gegen Fakeshop-Bande zum Landgericht Augsburg
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gegen Fakeshop-Bande zum Landgericht Augsburg
S t a a t s a n w a l t s c h a f t Augsburg Pressesprecher Gögginger Str. 101, Briefanschrift: Tel.: 0821/31051385; Handy: 0173/8638686 2012/5 86199 Augsburg 86197 Augsburg Fax: 0821/31051384 E-Mail:matthias.nickolai@ sta-a.bayern.de Augsburg, 27. März 2012 Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Anklageerhebung gegen vier Angeklagte, der sog. „Fakeshop-Bande“ zur Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Augsburg Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen vier Angeklagte, einen 22-jährigen Essener, einen 30-Jährigen aus Lüdenscheid, eine 30-Jährige aus Steinheim und einen 35-Jährigen aus Bergisch Gladbach, wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges in 2054 Fällen, banden- und gewerbsmäßigen Fälschens beweiserheblicher Daten, Verletzung einer Gemeinschaftsmarke und Kennzeichenverletzung, banden- und gewerbsmäßigen Fälschens beweiserheblicher Daten, Ausspähens von Daten, Computerbetruges, Computersabotage, Nötigung, Bedrohung und Anstiftung zur Körperverletzung und Bedrohung zum Landgericht Augsburg -Wirtschaftskammer- erhoben. Die Angeklagten sind dringend verdächtig im Zeitraum November 2008 bis August 2011, zum Teil mit weiteren anderweitig Verfolgten zu betrügerischen Zwecken 187 Onlineshops eingerichtet und in 2054 Fällen gegen Vorkasse Waren (vom Notebook und anderen Elektroartikeln, über Haushaltsgeräte und Werkzeug bis zu Spielwaren und Edelmetallen) im Gesamtwert von über 1,1 Mio EUR verkauft und den Kaufpreis über Finanzagenten eingezogen zu haben. Dem Tatplan entsprechend, sollen die Waren dann nicht geliefert worden sein. Um den Anschein der Seriosität zu erwecken, sollen die Angeklagten die zur Tatbegehung verwendeten Internetauftritte an real existierende Onlineportale angelehnt haben. Insbesondere sollen sie den Internetauftritt eines Elektrogeschäfts aus Nördlingen nachgeahmt und über diese Internetseite Verkäufe abgewickelt haben. Aus demselben Grund sollen die Angeklagten, um einem Onlineshop, über den Fahrzeuge angeboten wurden, besondere Vertrauenswürdigkeit zu verleihen, die Geschäftsabwicklung über Treuhänder angeboten haben. Hierzu sollen real existierende Internetauftritte von vier Anwaltskanzleien teilweise übernommen und unter eigens hierfür kreierten Domains ins Netz gestellt worden sein. 2 Zudem sollen die Angeklagten in ihren Internetauftritten geschützte Wort- und Bildmarken unberechtigt verwendet haben. Außerdem wird den Angeklagten vorgeworfen Internetseiten erstellt zu haben, die den Anschein erweckten von der Postbank zu stammen und so unter Vortäuschen von Computervirusproblemen die Postbankkunden zur Eingabe ihrer Kontodaten, einschließlich der Online- und Telefonbanking PIN, mittels massenweise versandter sog. Spam-Mails veranlasst zu haben. Mithilfe der ausgespähten Daten sollen in 117 Einzeltransaktionen über 200.000.EUR widerrechtlich abgebucht worden sein. Nachdem in zwei Internetforen vor der sog. „Fakeshop-Bande“ im April bzw. Mai 2010 gewarnt wurde, sollen die Angeklagten mittels sogenannter Ddos Angriffe, bei denen den jeweiligen Foren eine künstlich erzeugte Flut von Anfragen gesandt wird, überlastet und für mehrere Tage lahmgelegt haben, um eine Verbreitung der Warnmeldungen zu verhindern. Schließlich soll der 22-jährige Angeklagte in Abstimmung mit den Mitangeklagten einem 58-jährigen Geschädigten aus Berlin, der seit Juli 2009 Mitbetreiber eines Internetforums war, das vor der „Fakeshop-Bande“ und ihren Machenschaften warnte, per E-Mail gedroht haben, dass er von der libanesischen Mafia krankenhausreif geschlagen und ihm das Leben zur Hölle gemacht werde, verbunden mit der Forderung, die Warnungen in dem Forum zu unterlassen und die Erreichbarkeit der weiteren Forenbetreiber preiszugeben. Schließlich soll der 22-Jährige Anfang Oktober 2012 zwei bisher unbekannten Personen gegen Bezahlung von mind. 100 EUR den Auftrag erteilt haben, einen 24jährigen Geschädigten aus Essen zusammenzuschlagen, zu bedrohen und zu nötigen, den Angeklagten nicht bei der Polizei anzuzeigen. Außerdem soll er, unmittelbar nachdem der Geschädigte von den Unbekannten geschlagen bedroht und genötigt worden war und erneut eine Woche später, diesen per sms bedroht haben, um zu verhindern, dass der Geschädigte den Angeklagten bei der Polizei anzeigt. Der 22-jährige Angeklagte befindet sich seit der bundesweiten Durchsuchungs- und Festnahmeaktion im Mai 2011 in Untersuchungshaft. Der 30-jährige Angeklagte befindet sich bereits seit Ende Januar 2011 in anderer Sache in Strafhaft. Die Haftbefehle gegen den vollumfänglich geständigen 35-jährigen Angeklagten und die überwiegend geständige 30-jährige Angeklagte wurden Mitte Juni 2011 gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Das Strafgesetzbuch sieht folgende Strafrahmen vor: - Freiheitsstrafen von einem bis zu zehn Jahren für banden- und gewerbsmäßigen Betrug, banden- und gewerbsmäßigen Computerbetrug und banden- und gewerbsmäßiges Fälschen beweiserheblicher Daten, - Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren für Computersabotage soweit gewerbsmäßig bzw. als Mitglied einer Bande begangen, 3 - Freiheitsstrafen von einem Monat bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe für vorsätzliche Körperverletzung bzw. die Anstiftung hierzu und gewerbliche begangene Verstöße gegen das Markengesetz, - Freiheitsstrafen von einem Monat bis zu drei Jahren oder Geldstrafe für das Ausspähen von Daten und Nötigung bzw. die Anstiftung hierzu, - Freiheitsstrafen von einem Monat bis zu einem Jahr oder Geldstrafe für Bedrohung bzw. die Anstiftung hierzu. Das Landgericht Augsburg hat die Anklage zur mündlichen Hauptverhandlung zugelassen und Termine zur Hauptverhandlung bestimmt auf 13.06., 18.06, 20.06., 25.06., 27.06., 02.07., 04.07., 09.07., 11.07., 16.07., 18.07., 23.07., 25.07. und 30.07.2012 jeweils 9:00 Uhr im Sitzungssaal 179 im III. Stock im Strafjustizzentrum Augsburg, Gögginger Str. 101. Nickolai Oberstaatsanwalt