Vereinsgetragene öffentliche Musikschulen in Nordrhein

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Vereinsgetragene öffentliche Musikschulen in Nordrhein
Vereinsgetragene öffentliche Musikschulen in Nordrhein-Westfalen
Public Private Partnerships mit Tradition und Zukunft?
Von Beate Glombek, Köln
Einleitung
Vereinsgetragene öffentliche Musikschulen spielen eine besondere Rolle als
zivilgesellschaftliche Akteure in Kultur, Bildung und Gesellschaft. Die Eigenheiten
dieser Rolle sind bislang in der Öffentlichkeit nicht und in der Fachwelt wenig
beachtet worden. Doch stellt sich für die Weiterentwicklung der musikalischen
Bildungslandschaft durchaus die Frage, ob es sich bei einer vereinsgetragenen
öffentlichen Musikschule lediglich um eine formale Variante der kommunalen
Musikschule handelt, deren Unterschiedlichkeit für die Bildungspraxis nicht weiter
relevant
ist,
oder
ob
die
Rolle
der
vereinsgetragenen
Musikschule
als
zivilgesellschaftlicher Akteur einen grundsätzlichen Unterschied in Trägerschaft,
Wirtschaftsmodell, Bildungspraxis und -qualität bedeutet.
Würde es sich überwiegend um eine formale Variante zur Kostenersparnis handeln,
so sollten sich die Unterschiede zwischen beiden Trägermodellen vor allem in der
Kämmerei auswirken, das heißt, der Musikschuletat von Gemeinden mit e.V.Musikschulen müsste proportional zur Musikschulgröße erkennbar kleiner sein. Liegt
hingegen
mehr
als
eine
Kostenersparnis
vor,
steht
uns
also
mit
der
vereinsgetragenen öffentlichen Musikschule in der Public Private Partnership ein
zivilgesellschaftlicher Akteur gegenüber, der sein Umfeld prägt, so müssten sich
Indikatoren dafür finden lassen. Wie eigenständig handelt eine solche Musikschule?
Ist sie eng durch kommunale Zuschüsse an ihre Kommune gebunden und überlässt
sie dieser in der Regel einen großen Teil der Steuerung? Kann eine
vereinsgetragene Musikschule Potenziale für Bürgerschaftliches Engagement
generieren, auf die eine kommunale nicht zurückgreifen kann?
Die Studie analysiert die dem Landesverband der Musikschulen in NRW (LVdM)
angehörenden vereinsgetragenen Musikschulen anhand von leitfadengestützten
Experteninterviews. Zudem erfasst sie auf Basis von Internetrecherchen die
öffentlichen Musikschulen in NRW, die nicht Mitglied im LVdM sind, und betrachtet
unter diesen die vereinsgetragenen Musikschulen eingehender.
Vor welchem Hintergrund entstanden vereinsgetragene öffentliche Musikschulen?
Während der 1970er Jahre wurden im Zuge der Bildungsreform zahlreiche
Musikschulen gegründet. Zunächst häufig als Bürgerinitiative entstanden, erhielten
sie mit Anwachsen auf eine größere Schülerzahl die Rechtsform eines Vereins oder
sie
gingen
–
oftmals
als
Unterabteilung
der
ebenfalls
neugegründeten
Volkshochschulen – in kommunale Trägerschaft über.
Da es zu ihrem Selbstverständnis gehörte, dass musikalische Bildung jedermann
zugänglich gemacht werden sollte, wenn auch damals vorwiegend Kindern und
Jugendlichen, forderten auch vereinsgetragene Musikschulen öffentliche Zuschüsse
ein. In den 1980er Jahren wurden deshalb viele von ihnen ganz in kommunale
Trägerschaft überführt. Die Bestrebungen des Verbands deutscher Musikschulen
(VdM) in den Landesgesetzen zu verankern, dass öffentliche Musikschulen
ausschließlich kommunal geführt werden sollen, scheiterten jedoch und so blieb die
Vielfalt an Rechtsformen bestehen. Öffentliche vereinsgetragene Musikschulen
unterscheiden sich von privatwirtschaftlichen durch ihre Gemeinnützigkeit und nach
Oliver Scheytt dadurch, dass ihr öffentlicher Charakter durch eine Widmung
bestimmt ist. Eine solche Widmung entsteht durch die Bezuschussung der
Kommune, sei es in Form von Räumen, die zur Verfügung gestellt werden oder
durch finanzielle oder Verwaltungsleistungen.1 Auf
privatrechtlich getragene
Musikschulen ohne Gewinnerzielungsabsicht erweitert wurde diese Definition bei der
Kategorisierung der nordrhein-westfälischen Musikschulen angewendet.
Als Regie- oder als Eigenbetrieb nahmen kommunal getragene Musikschulen an der
allgemeinen Entwicklung der Kommunen teil und sind wie diese seit den 1990er
Jahren sowohl kommunalen Reformen als auch den wachsenden Sparzwängen und
ihren
Folgen
ausgesetzt.
Die
weiterbestehenden
oder
später
gegründeten
vereinsgetragenen Musikschulen blieben ebenfalls nicht von finanziellen Kürzungen
verschont, waren aber den Reformen, insbesondere der Einführung des Neuen
Steuerungsmodells und seinen Auswirkungen nicht direkt, sondern nur mittelbar
unterworfen.
Hinsichtlich der Ausgestaltung ihres Angebots werden die Qualitätsrichtlinien, die der
VdM aufgestellt hat, bundesweit von Musikschulen als führend angesehen, selbst
wenn sie nicht Mitglied sind. 1999 verabschiedete der Deutsche Städtetag die
„Hinweise und Leitlinien zur Sicherung und Weiterentwicklung der öffentlichen
1
vgl. Scheytt, Oliver (1989), Die Musikschule – ein Beitrag zum kommunalen Kulturverwaltungsrecht.
Köln, Kohlhammer Verlag. S. 272 ff
2
Musikschule“, die 2010 überarbeitet wurden und gemeinsam vom Deutschen
Städtetag, dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städte- und
Gemeindebund veröffentlicht wurden. Sie greifen die Vorgaben des VdM bei der
Beschreibung der kultur- und bildungspolitischen Aufgaben der öffentlichen
Musikschule in zehn Punkten auf. Gefordert wird in den Leitlinien unter anderem ein
(qualitäts-) gesichertes schulisches Konzept für ein breites Spektrum von
Zielgruppen, Zugang für die gesamte Bevölkerung, Bürger- und Kundenorientierung,
ein bedarfsgerechtes Verhältnis von haupt- und nebenamtlich beschäftigtem
Lehrpersonal und zuletzt eine aktive kommunale Mitverantwortung sowie ein höheres
finanzielles Engagement der Länder. 2
Vereinsgetragene öffentliche Musikschulen innerhalb des LVdM
Aktuell nutzen in Nordrhein-Westfalen 33 vereinsgetragene öffentliche Musikschulen
im LVdM die Interessenvertretung des Verbands und stellen damit rund 20% der 160
Mitgliedschulen im LVdM dar. Antragsteller müssen während eines längeren
Aufnahmeverfahrens nachweisen, dass sie die Richtlinien des VdM einhalten. Durch
ihre Mitgliedschaft verfügen die Mitglieder des VdM über ein Gütesiegel, das die
Einhaltung der Qualitätsstandards des VdM verbrieft und in ihrer Außendarstellung
eine große Rolle spielt.
3
4
Kreismusikschule
Musikschule mit ländlichem Umfeld
Städtische Musikschule
Stadtteil-Musikschule
11
15
3
Abb. 1 e.V.-Musikschulen im LVdM nach Schultyp
2
vgl. Deutscher Städtetag (2010), Die Musikschule – Hinweise und Leitlinien. S. 3.
http://www.staedtetag.de. Stand: 30.01.2012
3
Quelle: Eigene Darstellung
3
Die
e.V.-Musikschulen
konnten
vier
Musikschultypen
zugeordnet
werden.
Entsprechend dieser Klassifizierung existieren vier Stadtteil-Musikschulen, 16
Musikschulen mit ländlichem Umfeld, zehn städtische Musikschulen und drei
Kreismusikschulen. Diese lassen sich hinsichtlich der Art der Steuerung wiederum
nach den Kategorien kommunal geförderte e.V.-Musikschulen und kommunal
getragene e.V.-Musikschulen unterscheiden. Die Gruppe der fünf kommunal
getragenen e.V.-Musikschulen umfasst zwei kommunale e.V.-Musikschulen und drei
Kreismusikschulen, die verbleibenden 28 Schulen gehören der Kategorie der
kommunal geförderten e.V.-Musikschulen an.
