KA-Betriebs-Info

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KA-Betriebs-Info
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Informationen, Kommentare, Daten und Fakten für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen
Herausgegeben von der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA)
in Zusammenarbeit mit
dem Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV)
und dem Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA)
37. Jahrgang
Folge 3/2007
Hennef, Juli 2007
Die Kulissentauchwand
Eine Alternative zur herkömmlichen Tauchwand?
Einleitung
Besonders in kleinen Gewässern finden sich im Uferbewuchs Toilettenpapier, Plastikfolien, Hygieneartikel und
andere unästhetische Grobstoffe. Das
Phänomen kann leider nur allzu oft
nach einem größeren Regenereignis
beobachtet werden. Für manchen Angler, Naturfreund oder einfach nur Spaziergänger ist dies kein erfreulicher
Anblick. Und so mancher fragt sich
nach den Ursachen. Muss das denn
sein? Dies passt nicht mehr in die heutige Zeit mit unserem ökologischen
Gedankengut.
Eine mögliche Ursache dafür sind Einleitungen von Mischwasser aus Entlastungsanlagen (Regenüberlauf oder
Regenüberlaufbecken). Hier stellt sich
die Frage, ob es nicht moderne technische Möglichkeiten gibt, diese Grob-
stoffe von den Gewässern fernzuhalten (Abbildung 1).
Ausgangssituation
Der Abwasserverband Wetzlar liegt im
Lahn-Dill-Kreis in Mittelhessen. Er ist
verantwortlich für die Abwasserbeseitigung der Städte Aßlar und Wetzlar.
Die Siedlungsfläche beträgt insgesamt
A = 2 160 ha, davon werden 520 ha im
Trennsystem entwässert. Zu den Mischwasserentlastungsanlagen im Entwässerungsgebiet gehören 23 Regenüberlaufbecken mit einem Speichervolumen
von insgesamt V = 20 493 m³ sowie 37
Regenüberläufe.
Als Obere Wasserbehörde ist das
Regierungspräsidium Gießen für den
Abwasserverband die zuständige
Wasserbehörde. Im Jahr 2005 beantragte der Verband die Verlängerung
seiner Einleitungserlaubnis. Aus diesem Anlass überprüfte ich im Mai und
Juli 2005 zusammen mit dem Abwasserverband Wetzlar 18 Mischwasserentlastungsanlagen. Neben
festgestellten, einzelnen baulichen
Mängeln hatten alle Mischwasserentlastungsanlagen keine Tauchwand.
Inhaltsverzeichnis
Die Kulissentauchwand – eine
Alternative zur herkömmlichen
Tauchwand?
1467
Betriebsstörungen in der Kanalisation – Behandlung von Bürgerbeschwerden – Teil 2
1470
Handbuch für UT-Berufe
Band 3 „Abwassertechnik“
neu erschienen
1474
Das Explosionsschutzdokument
– der Weg ist das Ziel?!
1475
Technische Regeln für die
Betriebsanalytik
1478
Hohe Auszeichnung für
Manfred Fischer
1481
Wir trauern um Walter Pichl
1482
Ein besonderer Nachbarschaftstag – Die Klärschlamm-Mitverbrennung in Boxberg
1482
Geänderter „Vorarbeiterlehrgang
im Kanal- und Kläranlagenbetrieb“
erfolgreich durchgeführt
1483
Abb. 1: Die Gitterstäbe einer Mischwasserentlastungsanlage sind voller Toilettenpapier
KA-Betriebs-Info 2007 (37) Nr. 3
DWA-Publikationen
1484
DWA-Veranstaltungskalender
Oktober bis November 2007
1485
1467
Dies ist nicht verwunderlich, stellt doch die DWA im Arbeitsblatt ATV-A 166 unter Ziffer 6.6 fest: „In der Vergangenheit
wurde vom Einbau von Tauchwänden, Rechen und Sieben
an Entlastungsanlagen aus hydraulischen Gründen oder
wegen der damit verbundenen Wartung abgeraten.
Zwischenzeitlich werden bei Neubauten an Entlastungsschwellen jedoch grundsätzlich Tauchwände angeordnet.“
sind. Ihr Wirkungsgrad sinkt mit steigendem Volumenstrom.
Die angetroffenen Situationen waren für eine langfristige
Verlängerung der Einleiteerlaubnis nicht mehr akzeptabel.
Die vorhandenen Regenüberläufe waren teilweise ziemlich schmal. Die Schwellenhöhe war oft niedriger als 0,5
des Zulaufkanals (ATV-A111, Ziff. 3.2), und teilweise war
auch der Beton sanierungsbedürftig. Allerdings war schnell
erkennbar, dass bei den bestehenden Regenüberläufen
der Einbau von Tauchwänden nicht möglich war (Abbildung 2).
Verbesserungsmaßnahmen
Diese beiden Aussagen galt es zu beachten. Die Forderung nach einem Neubau der Regenüberläufe war unter
diesen Gesichtspunkten kaum zu rechtfertigen. Was also
tun?
Durch einen Fachkollegen wurde ich auf die Kulissentauchwand der Firma bgu aufmerksam. Sie ist eine Sonderform
einer Tauchwand (patentrechtlich geschützt), die einen
nachträglichen Einbau in vorhandene Entlastungsbauwerke
ermöglicht.
Ich ließ mir Unterlagen und eine Referenzliste zusenden
und unterrichtete den Abwasserverband davon. Da dem
Verband die Verbesserung der Gewässersituation an den
Auslaufstellen ein wichtiges Anliegen ist, informierte er sich
bei einem auf der Referenzliste genannten Unternehmensträger. Die Auskunft war sehr positiv. Daraufhin stimmte
der Abwasserverband folgender Sanierungsforderung der
Wasserbehörde zu:
„Bis spätestens zum 30. Juni 2006 ist durch geeignete
Maßnahmen sicherzustellen, dass die Rückhaltung von
aufschwimmenden Feststoffen und anderem unansehnlichem Material gewährleistet ist. Dies kann nach den hier
vorliegenden Erkenntnissen z. B. durch den Einbau einer
Kulissentauchwand erreicht werden.“
Der Abwasserverband begann auch zügig mit der Verwirklichung und ließ für jeden Regenüberlauf eine Einbauzeichnung fertigen. Die erforderliche Sanierung beinhaltete nämlich vereinzelt einen höheren Drosselabfluss,
eine höhere Überlaufkante und eine Betonsanierung. Ab-
Abb. 2: Regenüberlauf R8P
links: Rohrdrossel DN 200, rechts: Ablaufkanal DN 600
Bei Mischwassereinleitungen wird die Rückhaltung von
aufschwimmenden Feststoffen und anderem unansehnlichem Material nach den Regeln der Technik gefordert
(DIN EN 752, Teil 4, Kapitel 12.3., ATV-A 166, Ziffer 6.6).
ATV-A 166 weist allerdings unter Ziffer 6.6.1 auch darauf hin, das an Streichwehren Tauchwände für die
Rückhaltung von Grobstoffen nur bedingt geeignet
Abb. 3: Einbauzeichnung
1468
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Abb. 4: Regenüberlauf R9C – vor dem Umbau, links:
Rohrdrossel DN 400, rechts: Entlastungskanal DN 1400
Abb. 5: Nach dem Umbau, links Rohrdrossel DN 400,
rechts Kulissentauchwand
weichend von der Vorgabe des Herstellers plante der Verband, die Kulissentauchwand zur Abwasserseite hin bündig anzuordnen (Abbildung 3). Dies hat den Vorteil, dass
die Abwasserzulaufseite nicht eingeengt wird. Ablagerungen können sich somit nicht unterhalb der Kulissentauchwand bilden.
Nachdem die Regenüberläufe baulich saniert und die
Schwelle für den Einbau vorbereitet war, erfolgte ein problemloser Einbau der Kulissentauchwände. Ein Beispiel
zeigen die Abbildungen 4 und 5. Der Regenüberlauf R9C
liegt im Stadtteil Dahlheim der Stadt Wetzlar. Er hat eine
Länge von 7,37 m und eine Breite von 2,94 m.
Ergebnis
An dem Regenüberlauf ist die Wirkung der Kulissentauchwand gut erkennbar (Abbildung 6). Bei starken Regenfällen fließt das aufgestaute Abwasser durch die Schlitze der
Kulissentauchwand. Die an der Oberfläche schwimmenden Grobstoffe werden zurückgehalten und gelangen zur
Kläranlage. Die Gewässer werden somit weniger verunreinigt. Nach den bisherigen Erfahrungen des AbwasserKA-Betriebs-Info 2007 (37) Nr. 3
1469
verbandes verursachen die Kulissentauchwände keinen
zusätzlichen Wartungsaufwand. Die positiven Erfahrungen
haben den Abwasserverband veranlasst, bei allen Mischwasserentlastungsanlagen die Kulissentauchwände einzubauen.
Autor
Dipl.-Ing. (FH) Hans-Jürgen Hering
Regierungspräsidium Gießen
Marburger Straße 91
35396 Gießen
E-Mail: [email protected]
Abb. 6: An den zurückgehaltenen Ablagerungen wird die
Wirksamkeit der Kulissentauchwand gut sichtbar
Betriebsstörungen in der Kanalisation
Behandlung von Bügerbeschwerden – Teil 2*)
1
Bürgeranruf: „Ich möchte einen eigenen
Kanalanschluss!“
Gemeinsame private Leitungen werden oftmals bei Reihenhäusern, „Pfeifenstielgrundstücken“ und bei Sammelgaragen angeordnet.
