ALLGEMEINE STELLENAUSSCHREIBUNG PE/109/S (2007/C 202

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ALLGEMEINE STELLENAUSSCHREIBUNG PE/109/S (2007/C 202
30.8.2007
Amtsblatt der Europäischen Union
DE
ALLGEMEINE STELLENAUSSCHREIBUNG PE/109/S
(2007/C 202 A/03)
Das Generalsekretariat des Europäischen Parlaments führt ein Ausleseverfahren aufgrund von Befähigungsnachweisen und Prüfungen durch für die Einstellung von
BEDIENSTETEN AUF ZEIT — WEBADMINISTRATOREN (AD 5)
(männlich oder weiblich)
INHALTSVERZEICHNIS
A.
ART DER TÄTIGKEITEN, ZULASSUNGSBEDINGUNGEN (ANFORDERUNGSPROFIL)
B.
ABLAUF DES AUSLESEVERFAHRENS
C.
EINREICHEN DER BEWERBUNGEN
D.
ALLGEMEINE HINWEISE
ANHÄNGE
I.
Unverbindliche Übersicht über die zur Teilnahme am Ausleseverfahren berechtigenden Abschlüsse
II.
Ersuchen um Überprüfung — Rechtsmittel — Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten
Anmerkung: Das Europäische Parlament verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und akzeptiert Bewerbungen ohne jede
Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen
Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder einer sonstigen Anschauung, der
Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen
Orientierung, des Familienstandes oder der familiären Situation.
C 202 A/5
C 202 A/6
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DE
A.
1.
ART DER TÄTIGKEITEN, ZULASSUNGSBEDINGUNGEN (ANFORDERUNGSPROFIL)
Allgemeines
Das Generalsekretariat des Europäischen Parlaments stellt zwei (2) Bedienstete auf Zeit als Webadministratoren
für seine Generaldirektion Übersetzung und allgemeine Dienste — Direktion A Veröffentlichungen und
Auslieferung — Referat Intranetdienste ein.
Der Vertrag wird auf der Grundlage der Bestimmungen von Artikel 8 Absatz 1 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten geschlossen, wonach das Beschäftigungsverhältnis eines
Bediensteten auf Zeit auf bestimmte oder unbestimmte Dauer begründet werden kann. Der Vertrag des auf
bestimmte Dauer eingestellten Bediensteten kann höchstens einmal auf bestimmte Dauer verlängert werden.
Jede weitere Verlängerung dieses Beschäftigungsverhältnisses gilt auf unbestimmte Dauer. Die Einstellung
erfolgt in der Besoldungsgruppe AD 5 erste Dienstaltersstufe, das monatliche Grundgehalt beträgt
4 012,00 EUR. Dieses Gehalt unterliegt der Gemeinschaftssteuer sowie den anderen, in den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten (BSB) aufgeführten Abzügen; es ist von der nationalen
Besteuerung befreit. Bei Vorliegen entsprechender Berufserfahrung kann der erfolgreiche Bewerber bei seiner
Einstellung auch in eine andere Dienstaltersstufe eingegliedert werden. Ferner ist unter bestimmten
Bedingungen eine Zahlung von Aufwandsentschädigungen zusätzlich zum Grundgehalt möglich.
Die Ausübung der Tätigkeit ist mit Reisen zwischen den Dienstorten und außerhalb der Dienstorte sowie
zahlreichen internen und externen Kontakten verbunden und verlangt ein beiderseitiges Zusammenarbeiten
mit den Mitgliedern des Europäischen Parlaments.
Die eingestellten Bediensteten auf Zeit durchlaufen eine Probezeit von höchstens sechs Monaten.
2.
Dienstort
Brüssel (1).
3.