Die Existenz der Stadtteil-Musikschulen ist in Nordrhein-Westfalen historisch bedingt,
denn alle in der Studie erfassten Musikschulen entstanden in damals noch
selbständigen Gemeinden zwischen 1971 und 1976, also in den Jahren vor der
Gebietsreform. Während für Münster die Annahme nahe liegt, dass die Musikschulen
unabhängig bleiben wollten, äußerte die Leitung der Musikschule Kettwig die
Vermutung, dass die Musikschule damals von der Stadt aus Kostengründen nicht in
die Essener Musikschule integriert wurde.4 In der Größe unterscheiden sie sich sehr,
ihre Schülerzahl reicht von 280 Schülern in Essen-Kettwig, dessen Schule sich
tatsächlich auf den Stadtteil beschränkt, bis hin zu 1400 Schülern an der
Musikschule Nienberge e.V., die eine weitaus größere Fläche der Stadt als den
ursprünglichen Stadtteil Münster-Nienberge bedient.
Die Kategorie der Musikschule mit ländlichem Umfeld wurde aufgrund der
Beobachtung gebildet, dass mehr als die Hälfte aller e.V.-Musikschulen im LVdM
einerseits in kleineren Gemeinden unter 30.000 Einwohnern und Gebieten mit
geringerer Siedlungsdichte liegen, andererseits aber über ein breites Spektrum von
Schülerzahlen
mit
entsprechend
korrespondierenden
Lehrerzahlen
und
Jahreswochenstunden verfügen. Dieses reicht von 100 Schülern der Musikschule
Erndtebrück bis zu 950 Schülern in Radevormwald. Interviews, Internetrecherchen
und Dokumentenanalysen bestätigten, dass größere Schulen das Umland mit
versorgen. Der Übergang zur städtischen Musikschule bleibt jedoch fließend und so
ist die Kategorisierung in Einzelfällen, wie z.B. der Musikschule Haan, der
Siedlungsdichte und der Einschätzung der Infrastruktur von der betrachteten
Musikschule und Gemeinde geschuldet.
4
freundliche Auskunft von Ute Egenolf
4
Die städtischen Musikschulen liegen in Gemeinden mit über 30.000 Einwohnern und
Räumen höherer Siedlungsdichte, nur drei von ihnen überschreiten aber noch die
Einwohnerzahl von über 50.000. Entgegen der Erwartung hat die größte Stadt von
allen, Dinslaken mit 70.000 Einwohnern,
nur ca. 400 Schüler, während an den
meisten Schulen zwischen 700 und 1200, in Kamp-Lintfort sogar 1650 Schüler
unterrichtet werden.
Die Kreismusikschulen versorgen die Kreise Gütersloh, Kleve und Warendorf in der
Fläche mit bis zu 13 zusammengeschlossenen Gemeinden. Ihre Schülerzahlen
reichen deshalb von 2400 Schülern der Kreismusikschule Kleve bis zu 5000
Schülern der Musikschule Beckum-Warendorf.
4
kommunale Gründung
Umwandlung kommunaler Musikschule
Initiative eines Kulturvereins
Initiative von Musikvereinen
Bürgerinitiative
5
2
2
20
0
2
4
6
8
10
12
14
16
18
20
5
Abb. 2 e.V.-Musikschulen im LVdM nach Gründungsanlass
Weitaus die meisten e.V.-Musikschulen im LVdM wurden in den 1970er Jahren (14
an der Zahl) und in den 1960er Jahren (neun an der Zahl) gegründet und spiegeln
damit den Einfluss der Bildungsreform wieder. Vier von ihnen waren kommunale
Gründungen, für die von Beginn an die Rechtsform des Vereins gewählt wurde,
darunter befinden sich auch die drei Kreismusikschulen. Neben Initiativen von Kulturund von Musikvereinen begegneten am häufigsten Gründungsanlässe, die unter dem
weiter gefassten Begriff der Bürgerinitiative subsumiert wurden. Bei fünf von den acht
ab 1980 entstandenen Musikschulen dagegen war der Anlass die Umwandlung einer
kommunalen Musikschule. Während die Gemeinde Kamp-Lintford hier jedoch nur die
Rechtsform wechselte, um dem Tarifrecht für die schon seit 1963 bestehende
Musikschule zu entgehen,6 wurden die übrigen Trägervereine von Bürgerinitiativen
konstituiert, weil sich die Kommune aus der Trägerschaft zurückzog.
5
6
Quelle: Eigene Darstellung
freundliche Auskunft von Martin Begall
5
Im Folgenden sind zur Erfassung des Finanzierungsmodells der öffentlichen e.V.Musikschulen
die
Kategorien
Verwaltungsstellenplan,
Entgelthöhe,
Gebäudeüberlassung
Lehrervertragsverhältnisse
und
Anteil
des
und
öffentlichen
Zuschusses an den Gesamteinnahmen dargestellt.
Die Entgelt- bzw. Gebührenordnungen variieren außerordentlich, manche Schulen
kombinieren hohe Gruppenunterrichtspreise mit niedrigen Einzelunterrichtspreisen,
manche gewichten genau anders herum. Bei einigen Schulen werden einzelne
Gruppenstärken preiswerter angeboten, als es in Relation zu den übrigen erwartet
würde, gelegentlich sind die Kosten für bestimmte Instrumente im Einzelunterricht
niedriger – kurz, es herrscht eine große Vielfalt in der Gestaltung der
Entgeltordnungen.
Auffallend
ist,
dass
auch
die
Vorgabe
des
VdM
Sozialermäßigungen zu gewährleisten, nicht immer oder nur bedingt eingehalten
werden kann. Eine Reihe von Musikschulen führt die Ermäßigung nicht auf, weil ihr
Budget dafür sehr klein ist und sie diese nur auf Anfrage, oft nur unter Befürwortung
von Dozenten gewähren. Im Vergleich zum VdM-Durchschnitt für NordrheinWestfalen lag die Höhe der Entgelte bei den Stadtteil- und den städtischen
Musikschulen über dem Durchschnitt, bezogen auf die gesamte Gruppe der e.V.Musikschulen konnte keine signifikante Abweichung festgestellt werden.
NRW - Durchschnitt der Zuschüsse für
alle LVdM-Musikschulen: 55 %
9
8
7
6
5
4
9
8
Anzahl Musikschulen im LVdM
7
3
2
3
3
1
1
1
1
0
bis 10
bis 20
bis 30
bis 40
bis 50
bis 60
bis 70
K.A
Zuschuss in % der Gesamteinnahmen
7
Abb. 3 Anteil der öffentlichen Zuschüsse an den Gesamteinnahmen der e.V.-Musikschulen im LVdM
Die Bildungsplanung der Bund-Länder-Kommission hat als Ziel die sogenannte
„Drittelfinanzierung“ aus Mitteln der Kommunen, des Landes und Entgelten
formuliert.8 Tatsächlich erhalten nordrhein-westfälische Musikschulen vom Land nur
7
Quelle: Eigene Darstellung
vgl. Verband deutscher Musikschulen e.V. (2010), Statistisches Jahrbuch der Musikschulen in
Deutschland 2010. Bonn, VdM-Verlag. S. 34
8
6
eine äußerst geringe Förderung von ca. 1,5 % des Etats, die aus einem pro-KopfZuschuss besteht, und die kommunale Förderung sinkt aufgrund der angespannten
Haushaltslage in vielen Kommunen stetig.9 Der VdM nennt für Nordrhein-Westfalen
einen Durchschnittswert für den Anteil der öffentlichen Zuschüsse an den
Gesamteinnahmen der Musikschulen von rund 55%. 18 der e.V.-Musikschulen im
LVdM liegen demgegenüber unter 30%, neun Musikschulen noch unter 40% und
betrachtet man die Musikschulen im Einzelnen, so liegen bis auf eine Ausnahme nur
Musikschulen, deren Träger Gebietskörperschaften sind, in dem Bereich über 40%.10
Dazu korrespondierend bezeichneten acht Interviewpartner (mit einem Zuschuss
unter 10%) ihre Musikschule als entgeltfinanziert.
9
8
7
1
1
6
3
1
1
4
5
3
5
1
3
2
1
50.001 - 100.000
30.001 - 50.000
10.001 - 30.000
bis 10.000
Stadtteil
2
5
1
1
2
1
1
1
1
1
Einwohner
1
0
bis 10
bis 20
bis 30
bis 40
bis 50
bis 60
bis 70
K.A
Zuschuss in % der Gesamteinnahmen
11
Abb. 4 Anteil der öffentlichen Zuschüsse in Relation zur Gemeindegröße an e.V.-Musikschulen im LVdM
Setzt man die Zuschusshöhe in Relation zur Gemeindegröße, so zeigt sich hier eine
Abhängigkeit. Gemeinden bis zu 30.000 Einwohner können sich nur in geringerem
Maße an der Förderung der Gesamtkosten beteiligen.
