Haushaltsbuch der Stadt Soest

Transcrição

Haushaltsbuch der Stadt Soest
stadt
der bürgermeister soest
Haushaltsbuch
der Stadt Soest
Haushaltsjahr 2015
A1
A2
Inhaltsverzeichnis
Teil A
A
7
Gesamtergebnisplan
A
9
Gesamtfinanzplan
A
11
A
13
Statistische Daten und Kernkennzahlenkarte
A
13
Infrastruktureinrichtungen
A
15
Gemeindliche Abgaben
A
16
Strategische Steuerung – strategisches Zukunftsprogramm (Auszug)
A
17
Allgemeine Vorbemerkungen
A
21
A
22
Überblick über die Finanzlage im Haushaltsjahr 2014
A
22
Ergebnisplan 2015
A
23
Struktur des Ergebnisplans
A
25
Entwicklung von Erträgen und Aufwendungen
A
27
Erläuterungen der Erträge
A
28
Erläuterungen der Aufwendungen
A
32
Budgetübersicht nach Ausschüssen
A
35
Finanzplan
A
37
Entwicklung der Liquidität
A
37
Mittelfristige Planung für die Haushaltsjahre 2016 bis 2018
A
38
Haushaltsausgleich im NKF
A
39
Ausgleichsrücklage
A
39
Entwicklung der Allgemeine Rücklage
A
40
Haushaltssicherung
A
40
Investitionsschwerpunkte 2015
A
41
Kredite
A
41
Verpflichtungsermächtigungen
A
42
Budgetierung und Berichtswesen
A
43
Ermächtigungsübertragung
A
46
Haushaltssatzung
Vorbericht
Entwicklungen im Haushalt der Stadt Soest
A3
Teil B
Teilpläne des Haushaltsplans
B
1
NKF-Produktplan der Stadt Soest
B
3
Hinweise zum Ergebnis- und Finanzplan
B
7
Gesamtergebnisplan
B
11
Gesamtfinanzplan
B
13
Übersicht über die Gliederung der Teilpläne
B
15
001 001 Politische Gremien, Verwaltungsführung und Öffentlichkeitsarbeit
B
17
001 003 Rechnungsprüfung
B
21
001 004 Zentrale Dienste, Einkauf und Logistik
B
25
001 006 Personalwesen, Organisation und Recht
B
31
001 007 Finanzmanagement, Rechnungswesen und Zentrales Controlling
B
35
001 008 Informationstechnologie (IT) und Wahlen
B
39
002 001 Sicherheit und Ordnung
B
45
002 002 Einwohnerangelegenheiten, Personenstandswesen und Bürger Büro
B
51
002 003 Brand- und Bevölkerungsschutz
B
55
003 001 Grundschulen
B
61
003 002 Hauptschulen
B
67
003 003 Realschulen
B
71
003 004 Sekundarschule
B
75
003 005 Gymnasien
B
79
003 006 Gesamtschule
B
83
003 007 Förderschule
B
87
003 008 Zentrale Leistungen für Schüler und am Schulleben Beteiligte
B
91
004 001 Allgemeine Kulturpflege
B
97
004 002 Volkshochschule
B
101
004 003 Stadtbücherei
B
107
004 004 Museen
B
111
004 005 Stadtarchiv und wissenschaftliche Stadtbibliothek
B
115
005 001 Migranten-, Senioren- und Behindertenbelange
B
119
006 001 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung
B
123
006 002 Kinder- und Jugendarbeit
B
127
006 003 Hilfen für junge Menschen und ihre Familien
B
133
008 001 Sportförderung
B
137
009 001 Räumliche Planung und Entwicklung
B
143
Teilpläne
A4
009 002 Stadtarchäologie
B
149
009 003 Stadtentwicklung, Umwelt und Geo-Service
B
153
010 001 Bauordnung und Denkmalschutz
B
159
010 002 Wohnen
B
163
012 001 Verkehrsflächen und- anlagen
B
167
013 001 Gewässer und Grün
B
189
015 001 Unternehmen und Eigenbetriebe
B
193
016 001 Allgemeine Finanzwirtschaft
B
197
C
1
Anlage 1: Orientierungsdaten des Landes
C
3
Anlage 2: Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals
C
13
Anlage 3: Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten
C
15
Anlage 4: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
C
17
Anlage 5: Übersicht über die Abschreibungen
C
19
Anlage 6: Übersicht über die Zuwendungen an die Fraktionen
C
23
Anlage 7: Stellenplan 2015
C
25
Anlage 8: Bilanz 2013
C
35
Anlage 9: Ergebnisplan 2015 nach Produktbereichen
C
39
Anlage 10: Finanzplan 2015 nach Produktbereichen
C
57
Anlage 11: Stadtwerke Soest GmbH – Übersicht über die Wirtschaftslage
und voraussichtliche Entwicklung 2015
C
75
Anlage 12: AquaFun Soest GmbH – Übersicht über die Wirtschaftslage
und voraussichtliche Entwicklung 2015
C
103
Anlage 13: Wirtschaft und Marketing Soest mbH – Übersicht über die
Wirtschaftslage und voraussichtliche Entwicklung 2015
C
119
Anlage 14: Klinikum Stadt Soest gGmbH – Übersicht über die Wirtschaftslage
und voraussichtliche Entwicklung 2015
C
155
Anlage 15: Wärmecontracting Klinikum Stadt Soest GmbH – Übersicht über die
Wirtschaftslage und voraussichtliche Entwicklung 2015
C
175
Anlage 16: Klinikum Stadt Soest Service GmbH – Übersicht über die
Wirtschaftslage und voraussichtliche Entwicklung 2015
C
189
Anlage 17: Kommunale Betriebe Soest AöR – Übersicht über die Wirtschaftslage
und voraussichtliche Entwicklung 2015
C
203
Anlage 18: Zentrale Grundstückswirtschaft der Stadt Soest – Übersicht über die
Wirtschaftslage und voraussichtliche Entwicklung 2015
C
245
Teil C
Anlagen zum Haushaltsplan
A5
A6
Haushaltssatzung
der Stadt Soest
für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S 666), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 19. Dezember 2013 (GV NRW. S. 878), hat der Rat der Stadt Soest mit Beschluss vom 10.12.2014
folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die Erfüllung der Aufgaben der
Gemeinde voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie
eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
108.741.225 €
112.734.182 €
im Finanzplan mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
99.187.641 €
104.906.732 €
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf
12.445.490 €
9.336.520 €
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätikgeit auf
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
18.769.994 €
20.223.300 €
festgesetzt.
