Der ICD-Träger am Arbeitsplatz - Aus Sicht des Reha
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Der ICD-Träger am Arbeitsplatz - Aus Sicht des Reha
Der ICD-Träger am Arbeitsplatz - Aus Sicht des Reha-Beraters – Jahrestagung des Bundesverbandes Defibrillator (ICD) Deutschland e. V. 9. März 2014 | Vortrag von Sebastian Bönisch Zu meiner Person Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger Sozialarbeiter/ Sozialpädagoge (B. A.) Angehender Gesundheitsökonom (MBA) Projektleiter Bundesarbeitsarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), Frankfurt Bundesvorstandsmitglied in der Deutschen Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen (DVSG), Berlin Leitung Fachbereich Öffentlichkeitsarbeit Redaktionsteam der Fachzeitschrift FORUM sozialarbeit + gesundheit Was bedeutet Rehabilitation für einen ICD-Patienten? Ist ein Defibrillator eine „Behinderung!? ICD = Behinderung? „Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.“ (§ 2 SGB IX) ICD = Behinderung? „Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.“ (§ 2 SGB IX) Wichtige Bezugssysteme zur Teilhabe UNBehindertenrechtskonvention 9. Sozialgesetzbuch Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) Rehabilitation bei eingeschränkter TEILHABE! Was ist Aufgabe von Teilhabe-Leistungen? Was ist Aufgabe von TEILHABE-Leistungen? 1. „Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern, 2. Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten sowie den vorzeitigen Bezug anderer Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindern, Was ist Aufgabe von TEILHABE-Leistungen? 3. Die Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend den Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft zu sicher oder 4. die persönliche Entwicklung ganzheitlich zu fördern und die Teilhabe am Leben der Gesellschaft sowie eine möglichst selbstständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern.“ (§ 4 SGB IX) Welche Teilhabeleistungen gibt es? Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Behandlung durch Ärzte und andere Heilberufe Früherkennung und Frühförderung Arznei- und Verbandmittel Heilmittel einschließlich physikalischer, Sprach- und Beschäftigungstherapie Psychotherapie als ärztliche und psychotherapeutische Behandlung Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Seh- und Hörhilfen, Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel Belastungserprobung und Arbeitstherapie Medizinische, psychologische und pädagogische Hilfen Stufenweise Wiedereingliederung Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Seh- und Hörhilfen, Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel Belastungserprobung und Arbeitstherapie Medizinische, psychologische und pädagogische Hilfen Stufenweise Wiedereingliederung Stufenweise Wiedereingliederung Ziel: Schrittweise Heranführung an volle Arbeitsbelastung Individuelle Durchführung: stundenweise/ tageweise (Dauer zwischen 6 Wochen und 6 Monaten) Im Rahmen der Arbeitsunfähigkeit AG muss zustimmen Freiwilliger Arbeitsversuch! Stufenweise Wiedereingliederung Arbeitsunfähiger Versicherter Erstellung eines Stufenplans (RehaArzt/ Hausarzt) Prüfung ind. Stufenplan (AG/ Betriebsarzt) Genehmigung Maßnahme (RV /KV) Stufenweise Wiedereingliederung Arbeitsunfähiger Versicherter Erstellung eines Stufenplans (RehaArzt/ Hausarzt) Prüfung ind. Stufenplan (AG/ Betriebsarzt) Genehmigung Maßnahme (RV /KV) Stufenweise Wiedereingliederung Arbeitsunfähiger Versicherter Erstellung eines Stufenplans (RehaArzt/ Hausarzt) Prüfung ind. Stufenplan (AG/ Betriebsarzt) Genehmigung Maßnahme (RV /KV) Stufenweise Wiedereingliederung Arbeitsunfähiger Versicherter Erstellung eines Stufenplans (RehaArzt/ Hausarzt) Prüfung ind. Stufenplan (AG/ Betriebsarzt) Genehmigung Maßnahme (RV /KV) Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Voraussetzungen (RV-Träger) Versicherungsrechtliche Voraussetzungen: 15 Vorversicherungsjahre ODER (drohende) Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ODER unmittelbar nach Leistungen zur med. Reha indiziert Persönliche Voraussetzungen: Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert Positive Erwerbsprognose (Abwendung oder Bezugsberuf! Minderung) Antragstellung (RV-Träger) Formelles Antragsformular (G100) Zusatzfragebogen (G130) Schulischer und beruflicher Werdegang Angaben zu der letzten Tätigkeit Med. Unterlagen Ärztlicher Befundbericht Reha-Entlassungsbericht Ärtzlicher Entlassungsbericht Ärztliches Gutachten der Agentur für Arbeit MDK-Gutachten Antragstellung (RV-Träger) Formelles Antragsformular (G100) Zusatzfragebogen (G130) Schulischer und beruflicher Werdegang Angaben zu der letzten Tätigkeit Med. Unterlagen Ärztlicher Befundbericht Reha-Entlassungsbericht Ärtzlicher Entlassungsbericht Ärztliches Gutachten der Agentur für Arbeit MDK-Gutachten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Hilfe zur ERHALTUNG eines Arbeitsplatzes Eingliederungszuschüsse (EGZ) an den AG bei innerbetrieblicher Umsetzung Qualifizierung für einen leidensgerechten Arbeitsplatz Technische Arbeitshilfen Arbeitsassistenz Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Hilfe zur ERLANGUNG eines Arbeitsplatzes EGZ an AG bei Bereitstellung und Einarbeitung an einen leidensgerechten Arbeitsplatz Probebeschäftigung Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz Ind. Betriebliche Qualifizierung Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen Krankengeld, Übergangsgeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Ausbildungsgeld etc. Beiträge und Beitragszuschüsse zur Sozialversicherung Ärztliche verordneter Reha-Sport, Funktionstraining Fahrt- und andere Reisekosten Betriebs- oder Haushaltshilfe, Kinderbetreuungskosten Nachgehende Leistungen zur Sicherung des Erfolges Kraftfahrzeughilfe Unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen Krankengeld, Übergangsgeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Ausbildungsgeld etc. Beiträge und Beitragszuschüsse zur Sozialversicherung Ärztliche verordneter Reha-Sport, Funktionstraining Fahr- und andere Reisekosten Betriebs- oder Haushaltshilfe, Kinderbetreuungskosten Nachgehende Leistungen zur Sicherung des Erfolges Kraftfahrzeughilfe Finanzielle Absicherung bei Krankheit Entgeltfortzahlung (6 Wochen) Krankengeld (KV) Übergangsgeld (RV/ BA) Max. 78 Wochen (in 3 Jahren bei „gleicher“ Krankheit), danach Aussteuerung Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Hilfsmittel und Hilfen über §§ 31, 33 SGB IX hinaus Heilpädagogische Leistungen für Kinder Hilfen zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten Hilfen zur Verständigung mit der Umwelt Hilfen bei der Beschaffung, Umbau, Ausstattung und Erhaltung einer Wohnung Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Hilfen zum selbstbestimmten Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben Weitere Leistungen der Eingliederungshilfe (Sozialhilfe) Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft SGB IX (1. Teil) SGB IX (2. Teil) Leistungen zur medizinische n Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Schwerbehindertenrecht Behinderung heißt