DIE WAllOnIE AM STEUER
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DIE WAllOnIE AM STEUER
Kontakt Öffentlicher Dienst der Wallonie Operative Generaldirektion Steuerwesen In Jambes : Avenue Gouverneur Bovesse, 29 Rue Van Opré, 95 – 5100 Jambes Die DGO 7, wer ist das, was ist das? Die DGO 7 ist die Operative Generaldirektion Steuerwesen. Sie gehört seit dem 1. Juli 2009 zum Öffentlichen Dienst der Wallonie (ÖDW). Die ihr anvertraute Funktion ist das Einholen der verschiedenen Steuern und Abgaben in der Wallonie. Sie ist zum Beispiel zuständig für die Verwaltung der Fernsehgebühren, der Steuer auf Spiele und Wetten und auf Spielautomaten und ab dem 1. Januar 2014 für die Fahrzeugbesteuerung (Verkehrssteuer, Zulassungssteuer und Eurovignette). Bei der DGO 7 stehen 300 Mitarbeiter zu Ihrer Verfügung und versprechen Ihnen ein Steuererhebungssystem, das die Werte des Dienstes an den Bürger, Integrität und Gerechtigkeit respektiert. Verantwortlicher Herausgeber : Patrick Meurice, Generaldirektor der Operativen Generaldirektion Steuerwesen – Avenue 29, 5100 Namur. Unsere Schalter sind an allen Arbeitstagen von 08 Uhr bis 12 Uhr 30 und von 13 Uhr 30 bis 16 Uhr geöffnet. In Eupen : Hütte, 79 - 4700 Eupen Unsere Schalter sind montags (von 09 Uhr bis 16 Uhr), sowie mittwochs und freitags (von 09 Uhr bis 12 Uhr) geöffnet. Call center : 081 330 001 (DGO 7) Fax : 081 330 201 (DGO 7) E-Mail : [email protected] Website : www.wallonie.be – Rubrik Steuerwesen Wir bieten ebenfalls in den folgenden « Espaces Wallonie » Bereitschaftsdienste an, nur nach Terminvereinbarung : - Arlon : mittwochs - Charleroi : donnerstags und freitags - La Louvière : dinstags und mittwochs - Tournai : mittwochs - Lüttich : mittwochs und freitags - Mons : donnerstags und freitags - Nivelles : freitags - Verviers : dinstags und donnerstags Die Verkehrs- und die Zulassungssteuer Die Wallonie am Steuer WEITERE AUSKÜNFTE www.wallonie.be Öffentlicher Dienst der Wallonie Diese Steuern wurden zuvor auf föderaler Ebene durch den Föderalen Öffentlichen Dienst Finanzen (FÖD Finanzen) verwaltet und werden von nun an durch die Operative Generaldirektion Steuerwesen (DGO 7) des Öffentlichen Dienstes der Wallonie (ÖDW) festgelegt und eingezogen. Die Zulassungssteuer, was ist das? Und die Verkehrssteuer ? Die Verkehrssteuer ist eine jährliche Steuer, die auf der Leistung Ihres Motors, dem Hubraum oder dem höchstzulässigen Gesamtgewicht (hzG) des Fahrzeugs basiert. 1. Die Tarife : Der Betrag der Verkehrs- und der Zulassungssteuer ändert sich nicht, außer der jährlichen Indexierung bestimmter Beträge. Sie können die Gebührentabellen auf unserer Website www.wallonie.be - Rubrik Steuerwesen konsultieren. 2. Die Erhebung der Steuer : Die Regeln bleiben unverändert. Sie erhalten noch immer eine Zahlungsaufforderung für die Steuern zur selben Zeit und mit denselben Zahlungsfristen, aber mit einer anderen Kontonummer. 3. Die Möglichkeiten für einen Zahlungsplan : Sie können noch immer einen Antrag stellen, um die Zahlung Ihrer Steuern zu stückeln. Kontaktieren Sie uns dafür. Falls Sie zum 1. Januar 2014 einen Zahlungsplan mit dem FÖD Finanzen vereinbart haben, bitten wir Sie, Kontakt mit unseren Dienststellen aufzunehmen, damit diese Ihnen die Kontonummer, auf der Sie Ihre Monatsraten weiterhin einzahlen können, mitteilen. 