Nur bei aufnahmefähigem Boden düngen
Transcrição
Nur bei aufnahmefähigem Boden düngen
Pflanze ■ BAUERNBLATT l 17. Januar 2015 Aktuelle Winterveranstaltungen der Landwirtschaftskammer 2015 Die Landwirtschaftskammer lädt aktuell zu den diesjährigen Pflanzenschutz-Winterveranstaltungen ein. Sie werden teils gemeinsam mit den landwirtschaftlichen Vereinen vor Ort durchgeführt. Wie gewohnt informieren wir auf diesen Veranstaltungen über rechtliche Neuregelungen und aktuelle Versuchsergebnisse und geben auf Basis dieser Hinweise und Empfehlungen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Ackerbau. Die Veranstaltungen sind kostenfrei. Weitere Informationen zu den kostenpflichtigen Sachkundeveranstaltungen finden sich auf Kammer kompakt in dieser Ausgabe. Die Winterberatungsveranstaltungen finden an folgenden Terminen statt: 22.1. 28.1. 3.2. 4.2. 4.2. 5.2. 6.2. 9.2. 10.2. 11.2. 12.2. 12.2. 12.2. Donnerstag Mittwoch Dienstag Mittwoch Mittwoch Donnerstag Freitag Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Donnerstag Donnerstag 9.00 Uhr 9.30 Uhr 19.30 Uhr 9.30 Uhr 13.30 Uhr 9.30 Uhr 9.30 Uhr 9.30 Uhr 9.30 Uhr 19.30 Uhr 9.30 Uhr 9.30 Uhr 19.30 Uhr Lütau (RZ), Gasthof Basedau Rethwischfeld (OD), Gasthaus Mäcki Stockelsdorf (OH), Zum Schützenhof Norddeich (HEI), Zur Post Fredeburg (RZ), Fredenkrug Südermarsch (NF), Gaststätte Voßkuhle Barlt (HEI), Zur Harmonie Husby (SL), Gaststätte Husby Neukirchen (NF), Hotel Fegetasch Kaiser-Wilhelm-Koog (HEI), Gasthof Maxqueller Steinberg (SL), Gaststätte Steinberger Hof Wöhrden (HEI), Gasthof Oldenwöhrden Nordstrand (NF), Gasthof Kiefhuck 16.2. 16.2. 18.2. 19.2. 20.2. 23.2. 23.2. 24.2. 25.2. 25.2. 26.2. 26.2. 3.3. (Teilnahme kostenfrei und ohne Anmeldung) Montag Montag Dienstag Donnerstag Freitag Montag Montag Dienstag Mittwoch Mittwoch Donnerstag Donnerstag Dienstag 9.30 Uhr 19.30 Uhr 19.30 Uhr 9.30 Uhr 9.30 Uhr 9.30 Uhr 19.30 Uhr 9.30 Uhr 9.00 Uhr 20.00 Uhr 9.00 Uhr 9.30 Uhr 9.30 Uhr Techelsdorf (RD), An Dörpsdiek Krummbek (PLÖ), Gasthof Witt Reinfeld (OD), Forsthaus Bolande Gammelby (RD), Hotel Gammelby Elmshorn (PI), Gaststätte Sibirien Rabenkirchen (SL), Gasthof Boddelhoch Harmsdorf (OH), Bauernstube Strübbel (HEI), Gasthof Bestmann Leezen (SE), Hotel Teegen Surendorf (RD), Binges Gasthof Heringsdorf (OH) Lindenkrug Bredenbek (RD), Kreys Gasthof Albersdorf (HEI), Casino im Dithmarschenpark Vorgaben der Düngeverordnung beachten Nur bei aufnahmefähigem Boden düngen Die Ausbringung von Gülle, Substratrest und N-/P-Mineraldünger ist nur erlaubt, wenn der Boden aufnahmefähig ist. Dadurch soll erreicht werden, dass mit Düngemitteln ausgebrachte lösliche Nährstoffe in den Boden eindringen und nicht abgeschwemmt werden und in die Gewässer gelangen. Die Sperrfrist, welche die Düngung mit Gülle, Hühnertrockenkot, Biogassubstratrest, Mineral-N-/PDüngern und anderen (Ausnahme Stallmist) untersagt, ist ab 1. Februar beendet. Im Fall einer einzelbetrieblichen bewilligten Vorverlegung der Sperrfrist ist eine Düngung grundsätzlich ab 15. Januar wieder möglich. Auf vielen Flächen, insbesondere dort, wo der Boden wassergesättigt ist, wird zu dem Zeitpunkt vermutlich kaum eine Befahrbarkeit gegeben sein. Die Ausbringung von organischen und mineralischen Düngern mit wesentlichem Gehalt an N (über 1,5 % i.d. TM) oder Phosphor (über 0,5 % P2O5 i.d. TM ) ist nach der derzeitig gültigen Düngeverordnung nicht erlaubt, wenn der Boden wassergesättigt, überschwemmt ist, eine