Innenausbau - Wohnen Schweiz
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Innenausbau - Wohnen Schweiz
Cleverer Innenausbau guter Bewohnermix Seite 4 Magazin für den gemeinnützigen Wohnungsbau | Ausgabe 4 | Dezember 2014 Energie: Genossenschaft baut 2000-Watt-Projekt Seite 14 Gemeinde: Wettingen setzt auf Genossenschaften Seite 16 Finanzierung: Stimmen zum Fonds de roulement Seite 21 Eigentum: Mix Miete/Eigentum zahlt sich aus Seite 26 Die grosse Niederdorf-Oper von und mit Jäggi+Hafter AG Umbau – Mit unserer grossen Erfahrung und den besten Akteuren garantieren wir für oscarverdächtige Produktionen – wie hier in der Zürcher Altstadt. Für Umbauten und Renovationen sind wir die Spezialisten mit dem grossen Know-how. Jäggi+Hafter AG | Hochbau | Holzbau | Gussasphalt Neugasse 136 | 8005 Zürich | Althardstrasse 224 | 8105 Regensdorf | Telefon 043 388 90 00 | www.jaeggihafter.ch Intern–Editorial Auf einem Auge blind Kommt Ihnen das bekannt vor? «Hey, ich hab via Internet in Deutschland einen gefunden, der die Leistung XY fast zum halben Preis anbietet.» Mit aufgeblasener Siegermiene folgt: «Ich bin ja nicht blöd und zahle in der Schweiz fast das Doppelte.» Immer wieder erstaunlich, wie ein paar Euros auf einem Auge blind machen. Oder dumm? Nur Bestellungen und Aufträge schaffen Jobs, Einkommen, ermöglichen Konsumausgaben, Steuereinnahmen. Die Wirtschaft muss brummen für den Wohlstand und den hohen Standard in Mobilität, Gesundheit, Bildung, Sicherheit, sozialem Frieden. Ganz anders Fredy Schär, Präsident der Genossenschaft Gewobag mit 2000 Wohnungen. Der Gewobag-Chef löst Investitionen von 30 bis 50 Millionen jährlich aus und sagt im Interview (Seite 6–9): «Wir lassen nicht zu, dass mit Dumpingpreisen und Lohndrückerei auf dem Buckel der Werktätigen sogenannt bezahlbarerer Wohnraum entsteht.» Auf einem Auge blind gibt’s auch in der Wohnpolitik. Eine Posse lieferte dieser Tage der Kanton Luzern. Ein parteiloser Regierungsrat wollte eine kantonale Wohnbaugenossenschaft gründen (Seite 20). Ausgerechnet in Luzern, wo es in jeder Gemeinde mindestens eine Baugenossenschaft gibt. Das Kantonsparlament stoppte die «Übung». Mit zwei offenen Augen hat nun der Kanton die Chance, das einzig Richtige zu tun: Geeignete Areale an die Baugenossenschaften abgeben, damit sie aktiv sein können! Denn die Landbeschaffung ist wie überall auch für Luzerner Genossenschaften das Hauptproblem. Nun aber wünsche ich Ihnen friedvolle Adventsund frohe Weihnachtstage. Geniessen Sie diese schöne Zeit mit allen Sinnen und zwei offenen Augen! PS: Sollte sich jemand durch den ersten Abschnitt persönlich betroffen oder angegriffen fühlen – so ist das pure Absicht! Kurt Bischof Redaktionsleiter Magazin WOHNEN SCHWEIZ Inhalt Impressum Innenausbau: Clevere Strategie Magazin für den gemeinnützigen Wohnungsbau 4 Porträt: Interview mit Gewobag-Präsident 7 Innenausbau: Tapeten sind wieder in Herausgeber Adressänderungen/Inserate 12 Modellfall: Zurlinden setzt auf 2000 Watt 14 Erscheinungsweise Gemeinde: Grossprojekt Wettingen 16 4 Mal jährlich Auflage 15 000 Exemplare Jahrgang 4 (Nachfolgeorgan von «Wohnen-und-Bauen» sowie «Freies Wohnen») Politik: Mangelware Bauland 20 Finanzierung: Fonds de roulement 21 Finanzierung: Ständerat für EGW 22 Nächste Ausgabe 1/2015 Schwerpunktthema: Liegenschaftsunterhalt Erscheinungstermin: 17. März 2015 Redaktionsschluss: 14. Februar 2015 Anzeigenschluss: 24. Februar 2015 Eigentum: Mix hilft Eigentum/Miete 26 Steuern: Verrechnungspflicht 30 Rundschau: Gute Beispiele 31 Recht: Schneeräumung und Glatteis 33 Produktion Titelbild Innenausbau bedeutet Lebensqualität Rechnungslegung: Neue Vorschriften 35 Brunner AG, Druck und Medien, Kriens Bild shutterstock Verlagsgenossenschaft Magazin WOHNEN SCHWEIZ Obergrundstrasse 70, 6002 Luzern Telefon 041 310 00 50 Fax 041 310 00 88 [email protected] Redaktion Kurt Bischof, bischof | meier und co. Postfach 141, 6281 Hochdorf Telefon 041 914 70 10, Fax 041 914 70 11 [email protected] Ausgabe 4 | 2014 2|3 Innenausbau_Gewobag Innenausbau mit cleverem Konzept sorgt für einen gesunden Bewohnermix Innenausbau und Bewohnermix – zwei Themen, die nichts miteinander zu tun haben? Weit gefehlt. Das beweist die grosse Zürcher Wohnbaugenossenschaft Gewobag, welche 2000 Wohnungen vermietet. Mit einem klaren Konzept fördert sie die soziale Durchmischung in den Quartieren. Im Innenhof der neuen Überbauung Fellenbergstrasse in Albisrieden wird die Strategie der Gewobag sichtbar. Auf der einen Seite des Spielplatzes steht ein soeben bezogenes Wohn- und Geschäftshaus mit 45 grosszügigen, topmodernen Wohnungen. Auf der anderen Seite vier Mehrfamilienhäuser aus den 1950er-Jahren, welche zeitgemäss saniert und mit Dachwohnungen ergänzt wurden. Im einen Gebäude Mietzinse von rund 1900 Franken für eine neue, grosszügige 95-Quadratmeter-Dreizimmerwohnung. Im Nachbarhaus rund 1300 Franken für eine renovierte, jedoch etwas bescheidenere Dreizimmerwohnung von 65 Quadratmetern Wohnfläche. Gute Durchmischung Dieser Unterschied ist nicht Zufall, sondern Strategie. «Wir wollen nicht nur urbanes Leben, nicht nur Grosswohnungen, nicht nur Kleinwohnungen, sondern wir setzen auf Durchmischung», sagt GewobagGeschäftsleiter Lorenz Meng. Und sein Stellvertreter Daniel Muff ergänzt: «So ergibt sich ein natürlicher Bewohnermix mit vielen Vorteilen.» Wer für Alt und Jung, für Familien und Alleinstehende, für Schweizer und Zugezogene, für Normal- und Besserverdienende baue, vermeide eine Ghettoisierung und die damit verbundenen Probleme, sind die Gewobag-Verantwortlichen überzeugt. Bewohnerstruktur, die sich ergänzt Aus diesen Überlegungen heraus hat die Zürcher Genossenschaft ein konkretes Konzept für den Innenausbau ihrer Wohnungen ausgearbeitet. Simpel gesagt werden bestehende Mehrfamilienhäuser solide, aber einfach saniert und in einem durchschnittlichen Ausbaustandard gehalten. Neue Häuser hingegen erhalten grosszügigere Grundrisse und der Innenausbau ist exklusiver. Da die Gewobag seit Jahren auf Verdichtung setzt, ergibt sich das Nebeneinander ganz natürlich. Es ist sogar möglich, dass innerhalb desselben Gebäudes günstige Kleinwohnungen und exklu- Dachausbau in der Siedlung Albisrieden II. sive, neue Dachausbauten mit ganz unterschiedlichen Preisniveaus angeboten werden. Dabei will der Gewobag-Vorstand nichts wissen von «arm» oder «reich». «Natürlich können sich nicht alle unsere Mieter eine exklusive Wohnung leisten. Doch manchmal geht es auch um die Frage, was einem das Wohnen wert ist.» Wer Zuhause arbeite, habe andere Ansprüche als jemand, der viel unterwegs sei. «Durch unser Konzept ergeben sich Mehrgenerationen-Siedlungen mit unterschiedlichen Schichten, die sich ergänzen.» Ein typisches Beispiel: Die junge Familie braucht jemanden, der das Kind für eine Stunde beaufsichtigt. «Wenn man nur teure Wohnungen mit Doppelverdienern hat, wird das schwierig», erklärt Meng. Eigener Waschturm im Badezimmer Die zentralen Unterschiede zwischen Neubau und Sanierung sind Grösse und Raumeinteilung. Aber auch die Ausstattung ist anders. Böden von Neubauwohnungen beispielsweise werden in Eichenparkett aus- Foto zvg geführt. Die helle Küche (Kunstharz) erhält eine Natursteinabdeckung und eine schicke Glasrückwand. Sie wird mit hochliegendem Kombisteam-Backofen, Induktionskochfeld, Geschirrspüler, Kühlschrank plus Tiefkühler (drei Schubladen, 70 Liter) ausgestattet. Zur Standardausstattung der Nasszelle gehören normalerweise eine Badewanne inklusive Duschwand, ein zeitgemässes Lavabo, ein grosser Spiegelschrank und sogar ein Waschturm mit Waschmaschine und Tumbler. In Neubauwohnungen ab 3,5 Zimmern sind meist zwei Nassräume vorhanden. Umbauen: kurz und schmerzlos Anders bei den Umbauten. Hier bleibt die Raumeinteilung grundsätzlich bestehen, und die Sanierung beschränkt sich auf neue Küchen und Nasszellen. Die Materialisierung des Badezimmers ist zwar ähnlich wie beim Neubau – allerdings muss beispielsweise ein Duschvorhang genügen. Die neue Küche erhält einfachere Geräte, keine Induktion, oftmals wird der Backofen Grundriss einer Dachwohnung in der Siedlung Albisrieden II. wie zuvor in den Unterbau integriert. Und statt einer Glasrückwand werden Wandplatten angebracht. Dieser Entscheid hängt jedoch nicht nur mit dem Ausbaustandard zusammen, sondern auch mit dem Tempo. Wenn die Gewobag nämlich Wohnungen saniert, geht es Schlag auf Schlag. Innert vier Wochen müssen die Handwerker Küche, Bad und Gang fertiggestellt haben. In dieser Zeit steht den Mietern ein 3 × 7 Meter grosser Wohncontainer für die Tagesstruktur zur Verfügung. Das Schlafzimmer ist weiterhin bewohnbar. «Der Umbau ist eine grosse Belastung für die Mieter», sagt der Gewobag-Geschäftsleiter. «Doch die Alternative wäre eine Kündigung. Und das wollen wir nicht.» Kein Geld für billige Bauten Ob Neu- oder Umbauten, es gibt bei der Gewobag auch Grundsätze, die für alle Objekte gelten. So vergibt die Wohnbaugenossenschaft Aufträge nur an Schweizer Unternehmen, die dem Gesamtarbeitsvertrag unterstehen und Lernende ausbilden. Auch bei den eingebauten Geräten setzt die Gewobag auf Schweizer Qualität. Wichtig ist zudem eine hochwertige Gebäudehülle, in Die neue Küche in der Siedlung Albisrieden II bringt mehr Licht, Platz und Komfort in den Alltag der Bewohnenden. Foto zvg Ausgabe 4 | 2014 welche in der Regel Holz-Metall-Fenster mit Dreifachverglasung eingebaut werden (im Bad Kunststoff-Metall-Fenster). «Wir denken für die nächsten zwei Zyklen», begründet Lorenz Meng die eher hochpreisige Wahl. Und Daniel Muff ergänzt: «Wir haben kein Geld, um billig zu bauen. Langlebige Produkte lassen sich über den günstigeren Unterhalt besser amortisieren.» Astrid Bossert Meier Daniel Muff (links) ist verantwortlich für die Bereiche Bau und Unterhalt. Lorenz Meng (rechts) amtet seit sechs Jahren als Geschäftsleiter. Foto boa 4|5 Auf diese Kosten muss mAn erst mAl Kommen. www.halter.ch /gesamtleistungen Gewobag _Interview «Auch mit 2000 Wohnungen liegen uns Nachbarschaft und Lebensqualität am Herzen» Die Gewobag Zürich ist mit 2010 Wohnungen eine der führenden Baugenossenschaften. Der Erfolg liegt an einer klaren Strategie: Einerseits Altbauten durch Neubauten ersetzen und durch Verdichtung Wohnraum schaffen. Anderseits Investitionen in die Lebensqualität. Wir haben mit Präsident Fredy Schär gesprochen. WOHNEN SCHWEIZ: Wie beschreiben Sie einem Aussenstehenden kurz die Gewobag? Fredy Schär: Die Gewobag umfasst über 2400 Mitglieder und 2010 Wohnungen. Wir investieren 30 bis 50 Millionen Franken pro Jahr in die Neuausrichtung, die vor 15 Jahren ihren Anfang nahm und bis 2018 abgeschlossen wird. Das hat uns in den letzten 16 Jahren ein inneres Wachstum von 550 Wohnungen beschert. Zwei Drittel unserer Häuser sind neu gebaut oder zeitgemäss saniert. Gemäss Ihrer Website haben Sie aktuell sehr viele Projekte. Ist das Zufall oder Strategie? Das ist immer so und Teil unserer Strategie. In der rollenden 10-Jahres-Planung legen wir fest, was wir wann realisieren. Ein zentraler Teil der Strategie ist der haushälterische Umgang mit dem Boden und gleichzeitig mehr Wohnraum schaffen. Die Zuwanderung ist gross, der Wohnraum knapp, das Geld günstig. Wann sonst wenn nicht jetzt bauen? Wachsen und Boden schonen. Wie geht das? Wir haben noch keinen Quadratmeter auf der grünen Wiese verbaut. Wir tun konsequent zwei Dinge: Wir arrondieren unsere Siedlungen durch Zukäufe von Grundstücken und Liegenschaften, wenn dies möglich, sinnvoll und bezahlbar ist. Das Zweite ist die innere Verdichtung. Wir haben zwei Drittel unserer Liegenschaften neu gebaut und erweitert. Illustrieren Sie das an einem Beispiel? In Uster haben wir 30 Einfamilienhäuser abgebrochen und durch Neubauten mit 60 Grosswohnungen ersetzt, ohne die Grünfläche zu reduzieren. Es sind sogar Gärten entstanden, die