- Kassenärztliche Vereinigung Schleswig

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Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein
Nordlicht
14. Juli 2004
8. jahrgang
A
K
T
KV UND PATIENTENVERBÄNDE:
GEMEINSAME
FORDERUNGEN
U
E
L
L
KV UND JUSTIZ:
BILANZ DER
RECHTSSTREITIGKEITEN
KV UND KRANKENKASSEN:
ABSURDITÄT BONUSSYSTEME
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VOM 13.-17. SEPTEMBER 2004 SIND KV-WAHLEN ZUR ABGEORDNETENVERSAMMLUNG
WÄHLEN GEHEN UND MITBESTIMMEN!
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Editorial
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Foto: Böters
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in unserer vorbereitenden Redaktionsbesprechung ging es hin und her: Kommen wir
vor den Sommerferien noch mit einem Nordlicht zur Aussendung, schaffen wir es
zeitlich, haben wir ein Schwerpunktthema? Die Diskussion war insofern müßig, da
wir Ihnen aktuelle Informationen übermitteln müssen ohne Rücksicht auf Wetterlage
oder Urlaubsplanungen.
Die Redaktion hatte vorgesehen, in diesem Heft umfassend über die Aktivitäten
unserer Rechtsabteilung zu berichten, die im Auftrag des Vorstandes weit über das
Tagesgeschäft hinaus die Interessen der Ärzteschaft zu vertreten hat. Da jedoch
größere Verfahren wie die Klage gegen das Zehn-Euro-Inkassogeschäft oder gegen
Beschlüsse des Bewertungsausschusses noch zu sehr in der Schwebe sind und
juristische Argumente in laufenden Verfahren nicht in die Öffentlichkeit gehören,
beschränken wir uns auf kleinere Beispiele für eine streitfähige KVSH.
Trotz aller Streitfähigkeit nach außen konnten und können wir Konsequenzen der
Sozialgesetzgebung, rechtswirksamer Beschlüsse auf Bundesebene seitens KBV bzw.
Gemeinsamer Ausschüsse von KBV und Krankenkassen und die Auswirkungen der
Unterfinanzierung innerhalb der GKV nicht verhindern. Die Wucht der Entscheidungen
auf Bundesebene trifft leider auch die Mitglieder einer Landes-KV, die mit allen
Rechtsmitteln ihre Ärzteschaft beschützen möchte. Hier denke ich insbesondere an
EBM und weitgehend vorgegebenem, mit den Kassen einvernehmlich zu
beschließenden HVM, gültig ab 01.01.2005. Hierzu beachten Sie bitte Seite 12.
Ab 01.07.2004 bereits gelten die neuen Heilmittelrichtlinien, nachzulesen im
Internet unter www.kvsh.de. Erneut wird deutliche Einsparung durch engere
Verordnungsregel erwartet, durch Bundesvorgabe bereits eingeplant, durch
Herabsetzen der Ausgabenobergrenze ab 2004. Die entsprechenden Richtgrößen je
Fachgruppe werden zur Zeit mit den Krankenkassen verhandelt, bei allen
Unwägbarkeiten und zwar mit Korrekturmöglichkeit – aber lassen Sie sich nicht zu
großzügiger Verordnung verleiten!
Der Wind in unserem Sozialsystem wird kälter, dieses haben wir nicht zu verantworten, sondern ein sozialer Gesetzgeber, der unbeirrt und unbelehrbar von sozialen
Taten spricht, aber de facto Freiheit einschränkt und dadurch Rationierung zu Lasten
der Patienten und der Leistungserbringer im Gesundheitswesen erzwingt.
Kleinere erfreuliche Nachrichten gibt es aber auch: Die Option neuer Versorgungsformen in Verbindung mit der liberalisierten Berufsordnung der Bundesärztekammer
wird in vielen Regionen unseres Landes aktiv vorbereitet, die Strukturabteilung der
KVSH ist viel gefragt und bringt ihr Know how ein, gegebenenfalls in enger
Zusammenarbeit mit der Ärztegenossenschaft. Die Chancen neuer Kooperationsformen müssen genutzt werden und in der Hand der Ärzteschaft bleiben!
Die Zeit der Ferien und des bis jetzt kargen Sommers mögen Ihnen Kraft und Mut
geben, allen Herausforderungen zu begegnen - wir wollen Ihnen zur Seite stehen.
Mit freundlichen Grüßen
Nordlicht
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Inhalt
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Streit bleibt in Zeiten der Mangelverwaltung
naturgemäß nicht aus. Die KVSH zieht für ihre
Vertragsärzte auch vor Gericht.
Allerdings sind die Klagemöglichkeiten begrenzt,
wie die Prozessbilanz zeigt.
Gesundheit soll sich lohnen: Viele Versicherungen
haben großzügige Bonusprogramme auf den Weg
gemacht. Davon profitieren in den meisten Fällen nur
die Patienten, die ohnehin sehr auf ihre Gesundheit
achten und nicht oft zum Arzt müssen.
TITELTHEMA
AKTUELLES
14 Positive Prozessbilanz der
KV Schleswig-Holstein
8 Aktuelles
Von 111 Verfahren vor dem Landessozialgericht und dem
Bundessozialgericht verlor die KVSH nur 23 - KVSH greift
ihrerseits KBV und Bundesmantelvertragspartner an.
Therapiehoheit ist als ärztliche
Aufgabe zu verteidigen!
10
11
Drei Beispiele von Eingriffen des MDK oder einer
Krankenkasse in die ärztliche Therapiehoheit.
16 Bonus von der Krankenkasse –
ein System mit Tücken
12
Die Gesundheitsreform macht’s möglich: Krankenkassen
werben mit Bonussystemen für ihre Mitglieder. Wer gesund
lebt und aktiv etwas für seine Gesundheit tut, wird von den
Krankenkassen dafür mit Sachpreisen oder Geld belohnt.
• Wahlvorschläge für die Abgeordnetenversammlung
• Vertragsärztliche Standards gelten auch bei Privatpatienten
• Beschuldigter kommt mit blauem Auge davon
• Online-Fortbildung kommt an
• Ärzteordnung: Bundesrat stimmt zu
• 140 d hat seit Mai Fahrt aufgenommen
• Kassengebühr: Im Notfall nur beim ersten Mal
• DMP: BMGS und Barmer Ersatzkasse ziehen Fazit
• Neue Vertretung für Fachärzte
• Elektronischer Arztausweis beschlossen
• Prüfgremien konstituiert
• Telefonliste Prüfinstanzen
• Druckfehlerteufel: Heilmittelrichtlinien
• Heilmittelverordnungen bei „Sonstigen Kostenträgern“
• Gesundheitspolitische Diskussion
• 1,83 Millionen Kassen-Patienten von Zuzahlung befreit
• Kassen gaben 1,4 Milliarden Euro weniger aus
• Patienten besuchen zuerst den Hausarzt
• Vermittlung von Vertretern und Assistenten
13 Aktuelles aus den Kreisstellen
Kreis Herzogtum-Lauenburg
Kreisstelle: Stadt Kiel
26 Vor Ort: „Der Bedarf an
Transplantaten ist riesig“
An den Augenkliniken des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein in Kiel und Lübeck werden jährlich über 200
Hornhauttransplantationen vorgenommen.
28 Leben mit ADS
Reihe über Krankheiten im Abseits
30 Patientenverbände
„Der Rollstuhl ist bei Quelle sehr viel billiger“
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In Kiel warten momentan 60 Patienten auf eine
Hornhaut. In Deutschland werden jährlich etwa drei- bis
viertausend Hornhauttransplantationen durchgeführt.
Der Bedarf an Transplantationen liegt aber noch höher.
Lesen Sie einen Bericht aus der Hornhautbank Kiel.
Die KVSH hatte eingeladen und Patientenvertreter aus
ganz Schleswig-Holstein nahmen das Kooperationsangebot gerne an. Die Diskussion zeigte, dass das
Gesundheitsmodernisierungsgesetz für viele Patienten
unerträglich ist.
KV-INTERN
STANDARDS
19 KV-Intern: Abrechnung
3 Editorial
• Praxisgebühr aktuell
• Nicht jedes Ankreuzfeld darf auch ausgefüllt werden
• Strukturreform der Bundeswehr erhöht
Verwaltungsaufwand der Abrechnung
• Europäische Krankenversicherungskarte
22 KV-Intern: Qualitätssicherung
7 Gastkommentar
„Bonusanreize in der GKV“ von Dr. Dieter Paffrath,
stellvertretender Vorstandsvorsitzender
der AOK Schleswig-Holstein
31 Kolumne
• Qualitätsmanagement in Arztpraxen
• Postbeamtenkrankenkasse A
• Verordnung von suprapubischen Kathetern
• Hinweis zur Herausgabe von Arzneimustern
• Taxifahrten
• Varizellenimpfung als Kassenleistung
• Fortbildung ist nach § 95 d SGB V zur Pflicht geworden
• Was wird aus der AOK schleswig-Holstein?
• DMP-Brustkrebs startet am 01. Juli 2004
• DMP-Diabetes für die Versorgung der Typ-2-Diabetiker wichtige Änderungen am dem 01.07.2004
EBM 2000 plus – Der Schwachsinn wird Realität und
Methode! von Dr. Michael Drews.
Serie: Selbsthilfegruppen
32 Buchtipps
Von Fall zu Fall
Kursbuch Ultraschall
Kopfschmerzen
33 Tipps
TV-Guide
Hätten Sie´s gewusst?
EDV-Tipp
25 Seminarkalender
34 Termine
35 Telefon - Impressum
36 Kreisstellen
BEILAGEN
• Abrechnungshinweise
• Anmeldekarte „EBM-Infoveranstaltung“
• Infoveranstaltung Kostenerstattungsmodell „GKVPlus“
• Seminar “Ärzte im Wettbewerb”
• Seminar „Telematik - Telemedizin“
• Info „Selbsthilfe für Muskelkranke“
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Forum
Betreuer
Fürstliche Entlohnung
Wann erhalten Ärzte für ihre qualifizierte
Tätigkeit endlich mindestens das gleiche Honorar wie Laien für deren Tätigkeit aus dem
Topf der Sozialkassen? Überall schießen mehr
oder minder qualifizierte Betreuungsvereinigungen (Selbsthilfegruppen, Betreuungsvereine,.…) für psychisch gestörte Patienten hervor, die im Verhältnis zum Arzthonorar fürstlich bezahlt werden. Hierzu nun offiziell belegte Zahlen:
In Deutschland gab es im Jahr 2002 fast
genau 1 Mio. durch Laien (gerichtlich bestellte so genannte Betreuer) betreute Menschen. Hierfür wurden staatlicherseits 350
Mio. Euro aufgewandt, dies ergibt Kosten in
Höhe von 87 Euro pro Quartal und Patient!
Wir Allgemeinärzte erhalten für die Betreuung
der gleichen Patienten-Klientel (übrigens seit
20 Jahren konstant!) 40 Euro pro Quartal und
Patient! Mir sind mehrere Patienten bekannt,
die ich zu Hause alle zwei bis drei Wochen
besuchen muss, die angeben, dass ihr Betreuer sie maximal ein bis zweimal im Jahr
(!), im Extremfall nur einmal in drei Jahren (!)
besucht und dafür das üppige Honorar in
Höhe von 350 Euro pro Jahr einsteckt.
Die erforderliche Qualifikation, sich als Betreuer bei Gericht registrieren zu lassen, besteht allein darin, „unbescholten“ zu sein,
von uns Ärzten verlangt man für das halbe
Betreuerhonorar eine zehnjährige Ausbildung!
Vielleicht sollten wir die Konsequenz ziehen: Registrierung bei Gericht als „Betreuer“,
Abrechnung der Betreuung älterer Patienten
nicht mehr über die Chipkarte sondern über
die Sozialämter! Ergibt doppeltes Honorar!
Dr.Dr.Joachim Pohl
Arzt für Allgemeinmedizin
Neue Heimat 1, 24326 Ascheberg
Nordlicht Nr. 3/2004,
Besonderheiten bei Überweisungen
an Radiologen:
Mammographie
keine Vorsorge
Ich möchte noch einmal an den Artikel
„Überweisungen“ erinnern. Hier war fälschlicherweise von der Mammographie als Vorsorgeuntersuchung berichtet worden. Es bestand die Meinung, dass mir diesbezüglich
ein Formulierungsfehler unterlaufen sei. Es
wäre nett, wenn der fälschliche Eindruck nach
außen korrigiert und der Fehlerteufel an entsprechendem Ort gesucht würde.
Bezüglich der Überweisungen an Radiologen halte ich noch weitere Hinweise für notwendig, diese könnten z. B. hinter den drei
Abschnitten „Eine weitere Einschränkung gibt
es bei Überweisungen ...“ angefügt werden
und die Überschrift des Absatzes könnte lauten „Besonderheiten bei der Überweisung an
Radiologen“:
Patienten benötigen bei der Überweisung
an Ärzte für radiologische Diagnostik bzw.
Radiologen einen Überweisungsschein aus
dem aktuellen Quartal. Ein Überweisungsschein aus dem Vorquartal für Untersuchungen, die indikationsgebunden, wie z. B. die
Mammographie, erst im nachfolgenden
Quartal durchgeführt werden, würde zu einem Arzt-Erstkontakt des Patienten beim Radiologen führen. Diesen ist aber die Ausstellung eines Weiter- oder Rücküberweisungsscheines nicht gestattet.
Eine Ausnahme von dieser Regel stellen die
Mammographieuntersuchungen innerhalb
des QuaMaDi-Modellprojektes dar. Hier müssen von den Radiologen auch quartalsübergreifende Überweisungsscheine angenommen werden. Diese Untersuchungen lösen
somit nicht den Erstkontakt eines Arztes im
Quartal aus. Ich hoffe Ihnen diese Überweisungsbesonderheiten verständlich vorformuliert zu haben. [...]
Ich danke Ihnen für diese Veröffentlichung,
da sie den Mitarbeitern in unseren radiologischen Praxen eine deutliche Hilfe sein werden.
Dr. Rüdiger Christiansen,
Vorsitzender des Berufsverband der
schleswig-holsteinischen Radiologen
und Nuklearmediziner e.V., Kiel
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Hier werden Sie
verbunden...
PatientenTelefon
04551/8 03 30 8
Sie suchen einen Arzt der türkisch spricht? Sie wollen mehr über eine Selbsthilfegruppe wissen?
Suchen Sie Hilfe bei einer Drogenberatungsstelle?
Und wüßten Sie gerne ob eine Verhaltenstherapie von der Krankenkasse bezahlt wird?
Rufen Sie an, wir sagen es Ihnen.
Ärztekammer Schleswig-Holstein
Das Patienten-Telefon ist ein gemeinsamer Service der Ärztekammer Schleswig-Holstein
und der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein in Bad Segeberg.
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Gastkommentar
Bonusanreize in der GKV
von Dr. Dieter Paffrath,
stellvertretender
Vorstandsvorsitzender
der AOK SchleswigHolstein
„Wer sich gesundheitsbewusst verhält, sollte dafür auch eine Anerkennung
bekommen!“ Diese Einstellung war sogar noch in der jüngsten Vergangenheit zu
hören. Die Frage war nur, wer sollte in welcher Form das Lob gegenüber den Gesundheitsbewussten aussprechen? Der behandelnde Arzt, in dem er seinem Patienten seine
Freude darüber zum Ausdruck bringt, dass er (der Patient) nicht raucht, sich gesundheitsbewusst ernährt, sportlich aktiv ist und mit sonstigen ‚Suchtmitteln' sehr
zurückhaltend umgeht? Oder die Krankenkasse, weil sie beziehungsweise die sie
tragende Solidargemeinschaft Geld spart?
Gesundheit ist Privatsache, auch die Gesunderhaltung. Nimmt ein Mensch es
jedoch mit seiner Gesundheit nicht so genau, ist es – wenn es um medizinische
Versorgung geht – kein privates Anliegen mehr, sondern in der Regel ein finanzieller
Leistungsgrund der Solidargemeinschaft. Die AOK Schleswig-Holstein ist nicht nur eine
Krankenkasse, sondern trägt in ihrem Namen auch die Bezeichnung ‚Gesundheitskasse'.
Noch immer klingt bei vielen der Hinweis der Ärzteschaft in den Ohren, dass nach
Ansicht der Mediziner ein hoher Anteil der Krankheiten durch die Patienten selbst
verschuldet oder zumindest mitverschuldet sei. Die Mediziner gaben uns nähere
Hinweise zu den möglichen Krankheitsursachen. Da mit einem erhobenen Zeigefinger
keine Veränderung von Verhaltensweisen erreicht werden kann, haben wir als
Gesundheitskasse umfangreiche Gesundheitsprogramme erstellt. Die Tatsache, dass
die angebotenen Kurse, Lehrgänge, etc. innerhalb kürzester Zeit ausgebucht waren,
ließ uns erkennen, dass nach wie vor ein Bedarf in der Bevölkerung vorhanden ist, in
die eigene Gesunderhaltung zu investieren.
Dennoch gibt es Menschen, die durch Lob oder die Erwartung eines großen gesundheitlichen Nutzens in ferner Zukunft alleine nicht von den Vorzügen der eigenen
Gesundheit zu überzeugen sind. Man denke an den traurigen Spitzenplatz
Deutschlands mit dem höchsten Anteil rauchender Jugendlicher im internationalen
Vergleich! Dies scheint ein Grund zu sein, warum Regierungs- und Oppositionsparteien gemeinsam für die Einführung eines so genannten Bonussystems gestimmt
haben. Dieses ist im Gesundheitsmodernisierungsgesetz verankert und seit
Jahresbeginn in Kraft. Bei diesen Bonusprogrammen geht es in erster Linie darum,
Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen zu belohnen, wenn sie sich an bestimmten
Aktivitäten beteiligt haben. Die Ausgestaltung solcher Bonussysteme kann jede
Krankenkasse in einem gewissen Rahmen selbst bestimmen.
Die verschiedenen Bonusprogramme lassen sich in fünf Arten zusammenfassen:
1. Bonuspunkte für gesundheitsbewusstes Verhalten,
2. Bonus bei Selbstbeteiligung an Kosten,
3. Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen,
4. Bonus für betriebliche Gesundheitsförderung und
5. DMP-Bonus (Disease-Management-Programme) und hausarztzentrierte sowie Integrierte
Versorgung.
Wie der Einzelne belohnt werden soll, bestimmt die Selbstverwaltung der
Krankenkasse in ihrer Satzung. Einige Kostenträger neigen dazu, dem Mitglied für
bestimmte Aktivitäten Punkte gutzuschreiben, um diese dann später in Sachwerte
umzutauschen. Andere Krankenkassen wollen im Rahmen des Bonussystems dem
Mitglied finanzielle Vorteile einräumen. Die Zukunft wird uns zeigen, welcher Weg
der richtige ist. Doch nach wie vor bleibt die Hauptsache, die Versicherten der
gesetzlichen Krankenkassen durch einen Vorteil, den sie heute schon haben können,
zu motivieren mehr für ihre künftige Gesundheit und für eine geringere Belastung der
Solidargemeinschaft zu tun. Ich bin vom zukünftigen Erfolg der Bonussysteme
überzeugt. Spitzenreiter werden dabei die Angebote im Rahmen der DiseaseManagement-Programme sein. Die Summe aller Angebote wird auf Dauer zu einer
Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes in der Bevölkerung und damit
auch zu weniger Krankheitstagen im Betrieb führen. Damit werden langfristig
Einsparungen im Gesundheitswesen erzielt und auch der Wirtschaftsstandort im
nördlichsten Bundesland nachhaltig gestärkt.
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Aktuelles
Wahlvorschläge
für die Abgeordnetenversammmlung
stehen fest
Für die Verwaltungs- und Führungsstruktur
der KVSH beginnt durch die vom 13. bis zum
17.09.04 stattfindende Wahl eine neue
Zeitrechung. Die Abgeordnetenversammlung
wird einschneidend verkleinert, die
außerordentlichen Mitglieder fallen weg.
Zum 04.06.04 endete der Abgabetermin für die
Wahlvorschläge.
Bekanntmachung des Landeswahlleiters für die
Wahl der Abgeordnetenversammlung
der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig Holstein
Die eingereichten Wahlvorschläge sind durch den Wahlausschuss geprüft worden. Folgende
Wahlvorschläge wurden zugelassen:
1. Ärztliche Mitglieder
Abgeordnete
1. Ärztliche Mitglieder
Abgeordnete
Stellvertreter
KREIS DITHMARSCHEN
Wahlvorschlag I
Dr. Gunter Fangerau, Meldorf
Dr. Michael Behm, Heide
Wahlvorschlag II
Dr. Reimar Daniel Vogt, Wesselburen Dr. Andrea Bräuer-Bercx, Brunsbüttel
Dr. Jürgen Schultze
Dr. Christiane Schwerk
Dr. Christian Sellschopp
Dr. Thomas Thormann
Stellvertreter
Dr. Robert Schoch
Dr. Peter Sühring
Dr. Ferdinand Kokenge
Dr. Human Bolouri
KREIS HERZOGTUM LAUENBURG
STADT FLENSBURG
Dr. Ingeborg Kreuz
Dr. Robert Winkler
Dr. Wulf Staemmler
Dr. Wolfgang Barchasch
STADT KIEL
Dr. Ursula Ballies
Dr. Karin Bucher
Dr. Heiko Giesel
Dr. Hans Hendrick Klinker
Dr. Wolfgang Kroll
PD Dr. med. habil. Gerd Leimenstoll
Andreas Rinck
Dr. Tomas Heinrich Rüther
Dr. Jochen-Michael Schäfer
Dr. Rainer Scheuermann
Wolfgang Schulte am Hülse
8
Prof. Dr. Stefan Schreiber
Antje Gerlich-Hänßle
Thomas Miklik
Dr. Wolfgang Leisner
Dr. Ursula Osterkamp
Matthias Seusing
Dr. Marie-Luise Waack
Dr. Michael Bader
Dr. Heinrich-Hermann Schroer
Dr. Rumänien Cornelius Gheorghiu
Dr. Wolfgang Keil
Nordlicht
Wahlvorschlag I
Dr. Dipl. Oec. med. Monika Schliffke,
Ratzeburg
Klaus Jürgen Fink, Mölln
Wahlvorschlag II
Dr. Hartmut Bahte, Büchen
Ekkehard Baumgraß, Lauenburg
STADT LÜBECK
Dr.rer.nat.Dipl.-Chem. Andreas Bobrowski Dr. Frank Niebuhr
Dr. Friedrich-Wilhelm Busse
Dr. Jürgen Sagebiel
Dr. Matthias Clausen
Dr. Dietmar Kissinger-Moritz
Dr. Martina Horn
Dr. Ingrid Meiners
Dr. Dipl.-Psych. Fritz König
Dr. Doris Hartwig-Bade
Ursula Schüffelgen-Daus
Susanne Peltonen
Dr. Konrad Sommer
Dr. Ralf Katzbach
Dr. Rolf Tetzlaff-Gahrmann
Dr. Wolf-Dieter Schreiner
Prof. Dr. Jens-Martin Träder
Dr. Burkhard Rohrmoser
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1. Ärztliche Mitglieder
Abgeordnete
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1. Ärztliche Mitglieder
Abgeordnete
Stellvertreter
STADT NEUMÜNSTER
Dr. Axel Schroeder
Dr. Norbert Spilok
Wahlvorschlag III
Dr. Dieter Sielmann, Bad Oldesloe
Wahlvorschlag IV
Dr. Friederike Toebe, Ahrensburg
Dr. Matthias Renk
Dr. Hanns-Ulrich Hermann
Stellvertreter
Dehtleff Banthien, Bad Oldesloe
Birgit Löffler-Burmeister, Ahrensburg
KREIS NORDFRIESLAND
Nicolay Breyer, Schwabstedt
Ralf Büchner, Klanxbüll
MITGLIEDER AUS DER GRUPPE DER PSYCHOTHERAPEUTEN
Dr. Wolfgang Kölbel, Husum
Dr. Martin Böhm, Husum
Abgeordnete
Dipl.-Psych. Heiko Borchers, Kiel
Dr. phil. Dipl.-Psych Angelika
Nierobisch, Kiel
KREIS OSTHOLSTEIN
Dr. Wilfried Bönke, Oldenburg
Hieronim Glowacki, Oldenburg
Bernd Thomas, Heilgenhafen
Dr. Thomas Haller, Heiligenhafen
Jons-Uwe Giszas, Neustadt
Dr. Carsten Sarnow, Neustadt
2. Die Wahl findet brieflich in der Zeit vom 13.09.2004 bis
17.09.2004 einschließlich statt.
