Dezember 3,30 MB - Stadt Weißenfels
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Dezember 3,30 MB - Stadt Weißenfels
Weißenfelser Amtsblatt Amtliches Verkündigungsblatt der Stadt Weißenfels 24. Jahrgang Ausgegeben am 19. Dezember 2014 Nummer 12 Inhalt Ihnen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wünsche ich ein friedvolles und besinnliches Weihnachtsfest und ein glückliches neues Jahr. Es ist Weihnachten, eine Zeit der Besinnung und der Freude, eine Zeit für Wärme und Frieden, und vor allem auch eine Zeit der Dankbarkeit. Dankeschön für die vielfältige Hilfe, die das Leben in unserer Gemeinde erleichtert hat. Dankeschön all denen, die Verantwortung zum Wohl der Allgemeinheit übernommen haben. Ihr Robby Risch Oberbürgermeister Vorwort des Oberbürgermeisters Amtliche Bekanntmachungen – Stadt Weißenfels - Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für das Haushaltsjahr 2015 für die Grund- und Gewerbesteuer der Stadt Weißenfels vom 11. Dezember 2014 - Friedhofsgebührensatzung für den städtischen Friedhof „Am Sausenhölzchen“ in Weißenfels (FriedhofsGebS-WSF) - Friedhofsgebührensatzung für den Gemeindefriedhof Ortsteile der Stadt Weißenfels (FriedhofsGebS-OT - Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Weißenfels – Gemeinsame Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters und des Oberbürgermeisters - Ortschaftsrat der Ortschaft Storkau der Stadt Weißenfels – Ausscheiden eines Mitgliedes des Ortschaftsrates - Verkaufsoffene Sonntage für Verkaufsstellen in der Stadt Weißenfels im Jahr 2015 - Öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 36 „Photovoltaikanlage im Kiestagebau Lösau“ in der Gemarkung Borau - Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes „Sportund Freizeitbetrieb der Stadt Weißenfels“ vom 11. Dezember 2014 - Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb Sportund Freizeitbetrieb der Stadt Weißenfels für das Jahr 2015 - Satzung über den vollständigen oder teilweisen Ausschluss der Abwasserbeseitigungs-Pflicht der Abwasserbeseitigung Weißenfels-Anstalt öffentlichen Rechts (Abwasser-Beseitigungsausschlusssatzung) - 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage der Abwasserbeseitigung WeißenfelsAnstalt öffentlichen Rechts (Abwasserbeseitigungssatzung) - 5. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren und Erstattung von Kosten für die Abwasserbeseitigung der Abwasserbeseitigung Weißenfels-Anstalt öffentlichen Rechts Amtliche Bekanntmachung – Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd - Feststellung der Wertermittlungsergebnisse Bodenordnungsverfahren Zorbau/Granschütz Nichtamtlichen Teil - Aus dem Stadtrat - Aus der Verwaltung - Kulturelle Veranstaltungen - Museum Schloss Neu-Augustusburg - Informationen aus der Stadtbibliothek - Von der Bundeswehr - Informationen Anzeigenteil Gedruckt auf 100 % Recycling-Papier! Liebe Weißenfelserinnen, liebe Weißenfelser, Adventszeit, nun sind sie da, die letzten Wochen des Jahres. Ruhe, Besinnung, Einstimmung auf die Feiertage? Pure Theorie. In der Praxis, wie jedes Jahr, Arbeit, Geschenke, Vorbereitung auf die Feiertage – Stress bis zum letzten Tag. Und ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber bei mir braucht es dann erst einmal 2 bis 3 Tage, ehe man tatsächlich zur Ruhe kommt. Aber Ruhe ist auch trügerisch, solange noch viel zu erledigen ist. Und so schauen wir natürlich bereits auf das Jahr 2015. Und da ist von Ruhe keine Spur. Wie Sie auf den folgenden Seiten lesen können, steht mit Beginn des Jahres ein großes Umleitungsszenario an. Eigentlich sollte dies bereits ab dem 1. November gelten, aber in der Vorweihnachtszeit mit Weihnachtsmarkt, höfischer Weihnacht, Marienweihnacht, verkaufsoffenen Sonntagen etc., da konnte meinerseits nur widersprochen werden; und das bei allen Risiken einer Winterbaustelle! Und natürlich brauchten wir auch Zeit, um die Innenstadt soweit als möglich darauf vorzubereiten. Hier eine kleine Zusammenfassung der Maßnahmen: die Abrisse, die Befestigung des Klingenplatzes und der Pflasteraustausch in der Kleinen Kalandstraße. Letzteres für unsere Grundschüler, die vom Markt zur Altstadtschule laufen müssen. Übrigens verstehe ich nicht immer die Forderungen des Denkmalschutzes, an der Stelle allerdings schon. Schön sieht anders aus, auch wenn es nur eine zeitweilige Ansicht sein soll. Andererseits Provisorien … Aber auch so steht für das nächste Jahr vieles auf der Agenda. Dank des frühzeitig eingebrachten Haushaltes habe ich die Hoffnung, dass wir zeitnah die Haushaltsgenehmigung erhalten und die notwendigen Maßnahmen ergreifen können. Da sind zuerst unsere Schulen im Visier. Natürlich die Bergschule (Wiedereröffnung mit neuem Schuljahr), eine neue Heizung für die Grundschule Uichteritz, neuer Sporthallenboden für die Grundschule in Großkorbetha oder der Brandschutz in Langendorf. Ich freue mich riesig, dass das auch von mir im Kreistag abgelehnte Schulentwicklungskonzept des BLK neu überarbeitet wurde und nun keine Schulschließungen in Weißenfels mehr vorsieht! Aber natürlich sind wir nun auch in der Pflicht unsere Grundschulen fitzumachen. Aber auch sonst wird sich vieles verändern. Natürlich wollen wir zuerst unsere angefangenen Baustellen fertig stellen: die Mohrenapotheke, das Dach des Rathauses, die Promenade, den Rotdornweg oder die Straßen in der Ortslage Borau – um nur einige zu nennen. Darüber hinaus kann aber auch Neues in Angriff genommen werden. Zu nennen wäre da die neue Feuerwache in Weißenfels, die Marktsanierung, beginnend mit dem Areal um die Marienkirche, der Gotthardtsberg in Markwerben und ich bin immer noch der festen Überzeugung die Saalebrücke Leißling – Uichteritz. Und wir sind in der Lage, auch potenzielle private Investoren zu fördern. 1,2 Millionen Euro stehen zur Verfügung. Sie dürfen gespannt sein, was da geplant ist! Und das alles ohne Steuer- und Gebührenerhöhung oder Haushaltskonsolidierung. Aber ich freue mich auch, dass der Stadtrat sich frühzeitig in 2015 mit zukünftigen Haushaltslagen beschäftigen will. Denn neben allen Unwägbarkeiten unseres Steueraufkommens muss Weißenfels zukünftig mit geringeren Landeszuweisungen rechnen. Und das bei steigenden Ausgaben, die durch die Stadt nicht zu steuern sind. Neben Tarifabschlüssen, Kreisumlage und höherem Kinderbetreuungsschlüssel schlägt auch der neue Mindestlohn zu Buche. Ich möchte dies nur an einem Beispiel darstellen: Die sehr schöne und gut angenommene öffentliche Toilette am Technischen Rathaus wird uns in 2015 gut 65.000 Euro kosten. Knapp 20.000 Euro mehr als dieses Jahr! Aber ohne Bewirtschaftung – undenkbar! Undenkbar war für mich auch die aktuelle Diskussion um Asylbewerber in unserer Stadt. Ich muss nicht auf alle Fassetten eingehen und bin mit der Herangehensweise der Bundesregierung absolut nicht einverstanden. Klar wäre das Einfachste, meckern 2 und auf die Zuständigkeit von Bund, Land und Kreis verweisen. Praktisch sind wir als Kommune nichts anderes als Territorium. Aber ich versuche stets, den Menschen mit seinem Schicksal zu sehen. Und dieser Mensch ist nicht abstrakt, er steht hier in Weißenfels, “geparkt“ bis zu einer Entscheidung über seinen Asylantrag. Und ich bin froh, dass sich viele Menschen in unserer Stadt nicht mit diesem „geparkt“ abfinden können. Ich danke allen engagierten Bürgern, den Kirchen unserer Stadt, den Vereinen, Bündnissen und Unternehmen, die sich engagieren, den rechten Aufmarsch zum Spendenlauf machten und insgesamt gut 3.500 Euro sammelten. Nochmal ganz deutlich, kein Cent Steuergeld der Bürger! Vor dem Hintergrund, dass pro Monat ca. 80 Asylbewerber im Burgenlandkreis aufgenommen werden, müssen wir eben auch in Weißenfels mit weiteren Bewerbern rechnen. Und es eben nicht dem Selbstlauf überlassen, wo und unter welchen Umständen die Flüchtlinge untergebracht werden. Übrigens sind Ausländer wirklich eine Gefahr für unsere Gesellschaft? Vielleicht sprechen Zahlen (per 04.12.14) auch ihre eigene Sprache: Einwohnerzahl Stadt Weißenfels 2014: Anteil deutscher Einwohner: Anteil Ausländer: 42.229 - 877 + 1.189 Insgesamt leben aktuell 3.127 Ausländer in Weißenfels. Im Durchschnitt arbeiten vielleicht 800 bis 900 auf dem Schlachthof, die anderen mehrheitlich in verschiedensten Berufen. Achten Sie einmal darauf und glauben Sie nicht dem Märchen, dass Ausländer alle Sozialschmarotzer sind. Aber angesichts der obigen Zahlen: Wer wird zukünftig in unseren Häusern wohnen, Kindergärten füllen, Schulen besuchen? Wer wird unsere Rente erarbeiten? Wir sollten diese Entwicklung als Chance sehen, vorurteilsfrei, verantwortlich und uns unserer Werte bewusst! Und dazu gehört eben auch eine Willkommenskultur, Integration in unserer Gesellschaft! Wie kriege ich jetzt die Kurve zu Weihnachten? Wahrscheinlich gar nicht, deshalb Ihnen und uns eine friedliche, besinnliche Weihnachtszeit, alles Gute im Jahr 2015. Und denken wir gemeinsam an all die, die Weihnachten für uns arbeiten müssen, den Kameraden der Bundeswehr im Einsatz und auch an jene Menschen die allein, manche auch fern der Heimat, die Feiertage verbringen. Ihnen alles Gute Robby Risch Oberbürgermeister §2 Die in § 1 festgelegten Hebesätze auf die Steuermessbeträge gelten für das Haushaltsjahr 2015. Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für das Haushaltsjahr 2015 für die Grund- und Gewerbesteuer der Stadt Weißenfels vom 11. Dezember 2014 Aufgrund des § 25 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Art. 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), des § 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. 2166) und §§ 8 Abs. 1 und 45 Abs. 2 Nr.1 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) hat der Stadtrat der Stadt Weißenfels in seiner Sitzung am 11. Dezember 2014 folgende Satzung beschlossen: §1 (1) Die Hebesätze auf die Steuermessbeträge für die Grundsteuern und die Gewerbesteuer werden für das Gebiet der Stadt Weißenfels wie folgt festgesetzt, soweit Absatz 2 und 3 nichts Abweichendes regeln: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 270 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 370 v. H. 2. Gewerbesteuer 350 v. H. (2) Abweichend von Absatz 1 werden die Hebesätze auf die Steuermessbeträge für die Grundsteuern und für die Gewerbesteuer für die Ortschaften Langendorf und Uichteritz wie folgt festgesetzt: I. Ortschaft Langendorf Der räumliche Bereich der Ortschaft Langendorf umfasst das Gebiet wie in § 25 Abs.1 Nummer 3 der Hauptsatzung der Stadt Weißenfels beschrieben. 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 270 v. H. 310 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 2. Gewerbesteuer 310 v. H. II. Ortschaft Uichteritz Der räumliche Bereich der Ortschaft Uichteritz umfasst das Gebiet wie in § 25 Abs.1 Nummer 4 der Hauptsatzung der Stadt Weißenfels beschrieben. 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 250 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 300 v. H. 2. Gewerbesteuer 300 v. H. (3) Abweichend von Absatz 1 werden die Hebesätze auf die Steuermessbeträge für die Gewerbesteuer für die Ortschaften Großkorbetha und Wengelsdorf, wie folgt festgesetzt: I. Ortschaft Großkorbetha Der räumliche Bereich der Ortschaft Großkorbetha umfasst das Gebiet wie in § 25 Abs.1 Nummer 6 der Hauptsatzung der Stadt Weißenfels beschrieben. Gewerbesteuer 300 v. H. II. Ortschaft Wengelsdorf Der räumliche Bereich der Ortschaft Wengelsdorf umfasst das Gebiet wie in § 25 Abs.1 Nummer 12 der Hauptsatzung der Stadt Weißenfels beschrieben. Gewerbesteuer 300 v. H. §3 Diese Satzung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Weißenfels, den 11.12.2014 Risch Oberbürgermeisters Friedhofsgebührensatzung für den städtischen Friedhof „Am Sausenhölzchen“ in Weißenfels (FriedhofsGebS-WSF) Auf Grund des §8 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBI. LSA S. 288) sowie der §§ 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996 (GVBI. LSA S. 405), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBI. LSA S. 288, 340) und des § 25 Abs. 1 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Sachsen-Anhalt (Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt - BestattG LSA) vom 5. Februar 2002 (GVBI. LSA S. 46). zuletzt geändert durch § 37 Abs.1 des Gesetzes über Wohnformen und Teilhabe des Landes Sachsen-Anhalt vom 17. Februar 2011 (GVBI. LSA S. 136) hat der Stadtrat der Stadt Weißenfels in seiner Sitzung am 27.11.2014 folgende Satzung beschlossen: A. Allgemeine Bestimmungen §1 Gebührenpflicht Für die Benutzung des städtischen Friedhofes „Am Sausenhölzchen“ und seiner Einrichtungen und Anlagen werden nach Maßgabe dieser Gebührensatzung Gebühren erhoben. §2 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner ist a) wer die Bestattung/Beisetzung oder sonstige gebührenpflichtige Leistungen nach dieser Satzung beantragt hat b) wer das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte erworben oder verlängert hat c) wer das Nutzungsrecht an einer Reihengrabstätte zugeteilt bekommen hat d) wer willentlich eine gebührenpflichtige Leistung veranlasst hat. (2) Gebührenschuldner für die jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr ist der Inhaber des jeweiligen Nutzungsrechtes. (3) Sind für gebührenpflichtige Leistungen mehrere Personen gebührenpflichtig, sind sie Gesamtschuldner (gem. § 13 Abs.1 Nr. 2 Buchst. b) KAG LSA in Verbindung mit § 44 AO) §3 Entstehung der Gebührenschuld, Fälligkeit (1) Die Gebührenschuld entsteht a) für die Verleihung und Verlängerung von Grabnutzungsrechten an einer Wahlgrabstätte mit der Erteilung der Verleihungsurkunde bzw. der Erteilung der Verlängerungsurkunde 3 b) für das Nutzungsrecht an einer Reihengrabstätte mit der Bekanntgabe der Zuteilung der Grabstätte (Grabzuweisung) c) für die Überlassung einer Grabstätte in einer Gemeinschaftsgrabstätte für Urnen (§ 4 Absatz 3) mit der Bestattung d) für die Bestattungsgebühren (§ 5) mit der Inanspruchnahme der jeweiligen Leistung. (2) Erhebungszeitraum für die Friedhofsunterhaltungsgebühr (§6) ist das Kalenderjahr und bei Entstehung und Beendigung der Gebührenpflicht während eines Kalenderjahres der tatsächlich beanspruchte Teil des Jahres. Die Jahresgebührenschuld entsteht jeweils zu Beginn des Erhebungszeitraumes in Anwendung des zu diesem Zeitpunkt geltenden Gebührensatzes und nach Maßgabe der für den gesamten Erhebungszeitraum geltenden satzungsmäßigen Maßstabseinheiten in voller Höhe. (3) Die Festsetzung der Gebühren erfolgt in einem schriftlichen Bescheid. Die Gebühren sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. B. Friedhofsgebühren §4 Nutzungsrechte an Erdgrabstätten und Aschengrabstätten (1) Für die Verleihung bzw. Zuteilung des Nutzungsrechtes an einer Erdgrabstätte werden folgende Gebühren erhoben: 1. Reihengrabstätten für Verstorbene bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres gem. Friedhofssatzung § 13 (2) a 269,69 € 2. Reihengrabstätten für Verstorbene nach Vollendung des 10. Lebensjahres gem. Friedhofssatzung § 13 (2) b 507,23 € 3. Einzelwahlgrabstätten gem. Friedhofssatzung §14 (1) a 269,69 € 4. Einzelwahlgrabstätten gem. Friedhofssatzung § 14 (1) b 507,23 € 5. Doppelwahlgrabstätten gem. Friedhofssatzung § 14 (1)c 1.217,36 € 6. Dreifachwahlgrabstätten gem. Friedhofssatzung § 14 (1) d 1.826,03 € 7. Doppelttiefe Wahlgrabstätte gem. Friedhofssatzung § 14 (1) e 608,68 € (2) Für die Verleihung bzw. Zuteilung des Nutzungsrechtes an einer Aschengrabstätte werden folgende Gebühren erhoben: 1. Urnenreihengrabstätte gem. Friedhofssatzung § 15 79,91 € 2. Urnenfeld gem. Friedhofssatzung § 16 (2) a 156,07 € 3. Urnenplätze gem. Friedhofssatzung § 16 (2) b 421,39 € 4. Gartenplätze gem. Friedhofssatzung § 16 (2) c 998,86 € 5. Urnenstaudengrab gem. Friedhofssatzung § 17 (2) a 427,49 € 6. Urnenstaudengrab gem. Friedhofssatzung § 17 (2) b 1.025,97 € 7. Urnenkammer, einfach gem. Friedhofssatzung § 18 (2) a 734,05 € 8. Urnenkammer, doppelt gem. Friedhofssatzung § 18 (2) b 1.541,82 € (3) Für die Überlassung einer Grabstätte in einer Gemeinschaftsgrabstätte für Urnen gemäß § 19 Friedhofssatzung wird eine Gebühr in Höhe von 444,39 Euro erhoben. (4) Für die Verlängerung des Nutzungsrechtes werden folgende Gebühren pro Jahr erhoben: 1. Einzelwahlgrabstätten gem. Friedhofssatzung § 14 (2) a 13,48 € 2. Einzelwahlgrabstätten gem. Friedhofssatzung § 14 (2) b 20,29 € 3. Doppelwahlgrabstätten gem. Friedhofssatzung § 14 (2) c 40,58 € 4. Dreifachwahlgrabstätten gem. Friedhofssatzung § 14 (2) d 60,87 € 5. Doppelttiefe Wahlgrabstätte gem. Friedhofssatzung § 14 (2) e 20,29 € 4 6,24 € 6. Urnenfeld gem. Friedhofssatzung § 16 (2) a 14,05 € 7. Urnenplätze gem. Friedhofssatzung § 16 (2) b 8. Gartenplätze gem. Friedhofssatzung § 16 (2) c 24,97 € 9. Urnenstaudengrab gem. Friedhofssatzung § 17 (2) a 17,10 € 10.Urnenstaudengrab gem. Friedhofssatzung § 17 (2) b 34,20 € 11.Urnenkammer, doppelt gem. Friedhofssatzung § 18 (2) b 52,57 € Für Zeiten der Verlängerung des Nutzungsrechtes in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 - 10, in denen die Grabstätte bei Beginn des Verlängerungszeitraumes ohne laufende Ruhezeit ist, werden die jeweiligen Gebühren nach Satz 1 Nr. 1 bis 10 auf die Hälfte ermäßigt, solange dieser Zustand andauert. Im Falle einer Bestattung oder Beisetzung endet die Ermäßigung. Bei der Ermittlung eines unterjährigen Ermäßigungszeitraumes beträgt die anteilige Gebühr 1/12 der jährlichen Gebühr für jeden angefangenen Monat, in dem die Grabstätte ohne laufende Ruhezeit ist. (5) Für die zulässige Verlängerung des Nutzungsrechtes an den nicht in Absatz 4 genannten Grabstätten nach § 32 Friedhofssatzung (Alte Rechte) wird eine Gebühr von 6,24 Euro je Quadratmeter Grabstättenfläche und Jahr erhoben. §5 Bestattungsgebühren (1) Bei Erd- und Feuerbestattungen werden folgende Gebühren erhoben: 1. Gebühren bei Erdbestattungen a) Bestattungsbetreuer 33,80 € b) Benutzung der Trauerhalle 120,00 € c) Benutzung des Abschiedsraumes 60,00 € d) Ausheben und Schließen des Grabes für Verstorbene bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres 345,27 € e) Ausheben und Schließen des Grabes für Verstorbene nach Vollendung des 10. Lebensjahres 550,00 € f) Ausheben und Schließen eines doppelttiefen Grabes 750,00 € 2. Gebühren bei Feuerbestattungen a) Bestattungsbetreuer 33,80 € b) Benutzung der Trauerhalle 120,00 € c) Benutzung des Abschiedsraumes 60,00 € d) Ausheben und Schließen der Grabstätte 18,50 € e) Öffnen und Schließen der Urnenkammer in Urnenstelen und Urnenwänden 18,50 € (2) Für die Ausschmückung der Friedhofskapelle, der Abschiednahme und für die Benutzung der Kühlzelle und Leichenhalle werden folgende Gebühren erhoben: a) Dekoration der Trauerhalle 30,00 € b) Dekoration der Abschiednahme 15,00 € c) Nutzung der Leichenhalle 35,00 € d) Nutzung der Kühlzelle 35,00 € §6 Friedhofsunterhaltungsgebühren (1) Die Friedhofsunterhaltungsgebühr ist eine Jahresgebühr und dient zur Deckung allgemeiner Unterhaltungs- und Verwaltungskosten des Friedhofes. Die jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr beträgt für 1. Reihengrabstätte und Einzelwahlgrabstätte für Verstorbene bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres 23,58 € 2. Reihengrabstätte