Art der Tätigkeiten
Bedienstete auf Zeit, Webadministratoren, die unter der Verantwortung des Referatsleiters unter anderem mit
nachstehend aufgeführten Aufgaben betraut werden:
—
Leitung editorieller und redaktioneller Projekte in Zusammenarbeit mit den für den Inhalt verantwortlichen Dienststellen, der Direktion Informationstechnologien und den externen Dienstleistern;
—
Konzipierung, Umsetzung und Pflege der Rubriken der Intranetseiten in Zusammenarbeit mit den für
den Inhalt verantwortlichen Dienststellen;
—
Organisation der Tätigkeit und Anleitung des interdisziplinären Teams, das mit dem Betreiben der Seiten
betraut ist;
—
Gewährleistung gleichwertiger Sprachfassungen von Dokumenten und Navigationsseiten;
—
Sicherung und Koordinierung der Beziehungen zu externen Leistungserbringern;
—
Sicherung der Vor- und Nachbereitung von Sitzungen unterschiedlicher Gremien und organisatorische
Unterstützung der Sitzungen, die mit der Tätigkeit des Dienstes zusammenhängen;
—
Unterbreitung von Vorschlägen für editorielle und technische Strategien der Intranetauftritte;
(1) Diese Stelle kann für einen der beiden Dienstorte des Europäischen Parlaments vorgesehen werden.
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—
Zusammenstellen technischer Pflichtenhefte für Auftragsvergaben nach Art der Ausführung: Regiearbeiten, Flatrate, Pauschale;
—
Teilnahme an der Auswahl von Leistungserbringern;
—
Unterrichtung der vorgesetzten Ebene über den Fortgang des Projekts.
Im Rahmen dieses Ausleseverfahrens werden ferner Organisations- und Planungsfähigkeiten, vorausschauendes Denken, Innovationsgeist, Teamfähigkeit, die Fähigkeit zur Leitung von Projekten und
Durchsetzungskraft verlangt.
4.
Zulassungsbedingungen (Anforderungsprofil)
Teilnahmeberechtigt an diesem Ausleseverfahren sind Bewerber, die bei Ablauf der Bewerbungsfrist folgende
Bedingungen erfüllen:
a)
Allgemeine Bedingungen
Entsprechend Artikel 12 Absatz 2 der „Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten“
b)
—
müssen die Bewerber Staatsbürger eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sein und
dessen bürgerliche Ehrenrechte besitzen;
—
dürfen die Bewerber sich ihren Verpflichtungen aus den für sie geltenden Wehrgesetzen nicht
entzogen haben;
—
müssen die Bewerber den für die Ausübung des Amtes zu stellenden sittlichen Anforderungen
genügen.
Besondere Bedingungen
i)
Erforderliche Diplome, Befähigungsnachweise und Kenntnisse
Die Bewerber müssen Folgendes nachweisen:
ein Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium von mindestens drei Jahren
entspricht und durch ein offiziell anerkanntes und auf die Art der Tätigkeiten bezogenes Diplom
bescheinigt wird, siehe Anhang I.
Ferner müssen die Bewerber folgende Kenntnisse aufweisen:
—
Kenntnis der Tools der eingesetzten Computertechnik und des Web;
—
Kenntnisse in der Verwaltung von Internet/Intranet-Sites;
—
Kenntnis der Standards der Dokumentenverwaltung;
—
Kenntnis der Struktur des Generalsekretariats und seines Organisationsaufbaus;
—
Kenntnis der verwaltungstechnischen und/oder juristischen und Haushaltsverfahren, die für
die Erteilung öffentlicher Aufträge gelten;
—
Redaktionelles Know-how;
—
Kenntnis von Managementtechniken;
—
Kenntnis der Bürosoftware: MS Word, elektronische Post, Internet/Intranet, Excel, Powerpoint,
MS Access.
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ii)
Erforderliche Berufserfahrungen
Es wird keine Berufserfahrung verlangt.
iii) Sprachkenntnisse
Von den Bewerbern werden gründliche Kenntnisse in einer der Amtssprachen der Europäischen
Union (Sprache 1): Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch Französisch,
Griechisch, Irisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch,
Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch oder Ungarisch und gute
Kenntnisse der deutschen, englischen und/oder französischen Sprache (Sprache 2) verlangt.
30.8.2007
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B.
1.
