Der EU-Hengststation Dressurpferde Leistungszen
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Der EU-Hengststation Dressurpferde Leistungszen
AGB Der gelieferte Samen darf nur und ausschließlich für die angegebene Stute eingesetzt werden! Der EU-Hengststation Dressurpferde Leistungszentrum Lodbergen GmbH, kurz DLZ (D-KBP 101 EWG) • Ihre Mitgliedsnummer vom Zuchtverband bei dem die Bedeckung durch uns gemeldet werden soll Alle Stuteneigentümer, die die im aktuellen Hengstkatalog 2016 bzw. auf der Website des DLZ aufgeführten Hengste in Anspruch nehmen, anerkennen nachstehende Bedingungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen an. Im Übrigen gelten die Deck- bzw. Besamungsbedingungen des Oldenburger Verbandes. Dauer der Decksaison Die Decksaison beginnt am 1. Februar und endet am 1. August 2016 Samenbestellungen Bitte geben Sie Ihre Samenbestellungen telefonisch, per Fax oder Formular bis spätestens um 10.00 Uhr auf! Telefon 0049-5432-59594613 oder 0049-5432-2182, Fax 0049-5432-904456, Formular: www.dressurleistungszentrum.de/Samenbestellung Aus der Samenbestellung müssen folgende Angaben ersichtlich sein: • Gewünschter Hengst • Name und vollständige Adresse und Telefonnummern des Stutenbesitzers • Genaue Versandanschrift, falls abweichend vom Stutenbesitzer • Angaben der Stute ( Name/Lebensnummer/Kopie der Abstammung/Alter) • Tierarzt, mit vollständiger Anschrift Deckscheine Die Deckscheine sollten bitte zu Beginn der Decksaison bei uns eingereicht werden. Decktaxensplitting für Frischsamenlieferungen unserer Hengste Die EU-Besamungsstation Lodbergen bietet ein züchterfreundliches Decktaxensplitting an, d.h. statt der bisherigen vollen Höhe der Decktaxe und verschiedenen Gutschriftmöglichkeiten bei Nichtträchtigkeit gilt das folgende zweigeteilte System. 1. Die Besamungstaxe bei Frischsamenbestelllung von jedem unserer Hengste gilt für die gesamte Dauer der Decksaison und ist vom Züchter in jedem Fall geschuldet. Sie deckt den Aufwand der Spermagewinnung und Aufbereitung des Frischsamens ab, sowie anteilig Kosten der Vermarktung und administrativem Aufwand. Es besteht kein Anspruch auf Gutschriften oder Rabatte bei der Besamungstaxe. Die Besamungstaxe wird bei der ersten Besamung Ihrer Stute fällig. Nicht enthalten sind in der Besamungstaxe die Kosten für EU-Zeugnis, Spermaversand und Tierarztkosten, sowie Pensionskosten. 2. Der zweite Teil der aktuellen Decktaxe, die sogenannte Trächtigkeitstaxe, ist erst bei nachgewiesener Trächtigkeit Ihrer Stute fällig. Relevant ist die Trächtigkeit am 60. Tag nach der letzten Besamung. Der Nachweis der Nichtträchtigkeit ist vom Züch- ter mit schriftlichem Zeugnis vom behandelnden Tierarzt an die Dressurpferde Leistungszentrum Lodbergen GmbH bis spätestens 1. Oktober 2016 unaufgefordert zu erbringen. Bei Nichtvorliegen eines maximal zum 60. Trächtigkeitstag erstellten tierärztlichen Nachweises der Nicht-Trächtigkeit innerhalb von 14 Tagen wird die Trächtigkeitstaxe automatisch fällig. Dies gilt auch für eine zu späterem Zeitpunkt festgestellte Nicht-Trächtigkeit. 3. Bei Embryotransfer wird für jeden angewachsenen Embryo die volle Decktaxe fällig. Wenn ein Embryotransfer geplant ist, ist dies an uns mitzuteilen. 4. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf mehrere Portionen pro Rosse, wird aber nach Möglichkeit getätigt. Die Auslieferung der Bestellungen erfolgt nach Reihenfolge des Eingangs. 5. Versand von Samen ins Ausland erfolgt grundsätzlich nur gegen Vorkasse. Für als nicht tragend gemeldete Stuten erfolgt weder die Ausstellung eines Deckscheins noch eine Meldung der Bedeckung/Besamung an die jeweiligen Zuchtverbände. TG-Besamungstaxe Für diejenigen Hengste aus unserem Angebot welche über Tiefgefriersamen erhältlich sind (TG) gibt es eine sogenannte TG-Besamungstaxe, d.h. dies ist eine Besamungstaxe, welche eine einzelne Besamung über Tiefgefriersamen des jeweiligen Hengstes beinhaltet.