und Einzelwahlgrabstätte für Verstorbene nach Vollendung des 10. Lebensjahres 35,47 € doppeltiefe Wahlgrabstätte 3. Doppelwahlgrabstätte 70,95 € 4. Dreifachwahlgrabstätte 106,42 € 6,99 € 5. Urnenreihengrabstätte 6. Urnenfeld 10,91€ 7. Urnenplatz 24,56 € 8. Gartenplatz 43,66 € 9. Urnenstaudengrab 2 Urnen 10,91€ 10.Urnenstaudengrab 4 Urnen 24,56 € 11.Urnenkammer 10,91€ (2) Vorbehaltlich des Absatz 3 beträgt die jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr für alle anderen Grabstätten 10,91 Euro je Quadratmeter Grabstättenfläche. (3) Bei einer Beisetzung in Gemeinschaftsgrabstätten für Urnen ist die Friedhofsunterhaltungsgebühr mit der Gebühr für die Überlassung der Grabstätte nach § 4 Abs. 3 abgegolten. §7 Gebühren für Ausgrabungen, Umbettungen und Urnenversand Für Ausgrabungen, Umbettungen und Urnenversand werden folgende Gebühren erhoben: 1. Ausgrabung einer Leiche gem. § 8 Friedhofsgebührensatzung 2. Umbettung einer Leiche innerhalb der städtischen Friedhöfe gem. § 8 Friedhofsgebührensatzung 37,00 € 3. Ausgrabung einer Urne 4. Versand einer Urne gem. § 8 Friedhofsgebührensatzung 5. Umbettung einer Urne innerhalb der städtischen Friedhöfe 74,60 € Friedhofsgebührensatzung für den Gemeindefriedhof Ortsteile der Stadt Weißenfels (FriedhofsGebS-OT) Auf Grund des § 8 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.Juni 2014 (GVBI. LSA S. 288) sowie der §§ 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.Dezember 1996 (GVBI. LSA S. 405), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17.Juni 2014 (GVBI. LSA S. 288, 340) und des §25 Abs.1 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Sachsen-Anhalt (Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt — BestattG LSA) vom 5.Februar 2002 (GVBI. LSA S. 46), zuletzt geändert durch § 37 Abs.1 des Gesetzes über Wohnformen und Teilhabe des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.Februar 2011 (GVBI. LSA S. 136) hat der Stadtrat der Stadt Weißenfels in seiner Sitzung am 27. November 2014 folgende Satzung beschlossen: A. Allgemeine Bestimmungen §1 Gebührenpflicht Für die Benutzung des Gemeindefriedhofs Ortsteile und seiner Einrichtungen und Anlagen werden nach Maßgabe dieser Gebührensatzung Gebühren erhoben. §8 Entgelte für besondere Leistungen §2 Gebührenschuldner Die Erbringung weiterer Leistungen, die in dieser Satzung nicht enthalten sind, bedarf einer besonderen Vereinbarung, die auch die Höhe des dafür als Gegenleistung zu zahlenden Entgelts einschließt. (1) Gebührenschuldner ist a) wer die Bestattung/Beisetzung oder sonstige gebührenpflichtige Leistungen nach dieser Satzung beantragt hat b) wer das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte erworben oder verlängert hat c) wer das Nutzungsrecht an einer Reihengrabstätte zugeteilt bekommen hat d) wer willentlich eine gebührenpflichtige Leistung veranlasst hat. (2) Gebührenschuldner für die jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr ist der Inhaber des jeweiligen Nutzungsrechtes. (3) Sind für gebührenpflichtige Leistungen mehrere Personen gebührenpflichtig, sind sie Gesamtschuldner (gem. § 13 Abs.1 Nr. 2 Buchst. b) KAG LSA in Verbindung mit § 44 AO) §9 Billigkeitsregelungen (1) Ansprüche aus dem Abgabenschuldverhältnis können ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für der Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. (2) Ist deren Einziehung nach Lage des Einzelfalles unbillig, können sie ganz oder zum Teil erlassen werden. Für die Verwirklichung, die Fälligkeit und das Erlöschen aus dem Abgabenschuldverhältnis gelten die §§ 218-223, 224 Abs.1 und 2, § 225, 226, 227 Abs. 1, §§ 228-232 der Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung. § 10 Inkraft- / Außerkrafttreten Diese Satzung tritt am 01. Januar 2015 in Kraft. Die Erhebung der Friedhofsunterhaltungsgebühr gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 11 gilt für alle Urnenkammern, die nach Inkrafttreten dieser Satzung zugeteilt werden. Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Weißenfels in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.Dezember 2006 (Weißenfelser Amtsblatt, Ausgabe-Nr. 7 vom 19.Januar 2007, S. 3), zuletzt geändert durch Satzung vom 19.Juli 2012 (Weißenfelser Amtsblatt, Ausgabe-Nr. 8 vom 17. August 2012, S. 3) außer Kraft. Weißenfels, den 02.12.2014 Risch Oberbürgermeister Dienstsiegel §3 Entstehung der Gebührenschuld, Fälligkeit (1) Die Gebührenschuld entsteht a) für die Verleihung und Verlängerung von Grabnutzungsrechten an einer Wahlgrabstätte mit der Erteilung der Verleihungsurkunde bzw. der Erteilung der Verlängerungsurkunde b) für das Nutzungsrecht an einer Reihengrabstätte mit der Bekanntgabe der Zuteilung der Grabstätte (Grabzuweisung) c) für die Überlassung einer Grabstätte in einer Gemeinschaftsgrabstätte für Urnen (§ 4 Absatz 3) mit der Bestattung d) für die Bestattungsgebühren (§ 5) und Gebühren für Ausgrabung und Umbettung (§ 7) mit der Inanspruchnahme der jeweiligen Leistung. (2) Erhebungszeitraum für die Friedhofsunterhaltungsgebühr (§ 6) ist das Kalenderjahr und bei Entstehung und Beendigung der Gebührenpflicht während eines Kalenderjahres der tatsächlich beanspruchte Teil des Jahres. Die Jahresgebührenschuld entsteht jeweils zu Beginn des Erhebungszeitraumes in Anwendung des zu diesem Zeitpunkt geltenden Gebührensatzes und nach Maßgabe der für den gesamten Erhebungszeitraum geltenden satzungsmäßigen Maßstabseinheiten in voller Höhe. (3) Die Festsetzung der Gebühren erfolgt in einem schriftlichen Bescheid. Die Gebühren sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. 5 B. Friedhofsgebühren §4 Nutzungsrechte an Erdgrabstätten und Aschengrabstätten (1) Für die Verleihung bzw. Zuteilung des Nutzungsrechtes an einer Erdgrabstätte werden folgende Gebühren erhoben: 1. Reihengrabstätten für Verstorbene nach Vollendung des 10. Lebensjahres gem. Friedhofssatzung § 13 (2) 234,80 € 2. Einzelwahlgrabstätten gem. Friedhofssatzung §14 (1) a 234,80 € 3. Einzelwahlgrabstätten gem. Friedhofssatzung § 14 (1) b 441,61 € 4. Doppelwahlgrabstätten gem. Friedhofssatzung § 14 (1) c 1.059,87 € (2) Für die Verleihung bzw. Zuteilung des Nutzungsrechtes an einer Aschengrabstätte werden folgende Gebühren erhoben: 1. Urnenreihengrabstätte gem. Friedhofssatzung § 15 (2) 69,57 € 2. Urnenfeld gem. Friedhofssatzung § 16 (2) 135,88 € 3. Urnenstaudengrab gem. Friedhofssatzung § 17 (2) 427,49 € 4. Urnenkammer, Stele einfach gem. Friedhofssatzung § 18 (2) a 734,05 € 5. Urnenkammer, Stele doppelt gem. Friedhofssatzung § 18 (2) b 1.541,82 € 6. Urnenkammer, Wand doppelt gem. Friedhofssatzung § 18 (2) b 840,93 € (3) Für die Überlassung einer Grabstätte in einer Gemeinschaftsgrabstätte für Urnen gemäß § 19 Friedhofssatzung wird eine Gebühr in Höhe von 318,22 Euro erhoben. (4) Für die Verlängerung des Nutzungsrechtes werden folgende Gebühren pro Jahr erhoben: 1. Einzelwahlgrabstätten gem. Friedhofssatzung § 14 (1) a 11,74 € 2. Einzelwahlgrabstätten gem. Friedhofssatzung § 14 (1) b 17,66 € 3. Doppelwahlgrabstätten gem. Friedhofssatzung § 14 (1) c 35,31 € 4. Urnenfeld gem. Friedhofssatzung § 16 (2) 5,43 € 5. Urnenstaudengrab gem. Friedhofssatzung § 17 (2) 17,10 € 6. Urnenkammer, doppelt gem. Friedhofssatzung § 18 (2) b 52,57 € Für Zeiten der Verlängerung des Nutzungsrechtes in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 — 5, in denen die Grabstätte bei Beginn des Verlängerungszeitraumes ohne laufende Ruhezeit ist, werden die jeweiligen Gebühren nach Satz 1 Nr. 1 bis 5 auf die Hälfte ermäßigt, solange dieser Zustand andauert. Im Falle einer Bestattung oder Beisetzung endet die Ermäßigung. Bei der Ermittlung eines unterjährigen Ermäßigungszeitraumes beträgt die anteilige Gebühr 1/12 der jährlichen Gebühr für jeden angefangenen Monat, in dem die Grabstätte ohne laufende Ruhezeit ist. (5) Für die zulässige Verlängerung des Nutzungsrechtes an den nicht in Absatz 4 genannten Grabstätten nach § 32 Friedhofssatzung (Alte Rechte) wird eine Gebühr von 5,43 Euro je Quadratmeter Grabstättenfläche und Jahr erhoben. §5 Bestattungsgebühren (1) Bei Erd- und Feuerbestattungen werden folgende Gebühren erhoben: 1. Gebühren bei Erdbestattungen a) Bestattungsbetreuer 33,80 € b) Benutzung der Trauerhalle 60,00 € c) Ausheben und Schließen des Grabes für Verstorbene bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres 345,27 € d) Ausheben und Schließen des Grabes für Verstorbene nach 6 Vollendung des 10. Lebensjahres 550,00 € 2. Gebühren bei Feuerbestattungen a) Bestattungsbetreuer 33,80 € b) Benutzung der Trauerhalle 60,00 € 18,50 € c) Ausheben und Schließen der Grabstätte d) Öffnen und Schließen der Urnenkammer in Urnenstelen und Urnenwänden18,50€ (2) Für die Ausschmückung der Friedhofstrauerhalle auf den Friedhöfen Borau, Langendorf, Großkorbetha und Markwerben werden folgende Gebühren erhoben: a) Dekoration der Trauerhalle 15,00 € §6 Friedhofsunterhaltungsgebühren (1) Die Friedhofsunterhaltungsgebühr ist eine Jahresgebühr und dient zur Deckung allgemeiner Unterhaltungs- und Verwaltungskosten des Friedhofes. Die jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr beträgt für 1. Einzelwahlgrabstätte für Verstorbene bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres 22,42 € 2. Reihengrabstätte und Einzelwahlgrabstätte für Verstorbene nach Vollendung des 10. Lebensjahres 33,74 € 67,47 € 3. Doppelwahlgrabstätte 4. Urnenreihengrabstätte 6,64 € 5. Urnenfeld 10,38 € 6. Urnenstaudengrab (2 Urnen) 10,38 € 7. Urnenkammer 10,38 € (2) Vorbehaltlich des Absatz 3 beträgt die jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr für alle anderen Grabstätten 10,38 Euro je Quadratmeter Grabstättenfläche. (3) Bei einer Beisetzung in Gemeinschaftsgrabstätten für Urnen ist die Friedhofsunterhaltungsgebühr mit der Gebühr für die Überlassung der Grabstätte nach § 4 Abs. 3 abgegolten. § 7 Gebühren für Ausgrabungen und Umbettungen Für Ausgrabungen und Umbettungen werden folgende Gebühren erhoben: 1. Ausgrabung einer Leiche gem. § 8 Friedhofsgebührensatzung 2. Umbettung einer Leiche innerhalb der städtischen Friedhöfe gem. § 8 Friedhofsgebührensatzung 3. Ausgrabung einer Urne37,00 € 4. Umbettung einer Urne innerhalb der städtischen Friedhöfe 74,60 € §8 Entgelte für besondere Leistungen Die Erbringung weiterer Leistungen, die in dieser Satzung nicht enthalten sind, bedarf einer besonderen Vereinbarung, die auch die Höhe des dafür als Gegenleistung zu zahlenden Entgelts einschließt. §9 Billigkeitsregelungen (1) Ansprüche aus dem Abgabenschuldverhältnis können ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. (2) Ist deren Einziehung nach Lage des Einzelfalles unbillig, können sie ganz oder zum Teil erlassen werden. Für die Verwirklichung, die Fälligkeit und das Erlöschen aus dem Abgabenschuldverhältnis gelten die §§ 218-223, 224 Abs.1 und 2, § 225, 226, 227 Abs. 1, §§ 228-232 der Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung. § 10 Inkraft- / Außerkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.Januar 2015 in Kraft. Für den Friedhof im Ortsteil Borau gilt die Erhebung der Friedhofsunterhaltungsgebühr gemäß § 6 Abs.1 Satz 2 Nr. 7 für alle Urnenkammern die nach Inkrafttreten dieser Satzung zugeteilt werden. (1) Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Markwerben vom 20. November 2006 (Weißenfelser Amtsblatt, Ausgabe-Nr. 12/2006, S. 8) und die Satzung zur Weitergeltung der Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof im Ortsteil Markwerben der Stadt Weißenfels vom 21. Juni 2011 (Weißenfelser Amtsblatt, Ausgabe-Nr. 8/2011, S. 6) außer Kraft. (2) Zur Klarstellung des Außerkrafttretens der bisherigen Friedhofssatzungen und Friedhofsgebührensatzungen für die in § 1 der Friedhofssatzung genannten Friedhöfe in den Ortsteilen der Stadt Weißenfels zum Ablauf des 31.Dezember 2014 wird verwiesen: 1.auf die Satzung zur Weitergeltung der Friedhofssatzungen und der Friedhofsgebührensatzungen für die Gemeindefriedhöfe in den Ortsteilen Burgwerben, Großkorbetha, Kleinkorbetha, Kriechau, Leißling, Obschütz, Pettstädt, Reichardtswerben, Storkau, Tagewerben vom 15. Mai 2014 (Weißenfelser Amtsblatt, Ausgabe-Nr. 6/2014, S. 10) und 2. für den Friedhof im Ortsteil Borau auf das in § 36 der Friedhofssatzung für den städtischen Friedhof „Am Sausenhölzchen“ in Weißenfels vom 15. Mai 2014 (Weißenfelser Amtsblatt, Ausgabe-Nr. 6/2014, S. 3) geregelte Außerkrafttreten der bisherigen Friedhofssatzung der Stadt Weißenfels mit Inkrafttreten der zuvor genannten Satzung am 1. Januar 2015. Weißenfels, den 02.12.2014 Risch Oberbürgermeister Dienstsiegel __________________________________________________ Stadt Weißenfels Der Oberbürgermeister Der Gemeindewahlleiter Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Weißenfels Gemeinsame Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters und des Oberbürgermeisters 1 Bekanntmachung der Wahl: Gemäß § 6 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) wird hiermit Folgendes bekanntgemacht: Die Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Weißenfels findet am Sonntag, den 19. April 2015 in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr statt. Eine eventuell notwendige Stichwahl des Oberbürgermeisters findet am Sonntag, den 10. Mai 2015 in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr statt. 2. Hinweise zur Wahlberechtigung und Wählbarkeit von Staatsangehörigen anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (§ 38 a Abs. 1 Kommunalwahlordnung – KWO LSA) Es wird darauf hingewiesen, dass Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar sind. Ihre Wählbarkeit ist jedoch dann ausgeschlossen, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates dessen Staatsangehörigkeit besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Sie haben mit der Bewerbung um das Amt des Oberbürgermeisters darüber eine Versicherung abzugeben. 3 Stellenausschreibung des Oberbürgermeisters Es wird darauf hingewiesen, dass die Stellenausschreibung für die Stelle des Oberbürgermeister in der 3. Kalenderwoche 2015 in den Lokalausgaben der Mitteldeutschen Zeitung Halle-Saalkreis, Bitterfeld, Köthen, Eisleben, Hettstedt, Merseburg – Querfurt, Sangerhausen, Weißenfels, Zeitz und im Naumburger Tageblatt veröffentlicht wird. 4. Gemeindewahlleiter und Gemeindewahlausschuss: Gemeindewahlleiter der Oberbürgermeisterwahl ist: Herr Peter Otto Amtsleiter des Rechtsamtes der Stadt Weißenfels Dienstanschrift: Stadt Weißenfels Gemeindewahlleiter PF 12 51 oder 12 61 06652 Weißenfels Dienstgebäude: Klosterstraße 24 (Novalishaus) 06667 Weißenfels Zimmer-Nr. 108 Telefon: (03443) 370-220 Telefax: (03443) 370-320 E-Mail: [email protected] Stellvertreter des Gemeindewahlleiters ist: Herr Sven Hantscher Fachbereichsleiter des Fachbereiches Zentrale Dienste der Stadt Weißenfels. Die Dienstanschrift entspricht der des Gemeindewahlleiters. Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Weißenfels für die Oberbürgermeisterwahl ist wie folgt zusammengesetzt: Vorsitzender:Stellvertreter: Herr Peter Otto Herr Sven Hantscher Gemeindewahlleiter Stellvertreter des Gemeindewahlleiters Beisitzer:Stellvertreter: 1. Herr Horst Karczmarczyk 1. Frau Diana Wagner Brahmsweg 42 Ernst-Hentschel-Str. 11 06667 Weißenfels 06667 Weißenfels 2. Frau Yvonne Hoppe Am Herrenberg 5 d 06667 Weißenfels 2. Frau Sabine Mede Moritz-Hill-Str. 64 b 06667 Weißenfels 3. Herr Martin Geißler Leopold-Kell-Str. 23 06667 Weißenfels 3. Herr Dr. Michael Heinemann Franz-Schubert-Str. 4 06667 Weißenfels 4. Frau Karin Schmager 4. Herr Horst Becker Johannes-R.-Becher-Str. 11 Blücherweg 26 06667 Weißenfels 06667 Weißenfels 5. Herr Peter Hesse Friedensstr. 3 B 06667 Weißenfels OT Reichardtswerben 5. Herr Joachim Thurm Uichteritzer Str. 8 06667 Weißenfels OT Markwerben Die Bekanntmachung unter Ziff. 4. beruht auf § 8 a Abs. 2 Sätze 1 – 3 Kommunalwahlgesetz (KWG LSA) in Verbindung mit §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 4 der Kommunalwahlordnung (KWO LSA). Weißenfels, den 4. Dezember 2014 Otto Risch Gemeindewahlleiter Oberbürgermeister __________________________________________________ Stadt Weißenfels Gemeindewahlleiter Ortschaftsrat der Ortschaft Storkau der Stadt Weißenfels - Ausscheiden eines Mitgliedes des Ortschaftsrates Gemäß § 75 Abs. 3 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) mache ich hiermit Folgendes bekannt: 7 1 Das Mitglied des Ortschaftsrates der Ortschaft Storkau der Stadt Weißenfels, Herr René Wiehr, ist aufgrund der Aufgabe seines Wohnsitzes in der Ortschaft und des damit verbundenen Verlustes der Wählbarkeit aus dem Ortschaftsrat ausgeschieden. 