KREIS PINNEBERG
Wahlvorschlag I
Dr. Rolf Keil, Uetersen
Dr. Gottfried Lotzin, Quickborn
Dr. Christine Weyland, Halstenbek
Wahlvorschlag II
Dr. Thomas Fronzek, Elmshorn
Dr. Ute von Hahn, Wedel
Dr. Horst Hilpert, Uetersen
Teja Lensch, Schenefeld
Dr. Heiko Stock, Pinneberg
Dr. (Syr) Zouheir Hannah, Quickborn
Dr. Uwe Sonnemann, Elmshorn
Frank Ubl, Elmshorn
Dr. Thorsten Rädisch, Rellingen
Dr. Thomas Kahlert, Barmstedt
Dr. Jörn Cramer, Schenefeld
KREIS PLÖN
Holger Bernsdorff, Lütjenburg
Dr. Klaus Bittmann, Plön
Dr. Hans-Joachim Wirtz, Preetz
Knut Stemper, Lütjenburg
Dorothea Vagt, Schönberg
Dr. Klaus Warringsholz, Plön
KREIS RENDSBURG-ECKERNFÖRDE
Ludwig Backhaus, Rendsburg
Gloria Linda Lawrenz, Alt Duvenstedt
Dr. Rüdiger Marquardt, Eckernförde
Andreas Stanisak, Schacht-Audorf
Michael Sturm, Hohn
Dr. Andreas Hahn, Damp
Dr. Michael Kinet, Rendsburg
Dr. Dr. jur. Michael Steen, Eckernförde
Carl Culemeyer, Ascheffel
Dr. Helmut Scholz, Rendsburg
KREIS SCHLESWIG-FLENSBURG
Wahlvorschlag I
Dr.Albert-Wilko Schoormans,Schleswig
Wahlvorschlag II
Dr. Jens Hartwig, Schleswig
Wahlvorschlag III
Dr. Stefan Jost, Handewitt
Wahlvorschlag IV
Dr. Christian Lang, Kappeln
Dr. Hans-Holger Prillwitz, Schleswig
Dr. Carsten Petersen, Schleswig
Dr. Carsten Heinemeier, Schafflund
Dr. Josef Palmen, Trappenkamp
Dr. Frank Sonntag, Henstedt-Ulzburg
Dr. Sven Warrelmann, Norderstedt
Dr. Ulrike-Maria Mika, Nahe
KREIS STEINBURG
Dr. Tobias Jaeger, Itzehoe
Dr. Axel Kloetzing, Horst
KREIS STORMARN
Wahlvorschlag I
Dr. Hans Irmer, Ahrensburg
Wahlvorschlag II
Barbara Homann, Tangstedt
Die Wahlunterlagen gehen den wahlberechtigten Ärztinnen und Ärzten und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in der ersten Septemberwoche 2004 zu.
Die Stimmzettel enthalten die Namen der in den zugelassenen Wahlvorschlägen benannten Bewerber in alphabetischer Reihenfolge nebst
dem dazugehörenden Stellvertreter, wobei die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel durch den Eingang bestimmt ist. Jeder
Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Abgeordnete zu wählen sind.
Alle oder mehrere der Stimmen können auf einen Bewerber vereint (kumuliert) werden. Die Stimmen können auch auf mehrere Kandidaten unabhängig davon, auf welchem Wahlvorschlag diese kandidieren, verteilt
(panaschiert) werden.
Zu wählen sind in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten:
Kreis Dithmarschen
1 Abgeordneter
Stadt Flensburg
1 Abgeordneter
Kreis Herzogtum Lauenburg
1 Abgeordneter
Stadt Kiel
5 Abgeordnete
Stadt Lübeck
4 Abgeordnete
Stadt Neumünster
1 Abgeordneter
Kreis Nordfriesland
1 Abgeordneter
Kreis Ostholstein
2 Abgeordnete
Kreis Pinneberg
3 Abgeordnete
Kreis Plön
1 Abgeordneter
Kreis Rendsburg-Eckernförde
2 Abgeordnete
Kreis Schleswig-Flensburg
1 Abgeordneter
Kreis Segeberg
2 Abgeordnete
Kreis Steinburg
1 Abgeordneter
Kreis Stormarn
2 Abgeordnete
Psychotherapeuten
2 Abgeordnete
Dr. Jan Braun, Kappeln
KREIS SEGEBERG
Dr. Uwe Bannert, Bad Segeberg
Dr. Gunthram Heidbreder, Norderstedt
Dr. Hans-Herbert Köhler, Norderstedt
Rosemarie Müller-Mette, Norderstedt
Stellvertreter
Dipl.-Psych. Peter Koch, Kiel
Dr. phil. Dipl.-Psych. Oswald
Rogner, Kiel
Andreas Greve, Ahrensburg
Ole Dankwarth, Ammersbek
Nordlicht
Ungültig sind die Stimmzettel:
1. die nicht amtlich hergestellt sind,
2. die den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lassen,
3. die mit unzulässigen Angaben versehen sind
4. auf denen mehr Stimmen vergeben wurden, als Abgeordnete zu wählen sind.
Der weiße Stimmzettel ist nach dem Ankreuzen in den Wahlumschlag
zu legen und dieser zu verschließen. Der Wahlumschlag für die Ärzte ist
rot und der für die Psychotherapeuten grün. Wahlumschlag und Wahlausweis sind dann in dem weiteren bereits adressierten Umschlag mit der
Aufschrift „Antwort“ an den Landeswahlleiter so rechtzeitig zu übersenden, dass der Brief spätestens am 17.09.2004, 24.00 Uhr, bei dem Landeswahlleiter, Bismarckallee 1-3, 23795 Bad Segeberg, eingegangen ist.
Bad Segeberg, 11.06.2004
Sprick, Landeswahlleiter
Bismarckallee 1-3, 23795 Bad Segeberg
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Aktuelles
nien-Clearingberichten und Nationalen Versorgungsleitlinien der
Ärztlichen Zentralstelle Qualitätssicherung (ÄZQ).
Recht
Vertragsärztliche Standards gelten auch
bei Privatpatienten
Vertragsärztliche Standards
sind auch bei Privatbehandlungen von gesetzlich Krankenversicherten einzuhalten.
Auch Privatpatienten dürfen
sich darauf verlassen, dass sie zumindest nach den in der vertragsärztlichen Versorgung geltenden
Qualitätsstandards behandelt werden. Dies hat das Kammergericht
Berlin in einem neueren Urteil klargestellt. Anlässlich der Anwendung
der Mutterschaftsrichtlinien führt
das Gericht aus, dass diese Richtlinien zwar für die Behandlung gesetzlich Versicherter erstellt wurden. Es sei aber auszuschließen,
dass für die Behandlung von Privatpatienten grundsätzlich ein anderer Standard zu Grunde gelegt
werden muss, denn ein ärztlicher
Standard gelte unabhängig davon,
ob der Patient nun gesetzlich oder
privat oder überhaupt nicht versichert sei. Selbstverständlich gilt
dies auch, wenn es sich um einen
Notfall handelt, bei dem vor einem
gebotenen medizinischen Eingriff
nicht geklärt werden kann, ob der
Patient überhaupt versichert ist.
Die standardmäßige Behandlung
darf von dem jeweiligen Versi-
cherungsverhältnis nicht abhängen. Eine weitere, in dem Urteil
allerdings nicht geklärte Frage ist,
ob durch eine Individualabrede
bzw. durch schriftlichen Behandlungsvertrag von einem (vertrags)ärztlichen Standard abgewichen
werden darf. Relevant werden
dürfte die Frage bei Schadensersatzprozessen von Patienten wegen aufgetretener Behandlungsfehler. Hier gilt zunächst die Pflicht
des Arztes zur Aufklärung über die
Behandlungsrisiken, die um so
weitergehender ist, wie von einem
Standard abgewichen werden soll.
Ab einem gewissen Grad gilt dann
die gefestigte höchstrichterliche
Rechtsprechung, wonach sich der
Arzt auch dann haft- und schadensersatzpflichtig macht, wenn
er auf ausdrücklichen Wunsch des
Patienten in risikobelasteter Weise
von einer gesicherten Heilmethode
abweicht oder einen anerkannten
Standard unterschreitet. Entsprechende Vereinbarungen dürften
wegen des überlegenen Fachwissens des Arztes sittenwidrig und
nichtig sein.
Klaus-Henning Sterzik,
Justitiar, KVSH
Krankschreibungen bei
Ebay
Fortbildung
Beschuldigter
kommt mit blauem
Auge davon
Lübeck (guso) - Im Internetauktionshaus Ebay wurden fünf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
als blanko-Formulare von einem
jungen Mann aus Schleswig-Holstein in der Rubrik „Tickets“ für
den Startpreis von einem Euro angeboten. Die Kassenärztliche Vereinigung schaltete die Kriminalpolizei ein, die gegen den Händler
wegen des Verdachts der Hehlerei
ermittelte. Nach Bekanntwerden
des Falles erschien dieser bei der
Polizei. Die Gelben Scheine hätte
er auf dem Flohmarkt erworben,
sein Angebot bei Ebay wäre ein
Scherz gewesen. Die Staatsanwaltschaft Lübeck beließ es bei einer Ermahnung.
10
Online-Fortbildung
kommt an
Düsseldorf (KVNO) - Seit April
haben über 1.000 Internetnutzer
die Fortbildungsmöglichkeit im Internet genutzt, meldet die Universität Witten/Herdecke. Rund
80 Prozent bewerten die Fragen
als gut verständlich, 90 Prozent geben an, etwas gelernt zu haben.
Gestützt auf evidenzbasierte Leitlinien werden 16 Fortbildungsmodule mit jeweils zehn Aufgaben angeboten. Der Fokus ist dabei auf allgemeinmedizinische Fragestellungen gerichtet. Wer nach
dem Studium der entsprechenden
Leitlinien mehr als sechs von zehn
Fragen richtig beantwortet, erhält
einen Fortbildungspunkt. Unter
www.leitlinien-wissen.de finden
sich weitere sieben Fortbildungsmodule, basierend auf den Leitli-
Nordlicht
Ärzteordnung
Bundesrat stimmt zu
Berlin (jw) - Der Bundesrat hat
der Änderung der Ärzteordnung
jetzt zugestimmt. Die Praktikumsphase, die Ärztinnen und Ärzte
bisher im Anschluss an das Medizinstudium absolvieren mussten,
fällt somit ab 01.10.04 weg. Medizinabsolventen können ab diesem Stichtag gleich als Assistenzärztin oder -arzt tätig werden. Ärztinnen und Ärzten, die ihre Praktikumphase bis zu diesem Stichtag noch nicht abgeschlossen haben, wird empfohlen, die Abwicklung ihrer bestehenden Arzt
im Praktikum (AiP)-Verträge mit
dem Arbeitgeber zu klären.
Registrierungsstelle
Vertragsleistungen der Integrierten Versorgung verwenden. Um
Transparenz für die betroffenen
Institutionen zu schaffen, werden
die Verträge nach Gegenstand,
Beteiligten, Beginn und Dauer sowie den betroffenen Regionen
und dem finanziellen Volumen
ausgewertet und erfasst. Ausschließlich die Kassenärztlichen
Vereinigungen oder Krankenhäuser können Auskünfte über
die gemeldeten Verträge in ihrer
Versorgungsregion verlangen. So
bleiben die Kürzungen der Gesamtvergütung bzw. des Budgets
an Hand einer schriftlichen Einzelauskunft oder stichtagsbezogen als Sammelauskunft nachvollziehbar. Einzelpersonen, Leistungserbringergemeinschaften
oder Medizinische Versorgungszentren haben keinen Anspruch
auf Auskunft, selbst wenn sie Vertragspartner einer Integrierten
Versorgung sein sollten. Die Internetadresse der Registrierungsstelle ist www.bqs-register140d.de
Kassengebühr
140d hat seit Mai
Fahrt aufgenommen
Im Notfall nur
beim ersten Mal
Bad Segeberg (kw) Hinter dieser Bezeichnung verbirgt sich eine
gemeinsame Stelle der Deutschen
Krankenhausgesellschaft (DKG),
der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverbände der Krankenkassen. Die
gemeinsame Registrierungsstelle
wurde zur Unterstützung der
Umsetzung des § 140 d SGB V
(Anschubfinanzierung und Bereinigung) vereinbart. Mit der Einrichtung und dem Betrieb wurde
die Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung gGmbH (BQS),
Düsseldorf, beauftragt. In der Registrierungsstelle werden alle Meldungen der Krankenkassen über
abgeschlossene Verträge zur Integrierten Versorgung nach § 140 d
SGB V innerhalb einer Versorgungsregion erfasst. Gemäß des GKVModernisierungsgesetzes haben
die Krankenkassen die Möglichkeit, bis zu einem Prozent der
Zahlungen an die Kassenärztlichen Vereinigungen oder Krankenhäuser zu kürzen, sofern sie
die einbehaltenen Mittel für die
Köln (KBV) - Der gemeinsame
Bundesausschuss Ärzte und
Krankenkassen hat zum 01. Juli
die Zahlung der Kassengebühr
im Notfall endgültig geregelt. Bei
der ersten Inanspruchnahme des
ärztlichen Notfalldienstes im
Quartal werden zehn Euro fällig.
Muss danach nochmals im
Quartal der Notdienst herbeigerufen werden, ist eine weitere
Zahlung nicht erforderlich. Auch
die Gleichbehandlung der Psychotherapeuten in dieser Frage
hat das Gremium entschieden.
Ab 01. Juli kann der ärztliche
Psychotherapeut nach Bezahlung der Kassengebühr eine
Überweisung ausstellen.
Der psychologische Psychotherapeut und der Kinder- und
Jugendpsychotherapeut gibt
dem Patienten eine Quittung
mit. Eine nochmalige Zahlung
der Gebühr entfällt. Diese Regelung galt bisher nur bis zum
30. Juni. Aus dem Provisorium
ist damit eine dauerhafte Lösung
geworden.
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DMP
BMGS und Barmer
Ersatzkasse ziehen
Fazit
Berlin (jw) - Gemeinsam mit
der Barmer Ersatzkasse hat Bundesgesundheitsministerin Ulla
Schmidt ein Fazit zu den qualitätsgesicherten Behandlungsprogrammen, den Disease-Management-Programmen (DMP)
gezogen. Die Ministerin bezeichnete die Chroniker-Programme
als „einen Meilenstein bei der Behandlung von Patienten als
gleichberechtigte Partner“. Mit
den DMP würden die medizinischen Leistungen dem wirklichen
Behandlungsbedarf angepasst
und eine Qualitätssicherung eingeführt. Schmidt erinnerte daran,
dass gerade bei chronisch Erkrankten die medizinische Versorgung verbessert werden muss.
Denn 20 Prozent chronisch
Kranke verursachen 80 Prozent
der Kosten, die im Gesundheits-
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wesen ausgegeben werden. Als
Beispiel führte sie eine Studie des
BKK Bundesverbandes an. Danach sind in einem DMP eingeschriebene Diabetiker deutlich seltener im Krankenhaus. Selbst bei
denen, die ins Krankenhaus müssen, sei die Verweildauer wesentlich kürzer, als bei Diabetikern, die nicht an einem Chronikerprogramm teilnehmen. (Pressemitteilung BMGS)
chen Interessen noch stärker definiert und vertreten werden.
Dazu gehören die freie Arzt- und
Krankenhauswahl des Patienten,
eine wohnortnahe fachärztliche
Versorgung und wettbewerbskonforme Strukturen für den niedergelassenen Fachärztebereich.
Ärztekammer
Elektronischer
Arztausweis
beschlossen
Verein
Neue Vertretung für
Fachärzte
Neumünster (PM) - In Neumünster hat sich der Förderverein Fachärzte Schleswig-Holstein
unter dem Vorsitz des Urologen
Dr. Axel Schroeder gegründet.
Der Verein versteht sich als Ergänzung der Gemeinschaft fachärztlicher Berufsverbände (GfB).
Gemeinsam sollen die fachärztli-
Köln (PM BÄK) - Die Ärztekammern in Deutschland werden
zukünftig gemeinsam als Herausgeber eines bundesweit einheitlichen elektronischen Arztausweises auftreten. Dies hat der
Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) am vergangenen Wochenende beschlossen. Der Vorstand beauftragte die Geschäftsführung, noch im Jahr 2004 mit
den operativen Vorbereitungen
für die Herausgabe zu beginnen
und folgte damit den Empfehlungen eines von ihm beauftragten Planungsgutachtens. Ein Projektbüro bei der BÄK wird die
Landesärztekammern bei ihren
Aufgaben unterstützen. Um die
bundesweite Nutzbarkeit des
elektronischen Arztausweises zu
gewährleisten, wird das Projektbüro auch die Interessen der Ärzteschaft gegenüber den Partnern
der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, der Politik und
der Industrie vertreten. Der elektronische Arztausweis ist eine
wichtige Voraussetzung für die
Einführung einer elektronischen
Gesundheitskarte. Mit Hilfe des
elektronischen Arztausweises
können Ärzte zukünftig auf die
Patientendaten der elektronischen
Gesundheitskarte zugreifen, elektronische Dokumente rechtsgültig signieren und für den Versand
über Datenleitungen sicher verschlüsseln. (Anm. der. Red.: Und
wer trägt die Kosten?)
Foto: Wilder
Prüfinstanz
Prüfgremium konstituiert
Bad Segeberg (jps) - Am 24.
Juni haben sich die neuen Prüfgremien zur ersten gemeinsamen Sitzung zusammengefunden und ihre Arbeit aufgenommen. Der Prüfungs- und Beschwerdeausschuss unter Vorsitz von Prof. Günther Jansen
(Foto) hat die ersten Weichen
für die neue Wirtschaftlichkeitsprüfung gestellt.
So wurden jeweils für den
Prüfungs- und Beschwerdeausschuss eine Kammer „Arznei“
sowie eine Kammer „Honorar“
gebildet. Außerdem sind bis
Ende September für beide Instanzen die Sitzungstermine festgelegt worden. Schließlich kann
auch wieder die Gerichtsvertretung in vollem Umfang wahrgenommen werden.
Telefon
Prüfinstanzen Wirtschaftlichkeit
Rosenstraße 28 - 23795 Bad Segeberg - Telefon 04551 / 90100 - Fax 901022
Vorsitzender des Prüfungsausschusses Prof. Dr. Günther Jansen
Vorsitzender des Beschwerdeausschusses Dr. Johann David Wadephul
Leiter der Dienststelle
Jörg Schröder
Wirtschaftlichkeitsprüfung Arznei
Dr. Johannes Packenius
Arznei-/Pharmakotherapie-Beratung
Elsbeth Kampen
Arznei (Prüfung Ausschuss)
Jörg Schröder
Arznei (Prüfung Beschwerde)
Jörg Schröder
Honorar (Prüfung)
Hans-Peter Morwinski, Birgit Wiese,
Manfred Vogt, Iris Flaegel
Verordnungen (Arznei/Heilmittel)
Dr. Johannes Packenius / Elsbeth Kampen
Nordlicht
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Aktuelles
GKV
Heilmittelverordnungen bei
„Sonstigen
Kostenträgern“
Die „Sonstigen Kostenträger“
wie Polizei im Bundesgrenzschutz, Zivildienst, Bundeswehr
und Postbeamtenkrankenkasse
A haben sich den Verordnungsmodalitäten der GKV angeschlossen. Das bedeutet, dass bei
diesen Patienten die neuen Heilmittelrichtlinien zu beachten sind.
Anders verhält es sich mit den
Beamten im Polizeivollzugsdienst,
hier gilt noch als Verordnungsgrenze 24 Therapieeinheiten, danach ist die Vorlage bei dem Polizeiarzt erforderlich.
Thomas Frohberg, KVSH
Druckfehlerteufel
Heilmittelrichtlinien
In den neuen Heilmittelrichtlinien hat sich auf der Seite 27 leider
ein Druckfehler eingeschlichen. Es
ist dort nur von der Erstverordnung
die Rede. Es muss selbstverständlich heißen: Erstverordnung: bis zu
6x und Folgeverordnung: bis zu 6x.
Ihre KVSH
geringem Kostenanstieg über die
letzten Jahrzehnte den im Vergleichszeitraum erzielten Ergebnissen der defizitär arbeitenden Akteure in der Politik und GKV gegenüber. „Die verlorengegangene
Systemführerschaft der Ärzte“, so
forderte Thomas, „müsse auf dem
Weg über eine effizientere Informationspolitik besser erkennbar
und strategisch geplant zurückgewonnen werden.“ Die anschließende vom NAV-Vorsitzenden Ralf
Büchner moderierte Diskussion
zeigte, dass es zwischen Patientenvertretern und Ärzten Gemeinsamkeiten, aber auch kontroverse
Ansichten gibt. Professor Fritz
Beske (ISGF Kiel) widerlegte die
These von der Kostenexplosion bei
mittelmäßiger Qualität. Der freie
Zugang für alle Versicherten zu allen medizinischen Leistungen ohne
längere Wartezeiten und ohne Altersgrenzen sei ein entscheidendes
Qualitätskriterium und so in keinem anderen System zu finden. Er
warnte davor, die Versorgung
schlechtzureden und Vertrauen zu
zerstören und forderte: „Weniger
behaupten, mehr beweisen!“ Man
wird auch in Zukunft gemeinsam
tagen und die inhaltliche Kooperation weiter verstärken. „Dies ist
das Gebot der Stunde“, so Ralf
Büchner angesichts der drohenden
Bürgerzwangsversicherung.