Diese geringfügigen bis niedrigen öffentlichen Zuschüsse haben Folgen. Zwar hatte
eine geringe kommunale Förderung keinen erkennbaren Einfluss auf die Schulgröße,
doch konnten andere Zusammenhänge abgeleitet werden. Zum Einen werden an
manchen
Musikschulen
Verwaltungspositionen
mangels
fehlender
Mittel
ehrenamtlich oder teilweise ehrenamtlich besetzt, was von sieben Musikschulen
bestätigt wurde. Ehrenamtliches Engagement spielt darüber hinaus sowohl in der
9
Bemerkungen von Interviewpartnern wie „Der Zuschuss ist auf x gesunken“ waren kein Einzelfall.
Zur Gewährleistung einer möglichst konsistenten Datenlage für diesen Vergleich beruhen die
Aussagen über den Zuschussanteil auf den Angaben im statistischen Jahrbuch deutscher Gemeinden
von 2008. Aktuelle Zuschussbeträge, die im Verlauf der Recherche erhoben wurden, flossen nur von
drei Musikschulen ein, zu denen im Jahrbuch keine Angaben enthalten waren.
11
Quelle: Eigene Darstellung
10
7
Gremienarbeit als auch allgemein eine herausragende Rolle und wird von jeder
Musikschule aufgeführt. Zum Anderen wirkt sich der Mangel an kommunaler
finanzieller Förderung in der Ausgestaltung der Lehrerverträge aus. An allen
Musikschulen mit niedrigen Zuschussanteilen arbeiten vorwiegend, großenteils sogar
bis auf die Leitungsposition ausschließlich, freiberufliche Mitarbeiter. Auch die
musikpädagogische Leitung ist häufig mit einem sehr geringen Stundenumfang und
nicht mit einer vollen Stelle ausgestattet. In Interviews wurde dies durchweg bedauert
und gleichzeitig unmissverständlich klar gemacht, dass man angesichts der
Haushaltslage keinen anderen Weg sähe, Musikunterricht zu sozialverträglichen
Preisen anzubieten.
K.A 1
Hoch
1
2
1
bis 100%
bis 80%
bis 60%
bis 40%
bis 20%
K.A
1
Zuschussanteil
Mittel
3
1
2
Gering
1
3
2
9
0
2
4
2
2
2
6
8
10
12
Anzahl der Musikschulen
14
Anteil
Freiberufler
16
Abb. 5 Anteil öffentlicher Zuschüsse in Relation zum Anteil freier Mitarbeiter an e.V.-Musikschulen im LVdM
12
An ca. 70% der e.V.-Musikschulen im LVdM wird der finanzielle Zuschuss durch die
unentgeltliche Überlassung von Gebäuden oder Unterrichtsräumen ergänzt. Für
einige bedeutet er zusammen mit dem Landeszuschuss de facto die einzige
Förderung und ist dennoch für die Musikschulen vital.
Für das Unterrichtsangebot der e.V.-Musikschulen im LVdM ließen sich keine
bemerkbar großen Defizite feststellen, es ist abhängig von der Größe der
Musikschulen und von regionalen bzw. milieubedingten Wünschen der Kunden.
Ebenso überschreitet die Höhe der Unterrichtsentgelte den VdM-Durchschnitt nicht
auffallend. Der Schluss liegt deshalb nahe, dass die Wirtschaftlichkeit der e.V.Musikschulen im LVdM mit niedrigem Zuschussanteil zu Lasten der Dozenten geht
und überdies häufig zusätzlich durch ehrenamtlich geleistete Verwaltungsarbeit
erzielt wird.
12
Quelle: Eigene Darstellung
8
Bezogen auf die Steuerung lassen sich die e.V.-Musikschulen in zwei Gruppen
aufteilen – die kommunal getragenen e.V.-Musikschulen und die kommunal
geförderten e.V.-Musikschulen. Die fünf Musikschulen, welche der Gruppe der
kommunal
getragenen
e.V.-Musikschulen
angehören,
werden
allein
von
Gebietskörperschaften (Kreis und Kommunen) getragen und dementsprechend auch
nur von ihnen gesteuert. Die Wahl der Rechtsform diente zur Realisierung der
Gründungszwecke, von denen die fünf Musikschulen die gesamte mögliche
Bandbreite repräsentieren. Bei der Musikschule Kamp-Lintfort wurde die Rechtsform
von der Kommune als Möglichkeit zur Einsparung von Kosten gewählt, die
Musikschule Lennetal stellt einen Zusammenschluss von vier Gemeinden dar und
die übrigen drei sind Kreismusikschulen. Alle werden in erster Linie über die
Satzungen bzw. die Vereinsgremien gesteuert und teilweise auch noch über
zusätzlich abgeschlossene Zuwendungsverträge sowie über ein Berichtswesen.
Die 28 kommunal geförderten e.V.-Musikschulen im LVdM befinden sich in
privatgemeinnütziger
Trägerschaft.
Sie
erhalten
öffentliche
Zuschüsse
in
unterschiedlicher Höhe und weisen große Unterschiede in der Art der Steuerung auf.
Zunächst kann zwischen wirtschaftlicher und inhaltlicher Steuerung differenziert
werden, wobei bei einigen verschiedene Steuerungsinstrumente miteinander
kombiniert werden.
Sechs Musikschulen unterliegen einer wirtschaftlichen Steuerung, die zunächst nicht
als solche erscheint. Hier fließt Jahr für Jahr ohne Antragsverfahren oder
Zuwendungsvertrag automatisch ein Zuschuss. In den Interviews wurde dies oft als
eine Art „Negativ-Steuerung“ beschrieben. Betroffene Musikschulleiter empfinden
diese Situation als bedrohlich, da keinerlei Sicherheit für die Einrichtungen besteht,
denn die Kommune kann die Zahlungen jederzeit einstellen. Sieben Musikschulen
werden durch einen Zuwendungsbescheid gesteuert, der jährlich auf Antrag erfolgt.
Obwohl auch hier keine höhere Sicherheit vorliegt und Musikschulleiter oft über
Versuche berichteten, langfristigere Verträge zu schließen, erweckt dieses Verfahren
im Vergleich zum vorherigen ein höheres Maß an Vertrauen. Die größte Gruppe der
kommunal geförderten e.V.-Musikschulen verfügt über einen Zuwendungsvertrag,
der meist über Zeiträume zwischen drei und fünf Jahren gilt. Manche Musikschulen
müssen gegenüber der Kommune nur mit einem Bericht Rechenschaft ablegen oder
unterliegen einem Revisionswesen. Einige wenige Interviewpartner bezeichnen ihre
Einrichtung als vollkommen frei von jeglicher wirtschaftlicher Steuerung, obwohl es
sogar z.B. in einem Fall einen Zuwendungsvertrag gibt. Diese Einschätzung entsteht
9
offensichtlich angesichts geringfügiger Zuschüsse und fehlender Anwendung von
Steuerungsinstrumenten
seitens
der
Kommune
bei
gleichzeitig
stabilen
Verhältnissen in Bezug auf eine unentgeltliche Raumnutzung.
Überraschend ist das nahezu vollständige Fehlen jeglicher Einflussnahme der
Kommunen auf die inhaltliche Gestaltung der Musikschularbeit. Einzig die Stadt
Münster zeigt in ihrer Beschlussvorlage zur Förderung der Musikschularbeit von
201113 die Absicht einen Steuerungskreis einzurichten, der sich mit Themen
inhaltlicher Natur befassen soll. Davon sind die Münsteraner Stadtteil-e.V.Musikschulen betroffen. Möglich wäre eine Steuerung über die Satzung bei 11
Musikschulen. Sämtliche befragte Interviewpartner betrachteten sich jedoch als von
den Kommunen weitgehend unbeeinflusst. Dies gilt in etwas geringerem Maße auch
für die interne Einwirkung seitens der Trägervereine. Eine inhaltliche Steuerung
durch Vereinsgremien, in der Regel durch den Vorstand, konnte für 4 Musikschulen
festgestellt werden. Auch hier wurden wieder einige Musikschulen ermittelt, die
weder von der einen noch von der anderen Seite beeinflusst werden. Über einige
wenige schließlich wurde die Einschätzung geäußert, dass die Musikschulleitungen
in wirtschaftlicher und inhaltlicher Hinsicht vollkommen freie Hand in der Führung der
Musikschule haben.
Vereinsgetragene öffentliche Musikschulen außerhalb des LVdM
Von den 397 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen werden 49 nicht von einer
öffentlichen
Musikschule
versorgt.