Gründe für eine gemeinsame Leitung:
z Kostenersparnis,
z Zeitersparnis beim Neubau,
z geringere Abhängigkeit von der öffentlichen Kanalisation,
z günstigere Rückstauebene,
z gleiche Interessen der Bauherren bei späterer Grundstücksteilung.
Gründe gegen eine gemeinsame Leitung:
z im Wartungsfall sind die Kosten nicht ordentlich geregelt,
z kein Schuldiger im Schadensfall (z. B. Verstopfung,
Scherbenbruch, Kanalsetzung),
z keiner fühlt sich verantwortlich (z. B. für Fehlverhalten
und Fehleinleitungen),
z gemeinsames Eigentum erschwert eventuelle An- und
Umbauten am Wohnhaus,
z erschwerte Beleihung und Grundbuchbelastung,
z bei Änderung der Entwässerungsleitungen ist die Zustimmung aller Anwohner erforderlich.
In Abbildung 1 ist eine Reihenhausanlage mit einer gemeinsamen Entwässerungsleitung und drei möglichen
*) Teil 1 ist in KA-Betriebs-Info, Folge 2/2007, Seite 1448,
erschienen
1470
KA-Betriebs-Info 2007 (37) Nr. 3
Abb. 1: Reihenhaus mit unterschiedlichen Schadensstellen
Schadensstellen dargestellt. Diese Schäden haben unterschiedliche Auswirkungen auf das Verhalten der Anwohner.
Schadensstelle 1:
Nur der oberste Hauseigentümer ist von dem Schadensfall betroffen. Er wird wohl von keinem Miteigentümer einen Beitrag erwarten können, denn die übrigen Häuser
können ihr Abwasser weiterhin ableiten.
Schadensstelle 2:
Die Unterlieger werden an Maßnahmen am Kanal oberhalb der Schadensstelle kein Interesse haben. Die Solidargemeinschaft ist recht klein und wenig effektiv.
Schadensstelle 3:
Alle Anlieger sind an der Ableitung des Abwassers interessiert. Deshalb wird es für die Behebung dieses Schadens
Einvernehmen geben.
Möglicherweise besteht auch für die am weitesten gehende Lösung, einen eigenen Anschluss für jedes Reihenhaus
vorzusehen, großes Interesse. In diesem Fall könnte bei
Kostenübernahme dem Wunsch der Bürger nach einem
eigenen Hausanschluss entsprochen werden. Hier könnten sogar technisch alle Hauseigentümer einen eigenen
Hausanschluss bekommen (gestrichelt blaue Anschlüsse).
2
Rechtliche Fragen gemeinsamer Leitungen
z Duldung (Existenz, Wartung, Reparatur),
z Durchsetzung eigener Interessen,
z Wie werden im Schadensfall die Kosten verteilt? Nach
– dem Verursacherprinzip?
– der Betroffenheit?
– der Grundstückslage?
z Eine Eintragung in das Grundbuch oder in das Baulastverzeichnis ist unbedingt erforderlich. Die Rechtsnachfolge bei Vereinbarungen über gemeinsame Leitungen muss geregelt sein.
2.1 Bürgeranruf: „Mein Nachbar leitet das Regenwasser/das Wassergerinne über mein Grundstück!“
Lösung:
Diese Beschwerde ist berechtigt. Es ist nicht zulässig, das
Regenwasser über das Grundstück des Nachbarn zu leiten. Deshalb muss der Nachbar Abhilfe schaffen, wenn er
sein Grundstück in der Geländestruktur verändert oder
befestigt hat. Sollte das oberliegende Grundstück in seiner natürlichen Hanglage unverändert sein, muss der
Unterlieger den natürlichen Abfluss des Oberflächenwassers dulden.
KA-Betriebs-Info 2007 (37) Nr. 3
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2.2 Bürgeranruf: „Mein Nachbar
leitet Schmutzwasser über
mein Grundstück – sein
Kontrollschacht ist verstopft.“
Lösung:
Auch hier ist die Beschwerde berechtigt. Der Nachbar muss Abhilfe schaffen. Zum Thema Kanalverstopfung
wurde schon Einiges in Teil 1 dieses
Beitrags (dort: Punkt 4.2) ausgeführt.
z Erneuerung des Kanals und
z Entfernung des Baumes.
z Der Geschädigte kann fordern,
dass die Wurzeln bis zur Grundstücksgrenze abgeschnitten werden.
Grundsatz:
2.3 Bürgeranruf: „Der Regenwassersickerschacht meines
Nachbarn ist verstopft.“
Die Wurzeln allein im Kanal abzuschneiden nützt nichts, da sie wegen
des guten Wasserangebotes sofort
wieder nachwachsen. Die Muffen des
Kanals sollten wurzelfest ausgebildet
sein.
Lösung:
3
Die Beschwerde ist wiederum berechtigt. Wenn der Regenwassersickerschacht seine Funktion nicht mehr erfüllt, kann das Regenwasser nicht ordnungsgemäß abgeleitet werden. Der
Nachbar muss Abhilfe schaffen, siehe
Punkt 2.1. Der Sickerschacht sollte
mehr als 5,0 m vom Gebäude und
auch vom Nachbargebäude entfernt
sein, um feuchte Keller- oder Garagenwände zu vermeiden.
2.4 Bürgeranruf: „Der Baum
meines Nachbarn wächst in
meinen Kanal hinein.“
Lösung:
Die Beschwerde ist berechtigt. In
Deutschland gilt in dieser Frage nicht
das Eigentumsrecht, sondern das
„Verursacherprinzip“, nach dem jemand für einen Schaden haftet, wenn
er ihn verursacht hat. Der Eigentümer
des Baumes muss also Abhilfe schaffen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der
Baum im öffentlichen oder privaten
Besitz ist oder ob es sich um einen
öffentlichen oder privaten Kanal handelt (Abbildung 2). Abhilfe kann unter
Umständen auch bedeuten:
1472
Abb. 2: Wurzelwerk im Kanal
Bürgeranruf: „Der Kanaldeckel
klappert!“
Lösung:
Mit einem herzlichen Dank an den
Bürger wird das sofort erledigt, indem
ein „Anti-Klapper-Ring“ in die Deckelauflage eingelegt wird. Neue Schachtdeckel können gleich mit fest eingebauter Dämpfungseinlage bestellt
werden.
4
Bürgeranruf: „Es bilden sich
Pfützen in der Fahrbahn. Der
Straßeneinlauf ist verstopft!“
dann meist wegen mangelhafter Verdichtung des Untergrundes und/oder
des Schachtseitenbereiches gesetzt.
Die Schächte setzen sich wegen
z mangelnder Verdichtung des Untergrundes,
z fehlenden Betonmörtels zwischen
Ausgleichringen und Rahmen.
Die Abbildungen 3 bis 7 zeigen einige
typische Setzungsschäden bei Kontrollschächten.
Lösung:
Mit einem herzlichen Dank an den
Bürger werden die betroffenen
Straßeneinläufe so bald wie möglich
gereinigt.
5
Bürgeranruf: „Die LKW hoppeln über die Kanaldeckel!“
Meistens liegen Schäden an den
Kontrollschächten vor, wenn bei relativ hoher Geschwindigkeit leere LKWAnhänger über die Kontrollschächte
hoppeln. Der Kontrollschacht hat sich
Abb. 3: Setzungsschaden
KA-Betriebs-Info 2007 (37) Nr. 3
6
Fazit
Das Anliegen des Bürgers ist zügig zu
bearbeiten. Soweit es zweckmäßig ist,
sollte mit ihm ein Ortstermin vereinbart werden. Auch weiterhin ist mit
dem Bürger Kontakt zu halten. Er
muss merken, dass sein Problem
ernst genommen und er betreut wird.
Die Lösung sollte gute Qualität beinhalten. Allerdings ist es auch wichtig,
frühzeitig mit dem Bürger über die
Kosten zu sprechen.
Abb. 4: Sanierte Schachtabdeckung,
Mischgut quadratisch mit Fugenverguss, jedoch ohne Markierung und
mit neuen Schäden
Die Bearbeitung des Bürgeranliegens
ist ein wirkungsvolles Mittel, gute Öffentlichkeitsarbeit zu leisten. An ihr
wird der Öffentliche Dienst gemessen.
Aber auch das richtige Verhalten gegenüber unberechtigten Vorwürfen will
gelernt sein. Haltlose Beschwerden
sollten selbstbewusst zurückgewiesen werden, wenn deutlich wird, dass
man nur als „Müllabladeplatz“ nachbarlicher Streitigkeiten benutzt werden soll.
Autor
Abb. 5: Billigstsanierung – Ursache
nicht behoben
Abb. 6: Sanierte Schachtabdeckung,
Pflaster mit Bitumenverguss, die
Markierung fehlt
Dipl.-Ing. Norbert Müller
Konzenbergstraße 14
78573 Wurmlingen
Tel. ++49(0)74 61/7 57 65
E-Mail: [email protected]
Norbert Müller war Lehrer der ersten
Stunde bei den DWA-Kanal-Nachbarschaften in Baden-Württemberg.
