Aktuelle Medieninformation 342 vom 2. Oktober 2010 - auto
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Aktuelle Medieninformation 342 vom 2. Oktober 2010 - auto
Aktuelle Medieninformation Egerkingen, 2. Oktober 2010 Nr. 342 Tempo 30 auf Hauptstrassen – Skandalöses Urteil des Bundesgerichts Mit heller Empörung hat die auto-partei.ch vom skandalösen Entscheid des Bundesgerichts „Pro Tempo 30“ auf der Haupt-Durchgangsstrasse in Münsingen BE Kenntnis genommen. Damit ist der Damm gebrochen: Der weiträumigen Einführung von Tempo 30 auf Hauptstrassen innerorts wird Tür und Tor geöffnet. Die hämische Bemerkung des Bundesgerichts, wonach in Münsingen „Tempo 30 nicht flächendeckend“ eingeführt werde, ist eine glatte Verhöhnung der Stimmbürger. Diese hatten am 4. März 2001 Tempo-30 innerorts mit 79.7 % Nein-Stimmen überdeutlich abgelehnt. Ausschlaggebend für diesen klaren Volksentscheid war das Ansinnen, Tempo 30 auch auf Hauptstrassen einzuführen. Der Entscheid des Bundesgerichtes steht zudem im klaren Widerspruch zum Grundgedanken von Tempo-30-Zonen. Diese sollten in Wohngebieten, auf Nebenstrassen, keinesfalls aber auf Hauptachsen gelten. Mit der Begründung, wonach Tempo 30 auf Hauptstrassen nicht generell unzulässig wäre, biegt das Bundesgericht die gesetzlichen Grundlagen nach seinem Gusto zurecht. Die auto-partei.ch appelliert dringend an den Schweizerischen Bundesrat, die „Verordnung über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen vom 28. September 2001 (Stand am 22. Januar 2002)“ dahingehend anzupassen, dass Tempo 30 auf Hauptstrassen generell unterbunden wird. Für Rückfragen: Jürg Scherrer alt Nationalrat Präsident auto-partei.ch Tel.: 032 – 325 13 77 E-Mail: [email protected] auto-partei.ch • CH-4622-Egerkingen Tel.: 062 398 38 38 – Fax: 062 398 48 48 E-Mail: [email protected] – Web: www.auto-partei.ch PC 80-5017-1 Bank: CS 8700 Küsnacht Kto. 151150-31 Aktuelle Medieninformation Nr. 342 vom 02.10.2010 / Seite 1 von 1