsanalytik Stuttgart LV Baden-Württemberg 27.11. Management von Funktionsstörungen auf Abwasseranlagen Stuttgart LV Baden-Württemberg Kurs für naturnahe Abwasseranlagen (Pflanzenbeete, Abwasserteiche) Betrieb von SBR-Anlagen Mikroskopische Untersuchung von belebtem Schlamm und Biofilmen – Aufbaukurs Betrieb und Wartung von Kleinkläranlagen Grundlagen für den Kläranlagenbetrieb Grundlagen für den Kläranlagenbetrieb Vorarbeiterlehrgang im Kanal- und Kläranlagenbetrieb (1600/07) Grundlagen für den Kanalbetrieb Kanalsanierung - Anforderungsprofil für Schlauchlinersanierungen Jachenhausen LV Bayern Ingolstadt Augsburg LV Bayern LV Bayern Bad Kohlgrub Schwarzenbruck Schwarzenbruck Ismaning LV Bayern LV Bayern LV Bayern Bundesgeschäftsstelle Schwarzenbruck Nürnberg LV Bayern LV Bayern Region Baden-Württemberg 7.11. Gezielter Einsatz der Betriebsanalytik bei Funktionsstörungen – chemisch-analytische Fortbildung Region Bayern 8.–9.10. 9.10. 9.–10.10. 17.–19.10. 5.–9.11. 12.–16.11. 12.–17.11. 20.–23.11. 22.11. Region Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland 10.10. Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz Fulda Bundesgeschäftsstelle 30.10. Sicherheit und Arbeitsschutz – Umgang mit elektrischen Gefahren (2111/07) Darmstadt Bundesgeschäftsstelle 5.–9.11. Betriebsabläufe und Verfahrenstechnik auf Kläranlagen (Aufbaukurs für das Betriebspersonal) Bad Münster a. St. LV Hessen/Rheinl.-Pfalz/Saarland 12.–16.11. Speicherprogrammierbare Steuerung (SPS) mit SIEMENS SIMATIC S7-300 (Grundkurs) Trier LV Hessen/Rheinl.-Pfalz/Saarland 13.–15.11. Mikroskopier-Grundkurs Cölbe LV Hessen/Rheinl.-Pfalz/Saarland 19.–21.11. Mikroskopier-Aufbaukurs Cölbe LV Hessen/Rheinl.-Pfalz/Saarland 22.–23.11. Blähschlamm/Schwimmschlamm Cölbe LV Hessen/Rheinl.-Pfalz/Saarland Region Nord (Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg, Bremen) 8.–12.10. Kurs zur Erlangung der Fachkunde für die Wartung von Kleinkläranlagen Nienburg LV Nord 5.–8.11. Grundlagen für den Kanalbetrieb Bad Zwischenahn LV Nord 22.11. Schlammdesintegration Osnabrück LV Nord 27.–29.11. Sicherheit auf Kläranlagen und im Kanal – Kursmodul 3 Norden LV Nord Region Nord-Ost (Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Berlin) 8.–10.10. Mikrobiologische Untersuchungen (Wasser, Abwasser, Boden) Neubrandenburg LV Nord-Ost 15.–17.10. Analytische Untersuchungen (Wasser, Abwasser, Boden) Neubrandenburg LV Nord-Ost 16.–18.10. Klärwärteraufbaukurs – Nährstoffelimination Magdeburg LV Nord-Ost 29.–31.10. Fachkunde für die Wartung von Kleinkläranlagen Dorf Mecklenburg LV Nord-Ost 5.–6.11. Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in der Abwassertechnik-Grundlehrgang Magdeburg LV Nord-Ost 6.–7.11. Arbeits-, Gesundheits- und Explosionsschutz Neubrandenburg LV Nord-Ost 13.-15.11. Chemisch-analytische Fortbildung für Betriebspersonal auf Kläranlagen (Laborkurs II) Magdeburg LV Nord-Ost 22.11. Explosionsschutz auf abwassertechnischen Anlagen Neubrandenburg LV Nord-Ost 26.