Er betreute die beiden Nachbarschaften Landkreis Tuttlingen und
Sigmaringen. Aus Altersgründen hat er
in diesem Jahr seine Tätigkeit beendet. Er wurde am 28. März 2007 in
Stuttgart vom Landesverbandsvorsitzenden Wolfgang Schanz für seine
15-jährige Tätigkeit geehrt und verabschiedet.
Wir schließen uns gerne den Glückwünschen an. Wir hoffen aber auch,
dass Norbert Müller neben seinen Reisen mit dem Wohnwagen noch Zeit
findet, über seine Erfahrungen im
Kanalbetrieb in weiteren Beiträgen für
unser Blatt zu schreiben.
Die Redaktion
Abb. 7: Gelungene Sanierung –
eingewalzte „selbstnivellierende
Schachtabdeckung“
KA-Betriebs-Info 2007 (37) Nr. 3
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Handbuch für UT-Berufe
Band 3 „Abwassertechnik“ neu erschienen
8. Auflage, eine umfassende Neubearbeitung
Als ich vor zwei Jahren gebeten wurde, als Autor für das
erfolgreiche Handbuch für Umwelttechnische Berufe einzusteigen, war dies für mich eine große Ehre. Es ist eine
besondere Herausforderung, den Platz des leider vor fünf
Jahren verstorbenen Pioniers Erwin Stier angeboten zu
bekommen, um seine Aufgabe in diesem erfolgreichen
Autorenteam zu übernehmen.
Aber es sollten ja nur eine Auflage aktualisiert und die Erkenntnisse der letzten vier Jahre eingearbeitet werden.
Außerdem bin ich seit über 15 Jahren in der bayerischen
Wasserwirtschaft tätig und sollte daher das nötige Rüstzeug mitbringen.
Doch wie es so geht bei einer Überarbeitung, es kommt
schnell eines zum andern. Mir war es nicht bewusst, was
hier an Arbeit auf mich zukommt. Die rasante Entwicklung
im Umweltschutz erforderte es nämlich, dass in der Berufsausbildung der Fachkraft für Abwassertechnik die Lerninhalte den Veränderungen am Arbeitsplatz angepasst
werden mussten. So sollte auch die 8. Auflage grundlegend überarbeitet werden, denn die Neuerungen der letzten Zeit waren beachtlich. Einige Beispiele der neuen
Themenbearbeitung:
z Die Aufgaben des Gewässerschutzes in der Wasserwirtschaft sind neu formuliert und an die Vorgaben der
EU-Wasserrahmenrichtlinie angepasst worden.
z Die Regenwasserbewirtschaftung mit ihrer ökologischen und ökonomischen Bedeutung ist zu einem neuen
Schwerpunkt im Umweltbereich geworden.
z Über Geruchsprobleme im Kanalbetrieb wird immer
häufiger berichtet. Lösungsmöglichkeiten dazu sind neu
aufgenommen. Auch die fachgerechte Schädlingsbekämpfung, insbesondere der Ratten, ist von Bedeutung.
z In der Analytik gibt es Neuentwicklungen bei der TOCMessung, den Sauerstoffmesssonden und vor allem
auch bei der Online-Messtechnik.
z Das Schwerpunktthema „Elektrotechnik“ wurde wesentlich erweitert.
z Die rechtlichen Verschärfungen bei der Deponierung
organischer Abfälle führten zu einer Neuorientierung in
der Frage des Verbleibs der Reststoffe.
z Das neue Arbeitsschutzgesetz stärkt die Verantwortung
des Arbeitgebers. Die Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung, der Unterweisung oder des Explosionsschutzdokuments wurden wesentlich vertieft.
z Mehr Raum erhält die P-Fällung. Die Wärmegewinnung
aus Abwasser ist ein neues Thema, ebenso die Auswirkungen der Siloxane im Faulgas. Die Möglichkeiten
der Fremdwassermessungen wurden erweitert.
z Der Einsatz der Drehkolbengebläse ist neu beschrieben. Ursachen und Lösungsmöglichkeiten bei Druckverlusten im Betrieb mit der feinblasigen Druckbelüftung
werden erläutert.
z Die Fachbegriffe und Kurzzeichen sind an das DWARegelwerk angepasst und die Gesetzestexte aktualisiert.
Neben diesen Neubearbeitungen war es mein besonderes
Anliegen, auch das Bildmaterial zu erweitern, um die technischen Einzelheiten besser zu veranschaulichen. Das
Ergebnis ist, dass 200 zusätzliche Bilder in das Werk eingearbeitet wurden.
Mit insgesamt 637 Seiten ist es ein hervorragendes Nachschlagewerk geworden, das auf keiner Abwasseranlage
und bei keiner Entwässerungsbehörde fehlen sollte. Natürlich möchte ich mich an dieser Stelle bei meinen Mitautoren Dr.-Ing. Heinz-Christian Baumgart und Dipl.-Ing. (FH)
Manfred Fischer bedanken, die mich in diese neue Aufgabe eingeführt und einen wesentlich Anteil daran haben,
dass dieses Grundlagenwerk so attraktiv geworden ist.
Interessenten können das Buch bestellen bei der
DWA-Bundesgeschäftsstelle, Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef; Tel. (0 22 42) 872-333, Fax 872-100,
E-Mail: [email protected]
H.-C. Baumgart., M. Fischer, H. Loy, Handbuch für Umwelttechnische Berufe, Band 3: Abwassertechnik, 8. Auflage, F. Hirthammer Verlag, Oberhaching, 2007, 637 Seiten, DIN A5, 68,00 Euro, ISBN 978-3-88721-190-5
Autor
Dipl.-Ing. (FH) Hardy Loy
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Bürgermeister-Ulrich-Straße 160
D-86179 Augsburg
Tel.++49 (0)8 21/90 71-57 44
E-Mail: [email protected]
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KA-Betriebs-Info 2007 (37) Nr. 3
Das Explosionsschutzdokument – der Weg ist das Ziel?!*)
Spätestens seit dem 31. Dezember 2005 sind Betreiber
abwassertechnischer Anlagen verpflichtet, ein Explosionsschutzdokument zu erstellen. Für neu zu errichtende Anlagen musste bereits mit Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom 27. September 2002
[1] ein solches Dokument vorliegen.
Bei vielen Betreibern besteht jedoch große Unsicherheit,
wie das Explosionsschutzdokument aussehen muss, wer
es erstellen kann oder darf bzw. ob und gegebenenfalls
welches Dienstleisters man sich bedienen sollte. Dies hat
leider in vielen Fällen dazu geführt, dass bis heute keine
oder keine geeigneten Explosionsschutzdokumente vorliegen. Das stille Verharren kann allerdings unangenehme
Folgen haben. Die Aufsichtsbehörden haben in einigen
Bereichen bereits begonnen, die betrieblichen Explosionsschutzdokumente zu prüfen.
Spätestens aber im Genehmigungsverfahren für neue Anlagen oder bei wesentlichen Änderungen bestehender Anlagen wird das Explosionsschutzdokument eingefordert, so
zumindest die Verwaltungspraxis in Nordrhein-Westfalen.
Wirklich ernst wird es natürlich, wenn es zu einem Explosionsereignis mit Personenschaden kommt (Abbildung 1).
Bei der unweigerlich folgenden Untersuchung seitens der
Aufsichtsbehörden wird immer zuerst die Frage nach der
gesetzlich geforderten Dokumentation gestellt, und dazu
gehört das Explosionsschutzdokument. Die inhaltliche
Aufklärung der Ursachen tritt im Vergleich dazu leider
zunächst oft in den Hintergrund.
ein Thema gewesen, auch die dazugehörige Dokumentation in Form des Ex-Zonenplans gehört schon seit vielen
Jahren als Forderung der Unfallverhütungsvorschrift „Abwassertechnische Anlagen“ zum Standardprogramm.
In der Praxis zeigt sich jedoch oft das Problem, dass Planer, Ausrüster und Betreiber ihren Beitrag zum Explosionsschutz geleistet haben, ohne dass sich diese Maßnahmen
zu einem über die Jahre konsequent verfolgten Gesamtkonzept zusammenfügen. Das Erstellen eines Explosionsschutzdokuments bietet hier die Möglichkeit, den gewachsenen Explosionsschutz in seiner Gesamtheit auf den Prüfstand zu stellen.
Als Unterstützung stehen zahlreiche Hilfsmittel zur Verfügung. Dabei lassen sich zwei Arten unterscheiden. Viele,
auch über das Internet verfügbare, Muster-Explosionsschutzdokumente bestehen aus vorgefertigten Listen, in
die lediglich Angaben eingetragen und durch Ankreuzen
die Schutzmaßnahmen dargestellt werden müssen. Diese
„Checklisten“-Dokumente bergen jedoch vor allem in der
Hand des Nutzers mit nur begrenzten Fachkenntnissen ein
Risiko: Sie sind schnell bearbeitet und suggerieren dadurch
eine Sicherheit, der sie oft nicht gerecht werden. Sowohl
beim Ausfüllen als auch beim späteren Nutzen können die
Inhalte leicht missverstanden werden. Als Beispiel sei die
technische Lüftung genannt. Sie wird meist als Explosionsschutzmaßnahme in den Checklisten abgefragt. Nicht jede
technische Lüftung ist aber eine technische Lüftung im
Sinne des Explosionsschutzes. Neben dem Ventilator und
Abb. 1: Die gewaltige Kraft einer Gasexplosion
Für die Praxis sollte das Explosionsschutzdokument von
den Betreibern jedoch eher als Chance begriffen werden.