§2
Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf
2.155.000 €
festgesetzt.
§4
Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses
A7
im Ergebnisplan wird auf
0€
und
die Verringerung der allgemeinen Rücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses
im Ergebnisplan wird auf
3.992.957 €
festgesetzt.
§5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird
auf
95.000.000 €
festgesetzt .
§6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Sie sind durch Hebesatzsatzung vom 10.08.2010 festgesetzt. Die Angabe der Steuersätze erfolgt hier
nachrichtlich.
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A)
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B)
240.v.H.
2. Gewerbesteuer
430.v.H.
455.v.H.
§7
(entfällt)
§8
Eine Wertgrenze für die Veranschlagung und Abrechnung einzelner Investitionsmaßnahmen wird
nicht festgesetzt.
A8
Stadt Soest
Gesamtergebnisplan 2015
Ertrags- und Aufwandsarten
in €
Ergebnis
Plan
Plan
Plan
2013
2014
2015
2016
Plan
Plan
2017
2018
01 Steuern und Abgaben
53.466.975 55.002.250 57.633.990 59.837.140
61.853.280 63.896.360
02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03 Sonstige Transfererträge
25.300.126 26.814.374 23.995.999 38.607.362
687.452
647.500
662.500
662.500
28.008.541 29.013.056
662.500
662.500
04 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05 Privatrechtliche Leistungsentgelte
5.785.003
1.067.881
5.567.945
1.028.285
6.194.367
5.544.535
6.239.867
2.534.635
6.275.367
1.604.735
6.298.367
1.024.735
06 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07 Sonstige ordentliche Erträge
08 Aktivierte Eigenleistungen
3.818.962
5.969.571
0
2.947.408
3.929.043
0
2.864.673
3.555.126
0
2.765.097
3.542.267
0
2.832.608
3.542.484
0
2.869.843
3.542.966
0
09 +/- Bestandsveränderungen
= Ordentliche Erträge
0
0
0
0
0
0
96.095.969 95.936.805 100.451.190 114.188.868 104.779.515 107.307.827
11 Personalaufwendungen
12 Versorgungsaufwendungen
14.178.804 14.447.660 14.703.917 14.698.755
2.154.615
2.348.978 2.335.291 2.149.822
14.955.837 15.215.145
2.156.359 2.159.658
13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen
14 Bilanzielle Abschreibungen
15 Transferaufwendungen
8.997.068
9.314.616 9.730.664 9.452.923
6.981.256
6.710.637 6.987.906 7.035.785
60.330.041 60.980.966 63.957.023 64.473.118
9.388.720 9.471.308
7.157.325 7.235.755
66.152.898 66.455.178
16 Sonstige ordentliche Aufwendungen
= Ordentliche Aufwendungen
= ordentliches Ergebnis
10.469.777
9.888.957 10.243.381 10.785.717 10.707.122 10.412.336
103.111.562 103.691.814 107.958.182 108.596.120 110.518.261 110.949.380
-7.015.593
-7.755.009
-7.506.992
5.592.748
-5.738.746
-3.641.553
19 Finanzerträge
6.004.632
6.920.384
8.290.035
4.441.991
4.683.655
4.555.113
20 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
= Finanzergebnis
3.999.718
2.004.914
4.075.100
2.845.284
4.776.000
3.514.035
4.594.700
-152.709
4.490.800
192.855
4.463.300
91.813
-5.010.679
-4.909.725
-3.992.957
5.440.039
-5.545.891
-3.549.740
0
0
0
-5.010.679
0
0
0
-4.909.725
0
0
0
-3.992.957
0
0
0
5.440.039
0
0
0
-5.545.891
0
0
0
-3.549.740
0
0
0
0
0
0
= Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit
23 Außerordentliche Erträge
24 Außerordentliche Aufwendungen
= Außerordentliches Ergebnis
= Jahresergebnis
Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage
27 Verrechnete Erträge
28 Verrechnete Aufwendungen
29 Verrechnungssaldo
524.079
1.454.307
-930.228
A9
587.000
1.000.000
-413.000
0
0
0
0
0
0
A 10
Stadt Soest
Gesamtfinanzplan 2015
Ein- und Auszahlungsarten
in €
Ergebnis
Plan
2013
01 Steuern und ähnliche Abgaben
02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
2014
Plan
2015
Plan
2016
Plan
2017
Plan
2018
53.848.316
24.335.239
55.002.250
24.960.274
57.633.990
21.968.128
59.837.140
36.610.601
61.853.280
25.974.617
63.896.360
26.932.286
03 Sonstige Transfereinzahlungen
04 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
681.097
3.178.215
647.500
2.919.300
662.500
3.509.780
662.500
3.495.280
662.500
3.497.780
662.500
3.497.780
05 Privatrechtliche Leistungsentgelte