–30.11. Grundlagen des Kläranlagenbetriebes Magdeburg LV Nord-Ost KA-Betriebs-Info 2007 (37) Nr. 3 1485 Termin Thema Ort Ansprechpartner Region Nordrhein-Westfalen 11.10. Einflüsse von Klimaveränderungen Fließgewässerentwicklung und Biotopverbund – 24. Wasserbau-Seminar Essen LV Nordrhein-Westfalen 15.–19.10. Grundlagen für den Kläranlagenbetrieb Duisburg LV Nordrhein-Westfalen 22.–26.10. Fachkundelehrgang für die Wartung von Kleinkläranlagen Dorsten LV Nordrhein-Westfalen 24.10. Aspekte des Wasserhaushaltes in urbanen Räumen Duisburg LV Nordrhein-Westfalen 12.–14.11. Grundlagen für den Kanalbetrieb Essen LV Nordrhein-Westfalen 13.11. Praxisseminar Abwasserabgabe aus Sicht der Einleiter – Wie kann bei der Abwasserabgabe gespart werden? Köln LV Nordrhein-Westfalen 14.–16.11. Mikroskopier-Aufbaukurs Bottrop LV Nordrhein-Westfalen 26.–30.11. Geprüfte Kanalfachkraft – Kursmodul 3 Sankt Augustin Bundesgeschäftsstelle 27.–29.11. Labor-Kompaktkurs (2303/07) Düsseldorf Bundesgeschäftsstelle Region Sachsen/Thüringen ab 1.10. Abwassermeister-Lehrgang Blockform (2080/07) Dresden Bundesgeschäftsstelle 8.–12.10. Aufbaukurs Verfahrenstechnik und Betriebsführung auf Kläranlagen Dresden LV Sachsen/Thüringen 22.–26.10. Grundlagen Kläranlagenbetrieb Dresden LV Sachsen/Thüringen 23.–26.10. Aufbaukurs Phosphor- und Stickstoffelimination Dresden LV Sachsen/Thüringen 13.–15.11. Betrieb und Wartung von Kleinkläranlagen – Erwerb der Fachkunde Dresden LV Sachsen/Thüringen LV Sachsen/Thüringen 15.–16.11. Der Gewässerschutzbeauftragte – Aufbaukurs Dresden 27.–30.11. Grundlagen Kanalbetrieb Dresden LV Sachsen/Thüringen 28.11. 4. Workshop „Wartung von Kleinkläranlagen“ mit Informationsausstellung Weimar LV Sachsen/Thüringen Anschriften zum Veranstaltungskalender DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17 D-53773 Hennef Tel. (0 22 42) 8 72-2 22, Fax -1 35 E-Mail: [email protected] Internet: www.dwa.de DWA-Landesverband Baden-Württemberg Rennstraße 8 D-70499 Stuttgart Tel. (07 11) 89 66 31-0, Fax -11 DWA-Landesverband Bayern Friedenstraße 40 D-81671 München Tel. (0 89) 233-6 25 90, Fax -6 25 95 DWA-Landesverband Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland Frauenlobplatz 2 D-55118 Mainz Tel. (0 61 31) 60 47 12/13, Fax -14 1486 DWA-Landesverband Nord Am Flugplatz 16 D-31135 Hildesheim Tel. (0 51 21) 50 9-8 00 und -8 01 Fax -8 02 DWA-Landesverband Nordrhein-Westfalen Kronprinzenstraße 24 D-45128 Essen Tel. (02 01) 1 04-21 41, Fax -21 42 DWA-Landesverband Nord-Ost Matthissonstraße 1 D-39108 Magdeburg Tel. (03 91) 7 34 88 15, Fax -17 DWA-Landesverband Sachsen/Thüringen Niedersedlitzer Platz 13 D-01259 Dresden Tel. (03 51) 2 03 20-25, Fax -26 Österreichischer Wasser- und Abfallwirtschaftsverband Marc-Aurel-Straße 5, A-1010 Wien Tel. ++43 (0)1 5 35 57 20 82, Fax 5 32 07 47 E-Mail: [email protected] Internet: www.oewav.at – Fort-/Weiterbildung Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute Strassburgstrasse 10, CH-8026 Zürich Tel. ++41 (0) 43 343 70 70, Fax -70 71 E-Mail: [email protected] Internet: www.vsa.ch – Ausbildung Klärwerkpersonal KA-Betriebs-Info 2007 (37) Nr. 3