Für
einige
Gemeinden,
besonders
in
Ballungsräumen, liegt indes Grund zur Annahme vor, dass das Musikschulangebot in
Nachbarorten genutzt wird und dass deshalb kein Bedarf besteht. Musikschulleiter
bestätigten dies für einzelne Orte, z.B. Gangelt.14 Zwei Gemeinden verfügen über
Musikschulen in privatgemeinnütziger Trägerschaft, die ohne erkennbare Förderung
der Kommune wirtschaften und deshalb nicht als öffentliche Musikschule bezeichnet
werden können. 16 außerverbandliche kommunale Einrichtungen versorgen 20
Gemeinden mit einem Musikschulangebot, 25 außerverbandliche öffentliche e.V.Musikschulen übernehmen diese Aufgabe in 27 Kommunen und in einer Gemeinde
13
vgl. Stadt Münster (2011), Amt für Schule und Weiterbildung, Öffentliche Beschlussvorlage
V/0077/2011. Förderung der Musikschularbeit. S. 4 ff. Stand: 17.01.2012
14
Hier wird das Angebot der Musikschule Geilenkirchen in Anspruch genommen.
10
hat die kommunal geförderte Musikschule die Rechtsform einer GbR15. Zu den 160
Mitgliedschulen des LVdM treten damit weitere 42 öffentliche Musikschulen hinzu16
und erhöhen die Gesamtanzahl auf 202 öffentliche Musikschulen in NordrheinWestfalen.
49
148
Kommunen, die an einer öffentlichen
Musikschule beteiligt sind
Kommunen mit öffentlicher Musikschule
Kommunen ohne öffentliche Musikschulen
200
17
Abb. 6 Versorgung der Kommunen in NRW durch öffentliche Musikschulen
Die 25 vereinsgetragenen öffentlichen Musikschulen außerhalb des LVdM ließen
sich nicht analog der Kriterien für die LVdM-Mitglieder systematisieren. So konnten
die Kategorie Finanzierungsmodell und die der Steuerungsinstrumente mangels
Daten nicht betrachtet werden. Bemerkenswert ist, dass von den vier für die
vereinsgetragenen Mitgliedschulen ermittelten Musikschultypen fast ausschließlich
die kleinste Kategorie für die e.V.-Musikschulen außerhalb des LVdM zutrifft.
Ausnahmen sind nur die Musikschule Herzogenrath e.V. und die Musikschule
Wolbeck e.V. Letztere gehört zu den vier Stadtteil-Musikschulen in Münster, ist aber
als einzige nicht dem LVdM beigetreten. Die zweite (städtische) Musikschule, die
sich stark von der Gruppe der außerverbandlichen Schulen unterscheidet, ist die
Musikschule Herzogenrath e.V. Sie befindet sich in einer Stadt mit 47.000
Einwohnern und trat wieder aus dem VdM aus.
Bezüglich
der
Steuerung
konnten
auch
die
25
vereinsgetragenen
Nichtmitgliedschulen beiden Steuerungstypen zugeordnet werden, den kommunal
getragenen e.V.-Musikschulen und den kommunal geförderten e.V.-Musikschulen.
Bei ersteren zeigten verschiedene Indikatoren, wie z.B. die Satzung oder der
Zusammenschluss von mehreren Orten, an, dass hier die Kommunen die Träger der
Musikschulen sind und den Verein als eine für ihre Zwecke passende Rechtsform
15
Die Musikschule Neunkirchen-Seelscheid wird von der Kommune gefördert und wurde mit deren
Unterstützung gegründet, um aus der Beteiligung an der Musikschule Troisdorf auszuscheiden.
16
vgl. Anhang 1
17
Quelle: Eigene Darstellung
11
gewählt haben. Zu ihnen gehören insgesamt zwei Schulen, die Musikschule
Südlohn-Oeding und der Zusammenschluss der vier Gemeinden Lippstadt, Bad
Sassendorf, Anröchte und Welver in der „Musik- und Kunstschule e.V.“. Alle übrigen
Einrichtungen sind kommunal geförderte e.V.-Musikschulen.
5
501-900
201-500
bis 200
k. A.
14
5
1
0
2
4
6
8
10
12
14
18
Abb. 7 außerverbandliche öffentliche e.V.-Musikschulen in NRW nach Schülerzahl
Wie auch die VdM-Mitgliedschulen, liegen die vereinsgetragenen Musikschulen
außerhalb des VdM großenteils in Räumen mit geringerer Siedlungsdichte
Nordrhein-Westfalens und häufig in Randgebieten des Landes. Betrachtet man die
Einwohnerzahlen aller von diesen Musikschulen versorgten Städte, so zeigt sich,
dass die meisten von ihnen zwischen 10.000 und 20.000 Einwohner haben. Sechs
Orte liegen auf dieser Skala im unteren Bereich, elf im oberen Bereich und nur die
Einwohnerzahl von drei Orten liegt näher an 30.000. In dieses Gesamtbild fügt sich
auch die Größe der Musikschulen ein. Die Schülerzahl einer Musikschule konnte
nicht ermittelt werden, an fünf Musikschulen werden zwischen 50 und 200 Schüler
unterrichtet, an dreizehn zwischen 200 und 500 Schüler und nur an sechs Schulen
zwischen 500 und 900 Schüler.
Von den 23 Musikschulen, deren Entgeltordnung zugänglich war, liegen zwei unter
dem Durchschnitt, zehn im Durchschnitt und elf haben überdurchschnittlich hohe
Entgelte in Relation zum VdM-Durchschnitt. Die unentgeltliche Gebäudeüberlassung
war in vielen Fällen die Ursache, privatgemeinnützige Einrichtungen als öffentliche
Musikschulen einzustufen, da sie häufig die einzige, erkennbar den Websites zu
entnehmende Förderung durch die Kommunen darstellt.
18
Quelle: Eigene Darstellung
12
2
kommunale Gründung
Umwandlung kommunaler Musikschule
Initiative eines Kulturvereins
Initiative von Musikvereinen
Bürgerinitiative
4
3
2
14
0
2
4
6
8
10
12
14
19
Abb. 8 außerverbandliche öffentliche e.V.-Musikschulen in NRW nach Gründungsanlass
Gegründet wurden die Musikschulen außerhalb des Verbands in ihrer aktuellen
Rechtsform schwerpunktmäßig in den 1970er und ab den 1990er Jahren, in den
1980er Jahren entstanden nur vier, vor 1970 gar keine. Erwartungsgemäß fand sich
auf den Websites der e.V.-Musikschulen in kommunaler Trägerschaft zum
Gründungsanlass
kein
Hinweis,
für
fast
alle
kommunal
geförderten
e.V.-
Musikschulen ließ sich dieser hingegen direkt oder indirekt ermitteln: Hinter der
Gründung standen in der Regel engagierte Bürger und der Gründungsanlass
Bürgerinitiative bildet deshalb die größte Gruppe. Vier Musikschulen stellen eine
Umwandlung ehemals kommunaler Musikschulen dar, im Falle von Kürten sogar
einer ehemaligen Kreismusikschule, was zugleich das Fehlen von Trägervereinen
älteren Datums erklärt. Bei der Aufgabe gründete nicht selten das Lehrerkollegium
zusammen mit engagierten Bürgern und teils auch Gemeindevertretern eine
privatgemeinnützige vereinsgetragene Musikschule, die entweder sofort oder nach
einem gewissen Zeitraum von der Kommune gefördert wurde. Als dritte Gruppe
treten Initiativen von Kultur- und Musikvereinen auf, welche die Trägerschaft von
Musikschulen übernommen haben.
Ins Auge fallend waren auf den Websites neben der prominenten Platzierung der
Gründungsanlässe die ebenso deutlichen Hinweise vieler Trägervereine der
kommunal geförderten e.V.-Musikschulen auf ehrenamtliches Engagement. Für fast
alle Schulen war die allgemeine Nennung von ehrenamtlichem Engagement zu
ermitteln, an sieben Einrichtungen wird die Geschäftsführung, die Verwaltungsarbeit,
die musikpädagogische Leitung oder eine Kombination dieser Aufgaben unentgeltlich
geleistet. Dieser Zahl stehen noch neun Musikschulen mit keiner Angabe gegenüber
und es wäre möglich, dass für einige von ihnen das gleiche gilt.
19
Quelle: Eigene Darstellung
13
20
Abb. 9 Lage der öffentlichen e.V.-Musikschulen in NRW nach Bevölkerungsdichte
ausführliche Legende siehe Anhang 3
Ergebnisse
Aktuell hat der LVdM 160 Mitglieder. Unter ihnen befinden sich 125 kommunale
Einrichtungen, 33 e.V.-Musikschulen und zwei gemeinnützige GmbH-Musikschulen.