(Quelle: Hartmannbund Landesverband Schleswig-Holstein)
Delegiertenversammlung
Gesundheitspolitische Diskussion
Bad Segeberg - Die Hartmannbund-Landesverbände Mecklenburg-Vorpommern und SchleswigHolstein und der NAV-VirchowBund Schleswig-Holstein führten
am 15. Mai in Bad Segeberg erstmals ihre jährliche Landesdelegiertenversammlung
gemeinsam
durch. Der schleswig-holsteinische
Hartmannbund-Vorsitzende Bernd
Thomas stellte die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems bei
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Umfrage
1,83 Millionen
Kassen-Patienten
von Zuzahlung
befreit
Knapp ein halbes Jahr nach Einführung der Gesundheitsreform
sind annähernd zwei Millionen gesetzlich Krankenversicherte von
sämtlichen Zuzahlungen befreit.
Wie die Umfrage einer Tageszeitung bei der AOK, der Barmer Ersatzkasse, der DAK, der Techniker
Krankenkasse sowie den Bundesverbänden von BKK und IKK ergab, brauchen derzeit 1,83 Millionen Versicherte bis zum Jahresende
nichts mehr für Arzt- und Krankenhausbesuche sowie Arzneimittel dazu bezahlen. Die Kassen be-
Nordlicht
gründeten die Befreiung mit den
seit Jahresbeginn geltenden Zuzahlungsgrenzen. Danach müssen
Versicherte maximal zwei Prozent
ihres Brutto-Jahreseinkommens für
Praxisgebühr, Krankenhaus- und
Medikamenten-Zuzahlungen ausgeben. Für chronisch Kranke liegt
diese Grenze bei einem Prozent.
(Agenturmeldung, 25. Juni)
gen in Höhe von 385 Millionen
Euro an den Minderausgaben der
Kassen beteiligt. Die verbleibenden
Einsparungen in Höhe von rund einer Milliarde Euro ergeben sich
durch die Auswirkungen der Gesundheitsreform auf Hersteller,
Großhandel und Apotheker. (Agenturmeldung, 26. Juni)
Arzneimittel
Patienten besuchen
zuerst den Hausarzt
Patienten
Kassen gaben
1,4 Milliarden Euro
weniger aus
Die gesetzlichen Krankenkassen
haben von Januar bis Mai 1,4 Milliarden Euro weniger für Arzneimittel ausgegeben als im gleichen
Vorjahreszeitraum. Damit sei bereits jetzt die Summe erreicht worden, die für das gesamte Jahr von
Krankenkassen und KBV prognostiziert war, teilte die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) mit. Die Patienten
waren demnach durch Zuzahlun-
Bevor sie mit einer Überweisung
einen Facharzt aufsuchen, gehen
immer mehr Patienten zuerst zu
ihrem Hausarzt. Das hat eine Studie des Bundesgesundheitsministeriums ergeben. Im ersten Quartal 2003 hätten sich nur 8,6 Prozent der Kassenpatienten zum Orthopäden überweisen lassen, die
übrigen haben ihn direkt aufgesucht. Im ersten Vierteljahr 2004
habe die Quote der Patienten mit
Überweisung bereits 70,4 Prozent
betragen.
Zulassung
Vermittlung von Vertretern und Assistenten
Entsprechende Nachfrage hat
bereits vor geraumer Zeit dazu
geführt, dass in der Zulassungsabteilung der Kassenärztlichen
Vereinigung Schleswig-Holstein
eine Vertreter- bzw. Assistentenvermittlungsstelle eingerichtet
wurde.
Aus aktuellem Anlass möchten
wir noch einmal darauf hinweisen, dass Ärzte, die an einer Vertretung interessiert sind, sich bei
der Zulassungsabteilung melden
und für entsprechende Vertretungseinsätze registrieren lassen
können. Dies gilt auch für den
Einsatz als Vertreter im Rahmen
des Notfalldienstes.
Auch bei der Vermittlung von
Weiterbildungsassistenten in Praxen niedergelassener Vertragsärzte
kann die Zulassungsabteilung der
KV behilflich sein. Die Tätigkeit
als Weiterbildungsassistent zum
Arzt für Allgemeinmedizin kann
auch mit einem gemeinsamen Zuschuss der Krankenkassen und der
Kassenärztlichen Vereinigung
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Schleswig-Holstein gefördert werden, sofern die dafür zu erfüllenden Voraussetzungen nachgewiesen werden und Mittel zur
Verfügung stehen.
Entlastungsassistenten können
sich ebenfalls für einen entsprechenden Einsatz in Praxen niedergelassener Ärzte bei der Zulassungsabteilung melden, wobei
eine solche Tätigkeit grundsätzlich den Nachweis einer abgeschlossenen Weiterbildung im
Fachgebiet des Praxisinhabers erforderlich macht.
Falls eine Tätigkeit als Vertreter bzw. Assistent für Sie in Frage
kommen sollte, wenden Sie sich
bitte an die Zulassungsabteilung
unter den Telefonnummern:
04551/ 883 - 358, -384, -255
und -258.
Selbstverständlich können sich
in dieser Vermittlungsstelle auch
niedergelassene Ärzte vormerken
lassen, die Vertreter bzw. Assistenten suchen.
Manfred Diehl, KVSH
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Aktuelles aus den Kreisstellen
Kreis Herzogtum-Lauenburg
Neugegründetes Praxisnetz
geht andere Wege
Mölln (kw) - 70 Haus- und Fachärzte,
psychologische Psychotherapeuten und
Krankenhausvertreter begingen am 17. Juni
die Gründungsversammlung des Praxisnetzes Herzogtum Lauenburg e.V.. Die Kreisstellenvorsitzende Dr. Monika Schliffke forderte in der Eröffnungsrede ein klares Bekenntnis zur Verantwortung und Mitgestaltung im Gesundheitswesen: „Versuchen wir
mitzugestalten, in dem wir voneinander wissen, machen wir eigene Erfahrungen und
erlangen ein neues Stück Sicherheit durch
Kontakthalten und Zusammenarbeit mit anderen Kollegen, gerade auch mit den jungen Kollegen!“
Das Praxisnetz will mit den vorhandenen
Ressourcen die medizinische Versorgung
weiterentwickeln. Deshalb werden notwendige Kooperationen mit den Krankenhäusern vereinfacht, in dem auch ermächtigte Klinikärzte, Medizinische Versor-
gungszentren und die Krankenhäuser selbst
Mitglied des Praxisnetzes werden können.
Damit beschreitet das Praxisnetz einen
neuen Weg.
Schon vor der offiziellen Gründung des
Netzes haben sich Arbeitsgruppen gegründet, die mit den Zielsetzungen Verbesserung in der Schmerztherapie, bei depressiven
Erkrankungen oder diabetischen Fußerkrankungen gestartet sind. Im Bereich
Schmerztherapie werden inzwischen kon-
Der Vorstand des Praxisnetzes
Herzogtum Lauenburg e. V.
krete Verhandlungen mit einer Krankenkasse
für eine Integrierte Versorgung geführt. Bereits am Gründungstag haben sich 25 Prozent der gesamten Ärzteschaft im Herzogtum zur Mitgliedschaft entschlossen.
Den Vorstand vertreten Dr. Torsten Diederich, Dr. Ralph Urban, Dr. Monika Schliffke
und Petra Puls. Als Beisitzer fungieren Dr. Torsten Wieden, Dr. Torsten Vent und Lutz Jeute.
Die KVSH ist mit 15 Kreisstellen im Land vertreten.
Wir stellen Ihnen den Vorsitzenden/ die Vorsitzende aus der jeweiligen Kreisstelle
vor, informieren über Probleme, Gelungenes und Zukünftiges
Kiel (jw) - „Wir sind mit über 700 Ärzten
und Psychotherapeuten zahlenmäßig die
größte Kreisstelle in Schleswig-Holstein“, erzählt Dr. Heiko Giesel. Der Frauenarzt ist seit
knapp vier Jahren Kreisstellenvorsitzender
der KV in der Landeshauptstadt. Die hohe
Facharztdichte und eine sehr gute medizinische Infrastruktur vor Ort sind für seine
Arbeit natürlich von Vorteil. „Ich spüre deshalb viele der Probleme, mit denen sich eher
ländlich strukturierte Kreisstellen herumschlagen müssen, nicht in dieser Intensität.
Insofern bedeutet die Leitung der Kreisstelle
nicht automatisch einen Verlust an Lebensqualität.“
Die hohe Ärztedichte und die Kooperation zwischen Kreisstelle, regionalem Ärztenetz und dem Städtischen Krankenhaus sorgen in Kiel insbesondere im Notdienst für
eine relativ entspannte Situation. „Durch die
1999 eingerichtete Anlaufpraxis im Städtischen Krankenhaus, die wir zusammen mit
dem Regionalen Praxisnetz Kiel (RPN) unterhalten, entlasten wir den fahrenden Notdienst“, so Giesel. In der Anlaufpraxis arbeitet ein fester Pool von niedergelassenen
und angestellten Ärzten, die viele „leichte“
Fälle vor Inanspruchnahme des fahrenden
Notdienstes „abfangen“. Pro Quartal fallen
immerhin über 5.000 Behandlungsfälle an.
Foto: Wilder
Heute: Stadt Kiel
Dr. Heiko Giesel, Kreisstellenvorsitzender und Frauenarzt in Kiel
Da im Notdienst auch Ärzte aus der Universitätsklinik und viele Bundeswehrärzte eingesetzt werden, gab es in den vergangenen
Jahren so gut wie keine personellen Engpässe. Kreisstellenleiter aus ländlich strukturierten Regionen müssen Giesel um sein Arbeitsumfeld beneiden. Die Kreisstelle Kiel
verfügt über ein eigenes Büro in der Herzog-Friedrich-Straße mit einer festen Ange-
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stellten. Inge Alberts arbeitet hier seit 28
Jahren und hält den wechselnden Kreisstellenvorsitzenden den Rücken frei. „Sie puffert
vieles ab, beantwortet Anfragen, organisiert
den Notdienst mit und weiß einfach wie hier
in Kiel der Hase läuft“, berichtet Giesel. Der
59-Jährige Frauenarzt ist auch nach vier Jahren an der Spitze der Kreisstelle kein bisschen
amtsmüde. Im Gegenteil, im November will
er sich gleich zweimal zur Wahl stellen. Er
kandidiert dann für die Abgeordnetenversammlung, deren Mitglied er auch jetzt ist
und auch wieder für das Amt des Kreisstellenvorsitzenden. Dort will Giesel das Thema
Integrierte Versorgung mehr in den Mittelpunkt stellen. Erste erfolgversprechende Anfänge sind vor Ort bereits gemacht. Zwischen der Praxisgemeinschaft Ambulantes
Operationszentrum Kronshagen GbR, der
Praxisklinik Kronshagen GmbH & Co. KG,
der Techniker Krankenkasse und der KVSH
wurde eine Vereinbarung zur Integrierten
Versorgung geschlossen. „Der Startschuss
ist also gefallen. Trotzdem stehen wir noch
ganz am Anfang. Doch das Thema Integrierte Versorgung wird immer interessanter, denn viele Kollegen sind angesichts des
erheblichen Fallzahlrückgangs im ersten
Quartal schon besorgt und suchen nach Wegen, das abzupuffern“, ist sich Giesel sicher.
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Titel
Positive Prozessbilanz der KV
Schleswig-Holstein
Von 111 Verfahren vor dem Landessozialgericht und dem
Bundessozialgericht verlor die KVSH nur 23 – KVSH greift ihrerseits
KBV und Bundesmantelvertragspartner an.
n einer Zeit immer knapper werdenden
Geldes, nach wie vor unbefriedigender
Punktwerte, nicht zuletzt wegen der Hausarzt-Facharzttrennung zunehmender Konkurrenzsituationen und infolgedessen unliebsamer Maßnahmen der KVen verwundert
es nicht, dass Vertragsärzte in einem in den
„guten“ Zeiten nicht gekannten Ausmaß gegen Bescheide der KV vor Gericht ziehen. So
waren allein im Jahre 2003 insgesamt 350
Gerichtsverfahren anhängig, wobei die Zahl
der in einem Jahr ergehenden Urteile wegen
der langen Verfahrensdauer von zum Teil bis
zu sechs Jahren naturgemäß deutlich geringer
ist.
Den immer wieder gerne von interessierter
Seite erhobenen Unkenrufen von einer ständig vor den Sozialgerichten unterliegenden
KV können jedoch nüchterne Zahlen entgegengehalten werden. So gingen im Zeitraum
von 1994 bis heute von insgesamt 111 Urteilen der Obergerichte (Landessozialgericht
in Schleswig und Bundessozialgericht in Kassel) lediglich 23 Urteile zu Ungunsten der
KVSH aus.
I
Bezogen auf die Verfahren in der Berufungsinstanz vor dem LSG Schleswig ergibt
sich bei insgesamt 58 Klagen im Zeitraum
vom 18.06.2002 bis heute eine Zahl von 14
von der KVSH verlorenen Verfahren. In acht
Fällen gaben die Kläger die Berufung auf und
nahmen ihre Klage zurück. Sieben Verfahren
endeten durch Vergleich, fünf Verfahren sind
derzeit noch offen. Damit war die KVSH in
30 Fällen, die Vergleiche mitgerechnet in 37
von 58 Fällen erfolgreich. Unterliegt die KV
vor dem LSG, legt sie jedoch in der Regel Revision gegen das Urteil des LSG ein und vertritt ihre Auffassung vor dem Bundessozialgericht in Kassel weiter.
Bezogen auf die Verfahren in der Revisionsinstanz vor dem BSG in Kassel sind von
insgesamt 53 Verfahren im Zeitraum von
1994 bis heute lediglich neun von der KVSH
verloren worden. In vier Fällen gaben die Kläger in der Revision auf und nahmen ihre Klage
zurück. Zwei Verfahren endeten durch Vergleich, fünf Verfahren wurden vom BSG zur
erneuten Entscheidung an das LSG zurückverwiesen.
Angesichts der prekären Situation der KV,
seit Jahren nur noch Mangelverwaltung im
Spannungsfeld zwischen grundrechtlich garantierter Berufsausübungsfreiheit ihrer Mitglieder und körperschaftlicher Verpflichtung
zur Umsetzung einer durchaus unsicheren
und großenteils in sich inhomogenen Gesetzeslage betreiben zu müssen, eine durchaus
beachtliche Bilanz.
KVSH zieht auch selbst für die
Vertragsärzte vor Gericht
Nicht vergessen werden sollten aber auch
die Bestrebungen der KVSH, ihrerseits im Klagewege die Interessen der Vertragsärzteschaft
zu vertreten. So z. B. gegen Schiedsamtsentscheidungen zur Festsetzung der Gesamtvergütung, gegen Krankenkassen wegen verzögerter oder reduzierter Abschlagszahlungen, gegen unrichtige oder irreführende Verordnungsinformationen durch Krankenkassen und Pharmafirmen, gegen die Versorgungssituation der Vertragsärzte tangierende
Ermächtigungsbeschlüsse der Zulassungs-
Therapiehoheit ist als ärztliche Aufgabe zu verteidigen!
In diesem Beitrag befasse ich mich mit einer zunehmend nicht nur ärgerlichen sondern inzwischen in erheblichem Umfang unsere Rechtsabteilung einzubeziehende Entwicklung.
Schon der Eingriff des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) in die ärztliche Entscheidung unserer Belegärzte, ob eine
Operation ambulant oder belegärztlich stationär zu verantworten ist, führte zu Irritation
und geharnischtem Schriftwechsel.
Ist es doch bereits eine Zumutung, Richtlinienvorgaben und Listenmedizin zu erfahren, so ist der Umfang einzelner Krankenkassen und auch der mitverantwortlichen
Politik mit leistungsbegrenzenden Beschlüssen abenteuerlich.
Beispiel 1: Die neugefassten Arzneimittelrichtlinien sind verbunden mit einer sehr
umfangreichen Auflistung nicht verschrei-
14
bungspflichtiger Medikamente bzw. Wirkstoffe, die auch nicht zu Lasten der Krankenkassen verordnet werden dürfen. Mit
Wirkung vom 16.03.04 gibt es nun wieder
eine Ausnahmeliste, die nur bei strenger, relativ klarer Indikation zur Anwendung kommen darf und nur dann den Arzt vor Regress
schützt. Ein Wirkstoff aus dieser OTC-Ausnahmeliste ist nur in denjenigen Indikationen erstattungsfähig, für die er gelistet ist,
dies gilt auch für anthroprosophische und
homöopathische Arzneimittel!
Um so befremdlicher ist eine Großanzeige
der Firma Weleda im Deutschen Ärzteblatt,
in der die generelle Erstattungsfähigkeit von
Iscador-Präparaten bei malignen Tumoren
als rechtens gemäß Ausnahmeliste propagiert wird. Mistelpräparate sind jedoch nur als
palliative Maßnahme bei malignen Tumoren
erstattungsfähig!
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Nichtsdestotrotz und abweichend von den
Richtlinien erlaubt sich Frau Marion CaspersMerck als Drogenbeauftragte der Bundesregierung und namens Bundesministerium für
Gesundheit und soziale Sicherung in einem
Schreiben an die Firma Weleda die Vorgaben zur OTC-Ausnahmeliste großzügig zu
übergehen und ebenfalls durch eigenwillige
Interpretation die Ärzteschaft in ein Haftungsrisiko zu bringen!
Zur gleichen Thematik gehören Informationen von Kassenmitarbeitern an Versicherte,
die nicht verschreibungspflichtige Medikamente erstattet bekommen wollen. Der behandelnde Arzt beachtet die Richtlinie gemäß
§ 34 SGB V, erklärt seinem Patienten mühsam die Ausschlussbestimmung, ist andernfalls von Regress bedroht - und was macht
die Kasse: Sie erweckt gegenüber dem Versicherten den Eindruck, der Vertragsarzt
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gremien und gegen belastende Regelungen
der Bundesebene, z. B. in Form von Beschlüssen der Partner der Bundesmantelverträge und in Form von Beschlüssen des Bewertungsausschusses.
In diesem Bereich dürfte die KVSH wohl
die „streitlustigste“ KV im Bundesgebiet sein.
So ist es beispielsweise gelungen, mit einer
bundesweit einmaligen Argumentation, die
nur noch von einer weiteren KV übernommen wurde, die Richtgrößenprüfung für das
Jahr 2003 zu erledigen. Weitere Beispiele sind
die – im Endeffekt gegen den Gesetzgeber
gerichtete – Klage auf Feststellung der außerbudgetären Vergütung von Präventionsleistungen gemäß Artikel 14 GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz für das Jahr 1999 und die
Klage gegen die KBV und die Spitzenverbände der Krankenkassen wegen der Änderung des Kapitels U (Dialyse-Sachkosten) des
EBM. Des weiteren war die KVSH die erste
KV, die sowohl als Körperschaft als auch in
Person ihres zweiten Vorsitzenden gegen die
Pflicht des einzelnen Vertragsarztes und der
KV zur Eintreibung der so genannten Praxisgebühr klagt. Die hierzu entwickelte Argumentation ist mittlerweile fester Bestandteil
der allgemeinen juristischen Diskussion zur
Rechtmäßigkeit der „Praxisgebühr“ geworden. Der letzte Streich der KVSH ist die Klage
gegen die KBV und die Spitzenverbände der
Krankenkassen wegen des neuen EBM
2000++, die in diesen Tagen eingereicht wird.
Seite 15
Gerade bei Klagen gegen solche Regelungen
der Bundesebene ergibt sich jedoch die kaum
überwindliche prozessformale Schwierigkeit,
dass die KV, die als Körperschaft staatliche,
„hoheitliche“ Aufgaben zu erfüllen hat, auch
Regelungen, die sie selbst für rechtswidrig hält,
nicht im Wege des so genannten Normenkontrollverfahrens gerichtlich überprüfen lassen kann. In der Regel muss das Verfahren
deshalb so ablaufen, dass die KV die von ihr für
rechtswidrig gehaltene Regelung gleichwohl
anwenden und dem Vertragsarzt einen entsprechenden Bescheid (meistens die Honorarabrechnung als Honorarbescheid in der Form
eines so genannten Verwaltungsaktes) erteilen muss. Der Empfänger dieses Bescheides
muss sich dann zunächst mit einem Widerspruch gegen die KV wenden. Diesem Widerspruch darf die KV nun nicht etwa abhelfen
(abgesehen natürlich die Fälle, in denen ihr
eine Abrechnungsunrichtigkeit unterlaufen ist),
sondern sie muss ihn – da die zugrunde liegende Regelung der Bundesebene für die KV
verbindlich ist – auf Grund ihrer gesetzlichen
Gewährleistungsverpflichtung zurückweisen.
Gegen diesen zurückweisenden Widerspruchsbescheid kann der Vertragsarzt Klage
vor dem Sozialgericht erheben, und zwar wiederum nicht etwa gegen den Urheber der zu
Grunde liegenden Regelung, sondern gegen
die KV, die wegen des Verbindlichkeitsgrundsatzes wiederum gezwungen ist, sich gegen
die Klage zu verteidigen. So geht es dann weiter, bis - bei zugelassener Revision – schließlich
das BSG als allerhöchstes Instanzgericht entscheidet, ob die betreffende Bundesregelung
nun rechtswidrig war oder nicht. Auch im Falle
des (eher seltenen - siehe oben - ) Obsiegens
des Vertragsarztes ein schwacher Trost angesichts der einschließlich des Vorverfahrens unerträglich langen Verfahrensdauer von bis zu
sechs Jahren.
Der Vollständigkeit halber ist allerdings noch
auf Folgendes hinzuweisen: Auch Urteile des
BSG können vom unterliegenden Vertragsarzt (nicht etwa von der KV, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht grundrechtsfähig ist) mit der Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht
angegriffen werden. Dazu muss der Arzt darlegen, dass er durch das BSG-Urteil und damit letztlich durch den Ursprungsbescheid
der KV in seinen Grundrechten verletzt worden ist. Beim Bundesverfassungsgericht wird
dann in einem vorgelagerten Verfahren entschieden, ob die Erhebung der Verfassungsbeschwerde überhaupt statthaft war. Bislang
ist kaum eine solche Verfassungsbeschwerde
vom höchsten deutschen Gericht zur Entscheidung angenommen worden. Im übrigen
ist auch durchaus unklar, ob die vertragsärztlichen Belange tatsächlich beim Bundesverfassungsgericht als Urheber des so genannten Demenzbeschlusses von 1998 besser aufgehoben sind als beim Bundessozialgericht. Immerhin war es das Bundessozialgericht, das in einer allerneuesten Ent-scheidung in so geschickter wie mutiger Weise
den Altersgrenzenbeschluss des Bundesverfassungsgerichtes jedenfalls für vertragsärztliche Vertretertätigkeiten korrigiert hat.
