AGB - Renate Neumayer PHOTOGRAPHY

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AGB - Renate Neumayer PHOTOGRAPHY
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Renate Neumayer - PHOTOGRAPHY
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für dem gesamten Geschäftsverkehr der Firma Renate
Neumayer PHOTOGRAPHY, Dompfaffenweg 15, 82538 Geretsried www.renateneumayerphotography.de, nachfolgend auch Fotograf oder Auftragnehmer genannt. Sie gelten als
vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Sonderabsprachen, die von den
Geschäftsbedingungen abweichen, werden nur anerkannt, wenn eine schriftliche Bestätigung
vorliegt.
2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich
in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
(Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter
Form, Videos, Dateien usw.)
3. Produktionsaufträge
Der Fotograf kann den Auftrag zum Teil durch Dritte (Labore etc.) ausführen lassen.
Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich
der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung
und der gestalterischen Inhalte sowie auch für die angewendeten optisch-technischen
(fotografischen) Mittel.
Der Fotograf wählt die Lichtbilder aus, welche er dem Auftraggeber bei Abschluss der
Produktion zur Abnahme vorlegt.
4. Bearbeitung und Lieferzeiten
a)Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist binnen 6-8 Arbeits-Wochen aus. Durch
Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese Betriebsbedingten Verzögerungen,
sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens
des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar.
b)Nach der Grundbearbeitung stellt der Fotograf dem Auftraggeber eine passwortgeschützte
Online-Galerie für 14 Tage zur Verfügung, in der der Auftraggeber sich die Bilder seiner
Wahl aussuchen kann.
c)Nachdem die Auswahl getroffen ist, werden die Lichtbilder durch den Fotografen fertig
bearbeitet und dem Auftraggeber noch einmal vorgelegt. Der Fotograf verpflichtet sich, den
Auftrag schnellstmöglich abzuarbeiten und die Lichtbilder dem Auftraggeber zukommen zu
lassen.
II.Vertragsabschluss
Mit der Auftragserteilung an die Fotografin Renate Neumayer, gleichgültig in welcher Form
diese erfolgt, erkennt der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die
Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an. Unsere Angebote sind freibleibend und
unverbindlich. Sollten bis zur Ausführung des Auftrages Kostenerhöhungen eintreten, werden
diese dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt. Mündliche oder per E-Mail vereinbarte
Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung per Brief
oder Fax.
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III. Terminabsprachen
Frist-und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen.
Die Auftraggeber erkennen die Beweiskraft durchgehender E-Mail-Korrespondenz an.
IV. Urheberrecht
1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des
Urheberrechtgesetzes zu.
2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen
Gebrauch des Auftraggebers bestimmt
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine
Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung.
4. Erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen, erhält der Besteller die
Nutzungsrechte.
5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu
vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen
worden sind. Nach § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
6. Bei der Verwertung der Fotos muss der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde,
als Urheber des Fotos genannt werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung
berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen.
Werden die Bilder vom Auftraggeber oder deren Angehörigen, Freunde etc. im Internet
ausgestellt (z.B. privaten Websites, geschäftliche Website, Foren, Blogs, Twitter etc), ist ein
eindeutiger Hinweis auf den Urheber Fotos: “Renate Neumayer PHOTOGRAPHY www.renateneumayer-photography.de“ hinzu zu fügen (z.B. ~ Fotos by
„www.renateneumayer-photography.de“ ~
Bei Veröffentlichung auf Facebook/Twitter/google+ etc. (Sozial Media) ist ein eindeutiger
Hinweis auf den Urheber wie folgt anzugeben: Fotografin: Renate Neumayer –
PHOTOGRAPHY
und
Verlinkung
auf
die
Facebook
oder der Webiste:
https://www.facebook.com/renateneumayer.photography
Fanpage
http://
www.renateneumayer-photography.de. Jegliche Manipulation der Fotos, der Verkauf oder
die Teilnahme an Fotowettbewerben ist nicht gestattet bzw. bedarf der schriftlichen
Zustimmung des Urhebers der Fotografin Renate Neumayer.
7. Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe und/oder Sichtung der RohDaten an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
8. Während eines Fototermins ist das Fotografieren durch Gäste des Auftraggebers oder
Mitbewerbern nicht gestattet, da dies die Qualität durch den Fotografen erstellten Aufnahmen
beeinträchtigen kann.
