gegen Fakeshop-Bande zum Landgericht Augsburg

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gegen Fakeshop-Bande zum Landgericht Augsburg
S t a a t s a n w a l t s c h a f t Augsburg
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Augsburg, 27. März 2012
Presseerklärung der Staatsanwaltschaft
Anklageerhebung gegen vier Angeklagte, der sog. „Fakeshop-Bande“ zur
Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Augsburg
Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen vier Angeklagte, einen 22-jährigen
Essener, einen 30-Jährigen aus Lüdenscheid, eine 30-Jährige aus Steinheim und
einen 35-Jährigen aus Bergisch Gladbach, wegen banden- und gewerbsmäßigen
Betruges in 2054 Fällen, banden- und gewerbsmäßigen Fälschens
beweiserheblicher
Daten,
Verletzung
einer
Gemeinschaftsmarke
und
Kennzeichenverletzung, banden- und gewerbsmäßigen Fälschens beweiserheblicher
Daten, Ausspähens von Daten, Computerbetruges, Computersabotage, Nötigung,
Bedrohung und Anstiftung zur Körperverletzung und Bedrohung zum Landgericht
Augsburg -Wirtschaftskammer- erhoben.
Die Angeklagten sind dringend verdächtig im Zeitraum November 2008 bis August
2011, zum Teil mit weiteren anderweitig Verfolgten zu betrügerischen Zwecken 187
Onlineshops eingerichtet und in 2054 Fällen gegen Vorkasse Waren (vom Notebook
und anderen Elektroartikeln, über Haushaltsgeräte und Werkzeug bis zu Spielwaren
und Edelmetallen) im Gesamtwert von über 1,1 Mio EUR verkauft und den Kaufpreis
über Finanzagenten eingezogen zu haben. Dem Tatplan entsprechend, sollen die
Waren dann nicht geliefert worden sein.
Um den Anschein der Seriosität zu erwecken, sollen die Angeklagten die zur
Tatbegehung verwendeten Internetauftritte an real existierende Onlineportale
angelehnt haben. Insbesondere sollen sie den Internetauftritt eines Elektrogeschäfts
aus Nördlingen nachgeahmt und über diese Internetseite Verkäufe abgewickelt
haben.
Aus demselben Grund sollen die Angeklagten, um einem Onlineshop, über den
Fahrzeuge angeboten wurden, besondere Vertrauenswürdigkeit zu verleihen, die
Geschäftsabwicklung über Treuhänder angeboten haben. Hierzu sollen real
existierende Internetauftritte von vier Anwaltskanzleien teilweise übernommen und
unter eigens hierfür kreierten Domains ins Netz gestellt worden sein.
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Zudem sollen die Angeklagten in ihren Internetauftritten geschützte Wort- und
Bildmarken unberechtigt verwendet haben.
Außerdem wird den Angeklagten vorgeworfen Internetseiten erstellt zu haben, die
den Anschein erweckten von der Postbank zu stammen und so unter Vortäuschen
von Computervirusproblemen die Postbankkunden zur Eingabe ihrer Kontodaten,
einschließlich der Online- und Telefonbanking PIN, mittels massenweise versandter
sog. Spam-Mails veranlasst zu haben.
Mithilfe der ausgespähten Daten sollen in 117 Einzeltransaktionen über 200.000.EUR widerrechtlich abgebucht worden sein.
Nachdem in zwei Internetforen vor der sog. „Fakeshop-Bande“ im April bzw. Mai
2010 gewarnt wurde, sollen die Angeklagten mittels sogenannter Ddos Angriffe, bei
denen den jeweiligen Foren eine künstlich erzeugte Flut von Anfragen gesandt wird,
überlastet und für mehrere Tage lahmgelegt haben, um eine Verbreitung der
Warnmeldungen zu verhindern.
Schließlich soll der 22-jährige Angeklagte in Abstimmung mit den Mitangeklagten
einem 58-jährigen Geschädigten aus Berlin, der seit Juli 2009 Mitbetreiber eines
Internetforums war, das vor der „Fakeshop-Bande“ und ihren Machenschaften
warnte, per E-Mail gedroht haben, dass er von der libanesischen Mafia
krankenhausreif geschlagen und ihm das Leben zur Hölle gemacht werde,
verbunden mit der Forderung, die Warnungen in dem Forum zu unterlassen und die
Erreichbarkeit der weiteren Forenbetreiber preiszugeben.
Schließlich soll der 22-Jährige Anfang Oktober 2012 zwei bisher unbekannten
Personen gegen Bezahlung von mind. 100 EUR den Auftrag erteilt haben, einen 24jährigen Geschädigten aus Essen zusammenzuschlagen, zu bedrohen und zu
nötigen, den Angeklagten nicht bei der Polizei anzuzeigen.
Außerdem soll er, unmittelbar nachdem der Geschädigte von den Unbekannten
geschlagen bedroht und genötigt worden war und erneut eine Woche später, diesen
per sms bedroht haben, um zu verhindern, dass der Geschädigte den Angeklagten
bei der Polizei anzeigt.
Der 22-jährige Angeklagte befindet sich seit der bundesweiten Durchsuchungs- und
Festnahmeaktion im Mai 2011 in Untersuchungshaft. Der 30-jährige Angeklagte
befindet sich bereits seit Ende Januar 2011 in anderer Sache in Strafhaft. Die
Haftbefehle gegen den vollumfänglich geständigen 35-jährigen Angeklagten und die
überwiegend geständige 30-jährige Angeklagte wurden Mitte Juni 2011 gegen
Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Das Strafgesetzbuch sieht folgende Strafrahmen vor:
- Freiheitsstrafen von einem bis zu zehn Jahren für banden- und gewerbsmäßigen
Betrug, banden- und gewerbsmäßigen Computerbetrug und banden- und
gewerbsmäßiges Fälschen beweiserheblicher Daten,
- Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren für Computersabotage
soweit gewerbsmäßig bzw. als Mitglied einer Bande begangen,
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- Freiheitsstrafen von einem Monat bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe für
vorsätzliche Körperverletzung bzw. die Anstiftung hierzu und gewerbliche begangene
Verstöße gegen das Markengesetz,
- Freiheitsstrafen von einem Monat bis zu drei Jahren oder Geldstrafe für das
Ausspähen von Daten und Nötigung bzw. die Anstiftung hierzu,
- Freiheitsstrafen von einem Monat bis zu einem Jahr oder Geldstrafe für Bedrohung
bzw. die Anstiftung hierzu.
Das Landgericht Augsburg hat die Anklage zur mündlichen Hauptverhandlung
zugelassen und Termine zur Hauptverhandlung bestimmt auf 13.06., 18.06, 20.06.,
25.06., 27.06., 02.07., 04.07., 09.07., 11.07., 16.07., 18.07., 23.07., 25.07. und
30.07.2012 jeweils 9:00 Uhr im Sitzungssaal 179 im III. Stock im Strafjustizzentrum
Augsburg, Gögginger Str. 101.
Nickolai
Oberstaatsanwalt