Koblenz 2015

Transcrição

Koblenz 2015
8. Kleiner
Verwaltungsgerichtstag
Koblenz 2015
21. und 22. Mai 2015
Neues Justizzentrum Koblenz
Deinhardpassage 1
56068 Koblenz
Einladung
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir laden Sie herzlich ein zum 8. Kleinen Verwaltungsgerichtstag am 21. und 22. Mai 2015
in Koblenz. Die Kleinen Verwaltungsgerichtstage, die der Deutsche Verwaltungsgerichtstag e.V. in den Jahren zwischen den Deutschen Verwaltungsgerichtstagen veranstaltet,
erfreuen sich großer Beliebtheit und sind aus dem Fortbildungsprogramm unseres Vereins
nicht mehr wegzudenken. Sie sind weder (nur) die kleinen Geschwister der „großen“ Verwaltungsgerichtstage noch Konkurrenz hierzu, sondern setzen eigene Akzente, indem sie
sich Fragen des öffentlichen Rechts aus einer weiten, nicht auf das Juristische und das
„Alltagsgeschäft“ beschränkten Perspektive widmen.
Koblenz, die Stadt am Zusammenfluss von Rhein und Mosel, ist ein traditioneller Gerichts- und Bundeswehrstandort. Hieran anknüpfend, befassen wir uns am Donnerstag mit
dem Thema „Richterrecht“ in seiner zweifachen Bedeutung: als (Dienst-) Recht der Richterinnen und Richter, aber auch als das von ihnen geschaffene Recht. Am Freitag geht es
dann um das hochaktuelle Thema „Militärische Auslandseinsätze“: Die rasante internationale Entwicklung wirft immer wieder neue, juristisch und politisch kontrovers diskutierte
Fragen auf. Ihre Beantwortung erfolgt nach hiesigen Maßstäben. Die von derartigen Einsätzen am unmittelbarsten Betroffenen nehmen an der Diskussion aber gar nicht teil.
Wie hoffen, mit diesen Themen Ihr Interesse geweckt zu haben, und freuen uns darauf,
Sie im Mai in Koblenz begrüßen zu dürfen.
Dr. Robert Seegmüller
Vorsitzender des Vereins Deutscher Verwaltungsgerichtstag e.V. und
des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen
Donnerstag, 21. Mai 2015
Hinweis: Ab 12:30 Uhr besteht Gelegenheit zu einem Mittagsimbiss im Neuen Justizzentrum Koblenz, Deinhardpassage 1, 56068 Koblenz
14:00 Uhr
Eröffnung des 8. Kleinen Verwaltungsgerichtstags Koblenz 2015
Begrüßung durch den BDVR-Vorsitzenden Dr. Robert Seegmüller
Grußwort des Ministers der Justiz und für Verbraucherschutz des Landes RheinlandPfalz Prof. Dr. Gerhard Robbers
14:15 bis 15:45 Uhr
Prof. Dr. Uwe Volkmann
Rechts-Produktion durch Interpretation: Wie die Verfassung wurde, was
sie heute ist
Verfassungen wandeln sich nicht nur durch den verfassungsändernden Gesetzgeber. Mindestens ebenso nachhaltig und kontinuierlich entwickeln sie sich im Wege der Interpretation fort. Aber
auch die Auslegung der Verfassung unterliegt dem Wandel, ist
sie doch maßgeblich von der jeweiligen Vorstellung geprägt, was
eine Verfassung überhaupt ist und was sie sein soll; die Theorie
der Verfassung bestimmt damit zugleich deren Inhalt. Diese
Rechtsfortbildung ist im Wesentlichen, jedoch nicht allein das
Resultat der Rechtsprechung der Verfassungs- und der Verwaltungsgerichte; denn auch deren Verständnis von der Funktion
und dem Inhalt der Verfassung wird durch wissenschaftliche Vorüberlegungen, die politische Praxis sowie Vorstellungen in der Gesellschaft beeinflusst. Den sich zunächst unmerklich vollziehenden Verfassungswandel sichtbar und seine Determinanten bewusst zu
machen, ist Gegenstand des Vortrags.
Prof. Dr. Uwe Volkmann ist Inhaber des Lehrstuhls für Rechtsphilosophie und Öffentliches
Recht an der Universität Mainz. Zum 1. April 2015 hat er einen Ruf auf die Professur für
Öffentliches Recht und ein Grundlagenfach an der Universität Frankfurt angenommen.