06 Kostenerstattungen, Kostenumlagen
1.071.219
3.469.410
1.028.285
2.947.408
1.024.535
2.864.673
1.024.635
2.765.097
1.024.735
2.832.608
1.024.735
2.869.843
07 Sonstige Einzahlungen
08 Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
= Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
3.506.399
6.175.356
96.265.252
3.609.030
6.920.384
98.034.431
3.234.000
8.290.035
99.187.641
3.216.800
4.441.991
112.054.044
3.216.700
4.683.655
103.745.875
3.216.793
4.555.113
106.655.410
10 Personalauszahlungen
11 Versorgungsauszahlungen
12.915.211
2.080.809
13.070.751
2.600.000
13.177.840
2.620.800
13.310.122
2.647.008
13.443.734
2.673.478
13.578.692
2.700.213
8.871.309
3.346.146
10.127.716
4.346.100
10.520.464
4.532.900
10.144.523
4.091.400
9.363.720
3.987.500
9.521.308
3.945.200
60.164.449 61.047.796 64.200.523
10.199.281
9.821.305
9.854.205
97.577.206 101.013.668 104.906.732
64.446.618
10.356.036
104.995.707
66.126.398
10.146.927
105.741.757
66.428.678
10.241.609
106.415.700
12 Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13 Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14 Transferauszahlungen
15 Sonstige Auszahlungen
= Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
= Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
-1.311.954
-2.979.237
-5.719.091
7.058.337
-1.995.882
239.710
3.160.029
2.770.430
3.293.640
3.242.080
4.418.080
4.083.680
257.941
0
724.351
650.250
0
1.591.000
250
0
4.631.600
250
0
3.423.000
250
0
1.930.000
250
0
2.453.000
22 Sonstige Investitionseinzahlungen
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
250
4.142.571
0
5.011.680
4.520.000
12.445.490
1.510.000
8.175.330
580.000
6.928.330
0
6.536.930
24 Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
25 Baumaßnahmen
250.076
4.210.332
200.000
5.234.500
530.000
7.313.000
100.000
6.199.460
100.000
7.814.500
100.000
7.399.500
26 Erwerb von beweglichem Anlagevermögen
27 Erwerb von Finanzanlagen
856.706
1.010.000
1.232.430
1.000.000
1.235.490
25.000
536.230
0
1.153.980
0
1.082.230
0
7.700
287.673
6.622.487
-2.479.916
0
137.390
7.804.320
-2.792.640
47.830
185.200
9.336.520
3.108.970
0
101.000
6.936.690
1.238.640
0
101.000
9.169.480
-2.241.150
0
101.000
8.682.730
-2.145.800
-3.791.870
-5.771.877
-2.610.121
8.296.977
-4.237.032
-1.906.090
82.896.599
76.049.344
6.847.255
14.880.996
13.315.500
1.565.496
18.769.994
20.223.300
-1.453.306
8.833.417
10.246.500
-1.413.083
5.913.984
5.115.600
798.384
8.764.357
7.623.500
1.140.857
3.055.385
-4.206.381
-4.063.427
6.883.894
-3.438.648
-765.233
174.067
2.603.486
-1.602.895
-5.666.322
1.217.572
-2.221.076
-211
-625.755
2.603.486
0
0
-1.602.895
0
0
-5.666.322
0
0
1.217.572
0
0
-2.221.076
0
0
-2.986.309
18 Zuwendungen für Investionsmaßnahmen
19 Veräußerung von Sachanlagen
20 Veräußerung von Finanzanlagen
21 Beiträge u.ä. Entgelte
28 aktivierbare Zuwendungen
29 Sonstige Investitionsauszahlungen
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
= Saldo aus Investitionstätigkeit
= Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag
33 Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen
34 Tilgung und Gewährung von Darlehen
= Saldo aus Finanzierungstätigkeit
= Änderung des Bestandes an
eigenen Finanzmitteln
37 Anfangsbestand an Finanzmitteln
38 Änderung ausgegebene Handvorschüsse
39 Änderung Bestand an fremden Finanzmitteln
= Liquide Mittel
nachrichtlich: erweiterte Darstellung (unter Berücksichtigung der Fortschreibung 2014)
Ein- und Auszahlungsarten
in €
= Liquide Mittel
zzgl. Liquiditätskredite
= Liquide Mittel inkl. Liquiditätskrediten
Fortschreibung
2014
Ergebnis
2013
2.603.486
Plan
Plan
Plan
2015
2016
2017
2018
-5.666.322
1.217.572
-2.221.076
-2.986.309
-56.000.000 -77.808.500 -77.808.500
-53.396.514 -79.411.395 -83.474.822
-77.808.500
-76.590.928
-77.808.500
-80.029.576
-77.808.500
-80.794.809
A 11
-1.602.895
Plan
A 12
Vorbericht
Statistische Daten und Kernkennzahlenkarte
Informationen zur Gemeindefläche
Die Stadt Soest liegt zwischen der Lippeniederung und den Haarhöhen in der fruchtbaren
Soester Börde am Hellweg. Sie gehört zum Regierungsbezirk Arnsberg.