Eingaben an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen Verstoßes gegen höherrangiges Gemeinschaftsrecht sind bis jetzt aus
dem Bereich der vertragsärztlichen Versorgung in Schleswig-Holstein nicht bekannt.
Klaus-Henning Sterzik, Justitiar, KVSH
könne ein nicht zu Lasten der GKV verordnungsfähiges Medikament verschreiben, hier
wird die Grenze der so genannten Therapiefreiheit irreführend missbraucht. Die Bestätigung einer klaren Aussage, dass das entsprechende Medikament gemäß gesetzlicher
Regelung auf Privatrezept verordnet werden
muss, wird unwissend oder bewusst vermieden, beim Versicherten muss der Eindruck
entstehen, sein Arzt würde dieses Medikament willkürlich vorenthalten.
Uns liegen telefonische und schriftliche
Beschwerden von Kolleginnen und Kollegen
gegen dieses Verhalten von Kassenmitarbeitern vor, die Rechtsabteilung greift in den
namentlich gemeldeten Fällen ein!
Beispiel 2: Hormonersatztherapie:
Neuere Studien führen hinsichtlich Nutzen
und Risiken der Hormonbehandlung in
Wechseljahren zu einer kritischen Neubewertung. Die Überprüfung der Indikation ist
bekanntermaßen individuell erforderlich. Dies
liegt in der Hand des behandelnden Arztes!
Die Deutsche BKK mit Sitz in Wolfsburg
sieht sich bemüßigt, Versicherte anzuschreiben, um auf Nutzen und Risiken der Hormonbehandlung hinzuweisen, speziell bezogen auf das dieser Patientin verordnete
Präparat. Ein unerhörter Vorgang, zumal
diese BKK unterstellt, die behandelnden Ärzte
hätten ihre Patientinnen bewusst nicht adäquat informiert. Auch dieser Vorgang führte
zur Einbeziehung unserer Rechtsabteilung.
Beispiel 3: Aktuell habe ich von vielen
Kolleginnen und Kollegen ein Anschreiben
der bisherigen AOK Schleswig-Holstein
übermittelt bekommen, auch dieses bezieht
sich auf die Hormontherapie im Klimakterium. Die Krankenkassen-Apothekerin für
Arzneimittelinformation erlaubt sich direkte
Belehrung von Ärztinnen und Ärzten, die
nach AOK-Abrechnungsdaten zu den 50
Ärzten in Schleswig-Holstein gehören, die
im ersten Quartal 2004 die meisten Hor-
monpräparate zur Behandlung von klimakterischen Beschwerden an AOK-Patientinnen verordnet haben. Hier werden Therapieempfehlungen zitiert und Indikationseinschränkungen aufgeführt. Wir werden mit
Hilfe unserer Rechtsabteilung gegen dieses
Verhalten der AOK vorgehen, hier wird eine
Friedensgrenze überschritten, die wir nicht
akzeptieren können.
Therapiefreiheit in Verbindung mit Leistungsbegrenzung und Verordnungsrichtlinien
– Verordnungsgeber und Krankenkassen haben sich an die Vorgaben ebenso zu halten
wie wir Ärzte. Kassenmitarbeiter haben die
Versicherten korrekt zu informieren! Bewusste Fehlinformation wird von uns aufgegriffen und gegebenenfalls juristisch verfolgt.
An dieser Stelle möchte ich allen Kolleginnen und Kollegen danken, die mir oder
der Rechtsabteilung entsprechende Vorgänge
zur Kenntnis gebracht haben.
Dr. Klaus Bittmann, KVSH
Klagemöglichkeiten der KV begrenzt
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Bundesverfassungsgericht und
Europäischer Gerichtshof spielen
kaum eine Rolle
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Titel
Bonus von der Krankenkasse –
ein System mit Tücken
Die Gesundheitsreform macht's möglich: Krankenkassen werben mit
Bonussystemen um Mitglieder. Wer selbst etwas für seine Gesundheit
tut und nicht so oft zum Arzt geht, soll belohnt werden.
„
ls ich letztens die Werbung von einer
Krankenkasse sah, habe ich überlegt,
ob ich nicht wechseln sollte. Das Angebot schien verlockend. Doch dann habe
ich mich näher informiert und gemerkt, dass
da nicht viel hinter steckt“, sagt Eva Michaelis aus Hamburg. Sie ernährt sich von Biokost und treibt viel Sport. Zum Arzt geht sie
nur selten.
In der Tat muss man genau hinsehen, was
sich hinter den Angeboten der Krankenkassen
verbirgt. Viele Kassen nutzen die neuen gesetzlichen Möglichkeiten der Gesundheitsreform und bieten ihren Mitgliedern seit dem
01. Januar 2004 ein Bonussystem für „gesundheitsbewusstes Verhalten“ beziehungsweise nicht in Anspruch genommene Leistungen an. Häufig gibt es mehr oder minder
attraktive Sachpreise zum Beispiel für sportliche Betätigung oder Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen. Auch das „Geld zurück“Prinzip bei Leistungen, die man nicht in Anspruch genommen hat, ist bei einigen Kassen im Angebot. Am Ende wollen die Krankenkassen Geld sparen, denn Arztbesuche
und Krankenhausaufenthalte sind teuer.
Auch im Programm ist die „Hausarztzentrierte“ Versorgung: Der Patient verpflichtet
sich, immer zuerst zum Hausarzt zu gehen
und sich gegebenenfalls von ihm zum Facharzt überweisen zu lassen. Ziel der Krankenkassen: Teure Facharztbesuche und das „Doktor-Hopping“ von einem Arzt zum anderen
sollen eingeschränkt werden. Den Mitgliedern der Krankenkassen winken finanzielle
Vorteile.
Zielgruppe dieser Systeme sind gesunde
und junge Menschen, die mit solchen Mitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung
gehalten werden sollen. Denn alle wissen:
Für diese Klientel würde es sich auch lohnen,
in die privaten Kassen zu wechseln.
Die Krankenkassen bieten unterschiedliche
Bonussysteme an. Hier einige Beispiele:
A
Beispiel TK: Junge, gesunde
Mitglieder halten
Die Techniker Krankenkasse (TK) war die
erste Krankenkasse, die ihren Versicherten
16
ein Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten angeboten hat. Für die Mitgliedschaft in einem Sportverein, Teilnahme an
Präventionskursen und die Inanspruchnahme
von Vorsorgeuntersuchungen gibt es Punkte,
die in Sachpreise wie zum Beispiel Sportgeräte
eingetauscht werden können. „Wir wollen
damit Anreize für gesundheitsbewusstes Verhalten bei unseren Versicherten schaffen“,
sagt Kundenberater Matthias Mielke von der
TK Kiel. Heute gibt es mehrere Zusatzangebote bei der TK, zwei davon allerdings nur
für freiwillig Versicherte. Bei dem Beitragsrückgewährprogramm bekommen freiwillig
Versicherte einen halben Monatsbeitrag erstattet, wenn sie in einem Jahr keine Leistungen der Kasse in Anspruch genommen
haben. Bei dem Selbstbehalt-Programm ("TK
240") bekommt man am Jahresanfang 240
Euro ausgezahlt, muss dann aber bis zu 300
Euro für Arztbesuche selbst bezahlen (20 Euro
für Arzt, 40 Euro für Zahnarzt). Ausgenommen sind Vorsorgeuntersuchungen. „Wir würden diese Programme gern für alle Mitglieder
anbieten“, sagt Mielke, „das wurde uns aber
vom Bundesversicherungsamt untersagt.“
Die TK begrüßt die Möglichkeit der Versicherten, speziell auf die eigenen Bedürfnisse
zugeschnittene Angebote auszuwählen. Das
stärke das Vertrauen besonders auch der jungen und freiwillig Versicherten in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), ohne die
das Solidarsystem nicht zukunftsfähig wäre.
„Wenn dadurch Versicherte im System der
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GKV gehalten werden können, ist das positiv
für die wirtschaftliche Situation der GKV und
stärkt zudem die TK-Solidargemeinschaft.“
Beispiel DAK: Punkte für
Prävention
Bei der DAK gibt es bundeseinheitlich die so
genannten Aktiv-Bonusprogramme. Darunter
fallen Präventionsmaßnahmen, wie zum Beispiel eine Rückenschule oder ein WalkingKurs, und Vorsorge-Untersuchungen auf
Krebs- oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
„Wer an einer solchen gesundAktiv-Maßnahme teilnimmt, erhält Punkte, die in Sachprämien im Wert von 25 bis 100 Euro, wie
zum Beispiel einen Bauchmuskeltrainer, einen Herzfrequenzmesser oder ein Rudergerät,
eingetauscht werden“, sagt Christian Alkemper, kommissarischer Geschäftsführer der
DAK Kiel. Auch wer Blut spendet oder einen
Kursus zur Raucherentwöhnung macht, kann
Punkte sammeln. „Daneben empfehlen wir
betroffenen Versicherten die Teilnahme an so
genannten Disease-Management-Programmen“, sagt Alkemper. „Die Patienten erhalten dann im Rahmen unseres medAktiv-Bonus die Praxisgebühr erstattet.“ Disease-Management-Programme (DMP) sind strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch
Kranke, wie etwa Diabetiker und Brustkrebspatientinnen. Mit diesen neuen Programmen
sollen die medizinischen Standards der Therapien angehoben werden.
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bei“, so Christian Fronczak, Sprecher des Verbraucherzentrale Bundesverbandes. Daher
sollte man die Krankenkasse nicht nach dem
Bonussystem, sondern aufgrund der Leistungen auswählen. Zudem sollte niemand einen wichtigen Arztbesuch aufschieben, um
einen Bonus zu erhalten. „Die Stiftung Warentest hat eine erste Auflistung der Bonussysteme erarbeitet. Die Vergleichbarkeit ist
jedoch nicht immer leicht und neue Programme werden in den nächsten Monaten
hinzukommen.“
Beispiel Barmer: Bonuspunkte
auch für Kinder
Für die Barmer Krankenkasse beginnt das
Bonussystem schon im Kindesalter: Neben
dem Erwachsenenprogramm gibt es spezielle
Angebote für Kinder und Jugendliche. „Das
Thema Gesundheit fängt schließlich schon in
jungen Jahren an“, sagt Barmer-Sprecher
Thorsten Jakobs. „Das Bonussystem sollte
aber nur ein zusätzlicher Anreiz sein, etwas
für seine Gesundheit zu tun. Das eigene
Wohlergehen ist die beste Motivation.“ Bei
der Barmer können die Mitglieder mit einem
Checkheft Bonuspunkte sammeln, die dann
gegen Sachwerte eingetauscht werden. Erwachsene haben zum Beispiel ab 500 Punkten die Wahl zwischen einer elektrischen
Zahnbürste, einem Blutdruckmesser oder einem Fitnessgerät. Jugendliche erhalten ein
Basketball- oder Beachsportset oder eine Uhr,
und Kinder wählen unter anderem zwischen
Fußball, Frisbeescheibe und Rucksack. Die
Erwachsenen müssen für ihre Prämien zum
Beispiel an Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen (150 Punkte), Präventionskurse zum
Thema Ernährung, Bewegung, Raucherentwöhnung oder Stress belegen, aktives Mitglied in einem zertifizierten Sportverein sein
oder sich gegen Grippe geimpft haben. Jugendliche von 13 bis 17 Jahren kommen an
die Punkte, wenn sie die empfohlenen Imp-
fungen in Anspruch genommen haben (200
Punkte), Mitglied in einem Sportverein sind,
oder das Schwimmabzeichen gemacht haben. Kinder im Alter von 5 bis 12 Jahren erhalten unter anderem Punkte für die empfohlenen Impfungen (250 Punkte), zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen und das Deutsche Sportabzeichen.
Beispiel AOK: Bonus und
Eigenbeteiligung für alle
Bei der AOK gilt in den meisten Bundesländern der „AOK-Bonustarif“. Die AOK bietet eine Kombination aus Bonus (Gutschrift)
und Eigenbeteiligung. „Dieses Angebot gilt
für alle Versicherten, allerdings mit unterschiedlichen Tarifen für Pflicht- und freiwil-
Ziel: Gesundheitsbewusstes
Verhalten fördern
lig Versicherte“, sagt Ulrike Zeising, Pressesprecherin der AOK Hamburg. Sie erhalten
zunächst einen „Grundbonus“ in Höhe von
maximal 100 bis 130 (Pflichtversicherter) bzw.
200 bis 230 Euro (freiwillig Versicherter) pro
leistungsfreies Jahr. Werden doch einmal Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte nötig,
ist eine Eigenbeteiligung in Höhe von maximal 250 bzw. 350 Euro zu zahlen. Einen zusätzlichen „Gesundheitsbonus“ in Höhe von
70 Euro pro Jahr bekommt, wer an Vorsorgeuntersuchungen (Zahnarzt, Krebs, „Checkup 35“) teilnimmt oder einen Fitnessnachweis zum Beispiel von einem Sportstudio oder
durch das Deutsche Sportabzeichen nachweist. Diese Bedingungen müssen aber auch
von dem mitversicherten Ehe- oder Lebenspartner erfüllt werden.
Verbraucherzentrale will prüfen
Das Bonussystem ist bei Experten nicht unumstritten. „Einerseits können sie zwar einen
sinnvollen Anreiz dafür setzen, dass Versicherte Verantwortung für ihre Gesundheit
übernehmen und beispielsweise vermehrt an
medizinisch sinnvollen Vorsorgeuntersuchungen, den neuen Chronikerprogrammen
oder freiwilligen Hausarztmodellen teilnehmen. Andererseits ist auch viel Marketing da-
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Auch das Bundesgesundheitsministerium
empfiehlt, sich über die Angebote der Kassen zu informieren, und dann zu prüfen, welche am besten auf die eigenen Bedürfnisse
abgestimmt sind. Denn die Gesundheitsreform hat es ermöglicht, dass jede Krankenkasse ihr Bonussystem individuell gestalten
kann. „Jetzt muss man die Angebote individuell beurteilen“, so ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums. Ziel der Krankenkassen und des Ministeriums ist es jedenfalls, über Bonusprogramme gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zu
fördern.
Ob die Kassen durch die Konzepte wirklich Geld einsparen, bleibt fraglich. Denn
zunächst werden sie Geld durch die Bonus-Erstattungen verlieren, was dann nicht mehr
für Beitragssenkungen zur Verfügung steht.
Eine Rechenschaft über den gewünschten Erfolg müssen die Kassen erst nach drei Jahren
ablegen. Und ob Menschen, die bisher wenig
auf ihre Gesundheit achten, wegen einer kleinen Prämie gleich zu Gesundheitsaposteln
werden, ist kaum zu erwarten. Vielmehr werden vermutlich eher die schon bisher gesund
lebenden Versicherten ihre Bonuspunkte kassieren.
Belohnungen für die Teilnahme an DiseaseManagement-Programmen (DMP) werden
von Kritikern des Bonussystems dagegen als
sinnvoll erachtet, weil sie sich an Kranke wenden, die die Entlastungen tatsächlich benötigen. Diese Programme dürfen aber nicht für
alle gleich gestaltet sein. Vielmehr muss eine
individuelle Therapie zwischen Arzt und Patient vereinbart werden können. Wer sich hier
nur von den Verlockungen des Bonussystems
leiten lässt, statt seine eigene Gesundheit in
den Vordergrund zu stellen, hat bald das
Nachsehen. Gegner der Systeme sprechen
auch von einer „Entmündigungsprämie“,
wenn es dazu kommt, dass sich der Versicherte bei der Auswahl der Gesundheitsprogramme nur an den Vorgaben der Krankenkassen orientiert.
Gabriele Hellwig, Journalistin
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Titel
Bonusmodelle der Innungskrankenkassen
(§ 65 a SGB V)*
IKK
Hamburg
IKK Mecklenb.-Vorp.
IKK Niedersachsen
Die nord- +
mittel-dt. IKK
IKK Schlesw.Holstein
IKK Brandenb-Berlin
IKK WeserEms.
IKK Rheinland-Pfalz
IKK BadenIKK
Württemberg Bayern
Name
Bonusprogramm
Bonusprogramm
GesundheitsTÜV
IKK Bonus
aktiv
a) Gesund
IKKmach
+ Fit +
mit
b) ProDMP
c) Programm
Arbeitgeber
IKKbonus
IKK Bonus
aktiv
IKKimpuls
Bonusheft
IKKbonus
bonIKK
Für
wen?
Versicherte
a) VersiVersicherte
cherte
b) Arbeitgeber
c) Teilnehmer DMP
a) Versicherte
b) Teilnehmer DMP
c) Arbeitgeber
a) VersiVersicherte
cherte
b) Arbeitgeber und
Versicherte
(im Betrieb)
Versicherte
Versicherte
Versicherte
Versicherte
Basis
von
Bonus
Teilnahme
an Gesundheitskursen,
Vorsorgeuntersuchungen, DMP
und betrieblichen Gesundheitsförderungsangeboten
a) Vorsorgeuntersuchungen
oder
Teilnahme
an mind. 2
Maßnahmen
nach § 20
(1) SGB V
b) Durchführung
IKKimpulsWerkstatt
c) Teilnahme DMP
Teilnahme
an Vorsorgeuntersuchungen,
IKKimpulsKursen oder
-Werkstatt,
Schutzimpfungen,
Deutsches
Sportabzeichen
a) Vorsorgeuntersuchungen,
Beteiligung
an Gesundheitsförderungsprogrammen,
IKKimpulsWerkstatt
b) Einschreiben
DMP
c) Teilnahme
an der IKKimpulsWerkstatt
a) Teilnahme an
Vorsorgeuntersuchungen, Gesundheitsförderungsangeboten,
DMP
b) Teilnahme an
einer IKKimpulsWerkstatt
Teilnahme
an Vorsorgeuntersuchungen,
IKKimpuls,
Kursen,
Schutzimpfungen etc.
Teilnahme
an
IKKimpulsKursen,
Sportaktivitäten, Vorsorgeuntersuchungen,
Blutspende,
Mitgliederwerbung
etc.
Teilnahme
an Vorsorgeuntersuchungen
und Gesundheitsförderungskursen und
weiteren
Gesundheitsangeboten (z. B.
Schutzimpfung)
Teilnahme
an Angeboten von
IKKimpuls,
DMP, Vorsorgeuntersuchungen,
Schutzimpfungen etc.
Prämien Sachprämien oder
Befreiung
von Zuzahlungen (Praxisgebühr)
a) Befreiung
Zuzahlungen (max.
160 Euro)
b) Befreiung
der Mitglieder von Zuzahlungen
(max. 160
Euro); für
Arbeitgeber:
Erstattung
von Beiträgen
c) Erstattung Zuzahlungen
Sachprämien oder
Zuzahlungsbefreiung
oder
Beitragsermäßigung
bis max.
200 Euro
pro Versicherten
a) Geldprämien
b)Zuzahlungserstattung (bis
90 Euro)
c) 750 bis
1.500 Euro
Befreiung
Geldvon Praxis- prämien
gebühr,
Sachprämien,
Chroniker:
Befreiung
von Zuzahlungen
b) Erstattung von bis
zu einem
Monatsbeitrag
Sachprämien
Sachprämien,
Befreiung
von Zuzahlungen
(max. 250
Euro)
a) Teilnahme an
Vorsorgeuntersuchungen, Inanspruchnahme von Beratungsangeboten,
DMP
SachSachpräprämien
mien oder
Zuzahlungsbefreiungen
oder
Beitragsermäßigungen
* Mit dem GMG wurde den Krankenkassen die Möglichkeit gegeben, in ihren Satzungen Bonuslösungen für gesundheitsbewusstes Verhalten anzubieten
(KrV 2004 S. 32 f und S. 129 ff.). In der Übersicht sind die IKKn aufgeführt, die zum Stand Mai 2004 Bonussysteme aufgelegt haben.
Nachdruck auszugsweise mit freundicher Genehmigung des IKK-Bundesverbandes.
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KV intern: Abrechnung
Praxisgebühr
aktuell
Nicht jedes Ankreuzfeld darf
auch ausgefüllt werden!
Kurativ
Zusammenfassung
über die Änderungen zur
Praxisgebühr ab
01. Juli 2004
Zuzahlung im Notfall bzw. im organisierten Notfalldienst
Die Erstinanspruchnahme eines Arztes im
Notdienst löst die Praxisgebühr aus. Dies aber
ohne Ausnahme, d. h. auch bei planbarer Inanspruchnahme des Notdienstes. Die Vorlage einer Quittung für im Notdienst gezahlte
10 Euro befreit bei weiterer Inanspruchnahme
im Notdienst.
Es ist vorgesehen, dass die bereits bekannte
Quittung farblich für den Notdienst verändert wird. Für den Übergangszeitraum bis
zum 31. Dezember 2004 ist die Quittung
handschriftlich mit dem Vermerk „Notfall“
oder „Organisierter Notfalldienst“ zu kennzeichnen.
Gleichzeitige Inanspruchnahme von
ärztlicher und psychotherapeutischer
Behandlung in demselben Kalendervierteljahr
Die Regelung, wonach bei gleichzeitiger Inanspruchnahme von ärztlicher und psychotherapeutischer Behandlung in demselben Kalendervierteljahr die Zuzahlung nur einmal fällig wird, gilt unbefristet weiter.
Rückzahlung zu Unrecht gezahlter
Zuzahlungen
Wenn im Einvernehmen zwischen Vertragsarzt und Versichertem festgestellt wird,
dass eine Zuzahlung ohne rechtliche oder vertragliche Grundlage vom Vertragsarzt einbehalten wurde, ist der Vertragsarzt dazu verpflichtet dem Versicherten die Zuzahlung
zurückzuerstatten.
Vorgehensweise bei so genannten
„Urlaubsfällen“
Wird eine Weiterbehandlung im Urlaubsfall
auf Grund einer akuten oder chronischen Erkrankung notwendig, kann der Vertragsarzt
eine entsprechende Überweisung ausstellen,
d. h. für eine so genannte planbare und notwendige Weiterbehandlung im Urlaub. Durch
Vorlage der Überweisung wird erkennbar, dass
der Versicherte eine erneute Zuzahlung innerhalb eines Quartals nicht leisten muss.
Liegt jedoch keine akute oder chronische
Erkrankung vor, darf der Vertragsarzt eine
„prophylaktische“ Überweisung nicht ausstellen, da der Bundesmantelvertrag eine solche Form der Überweisung nicht vorsieht.
06-1
Überweisungs-/Abrechnungsschein
Krankenkasse bzw. Kostenträger
EWR/ Name, Vorname des Versicherten
CH.