15:45 bis 16:15 Uhr
Kaffeepause
16:15 bis 17:45 Uhr
VzPräsVG Dr. Malte Graßhof
Der Richter und sein Recht - Überlegungen zum Stand des Richterdienstrechts
Während das Dienstrecht der Richter vor noch nicht allzu langer
Zeit die Justiz wenig und die Öffentlichkeit gar nicht beschäftigt
hat, erfährt es heute eine zunehmende Beachtung. Streitige Besetzungsverfahren, zuletzt an Bundesgerichten, haben das Richterrecht ebenso auf die Titelseiten überregionaler Zeitungen gebracht wie die mündliche Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts Anfang Dezember 2014 zu der Frage, ob die Besoldung
der Richterinnen und Richter noch den verfassungsrechtlichen
Vorgaben entspricht. Der Verfassungsgerichtshof NordrheinWestfalen hat dies im Juli vergangenen Jahres verneint, soweit
der Landesgesetzgeber meinte, höheren Besoldungsgruppen - zu denen er auch die RBesoldung zählte - eine Null-Runde auferlegen zu können. Es ist also an der Zeit nicht
nur für einen Rückblick und eine Bestandsaufnahme der Eigenheiten des deutschen Richterdienstrechts, sondern auch für eine grundsätzliche Betrachtung der derzeitigen und
künftigen Entwicklung aktueller Problemfelder. Wenn der Gesetzgeber an Stellen und an
der Besoldung spart und Gerichte seitens der Exekutive als „nachgeordnete Behörden“
bezeichnet werden, berührt dies nicht nur das Selbstverständnis der Dritten Gewalt einschließlich ihres Verhältnisses zu den anderen Gewalten, sondern es stellen sich auch die
Fragen: Was ist dem Richter recht? Was dem Beamten billig ist? Oder ist es Zeit für ein
neues Richteramtsrecht?
Dr. Malte Graßhof ist Vizepräsident des VG Karlsruhe. Zuvor war er u.a. von 2001 bis
2005 wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht sowie von 2009 bis
2013 Leiter des Referats „Dienstrecht/Personal der Fachgerichtsbarkeiten“ im Justizministerium Baden-Württemberg.
19:00 Uhr
Kleiner Rhein-Spaziergang vor dem Abendessen
Treffpunkt: Neues Justizzentrum Koblenz
19:30 Uhr
Abendessen „Spezialitäten von Rhein und Mosel“
Gerhards Genussgesellschaft, Danziger Freiheit 3 (am Deutschen Eck)
(Kosten: 27,-- € pro Person zzgl. Getränke)
Freitag, 22. Mai 2015
9:00 bis 10:30 Uhr
Privatdozent Dr. habil. Markus Kaim
Über ungewollte Wirkungen und ausbleibende Ergebnisse - Die Folgen
von internationalen Militärinterventionen
Die Phase der Interventionszustimmung der 1990er- und 2000erJahre in der politischen Klasse und der Öffentlichkeit ist vorbei.
Sie hat einer Interventionsmüdigkeit Platz gemacht, die vor allem
die Frage betrifft, welche Ziele mit multilateralen Militäreinsätzen
erreicht werden können. Häufig sind diese kurzfristig militärisch
oder zumindest im Sinne des Mandates des VN-Sicherheitsrates
ein Erfolg. Ob jedoch mittel- und langfristig die angestrebten
deutschen und europäischen Ordnungsvorstellungen umgesetzt
werden können, steht auf einem ganz anderen Blatt. Das Ergebnis waren bzw. sind Auslandseinsätze, die scheinbar kein Ende
nehmen, und Einsätze, die bereits kurze Zeit nach ihrem Abschluss als politisch erfolglos
bewertet werden müssen. Bei der ISAF-Mission ist dieses Auseinanderfallen am augenfälligsten: Im Sinne des VN-Mandates hat die NATO mit der Ausbildung von 350.000 afghanischen Soldaten und Polizisten und der nahezu abgeschlossenen Übergabe der Sicherheitsverantwortung an diese die Operation erfolgreich abgeschlossen. Aufgrund anderer
Faktoren, welche die NATO kaum oder gar nicht beeinflussen kann, wie z.B. Korruption,
ethnische Spannungen, mangelndes Vertrauen in die politischen Institutionen, ist Afghanistan nicht nur einiges davon entfernt, ein stabiles und prosperierendes Gemeinwesen zu
sein. Die erzielten Erfolge der NATO im Lande drohen sogar durch die genannten Faktoren wieder zu erodieren. Ähnliches lässt sich auch für andere Auslandseinsätze der Bundeswehr festhalten, wie z.B. die Operation EUFOR RD Congo im Jahr 2006, mit deren
Hilfe die ersten freien Wahlen seit mehr als 40 Jahren erfolgreich gesichert werden konnten. In den Folgejahren stellten der Bürgerkrieg im Osten des Landes sowie die fragile
Staatlichkeit den erzielten Erfolg aber wieder in Frage.