2 Der Sitz des aus dem Ortschaftsrat Storkau ausgeschiedenen Mitgliedes bleibt für den Rest der Wahlperiode des Ortschaftsrates oder bis zu einer Ergänzungswahl unbesetzt. Erläuterung: Der Sitz beruhte auf dem Wahlvorschlag der Wählergruppe „Freiwillige Feuerwehr Pettstädt (FF Pettstädt)“ zur Ortschaftsratswahl am 25. Mai 2014. Zu diesem Wahlvorschlag gibt es keinen nächstfestgestellten Bewerber, auf den der Sitz übergehen kann. Weißenfels, den 17. Dezember 2014 Otto Gemeindewahlleiter __________________________________________________ Stadt Weißenfels Der Oberbürgermeister Verkaufsoffene Sonntage für Verkaufsstellen in der Stadt Weißenfels im Jahr 2015 Hiermit wird folgende Allgemeinverfügung vom 1. Dezember 2014 des Oberbürgermeisters der Stadt Weißenfels bekannt gegeben (§ 1 Abs. 1 Satz 1 VwVfG LSA i.V.m. § 41 Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 VwVfG): Auf der Grundlage des § 7 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt vom 22. November 2006 (GVBl. LSA S. 528) wird Folgendes verfügt: 1. Öffnung von Verkaufsstellen am 29. März 2015 in der Stadt Weißenfels Aus Anlass des Weißenfelser Ostermarktes vom 28. März 2015 bis zum 29. März 2015 dürfen die Verkaufsstellen in der Stadt Weißenfels am Sonntag, dem 29. März 2015, in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein. 2. Öffnung von Verkaufsstellen am 06. September 2015 im Einkaufszentrum „Schöne Aussicht“ im Ortsteil Leißling Aus Anlass des Centergeburtstages des Einkaufszentrums „Schöne Aussicht“, Ortsteil Leißling, Am Marktwege 2 in 06667 Weißenfels, dürfen alle im sowie auf dem umliegenden Gebiet des Einkaufszentrums „Schöne Aussicht“ befindlichen Verkaufsstellen, der Aldi GmbH & Co. Beucha KG, der Roller GmbH & Co. KG sowie der MFO Matratzen Factory Outlet AG im Ortsteil Leißling, Ahornweg 3 in 06667 Weißenfels, am Sonntag, dem 06. September 2015, in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein. 3. Öffnung von Verkaufsstellen am 04. Oktober 2015 in der Stadt Weißenfels mit Ausnahme des Ortsteils Leißling Aus Anlass des Weißenfelser Oktoberfestes vom 03. Oktober 2015 bis zum 04. Oktober 2015 dürfen die Verkaufsstellen in der Stadt Weißenfels, ausgenommen im Ortsteil Leißling, am Sonntag, dem 04. Oktober 2015, in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein. 4. Öffnung von Verkaufsstellen am 29. November 2015 in der Stadt Weißenfels mit Ausnahme des Ortsteils Leißling Aus Anlass der „Weihnacht in den Höfen“ am Sonntag, dem 29. November 2015, sowie des in Weißenfels stattfindenden Weihnachtsmarktes dürfen die Verkaufsstellen in der Stadt Weißenfels, ausgenommen im Ortsteil Leißling, am Sonntag, dem 29. November 2015, in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein. 5. Öffnung von Verkaufsstellen am 06. Dezember 2015 im Einkaufszentrum „Schöne Aussicht“ im Ortsteil Leißling Aus Anlass des Weihnachtsmarktes im Einkaufszentrums 8 „Schöne Aussicht“, Ortsteil Leißling, Am Marktwege 2 in 06667 Weißenfels, dürfen alle im sowie auf dem umliegenden Gebiet des Einkaufszentrums „Schöne Aussicht“ befindlichen Verkaufsstellen, der Aldi GmbH & Co. Beucha KG, der Roller GmbH & Co. KG sowie der MFO Matratzen Factory Outlet AG im Ortsteil Leißling, Ahornweg 3 in 06667 Weißenfels, am Sonntag, dem 06. Dezember 2015, in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein. 6. Öffnung von Verkaufsstellen am 13. Dezember 2015 in der Stadt Weißenfels mit Ausnahme des Ortsteils Leißling Aus Anlass der Marienweihnacht am 13. Dezember 2015 und des in Weißenfels stattfindenden Weihnachtsmarktes dürfen die Verkaufsstellen in der Stadt Weißenfels, ausgenommen im Ortsteil Leißling, am Sonntag, dem 13. Dezember 2015, in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein. 7. Öffnung von Verkaufsstellen am 27. Dezember 2015 im Einkaufszentrum „Schöne Aussicht“ im Ortsteil Leißling Aus Anlass des Jahresabschlussfestes im Einkaufszentrum „Schöne Aussicht“, Ortsteil Leißling, Am Marktwege 2 in 06667 Weißenfels dürfen alle im sowie auf dem umliegenden Gebiet des Einkaufszentrums „Schöne Aussicht“ befindlichen Verkaufsstellen, der Aldi GmbH & Co. Beucha KG, der Roller GmbH & Co. KG sowie der MFO Matratzen Factory Outlet AG im Ortsteil Leißling, Ahornweg 3 in 06667 Weißenfels, am Sonntag, dem 27. Dezember 2015, in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein. Ausgenommen von den unter 1. bis 7. erteilten Erlaubnissen zur Sonntagsöffnung sind die Baumärkte BauCentrum Weißenfels, Schkortelweg 1, 06667 Weißenfels OT Tagewerben und toom Baumarkt GmbH, Drei Wege 5, 06667 Weißenfels. Hinweise Es wird darauf hingewiesen, dass, ungeachtet der bestehenden Möglichkeit zur Ladenöffnung an den benannten Sonntagen, die arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen des Ladenöffnungszeitengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LÖffZeitG LSA), des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) und des Gesetzes zum Schutz der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz; MuSchG) in der jeweils geltenden Fassung zwingend zu beachten und einzuhalten sind. Eine Überschreitung der in der Allgemeinverfügung festgelegten Öffnungszeiten stellt eine Ordnungswidrigkeit gem. § 12 Abs. 1 Nr. 1 LÖffZeitG LSA i.V.m. § 3 LÖffZeitG LSA dar. Sie kann gem. § 12 Abs. 2 LÖffZeitG mit einer Geldbuße bis zu fünfzehntausend Euro geahndet werden. Begründung: Gemäß § 7 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt (LÖffZeitG LSA) kann die Stadt Weißenfels erlauben, dass Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet werden. Von der Öffnung ausgenommen sind der Neujahrstag, der Karfreitag, der Ostersonntag, der Ostermontag, der Volkstrauertag, der 1. und 2. Weihnachtstag sowie der Heiligabend, soweit dieser auf einen Sonntag fällt. Die Öffnung kann auf bestimmte Bezirke oder Handelszweige beschränkt werden und darf fünf zusammenhängende Stunden in der Zeit von 11 Uhr bis 20 Uhr nicht überschreiten. Dabei ist auf die Zeit des Hauptgottesdienstes Rücksicht zu nehmen (§ 7 Abs.2 LÖffZeitG LSA). Nach Abwägung aller Möglichkeiten des LÖffZeitG ist aufgrund des besonderen Anlasses für alle erlaubten Sonntage festzustellen, dass der Bedarf der Besucher und Gäste der Veranstaltungen und Märkte bei Einhaltung der allgemeinen Ladenschlusszeiten nicht hinreichend befriedigt werden kann, dementsprechend war hier die zusätzliche Öffnung von Verkaufsstellen erlaubnisfähig. Bekanntgabe Diese Allgemeinverfügung gilt mit dem auf ihre öffentliche Bekanntgabe folgenden Tag als bekannt gegeben und wird zu diesem Zeitpunkt wirksam. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Oberbürgermeister der Stadt Weißenfels erhoben werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Ein schriftlicher Widerspruch ist zu richten an die Postanschrift: Stadt Weißenfels, PF 12 51 und 12 61, 06652 Weißenfels, oder an die Adresse: Stadt Weißenfels, Markt 1, 06667 Weißenfels. Ferner kann ein Widerspruchsschreiben in die von der Stadt Weißenfels an ihren Dienstgebäuden bereitgestellten Hausbriefkästen eingeworfen werden oder an jeder Stelle der Stadtverwaltung persönlich abgegeben werden. Die Widerspruchseinlegung zur Niederschrift kann bei jeder Stelle der Stadtverwaltung der Stadt Weißenfels vorgenommen werden. Hinweis zur Einsichtsmöglichkeit: Die vorstehende Verfügung und ihre Begründung können in der Zeit vom 29.12.2014 bis 13.01.2014 in der Stadtverwaltung Weißenfels, Fachbereich II - Bürgerdienste, Abt. Bürgerbüro Große Burgstraße 1, in 06667 Weißenfels, während folgender Zeiten eingesehen werden: von 08.30 bis 13.00 Uhr Montag Dienstag von 08.30 bis 17.30 Uhr Mittwoch von 08.30 bis 13.00 Uhr Donnerstag von 08.30 bis 17.30 Uhr Freitag von 08.30 bis 13.00 Uhr Weißenfels, 01.12.2014 Risch Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 36 „Photovoltaikanlage im Kiestagebau Lösau“ in der Gemarkung Borau Der Stadtrat der Stadt Weißenfels hat in seiner Sitzung am 13.11.2014 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 36 „Photovoltaikanlage im Kiestagebau Lösau“ in der Gemarkung Borau beschlossen und die Begründung gebilligt. Gleichzeitig wurde der Entwurf zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch bestimmt. Das Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 36 „Photovoltaikanlage im Kiestagebau Lösau“ befindet sich in der Gemarkung Borau, östlich des Standortübungsplatzes, südlich der Bundesstraße B 87 Richtung Leipzig, westlich an der Gemarkungsgrenze zu Lützen (Ortsteil Lösau) und nördlich der Autobahn A 9. Der Geltungsbereich umfasst Teile der Flurstücke 3/1, 4/1, 32/5, 5/1, 7/3, 7/2 und 31 der Flur 4 in der Gemarkung Borau. Die Gesamtfläche beträgt ca. 7,75 ha. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 36 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaikanlage geschaffen werden. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 36 „Photovoltaikanlage im Kiestagebau Lösau“ in der Gemarkung Borau bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und dem Grünordnungsplan (Teil C) sowie die Begründung liegen in der Zeit vom 07.01.2015 bis 09.02.2015 während der Dienststunden: Montag von 9.00 bis 12.00 Uhr Dienstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr Mittwoch von 9.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr von 9.00 bis 12.00 Uhr Freitag oder nach vorheriger telefonischer Absprache unter der Tel.-Nr. 03443 370 1434 in der Stadtverwaltung Weißenfels Fachbereich III, Technische Dienste und Stadtentwicklung Technisches Rathaus Abt. Stadtplanung, Zimmer T 223 Klosterstraße 5 06667 Weißenfels zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist kann Jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 36 „Photovoltaikanlage im Kiestagebau Lösau“ in der Gemarkung Borau schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgeben. Hiermit wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 36 „Photovoltaikanlage im Kiestagebau Lösau“ in der Gemarkung Borau unberücksichtigt bleiben können. Folgende umweltbezogenen Informationen und wesentliche vorliegende umweltrelevante Stellungnahmen sind verfügbar und liegen als Ergänzung mit aus: 1. Umweltbericht und Fachgutachten - Umweltbericht zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vom Oktober 2014 mit Informationen über die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/Luft, Tiere und Pflanzen, Landschaft, Mensch und Kultur- und sonstige Sachgüter und den Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern, Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung sowie zum Ausgleich erheblicher negativer Umweltauswirkungen und deren Überwachung - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan vom Oktober 2014 mit Informationen über die vorhabenrelevanten Auswirkungen auf Pflanzen, Vegetation und Biotope und die vorhabenrelevanten Auswirkungen auf Tiere, hier insbesondere Vögel, Säugetiere, Reptilien und Amphibien und sonstige Artengruppen 2. Umweltrelevante Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan - Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt vom 01.08.2014 - Burgenlandkreis vom 04.08.2014 - Landesamt für Geologie und Bergwesen vom 06.08.2014 - Landesverband Sachsen-Anhalt des Bundes für Natur und Umwelt e.V. vom 07.08.2014 Hinweis: Unterlagen können während der Auslegung im Internet unter der Adresse www.weissenfels.de eingesehen werden. Weißenfels, 05.12.2014 Risch Oberbürgermeister Informationen des Sport- und Freizeitbetriebes der Stadt Weißenfels Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes „Sport- und Freizeitbetrieb der Stadt Weißenfels“ vom 11. Dezember 2014 Aufgrund der §§ 8 Abs. 1 Satz 1 und 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz – KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA Nr. 12/2014, S. 288) und § 4 des Eigenbetriebsgesetzes vom 24. März 1997 (GVBl. LSA S. 446), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288, 339) hat der Stadtrat der Stadt Weißenfels in seiner Sitzung am 11. Dezember 2014 folgende Satzung beschlossen: §1 Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Sport- und Freizeitbetrieb der Stadt Weißenfels“ vom 29. Juli 2000 (Weißenfelser Amtsblatt, Ausgabe-Nr. 6/2000 vom 14. Juni 2000, S. 4), zuletzt geändert durch Satzung vom 15. Oktober 2009 (Weißenfelser Amtsblatt, Ausgabe-Nr. 10/2009 vom 30. Oktober 2009, S. 3) wird wie folgt geändert: 1 In § 4 Absatz 2 Satz 3 Nr. 1 wird die Angabe „25.000,00 Euro“ durch die Angabe „50.000,00 Euro“ ersetzt. 9 2 In § 5 Absatz 3 Nr. 4 wird die Angabe „25.000,00 Euro“ durch die Angabe „50.000,00 Euro“ ersetzt. §2 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Weißenfels, den 12.12.2014 Risch Oberbürgermeister Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb Sport- und Freizeitbetrieb der Stadt Weißenfels für das Jahr 2015 I. Festsetzung des Wirtschaftsplanes gemäß den Beschlüssen des Betriebsausschusses Nr. BA 01-10/14 vom 21.10.2014 und des Stadtrates Nr. SR 043-05/2014 vom 13.11.2014 Auf der Grundlage des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA), des Gesetzes über die Eigenbetriebe des Landes Sachsen-Anhalt (EigBG) und der Verordnung über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebe (EigBVO) jeweils in der derzeit gültigen Fassung hat der Betriebsausschuss des Sport- und Freizeitbetriebes in der Sitzung am 21.10.2014 und der Stadtrat der Stadt Weißenfels in der Sitzung am 13.11.2014 den folgenden Wirtschaftsplan 2015 des Sport- und Freizeitbetriebes der Stadt Weißenfels beschlossen. Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 wird im Erfolgsplan in den Erträgen auf 3.527.700 € in den Aufwendungen auf 5.013.200 € im Jahresgewinn (+) auf 0€ im Jahresverlust (-) auf - 1.485.500 € Vermögensplan in den Einnahmen auf 2.938.900 € in den Ausgaben auf 2.938.900 € festgesetzt. Für das Wirtschaftsjahr 2015 wird der Höchstbetrag der Liquiditätskredite mit Euro 666.060,00 festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von Euro 537.000,00 festgesetzt. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt. Weißenfels, den 01.10.2014 Schikorr Betriebsleiterin II. Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes Mit Schreiben vom 05.12.2014 unter dem Aktenzeichen 151401/J/550/2015-EB teilte der Landrat des Landkreises Burgenlandkreis – als Aufsichtsbehörde – dem Sport- und Freizeitbetrieb der Stadt Weißenfels mit, dass der Wirtschaftsplan 2015 des Sport- und Freizeitbetriebes der Stadt Weißenfels keine genehmigungspflichtigen Teile gemäß § 107 Abs. 4 KVG LSA, 108 Abs. 2 KVG LSA und § 110 Abs. 2 KVG LSA enthält und zur Kenntnis genommen wird. Der Wirtschaftsplan 2015 liegt gemäß § 16 Abs. 4 EigBG im Verwaltungsbereich des Eigenbetriebes Sport- und Freizeitbetrieb der Stadt Weißenfels, in 06667 Weißenfels, Beuditzstraße 69 a, Tel.-Nr. 0 34 43/34 11 0, im Zeitraum vom 07.01.2015 bis 15.01.2015 zu nachfolgenden Dienstzeiten öffentlich aus. von 9:00 – 12:00 Uhr, Montag bis Donnerstag und 13:00 – 15:00 Uhr, Freitag 9:00 – 11:00 Uhr. Weißenfels, 08.12.2014 Schikorr Betriebsleiterin 10 Amtliche Bekanntmachungen Abwasserbeseitigung Weißenfels AöR Satzung über den vollständigen oder teilweisen Ausschluss der Abwasserbeseitigungspflicht der Abwasserbeseitigung Weißenfels-Anstalt öffentlichen Rechts (Abwasserbeseitigungsausschlusssatzung) Aufgrund des § 79a des Wassergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 16.03.2011 (GVBl. LSA S. 492), zuletzt geändert durch Artikel 20 des Gesetzes vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288, 342) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und § 3 der Unternehmenssatzung der Abwasserbeseitigung Weißenfels—Anstalt öffentlichen Rechts vom 15.11.2012 (Amtsblatt LVwA-Nr. 12/2012, S. 223), zuletzt geändert durch Satzung vorn 11.12.2013 (Weißenfelser Amtsblatt Nr. 12/2013, S. 8), in Verbindung mit den Angaben nach § 79 Abs. 2 Nr. 3 und 4 WG LSA im genehmigten Abwasserbeseitigungskonzept — Teil Schmutzwasser - des Zweckverbandes für Abwasserentsorgung Weißenfels (ABK) vom 26.06.2007 sowie der genehmigten Fortschreibung des ABK — Teil Schmutzwasser - der Abwasserbeseitigung Weißenfels-Anstalt öffentlichen Rechts vom 23.05.2014, hat der Stadtrat der Stadt Weißenfels in seiner Sitzung am 11.12.2014 folgende Satzung beschlossen: §1 Allgemeines (1) Die Abwasserbeseitigung Weißenfels—AöR (nachfolgend „Anstalt“ genannt) betreibt als Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung nach Maßgabe der jeweils gültigen Satzung zur Abwasserbeseitigung des in ihrem Entsorgungsgebiet anfallenden Abwassers (Abwasserbeseitigungssatzung) eine rechtlich jeweils selbständige öffentliche Einrichtung zur a) zentralen Schmutzwasserbeseitigung; b) zentralen Niederschlagswasserbeseitigung; c) dezentralen Schmutzwasserbeseitigung; d) Ableitung vorgeklärten Schmutzwassers in öffentlichen Abflussleitungen (Bürgermeisterkanal). (2) Die Anstalt ist berechtigt, nach Maßgabe des § 79a Abs. 1 WG LSA Abwasser aus ihrer Abwasserbeseitigungspflicht ganz oder teilweise auszuschließen, wenn a) das Abwasser wegen seiner Art oder Menge nicht zusammen mit dem in Haushaltungen anfallenden Abwasser beseitigt werden kann (§ 79a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WG LSA), b) eine Übernahme des Abwassers oder des Schlamms wegen technischer Schwierigkeiten, wegen des unverhältnismäßig hohen Aufwandes oder aufgrund der Siedlungsstruktur nicht angezeigt ist (§ 79a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WG LSA), c) dies aus anderen Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses geboten ist (§ 79a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WO LSA) und eine gesonderte Beseitigung des Abwassers oder des Schlamms das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt oder d) das Abwasser überwiegend gewerbliche oder industrielle Anteile aufweist, es in einem Gebiet über eine technisch selbständige Einrichtung zur Abwasserbeseitigung beseitigt wird und die Übernahme des Abwassers in gemeindliche Abwasseranlagen nicht erforderlich ist (§ 79a Abs. 1 Satz 2 WG LSA). (3) Der Ausschluss des Abwassers erstreckt sich nicht auf die Übernahme und Beseitigung des in abflusslosen Gruben gesammelten Abwassers und des in Absetz- und Ausfaulgruben anfallenden Schlamms. Das Gleiche gilt für die Überwachung der Selbstüberwachung und die Wartung von Kleinkläranlagen. (§ 79a Abs. 1 Satz 3 WG LSA) §2 Ausschluss der Abwasserbeseitigungspflicht für Teile des Entsorgungsgebietes (1) Die in der Anlage dieser Satzung aufgeführten Grundstücke werden von der Abwasserbeseitigungspflicht der Anstalt ausgeschlossen. Die Anlage ist Bestandteil dieser Satzung. (2) Bei Einleitung in einen Bürgermeisterkanal umfasst der Ausschluss von der Abwasserbeseitigungspflicht nur die Abwasserbehandlung. (3) Ergeben sich aus der Anlage widersprüchliche Angaben zur Grundstückslage ist die Angabe des Flurstücks maßgebend. (4) Mit dem Ausschluss der Abwasserbeseitigungspflicht ist im Umfange des Ausschlusses derjenige zur Beseitigung verpflichtet, bei dem das Abwasser oder der Schlamm anfällt (§ 79a Abs. 2 Satz 1 WG LSA). §3 Aufhebung des Ausschlusses Die Anstalt kann durch Satzung den Ausschluss des Abwassers oder des Schlamms aus ihrer Abwasserbeseitigungspflicht wieder aufheben. Liegt ein Grundstück in einem Gebiet, für das das ABK — Teil Schmutzwasser - der Anstalt den Anschluss innerhalb der nächsten 10 Jahre nicht vorsieht, so ist die Anstalt gehindert, vor Ablauf von 15 Jahren, gerechnet ab dem Datum der Genehmigung des ABK — Teil Schmutzwasser - der Anstalt, den Anschluss des Grundstücks an eine öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung vorzuschreiben. (§ 79a Abs. 3 WG LSA) §4 Inkraft-/Außerkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung über den vollständigen oder teilweisen Ausschluss der Abwasserbeseitigungspflicht gemäß § 151 Abs. 5 Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA) des Zweckverbandes für Abwasserentsorgung Weißenfels (Ausschlusssatzung) vom 05.12.2007 (Weißenfelser Amtsblatt, Ausgabe-Nr. 12/2007, S. 8 und Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Saaletal, Ausgabe-Nr. 12/2007, S. 5) außer Kraft. Weißenfels, 12.12.2014 Risch OberbürgermeisterDienstsiegel 11 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage der Abwasserbeseitigung Weißenfels-Anstalt öffentlichen Rechts (Abwasserbeseitigungssatzung) Aufgrund des § 78 des Wassergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 16.03.2011 (GVBl. LSA S. 492), zuletzt geändert durch Artikel 20 des Gesetzes vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288, 342) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und § 3 der Unternehmenssatzung der Abwasserbeseitigung Weißenfels–Anstalt öffentlichen Rechts vom 15.11.2012 (Amtsblatt LVwA-Nr. 12/2012, S. 223), zuletzt geändert durch Satzung vom 11.12.2013 (Weißenfelser Amtsblatt Nr. 12/2013, S. 8), hat der Stadtrat der Stadt Weißenfels in seiner Sitzung am 11.12.2014 folgende Satzung beschlossen: §1 Die nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 der Unternehmenssatzung der Abwasserbeseitigung Weißenfels–Anstalt öffentlichen Rechts vom 12 15.11.2012 (Amtsblatt LVwA-Nr. 12/2012, S. 223) in der Fassung der Änderungssatzung vom 16.05.2013 (Weißenfelser Amtsblatt Nr. 5/2013, S. 5), der Berichtigung vom 12.06.2013 (Weißenfelser Amtsblatt Nr. 6/2013, S. 4) und der Änderung vom 11.12.2013 (Weißenfelser Amtsblatt Nr. 12/2013, S. 8) als Satzung der Abwasserbeseitigung Weißenfels–Anstalt öffentlichen Rechts fortgeltende Satzung über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage des Zweckverbandes für Abwasserentsorgung Weißenfels vom 21.06.2012 (Weißenfelser Amtsblatt, Nr. 7/2012 vom 20.07.2012, S. 5), wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Abs. 1 Buchst. b) wird der Klammerzusatz „(Bürgermeisterkanal)“ gestrichen. 