symbolisch für 50 Franken pro Jahr gemietet werden können. Kurz gesagt: Die Gewobag ist alt, aber fit! Ja. Aber das war nicht immer so. Der Blick in die Geschichte ist höchst interessant und zeigt unterschiedliche Phasen. Pionierzeit, Sättigung, Stagnation und jetzt Aufbruch. Inwiefern? Gegründet wurde die Gewobag von engagierten Gewerkschaftern fast ohne Geld. Der SMUV wollte im Rahmen der «Anbauschlacht» Land erwerben, um in den Kriegsjahren die Versorgung der Arbeiter zu unterstützen. So wurde zum Teil für 50 Rappen pro Quadratmeter viel Land gekauft. Nach dem Krieg verbesserte sich die Ernährungslage, doch die Wohnungsnot machte zu schaffen. Deshalb begann die Gewobag, auf diesen Arealen Hunderte von Wohnungen zu bauen. Nach dieser Aufbauphase folgten Selbstzufriedenheit und Stagnation. Dann, vor 16 Jahren, begann ein neues Zeitalter. « Wir lassen nicht zu, dass mit Dumpingpreisen und Lohndrückerei auf dem Buckel der Werktätigen sogenannt bezahlbarerer Wohnraum entsteht. » Als Sie das Präsidium übernommen haben? Der Gewobag ging es nicht gut. Der Vorstand war inaktiv und hatte Führungsprobleme. Man ist auf mich zugekommen, weil bekannt war, dass ich ein Unternehmen und ein Hilfswerk in schwierigen Situationen auf neue Beine stellen konnte. Und dann begann eine neue Ära? Fredy Schär, Präsident der Gewobag, ist stolz auf das eigene Gewobag-Brot aus der Gewobag-Bäckerei. Fotos Stefan Hänni Ausgabe 4 | 2014 1998 begann eine neue Phase. Wir haben uns im Vorstand auf eine Vorwärtsstrategie geeinigt mit dem Ziel, Wohnbauten nicht verlottern zu lassen, sondern zu sanieren oder zu ersetzen. Dafür mussten wir als Mietergenossenschaften die damals rund 1500 Mitglieder überzeugen. Die neue Strategie vor 16 Jahren war ein Gang über die Brücke des Grauens. Es wurde gekämpft, gehauen und gestochen. Viele Mieter hatten nur ihren tiefen Mietzins im Kopf und fertig. Die Bedürfnisse und Wünsche der nächsten Generationen wurden ignoriert. Es brauchte viele Versammlungen, viel Überzeugungsarbeit für die Bereitschaft, den Wohnraum zu erneuern. Der Durch- 6|7 Und drum herum bauen Sie fürs Leben! Miele Project Business für Genossenschaften Die Grundlagen bei der Planung von langfristigen Projekten sind Fachwissen, Kompetenz und Erfahrung. Hinter dem Begriff Miele Project Business steht das spezialisierte Miele Team, welches Sie während des gesamten Planungs- und Realisationsprozesses begleitet. Dabei sind uns Kundennähe, Professionalität und Zuverlässigkeit sehr wichtig. Sprechen Sie mit unseren Spezialisten über Ihre Pläne und wie wir Sie dabei unterstützen können: Tel. 056 417 24 30. Alle unsere Hausgeräte für die Küche und den Waschraum erfüllen die höchsten Ansprüche sowohl im Design, in der Funktionalität sowie Qualität in der Verarbeitung und den Materialien. Miele Geräte sind auf 20 Jahre Lebensdauer getestet. Dies bedeutet Zuverlässigkeit, hohe Werterhaltung, Langlebigkeit und Sicherheit. miele.ch/projectbusiness eingeführt, die vom Finanzamt der Stadt Zürich kontrolliert wird. Wir sind also kein Renditeunternehmen. Selbstverständlich müssen wir unseren finanziellen Verpflichtungen nachkommen, gesetzliche Abschreibungen und Rückstellungen für Erneuerungen vornehmen. Bleibt unter dem Strich ein Gewinn, wird er reinvestiert in Wohnqualität. Zudem ist die grosszügige Verzinsung des Anteilscheinkapitals zu erwähnen. Sie richtet sich nach dem Jahresergebnis und wird von den Genossenschaftern an der GV bestimmt. Zurzeit sind es 2,5 Prozent. Gewobag auf einen Blick Gründung: 1943 Genossenschafter: 2400 Wohnungen: 2010 Garagen: 1791 Läden: 6 Cafés: 2 Anlagewert: 446 Millionen Franken Gemeinden: 8 Genossenschaftskapital: 18 Millionen Geschäftsstelle: 1100 Stellenprozente Total Mitarbeitende: 57 (5500 Stellenprozente) www.gewobag.ch bruch gelang. Je mehr wir realisiert hatten, desto grösser wurde die Zustimmung. « Wir haben noch keinen Quadratmeter auf der grünen Wiese gebaut. » Der zweite Grund, den die Mieter spüren? Auch wenn wir eine Genossenschaft mit 2010 Wohnungen sind, liegen uns die Nachbarschaft und die Lebensqualität am Herzen. Wir wollen, dass es unsere Mieterinnen und Mieter gut haben, das Zusammenleben funktioniert, dass sie es lustig haben. Wir nehmen die Mieterschaft ernst, lassen sie mitgestalten. Das ist uns einiges Geld pro Jahr wert. Was heisst das? Was ist das Erfolgsgeheimnis der Gewobag? Dynamik. Man muss sich laufend neu ausrichten, die Bedürfnisse und das Machbare erkennen und handeln. Das Zweite ist die Führungsstruktur mit kurzen Entscheidungswegen. Wir haben eine Geschäftsleitung, die aus Präsident, zwei Vorstandsmitgliedern, Geschäftsleiter und Stellvertreter besteht. Wir bereiten alle Geschäfte vor und unterbreiten sie dem Vorstand, der rasch entscheiden kann. Dazu kommt unsere Geschäftsstelle mit 1100 Stellenprozenten. Kennt die Gewobag überhaupt Probleme? Nein. Wir können unsere Strategie umsetzen. Dabei heisst die ständige Herausforderung, das Richtige im richtigen Moment ohne zu zögern überzeugend zu realisieren. Wie spüren Mieterinnen und Mieter, dass sie bei einer Baugenossenschaft wohnen? Erstens ist unser Wohnraum vergleichsweise günstig. Wir haben die Kostenmiete Ausgabe 4 | 2014 Unsere Siedlungen haben Siedlungskommissionen. Wenn wir Umbau- oder Neubauprojekte oder grössere Vorhaben haben, stellen wir unsere Pläne vor. Die Bewohner können gemäss Statuten über Projekte entscheiden, die 10 Prozent über dem Nettoanlagewert der Siedlung liegen. Die grossen Siedlungen sind auch mit einer Person im Vorstand vertreten. Die Siedlungskommissionen sind für eine gelebte Nachbarschaft verantwortlich. Wir stellen ihnen jedes Jahr Geld zur Verfügung, damit sie Veranstaltungen in den Siedlungen organisieren: Sommerfest, Chlausfeier oder viele Siedlungskommissionen machen jedes Jahr eine Tagesreise, die sie aus ihrer Siedlungskasse finanzieren. Sie investieren programmatisch in Lebensqualität? So ist es. Lebensqualität darf nicht nur ein Schlagwort sein. Wir bauen nicht lieblose Spielplätze. Unsere Spielmöglichkeiten sind pädagogisch durchdacht, sicher, spannend und immer gehören Wasser und ein bisschen Dreck dazu. Zudem versuchen wir in den grösseren Siedlungen ein Café mit Bäckerei als Treffpunkt einzurichten. Mit jährlichen Investitionen von 30 bis 50 Millionen spielen Sie auch wirtschaftlich eine grosse Rolle? Wir wollen bei der Auftragsvergabe eine Vorbildfunktion wahrnehmen. Der Ursprung der Gewobag liegt bei der Gewerkschaft SMUV. Die solide Gewerkschaftsphilosophie halten wir immer noch aufrecht, insbesondere die Verantwortung für Arbeitsplätze. Wir vergeben nur Aufträge an Firmen, die einen GAV haben, die Lehrlinge ausbilden und in der Schweiz produzieren. Wir berücksichtigen nicht den billigsten Anbieter, sondern den besten und fairsten. Darum arbeiten wir nie und nimmer mit einem GU oder TU zusammen. Wir lassen nicht zu, dass mit Dumpingpreisen und Lohndrückerei auf dem Buckel der Werktätigen sogenannt bezahlbarerer Wohnraum entsteht. Gibt es auch Schattenseiten? Der zunehmende Egoismus. Der Solidaritätsgedanke als Grundlage der Genossenschaft wankt immer stärker. Selbsthilfe wird zum Fremdwort. Man lässt sich von Subventionen füttern und verliert seine Unabhängigkeit. « Die neue Strategie vor 16 Jahren war ein Gang über die Brücke des Grauens. » Wie äussert sich das? Man fragt nicht mehr, was können wir für die Genossenschaft tun, sondern erwartet Leistungen der Genossenschaft. Nach dem Motto «Nehmen ist seliger als Geben». Eine Genossenschaft muss wirtschaftlich geführt und unabhängig sein und nicht am Tropf des Staates hängen. Sie soll weder rechts noch links sein, sondern ihren eigenen Weg gehen, unabhängig, fortschrittlich zum Wohl der Allgemeinheit. Das ist auch ein Grund, warum wir WOHNEN SCHWEIZ beigetreten sind, dem Verband der bürgerlichen Baugenossenschaften. Da werden nicht einfach nur Forderungen gestellt. Das Umfeld, die Personen und die Mentalität, das passt uns. Interview Kurt Bischof 8|9 Gewobag _Zusammenhalt Genossenschaft mit eigenem Bäcker-Café Die Zürcher Baugenossenschaft Gewobag geht neue Wege. Am 1. November eröffnete sie in Albisrieden das Bäckerei-Café Fellenberg. Die Genossenschaft führt das Lokal gleich selber. Mit dem Namen «Gewobag-Quartierbeck» steigt die Genossenschaft in den Gastronomiebereich ein. Vor kurzem wurde der erste Produktions- und Gastrobetrieb der Gewobag an der Fellenbergstrasse eröffnet. Das Café umfasst eine kleine Backstube und einen Gastraum mit 35 Sitzplätzen und integrierter Verkaufstheke. Die Räume sind hell, modern und einladend. An diesem Freitagvormittag sind viele der Tische besetzt. Senioren plaudern. Handwerker kaufen ihr Sandwich. Mütter oder Väter mit Kindern geniessen eine Znünipause. Das Café versprüht DorfplatzAtmosphäre. Und genau dies wollte Gewobag-Präsident Fredy Schär erreichen. «Wir haben das Café hauptsächlich für unsere Genossenschafter in der Siedlung realisiert», sagt er. Es sei ein Ort, um Kontakte zu pflegen. «So rückt das Quartier näher zusammen, selbstverständlich nicht nur die Gewobag-Bewohnenden.» Vom Treffpunkt zum Café Ausschlaggebend für das Lokal war nicht in erster Linie das Bedürfnis nach frischem Brot, sondern nach einem Siedlungslokal. Dieses fehlte in Albisrieden bis anhin. Zuerst stand die Idee «Treffpunkt» im Zentrum. Es folgte der Wunsch nach einer klei- Ihr Spezialist für Personen- Waren- BettenAuto- sowie Speisenaufzüge - Planung - Herstellung - Montage - Unterhalt - Reparaturen / Modernisierung Querstrasse 37 8105 Regensdorf T Telefon T Telefax 044 871 91 91 044 871 91 20 [email protected] www.liftag.ch Bäckerei-Café Fellenberg – in der Tat ein Bedürfnis der Quartierbevölkerung. nen Küche, um sich bei Anlässen verpflegen zu können. Das Projekt wurde weiterentwickelt, «und schliesslich kamen wir auf die Idee einer Bäckerei mit Café», sagt Fredy Schär. Der geplante Siedlungsmehrzweckraum mit 60 Sitzplätzen konnte elegant ins Bäckerei-Café integriert werden. Das Heft in der Hand haben Doch weshalb tritt die Gewobag selber als «Beizer» auf? «Die Qualität im Café ist uns genauso wichtig wie die Qualität beim Bauen», sagt Fredy Schär. «Wir wollen die Rahmenbedingungen selber setzen.» Dabei soll insbesondere auf die Nachbarn Rücksicht genommen werden. Deshalb schliesst Foto zvg das Café abends um 18.30 Uhr, am Wochenende bereits um 17 Uhr. Zudem will die Gewobag die Arbeitsbedingungen des Personals selber bestimmen. «Wir tragen eine Verantwortung gegenüber den Menschen, die unsere Produkte herstellen und verkaufen», sagt Gewobag-Geschäftsleiter Lorenz Meng. Trotz sozialer Einstellung will die Genossenschaft den Quartierbeck nicht etwa mit Mietzinsen quersubventionieren. «Unser Ziel ist eine ausgeglichene Rechnung», sagt Präsident Fredy Schär. Wirft das Bäckerei-Café dereinst Gewinn ab, geht dieser an die Genossenschaft und kommt allen zugute. Astrid Bossert Meier Gewobag _Energie Rechenzentrum sorgt für warme Füsse Die Abwärme eines einzigen Rechenzentrums reicht aus, um 600 Wohnungen der Baugenossenschaft Gewobag zu heizen und das Brauchwasser zu erwärmen. Damit lassen sich 700 000 Liter Heizöl einsparen. Vor sieben Jahren beheizte die Gewobag zwei Drittel ihrer 2000 Wohnungen mit Öl. Heute hängt noch ein einziges Gebäude am Tropf dieses fossilen Brennstoffs. Das neuste Energieprojekt der Genossenschaft ist seit einem Jahr erfolgreich in Betrieb: ein Wärmeverbund für 600 Wohnungen, der einzig aus der Abwärme eines Rechenzentrums der Stadt Zürich gespiesen wird. 13 Millionen für das Fernleitungsnetz Es war ein Zufall, als Gewobag-Präsident Fredy Schär zu Ohren kam, dass die Stadt in Albisrieden ein neues Rechenzentrum plane. Dieses Projekt ging ihm nicht mehr aus dem Kopf. Freigesetzte Energie ein zweites Mal nutzen, das macht Sinn. In Zusammenarbeit mit dem Elektrizitätswerk Zürich ewz klärte Fredy Schär ab, ob die Abwärme zur Wärmeversorgung genutzt werden kann. Schliesslich erhielt die Genossenschaft für ihre Idee grünes Licht. Die Gewobag-Liegenschaften in Albisrieden waren bereits an einen Wärmeverbund mit zwei Heizzentralen angeschlossen. Allerdings hätte das Netz saniert und für eine neue Siedlung erweitert werden müssen. So entschied die Genossenschaft, mit dem ewz als Contractor zusammenzuarbeiten. ewz und Gewobag regelten in einem Ver- Lorenz Meng: «Wir haben die Techniken nicht erfunden, setzen sie aber konsequent um.» trag mit 30 Jahren Laufzeit die Lieferung beziehungsweise den Bezug von Energie aus dem Rechenzentrum. Das 6300 Meter lange Leitungsnetz hingegen erstellte die Gewobag auf eigene Kosten. 