Stellungnahme zu einer Verordnung, Tierschutzverein

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Stellungnahme zu einer Verordnung, Tierschutzverein
Tierschutzverein
des Rheinisch-Bergischen Kreises e.V.
Tierschutzverein des Rheinisch-Bergischen Kreises e.V.
Zum Tierheim 1 s 51515 Kürten
An den Bürgermeister
der Gemeinde Kürten Herrn Iwanow
Karlheinz-Stockhausen-Platz 1
51515 Kürten
www.tierschutz-rhein-berg.de
Postanschrift:
Zum Tierheim 1
51515 Kürten
Telefon-Nummern:
Geschäftstelle : 02268/801291
Tierheim :
02268/6292
(nur zu den Öffnungszeiten)
Notfälle :
0175-6212214
Kürten, den 13.03.2011
Sehr geehrter Herr Iwanow,
der ortsansässige Tierschutzverein des Rheinisch-bergischen Kreises e.V. möchte die
Gelegenheit der Stellungnahme zum Antrag der FDP hinsichtlich des Erlasses einer Verordnung
über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen im Gebiet der Gemeinde Kürten hiermit gerne in Anspruch nehmen.
In den letzten Jahren ist die Anzahl der Fundkatzen sehr angestiegen. Vor allem im Frühjahr wird
unser Tierheim immer wieder mit halbscheuen bzw. scheuen Katzenmüttern mit Katzenwelpen
überschwemmt. Wenn die Katzenwelpen ein bestimmtes Alter (älter als 6-8 Wochen) nicht überschritten haben, können sie erfolgreich vermittelt werden, denn durch die Pflege unserer
Mitarbeiter(innen) werden diese an Menschen gewöhnt.
Aber was geschieht mit den halb- bzw. scheuen Muttertieren? Jedes Jahr wieder erhöht sich
dadurch unser Bestand im Tierheim. Zurzeit beträgt dieser ca. 40 Katzen, die tagtäglich von uns
versorgt werden.
Noch schlimmer trifft es die verwilderten Katzen in der freien Natur. Wenn sich diese immer weiter
vermehren können, treten automatisch verstärkt Krankheiten auf und die Tiere müssen unnötig
leiden. Das Schlimme hieran ist, dass dieses Leid nicht offensichtlich ist, weil sich scheue Katzen
nicht so einfach zeigen.
Außerdem wird durch Aussetzen, Zurücklassen, sowie Freigang von unkastrierten Tieren
automatisch immer weiter Katzenleid produziert.
Durch den Erlass einer entsprechenden Verordnung können gekennzeichnete Tiere dem Besitzer
zurückgeführt werden und entstandene Kosten für dieses Tier könnten dann entsprechend abgerechnet werden. Das unnötige Leid der verwilderten Katzen würde mit den Jahren verringert werden. Die Ausbreitung von Krankheiten könnte eingedämmt werden etc.
Die Liste der Vorteile eines solchen Erlasse ist sehr lang.
Bankverbindungen
Postbank Köln (BLZ 370 100 50) Konto-Nr. 1401 63-509
Kreissparkasse Köln (BLZ 370 502 99) Konto-Nr. 305 000 446
Paffrather Raiffeisen Bank eG (BLZ 370 626 00) Konto-Nr. 3604 416 018
Als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Spenden und Beiträge sind steuerlich absetzbar.
Tierschutzverein
des Rheinisch-Bergischen Kreises e.V.
Wir möchten uns dem Antrag der FDP anschließen, aber darauf aufmerksam machen, dass die
Verordnung sehr genau ausgearbeitet sein sollte.
Hierzu möchte wir auf den Entwurf einer Tierschutzkatzenverordnung durch den Deutschen
Tierschutzbund hinweisen, sowie die exzellente Tierschutzkatzenverordnung der KatzennothilfeWesterwald.
Jeweilige Ausdrucke sind beigefügt.
Außerdem möchten wir den Gemeinden unsere Mithilfe bei der Erarbeitung und Umsetzung einer
Verordnung anbieten. Wir sind gerne bereit, die Gemeinde mit unserem Fachwissen und unseren
Erfahrungen zu unterstützen.
Bitte nehmen Sie die tierschutzrechtliche Verantwortung wahr und befürworten diesen Antrag,
damit unnötiges Leid und damit enorme Kosten für die Zukunft vermieden werden können.
Mit freundlichem Gruß
Susanne Kolbe
(Geschäftsfüherin)
Bankverbindungen
Postbank Köln (BLZ 370 100 50) Konto-Nr. 1401 63-509
Kreissparkasse Köln (BLZ 370 502 99) Konto-Nr. 305 000 446
Paffrather Raiffeisen Bank eG (BLZ 370 626 00) Konto-Nr. 3604 416 018
Als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Spenden und Beiträge sind steuerlich absetzbar.