Zusätzlich zu den 160 Mitgliedschulen des LVdM wurden im Zuge der eigenen
20
Quelle: Eigene Darstellung unter Verwendung eines Screenshots der Karte mit dem Merkmal
„Bevölkerungsdichte“ des regionalstatistischen Online-Atlas NRW (2010). http://www.statlas.nrw.de.
Stand: 17.02.2012
14
Recherchen weitere zwei privatgemeinnützige vereinsgetragene Musikschulen und
42
öffentliche
Musikschulen
ausfindig
gemacht.
Zu
ihnen
gehören
25
vereinsgetragene öffentliche Musikschulen, eine Musikschule mit der Rechtsform
einer GbR und 16 kommunale Musikschulen.
16
LVdM-Musikschule als kommunale Einrichtung
LVdM-Musikschule mit e.V.-Rechtsform
LVdM-Musikschule mit GmbH-Rechtsform
Außerverbandliche Musikschule mit GbRRechtsform
Außerverbandliche Musikschule mit e.V.-Rechtsform
Außerverbandliche Musikschule als kommunale
Einrichtung
25
1
125
2
33
Abb. 10 öffentliche Musikschulen in NRW
21
Dies erhöht die Anzahl um ca. 25% auf 202 öffentliche Musikschulen in NordrheinWestfalen, wobei zusätzlich der Anteil der e.V.-Musikschulen von zuvor ca. 20% auf
ca. 25% steigt.
Von den 58 vereinsgetragenen öffentlichen Musikschulen Nordrhein-Westfalens
gehören ca. zwei Drittel der Kategorie der Musikschulen mit ländlichem Umfeld an,
darunter befinden sich fast alle Musikschulen außerhalb des Verbands. Das weitere
Drittel teilt sich in drei Kreismusikschulen, elf städtische Musikschulen und fünf
Stadtteil-Musikschulen auf. Die Schülerzahl variiert von rund 50 Schülern an der
kleinsten Musikschule bis hin zu 5000 Schülern einer Kreismusikschule.
Für beide Gruppen unter den vereinsgetragenen Musikschulen, die Mitglieder und
die Nichtmitglieder des LVdM, lassen sich eine Reihe von Gemeinsamkeiten
feststellen. Sie liegen großenteils nicht in Ballungsräumen, häufig in Randgebieten
des Landes und die Gemeinden, welche sie versorgen, haben zumeist weniger als
30.000 Einwohner, diejenigen der außerverbandlichen Schulen oft sogar unter
20.000 Einwohner.
21
Quelle: Eigene Darstellung
15
Musikschulen außerhalb des LVdM 1
20
Musikschulen im LVdM 1
3
16
1
8
4
50.001 - 100.000
30.001 - 50.000
10.001 - 30.000
bis 10.000
Stadtteil
4
Einwohner
0
5
10
15
20
25
30
35
22
Abb. 11 öffentliche e.V.-Musikschulen in NRW nach Gemeindegrößenklasse
Der Entstehungsschwerpunkt in den 1970er Jahren spiegelt die Gründungswelle
dieser Zeit wieder und ist durchweg mit dem an erster Stelle stehenden
Gründungsanlass der Bürgerinitiative verbunden. Betrachtet man die Entstehung der
e.V.-Musikschulen im LVdM und außerhalb des VdM in der Zeitachse, so zeigt sich,
dass die Mitgliedschulen auf eine in zwei Fällen sogar bis in die 1940er Jahre
zurückreichende Tradition blicken. Bei den Nichtmitgliedern ist dagegen der Anteil
der jüngeren Musikschulen deutlich höher.
16
14
12
10
8
Musikschulen außerhalb des LVdM
Musikschulen im LVdM
6
4
2
0
1940
1950
1960
1970
1980
1990
Ab 2000
23
Abb. 12 öffentliche e.V.-Musikschulen in NRW nach Gründungsjahrzehnt
Parallel
dazu
fällt
auch
die
Gewichtung
der
Gründungsanlässe
bei
den
außerverbandlichen e.V.-Musikschulen etwas anders aus. Bezogen auf ihre Gruppe
liegt hier die Zahl der Umwandlungen und auch die der Initiativen von Kultur- und
Musikvereinen im Vergleich zu den Schulen im LVdM höher.
Die Vielfältigkeit der e.V.-Musikschulen drückt sich nicht nur in der Schülerzahl,
sondern auch in ihren Finanzierungsmodellen aus. Öffentliche e.V.-Musikschulen
22
23
Quelle: Eigene Darstellung
Quelle: Eigene Darstellung
16
werden von den Kommunen zumeist durch eine unentgeltliche Gebäudeüberlassung,
einige nur durch eine Mietreduzierung bzw. einen Mietzuschuss gefördert. Die
Entgeltordnungen, die für die Nichtmitglieder ebenfalls erhoben werden konnten,
weichen insgesamt nicht vom VdM-Durchschnitt ab, doch ihre Ausgestaltung variiert
sehr.
Lehrervertragsverhältnisse wurden nur an den e.V.-Musikschulen im LVdM
untersucht.
Hier
existiert
eine
große
Bandbreite
mit
unübersehbaren
Wechselbeziehungen zwischen Gemeindegröße, niedrigem öffentlichen finanziellen
Zuschuss und Vertragsarten. Von regionalen, marktabhängigen Ausnahmen
abgesehen, unterrichten an Musikschulen kleiner Gemeinden, die nur niedrige
Zuschüsse gewähren können, vorwiegend freie Mitarbeiter und es ist anzunehmen,
dass dies auch auf die e.V.-Musikschulen außerhalb des VdM übertragbar ist. An
kommunal getragenen e.V.-Musikschulen bzw. Musikschulen mit höherem Zuschuss
war der Anteil der angestellten Mitarbeiter dagegen größer.
Auf ein breites Spektrum an Variationen trifft man daneben in der Besetzung des
Verwaltungsstellenplans. Dieses reicht von Schulen, die je nach Größe und
finanzieller
Ausstattung
über
musikpädagogische
Leitung,
Stellvertretung,
Geschäftsführung und Verwaltungsmitarbeiter mit mehreren Voll- und Teilzeitstellen
verfügen, bis hin zu Musikschulen, an denen dieser Aufgabenbereich teilweise oder
sogar
ausschließlich
ehrenamtlich
besetzt
wird.
Auch
hier
ist
bei
den
Verbandsschulen eine Abhängigkeit vom finanziellen Zuschuss, der nur für diese
Gruppe ausgewertet werden konnte, erkennbar.
Der Anteil der öffentlichen Zuschüsse an den Gesamteinnahmen der e.V.Musikschulen im LVdM liegt signifikant unter dem Verbandsdurchschnittswert von
55% für Nordrhein-Westfalen. Viele Musikschulen auch außerhalb des LVdM
bezeichnen sich als entgeltfinanziert, sehr oft wurde berichtet, dass die finanzielle
Förderung
angesichts
der
zunehmend
angespannten
Haushaltslage
vieler
Kommunen teils dramatisch gesunken ist.
Die 60 in Nordrhein-Westfalen ermittelten gemeinnützigen, vereinsgetragenen
Musikschulen konnten nach drei Steuerungstypen klassifiziert werden.
17
2
7
Kommunal geförderte e.V.-Musikschulen
Kommunale e.V.-Musikschulen
Privat-gemeinnütziger e.V.
51
24
Abb. 13 e.V.-Musikschulen in NRW nach Steuerungstyp
Zwei Musikschulen in privatgemeinnütziger Trägerschaft erhalten keine erkennbare
kommunale Förderung und unterliegen deshalb auch keiner Steuerung. Sieben
Musikschulen werden ausschließlich von Gebietskörperschaften getragen und
wurden
dementsprechend
der
Kategorie
der
kommunal
getragenen
e.V.-
Musikschulen zugeordnet. Ihre Rechtsform stellt nur eine formale Variante der
kommunal getragenen Musikschule dar und dient primär als Steuerungsinstrument.
Die verbleibenden 51 Schulen gehören der Gruppe der kommunal geförderten e.V.Musikschulen an.
Die Anwendung der Steuerungsinstrumente wurde wiederum nur für die 28
kommunal geförderten Verbandsschulen untersucht. Besonders auffällig ist, dass
eine inhaltliche Steuerung hier zwar für rund die Hälfte aller Musikschulen über die
Satzung möglich wäre, tatsächlich jedoch fast durchweg der Musikschulleitung
überlassen
bleibt.