Ausdehnung:
Ost - West
==> 13,0 km
Nord - Süd
==> 11,5 km
Insgesamt umfasst die Fläche der Stadt Soest 8581 ha. (Stand 31.12.2013)
A 13
Demografie
Jeweils Stand 31.12.
Einwohner mit
Hauptwohnsitz
2004
2005
2006 2007 2008 2009 2010 2011
2012
Entwicklung der Gesamtbevölkerungsentwicklung
2013
48.543 48.578 48.601
48.335 48.534 48.442 48.526 48.529 48.573 48.579 (46.644*) (46.685*) (46.699*)
Anteil der unter 18Jährigen an der Bevölkerung
Anteil der über 65Jährigen an der
Bevölkerung
Entwicklung der demografischen Struktur; Kinder und Jugendliche
17,94
20,15 19,78 19,45 19,31 18,85 18,56 18,35 (17,95*)
17,63
(17,7*)
**
(17,41*)
Entwicklung des älteren Teils der Bevölkerung
**
18,62
18,35
17,37 17,67 17,98 18,10 18,27 18,33 18,20 (18,68*) (18,94*) (19,03*)
Anteil ausländischer
Einwohner mit
Hauptwohnsitz in Prozent
Entwicklung der Migration /
Hilfskennzahl, da der Migrationshintergrund nur sehr schwer ermittelbar ist
7,75
7,9
(5,99*)
(6,14*)
**
(6,54*)
2007 2008 2009 2010 2011
Hinweis auf künftige Problemstellungen
2012
2013
6
8
7
7
6
7
Hinweis auf Veränderungen im Bildungsniveau
28
27
33
33
37
35
7
6
38
48
7,8
7,77
7,64
2004
2005
2006
5
7
27
27
7,57
7,53
7,55
7,52
Bildung
Jeweils Stand 31.12.
Anteil Schulabgänger
ohne Abschluss an allen
Schulabgängern in Prozent
Anteil Schulabgänger mit
Hochschulreife
Wirtschaftsmarkt und Arbeitsstruktur
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
2012
Jeweils Stand 30.06.
Hinweis auf die Beschäftigungsentwicklung
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am 18.663 18.271 18.279 18.320 19.037 19.428 19.244 20.065 20.446
Arbeitsort
Hinweis auf Entwicklung des Arbeitsmarktes
Arbeitslose
2.664 3.304 3.322 2.805 1.908 2.493 2.558 2.219
2.160
Hinweis auf Gewerbeentwicklung
Gewerbesaldo
(Anmeldungen204
66
-10
102
73
63
86
-64
-38
Abmeldungen)
2013
20.642
2.167
-41
Gesundheit und Lebensqualität
Jeweils Stand 31.12.
Ärzte , die in der Stadt
Soest tätig sind
Gästeübernachtungen je
Einw.
Krankenhausbetten je
10.000 Einw.
Pflegeplätze (Stand 15.12.)
2004
218
2005
2006 2007 2008 2009 2010 2011
2012
Hinweis auf Entwicklung der ärztlichen Versorgung
230
238 245
249
264
327
292
312
Hinweis auf Tourismusentwicklung
1,62 1,54 1,31 1,44 1,53
1,8
1,65
Weicher Faktor zur Standortqualität
115,0 114,6 114,8 114,6 114,6 114,5 114,5 114,1
Hinweis auf Entwicklung der Seniorenpflege
534
534
556
Quelle Einwohnerzahlen: it.nrw Fortschreibung auf Grundlage der Volkszählung 1987;
* Wert in Klammern: it.nrw Fortschreibung auf Grundlage des Zensus 2011
** ab 2013 liegen keine Daten auf Grundlage der Volkszählung 1987 bei it.nrw vor
A 14
2013
346
2,03
114
114
611
643
Infrastruktureinrichtungen
Tageseinrichtungen für Kindern
Im Stadtgebiet werden folgende Einrichtungen vorgehalten:
-30 Kindertageseinrichtungen
-1 Heilpädagogische Kindertageseinrichtung (Trägerschaft Kreis Soest)
Schulen
In der Stadt Soest werden in 8 Grund-, 2 Haupt- und 2 Realschulen Schulplätze angeboten.
Dazu kommen 3 Gymnasien und 1 Gesamtschule.
Eine der beiden Hauptschulen (Hauptschule im Schulzentrum) wird seit Beginn des Schuljahres 2012/13 auslaufend aufgelöst.
Des Weiteren ist zum Schuljahr 2015/16 die Errichtung einer Sekundarschule geplant. Einhergehend mit dem Start der Sekundarschule würden dann die Pauli-Hauptschule und die
Hansa-Realschule ab dem Schuljahr 2015/2016 sukzessive auslaufen.