ABLAUF DES AUSLESEVERFAHRENS
Zulassung zum Ausleseverfahren
Die Besetzung dieser Stelle erfolgt auf der Grundlage von Befähigungsnachweisen und Prüfungen.
a)
Die Anstellungsbehörde schließt das Verzeichnis der Bewerber, die ihre Unterlagen form- und fristgerecht
(siehe Titel C) eingereicht haben, und übergibt es zusammen mit den Unterlagen dem Ausleseausschuss.
b)
Grundsätzlich ausgeschlossen werden daher Bewerber, die:
—
ihre Bewerbung nicht fristgerecht eingesandt haben, wobei das Datum des Poststempels maßgebend
ist;
—
ihre Bewerbung nicht per Einschreiben oder mit privatem Kurierdienst eingesandt haben (siehe
Titel C.5);
—
den Bewerbungsbogen nicht unterzeichnet haben;
—
nicht den vorgeschriebenen Bewerbungsbogen (1), der diesem Amtsblatt beigefügt ist, verwendet
und ordnungsgemäß ausgefüllt haben, und/oder
—
die allgemeinen Zulassungsbedingungen nicht erfüllen.
Die Bewerber werden nach Ablauf der Bewerbungsfrist von dieser Ablehnung in Kenntnis gesetzt.
c)
Der Ausleseausschuss prüft die Unterlagen und schließt das Verzeichnis der Bewerber, die den in
Titel A.4.b aufgeführten besonderen Bedingungen entsprechen.
Dazu geht er ausschließlich von den Angaben im Bewerbungsbogen aus, die durch Nachweise belegt
sind.
In dieser Phase werden Bewerber ausgeschlossen, die den in Titel A.4.b geforderten Bedingungen nicht
entsprechen oder die ihre Erklärungen nicht in den bewilligten Fristen durch aussagekräftige Unterlagen
belegen können.
2.
Bewertung aufgrund von Befähigungsnachweisen und Zulassung zu den obligatorischen
Prüfungen
Auf der Grundlage der oben festgeschriebenen Kriterien bewertet der Ausschuss die Befähigungsnachweise der
zum Ausleseverfahren zugelassenen Bewerber und stellt das Verzeichnis der 10 besten Bewerber zusammen,
die zu den Prüfungen zugelassen werden.
Bewertung: 0 bis 20 Punkte.
Die Bewerber werden auf schriftlichem Wege einzeln davon in Kenntnis gesetzt, wie der Ausschuss über ihre
Zulassung zu den Prüfungen entschieden hat.
3.
Obligatorische Prüfungen
Der Auswahlausschuss überprüft die Kenntnisse der Bewerber in folgenden obligatorischen Prüfungen:
Schriftliche Prüfung
a)
Verfassen eines Textes in deutscher, englischer oder französischer Sprache (Sprache 2 — die Bewerber
können diese Prüfung nicht in ihrer Mutter- oder Hauptsprache ablegen) anhand eines höchstens 20
Seiten umfassenden Themas; überprüft wird die Fähigkeit der Bewerber ein Thema zu bearbeiten.
(1) Nur der Bewerbungsbogen, der dem vom Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften
gedruckten Amtsblatt beigefügt ist, gilt als Originalexemplar. Fotokopien oder sonstige (beispielsweise elektronisch
abgerufene) Kopien dieses Dokuments sind daher nicht zulässig.
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C 202 A/10
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Dauer der Prüfung: 1 Stunde
Bewertung: 0 bis 40 Punkte
Mündliche Prüfungen
b)
Gespräch mit dem Ausleseausschuss, in dessen Verlauf unter Berücksichtigung aller in den
Bewerbungsunterlagen enthaltenen Elemente die Kenntnisse des Bewerbers, insbesondere auf den in
Titel A.4.b ii genannten Gebieten, und seine Eignung für die Ausübung der in Titel A.3 beschriebenen
„Art der Tätigkeiten“ in einer europäischen Institution eingeschätzt und die im Bewerbungsbogen
angegebenen Sprachkenntnisse des Bewerbers getestet werden.
Dauer der Prüfung maximal: 45 Minuten
Bewertung: 0 bis 40 Punkte.
c)
Gruppendiskussion in deutscher, englischer oder französischer Sprache (Sprache 2 — die Bewerber
können diese Prüfung nicht in ihrer Mutter- oder Hauptsprache ablegen), die dem Ausleseausschuss eine
Einschätzung der Anpassungsfähigkeit, des Verhandlungsgeschicks, der Entschlussfreudigkeit und des
Verhaltens der Bewerber in einer Gruppe ermöglicht.
Die Dauer dieser Prüfung wird vom Ausleseausschuss je nach der endgültigen Zusammensetzung der
Gruppen festgelegt.
Bewertung: 0 bis 20 Punkte.
Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass alle Prüfungen an einem Tag oder zwei aufeinanderfolgenden
Tagen stattfinden.
4.
Aufnahme in das Verzeichnis der geeigneten Bewerber
Anhand der erzielten Ergebnisse bestimmt der Ausleseausschuss die 4 Bewerber, die er für am besten geeignet
hält, die in Titel A der vorliegenden Ausschreibung aufgeführten Tätigkeiten auszuführen, und trägt sie in das
Verzeichnis der geeigneten Bewerber ein. Dieses umfasst in der Rangfolge der erzielten Ergebnisse die Namen
der 4 besten Bewerber, die im Gesamtverfahren (aufgrund von Befähigungsnachweisen und Prüfungen) die
höchste Punktzahl erreicht haben, sofern diese mindestens 50 % der Punktzahl des Gesamtverfahrens beträgt.
Die Bewerber werden einzeln über ihre Ergebnisse informiert, das Verzeichnis der geeigneten Bewerber wird
an den Informationstafeln der Gebäude des Europäischen Parlaments ausgehängt.
30.8.2007
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C.
EINREICHEN DER BEWERBUNGEN
Die Bewerber werden gebeten, vor dem Ausfüllen des Bewerbungsbogens aufmerksam den im
vorliegenden Amtsblatt enthaltenen Bewerbungsleitfaden sowie dessen Anhang zu lesen.
1.
Vor Einreichen einer Bewerbung haben die Bewerber sorgfältig zu prüfen, ob sie sämtliche
Zulassungsbedingungen erfüllen (siehe Titel A, namentlich die Art des Bildungsabschlusses und die
Berufserfahrung).
2.
Die Bewerber, die ihre Unterlagen einreichen, haben den Bewerbungsbogen auszufüllen und zu
unterschreiben und Fotokopien der Unterlagen beizufügen, aus denen hervorgeht, dass sie die
Zulassungsbedingungen zum Ausleseverfahren (siehe Titel A.4.a und b) erfüllen, damit der Ausleseausschuss überprüfen kann, ob die im Bewerbungsbogen gemachten Angaben zutreffen, andernfalls werden
sie ausgeschlossen.
3.
Staatsangehörigkeit, Studium, Ausbildung, Berufserfahrung und Sprachkenntnisse sind im Bewerbungsbogen detailliert anzugeben. Diesem Bewerbungsbogen haben die Bewerber folgende Nachweise
obligatorisch beizufügen: Kopie eines die Staatsangehörigkeit belegenden Dokuments (gültiger Pass,
Personalausweis usw.); Kopie des Diploms/der Diplome, die den erfolgreichen Studienabschluss
bescheinigen, und Kopie der Nachweise über die Berufserfahrung, aus denen eindeutig Anfang und
Ende sowie die genaue Art der ausgeführten Tätigkeiten hervorgehen. Bewerber, die Studien, Artikel,
Berichte oder andere Texte veröffentlicht haben, die mit der Art der Tätigkeiten (siehe Titel A)
zusammenhängen, fügen dem Bewerbungsbogen eine Aufzählung dieser Texte bei.
Jede fotokopierte Seite eines eingesandten Nachweises ist obligatorisch zu nummerieren und
obligatorisch in ein Inhaltsverzeichnis aufzunehmen, das die Bezeichnung jedes Dokuments sowie die
dazugehörige/n Seitenzahl/en enthält.
Bei der Zusammenstellung ihrer Bewerbungsunterlagen können sich die Bewerber nicht auf Unterlagen,
Bewerbungsbögen oder andere Dokumente berufen, die im Zusammenhang mit einer früheren
Bewerbung eingereicht wurden.
Die Bewerbungsunterlagen werden den Bewerbern nicht zurückgesandt!
Die oben genannten Punkte 2 und 3 gelten für alle Bewerber einschließlich der Beamten und anderen
Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.
4.
Bewerber mit einer Behinderung müssen ihrer Bewerbung eine von zuständiger Stelle ausgestellte
Bescheinigung beifügen, aus der ihr Behindertenstatus hervorgeht, und auf einem gesonderten Blatt
angeben, welche Vorkehrungen ihres Erachtens notwendig sind, um ihnen die Teilnahme an den
Prüfungen zu erleichtern.
5.
