Der EU-Hengststation Dressurpferde Leistungszen

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Der EU-Hengststation Dressurpferde Leistungszen
AGB
Der gelieferte Samen darf nur und ausschließlich
für die angegebene Stute eingesetzt werden!
Der EU-Hengststation Dressurpferde Leistungszentrum Lodbergen GmbH, kurz DLZ (D-KBP 101 EWG)
• Ihre Mitgliedsnummer vom Zuchtverband bei
dem die Bedeckung durch uns gemeldet werden soll
Alle Stuteneigentümer, die die im aktuellen
Hengstkatalog 2016 bzw. auf der Website des
DLZ aufgeführten Hengste in Anspruch nehmen,
anerkennen nachstehende Bedingungen für alle
gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen an.
Im Übrigen gelten die Deck- bzw. Besamungsbedingungen des Oldenburger Verbandes.
Dauer der Decksaison
Die Decksaison beginnt am 1. Februar und endet
am 1. August 2016
Samenbestellungen
Bitte geben Sie Ihre Samenbestellungen telefonisch, per Fax oder Formular bis spätestens um
10.00 Uhr auf! Telefon 0049-5432-59594613 oder
0049-5432-2182, Fax 0049-5432-904456, Formular:
www.dressurleistungszentrum.de/Samenbestellung
Aus der Samenbestellung müssen folgende Angaben ersichtlich sein:
• Gewünschter Hengst
• Name und vollständige Adresse und Telefonnummern des Stutenbesitzers
• Genaue Versandanschrift, falls abweichend vom
Stutenbesitzer
• Angaben der Stute ( Name/Lebensnummer/Kopie der Abstammung/Alter)
• Tierarzt, mit vollständiger Anschrift
Deckscheine
Die Deckscheine sollten bitte zu Beginn der Decksaison bei uns eingereicht werden.
Decktaxensplitting für Frischsamenlieferungen unserer Hengste
Die EU-Besamungsstation Lodbergen bietet ein
züchterfreundliches Decktaxensplitting an, d.h.
statt der bisherigen vollen Höhe der Decktaxe und
verschiedenen Gutschriftmöglichkeiten bei Nichtträchtigkeit gilt das folgende zweigeteilte System.
1. Die Besamungstaxe bei Frischsamenbestelllung
von jedem unserer Hengste gilt für die gesamte
Dauer der Decksaison und ist vom Züchter in jedem Fall geschuldet. Sie deckt den Aufwand der
Spermagewinnung und Aufbereitung des Frischsamens ab, sowie anteilig Kosten der Vermarktung
und administrativem Aufwand.
Es besteht kein Anspruch auf Gutschriften oder
Rabatte bei der Besamungstaxe. Die Besamungstaxe wird bei der ersten Besamung Ihrer Stute fällig. Nicht enthalten sind in der Besamungstaxe die
Kosten für EU-Zeugnis, Spermaversand und Tierarztkosten, sowie Pensionskosten.
2. Der zweite Teil der aktuellen Decktaxe, die sogenannte Trächtigkeitstaxe, ist erst bei nachgewiesener Trächtigkeit Ihrer Stute fällig. Relevant ist die
Trächtigkeit am 60. Tag nach der letzten Besamung.
Der Nachweis der Nichtträchtigkeit ist vom Züch-
ter mit schriftlichem Zeugnis vom behandelnden
Tierarzt an die Dressurpferde Leistungszentrum
Lodbergen GmbH bis spätestens 1. Oktober 2016
unaufgefordert zu erbringen.
Bei Nichtvorliegen eines maximal zum 60. Trächtigkeitstag erstellten tierärztlichen Nachweises
der Nicht-Trächtigkeit innerhalb von 14 Tagen wird
die Trächtigkeitstaxe automatisch fällig. Dies gilt
auch für eine zu späterem Zeitpunkt festgestellte
Nicht-Trächtigkeit.
3. Bei Embryotransfer wird für jeden angewachsenen Embryo die volle Decktaxe fällig.
Wenn ein Embryotransfer geplant ist, ist dies an
uns mitzuteilen.
4. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf mehrere Portionen pro Rosse, wird aber nach Möglichkeit getätigt. Die Auslieferung der Bestellungen
erfolgt nach Reihenfolge des Eingangs.
5. Versand von Samen ins Ausland erfolgt grundsätzlich nur gegen Vorkasse.
Für als nicht tragend gemeldete Stuten erfolgt weder die Ausstellung eines Deckscheins noch eine
Meldung der Bedeckung/Besamung an die jeweiligen Zuchtverbände.
TG-Besamungstaxe
Für diejenigen Hengste aus unserem Angebot
welche über Tiefgefriersamen erhältlich sind (TG)
gibt es eine sogenannte TG-Besamungstaxe, d.h.
dies ist eine Besamungstaxe, welche eine einzelne
Besamung über Tiefgefriersamen des jeweiligen
Hengstes beinhaltet.