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Quelle GmbH • Peilsteinerstr. 5-7 • 5020 Salzburg
Quelle GmbH • Peilsteinerstr. 5-7 • 5020 Salzburg • Telefon: (0662) 9005 • Internet: www.quelle.at
Raiffeisenverband Salzburg 3026101 • BLZ 35000 • IBAN: AT07 3500 0000 0302 6101 • BIC: RVSAAT2S
FN: 347982 p Landesgericht Salzburg • Ust/ID-Nr.: ATU65821845 • DVR 4002804
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Planungs-Einbau-Küchen
1. Alle Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen für Einbau-Küchen der QUELLE GmbH (im nachfolgenden auch Verkäufer genannt) erfolgen zu den nachstehenden Bedingungen.
2. Mit Annahme des Kaufvertrages durch die QUELLE GmbH ist der Kaufvertrag gültig zustande gekommen und ist vom Verkäufer zur sofortigen Ausführung vorgemerkt. Wird die Anzahlung
nicht geleistet, so hat dies keinen Einfluss auf den Abschluss des rechtskräftig zustande gekommenen Kaufvertrages. Eventuell gewünschte Abänderungen und Umtausch sind schriftlich binnen einer Woche ab Erhalt der schriftlichen Auftragsannahme bekannt zu geben. Danach ist ein Umtausch bzw. eine Änderung nur möglich, wenn sich die Möbelstücke noch nicht in Arbeit
befinden. Ein Rechtsanspruch auf Abänderungen oder Umtausch besteht nicht. Die Kosten hierfür trägt der Käufer.
3. Rücktrittsrecht des Käufers § 3 KSchG:
(1) Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer
Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags
oder danach binnen einer Woche erklärt werden; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung
des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags zu laufen. Diese
Belehrung ist dem Verbraucher anlässlich der Entgegennahme seiner Vertragserklärung auszufolgen. Das Rücktrittsrecht erlischt bei Versicherungsverträgen spätestens einen Monat nach
Zustandekommen des Vertrags.
(2) Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn der Unternehmer oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter den Verbraucher im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder
einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches, individuelles Ansprechen auf der Straße in die vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke benützten Räume gebracht hat.
(3) Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu,
1. wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat,
2. wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind oder
3. bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen
werden und das vereinbarte Entgelt 15 Euro, oder wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt 45 Euro nicht übersteigt.
(4) Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. Es genügt, wenn der Verbraucher ein Schriftstück, das seine Vertragserklärung oder die des Unternehmers enthält,
dem Unternehmer oder dessen Beauftragten, der an den Vertragshandlungen (Anm.: richtig: Vertragsverhandlungen) mitgewirkt hat, mit einem Vermerk zurückstellt, der erkennen läßt, daß
der Verbraucher das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt. Es genügt, wenn die Erklärung innerhalb des im Abs. 1 genannten Zeitraumes abgesendet wird.
(5) Der Verbraucher kann ferner von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Unternehmer gegen die gewerberechtlichen Regelungen über das Sammeln und die
Entgegennahme von Dienstleistungen über das Aufsuchen von Privatpersonen sowie Werbeveranstaltungen oder über die Entgegennahme von Bestellungen auf Waren (§§ 54, 57 und 59
GewO 1994) verstoßen hat. Die Bestimmungen des Abs. 1 und 4 sind auch auf dieses Rücktrittsrecht anzuwenden. Es steht dem Verbraucher auch in den Fällen des Abs. 3 zu.
§ 3a KSchG
(1) Der Verbraucher kann von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag weiters zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, die der Unternehmer im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten.
(2) Maßgebliche Umstände im Sinn des Abs. 1 sind
1. die Erwartung der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten, die erforderlich ist, damit die Leistung des
Unternehmers erbracht oder vom Verbraucher verwendet werden kann,
2. die Aussicht auf steuerrechtliche Vorteile,
3. die Aussicht auf eine öffentliche Förderung und
4. die Aussicht auf einen Kredit.