Dr. habil. Markus Kaim ist Leiter der Forschungsgruppe Sicherheitspolitik bei der Stiftung
Wissenschaft und Politik.
10:30 bis 11:00 Uhr
Kaffeepause
11:00 bis 12:30 Uhr
Generalleutnant a.D. Reinhard Kammerer
Militärische Auslandseinsätze der Bundeswehr
Seit der grundlegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsgemäßheit von Auslandseinsätzen der
Bundeswehr aus dem Jahr 1994 haben diese Einsätze einen
andauernden Wandel,
zumindest aber eine ständige
Fortentwicklung erfahren, die in rechtlicher wie auch in
tatsächlicher Hinsicht fortlaufend neue Herausforderungen
darstellen: Ging es anfangs um die Mitwirkung an der
Luftraumüberwachung, liegt der Schwerpunkt seither in der
Stabilisierung fremder Staaten. Das Spektrum reicht hier von der
Unterstützung durch Ausbildung und Waffenlieferungen bis hin zu
Kampfeinsätzen am Boden. Humanitäre Hilfeleistungen wie beim Kampf gegen Ebola in
Westafrika kommen hinzu. Die Bundeswehr, deren Aufgabe ursprünglich die Verteidigung
Deutschlands sowie der NATO-Staaten war, soll heute ganz andere Erwartungen erfüllen zusammen mit anderen Armeen, Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen.
Politische Schlagworte hierfür sind schnell gefunden. Aber was heißt es eigentlich konkret,
die Sicherheit Deutschlands auch am Hindukusch zu verteidigen? Nicht nur für die
Bundeswehr als Organisation, sondern auch für die einzelnen Soldatinnen und Soldaten
stellen sich grundlegende, auch das Selbstverständnis betreffende Fragen.
Reinhard Kammerer trat im Juli 1970 in den Dienst der Bundeswehr und war vor seinem
Eintritt in den Ruhestand im Juli 2014 zuletzt als Kommandeur Einsatz und stellvertretender Inspekteur des Heeres für die Einsatzbereitschaft des deutschen Feldheeres verantwortlich.
13:00 Uhr
Gelegenheit zum Mittagsimbiss
Neues Justizzentrum Koblenz, Deinhardpassage 1
14:00 Uhr
„Koblenz kompakt … vom Schängel zum Kaiser“
Stadtführung (Dauer: ca. 90 Minuten) mit Herrn ROVG Gernot Schauß, OVG RheinlandPfalz, und Herrn Jürgen Frensch, ehrenamtlicher Richter beim VG Koblenz
Treffpunkt: Neues Justizzentrum Koblenz
Hinweis: Die Stadtführung endet am Deutschen Eck. Von dort aus besteht Gelegenheit zur
Fahrt mit der Seilbahn über den Rhein zur Festung Ehrenbreitstein (Fahrpreise: Kombiti-
cket –Seilbahn Hin- und Rückfahrt sowie Eintritt Festung Ehrenbreitstein: 11,80 €; Seilbahnticket – [nur] Hin- und Rückfahrt: 9,00 €)
Anmeldung
Die Tagung richtet sich an Mitglieder der dem BDVR / Deutscher Verwaltungsgerichtstag
e.V. angeschlossenen Verwaltungsrichtervereine sowie an fördernde Mitglieder. Sie findet
statt im Neuen Justizzentrum Koblenz, Deinhardpassage 1, 56068 Koblenz (Telefon
0261/1307-0). Programmänderungen sind möglich. Für die Fortbildungstagung selbst wird
kein Beitrag erhoben. Für Ihre Verpflegung, das Abendessen und die Unterkunft müssen
Sie selbst aufkommen.
Die Anmeldung wird per E-Mail an [email protected] bis zum 18. März 2015 erbeten
(bitte unter Angabe von Dienstbezeichnung und Dienststelle).
Bitte geben Sie gleichzeitig an, ob Sie am Abendessen (21. Mai 2015, dreigängiges Menü
für 27,-- € zzgl. Getränke) und an der Stadtführung (22. Mai 2015, 14.00 Uhr) teilnehmen
wollen.
Unmittelbar nach dem 18. März 2015 werden Sie darüber informiert werden, ob Ihre Anmeldung berücksichtigt werden konnte. Es sind Hotelzimmer in drei verschiedenen Preiskategorien reserviert (B&B Hotel **+ für 56 €, GHotel hotel&living Koblenz *** für 89,-- €
und Hotel Mercure **** für 148 €, jeweils pro EZ inkl. Frühstück). Mit der Zusage erhalten
Sie ein Formular, das Sie zur Buchung eines der bis zum 9. April 2015 reservierten Hotelzimmer über "Koblenz-Kongress" nutzen können.

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