Auch
eine
interne
inhaltliche
Einflussnahme
durch
die
Vereinsgremien wurde nur für vier Musikschulen beschrieben. In wirtschaftlicher
Hinsicht wird in erster Linie das Steuerungsinstrument des Zuwendungsvertrags
eingesetzt. An zweiter Stelle folgt die Steuerung durch einen Zuwendungsbescheid
und durch einen automatisch fließenden, vertraglich nicht geregelten Zuschuss.
Einige wenige Musikschulen unterliegen nur einem Berichtswesen und einige Leiter
schätzen ihre Einrichtung als von jeder Steuerung frei ein.
Die Annahme, dass sich die Einführung des Neuen Steuerungsmodells vorwiegend
indirekt auf die kommunal geförderten e.V.-Musikschulen auswirkt, erhärtete sich
während der Recherchen. Jahresabschlüsse, Haushaltspläne, die zugänglich waren
oder von ihnen zur Verfügung gestellt wurden, folgten nicht dem KGSt-Produktplan
24
Quelle: Eigene Darstellung
18
mit seiner Aufteilung in Produktgruppen und nur die Musikschule Soest gab an,
Teilnehmer eines interkommunalen Vergleichsringes zu sein. Auf der Seite der
Kommunen dagegen begegneten häufig Haushaltspläne, welche die von ihnen
geförderten
e.V.-Musikschulen
als
das
Produkt
Musikschule
inklusive
Produktdefinition, -umfang und Kennzahlen ausweisen.
Alle kommunal geförderten e.V.-Musikschulen können auf eine lange Tradition von
Bürgerschaftlichem
Engagement
zurückblicken,
ihre
Arbeit
ruht
auf
einem
zivilgesellschaftlichen Fundament. Ob sie nun auf Initiativen von Kultur- oder
Musikvereinen, auf die Umwandlung kommunaler Musikschulen oder auf eine Form
der Bürgerinitiative zurückgehen, ihre Gründung verdankt sich einer Vielzahl
engagierter Bürger. Dies legt die Einschätzung nahe, dass kommunal geförderte
e.V.-Musikschulen in besonderem Maße Bürgerschaftliches Engagement aktivieren
und rekrutieren können.
Musikschulen außerhalb des LVdM
3
14
Musikschulen im LVdM
5
10
4
2
kommunale Gründung
Umwandlung kommunaler Musikschule
Initiative eines Kulturvereins
Initiative von Musikvereinen
Bürgerinitiative
2 2
20
0
2
15
20
5
25
4
30
35
Abb. 14 öffentliche e.V.-Musikschulen in NRW nach Gründungsanlass
Untermauert wird diese Einschätzung von der Tatsache, dass die meisten kommunal
geförderten e.V.-Musikschulen ausdrücklich auf ehrenamtliches Engagement an
ihren Einrichtungen verweisen.25 Besonders auffallend ist, dass bis auf zwei alle
kommunal geförderten Schulen außerhalb des VdM dies an mehr oder weniger
prominenter Stelle auf ihrer Website tun, für die VdM-Musikschulen geschah dies oft
während der Interviews. An acht Einrichtungen der Verbandsmitglieder werden
überdies Verwaltungsaufgaben unentgeltlich geleistet, acht außerverbandliche
Musikschulen besetzen sowohl Verwaltungspositionen als auch teilweise die
musikpädagogische Leitung ehrenamtlich.
25
Da dies von Musikschulen bzw. Interviewten durchgängig so gehandhabt wurde, werden auch in
der vorliegenden Arbeit die Adjektive bürgerschaftlich und ehrenamtlich synonym verwendet.
19
Allgemeine Nennung von ehrenamtlichem Engagement
43
4
4
ja
nein
k. A.
Ehrenamtliche Leistungen
16
17
18
Abb. 15 Ehrenamtliches Engagement an kommunal geförderten e.V.-Musikschulen in NRW
26
Von der einfachen Mitgliedschaft, der Beteiligung an Protestaktionen oder direktdemokratischer
Bürgerbeteiligung,
über
das
finanzielle
Engagement
von
Privatpersonen oder Unternehmen in Gestalt von Spenden oder Stiftungen bis hin zu
freiwilliger unbezahlter Mitarbeit bestehen im Umfeld der kommunal geförderten e.V.Musikschulen sämtliche Engagementformen.27 Neben der einfachen Mitgliedschaft
mit ihrer klassischen Skala an Unterstützung beteiligt sich die Elternschaft auch oft
an Protestaktionen gegen finanzielle Kürzungen. In Einzelfällen engagieren sich
Bürger an direkt-demokratischen Verfahren wie z.B. dem „Bürgerbarometer“ von
Soest.28 In Randgebieten von NRW beklagten allerdings einzelne Musikschulleiter
den Rückgang dieser Engagementformen.29
Seit je her dient Bürgerschaftliches Engagement im Dritten Sektor als PersonalRessource und ungefähr jeder Dritte in Nordrhein-Westfalen – laut Freiwilligen
Survey 2009 35% der Bevölkerung – engagiert sich freiwillig.30 Durch die
ehrenamtliche Besetzung von Gremien ist Bürgerschaftliches Engagement damit
integraler Bestandteil der Trägervereine kommunal geförderter e.V.-Musikschulen.
Nahezu
vorausgesetzt
wird
Bürgerschaftliches
Engagement
besonders
bei
Musikpädagogen in Verbindung mit ihrer Erwerbstätigkeit. Nur selten wird z B. die
Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen adäquat bezahlt, der
Geschäftsführer der aus dem Musikvereinsmilieu stammenden Musikschule
26
Quelle: Eigene Darstellung
vgl. Zimmer, Annette/Vilain, Michael, (2005): Bürgerschaftliches Engagement heute. Schriftenreihe
der Stiftung Westfalen-Initiative, Band10. Ibbenbühren: Ibbenbührener Vereinsdruckerei GmbH. S.9
28
vgl. Huckebrinck, Martin (2006), Soester gegen Rotstift Kurs. In: Pressearchiv der Soester
Musikschule. http://www.musikschulesoest.de/html/pressearchiv.html. Stand: 16.01.2012
29
freundliche Auskunft der Musikschule Geilenkirchen
30
vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.) (2010), Hauptbericht des
Freiwilligensurveys 2009. Zivilgesellschaft, soziales Kapital und freiwilliges Engagement in
Deutschland 1999-2004-2009. http://www.bmfsfj.de. S. 28. Stand: 16.01.2012
27
20
Hamminkeln führte sogar als Einnahmequelle unentgeltliche Auftritte der Dozenten
an. Durch den fließenden Übergang zwischen der beruflichen und der freiwilligen
Tätigkeit wird diese Art von Engagement in der Öffentlichkeit aber kaum bemerkt.
Darüber hinaus werden, wie oben belegt, an vielen kommunal geförderten e.V.Musikschulen
Aufgaben
freiwillig
übernommen.
Die
Musikschulleitung,
die
Geschäftsführung oder die Verwaltungsarbeit wird von einzelnen Personen, in
Arbeitsteilung durch den Vorstand oder aber noch zur ausgeübten Funktion hinzu
unentgeltlich
durchgeführt.
Einige
Musikschulen
sahen
eine
Tendenz
zur
Instrumentalisierung von Bürgerschaftlichem Engagement, stellten die Abhängigkeit
der e.V.-Musikschule von diesen ehrenamtlichen Leistungen dar31 und machten
deutlich, dass in der Freiwilligenarbeit die Grenze zwischen Selbstverwirklichung und
Selbstausbeutung überschritten werden kann.32
Auch Musikschulen in kommunaler Trägerschaft werden von Fördervereinen
unterstützt und verfügen bisweilen über Stiftungen, deren Zweck wie etwa in Köln die
Begabtenförderung sein kann. Beispiele, wie z.B. die Musikschule Soest mit
Sponsoren und einer über Jahre unterstützenden Gruppe von privaten Spendern,
drei fördernden Stiftungen und einem Förderverein zum Trägerverein hinzu
veranschaulichen jedoch, wie sich eine Engagement-Infrastruktur rund um eine
kommunal geförderte e.V.-Musikschule in besonders hohem Maße entwickeln kann.
Zahlreiche Hinweise auf Strukturen bürgerschaftlichen Engagements an kommunal
geförderten e.V.-Musikschulen in Interviews und auf Websites ergänzen dieses Bild.
Gegenüber dem ursprünglich in der Tradition des etatistischen (subsidiären)
Verständnisses
Bürgerschaftliches
stehenden
Begriffs
Engagement
Ehrenamt
ein
beinhaltet
staatsunabhängiges
und
der
Begriff
-kritisches
Selbstbewusstsein des Bürgers.33 Zwar ist die in der Literatur beschriebene
Gründungswelle durch Bürgerinitiativen in den 1960er und 1970er Jahren bei den
nordrhein-westfälischen e.V.-Musikschulen klar erkennbar, doch erfolgten auch bis in
dieses Jahrzehnt hinein immer wieder Neugründungen von e.V.-Musikschulen als
Beispiele einer Steuerung von unten, die nahezu alle (noch) nicht Mitglied im VdM
sind. Diesen Prozess veranschaulichen die beiden privatgemeinnützigen e.V.Musikschulen, die bislang keine kommunale Förderung in Anspruch nehmen.