Maßnahmen zur Vermeidung von Explosionsgefahren sind
für Betreiber abwassertechnischer Anlagen „schon immer“
Mehrfach informierten wir über die Bedeutung des Explosionsschutzes und die Verpflichtung des Betreibers einer Kläranlage, einen Nachweis darüber zu führen (Folgen 4/2005, Seite 1344, und 1/
2006, Seite 1357). Die Diskussionen in den KläranlagenNachbarschaften zeigen aber, dass vielfach die Meinung besteht,
dies sei eine freiwillige Angelegenheit. Andere meinen, dass erst die
Behörden tätig werden müssen, und erwarten eine Anweisung. Das
ist aber nicht so! Im folgenden Beitrag wollen wir deshalb nochmals
dieses Thema aufgreifen.
*)
KA-Betriebs-Info 2007 (37) Nr. 3
1475
dem Luft führenden System gehören zum Beispiel nachvollziehbare Auslegungsdaten und damit ein ausreichender Luftaustausch sowie eine Funktionsüberwachung zur
technischen Lüftung als Explosionsschutzmaßnahme. Der
ungeübte Nutzer kommt schnell in die Versuchung,
beispielsweise seinen Einbauventilator in der Wand des
Rechengebäudes als technische Lüftung zu werten, das
Kreuz in der Checkliste an der falschen Stelle zu machen,
ohne sich die Folgen klar vor Augen zu führen.
Zwei aus Autorensicht gelungene Varianten der abwasserspezifischen Hilfsmittel stehen jedoch zur Verfügung: Der
Arbeitsbehelf 36 des ÖWAV [2] sowie der Arbeitsbericht
der DWA-Arbeitsgruppe KA-11.4 (Abbildung 2) [3].
sogar ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zum Teil
bestehende betriebliche Dokumente als Verweisziele ausreichen, sofern sie inhaltlich den Forderungen genügen.
Letztlich also eine Einladung, nicht alles wieder neu aufzuschreiben, sondern eine intelligente, an die bestehende
betriebliche Dokumentation angepasste Form zu finden.
Mit dem Arbeitsbericht sollte den Betreibern genau dieser
Weg erleichtert werden, indem die für den Explosionsschutz abwassertechnischer Anlagen notwendigen Grundlagen, beispielsweise die relevanten sicherheitstechnischen
Kennwerte, aufgezeigt werden, für die Gestaltung des eigenen Dokuments aber keine Vorgaben gemacht werden.
Im Anhang sind zwei Explosionsschutzdokumente als beispielhafte Umsetzungen enthalten. Auch hier enthält der
Anhang weitere Hilfsmittel, die unmittelbar in der betrieblichen Praxis eingesetzt werden können.
Wie nun der einzelne Betreiber zu seinem oder seinen
Explosionsschutzdokumenten kommt, ist selbstverständlich von den jeweiligen Gegebenheiten abhängig. Grundsätzlich richtet sich die Forderung der BetrSichV an den
Betreiber; er ist also für die Erstellung verantwortlich. An
die Qualifikation des Erstellers sind keine besonderen Anforderungen formuliert.
Abb. 2: Der DWA-Arbeitsbericht zur Erstellung von
Explosionsschutzdokumenten
Der Arbeitsbehelf 36 kombiniert Checklisten mit den notwendigen Erläuterungen und konkreten Arbeitshilfen. Dabei
wird vor allem viel Wert auf die gegebenenfalls vorhandene Faulgasanlage gelegt und auch die organisatorischen
Schutzmaßnahmen nicht vergessen. Einziger Nachteil dieser Veröffentlichung sind die sich vom deutschen Recht
unterscheidenden Rechtsgrundlagen und die zum Teil abweichende Terminologie in Österreich. Das liegt allerdings
in der Natur der Sache.
Mit dem DWA-Arbeitsbericht „Erstellung von Explosionsschutzdokumenten für abwassertechnische Anlagen“ wurde bewusst ein Weg abseits der Vorgabe von Musterdokumenten eingeschlagen. Die Betriebssicherheitsverordnung gibt, ebenso wie die BGR 104 „Explosionsschutz-Regeln“ (BGR: Berufsgenossenschaftliche Regeln),
keine Form für das Explosionsschutzdokument vor. Es wird
1476
Aus der Erfahrung hat sich gezeigt, dass eine Vergabe der
kompletten Leistungen an externe Dienstleister in Form
eines „Rundum-Sorglos“-Paketes oft teuer und nicht immer
zielführend ist: Die meisten der notwendigen Eingangsinformationen sind nur dem Betriebspersonal bekannt und
müssen daher vom Dienstleister erst abgefragt werden.
Eine Begehung der örtlichen Gegebenheiten, oft mit Aufnahme der betrieblichen Randbedingungen und selbstverständlich in Begleitung des Betriebspersonals, ist ebenfalls
erforderlich. Das fertige Dokument wird dann als Entwurf
zum Korrekturlesen zur Verfügung gestellt. Im Ergebnis
sind meist in zum Teil erheblichem Umfang personelle
Kapazitäten für ein solches „Rundum-Sorglos“-Paket zur
Verfügung zu stellen. Andererseits besteht für den Fall,
dass die Erstellung des Explosionsschutzdokuments nicht
eng begleitet wird, die Gefahr, dass letztlich Teilbereiche,
insbesondere organisatorische Maßnahmen, ausgeklammert werden oder sogar ein an der betrieblichen Praxis
völlig vorbei gehendes Dokument entsteht. Zudem fällt die
anschließende praktische Umsetzung ungleich schwerer,
wenn man sich erst mit dem fertigen Dokument befasst,
ohne den Weg begleitet zu haben.
Externe Dienstleister und damit spezielles Fachwissen
haben selbstverständlich ihren wichtigen Platz bei der Erstellung von Explosionsschutzdokumenten. Im Hinblick auf
eine optimale Nutzung der weiter oben als Chance beschriebenen Aufgabe wird seitens des Autors daher ein
anderer Weg vorgeschlagen: Beschäftigen Sie als Betriebsleiter oder Abwassermeister sich auf Basis des DWAArbeitsberichtes oder des Arbeitsbehelfs 36, der BGR bzw.
GUV-R 104 und der Beispielsammlung für abwassertechnische Anlagen (GUV-I 8594 bzw. BGI 5033) (BGI: BGInformation) mit dem Explosionsschutz Ihrer Anlage(n).
Sichten Sie Ihre Unterlagen und erstellen Sie ein an Ihre
Betriebsdokumentation, zum Beispiel die Betriebsanweisung der Kläranlage, angepasstes Explosionsschutzdokument (Abbildung 3). Vielleicht reicht es sogar, wenn
Sie Ihrer Betriebsanweisung ein Kapitel hinzufügen?! In
einem zweiten Schritt bedienen Sie sich dann eines externen Dienstleisters, der Ihnen nach einer eigentlich nur für
neue Anlagen vorgeschriebenen Prüfung der Arbeitsplätze in explosionsgefährdeten Bereichen nach Anhang 4
KA-Betriebs-Info 2007 (37) Nr. 3
konzept inhaltlich prüft. Damit haben Sie
einerseits durch die eigene Einarbeitung ein
individuell angepasstes Dokument mit
nachhaltigem Nutzen für über den Tag der
Fertigstellung hinausgehenden Explosionsschutz und andererseits die notwendige Sicherheit, dass sowohl Ihr Dokument als
auch Ihr Konzept sach- und fachgerecht ist.
Verantwortlich für das Explosionsschutzdokument bleibt letztlich immer der Betreiber. Daher bietet es sich an, diese Verantwortung auch selbst wahrzunehmen, soweit
es die sonstigen betrieblichen Randbedingungen zulassen. Die Hilfsmittel dazu
sind vorhanden, und das Thema ist wichtig
genug: Auch wenn das Ereignis „Explosion“ selten ist; die Folgen sind doch oft so
schwer, dass sich insgesamt wieder ein
hohes Risiko ergibt (Abbildung 4).
Literatur
Abb. 3: Beispiel einer Betriebsanweisung
A.3.8 BetrSichV bzw. TRBS 1201 [4] helfen kann, dem ExDokument den letzten Schliff zu geben, und gleichzeitig
das dem Dokument zugrunde liegende Explosionsschutz-
[1] Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom 27. September
2002, www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Arbeitsschutz/
gesetze,did=26670.html, http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/betrsichv/gesamt.pdf
[2] ÖWAV-Arbeitsbehelf 36 „Praxishilfe zum Erstellen des Explosionsschutzdokuments (ExSD) für abwassertechnische Anlagen (Kanal- und Kläranlagen)“, Wien, Mai 2006
[3] DWA-Arbeitsbericht „Erstellung von Explosionsschutzdokumenten für abwassertechnische Anlagen“, Hennef, September 2005
Für DWA-Mitglieder kostenloser Download vom Mitgliederbereich
der DWA-Website (www.dwa.de, www.itrust.de/atv/online_plus/
oplus/arbeitsbericht/KA11-4_ex-schutz.pdf)
[4] Technische Regeln für Betriebssicherheit, TRBS 1201, Teil 1:
Prüfen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und
Überprüfung von Arbeitsplätzen in explosionsgefährdeten Bereichen, Dezember 2006, www.baua.de/nn_5846/de/Themenvon-A-Z/Anlagen-und-Betriebssicherheit/TRBS/pdf/TRBS-1201Teil-1.pdf
Autor
Abb. 4: Das war einmal ein Gasbehälter
KA-Betriebs-Info 2007 (37) Nr. 3
Dipl.-Ing. Frank Büßelberg
Wasserverband Eifel-Rur
Postfach 10 25 64
52325 Düren
E-Mail: [email protected]
1477
Es ist soweit!