Zusätzlich wird an 4 Förderschulen (davon 3 in Trägerschaft des Kreises und 1 in städtischer Trägerschaft mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“) unterrichtet. Um den Anspruch auf
Besuch einer Förderschule (aufgrund der vorgeschriebenen Gesamtschülerzahl von mindestens 144) auch weiterhin umsetzen zu können, soll es für den Westkreis Soest in Trägerschaft des Kreises Soest einen zentralen Standort in Soest geben mit einem Hauptstandort
an der Clarenbachschule und einem Teilstandort im Gebäude der jetzigen PestalozziFörderschule.
Darüber hinaus werden Berufsbildende Schulen und Bildungseinrichtungen in der Trägerschaft des Kreises Soest bzw. sonstiger öffentlich- sowie privatrechtlicher Trägerschaft vorgehalten.
Schwimm- und Sporteinrichtungen
Das Kombibad AquaFun Soest - Das Bad für die ganze Familie - wird ganzjährig als Sport
und Freizeitbad genutzt. Außerdem werden die Lehrschwimmbecken in der HansaRealschule, der Johannes-Grundschule sowie der Wiesegrundschule vorgehalten.
Die Sportanlagen Jahnstadion und Sportplatz am Schulzentrum sind öffentlich zugänglich.
Kultur, Unterhaltung, Medien
Die Stadt Soest hält folgende Einrichtungen direkt vor bzw. leistet finanzielle Unterstützung:
* Bürgerzentrum „Alter Schlachthof“
* Kulturbüro
* Burghofmuseum ( Museum der Stadtgeschichte)
* Osthofentormuseum
* Haus Kükelhaus
* Stadtarchiv
* Stadtbücherei
* Volkshochschule
* Stadthalle Soest
* Städt. Musikschule
* Wilhelm-Morgner-Haus (Städt. Kunstgalerie)
A 15
Gemeindlichen Abgaben
Rechtsgrundlagen der städtischen Abgaben
Die aktuellen Satzungen sind in der Ortrechtssammlung einzusehen. Zur Zeit sind über das
Ortrecht folgende Tatbestände geregelt:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
25.
Grundsteuer
Gewerbesteuer
Vergnügungssteuer
Hundesteuer
Kanalgebühren / Kanalanschlussbeiträge
Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
Abfallgebühren
Kompostierungsanlage Soest - Bergede
Erschließungsbeiträge
Beiträge für straßenbauliche Maßnahmen
Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr
Friedhofsgebühren
Marktstandgebühren
Beiträge zur Herstellung von Stellplätzen
Gebühren für Sondernutzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen
Parkgebühren
Nutzungsgebühren für Übergangswohnheime
Hörerbeiträge
Benutzungsordnung der Stadtbücherei Soest
Benutzungsordnung für das Stadtarchiv
Eintrittsgelder der städt. Museen
Verwaltungsgebühren
Zweitwohnungssteuer
Elternbeiträge für die offene Ganztagsgrundschule
Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen / Kindertagespflege
A 16
Strategische Steuerung - Strategisches Zukunftsprogramm (Auszug)
- 2011 erfolgte eine Fortschreibung des Strategischen Zukunftsprogramms - :
Übergreifende Ziele:
Für die Gestaltung aller strategischen Zielfelder sowie für alle anderen Aufgabenbereiche
sollen zukünftig folgende übergreifende Ziele berücksichtigt werden:
Kinder und Jugendliche stehen im Vordergrund kommunalpolitischen Handelns
Der demographische Wandel wird bei allen Planungen, Konzepten und Überlegungen einbezogen. Die Infrastruktur zum Leben und Wohnen im Alter ist weiterzuentwickeln
Der gesellschaftliche Zusammenhalt und die Identifikation mit der Stadt werden mit
einer direkten Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an kommunalpolitischen
Entscheidungen gestärkt
Gesicherte soziale Lebensbedingungen werden gewährleistet, attraktive kulturelle
Angebote ermöglicht und die Wirtschaftsstruktur gestärkt
Ehrenamt und Freiwilligenarbeit werden gefördert, Kooperationen und Vernetzungen ausgebaut. Gefördert werden insbesondere das gemeinsame Engagement von
Jung und Alt
Gesunde Umwelt nachhaltig sichern und Klimaschutz vorantreiben
Mit geeigneten Maßnahmen wird die Kriminalität zurückgeführt und das Sicherheitsgefühl der Bürger gestärkt
Das besondere historische Erbe der Stadt Soest ist zugleich Identifikationsmerkmal
und Wirtschaftsfaktor. Es ist zu bewahren und mit hohem Anspruch an die Baukultur
weiterzuentwickeln
Ziel 1: Kinder, Jugendliche und Familien und deren Potentiale fördern
Handlungsziele:
Sprachförderung unter Einbeziehung der Eltern ausbauen
Förderangebote und Früherkennung vor allem für Kinder von 0 bis 10 Jahren ausbauen
Betreuungsangebote von unter 3 und über 6 Jahren ausbauen
Sicherung und Ausbau der Schulsozialarbeit
Vernetzung und Zusammenarbeit aller Akteure fördern, die sich mit Kindern und Jugendlichen – insbesondere von Zuwanderern und Migranten - beschäftigen (Eltern,
Kindergärten und -tagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe,
Kinderärzte, Berufskollegs, Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen, Ausbildungsbetriebe und Agentur für Arbeit, sowie Arbeit Hellweg Aktiv)
Aufbau von Strukturen für die aufsuchende Jugendarbeit / Streetwork
Durch das engagierte Handeln und Zusammenspiel der unterschiedlichen Akteure
im Rahmen der Kriminalprävention, werden die Belastungen für die Bürger durch
Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gesenkt
A 17
Ziel 2: Zukunftsfähige Bildungsinfrastruktur bereitstellen
Handlungsziele:
Erhalt und Weiterentwicklung des vielfältigen Bildungsangebotes am Standort Soest