31
Die Musikschule Lügde e.V. war z.B. von Schließung bedroht, als der langjährige Vorstand in den
Ruhestand ging.
32
freundliche Auskunft von Ulrich Rikus
33
vgl. Zimmer, Annette, (2007): Vom Ehrenamt zum Bürgerschaftlichen Engagement. Einführung in
den Stand der Debatte. In: Schwalb, Lilian/Walk, Heike (Hrsg.), Local Governance – mehr
Transparenz und Bürgernähe? Wiesbaden, VS Verlag für Sozialwissenschaften. S. 99
21
Anlässe wie die Umwandlung von rein kommunalen Musikschulen, die aus ihrer
Trägerschaft
entlassen
wurden,
belegen
zudem
die
Korrektivfunktion
zivilgesellschaftlichen Handelns deutlich, da die Musikschulen alle wieder nach
einem gewissen Zeitraum kommunal gefördert wurden.
Resümee
Von insgesamt 58 vereinsgetragenen öffentlichen Musikschulen in NRW stellen 51
Kooperationen zwischen öffentlicher Hand und privatrechtlichem Engagement im
Sinne einer Public Private Partnership dar. Bei sieben Musikschulen verbirgt sich
hinter der privatrechtlichen eine kommunale Trägerschaft und damit nur eine formale
Variante der letzteren. Die drei Kreismusikschulen und vier kommunal getragenen
e.V.-Musikschulen unterliegen ausschließlich der Steuerung durch die beteiligten
Gebietskörperschaften, von einem Leistungsaustausch zwischen einem staatlichen
und einem privaten Akteur kann hier deshalb nicht gesprochen werden. Für die
übrigen e.V.-Musikschulen trifft dies jedoch zu. Freiwillig kooperiert hier ein
organisatorisch autonomer Partner aus dem zivilgesellschaftlichen Sektor mit
Kommunen. Die Partner stellen unterschiedliche Ressourcen für die Erbringung einer
öffentlichen
Dienstleistung
Steuerungsabsicht
zur
unterliegen.
Verfügung,
Eine
wobei
Analyse
die
der
Musikschulen
einer
Steuerungsmodi
und
Koordinationsmechanismen auf lokaler Ebene konnte nur für die Gruppe der
kommunal geförderten e.V.-Musikschulen im LVdM umgesetzt werden. Subsumiert
man unter der Kategorie der vertraglichen Public Private Partnership auch die
Steuerungsinstrumente
Zuwendungsvertrag,
Zuwendungsbescheid
und
ein
vertraglich vereinbartes Berichtswesen, so kann man dieser Kategorie 19 e.V.Musikschulen im LVdM zuordnen. Für die übrigen gelten hybride Regelungsstrukturen. Die Steuerungsabsicht ist insgesamt bei allen kommunal geförderten
e.V.-Musikschulen sichtbar, überraschenderweise verzichten aber nahezu alle
fördernden Kommunen auf eine inhaltliche Steuerung, und so bleibt den
Einrichtungen ein großer Freiraum hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung ihres
Angebots. Hier erkennen alle, ob Mitglieder oder nicht Mitglieder, die historisch
gewachsene, wenn auch nicht formalisierte Richtlinienkompetenz des VdM an,
gleichzeitig bieten dessen Qualitätsmaßstäbe in der Praxis genügend Raum für
lokale Vielfalt.
22
Bezogen auf die Aufbau- und Ablauforganisation sind vielen öffentlichen e.V.Musikschulen enge, finanzielle Grenzen gesetzt. Selbst Einrichtungen, die zu 98%
entgeltfinanziert sind, sähen sich teilweise zur Schließung gezwungen, wenn sie den
Zuschuss von 2% und unentgeltlich zur Verfügung gestellte Räumlichkeiten verlieren
würden. Variablen wie marktabhängige Unterrichtsentgelte und Beschäftigungsverhältnisse,
staatlich
gesteuerte
finanzielle
Zuschüsse
und
nicht
zuletzt
ehrenamtliche Leistungen werden innerhalb dieses äußeren Rahmens sehr
individuell und dabei häufig sehr effizient gehandhabt. Wie der Vergleich zu dem
durchschnittlichen kommunalen Zuschuss, den die Verbandsmusikschulen in NRW
erhalten, veranschaulicht, kann das Zusammenspiel von öffentlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren auf diese Weise eine quantitative Effektivitätssteigerung
bewirken. Neben die Sorge, dass Gemeinden auf Kosten der Lehrerschaft und der
Administration die Vereinsträgerschaft zu ökonomischen Zwecken missbrauchen, tritt
auch die Furcht vor einer geringeren Verbindlichkeit für die fördernden Kommunen.
Demgegenüber stehen Einschätzungen von Musikschulleitungen, dass e.V.Musikschulen
besonders
in
kritischen
Situationen
durch
ihre
Rolle
als
zivilgesellschaftlicher Akteur besser aufgestellt sind. Sie halten e.V.-Musikschulen für
flexibler und schneller reaktionsfähig, da sie nicht kommunalen Verwaltungshierarchien untergeordnet sind, aber durch die Einbindung von kommunalen
Vertretern in Vereinsgremien dennoch in engem Kontakt zu den öffentlichen Partnern
stehen. Sie betrachten die sektorübergreifende Vernetzung als großen Vorteil in
Bezug auf die Gewinnung von neuen Ressourcen und von Unterstützung durch
einflussreiche Persönlichkeiten. Darüber hinaus sind sie der Ansicht, dass öffentliche
e.V.-Musikschulen
durch die starke Verankerung im lokalen Umfeld über ein
höheres Potenzial zur Mobilisierung von Bürgerschaftlichem Engagement verfügen
und betrachten gerade diese Organisationsform als besonders zukunftsgeeignet, da
sie in weniger starre Mächtekonstellationen eingebunden ist.
Die Betrachtung insbesondere der außerverbandlichen e.V.-Musikschulen in der
Zeitachse zeigt, dass das Modell der vereinsgetragenen Musikschule weiterhin
aktuell bleibt, z.B. als niedrigschwelliges Einstiegsmodell für Gemeinden ohne
Musikschule. Einer zyklischen Entwicklung vergleichbar werden immer wieder e.V.Musikschulen durch Bürgerinitiativen gegründet. Früher oder später beteiligt sich die
Kommune an den Kosten oder übernimmt vielleicht die Trägerschaft ganz, während
parallel einzelne Kommunen gezwungen sind sich aus dieser zurückzuziehen und
hier wiederum häufig eine Bürgerinitiative einspringt.
23
Kommunal geförderte e.V.-Musikschulen in Nordrhein-Westfalen sind Kooperationen
zwischen
öffentlicher
Hand
und
privatrechtlichem,
zivilgesellschaftlichem
Engagement im Sinne einer Public Private Partnership mit einer vielfach Jahrzehnte
währenden Tradition und einem sehr eigenständigen Profil. Sie können kommunale
Einrichtungen nicht ersetzen, doch umgekehrt auch nicht als Konkurrenz angesehen
werden, denn ohne sie wäre die Musikschullandschaft in Nordrhein-Westfalen um
viele Facetten ärmer.
24
Anhang
Anhang 1 Außerverbandliche öffentliche Musikschulen
Kommunal geförderte e.V. Musikschulen
Musikschule Baesweiler e.V.
Jugendmusikwerk Brakel e.V.
Musikschule Burbach e.V.
Musikschule Engelskirchen im Verein Kulturleben e.V.
Musikschule Erft-Swisttal.e.V.
Musikschule Fröndenberg e.V.
Musikschule Halle e.V. (Westfalen)
Musikschule Herzogenrath e.V.
Musikschule Holzwickede e.V.
Jugendmusikschule Hüllhorst e.V.
Musikschule Kreuzau
Musikschule Kürten e.V.
Pro Musica Musikschule e.V. Lübbecke
Musikschule der Großgemeinde Lügde e.V.
Musikschule Morsbach e.V.
Musikschule Neunkirchen e.V.
Musikschule Nottuln e.V.
Musikschule Preußisch Oldendorf
Musikschule Voerde e.V.
Musikschule Waldbröl
Musikschule Weilerswist e.V.
Musikschule Wetter/ Ruhr im Kulturzentrum Lichtburg e.V.