Technische Regeln für die Betriebsanalytik
Mit dem neuen Arbeitsblatt DWA-A 704 „Betriebsmethoden
für die Abwasseranalytik“ wurde eine über 30 Jahre dauernde Entwicklung in der Betriebsanalytik abgeschlossen.
Ihre fachgerechte Anwendung gehört jetzt zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Von Grobbestimmungen, Schnelltests über Feldmethoden haben
sich die Betriebsmessungen immer weiter verbessert und
an Bedeutung gewonnen (Abbildung 1). Heute stehen sie
nahezu gleichwertig neben den Referenzmessungen, ohne
dass es hierzu Normen bedurfte. Einziger Schwachpunkt
war die Frage nach dem Nachweis der Zuverlässigkeit und
der Qualität. Inwieweit sind die Messergebnisse glaubhaft?
Qualitätsgesicherte Durchführung von Betriebsmethoden
Um den analytischen Gesamtaufwand bei der Selbstüberwachung zu reduzieren, wurden die Betriebsmethoden
entwickelt. Sie ermöglichen es, kurzfristig auf betriebliche
Erfordernisse zu reagieren. Das Arbeitsblatt zeigt, wie das
Personal die Betriebsmethoden zuverlässig und sicher
anwenden kann (Abbildung 2). Die Besonderheit des Systems ist, dass es durch die eigene Definition „betrieblicher
Festlegungen“ auf die Anforderungen der jeweiligen Anlage zugeschnitten werden kann und damit viel praxistauglicher ist als ein starres Konzept.
Abb. 1: Ein gutes Labor allein reicht nicht – die Messergebnisse müssen qualitätsgesichert sein
Das neue Regelwerk gibt die Antwort darauf. Es erhebt
den Anspruch, dass dieser Qualitätsnachweis bei Anwendung des Arbeitsblattes erbracht wird. Entscheidend dafür
ist, dass die Durchführung und Dokumentation der Messungen vereinheitlicht wurde. Mit Hilfe von elf Musterkarten
ist es möglich, die Vielfalt der Betriebsanalytik so abzudecken, dass nahezu jeder Anwendungsfall berücksichtigt werden kann.
1478
Abb. 2: Fachgerechte Anwendung der Betriebsmethoden
IQK-Karten als Arbeitshilfen
IQK steht für Interne Qualitätskontrollen. Dieser Ausdruck
ist in den letzten Jahren zu einem festen Begriff in der
Betriebsanalytik geworden. Durch Musterkarten (IQK-Kar-
KA-Betriebs-Info 2007 (37) Nr. 3
ten) sowie umfangreiche Erläuterungen erleichtert das Arbeitsblatt die Anwendung. Mit insgesamt elf IQK-Karten stehen Bausteine zur Verfügung,
die je nach den Anforderungen der betreffenden Anlage individuell zusammengestellt werden können:
z IQK-Karte 1: Überblick aller durchgeführten Qualitätssicherungsmaßnahmen,
z IQK-Karte 2: Festlegung von
Kontrollhäufigkeiten, Toleranzen und
Qualitätszielen,
z IQK-Karte 3: Regelmäßige Mehrfachbestimmungen einer Probe,
z IQK-Karte 4: Messen von Standardlösungen,
z IQK-Karte 5: Überprüfung der Plausibilität durch Verdünnung und Aufstockung,
z IQK-Karte 6: Vergleichsmessungen
mit Betriebsmethoden anderer Anlagen,
z IQK-Karte 7: Parallelmessungen zur
Referenzmethode,
z IQK-Karte 8: Randbedingungen zur
Probenahme, Vorbehandlung und
Messung,
z IQK-Karte 9: Kontrolle und Wartung der Geräte, Kontrolle der Reagenzien,
z IQK-Karte 10: Aktuelle Übersicht
über die Qualifikation des Personals,
z IQK-Karte 11: Bewertung der Qualitätskontrolle, Dokumentation.
Die Karten 1, 2, 8, 9, 10 und 11 haben
allgemeinen, übergreifenden Charakter. Dagegen sind die Karten 3 bis 7
methodenbezogen auszufüllen, das
heißt, der Anwender muss für jeden zu
bestimmenden Parameter eine Karte
anlegen. Anhand dieses Systems kann
sich jeder einen individuellen IQK-Ordner zusammenstellen. Der Zugang zu
den jeweiligen Tabellen in digitaler
Form als Excel-Anwendungen wird in
einem geschlossenen Benutzerbereich
der DWA-Website ermöglicht.
Mit dem Erscheinen des DWA-A 704
im DWA-Regelwerk wurde dieser Weg
konsequent fortgeführt und dadurch
die Bedeutung der Betriebsmethoden
nachdrücklich herausgehoben. Das
Arbeitsblatt richtet sich an Betreiber
und Betriebspersonal kommunaler und
industrieller Abwasserbehandlungsanlagen sowie an die für den Vollzug
der Überwachung zuständigen Behörden. Die Voraussetzungen für eine
bundesweite Vereinheitlichung der
Randbedingungen und die systematische Dokumentation der Qualitätssicherung in der Betriebsanalytik wurden damit geschaffen.
Arbeitsblatt DWA-A 704 „Betriebsmethoden für die Abwasseranalytik“,
April 2007, ISBN 978-3-939057-71-0,
68 Seiten, Ladenpreis 62 Euro, fördernde DWA-Mitglieder 49,60 Euro.
Zu beziehen bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef; Tel. (0 22 42) 872-333
Fax (0 22 42) 872-100
E-Mail: [email protected]
Webshop: www.dwa.de
Die Landesverbände der DWA wissen
um die Bedeutung des neuen Arbeitsblatts und haben in ihren Schulungsprogrammen Folgendes geplant oder
bereits durchgeführt:
Landesverband
Baden-Württemberg
1
Das neue Arbeitsblatt DWA-A 704
wird in den Sonder-Nachbarschaften des „chemisch-ausgebildeten
Fachpersonals“ vorgestellt.
2
Kläranlagenbetrieb/Aufbaukurs
Betriebsanalytik, zweitägig, am
20. und 21. November 2007 in
Stuttgart. Hier wird die sichere Anwendung der Betriebsanalytik vermittelt. Schwerpunkt ist die Qualitätskontrolle. Das Fachwissen des
Teilnehmers wird mit einem Zertifikat bestätigt.
3
K l ä r a n l a g e n b e t r i e b / Wo r k s h o p
Betriebsanalytik, eintägig, im April
2008 in Stuttgart. Hier wird die
praktische Umsetzung des Arbeitsblattes vermittelt. Schwerpunkt ist
das richtige Ausfüllen der Kontrollkarten, abhängig von den betrieblichen Festlegungen. Die Umsetzung der neuen Eigenkontroll-Verordnung wird anhand der individuellen Belange der Teilnehmer behandelt.
Ergebnis und Ausblick
Das Arbeitsblatt wurde durch die
DWA-Arbeitsgruppe IG-4.3 erarbeitet.
Es war die logische Folge aus der zeitlichen Entwicklung der Betriebsmethoden. Denn die Bedeutung der
bisherigen Merkblätter ATV-M 704
„Betriebsmethoden zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen“
und ATV-DVWK-M 704, Teil 2 „Arbeitshilfen zur Durchführung der Internen
Qualitätskontrolle (IQK) in der Betriebanalytik“ war beachtlich. Ihre Anwendung hat viel zur Anerkennung der
Betriebsmethoden beigetragen.
KA-Betriebs-Info 2007 (37) Nr. 3
1479
4
5
Kläranlagenbetrieb/Gezielter Einsatz der Betriebsanalytik bei Funktionsstörungen, eintägig, am 7. November 2007 auf der Kläranlage Bruchsal. Hier werden das systematische Vorgehen sowie die gezielte
analytische Ursachenforschung im Zusammenhang mit
Funktionsstörungen beim Betrieb vermittelt. Die Teilnehmer trainieren, wie Ursachen einer Betriebsstörung
mit Hilfe von Eigenkontrollmessungen eingegrenzt und
erkannt werden können. Es wird geübt, wie Funktionsstörungen durch gezielte Untersuchungen zu bewerten
und welche betrieblichen Maßnahmen gegebenenfalls
einzuleiten sind.
