Newsletter 2008 - Unternehmerforum
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Newsletter 2008 - Unternehmerforum
Berater der Zeitarbeit www.edgarschroeder.de Interessante Informationen rund um das Thema Personaldienstleistungen 2. Ausgabe 03/2008 2. ES-Unternehmerforum für Personaldienstleister Edgar Schröder Spannende Vorträge, anregende Gespräche mit Kollegen und hitzige Diskussionen – das 2. ES-Unternehmerforum für Personaldienstleister war ein voller Erfolg. Rund 70 Unternehmer und Unternehmerinnen waren am vergangenen Donnerstag nach Fulda gekommen, um sich auf dem Branchentreffen auszutauschen und neue Impulse für ihre Arbeit mitzunehmen. >> Lesen Sie hier die wichtigsten Details! Interessiert verfolgten die Gäste die insgesamt acht Vorträge auf dem Branchentreffen. Die Referenten von links oben nach rechts unten: Dr. Martin Lensch (InScenoCoaching), Katharina Bitter (selbstständige Personaltrainerin), Erhard Rübsam (2. Vorsitzender der RAL Gütegemeinschaft Personaldienstleistungen e.V.), Hans Pfeifer (Geschäftsführer der RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e.V.), Christoph Schulz (Projektleiter des Netzwerks „ZOOM“), Petra Kraft (selbstständige Beraterin), Jörg Hennig, Dr. Cornelius Popp (Fachanwälte für Arbeitsrecht, Kerstin Hooß (Fachberaterin Edgar Schröder) Betriebsratsbefragung Mitbestimmung von Leiharbeitern Die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung hat aktuell eine Studie veröffentlicht, die u. a. die Ergebnisse einer im Frühjahr 2007 durchgeführten Befragung von Betriebsräten aus Betrieben mit einem hohen Leiharbeitnehmeranteil beinhaltet. So wurden die Betriebsräte beispielsweise befragt, was sie in der Praxis zur Interessenvertretung der Leiharbeiter unternehmen und auf welche Hindernisse und Grenzen sie dabei stoßen. >> Hier gelangen Sie zur Studie Moderne Lohn- und Gehaltsstruktur Leistungsbezogene Vergütung Die Diskussion um die Höhe der Managergehälter ist voll entbrannt. Spätestens jetzt kommt der Entgeltgerechtigkeit eine besonders hohe Bedeutung zu. Wie sich moderne und leistungsbezogene Lohn- und Gehaltsstrukturen positiv auf die Leistungen der MitarbeiterInnen und das Betriebsklima auswirken, lesen Sie hier: >> LexisNexis 02/2008: Leistungsbezogene Vergütung und Prämiensysteme Aktuelle Vergütungsstudie Vorstandseinkommen untersucht Das Institut für Management an der Berliner Humboldt-Universität empfiehlt, die Vergütungen der Vorstände mit der Vergütung der Mitarbeiter zu verknüpfen. Heißt das „Mindestlohn für Vorstände“? In einer Langzeitstudie wird aufgezeigt, wie sich die Vergütungen der Vorstände von der Vergütung aller anderen Mitarbeiter entkoppelt haben. >> IfM-Vergütungsstudie 2007: Die Entwicklung der Vorstandseinkommen Seite 2 WeGebAU-Förderprogramm Noch wenig bekannt Nur rund die Hälfte aller Unternehmen hat schon etwas über das Programm zur Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen (WeGebAU) gehört. Unternehmen, die das Programm genutzt haben, beurteilen es überwiegend positiv, so das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) in einem Kurzbericht. Weitere Informationen zum Förderprogramm „WeGebAU“: >> Informationsblatt der BA >> Arbeitgeberinformationen zur Förderung Sparkassen-Branchen-Report 2007 Personalvermittung wächst Der Branchenumsatz in der Zeitarbeit ist 2006 um 25,7 Prozent auf 12,2 Milliarden Euro gewachsen. In den nächsten Jahren rechnet man mit einer leichten Abschwächung der Wachstumsraten. Dennoch prognostizieren die Marktforscher bis 2009 ein durchschnittliches Wachstum von 20,2 Prozent. Bilanzkennziffern, spezifische Branchenkennzahlen und weitere Informationen: >> Finanzgruppe Branchendienst: Personal- und Stellenvermittlung, „BranchenReport 2007“ Und das hat im Februar viele interessiert … Konkret ging es um folgende Fragen: Die Stellung von Arbeitskleidung und die Gewährung von Resturlaub im Übertragungszeitraum bei bestehender Arbeitsunfähigkeit sind diesmal die Themen, die unsere Mandanten im letzten Monat beschäftigt haben. 