Aufgrund der ihnen obliegenden Sorgfaltspflicht haben die Bewerber darauf zu achten, dass der
Bewerbungsbogen ordnungsgemäß ausgefüllt, unterzeichnet und mit allen Nachweisen versehen
fristgerecht per Einschreiben (1) abgesandt wird. Maßgebend ist das Datum des Poststempels.
Beamte und andere Bedienstete der Europäischen Gemeinschaften, die in den Informationsbüros des
Europäischen Parlaments, in den Vertretungen der Europäischen Union, in den Organen der EU
gleichgestellten europäischen Gremien außerhalb der gewöhnlichen Dienstorte und den Delegationen der
Europäischen Union tätig sind, können jedoch ihre Bewerbung per Telefax im Referat Auswahl- und
Ausleseverfahren ((352) 4300-27740) ankündigen, und zwar spätestens am 2. Oktober 2007 um
12 Uhr mittags (Luxemburger Zeit), wobei Sendedatum und -uhrzeit des Telefax maßgebend sind.
Damit jedoch ihre Bewerbung angenommen werden kann, muss der tatsächliche Versand der
erforderlichen Unterlagen per Einschreiben (1) (s. o. Punkt 2 und 3) innerhalb von 10 Werktagen
nach Ablauf der Bewerbungsfrist erfolgen (maßgebend ist das Datum des Poststempels).
6.
Einsendeschluss für das Einreichen der Bewerbung ist der 2. Oktober 2007.
(1) Der Versand mit einem privaten Kurierdienst gilt als eingeschriebene Sendung. In diesem Fall ist das Datum auf dem
Übergabenachweis maßgebend.
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7.
Die Einladung zu den Prüfungen erfolgt auf dem Postweg. Der Bewerber ist gehalten, das Sekretariat des
Ausleseausschusses von einer etwaigen Änderung seiner Anschrift (1) in Kenntnis zu setzen. Hat der
Bewerber kein Einladungsschreiben oder keinen Bescheid über die Nichtzulassung erhalten, obliegt es
ihm aufgrund seiner Sorgfaltspflicht, sich unter Berücksichtigung der Zustellungsdauer für Postsendungen per Telefax (2) oder Brief an das Europäische Parlament zu wenden.
8.
Sämtlicher das Auswahlverfahren betreffende Schriftverkehr einschließlich der Einladungen zu den
Prüfungen erfolgt an die vom Bewerber in seinem Bewerbungsbogen angegebene Anschrift. Diese
Anschrift gilt als der Ausgangspunkt, von dem aus der Bewerber den nächstgelegenen Prüfungsort
aufsuchen kann.
Aus zwingenden organisatorischen Gründen kann eine Veränderung dieser Anschrift nach Versand der
Einladungen zu den Prüfungen nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn die Verwaltung des
Europäischen Parlaments erkennt außergewöhnliche Umstände in Form höherer Gewalt oder
unvorhergesehener Ereignisse an, die der Bewerber ordnungsgemäß schriftlich zu belegen hat. 14 Tage
vor dem Prüfungsdatum ist in keinem Fall eine Veränderung mehr möglich.
9.
Wird zu irgendeinem Zeitpunkt des Verfahrens festgestellt, dass die im Bewerbungsbogen gemachten
Angaben nicht zutreffen, nicht durch die verlangten Nachweise bestätigt werden oder nicht allen
Bedingungen in der vorliegenden Bekanntmachung des Ausleseverfahrens entsprechen, wird die
Zulassung des Bewerbers für nichtig erklärt.
10. Hinweis für Bewerber, die diesen Text auf elektronischem Weg abrufen können: Nur der Bewerbungsbogen, der
dem vom Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften gedruckten Amtsblatt
beigefügt ist, gilt als Originalexemplar. Fotokopien oder sonstige (beispielsweise elektronisch abgerufene)
Kopien dieses Dokuments sind daher nicht zulässig.
11. Der Bewerbungsbogen und die Fotokopien der Unterlagen sind obligatorisch per Einschreiben (3) bis
spätestens 2. Oktober 2007 (maßgebend ist das Datum des Poststempels) an folgende Postanschrift zu
senden:
Europäisches Parlament
Referat Auswahl- und Ausleseverfahren — KAD 03 E 008
Ausleseverfahren PE/109/S
(die Nummer des Ausleseverfahrens muss angegeben werden)
L-2929 Luxemburg
12. Um die Bearbeitung zu erleichtern, sind im gesamten die Bewerbung betreffenden Schriftverkehr der
Name, unter dem die Bewerbung läuft, sowie die Nummer des Ausleseverfahrens anzugeben.