(3) Der Rücktritt kann binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt zu laufen, sobald für den Verbraucher erkennbar ist, dass die in Abs. 1 genannten Umstände nicht oder nur
in erheblich geringerem Ausmaß eintreten und er eine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht erhalten hat. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch spätestens einen Monat nach der
vollständigen Erfüllung des Vertrags durch beide Vertragspartner, bei Bank- und Versicherungsverträgen mit einer ein Jahr übersteigenden Vertragsdauer spätestens einen Monat nach dem
Zustandekommen des Vertrags.
(4) Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn
1. er bereits bei den Vertragsverhandlungen wusste oder wissen musste, dass die maßgeblichen Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten werden,
2. der Ausschluss des Rücktrittsrechts im einzelnen ausgehandelt worden ist oder
3. der Unternehmer sich zu einer angemessenen Anpassung des Vertrags bereit erklärt.
(5) Für die Rücktrittserklärung gilt § 3 Abs. 4 sinngemäß
4. Unsere Preise verstehen sich in EURO, frei Haus des Käufers. Die Montage der Küche laut Plan ist im Küchenpreis enthalten. Der Käufer ist dazu verpflichtet, Wasser- und Stromanschlüsse gemäß Plan vorzubereiten, da ansonsten die Montage nicht erfolgen kann. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, so wird die Montage nicht durchgeführt und der Käufer hat
die dadurch entstandenen Kosten komplett zu übernehmen. Der Stromanschluss mit 380V und die Entsorgung der Altküche sind explizit nicht in der Montage enthalten.
5. Die vom Verkäufer angegebenen Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch unverbindlich. Schadenersatzansprüche aus einer allfälligen Nichteinhaltung von Lieferfristen stehen dem Käufer nur bei grober Fahrlässigkeit des Verkäufers zu. Jede nachträgliche Änderung zum Ursprungsauftrag bedingt eine Verlängerung der Lieferfristen. Der Käufer ist nicht
berechtigt, vom Vertrag in Fällen höherer Gewalt oder sonstiger vom Verkäufer bzw. seinen Zulieferanten nicht verschuldeten Umständen, welche die Erzeugung oder den Versand um nicht
mehr als 8 Wochen (gerechnet vom voraussichtlichen Liefertermin) verzögern, zurückzutreten; der Verkäufer ist berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben
oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Lieferunfähigkeiten, verursacht durch Vorlieferanten, höherer Gewalt usw. berechtigen den Käufer weder zu Schadenersatzforderungen oder sonstigen Ansprüchen.
6. Auftretende Mängel sind möglichst bei Lieferung bzw. nach Sichtbarwerden bekannt zu geben. Der Käufer kann jedenfalls zunächst nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache
verlangen, sofern es nicht unmöglich und für den Verkäufer nicht mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist.
7. Der Verkäufer übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, welche infolge leichter Fahrlässigkeit durch ihn oder Personen, für die er einzustehen hat, verursacht werden. Dies erstreckt sich
insbesondere auch auf Folgeschäden. Personenschäden sind von diesem Haftungsausschluss ausgenommen. Für derartige Schäden haftet der Verkäufer unbeschränkt nach den Regeln des
Schadenersatzrechts. Dieser Haftungsausschluss gilt weiters nicht für Schäden an Sachen, die der Verkäufer von Verbrauchern im Sinne des KSchG zur Bearbeitung übernommen hat.
8. Die vereinbarte Anzahlung ist vollständig binnen 7 Tagen (Einlangen am Konto des Verkäufers) zu leisten. Wird die Anzahlung nicht vollständig innerhalb von 7 Tagen geleistet, gilt der
voraussichtliche Liefertermin um jenen Zeitraum verschoben, der der Verspätung der vollständigen Bezahlung der Anzahlung entspricht.
Die Zahlung des Rechnungsbetrages ist binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges werden wie bei Teilzahlungskauf 19,8% Teilzahlungskosten p.a. (1,65 % p.
m) kontokorrentmäßig berechnet. Dies ergibt bei kontokorrentmäßiger Verrechnung einen effektiven Zinssatz von 21,7 %. Der Verkäufer behält sich vor, unter bestimmten Voraussetzungen
nur gegen Vorauszahlung zu liefern.
9. Eine Teilzahlung ist, vorbehaltlich der Genehmigung durch den Verkäufer, möglich. Die nach der Anzahlung verbleibende Restsumme kann in Teilbeträgen überwiesen werden. Für den
ersten Monat nach dem Kauf werden keine Teilzahlungskosten berechnet. Ab dem 2. Monat werden die Kreditkosten kontokorrent verrechnet (immer von der jeweils offenen Restschuld).
