Vereinbarte Schulordnung - Immanuel-Kant
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Vereinbarte Schulordnung - Immanuel-Kant
Immanuel-Kant-Schule - Gymnasium Rüsselsheim Vereinbarte Schulordnung 1. Allgemeines Das Schulleben an der Immanuel-Kant-Schule wird von Lehrerinnen, Lehrern, Schülerinnen, Schülern und Eltern mit dem Ziel gestaltet, dass hier in freundlicher Atmosphäre gearbeitet werden kann. Alle beteiligten Gruppen sollen deshalb offen ihre Vorstellungen austauschen, auf Anregungen, Wünsche und Probleme der anderen eingehen, eigene Haltungen und eigene Standpunkte überdenken und für die Gemeinschaft Kompromisse schließen. Das erfordert von beiden Seiten Entgegenkommen, gegenseitige Achtung Rücksichtnahme und Toleranz. Jeder, der an der Immanuel-Kant-Schule arbeitet, soll sich hier wohl und sicher fühlen können. Das heißt • • • • dass auf jegliche Gewalt als Mittel zur Lösung von Konflikten verzichtet wird; dass Höflichkeit den Ton untereinander bestimmt; dass vereinbarte Regeln nicht willkürlich verletzt werden, auch wenn jeder größtmögliche Freiheiten hat; dass alle mithelfen, die Schule in ordentlichem Zustand zu erhalten. 2. Verhalten vor und während der Unterrichtszeit 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 Die Schülerinnen und Schüler sollen ihren Schulweg so einrichten, dass sie frühestens 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn in der Schule eintreffen, weil vorher keine Aufsicht besteht. Falls ein Lehrer 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht in der Klasse ist, melden sich Klassen- oder Kurssprecher(in) bzw. Stellvertreter(in) im Sekretariat, bei der stellvertretenden Schulleiterin oder im Lehrerzimmer. In den beiden großen Pausen verlassen alle Schüler die Unterrichtsräume, die erste Etage des Hauptgebäudes sowie die Treppenhäuser und begeben sich auf die Schulhöfe. Taschen können im Parterre der Trakte 1 – 4 oder im Foyer vor der Aula abgestellt werden. Um den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz nicht zu gefährden, dürfen die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 – 10 zu Unterrichtszeiten das Schulgelände nicht verlassen. Dies gilt auch für eventuelle Freistunden. Funktelefone („Handys“) sind während des Unterrichts abzuschalten und ansonsten nicht sichtbar zu verwahren. Das für andere hörbare Abspielen von Musik für nicht-unterrichtliche Zwecke ist auf dem Schulgelände untersagt. 3. Verhalten auf dem Schulgelände 3.1 3.2 3.3 Radfahrzeuge und rollende Spielgeräte jeder Art dürfen auf dem Schulgelände nicht benutzt und nur auf den gekennzeichneten Plätzen abgestellt werden. Die Schülerinnen und Schüler können in den Höfen 1 und 2 mit Softbällen, auf dem Bolzplatz mit anderen Bällen spielen. Sie dürfen im Winter wegen der großen Unfallgefahr weder mit Schneebällen werfen noch Gleitbahnen anlegen. Im Schulgebäude selbst haben sich Schülerinnen und Schüler so zu verhalten, dass sie sich und andere nicht gefährden. 1C:\Users\Maria\Desktop\Schulordnung gültige Fassung 2009.doc 3.3 An allen hessischen Schulen und damit auch an der Immanuel-Kant-Schule gilt auf dem gesamten Schulgelände absolutes Rauchverbot. 4. Ordnung und Sauberkeit 4.1 Räume und Einrichtungen der Schule sowie das Eigentum anderer müssen schonend behandelt, sauber gehalten und dürfen weder missbraucht noch beschädigt werden. Müll gehört in die dafür vorgesehenen Behälter. Die Kosten, die durch mutwillige Beschädigungen entstehen, sind von den Schülerinnen oder Schülern zu tragen. 4.2 Zum Schutz aller ist streng verboten: • das Mitbringen jeglicher Arten von Waffen (z.B. Schuss-, Schreckschusswaffen, Munition, Hieb- und Stoßwaffen); • der Handel mit und Konsum von Rauschmitteln jeder Art (auch Alkohol, es sei denn, die Schulleitung gestattetet ausnahmsweise aus besonderem Anlass, z.B. Abitur-Ball im Hause, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Konsum leichter alkoholischer Getränke). Falls Ermahnungen und andere pädagogische Maßnahmen nicht ausreichen, um Regelverstöße zu korrigieren, ergreift die Schulleitung Ordnungsmaßnahmen nach den Bestimmungen des § 82 des Hessischen Schulgesetzes. Rüsselsheim, den 25. Juni 2009 gez. Osterkamp - Oberstudiendirektor – Schulleiter 2C:\Users\Maria\Desktop\Schulordnung gültige Fassung 2009.doc