13. Im Interesse der allgemeinen Klarheit und Verständlichkeit der Texte sowie der Mitteilungen an die
Bewerber oder von den Bewerbern werden die Einladungen zu den verschiedenen Prüfungen und
sämtlicher Schriftverkehr mit den Bewerbern ausschließlich in deutscher, englischer oder französischer
Sprache abgefasst.
(1) Verlangt ein Bewerber aus besonderen und außergewöhnlichen Gründen die Zustellung sämtlichen das Ausleseverfahren betreffenden Schriftverkehrs an eine andere Anschrift als die seines tatsächlichen Aufenthaltsortes, so hat er die
Gründe für dieses Verlangen auf einem gesonderten Blatt ausführlich und vollständig darzulegen. Sämtliche
Erläuterungen dieser Art werden mit aller Vertraulichkeit behandelt
(2) Telefaxnummer des Referats Auswahlverfahren: (352) 4300 27740.
(3) Der Versand mit einem privaten Kurierdienst gilt als eingeschriebene Sendung. In diesem Fall ist das Datum auf dem
Übergabenachweis maßgebend.
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D.
1.
ALLGEMEINE HINWEISE
Chancengleichheit
Das Europäische Parlament achtet darauf, dass jegliche Diskriminierung während des Ausleseverfahrens
vermieden wird.
Es verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und nimmt die Bewerbungen ohne jede Diskriminierung
aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der
genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder einer
sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt,
einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Orientierung, des Familienstandes oder der familiären
Situation entgegen.
2.
Ausleseausschuss
Für jedes Ausleseverfahren wird ein Ausleseausschuss benannt.
Den Bewerbern ist es förmlich untersagt, sich direkt oder indirekt an den Ausleseausschuss zu
wenden. Die Anstellungsbehörde behält sich das Recht auf Ausschluss der Bewerber vor, die
gegen diese Regel verstoßen.
3.
Unverbindlicher Zeitplan für den Ablauf des Ausleseverfahrens
Die Ausleseverfahren erstrecken sich in Abhängigkeit von der Zahl der registrierten Bewerber über einen
Zeitraum von ungefähr sechs bis neun Monaten.
Die Bewerber werden gebeten, keine telefonischen Auskünfte zum Stand der Bearbeitung einzuholen.
Haben die Bewerber bis zum 31. Januar 2008 (1) kein sich auf ihre Bewerbung beziehendes
Schreiben erhalten, werden sie aufgrund der ihnen obliegenden Sorgfaltspflicht aufgefordert, das
Referat Auswahl- und Ausleseverfahren per Telefax ((352) 4300-27740) oder Brief davon in
Kenntnis zu setzen.
4.
Ersuchen um Überprüfung — Rechtsmittel — Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten
Bitte beachten Sie Anhang II.
5.
Einstellungsbedingungen
Mit der Aufnahme in das Verzeichnis der geeigneten Bewerber können die erfolgreichen Bewerber in
Abhängigkeit vom Bedarf der Dienste des Europäischen Parlaments als Bedienstete auf Zeit für eine Stelle
vorgesehen werden, deren Profil dem in Titel A der vorliegenden Stellenausschreibung beschriebenen
Profil entspricht.
Die in das Verzeichnis der geeigneten Bewerber aufgenommenen erfolgreichen Bewerber, denen eine
Stelle angeboten wird, haben zu gegebener Zeit zur Feststellung der Übereinstimmung die Originale aller
verlangten Dokumente, insbesondere ihrer Diplome und Arbeitszeugnisse vorzulegen.
Die Einstellung erfolgt nach Maßgabe des Beamtenstatuts und der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Gültigkeit des Verzeichnisses der geeigneten Bewerber endet mit dem 31. Dezember 2011; sie kann
verlängert werden. In diesem Fall werden die im Verzeichnis aufgeführten erfolgreichen Bewerber
rechtzeitig in Kenntnis gesetzt.
6.
Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass das Alter für die Versetzung der Beamten in den
Ruhestand durch das Beamtenstatut geregelt ist:
—
entweder automatisch mit 65 Jahren,
(1) Telefaxnummer des Referats Auswahl- und Ausleseverfahren: (352) 4300 27740.
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7.
—
oder auf Antrag mit 63 Jahren oder, wenn die im Statut für die sofortige Ruhegehaltszahlung
erforderlichen Bedingungen erfüllt sind, zwischen 55 und 63 Jahren.
—
im Ausnahmefall auf Antrag mit 67 Jahren, wenn es dem Interesse der Dienststelle dient.
Laufbahn- und Besoldungsgruppe
Die erfolgreichen Bewerber des Ausleseverfahrens PE/109/S werden in der Besoldungsgruppe AD 5
eingestellt.
8.
Dienstbezüge
Monatliches Grundgehalt ab 1. Juli 2006: Besoldungsgruppe AD 5, erste Dienstaltersstufe,
4 012,00 EUR.
30.8.2007
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ANHANG I
ÜBERSICHT ÜBER DIE ZUR TEILNAHME AN AUSSCHREIBUNGEN DER FUNKTIONSGRUPPE AD (1)
BERECHTIGENDEN STUDIENABSCHLÜSSE
(IM EINZELFALL ZU PRÜFEN)
Land
Hochschulniveau — mindestens 3 Jahre
Belgique-België
Licence — Licentiaat
България
Česká Republika
Danmark
Deutschland
Eesti
Éire/Ireland
Hochschulniveau — 4 Jahre oder länger
Diploma za visshe obrazovanie (Диплома за
висше образование)
Bakalavur (Бакалавър)/Magister (Магистър)
Diplom o ukončení Bakalářského studia
Diplom o ukončení vysokoškolského studia/
Magistr
Bachelorgrad
Kandidatgrad
Fachhochschulabschluss (6-7 Semester)/
Bachelor
Hochschulabschluss/Fachhochschulabschluss
(8 Semester)/Master
Bakalaureusekraad (< 160 ainepunkti)
Bakalaureusekraad (160 ainepunkti)/Magistrikraad
Bachelor's degree
University degree (4 years)
Ελλάδα
Πτυχιο Α.Ε.Ι. (πανεπιστημίου, πολυτεχνείου, Τ.Ε.Ι.
υποχρεωτικής τετραετούς φοίτησης)
España
Diplomado/Ingeniero técnico
Licenciatura
France
Licence
Maîtrise/Master
Laurea-L(breve)
Laurea specialistica-LS/Laurea
Italia
Κύπρος/Kibris
Πανεπιστημιακό Πτυχιο
Latvija
Bakalaura diploms (< 160 kredīti)
Bakalaura diploms (160 kredīti)/Mağistra diploms
Lietuva
Bakalauras (< 160 kreditas)
Bakalauras (160 kreditas)/Magistras
Magyarország
Föiskola Oklevél
Egyetemi Oklevél
Malta
Bachelor's degree
University degree (4 years)
Nederland
Bachelor
Doctoraal examen/Master
Österreich
Fachhochschuldiplom (6-7 Semester)/Bakkalaureus(rea)
Universitätsdiplom/Fachhochschuldiplom
(8 Semester)/Magister (tra)
Licencjat/Inżynier
Magister/Magister Inżynier
Bacharelato
Licenciatura
Luxembourg
Polska
Portugal
România
Diplomă de Licenţa
Slovenija
Univerzitetna diploma
Slovensko
(1)
Diplom o ukončení Bakalárského štúdia
Diplom o ukončení vysokoškolského štúdia/
Magister
Für die Einstufung in die Funktionsgruppe AD, Besoldungsgruppen 7 bis 16, ist als zusätzliche Bedingung eine angemessene
Berufserfahrung von mindestens einem Jahr Voraussetzung.