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V. Honorare, Eigentumsvorbehalt
1.Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder
vereinbarte Pauschale; Nebenkosten (Reisekosten, Spesen, Parkgebühren, Flugtickets,
Requisiten, Labor- und Materialkosten, etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber
Endverbrauchern weist der Fotograf das Honorar inklusive der jeweils gültigen
Mehrwertsteuer aus.
2.Mit Zustandekommen des Vertrags wird eine Anzahlung iHv 50% der vereinbarten
Vergütung fällig. Die Zahlung der Restsumme ist innerhalb 7 Tagen nach dem
Aufnahmetermin fällig.
3.Die Kosten für das Shooting im Studio/Outdoor/On Location sind am Tag des Shootings bar
zu begleichen. Bei Präsentationsprodukten ( z. B. Büchern) ist eine Anzahlung von 50% zu
entrichten.
4.Das Honorar ist spätestens nach binnen 7 Werktagen nach Rechnungseingang zu zahlen,
soweit keine andere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der
Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 5%/9% p.a. zu
verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur
gegenüber unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers
zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention
gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder
Eigentum des Fotografen.
6. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der
Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung
sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber
während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
VI. Haftung
1.Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit
wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine
Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte
Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen,
Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes
vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder der
Beschädigung von Bildern, Negativen, digitalen Medien beschränkt sich die Ersatzpflicht auf
die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Ansprüche (etwa bei Hochzeitsaufnahmen)
entfallen. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände müssen vom Auftraggeber gegen
Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Feuer versichert sein.
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2. Der Fotograf verwahrt die Lichtbildnisse sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet,
von ihm aufbewahrte Negative nach einem Jahr seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
3. Tritt ein Schaden seitens Dritter (Fremdlabore etc.) ein, ist der Fotograf berechtigt, seine
Schadensersatzansprüche gegen Dritte an den Auftraggeber abzutreten.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten
und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die
Rücksendung erfolgt.
5. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen
gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und
eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
6. Mängelrügen müssen spätestens 1 Kalenderwoche nach Übergabe des Werkes an den
Auftraggeber beim Fotografen schriftlich eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gilt das
Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Auftraggeber nur ein Verbesserungsanspruch (z.B.
Wiederholung der Aufnahmen ) durch den Fotografen zu.
Ist eine Verbesserung unmöglich, steht dem Auftraggeber ein Preisminderungsanspruch zu.
7. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter
Personen oder Objekte.
8. Die Auftragsorganisation und Buchung, sowohl deren Ausführung erfolgt mit größter
Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, (z.B.
Krankheit, Verkehrsstörungen) der Fotograf nicht zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen,
kann keine Haftung für jegliche daraus resultierende Schäden übernommen werden. In diesem
Fall wird der Fotograf die bereitsgeleisteten Zahlungen zurückerstatten.
VII. Nutzungsrechte/ Persönlichkeitsrechte (für alle Shootings)
1.Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch.
Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt.
Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private
Wiedergabe sind nicht gestattet (ausgenommen gewerbliche Nutzung durch schriftliche
Genehmigung und Aufpreis). Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die Nutzungsrechte
gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars des Fotografen.
2. erweitertes Nutzungsrecht
Für eine gewerbliche/kommerzielle
Nutzung oder die Weitergabe an Dritte (z.B.
Modelagenturen) wird ein erweitertes Nutzungsrecht benötigt, das erworben werden kann. In
diesem Fall ist mit dem Fotografen Kontakt aufzunehmen. Die Weitergabe der Bilder an
Veranstalter, Dienstleister oder Print- und Online-Medien gilt ebenfalls als gewerbliche
Nutzung. Zum Teil ist diese Nutzung bereits enthalten. In diesem Fall wird darauf
hingewiesen.
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3. Für die Veröffentlichung der Fotos auf der eigenen Internetseite des Auftraggebers sowie
für die Nutzung der Fotos als Profil- oder Galeriebilder auf den Seiten von
Internetgemeinschaften (z. B. ICQ, MySpace, Stayfriends, wer-kennt-wen, social Media, Blog
etc.) gelten ebenfalls die Nutzungsrechte, jedoch ausschließlich geknüpft an die Bedingung,
dass den Fotos ein Urhebernachweis in der Form
„Foto: renateneumayer-photography.de“ unmittelbar hinzugefügt wird oder als
Hyperlinksbildung des Urhebernachweises „www.renateneumayer-photography.de“.
