Wegfall der AU-Plakette zum 01. Januar 2010

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Wegfall der AU-Plakette zum 01. Januar 2010
Wegfall der AU-Plakette zum
01. Januar 2010
Zum 01. Januar 2010 entfällt nach Durchführung der
Abgasuntersuchung das Anbringen einer neuen
AU-Plakette am vorderen Fahrzeugkennzeichen.
Zeitgleich verliert das rote Dokumentenklebesiegel
auf dem AU-Nachweis seine Gültigkeit.
Diese Regelung betrifft auch die Fahrzeuge, die
infolge der AU-Fristüberschreitung zurückdatiert
werden müssen.
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Wegfall der AU-Plakette zum
01. Januar 2010
Ab Januar 2010 werden auf den AU-Prüfnachweisen
Nachweissiegel verklebt und zusätzlich mittels
Prägezange die AU-Kontrollnummer des Betriebes
in das AU-Nachweissiegel gestanzt.
Die zweistellige Kenn-Nummer der
Fahrzeugartenprüfbeschränkung ist in der
Zangenprägung nicht enthalten.
Kontrollnummer:
NI-3-17-9999-13
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Kontrollnummern entfallen ab 01.01.2010:
NI-7-26-9999
-1
-2
-3
-6
-8
Die AU-Betriebe mit den o. g. Endnummern
erhalten keine Prägezange und auch keine
Nachweissiegel. (Geräteleitfaden 1 und 2)
AU-Anerkennung ruht.
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Kontrollnummern ab 01.01.2010:
NI-7-26-9999
-11
-21
-61
Die o. g. AU-Betriebe erhalten Prägezange und
Nachweissiegel, wenn der Betrieb mindestens mit
dem AU-Geräteleitfaden 3 (Fahrzeugprüfbeschränkung bis EZ: 31.12.2005) arbeitet und dies
der Innung nachgewiesen hat (Änderungsantrag).
Endnummer 11 und 61 entfallen (ggf. Rückstufung
auf 21).
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Gültige AU- Kontrollnummern ab 01.01.2010:
NI-7-26-9999
-13
-21
-32
-63
-82
-9 (Krad)
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Wegfall der AU Plakette zum
01. Januar 2010
Diese AU- Betriebe erhalten Prägezange und
Nachweissiegel, wenn der Betrieb mindestens mit
AU-Geräteleitfaden 3 (FZ mit EZ bis: 31.12.2005)
oder AU- Geräteleitfaden 4 arbeitet und dies der
Innung nachgewiesen hat.
Prägezangen werden seitens der Inunng
nicht ohne schriftliche Bestellung des
Betriebes geliefert !!!!!!!!
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Wegfall der AU-Plakette zum
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AU-Geräte mit Leitfaden 1 und 2 dürfen ab
01.01.2010 nicht mehr eingesetzt werden.
Erkennungsmerkmale Geräteleitfaden 3 und 4:
¾ Es werden Prüfnachweise anstatt Prüfbescheinigungen erstellt.
¾ Der nächste AU-Fälligkeitstermin sowie der
Softwarestand wird mit ausgedruckt.
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¾ Mangelnummer 813 HU-Richtlinie: Erkannte und
behobene Mängel müssen angezeigt werden. Eine
entsprechende Hinterfragung beseitigter Mängel
muss mit ja/nein beantwortet werden (Nummer 4.4
AU-Richtlinie).
¾ Erkannte aber nicht behobene Mängel müssen
unter Punkt 5.5 der AU-Richtlinie dokumentiert
werden (OBD-Fahrzeuge ab EZ 01.01.2006).
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Geräteleitfaden 4:
¾ Bei Fahrzeugen ab EZ 01.01.2006 wird erstmals
bei der AU-Durchführung eine reine Steuergerätabfrage durchgeführt (Prüfbereitschaftstest).
¾ Bei positivem Befund wird automatisch ein
entsprechender Prüfnachweis erstellt.
¾ Bei negativem Befund des Readinesscodes wird
laut Gerätevorgabe eine normale Abgasmessung
durchgeführt.
¾ Readinesscodes:
011010110001
000000000000
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Neue Dokumentationsvorgaben
QS-System „AU-Plus“ und andere
Softwarelösungen (Gutmann,Maha etc.) müssen
zum 01.01.2010 zwecks Siegelverwaltung
angepasst sein.
Das „AU-Plus“-Softwareupdate 3.0 ist ab
Dezember im Internet verfügbar (www.auplus.de).
Der Servicevertrag sollte für „AU-Plus“
abgeschlossen werden (Updates nicht mehr
kostenlos).
Einzelupdate-Kosten ohne Vertrag 89 €.
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Qualitätssicherungshandbuch
AU-Betriebe, die mit dem QS-Handbuch arbeiten,
können die benötigten Ergänzungslieferungen
über die bekannten Internetseiten ihrer Innung
downloaden oder über die
Innungsgeschäftsstellen beziehen.
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Prüfsetkoffer
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Prüfsetkoffer
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