C 202 A/16
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Land
Amtsblatt der Europäischen Union
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Hochschulniveau — mindestens 3 Jahre
Hochschulniveau — 4 Jahre oder länger
Suomi/Finland
Kandidaatin tutkinto — Kandidatexamen/
Ammattikorkeakoulututkinto — Yrkeshögskoleexamen (min 120 opintoviikkoa —
studieveckor)
Maisterin tutkinto — Magisterexamen/Ammattikorkeakoulututkinto — Yrkeshögskoleexamen
(min 160 opintoviikkoa — studieveckor)
Sverige
Kandidatexamen (Akademisk examen omfattande minst 120 poäng varav 60 poäng
fördjupade studier i ett ämne + uppsats
motsvarande 10 poäng)
Magisterexamen (Akademisk examen omfattande minst 160 poäng varav 80 fördjupade
studier i ett ämme + uppsats motsvarande 20
poäng eller två uppsatser motsvarande 10
poäng vardera)
Bachelor's degree
University degree (4 years)
United Kingdom
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ANHANG II
ERSUCHEN UM ÜBERPRÜFUNG — RECHTSMITTEL — BESCHWERDE BEIM EUROPÄISCHEN
BÜRGERBEAUFTRAGTEN
Bewerber, die eine Entscheidung als beschwerend ansehen, können die Überprüfung dieser Entscheidung verlangen,
Rechtsmittel einlegen oder beim Europäischen Bürgerbeauftragen Beschwerde einlegen. Mit Ausnahme des Ersuchens um
Überprüfung, das auf die Phase der Zulassung zur Ausschreibung und die Zulassung zu den obligatorischen Prüfungen
beschränkt ist, stehen den Bewerbern diese Möglichkeiten in jeder Phase des Ausleseverfahrens offen.
—
Ersuchen um Überprüfung
Ein Ersuchen um Überprüfung ist schriftlich unter Angabe von Gründen an folgende Stelle zu richten:
Europäisches Parlament
Referat Auswahl- und Ausleseverfahren — KAD 03 F 003
Sekretariat für das Ausleseverfahren PE/109/S
L-2929 Luxemburg
wobei eine Frist von 20 Kalendertagen nach Absendung des Schreibens, mit dem diese Entscheidung mitgeteilt wurde
(das Datum des Poststempels ist maßgebend) zu wahren ist. Der Ausleseausschuss erteilt dem Bewerber umgehend
eine Antwort.
—
Rechtsmittel
—
Einreichung einer Beschwerde gemäß Artikel 90 Absatz 2 des Statuts der Beamten der Europäischen
Gemeinschaften, die zu richten ist:
An den Generalsekretär
Europäisches Parlament
Bât. Konrad Adenauer
L-2929 Luxemburg
—
oder Klage gemäß Artikel 236 EG-Vertrag und Artikel 91 des Statuts beim
Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union
L-2925 Luxemburg.
Ein zwingendes Erfordernis für das Einlegen von Rechtsmitteln beim Gericht für den öffentlichen Dienst der
Europäischen Union ist die Hinzuziehung eines Anwalts, der berechtigt ist, vor einem Gericht eines
Mitgliedstaats der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums aufzutreten.
Der zwingende Fristenlauf gemäß den Artikeln 90 und 91 des Statuts der Beamten (siehe Verordnung (EWG, Euratom,
EGKS) Nr. 259/68 (ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1895/2006 (ABl.
L 397 vom 30.12.2006, S. 6), der auf diese beiden Verfahrensarten zutrifft, beginnt entweder mit der Mitteilung der
beschwerenden Entscheidung oder im Fall eines Ersuchens um Überprüfung mit der Mitteilung der Antwort des
Prüfungsausschusses auf dieses Ersuchen.
—
Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten
Wie alle Bürger der Europäischen Union können Bewerber den Bürgerbeauftragen gemäß Artikel 195 Absatz 1 EGVertrag mit einer Beschwerde befassen. Diese ist zu richten an:
Europäischer Bürgerbeauftragter
1, avenue du Président Robert Schuman — BP 403
F-67001 Strasbourg Cedex.
C 202 A/17
C 202 A/18
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Hierbei gelten die Voraussetzungen, die im Beschluss 94/262/EGKS, EG, Euratom des Europäischen Parlaments vom
9. März 1994 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des
Bürgerbeauftragten (ABl. L 113 vom 4.5.1994, S. 15) festgelegt sind.
Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass die zwingende Frist, die gemäß Artikel 91 des Statuts für die Einlegung
eines Rechtsmittels beim Gericht erster Instanz auf der Grundlage von Artikel 236 gilt, durch die Befassung des
Bürgerbeauftragten nicht ausgesetzt wird.
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