CGZP / AMP - Personalorder.de

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CGZP / AMP
Tarifvertrag - Eckpunke
- Geltungsbereich:
Bundesrepublik Deutschland;
- Probezeit:
längstens sechs Monate;
- Befristung:
max. drei Jahre;
max. vier Verlängerungen;
- Arbeitszeiten:
wahlweise Jahres-, durchschnittliche Monats-, Wochenarbeitszeit;
alternativ: Monatsarbeitszeit bei 20/21/22/23 Arbeitstagen;
- Arbeitszeitkonten: können geführt werden;
wenn ja,
Höchstgrenze Guthabenstunden:
250 Stunden;
Höchstgrenze Minusstunden:
100 Stunden;
bis 150. Plusstunde Dispositionsrecht beim Arbeitgeber;
ab 151. Plusstunde Wahlrecht des Mitarbeiters;
- Ausfallzeiten:
Urlaub und Krankheit mit 7 Stunden (tarifliche Mindestarbeitszeit);
alternativ: auf Basis der arbeitsvertraglich vereinb. Mindestarbeitszeit;
- Mehrarbeit:
Mehrarbeit, wenn schriftlich angeordnet und bestätigt.
Zuschlagspflicht, wenn 20 % der tariflichen Mindestarbeitszeit /
arbeitsvertraglich vereinb. Mindestarbeitszeit überschritten wird;
alternativ: Bezugnahme auf Arbeitszeitvolumen des Kundenbetriebes;
- Zuschläge:
Mehrarbeit: 25 %;
- Urlaub:
bis sechs Monate:
ab siebten Monat bis zu einem
vollendeten Kalenderjahr:
bis drei Kalenderjahre:
ab dann:
- Vermögenswirksame Leistungen:
Nachtarbeit: 20 %;
Feiertage: 50 % + 100 %;
Bundesurlaubsgesetz;
24 Arbeitstage;
25 Arbeitstage;
26 Arbeitstage;
13,50 € ab siebten Beschäftigungsmonat;
- Altersvorsorge:
Öffnungsklausel für zusätzliche Tarifverträge vorhanden;
- Jubiläumszahlung:
5 Jahre: 250.-- €;
10 Jahre: 500.-- €;
20 Jahre: 1.000.-- €;
mit Stichtag 01.01.2003
- Kündigungsfristen:
bis zwei Wochen:
bis Ende des ersten Beschäftigungsmonat:
während des zweiten Beschäftigungsmonats:
danach bis Ende dritten Beschäftigungsmonats:
vom vierten bis sechsten Beschäftigungsmonat:
15 Jahre: 750.-- €;
1 Werktag;
2 Werktage;
3 Werktage;
1 Woche;
2 Wochen;
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Eckpunktepapier_AMP-Tarif
- Anrechnung:
alte Beschäftigungsverhältnisse werden angerechnet, wenn die
Unterbrechung nicht länger als zwei Monate gedauert hat.
- Entgeltebereiche: Aufteilung nach „Alten Bundesländern“ und „Neuen Bundesländern
einschl. Berlin“;
- Entgeltstufen:
zukünftig nur noch eine Hauptstufe;
Wegfall von Eingangs- und Zusatzstufe;
Wegfall von Grund- und Produktivlohn;
- Entgelte:
Entgeltgruppen
N-BL
Hauptstufe
E-1
E-2
E-3
E-4
E-5
E-6
E-7
E-8
E-9
A-BL
Hauptstufe
5,60 €
6,17 €
6,50 €
7,41 €
8,23 €
8,89 €
9,71 €
10,70 €
11,60 €
6,80 €
7,34 €
7,96 €
8,55 €
10,20 €
11,53 €
13,46 €
14,48 €
15,30 €
- Einarbeitungszeit: Innerhalb der ersten sechs Monate kann des Entgelt um 9,5 % gesenkt
werden.
Ausnahme: E1 bis E 4 für die neuen Bundesländer einschl. Berlin, in
denen eine Absenkung auf max. 5,60 € (E1 und E2), 5,90 € (E3) und
6,30 € (E4) zulässig ist;
- Laufzeit:
Entgelttarifverträge:
01.01.2005 bis 31.12.2005
Manteltarifvertrag:
01.01.2005 bis 31.12.2007
Entgeltrahmentarifvertrag:
01.01.2005 bis 31.12.2007
Berlin, den 08.09.04
Nürnberg, den 10.09.2004
Helmut Syfuß
MVZ – stellv. Vorstand
Hugo Schmitt
Sprecher Tarifausschuss der INZ e.V.
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