Die Kreditkosten betragen 19,8% Teilzahlungskosten p.a. (1,65 % p.m.) von der offenen Restschuld. Dies ergibt bei kontokorrentmäßiger Verrechnung einen effektiven Zinssatz von 21,7
%. Durch Zusendung eines Kontoauszuges per Post oder per E-Mail informieren wir Sie monatlich über Ihren aktuellen Kontostand. Der Kontostand gilt von Ihnen als genehmigt, wenn Sie
dagegen nicht innerhalb von 2 Monaten ab Zugang Widerspruch erheben.
10. Zahlungsverzug:
Bitte beachten Sie, dass bei verschuldetem Zahlungsverzug zusätzliche Kosten anfallen.
Im Falle eines verschuldeten Zahlungsverzuges bei einem Barzahlungskauf sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1,65 % pro Monat (19,8 % p.a.) kontokorrentmäßig zu berechnen.
Dies ergibt einen effektiven Zinssatz von 21,7 % p.a..
Darüber hinaus sind wir berechtigt, bei einem verschuldeten Zahlungsverzug bei einer Bar- oder Teilzahlung Mahnspesen, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich sind und in einem angemessenen Verhältnis zur angemahnten Forderung stehen, im Betrag von € 9,95 bis höchstens € 15,45 pro Mahnung zu verrechnen. Bei Erfolglosigkeit unserer
Mahnungen beauftragen wir ein Inkassoinstitut mit der Forderungseinziehung und stellen hierfür bei einer offenen Forderung bis € 100,00 eine Bearbeitungsgebühr von € 9,90, bei einer
offenen Forderung von über € 100,00 bis € 200,00 eine Bearbeitungsgebühr von € 29,90, bei einer offenen Forderung von über € 200,00 bis € 500,00 eine Bearbeitungsgebühr von € 44,90,
sowie bei einer offenen Forderung von über € 500 eine Bearbeitungsgebühr von € 59,90 in Rechnung. Neben diesen Kosten gehen auch sämtliche beim Inkassoinstitut anfallenden und die
uns in Rechnung gestellten Kosten, deren maximale Höhe sich aus der Forderung über die Höchstsätze für Inkassoinstitute (BGBl Nr. 141/96) ergibt, zu Lasten des schuldhaft in Zahlungsverzug geratenen Kunden, sofern diese Kosten angemessen und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind.
Sofern Sie in Zahlungsverzug geraten sollten, verpflichten Sie sich, eine Änderung Ihrer zuletzt bekanntgegebenen Adresse sofort bekannt zu geben, widrigenfalls wir zur Verrechnung von
Ausforschungskosten in Höhe von € 43,60 pro erforderlicher Erhebung berechtigt sind.
Kostensätze ab Jänner 2013
Übergebener Forderungssaldo
Bearbeitungsgebühr
Mahnspesen für 1. Mahnung
Mahnspesen für weitere Mahnungen
Evidenzhaltungsgebühren p. angef. 1/4 Jahr
€ 18,20 - € 73,28,00%
€ 12,70
€ 16,60
€ 7,60
€ 73 - € 366,26,40%
€ 25,10
€ 30,30
€ 18,10
€ 366 - € 727,20,40%
€ 42,70
€ 47,90
€ 35,20
>€ 727
9,60%
€ 88,27
€ 100,90
€ 35,20
11. Datenschutz:
Datenschutz ist uns ein hohes Anliegen. Wie verarbeiten wir Ihre Daten?
Wir halten uns bei der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten streng an die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. Ihre Vertragsdaten werden zur Auftragsbearbeitung gespeichert und verarbeitet. Sie erteilen Ihre ausdrückliche Zustimmung, dass wir zum Zweck der Kreditprüfung Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihre Anschrift
sowie im Falle eines Zahlungsverzuges den offenen Saldo an die Deltavista GmbH, Diefenbachgasse 35, 1150 Wien, sowie an folgende Konzernversandhandelsunternehmen, mit denen wir zum Zweck der Kreditprüfung einen Datenaustausch pflegen, übermitteln: Alba Moda GmbH, Heinrich Heine Gesellschaft m.b.H., Otto GmbH,
Universal GmbH, Sport-Scheck GmbH.