Präventiv
Unfall
Unfallfolgen
geb. am
Sonst.
Hilfen
bei belegärztl.
Behandlung
AU bis
Quartal
Lfd. Nr.
Überweisung
an
Kassen-Nr.
Versicherten-Nr.
Vertragsarzt-Nr .
VK gültig bis
Ausführung von
Auftragsleistungen
Status
Konsiliaruntersuchung
X
Mit-/Weiterbehandlung
organisierter
Notfalldienst
Auftrag (bitte auch wichtige Befunde/Medikation angeben)/Diagnose/Verdacht
Datum
Diagnosen (ggf. Abrechnungsbegründungen)
Tag
Mon.
Tag
Mon.
Freigabe 05.05.04
VVertragsarztstempel/Unterschrift überw. Arzt
es
lich
r
ste
Mu
ind
b
Ver
Nicht zu verwenden bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Schülerunfällen
Es geht um planbare Überweisungen in
den organisierten Notfalldienst. Zu diesem
Zweck ist der Überweisungsschein gerade
erst durch Ergänzung eines eigenen Ankreuzfeldes angepasst worden und ab dem 01. Juli
2004 gültig. Diese Formulare werden Sie unaufgefordert erhalten.
Das neue Ankreuzfeld darf aber nicht ausgefüllt werden, denn es hat zwischenzeitlich
keine Bedeutung mehr.
Durch Änderung der Zuzahlungspflicht bei
Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen im
Notfall oder organisierten Notfalldienst ab
dem 01. Juli 2004 wird die Zuzahlung je Kalendervierteljahr nur einmal fällig. Wir hatten bereits mit unserem Schreiben vom
25. Juni 2004 darauf hingewiesen. Damit sind
künftig auch Überweisungen in den organi-
Muster 6 (7.2004)
Vertragsarztstempel des abrechnenden Arztes
sierten Notfalldienst hinein wieder zuzahlungspflichtig.
Den Erhalt der 10 € bestätigen Sie auf der
neuen, auch hierfür eigens eingeführten anders farbigen Quittung. Diese steht aber noch
nicht zur Verfügung. Bis zur entsprechenden
Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern
wird für die Übergangszeit ein handschriftlicher Vermerk auf der schon eingeführten bisherigen Quittung angebracht.
Die zukünftige farbliche Unterscheidung
auszustellender Quittungen für den Erhalt
der 10 € Praxisgebühr soll der missbräuchlichen Vorlage der Quittung aus der Regelversorgung im Notfall oder organisierten Notfalldienst vorbeugen.
Ernst Sievers,
KVSH
Strukturreform der Bundeswehr erhöht
Verwaltungsaufwand der Abrechnung
Seitdem die Wehrbereichsverwaltung Potsdam in Straußberg für die ärztliche Abrechnung
der Bundeswehrfälle aus Schleswig-Holstein
zuständig ist, haben Anträge auf Berichtigungen
der Honorarforderungen wegen nicht zugelassener Abrechnungsscheine zugenommen.
Unsere seinerzeit mühsam und zum Teil
mündlich erreichten Erleichterungen für die ärztliche Abrechnungserstellung mit der Wehrbereichverwaltung I, damals noch in Kiel, sind von
der Bundeswehrabrechnungstelle in Straußberg
gecancelt. Das heißt, es ist grundsätzlich für die
Abrechnung von Bundeswehrfällen der original Bundeswehrüberweisungsschein (SanBW
0217) erforderlich. Die hierfür maßgebliche Vorschrift findet sich in §3 Bundeswehrvertrag.
Nordlicht
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Dieser enthält aber auch Ausnahmen.
So darf jeder im Notfall hinzugezogene Vertragsarzt oder zu ambulanten Operationen hinzugezogene Anästhesist auf dem kassenüblichen Überweisungsschein Muster 6 abrechnen. Das gilt natürlich auch, wenn im Notfall
Labor- oder pathologische Leistungen erforderlich werden.
Ausserhalb eines Notfalles, aber sofort notwendig und damit unumgänglich, ist zur Abrechnung eine Fotokopie vom Bundeswehrüberweisungsschein des Erstbehandlers ausreichend.
Auf der Rückseite dieser Fotokopie kann der
Auftrag beschrieben werden und die Abrechnung der Leistungen erfolgen.
Ernst Sievers, KVSH
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KV intern: Abrechnung
Europäische
Krankenversicherungskarte
Im europäischen Miteinander ist nun auch die ärztliche Versorgung in
der Verfahrensdurchführung angepasst und ab 01. Juli 2004 gültig.
(Verordnung Nr. 1408/71 des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbstständige
sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern,
und der Verordnung Nr. 574/72 über die
Durchführung der Verordnung Nr. 1408/71
zwecks Angleichung der Ansprüche und Vereinfachung der Verfahren).
Im europäischen Miteinander ist nun auch die
ärztliche Versorgung in der Verfahrensdurchführung angepasst und ab 01. Juli 2004 gültig.
Versicherte aus dem europäischen Ausland
weisen sich zur ärztlichen Behandlung mit einer europäischen Krankenversicherungskarte,
einer Ersatzbescheinigung oder - bis zum
31.12.2005 - einer Bescheinigung nach Formular E 111 aus. Damit besteht der Anspruch
auf ärztliche, medizinisch notwendige Behandlung.
Muster 80 - Dokumentation des Behandlungsanspruchs - alternativ darf auch eine
Fotokopie des Anspruchs sowie des Indentitätsnachweises verwendet werden, dafür ist
Nr. 7140 EBM abzurechnen,
oder
Muster 81 - Erklärung zum vorübergehenden Aufenthalt -.
Mit Arztstempel und Unterschrift werden
die Eintragungen bestätigt.
Sind Überweisungen zulässig?
Im Falle einer notwendigen Überweisung
wird dieser Fall auf Muster 6 (Überweisungsschein) zur Abrechnung gebracht. Dabei sind
anzugeben: Name, Vorname, Geburtsdatum,
Ausland, Name und Institutionskennzeichen
der Deutschen Krankenkasse und Status
10007. Das Feld EWR/CH ist anzukreuzen.
Wer erhält was?
Wie wird vergütet?
Die Erklärung und die Dokumentation gehen unverzüglich an die betreffende Krankenkasse. Anstelle der Dokumentation kann
auch der Anspruchsnachweis als Fotokopie
übersendet werden. Dafür kann Nr. 7120
EBM berechnet werden.
Die Durchschläge verbleiben in der Patientenkartei.
Was ist zu tun?
Der Patient entscheidet sich für eine aushelfende deutsche Krankenkasse und ist für
die gesamte Dauer der Behandlung daran gebunden. Der Vertragsarzt prüft an Hand der
Ausweise (Personalausweis oder Reisepass)
die Identität des Patienten. Diese Daten werden eingetragen auf die neu eingeführten
schen Krankenkasse und Status 10007. Das
Feld EWR/CH ist anzukreuzen.
Wie erfolgt die Patientenfallabrechnung gegenüber der KV?
Der Fall wird im Sinne des Ersatzverfahrens
auf Muster 5 (Abrechnungsschein) zur Abrechnung gebracht. Dabei sind anzugeben:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Ausland,
Name und Institutionskennzeichen der Deut-
Es gelten die Bedingungen der Krankenkasse zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.
Die Bewertung erfolgt mit dem Punktwert
des Vorquartals.
Wann liegt kein Anspruch vor?
Wenn zum Zweck der Behandlung eingereist wird oder die Rückreise unmittelbar bevorsteht und die Gesundheit nicht gefährdet
ist, sowie das körperliche Wohlbefinden nicht
beeinträchtigt wird.
Wie werden Arznei- und Heil- und
Hilfsmittel verordnet?
Liegt die Anspruchsberechtigung vor, ist
Muster 16 (Arzneiverordnungsblatt) zu verwenden. Im Statusfeld erfolgt immer der Eintrag „10007“. Dadurch ist die Einführung
des Ankreuzfeldes EWR/CH auf diesen Vordrucken entbehrlich.
Wie erfolgen
Krankenhauseinweisungen?
Für unabwendbare Krankenhauseinweisungen ist Muster 2 (Krankenhauseinweisung) zu verwenden. Name und Institutionskennzeichen der Deutschen Krankenkasse
und Status 10007 sind anzugeben. Zusätzlich ist zu kennzeichnen, dass es sich um einen EWR/CH - Fall handelt.
Bei Nichtvorlage der Krankenversicherungskarte oder einer Ersatzbescheinigung
erfolgt die Liquidation allein nach GOÄ.
Ernst Sievers, KVSH
20
Nordlicht
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Nordlicht
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Seite 22
KV intern: Qualitätssicherung
Qualitätsmanagement
in Arztpraxen
Patientenorientierung, Mitarbeiterorientierung
sowie Patientenzufriedenheit fördern.
m von vornherein keine Missverständnisse aufkommen zu lassen oder
für Missdeutungen Anlass zu geben,
sei betont, dass unter dem Qualitätsmanagement in einer Arztpraxis keineswegs die Qualität der ärztlichen Arbeit in der Arztpraxis gemeint ist. Vielmehr handelt es sich um ein
Qualitätsmanagement der Arbeitsabläufe in
einer Praxis mit dem Ziel, eine mögliche Verbesserung der Patienten- und auch Mitarbeiterorientierung in dieser Arztpraxis zu erreichen. Es geht also darum, Organisation und
Arbeitsabläufe patientenorientiert zu analysieren und möglicherweise zu verbessern. Sicherlich werden in vielen Arztpraxen die Arbeitsabläufe unter regionalem Bedürfnis gut
organisiert und bedürfen keiner Verbesserung.
Jedoch hat die Beschäftigung mit dem Thema
Qualitätsmanagement bei vielen Ärzten und
ihren Mitarbeitern dazu geführt, sich über bis
dahin nicht bewusst gewordene Probleme in
der eigenen Praxis Gedanken zu machen. Das
Interesse an einem Qualitätsmanagement für
die Arztpraxis ist groß und wird bestätigt durch
hohe Teilnehmerzahlen von den Ärzten und
ihren Mitarbeitern zu entsprechend angebotenen Fortbildungsveranstaltungen der Ärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung sowie weiterer Anbieter. Grundsätzlich
werden bei solchen Veranstaltungen immer
wieder die Eingangsfragen gestellt: Was soll
das? Wozu brauche ich das? Ist das überhaupt
notwendig? Warum hat der Gesetzgeber im
SGB V unter § 136 a bestimmt „grundsätzliche
Anforderungen an ein einrichtungsinternes
Qualitätsmanagement durch den gemeinsamen Bundesausschuss bestimmen zu lassen.“
Diese eher negativ kritischen Fragen werden
gestützt durch die Empfindung, dass in der
eigenen Praxis eigentlich alles gut laufe, dass
das hohe Patientenaufkommen zeige, dass
hieran überhaupt kein Mangel bestehe und
bisher auch keinerlei Versorgungsdefizite bewusst gemacht worden seien. Zugleich besteht die Sorge, dass auch dieses Thema „Qualitätsmanagement in der Arztpraxis“ nur ein
Ausdruck von Behördenwillkür sei, von Gängeleien durch die damit beauftragten Institu-
U
22
tionen Ärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung und dann vermutlich auch nur mit
einem weiteren hohen Bürokratieaufwand verbunden. Dazu kommt der Frust, für zusätzliche
Aufgaben aber keine bessere Vergütung erreichen zu können. Nach vielen externen Anbietern haben nun auch Kassenärztliche Bundesvereinigung und andere Organisationen
(beispielhaft sei hier genannt die KTQ - Kooperation für Transparenz und Qualität) ein
Qualitätsmanagement für Arztpraxen entwickelt (Veröffentlichungen hierzu im Deutschen Ärzteblatt Nr. 21 vom 21.05.2004).
Grundsätzlich ist den vorgestellten Modellen des Qualitätsmanagement in Arztpraxen
gemein, eine patientenorientierte Überprüfung und Beurteilung von Arbeitsabläufen in
Praxen durchzuführen und mögliche Verbesserungen aufzuzeigen. Es geht hierbei um
verschiedene Kategorien wie Führung in der
Arztpraxis, Patientenorientierung in der Arztpraxis, Orientierung der Mitarbeiter in der
Arztpraxis, Sicherheit in der Praxis sowie das
Informationswesen und den Aufbau des Qualitätsmanagements in der Arztpraxis. KTQ hat
z. B. seinen Katalog nach den oben genannten sechs Kategorien unterteilt insgesamt über
46 Kriterien und dabei insgesamt 238 Fragen
gestellt. Den interessierten Arztpraxen wird
ein Qualitätsmanagement-Modell vorgestellt
und eine Anlage zur Selbstbewertung. Diese
könnte bei Bedarf mit einer Fremdbewertung
vervollständigt werden, ist jedoch nicht erforderlich. Im Wesentlichen geht es darum,
an Hand des vorgestellten Qualitätsmanagements und dem Selbstbewertungskatalog der
interessierten Arztpraxis Hilfestellung in ihrem
Organisationsablauf zu geben. Für beide,
KBV-Qualitätsmanagement als auch KTQ,
gilt bereits die Pilotphase, in der den interessierten Praxen entsprechendes Material zur
Verfügung gestellt wird, an Hand dessen sie
eine Selbstbewertung vornehmen können.
Auch gibt es bereits Pilotvisitoren, die auf
Wunsch der Arztpraxen dann eine anschließende Fremdbewertung vornehmen und
hierüber einen Qualitätsbericht erstellen. Dieser könnte veröffentlicht werden und damit
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eine Außendarstellung der Praxis gegenüber
Patienten und Kollegen ermöglichen. Bei Erstellung dieses Qualitätsmanagements wurde
darauf geachtet, Praxiserfahrungen durch
Ärzte und qualifizierte Mitarbeiter einzubringen und mit diesen beiden Gruppierungen
gemeinsam das entsprechende Projekt fertiggestellt.
Es sei noch einmal betont, dass das wesentliche Ziel eines praxisinternen Qualitätsmanagement ist, die Patientenzufriedenheit mit der Praxis zu fördern und nach
Analyse der eigenen Arbeitsabläufe gegebenenfalls zu verbessern. Dieses Projekt ist ebenfalls mitarbeiterorientiert und soll helfen, nicht
nur eine Patientenzufriedenheit herzustellen
sondern auch eine Mitarbeiterzufriedenheit,
soll auch helfen, unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Erkenntnisse die finanziellen Grundlagen der Praxen zu verbessern
und den Praxisinhabern wie auch den dort
beschäftigten Mitarbeitern eine Existenzsicherung zu gewährleisten.
Dr. Hans Köhler, KVSH
Verordnung von
suprapubischen Kathetern
Auf Grund der Tatsache, dass die suprapubischen Katheter aus dem Hilfsmittelverzeichnis herausgenommen wurden,
sind diese nunmehr auf dem Muster 16
auf den Namen des Patienten zu verordnen, ohne die 7 (Hilfsmittel) anzukreuzen.
Thomas Frohberg, KVSH
Postbeamtenkrankenkasse A
Die Versicherten der Postbeamtenkrankenkasse A unterliegen hinsichtlich der
Zuzahlung der gesetzlichen Regelung wie
GKV- Versicherte.
Das bedeutet, dass die Postbeamten A
generell zuzahlungspflichtig sind, bis sie
einen Befreiungsausweis vorlegen.
Thomas Frohberg, KVSH
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Hinweis zur Herausgabe von
Arzneimustern
Varizellenimpfung als
Kassenleistung
Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass die Medikamente, die
heute verordnet oder - beispielsweise über
die Herausgabe von Arzneimustern - nicht
verordnet werden, die Berechnungsgrundlage zukünftiger Richtgrößen beeinflussen.
Auf der Basis der realen Verordnungskosten
und deren fachgruppenspezifischer Relationen
zueinander wird das zur Verteilung zur Verfügung stehende Volumen fachgruppenspezifiziert in ein Richtgrößenvolumen überführt,
das für die Bildung der Richtgrößen herangezogen wird.
Vordergründig betrachtet wird das aktuelle Verordnungsvolumen durch die Herausgabe von Arzneimustern zwar entlastet. Ist
der Bedarf aber erst einmal geweckt und das
Präparat von Arzt und Patient als gut befunden worden, hat es seinen - ggf.- auch teuren - Platz im Verordnungsspektrum erobert.
Arzneimuster verschaffen kurzfristig „Luft“
für andere Verordnungen, nehmen aber die
„Luft“ für zukünftige Verordnungen.
Nicht nur aus Gründen der Wirtschaftlichkeit, sondern auch der Qualitätssicherung zu
Liebe sollte die Herausgabe von Arzneimustern kritisch hinterfragt und nur gezielt vorgenommen werden.
Dr. Marion Packenius, KVSH
Die Technische Universität München hat
eine Studie durchgeführt, wonach ein potentieller Nutzen einer generellen Varizellenimpfung besteht. Wir weisen darauf hin, dass
eine generelle Varizellenimpfung keine Kassenleistung ist. Von der ständigen Impfkommission wird die Varizellenimpfung nur bei
den folgenden Personenkreisen empfohlen:
1. Ungeimpfte 12- bis 15jährige Jugendliche
ohne Varizellen-Anamnese
2. Seronegative Frauen mit Kinderwunsch
3. Seronegative Patienten vor geplanter immunsuppressiver Therapie oder Organtransplantation
4. Seronegative Patienten unter immunsuppressiver Therapie
5. Seronegative Patienten mit Leukämie
6. Empfängliche Patienten mit schwerer Neurodermites
7. Empfängliche Personen mit engem Kontakt zu den unter Punkt 3 bis 6 Genannten.
Nur bei diesen Personenkreisen kann auf
Grund der Impfvereinbarung eine Impfung
zu Lasten der Krankenkassen durchgeführt
werden.
Thomas Frohberg, KVSH
Taxifahrten
Es wird immer wieder die Frage gestellt,
wann Taxifahrten zu Kassenlasten möglich
sind. Grundsätzlich gilt:
Ein Krankentransport kann nur verordnet
werden, wenn der Patient wegen Art und
Schwere der Erkrankung nicht zu Fuß gehen,
ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen kann und die Benutzung eines privaten
PKW`s nicht in Betracht kommt.
Für eine positive Entscheidung des Arztes
ist ausschließlich die medizinische Notwendigkeit ausschlaggebend. Grundsätzlich sind
öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Ist
die Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus medizinischen Gründen (fehlende
oder schlechte Angebote an öffentlichen Verkehrsmitteln sind kein Grund) nicht möglich,
können die Fahrtkosten von der jeweiligen
Krankenkasse übernommen werden (Eigenbeteilung: 13 Euro). Der Geschäftsstelle der
Prüfinstanzen liegt bereits ein Antrag auf Feststellung eines sonstigen Schadens vor, in dem
die zuständige Krankenkasse die Notwendigkeit der verordneten Taxifahrt anzweifelt.
Zur Untermauerung des Verdachtes wurde
ein MDK-Gutachten beigefügt.
Thomas Frohberg, KVSH
Fortbildung ist nach § 95 d
SGB V zur Pflicht geworden
Sicherlich haben Sie hiervon längst Kenntnis genommen, in den verschiedensten Veröffentlichungen wurde darauf hingewiesen.
Mitte Mai hat der Ärztetag in Bremen eine
Musterfortbildungssatzung verabschiedet, die
jetzt bei den einzelnen Landesärztekammern
umgesetzt wird.
Insgesamt 250 Punkte müssen innerhalb
von fünf Jahren gesammelt werden, verpflichtend bis zum 30.06.2009. Danach hat
der Gesetzgeber für den Fall unzureichender
Fortbildung Konsequenzen vorgeschrieben,
schrittweise Honorarkürzung und letztendlich Zulassungsentzug!
Die Fortbildung ist unterteilt in Kategorien
A - H, hier subsumieren sich nahezu sämtliche Fortbildugnsinhalte, übliche Grundeinheit für einen Punkt ist die 45minütige Fortbildungseinheit. Um pro Jahr 50 Punkte zu
erreichen, gibt es keine Obergrenze oder Verhältniszahl der einzelnen Kategorien, einzig
das Selbststudium bekommt höchstens 50
Punkte in fünf Jahren anerkannt.
Unsere Ärztekammer hat im schleswig-holsteinischen Ärzteblatt 5/04 auf Seite 37 einen Satzungsentwurf veröffentlicht. Der Vorstand der KVSH arbeitet hier eng mit dem
Kammervorstand zusammen, um eine praxisbezogene Fortbildungszertifizierung zu erreichen (für die Fortbildungsverpflichtung im
Nordlicht
AKTUELL
6 | 2004
stationären Bereich werden die entsprechenden Regelungen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss getroffen).
Da in unserem Kammerbereich Fortbildungspunkte bereits seit dem Jahr 2000 erteilt werden, ist die Anerkennung auch dieser Punkte anzustreben, ebenso wie die
Würdigung fortbildungsadäquater Tätigkeit
in Kommissionen. Diese und weitere landesspezifische Fortbildungskriterien werden
noch erörtert, müssen
anlässlich der Kammerversammlung im September diesen Jahres
beschlossen werden.
Die dann für Schleswig-Holstein gültige
Fortbildungssatzung
beabsichtigen Kammer
und KV gemeinsam zu
veröffentlichen.
Dr. Klaus
Bittmann, KVSH
Was wird aus der AOK
Schleswig-Holstein?
Seit Wochen gibt es Gerüchte, die AOK
Schleswig-Holstein fusioniere mit der AOK
Westfalen-Lippe. Unabhängig von der Affäre um den bisherigen AOK-Vorsitzenden
Herrn Buschmann hatten wir als KV gerade
mit ihm für unser Land einen kreativen und
verlässlichen Partner. Die geplante Fusion
lässt einen Verlust an regionaler Verantwortung befürchten, die ersten Symptome liegen auf dem Tisch!
Mit Schreiben vom 18.06.04 wird uns
von der AOK-Direktion mitgeteilt: Die Vereinbarung über die ambulante Dialyse-Behandlung wird fristgerecht zum 31.12.04
gekündigt.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Gegebenheiten durch das In-Kraft-Treten des
EBM 2000plus ist nicht abschließend absehbar, welche Auswirkungen dies auf die
geschlossene Sondervereinbarung hat, deshalb wird prophylaktisch und fristgerecht
zum 31.12.04 die Vereinbarung über besondere Maßnahmen zur Verbesserung der
onkologischen Versorgung sowie die Vereinbarung über die ambulante Behandlung
chronisch schmerzhafter Patienten gekündigt.
An diesen Verträgen beteiligte Kolleginnen und Kollegen werden um Beachtung
gebeten. Die KVSH wird sowohl im Rahmen weiterer Vertragsverhandlungen diese
Entscheidungen der AOK thematisieren als
auch mit der Landesaufsichtsbehörde diese
nachteilige Entwicklung erörtern.