Musikschule Wolbeck e.V. (Münster)
Kommunal getragene e.V.-Musikschulen
Musik- und Kunstschule e.V. Lippetal, Bad Sassendorf, Anröchte und Welvern
Musikschule Südlohn-Oeding e.V.
Kommunal getragene Musikschulen
Musikschule der Stadt Bad Münstereifel
Musikschule der Stadt Barntrup
Musik- und Tanzschule Eitorf
Musikschule Enger-Spenge
Musikschule der Stadt Eschweiler
Musikschule Extertal
Musikschule der Stadt Freudenberg
städtische Musikschule Herne
Musikschule der Stadt Iserlohn
Musikschule der Stadt Kierspe
Musikschule der Stadt Marienmünster
Musikschule Ochtrup, Neuenkirchen, Wettringen, Metelen
Musikschule Netphen
städtische Musikschule Rheinberg
Musikschule der Gemeinde Wilnsdorf
Jugendkunst- und Musikschule Würselen
Kommunal geförderte Musikschule mit GbR-Rechtsform
Musikschule Neunkirchen- Seelscheid GbR
25
Anhang 2 Außerverbandliche öffentliche e.V.-Musikschulen
Kommunal geförderte e.V.-Musikschulen
Musikschule
Musikschule
Baesweiler e.V.
Jugendmusikwerk Brakel e.V.
Musikschule
Burbach e.V.
Musikschule
Engelskirchen
im Verein
Kulturleben e.V.
Schultyp
Musikschule
mit
ländlichem
Umfeld
Musikschule
mit
ländlichem
Umfeld
Musikschule
mit
ländlichem
Umfeld
Musikschule
mit
ländlichem
Umfeld
Musikschule
Musikschule
Erft-Swisttal.e.V.
mit
ländlichem
Umfeld
Musikschule
Musikschule
Fröndenberg e.V.
mit
ländlichem
Umfeld
Musikschule
Musikschule
Halle e.V.
mit
(Westfalen)
ländlichem
Umfeld
Musikschule
städtische
Herzogenrath
Musikschule
e.V.
Musikschule
Musikschule
Holzwickede e.V.
mit
ländlichem
Umfeld
JugendmusikMusikschule
schule Hüllhorst
mit
e.V.
ländlichem
Umfeld
Musikschule
Musikschule
Kreuzau
mit
ländlichem
Umfeld
Musikschule
Musikschule
Kürten e.V.
mit
ländlichem
Umfeld
Pro Musica
Musikschule
Musikschule e.V.
mit
Lübbecke
ländlichem
Umfeld
Einwohner Gründung
des e.V.
Anlass zur
Gründung
Schüler Lehrer
ehrenamtliche
Leistungen
28000
1986
Bürgerinitiative
450
k. A.
nein
17.000
1970
Bürgerinitiative
180
16
ja
19.000
1984
Bürgerinitiative
210
20
nein
20.000
1992
Initiative eines
Kulturvereins
440
24
K.A.
16.000
2005
Bürgerinitiative
140
15
ja
22.000
1983
Umwandlung
kommunaler
Musikschule
480
27
ja
21.000
1977
Bürgerinitiative
480
25
nein
47.000
1979
Bürgerinitiative
480
k. A.
K.A.
17.000
1992
Bürgerinitiative
k. A.
19
K.A.
13.000
1975
Bürgerinitiative
440
14
K.A.
18.000
1973
Initiative von
Musikvereinen
550
32
K.A.
20.000
1976
Umwandlung
kommunaler
Musikschule
590
27
nein
26.000
1997
Bürgerinitiative
750
26
nein
26
Musikschule
Schultyp
Einwohner Gründung
des e.V.
Anlass zur
Gründung
Schüler Lehrer
ehrenamtliche
Leistungen
Musikschule der Musikschule
Großgemeinde
mit
Lügde e.V.
ländlichem
Umfeld
Musikschule
Musikschule
Morsbach e.V.
mit
ländlichem
Umfeld
Musikschule
Musikschule
Neunkirchen e.V.
mit
ländlichem
Umfeld
Musikschule
Musikschule
Nottuln e.V.
mit
ländlichem
Umfeld
Musikschule
Musikschule
Preußisch
mit
Oldendorf
ländlichem
Umfeld
Musikschule
Musikschule
Voerde e.V.
mit
ländlichem
Umfeld
Musikschule
Musikschule
Waldbröl
mit
ländlichem
Umfeld
Musikschule
Musikschule
Weilerswist e.V.
mit
ländlichem
Umfeld
Musikschule
Musikschule
Wetter/ Ruhr im
mit
Kulturzentrum
ländlichem
Lichtburg e.V.
Umfeld
11.000
1988
Bürgerinitiative
205
11
ja
11.000
1996
Initiative von
Musikvereinen
340
25
K.A.
15.000
1990
Bürgerinitiative
110
15
K.A.
20.000
2010
Umwandlung
kommunaler
Musikschule
50
8
ja
13.000
1994
Bürgerinitiative
190
10
K.A.
38.000
2001
Initiative von
Musikvereinen
220
12
ja
20.000
1978
Bürgerinitiative
740
31
ja
16.000
1995
Umwandlung
kommunaler
Musikschule
300
15
ja
29.000
1978
Initiative eines
Kulturvereins
550
20
K.A.
Musikschule
Wolbeck e.V.
(Münster)
Stadtteil
1975
Bürgerinitiative
400
25
K.A.
StadtteilMusikschule
Kommunal getragene e.V.-Musikschulen
Musik- und
Musikschule
Kunstschule e.V.
mit
Lippetal, Bad
ländlichem
Sassendorf,
Umfeld
Anröchte und
Welvern
48.000
1990
kommunale
Gründung
510
24
nein
Musikschule
Musikschule
Südlohn-Oeding
mit
e.V.
ländlichem
Umfeld
9.000
2001
kommunale
Gründung
280
12
nein
27
Anhang 3 Legende zu Abbildung 9
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e.V.-Musikschulen im LvdM
Musikschule Ascheberg e.V.
Musikschule Wittgenstein e. V.( Bad Berleburg)
Musikkarussel e.V. – Bönen
Bornheimer Musikschule e.V.
Jugendmusikschule Burscheid e.V.
Musikschule Dinslaken e.V.
Musik- und Singschule Erndtebrück
Musikschule Kettwig e.V. (Essen)
Musikschule Euskirchen
Musikschule Geilenkirchen e.V
Musikschule des Stadtmusikbundes Geseke e.V.
Musikschule Gummersbach e.V.
Musikschule für den Kreis Gütersloh e.V.
Musikschule Haan e.V.
Musikschule Hamminkeln
Jugendmusikschule Heinsberg e.V
Musikschule Höxter e.V
Musikschule Hückeswagen e.V.
Musikschule Kamp-Lintfort e.V.
Musikschule des Kreises Kleve e.V.
Musikschule Monschau e.V.
Musikschule Albachten e.V. (Münster)
Musikschule Roxel e.V.(Münster)
Musikschule Nienberge e.V.(Münster)
Musikschule Neukirchen-Vluyn e.V.
Radevormwalder Musikschule
Musikschule des Städt. Musikvereins Soest e.V.
Musikschule Vreden e.V.
Musikschule Beckum-Warendorf e.V.
Musikschule Wermelskirchen e.V
Musikschule der Homburgischen Gemeinden e.V. (Wiehl)
Musikschule Lennetal e.V. (Werdohl)
Dom-Musikschule Xanten e.V.
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
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O
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U
V
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Außerverbandliche e.V.- Musikschulen
Musikschule Baesweiler e.V.
Musikschule Burbach e.V.
Jugendmusikwerk Brakel e.V.
Musikschule Engelskirchen im Verein Kulturleben e.V.
Musikschule Erft-Swisttal.e.V.
Musikschule Fröndenberg e.V.
Musikschule Halle e.V. (Westfalen)
Musikschule Herzogenrath e.V.
Musikschule Holzwickede e.V.
Jugendmusikschule Hüllhorst e.V.
Musikschule Kreuzau
Musikschule Kürten e.V.
Pro Musica Musikschule e.V. Lübbecke
Musikschule der Großgemeinde Lügde e.V.
Musikschule Morsbach e.V.
Musikschule Neunkirchen e.V.
Musikschule Nottuln e.V.
Musikschule Preußisch Oldendorf
Musikschule Voerde e.V.
Musikschule Waldbröl
Musikschule Weilerswist e.V.
Musikschule Wetter/ Ruhr im Kulturzentrum Lichtburg e.V.
Musikschule Wolbeck e.V. (Münster)
Musik- und Kunstschule e.V. Lippetal, Bad Sassendorf, Anröchte und Welvern
Musikschule Südlohn-Oeding e.V.
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