IQK-Ordner zum DWA-A 704: Dokumentation der internen Qualitätskontrolle in der Betriebsanalytik. Mit
dem Ordner können die Dokumente vollständig und
nachvollziehbar verwaltet werden. IQK-Musterkarten erleichtern die Anwendung. Die Vorgaben des Landes zur
qualitätsgesicherten Eigenkontrolle (QE) und die Erfahrungen aus der Auditierung von Betriebslaboren sind
integriert.Eine zugehörige CD enthält Musterkarten zur
elektronischen Verwaltung im EXCEL-Format; sie können für den eigenen Bedarf angepasst werden. Sonderpreis 90 Euro, fördernde DWA-Mitglieder erhalten
20 % Rabatt. Preis inkl. MwSt zzgl. Versandkosten.
Landesverband Bayern
1
Das neue Arbeitsblatt DWA-A 704 wurde in den
Obmannschulungen am 22. Mai in Rummelsberg und
23. Mai 2007 in München vorgestellt und intensiv besprochen. Diese Schulung dient dazu, den Lehrern und
Obleuten die Anwendung des Merkblattes zu vermit-
teln, damit dieser Lehrstoff in den kommenden Nachbarschaftstagen dem Betriebspersonal weitergegeben
werden kann.
2
Das neue Arbeitsblatt DWA-A 704 wird an alle Kläranlagen im Rahmen der Nachbarschaftsarbeit verteilt.
3
Nachweis der IQK-Dokumentation. Die Dokumentation der IQK-Karten soll in einem eigenen Ordner zusammengeführt werden. Die Unterlagen dazu werden
voraussichtlich bis Ende 2007 den Nachbarschaften zur
Verfügung stehen. Die Übersichtlichkeit und das Auffinden der Dokumente werden damit erheblich erleichtert. Auch der Vorgesetzte oder die Behörden können
sich damit leichter ein Bild über die Qualität der
Betriebsanalytik verschaffen.
4
Kurs für die Betriebsanalytik nach dem Arbeitsblatt
DWA-A 704, zweitägig, in München. Der Kurs setzt
Grundkenntnisse voraus und ist auf 16 Teilnehmer beschränkt. Er dient dazu, die internen Qualitätskontrollen
fachgerecht anzuwenden und zu dokumentieren. Selbstverständlich sind die Vorgaben der bayerischen Eigenüberwachungsverordnung berücksichtigt. Die erfolgreiche Schulung wird mit Zertifikat bestätigt.
Landesverband Nord-Ost
1
Das neue Arbeitsblatt DWA-A 704 wurde zum Lehrerund Obleutetag am 22./23. Februar 2007 in Teltow vorgestellt und intensiv besprochen. Diese Schulung diente
dazu, den Lehrern und Obleuten die Anwendung des
Merkblattes zu vermitteln, damit dieser Lehrstoff in den
kommenden Nachbarschaftstagen dem Betriebspersonal weitergegeben werden kann.
2
Das neue Arbeitsblatt DWA-A 704 wird vom Landesverband gekauft und an alle interessierten Kläranlagen
im Rahmen der Nachbarschaften verteilt.
3
Im Rahmen der Info-Kontaktbörse in Mecklenburg-Vorpommern am 27. Juni 2007 in Schwerin wird die Anerkennung von Betriebsmethoden zur Selbstüberwachung
im Land vorgestellt (Selbstüberwachungsverordnung,
2007). Das DWA-A 704 wird vom Sprecher der Arbeitsgruppe, Dr. Furtmann, diskutiert.
Landesverband Sachsen/Thüringen
1
Laborkurs Umsetzung der Eigenkontrollverordnung,
dreitägig, in Dresden. Im Kurs werden die gesetzlichen
Regelungen der Eigenkontrollverordnung, Kenntnisse
und besonders die praktische Durchführung der Eigenkontrollmessungen als Betriebsmethoden vermittelt.
2
Die eigenen fotometrischen Messungen können bei einem Ringversuch überprüft werden (IQK). Die Teilnehmer führen im Kurs überwiegend selbst praktische
Labortätigkeit durch. Das Fachwissen des Teilnehmers
wird mit Zertifikat bestätigt.
3
Verfahrenstechnik und Betriebsführung auf Kläranlagen, fünftägig, in Dresden. Der Aufbaukurs dient zur
Vermittlung von praktischen Erfahrungen und theoretischem Wissen für den Betrieb von Kläranlagen mit dem
Ziel einer Optimierung der Betriebsabläufe, Minimierung von Störungen und der Erhöhung der Stabilität
der Abwasserbehandlung. Im Kurs können von den
Teilnehmern vorab eingereichte Fragen und Problemstellungen beantwortet werden.
Näheres unter: www.dwa-st/kurse.htm
1480
KA-Betriebs-Info 2007 (37) Nr. 3
Hohe Auszeichnung für Manfred Fischer
Im Rahmen der DWA-Bundestagung in Osnabrück wurde
am 27. September 2006 Dipl.-Ing. (FH) Manfred Fischer
mit der Ehrenmitgliedschaft der Deutschen Vereinigung für
Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) ausgezeichnet. Die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft erfolgte
aufgrund seiner langjährigen Verdienste für die Vereinigung, insbesondere für sein langjähriges Engagement für
das Betriebspersonal von Abwasseranlagen im Rahmen
der Kläranlagen-Nachbarschaften nicht nur in seinem
Landesverband Bayern, sondern auch deutschlandweit und
über die Grenzen Deutschlands (Österreich, Schweiz, Polen) hinaus.
Manfred Fischer wurde am 9. April 1940 in Ansbach (Mittelfranken) geboren. Nach seiner Ausbildung zum Maurer
studierte er in München städtischen Ingenieurbau. Nach
einjähriger Tätigkeit als Bauleiter begann er 1967 seinen
Dienst beim Bayerischen Landesamt für Wasserwirtschaft.
Dort war er bis zu seiner Pensionierung 2005 38 Jahre
lang im Bereich des Gewässerschutzes tätig.
Manfred Fischer ist der DWA (vormals ATV) schon seit
mehr als drei Jahrzehnten verbunden. Nach der Gründung
der Kläranlagen-Nachbarschaften in Bayern im Jahr 1973
war er dort viele Jahre als Lehrer tätig. 1981 wurde er stellvertretender Leiter der Kläranlagen-Nachbarschaften im
ATV-Landesverband Bayern, von 1987 bis 2005 war er
deren Leiter. 1995 wurde Manfred Fischer zum Sprecher
der heutigen DWA-Arbeitsgruppe BIZ 1.1 „KläranlagenNachbarschaften“ berufen. Diese Aufgabe gab er – wie die
Obmanntätigkeit im DWA-Fachausschuss „Nachbarschaften“ – erst mit Eintritt in seinen beruflichen Ruhestand im
Jahr 2005 auf.
Einen wirklichen „Ruhestand“ für seine Tätigkeit in den
Nachbarschaften gab und gibt es aber für Manfred Fischer
nicht. Dem Betriebspersonal von Abwasseranlagen ist er
immer noch direkt verbunden, er hat heute die Schriftleitung der KA-Betriebs-Info mit einer Auflage von 25 000
KA-Betriebs-Info 2007 (37) Nr. 3
Manfred Fischer als neues Ehrenmitglied der DWA
(rechts der damalige DWA-Präsident Hermann H. Hahn)
Exemplaren inne – immer dem Motto „Aus der Praxis, für
die Praxis“ verpflichtet. Und er unterstützt in dieser Funktion auch weiterhin die Arbeit der Kläranlagen-Nachbarschaften in allen DWA-Landesverbänden sowie in
Österreich und Südtirol durch den Besuch der Lehrer- und
Obmanntage, durch Vorträge, Statistiken, Leitfäden, Beratungen, Ratschläge, Tipps ...
In Fachkreisen bekannt wurde er auch aufgrund seiner zahlreichen Publikationen, beispielsweise durch das in mehrere
Sprachen übersetzte „Klärwärter-Taschenbuch“. Derzeit in
Bearbeitung ist die Neuauflage des Buches „Kläranlagen im
Bild – Gutes und Schlechtes“, über neue Zeichnungen aus
seiner spitzen Feder würden wir uns auch sehr freuen.
1481
Manfred Fischer, ein unermüdlicher Gewässerschützer, erhält als einer der Ersten aus dem Bereich des Anlagenbetriebs
diese höchste Auszeichnung, die die DWA ihren Mitgliedern
verleiht. Dies ist indirekt auch eine Auszeichnung für die gute
Arbeit, die in den Nachbarschaften geleistet wird.
Im Namen des Betriebspersonals darf ich als nunmehriger Sprecher der Kläranlagen-Nachbarschaften zu dieser
Auszeichnung recht herzlich gratulieren und uns gleichzeitig für die jahrzehntelange Arbeit von ganzem Herzen
bedanken. Wir hoffen, dass wir noch viele Jahre mit Deiner Unterstützung rechnen dürfen.
Dipl.-Ing. Gerhard Spatzierer (Eisenstadt/Österreich)
Sprecher der DWA-Arbeitsgruppe BIZ-1.1
„Kläranlagen-Nachbarschaften“
Wir trauern um Walter Pichl
Nach einem langen Leidensweg ist
Walter Pichl am 13. Mai 2007 verstorben. Bis zuletzt hatten wir gehofft,
dass sich an dem Unabänderlichen
doch noch etwas verändern könnte
und Walter noch ein paar lebenswerte
Jahre geschenkt werden. Wir haben
eine große Persönlichkeit verloren.