4. Optional - Einräumung Veröffentlichungsrechte
Künftige Brautpaare möchten sich auch von der Qualität meiner Arbeiten überzeugen.Daher
schließen alle Preise von Hochzeitsfotografien die Einräumung der Veröffentlichungsrechte
ein sowie einen daraus resultierenden bereits eingerechneten Nachlass von 90,- Euro. Durch
diese Inanspruchnahme willigen die Auftraggeber ein, dass die Fotografin Renate Neumayer
die Bilder im Rahmen der Eigenwerbung nutzen und insbesondere Veröffentlichungen auf
Webseiten, Werbemedien, Blog, SocialMedia, Ausstellungen, Fachmagazine für
Fotografie/Hochzeitsfotografie, Messsen etc. vornehmen darf. Der Fotograf darf die Bildnisse
auch dritten zur Verfügung stellen, sofern dies der Eigenwerbung von Renate Neumayer,
dient. Die Auftraggeber sind insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden und werden
auch die Gäste der Hochzeit etc. darauf hinweisen und deren Einverständnis einholen, dass
eine Veröffentlichung der Bilder erfolgen kann. Die Auftraggeber versichern, dass in diesem
Fall die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und
Verbreitung der Bilder besitzen und erklären sich selbst damit auch einverstanden. Für
Ersatzansprüche Dritter, die auf dem nicht Vorliegen dieser Einwilligung beruhen, werden die
Auftraggeber den Fotografen von der Haftung in vollem Umfang freigestellen. In der Regel
legt der Fotograf eine Einverständniserklärung für Veröffentlichung der Fotografien in
Schriftform vor, die vom Auftraggeber (z.B.Hochzeitspaar) zu unterzeichnen ist. Im Falle
eines Widerrufes der Einverständniserklärung für die Veröffentlichung der Bilder muß der
einberechnete Nachlaß in Höhe von 90,- Euro (inkl. der MwSt.) bei Hochzeitsfotografien
aller Art nachgezahlt werden.
5. Widerrechtliche Nutzung
Die widerrechtliche Nutzung von Fotografien des Fotografen verpflichtet den Kunden zur
Zahlung einer Konventionalstrafe im Umfang von 200% des Auftragsvolumens. Die
Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Durch die
Zahlung der Konventionalstrafe fällt das Verbot der Nutzung nicht dahin.
VIII. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotografen alle für die Ausführung des
Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen,
Sonderwünsche etc.). Wird der Fotograf für eine Hochzeit oder sonstige Veranstaltung
gebucht, wird der Auftraggeber dem Fotografen eine Person nebst Kontaktdaten benennen,
die ihm während der betreffenden Veranstaltung sowie 3 Stunden vor deren Beginn als
verantwortlicher Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung steht. Bei Veranstaltungen,
die mehr als 4 Stunden dauern, ist der Fotograf und deren Assistent zudem angemessen mit
Speisen und Getränken zu versorgen.
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IX. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der
Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des
Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar
vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder
Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden
entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch
Schadensersatzansprüche geltend machen.
2. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom
Fotografen schriftlich bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
3. Stornierungen werden nur in schriftlicher Form anerkannt. Bei Stornierungen des Auftrages
(Absage des Shootingtermins) durch den Auftraggeber wird die vereinbarte Vergütung in
Höhe von 50% fällig und ist von ihm zu zahlen.( Anzahlung wird einbehalten bzw.
verrechnet). Wird der Auftrag weniger als 24 Stunden vor
dem vereinbarten Termin storniert ist ein Storno-/Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100%
fällig.
X. Datenschutz
1.Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können
gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages
bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und keinem Dritten
auszuhändigen.
XI. Bildbearbeitung
1. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und
Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Die
Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und
Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu
kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass
sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen
Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe erhalten bleibt und
der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der
elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen
Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der
Verletzung dieser Pflicht beruhen.
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XII. Nutzung und Verbreitung
1. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in OnlineDatenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des
Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur
aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber
gestattet.
2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern
und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von
Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des
Fotografen.
3.Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf
elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des
Fotografen.
4. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber
herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
5. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur
Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
6. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt,
dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.
7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline
liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer
bestimmen.
XIII. Digitale Fotografie
1.Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf
Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Der
Urheber muss stets vermerkt sein.
2.Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und
Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
3.Für die Datenspeicherung werden DVD-R oder CD-R verwendet, die innerhalb der Garantie
des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch das Übertragen von uns
gelieferter Daten in einem Computer entstehen, leisten wir keinen Ersatz.