13 Millionen Franken wurden investiert. Seit Dezember 2013 beliefert das Rechenzentrum die Genossenschaft zuverlässig mit dem «Abfallprodukt» Wärme. Ein kleiner Wermutstropfen bleibt. Weil Heizöl derzeit so günstig ist, kann die Gewobag ihre Wohnungen nicht günstiger beheizen als mit Öl. Foto zvg Gewobag setzt seit vielen Jahren auf erneuerbare Energien. Bei einigen Projekten spielte sie eine Vorreiterrolle. In Schlieren beispielsweise wird Abwärme aus dem Klärwerk Werdhölzli genutzt. Die Siedlungen in Seebach und Schwamendingen beziehen Fernwärme aus der Kehrichtverbrennungsanlage Hagenholz, in den Siedlungen Höngg-Frankental und Altstetten setzt die Genossenschaft auf Erdsonden und Erdgas. Astrid Bossert Meier Betreut Ihre Liegenschaften umfassend › Strategieberatung › Immobilienbewirtschaftung › Immobilienbewertung › Bautreuhand / Bauleitung › Erstvermietung › Verkauf WELCOME Immobilien AG | www.welcome-immobilien.ch Ausgabe 4 | 2014 Emmenbrücke | Zug | Luzern 10 | 11 Innenausbau_Tapeten Es ist Zeit für einen Tapetenwechsel Schluss mit weissen Wänden. Doch bunte oder gemusterte Wände sind bekanntlich Geschmackssache. Ist die Tapete in Mietwohnungen deshalb tabu? Keinesfalls, sagt Hansruedi Kaufmann als Vertreter der Interessengemeinschaft «tapetenforum». Er fordert: Auch Mietwohnungen sollen nicht in der Anonymität erstarren. Der extrovertierte Modedesigner Harald Glööckler tut es. Ebenso Stardesigner Ulf Moritz oder Architekturprofessorin Zaha Hadid. Sie alle haben in den letzten Jahren eine Tapetenkollektion kreiert. «Seither avanciert die Tapete immer mehr zu einem Kultprodukt», sagt Hansruedi Kaufmann. Der Tapetenspezialist engagiert sich für die Schweizer Interessengemeinschaft «tapetenforum». Individualität ist angesagt Kaufmann hat in den letzten Jahrzehnten das Auf und Ab der Tapete hautnah miterlebt. Derzeit gehe es mit der Tapete jedoch nur in eine Richtung: «Aufwärts!» Vor allem bei den jüngeren Generationen sei der Trend zur Tapete zunehmend. «Man hat genug von den in allen Wohnungen gleichen, weissen Wänden. Individualität ist angesagt.» Die aktuellen Trends gehen in Richtung gedämpfte Naturtöne und diskrete geometrische Kleinmuster. Eine Vielfalt natürlicher Texturen garantiere ein Geborgenheit ausstrahlendes Zuhause, sagt Kaufmann. Andererseits gelte ein neuer, expressiver Gestaltungsstil «mit emotional aufgeladenen Farbklecksen in Symbiose mit pastellfarbigen Colorits» als absolut cool. Akzente – auch in der Mietwohnung? Keine Frage: Eine grossflächig gemusterte Wand im Eigenheim kann einen tollen Akzent setzen. Ebenso eine Tapete, die mit dem Möbelstil harmoniert. Doch was ist mit Mietwohnungen? Vermieter gehen meist auf Nummer sicher und entscheiden sich gegen Experimente und für weisse Wände. Hansruedi Kaufmann bedauert diese Haltung. «Mietwohnungen sollen nicht in der Anonymität erstarren», sagt er. «Auch in Mietwohnungen soll sich der Bewohner zuhause fühlen, was mit klinisch weissen Wänden kaum gelingt. Tapeten machen es möglich.» Insbesondere, weil die Tapete heute oftmals nicht mehr für alle vier Wände eingesetzt werde, sondern eher partiell als dekoratives Element. Dieses Wagnis sollte man eingehen, ist er überzeugt. Und er hat auch Vorschläge, wie die Tapete dezent eingesetzt werden kann. Farbe bringt Leben in die Räume, zum Beispiel mit Borås Tapeten. Kollektion: Scandinavien Designer; Dekor: Tallyho; Designer: Stig Lindberg. In der Schweiz vertrieben durch Schönholzer Decor GmbH Basel. Bild zvg «Ich rate zu zurückhaltender Eleganz im Wohnzimmer, zu hellen und freundlichen Tapeten im Korridor. Und weshalb nicht eine fröhliche Tapete im Kinderzimmer?» Schneller Wechsel Für Kaufmann eignet sich vor allem die Vliestapete für Mietwohnungen. Anstelle von Papier besteht die Vliestapete aus einem Zellstoff und erfüllt höchste Ansprüche wie hohe Reissfestigkeit, Waschbeständigkeit oder Atmungsaktivität. Zudem ist sie schwer entflammbar. Ein grosser Pluspunkt sei jedoch insbesondere der einfache und schnelle Wechsel. «Tapeten entfernen in einer normalen, leer geräumten Dreizimmerwohnung dauert nicht länger als eine Stunde.» Die Bahnen lassen sich von Hand trocken abziehen. Danach kann gleich wieder neu tapeziert werden. «Der Zeitaufwand total ist etwa gleich wie bei der Erneuerung des Farbanstrichs – jedoch ohne Geruchsemission.» Persönliche Auswahl – kein Tabu Tapeten-Fan Hansruedi Kaufmann geht sogar noch einen Schritt weiter: «Natürlich wäre es empfehlenswert, wenn der Neumieter eine persönliche Auswahl treffen könnte. Bei längerer Mietdauer oder bei exklusiven Wohnungen kann das durchaus Sinn machen.» So bleibe es nicht nur Wohneigentümern vorbehalten, Akzente zu setzen, sondern auch Mieter könnten ihrer Wohnung eine persönliche Note geben. Astrid Bossert Meier Das «tapetenforum» fördert eine branchenübergreifende Verständigung zwischen Designern, Herstellern, Architekten, Innenraumgestaltern, Einrichtern, Entscheidungsträgern, Anbietern und Verarbeitern. www.tapetenforum.com Was die einzelnen Farben bedeuten – eine kleine Farbenlehre Gelb wird meist mit Sonne und Licht assoziiert und vermittelt ein Gefühl der Heiterkeit und Leichtigkeit. Je nachdem, wie viele Grün- oder Rotanteile es enthält, wirkt es eher frisch und grell oder warm und sonnig. Im Raum hat Gelb eine öffnende, strahlende Wirkung. Orange ist eine energiegeladene, lebensbejahende Farbe, die von den meisten Menschen als warm und optimistisch, aber auch als laut empfunden wird. Orangefarbene Räume vermitteln Dynamik und Aktivität. Rot steht für Liebe, Feuer und Erotik, aber auch für Macht und Würde. Je nach Intensität und Farbzusammensetzung wirkt es leidenschaftlich und auffordernd oder schwer und materiell. Rote Räume oder rote Farbakzente im Raum ziehen in jedem Fall alle Blicke auf sich. Rosa gilt als typische «Mädchenfarbe» und wird deshalb als unschuldig und weiblich wahrgenommen. Räume in Rosatönen vermitteln ein Gefühl der Weite und Leichtigkeit. Braun wird in der Regel mit natürlichen Materialien wie Erde, Holz, Stein oder Naturfasern verbunden. Es gibt dem Betrachter ein Gefühl der Sicherheit und Geborgenheit und verleiht Räumen Stabilität und Ruhe. Violett ist einerseits die mystische Farbe der Magie, kann aber auch zart und blumig wie Lavendel oder Veilchen auftreten. Je nachdem, welches Violett man wählt, kann ein so gestalteter Raum geheimnisvoll, melancholisch oder kühl wirken. Violett verleiht Räumen Tiefe und lässt sie bei Bedarf auch kleiner wirken. Blau ist die Farbe des Himmels und des Meeres und vermittelt so ein Gefühl unendlicher Weite und Beständigkeit. Es wirkt beruhigend und zurückhaltend und eignet sich beispielsweise ideal für das Schlafzimmer. Grün steht für Gesundheit, Natur und Hoffnung. Mit steigendem Blauanteil werden Grüntöne kälter, dadurch kann das Temperaturempfinden in Räumen beeinflusst werden. Grüne Räume wirken frisch, beruhigend und vertraut. Quelle: www.tapeten.de M I T H E R Z G E M A C H T. V O N H A N D V E R E D E LT. Badezimmer von Laufen und Similor Kugler sind pure Leidenschaft für Form und Material. Verbunden mit der Liebe zum Detail entstehen Räume voller Lebensqualität: LAUFEN pro S und SK Citypro. www.laufen.ch www.similor.ch Ausgabe 4 | 2014 12 | 13 Projekte_Sihlbogen Zürich Wolldecken für 3000 Mieterinnen und Mieter Die 2000-Watt-Gesellschaft ist möglich! Die Baugenossenschaft Zurlinden liefert den Beweis mit den 220 Wohnungen im Projekt Sihlbogen Zürich. Zum Pionierprojekt gehören ein Sonderheft der Architekturzeitschrift «Hochparterre» und eine spezielle Aktion von fünf Zürcher Wohnbaugenossenschaften. Das Projekt Sihlbogen Zürich löst Bewunderung aus. Neben dem Bahnhof ZürichLeimbach realisiert die Baugenossenschaft Zurlinden auf einer Fläche von 21 000 Quadratmetern ein Wohn- und Gewerbezentrum mit 220 Wohnungen, Läden und Büros. Die Baugenossenschaft Zurlinden investiert 95 Millionen Franken. Die ersten beiden Areale sind bezogen, das dritte folgt im April 2015. «36 Jahre voraus» Das ist noch längst nicht alles. Die Baugenossenschaft Zurlinden setzt ganz auf Nachhaltigkeit und hat sich zum Ziel gesetzt, das Projekt gemäss den Richtlinien der 2000-Watt-Gesellschaft zu realisieren. Und, es gelingt. Deshalb sagt Urs Frei, Präsident der Baugenossenschaft Zurlinden: «Wir sind der Zeit um 36 Jahre voraus.» Diese Aussage macht Frei im Sonderheft der renommierten Architekturzeitschrift Hochparterre zur Überbauung Zurlinden. Was die Zurlinden im Sihlbogen realisiert, beeindruckt auch die Fachwelt. Deshalb meinte Hochparterre-Redaktor Axel Simon bei der Heftpräsentation an einem Baustellenzmorge, die Zurlinden nehme die Realität voraus, wie künftig in der Stadt Zürich gebaut werden müsse. Geschäftsführer Rolf Hefti freut sich über das Sonderheft von Hochparterre zur Siedlung Sihlbogen. Die bereits bezogenen Bauten der Baugenossenschaft Zurlinden im Sihlbogen. Urs Frei, Präsident der Baugenossenschaft Zurlinden, stellte am Baustellenzmorge mit vier Kollegen von Zürcher Baugenossenschaften eine spezielle Aktion vor. Die fünf Baugenossenschaften haben zusammen rund 3000 Wohnungen. Als Weihnachtsgeschenk erhalten alle Wohnungen eine komfortable Wärmedecke. Damit verbunden ist der Hinweis, dass mit einem Grad weniger Raumtemperatur sieben Bilder Kurt Bischof Prozent Energie eingespart werden können. «Unsere Decke ist eine Einladung zur Umsetzung, vorschreiben wollen wir das nicht, das ist nicht unser Stil, die Mieter sollen selber entscheiden können.» Kurt Bischof Bezug Sonderheft «2000 Watt/Zurlinden», CHF 15.