2. Anlage 1, Abs. 7 wird wie folgt geändert: a) In der lfd. Nr. 1.5 wird die Angabe „Pges 20 mg/l“ durch die Angabe „Pges 25 mg/l“ ersetzt. b) In der lfd. Nr. 1.6 wird die Angabe „TNb = Nges anorg. + N organisch 120 mg/l“ durch die Angabe „TNb = Nges anorg. + N organisch 175 mg/l“ ersetzt. c) In der lfd. Nr. 1.7 wird die Angabe „Chemischer Sauerstoffbedarf CSB 1200 mg/l“ durch die Angabe „Chemischer Sauerstoffbedarf CSB 2000 mg/l“ ersetzt. Satzung der Abwasserbeseitigung Weißenfels–Anstalt öffentlichen Rechts fortgeltende Satzung über die Erhebung von Gebühren und Erstattung von Kosten für die Abwasserbeseitigung des Zweckverbandes für Abwasserentsorgung Weißenfels vom 16.10.2007 (Weißenfelser Amtsblatt, Nr. 11/2007 vom 23.11.2007, S. 8 und Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Saaletal, Nr. 11/2007 vom 09.11.2007, S. 5), zuletzt geändert durch Satzung vom 07.11.2013 (Weißenfelser Amtsblatt, Nr. 11/2013 vom 22.11.2013, S. 4) wird wie folgt geändert: §2 1. § 7 wird wie folgt geändert: a) In Abschn. I Abs. 5 Satz 1 werden die Worte „innerhalb der folgenden zwei Monate“ durch die Worte „bis zum 31.01. des Folgejahres“ ersetzt. b) Abschn. I Abs. 7 Satz 2 erhält folgende Fassung: „Der Antrag für den Erhebungszeitraum 01.12.2013 bis 31.12.2014 und ab 2015 nach Ablauf des Erhebungszeitraumes ist bis zum 31.01. des Folgejahres einzureichen.“ c) In Abschn. II Abs. 3 Satz 2 wird die Angabe „01.12.“ durch die Angabe „01.01.“ ersetzt. 2. § 9 wird wie folgt geändert: a) Abs. 2 wird wie folgt geändert: aa) Die Angabe „CSB 1200 mg/l“ wird durch die Angabe „CSB 1800 mg/l“ ersetzt. bb) Die Angabe „TNb 120 mg/l“ wird durch die Angabe „TNb 160 mg/l“ ersetzt. cc) Die Angabe „Pges 20 mg/l“ wird durch die Angabe „Pges 25 mg/l“ ersetzt. b) In Abs. 3 wird nach Satz 1 folgender Satz 2 angefügt: „Der jeweilige Quotientenwert aus: Diese Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft. Weißenfels, 12.12.2014 Risch Oberbürgermeister 5. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren und Erstattung von Kosten für die Abwasserbeseitigung der Abwasserbeseitigung Weißenfels-Anstalt öffentlichen Rechts Aufgrund der §§ 5 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 228, 340) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und § 3 der Unternehmenssatzung der Abwasserbeseitigung Weißenfels–Anstalt öffentlichen Rechts vom 15.11.2012 (Amtsblatt LVwA-Nr. 12/2012, S. 223), zuletzt geändert durch Satzung vom 11.12.2013 (Weißenfelser Amtsblatt Nr. 12/2013, S. 8), hat der Stadtrat der Stadt Weißenfels in seiner Sitzung am 11.12.2014 folgende Satzung beschlossen: §1 Die nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 der Unternehmenssatzung der Abwasserbeseitigung Weißenfels–Anstalt öffentlichen Rechts vom 15.11.2012 (Amtsblatt LVwA-Nr. 12/2012, S. 223) in der Fassung der Änderungssatzung vom 16.05.2013 (Weißenfelser Amtsblatt Nr. 5/2013, S. 5), der Berichtigung vom 12.06.2013 (Weißenfelser Amtsblatt Nr. 6/2013, S. 4) und der Änderung vom 11.12.2013 (Weißenfelser Amtsblatt Nr. 12/2013, S. 8) als findet nur dann Eingang in die Berechnungsformel, wenn dessen jeweiliger Wert >1 ist.“ 3. § 13 Abschn. IV Abs. 2 wird gestrichen. §2 Diese Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft. Weißenfels, 12.12.2014 Risch Oberbürgermeister Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels Bodenordnungsverfahren Zorbau/Granschütz Verf. Nr. 611/240 WSF001 Öffentliche Bekanntmachung Feststellung der Wertermittlungsergebnisse I. In dem Bodenordnungsverfahren Zorbau/Granschütz werden die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke des Verfahrensgebietes, nach § 32 Satz 3 des Flurbereinigungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), festgestellt. II. Gründe (1) Die zu dem Bodenordnungsgebiet gehörenden Grundstücke sind nach Maßgabe der §§ 27 ff. Flurbereinigungsgesetz bewertet worden. (2) Der Nachweis über die Ergebnisse der Wertermittlung haben für das Bodenordnungsverfahren Zorbau/Granschütz in der Zeit vom 03.11.2014 bis 14.11.2014 im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels zur Einsichtnahme für die Beteiligten des Bodenordnungsverfahrens ausgelegen. (3) Der Anhörungstermin nach § 32 Satz 2 Flurbereinigungsgesetz zur Erläuterung der Ergebnisse der Wertermittlung hat am 17.11.2014 und 18.11.2014 im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels stattgefunden. 13 An diesen Tagen war Gelegenheit, Einwendungen gegen die Ergebnisse vorzubringen. Solche Einwendungen wurden in diesen Terminen nicht vorgebracht. (4) Die gesetzlichen Voraussetzungen zur Feststellung der Wertermittlungsergebnisse sind damit erfüllt. III. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59 in 06667 Weißenfels einzulegen. Die Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung. Für die Wahrung der Frist ist das Datum des Eingangs des Widerspruches beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd maßgebend. Weißenfels, 19.11.2014 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage SR 061-07/2014 Bekanntmachung der in der Sitzung des Stadtrates der Stadt Weißenfels am 11.12.2014 gefassten Beschlüsse Aufhebung des Beschlusses 679-56/2014: „Entlastung des Verkehrs in Weißenfels“ SR 050-07/2014 Fortschreibung des Maßnahmeplanes zur Beseitigung von Hochwasserschäden SR 051-07/2014 Ergänzung des „Maßnahmeplanes zur Durchführung der Wiederherstellung der kommunalen Infrastruktur“ um Maßnahmen der Abwasserbeseitigung Weißenfels - AöR SR 052-07/2014 Verleihung der Ehrennadel der Stadt Weißenfels SR 053-07/2014 Änderung der Hauptsatzung SR 054-07/2014 Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes „Sport- & Freizeitbetrieb der Stadt Weißenfels“ SR 055-07/2014 Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für das Haushaltsjahr 2015 für die Grund- und Gewerbesteuer der Stadt Weißenfels SR 056-0731/2014 Satzung über den vollständigen oder teilweisen Ausschluss der Abwasserbeseitigungspflicht SR 057-7/2014 5. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren und Erstattung von Kosten für die Abwasserbeseitigung SR 058-07/2014 Berufung Ortswehrleiter und stellvertretender Ortswehrleiter Pettstädt der Freiwilligen Feuerwehr Weißenfels SR 059-07/2014 Berufung Ortswehrleiter und stellvertretender Ortswehrleiter Uichteritz der Freiwilligen Feuerwehr Weißenfels SR 060-07/2014 14 Grundsatzentscheidung Baulücke Leipziger Straße 3, 5, 7 und hintere Bereiche SR 062-07/2014 Antrag Fraktion DIE LINKE - Gefährdung kommunaler Handlungsspielräume durch die Freihandelsabkommen SR 063-07/2014 Informationen aus der 7. Stadtratssitzung am 11.12.2014 Aufhebung eines Beschlusses Auf Antrag der SPD-Fraktion fasste der Stadtrat noch in der letzten Wahlperiode den Beschluss, die Situation in der MoritzHill-Straße hinsichtlich der Straßenreinigung und den damit zusammenhängenden Parkproblemen zu überprüfen und ggf. eine Änderung der Straßenreinigungssatzung vorzunehmen. Die Verwaltung kam nach Überprüfung zu dem Ergebnis, dass eine Satzungsänderung nicht zweckmäßig ist. Der Stadtrat folgte der Einschätzung und hob den zugrunde liegenden Beschluss auf. Es soll jedoch versucht werden, eine Lösung für die aufgezeigte Problematik herbeizuführen. Hochwasserschäden Im Nachgang zu dem bereits im Mai 2014 ergänzten Maßnahmeplan Hochwasserschäden nimmt die Stadt Weißenfels zwei weitere Maßnahmen auf: Errichtung einer Stützmauer in der Dammstraße und einer Spundwand in der Ortschaft Schkortleben. Darüber hinaus soll auch untersucht werden, ob Schäden in der Infrastuktur - insbesondere im Kanalnetz - aufgetreten sind. Die dementsprechenden Maßnahmen werden beim Landesverwaltungsamt bzw. bei der Investitionsbank zur Förderung eingereicht. Verleihung der Ehrennadel Der Stadtrat beschloss, sechs Personen zum Neujahrsempfang mit der Ehrennadel der Stadt Weißenfels auszuzeichnen. Geehrt werden für ihr herausragendes ehrenamtliches Engagement: Rolf Beyer, Guntram Hoffmann, Doris Hosemann, Martina Leikopf, Kurt Pippel und Renate Wuttke. Änderung der Hauptsatzung Das am 1. 7. 2014 in Kraft getretene Kommunalverfassungsgesetz enthält eine ganze Reihe von Änderungen, die eine Anpassung der Hauptsatzung der Stadt erforderlich machten. Der Stadtrat beschloss einstimmig die vorgelegte Änderungssatzung. Nach Genehmigung durch die Kommunalaufsicht wird der Oberbürgermeister im Amtsblatt die Satzung im vollen Wortlaut neu bekannt machen. Änderung Eigenbetriebssatzung In der Satzung des Sport- & Freizeitbetriebes der Stadt Weißenfels sind ähnlich wie in der Hauptsatzung Wertgrenzen festgelegt, die die Zuständigkeiten zwischen Betriebsleitung und Betriebsausschuss regeln. In der Praxis hat sich gezeigt, dass eine Erhöhung der Wertgrenze in Bezug auf die Zuständigkeit der Betriebsleitung für die Vergabe von Bauleistungen, Lieferungen und weiteren Leistungen sinnvoll ist. Der Stadtrat stimmte der Änderungssatzung zu. Satzung über die Festsetzung der Steuersätze 2015 Um für das neue Haushaltsjahr ab dem 01.01.2015 Rechtmäßigkeit bei der Steuerbearbeitung herzustellen, hat der Stadtrat eine Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer erlassen. Die Steuersätze haben sich gegenüber dem Jahr 2014 nicht verändert. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 36 „Photovoltaikanlage im Kiestagebau Lösau“ Gemarkung Borau, Beschluss über den Entwurf, die öffentliche Auslegung und Trägerbeteiligung SR 042-05/2014 Wirtschaftsplan 2015 des Sport- und Freizeitbetriebes der Stadt Weißenfels SR 043-05/2014 Jahresabschluss der WVW Wohnungsbau Wohnungsverwaltung Weißenfels GmbH und die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 SR 044-05/2014 Benennung eines Weges in der Ortschaft Markwerben SR 045-05/2014 Satzungen der Abwasserbeseitigung Weißenfels AöR Die Befugnis zum Erlass der Satzungen im Bereich der Abwasserbeseitigung Weißenfels AöR liegt beim Stadtrat. Vom Verwaltungsrat wurden 3 Satzungen vorgelegt: Die Satzung über den vollständigen oder teilweisen Ausschluss der Abwasserbeseitigungspflicht, die 5. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung und die 1. Änderungssatzung über die Abwasserbeseitigung. Trotz kontroverser Diskussion stimmte der Stadtrat allen 3 Satzungen mehrheitlich zu. Alle Satzungen werden im Amtsblatt der Stadt Weißenfels bekanntgemacht. Bekanntmachung der in der Sitzung des Stadtrates der Stadt Weißenfels am 27.11.2014 gefassten Beschlüsse Ortsfeuerwehren Pettstädt und Uichteritz Aufgrund des Ausscheidens des Ortswehrleiters in Pettstädt und des Ablaufs des Berufungszeitraumes für die Ortswehrleitung in Uichteritz waren personelle Neubesetzungen vorzunehmen. Oberbürgermeister und Stadtratsvorsitzender sprachen den beiden ausscheidenden Wehrleitern Dank für die geleistete Arbeit aus. In Pettstädt wird zukünftig Rüdiger Wallborn die Ortsfeuerwehr führen. Sein Stellvertreter ist Andreas Ulz. In Uichteritz ist Tobias Altstaedt neuer Ortswehrleiter und wird von Robert Held vertreten. Wir wünschen den neuen Wehrleiterteams viel Erfolg bei ihrer anspruchsvollen Aufgabe. Haushaltsplan 2015 SR 048-06/2014 Grundsatzentscheidung zu einer Baulücke Das Quartier entlang der Leipziger Straße gegenüber dem Markt mit der Baulücke auf den Grundstücken Leipziger Straße 3, 5 und 7 bildet seit vielen Jahren einen Schwerpunkt der Stadtentwicklung in der Altstadt. Zwischenzeitlich wurde der Schlosshang in diesem Bereich aufwändig saniert. Der Stadtrat hatte zu entscheiden, ob die vorhandene Baulücke für eine Bebauung vorgehalten und entsprechend vermarktet wird oder durch eine gestaltete Freifläche mit teilweiser Raumkantenschließung über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum (10 - 20 Jahre) qualitätvoll hergestellt werden soll. Der Stadtrat entschloss sich nach ausgiebiger Diskussion dafür, die Baulücke vorerst freizuhalten. Für das Areal soll eine kostengünstige Planung erarbeitet werden, die einen Grünbereich mit Stellplätzen sowie eine Raumkante als Abgrenzung zur Straße beinhaltet. __________________________________________________ Internet-Adresse: www.weissenfels.de E-Mail: [email protected] Bekanntmachung der in der Sitzung des Stadtrates der Stadt Weißenfels am 13.11.2014 gefassten Beschlüsse Berufung Ortswehrleiter und stellvertretender Ortswehrleiter Reichardtswerben der Freiwilligen Feuerwehr Weißenfels SR 040-05/2014 Verbandswahlen 2015 im Unterhaltungsverband „Mittlere Saale - Weiße Elster“ Vorschläge von Vertretern für den Vorstand und den Verbandsausschuss SR 041-05/2014 Friedhofsgebührensatzung für den städtischen Friedhof „Am Sausenhölzchen“ in Weißenfels SR 046-06/2014 Friedhofsgebührensatzung für den Gemeindefriedhof Ortsteile SR 047-06/2014 Oberbürgermeisterwahl 2015 - Wahltag, Wahlzeit, Stellenausschreibung SR 049-06/2014 Informationen aus der 5. Stadtratssitzung am 13.11.2014 Ortsfeuerwehr Reichardtswerben Der Berufungszeitraum für die Ortswehrleitung läuft Ende dieses Jahres aus. Von den Kameraden gewählt und vom Stadtrat bestätigt wurden als neue Ortswehrleiterin Viola Striewe und als Stellvertreter Hartmut Franke. Der bisherige Ortswehrleiter Christian Bernecke hatte sich nicht wieder zur Wahl gestellt und scheidet deshalb aus der Funktion aus. Oberbürgermeister und Stadtratsvorsitzender sprachen ihm Dank für die geleistete Arbeit aus. Dem neuen Wehrleiterteam wünschen wir viel Erfolg bei ihrer anspruchsvollen Aufgabe. Verbandswahlen 2015 im Unterhaltungsverband „Mittlere Saale - Weiße Elster“ Die Stadt Weißenfels ist Mitglied im Unterhaltungsverband „Mittlere Saale - Weiße Elster“, welcher für die Unterhaltung von Gewässern zuständig ist. Anfang nächsten Jahres finden im Verband Neuwahlen zur Besetzung des Verbandsausschusses und des Verbandsvorstandes statt. Von der Stadt Weißenfels wurde für die Mitarbeit in jedem der beiden Gremien ein Vertreter nebst Stellvertreter vorgeschlagen. Photovoltaikanlage im Kiestagebau Lösau Bereits im Juni 2014 wurde durch den Stadtrat der Stadt Weißenfels der Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 36 bestätigt. Nach Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit wurde der Entwurf erarbeitet und ebenfalls durch den Stadtrat bestätigt. Als nächster Schritt im Bauleitverfahren erfolgt nunmehr eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange. Der Bebauungsplan wird zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Wirtschaftsplan 2015 des Sport- und Freizeitbetriebes der Stadt Weißenfels Entsprechend des Eigenbetriebsgesetzes des Landes SachsenAnhalt ist fristgerecht vor Beginn des Wirtschaftsjahres ein Wirt15 schaftsplan aufzustellen. Der Stadtrat stimmte dem vorgelegten Wirtschaftsplan 2015 zu. Im Investitionsplan sind u.a.150 T€ Planungskosten für das Freibad berücksichtigt. Zielstellung ist es, den Badebetrieb im Freibad in den folgenden Jahren weiter zu gewährleisten und die Baumaßnahmen zur Optimierung des Freibades außerhalb der Badesaison durchzuführen. Jahresabschluss 2013 der WVW GmbH Dem Stadtrat lagen die Bilanz für das Jahr 2013 sowie der Lagebericht der Geschäftsführung vor. Die beauftragte Prüfungsgesellschaft erteilte dem Jahresabschluss einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Aufsichtsrates ist die Gesellschafterversammlung zuständig. Der Stadtrat empfahl der Gesellschafterversammlung, den Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 76.579.783,71 Euro festzustellen. Der Jahresüberschuss soll auf neue Rechnung 2014 vorgetragen werden. Er empfahl weiterhin, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen. Benennung eines Weges in der Ortschaft Markwerben Auf Vorschlag des Vereins „Markwerbener Turmfalken“ e. V. soll der Weg von der Roßbacher Straße bis zur Einmündung Salpeterhütte den Namen „Friedrich-Berger-Weg“ erhalten. Friedrich Berger ist es zu verdanken, dass der Markwerbener Aussichtsturm errichtet wurde. Der Stadtrat stimmte dieser Wegebenennung zu. Informationen aus der 6. Stadtratssitzung am 27. 11. 2014 Friedhofsgebührensatzungen Der Stadtrat hat mit großer Mehrheit die neuen Friedhofsgebührensatzungen für den städtischen Friedhof und die Friedhöfe der Ortsteile beschlossen. Erforderlich war das geworden, weil der 3jährige Kalkulationszeitraum abgelaufen war. Im Vorfeld hatte es teils heftige Proteste aus den Ortschaften gegeben, da sich einige Gebühren auf den Ortsteilfriedhöfen deutlich erhöhen. Da die Stadt allerdings kostendeckende Gebühren für die Friedhöfe erheben und die Unterdeckung aus dem vergangenen Kalkulationszeitraum in die neue Kalkulation mit einfließen muss, waren diese Erhöhungen nicht zu vermeiden. Für den städtischen Friedhof ändert sich nur wenig. Haushalt 2015 So zeitig wie noch nie hat die Stadt Weißenfels einen Haushaltsplan für das nächste Jahr verabschiedet. Zuvor einigte man sich im Stadtrat noch über strittige Positionen. Im Hinblick auf die mittelfristige Finanzplanung der nächsten Jahre und den jetzt schon absehbaren erforderlichen Nachtragshaushalt wird sich der Stadtrat im ersten Halbjahr intensiv mit möglichen Einsparpotenzialen befassen. Oberbürgermeisterwahl Im nächsten Jahr steht in der Stadt Weißenfels die Wahl des Oberbürgermeisters an. Die Wahlperiode des jetzigen Amtsinhabers endet am 31.7.2015. Der Stadtrat beschloss, den Wahltermin auf den 19. April 2015 festzulegen. Sollte eine Stichwahl erforderlich sein, so wird diese am 10. Mai 2015 durchgeführt. Entsorgung der Weihnachtsbäume im Stadtgebiet Weißenfels Am 07.01.2015 führt die Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd, Anstalt des öffentlichen Rechts, eine einmalige Sammelaktion von Weihnachtsbäumen im Stadtgebiet Weißenfels durch. Die im Einzugsgebiet des Wertstoffhofes Straße am Wehr (Markwerbener Straße) und des Kompostwerkes Johannes-Reis-Straße 21 in Weißenfels wohnenden Bürger werden aufgefordert die Weihnachtsbäume dort abzugeben. Wir bitten alle Bürger der Stadt Weißenfels die Weihnachtsbäume am 07.01.2015 bis 6.00 Uhr sorgfältig abgeputzt auf den Bereitstellungsflächen abzulegen. Die Bäume werden an den Entsorgungstagen von Mitarbeitern der Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd per Sperrmüllfahrzeug eingesammelt. Container werden nicht gestellt. Sammelflächen Weißenfels: 1. Kükenthalstraße/Ecke Albert-Schweitzer-Straße (Wendekreis) 2. Neumarkt (ehemaliges Sportfeld) 3. Nordstraße (Bereich zwischen Schillerstraße und Feldstraße) 4.Schwimmhalle/Parkplatz 5. Erfurter Straße/Moritz-Hill-Straße Parkplatz 6.Marktplatz 7. Leipziger Straße/Ecke John-Schehr-Weg (vor Bushaltestelle) 8. Selauer Straße Sportplatz (ehem. Dynamo) 9. Parkplatz Pestalozzistraße 10.Parkplatz Am Sausenhölzchen (ehem. Friedenstraße) 11.Randstraße Großer Parkplatz Die Weihnachtsbäume in den Ortschaften werden am 07.01.2015 von den Gemeindearbeitern abgeholt. Die Weihnachtsbäume sind bis 7.30 Uhr (ebenfalls sorgfältig abgeputzt) an den Sammelflächen abzulegen. OT Borau/Kleben: · Platz der Jugend · Kleben am Teich OT Großkorbetha ·Marktplatz OT Markwerben · Am Anger OT Reichardtswerben · Gemeindeamt (Festplatz) OT Tagewerben · Neubaugebiet Weißenfelser Straße/ Ecke Kirschweg OT Leißling: Nächster Erscheinungstermin: Freitag, der 23. Januar 2015 Nächster Redaktionsschluss: Dienstag, der 13. Januar 2015 16 Im Ortsteil Leißling werden die Bürger gebeten, die abgeputzten Bäume am 10.01.2015, ab 17.00 Uhr auf dem Platz der Jugend (Nähe freiwillige Feuerwehr) abzulegen. Die Bäume werden zum ‚Knut’-Fest von der Freiwilligen Feuerwehr verbrannt. In den nicht benannten Ortschaften erfolgt keine Weihnachtsbaumentsorgung. Hinweis der Wohngeldbehörde der Stadt Weißenfels für Bezieher von Rentenleistungen mit Kindererziehungszeiten (Mütterrente) Seit dem 01.07.2014 erhalten Rentenversicherte einen Zuschlag für Kindererziehung, die sogenannte Mütterrente. Der laufende Wohngeldanspruch kann sich durch diesen gewährten Zuschlag für Kindererziehung verändern. Um den Wohngeldanspruch zu überprüfen, bittet die Wohngeldbehörde, dass Wohngeldbezieher, die durch die Mütterrente einen neuen Rentenbescheid erhalten haben, diesen umgehend bei der Wohngeldbehörde vorzulegen. Die Mitarbeiter/innen der Wohngeldbehörde sind für eventuelle Fragen im Bürgerbüro, Große Burgstr.1/Klosterstr.2 (2. Etage, Zimmer. 