Über zehn Jahre war er Leiter der DWAKläranlagen-Nachbarschaften in Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland. Dieser
verantwortungsvollen Aufgabe hat er
sich mit aller Kraft gewidmet. Es war
ihm immer ein großes Anliegen, das
Betriebspersonal in seiner Arbeit zu unterstützen. Deshalb hat er auch in
seinem Amt alles daran gesetzt, dass
der Erfahrungsaustausch in den
Nachbarschaften nicht zu kurz kam.
Seine freundliche, zurückhaltende Art
machten ihn in der DWA-Arbeitsgruppe BIZ-1.1 „Kläranlagen-Nachbarschaften“ zu einem angenehmen
Gesprächspartner, der aber sehr wohl
zur rechten Zeit wusste, wann er die
Interessen des Kläranlagenpersonals
und seines Landesverbands wahrnehmen musste.
Wir haben einen Freund verloren und
werden sein Andenken in unserem
Herzen bewahren.
Stellvertretend für alle Mitglieder der
DWA-Arbeitsgruppe BIZ-1.1 „Kläranlagen-Nachbarschaften“, der Sprecher:
Gerhard Spatzierer
(Eisenstadt/Österreich)
Ein besonderer Nachbarschaftstag
Die Klärschlamm-Mitverbrennung in Boxberg
Die Kläranlagen-Nachbarschaft Kamenz besteht bereits
seit 15 Jahren. Sie ist damit eine der ersten sächsischen
Nachbarschaften. Im Dezember 2006 kam es zu einem
besonderen Erlebnis für die Teilnehmer. Der Nach-
barschaftstag fand im Kraftwerk Boxberg im Lausitzer
Braunkohlenrevier statt. Dabei ging es nicht vordergründig um die Braunkohle und deren Verarbeitung, sondern
um die Mitverbrennung von Klärschlamm.
Zu Beginn des Nachbarschaftstages wurden die Teilnehmer in einem Vortrag über die Geschichte informiert, mit
vielen interessanten und imposanten Fakten der heutigen
Anlagen. Das Kraftwerk Boxberg war einst mit einer Leistung von 3 000 Megawatt das größte Braunkohlekraftwerk
in Europa. Große Teile dieser Anlagen sind heute stillgelegt. Im Jahre 2000 wurde ein Teil des alten Kraftwerkes
komplett erneuert. Danach ging das Kraftwerk mit einer
Kapazität von 900 Megawatt ans Netz. Gegenwärtig erfolgt der Bau eines weiteren Kraftwerksblockes mit zusätzlichen 675 Megawatt. Täglich werden heute 840 000 Tonnen Braunkohle verstromt.
Das Kraftwerk Boxberg in Sachsen (Foto: Vattenfall
Europe AG, Berlin)
1482
In den Jahren 1996 und 1997 wurden erstmals Großversuche zur Mitverbrennung von Klärschlamm im Kraftwerk durchgeführt. Nach erfolgreichem Abschluss wird seit
1999 Klärschlamm verbrannt. Heute sind es 500 bis 600
Tonnen Klärschlamm pro Tag, die von 225 Kläranlagen in
ganz Deutschland und Europa angeliefert werden, so auch
aus Griechenland und von der Kläranlage Venedig.
KA-Betriebs-Info 2007 (37) Nr. 3
Beim Rundgang durch das Kraftwerk galt unsere Aufmerksamkeit besonders den Anlagen zur Annahme und
Einbringung des Klärschlamms. Dabei konnten wir uns von
dem hohen technischen Niveau und der Bedeutung des
Umweltschutzes überzeugen. So wird beispielsweise jede
Anlieferung im Kraftwerk hinsichtlich ihrer Inhaltsstoffe untersucht.
bewährten Klärschlammverwertungsverfahren bietet.
Die Teilnehmer der Kläranlagen-Nachbarschaft bedanken sich
bei der Vattenfall Europe AG sowie bei Bernd Koall von der
TVF Thyssen-VEAG Flächenrecycling GmbH für die Möglichkeit der Besichtigung und die vielen Informationen.
Autor
Zum Abschluss der Besichtigung durften wir zur Aussichtsplattform auffahren, welche sich auf dem Dach des Kraftwerkes in 160 Meter Höhe befindet. Leider war an diesem
Tage die Fernsicht sehr eingeschränkt, so dass wir nicht
das Riesengebirge, sondern nur die unmittelbare Umgebung aus der Vogelperspektive anschauen konnten.
Neben diesen imposanten Eindrücken bleibt die Erkenntnis, dass die Klärschlammverbrennung in den Braunkohlekraftwerken heute eine Alternative zu den bekannten und
Dipl.-Ing. Michael Kuba
Lehrer der Kläranlagen-Nachbarschaft Kamenz
Geschäftsführer der SOWAG mbH Zittau
Tel. ++49(0)35 83/77 37 71
E-Mail: [email protected]
Süd-Oberlausitzer Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsgesellschaft mbH Zittau
Äußere Weberstraße 43
02763 Zittau
Geänderter „Vorarbeiterlehrgang im Kanal- und
Kläranlagenbetrieb“ erfolgreich durchgeführt
Vorarbeiterlehrgänge gab es bei der DWA in der Vergangenheit gemeinsam mit dem DVGW. Leider wurden in der
Vergangenheit diese dreiwöchigen Lehrgänge von der Praxis nicht angenommen. Jetzt wurden die Lerninhalte neu
angepasst und die Dauer auf eine Woche reduziert.
In dem als Pilotprojekt in Neuss erfolgreich durchgeführten Lehrgang „Vorarbeiter im Kanal- und Kläranlagenbereich“ wurden in der Zeit vom 19. bis 24. März 2007
sechzehn Mitarbeiter aus Kommunen und Verbänden qualifiziert. Dabei wurde großer Wert auf die praxisnahe
Handlungsorientierung gelegt und wurden modernere Lehrund Lernformen genutzt.
Bei der mündlichen Prüfung wurden folgende Fachgebiete
abgefragt:
z Führungsprinzipien, Gesprächsführung und Zeitmanagement,
z Abläufe in den Betriebsbereichen kommunaler Kläranlagen,
KA-Betriebs-Info 2007 (37) Nr. 3
z Vertiefung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise im
Betrieb mit den erforderlichen Randgebieten,
z Umweltrechtliche Vorschriften, Betrieb und Instandsetzung von Kanalisationsanlagen und Unfallverhütung.
Die Teilnehmer kamen zu einem klaren Fazit: in kurzer Zeit
wertvolle Informationen für die tägliche Arbeit erhalten zu
haben.
Aufgrund der hohen Resonanz wird vom 12. bis 17. November 2007 ein zweiter Qualifizierungslehrgang in
Ismaning/Bayern durchgeführt.
Weitere Informationen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Rosemarie Ullmann
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. ++49(0)22 42/872-119, Fax ++49(0)22 42/872-135
E-Mail: [email protected]
1483
DWA-Publikationen
Titel
EURO
DWA-Nachbarschaften Nordrhein-Westfalen 2007/2008
DWA-Landesverband Nordrhein-Westfalen 2007
ca. 206 Seiten, broschiert, DIN A5, ISBN 978-3-940173-09-6
46,00
Kanal- und Kläranlagen-Nachbarschaften 2007
Fortbildung des Betriebspersonals in Bayern 2007
DWA-Landesverband Bayern 2007, 398 Seiten, broschiert, DIN A5,
ISBN 978-3-88721-058-8, F. Hirthammer Verlag
50,00
Arbeitsblatt DWA-A 704 – Betriebsmethoden für die Abwasseranalytik
(vorher Merkblätter ATV-M 704 und ATV-DVWK-M 704, Teil 2)
April 2007, 68 Seiten, DIN A4, ISBN 978-3-939057-71-0
62,00*)
Merkblatt DWA-M 703 – Abwasser aus der Herstellung
von Druckformen und Druckerzeugnissen
Mai 2007, 30 Seiten, DIN A4, ISBN 978-3-939057-94-9
32,00*)
Merkblatt DWA-M 713 – Abwasser aus der Zuckerindustrie
Februar 2007, 37 Seiten, DIN A4, ISBN 978-3-939057-72-7
34,00 *)
*)
Fördernde DWA-Mitglieder erhalten 20 % Rabatt
Zu beziehen bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. ++49(0) 22 42/8 72-333, Fax ++49(0)22 42/8 72-100
E-Mail: [email protected]
Webshop: www.dwa.de/shop
Impressum
KA-Betriebs-Info
Informationen, Kommentare, Daten und Fakten für das
Betriebspersonal von Abwasseranlagen
Herausgeber
DWA – Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft,
Abwasser und Abfall e. V., in Zusammenarbeit mit dem
ÖWAV und dem VSA
Verlag
GFA – Gesellschaft zur Förderung der Abwassertechnik e. V.
Postfach 11 65, 53758 Hennef, Deutschland
Tel. (0 22 42) 8 72-1 90, Fax -1 51
http://www.dwa.de, E-Mail: [email protected]
Redaktion
Dipl.-Ing. (FH) Manfred Fischer
Unterbrunner Straße 29, 82131 Gauting, Deutschland
Tel./Fax (0 89) 8 50 58 95
E-Mail: [email protected]
Dr. Frank Bringewski (v. i. S. d. P.), Hennef
Anzeigenleitung
Andrea Vogel
Tel. (0 22 42) 8 72-1 29, Fax -1 51
E-Mail: [email protected]
Satz
DTP-Büro Elfgen, St. Augustin
E-Mail: [email protected]
Nachdruck nur mit Genehmigung des Verlages
1484
KA-Betriebs-Info 2007 (37) Nr. 3
DWA-Veranstaltungskalender Oktober bis November 2007
Termin
Thema
Ort
Ansprechpartner
Bruchsal
LV Baden-Württemberg
20.–21.11.