–, www.shop.hochparterre.ch Sie beschenken die Mieter mit Wärmedecken, von links: Theo Schaub, BG Zentralstrasse; Ruedi Schellenberg, BG Rüschlikon; Silvio Knecht, BG Turicum; Urs Frei, BG Zurlinden. UNSERE KERAMISCHEN BELÄGE SIND ECHTE HINGUCKER. www.hgc.ch Projekte_Wettingen Zwei Baugenossenschaften realisieren in Wettingen gemeinsam ein Grossprojekt Wettingen, die bevölkerungsreichste Aargauer Stadt, will, dass lokale Wohnbaugenossenschaften eine grosse Landfläche mit preisgünstigen Wohnungen bebauen. Weil das Projekt für eine Genossenschaft zu gross ist, bauen zwei gemeinsam – der Startschuss einer aussergewöhnlichen Kooperation ist geglückt! Es war eine spezielle Versammlungssituation Ende Oktober in Wettingen: Am gleichen Abend, zur gleichen Zeit, im gleichen Saal kamen sowohl die Mitglieder der Baugenossenschaft Pro Familia Baden wie auch der Gemeinnützigen Gesellschaft Wettingen GGW zu ausserordentlichen Generalversammlungen zusammen. Die Genossenschafterinnen und Genossenschafter der beiden Gesellschaften sassen an den Tischen «wild» durcheinander, nur die Farben der Stimmkarten waren unterschiedlich. Die einen grün (GGW), die andern orange (Pro Familia). Begrüsst wurden die 68 Stimmberechtigten gemeinsam von Sebastian Spörri, Präsident der Gemeinnützigen Gesellschaft Wettingen, und von Frank Brunner, Präsident der Pro Familia Baden. Beide Präsidenten sprachen von einer historischen Versammlung aus Anlass eines Projekts, das von der Grösse her in die Geschichte der beiden Genossenschaften eingeht. Gemeinde setzt auf Genossenschaften Zu dieser aussergewöhnlichen Situation ist es gekommen, weil einerseits die Ge- meinde Wettingen die Chancen des gemeinnützigen Wohnungsbaus erkannt hat und anderseits die beiden Genossenschaften handeln wollten, wie den Teilnehmenden der aussergewöhnlichen Generalversammlungen erklärt wurde. Das kam so: Die mit 20 000 Personen grösste Gemeinde im Kanton Aargau hat durch die Nähe von Baden und Zürich Mühe, genügend bezahlbaren Wohnraum für den Mittelstand anzubieten. Das gilt vor allem für ältere Personen und für Familien. Deshalb war Wettingen interessiert, dass eine neue Siedlung mit hoher Qualität entsteht. Zusammenarbeit Die Gemeinde hatte nicht nur ein Ziel, sondern auch Land an guter Lage am Fusse des Sulpergs. Die Gemeinde war bereit, ihren Landanteil einzugeben, Baurechtsverträge abzuschliessen und die notwendig gewordene Umzonung vorzunehmen. «Für jede von uns beiden Genossenschaften war die zur Verfügung stehende Fläche von rund 10 900 Quadratmetern aber zu gross», erklärte Frank Brunner von Pro Familie an den ausserordentlichen Generalversammlungen. GGW-Präsident Sebastian Spörri ergänzte: «Deshalb suchten unsere beiden Genossenschaften ein Zusammenarbeitsmodell, weil unsere Gesellschaften gegenseitig vertraut waren und schon bisher in den Vorständen vertreten waren.» Grosse Sympathie in der Politik Das Ziel und der Weg des Gemeinderates Wettingen und der beiden Genossenschaften hat über die Parteigrenzen hinweg überzeugt: Die Abgabe des Landes, die Baurechtsverträge und die Umzonung wurden im Einwohnerrat genehmigt. Vor allem hat aufgrund einer Machbarkeitsstudie die lokale Politik auch der Sinn und Zweck überzeugt: im Rahmen des gemeinnützigen Wohnungsbaus Wohnraum für den Mittelstand erstellen – realisiert durch zwei erfahrene Träger (siehe Box Seite 18), denen es nicht um Spekulation oder Gewinne, sondern um die Sache geht. So werden die Mehrfamilienhäuser der beiden Baugenossenschaften aussehen. In der Folge konnten die beiden Genossenschaften eine gemeinsame Projektorganisation (siehe Schema) gründen, und mit Sabine Scheurer wurde eine Fachkraft als externe Bauherrenvertreterin und Projektleiterin engagiert. Teil der Organisation sind auch externe Berater, welche das Projekt aktiv mitgestalten. Aus einem Architekturwettbewerb ist als Siegerin das Projekt «Berta» von Althammer Hochuli Architekten Zürich und den Landschaftsarchitekten Anton und Ghiggi Zürich hervorgegangen. Projektierung einstimmig genehmigt Das Konzept und das Projekt (siehe Artikel Seite 19) haben die Genossenschafterinnen und Genossenschafter überzeugt. Auch das Bauvolumen von total 39 Millionen Franken für 83 Wohnungen hat niemanden erschreckt. Nach der Klärung einiger Fragen gab es betont positive Stimmen. So sagte ein beeindruckter Genossenschafter: «Ich gratuliere den Verantwortlichen der beiden Genossenschaften, das Projekt ist ausserordentlich gut.» A D Neben dem bestehenden Haus Sulperg 1 der GGW (gelb) baut die GGW je ein Mehrfamilienhaus (grün) Miete (D) und Eigentum für Ältere (A) und die Pro Familia zwei Mehrfamilienhäuser Miete (rosa). Plan zvg «Es mag stimmen, dass die EGW geografisch und emotionell etwas weiter entfernt als die Hausbank liegt. Den kürzeren Weg bezahlt man jedoch rasch mit höheren Kosten.» Peter Gurtner, Präsident Emissionszentrale EGW Studieren Sie unsere Website www.egw-ccl.ch und kontaktieren Sie uns für eine Beratung: [email protected] oder Telefon 062 206 06 16 www.wschneider.com Ausgabe 4 | 2014 16 | 17 Projekte_Wettingen GGW PF Organigramm Realisierung Neubauten Sulperg 2, Wettingen 28. August 2013 JMGGW PF Organigramm Realisierung Sulperg 2.xls GGW Vorstand Gegebenenfalls GV Pro Familia Vorstand Gegebenenfalls GV (Infos) (Infos) Gemeinsame Vorstandssitzungen GGW und Pro Familia (Infos) (Infos) Hinweis: Die farblich schattierten Gremien sind Entscheidungsgremien. Bauherrenvertreter Conarenco AG, Zürich Leitung: Sabine Scheurer, Baden Gemeinsame Baukommission (i.A. der BK) GGW Baschti Spörri, Leiter BK Pro Familia Joseph Meier Meinrad Küng Franziska Herzog (Infos) Architekt Althammer Hochuli Architekten, Zürich Leitung: Margrit Althammer Externe Berater/innen Recht Frank Brunner Finanzen • Hans Dietemann, WohnenSchweiz • Bruno Renggli Kommunikation Franz Hard Altersfragen • Mathias Naeff • Fachstelle für Altersfragen Wettingen • Pro Senectute arwo Planung externe Wohngruppen Revisoren • der GGW • der Pro Familia Metron AG nach Bedarf Gemeinde Wett. nach Bedarf WohnenSchweiz nach Bedarf Weitere nach Bedarf Dann folgte die Abstimmung: Zu einem Projektierungskredit von je 1,25 Millionen Franken wurden alle grünen Karten (GGW) und alle orangen Karten (Pro Familie) in je separaten Abstimmungen in die Luft gehoben. Ein guter Start für das weitere Vorgehen: In den nächsten Monaten wird das Projekt ausgearbeitet. Der Baukredit wird den Generalversammlungen 2015 vorgelegt. Der Baubeginn ist auf das erste Quartal 2016 und der Bezug auf Frühjahr 2018 geplant. Architektur Andrea Grolimund Wettingen Pro Familia Baden GGW Wettingen Die Baugenossenschaft Pro Familia Baden erstellt preisgünstigen Wohnraum, wobei die Mieter und Wohneigentümer nicht zwingend Genossenschafter sein müssen. Momentan verfügt die Pro Familia an verschiedenen Standorten über 129 Wohnungen, die sehr begehrt sind. Die Pro Familia Baden besteht aus 68 Genossenschaftern, hat im 2013 ihr 50-jähriges Bestehen gefeiert und ist in der Region Baden bestens verankert. www.profamilia-baden.ch Die Gemeinnützige Gesellschaft Wettingen GGW betreibt auf gemeinnütziger Basis Wohngelegenheiten für Betagte. Im modernen Sinn von «Wohnen im Alter» integriert die Genossenschaft in ihren vier bestehenden Siedlungen in Wettingen über 170 Alterswohnungen unterschiedlicher Art und Grösse. Die GGW feierte im Jahr 2008 ihr 50-jähriges Bestehen und ist in Wettingen bestens verankert. www.ggw.ch Kurt Bischof www.sada.ch Sanitärtechnik Heizungstechnik Lüftungstechnik Bedachungen Spenglerei Kundendienst Projekte_Wettingen Projekt mit 83 Wohnungen für 39 Millionen Zi 16.2 Schadensanierung Ausgabe 4 | 2014 Wo 21.8 Lo 9.3 Zi 13.6 Haus C - Pro Familia 2. Obergeschoss Kü/Es 17.8 Bad 3.6 En 6.3 Bad 4.5 En 6.0 Zi 13.6 Bautenschutz Klima/Entfeuchtung 4.5 ZWG 98.5 m2 Lo 4.8 Zi 14.6 Lo 4.7 Kü/Es 17.8 Bad 3.6 Wo 21.7 Lo 8.4 Wo 21.4 Lo 9.2 Zi 13.6 Bad 3.6 En 6.3 En 6.3 Bad 4.5 Kü/Es 17.8 Zi 14.6 Zi 15.9 Lo 4.8 Zi 16.1 3.5 ZWG 79.0 m2 Lo 4.7 Kü/Es 17.8 Bad 3.6 Zi 13.6 Zi 16.1 Wo 21.8 Lo 9.3 Möglichkeit für die informellen Kontakte der Bewohnerinnen und Bewohner von allen vier Häusern. Damit sind weitere Voraussetzungen für die Durchmischung von Jung und Alt geschaffen. «Wenn Sie durch die Siedlung gehen, haben Sie das Gefühl, Sie seien auf einem lauschigen Spaziergang», sagte die Landschaftsarchitektin Carola Anton zum Aussenraumkonzept. Angeregt vom Kloster Wettingen wird der Freiraum mit «essbaren Pflanzen» angebaut. Die Gestaltung soll viele Möglichkeiten für die Bewohnerinnen und Bewohner bieten – sei es für den Rückzug oder das gesellige Zusammensein. Bi. 3.5 ZWG 79.0 m2 • Die Pro Familia wird in ihren beiden Häusern Mietwohnungen für Familien und kleinere Wohnungen realisieren. • Die beiden Gebäude der GGW werden eine spezielle Ausrichtung auf Ältere haben. Ein Haus ist mit Mietwohnungen, das andere mit Eigentumswohnungen (mit Rückkauf durch die GGW) geplant. Die Architekten schlagen ein Raumkonzept mit grosser Planungsflexibilität vor. Damit ist es in der Planungsphase möglich, die Wohnungsgrössen flexibel zu gestalten und den Wohnungsspiegel den Bedürfnissen der Bauherrschaft anzupassen. Dazu gehört auch das Angebot von speziellen Räumlichkeiten für die Tagesbetreuung von behinderten Menschen durch die arwo Stiftung. Ein Gemeinschaftsraum schafft die 4.5 ZWG 99.8 m2 «Wir planen eine einfache, unprätentiöse Überbauung mit spannungsvollen Grundrissen», sagt Architekt René Hochuli. Dabei reagiert die Bebauungsstruktur differenziert auf das bestehende Mehrfamilienhaus Sulperg 1 der GGW mit den Alterswohnungen wie auch auf die ansteigende Topografie des Sulpergs. Konkret sind vier Mehrfamilienhäuser mit fünf bis sechs Geschossen vorgesehen. Im Sinne des verdichteten Bauens wird die mögliche Ausnützung im Rahmen einer Arealüberbauung ausgeschöpft. Insgesamt ergibt sich eine Nettowohnfläche von rund 7200 Quadratmetern. Es entstehen total 83 Wohnungen (42 Pro Familia, 41 Gemeinnützige Gesellschaft Wettingen) mit Zweieinhalb- bis Fünfeinhalbzimmerwohnungen. Kurse Laserreinigung Schadstoffsanierung Dienstleistungen in Achermann-Qualität schweizweit an 9 Standorten. Achermann Unternehmungen Wilstrasse 105 8600 Dübendorf Tel. +41 58 450 90 00 www.achermannag.ch 18 | 19 Wohnpolitik–Öffentliche Hand Baugenossenschaften brauchen vor allem eines: Land, Land und nochmals Land! Die Baugenossenschaften in der Schweiz sind finanziell, organisatorisch und personell bestens in der Lage, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dennoch tun sie es viel weniger stark, als sie es selber möchten und könnten. Denn es fehlt an Land. Die öffentliche Hand ist gefordert, das Richtige zu tun! Wädenswil ZH ist ein Musterbeispiel für das Verhalten von Gemeinden gegenüber gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften: In einer Volksabstimmung Ende November sagten 73 Prozent (!) Ja zu einem Drei-Millionen-Franken-Rahmenkredit für günstige Familienwohnungen. Das ist gut und erfreulich. Doch dies allein macht Wädenswil noch nicht zu einem guten Beispiel. Dafür braucht es den zweiten Schritt: Die Behörden von Wädenswil haben erkannt, dass das Hauptproblem für Baugenossenschaften das fehlende Bauland ist. Hier will die Stadt ansetzen und mittels Gestaltungsplänen oder einem eigenen Grundstück aktiv werden. Kanton Luzern: Irrweg verhindert Ganz anders die Situation im Kanton Luzern, der reich gesegnet ist mit Genossenschaften. Hier hat das Kantonsparlament anfangs Dezember einen offensichtlichen Irrweg verhindert. In einer Motion der Grünen wurde verlangt, dass sich der Kanton stärker im gemeinnützigen Wohnungsbau engagiert, unter anderem mit einem Planungsbericht zum Thema Wohnen. Der Finanzdirektor (parteilos) in der Regierung wollte den Vorstoss entgegennehmen und eine öffentlichrechtliche Anstalt des Kantons für den preisgünstigen Wohnungsbau schaffen. Und der Kanton sollte als erstes Beispiel im Ebikoner Quartier Obfildern Wohnungen bauen, die dem gemeinnützigen Wohnungsbau dienen. Land statt Konkurrenz Diese Idee des Finanzdirektors war politisch aber überhaupt nicht abgestützt. SP und Grüne waren zwar für den Vorstoss, aber CVP, SVP, FDP, GLP geschlossen dagegen. Sie bezeichneten die Idee als völlig falsch, denn: «Es gibt genügend Wohnbaugenossenschaften im Kanton Luzern, die auch grosse Projekte ausführen können», sagte Kantonsrat Ruedi Burkhard (FDP, Horw). Eine kantonale Wohnbaugenossenschaft sei schlicht unnötig. Markus Gehrig (CVP, Luzern) betonte: «Der Kanton soll die vielen erfolgreichen Baugenossenschaften im Kanton Luzern unterstützen, aber sicher nicht mit einer öffentlich-rechtlichen Anstalt konkurrenzieren.» Armin Hartmann (SVP, Schlierbach) sprach von einem unnötigen Ressourcenverschleiss und von Planwirtschaft. Es sei unverständlich, wieso der Kanton im Wohnungsbau angesichts der vielen gut funktionierenden Wohnbaugenossenschaften aktiv werden wolle. Mit 82 zu 22 Stimmen wurde der Vorstoss abgelehnt. Die Idee ist somit beerdigt. Was bleibt, ist die Erwartung der vielen Genossenschaften im Kanton Luzern, dass ihnen der Kanton Land abgibt. Sei es als einzelne Baugenossenschaft oder für grössere Flächen in einem gemeinsamen Projekt. Potenzial bei den SBB Grosses Potenzial mit Landreserven haben auch die SBB und die Armee. Kürzlich hat in einem Interview mit den Zeitungen «24 heures» und «Tribune de Genève» Jürg Stöckli, Chef SBB-Immobilien, erklärt, dass die SBB hinter der Armee der zweitgrösste Eigentümer von Immobilien in der Schweiz sind. Die SBB verfügen auch über grosse Landreserven, oft an raumplanerisch interessanten Standorten. Mit der Entwicklung der Städte in den vergangenen zehn Jahren sind die Bahnhöfe und ihre Areale laut Stöckli immer weiter ins Zentrum gerückt. Deshalb prüfen die SBB, wie sie in die Quartiere ausserhalb des Stadtzentrums investieren können. Berechnungen haben laut Stöckli ergeben, dass die SBB in den kommenden zehn Jahren das Potenzial haben, 3000 bis 4000 Wohnungen zu bauen. «Es ist ja nicht gesagt, dass die SBB selber bauen müssen, sie könnten das Land mit guten Gründen an Baugenossenschaften abgeben», sagt Daniel Burri als Präsident von WOHNEN SCHWEIZ – Verband der Baugenossenschaften. Der Verband sei in diesem Sinn sehr interessiert an Gesprächen und Partnerschaften. Dabei kann sich WOHNEN SCHWEIZ auf andere Stimmen berufen, die das auch so sehen. Die Städte haben diese Forderung zum Beispiel im wohnungspolitischen Dialog aufgestellt. Kurt Bischof Umbauen – Sanieren – Sparen 1a hunkeler • 6030 Ebikon • 041 444 04 40 • www.1a-hunkeler.ch Finanzierung–Fonds de roulement «Der Fonds de roulement ist zu empfehlen» Diese Praktiker in Baugenossenschaften haben gute Erfahrungen mit dem Fonds de roulement gemacht und empfehlen diese Finanzierungshilfe gerne weiter. Weitere Infos: WOHNEN SCHWEIZ – Verband der Baugenossenschaften, [email protected], Telefon 041 310 00 50. Christoph Bartholet Wohnbaugenossenschaft Speer, Jona SG Hanspeter Bischofberger Wohnbaugenossenschaft Waldpark, Neuhausen am Rheinfall SH «Wir haben in der Wohnbaugenossenschaft Speer, Jona drei Mehrfamilienhäuser einer umfassenden Aussensanierung unterzogen. Damit verbunden waren ein Carport-Neubau, Wärmedämmung, grosszügige Balkone, Fenster, Rollläden, Solaranlage, Umbau Untergeschoss und Neugestaltung der Umgebung. Bei diesem Projekt haben wir sehr gerne auf den Fonds de roulement von WOHNEN SCHWEIZ zurückgegriffen und es nicht bereut. Wir können den Fonds de roulement mit gutem Gewissen weiterempfehlen. Aus zwei Gründen. Einerseits wegen den Zinskonditionen und anderseits wegen der positiven, sehr kompetenten und freundlichen Beratung beim Antrag.» «Der Bau von 40 altersgerechten Wohnungen für 17,8 Millionen Franken war für uns ein grosses Projekt. Dabei waren wir sehr interessiert, neben der Hausbank einen weiteren Kreditgeber zu haben. Mit der Senkung auf 1 Prozent wurde der Mindestzins wieder attraktiv. Der grosse Vorteil des Fonds de roulement ist eine lange Laufzeit von 20 Jahren, davon die ersten drei Jahre ohne Amortisation. Bei einem allgemeinen Zinsanstieg erfolgen die Anpassungen beim Fonds de roulement moderater und weniger stark. Wir haben mit dem Fonds de roulement nur gute Erfahrungen gemacht, auch wenn das Ausfüllen des Gesuchs ruhig etwas weniger kompliziert sein dürfte.» Umfrage Bi. Wohnbaugenossenschaften wählen die GGL für Gesamtleistungen am Bau. Elf Unternehmer, mit zusammen rund 630 Mitarbeitern und über 70 Lehrlingen, garantieren mit ihrem Namen für Zuverlässigkeit, Termintreue, Respekt vor Umwelt und Material. Machen Sie sich dies zu Nutze, rufen Sie uns an. Norastrasse 7, 8004 Zürich T 044 430 55 56, www.ggl-bau.ch Genossenschafter bauen für Genossenschaften Ausgabe 4 | 2014 20 | 21 Finanzierung _EGW Baranzelli: «Guter Entscheid des Ständerats» Der Ständerat hat am 4. Dezember eine neue Tranche von 1,9 Milliarden Franken Rahmenkredit für Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung einstimmig genehmigt. Das freut Rudolf Baranzelli, Geschäftsführer von WOHNEN SCHWEIZ – Verband der Baugenossenschaften. WOHNEN SCHWEIZ: Ist der 4. Dezember ein Tag des gemeinnützigen Wohnungsbaus? Rudolf Baranzelli: Der Entscheid des Ständerates für den gemeinnützigen Wohnungsbau ist von grosser Bedeutung. Durch die konstant hohe Nachfrage nach Wohnraum bestehen regional angespannte Märkte mit markanten Preis- und Mietzinssteigerungen. Sie sind also mit dem Ständerat zufrieden? Ja, das ist ein guter Entscheid des Ständerates. Der Ständerat will weiterhin günstigen Wohnraum fördern. Der Beschluss zur Weiterführung der Anleiheverbürgung durch den Bund ist ganz im Sinne des gemeinnützigen Wohnungsbaus und freut mich sehr. Würde der Bund die Anleihen der EGW nicht mehr verbürgen, müsste sie die Tätigkeit einstellen. Ist der gemeinnützige Wohnungsbau wirklich auf dieses Geld angewiesen? Mit dem Rahmenkredit für die EGW geht es um die Weiterführung eines bewährten Fi- nanzierungsinstruments der im gemeinnützigen Wohnungsbau tätigen Bauträger. Die Emissionen der EGW tragen wesentlich dazu bei, dass der gemeinnützige Wohnungsbau seinen Marktanteil halten kann. Mit der Beteiligung an einer EGW-Anleihe sichern sich die gemeinnützigen Wohnbauträger günstige Zinsen für die ganze Laufzeit der Anleihe. Dies ermöglicht ihnen ihre Mietzinsgestaltung auf längere Dauer auszurichten. So entsteht direkter Nutzen für die gemeinnützigen Bauträger und den gemeinnützigen Wohnungsbau. Der grösste Teil dieser Verpflichtung kommt der EGW zugute. Warum eigentlich? Artikel 108 der Bundesverfassung verpflichtet den Bund, den Wohnungsbau sowie die Tätigkeit von Trägern des gemeinnützigen Wohnungsbaus zu fördern. Im Februar 2002 hat der Bundesrat entschieden, die Wohnraumförderung auf den gemeinnützigen Wohnungsbau und einen indirekten Förderungsweg zu beschränken. Dieser umfasst erstens die Alimentierung eines Fonds de roulement, der von den Immobilien verkaufen mit Redinvest – weniger Aufwand und mehr Erfolg für Sie Rudolf Baranzelli Dachorganisationen im Auftrag des Bundes treuhänderisch verwaltet wird. Daraus werden zinsgünstige Darlehen für die Erstellung, die Erneuerung und den Erwerb von preisgünstigen Mietobjekten gewährt. Zweitens soll der Bund mit Garantieleistungen die von gemeinnützigen Bauträgern in Selbsthilfe betriebenen Finanzierungsinstrumente wie EGW, Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaft gemeinnütziger Wohnbauträger HBG mit Bürgschaften unterstützen. Der überwiegende Anteil des neuen Rahmenkredits wird für die Verbürgung von Anleihen der EGW benötigt. Aktuell werden mit EGW-Anleihen rund 27 500 Wohnungen, das sind 17 Prozent der Genossenschaftswohnungen, mitfinanziert. Geht die Vorlage im Nationalrat auch glatt durch? Verlassen Sie sich auf die Immobilien-Experten mit über 40 Jahren Erfahrung. Wir engagieren uns persönlich und zuverlässig für den optimalen Verkauf von Ihren Immobilien. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Bedarfsgespräch. Redinvest Immobilien AG | www.redinvest.ch Luzern | Stans | Sursee | Schötz | Willisau | Zug Grundsätzlich scheint mir die Vorlage mehrheitlich unbestritten. Nachdem es die Mehrheit aller Mitglieder des Nationalrates bedarf, ist eine hohe Präsenz der zustimmenden Ratsmitglieder erforderlich. Interview Kurt Bischof Finanzierung–EGW EGW: starke Stütze für Baugenossenschaften Die Behandlung des EGW-Rahmenkredits im Parlament (siehe Seite 22) ist eine gute Gelegenheit, wieder einmal grundsätzlich das Potenzial der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger aufzuzeigen. Präsident Peter Gurtner informiert in diesem Beitrag über die EGW. Die EGW ist eine Genossenschaft, die 1990 von den Dachverbänden der gemeinnützigen Wohnbauträger mit Unterstützung des Bundesamtes für Wohnungswesen gegründet wurde. Was ist und was macht die EGW? Die EGW erfasst kontinuierlich den Mittelbedarf ihrer Mitglieder. Hat dieser ein grösseres Volumen erreicht, so legt sie für dieses in Zusammenarbeit mit der Zürcher Kantonalbank und anderen Syndikatsbanken periodisch eine Anleihe auf dem Obligationenmarkt auf. Deren Erlös wird den an der Anleihe beteiligten Bauträgern während einer festen Laufzeit in Form von normalen Hypothekardarlehen zur Verfügung gestellt. Ende 2013 zählte die EGW 433 Genossenschafter, von denen rund 72 Prozent an einer oder mehreren Anleihen beteiligt waren. Die EGW-Gelder werden für die Finanzierung von 26 551 Wohnungen in 775 Liegenschaften in der ganzen Schweiz eingesetzt. « Ende 2013 zählte die EGW 433 Genossenschafter, von denen rund 72 Prozent an einer oder mehreren Anleihen beteiligt waren. » Ohne Bundesbürgschaft kein Erfolg Wie das Gründungsjahr erkennen lässt, ist die EGW ein Kind der späteren Achtzigerjahre, als in der Schweiz die Wohnbaufinanzierung aufgrund der historischen Höchstzinsen für Hypotheken sowie der generellen Probleme der Kreditbeschaffung eine schwierige Phase durchlief. In Politik und Wirtschaft wurden neue Hypothekarmodelle entwickelt und Alternativen zur traditionellen Bankfinanzierung geprüft. So auch im Kreis der gemeinnützigen Wohnbauträger. Ihnen schwebte in Anlehnung an bestehende Institutionen von Anfang an die direkte Nutzbarmachung des Kapitalmarktes für die Finanzierung ihrer Bauvorhaben vor. Bei der Prüfung entsprechender Anleihemodelle zeigte sich aber rasch, dass es zur Gewinnung des Anlegervertrauens sowie zur Erzielung günstiger Zinskonditionen einen verlässlichen Si- Ausgabe 4 | 2014 Der Nationalrat wird sich als Zweitrat voraussichtlich in der Frühlingssession mit der EGW-Vorlage beschäftigen. Bild Parlamentsdienste 22 | 23 Bund verbürgten Anleihevolumens auf rund 2,53 Milliarden Franken. Peter Gurtner, Präsident EGW cherheitsschirm braucht. Dieser fand sich im ehemaligen Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz WEG, welches den Bund ermächtigte, die Aktivitäten von Trägern und Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus und damit auch die Begebung von Anleihen durch Bürgschaften zu unterstützen. Erst diese Garantie begründete die hohe Bonität, dank welcher die EGW einerseits für anlagesuchende Investoren ein interessanter Partner ist und anderseits ihren Mitgliedern zu langfristigen Darlehen verhelfen kann, deren Zinssätze in der Regel rund ein Prozentpunkt unter den Marktzinsen für Festhypotheken mit vergleichbarer Laufzeit liegen. 4,8 Milliarden emittiert Seit ihrer Entstehung hat die EGW 50 Anleihen im Gesamtbetrag von rund 4,85 Milliarden Franken emittiert. Davon wurden inzwischen 25 zurückbezahlt. Ende September 2014 belief sich das Total des vom Rahmenkredite laufend erneuern Bei der Bundesbürgschaft handelt es sich um eine reine Garantieverpflichtung, die nur im Fall einer Honorierung ausgabenwirksam wird. Das ist seit Inkrafttreten des Wohnraumförderungsgesetzes WFG vor gut zehn Jahren nie geschehen. Gleichwohl haben die Eidgenössischen Räte auch für Bürgschaften einen Rahmenkredit zu sprechen, dem jede Anleihe separat belastet wird. Ist der vorgegebene Rahmen ausgeschöpft oder eine allenfalls vorgegebene Laufzeit verstrichen, so ist dem Parlament ein neuer Rahmenkredit zu beantragen. Bis Ende 2002 waren rund 2,2 Milliarden Franken durch den Bürgschaftsrahmen des WEG gedeckt. 