215-216) an folgenden Sprechtagen erreichbar: Montag, Mittwoch und Freitag jeweils von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 09.00 Uhr - 17.30 Uhr. Tel. Auskünfte werden unter den Telefonnummern 03443 370 323-324 oder 326 erteilt. Anwesenheit der Fachbereiche und Ämter der Stadtverwaltung zum Jahreswechsel 2014/2015 Nahezu alle Fachbereiche und Ämter der Stadtverwaltung sind bis einschließlich 23. Dezember sowie am 29. und 30. Dezember 2014 besetzt. Zwischen Weihnachten und Neujahr sind lediglich das Rechtsamt, das Kulturamt, die Stadtbibliothek, das Stadtarchiv sowie die Bereiche Veranstaltungsmanagement und Gleichstellungsarbeit geschlossen. An den Dienstagen, 23. und 30. Dezember 2014, ist die Stadtverwaltung, einschließlich Bürgerbüro und Standesamt, nur bis 15:30 Uhr geöffnet. Am Freitag, 2. Januar 2015, bleibt das Bürgerbüro wegen Betriebsruhe geschlossen, am 5. Januar 2015 gelten die üblichen Sprechzeiten. Die zusätzliche Samstagssprechzeit des Bürgerbüros wird am 10. Januar 2015 stattfinden. Angebot zur Veräußerung eines Baugrundstückes Die Stadt Weißenfels bietet 1 Baugrundstück im Parkweg des Ortsteiles Wengelsdorf zum Verkauf an. Das Baugrundstück liegt im Innenbereich und hat eine Größe von 1.125 m2. Der Kaufpreis beträgt 10,00 €/m2. Die Versorgungsleitungen wie Wasser, Abwasser und Strom liegen im Straßenkörper. Genauere Informationen über das Grundstück erhalten Sie über die Stadtverwaltung Weißenfels; Fachbereich III, Abteilung Liegenschaften Frau Wilke Klosterstraße 5 06667 Weißenfels E-Mail: [email protected] Telefon: 03443 3701450; Telefax: 03443 370459 Die große Winterbaustelle: Kanalbau an der Promenade Die Promenade und der Busbahnhof werden bei guten Wetterbedingungen ab Januar 2015 zur Großbaustelle. Grund sind Kanalbauarbeiten, bei denen das Regenüberlaufbecken (RÜB) neben der Arbeitsagentur an das bestehende Kanalnetz angeschlossen wird. Das Amtsblatt gibt einen Überblick über den Zeitplan der Bauarbeiten und klärt die wichtigsten Fragen. Warum wird im Winter gebaut? Ursprünglich sollte zunächst das RÜB fertig gestellt und dann mit dem Kanalbau begonnen werden. Nun werden beide Maßnahmen parallel zueinander laufen, da die Fördermittel für die Errichtung zweier RÜB und deren Anbindung an das Kanalnetz bis zum Oktober 2015 abgerechnet werden müssen. Durch das enge Zeitfenster ist eine Winterbaustelle unausweichlich. Die Abwasserbeseitigung Weißenfels setzt sich dafür ein, dass die Fördermittel in Anspruch genommen werden können und für die Kunden im Entsorgungsgebiet keine zusätzlichen Kosten entstehen. Damit in beiden Bauabschnitten zeitgleich gebaut werden kann, muss ein sogenannter Hamburger Heber zum Einsatz kommen. Mithilfe dieser oberirdischen Leitung wird bei starkem Regen das Wasser dank einer Vakuumanlage während der Bauarbeiten übergeleitet. siehe Karte Seite 18 17 Wo und wann wird gebaut? November 2014 Mitte November wurde für den Hamburger Heber bereits ein Schacht von 3,5 Metern Tiefe gegenüber dem Weg „Uferpromenade“ ausgehoben. Im Vorfeld hatten Bauarbeiter den zugehörigen Vorlageschacht gesetzt. Der Verkehr wurde durch die Baumaßnahme nicht beeinträchtigt. Auf der anderen Schmalseite des Busbahnhofes folgt später ein zweiter Schacht in Höhe Pfennigbrücke. Ab 5. Januar 2015 Ab 5. Januar 2015 ist die Promenade im Bereich des Busbahnhofes für den Straßenverkehr komplett gesperrt. Die Fußgängerwege bleiben jedoch begehbar und auch für Rettungswagen wird ein Zugang zu den einzelnen Grundstücken während der kompletten Bauphase gewährleistet. Eine Lösung für die Müllabfuhr wird derzeit von den Planern erarbeitet. Für Autofahrer gilt in der Innenstadt eine neue Verkehrsführung (siehe nächste Frage) und die Bushaltestelle wird an den Markt/Leipziger Straße verlegt. 12. bis 30. Januar 2015 Ab 12. Januar 2015 wird der zweite Schacht für den Hamburger Heber gegenüber der Pfennigbrücke an der Schmalseite des Busbahnhofes ausgehoben und an das Klingenbachgewölbe angeschlossen. Im Anschluss wird das 1,4 Meter breite Rohr des Hamburger Hebers verlegt (blau). Die Leitung verläuft entlang der Busspur auf der südlichen Seite der Promenade und dann weiter entlang der Straße An der Pforte bis zum zweiten Schacht. Das Regenwasser wird in den Klingenbach geleitet. 18 2. Februar bis 25. März 2015 Ab 2. Februar 2015 beginnen die Kanalbauarbeiten vor der Altstadtschule. Insgesamt wird beginnend bei der Agentur für Arbeit in Richtung Pfennigbrücke auf einer Länge von 150 Metern der Kanal verlegt. 26. März bis 1. April 2015 Ab 26. März 2015 finden Umbindungsarbeiten statt. Danach wird das Regenwasser nicht mehr über den Hamburger Heber, sondern über den neuen Kanal in den Klingenbach geleitet. 2. bis 10. April 2015 Der Hamburger Heber wird jetzt nicht mehr benötigt und kann abgebaut werden. Auch die ausgehobenen Schächte werden wieder geschlossen. 13. bis 24. April 2015 Ab 13. April 2015 beginnen die Kanalbauarbeiten in der Straße An der Pforte. Insgesamt wird auf einer Länge von 40 Metern der Kanal verlegt. Die Straße An der Pforte ist zwischen Pfennigbrücke und Große Kalandstraße für Autofahrer gesperrt. Fußgänger und Radfahrer erreichen aber weiterhin über den Gehweg An der Pforte die Pfennigbrücke bzw. die Innenstadt. 19 27. April bis 11. Mai 2015 Ab 27. April 2015 beginnen die Kanalbauarbeiten in der Dammstraße. Insgesamt wird auf einer Länge von 15 Metern der Kanal verlegt und dann an das bestehende Kanalnetz angeschlossen. Die Sperrung der Straße An der Pforte wird aufgehoben. Die Dammstraße ist im Bereich der Bauarbeiten gesperrt und somit die Zufahrt zum Parkplatz vor Thill Optik nicht möglich. Die Gehwege bleiben hingegen frei zugänglich. Ab 12. Mai 2015 Der Anschluss an das Abwasserkanalnetz soll am 11. Mai 2015 abgeschlossen sein. Danach werden die Stadtwerke Leitungen verlegen, ehe die Straße im Herbst geschlossen wird. Dann wird auch die Sperrung der Promenade und des Busbahnhofes aufgehoben, sodass die Busse wieder vom Busbahnhof starten können und in der Innenstadt die übliche Verkehrsführung gilt. Der Kanalbau wird entlang der Uferpromenade noch bis zum RÜB fortgesetzt. Durch diese Baumaßnahme entstehen jedoch keine Beeinträchtigungen für den Verkehr. Was verändert sich bei der Verkehrsführung in der Innenstadt? Die Promenade und Dammstraße werden während der kompletBurgenlandkreis Der Landrat Burgenlandkreis • Postfach 1151 • 06601 Naumburg An alle Geflügelhalter der Ortschaften Burgwerben, Reichardtswerben, Großkorbetha, Schkortleben, Tagewerben, Weißenfels Stadt, Wengelsdorf II/Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Dezernat/Amt: Sachbearbeitung: Frau Dr. Krüger 03443 372 301 Tel.-Durchwahl: Zi.-Nr.:203 Dienststätte: Am Stadtpark 6 06667 Weißenfels Ihre Zeichen Ihre Nachricht vom Mein Zeichen: II / 39 / 390-01/585/14 Datum: 26.11.2014 Tierseuchenbekämpfung/Aviäre Influenza Anordnung der Ausstallung für Geflügel in Risikogebieten Der Burgenlandkreis erlässt folgende 20 ten Bauphase zur Sackgasse. Die Parkplätze an der Promenade bleiben erreichbar. Die schrägen Parkflächen in der Leipziger Straße entfallen, sodass die Straße zwischen Promenade und Klosterstraße in beide Richtungen befahren werden kann. Das Einbahnstraßensystem in der Großen Burgstraße wird umgekehrt. Folglich läuft der Verkehr während der Bauphase über die Leipziger Straße in die Große Burgstraße und dann weiter in die Georgenbergstraße/Zeitzer Straße. Die Einbahnstraßenregelung in der Klosterstraße wird beibehalten. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, werden an der Ecke Klosterstraße und an der Einmündung Große Burgstraße im Bereich Zeitzer Straße/Georgenbergtunnel Ampeln aufgestellt. Wer ist Ansprechpartner für betroffene Anwohner und anliegende Gewerbetreibende? Abwasserbeseitigung Weißenfels – AöR Markt 5 06667 Weißenfels Telefon: +49 (0) 3443 3374510 Herr Dittmann: +49 (0) 3443 75410 Herr Grassall: +49 (0) 3443 3377933 E-Mail: [email protected] Verfügung: 1. Folgende Ortschaften bzw. Mitgliedsgemeinden der Stadt Weißenfels werden mit sofortiger Wirkung als Risikogebiete festgelegt. Burgwerben Reichardtswerben Großkorbetha Schkortleben Tagewerben Weißenfels Stadt Wengelsdorf 2. Alle Halter von Geflügel, die Geflügel in den unter Ziffer 1 genannten Ortschaften halten, haben dafür Sorge zu tragen, dass das von ihnen gehaltene Geflügel ab sofort ausschließlich im Stall gehalten oder so untergebracht wird, dass die Tiere unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Vögeln gesicherten Seitenbegrenzung gehalten werden. Begründung: I. Seit dem Zeitpunkt der letzten Risikobewertung des FriedrichLöffler-Institutes wurde in Deutschland am 06.11.2014 ein Fall von hochpathogener aviärer Influenza (HPAI), Subtyp H5N8, in einem Mastputenbestand in Mecklenburg-Vorpommern festgestellt. Darüber hinaus wurde dieses Virus bei einer Krickente gefunden, die am 20.11.2014 auf der Insel Rügen erlegt worden war. In der EU sind im Berichtszeitraum dieser Risikobewertung Infektionen mit HPAI H5N8 aus den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich (VK) gemeldet worden. In den Niederlanden waren mehrere Legehennenbetriebe, ein Broiler-Elternzuchtbestand und eine Entenhaltung betroffen. Im Vereinigten Königreich wurde HPAI H5N8 in einem Entenzuchtbetrieb in Yorkshire (Nordengland) festgestellt. Aufgrund des aktuellen Al-Geschehens ist es erforderlich, in Risikogebieten Sachsen-Anhalts bis auf weiteres, das Halten von Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen anzuordnen. Diese Aufstallung ist erforderlich, um den Kontakt zu Wildvögeln möglichst auszuschließen und somit das Risiko der Übertragung der Aviären Influenza in die Hausflügelbestände zu minimieren. II. Der Burgenlandkreis ist gemäß § 6 Abs. 1 Pkt. 2 der Verordnung über die Zuständigkeiten auf verschiedenen Gebieten der Gefahrenabwehr (ZustVO SOG LSA) vom 31.07.2002 (GVBI. LSA 2002, S. 328) in der derzeit geltenden Fassung für die Einhaltung tierseuchenrechtlicher Spezialvorschriften im Rahmen der allgemeinen Tierseuchenbekämpfung zuständig. Gemäß § 13 der Geflügelpest-Verordnung (Geflügelpest-VO) kann die zuständige Behörde eine Aufstallung des Geflügels in geschlossenen Ställen oder unter Vorrichtungen, die aus einer überstehenden nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, (Schutzvorrichtung) anordnen, soweit dies auf Grundlage einer Risikobewertung zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel erforderlich ist. Die Risikobewertung folgt den Kriterien gemäß § 13 Absatz 2 der Geflügelpest-VO. Nach Nummer 1 und 2 der v. g. Kriterien wurden für das Land Sachsen-Anhalt 5 Areale als Risikogebiete festgelegt. In Sachsen-Anhalt wurde bisher kein aktueller Ausbruch der Geflügelpest bei Hausgeflügel oder bei einem Wildvogel festgestellt. Der Nachweis von HPAI H5N8 bei einem Wildvogel (siehe Nachweis in MV/ Insel Rügen) ist nach Geflügelpest-VO kein Ausbruch. Die Anordnung der Aufstallung von Geflügel in Risikogebieten stützt sich auf § 38 Abs. 11 Tiergesundheitsgesetz i. V. m. § 13 Geflügelpest-VO. Anordnung der sofortigen Vollziehung: Die Anordnung der sofortigen Vollziehung erfolgt nach § 80 Abs.2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), in der derzeit geltenden Fassung. Danach wird die sofortige Vollziehung bei überwiegendem öffentlichem Interesse angeordnet. Die Geflügelpest-Verordnung richtet sich an alle Geflügelhalter. Mit der Aufstallungspflicht von Geflügel soll verhindert werden, dass Hausgeflügel mit Wildgeflügel und Zugvögeln in Kontakt kommt. Durch diese Kontaktvermeidung soll eine mögliche Übertragung des aviären Influenzavirus auf das Hausgeflügel verhindert werden. Die Verordnung erfüllt ein öffentliches Schutzinteresse, um wirtschaftliche Schäden zu verhindern oder zumindest zu verringern. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Verfügung können die Betroffenen innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Burgenlandkreis, Schönburger Str. 41, 06618 Naumburg, einzulegen. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung bewirkt, dass der Widerspruch gegen die Verfügung keine aufschiebende Wirkung hat. Das bedeutet, dass diese Verfügung auch dann befolgt werden muss, wenn Widerspruch erhoben wird. Vergabe der Heimatpflegemittel 2014 Die diesjährigen Mittel für die Kultur- und Heimatpflege in den Weißenfelser Ortsteilen hat Oberbürgermeister Robby Risch freigegeben. Die Weißenfelser Ortschaften erhalten damit in diesem Jahr 8 Euro pro Einwohner für Kultur- und Brauchtumspflege. Insgesamt werden Mittel in Höhe von 25.000 Euro zur Verfügung gestellt. Risch hatte zunächst eine Sperre der Mittel in Betracht gezogen, da sich die Haushaltssituation der Stadt Weißenfels aufgrund von Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer erneut verschlechtert hatte. Der Fehlbetrag durch Rückerstattungen der Jahre 2012/2013 beträgt knapp 900.000 Euro. Die Ortsteile waren infolge dessen dazu aufgerufen, unabweisbare Ausgaben für das Jahr 2014 anzumelden. Sechs Ortschaften hatten daraufhin eine Auflistung eingereicht. Die beantragten Gelder wurden vom Finanzausschuss bestätigt, da es aufgrund des fortgeschrittenen Jahres eine unbillige Härte darstellt, die Auszahlung für geplante Vorhaben zu streichen. In Reaktion auf die Entscheidung des Finanzausschusses entschied sich der Oberbürgermeister nun zu einer generellen Freigabe der Heimatpflegemittel, um die Ortsteile, die nach gewissenhafter Prüfung keinen Mehrbedarf angemeldet haben, nicht zu benachteiligen. Weißenfelser gedenken der Opfer von Gewaltherrschaft ©Kommando Sanitätsdienstliche Einsatzunterstützung Im Rahmen des Volkstrauertages hat am 16. November auf dem Weißenfelser Friedhof eine Gedenkveranstaltung stattgefunden. Am Gedenkstein für die Opfer des Zweiten Weltkrieges gedachten Bürgerinnen und Bürger der Toten der beiden Weltkriege und der Opfer von Gewaltherrschaft und sendeten gleichzeitig eine Friedensbotschaft an die Lebenden. Oberarzt Bruno Most vom Sanitätskommando III eröffnete die Veranstaltung mit einem Grußwort. Im Anschluss hielt Martin Schmelzer, Pfarrer der evangelischen Kirchengemeinde Weißenfels, eine Gedenkrede und Jörg Freiwald, Vorsitzender des Stadtrates, nahm die Totenehrung vor. Der Evangelische Posaunenchor übernahm die musikalische Ausgestaltung. 21 Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus Am 27. Januar 1945 wurde das Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau durch die Soldaten der Roten Armee befreit. Aus diesem Anlass findet am Dienstag, 27. Januar 2015, um 16.30 Uhr, am Gedenkstein für die Opfer des Faschismus im Weißenfelser Stadtpark eine Gedenkfeier mit Kranzniederlegung statt, zu der die Stadt Weißenfels Bürgerinnen und Bürger herzlich einlädt. Oberbürgermeister Robby Risch und Vertreter des Simon-Rau-Zentrums werden an die Opfer des Faschismus erinnern. Arbeitskreis zur Flüchtlingshilfe in Weißenfels halt für Sprachkurse Geld bereitgestellt. Den Volkshochschulen haben wir den Auftrag erteilt, Kurse zu organisieren“, so Ulrich. Der Landrat geht damit neue Wege, denn bisher gab es für Asylbewerber keine Förderung von Maßnahmen zur Integration, wie beispielsweise durch Deutschunterricht. Ulrich und Risch werden zudem einen Koordinator bestimmen, der erster Ansprechpartner für jegliche Aktivitäten der Flüchtlingshilfe im Raum Weißenfels sein wird. Ein weiteres vereinbartes Ziel ist, dass die Asylbewerber einen Ansprechpartner erhalten, der täglich vor Ort ist. Eine mögliche Lösung könnte hier auch sein, dass ein Flüchtling selbst diese Rolle übernimmt. Die Belange könnten auf diese Weise zentralisiert weitergeleitet werden. Seelsorger Papke teilte zudem mit, dass er auf der Suche nach einer Begegnungsstätte sei, die den Asylbewerbern als Treffpunkt und Ort des Austausches dienen soll. Generell wünscht sich Landrat Ulrich mehr Engagement aus der Bevölkerung. Hierfür sei eine bessere Informations- und Öffentlichkeitsarbeit nötig. Aktion „Jeder Meter zählt“ und friedlicher Widerstand finden große Unterstützung, Spendenkonto für Weißenfelser Flüchtlinge weiterhin geöffnet Ein Arbeitskreis zur Flüchtlingshilfe kam am 17. November zu einem ersten Treffen in Weißenfels zusammen. Neben Landrat Götz Ulrich und Oberbürgermeister Robby Risch waren unter anderem auch Vertreter der Stadtverwaltung und des Stadtrates, des Landratsamtes, der Kirchengemeinden, des Internationalen Bundes und des Polizeireviers Burgenlandkreis anwesend. Grund für das Treffen war die Flüchtlingswelle, die den Burgenlandkreis erreicht. Laut Landrat Götz Ulrich wurden in diesem Jahr bereits 442 Asylbewerber im Burgenlandkreis aufgenommen. Im November und Dezember müssen noch einmal jeweils 80 Personen aufgenommen werden. Hinzu kommen Bürgerkriegsflüchtlinge. Im Jahr 2013 lag die Zahl der aufgenommen Asylbewerber lediglich bei insgesamt 284 Personen. „Wir fragen uns Monat für Monat, wo können wir diese Menschen unterbringen?“, teilte Ulrich seine Sorgen mit. Von Weißenfels erhoffe er sich Unterstützung bei der Suche nach Unterkünften und durch Angebote zur Integration. In Weißenfels leben aktuell 52 Asylbewerber und 25 geduldete Ausländer, die größtenteils aus Afrika stammen. 30 von ihnen sind in der Markwerbener Straße untergebracht. Frank Altermann, der Betreiber der Wohnanlage, berichtete, dass er die jungen Männer im Fitnessstudio angemeldet habe. Die Stadt stellt zudem in Zusammenarbeit mit dem Sport- und Freizeitbetrieb zweimal wöchentlich die Stadthalle für ein Training zur Verfügung. Vor Ort im Einsatz ist auch Martin Papke, Gemeindeassistent des Bistums Magdeburg, der vordergründig Trauerarbeit leistet. „Der Weg dieser Menschen ist häufig belegt mit Tod und traurigen Schicksalen“, sagte er. Sport sei eine Möglichkeit, die traumatischen Ereignisse zu verarbeiten. So treffen sich die Männer einmal pro Woche zum Fußball. Hilfe bei alltäglichen Fragen erhalten die Asylbewerber zudem von einer Betreuerin des Internationalen Bundes, die wöchentlich an zwei Sprechtagen in Weißenfels ist. In der Volkshochschule startete Mitte November außerdem ein Sprachkurs. Thomas Junker, Pfarrer der Evangelisch-Lutherischen Kirche, hatte sich bereit erklärt, zweimal wöchentlich je drei Stunden Deutschunterricht zu geben. Mittlerweile unterrichtet er zusammen mit Kerstin Herrmann, Gabriele Stiebert und Hilke Junker 3 Klassen mit je 20 Flüchtlingen. Das Erlernen der deutschen Sprache steht auch für Landrat Ulrich bei der Flüchtlingshilfe an erster Stelle. „Wir haben im Haus22 © Lichterkette auf dem Weißenfelser Marktplatz (Michael Thomé) Unter dem Motto „Jeder Meter zählt!