Erhalt und Optimierung von Ganztags- und Betreuungsangeboten an den Schulen
Bereitstellung von sach- und fachgerechtem Schulraum unter Berücksichtigung der
Inklusion
Bedarfsgerechte Ausstattung mit und Einsatz von neuen Medien
Förderung von Kooperationen der Schulen untereinander
Förderung von Kooperationen der Schulen mit außerschulischen Partnern, insbesondere im Bereich berufsorientierender Maßnahmen
Die weitere Schulentwicklung erfolgt ggf. in Absprache mit den Umlandgemeinden
Ziel 3: Einzelhandel stärken und Standorte weiterentwickeln
Handlungsziele:
Den Einzelhandel in der Innenstadt stärken und die übrigen Standorte in Anlehnung
an das Einzelhandelskonzept entwickeln
Die qualitative Weiterentwicklung und Profilierung der Verkaufsflächen durch Zusammenlegung und Aktivierung von Flächenpotentialen in der Innenstadt, dazu gehört auch das Bahnhofsareal
Ein klares räumliches Konzept für die Einzelhandelsentwicklung der Stadt Soest
umsetzen
Das Angebot des Soester Einzelhandels in der Region durch optimiertes Marketing
darstellen und das City-Management für die Innenstadt ausbauen
Die Leerstände durch ein weiter aufzubauendes Immobilienmanagement mit Eigentümern und Geschäftsleuten vermeiden
Ziel 4: Bestandspflege der Unternehmen betreiben, neue Unternehmen ansiedeln und Innovationen durch Verknüpfung von Wirtschaft und Wissenschaft fördern
Handlungsziele:
Förderung von praxisnaher Ausbildung
Zusammenschlüsse von z.B. Wirtschaft, Hochschule und Kommune bilden und mit
Innovationen und Kooperationen Marktvorteile erreichen
Aktive Bestandspflege für Handwerk und Industrie sicherstellen sowie Unternehmensnachfolgen begleiten und Existenzgründungen fördern
Angebotsorientierte Gewerbeflächenpolitik betreiben
Ansiedlungen erleichtern und fördern
Umsiedlungen im Stadtgebiet Soest vorausschauend begleiten
Abwanderungen vermeiden
Facharbeiterpotentiale sichern und entwickeln
Ziel 5: Standortmarketing weiterentwickeln und die Qualitäten der Stadt bewerben
Handlungsziele:
Das Standortmarketing als ganzheitlichen Ansatz begreifen und im Standtortwettbewerb positionieren
Das Image als Hochschul- und Bildungsstandort sowie als Kulturstadt verbessern
A 18
Die historischen und modernen Vorzüge der Stadt Soest in allen Medien in einheitlichem Erscheinungsbild darstellen
Den hohen Freizeitwert und die hohe Lebensqualität der Stadt insbesondere auch
für Familien vermarkten und die Zuwanderung von Neubürgern fördern
Die touristische Angebotspalette und das Veranstaltungsmanagement optimieren
Die Allerheiligenkirmes als traditionelle Familienkirmes im historischen AltstadtAmbiente bewahren und mit attraktiven Angeboten auf die zukünftigen Herausforderungen ausrichten
Ziel 6: Den Klimaschutz in der Stadt Soest nachhaltig fördern
Handlungsziele:
Die Energie- und Klimaschutzaktivitäten der Stadt und der Stadtwerke werden im
Rahmen der Handlungsfähigkeit
Es wird ein Sanierungskonzept inklusive konkreter Maßnahmen für die kommunalen
Gebäude erstellt
In Kooperation mit den Stadtwerken, werden die Möglichkeiten alternativer Wärmeund Energieversorgung städtischer Gebäude und von Baugebieten optimiert
Der Trend zum Fahrrad als umweltschonendes Verkehrsmittel wird gefördert und
noch vorhandene Lücken im gut ausgebauten Streckennetz werden geschlossen
Die planerischen Voraussetzungen für die Förderung regenerativer Energien sollen
verbessert werden
Ziel 7: Gemeinsam mit den Bürgern und Organisationen ein unverwechselbares Kulturprofil als
Beitrag zu einer lebenswerten Stadtgesellschaft fortentwickeln
Handlungsziele:
Kunst, Kultur, Stadtbild- und Denkmalpflege als wesentliche Elemente des Soester
Stadtprofils sind kommuniziert und vermarktet
Das Veranstaltungsmangement und die Koordination kultureller Aktivitäten sind mittels einer Kulturplattform von WiFö, Stadthalle, und dem Kulturhaus Alter Schlachthof e.V. inklusive des Kulturbüros optimiert
Vernetzungen und Verantwortungspartnerschaften weiterentwickeln
Die Museen unter einer professionellen Leitung erhalten und weiterentwickeln sowie
an fachlichen Standards ausrichten
Bewahrung des kulturellen Erbes, das neben dem historischen Stadtbild auch das
Stadtarchiv und den städtischen Kunstbesitz einschließt
Durch Kultur- und Geschichtsarbeit die besonderen Qualitäten der Stadt Soest nach
innen und außen vermitteln
Bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt in unterschiedlichen Beteiligungsintensitäten und Trägerformen unterstützen und ausbauen
Kulturelle Bildung stärken und die Zusammenarbeit mit den Schulen ausbauen
A 19
Allgemeine Vorbemerkungen
Veränderungen im Haushalt 2015
Der vorgelegte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wurde gegenüber dem Vorjahreshaushalt
wieder an einigen Stellen verändert. Damit wird laufend der Entwicklung des Haushaltsrechts und
der Optimierung des Haushalts auf seine Aussagekraft, Transparenz und Verständlichkeit Rechnung getragen. Ausgehend von den Haushaltsberatungen zum Haushalt 2014 wurden die Erläuterungen und Kennzahlen weiter verbessert bzw. den Erkenntnissen der Fachabteilungen angepasst.