2003 wurde mit dem Erlass des WFG ein neuer Rahmenkredit von 1,775 Milliarden Franken bewilligt, wovon rund 95 Prozent der EGW zugutekamen. Ihm folgte 2011 ein weiterer im Umfang von 1,4 Milliarden Franken. Davon sind heute bereits wieder rund 940 Millionen Franken «verbraucht». Der Rest wird den Bedarf bis voraussichtlich Ende 2015 knapp decken. Der Bundesrat hat deshalb dem Parlament kürzlich eine Botschaft für einen neuen Rahmenkredit von 1,9 Milliarden Franken überwiesen, der ab 1. Juli 2015 bis zum 31. Dezember 2021 gelten soll. Ein Ende 2015 allenfalls noch vorhandener Restbetrag des laufenden Kredits würde verfallen. Die Ausgabenbremse als Stolperstein Als Erstrat hat sich der Ständerat in der Win- tersession 2014 mit der Vorlage befasst und den neuen Rahmenkredit genehmigt. Der Zweitrat wird sich im Frühling 2015 damit befassen. Gemäss Bundesverfassung ist für neue Verpflichtungskredite von mehr als 20 Millionen Franken in beiden Räten die Zustimmung der Mehrheit aller Mitglieder nötig und nicht nur derjenigen, die im Saal anwesend sind. Wird das nötige Quorum in beiden Räten verfehlt, so fällt die Vorlage durch. Auf die ausstehenden Anleihen hätte dies keinen Einfluss. Das Neugeschäft käme jedoch zum Erliegen, denn ohne Bundesbürgschaft würde die EGW ihre erstklassige Bonität einbüssen. Beim künftigen Auslaufen der bestehenden Anleihen müssten die Darlehensnehmer zwecks Rückzahlung der fälligen Quote neue Geldgeber finden, was wirtschaftlich schwächeren Bauträgern Probleme bereiten und Situationen schaffen könnte, in denen der Bund die Bürgschaft allein aufgrund ihrer ungenügenden Kreditfähigkeit honorieren müsste. Ihm wäre daher in solchen Fällen mit einer zusammen mit der EGW zu findenden Übergangslösung besser gedient. Das sind aber Spekulationen. Eine einhellige Abfuhr der Vorlage in beiden Räten ist wenig realistisch. Hingegen könnten sie unterschiedliche Beschlüsse fassen. Dann käme es zu einem Differenzbereinigungsverfahren, in dessen Verlauf das Geschäft allenfalls modifiziert und zwischen den Kammern dreimal hin- und hergeschoben werden könnte. Kommt kein Konsens zustande, so hat eine Einigungskonferenz das letzte Wort zu sprechen. Für Hypotheken sind wir erste Adresse! Und dies seit 15 Jahren! Wir beraten Baugenossenschaften in Finanzierungsfragen und verwalten ihre Hypothekenportfolios – bankenunabhängig und fachmännisch. Das spart Geld. Und Zeit. Uster-West 18, Postfach 430, CH-8610 Uster, Telefon 043 366 53 53 Jede Stimme zählt Hält man sich vor Augen, dass die Sensibilität gegenüber wohnungspolitischen Anliegen auf allen staatlichen Ebenen stark gewachsen ist, dass die Bundesverfassung einen Auftrag zur Wohnbauförderung enthält und dass die EGW heute nebst dem Fonds de roulement praktisch das einzige Instrument zu deren Umsetzung ist, so sollte man eigentlich ein klares Votum zugunsten des Rahmenkredits erwarten dürfen. Wohlwollende Einsicht in die Richtigkeit einer Vorlage genügt jedoch nicht. Wie gesagt, verlangt die Lösung der Ausgabenbremse am Tag der Entscheidung – vermutlich in der Frühlingssession – im Nationalrat die Präsenz möglichst vieler Ratsmitglieder. Diese zu mobilisieren und auf die Bedeutung des Geschäfts hinzuweisen, wird in den nächsten Wochen ein wichtiges Anliegen der gemeinnützigen Wohnbauträger, ihrer Dachorganisationen sowie der Bewohnerinnen und Bewohner sein. An Argumenten für eine Weiterführung der Hilfe fehlt es nicht: • Die EGW ist seit bald 25 Jahren erfolgreich tätig. « Aus einem Vergleich verschiedener Bürgschaftssysteme durch australische Wissenschaftler ist es gar mit Bestnoten hervorgegangen. • Sie kooperiert auf optimale Weise mit den zuständigen Bundesstellen und hat seit über einem Jahrzehnt keine Bürgschaft einlösen müssen. » • Sie ist ein Selbsthilfeinstrument des gemeinnützigen Wohnungsbaus. • Sie ermöglicht auch eigenkapitalschwächeren Wohnbauträgern den Zugang zum Kapitalmarkt und damit zu äusserst günstigen und langfristig stabilen Zinskonditionen. • Sie trägt zur Dämpfung der Wohnkosten bei. • Sie verhilft Investoren zu risikofreien Anlagen. • Sie hat einfache Strukturen und weist ein gutes Verhältnis von Kosten und Nutzen auf. • Sie ist professionell geführt, berät die Mitglieder in Finanzierungsfragen und sorgt mit dem jährlichen Rating der Darlehensnehmer für Transparenz bezüglich deren Bonität. Bestnoten für Bürgschaftssystem Was wie ein Werbespot in eigener Sache tönt, wird auch von unabhängiger Seite bestätigt. So haben zum Beispiel die externen Beauftragten einer vom WFG verlangten Evaluation der EGW schon im Jahre 2010 ein positives Fazit gezogen und die Weiterführung der Verbürgung der Anleihen empfohlen. Zudem hat das Modell bei internationalen Gremien in Genf und Brüssel Interesse geweckt. Aus einem Vergleich verschiedener Bürgschaftssysteme durch australische Wissenschaftler ist es gar mit Bestnoten hervorgegangen, so dass es unlängst an Ort und Stelle präsentiert werden konnte. Zurzeit ist im australischen Senat eine Eingabe pendent, die praktisch die integrale Nachahmung unseres Bürgschaftsmodells fordert. Gut möglich, dass erst die fremde Wertschätzung den einen oder andern Gegner weiterer Rahmenkredite zum Einlenken animiert. Peter Gurtner «W&W bietet innovative Lösungen und professionellen Support. Damit sparen wir viel Zeit und Geld.» Georges Tobler Geschäftsführer Baugenossenschaft Sonnengarten – Zürich W&W Immo Informatik AG ist die Schweizer Marktführerin für Software im Immobilienbereich. www.wwimmo.ch W&W Immo Informatik AG · Obfelderstrasse 39 · 8910 Affoltern am Albis · Bern · St. Gallen · Telefon +41 44 762 23 23 · info @ wwimmo.ch Ausgabe 4 | 2014 24 | 25 Wohnraum_Grenchner Wohntagung Mix von Miete und Eigentum zahlt sich aus Die Fachtagung im Rahmen der Grenchner Wohntage befasste sich mit Rezepten, damit Wohnungen bezahlbar bleiben. Eine Möglichkeit ist der Mix von Miete und Eigentum, eine andere der Ausbau der Dachgeschosse. Der Mix von Miete mit Eigentum zahlt sich für gemeinnützige Bauträger im wahrsten Sinn des Wortes aus. An der Fachtagung des Bundesamtes für Wohnungswesen in Grenchen wurde das an zwei Beispielen illustriert. Die Genfer Wohnbaugenossenschaft Cooplog hat sich entschieden, zwei neue Wohnhäuser zu bauen statt ein altes Verwaltungsgebäude in der beliebten Wohngemeinde Carouge umzunutzen. Im Moment sind 28 Stockwerkeigentumswohnungen und 34 Mietwohnungen im Bau. Querfinanzierung Der Gewinn aus den zu Marktpreisen erfolgten Verkäufen fliesst in die Genossenschaftswohnungen. «So ist es möglich, 34 Wohnungen zu moderaten, stabilen und konkurrenzfähigen Mietzinsen auf den Markt zu bringen», sagte Präsident Alain Charlet in Grenchen. Da das Gebäude zu 60 Prozent hypothekarisch belastet sei, bestehe kein Amortisationsdruck. Aufgrund der Erfahrung prüft Cooplog weitere Stockwerkeigentumsprojekte, allerdings im Baurecht, um eine Liquiditätsquelle für Neuanschaffungen zu sichern. Charlet ist überzeugt: «Der Käufer von senschaften mit wenig Liquidität als interessante Finanzierungsmöglichkeit. Genau dieser Ansatz wurde auch in Ostermundigen (Artikel rechts) mit Erfolg umgesetzt. Alain Charlet, Präsident Wohnbaugenossenschaft Cooplog, Genf Bild bwo Stockwerkeigentum im Baurecht profitiert von einem rund 20 Prozent günstigeren Kaufpreis, weil der Boden im Eigentum der Genossenschaft verbleibt, die so ihre Gewinnmarge reduziert.» Der Genfer bezeichnet Stockwerkeigentum für Genos- Günstigstes Grundstück auf dem Dach Ein anderes Rezept für zahlbaren Wohnraum lieferte Markus Mooser vom Holzbauverband Lignum: «Das Dach ist das preiswerteste Baugrundstück.» Er plädierte für die vermehrte Nutzung der Flachdächer von Mehrfamilienhäusern für Aufstockungen. Mit zusätzlichem Mietraum könnten Renovationen besser finanziert werden. Die Grenchner Tagung machte aber auch bewusst, dass der Staat nach wie vor in der Pflicht steht. Der Kanton Neuenburg zum Beispiel hat kürzlich 18 Millionen Franken für den Bau und die Erneuerung von Wohnungen gemeinnütziger Bauträger gesprochen. «Das reicht aber noch nicht», sagte Nicole Decker, Leiterin des kantonalen Wohnungsamtes: «Nötig ist eine enge Zusammenarbeit von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden bei der Bewältigung der Probleme auf dem Wohnungsmarkt.» Kurt Bischof Wohnraum_Grenchner Wohntagung Ostermundigen zeigt, wie es funktioniert Die Wohnbaugenossenschaft Ostermundigen hat gut die Hälfte ihrer 100 Wohnungen im Eigentum erstellt. An der Grenchner Fachtagung wurde dieses erfolgreiche Beispiel präsentiert. Die Wohnbaugenossenschaft Oberfeld, Ostermundigen – Mitglied vom Verband WOHNEN SCHWEIZ – hat auf einer Grundfläche von 13 000 Quadratmetern 100 Wohnungen gebaut, die 2013/14 etappenweise bezogen worden sind. Es handelt sich um Wohnungen von 1,5 bis 7 Zimmer. Speziell am Projekt Ostermundigen (siehe auch Magazin WOHNEN SCHWEIZ Ausgabe 3/2013) sind: • 52 Prozent sind Eigentumswohnungen und 48 Prozent Mietwohnungen. • Die Siedlung ist autofrei, die Bewohnerinnen und Bewohner ziehen ohne eigenes Auto in die Siedlung. • Dank Dämmung im Minergie-P-Standard und innovativem Energiekonzept erfüllt die Siedlung schon die Anforderungen der Energiestrategie 2050. Nur dank Eigentum realisierbar Zu den Wohnkosten sagte Präsident Christian Zeyer in Grenchen: «Nur dank des Mixes von Eigentum und Miete konnte das Projekt, das durch die Bewohnerinnen und Bewohner finanziert wurde, überhaupt realisiert werden.» Zwar hätten auch die Mieter mit Pflichtdarlehen von 10 Prozent ihren Beitrag geleistet. Eigentümer seien aber stärker bereit gewesen, sich auf das nicht zu verneinende Risiko einer Siedlungsent- « Erst das Eigentum hat ermöglicht, dass Wohnungen in dieser Siedlung auch langfristig zu preiswerten Bedingungen zur Verfügung stehen. » Christian Zeyer, Präsident Wohnbaugenossenschaft Oberfeld, Ostermundigen wicklung einzulassen. Zeyer und sein Team machten die Erfahrung, dass Grundeigentum als sicherer Wert gilt und dessen Realisierung Grund genug ist, um ein Risiko einzugehen. Zeyer: «Erst das Eigentum hat ermöglicht, dass Wohnungen in dieser Siedlung auch langfristig zu preiswerten Bedingungen zur Verfügung stehen.» Und nach 25 Jahren? Die Erfahrungen sind bis jetzt positiv. Mit dem Vorkaufsrecht lasse sich ein günstiger Weiterverkauf erzwingen. Allerdings: «Das Recht lässt dies nur über maximal 25 Jahre zu.» Danach würden die Wohnungen wohl wieder den Marktwert aufweisen. Die Ge- ltung eransta V r u z ionen eby.ch format In r h auf stru e M ie S n finde nossenschaft habe sich deshalb entschlossen, die Verkaufspreise schrittweise an die Marktpreise heranzuführen. Dabei werde das Vorkaufsrecht so definiert, dass es nach einer gegebenen Funktion aus Marktwert und Substanzwert berechnet werden könne, wobei mit zunehmender Dauer der Marktwert dominiere. Zeyer legt den Finger auf den wunden Punkt: «Ein besserer Schutz gegen Spekulation könnte nur erreicht werden, wenn für Wohnungen, die durch gemeinnützige Wohnbauträger erstellt werden, andere rechtliche Bedingungen gelten, die eine langfristigere Entkoppelung vom Markt erlauben.» Kurt Bischof EINLADUNG Bauen mit Holz – Chancen für Wohnbaugenossenschaften Bauen mit Holz wird immer mehr zu einem bedeutungsvollen Thema. Dies hängt mit technologischen Entwicklungen in der Holzbaubranche, aber auch mit Überlegungen zum nachhaltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen zusammen. Nach informativen Referaten werden Sie das moderne Produktionszentrum besichtigen. Lassen Sie sich unverbindlich informieren und beraten. Wir freuen uns auf eine interessante Veranstaltung. Architektur & Holzbau als Gesamtleistung Ausgabe 4 | 2014 Datum: Donnerstag, 22. Januar 2015 Zeit: 16.45 – 19.30 Uhr Ort: Strüby Holzbau AG, Leisibachstrasse 11, 6037 Root LU Anmeldung: Sichern Sie sich Ihren kostenlosen Platz mit der Anmeldung bis am 12.01.2015. Anmeldung per Telefon +41 41 818 35 70 oder E-Mail [email protected] 26 | 27 Firmennews_Pelletheizung Schulhaus setzt auf erneuerbare Energie Was für ein schlechtes Timing: Im Trimbacher Primarschulhausverbund Gassacker/ Leinfeld stieg kurz vor dem Winter 2011 ein Kessel der zentralen Öl- und Gasheizung aus. Um die Kinder und Lehrer in den kalten Wintermonaten warm halten zu können, musste so schnell wie möglich eine neue Zentralheizung her. Diese sollte umweltverträglicher sein und das Heizmaterial aus der Region stammen. Deshalb hat sich die Gemeinde Trimbach für die Installation eines zentralen Pelletofens entschieden. Was lag also näher als CO2-neutrales Heizen mit den heimischen AEK-Pellets®? «Für die Gemeinde war klar, dass die neue Heizung effizient und umweltverträglich befeuern soll. Im Hinblick auf die geplante Sanierung der Gebäudehülle war dies umso wichtiger. Denn es macht ökologisch