Dr. Klaus Bittmann, KVSH
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KV intern: Qualitätssicherung
DMP-Brustkrebs startet am 01. Juli 2004
Nach über zweijähriger partnerschaftlicher
und konstruktiver Zusammenarbeit ist es der
Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein, den schleswig-holsteinischen Krankenkassen und der Schleswig-Holsteinischen
Krankenhausgesellschaft gelungen, ein strukturiertes Behandlungsprogramm für Patientinnen mit Brustkrebs in Schleswig-Holstein
zu erarbeiten. Wissenschaftlich unterstützt
und begleitet wurde das Entstehen dieser Vereinbarung u. a. durch Frau Prof. Schreer, Herrn
Prof. Jonat, Herrn Prof. Behrens und Herrn
Dr. Marquardt als Vorsitzenden des Berufsverbandes der Frauenärzte, durch Mitarbeiter
des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und
Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein und das Team der Bredenkamp GmbH
Hamburg, denen an dieser Stelle herzlich gedankt wird.
Ziel des strukturierten Behandlungsprogrammes Brustkrebs ist die Verbesserung der
Qualität des gesamten Behandlungsprozesses durch Beachtung von Leitlinien, interdisziplinäre Zusammenarbeit und Vernetzung
des ambulanten und stationären Bereiches,
durch Verbesserung der Information und Begleitung der betroffenen Frauen sowie die
Einbindung von Selbsthilfeeinrichtungen.
Koordinator ist der DMP-verantwortliche
Arzt. Dies ist in der Regel der behandelnde
Gynäkologe. Die Patientin kann aber auch
ihren Hausarzt (praktischer Arzt, Allgemeinarzt, hausärztlicher Internist) oder einen onkologisch verantwortlichen Internisten wählen.
Die entsprechenden Patientinnen werden
nach histologisch gesicherter Diagnostik in
dieses strukturierte Behandlungsprogramm
eingeschrieben. Der DMP-verantwortliche
Arzt koordiniert die weitere Therapie, insbesondere mit den jeweils an diesem Programm
beteiligten Brustzentren und weiteren Therapeuten. Für die Maßnahmen der Qualitätssicherung sind die Partner dieses Vertrages, also die Kassenärztliche Vereinigung, die
Krankenkassen und die Krankenhausgesellschaft gemeinsam verantwortlich.
Diese Partner haben in vier Informationsveranstaltungen interessierte Ärztinnen und
Ärzte über Hintergründe, Inhalte und Abläufe
des DMP-Brustkrebs informiert, so dass zwischenzeitlich 200 Gynäkologen, 142 Hausärzte/Internisten und acht onkologisch verantwortliche Internisten ihre Bereitschaft zur
Teilnahme am DMP-Brustkrebs erklärten.
25 Krankenhäuser, die sich zu acht
Brustzentren verbunden haben, konnten nach
Feststellung der für die Qualitätssicherung
zuständigen Gemeinsamen Einrichtung die
Voraussetzungen als DMP-Krankenhäuser erfüllen, so dass nunmehr, nachdem auch eine
geeignete Datenstelle unter Vertrag genommen werden konnte, am 01. Juli 2004 der
Startschuss zum Umsetzen des DMP-Brustkrebs erfolgen konnte.
DMP-Brustkrebs ergänzt im übrigen als
Therapiemodul nahtlos unser erfolgreiches
Projekt QuaMaDi, das genau an der Stelle
endet (histologisch gesicherter Befund), an
der der DMP-verantwortliche Arzt die Patientin in den strukturierten Behandlungsprozess des DMP-Brustkrebs übernehmen kann.
Alle DMP-Ärzte haben zwischenzeitlich die
für die Umsetzung des Programms erforderlichen Unterlagen in einem Starterpaket erhalten und können gut vorbereitet beginnen.
Wir wünschen allen Beteiligten eine reibungslose Zusammenarbeit im Interesse der
betroffenen Frauen. Die sorgfältige Vorbereitung, kürzere Dokumentationsbögen und
eine neue Datenstelle lassen hoffen, dass
Schwierigkeiten, wie sie im Zusammenhang
mit DMP-Diabetes Typ 2 aufgetreten sind,
weitestgehend vermieden werden können.
Für Fragen haben wir für Sie eine DMP-Brustkrebs-Hotline unter der Rufnummer 04551/
883-456 geschaltet. Weitere Informationen
finden Sie auch unter www.kvsh.de (DMPBrustkrebs).
Ansprechpartner sind:
Michaela Trohn
04551/883-315
Sabrina Kämpf
04551/883-533
Dietrich Bartz
04551/883-266
Dietrich Bartz, KVSH
DMP-Diabetes für die Versorgung der Typ-2-Diabetiker –
wichtige Änderungen ab dem 01.07.2004
Neue Teilnahme- und Einwilligungserklärungen, neue Erst- und Folgedokumentationen
Mit dem Ziel der Vereinfachung wurden
die DMP-Dokumentationen des DiabetesVertrages für die Versorgung von Typ-2-Diabetikern grundlegend überarbeitet. Die Erfahrung und Kritik der teilnehmenden Ärzte,
die die bisherigen Doku-Bögen ausgefüllt haben, hat maßgeblich zur Überarbeitung beigetragen.
Vier Schwerpunkte wurden hierbei berücksichtigt:
• Streichung von Doku-Parametern
• Streichung von unnötigen Ausprägungen
• Harmonisierung der Rubriken auf allen
Doku-Bögen der derzeitigen und zukünftigen DMP's
• Eindeutigere Formulierung und Systematik
bei missverständlichen Angaben.
Alle Ärzte, die an dem DMP-Vertrag teil-
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nehmen, haben wir über diese Neuerungen
informiert und mit den neuen Formularen
ausgestattet. Weitere Formulare können wie
gewohnt in unserer Formularausgabe Tel.
04551 883250 angefordert werden.
Ab dem 01.07.2004 dürfen nur noch die
neuen Formulare eingesetzt werden. Bereits
eingeschriebene Patienten müssen nicht erneut eingeschrieben werden.
Neue externe Datenstelle ab dem
01.07.2004
Das Ausschreibungsverfahren der Datenstelle ist abgeschlossen. Die Adresse der neuen
Datenstelle lautet:
DMP Datenstelle Schleswig-Holstein
– Diabetes –
Postfach 100 441
96056 Bamberg
Fragen rund um das Dokumentationsthema
beantwortet die Hotline der Datenstelle:
Tel. 0951 700 60-69
Nordlicht
AKTUELL
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Ab dem 01.07.2004 müssen alle neuen
Teilnahme-/Einwilligungserklärungen der Patienten sowie die Erst- und Folgedokumentationen an die neue Datenstelle gesandt werden.
Noch in Korrektur und Nachforderungen
befindliche Dokumentationen werden in der
Übergangsphase ( 52 Tage) von der ehemaligen Datenstelle INTER-FORUM aus Leipzig
bearbeitet. Für diese Nachforderungen nach
dem 01.07.2004 werden adressierte Rückumschläge von INTER-FORUM zur Verfügung gestellt.
Auch hierüber haben wir die am DMP-Vertrag teilnehmenden Ärzte informiert. Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen Frau Hartz und Frau Polonji aus der
Abteilung Qualitätssicherung unter den TelNrn. 04551 883 453 oder 883 280 zur Verfügung.
Aenne Villwock, KVSH
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SEMINAR
Zu Seminaren wird nicht mehr persönlich eingeladen.
Bekanntmachungen erfolgen ausschließlich über das Nordlicht.
S E M I N A R Seminar für die in der Praxis mit der Durchführung von Mammographienbe11. August 2004
15. s.t. - 20.00 Uhr
Ärztliche Leitung
Referenten
Ort
trauten MTRA´s
"Mammographie" Einstelltechnik - Europäische Richtlinien Bildqualität - Artefakte
Prof. Dr. med. Ingrid Schreer,
Oberärztin am Mamma-Zentrum des Universitätsklinikums Kiel
Bernd Hoberg, Firma Agfa Deutschland
Irene Keller, Firma Agfa Deutschland
Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe des Universitätsklinikums Kiel
- Hörsaal (1. Etage) - Michaelisstraße 16, 24105 Kiel,
Ziel dieser in Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Kiel und der Firma Agfa-Deutschland durchgeführten Veranstaltung ist es, den Kursteilnehmern den aktuellsten Kenntnisstand zu vermitteln, um den geltenden
Richtlinien gerecht zu werden, die Qualität Ihrer Röntgendokumentation auf höchstem Niveau zu gewährleisten sowie den Anforderungen in der täglichen Routine besser begegnen zu können. Unter Verwendung innovativer Lehrmethoden werden theoretische und praktische Kenntnisse in Fachdiskussionen und Trainingseinheiten vermittelt und vertieft.
Da wir diese Veranstaltung ohne externe Förderung durchführen, müssen wir eine Seminargebühr in Höhe von
50,00 Euro pro Teilnehmerin erheben und bitten die Praxisinhaber freundlicherweise um Übernahme.
Anmeldung
und Auskunft
Anmeldungen bitte schriftlich bis zum 02. August 2004 (gern auch per Fax oder E-Mail) an die
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Telefon: 04551 / 883 332
Abt. Qualitätssicherung, Mareike Ralf
Fax:
04551 / 883 374
Bismarckallee 1 - 6, 23795 Bad Segeberg
E-Mail: [email protected]
SEMINAR
18.+25. August 2004
Seminar für Arzthelferinnen
„Telefontraining“ - Basisschulung
14. s.t. - 18.00 Uhr
Referentin
Ort
Livia Jendro, MFG Kommunikationsagentur GmbH, Hamburg
Vorstandssaal im VG I, „Raum 3“ im Sitzungszentrum der KVSH, Bismarckallee 1 - 6, 23795 Bad Segeberg
Die Arzthelferin ist für den Patienten fast immer die erste Kontaktstelle in der Arztpraxis. Mit dieser Veranstaltung möchten wir Ihren Praxismitarbeiterinnen Möglichkeiten an die Hand geben, dem Patienten am Telefon
noch freundlicher zu begegnen. Intensiv wird eingegangen auf die freundliche Begrüßung, patientenorientierte
Formulierungen, die Terminierung und den verbindlichen Gesprächsabschluss.
Teilnahmebedingungen: Die Teilnahmegebühr beträgt 95,00 € pro Person. Bitte überweisen Sie diese nach
Eingang der Anmeldebestätigung auf das Kto. 833 bei der Kreissparkasse Südholstein (BLZ 230 510 30) unter
dem Stichwort "Telefontraining".
Da die Teilnehmerzahl auf 12 Personen begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt.
Anmeldung
und Auskunft
Anmeldungen bitte schriftlich bis zum 02. August 2004 (gern auch per Fax oder E-Mail) an die
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Telefon: 04551 / 883 332
Abt. Qualitätssicherung, Mareike Ralf
Fax:
04551 / 883 374
Bismarckallee 1 - 6, 23795 Bad Segeberg
E-Mail: [email protected]
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Fotos: Staudt
Vor Ort
Alltag in der Kieler Hornhautbank: Abtrennung und Entnahme einer menschlichen Hornhaut unter sterilen Bedingungen.
„Der Bedarf an
Transplantaten ist riesig“
An den Augenkliniken des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein in
Kiel und Lübeck werden jährlich über 200 Hornhauttransplantationen
vorgenommen. Es besteht großer Bedarf an Corneatransplantaten.
Hier können die niedergelassenen Ärzte helfen.
n der Augenklinik Kiel befindet sich seit 1991
eine Hornhautbank. Die Cornea-Bank Kiel
wurde gegründet, um den Patienten in
Schleswig Holstein schnell geeignete Hornhauttransplantate zur Verfügung stellen zu
können. In einer Cornea-Bank wird menschliche Hornhaut präpariert, evaluiert und für die
Transplantation (Keratoplastik) vorbereitet.
In Kiel werden jährlich etwa 500 bis 600
Hornhäute präpariert. Dazu wird unter sterilen Bedingungen die Cornea vom Auge abgetrennt und makroskopisch und mikroskopisch evaluiert. Ein entscheidendes Kriterium
für die Qualität der Cornea ist das Endothel,
das mit einem Foto dokumentiert wird. "Evaluierung und Beobachtung der Hornhaut
während der Konservierung garantieren uns
optimale Transplantate", erklärt MTA Ariane
Fricke.
I
Nach der Präparation wird die
Hornhaut untersucht
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Nordlicht
AKTUELL
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Mikrobiologische (Virologische, bakteriologische und mykologische) Untersuchungen
minimieren die mögliche Übertragung von
Krankheiten vom Spender auf den Empfänger.
Nach der Präparation und Erstbefundung werden die Hornhäute kultiviert. In einer speziellen Nährlösung ist eine Kultivierung von
Transplantaten bis zu vier Wochen möglich.
Die Aufbewahrung findet bei 37 Grad Celsius statt. In dieser Zeit werden geeignete
Empfänger für die Transplantate gesucht.
Indikation
Hornhauttransplantation
In Schleswig Holstein ist die häufigste Indikation für eine Hornhautverpflanzung die
Infektion des Auges durch Herpesviren. Aber
auch angeborene und altersbedingte Erkran-
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kungen können die Hornhaut verändern, so
dass Transplantationen notwendig werden.
Patienten jeden Alters sind betroffen. Der
Operationsverlauf selbst ist relativ einfach.
Die erkrankte Hornhaut wird gegen ein gesundes Transplantat "ausgetauscht". Operiert wird dazu unter dem Mikroskop. Die
Operation dauert circa 30 Minuten. Da in der
klaren Hornhaut normalerweise keine Blutgefäße vorhanden sind, sind Abstoßungsreaktionen sehr selten. Das Transplantat bleibt
der Immunabwehr meist verborgen. Eine Ausnahme bilden nur die Patienten, die schon
eine Einsprossung von Blutgefäßen auf der
erkrankten Hornhaut haben. Für diese Patienten müssen Spenderhornhäute so ausgesucht werden, dass eine optimale Übereinstimmung der Gewebemerkmale erreicht
wird.
Dies bedingt aber leider eine deutlich längere Wartezeit auf ein geeignetes Transplantat. Während die Wartezeit in Kiel auf ein untypisiertes Transplantat zwischen einer und
acht Wochen liegt, wartet man auf ein HLAtypisiertes Transplantat manchmal mehrere
Jahre. Die typisierten Transplantate werden
wie die Nieren- und Herztransplantate über
eine Verteilorganisation in Holland zugeteilt.
Nach einer perforierenden Verletzung der
Hornhaut wird oft sofort ein Transplantat
benötigt. Da die Vorbereitung einer Cornea
aus der Kulturlösung in den Zustand der
Transplantabilität über 24 Stunden dauert,
wird in der Kieler Hornhautbank täglich ein
Präparat für Notfälle bereit gestellt. Dieses
Präparat kann dann sofort verwendet werden, wenn es benötigt wird. 2003 gab es in
Kiel 30 solcher "Notfalltransplantationen",
aber auch anderen Kliniken in Deutschland
wurden für Notfälle Transplantate aus Kiel
zur Verfügung gestellt.
Wenn die bereitgestellten Corneae nicht
benötigt werden, sind sie aber nach einigen
Tagen nicht mehr für Transplantationen geeignet. "Immer ein Präparat bereitzuhalten
ist sicherlich ein Luxus, aber anders kann man
Notfallpatienten schwer versorgen", erklärt
Dr. Gabriele Schütt, Ärztin in der Hornhautbank und seit Jahren mit der Beschaffung geeigneter Hornhäute befasst.
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Foto: Universitätsklinikum SH, Kiel
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klärung der Bevölkerung über die Möglichkeiten der Organ- und Gewebespende. "Viele
Menschen wissen gar nicht, dass es die Möglichkeit einer Hornhautspende gibt", so
Schütt. Dabei ist die Corneaspende in jedem
Fall nach dem Tod möglich, da weder Tumorerkrankungen noch Alter eine Kontraindikation darstellen. Einzig Erkrankungen, die auf
den Empfänger übertragen werden könnten,
stellen eine Kontraindikation dar (z. B. Hepatitis, HIV oder fulminante septische Geschehen ohne Behandlung oder mit unbekannten Erregern).
Ein erster Schritt zur Verbesserung der
Spendebereitschaft wäre die Information der
Patienten über die Möglichkeiten der Organspende und die Bereitstellung von Spenderausweisen in den Arztpraxen. Die Materialien hierfür stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung kostenlos zur Verfügung. Bei Todesfeststellungen kann jeder
Arzt die Angehörigen befragen, ob der Verstorbene einen Spendeausweis hatte. Bei
Spendebereitschaft genügt eine kurze Mitteilung an das nächste TransplantationszenUnter folgender Anschrift können
Spender gemeldet werden:
Hornhautspende
In Kiel warten momentan 60 Patienten auf
eine Hornhaut. In Deutschland werden jährlich
etwa drei- bis viertausend Hornhauttransplantationen durchgeführt. Der Bedarf an
Transplantationen liegt aber noch höher. Um
die Patienten versorgen zu können, werden
dringend mehr Hornhautspenden benötigt.
Dabei können auch die niedergelassenen
Ärzte helfen. Ursache für den Mangel an Organspendern ist zum einen die fehlende Auf-
Transplantationszentrum Chirurgische
Klinik der Christian-Albrechts-Universität
Kiel, Arnold-Heller-Straße 7, 24105 Kiel
Tel.: 0431- 597434 1 und 567 747 1
Fax: 0431 - 577 116 und 597 198 7
Transplantierte Organe: Niere/PankreasNiere/Herz/Herzklappen/Leber/Lunge/
Cornea
Nordlicht
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Gut zu sehen sind hier die feinen Nähte,
mit denen das Hornhauttransplantat
angenäht wurde.
trum. "Dann können wir mit den Angehörigen reden und die Hornhautspende durchführen", wünscht sich Schütt.
Im Gegensatz zu anderen Ländern wie Spanien, Belgien und Österreich, ist Deutschland
bei der Organ-und Gewebespende wie auch
bei der Hornhaut Schlusslicht. Das hat auch
rechtliche Hintergründe. "Bei uns gibt es die
Zustimmungsregelung, das heißt ein Verstorbener muss einer Organ- oder Gewebespende ausdrücklich zustimmen. In Belgien
gibt es die Widerspruchsregelung, d. h., man
muss zu Lebzeiten widersprechen. Leider beschäftigen sich nur wenige Menschen zu Lebzeiten mit diesem Thema." erläutert Schütt.
In Kiel setzt man daher auf verstärkte Aufklärung von Patienten und Ärzten. "Wenn
wir über einen Todesfall informiert werden,
setzen wir uns mit den Angehörigen in Verbindung, falls die Meinung des Verstorbenen
noch nicht bekannt ist. Wir erklären ihnen
die Möglichkeit einer Hornhautspende und
bitten sie, die Frage im Sinne des Verstorbenen zu entscheiden. Hornhautspenden können noch bis zu 72 Stunden nach dem Tod
gemacht werden. Die Hinterbliebenen können
so in Ruhe überlegen, ob sie einer Entnahme
zustimmen" so Schütt.
Wenn sich die Hinterbliebenen für eine
Spende entscheiden, werden die Spenderorgane entfernt und die Augen mit Prothesen
versehen, die in Augenfarbe und Größe angepasst werden. Optisch kann man von einer
Hornhautspende nichts sehen. "Damit sind
in jedem Fall die Würde des Verstorbenen
und sein Aussehen bewahrt."
Jakob Wilder, KVSH
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Krankheiten im Abseits
!
Nach der Gesundheitsreform führt die Lektüre des Sozialgesetzbuches zu erstaunlichen Erkenntnissen. Es gibt nun „privilegierte“
Krankheiten, die besonders im Fokus stehen. Wir setzen hier in loser Folge „Krankheiten im Abseits“ aus Sicht betroffener Patienten fort.
So spricht der § 137f von „geeigneten chronischen Krankheiten“, die für Behandlungsprogramme „empfohlen“ werden sollen und
stellt für die Auswahl Kriterien auf. Zu diesen privilegierten Krankheiten gehören z. B. Diabetes, Herz-Kreislauferkrankungen,
Rheuma, Asthma, Brustkrebs. Einige dieser Erkrankungen erfahren eine “Adelung”, in dem sie zu Disease-Management-Programmen
gemacht werden.
Die KVSH hat in den vergangenen Monaten verschiedentlich Vertreter von Patientenverbänden eingeladen, um mit ihnen über die Folgen des GMG zu diskutieren. Meist sind die Vertreter Betroffene. Sabine Hardekopf, unser „Patiententelefon“, hat mit den Vertretern
Gespräche geführt und aufgezeichnet. Zum Gespräch kamen bisher Vertreter einer Selbsthilfegruppe Epilepsie – Morbus-Bechterew –
ADS – Alkoholabhängige und ihre Angehörigen und – Organtransplantierte. Die Veröffentlichung ist ein Beitrag der KVSH, Krankheiten mit oft schwerem Schicksal aus dem Abseits zu holen.
Leben mit
Wie ein Leben aus den Fugen gerät, die Krankheit immer mehr Platz
greift und der Kampf gegen Vorurteile beginnt
Erläuterungen zum
Krankheitsbild
Das Aufmerksamkeitsdefizit-Syndrom
(ADS) tritt meistens vor dem 6. Lebensjahr
und überwiegend bei Jungen auf. Es wird vermutet, dass es sich hierbei um einen frühkindlichen Hirnschaden bzw. einen genetischen Defekt handelt. Kennzeichnend sind
eine beeinträchtigte Daueraufmerksamkeit,
Ruhelosigkeit, motorische Hyperaktivität und
Impulsivität, die länger als sechs Monate anhalten. Es gibt bestimmte Untersuchungsmethoden, um ein ADS zu diagnostizieren.
Durch eine medikamentöse Therapie und eine
verhaltenstherapeutische Behandlung können diese Symptome gemindert werden.
Frau K. ist eine betroffene Mutter und berichtete mir, dass ihr Kind im Mutterleib sehr
unruhig war. Dadurch ist der Start ins Elternsein schon oft mit Sorgen belastet. Diese ständige Unruhe führt bei den Kindern und den
Eltern zu Stresssituationen. Das Kind strahlt
Missempfinden aus und man hat immer das
Gefühl, es ist etwas nicht in Ordnung. Dieses
führt zu Arztbesuchen. Der ärztliche Rat endet aber oft mit den Worten: „Überforderung der Mutter“, oder „seien Sie glücklich,
dass sie ein so aufgewecktes Kind haben.“
Doch damit ist den Betroffenen nicht sehr
geholfen.
28
Familiäres Umfeld
Verwandte und Freunde sind zu Anfang
sehr erfreut über den Zuwachs in der Familie.
Doch durch die ständige Unruhe, die diese
Kinder ausstrahlen, wird man schnell unbeliebt. Die Kinder brauchen dauerhafte Aufsicht. Dadurch, dass sie ständig etwas anstellen oder in Bewegung sind und die Eltern
intervenieren müssen, entsteht der Eindruck,
dass etwas in der Erziehung falsch läuft. Die
Verwandtschaft und die Freunde wenden sich
ab. Die Folge ist eine soziale Isolation der Kinder und deren Eltern.