4. Die Befreiungskategorien oder die Steuerermäßigungen : Falls Sie 2013 von einer Steuerbefreiung- oder ermäßigung profitieren, profitieren Sie 2014 noch immer davon, soweit die Bedingungen für die Gewährung 2014 fortgesetzt werden. 5. Die Modalitäten für die Einreichung einer Beschwerde : Das Verfahren gibt es noch immer und wird auf der Rückseite der Zahlungsaufforderung beschrieben. Was ändert sich nach dem 1. Januar 2014? 1. Ihr Ansprechpartner : Es handelt sich in Zukunft um die Operative Generaldirektion Steuerwesen (DGO 7) des ÖDW, deren Geschäftsstellen sich in Jambes und Eupen befinden. Die Kontaktdaten der Dienststellen finden Sie am Ende der Broschüre. 2. Die Kontrollbrigaden : Der Zoll ist nicht mehr für die Kontrollen in Bezug auf die Verkehrs- und Zulassungssteuer zuständig, sondern die DGO 7. Sie verfügt über eigene Kontrollfahrzeuge mit Scannern für die Schilder und über eigene Kontrolleure in Uniform. Die Kontrollfahrzeuge können durch das Logo « TAXES » und durch die unverwechselbaren amarathroten Streifen auf weißem Hintergrund TAXES identifiziert werden. 3. Schluss mit den Finanzämtern : Ab dem 1. Januar 2014 sind sie nicht mehr für die Beantwortung von Fragen in Bezug auf die Verkehrs- und Zulassungssteuer zuständig. Nur die DGO 7 ist zuständig. Allerdings wird ein Online-System angeboten. Brigade de Contrôle Die Zulassungssteuer ist eine Besteuerung, die nur einmal fällig ist, bei der Inbetriebnahme des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen in Belgien. Die Steuer gilt für alle neuen und gebrauchten Fahrzeugtypen. Die Leistung des Motors, die entweder in Pferdestärken (PS) oder in Kilowatt (kW) ausgedrückt wird, legt den Betrag der Steuer fest. Sie umfasst einen «Öko-Malus», der seit 2008 in der wallonischen Region je nach CO2-Ausstoß des neu in Betrieb genommenen Fahrzeugs eingezogen wird, wenn dieser über 145 g/km liegt. Was ändert sich nach dem 1. Januar 2014 nicht? 4. Die Kontonummer : Sie ändert sich ab dem 1. Januar 2014 und wird auf der Zahlungsaufforderung oder dem Steuerbescheid angegeben. Vergessen Sie nicht, die Kontaktdaten Ihres PC-Bankings abzuändern. 5. Die Erklärung für nicht automatisierte Fahrzeuge* : Falls Sie Eigentümer eines Fahrzeugs sind, das eine Voranmeldung erforderlich macht (sogenannte nicht automatisierte Fahrzeuge*), sind Sie verpflichtet, dieses mittels einer der nachstehenden Wege anzumelden: a. Begeben Sie sich auf unsere Website www.wallonie. be – Rubrik Formulare, in der Sie ein Anmeldeformular Online ausfüllen können ; b. Begeben Sie sich in unsere Geschäftsstellen in Jambes oder Eupen beziehungsweise in eine unserer Bereitschaftsdienste in den Espaces Wallonie. ; c. Auf dem Postweg. (*) nicht automatisierte Fahrzeuge: Autobusse, Reisebusse, LKWs, Zugmaschinen, Anhänger und Sattelanhänger mit einem hzG von > 3.500 kg, nicht bei der Direktion für Fahrzeugzulassungen eingetragene Anhänger (hzG ≤ 750 kg) und alle Fahrzeuge mit spezifischen belgischen (Händlerschild, Probefahrschild, …) oder ausländischen Zulassungen. 25° 1 Am 1. Januar 2014 übernimmt die Wallonie den Steuerdienst in Bezug auf die Zulassungs- und die Verkehrssteuer. TAXES = Brigade de