Diese Zustimmung kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an unser Kundenservice (0662/9005) oder per e-mail an [email protected].
12. Es kann pro Bestellung nur ein Gutschein eingelöst werden.
13. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Bis dahin stellen sie somit nur ein dem Käufer anvertrautes Gut dar, welches weder veräußert
noch verpfändet, weder verschenkt noch verliehen werden darf. Der Käufer ist nicht berechtigt, über diese Sachen ohne Einwilligung des Verkäufers zu verfügen und trägt das volle Risiko
für die ihm anvertraute Ware in jeder Hinsicht, insbesondere auch für die Gefahr des Unterganges, Verlustes und Verschlechterung. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch, wenn die Ware an
Dritte weitergegeben wird, was vor vollständiger Bezahlung grundsätzlich nur mit Zustimmung des Verkäufers erfolgen darf. Der Käufer tritt die Kaufpreisforderung bzw. den Kauferlös an
den Verkäufer ab. Darüber hinaus verpflichtet sich der Vorbehaltskäufer bei Weiterveräußerung den Eigentumsvorbehalt offen zu legen und den Erwerber davon in Kenntnis zu setzen, dass
er nicht Eigentümer der Ware ist. Der Eigentumsvorbehalt des Vorbehaltskäufers bleibt bestehen. Falls die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände gepfändet werden, ist der
Käufer verpflichtet, sofort alle Maßnahmen zu setzen, um die Einstellung der Exekution hinsichtlich dieser Gegenstände zu erwirken. Weiters ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer von
der Pfändung zu verständigen. Die Kosten eines Verfahrens zur allfälligen Aussonderung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände hat der Käufer zu ersetzen. Im Insolvenzfall
des Käufers ist der Verkäufer unter Berücksichtigung des vereinbarten verlängerten Eigentumsvorbehaltes berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und die Herausgabe der Ware zu
verlangen. Unabhängig von der Geltendmachung des Aussonderungsanspruches im Konkurs können ein Benutzungsentgelt sowie sonstige Schadenersatzansprüche im Konkursverfahren zur
Anmeldung gebracht werden. Sollte der Käufer die Ware widerrechtlich weiter veräußert haben, ist er verpflichtet, Name und Anschrift des Erwerbers bekannt zu geben. Vom Käufer erzielte
Kaufpreiserlöse gelten bereits mit dem Zeitpunkt der Weiterveräußerung als an den Verkäufer abgetreten.
14. Erhalt von Werbenachrichten:
Sie erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Ihr Name, Ihr Geburtsdatum, Ihre Adresse, Ihre Telefonnummer sowie Ihre E-Mail-Adresse an nachfolgende
Kooperationspartner weitergeleitet werden und sind damit einverstanden, sowohl von uns als auch von den nachfolgend angeführten Kooperationspartnern Informationsmaterial zu Werbezwecken (z.b. Newsletter, Produkt- oder Dienstleistungsinformationen, etc.) per Post, per SMS, per Telefonanruf oder per E-Mail zu erhalten:
3PAGEN Handelsgesellschaft mbH, Alba Moda GmbH, American Express Austria Bank GmbH, Bonprix S.R.l., ERGO Versicherung Aktiengesellschaft, Heinrich Heine Gesellschaft m.b.H., HIT-Reiseclub GmbH, Horizont Verlag, JAKO-O GmbH, Österreichische Post AG, Otto GmbH, Universal GmbH, Schober Information Group Österreich GmbH,
Shop24Direkt GmbH, Sport-Scheck GmbH, Weltbild Verlag GmbH, Witt Versandhandel GmbH.
Diese Zustimmung kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an unser Kundenservice (0662/9005) oder per e-mail an [email protected].
15. Gerichtsstand für alle aus dem Kaufvertrag sich ergebenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Salzburg. Wir behalten uns das Eigentums- und Urheberrecht an
Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und allen anderen Unterlagen vor; sie dürfen Dritten weder zugänglich gemacht noch überlassen werden. Die Anwendung österreichischen Rechts unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts gilt als vereinbart.