Allgemeine Erläuterungen zu den Summierungsstufen sind hinter der Produktübersicht zu Beginn
des Teils B eingeordnet. Die Erläuterungen zum Zahlenwerk des jeweiligen Teilplans sind ergänzt
worden, insbesondere mit Blick auf die größeren Abweichungen.
Für die Sekundarschule wurde ein neuer Teilplan 003 004 eingerichtet systematisch zwischen Realschule und Gymnasium. Die Teilpläne ab Gymnasium sind daher in der Nummerierung um eine
Ziffer nach hinten gerückt.
Der Haushalt der Stadt gliedert sich in Teilpläne, die nach den Aufgabenbereichen gebildet wurden.
Die Teilpläne in der Systematik der Produktbereiche, wie sie von allen Gemeinden verwendet werden, sind im Teil C zu finden. Dadurch wird eine Vergleichbarkeit mit anderen Kommunen bzw. auf
Landesebene ermöglicht.
Aufgrund des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes, das der Landtag am 13.9.2012 beschlossen
hatte, waren im Haushalt 2014 Änderungen vorgenommen worden. In der Zwischenzeit hat es
durch landesweite Diskussionen und daraufhin ergangenen klärenden Erlassen und Handreichungen nochmals Änderungsbedarf ergeben:
Der Zuschuss an die Wirtschaft und Marketing Soest GmbH ist wieder aus dem Ergebnisplan zu
zahlen, da es sich eindeutig um konsumtive Aufwendungen handle. Bei der Gesellschaft selbst
bleibt es bei der Verbuchung in die Kapitalrücklage. Ebenso werden Veräußerungen von Wohn- und
Gewerbegrundstücken auch wieder im Ergebnisplan veranschlagt und verbessern so das Ergebnis.
Gem. § 38 Abs. 3 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) werden nur die Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nach § 90 Absatz 3 Satz 1 der Gemeindeordnung sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlagen, die nach
§ 43 Abs. 3 direkt mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen sind, nachrichtlich nach dem Jahresergebnis ausgewiesen.
Im Vorbericht wurde unter der Erläuterung der Personal- und Versorgungsaufwendungen ein Abschnitt über die Entwicklung der Versorgungs- und Beihilfeleistungen aufgenommen, die zentral im
Teilplan 001 006 Personalwesen, Organisation und Recht veranschlagt werden. Damit wird der
Diskussion um die Darstellung von Personalaufwendungen innerhalb der Internen Leistungsbeziehungen Rechnung getragen.
A 20
Übergreifende Hinweise zu verschiedenen Positionen:
Interne Leistungsverrechnungen:
Interne Leistungsverrechnungen dienen dazu, Anteile von Ansätzen, in der Regel bei zentraler Veranschlagung, dort darzustellen, wo der tatsächliche Ressourcenverbrauch entsteht, ohne dass es
zu einer Doppelberechnung im Haushalt kommt. Solche Verrechnungen werden insbesonders dann
vorgenommen, wenn es um kostenrechnende Einrichtungen (nach dem KAG) geht.
Unter den internen Leistungsverrechnungen im Haushalt sind Beihilfen, Versorgungs- und sonstige
Personalaufwendungen (zentral veranschlagt gem. § 19 GemHVO) sowie Verwaltungskostenerstattungen für kostenrechnende Einrichtungen innerhalb des städt. Haushalts und für die Druckerei
enthalten. Verwaltungskostenerstattungen sind Dienstleistungen von städt. Dienststellen für andere
Verwaltungsbereiche, wenn die Darstellung für Kostenrechnungen oder aus anderen Gründen erforderlich ist.
Die Darstellung erfolgt am Ende der Ergebnisrechnung in den Teilplänen in Ertrag und Aufwand aus
internen Leistungsbeziehungen. In der Gesamtergebnisrechnung findet sich die Darstellung nicht,
da sich Erträge und Aufwendungen auf der Gesamtebene aufheben.