“ wurde am Samstag, 6. Dezember, der Aufmarsch von etwa 130 Neonazis in Weißenfels kurzerhand in einen Spendenlauf zugunsten von Flüchtlingen umfunktioniert. Ziel war es, für jeden gelaufenen Meter 50 Cent an die in Weißenfels untergebrachten Asylbewerber zu spenden. Bei einer zurückgelegten Strecke von 6.853 Metern sind so 3.426,50 Euro zusammengekommen. Die Aktion hatte das Weißenfelser Bündnis für Toleranz in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung ins Leben gerufen. Das Geld stammt aus Spenden von Bürgerinnen und Bürgern. Damit soll die Flüchtlingsarbeit in der Region Weißenfels finanziert werden. Zusätzlich zum Spendenlauf hatte das Bündnis für Toleranz zum friedlichen Widerstand aufgerufen. So fanden sich 150 Personen zu einer Andacht in der Marienkirche ein und veranstalteten im Anschluss eine Lichterkette auf dem Marktplatz. „Maximal ein Drittel der Neonazis stammten aus Weißenfels und der Rest wurde mit dem Zug aus ganz Deutschland angekarrt. Hingegen waren die 150 Personen, die sich zum friedlichen Widerstand versammelt haben, allesamt Weißenfelser und das ist doch ein positives Signal“, sagte Bündnis-Sprecher Christian Endt. Um noch mehr Menschen für das Thema Flüchtlingsarbeit und die damit zusammenhängenden Herausforderungen zu sensibilisieren, hatten die Mitglieder in der Jüdenstraße einen Infostand eingerichtet. An der Aktion „Jeder Meter zählt!“ hatten sich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung beteiligt, sodass am Freitag 300 Euro in der Sammelbüchse lagen. Einige hatten auch das eigens für die Aktion eingerichtete Spendenkonto ge- nutzt. Die bei der Kollekte gesammelten 300 Euro wurden ebenfalls auf das Spendenkonto überwiesen. Außerdem sicherte der Mitteldeutsche BC zu, für alle 50 Meter, eine Freikarte für Asylbewerber zum Heimspiel am 27. Dezember zur Verfügung zu stellen. „Den Neonazis ist es nicht gelungen, ihre Ankündigung zu verwirklichen und aus ihrem Aufmarsch eine bürgerliche Veranstaltung zu machen. Das werten wir positiv“, teilte Endt mit. Die Übergabe der Spenden zur Aktion „Jeder Meter zählt!“ wird im Rahmen des Neujahresempfangs am 13. Januar 2015 erfolgen. Das Spendenkonto wird weiterhin geöffnet sein. Wer ebenfalls ein Zeichen gegen Fremdenhass, Hetze und Populismus setzen möchte, ist deshalb herzlich dazu aufgerufen, die Weißenfelser Flüchtlinge mit einer Spende auf folgendes Konto zu unterstützen: Sparkasse Burgenlandkreis IBAN: DE27800530001131019160 BIC: NOLADE21BLK Verwendungszweck: „jeder Meter zählt“ Tagung „Häusliche Gewalt – Sexualisierte Gewalt“ Weißenfelser Beitrag zum Internationalen Tag „Nein zu Gewalt an Mädchen und Frauen“ terstützungsangebote und Netzwerke in Weißenfels und Umgebung zu informieren. So erzählte Polizistin Kerwien, dass sie und ihre Kolleginnen allein in den ersten zehn Monaten dieses Jahres 215 Mal im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt zum Einsatz gerufen wurden. Täter seien ausschließlich Männer gewesen. In 46 Fällen wurde Strafanzeige erstattet. Von einer perfiden Methode berichtete Frauenärztin Störer. In die Kliniken und Praxen kämen immer häufiger Frauen, die mit K.o.-Tropfen gefügig gemacht wurden. Ein Nachweis des Mittels sei nur kurze Zeit nach der Verabreichung möglich, sodass sie Opfern riet, sich bei einem Verdacht sofort an eine/n Frauenärztin/-arzt zu wenden. „Gewalt an Frauen durchdringt alle Schichten unserer Gesellschaft und ist auf keinen Fall ‚nur‘ ein Frauenthema. Nur Männer und Frauen gemeinsam schaffen es, für die Rechte von Mädchen und Frauen und ihrem Recht auf ein Leben, das frei von Gewalt ist, zu kämpfen“, lautete das Fazit der Gleichstellungsbeauftragten Henze. Im Anschluss an die Tagung fanden sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf dem Marktplatz ein, um die Fahne der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes zu hissen und in einer Schweigeminute den Opfern von häuslicher und sexueller Gewalt zu gedenken. Als Zeichen für ein freies und gleichberechtigtes Leben von Mädchen und Frauen schickten sie zum Abschluss gelbe Luftballons gen Himmel. Einladung Liebe Frauen, der Frauenarbeitskreis führt vom 15. Januar bis 5. März 2015 die 15. Frauen-Gesundheitsbörse „Häusliche Gewalt – Sexualisierte Gewalt“ hieß am 26. November 2014 das Thema einer Fachtagung, die im Rahmen des Internationalen Gedenktages „Nein zu Gewalt an Mädchen und Frauen“ in Weißenfels stattfand. Zu der Veranstaltung eingeladen hatten die Leiterin des Frauenhauses, Birgit Peterz, und die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Weißenfels, Katja Henze. Mit der Tagung stießen die Veranstalterinnen bei PädagogInnen, SozialarbeiterInnen, Pflegefachkräften, PolitikerInnen sowie Vertreterinnen und Vertretern vieler anderer Institutionen auf reges Interesse. Knapp 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren vor Ort. „Der Bedarf dieses Thema aus dem Tabu zu holen ist riesig“, schlussfolgerte Henze. „Gewalt gegen Frauen ist kein Problem, welches weit weg, sondern ganz nah, in Deutschland, hier in Weißenfels ist“, sagte sie weiter. Dies bestätige auch eine aktuelle Studie der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, wonach jede dritte Frau von Gewalt betroffen ist. Von ähnlich erschreckenden Zahlen und Vorfällen berichteten Birgit Peterz, Gesine Kerwien und Harriet Rechenberg-Burgau vom Polizeirevier Burgenlandkreis, Claudia Steinhübel von der Schwangerschaftsberatung und die in Weißenfels niedergelassene Frauenärztin Sandra Störer. Ziel der Kurzreferate war es, häusliche Gewalt an Frauen zu thematisieren und über die Un- Herausgeber: Stadt Weißenfels, Markt 1, 06667 Weißenfels Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Oberbürgermeister Robby Risch Kontakt: Christiane Vogler, Telefon: (0 34 43) 3 70 -2 33; Fax: (0 34 43) 37 02 03, E-Mail: [email protected] IMPRESSUM Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Tagung „Häusliche Gewalt – Sexualisierte Gewalt“ lassen als Zeichen für ein freies und gleichberechtigtes Leben von Mädchen und Frauen Luftballons in die Luft steigen. Foto: Katharina Vokoun durch. Thema: „Was dir dein Körper gern sagen würde ...“ Wir laden Sie herzlich zu den jeweils donnerstags stattfindenden Veranstaltungen ein. Uns ist es wichtig und wir würden uns darüber freuen, wenn Sie Ihre persönlichen Erfahrungen zu diesem Thema einbringen würden. Ort: Volkshochschule Burgenlandkreis „Dr. Wilhelm Harnisch“ Geschäftsstelle Weißenfels, Promenade 37, 06667 Weißenfels, Telefon 03443 3952 Uhrzeit: 9.30 – 11.00 Uhr Informationen erhalten Sie in der Volkshochschule und über Katja Henze, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Weißenfels, Telefon: 03443 370466 Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 489-0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Weißenfelser Amtsblatt erscheint monatlich und wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte im Gebiet der Stadt Weißenfels verteilt. Außerhalb des Verbreitungsgebietes kann das Amtsblatt in Papierform zum Abopreis von 29,40 Euro pro Jahr (inklusive MwSt. und Versand) oder per PDF zu einem Preis von 1,50 Euro pro Ausgabe über den Verlag bezogen werden. Für Anzeigenveröffentlichungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gültige Anzeigenpreisliste der Verlag + Druck LINUS WITTICH KG. 23 Ehrung für frühkindliches Bildungskonzept witz (siehe Foto), Basketballer Malte Schwarz, Bibliotheksleiterin Angela Kadisch und Pfarrer Martin Schmelzer. Für die letzten Tage vor Weihnachten haben sich noch Kathleen Jänicke von den Drahtwerkstätten, Stadtrat Johannes Kunze und Politiker Rüdiger Erben als Märchenerzähler angekündigt. Mops mit der Zipfelmütze ist zurück Sabrina Treiter von der Stiftung „Haus der kleinen Forscher“ und IHK-Geschäftsführerin Dr. Simone Danek (außen l. u. r.) überreichten den Vertreterinnen der Einrichtungen Hort „Am Schwanenteich“ (Zeitz), Kindertagesstätte „Anne Frank“, Städtische Integrative Kindertagesstätte „Montessori-Kinderhaus“ (Zeitz) und Hort der freien evangelischen Schule die Auszeichnung. (Quelle: Michael Deutsch/IHK Halle-Dessau) Für ihren Einsatz bei der frühkindlichen Bildung wurde am 19. November die Kindertagesstätte Anne Frank und der Hort der freien evangelischen Schule von der Stiftung „Haus der kleinen Forscher“ mit einer Ehrenplakette ausgezeichnet. Damit gehören sie zu 18 Kindereinrichtungen, die dieses Zertifikat bei einer feierlichen Veranstaltung in der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau erhalten haben. Kreativbude begeistert Groß und Klein ach fünf Jahren im Exil ist der N Mops mit der Zipfelmütze wieder ein Bestandteil des Weißenfelser Stadtbildes. Die Plastik wurde am Donnerstag, 13. November, auf der ersten Terrasse des Schlosshanges aufgestellt und thront jetzt auf einem neuen Kalksteinsockel. Die 2,30 Meter hohe Figur hat damit ihr ehemaliges Domizil, das Haus Markt 6, direkt im Blick. er Mops mit der Zipfelmütze D thront jetzt auf einem neuen Sockel inmitten des Schlosshanges. Foto: Katharina Vokoun Die vergangenen Jahre lagerte der Mops, zerlegt in Einzelteile, im städtischen Depot. Vor seinem Comeback wurde er von der Firma „Steinmetz Kloß & Kittler“ gesäubert und saniert. Abgeplatzte Stellen mussten aufgefüllt und Fehlstücke, wie die Spitze der Mütze, neu modelliert werden. Der Mops hatte in Weißenfels für Diskussionen gesorgt, da er nach der Sanierung des ehemaligen Hohlsche Hauses wegen statischer Gründe nicht an seinen angestammten Platz zurückkehren konnte. Die Suche nach einem neuen Revier für den schwergewichtigen Bello, der etwa eine Tonne auf die Waage bringt, hat nun mit dem Schlosshang ein Ende gefunden. Der Mops mit der Zipfelmütze ist eine Plastik des berühmten Weißenfelser Kunstmalers und Bildhauers Prof. Erich Haase. Seinen Ursprung hat die Steinfigur in einem Roman der bedeutenden Weißenfelser Schriftstellerin Louise von Francois, die ihre Kindheit im Hohlsche Haus verbracht hatte und das große Gebäude als Mops mit Zipfelmütze bezeichnete. TÜV Rheinland eröffnet arbeitsmedizinisches Zentrum in Weißenfels Mit dem russischen Märchen „Die Froschkönigin“ hat Johannes Drewitz die Aufmerksamkeit von Klara (5 Jahre), Raja (10 Jahre) und Betreuerin Katja Köhler (v. l.) gewonnen. „Ich selbst habe die russischen Märchen in der Schule kennengelernt, heute sind sie aber in Vergessenheit geraten. Ich fand es spannend, auch mal ein unbekanntes Märchen vorzulesen“, so der Stadtrat. (Foto: Katharina Vokoun) Zum ersten Mal gibt es auf dem Weißenfelser Weihnachtsmarkt eine Wichtelhütte. Die Kreativbude ist noch bis zum 21. Dezember 2014 täglich ab 14.30 Uhr geöffnet. Kinder ab 4 Jahren können hier basteln oder ihren Wunschzettel für den Weihnachtsmann abgeben. Betreut werden sie dabei von Katja Köhler, die schon jetzt ein positives Fazit ziehen kann: „Die Leute sagen nur Gutes über unsere Kreativbude und freuen sich über das Angebot. Viele kommen wieder, sodass mich manche Kinder schon zum zweiten oder dritte Mal besuchen“. Sehr beliebt seien auch die Vorleser, die für die Kleinen täglich Adventsgeschichten und Märchen vortragen. Zu ihnen gehörten neben Oberbürgermeister Robby Risch unter anderem auch Stadtrat Johannes Dre24 Betriebsärztin Cornelia Walter und Niederlassungsleiter Nick Herbst vom Arbeitsmedizinischen Dienst des TÜV Rheinland. Foto: Katharina Vokoun Der Arbeitsmedizinische Dienst des TÜV Rheinland hat in Weißenfels ein arbeitsmedizinisches Zentrum eröffnet. Die Saa- lestadt ist damit in Sachsen-Anhalt der drittgrößte Standort im Fachgebiet Arbeitsmedizin des Prüfdienstleisters. „Weißenfels ist eine Wirtschaftsregion und die Wege nach Halle und Leipzig sind kurz, sodass wir unsere Kunden schnell erreichen“, erklärte Niederlassungsleiter Nick Herbst die Standortentscheidung. Zu den rund 300 Arbeitgebern, die in der Region mit dem TÜV Rheinland zusammenarbeiten, gehören neben der Stadtverwaltung Weißenfels auch die Deutsche Post und die Mitteldeutsche Erfrischungsgetränke GmbH. Seinen Kunden bietet der Prüfdienstleister einen modernen, präventiven Arbeits- und Gesundheitsschutz. Betriebsärztin Cornelia Walter ist dabei am Standort Weißenfels erste Ansprechpartnerin. Ab Januar 2015 erhält sie zweimal pro Woche Unterstützung von ihrer Kollegin Birgit Knabe. Unterstützt werden beide durch Präventionsassistentinnen. Weiterhin können die Medizinerinnen auf ein Netzwerk aus Psychologen, Pädagogen, Ergotherapeuten, Logopäden, Sportwissenschaftlern und Gesundheitswirten zurückgreifen, dessen Mitwirkende entweder beim TÜV Rheinland fest angestellt oder Kooperationspartner sind. Auch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit gehört neben Niederlassungsleiter Herbst zum Weißenfelser Team. „Muskel- und Skeletterkrankungen treten am häufigsten auf aber wir merken, dass die psychische Belastung durch Stress und Bewegungsmangel eine immer bedeutendere Rolle spielt. Deshalb ist ein breit aufgestellter Expertenstamm für uns von großer Bedeutung“, so Herbst. Die Räumlichkeiten der neuen Geschäftsstelle am Klemmberg wurden komplett umgebaut, sodass mehrere Untersuchungszimmer und Büros sowie ein Empfangsbereich und ein kleines Labor entstanden sind. Auch in den Betrieben selbst führen die Mitarbeiter Beratungen und die betriebsärztliche Prävention durch. Insgesamt verfügt der TÜV Rheinland in Sachsen-Anhalt über sechs Standorte. Gerechtigkeit auf die Straße gingen, um Diktatur und Unterdrückung zu überwinden. Im Anschluss legten alle Städtepartner einen Kranz am Gedenkstein für die Opfer des Zweiten Weltkrieges auf dem Kornwestheimer Friedhof nieder. Der Oberbürgermeister nutzte zudem die Gelegenheit, um mit der Kornwestheimer Oberbürgermeisterin Ursula Keck Abstimmungen bezüglich des 25-jährigen Jubiläums der Städtepartnerschaft zu treffen, das im kommenden Jahr mit dem 25. Jahrestag der deutschen Einheit zusammenfällt. Am 3. Oktober 2015 möchte Risch eine Kornwestheimer Delegation zu einem gemeinsamen Festakt nach Weißenfels einladen, bei dem sich auch die Schwaben mit einbringen werden. Für das Wochenende sei zudem ein Volksfest auf den Badanlagen geplant. Dankeschön an HypoVereinsbank-Filiale Weißenfels Am 6. November 2014 wurde die HypoVereinsbank-Filiale Weißenfels in der Straße An der Pforte 1/Ecke Große Kalandstraße nach einer Sanierung im frischen Design wiedereröffnet. Diesen Termin nutzten die Schulleiterin der Grundschule Tagewerben/ Reichardtswerben Susann Arnold und der Fachbereichsleiter Bürgerdienste der Stadtverwaltung Maik Trauer, um sich bei der Direktorin des Filialverbundes Merseburg Anja Schuster für eine Spende zu bedanken. Die HypoVereinsbank-Filiale Weißenfels hat die bisherige Büroausstattung der Filiale an die Grundschule in Tagewerben gespendet, sodass das Schulleiterzimmer und das Sekretariat modern eingerichtet werden konnten. Danke hierfür und dem Team der Filiale viel Erfolg in den sanierten Räumlichkeiten! OB Risch besucht Partnerstadt Foto: Katrin Rieger Städtepartner (v. l.): Dietmar Allgaier (Bürgermeister Kornwestheim), drei Vertreter aus Eastleigh (Großbritannien), Ursula Keck (Oberbürgermeisterin Kornwestheim), Daniel Güthler (Bürgermeister Kornwestheim), Robby Risch (Oberbürgermeister), Katharina Vokoun (Pressesprecherin) und zwei Vertreter aus Villeneuve-Saint-Georges (Frankreich). (Fotograf: Ingo Kröner) Zum Volkstrauertag war Oberbürgermeister Robby Risch zu Besuch in der Weißenfelser Partnerstadt Kornwestheim. In der baden-württembergischen Stadt findet zu dem Gedenktag traditionell ein Treffen der Partnerstädte statt, sodass auch Vertreter aus Eastleigh (Großbritannien) und Villeneuve-Saint-Georges (Frankreich) vor Ort waren. In seiner Gedenkrede hob Risch die Bedeutung des Mauerfalls hervor: „Vor 25 Jahren hätte ich an diesem Gedenktag nicht hier sein können, eine Partnerschaft zwischen Kornwestheim und Weißenfels wäre undenkbar gewesen“. Er erinnerte an die Menschen, die getrieben von der Sehnsucht nach Freiheit und EU fördert Entwicklung des ländlichen Raums Projektideen für Förderphase 2014 - 2020 einreichen Burgenlandkreis und Saalekreis gehen in die nächste LeaderFörderphase. Mit „Naturpark Saale-Unstrut-Triasland“ und „Zeitz-Weißenfelser Braunkohlenrevier“ sind zwei neue Interessengruppen gegründet worden. Ziel ist es, sich mit einem neuen Konzept wieder als LEADER-Region für die Förderphase 2014 2020 zu bewerben und mithilfe von Fördermitteln der EU erneut Projektideen in der Region umzusetzen. Wer an der LEADER-Förderung interessiert ist, muss bis zum 31. Dezember 2014 ein Projektdatenblatt vollständig ausgefüllt an das beauftragte Büro senden (Kontakt siehe unten). Das Projektdatenblatt steht unter www.leader-saale-unstrut-elster.de und auf der Internetseite der Stadt Weißenfels (Rubrik Aktuelle: Wirtschaft & Verkehr) zum Download bereit. Es können Vorhaben aus den Projektfeldern Umnutzung nicht genutzter Gebäude, Schaffung neuer Arbeitsplätze, Inwertset25 zung historischer Bauten, Beitrag zur Sicherung der Daseinsvorsorge, Innovation und Forschung, Bildung, Qualifizierung und lebenslanges Lernen sowie Vernetzung und Kooperation angemeldet werden. Bei privaten Vorhaben sollte ein Mehrwert für die Region an einer Förderung bestehen. Die Entwicklungsstrategie soll bis Ende März 2015 bei der EU eingereicht werden. Auf der Homepage der Interessensgruppe erhalten Sie aktuelle Informationen. Information zu CLLD/ LEADER/ ELER/ ESF/ EFRE: LEADER (franz. Liaison Entre les Actions de Dèveloppement de l’Economie Rurale) wurde von der Europäischen Kommission 1991 ins Leben gerufen und steht für die “Vernetzung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“. Es wird darauf abgezielt mit Hilfe der Bevölkerung den ländlichen Raum zu entwickeln. Die Förderung ist demnach als zusätzlicher Bonus zur klassischen Dorferneuerung für besonders innovative Projekte kommunaler, kirchlicher und privater Projektträger zu verstehen. Neu hinzu kommt in der Förderphase 2014-2020 der CLLD-Ansatz (Community-Led Local Development), der für die „Lokale Entwicklung unter der Federführung der Bevölkerung“ steht. In der folgenden Förderphase soll demnach auch die Möglichkeit bestehen, neben der Förderung von Projekten im ländlichen Raum über den Europäischen Landwirtschafts-Fond ELER, im Sinne des Multifonds-Konzepts auf den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) zurückgreifen zu können. Die CLLD/LEADER-Interessengruppen erarbeiten mit den lokalen Akteuren eine regionsspezifische lokale Entwicklungsstrategie (LES) und entscheiden über Projektideen. Die CLLD/LEADERRegionen sind homogene ländliche Gebiete. In diesen werden die bestätigten lokalen Entwicklungsstrategien umgesetzt. Kontakt: CLLD/LEADER-Interessengruppe „Zeitz-Weißenfels Braunkohlerevier“ Finneplan Einecke Wilhelm-Pieck-Str. 21 06647 Finneland/OT Saubach Telefon: 034465 239987 E-Mail: [email protected], [email protected] Bürgersprechstunde des Oberbürgermeisters Die nächste Sprechstunde des Oberbürgermeisters Robby Risch findet am 20. Januar 2015 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr im Fürstenhaus, Hinterhaus, Leipziger Str. 9, 1. OG, statt. Um telefonische Voranmeldung wird unter der Telefonnummer 03443 370201 gebeten. Nachruf Mit tiefer Betroffenheit haben wir erfahren, dass unser langjähriger Mitarbeiter des Fachbereiches Bürgerdienste Herr Fritz Nürnberger am 29.11.2014 verstorben ist. Wir werden sein Andenken in Ehren bewahren. Stadt Weißenfels RischTopf OberbürgermeisterPersonalratsvorsitzende Information des Sport- & Freizeitbetriebes der Stadt Weißenfels Beseitigung der Hochwasserschäden auf dem Sportplatz Uichteritz Der Sport- & Freizeitbetrieb der Stadt Weißenfels beantragte im Jahr 2013 nichtrückzahlbare Zuschüsse aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt und der Bundesrepublik Deutschland bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zur Vollfinanzierung für die Beseitigung der Hochwasserschäden 2013 - Außenanlagen und Vereinsgebäude - auf dem Sportplatz in Uichteritz. Die finanziellen Mittel wurden 2014 bewilligt. Nach den Planungen und öffentlichen Ausschreibungen ist der Baubeginn für die Außenanlagen Ende April 2015. Die Außenanlagen sind gemäß Zuwendungsbescheid bis Ende 2015 fertig zu stellen und abzurechnen. Nach den Planungen und öffentlichen Ausschreibungen für Leistungen zur Wiederherstellung des Vereinsgebäudes, ist der Baubeginn für das 2. Halbjahr 2015 vorgesehen. Die Fertigstellung des Vereinsgebäudes muss im Jahr 2016 erfolgt sein. Der SC Uichteritz/Markwerben Weißenfels e. V. nutzt seit dem Hochwasserereignis im Jahr 2013 den Sportplatz in Markwerben und andere Sportanlagen in der Stadt Weißenfels. Der Sport- & Freizeitbetrieb der Stadt Weißenfels weist darauf 26 hin, dass der gesamte Sportkomplex in Uichteritz für die Nutzungen durch Vereine oder private Personen bis zur Nutzungsfreigabe gesperrt ist. Ich möchte mich in diesem Zusammenhang herzlich bei dem Vorstand des SC Uichteritz/Markwerben Weißenfels e. V. und dem Ortsbürgermeister des Ortsteiles Uichteritz für die konstruktive Zusammenarbeit und das Verständnis hinsichtlich der Einschränkungen des Trainings- und Wettspielbetriebes seit dem Jahr 2013 bedanken. Gleichzeitig danke ich allen Fußballvereinen der Stadt Weißenfels, die dem SC Uichteritz/Markwerben Weißenfels e. V. seit September 2013 ihre Nutzungszeiten auf Sportanlagen der Stadt Weißenfels zur Verfügung stellen. Das Team des Sport-& Freizeitbetriebes der Stadt Weißenfels wünscht ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes, erfolgreiches und friedliches 2015. Schikorr Betriebsleiterin Sport- & Freizeitbetrieb der Stadt Weißenfels Dezember 2014 19.12. 