Einschränkung... (Wdh.) Körperlich Geistig Seelisch Mind. 6 Monate Untypisch für Lebensalter Festgestellte Behinderung Abgrenzung: Einschränkung Erwerbsfähigkeit! Feststellung einer (Schwer-)Behinderung Schwere der Behinderung = Grad der Behinderung (GdB)/ Grad der Schädigungsfolgen (GdS) GdS zwischen 20 und 100 in Zehnerschritten (nicht Prozent!) Schwerbehinderung ab GdS 50 Eine Erkrankung: Einzel-GdS Alle Funktionseinschränkungen: Gesamt-GdB Versorgungsamt zuständig Feststellung einer (Schwer-)Behinderung „Für die Bemessung des GdS ist weniger die Art einer Herz- oder Kreislaufkrankheit maßgeblich als die Leistungseinbuße.“ (Versorgungsmed. Grundsätze, 2010) „nach Implantation eines KardioverterDefibrillators (wenigstens 50)“ Merkzeichen G aG Lohn- u. Einkommensteuer, Freifahrt oder KFZ-Steuer-Ermäßigung Parkerleichterung, Freifahrt und KFZ-SteuerBefreiung Gleichstellung Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen bei Gefährdung des Arbeitsplatzes wenn ...GdB weniger als 50 und mindestens 30 ...infolge der Behinderung ohne ein Gleichstellung ein geeigneter Arbeitsplatz nicht erlangt oder behalten werden kann Gilt lediglich für berufliche Agentur für Arbeit Nachteilsausgleiche, außer auf Anspruch zuständig von Zusatzurlaub (§ 125 SGB IX) Berufliche Nachteilsausgleiche Kündigungsschutz Kü bedarf der Zustimmung der Integrationsämter (nach Ende der 6-monatigen Probezeit) Zusatzurlaub Anspruch auf bezahlten zusätzlichen Urlaub von einer Arbeitswoche im Urlaubsjahr (5 Tage) Mehrarbeit Auf Verlangen Freistellung von Mehrarbeit (werktägliche Überschreitung der gesetzlichen Arbeitszeit von 8 Std.) Allgemeine Nachteilsausgleiche Altersrente wegen Schwerbehinderung Vorzeitige Inanspruchnahme (abschlagsfreier) gesetzlicher Rente sowie maximaler Rentenabschlag von 10,8 % Steuerliche Erleichterungen pauschaler Freibetrag 310 € (ab GdB 30 für Einschränkung d. körperl. Beweglichkeit (auch Herzerkrankung!)) pauschaler Freibetrag 570 € (ab GdB 50) KFZ-Steuererleichterung ab GdB 70: Fahrten zur Arbeit ab GdB 80/ GdB 50+G: Privatfahrten Begleitende Hilfen im Arbeitsleben Arbeitnehmer: Beratung und Betreuung in Fragen d. Arbeitslebens Finanzielle Hilfen: Arbeitsassistenz, Technische Arbeitshilfen, Weiterbildungsmaßnahmen Arbeitgeber: Beratung im Zusammenhang mit der Beschäftigung schwerbehinderterzuständig: Menschen Integrationsamt/ Finanzielle Hilfen: behinderungsgerechter örtl. Fürsorgestelle Einrichtung und Gestaltung von Arbeitsplätzen Offenbarung der Schwerbehinderung tätigkeitsneutrale“ Frage nach einer Schwerbehinderung unzulässig (§ 81 Abs. 2 Satz 2 SGB IX) Bei Nachfrage besteht Verleugnungsrecht Zulässige Fragen sind konkrete arbeitsplatzbezogene Fragen gesundheitliche Eignung eines Bewerbers für spezifischen Arbeitsplatz Wer kann mich beraten und unterstützen!? Beratungs- und Anlaufstellen Sozialdienste Gemeinsame Servicestellen Integrationsfachdienste Weitere Sozialverbände Bürgertelefone der Bundesministerien SchwB-Vertretung/ Betriebsrat/ Personalrat/ Betriebsarzt Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Literaturempfehlungen Wegweiser – Rehabilitaiton und Teilhabe behinderter Menschen, 15. Auflage 2013 Wegweiser für Ärzte und weitere Fachkräfte der Rehabilitation, 3. Auflage 2005 (Deutscher ÄrzteVerlag) Handbuch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation, 2. Auflage 2009 Literaturempfehlungen Gemeinsame Empfehlung zur Einheitlichkeit/ Nahtlosigkeit (aktuell in Überarbeitung) ICF-Praxisleitfaden 1-3 (Zugang zur Rehabilitation/ Einrichtungen der med. Reha/ Krankenhausteam)