GARTENBAUFACHWERKER GARTENBAUFACHWERKERIN
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GARTENBAUFACHWERKER GARTENBAUFACHWERKERIN
GARTENBAUFACHWERKER GARTENBAUFACHWERKERIN Aufgaben: Gartenbaufachwerker bauen Zierpflanzen, Obst, Gemüse oder Bäume an. Sie gewinnen Samen und Stecklinge. Sie gestalten und pflegen Grünanlagen. Sie bearbeiten Böden durch Graben, Harken, Pflügen oder Eggen. Im Unterschied zum Beruf des Gärtners stehen praktische Tätigkeiten stärker im Vordergrund. Der Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit richtet sich nach der in der Ausbildung gewählten Fachrichtung. In der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau legen Gartenbaufachwerker beispielsweise Hausgärten oder Parkanlagen an oder begrünen Fassaden und Dächer. In der Fachrichtung Zierpflanzenbau züchten Gartenbaufachwerker Topf- und Schnittpflanzen und verkaufen sie. Ausbildungsvoraussetzungen: Spezielle schulische Abschlüsse werden im Ausbildungsberuf WERKER IM GARTENBAU nicht verlangt. Wer den Ausbildungsberuf Fachwerker im Gartenbau wählt, sollte Freude am Umgang mit Pflanzen, Sinn für die Natur, Verständnis für technische Vorgänge und handwerkliches Geschick haben. Eine gute körperliche Verfassung sowie eine verhältnismäßige Unempfindlichkeit gegenüber Witterungseinflüssen sind wichtige Voraussetzungen. Ausbildungsdauer: Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre. Ausbildungsinhalte: ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● Arbeitsschutz und Unfallverhütung Flächenaufteilung und Vermessung Bodenverbesserung, Entwässerung Aufbereiten, Herrichten von Erden und Substraten Pflanzen Kultur- und Pflegemaßnahmen Arbeiten an der Pflanze Wachstumsregulatoren Maschinen und Geräte Werkstoffe und Hilfsmittel Aufbereitung und Markt Prüfungen: Prüfungen werden vor der Landwirtschaftskammer abgelegt. Sie werden auf Kammerebene durchgeführt. Zwischenprüfung: Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist im 2. Ausbildungsjahr eine Zwischenprüfung vor der Landwirtschaftskammer abzulegen. Geprüft werden nur der praktische Teil der Ausbildung und das Berichtsheft. Die Prüfung wird ca. 4-5 Std. betragen, es werden folgende Fertigkeiten geprüft: ● Topfen ● Stecklinge schneiden und stecken ● Aussäen ● Sortieren ● Pikieren Abschlussprüfung: Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmen geforderten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff. Es werden folgende praktische Fertigkeiten geprüft: ● Topfen ● Stecklinge schneiden und stecken ● Aussäen ● Sortieren ● Pikieren Eine schriftliche Kenntnisprüfung erfolgt nicht, das theoretische Wissen wird nur mündlich abgefragt.