19:30 Uhr „Ehe es kracht“ ein kabarettistisches Programm der Wilden Bühne Weimar Kulturhaus 19.12. 20:00 Uhr Hutzenabend Erzgebirgische Weihnacht mit Kendy J. Kretzschmar Geleitshaus Battlefield 20.12. Cocktailbar Campyno 21.12. 16:30 Uhr Advents- und Weihnachtsliedersingen im Kerzenschein Chöre der kath. und evang. Gemeinden Weißenfels St. Marienkirche 21.12. 18:00 Uhr Rock Ost - Das Weihnachtskonzert Kulturhaus 24.12. Heiligabend 24.12. 10:00 Uhr „Warten auf den Weihnachtsmann“ mit Hoppel Poppel und dem ‚Großen Wunschzettel‘ Kulturhaus 24.12. 14:00 16:00 Uhr „Warten auf den Weihnachtsmann“ Karaoke-Party Heimatnaturgarten 26.12. 14:30 Uhr „Frau Holle“ Kindertheater Museum Schloss Neu-Augustusburg 26.12. 19:00 Uhr Whiskytasting Geleitshaus Battlefield Whiskyraritäten - 5 Gänge Menü und Bagpipemusic 31.12. 15:00 Uhr Silvesterkonzert „In des Jahres letzter Stunde“ Schlosskirche St. Trinitatis 31.12. 21:00 Uhr Silvestersause 2014 Kulturhaus 31.12. 23:00 Uhr Orgelmusik zum Jahreswechsel Kirche St. Elisabeth 04.01. 16:00 Uhr Neujahrskonzert der Jenaer Philharmonie Kulturhaus 09.01. 19:30 Uhr DAMALS moderiert von Muck mit The Equals, Pussycat & Hermans Hermits Kulturhaus 11.01. 15:00 Uhr Weihnachtskonzert des Kammerchores Kirche St. Elisabeth 11.01. 17:00 Uhr „Tanztheater“ präsentiert vom Tanzstudio Lattermann Kulturhaus 16.01. 16:00 Uhr 17.01. 20:00 Uhr „Immer wieder Sonntags“ präsentiert von Stefan Mross Kulturhaus Espen Nowaki‘s Musical Moments Kulturhaus 22.01. 19:30 Uhr Kabarett Herkuleskeule mit „Heileits, lachen wenn‘s zum Heulen ist“ Kulturhaus 24.01. 17:00 Uhr Seelenklänge - A capella vom Feinsten mit 6 jungen Sängerinnen Heinrich-Schütz-Haus 31.01. 15:00 & 20:00 Uhr „Zauber der Travestie“ - Die schrillste Nacht des Jahres 2015 Januar 2015 Eintritt 12 EUR, ermäßigt 9 EUR/5 EUR Kulturhaus 27 Februar 2015 05.02. 19:30 Uhr AMAZING SHADOWS Die faszinierende Reise ins Reich der Schatten Kulturhaus 07.02. 21:00 Uhr Kulturhaus 18.02. 19:00 Uhr Ohrenschmaus im Schütz-Haus Das Heinrich-Schütz- Haus - ein Bürgerhaus der Renaissance; Referent: Stephan Kujas; Eintritt 5 EUR, ermäßigt 3 EUR Heinrich-Schütz-Haus 20.02. 17:00 Uhr „Die Schneekönigin“ Das Musical für die ganze Familie Kulturhaus 28.02. 20:00 Uhr 80er- & 90er-Jahre Sause City Rock Band Weißenfels „The Story of Rock“ Kulturhaus Espen Nowacki‘s Musical Moments Die witzig, charmante Musicalshow Musical Moments zeigt die erfolgreichsten Musicalhits in einer unvergesslichen Show am Samstag, dem 17.01.2015/ Beginn: 20:00 Uhr, im Kulturhaus Weißenfels Musicals begeistern seit Jahrzehnten das Publikum - tiefe Gefühle, mitreißende Melodien und charmante Geschichten sind das Erfolgsrezept von Musical-Hits wie Sister Act, Elizabeth, Phantom der Oper, Cats, Mamma Mia oder EVITA u. v. m. Nur das Beste aus über zwanzig Erfolgsmusicals an einem Abend präsentiert die Show MUSICAL MOMENTS. Das Ensemble um Espen Nowacki begeistert dabei mit beeindruckenden Stimmen und weltbekannten Melodien. Mit ihren gesanglichen und schauspielerischen Leistungen setzen die Darsteller Glanzpunkte an einem Abend voll mitreißender Musik und bezaubernden Kostümen. In der dreistündigen Show werden Highlights aus den beliebtesten Musicals von bekannten Darstellern der Musical-Szene in Solo-, Duett- und Ensemblenummern eindrucksvoll präsentiert. MUSICAL MOMENTS lässt die Zuschauer in die Welt der Musicals eintauchen und verspricht dramatische Momente beim Tanz der Vampire, rockige Töne aus We will rock you, Stimmungshits aus ABBA‘s Mamma Mia bis hin zu den populären Balladen aus Cats und dem Phantom der Oper. Die mit viel Witz, Charme und Publikumskontakt präsentierte Musical-Gala nimmt das Publikum mit auf eine eindrucksvolle Reise in die Welt des Broadways. Emotionen, Leidenschaft, gekonntes Wortspiel und farbenfrohe Kostüme setzen die Bühne einen Abend lang in Szene. Weitere Informationen im Internet unter www.musical-moments. net Eintrittskarten erhältlich an allen bekannten Vorverkaufsstellen, unter www.eventim.de und www.ticketonline.com. Kindertheater im Kulturhaus Für Kinder ab zwei Jahren wird das Märchen „Kasperle und der kleine Rabe Socke“ am Montag, 19. Januar 2015, um 15 und 16 Uhr, im Weißenfelser Kulturhaus aufgeführt. Bei dem Mitmach-Theater dürfen alle Kinder dem Kasperle helfen, die vom kleinen Rabe Socke gefundenen Spielsachen seinen Besitzern zurück zu geben. Zum Schluss können sie sich persönlich vom Kasper verabschieden. Die Karten für das Theater kosten 6 Euro pro Person und sind am Tag der Aufführung an der Kasse des Kulturhauses erhältlich. © Mario Hein 28 29 30 31 Außergewöhnlich! Atemberaubend! Spektakulär! AMAZING SHADOWS performed by CATAPULT ENTERTAINMENT (USA) Die faszinierende Reise in das Reich der Schatten am 05.02.2015 um 19.30 Uhr Kulturhaus in Weißenfels Das amerikanische Starensemble CATAPULT ENTERTAINMENT kommt Anfang 2015 erneut nach Deutschland und präsentiert live die faszinierende Reise in das Reich der lebenden Schatten! AMAZING SHADOWS ist großes Theater, gleichzeitig Tanz + Akrobatik und als Gesamtes ein wahres Fest für die Sinne. Schatten werden lebendig. Mit Leichtigkeit und doch unglaublicher Präzision kreieren die Künstler nur mit ihren Körpern Tiere, Menschen, Maschinen ... - ganze Welten erscheinen im Schattenreich. Mit unglaublicher Geschwindigkeit wechseln die von den Tänzern dargestellte Szenen, neue Bilder erscheinen teilweise im Minutentakt. Lassen Sie sich entführen und verzaubern - kommen Sie mit uns in das Land der Schatten! Tickets sind ab sofort online erhältlich einfach, sicher und schnell über www.resetproduction.de und 01805 288244 (14 ct/ min., Mobilfunk abweichend) sowie an allen bekannten Vorverkaufsstellen in der Region ab 34,90 €. „Die Schneekönigin - Das Musical für die ganze Familie“ am Freitag, dem 20.02.2015/Beginn: 17:00 Uhr im Kulturhaus Weißenfels Die faszinierende Geschichte der Schneekönigin — jetzt als zauberhaftes Musical auf Deutschlandtournee, präsentiert von Absolventen renommierter Musicalschulen von Hamburg bis Wien in einer Inszenierung mit großartiger Bühnenkulisse, tollen Choreografien, beeindruckenden Showeffekten und bezaubernden Kostümen, frei nach H. Ch. Andersen/S. Moore www.schneekoenigin-musical.de Heimat- und Bürgerzeitungen – hier steckt Ihre Heimat drin. 32 www.wittich.de Farbenfroh wie das Leben An einem kalten Wintertag, an dem der Schnee besonders dicht fällt, bekommt Kai Besuch von der Schneekönigin. Ihre seelenlose Kälte bemächtigt sich seines Herzens und sie verschleppt ihn in ihr eiskaltes Reich. Doch die Schneekönigin hat nicht mit der mutigen Gerda gerechnet, die nichts unversucht lässt, um ihren Liebsten Kai zu finden. Eine abenteuerliche, zauberhafte und gefährliche Reise liegt vor ihr, die sie zum verwunschenen Frühlingsgaden, auf das Fest der Sommerprinzessin und in den Herbststürmen in die Hände einer Räuberbande führt, bis sie endlich den eisigen Palast der Schneekönigin erreicht. Ob es Gerda gelingt, Kai zu retten, erfahren Sie in der immer wieder berührenden Geschichte der Schneekönigin mit eigens für diese Showproduktion geschriebener wunderbarer Musik. Lassen Sie sich in die zauberhafte Welt des Märchens entführen. Dauer: 110 min. incl. 20 min. Pause Nicht nur für Kinder ab 5 Jahren Änderungen vorbehalten Karten sind im Vorverkauf über die Tourist-Information Weißenfels erhältlich. Tel.: 03443 303070, Markt 1, 06667 Weißenfels City Rock Band WSF - Konzert und Tanz am 28. Februar 2015 im Kulturhaus Weißenfels Beginn: 20:00 Uhr! Einlass: 19:00 Uhr Unter dem Motto: Oldies but Goldies - „The Story of Rock“ sind alle Titel musikalische Erinnerungen einer Musikepoche aus den 60er- und 70e-Jahren. Orientiert am Original und handgemacht von 6 Musikern die sich seit 40 Jahren und länger mit dieser Musik in die Herzen der Liebhaber dieser zeitlosen Musik gespielt haben. Erweitert hat sich die Band in ihrer Stammbesetzung mit dem bekannten Virtuosen und Sänger Klaus-Dieter Kilian im November 2014. Geboten wird eine bunte Mischung bekannter Titel von Cream, E. Clapton, Deep Purple, Golden Earring, CCR, Rolling Stones, Spencer Davies Group, Free, Dire Straits, Steppenwolf, Jimi Hendrix, Black Sabbath, Roy Orbison, Beatles, Equals, Scott McKenzie, Procol Harum, Toto, Eagles, Canned Heat, Peter Maffay, Bob Dylon, Albert Hammond, Santana, Uriah Heep, Eagles, Canned Heat und vielen anderen Bands dieser Zeit. Eine besondere Überraschung wird an diesem Abend ein Widersehen mit der bekannten Band MARCATOS im Kulturhaus Weißenfels sein. Diese Band hat 2015 ihr 50-jähriges Bühnenjubiläum und wird Hits von Eric Burdon und den Animals, Joe Cocker, den Small Faces und anderen bekannten Bands in ihrem Programm präsentieren. Nach dem Motto: „Wie in alten Zeiten“ ist dieser Konzert- und Tanzabend ein schöner Anlass sich mit Freunden und Bekannten zu treffen, sich von der Musik inspirieren zu lassen und sich über die Erlebnisse dieser bewegten Zeit gemeinsam auszutauschen. Karten sind im Vorverkauf über die Tourist-Information Weißenfels erhältlich. Kartenpreis: 8,50 € zzgl. WG, Tel.: 03443 303070, Markt 1, 06667 Weißenfels oder an der Abendkasse ab 19:00 Uhr zu 10,50 €. 33 Silvesterkonzert „In des Jahres letzter Stunde“ mit Orgel und Trompete ©Ensemble Sjaella (Foto: Copyright: Kulturamt) Das Silvesterkonzert „In des Jahres letzter Stunde“ blickt auf eine langjährige Tradition zurück. Während Jürgen Hartmann schon seit vielen Jahren das Orgelspiel an der Trompete begleitet, so spielt Christoph Mehner in diesem Jahr das dritte Mal die Förner-Orgel der Schlosskirche anlässlich des Silvesterkonzerts. Die beiden Musiker spielen Stücke von Johann Sebastian Bach, Edward Elgar, Wolfgang Amadeus Mozart, Otto Ketting und Georg Friedrich Händel. Musiker: Orgel Christoph Mehner/ Trompete Jürgen Hartmann Termin: 31.12.14, 15:00 Uhr (Einlass ab 14:00) Ort: Schlosskirche St. Trinitatis, Zeitzer Straße 4, Weißenfels Preise: Vorverkauf: 8,80 (inkl. Vorverkaufsgebühr) 10,00 € an der Veranstaltungskasse Vorverkauf: Touristinformation Weißenfels, Markt 1, 06667 Weißenfels Sjaella, abgeleitet von dem schwedischen Wort „Sjael“, bedeutet „Seele“. Dahinter verbirgt sich eine rein weibliche A-Cappella-Formation aus Leipzig, bestehend aus sechs jungen Damen. Seit nunmehr neun Jahren konzertiert das mehrfach preisgekrönte Ensemble (u.a. A CAPPELLA Award bei der Internationalen Acappella Competition in Leipzig, Ward Swingle Award bei der International Acappella Competition in Graz) mit beachtlichem Erfolg im In- und Ausland und ist bei renommierten Musikfestivals (Bachfest Leipzig, Aequinox Festival, MDR Musiksommer) ebenso wie in Funk und Fernsehen (ZDF „Annettes DaschSalon“, Berlinale) zu Gast. Schon ihre erste CD »Sjaella«, welche 2011 erschien, wurde in vielen Fachzeitschriften („Das Orchester“, „Rondo“, „Sono“) sowie im Bayerischen Rundfunk hochgelobt. Ihre neuste CD »Preisung« erschien im März 2014 auf der Longlist der Deutschen Schallplattenkritik. Das Programm des Konzertes am 24. Januar 2015 wird geistliche Vokalmusik des 20. und 21. Jahrhunderts umfassen und diese gekonnt mit Arrangements von Lutherchorälen und Volksliedern des 16. Jahrhundert verbinden. Museum Schloss Neu-Augustusburg EIN GESUNDES UND KULTURVOLLES 2015 WÜNSCHT DAS MUSEUM NEU-AUGUSTUSBURG Veranstaltung des Weißenfelser Musikvereins „Heinrich Schütz“ e. V. Januar 2015 Samstag, 24. Januar, 17.00 Uhr Heinrich-Schütz-Haus „Seelenklänge“ A Cappella vom Feinsten mit 6 jungen Sängerinnen Sjaella Viola Blache – Sopran Marie Fenske – Sopran Franziska Eberhardt – Sopran/Mezzosopran Marie Charlotte Seidel – Mezzosopran/Alt Felicitas Erben – Alt Helene Erben – Alt/Kontraalt 34 der Museumsleiter Martin Schmager lädt zur Ersten Schlossführung ein 11. Januar 2015, 15.00 Uhr Museum Schloss Neu-Augustusburg eingeschränkte Öffnungstage im Dezember 2014! Das Museum Schloss Neu-Augustusburg ist am 24. und 31. Dezember 2014 sowie am 1. Januar 2015 für Besucher nicht geöffnet. Den 2. Januar 2015 können Gäste bereits wieder für einen Besuch im Museum nutzen um zum Beispiel die Sonderausstellung „Im Land der Palme – 400 Jahre Herzog August“ oder die Kunstausstellung Sachsen-Anhalt Süd „Triennale“ zu besichtigen. Öffnungszeiten Museum Schloss Neu-Augustusburg: Dienstag bis Sonntag 10 - 16 Uhr (Oktober bis März) Geschlossen am 24. und 31. Dezember 2014, 1. Januar 2015 Kontakt Museum Schloss Neu-Augustusburg Zeitzer Straße 4 06667 Weißenfels Tel.: 03443 302552 Stadtmuseum sucht Zeitzeugen Was geschah im Schloss Neu-Augustusburg zwischen 1945 und 1990, wie sah es da aus? Zur Beantwortung dieser Fragen sucht das Museum im Weißenfelser Schloss Neu-Augustusburg Zeitzeugen. Martin Wimmer, der zurzeit dort ein Praktikum absolviert, möchte ehemalige Bewohner aber auch Mitarbeiter von Betrieben, Schulen und Kindergärten sowie Mitglieder der Schlosskirchen-Gemeinde interviewen. Münden soll das Projekt in einer Publikation. Die Zeitzeugengespräche werden ausschließlich zur wissenschaftlichen Aufarbeitung aufgezeichnet und archiviert. Wer Interesse hat und sich auf die Gespräche einlassen möchte, kann sich dienstags bis freitags zwischen 8 und 15 Uhr unter folgender Telefonnummer bei Martin Wimmer melden: 03443 302552. Eine schöne Weihnachtszeit und herzlich willkommen! Museum Neu-Augustusburg Wir freuen uns auf Ihren Besuch! 25.12.14 und 26.12.14, 10.00 - 16.00 Uhr 27.12. - 30.12.14, 10.00 - 16.00 Uhr Am 24.12.14, 31.12.14 und 01.01.15 hat das Museum geschlossen. Schlosskirche Barockausstellung Am 28.12.14 gibt es von 11.00 bis 15.00 stündlich eine Führung in die Fürstengruft. Schuhmuseum 35 Schlosstheater im Museum Neu-Augustusburg Hänsel und Gretel Die Hexe Haladusa und das Wurzelmännchen Ein Um-Weltmärchen zum Sehen, Riechen, Hören, Fühlen und Schmecken für Kinder ab 5 Jahre. 1. Februar 2015, 15.00 Uhr Zeitzer Str. 4 06667 Weißenfels Mit anschließendem kleinen Museumsrundgang ! ! Dies ist eine Kinderfreikarte!!! Nähere Informationen und Kartenbestellungen in der Schlossbibliothek unter 0162 9867430! 2. Februar und 4. Februar 2015, 09.30 Uhr Schuhmärchen Ein märchenhafter Rundgang durch die Schuhausstellung mit der Schusterfrau. Anschließend Schuhkerzen tauchen oder Schuhbommeln gestalten. Informationen zur Veranstaltung oder weitwere Terminwünsche gerne in der Schlossbibliothek bei. I. Struve unter 0162 9867430. Wir kommen auch gerne in Ihre Einrichtung! 36 Weißenfelser Hofnarr lädt ein Zaubereien mit der Prinzessin Friederike 11. Februar 2015 09.30 Uhr Schlosstheater Museum NeuAugustusburg Zeitzer Str. 4 06667 Weißenfels 37 „Im Sanitätsdienst ist Deutschland Spitzenreiter“ Kommandeur Dr. Stephan Schoeps ist seit sechs Monaten in Weißenfels im Dienst ©Kommandeur Dr. Stepan Schoeps (Quelle: Bundeswehr) Ein geräumiges Büro mit großem Schreibtisch, Sitzecke und einem gerahmten Foto von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen an der Wand - seit sechs Monaten leitet Generalarzt Dr. Stephan Schoeps von hieraus das Kommando Sanitätsdienstliche Einsatzunterstützung. Als Kommandeur ist ihm in Weißenfels ein Stab von 170 Soldatinnen und Soldaten unterstellt. In seiner Position koordiniert er jedoch knapp 5.000 Frauen und Männer, die verteilt über die gesamte Bundesrepublik für den Sanitätsdienst der Bundeswehr arbeiten. Seine Aufgabe als Kommandeur ist es, das medizinische Personal und Material zu einer perfekt auf den jeweiligen Einsatz abgestimmten Truppe zusammenzustellen. „Wir müssen sicherstellen, dass die Soldaten im Auslandseinsatz eine medizinische Versorgung mit gleicher Ergebnisqualität erhalten wie hier in Deutschland“, sagt der 56-Jährige. Damit der Auftrag erfolgreich ausgeübt werden kann, sorgt Generalarzt Schoeps dafür, dass stets ausreichend medizinisches Material zur Verfügung steht und die Soldaten gut ausgebildet sind. Aktuell wird aus Weißenfels beispielsweise die Beteiligung an der Ebola-Mission in Liberia gesteuert. Die erste Truppe soll bereits kurz vor Weihnachten aus dem Einsatz nach Hause zurückkehren und dann direkt von einem neuen Team abgelöst werden. Vorab erhielten die Soldaten eine spezielle Schulung, bei der sie unter anderem lernten, wie sie den Schutzanzug gefahrlos ausziehen. „Hier in Deutschland betreiben wir den Sanitätsdienst mit großem Aufwand. Der Mensch ist uns besonders wichtig. Das ist ein Vorteil für jeden, der im Einsatz ist und für die zivile Bevölkerung vor Ort. Die sanitätsdienstliche Versorgung der Bundeswehr ist eine der besten der Welt.