Berufliches Umfeld
Da Kinder mit ADS ständiger Betreuung bedürfen, ist es in den meisten Fällen nicht möglich, dass beide Elternteile berufstätig sind.
Gesellschaftliches Umfeld
Durch die Hyperaktivität werden die Kinder
oft im Kindergarten von anderen Kindern abgelehnt. Sie reagieren einfach zu impulsiv und
es kommt oft ungewollt zu Streitigkeiten. Dadurch ist eine Integration in der Gruppe
schwierig. Durch das ADS haben die Kinder
auch oftmals Sprachstörungen, wollen oder
können z. B. nicht basteln. Es kommt zu Ver-
Nordlicht
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weigerungen. Die Erzieher sind oft überfordert. Dieses Fehlverhalten wird den Eltern
mitgeteilt und es wird geraten, ärztliche oder
psychotherapeutische Hilfe in Anspruch zu
nehmen. Bei Kindertreffen zu Hause kommt
es meist nicht zu gravierenden Schwierigkeiten, da die Kinder ständig unter Aufsicht sind.
Durch die Impulsivität muss nur das Kinderzimmer manchmal leiden. Die Eltern übernehmen die Integrationsfunktion.
In der Schule werden die Probleme für die
Kinder gravierender. Die Anforderungen werden sehr komplex. Die Kinder müssen über
längere Zeit stillsitzen, sich geistig anstrengen und konzentrieren und müssen ihre eigenen Bedürfnisse zurückdrängen. Dieses bereitet ihnen große Schwierigkeiten. Sie haben eine Reizfilter- und Impulssteuerungsschwäche. Die Folge sind schlechte Leistungen. Die Kinder leiden sehr darunter, ziehen
sich zurück oder werden aggressiv, was zur
Ausgrenzung führt. Die Lehrer sind meist
auch überfordert. Die Eltern werden aufgefordert Sanktionen zu erteilen, da die Kinder
in der Schule sonst nicht tragbar sind. Die
Kinder müssen sich dem Schulalltag anpassen, sonst bleiben sie Außenseiter. In dieser Situation wäre eine Motivation der Kinder von
Seiten der Lehrer sehr wichtig, aber nicht die
Ausgrenzung, die angedroht wird. Durch gute
Motivation von Seiten der Lehrer und bei
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11:23 Uhr
großem Eigeninteresse klappt eine Integration in die Schulgemeinschaft fächerbezogen
oftmals sehr gut. Eltern, deren Kinder ein ADS
haben brauchen Kontakt zu anderen Betroffenen, um neue Wege zu finden, Informationen auszutauschen und Gespräche zu
führen, damit auch sie selbstsicher auftreten
können und sich nicht immer Vorwürfe machen, dass sie an dem so genannten Fehlverhalten ihrer Kinder schuld sind. Diese Kontakte können gut in einer Selbsthilfegruppe
(SHG) geknüpft werden.
Arzt-/ Patientenverhältnis
Es dauert oft lange einen Kinderarzt zu finden, der ein ADS diagnostiziert. Bei der ADSTestung gibt es lange Wartezeiten. Frau K.
hat meist schlechte Erfahrungen gemacht.
Die Eltern werden oft als inkompetent dargestellt, was wiederum zu Schuldgefühlen bei
ihnen führt. Eine Motivation der Eltern von
Seiten der Ärzte und Therapeuten ist daher
sehr wichtig. Frau K. fand dann doch noch
einen Arzt, der große Initiative zeigte. Er riet
ihr und half, eine regionale Selbsthilfegruppe
zu gründen.
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Behörden
Erziehungsberatungsstellen, die von Eltern
meist schon aufgesucht werden, bevor die Diagnose ADS bei ihrem Kind gestellt wird, können auch nur teilweise bei Problemen helfen.
Es fehlt oft die fachliche Kompetenz. Bei Behörden stößt man meist auf Ablehnung. Frau K.
suchte unter anderem beim Jugendamt Hilfe.
Ihr Kind hatte starke Probleme in der Schule.
Das Jugendamt war anfangs nicht sehr kooperativ. Nur durch starkes Eigenengagement
bekam sie aber dann doch noch einen Schulbegleiter für ihren Sohn, was sehr selten ist.
Dieser fungiert als Coach. Er übernimmt die
Anleitung des Kindes bzw. des Jugendlichen
während der Schulzeit, hilft bei Fragen des
Schulalltags und weist ihm auf, wie er sich situationsangepasst verhält. Das ist ein schwieriger Lernprozess für die Kinder.
bach. Die Gruppe in Norderstedt ist zu erreichen unter der Internetadresse www.ads-norderstedt.de und der E-Mail-Adresse [email protected].
Die Gruppe führt Informationsveranstaltungen u. a. an Schulen durch und hat gute
Kontakte zu Ärzten, die ihnen mit Rat und
Tat zur Seite stehen.
Die Selbsthilfegruppe hat auf Frau K. positive Auswirkung. Sie ist selbstbewusster geworden und hat Erfahrungen gesammelt, die
sie zu Hause im Umgang mit ihren Kindern
umsetzen kann.
In der Gruppe besteht ein guter Erfahrungsund Informationsaustausch. Meist sind nur
betroffene Eltern in der Selbsthilfegruppe. Die
Kinder mit ADS wollen keine Sonderrolle spielen und gehen nicht gerne in eine SHG, weil
sie sich dadurch stigmatisiert fühlen.
Sonstiges
Struktur der Selbsthilfegruppe
Die Selbsthilfegruppe ADS in Norderstedt ist
öffentlich und freut sich über Zuwachs betroffener und nicht betroffener Personen. Sie
gehört zu dem Dachverband ADS e. V. Ebers-
Eine fachliche Weiterbildung findet durch
Gruppenleiterseminare und über den Dachverband statt. Finanzielle Unterstützung gibt
es durch die Krankenkassen.
Sabine Hardekopf, KVSH
ANZEIGE
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Patientenverbände
„Der Rollstuhl ist bei
Quelle sehr viel billiger“
KVSH und Patientenvertreter fordern Ombudsmann, Rücknahme der
jetzigen Härtefallregelung und Stimmrecht im Bundesausschuss.
assenärztliche Vereinigung SchleswigHolstein und Patientenvertreter forderten in einer gemeinsamen Entschließung die Einrichtung eines unabhängigen Ombudsmannes zwischen Kassen und
Patienten, die Rücknahme der jetzigen Härtefallregelung bei Zuzahlungen und das
Stimmrecht für Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss. Insgesamt waren über 60 Patientenvertreter aus 31 Patientenverbänden und Selbsthilfegruppen der
Einladung der KVSH gefolgt. „Die sehr gute
Resonanz unserer Veranstaltung zeigt, dass
das Gesundheitsmodernisierungsgesetz viele
unsoziale Ansätze zeigt und zu einer tiefen
Verunsicherung der Patienten geführt hat.
Wir unterstützen deshalb ihre Forderung nach
einem Ombudsmann, der zwischen Patienten und Krankenkassen vermittelt“, erklärte
der KVSH-Vorsitzende Dr. Klaus Bittmann
nach der Sitzung.
Fotos: Wilder
K
Kein Platz blieb leer: Über 30 Patientenverbände und Selbsthilfegruppen
folgten der Einladung der KVSH nach Bad Segeberg
nem Taschengeld verbessert. Die chaotische
und für viele Betroffene unwürdige Situation,
die Anfang dieses Jahres die Schlagzeilen bestimmte, darf sich nicht wiederholen.“ Bittmann unterstützte die Forderung der Patientenvertreter nach einem qualifizierten Stimmrecht im Gemeinsamen Bundesausschuss von
Ärzten und Krankenkassen. „Wir fordern ein
Stimmrecht für die Betroffenen in diesem Gremium und die KVSH wird versuchen, diesen
Anspruch mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln durchzusetzen“, so Bittmann.
therapie fallen fast immer ersatzlos weg. Das
ist völlig widersinnig“, kritisierte Dr. Peter
Brauer von der Landesvereinigung Polio
Schleswig-Holstein. „Wir kosten im Nachhinein mehr.“ Für viele Patienten ist zudem die
Bewilligungspraxis vieler Krankenkassen einfach unverständlich. „Warum bezahlt die
Krankenkasse einen teuren Rollstuhl aus dem
Sanitätshaus, wenn das gleiche Modell bei
Quelle viel billiger ist“, bemerkte Jens Brandstädter von den Schädel-Hirn-Patienten in
Not aus Mölln.
Jakob Wilder, KVSH
Bildung einer Patienten-AG
Stellte sich den Fragen: KVSH-Hauptgeschäftsführer Dr. Bodo Kosanke
Rücknahme der Härtefallregelung
Im Einvernehmen mit den Patientenvertretern forderte Bittmann außerdem eine
Rücknahme der jetzigen Härtefallregelung
spätestens bis zum 01.01.2005, verbunden
mit Befreiungsregeln und der Vermeidung
von unnötigen Neuanträgen. „Wir fordern
eine sozial ausgewogene Regelung, die die
Situation von Obdachlosen, Suchtkranken,
Armen und Pflegeheimbewohnern mit klei-
30
Als ersten Schritt zur Umsetzung der gemeinsamen Vorhaben bestimmten die Teilnehmer die Bildung einer Arbeitsgruppe aus
Sprechern der Patientengruppen, KV-Vorstand und KV-Geschäftsführung. „Wir müssen schlagkräftiger werden und in Zukunft
mit einer Stimme sprechen. Ansonsten sind
wir von der Politik zu leicht auseinander zu
dividieren“, erklärte Günther Schulz vom Bundesverband der Organtransplantierten (BDO).
Die vorangegangene Diskussion hatte ergeben, dass sich die Versorgungslandschaft aus
Sicht der Patientenvertreter nach einem halben Jahr Reform verschlechtert hat. „Besonders die neuen Heilmittelrichtlinien sind eine
Katastrophe. Krankengymnastik und Ergo-
Nordlicht
AKTUELL
6 | 2004
Arzt und Betroffener: Dr. Peter Brauer
von der LV Polio SH.
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KV intern: Kolumne
SERIE: Selbsthilfegruppen
in Schleswig-Holstein
Dr. Michael Drews
Wie ich
es sehe ...
Über die Kompetenz unserer KBV-Spitzenfunktionäre, die nach über einem halben Jahrzehnt des Herumbastelns am neuen
EBM 2000 plus in diesem Jahr kurz vor dessen Einführung feststellten, dass dieser –
huups, welche Überraschung – wohl so wie
geplant und angedacht doch nicht funktionieren kann, will ich mich jeglichen Kommentars enthalten. Diese neue Gebührenordnung wird nun also doch gegen jegliche
Regeln der Vernunft, der Mathematik und
des gesunden Menschenverstandes aus politischen und taktischen Erwägungen heraus zum 01.01.2005 eingeführt (besser:
durchgepeitscht). Da ein neues Verteilungsdesaster und Honorargeschiebe unter
den einzelnen Fachgruppen fast zwangs-
Vorgaben eines staatlich diktierten Nullrundendiktats bei einem ständig steigenden Medizinbedarf mit immer verfeinerterer Diagnostik und Therapie ist die Quadratur des
Kreises, die ganz zwangsläufig ein neues Honorarverteilungsdesaster innerhalb der einzelnen Fachrichtungen hervorbringen muss.
Was um alles in der Welt sprach denn in
dieser Situation dagegen, den jetzt gültigen
EBM mit all seinen ohnehin schon bestehenden Ungerechtigkeiten und Widrigkeiten so lange bestehen zu lassen, bis dann
im Jahre 2007 (oder sonst wann) das neue
Honorarsystem kommt, welches angeblich
das Morbiditätsrisiko wieder auf die Krankenkassen verlagern soll? Ach ja, richtig, es
gibt ja einen Gesetzespassus, dass dieser
EBM 2000 plus Der Schwachsinn wird Realität und Methode!
läufig vorprogrammiert ist, muss der böse
Verdacht aufkommen, dass KBV wohl doch
die Abkürzung für K(ein) B(isschen)
(Sach-)V(erstand) sein muss.
Dabei ist die Honorar-Problematik eigentlich völlig simpel. Wenn man etwa der technischen Medizin einen betriebswirtschaftlich
nötigen und sinnvollen Punktwert von 5,1
Cent für ihre Leistungen zuerkennt, bleiben
bei einem festgelegten und festgefrorenen
Gesamthonorar für die übrigen Fachgruppen Punktwerte übrig, welche die ärztliche
Tätigkeit in allen übrigen Fachrichtungen zum
reinen Hobby machen, in das man zwar Zeit,
Mühe und Engagement investiert, von dem
man aber nun einmal wie bei allen Hobbies
nicht leben oder überleben kann.
Wenn man jedoch im Umkehrverfahren
der sprechenden Medizin ein adäquates Honorar zugesteht, können die Kollegen aus
den technischen Disziplinen ihre Geräte lieber gleich verschrotten. Diese simple Finanzmisere ist nur durch Mengenbegrenzung, Rationierung, Mauscheleien, Verschleierungs- und Vertuschungsstrategien
zu lösen. Um es für die einfacher strukturierten KBV-Fürsten noch einmal ganz deutlich zu formulieren: Ein EBM 2000 plus unter den augenblicklichen honorarpolitischen
EBM 2000 plus und eine Richtgrößenregelung umgehend kommen müssen, da ansonsten die Politik die ganze Honorarverteilungsmisere in die Hände nehmen will. Ja,
und, liebe KBV-Fürsten – warum lassen wir
nicht Frau Schmidt den Honorar-Staatskommissar einsetzen, der die Honorarverteilung übernimmt. Dann hat die Politik eben
den Schwarzen Peter der Rationierung und
kann sich bei der offensichtlichen Verteilung
des Mangels an der Quadratur des Kreises
versuchen. Ein Honorar-Staatskommissar
wäre sicher begeistert, diese Aufgabe aufgedrückt zu bekommen.
Die stille Hoffnung vieler Kolleginnen und
Kollegen, dass dieser Kelch des neuen EBM
plus mit all seinen Widrigkeiten und Verteilungskämpfen an der ohnehin gebeutelten
Vertragsärzteschaft vorbeigehen könnte, ist
nun also endgültig zerplatzt und ein neues
Honorardesaster kommt ab 2005 auf uns
zu, das allein die KBV mit Unterstützung diverser KVen zu verantworten hat. Die 67.(!!)
Fassung des EBM plus mit seiner 32.(!!) Änderung der Mengenbegrenzung wird bittere Realität zum 01.01.2005. Die Frage
nach Sachverstand und Kompetenz unserer Führungselite bei der KBV steht drängender denn je zuvor im Raum...
Nordlicht
AKTUELL
6 | 2004
Deutsche Gesellschaft
für Muskelkranke e.V.
Die Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke
e. V. ist die größte Selbsthilfeorganisation für
Muskelkranke und deren Angehörige in
Deutschland. Bundesweit hat der Verband
über 7.000 Mitglieder, in der Landesgruppe
Schleswig-Holstein sind es zur Zeit 230 Mitglieder. Die Leiterin der Landesgruppe Erika
Bade betont, dass „die Gesundheitsreform
massive Verteuerungen für Muskelkranke mit
sich gebracht hat“. Sie erklärt, dass Menschen mit neuromuskulären Erkrankungen
immer auf physiotherapeutische Behandlung
angewiesen sind. Nur regelmäßige, d. h. mindestens zweimal wöchentlich durchgeführte
Physiotherapie könne einem schnellen Verlust wichtiger Funktionen vorbeugen. Sie kritisiert, dass die am 01.07.2004 in Kraft getretene Heilmittelrichtlinie zu massiven Einschränkungen dieser medizinisch notwendigen Therapie führte. „Die gravierende Reduzierung dieser Leistungen führt bei den Betroffenen zu teilweise existenziellen Bedrohungen.“
Die Landesgruppe Schleswig-Holstein versucht auf vielfältige Weise zu helfen. Seit
1979 bietet Bade für die DGM in Lübeck den
„Klönschnack“ an – einen Erfahrungsaustausch ohne fachliche Begleitung. Dazu kommen dann noch Einzelberatung sowie Hausund Klinikbesuche. „Eine Einzelberatung ist
sehr wichtig, denn die über 650 bekannten
Varianten von Muskelerkrankungen machen
das Problem sehr vielschichtig“, so Bade. Ihr
liegt dabei besonders die Betreuung muskelkranker Kinder am Herzen.
Kontakt:
Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke
Landesgruppe Schleswig-Holstein
Erika Bade
Stiller Winkel 3
23562 Lübeck
Tel.: 0451 - 50 30 34
Fax: 0451 - 50 35 26
www.dgm.org
Jakob Wilder, KVSH
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Buchtipps
Von Fall zu Fall …
Kopfschmerzen
Sei es die Patientin, die Aspirin wegen der
möglichen Nebenwirkungen total empört ablehnt oder der Arzt, der auch die Aufgabe
des „Ehe-Doktors“ übernommen hat - pointiert und ein wenig überspitzt bringt Helmut
Pillau auf den Punkt, was im Praxisalltag gar
nicht so selten vorkommt. Der Medizinbetrieb im Allgemeinen und das Gesundheitssystem im Besonderen oder auch die klein(lich)en Dinge, die das Leben des Arztes
schwer, zuweilen aber auch liebenswert machen, haben es dem habilitierten Allgemeinmediziner angetan. Mit Humor und Augenzwinkern, zuweilen auch durchaus bitter-sarkastisch nimmt er aufs Korn, was ihn und
nicht nur ihn wirklich stört.
Jahrelang hat Prof. Pillau in der von ihm
mitverantworteten Zeitschrift für Allgemeinmedizin und anderen Fachblättern aus seiner
Meinung kein Hehl gemacht - in Kommentaren und auch gern gelesenen Glossen. Die
besten und am meisten satirischen Kurztexte
sind in dem Bändchen „Von Fall zu Fall …“
abgedruckt. Und obwohl sie vor einiger Zeit an
anderer Stelle abgedruckt waren, haben sie
an Aktualität keineswegs verloren. Oder sind
Der leichte „alltägliche“ Kopfschmerz bei
Wetterfühligkeit oder Infekten ist nur selten
Gegenstand einer Untersuchung in der Allgemeinpraxis, und zwar nicht nur wegen der
neuen Praxisgebühr. Zumeist probieren Patienten Großmutters Hausrezepte aus oder
greifen zu einem leichten Schmerzmittel.
Wenn der Schmerz jedoch nicht nachlässt,
ständig wiederkommt oder gar unerträglich
wird, geht es nicht mehr ohne ärztliche Behandlung. Doch trotz der weiten Verbreitung
der Symptome ist die Diagnose nicht immer
einfach. Es gibt daher heute mehrere Modelle, die die Erkrankungen aus medizinischpsychologischer Sicht treffend beschreiben.
In ihrem 116 Seiten starken Band „Kopfschmerzen“ beschreiben die Gesundheitspsychologen Prof. Dr. Claus Bischoff und Prof.
Dr. Harald C. Traue Störungsbilder und behandeln ausführlich vor allem die Differenzialdiagnose von Migräne, Spannungskopfschmerz und Kopfschmerzen bei Medikamentenübergebrauch. Die jeweils gängigsten
Erklärungsmodelle sind neben der Beschreibung in den entsprechenden Abschnitten
noch einmal als farbige Karten eingelegt und
Kursbuch Ultraschall
Herausgeber Dr. Günter Schmidt und der
Thieme-Verlag präsentieren in der vierten Auflage das überarbeitete „Kursbuch Ultraschall“,
in dem auch ungeübte junge Ärzte einen wertvollen Begleiter bei den ersten Schritten zu
den sonographischen Untersuchungstechniken nach Richtlinien der DEGUM und der KBV
finden werden. Entsprechend den einschlägigen Seminaren ist auch das Buch in drei Kurse
unterteilt: Grundkurs samt Einführung in den
gesamten Themenkreis, Fortgeschrittenenund Aufbaukurs, Abschlusskurs, bei dem auch
erfahrene Mediziner noch die eine oder andere Feinheit entdecken können.
Das Kapitel zur Sonographie des GI-Traktes
und zur Farbduplexsonographie wurde stark erweitert. Neu aufgenommen wurde ein Abschnitt
zur Kontrastmittelsonographie. Ein Highlight ist
Pillau, Helmut:
Von Fall zu Fall …
Glossen aus dem
medizinischen Alltag,
Darmstadt 2004,
Steinkopff Verlag,
117 Seiten,
Preis: 9,95 Euro.
die Kommunikationsprobleme zwischen Arzt
und Patient oder die Diskrepanz zwischen
Wissenschaft und Alltagsmedizin heute nicht
genau so relevant wie vor ein paar Jahren?
Um es klar zu sagen: Auch die Ärzte werden in seinen „medizynisch“-kritischen Betrachtungen nicht verschont. Doch stets bleibt
da der kleine Schalk, der die ehrliche Kritik
erträglicher macht – zumal sie aus den eigenen Reihen kommt. Unter diesem Aspekt lohnt
sich ein Blick in das Buch, das man mit gutem
Gewissen auch als Urlaubslektüre empfehlen
könnte, wenn die Themen nicht doch einen
allzu ernsten Hintergrund hätten. Schließlich
möchte jeder im Urlaub dem Alltag entfliehen
und nicht reflektieren, was alles in Schieflage
geraten ist – oder? Indessen sind die Texte, die
völlig unabhängig voneinander gelesen werden
können, so kurz, dass es auch in der knapp
bemessenen Freizeit möglich ist, das eine oder
andere Kapitelchen durchzuschmökern, schon
um nicht alles immer allzu ernst nehmen zu
müssen. Denn: Wie heißt es doch so schön?
Humor ist, wenn man trotzdem lacht …
32
Schmidt, Günter (Hrsg.):
Kursbuch Ultraschall.
Nach den Richtlinien
der DEGUM und der
KBV, 4. Aufl., Stuttgart,
New York 2004, Thieme
Verlag,
400 Seiten,
Preis: 79,95 Euro.
die beigefügte CD-Rom mit knapp 50 Videoclips, unterteilt nach Gefäße, Schilddrüse, Leber, Pankreas, Darm und Niere. Zu sehen sind
bewegte Ultraschallbilder von erkrankten Organen. Diagnosen und Befunde helfen auch
ungeübten Betrachtern, sich zurecht zu finden.
Im 378 Seiten starken Band wurde mit Bildern nicht gegeizt – bei modernen Büchern
über bildgebende Verfahren ist dies jedoch
angemessen, da nun einmal jede Fotografie
mehr zeigt, als in bloßen Worten erklärt werden kann. Neu und durchaus beeindruckend
sind hingegen die Bilder zur farbkodierten
Dopplersonographie, die die Illustrationen zu
den stark überarbeiteten Kapiteln darstellen.