Schneeschicht von mehr als 5 cm aufweist oder gefroren ist. Entscheidend ist nach der DÜV nicht, ob der Boden tiefgefroren ist, sondern ob dieser am Tag der Ausbringung mindestens in 1 cm Tiefe angetaut ist. Für die Information, ob der Boden nach der Ausbringung antauen wird, kann eine Prognose des Deutschen Wetterdienstes herangezogen werden. Die Prognose ist je-weils auf der Seite „www.dwd.de“ unter „spezielle Nutzer – Landwirtschaft – Agrarwetter – Frosttiefe und Auftauschicht“ zu finden. Dabei helfen die bundesweiten Schaukarten zur Frosteindringtiefe, die kommenden fünf Tage schnell zu überblicken. Zurzeit Die Ausbringung von Wirtschaftsdünger ist nur erlaubt, wenn der Boden bloß ist es ungewöhnlich mild. Wie dünn (maximal 5 cm) mit Schnee bedeckt ist. auf den Farbkarten zu sehen (siehe Seite 30), sind derzeit nur in den Bergen Bereiche mit Bodenfrost auszumachen. Um die Prognose zur Frosteindringtiefe und zur Auftautiefe für den individuellen Standort zu erhalten, sind unter der Rubrik „aktuelle ANZEIGE Werte“ die Messstationen aufgeführt. Beim Abfassen des Artikels waren keine Angaben vorhanden, da in Schleswig-Holstein zu dieser Zeit kein Bodenfrost zu erwarten war. Wenn sich die Situation ändert, werden hier Werte für bewachsene und unbewachsene Böden für den Aus- 29 30 Pflanze BAUERNBLATT l 17. Januar 2015 ■ gabetag und vier Tage im Voraus erscheinen. Wenn dabei in einer Bodenfrostsituation für den nächsten Tag eine Auftautiefe von mindestens 1 cm prognostiziert wird, darf eine Ausbringung von organischen oder mineralischen Düngern erfolgen. Da die Prognose täglich fortgeschrieben wird, sollte bei gegebener Auftauprognose unbedingt ein Ausdruck für den Tag der Ausbringung angefertigt und zur Dokumentation aufbewahrt werden. Im Nachhinein lässt es sich viel schwerer beweisen, dass die Ausbringung DÜV-konform erfolgte. Der Beweis des oberflächlichen Antauens kann auch durch ein Foto erfolgen, auf dem das Reifenprofil des Ausbringfahrzeugs wegen bereits einsetzenden Auftauens des Bodens erkennbar wird. Zurzeit befindet sich die Düngeverordnung in der Novellierung. Daher gilt derzeit noch die oben beschriebene Regelung. Zum Entwurf der Bundesregierung nehmen derzeit die Verbände und behördliche Einrichtungen Stellung. Dabei zeichnen sich auch Verschärfungen der Ausbringbedingungen im Zusammenhang mit der Nährstoffaufnahmefähigkeit Eine Wirtschaftsdüngerausbringung auf bereits antauendem Boden hinterlässt Spuren. Mit derartigen Bildern kann der Nachweis der Aufnahmefähigkeit geführt werden. Fotos: Peter Lausen AKTUELL Frosteindringtiefe 12.1.2015 ab. So wird dem Abschwemmpotenzial einer Schneeschicht große Bedeutung beigemessen. Dies wird dem Entwurf zufolge nur durch eine Ausbringung auf schneefreien Flächen ausreichend vermieden. Die Regelungen zum gefrorenen Boden sind noch nicht abschließend zu beurteilen, da hierzu noch ergänzende Regelungen fehlen. Aus pflanzenbaulicher Sicht wäre es sehr bedauerlich, wenn dieser boden- und straßenschonende Ausbringzeitpunkt mit hoher N-Ausnutzung zu Vegetationsbeginn nur noch stark eingeschränkt zur Verfügung stünde. Ziel muss es jedoch in jedem Fall sein, die Düngung so vorzunehmen, dass ein Abschwemmen in Oberflächengewässer vermieden wird. Peter Lausen Landwirtschaftskammer Tel.: 0 43 31-94 53-341 [email protected] FOLGETAGE Frosteindringtiefe 13.1.2015 Frosteindringtiefe 14.1.2015 Frosteindringtiefe 15.1.2015 Frosteindringtiefe 16.1.2015