1. Ein Kundenbetrieb verlangt, dass die Arbeitnehmer Arbeitskleidung tragen. Das Zeitarbeitsunternehmen beschafft diese Arbeitskleidung und stellt sie den Zeitarbeitnehmern zur Verfügung. Es wird vereinbart, dass diese sich an den Kosten zu beteiligen haben. Ist eine derartige Kostenbeteiligung zulässig und durchsetzbar? >> Hier finden Sie die Antwort 2. Der Resturlaub einer Zeitarbeitnehmerin in Höhe von zehn Ur- laubstagen aus dem Jahr 2007 wurde aus betrieblichen Gründen in das Urlaubsjahr 2008 übertragen. Die Zeitarbeitnehmerin ist seit dem 18. Februar 2008 arbeitsunfähig erkrankt. Das seit dem 1.12.2006 bestehende befristete Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der Befristung am 29.2.2008. Im Jahr 2008 hat die Mitarbeiterin keinen Urlaub beantragt und es wurde kein Urlaub gewährt. Welcher Urlaubsanspruch muss bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfüllt werden? >> So lautet die Antwort +++ Brisant ++ Brisant ++ Brisant ++ Brisant ++ Brisant ++ Brisant ++ Brisant + ++ Verzicht auf alle Ansprüche: Augleichsquittung erlaubt? Nach einer Wartezeit von über zwei Stunden wurde einem Zeitarbeitnehmer ein Teil seines restlichen Lohns in bar ausgezahlt. Er unterzeichnete danach das vom Zeitarbeitsunternehmen vorgefertigte Schriftstück „Abwicklungsvereinbarung/ Bestätigung/Ausgleichsquittung“. Das hat der Arbeitnehmer angefochten – zu Recht? >> Der genaue Sachverhalt und die Entscheidung des BAG Beschäftigungsverbot nur mit ärztlicher Bescheinigung? Schwangere haben Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge, wenn sie wegen eines Beschäftigungsverbots nicht arbeiten dürfen. Muss das Verbot von der Schwangeren durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gerechtfertigt werden? >> Die Entscheidung des BAG Entgeltfortzahlung bei Freistellung des Arbeitnehmers? Freistellungsklauseln bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen im Allgemeinen zum Wegfall der Arbeitspflicht für den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber verpflichtet sich zur Fortzahlung der Bezüge. Gilt das auch, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Vereinbarung bereits über sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt ist? >> Hier lesen Sie das BAG-Urteil Rückzahlung von Fortbildungskosten? Ein Arbeitnehmer wird für eine berufliche Fortbildung bezahlter Sonderurlaub gewährt. Der Arbeitgeber übernimmt außerdem die mit dem Lehrgang verbundenen Kosten. Der Arbeitnehmer kündigt nach Abschluß der Fortbildung noch innerhalb der vereinbarten dreijährigen Bindungsfrist und weigert sich, die anteiligen Kosten zu erstatten. Zu Recht? >> Lesen Sie hier die BAG-Entscheidung! Seite 3 Wissen ist die Basis des Erfolgs! Unsere Workshops im April s: Flexibler Personaleinsatz // Aushilfsjobs in der Zeitarbeit (WS 3) 10. April 2008 in Stuttgart >> Link zum Programm und zur Anmeldung AÜG – Basic // Intensivseminar mit Zeitarbeits-Tarifverträgen (WS 1.1) 15. + 16. April 2008 in Fulda >> Link zum Programm und zur Anmeldung AÜG und Arbeitsrecht für Profis // aktuelle Rechtsprechung (WS 4.1) 16. April 2008 in Hamburg >> Link zum Programm und zur Anmeldung Auch als Kom bi buchbar AÜG – light // Schnelleinstieg (WS 1.2) WS 1.2 + WS 23. April 2008 in Bremen 8.1 (Vertrieb B asic) >> Link zum Programm und zur Anmeldung Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung: Internationales Arbeits-/Lohnsteuer-/Sozialversicherungsrecht (WS 5.1) 23. April 2008 in Fulda/28. April 2008 in Dresden Auch als Kom >> Link zum Programm und zur Anmeldung bi buchbar Zeitarbeit in Europa >>> Frankreich und Österreich (WS 5.2) 24. April 2008 in Fulda >> Link zum Programm und zur Anmeldung WS 5.1 + WS 5.3 Zeitarbeit in Europa >>> Polen, Tschechien und Slowakei (WS 5.3) 29. April 2008 in Dresden >> Link zum Programm und zur Anmeldung AMP-Tarifwerk und Mindestentgelte – AEntG (WS 6.1) 29. April 2008 in Leipzig >> Link zum Programm und zur Anmeldung >> Weitere Termine finden Sie unter www.akademie-der-zeitarbeit.de! Seite 2 ++ Branchen-News ++ Branchen-News ++ EU-Mindestlöhne Osteuropa holt auf Von den 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben 20 Länder einen gesetzlichen Mindestlohn. Zum Jahresbeginn 2008 haben über die Hälfte die unteren Lohngrenzen angehoben, die mittel- und osteuropäischen Staaten um bis zu 33,3 %. >> Gesetzliche Mindestlöhne in der EU Weitere Informationen zu den neuen EU-Ländern und zur grenzüberschreitenden Arbeitnehmerüberlassung: >> Neue EU-Länder >> Workshop „Internationale Personaltransfers“ Und das hat im Januar viele interessiert … Die Beurteilung „regelmäßige Arbeitsstätte“ für einen Zeitarbeitnehmer und die Weigerung eines Arbeitnehmers, einen Untersuchungstermin beim MDK wahrzunehmen, sind diesmal die Themen, die unsere Mandanten im letzten Monat beschäftigt haben. Über welche Neuigkeiten in der Zeitarbeitsbranche berichteten die Medien im letzten Monat? Konkret ging es um folgende Fragen: 1. Ein Zeitarbeitnehmer hat einen Untersuchungstermin beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) ohne triftigen Grund nicht Zei Berater der N . VO U.A S IE TEN EN de r rö ERICH F ITIER ISB garSch Ed O PR RAX P Hier geht’s zu den News: VO N der Edgar Schrö 500.000 Euro Ausgabe 02/2008 „Schmerzensge ld“ Arbeitvon ihrem ihMillion Euro schaft und eine halbe Fristlose Kündigung bei Brot-DiebErDiskrim Susan Eisele sie wegen ihrer Schwanger stehen die en. Wie hätte stahl? rt fühlt, fordert diskriminie ngskonzern. Ihr Chef esetz? Müssen Bereich abgeschob andlungsg Weil sie sich Arbeitnehmer, die an ihrem ArbeitsEdgar R+V Versicheru einen weniger lukrativen en Gleichbeh Im Klartext schätzt in geber, dem platz stehlen, brechen – unabhängig Herkunft fall zum Allgemein ision gegen Amerika rechnen?die EU-Komm rer türkischen für diesen Präzedenz vom tatsächlichen Wert des SchaStil wie in warum hten Klartext im großen erläutert, folgsaussic hier– den dens das Vertrauen ihres Chefs und Sie d mit Klagen lauf ein und >> Lesen n Prozessver wir in Deutschlan müssen mit einer fristlosen Kündiden kommende eingeleitet hat. Schröder gung rechnen. 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Nachdem alle sein (WAZ) wöchentliche Adecco und externen tritt Die Arbeitsverhältnis § 3.1.2.beträgt Mitarbeiter Tuja im vergangenen Zeitaram ta- Anspruch +++ Arbeitszeit 35 Stunden. 16.07.2007 Vereinbarungen bei Audi Brisant des in Ingolstadt Jahr mit der IG satzurlaub auf die iGZ-MTV mit den Entwicklung an. abgeschlossen Metall zwei Gem. + + Brisant sollte die Zeitarbeitsfirmen gem. vollen 5 Hat er haben, werden Haustarifverträge >> Hier sind Zeitarbeit Branche getroffen, Tage § 125 Befür die zum sehr ernst in Kürze lesen die Mitarbeiter ZuSGB der deswegen „sozialpolitischen entsprechende + + Brisant nehmen, Sie die IX? an BMW auch vor Schlachtfeld“ für eine Antwort überlassen. + + Brisant Kampagne auserkoren dem Hintergrund Diese „Pro Zeitarbeit“. dass die hat. Im Klartext SPD die + + Brisant aus der plädiert Edgar SchröPersonalakte Eine + + Brisant Hauswirtschaftskraft >> Lesen Hygienevorschriften entfernt Werkvertrag Sie hier den + + Brisant wird. 