Kläranlagenbetrieb – 15. Aufbaukurs Betriebsanalytik Stuttgart
LV Baden-Württemberg
27.11.
Management von Funktionsstörungen auf
Abwasseranlagen
Stuttgart
LV Baden-Württemberg
Kurs für naturnahe Abwasseranlagen
(Pflanzenbeete, Abwasserteiche)
Betrieb von SBR-Anlagen
Mikroskopische Untersuchung von belebtem
Schlamm und Biofilmen – Aufbaukurs
Betrieb und Wartung von Kleinkläranlagen
Grundlagen für den Kläranlagenbetrieb
Grundlagen für den Kläranlagenbetrieb
Vorarbeiterlehrgang im Kanal- und Kläranlagenbetrieb (1600/07)
Grundlagen für den Kanalbetrieb
Kanalsanierung - Anforderungsprofil für
Schlauchlinersanierungen
Jachenhausen
LV Bayern
Ingolstadt
Augsburg
LV Bayern
LV Bayern
Bad Kohlgrub
Schwarzenbruck
Schwarzenbruck
Ismaning
LV Bayern
LV Bayern
LV Bayern
Bundesgeschäftsstelle
Schwarzenbruck
Nürnberg
LV Bayern
LV Bayern
Region Baden-Württemberg
7.11.
Gezielter Einsatz der Betriebsanalytik bei Funktionsstörungen – chemisch-analytische Fortbildung
Region Bayern
8.–9.10.
9.10.
9.–10.10.
17.–19.10.
5.–9.11.
12.–16.11.
12.–17.11.
20.–23.11.
22.11.
Region Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland
10.10.
Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Fulda
Bundesgeschäftsstelle
30.10.
Sicherheit und Arbeitsschutz – Umgang mit
elektrischen Gefahren (2111/07)
Darmstadt
Bundesgeschäftsstelle
5.–9.11.
Betriebsabläufe und Verfahrenstechnik auf
Kläranlagen (Aufbaukurs für das Betriebspersonal)
Bad Münster a. St.
LV Hessen/Rheinl.-Pfalz/Saarland
12.–16.11.
Speicherprogrammierbare Steuerung (SPS)
mit SIEMENS SIMATIC S7-300 (Grundkurs)
Trier
LV Hessen/Rheinl.-Pfalz/Saarland
13.–15.11.
Mikroskopier-Grundkurs
Cölbe
LV Hessen/Rheinl.-Pfalz/Saarland
19.–21.11.
Mikroskopier-Aufbaukurs
Cölbe
LV Hessen/Rheinl.-Pfalz/Saarland
22.–23.11.
Blähschlamm/Schwimmschlamm
Cölbe
LV Hessen/Rheinl.-Pfalz/Saarland
Region Nord (Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg, Bremen)
8.–12.10.
Kurs zur Erlangung der Fachkunde für die Wartung
von Kleinkläranlagen
Nienburg
LV Nord
5.–8.11.
Grundlagen für den Kanalbetrieb
Bad Zwischenahn
LV Nord
22.11.
Schlammdesintegration
Osnabrück
LV Nord
27.–29.11.
Sicherheit auf Kläranlagen und im Kanal –
Kursmodul 3
Norden
LV Nord
Region Nord-Ost (Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Berlin)
8.–10.10.
Mikrobiologische Untersuchungen
(Wasser, Abwasser, Boden)
Neubrandenburg
LV Nord-Ost
15.–17.10.
Analytische Untersuchungen
(Wasser, Abwasser, Boden)
Neubrandenburg
LV Nord-Ost
16.–18.10.
Klärwärteraufbaukurs – Nährstoffelimination
Magdeburg
LV Nord-Ost
29.–31.10.
Fachkunde für die Wartung von Kleinkläranlagen
Dorf Mecklenburg
LV Nord-Ost
5.–6.11.
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in der
Abwassertechnik-Grundlehrgang
Magdeburg
LV Nord-Ost
6.–7.11.
Arbeits-, Gesundheits- und Explosionsschutz
Neubrandenburg
LV Nord-Ost
13.-15.11.
Chemisch-analytische Fortbildung für Betriebspersonal auf Kläranlagen (Laborkurs II)
Magdeburg
LV Nord-Ost
22.11.
Explosionsschutz auf abwassertechnischen Anlagen
Neubrandenburg
LV Nord-Ost
26.–30.11.
Grundlagen des Kläranlagenbetriebes
Magdeburg
LV Nord-Ost
KA-Betriebs-Info 2007 (37) Nr. 3
1485
Termin
Thema
Ort
Ansprechpartner
Region Nordrhein-Westfalen
11.10.
Einflüsse von Klimaveränderungen Fließgewässerentwicklung und Biotopverbund –
24. Wasserbau-Seminar
Essen
LV Nordrhein-Westfalen
15.–19.10.
Grundlagen für den Kläranlagenbetrieb
Duisburg
LV Nordrhein-Westfalen
22.–26.10.
Fachkundelehrgang für die Wartung von
Kleinkläranlagen
Dorsten
LV Nordrhein-Westfalen
24.10.
Aspekte des Wasserhaushaltes in urbanen Räumen
Duisburg
LV Nordrhein-Westfalen
12.–14.11.
Grundlagen für den Kanalbetrieb
Essen
LV Nordrhein-Westfalen
13.11.
Praxisseminar Abwasserabgabe aus Sicht der Einleiter
– Wie kann bei der Abwasserabgabe gespart werden?
Köln
LV Nordrhein-Westfalen
14.–16.11.
Mikroskopier-Aufbaukurs
Bottrop
LV Nordrhein-Westfalen
26.–30.11.
Geprüfte Kanalfachkraft – Kursmodul 3
Sankt Augustin
Bundesgeschäftsstelle
27.–29.11.
Labor-Kompaktkurs (2303/07)
Düsseldorf
Bundesgeschäftsstelle
Region Sachsen/Thüringen
ab 1.10.
Abwassermeister-Lehrgang Blockform (2080/07)
Dresden
Bundesgeschäftsstelle
8.–12.10.
Aufbaukurs Verfahrenstechnik und Betriebsführung
auf Kläranlagen
Dresden
LV Sachsen/Thüringen
22.–26.10.
Grundlagen Kläranlagenbetrieb
Dresden
LV Sachsen/Thüringen
23.–26.10.
Aufbaukurs Phosphor- und Stickstoffelimination
Dresden
LV Sachsen/Thüringen
13.–15.11.
Betrieb und Wartung von Kleinkläranlagen –
Erwerb der Fachkunde
Dresden
LV Sachsen/Thüringen
LV Sachsen/Thüringen
15.–16.11.
Der Gewässerschutzbeauftragte – Aufbaukurs
Dresden
27.–30.11.
Grundlagen Kanalbetrieb
Dresden
LV Sachsen/Thüringen
28.11.
4. Workshop „Wartung von Kleinkläranlagen“
mit Informationsausstellung
Weimar
LV Sachsen/Thüringen
Anschriften zum Veranstaltungskalender
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Theodor-Heuss-Allee 17
D-53773 Hennef
Tel. (0 22 42) 8 72-2 22, Fax -1 35
E-Mail: [email protected]
Internet: www.dwa.de
DWA-Landesverband
Baden-Württemberg
Rennstraße 8
D-70499 Stuttgart
Tel. (07 11) 89 66 31-0, Fax -11
DWA-Landesverband Bayern
Friedenstraße 40
D-81671 München
Tel. (0 89) 233-6 25 90, Fax -6 25 95
DWA-Landesverband
Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland
Frauenlobplatz 2
D-55118 Mainz
Tel. (0 61 31) 60 47 12/13, Fax -14
1486
DWA-Landesverband Nord
Am Flugplatz 16
D-31135 Hildesheim
Tel. (0 51 21) 50 9-8 00 und -8 01
Fax -8 02
DWA-Landesverband
Nordrhein-Westfalen
Kronprinzenstraße 24
D-45128 Essen
Tel. (02 01) 1 04-21 41, Fax -21 42
DWA-Landesverband
Nord-Ost
Matthissonstraße 1
D-39108 Magdeburg
Tel. (03 91) 7 34 88 15, Fax -17
DWA-Landesverband
Sachsen/Thüringen
Niedersedlitzer Platz 13
D-01259 Dresden
Tel. (03 51) 2 03 20-25, Fax -26
Österreichischer Wasser- und Abfallwirtschaftsverband
Marc-Aurel-Straße 5, A-1010 Wien
Tel. ++43 (0)1 5 35 57 20 82, Fax 5 32 07 47
E-Mail: [email protected]
Internet: www.oewav.at – Fort-/Weiterbildung
Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute
Strassburgstrasse 10, CH-8026 Zürich
Tel. ++41 (0) 43 343 70 70, Fax -70 71
E-Mail: [email protected]
Internet: www.vsa.ch – Ausbildung Klärwerkpersonal
KA-Betriebs-Info 2007 (37) Nr. 3

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