Stellenausschreibung Ausbildung Verwaltungsfachangestellte/r

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Stellenausschreibung Ausbildung Verwaltungsfachangestellte/r
Die Gemeinde Jüchen bietet im Jahr 2016 für folgenden Beruf
einen Ausbildungsplatz an:
Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellten
Einstellungstermin und Ausbildungsdauer:
Beginn:
Dauer:
Bewerbungsfrist:
01.09.2016
3 Jahre
31.07.2015
Einstellungsvoraussetzungen:
-
Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss Typ A
Kreativität, Teamfähigkeit und Engagement
Zuverlässigkeit und Kommunikationsfähigkeit
Erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlverfahren
Ausbildungsinhalte und Verlauf:
Die Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellte/n untergliedert sich in einer praktischen und
einer theoretischen Ausbildung. Die fachpraktische Ausbildung wird in verschiedenen Ämtern der
Gemeindeverwaltung vermittelt. Der theoretische Unterricht findet während der fachpraktischen
Ausbildung ein- bis zweimal wöchtlich im Studieninstitut für kommunale Verwaltung Düsseldorf und
während der Blockunterrichtszeit im Max-Weber-Berufskolleg, Kaufmännische Schule der Stadt
Düsseldorf, statt.
Einkommen in der Ausbildung (derzeit):
1. Ausbildungsjahr
2. Ausbildungsjahr
3. Ausbildungsjahr
853,26 Euro (brutto)
903,20 Euro (brutto)
949,02 Euro (brutto)
Zusätzliche Leistungen:
- Einmalige Jahressonderzahlung (90% des monatlichen Brutto-Einkommens)
- Vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 13,29 Euro
Bewerbung:
Für Fragen zum Berufsbild steht Ihnen Thomas Hochstein unter der Telefonnummer 02165/9151005 oder per Mail, [email protected], zur Verfügung. Falls Ihr Interesse geweckt
wurde, richten Sie bitte Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen (Bewerbungsschreiben,
Lebenslauf, Kopien der letzten beiden Zeugnisse etc.) bis zum 31.07.2015 an:
Gemeinde Jüchen
Der Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Am Rathaus 5
41363 Jüchen
Nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land NRW wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht sind und bei gleicher Eignung,
Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt werden, sofern nicht in der Person
eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Des Weiteren werden Schwerbehinderte bei
gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.

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