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Hier als Intensivnutzer erfahren 10 Prozent und macht sie Sie weitere der EntleihbeDetails der mit mehr als 20 Prozent Studie: Zeitarbei>> Hier geht’s zur IAB-Studie Vom zum Musterschüle Sorgenkind r Steuerstrategie Fit für die m Steuerrefor r für fs und Freiberufle Um Firmenche erungen der Steuerreehmerforu enstleister 2. ES-Untern das Magazin die Herausford für Personaldi machen, hat Ausgabe form fit zu seiner aktuellen zur SteuImpulse in Antworten Fragen und gestellt. Worauf in 100 zusammen mit Erfolg erreform 6. März 2008 und wie man ertag am Thema 2. Unternehm Hennig zum Zeit- es ankommtrt, lesen Sie hier: m Auf unserem Rechtsanwalt Jörg von gegensteue Steuerrefor Einsatzes 02/2008: ungen des Fulda referiert >> Impulse e Ausschreib Fulda „Öffentlich hmertag in ern“. arbeitnehm >> 2. ES-Unterne m Kündigung zu Beginn der Probezeit rechtens? Einer Teilzeitkraft mit nur zwei Arbeitstagen pro Woche wurde bereits nach nur 26 Arbeitstagen innerhalb der Probezeit gekündigt. Handelt es sich dabei um eine sittenwidrige Kündigung gegenüber einer Teilzeitkraft? >> Lesen Sie hier die Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein Unsere Sind sechs Monate Probezeit angeWorksh messen? ops im Nutz Eine vereinbarte sechsmonatige ProFebrua en Sie AÜGTätigunse bezeit ist auch bei einfachen r und – light re Top13. hat März keiten angemessen. Das BAG au- // Schn Ange Febru bote ar 2008 ellein >> Link ßerdem klargestellt, welcher Maß: in Fulda stieg (WS zum stab an die Lesbarkeit einer 1.2) Vertr Unter- Programm und schrift anzulegen ist. 14. ieb Basic zur Anme Febru (WS ar 2008 8.1) >> Hier lesen >> SieLink das Urteil ldung in zum Progr Fulda Führu amm Kündigung bei häufigen Fehlern? ng und 18. Febru und Gesp 10% zur Anme Verstößt ein Arbeitnehmer gegen rächs >> Link ar bei Onl Nachlas ldung 2008 techn seine Arbeitspflicht, wenn er die in Fulda zum iken ineanme s Progr (WS Zeita 10.6) durchschnittliche Fehlerhäufigkeit al- amm rbeit ldun und 19. 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Ist der Kundenbetrieb für den Zeitarbeitnehmer zur regelmäßigen Arbeitsstätte geworden? Darf der Arbeitgeber steuerfrei Fahrgeld zahlen? >> Definition und Antwort finden Sie hier mbH eit/Neue EU-Länder AG Walsrode Ust-ID-Nr. Geschäftsführer: DE · HRB 165013416100665 Edgar Schröder rn? Kein sgebe >> Hier r: ES Edgar Proble steht m! Schrö er pdf-D der Unter atei zumIhnen als Fasan enwe nehm Down g4 ensbe Telefo load · 27259 ratung n bereit sgesel E-Mai [04274] Varrel ! lschaf l news@ 93150 t für Intern Zeitar et www. edgarschroe · Telefa beit mbH edgar der.de x [04274] schroe 9315der.de 50 AG Walsr ode Ust-ID · HRB -Nr. DE 10066 Gesch 5 äftsfüh 165013416 rer: Edgar Schrö der >> 228 Prozent mehr Leiharbeitnehmer Focus, 18.02.08 >> Zeitarbeit wächst weiter überproportional IHK 02/08 Sie wollen nochmals den Newsletter vom Vormonat durchblättern? Kein Problem! Weitere Informationen u. a. zu den Themen „Mindestlohn, AGG und Pressespiegel“ lesen Sie hier: >> www.berater-der-zeitarbeit.de >> Hier steht er Ihnen als pdf-Datei zum Download bereit! >> ZA als Karrieresprungbrett Personal-Magazin, 21.02.08 Wilhe n u zie Dijkh B ert l m lm -Beu te rs Obe ann Herausgeber: Impressum: 2 ES Edgar Schröder Unternehmensberatungsgesellschaft für Zeitarbeit mbH 6. 2 UND 7. N O VE 2 0 07LN BER KÖ M IN tät ng u ng ali li Qu zia sier Ausbildu ep S Image Fasanenweg 4 · 27259 Varrel Telefon [04274] 9315-0 · Telefax [04274] 9315-50 E-Mail [email protected] Internet www.edgarschroeder.de AG Walsrode · HRB 100665 Ust-ID-Nr. DE 165013416 Geschäftsführer: Edgar Schröder 3