gesehen wenig Sinn, später die Hülle zu sanieren mit dem Ziel, nachhaltiger wirtschaften zu können, aber gleichzeitig mit fossilen Brennstoffen zu befeuern», so komme. «Ich halte es nicht für zweckmässig, heute eine neue Heizung zu installieren, die noch mit Gas oder Öl befeuert wird – also mit endlichen Ressourcen, deren Knappheit wir noch erleben werden.» Blick auf eine Pellet-Heizung Bild zvg Pius Schenker, Vorsteher des Bauamts der Gemeinde. Auch für den Hauswart, welcher ebenfalls in den Entscheidungsprozess eingebunden war und selbst aus der Holzbranche kommt, war klar, dass man bei einer neuen Heizung darauf achten müsse, dass der Rohstoff aus der Region Nachhaltige Energie aus der Region Mit dem Befeuern mit lokalen AEK-Pellets® kann die Gemeinde ihrem Nachhaltigkeitsanspruch gerecht werden und steigert darüber hinaus auch die regionale Wertschöpfung: Die Pellets bestellt der Hauswart nämlich von einem Lieferanten aus der Region. Zu diesem kommen sie frisch ab dem AEK-Pelletwerk in Balsthal. Und damit nicht genug: Auch der Rohstoff der Pellets kommt aus der Region. Er stammt aus lokalen Sägereien und Schreinereien. Mit der CO2-neutralen Beheizung und den kurzen Lieferwegen – und der damit verbundenen Einsparung von grauer Energie – leistet die Gemeinde Trimbach einen wertvollen Beitrag an eine nachhaltige Energieversorgung der Zukunft. pd Raumluft-Wäschetrockner Modellvielfalt für Ein- und Mehrfamilienhäuser für praktische Trockenräume: Raumluft-Wäschetrockner ESCOlino und Wäschhängen ESCOleina von SIBIR. www.sibirgroup.ch Partner für Küche und Waschraum mit Allmarken-Service Ein Unternehmen der V-ZUG AG Firmennews_Fenstersanierung Ein Fenster mit mehr Glas, Licht und Sicherheit Die Vorteile, welche das moderne «TopWin»-Fenster von 1a Hunkeler AG für Sanierungen bietet, sind im wahrsten Sinne des Wortes «augenfällig». Schlanker, eleganter, mit grösseren Glasflächen und damit mehr Licht im Raum, so zeigen sich «Top-Win»-Fenster im Vergleich mit konventionellen Renovationsfenstern. Wesentliche Energieeinsparungen Eine Fenstersanierung mit «Top-Win» von 1a Hunkeler AG geht so rasch und problemlos über die Bühne, dass sie selbstverständlich im bewohnten Objekt ausgeführt werden kann. Und der dabei vorgenommene Ersatz des kompletten Systems, also von Rahmen und Flügel, entspricht dem von Experten und Energieberatern empfohlenen Vorgehen. Die auf diese Weise erreichten wesentlichen Energieeinsparungen tun dann jedem Haushaltsbudget gut – und dies nachhaltig für die nächsten 30 Jahre. Nachgang benötigt, wie das oft behauptet wird. «Top-Win»-Fenster überzeugen durch minimalsten Rahmenanteil und eine schlanke Mittelpartie. Bild zvg Grössere Glasflächen Dank filigraner Profile und Mittelpartien – letztere misst nur gerade 88 Millimeter – fallen die Glasflächen bei «Top-Win»Fenstern deutlich grösser aus als bei anderen Produkten. Ein wesentlicher Vorteil ist damit der grössere Lichteinfall, welcher die Helligkeit und damit den Komfort im Raum steigert. Dazu kommt die von aussen als auch von innen gesehen sehr elegante Optik. Rasche und saubere Montage Übrigens dauert die Entfernung des alten Rahmens und die Montage eines komplett neuen Fensters nicht länger und bringt nicht mehr Staub mit sich als die Montage eines sogenannten Sanierungsrahmens. Auch werden weder Maler noch Gipser im «Top-Win» – auch bei Neubauten Das Fenster eignet sich sowohl für Sanierungen als auch für Neubauten. Mit Dreifachverglasung resultieren neben hervorragenden Energiewerten und Energieeinsparungen von bis 30 Prozent auch erstklassige Schallschutzwerte und eine geprüft hohe Einbruchsicherheit. pd Gerät kaputt? Anruf genügt! Wenn Küchenapparate, Waschmaschine oder Tumbler aussteigen, wenn es um kleine Reparaturen, Ergänzungen oder einen grossen Austausch in Küche und Waschraum geht, ist der Küchenexpress von Sanitas Troesch blitzschnell zur Stelle. Kompetent, unkompliziert, gut. www.kuechenexpress.ch Ausgabe 4 | 2014 Basel 061 337 35 35, Biel 032 344 85 44, Chur 081 286 73 73, Crissier 021 637 43 70, Jona 055 225 15 55, Köniz 031 970 23 42, Rothrist 062 287 77 87, St. Gallen 071 282 55 03, Thun 033 334 59 59, Winterthur 052 269 13 92, Zürich 044 446 11 11 28 | 29 Baugenossenschaften–Steuern Emissionsabgabe- und Verrechnungssteuerpflicht von Baugenossenschaften Bei Baugenossenschaften stellt sich immer wieder die Frage, ab wann Genossenschaftsanteile emissionsabgabepflichtig und externe Darlehen verrechnungssteuerpflichtig sind. WOHNEN SCHWEIZ hat mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) Rücksprache gehalten. Baugenossenschaften generieren ihr Eigenkapital naturgemäss primär mit der Ausgabe von Anteilscheinen. Weiteres Kapital, zum Beispiel für die Finanzierung von konkreten Projekten, wird vielfach in Form von Darlehen von Privatpersonen oder Gemeinwesen zur Verfügung gestellt. Anteilscheinkapital Gemäss Bundesgesetz über die Stempelabgabe wird vom Bund auf die Ausgabe von Genossenschaftsanteilscheinen grundsätzlich eine Emissions- oder Stempelabgabe erhoben, falls das von den Genossenschaftern gesamthaft einbezahlte Kapital die Schwelle von einer Million Franken übersteigt. Aufgrund dieses Mindestkapitals sind viele Baugenossenschaften von dieser Abgabe bereits von vornherein nicht betroffen. Weiter werden gemeinnützige Genossenschaften, die sich, ohne einen Erwerbszweck zu verfolgen, der Beschaffung von Wohnungen zu mässigen Mietzinsen widmen, von der Emissionsabgabe ausgenommen, sofern sie die an die Genossenschafter auszubezahlende Dividende auf höchstens sechs Prozent des einbezahlten Genossenschaftskapitals beschränken. Diese Dividendenbeschränkung wird ebenfalls vom Bundesamt für Wohnungswesen BWO im Rahmen der Gemeinnützigkeitsanerkennung und somit auch für die Gewährung von Finanzierungshilfen des Bundes wie Darlehen aus dem Fonds de roulement oder der Beteiligung an Anleihen der EGW gefordert. Aufgrund dessen erfüllt die absolute Mehrheit der Baugenossenschaften ohnehin die Kriterien für eine Befreiung von der Emissions- beziehungsweise Stempelabgabe. Darlehen Etwas komplexer präsentiert sich die Situation bei der Verrechnungssteuerpflicht von Baugenossenschaften im Zusammenhang mit der Aufnahme von externen Darlehen. Die verschiedenen Kreisschreiben und Merkblätter der ESTV sind selbst für Fachleute nicht immer eindeutig interpre- tierbar. So können teilweise selbst grosse und renommierte Revisionsgesellschaften nicht genau Auskunft darüber geben, ob diese Darlehen gemäss Definition der ESTV als Kassenobligationen oder Kundenguthaben zu behandeln sind. Dies mit weitreichenden Folgen, denn für Kassenobligationen beginnt die Verrechnungssteuerpflicht bei zehn Gläubigern und einer Kreditsumme von 500 000 Franken, wobei sich diese Schwelle bei Kundenguthaben erst bei 100 Gläubigern und fünf Millionen Franken befindet. Darlehen als Kundenguthaben Genossenschaften nehmen ihre Darlehen meist ohne feste Laufzeit auf und regeln die Zinsbedingungen entweder über ein Reglement oder per Beschluss der Generalversammlung für alle ihre aufgenommenen Darlehen anstelle individueller Zinsvereinbarungen mit jedem einzelnen Gläubiger. Aufgrund dessen sind diese Darlehen grundsätzlich als Kundenguthaben im Sinne der ESTV einzustufen. Anders sehe die Sache aus, wenn diese Gelder auf dem Markt mit einer fixen Laufzeit (zum Beispiel fünf Jahre) und einem im Voraus definierten, unveränderbaren Zinsfuss aufgenommen würden. Solche Finanztitel wären als Kassenobligationen zu deklarieren, wobei dies bei Baugenossenschaften schon allein aufgrund des höheren administrativen Aufwands bei der Verwaltung der entsprechenden Darlehen wohl kaum in Frage kommt. Steuerpflicht Im Jahr 2011 hat die Eidgenössische Steuer verwaltung ESTV mit der Publikation des Kreisschreibens Nr. 34 betreffend Kundenguthaben ihre Praxis hinsichtlich der Verrechnungssteuererhebung auf Darlehenszinsen neu definiert. Bisher war die Verrechnungssteuer abzurechnen, sobald eine Baugenossenschaft einen Gläubigerbestand von über 20 aufwies und die gesamte Schuldsumme 0,5 Millionen Franken überstieg. Mit dem genannten Kreis- schreiben wurden diese Zahlen angehoben, sodass neu ein Gläubigerbestand von mehr als 100 Personen und eine Gesamtschuldsumme von fünf Millionen Franken erfüllt sein muss, damit Darlehenszinsen der Verrechnungssteuerpflicht unterliegen. Sind diese beiden Bedingungen nicht kumulativ erfüllt, kann auf eine Verrechnungssteuerabrechnung verzichtet werden. Werden diese neuen Schwellenwerte von einer Baugenossenschaft trotzdem überschritten, so kann unter Umständen auf eine Abrechnung der Verrechnungssteuer verzichtet werden, wenn die einzelnen Darlehenszinsen 200 Franken nicht übersteigen. Dies ist jedoch von der konkreten Ausgestaltung der Darlehen abhängig und muss im Einzelfall mit der ESTV abgeklärt werden. Ohnehin rät die ESTV den Genossenschaften, sie bei Fragen beziehungsweise Unsicherheiten hinsichtlich der Verrechnungssteuer-Thematik schriftlich zu kontaktieren, um eine entsprechende Stellungnahme zu erhalten. Vielfach können so Probleme bereits im Vorfeld pragmatisch und ohne grossen administrativen Aufwand gelöst werden. Die ESTV befindet sich an der Eigerstrasse 65 in 3003 Bern. Kaum Thema für Baugenossenschaften Aufgrund dieser (teilweise neuen) Regelung und Praxis kann davon ausgegangen werden, dass die absolute Mehrheit der gemeinnützigen Baugenossenschaften weder der Emissionsabgabe- noch der Verrechnungssteuerpflicht unterliegt. Bei weiterführenden Fragen zu diesem Thema steht Ihnen der Rechtsdienst von WOHNEN SCHWEIZ gerne zur Verfügung. Adrian Achermann Genossenschaften_Rundschau Genossenschaft und Gemeinde: Hand in Hand Wenn Baugenossenschaften und Gemeinden Hand in Hand arbeiten, entstehen bezahlbarer Wohnraum und Projekte im Interesse der Öffentlichkeit. Meggen, Sempach, Ebikon machen es vor. Meggen: Guter Deal In Meggen haben die Liberale Baugenossenschaft Meggen und die Wohnbaugenossenschaft Meggen mit dem Gemeinderat ein raffiniertes Konstrukt ausgehandelt: • Die Baugenossenschaften können auf dem seeseitigen Teil der Parzelle Kreuztrotte zwei Mehrfamilienhäuser mit je 13 preisgünstigen Wohnungen erstellen. Das denkmalgeschützte Trottengebäude wird künftig gewerblich genutzt. Für die Wohnhäuser sind 9,7 Millionen Franken, für die Renovation der Trotte 2,3 Millionen Franken veranschlagt. Der Betrieb muss selbsttragend sein, wird aber nicht von den Genossenschaften getragen werden. • Die Gemeinde gewährt den Genossenschaften ein zinsloses Darlehen von 1,6 Millionen Franken, das innert 50 Jahren zurückzuzahlen ist. Der Businessplan hat gezeigt, dass eine gewisse Anschubfinanzierung nötig ist, damit die Investitionen selbsttragend sind. Die Lösung hat drei Vorteile: die historisch wertvolle Trotte wird saniert, die Genossenschaften schaffen Wohnraum und der Wohnungsmix in der Gemeinde wird breiter. Die Gemeindeversammlung stimmte der Vorlage mit 264 Ja gegen 186 Nein zu. Sempach: Durchbruch So hitzig wie in Meggen ging es vor fünf Jahren in Sempach zu. Die Kirchgemeindeversammlung lehnte den Verkauf von Land an einen privaten Investor für Mehrfamilienhäuser auf der Martinshöhe ab. Im zwei- Vertragsunterzeichnung in Meggen: Peter Erni, Ruedi von Ah (Liberale Baugenossenschaft Meggen), Gemeindeschreiber Daniel Ottiger, Gemeindepräsident Urs Brücker, Manuela Aletz und Franz Haas (Wohnbaugenossenschaft Meggen). Bild zvg ten Anlauf hat es geklappt: Auf 18 000 Quadratmetern realisiert die Kirchgemeinde vier Häuser mit 110 Wohnungen für 52 Millionen Franken. In einer ersten Etappe baut die Kirchgemeinde ein Haus, für das zweite gibt sie das Baurecht der Wohnbaugenossenschaft Martinsrain Sempach, die bereits die vier Häuser im Martinsrain im Baurecht auf dem Boden der Kirchgemeinde erstellt hatte. Ende November haben