Wer das Buch als Nachschlagewerk verwenden möchte, findet im ausführlichen
Sachverzeichnis wertvolle Hilfe. Schnell lassen sich so die einer Krankheit entsprechenden Abbildungen samt Erklärungen finden.
Insofern ist das Kursbuch sowohl für Anfänger in Sachen Ultraschall, als auch für Ärzte,
die sich zu Hause auf diesem Gebiet weiterbilden möchten, eine hervorragende Hilfe.
Nordlicht
AKTUELL
6 | 2004
Bischoff, Claus;
Traue, Harald C.:
Kopfschmerzen,
Göttingen, Bern,
Toronto, Seattle,
Hogrefe Verlag
(Fortschritte der
Psychotherapie
Band 22), 116 Seiten,
Preis: 19,95 Euro.
somit auch für Patienten gut darstellbar.
Nach Beschreibung der Störungsbilder und
Theorien widmen die Autoren ein Kapitel den
diagnostischen Verfahren und Dokumentationshilfen, von der üblichen Anamnese bis zu
unspezifisch psychometrischen Verfahren. Breiten Raum wird der Behandlung von Kopfschmerzen eingeräumt, wobei verhaltensmedizinische Maßnahmen beziehungsweise psychotherapeutische Ansätze in den Vordergrund gerückt werden, ohne die medikamentöse Therapie aus den Augen zu verlieren. Bischoff und Traue sehen in Entspannungsverfahren und Biofeedbacktherapie bei
Kopfschmerzen die „Behandlungsform der ersten Wahl“, da ihre Wirksamkeit durch Studien
abgesichert und schädliche Nebenwirkungen
nicht bekannt seien. Im Anhang sind neben
einem Kapitel über Kopfschmerzen im Internet einige kopierbare Befundbögen und die
Vorlage für ein Schmerztagebuch zu finden.
Die Autoren beleuchten vor allem die psychische Komponente des Kopfschmerzes, ohne
die somatischen Aspekte zu verleugnen.
Tipps
EDV-Tipp
TV-guide
montags
17.03 Uhr Betroffene und Experten diskutieren ein medizinisches Thema. Filmeinspielungen aus Kliniken und
bis
Operationssälen erklären Zusammenhänge. „GePraxis – das donnerstags
sundheit extra“ stellt Verfahren und Tendenzen in
Gesundheitsder medizinischen Praxis vor.
magazin
ZDF
N3
Dienstag,
13.07.
Visite
Dienstag,
20.07.
Dienstag,
27.07.
Dienstag,
03.08.
20.15 Uhr • Cannabis - Eine Pflanze gegen den Schmerz?
• Schmerzen nach OP - Verdrängte Kunstfehler
• Fischöl gegen Herzinfarkt (Omega3-Fettsäuren)
• Neurodermitis - Hoffnung auf neue Therapie
• Hightech im Wäscheschrank - Neue Textilien aufgerüstet gegen Mief und Bakterien
• Venenmittel aus der Natur
• Schwindel, Schwäche, Kreislaufstörung - Wenn das
Gleichgewicht versagt
• Hausnotruf für Senioren
• Lästiger Haarwuchs - Welche Mittel lösen das Problem?
20.15 Uhr • Ständig tränende Augen - Neue OP-Methode
schafft Linderung
• Vergrößerte Prostata - harmlos oder gefährlich?
Fortschritte in der Therapie
• Shiatsu: Mit sanftem Druck den Körper fit machen
• Herzschwäche: Neues Therapiekonzept - Ausweg
vor der Transplantation?
• Saure Attacken: Gestörter Schlaf und Hustenreiz Sodbrennen und seine Folgen
• Wenn die Stimme versagt - mehr als eine harmlose Heiserkeit
• Haus-Apotheke aus der Natur
• Voll im Trend: Wellness - Mit Gefühl gegen den
Alltagsstress
20.15 Uhr • Clevere Nahrung - Futtern für’s Gehirn
• Schwanger: Werdende Mütter im Vorsorgestress
• Gallensteine
• Stalking-Opfer: Die Angst vor dem Verfolger
• Nierenkrank - unabhängiger durch Heimdialyse
• Heißer Tipp: Mit Kälte heilen
20.15 Uhr • Gefäßfeind Cholesterin - Neue Waffen im Kampf
gegen den Gesundheitskiller (Statine)
• Sanfter Druck mit starker Wirkung? Die Cranio Sacral - Therapie
• Heilende Kontaktlinse - Neue Hilfe für kranke Augen
• Riechen und Schmecken - Wenn wichtige Sinne
versagen
• Frühchen: Zu früh geboren - ein schwerer Start ins
Leben
• Ringelblume - sanft heilende Blüten Therapie im
Grünen
• Ein Klanggarten für die Seele
S U C H E
–
Diese
B I E T E
Anze
Biete ab Herbst für 12 Monate WB-Stelle Psychotherapeutische Medizin
in Ahrensburg: Fax 04102 47 10 02
Hätten Sie’s gewusst?
Rezeptfreie Arzneimittel
Die Polizei SH, der Bundesgrenzschutz und das Bundesamt für den Zivildienst übernehmen bis auf Weiteres auch die Kosten für rezeptfreie Arzneimittel.
D. h. bei diesen Kostenträgern können Sie weiterhin diese Medikamente auf Kassenrezept verschreiben. Zu berücksichtigen ist, dass Polizei- und Grenzschutzbeamte
bei der Verordnung von Arzneimitteln zuzahlungspflichtig sind.
Bärbel Thum, KVSH
Nordlicht
AKTUELL
6 | 2004
igen
Praxis-EDV und
Datenschutz
Immer öfter erreichen uns Anfragen von
bestehenden oder auch neuen EDV-abrechnenden Praxen, was unter Verwendung
eines Abrechnungssystems im Bezug zum
Datenschutz zu berücksichtigen ist.
Da es keine gesetzlichen Vorschriften gibt,
wird dieser Themenkomplex über die Anlage 1 der Anwendungsrichtlinie KVDT geregelt. Die dort aufgeführten „Empfehlungen“ sollen der Arztpraxis helfen, einen Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht und
den Vorschriften zum Datenschutz auszuschließen.
1. Die Wartung und Funktionsüberprüfung
durch Dritte vor Ort darf grundsätzlich
nur mit Testdaten erfolgen.
2. Bei einem vollständigen Systemstillstand
(Hardwaredefekt / z. B. Festplatte), durch
den der Einblick Dritter in Patientendaten
nicht ausgeschlossen werden kann, ist
diese Person zu beaufsichtigen und als
berufsmäßig tätige Gehilfin schriftlich auf
Verschwiegenheit zu verpflichten. Arbeitsgänge, Datenzugriffe sowie der Name
der Wartungsperson sind zu protokollieren.
3. Die Fernwartung von Praxissystemen über
die Telefonleitung ist unzulässig, wenn
nicht vom Systemhaus nachvollziehbar
dargelegt wird, dass patientenbezogene
Daten nicht eingesehen werden können.
4. Datenträger für befugte Dritte sowie eigene Datensicherungen des Systems, sind
unter Verschluss und wenn möglich chiffriert / kodiert aufzubewahren.
5. Auszumusternde Datenträger (Festplatten, Sicherungsbänder, Disketten) müssen unter Aufsicht des Arztes durch Neuformatierung oder physikalischer Zerstörung unbrauchbar gemacht werden.
6. Der Weg ins Internet sollte physikalisch
getrennt vom Praxisverwaltungssystem
erfolgen.
Der Arzt sollte in jedem Fall beim Abschluss von Serviceverträgen auf die Einhaltung der genannten Empfehlungen achten.
Weitere Fragen zu diesem Thema können Sie wie immer gerne an unsere EDVBeratung richten Tel. 04551/883-286 o. 307
Thomas Stefaniw/Timo Rickers,
KVSH
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Termine
KVSH Bad Segeberg, Bismarckallee 1-6
11. August
15. s.t. - 20.00 h
Klinik für Gynäkologie und
Geburtshilfe des Universitätsklinikums Kiel, Hörsaal 1. Etage,
Michaelisstraße 16, 24105 Kiel
Seminar für die in der Praxis mit der Durchführung von
Mammographien betrauten MTRA’s
„Mammographie“ Einstelltechnik - Europäische Richtlinien Info: Mareike Ralf
Tel.: 04551 - 883 332
- Bildqualität - Artefakte
14. - 15. August
13. - 14. November
Moderatorenseminare
Info: Regina Steffen, Kathrin Zander
Tel.: 04551 - 883 292, 883 382
Fax: 04551 - 883 374
18. + 25. August
14. s.t. - 18.00 h
Vorstandssaal im VG I der KVSH
Seminar für Arzthelferinnen:
„Telefontraining“ - Basisschulung
Info: Mareike Ralf
Tel.: 04551 - 883 332
Fax: 04551 - 883 374
13. - 17. September
Wahl der Abgeordneten
Fax: 04551 - 883 374
20. Oktober
16.00 h
Hotel Vitalia, Bad Segeberg
03. November
16.00 h
Musik- und Kongresshalle, Lübeck
17. November
15.30 h
Irene-Thordsen-Kongresshalle,
Husum
24. November
16.00 h
Schloss, Kiel
Info: Robert Quentin
Tel.: 04551 - 883 381
04551 - 883 356
04551 - 883 475
Fax: 04551 - 883 396
EBM-Schulung
Die KVSH wird bei entsprechendem Bedarf weitere Termine
anbieten und Sie rechtzeitig informieren.
Sind auf regionaler Ebene (Kreisstellen oder Berufsverbände)
weitere Veranstaltungen geplant, wird die KVSH unterstützend
tätig werden.
01. Dezember
16.00 h
Nordmarkhalle Rendsburg,
Arsenalstraße, Rendsburg
Kreisstellen
25. August
14.30 - 16.00 h
Fortbildungsveranstaltung:
„Ärztliches Qualitätsmanagement in der Praxis“ –
Unsinnige Bürokratie oder hilfreiche Methode?
Kreisstellenversammlung mit Kandidatenvorstellung
Interdisziplinärer Qualitätszirkel
16.15 - 17.45 h
18.00 - 19.30 h
Hotel Osterkrug, Husum
Info: Ralf Büchner
Tel.: 04668/211
Fax: 04668/212
Ärztegenossenschaft
18. August
18.00 h
Kulturzentrum Rendsburg,
Arsenalstraße, Rendsburg
25. August
15.00 h
Restaurant der Holstenhalle,
Neumünster
Infoveranstaltung zum
Kostenerstattungsmodell „GKV Plus“
Info: Anja Pagels
Tel.: 04551 99 99 0
Fax: 04551 99 99 19
Schleswig-Holstein
14. August
10.00 - 16.00 h
Asklepios Nordseeklinik
Westerland
Berufsdermatologisches Kolloquium
Info: Dr. Stephanie Denzer-Fürst
Tel.: 0431 - 67 20 88
Fax: 0431 - 634 - 50
04. + 05. November
16.30 h
Bildungszentrum für Berufe im
Gesundheitswesen, WKK Heide
Moderne intravenöse Anästhesie
Grundlagen - Dosierungsstrategien - postoperative
Schmerztherapie
Ökonomie - klinische Umsetzung im OP
Info: Bildungszentrum für
Berufe im Gesundheitswesen
Angelika Nicol
Tel.: 0481 785 - 29 00
Fax: 0481 785 - 29 09
18. - 20. November
Universitätsklinikum
Kurs für Mikrovaskulären Gewebetransfer im HNO-Bereich Info: Petra Schuhr
- praktische Übungen der Mikrogefäßnaht
Tel.: 0451 500 - 20 22
und der Nervennaht
Fax: 0451 500 - 41 92
- praktische Übungen der Transplantatentnahme
25. - 27. November
Carl-Oelemann-Schule,
Bad Nauheim
Onkologische Fortbildung für Arzthelfer/innen
Info: Frau Ahlborn
Tel.: 06032 782 - 100
Fax: 06032 782 - 180
Für Termine, die nicht von der KVSH sind, übernehmen wir keine Gewähr.
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Telefon
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Bismarckallee 1 - 6 · 23795 Bad Segeberg · Hauptanschluss: 04551 / 883-0 · Fax: 04551 / 883-209
Vorsitzender
Dr. Klaus Bittmann
217/486
Stellv. Vorsitzender
Dr. Hans-H. Köhler
217/486
Hauptgeschäftsführer
Dr. Bodo Kosanke
218/355
Stellv. Hauptgeschäftsführer
Dr. Ralph Ennenbach
218/355
Abrechnung – Leiter
Peter Tietgen
(Fax: -322)
267/388
Abrechnungs-Hotline
388
Amb- Operieren
Aenne Villwock
369
Arthroskopie (QS)
Aenne Villwock / Kestin Hennig
369/445
Arznei - Verträge und Beratung
Dr. Marion Packenius
351
Arznei - Verträge und Beratung
Thomas Frohberg
304
Arztregister
Katja Fiehn / Anja Reimer / Dorit Scheske
254
Assistenz-Genehmigung
Petra Fitzner / Brigitte Gottwald
384/255
Asthma-Schulung
Melanie Krille
321
Qualitätssicherungskomm.-Drogensubst.Astrid Patscha
(Fax: -392)
340
Betriebswirtschaftliche Beratung
Marion Grosse
343/383
Chirotherapie (Genehmigung)
Helga Hartz
453
Dialyse-Kommission/LDL; QS
Marion Rampoldt
444
Diabetes-Kommission (QS)
Aenne Villwock
369
Diabetes-DMP und Vereinbarung
Helga Hartz / Caroline Polonji / Marion Rampoldt
453 /280/444
EDV in der Arztpraxis
Timo Rickers
286
ESWL
Marion Rampoldt
444
Finanzbuchhaltung
Erich Neugebauer / Erhard Stadie
241/237
Formularausgabe
Sylvia Warzecha
250
Fortbildung f. Ärzte / Arzthelferinnen Mareike Ralf
332
Herzschrittmacherkontrollen
Andrea Schless
453
Honorar (Vereinbarung) - Leiter
Karl-Heinz Buthmann
208
Honorarverteilungsmaßstab
Ekkehard Becker / Karl-Heinz Buthmann
229/208
Invasive Kardiologie
Helga Hartz
453
Kernspintomographie-Komm./Genehm.Andrea Schless
459
Koloskopie-Kommission
Melanie Krille
321
Krankengeldzahlungen
Doris Eppel
220
Kurarztvertrag
Evelyn Kreker
346
Laborleistung (O III) Kommission
Marion Rampoldt
444
Langzeit-EKG (Genehmigung)
Andrea Schless
453
Mammographie
Angelika Masuch
458
Niederlassung / Zulassung
Susanne Bach-Nagel / Bianca Hartz / Evelyn Kreker
378/303/346
Niederlassungsberatung
Manfred Diehl / Evelyn Kreker / Susanne Bach-Nagel
255/346/378
NORDLICHT AKTUELL
Hildegard Laitenberger
(Fax: -396)
356
Öffentlichkeitsarbeit, Presseinformationen Robert Quentin
(Fax: -396)
381
Onkologie-Kommission
Aenne Villwock
369
Otoakustische Emissionen
Andrea Schless
453
Personalabteilung
Monique Müller / Anke Tonn / Anke Siemers (Fax: -451)
275/295
Phys-Med. Leistungen (Genehmig.)
Helga Hartz
453
Plausibilitätsausschuss
Ulrike Moszeik
336
Psychotherapie
Melanie Krille
321
Qualitätssicherung – Leiter
Dietrich Bartz
(Fax: -374)
266/262
Qualitätszirkel
Regina Steffen / Kathrin Zander
(Fax: -374)
292/382
Quamadi
Kathrin Zander / Dietrich Bartz
382/266
Radiologie-Kommission
Dietrich Bartz / Monika Vogt / Anja Lange
266/366/360
Rechtsabteilung – Leiter - Justitiar
Klaus-Henning Sterzik
230/251
Rechtsabteilung
Maria Behrenbeck/Dagmar Hergert-Lüder/Tom-Christian Brümmer 251/265/474
Röntgen (Anträge)
Monika Vogt
366
Röntgen Ärztl. Stelle
Dietrich Bartz / Angelika Rott
266/386
Röntgen (Qualitätssicherung)
Anja Lange
360
Rückforderungen der Kostenträger
Heinz Szardenings
323
Schlafapnoe
Marion Rampoldt
444
Schmerztherapie
Monika Vogt
366
Sonographie-Kommission
Christina Bernhardt / Susanne Paap
485/228
Sozialpsychiatrie-Vereinbarung
Melanie Krille
321
Sprechstundenbedarf/Arznei
Heidi Dabelstein
353
Struktur der Versorgung
Ekkehard Becker
(Fax: -488)
331
Teilzahlungen
Brunhild Böttcher / Dirk Ludwig
231/233
Umweltmedizin / Umweltausschuss
Marion Rampoldt
444
Verträge (Sonstige)
Martin Maisch
244
Widersprüche (Rechtsabt.)
Gudrun Molitor
439
Zulassung – Leiter
Manfred Diehl
(Fax: -276)
255/358
Zytologie (Kommission)
Marion Rampoldt
444
Nordlicht
AKTUELL
6 | 2004
Impressum
NORDLICHT AKTUELL
Offizielles Mitteilungsblatt der
Kassenärztlichen Vereinigung
Schleswig-Holstein
Herausgeber
Kassenärztliche Vereinigung
Schleswig-Holstein
Dr. Klaus Bittmann
(Vorsitzender, v.i.S.d.P.)
Redaktion
Robert Quentin (Leitung)
Hildegard Laitenberger
Jakob Wilder
Redaktionsbeirat
Dr. Hans-Herbert Köhler
Dr. Bodo Kosanke
Dr. Ralph Ennenbach
Dr. Michael Drews
Reinhardt Hassenstein
Anschrift
Bismarckallee 1–6
23795 Bad Segeberg
Tel.: 04551 / 883-356
Fax: 04551 / 883-396
http//www.kvsh.de
Email: [email protected]
Grafik
Layout Deluxe Felix Bittmann
Deichstr. 29, c/o Kontor 11
20459 Hamburg
Druck
G+D Grafik + Druck
Rendsburger Landstraße 181,
24113 Kiel
Erscheinungsweise
Die Zeitschrift erscheint zehnmal im Jahr (Redaktionsschluss:
zwei Wochen vor Erscheinungsdatum). Die Zeitschrift
wird von allen Vertragsärzten
und Psychotherapeuten aufgrund ihrer Mitgliedschaft zur
Kassenärztlichen Vereinigung
kostenfrei bezogen.
Zuschriften bitte ausschließlich an die Redaktion.
Namentlich gekennzeichnete
Beiträge und Leserbriefe geben
nicht immer die Meinung des
Herausgebers wieder; sie dienen dem freien Meinungsaustausch. Jede Einsendung behandelt die Redaktion sorgfältig. Die Redaktion behält sich
die Auswahl der Zuschriften sowie deren sinnwahrende Kürzung ausdrücklich vor. Die Zeitschrift, alle Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck nur
mit schriftlichem Einverständnis
des Herausgebers. Wenn aus
Gründen der Lesbarkeit die
männliche Form eines Wortes
genutzt wird („der Arzt“), ist
hiermit selbstverständlich auch
die weibliche Form gemeint
(„die Ärztin“). Die Redaktion
bittet um Verständnis der Leserinnen und Leser.
Preis je Heft: 6 Euro plus Porto
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Noli_06_2004.qxd
09.07.2004
11:23 Uhr
Seite 36
Ihre Ansprechpartner in den Kreisstellen der
Flensburg
Nordfriesland
SchleswigFlensburg
Kiel
Helgoland
Kiel
RendsburgEckernförde
Plön
Dithmarschen
Kreisstelle:
Herzog Friedrich Str. 49,
24103 Kiel,
Tel.: 0431 / 932 22
Fax: 0431 / 971 96 82
Dr. Heiko Giesel, Frauenarzt,
Tel.: 0431 / 931 31
Fax: 0431 / 974 13 22
mail: [email protected]
Flensburg
Kreisstelle: Meisenstr. 16, 24939 Flensburg,
Tel.: 0461 / 42939
Fax: 0461 / 46891
Frau Dr. Ingeborg Kreuz, Prakt. Ärztin,
Tel.: 0461 / 516 01
Fax: 0461 / 58 11 12
mail: [email protected]
Segeberg
Steinburg
Lübeck
Lübeck
Kreisstelle: Parade 5, 23552 Lübeck,
Tel.: 0451 / 722 40
Fax: 0451 / 706 31 79
Dr. Wolfgang Reiter, Chirurg,
Tel.: 0451 / 772 78
Fax: 0451 / 706 878
mail: [email protected]
Ostholstein
Neumünster
Pinneberg
Stormarn
Herzogtum
Lauenburg
Kreis Nordfriesland
Ralf W. Büchner, Allgemeinarzt
Tel.: 04668 / 211
Fax: 04668 / 212
mail: [email protected]
Kreis Ostholstein
Kreis Schleswig-Flensburg
Bernd Thomas, Augenarzt
Tel.: 04362 / 90 04 40
Fax: 04362 / 90 04 41
mail: [email protected]
Dr. Hans-Joachim Commentz, prakt. Arzt,
Tel.: 04621 / 525 44
Fax: 04621 / 515 00
mail: [email protected]
Kreis Pinneberg
Kreis Segeberg
Dr. Michael Renner, Radiologe,
Tel.: 04121 / 48 29 29
Fax: 04121 / 48 29 29
mail: [email protected]
Dr. Dieter Freese, Allgemeinarzt,
Tel.: 04551 / 40 55
Fax: 04551 / 922 05
mail: [email protected]
Dr. Wolf-Günter Riesenkampff,
Allgemeinarzt,
Tel.: 04833 / 4 57 50
Fax: 04833 / 23 11
mail: [email protected]
Kreis Plön
Kreis Steinburg
Dr. Hans-Joachim Wirtz, Chirurg,
Tel.: 04342 / 71 97 97
Fax: 04342 / 71 97 99
mail: [email protected]
Dr. August Palatsik, Allgemeinarzt
Tel.: 04828 / 91 14
Fax: 04828 / 585
mail: [email protected]
Kreis Herzogtum Lauenburg
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Kreis Stormarn
Dr. Monika Schliffke, Allgemeinärztin
Tel.: 04541 / 35 85
Fax: 04541 / 843 91
mail: [email protected]
Dr. Rüdiger von Forstner, Chirurg,
Tel.: 04351 / 422 06
Fax: 04351 / 456 49
mail: [email protected]
Dr. Ernst-Christian Krüger, HNO-Arzt,
Tel.: 04102 / 534 74
Fax: 04102 / 549 67
mail: [email protected]
Neumünster
Dr. Wolfhard Bindeballe, Internist,
Tel.: 04321 / 450 50
Fax: 04321 / 412 30
mail: [email protected]
Kreis Dithmarschen
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