“ Auch mit den Bedingungen in der Sachsen-Anhalt-Kaserne ist Schoeps zufrieden: „Es gibt hier eine Menge engagierter und leistungsstarker Soldaten und die materielle Ausstattung wird den meisten Anforderungen gerecht. Diesen Standard müssen wir zumindest halten.“ Verbesserungspotenzial sieht er bei der Fitness und beim Impfschutz. Um ein positives Vorbild zu sein, nimmt der Kommandeur wenn immer möglich am dienstlichen Sport teil. Seine rasante Karriere bei der Bundeswehr verdankt der Generalarzt einem Zufall, denn eigentlich meldete sich Schoeps zu den Fallschirmjägern, um als Zeitsoldat die dreijährige Wartezeit auf sein Medizinstudium zu überbrücken. Kurz vor der Einberufung erfuhr er von der Möglichkeit, über die Bundeswehr Medizin zu studieren. „Das war für mich die Chance, Offizier und Arzt in einem Schritt zu werden“, erinnert er sich. Nach einem kurzen Einsatz als praktizierender Mediziner entdeckte Schoeps die Gestaltungsmöglichkeiten einer administrativen Laufbahn bei der Bundeswehr. „Es ist eine tolle Aufgabe, die Potenziale seiner Mitarbeiter zu erkennen und zur Entfaltung zu bringen.“ Beruflich war der 56-Jähre schon in Essen, Hamm, Köln, Mönchengladbach, Hamburg, Bonn, Koblenz, Leer, München und Berlin tätig. Als rastlos würde er sich trotzdem nicht bezeichnen. „Heimat ist dort, wo Familie und Freunde sind.“ Und das ist im Fall des Generalarztes Meckenheim. Hier hat er einen festen Wohnsitz und lebt seit 1990 zusammen mit Frau und Sohn. Weißenfels hat in ihm das Gefühl ausgelöst, zu seinen Wurzeln zurückzukehren. „Ich fühle mich hier sehr wohl. Es ist leicht, soziale Kontakte zu knüpfen, da die Bundeswehr in Weißenfels willkommen und ein Faktor im Leben der Menschen ist. Auch den Rückhalt, den wir hier von den Offiziellen und der Stadtverwaltung erhalten, weiß ich sehr zu schätzen.“ Auch berufliche Herausforderungen findet Schoeps an der Saale, denn beim Sanitätsdienst wird es in den kommenden Jahren Umstrukturierungen geben. Das Prinzip von wenigen großen Einsätzen gehört der Vergangenheit an. In Zukunft wird es aufgrund der angespannten Sicherheitslage viele kleine Einsätze geben. „Die Herausforderung ist es, die Rettungskette in jedem Winkel der Erde sicherzustellen und trotz der vielen Einsatzorte die qualitativ hochwertige Versorgung zu gewährleisten“, so der Kommandeur. Aktuell sind seine Truppen in 17 Ländern aktiv; darunter auch ein Standort in Afghanistan, für den jedoch 2015 der Rückzug angeordnet wurde. Er selbst war 2003 und 2009 in Afghanistan im Einsatz - keine leichte Zeit, wie Schoeps rückblickend sagt: „Es gibt keine Eingewöhnungsphase, man wird sofort mit der Realität konfrontiert. Wenige Minuten nachdem ich beim ersten Einsatz das Kommando übernommen hatte, starb ein Afghane in unserem Lager. Solche Momente vergisst man nicht.“ Aber auch positive Erinnerungen verbindet er mit dem Einsatz. So haben er und seine Kameraden Kinder mit Lippen-Gaumenspalte operiert und ihnen damit ein normales Leben ermöglicht. „Ein Privileg unserer Truppengattung ist es, dass wir uns als Sanitäter nie die Sinnfrage stellen müssen. Unser Einsatz ist immer vernünftig, wir sind immer der Menschlichkeit verpflichtet. Und das ist gut so.“ ZEIT SPAREN – private Kleinanzeigen ONLINE BUCHEN: https://anzeigen.wittich.de 38 Vorlesetag im Knirpsenland Vorlesen fördert bei Kindern die Lust aufs Lesen DRK hilft weiterhin Hochwasserbetroffenen Der Landesverband Sachsen-Anhalt des Deutschen Roten Kreuzes steht den Hochwasserbetroffenen weiterhin mit finanzieller Hilfe zur Seite. Der Staat übernimmt nach Antrag bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) bis zu 80 % der Kosten für Gebäudeschäden. Hochwasserbetroffene sind teils nicht in der Lage, die 20 % Eigenmittel aufzubringen. Hier kann und will das DRK unter Beachtung der sozialen Bedürftigkeit der Einzelnen finanzielle Hilfe leisten. Wenden Sie sich daher an den für Sie zuständigen Kreisverband des DRK oder direkt an das Team Hochwasser beim Landesverband, Rudolf-Breitscheid-Str. 6 in 06110 Halle. Anträge finden Sie auch im Internet unter spendenantrag. de oder auf der Internetseite des DRK Landesverbandes Sachsen-Anhalt. Wir helfen Ihnen weiter — Ihr Deutsches Rotes Kreuz Sachsen-Anhalt Neu in der Touristinformation Weißenfels Seit Oktober 2014 ist die Touristinformation Weißenfels „MZ – Service Punkt“ Unsere Leistungen für Sie: Aboservice - Bestellung Zeitungsabonnement - Ummelden der Zeitung im Urlaub Anzeigenservice - Aufgabe von fröhlichen Familienanzeigen, - Fließsatz- und Systemanzeigen - Traueranzeigen MZZ Briefdienst - Verkauf von Briefmarken - Annahme und Herausgabe von Briefen Die Kinder vom Knirpsenland waren beim Vorlesetag aufmerksame Zuhörer (Quelle: AOK). Gespannt lauschten 18 Kinder der Weißenfelser Kita Knirpsenland am 21. November 2014 den Geschichten, die Michael Schwarze von der AOK Sachsen-Anhalt mitgebracht hatte. Zum Vorlesetag stellte der Regionalsprecher die Bücher „Ich will so bleiben, wie ich bin“ und „Bald komme ich in die Schule“ vor. „Vorlesen regt nicht nur die Fantasie an, sondern macht auch neugierig auf das eigene Lesen“, sagte Schwarze. Eine Studie der Krankenkasse habe ergeben, dass gemeinsam verbrachte Zeit Kindern und Eltern gut tut und somit der Familiengesundheit förderlich ist. „Ja, und was ist gemütlicher und wirkt entschleunigender, als ein Bilderbuch mit den Kleinsten anzuschauen oder gemeinsam eine Geschichte zu lesen?“, so der Regionalsprecher. Lesekompetenz sei zudem eine wichtige Schlüsselqualifikation, die wesentlich zum Schulerfolg beiträgt und notwendig ist, um sich über einen gesunden Lebensstil zu informieren. Der bundesweite Vorlesetag von der Stiftung Lesen findet seit 2004 mit der Wochenzeitschrift DIE ZEIT und der Deutschen Bahn statt. Ziel ist es, ein öffentlichkeitswirksames Zeichen für das Vorlesen zu setzen. 2013 haben rund 80.000 Vorleser, darunter 1.000 Politikerinnen und Politiker sowie 150 Prominente aus Kultur, Medien und Sport teilgenommen. Vorleseorte waren Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, Bibliotheken und zunehmend auch ungewöhnliche Orte wie beispielsweise Riesenrad, Zug, Tierpark oder Museum. Die AOK ist seit 2013 Mitglied im Stifterrat der Stiftung Lesen. „Mal wieder so richtig Theater gemacht!“ MZ-Shop - Verkauf von MZ- Rezeptheften - Verkauf von MZ-Magazinen Touristinformation Weißenfels Markt 1 (Eingang links neben dem Haupteingang) 06667 Weißenfels Tel.: 03443 303070 Fax: 03443 239471 E-Mail: [email protected] Internet: www.weissenfelstourist.de Foto: Kita Mischka Langendorf In einer ganzen Woche im September drehte sich in unserer Kita „Mischka“ in Langendorf wieder mal alles ums Thema Theater, Musik, Tanz und Bewegung. Da war für Jeden etwas dabei. Es wurde gesungen, getanzt, Pantomime gemacht, musiziert und 39 gelacht. Viel Freude hatten unsere Kinder beim Mitmachtheater, bei Mitmachliedern und Co. Höhepunkt der Theatertage war der Besuch von Jürgen Denkewitz mit seiner Liederkiste. In der Klosterkirche in Langendorf lauschten wir gespannt seinen Liedern und begleiteten ihn auf der Löwenjagd. Die Freude an Musik und Bewegung stand bei seinem Programm im Vordergrund. Für dieses tolle kulturelle Erlebnis bedanken wir uns recht herzlich bei Jürgen Denkewitz, dem Förderverein Klosterkirche Langendorf sowie der Kreissparkasse Burgenlandkreis, die die finanziellen Mittel für diese Veranstaltung zur Verfügung gestellt hat. Der nächste Kurs fand im AOK-Kundencenter Weißenfels, Schillerstr. 14, am 9. Dezember 2014, um 15 Uhr, statt. Er war für alle Teilnehmer kostenfrei. Wann und wo weitere Seminare stattfinden, erfahren Interessierte auf www.aok.de/familienexperten und an der kostenfreien Servicehotline 0800 2265726. Kinder und Erzieher der Kita „ Mischka“ Langendorf __________________________________________________ Freie evangelische Schule Freie evangelische Schule Weißenfels Höfische Weihnacht Reanimationsübung an der Puppe (Quelle: Asklepios-Klinik Weißenfels) Weißenfelser Gästeführer tragen sich ins Goldene Buch von Bad Langensalza ein Foto: T. Rech Dies alles konnte man am 1. Advent an den Ständen der Freien Evang. Schule Weißenfels im Marien-Kirchhof entdecken: * mit Hilfe der Zimmerei Jirsak ein Futterhäuschen für die Vögel bauen, * Echtholz- Reifenmotive selbst gestalten, * sich ein leckeres Stockbrot, heißen Kakao oder eine Roster schmecken lassen, * die Mitarbeiter der FESW treffen * und sich über die christliche Grundschule informieren. Wir danken den Verantwortlichen der Höfischen Weihnacht, den Mitarbeitern der Kirchgemeinde und Pfarrer Schmelzer sowie den vielen Besuchern des Marien-Kirchhofes. Uns hat der Tag viel Freude bereitet. Danke Weißenfels! 30. Kinder-Erste-Hilfe-Kurs im Jahr 2014 Eltern von Kleinkindern lernten im Notfall richtig zu handeln Ein spezielles Erste-Hilfe-Seminar für Eltern und Angehörige von Kindern bis zu sechs Jahren fand am 19. November 2014 in der Asklepios-Klinik in Weißenfels statt. Antje Hunold, Rettungsassistentin beim DLRG und Expertin für Kinder-Erste-Hilfe, erläuterte wichtige Regeln und Sofortmaßnahmen, die im Notfall vorgenommen werden können. An Übungspuppen lernten die 21 Teilnehmer eine Reanimation. Darüber hinaus erfuhren sie, was zu tun ist, wenn sich das Kind verbrennt, einen Gegenstand verschluckt, von einem Insekt gestochen wurde oder gestürzt ist. Es war bereits das 30. Kinder-Erste-Hilfe-Seminar, dass die AOK Sachsen-Anhalt in diesem Jahr durchführen ließ. 40 Die Gästeführer aus Bad Langensalza und Weißenfels vor dem Friederikenschlösschen (Quelle: privat) Um ihr Wissen über Weißenfels zu erweitern unternehmen die Mitglieder des „Weißenfelser Gästeführer“ e. V. regelmäßig Exkursionen. Besonders freundlich wurden sie im Oktober 2014 in der Kur- und Rosenstadt Bad Langensalza empfangen. Anlass des Ausfluges war der 400. Geburtstag von Herzog August von Sachsen-Weißenfels, zu dessen Regierungszeit Bad Langensalza zur Sekundogenitur Weißenfels gehörte. Sechs Stadtführer empfingen die 20 Weißenfelser in historischen Kostümen und boten ihnen eine besondere Stadtführung durch die verschiedenen Epochen der Kurstadt. Auf dem Programm stand natürlich auch ein Besuch des Friederikenschlösschens, dem Alterswohnsitz von Friederike von Sachsen-Weißenfels. Die zweite Ehefrau von Weißenfels letztem Herzog, Johann Adolf II., lebte bis zu ihrem Tod 1775 in diesem komfortablen Gebäude in Bad Langensalza. Als krönenden Abschluss erhielten die Weißenfelser Gästeführer die Ehre, sich in das Goldene Buch der Stadt einzutragen. Bereits im Juli waren die Stadtführer aus Bad Langensalza nach Weißenfels gereist, um Friederike von Sachsen-Weißenfels in der Fürstengruft im Schloss Neu-Augustusburg zu „besuchen“. Damals hatten die Weißenfelser ihre Kolleginnen und Kollegen ebenfalls in historischen Kostümen durch die Saalestadt geführt. Der Kontakt zwischen den beiden Vereinen soll auch zukünftig erhalten bleiben. Kreisrassegeflügelausstellung des Kreisverbandes HohenmölsenWeißenfels in Uichteritz-Lobitzsch am 29.12. und 30.12.2014 Geöffnet am 29.12. von 9 bis 18 Uhr und am 30.12. von 9 bis 14 Uhr. Es laden ein die Rassegeflügelzuchtvereine aus Uichteritz und Lobitzsch 06667 Weißenfels OT Uichteritz-Lobitzsch, Gosecker Str. 13 Für Rückfragen Telefon 01705607231. Ein großes Dankeschön für das Miteinander im Jahr 2014 Auf diesem Wege bedanken wir uns bei allen Kindern, Eltern, Großeltern und Familien für die enge Zusammenarbeit, das Vertrauen, für Verständnis und Zeit. Ein großes Dankeschön an unsere ehrenamtlichen Helfer Frau Wagner, Frau Schünzel und Frau Ritter, die immer zur Stelle sind, um zu helfen. Wir bedanken uns beim Team der Tagespflege des DRK Weißenfels für die vielen gemeinsamen Aktivitäten im Jahr 2014. Ein Dank geht auch an die Erzieherinnen und Erzieher im Team für die hohe Motivation und ihre Einsatzbereitschaft wie auch an den Träger das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Weißenfels e. V., für die Umsetzung unserer Idee. Die „SüdstadtKnirpse“ freuen sich auf viele spannende Aktivitäten im Jahr 2015 und laden alle Interessierten recht herzlich dazu ein. GroßkorbethscherKarneval 2015 Alle Veranstaltungen in der neuen Ballsporthalle!!! Motto: Alles tanzt nach unsrer Pfeife! Großes Programm: in d. Bütt der “Kleine Reiner und der große Fetsch“, das Mädchenballett „die frechen Früchtchen“, „die Nachrichtensprecherin“ und mit den „Knorpelkirschen“, den „Oberkrainern“, dem „Männerballett“, dem „Kinderballett“, „Die Zwee Korbethschen“, „Die Heißen Funken“, der Saalpolizei, u. v. m. Eröffnung a m 07.02.2015, Beginn 20.00 Uhr Kinderfasching am 08.02.2015, Beginn 15.00 Uhr Weiberfasching am 12.02.2015, Beginn 19.00 Uhr Festsitzung am 14.02.2015, Beginn 20.00 Uhr Seniorenfasching am 15.02.2015, Beginn 15.00 Uhr Rosenmontag am 16.02.2015, Beginn 20.00 Uhr Karten an der Abendkasse und Kartenvorbestellungen beim Schatzmeister unter Tel. 034446 90530 oder 20746 Es lädt ein: die GCG e.V. Ramona Burkhardt, Leiterin „SüdstadtKnirpse“ Wir Markwerbener Kulturbanausen wünschen eine frohe Weihnacht und einen guten Start in ein gesundes und glückliches Jahr 2015! Danke an alle, die uns immer unterstützen; wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit im neuen Jahr! 41 Veranstaltungen des 1. TCV – das verrückte Original zur 66. Karnevalssession in Tagewerben Donnerstag, 12.02.2015 - TCV Weiberfastnacht Freitag, 20.02.2015 - Jubiläumsveranstaltung mit Festprogramm Samstag, 21.02.2015 - Straßen- und Partymeile mit 2 großen Festzelten Sonntag, 22.02.2015 - Kinderfasching für unsere kleinen Narren Samstag, 28.02.2015 - Seniorenkarneval ab 15.00 Uhr in Reichardtswerben in der Gaststätte „Zum deutschen Kaiser“ Alle Veranstaltungen finden in unserem Festzelt auf dem Platz an der Feuerwehr in Tagewerben statt, die Straßenmeile dann wie gewohnt in 2 Zelten. Kartenvorverkauf ab 07.01.2015 bei: - Di. Art Foto & Design, Kleine Galandstraße in Weißenfels - Holiday Land, Reisebüro Ehret, Merseburger Str. 135 in Weißenfels (E-Center) - Voigt’s Kaufladen in Reichardtswerben „In Langendorf ist Karneval, Helau ist das nicht fein …“ Liebe Langendorferinnen und Langendorfer, mit dieser Textzeile aus unserem Karnevalslied, möchte ich Sie herzlich einladen, eine Karnevalsveranstaltung der 51. Session des 1. Langendorfer Carnevalsclubs in Langendorf, im Gasthaus Lorbeer, zu besuchen. Wie in jedem Jahr wird für jede Altersgruppe und jeden Geschmack eine Veranstaltung geboten und ich verspreche Ihnen, wir werden ein paar amüsante, kurzweilige und schöne Stunden beim „Karneval in Langendorf“ miteinander verleben. Ihre Eintrittskarten zu unseren Veranstaltungen erhalten Sie, und das ist neu ab 2014/15, ausschließlich im Bestellshop A. Rindfleisch in Langendorf, Obergreißlauer Str. 2 (Langendorfer Kreuzung/Denkmal). Die bisher gewohnte Vorbestellung per Telefon können wir Ihnen ab sofort leider nicht mehr anbieten. Ab 15.12.2014 werden die Eintrittskarten für alle Abendveranstaltungen im Bestellshop für Sie erhältlich sein. Natürlich wird es auch weiterhin Rest-Karten an der Abendkasse für Kurzentschlossene geben. Ich freue mich auf eine schöne Karnevalsveranstaltung mit Ihnen, laden Sie auch Freunde und Bekannte dazu ein, dann sehen wir uns zur 51. Session des 1. Langendorfer Carnevalsclub e. V. im Januar/Februar 2015 bei Lorbeers. Bis dahin ein dreifaches Kaki Helau! Ralph Melle (Präsident 1. LCC e. V.) Diorama „Schlacht bei Roßbach“ Foto: IG Diorama „Schlacht bei Roßbach e. V. Das Diorama “Schlacht bei Roßbach“ in Reichardtswerben kann in den Monaten Dezember bis April jederzeit unter Voranmeldung besucht werden. Das Diorama zeigt die Schlacht bei Roßbach vom 5. November 1757 an Hand von ca. 4500 handbemalte Zinnfiguren. Ein kleines Museum schließt sich in weiteren Räumen an. Voranmeldungen bitte an Herrn Krämer, Tel.: 03443 279852 und Herrn Heuer, Tel.: 03443 200676 42 Neu in der Touristinformation Weißenfels Kartenverkauf deutschlandweit über das Ticketsystem CTS eventim: Tickets für jeden Geschmack: Rock & Pop, Classic, Sport und Show Touristinformation Weißenfels Markt 1 (Eingang links neben dem Haupteingang) 06667 Weißenfels Tel.: 03443 303070 Fax: 03443 239471 E-Mail: [email protected] Internet: www.weissenfelstourist.de Liebe Langendorfer Seniorinnen und Senioren, Alle Jahre wieder … Es beginnt die schönste Zeit im Jahr - Weihnacht -. Wir haben auch in diesem Jahr wieder viel erlebt, ob sportlich, auf Tagesfahrten oder bei unseren vielen Veranstaltungen. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein friedliches und besinnliches Weihnachtsfest und einen gesunden Rutsch ins Jahr 2015. Ihre Seniorenbetreuerin Regina Liebmann 43 Seniorenclub Weißenfelser Fußballverein „Schwarz-Gelb“ sucht Pächter für seine Vereinsgaststätte Nun neigt sich wieder ein Jahr dem Ende zu. Zwölf Monate mit interessanten Erlebnissen liegen bald hinter uns. Wir haben gemeinsam gesungen und gebastelt. Wir haben interessanten Vorträgen gelauscht, im Sommer eine musikalische Weltreise unternommen und auf dem Geiseltalsee eine echte Seereise erlebt. Wir waren aktiv beim Fotoprojekt um Horst P Horst, beim Kegeln und beim Minigolf. Wir hatten Zeit für das Miteinander und haben neue Bekanntschaften gemacht, haben in der Gemeinschaft Neues erlebt. Im Dezember gibt es wieder in allen Gruppen eine gemütliche Weihnachtsfeier. Etwas ganz Besonderes hat der AWO-Chor dazu vorbereitet. Hier spielen und singen die Senioren das Krippenspiel und bereiten damit allen eine große Freude. Wir wünschen all unseren Senioren, unseren Partnern, den Gastwirten und allen, die uns unterstützt haben ein frohes Weihnachtsfest und eine gesundes neues Jahr. Ihre Seniorenbetreuer Ines Thalheim und Carola Herzberg! Veranstaltungsplan der Volkssolidarität für Januar 2015 im Zentrum Klosterstraße 8 07.01.2015 14.00 Uhr 08.01.2015 14.00 Uhr 13.01.2015 14.00 Uhr 15.01.2015 14.00 Uhr 20.01.2015 14.00 Uhr 21.01.2015 14.00 Uhr 22.01.2015 14.00 Uhr 27.01.2015 14.00 Uhr 29.01.2015 14.00 Uhr Kaffeenachmittag im Bowlingcenter mit Spiel Spielnachmittag (Karten- und Brettspiele) Kaffeenachmittag mit Bingospiel Handarbeit und Spiele Neujahrstanz im Restaurant „Yamas“ Naumburgerstraße mit Herrn Schulze Kaffeenachmittag im Bowlingcenter mit Spiel Spielnachmittag (Karten- und Brettspiele) Gedächtnistraining Handarbeit und Spiele Dienstags treffen sich unsere Schachspieler von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Wir bitten um Anmeldungen zu diesen Veranstaltungen unter Tel. 334823 oder im Büro Klosterstraße 8. 44 Der Weißenfelser Fußballverein „Schwarz-Gelb 1903 e. V.“ sucht zum nächstmöglichen Termin einen Pächter für seine Vereinsgaststätte in der Selauer Straße 29, in Weißenfels. Gaststätte: 25 Plätze, ca. 105 m2, Freisitz: 18 Plätze, Küche komplett eingerichtet. Bei Bedarf steht ein angrenzendes Vereinszimmer (ca. 50 Plätze) nach Absprache zur Mitnutzung für Feierlichkeiten zur Verfügung. Auskunft unter: Herr Reichert, 03443 307577, Frau Wilnewski, 03443 300153, Pachtpreis: Verhandlungssache Das Vereinszimmer kann zz. auch einzeln zu privaten Feierlichkeiten vermietet werden!