die Kirchgemeindeversammlung und die Wohnbaugenossenschaft den Vertrag genehmigt. Ebikon: Quartier aufgewertet beitet: Im Fildernquartier hat die Situation mit abgestellten Autos chaotische Verhältnisse angenommen. Darum kaufte die Baugenossenschaft Fildern das zentrale freie Grundstück mit 3300 Quadratmetern und realisierte eine Autoeinstellhalle und eine Spielwiese. Die Gemeinde Ebikon hat zeitgleich eine Unterflursammelstelle und einen zweiten Kindergarten realisiert. In einer kleinen Feier freuten sich Genossenschaftspräsident George Thalmann und Gemeindepräsident Daniel Gasser über das gemeinsame Werk. Kurt Bischof Hand in Hand haben Gemeinde und Genossenschaft auch in Ebikon zusammengear- Raffinesse im Badezimmer mit Keramik Laufen Das Sortiment Laufen Pro von Keramik Laufen ist eine echte Erfolgsgeschichte im Bad. Kaum ein anderes Set auf dem Markt bietet so viel durchdachtes Design zu einem ähnlich guten Preis-Leistungs-Verhältnis. Jetzt bekommt Laufen Pro Familienzuwachs: Das neue Set Laufen Pro S steht für modernes Design und bringt mit neuen technischen Features echten Mehrwert und Raffinesse ins Bad. Dank ihrer Ausgabe 4 | 2014 schlanken Silhouette und den klar definierten Radien wirken die Waschtische leicht und elegant, das tiefe, geschwungene Becken sorgt für viel Funktionalität. Das Sortiment bietet ein breites Angebot an unterschiedlichen Waschtischen, ein rechtwinklig-geometrisches Wand-WC mit passendem Bidet namens Squarish und funktionale Möbel mit hochwertigen Details. pd Die Waschtische wirken leicht und elegant. Bild zvg 30 | 31 Bauen mit Begeisterung Ein altehrwürdiger Ahornbaum – rundherum wird gebaut. Auf dem Grundstück «Cresta Park» in Zürich Wollishofen entsteht eine moderne Wohnüberbauung mit visionärem Energiekonzept. Die schützenswerte Natur bildet dabei das Zentrum für eine originelle Raumgestaltung mit Siedlungscharakter. Nachhaltig Bauen heisst für die ARIGON Generalunternehmung alle Elemente in Einklang zu bringen, damit wirtschaftliche und funktionale Lösungen den gestalterischen Ansprüchen gerecht werden. Von der Studie bis zur erfolgreichen Realisation – jeder Bau ist eine Referenz. ARIGON Generalunternehmung AG - Leutschenbachstrasse 52 - CH-8050 Zürich - Telefon +41 (0) 44 308 25 75 - www.arigon.ch - Mitglied des VSGU Ratgeber_Recht Schneeräumung – wer haftet bei Glatteis? Fallen die ersten Schneeflocken, drängt sich die Frage auf, wer für die Räumung der weissen Pracht verantwortlich ist. Der Rechtsberater stellt klar. Nach dem Schweizerischen Obligationenrecht obliegt dies grundsätzlich dem Eigentümer einer Liegenschaft (Werkeigentümerhaftung nach Art. 58 OR). Bei Vermietungen verpflichtet ihn auch das Mietrecht dazu. Denn er muss nach Art. 256 OR das Mietobjekt «in einem zum vorausgesetzten Gebrauch tauglichen Zustand übergeben und erhalten». Vermieter in der Pflicht Da der Gebrauch der Wohnung bedingt, dass sie auch gefahrenfrei betreten werden kann, hat der Vermieter die Pflicht, für die Schneeräumung zu sorgen. Dabei sollte der Vermieter beachten, dass nicht nur der Eingang und die privaten Strassen vom Schnee befreit sind. Die Mieter und deren Gäste sind auch vor möglichen vom Dach fallenden Schneemassen und Eiszapfen zu schützen, weshalb es sich auch empfiehlt, gelegentlich einen Blick nach oben zu werfen. Gesetzliche Regeln, wie genau das ordnungsgemässe Schneeräumen aussehen soll, gibt es nicht. Gemäss zürcherischem Hauswarteverband ist zu sogenannten Fussgängerverkehrszeiten zwischen 7 und 21 Uhr der Schnee zu räumen. Sicher gilt es, ortsübliche Gepflogenheiten zu beachten. Die Pflicht zur Schneeräumung kann auf den Mieter übertragen werden. Dies muss im Mietvertrag festgehalten werden. Deshalb empfiehlt es sich, vor der ersten Glatteisgefahr den Mietvertrag nochmals zu studieren. Einzelne Mietverträge können vorsehen, die Räumung in einem Turnus von allen Mietern vorzunehmen. Grundeigentümer haften Auch dann, wenn der Vermieter nicht selber zur Schneeschaufel greift, muss er bemüht sein, dass die Arbeit vom Mieter oder Hauswart ordentlich vorgenommen wird. Für Verletzungen und Schäden wegen Schnee oder Glatteis haftet nach Gesetz immer noch der Vermieter als Grundeigentümer. Diese Grundeigentümerhaftung stellt eine Kausalhaftung dar, die kein Verschulden der verantwortlichen Person voraussetzt. Entscheidend dafür ist, ob ein Schaden durch ein fehlerhaftes oder mangelhaft unterhaltenes Werk verursacht Ausgabe 4 | 2014 Ratgeber Recht In der Rubrik Ratgeber Recht veröffentlicht das Magazin WOHNEN SCHWEIZ regelmässig Informationen über aktuelle Entscheide oder neue Trends im Mietrecht. Dieser Beitrag stammt von lic. iur. Martin Schwegler, der in Menznau LU als Rechtsanwalt tätig ist. Martin Schwegler ist zudem Präsident der Wohnraumgenossenschaft KAB und im Vorstand und Geschäftsausschuss von WOHNEN SCHWEIZ. wurde. Ein solcher Werkmangel liegt vor, wenn trotz bestimmungsmässigem Gebrauch keine genügende Sicherheit geboten ist. Eine Absicht des Eigentümers, den Schaden herbeizuführen, braucht es nicht. Minimale Regeln In einem ganz neuen Urteil (BGer 4A_114/ 2014 vom 18.8.2014) beschäftigt sich das Bundesgericht in Lausanne damit, wie weit die Sicherungspflicht des Werkes geht und welche Massnahmen für den Eigentümer zumutbar sind. Trotz der sommerlichen Umstände im Entscheidzeitpunkt versetzten sich die höchsten Richter unseres Landes in die Situation eines Wintertages. Sie mussten sich nämlich auf Klage einer verunfallten Person hin, welche am frühen Abend des 31. Dezember 2007 während ihres Winterurlaubs auf einem schneebedeckten und teilweise vereisten, aber sichtbar gesplittetem Gehweg hin zu einem Mehrfamilienhaus stürzte und sich dabei zwei Frakturen im Brust- und Halswirbelbereich zuzog, damit beschäftigten. Keine übertriebenen Erwartungen Das Bundesgericht beschäftigte sich relativ eingehend mit den diversen Möglichkeiten der Schneeräumung und Glatteisbekämpfung. Dabei erkannte es, dass es unzumutbar sei, wenn ein Hauswart jede halbe Stunde einen Kontrollgang macht, um zu überprüfen, ob er bereits wieder salzen oder splitten soll. Auch ist das vollständige Wegpickeln des Eises für einen Hauswart zu aufwendig. Die Kosten für eine Anstellung eines weiteren Hauswarts zur Aufteilung dieser Aufgaben wären für den Eigentümer zu hoch und stünden in keinem Verhältnis. Weiter fragte sich das Bundesgericht, ob es für den Grundeigentümer zumutbar wäre, dass man einen Schaufelbagger anschafft oder jeden Tag bei einem Baugeschäft ausleiht, um den Platz regelmässig schwarz zu räumen. Solche Erwartungen an den Hauseigentümer wurden jedoch als übertrieben abgetan. Auch das Auslegen eines Teppichs wäre ungeeignet. Eine erhöhte Sicherheitsmassnahme, wie es bei einem Verkaufslokal zu erwarten ist, gibt es bei einem Wohnhaus nicht. Indirekt hielt das Bundesgericht somit erstmals fest, dass es genügt, einen Kontrollgang alle drei Stunden durchzuführen und dann adäquat zu reagieren beziehungsweise den Schnee zu beseitigen und auf dem Glatteis Splitt auszubringen. Qualität ohne Kompromisse en in masch Wasch r Tumble WYSS WYSS WYSS WYSS WYSS MIRELLA MIRELLA MIRELLA MIRELLA MIRELLA Telefon 041 933 00 74 6233 Büron 32 | 33 Was macht gute Hypothekenberatung aus? Sie entspannt. Je kompetenter Ihr Finanzierungspartner, desto entspannter können Sie Ihr Eigenheim geniessen. Seien Ihre Ansprüche noch so komplex – unsere lokalen Hypotheken-Experten bringen Ihre Bedürfnisse mit dem Markt in Einklang und bieten Ihnen individuelle Finanzierungslösungen. Schnell und unkompliziert, bewährt und sicher. Mehr über unsere vielseitigen Dienstleistungen zum Thema Hypotheken: credit-suisse.com/hypotheken News_Vorschriften Neu: Rechnungslegungsrecht Am 1. Januar 2013 ist das neue Rechnungslegungsrecht in Kraft getreten. Ab 2015 müssen Baugenossenschaften die neuen Bestimmungen zwingend anwenden. Änderungen gibt es bei der Jahresrechnung, insbesondere für die Erfolgsrechnung, welche neu in Staffelform dargestellt werden muss. vorschriften für Bilanz, OR 959a und Erfolgsrechnung, OR 959b). Auch ist der Mindestinhalt des Anhangs der Jahresrechnung gemäss OR 959c beschrieben. Neuer Musterkontenplan Die Dachverbände des gemeinnützigen Wohnungsbaus haben in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) den Musterkontenplan mit den Erläuterungen neu überarbeitet. Der Musterkontenplan berücksichtigt die Vorgaben des Obligationenrechtes (OR) und basiert auf dem neuen «Schweizer Kontenrahmen KMU» von Walter Sterchi, Herbert Mattle und Markus Helbling. Die neuen Buchführungs- und Rechnungslegungsvorschriften im OR (OR 957 ff.) sind detaillierter als bisherige Regelungen (Mindestgliederungs- Dienstleistungen für Genossenschaften Der Musterkontenplan der Dachorganisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus und die Erläuterungen, welche alle Konten und den Anhang erläutern, können bezogen werden auf www.bwo.admin.ch (Themen > Wohnraumförderung > WBG Bundespersonal > weitere Informationen). Die Dachverbände informieren im Zusammenhang mit dem neuen Rechnungslegungsrecht und dem überarbeiteten Musterkontenplan an Weiterbildungsabenden aus erster Hand über die Neuerungen: www.bildung-wohnen.ch. Rudolf Baranzelli ✓ Agenda 25.03.2015 17.00 Nottwil Feierabendveranstaltung Wohnen im Alter 10.06.2015 Nachmittag/Abend, Campus Sursee Delegiertenversammlung WOHNEN SCHWEIZ 25.09.2015 Ganzer Tag, Luzern Forum der Baugenossenschaften 12.11.2015 Ganzer Tag, Grenchen Fachtagung im Rahmen der Grenchner Wohntage 13.01.2015 18.00 Uhr, Zürich Referenzzinssatz unverändert EGW für 32 Wohnbauträger Der hypothekarische Referenzzinssatz beträgt per 2. Dezember 2014 2,00 Prozent und bleibt unverändert. Da sich der Referenzzinssatz im Vergleich zum Vorquartal nicht verändert hat, ergibt sich kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch. Falls der Mietzins im einzelnen Mietverhältnis jedoch nicht auf dem aktuellen Referenzzinssatz von 2,00 Prozent basiert, besteht ein Senkungsanspruch. Die Emissionszentrale EGW hat im November zwei Anleihen um gesamthaft 102,9 Millionen Franken aufgestockt. 32 gemeinnützige Wohnbauträger haben sich daran beteiligt. Die Serie 49,1 mit 50,6 Millionen Franken läuft über knapp zehn Jahre; die All-in-Costs liegen bei 0,793 Prozent. Die Serie 50,1 hat eine Laufzeit von knapp 15 Jahren und ein Volumen von 52,3 Millionen Franken; die All-in-Costs belaufen sich auf 1,166 Prozent. PD PD Partner von WOHNEN SCHWEIZ Stand Dezember 2014 Goldpartner: Neues Rechnungslegungsrecht und neuer MusterKontenplan für den gemeinnützigen Wohnungsbau. Kurs im Rahmen des Weiterbildungsprogramms der Dachverbände. Detailprogramm/Anmeldung: www.wohnen-schweiz.ch – Rubrik Weiterbildung 05.02.2015 17.30 Uhr Olten Bau, Kauf und Renovation: Strategische Immobilienplanung, Boden- und Wohnungsmarkt Kurs im Rahmen des Weiterbildungsprogramms der Dachverbände. Detailprogramm/Anmeldung: www.wohnen-schweiz.ch – Rubrik Weiterbildung 26.02.2015 18.00 Uhr, Zürich Frühling ist GV-Zeit Kurs im Rahmen des Weiterbildungsprogramms der Dachverbände. Detailprogramm/Anmeldung: www.wohnen-schweiz.ch – Rubrik Weiterbildung 04.03.2015 Silberpartner: Harder Haas Partner AG Ausgabe 4 | 2014 09.00 Uhr, Winterthur Reklamationen souverän behandeln Kurs im Rahmen des Weiterbildungsprogramms der Dachverbände. Detailprogramm/Anmeldung: www.wohnen-schweiz.ch – Rubrik Weiterbildung 34 | 35 Das Geheimnis professioneller Köche. Jetzt in Ihrer Küche. Mit dem Electrolux Profi Steam – jetzt erstmals auch mit SousVide Funktion – profitieren Sie vom Wissen der Sterneköche. Das Garen mit niedriger Temperatur erhält Intensität, Textur und Geschmack Ihrer Zutaten perfekt. Genau wie in Ihrem Lieblingsrestaurant. Entdecken Sie mehr auf www.electrolux.ch Der Electrolux Profi Steam. Entdecken Sie die Möglichkeiten.