Wegfall der AU-Plakette zum 01. Januar 2010
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Wegfall der AU-Plakette zum 01. Januar 2010
Wegfall der AU-Plakette zum 01. Januar 2010 Zum 01. Januar 2010 entfällt nach Durchführung der Abgasuntersuchung das Anbringen einer neuen AU-Plakette am vorderen Fahrzeugkennzeichen. Zeitgleich verliert das rote Dokumentenklebesiegel auf dem AU-Nachweis seine Gültigkeit. Diese Regelung betrifft auch die Fahrzeuge, die infolge der AU-Fristüberschreitung zurückdatiert werden müssen. 1 Wegfall der AU-Plakette zum 01. Januar 2010 Ab Januar 2010 werden auf den AU-Prüfnachweisen Nachweissiegel verklebt und zusätzlich mittels Prägezange die AU-Kontrollnummer des Betriebes in das AU-Nachweissiegel gestanzt. Die zweistellige Kenn-Nummer der Fahrzeugartenprüfbeschränkung ist in der Zangenprägung nicht enthalten. Kontrollnummer: NI-3-17-9999-13 2 Wegfall der AU-Plakette zum 01. Januar 2010 Kontrollnummern entfallen ab 01.01.2010: NI-7-26-9999 -1 -2 -3 -6 -8 Die AU-Betriebe mit den o. g. Endnummern erhalten keine Prägezange und auch keine Nachweissiegel. (Geräteleitfaden 1 und 2) AU-Anerkennung ruht. 3 Wegfall der AU-Plakette zum 01. Januar 2010 Kontrollnummern ab 01.01.2010: NI-7-26-9999 -11 -21 -61 Die o. g. AU-Betriebe erhalten Prägezange und Nachweissiegel, wenn der Betrieb mindestens mit dem AU-Geräteleitfaden 3 (Fahrzeugprüfbeschränkung bis EZ: 31.12.2005) arbeitet und dies der Innung nachgewiesen hat (Änderungsantrag). Endnummer 11 und 61 entfallen (ggf. Rückstufung auf 21). 4 Wegfall der AU-Plakette zum 01. Januar 2010 Gültige AU- Kontrollnummern ab 01.01.2010: NI-7-26-9999 -13 -21 -32 -63 -82 -9 (Krad) 5 Wegfall der AU Plakette zum 01. Januar 2010 Diese AU- Betriebe erhalten Prägezange und Nachweissiegel, wenn der Betrieb mindestens mit AU-Geräteleitfaden 3 (FZ mit EZ bis: 31.12.2005) oder AU- Geräteleitfaden 4 arbeitet und dies der Innung nachgewiesen hat. Prägezangen werden seitens der Inunng nicht ohne schriftliche Bestellung des Betriebes geliefert !!!!!!!! 6 Wegfall der AU-Plakette zum 01. Januar 2010 AU-Geräte mit Leitfaden 1 und 2 dürfen ab 01.01.2010 nicht mehr eingesetzt werden. Erkennungsmerkmale Geräteleitfaden 3 und 4: ¾ Es werden Prüfnachweise anstatt Prüfbescheinigungen erstellt. ¾ Der nächste AU-Fälligkeitstermin sowie der Softwarestand wird mit ausgedruckt. 7 Wegfall der AU-Plakette zum 01. Januar 2010 ¾ Mangelnummer 813 HU-Richtlinie: Erkannte und behobene Mängel müssen angezeigt werden. Eine entsprechende Hinterfragung beseitigter Mängel muss mit ja/nein beantwortet werden (Nummer 4.4 AU-Richtlinie). ¾ Erkannte aber nicht behobene Mängel müssen unter Punkt 5.5 der AU-Richtlinie dokumentiert werden (OBD-Fahrzeuge ab EZ 01.01.2006). 8 9 Wegfall der AU-Plakette zum 01. Januar 2010 Geräteleitfaden 4: ¾ Bei Fahrzeugen ab EZ 01.01.2006 wird erstmals bei der AU-Durchführung eine reine Steuergerätabfrage durchgeführt (Prüfbereitschaftstest). ¾ Bei positivem Befund wird automatisch ein entsprechender Prüfnachweis erstellt. ¾ Bei negativem Befund des Readinesscodes wird laut Gerätevorgabe eine normale Abgasmessung durchgeführt. ¾ Readinesscodes: 011010110001 000000000000 10 Wegfall der AU-Plakette zum 01. Januar 2010 Neue Dokumentationsvorgaben QS-System „AU-Plus“ und andere Softwarelösungen (Gutmann,Maha etc.) müssen zum 01.01.2010 zwecks Siegelverwaltung angepasst sein. Das „AU-Plus“-Softwareupdate 3.0 ist ab Dezember im Internet verfügbar (www.auplus.de). Der Servicevertrag sollte für „AU-Plus“ abgeschlossen werden (Updates nicht mehr kostenlos). Einzelupdate-Kosten ohne Vertrag 89 €. 11 Wegfall der AU-Plakette zum 01. Januar 2010 Qualitätssicherungshandbuch AU-Betriebe, die mit dem QS-Handbuch arbeiten, können die benötigten Ergänzungslieferungen über die bekannten Internetseiten ihrer Innung downloaden oder über die Innungsgeschäftsstellen beziehen. 12 Wegfall der AU-Plakette zum 01. Januar 2010 Prüfsetkoffer 13 Wegfall der AU-Plakette zum 01. Januar 2010 Prüfsetkoffer Wegfall der AU-Plakette zum 01. Januar 2010 15 Wegfall der AU-Plakette zum 01. Januar 2010 Bestellformular: 16