4.Bei Fotoabzügen kann es im Vergleich zu dem digitalen Bild zu geringen Farb- und
Kontrastabweichungen kommen. Dies beruht darauf, dass der Monitor der Kunden evtl.
andere Kalibrierungs- und Farbeinstellungen aufweist. Es stellt daher keinen
Reklamationsgrund dar.
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XIV. Vertragsstrafe, Schadenersatz
1.Bei jeglicher unberechtigter (ohne die Zustimmung von der Fotografin Renate Neumayer)
erfolgter Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu
kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des 5-fachen
Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 100,- € pro Bild und Einzelfall. Dies gilt
vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzsprüche.
2.Durch die Ziffer VII.1.AGB vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte
begründet.
XV. Widerrufsbelehrung für Fernabsatzverträge
Geschäftsräume abgeschlossene Verträge.
und
für
außerhalb
der
1. Der Auftraggeber kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe
von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.. Der Widerruf muss
ausdrücklich erfolgen; die bloße Rücksendung erhaltener Ware reicht nicht aus. Die Frist
beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware (bei
wiederkehrender Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung)
beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel 246a,
§1, Absatz 2, Satz 1, Nr. 1 oder Artikel 246b, §2, Satz 1 EGBGB. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
Renate Neumayer Photography
Dompfaffenweg 15
D82538 Geretsried
Mail: [email protected]
Fax: 0049/(0)8171 - 937182
2. Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu
gewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Auftraggeber die
empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand an
Renate Neumayer PHOTOGRAPHY zurück gewähren, muss der Auftraggeber insoweit
Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Waren gilt das nicht, wenn die Verschlechterung
der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie dem Auftraggeber etwa in einem
Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurück zu führen ist. Im Übrigen kann der
Auftraggeber die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache
nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert
beeinträchtigt. Die erhaltene Ware ist auf Gefahr von Renate Neumayer PHOTOGRAPHY
zurück zu senden, jedoch hat der Auftraggeber die Kosten der Rücksendung zu tragen, sofern
die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen
müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Auftraggeber mit der
Absendung der Widerrufserklärung, für Renate Neumayer PHOTOGRAPHY mit deren
Empfang.
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3. Wichtige Hinweise zum Widerrufsrecht
a) Soweit der Vertrag auf die Erbringung von Dienstleistungen gerichtet ist, gelten folgenden
Besonderheiten:
Soweit Renate Neumayer Photography mit der Erbringung der Dienstleistung auf
ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, erlischt das
Widerrufsrecht des Auftraggebers, wenn die Leistung vollständig erbracht ist. Für bis zum
Widerruf erbrachte Teilleistungen hat Renate Neumayer PHOTOGRAPHY einen Anspruch
auf deren Vergütung. Mit der Annahme dieser AGB erklärt der Auftraggeber seine Kenntnis
von dem Verlust seines Widerrufsrechts unter den genannten Voraussetzungen. Soweit der
Vertrag auf Lieferung von digitalen Inhalten, die sich nicht auf einem körperlichen
Datenträger befinden, gerichtet ist, erlischt das Widerrufsrecht des Auftraggebers, wenn er
mit der Erfüllung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich einverstanden ist.
Mit der Annahme dieser AGB erklärt der Auftraggeber seine Kenntnis von dem Verlust
seines Widerrufsrechts unter dieser Voraussetzung.
b) Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Auftraggeber in Ausübung seiner gewerblichen
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt hat.
c) Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn Inhalt des Vertrages die Lieferung von Waren ist,
die nach der Spezifikation des Auftraggebers angefertigt werden und die eindeutig auf die
persönlichen Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnitten sind.
Ende der Widerrufsbelehrung
XVI. Schlussbestimmungen
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit
durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck
weitgehend erreichen.
XVII. Gerichtsstand
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei
Lieferungen ins Ausland.
2.Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Fotografin Renate Neumayer
PHOTOGRAPHY; Dompfaffenweg 15, 82538 Geretsried/Deutschland.
Stand der AGB 26.05.2015
Renate Neumayer PHOTOGRAPHY Dompfaffenweg 15, 82538 Geretsried Fon: +49/(0)8171‐937450 | Fax: +49/(0)8171 – 937182 Mail: info@renateneumayer‐photography.de Web www.renateneumayer‐photography.de Umsatzsteuer‐Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: : DE2555769446 Bankverbindung: Sparkasse Geretsried IBAN: DE76 7005 4306 0055 5120 24 BIC: BYLADEM1WOR 9

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