Alle anderen Erträge und Aufwendungen erscheinen im ordentlichen Ergebnis in den zuständigen
Teilplänen.
Leistungen der verselbständigten Bereiche
Dazu gehören die Aufwendungen für Leistungen der Kommunalen Betriebe Soest AöR (KBS) und
der Zentralen Grundstückswirtschaft (ZGW).
Die Miete an die Zentrale Grundstückswirtschaft und die Aufwendungen für konsumtive Einzelmaßnahmen (Sanierung) sind seit dem Haushaltsjahr 2013 in den Teilplänen unter den sonstigen ordentlichen Aufwendungen abgebildet. Damit wird der geplante Ressourcenverbrauch vollständig bei
der entsprechenden Aufgabe, für deren Erledigung die Mittel in dem Teilplan vorgesehen sind, abgebildet. Im Teilplan 015 001 „Unternehmen und Eigenbetriebe“ ist der Zuschuss unter den Transferaufwendungen veranschlagt für die Verwaltungsgebäude und die Bereiche, die nicht kostendeckend veranschlagt sind bzw. die den übrigen Bereichen nicht zugeordnet werden können. Das Gleiche gilt für die Leistungen der KBS. Hier werden Kontrakte unter den Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen abgebildet in den beauftragenden Teilplänen und der Zuschuss im Teilplan 015
001 unter den Transferaufwendungen.
Verwaltungsleistungen, die die Stadt für ausgegliederte Bereiche, hier wieder insbesonders KBS
und ZGW erbringt, sind als Erstattungen eingeplant, die bei den leistenden Teilplänen als Erträge
unter den Kostenerstattungen erscheinen.
A 21
Entwicklungen im Haushalt der Stadt Soest
§ 7 GemHVO NRW - Vorbericht
(1) Der Vorbericht soll einen Überblick über die Eckpunkte des Haushaltsplans geben. Die Entwicklung und die aktuelle Lage der Gemeinde sind anhand der im Haushaltsplan enthaltenen Informationen und der Ergebnis- und Finanzdaten darzustellen.
(2) Die wesentlichen Zielsetzungen der Planung für das Haushaltsjahr und die folgenden drei Jahre
sowie die Rahmenbedingungen der Planung sind zu erläutern.
Überblick über die Finanzlage im Haushaltsjahr 2014
Das Jahr 2014 wies in der Haushaltssatzung einen Fehlbedarf von 4,9 Mio.€ aus. Gegenüber dem
Ergebnisplan 2013 verringerte sich der Fehlbedarf um rd. 8 Mio.€ und erreichte damit wieder die
Summe aus der mittelfristigen Planung des Jahres 2013. Bestimmend waren weiterhin erhöhte Aufwendungen im Sozialbereich. Der Umlagebedarf des Kreises wurde gegenüber 2013 auf gleicher
Höhe gehalten, allerdings ging der Ansatz der Stadt aufgrund der Umlagegrundlagen um rd. 520 T€
auf 25,85 Mio.€ zurück. Die Schlüsselzuweisungen 2014 wurden aufgrund der Verteilungskriterien
und der Steuerkraft bei 17 Mio.€ und damit auf der prognostizierten Höhe veranschlagt. Die Steuern
entwickeln sich nach der Planung auf gutem Niveau, bei der Gewerbesteuer wurde eine Zunahme
von knapp 600 T€ erwartet.
Der Haushalt der Stadt Soest wurde angezeigt und konnte nach der Genehmigung durch die Landrätin des Kreises Soest vom 24.01.2014 in Kraft treten. Die Haushaltssatzung wies eine Verringerung der Allgemeinen Rücklage von 4.909 T€ auf.
Im Jahresabschlusses 2013 wurde die Allgemeine Rücklage nicht wie vorgesehen neben der Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage von 8,4 Mio.€ mit 4,4 Mio.€ in Anspruch genommen. Das
Jahresergebnis von - 5 Mio.€ erforderte lediglich die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage, von
der dann noch rd. 3,4 Mio.€ für den Abschluss 2014 zur Verfügung stehen.
Im Verlauf des Jahres blieben die allgemeinen Rahmenbedingungen wie in der Planung bestehen.
Steuerschätzungen und Orientierungsdaten gehen weiterhin von stabilen Erträgen aus. Allerdings
lässt die weltpolitische Lage negative Auswirkungen auf die Konjunktur erwarten.
In der Ausführung des Haushalts 2014 hat sich ein gravierender Einschnitt durch den Abschluss
eines Klageverfahrens bei der Festsetzung eines Gewerbesteuermessbescheides ergeben. Ende
2009 hatte die Stadt aus einer nachträglichen Gewebesteuerfestsetzung einschl. Zinsen einen Zufluss von rd. 31 Mio.€ zu verzeichnen. Nach einem finanzgerichtlichen Vergleich zwischen dem
Steuerschuldner und den Finanzbehörden musste die Stadt im September 2014 rd. 58 % nebst
Zinsen, insgesamt rd. 22,5 Mio.€ zurückzahlen. Damit wird sich der Fehlbetrag 2014 nach dem
Stand von Ende Nov. 2014 auf rd. 23 Mio.€ bewegen. Damit bleibt das Ergebnis aber noch deutlich
von der 25-%-Marke entfernt, bei der zwingend ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen wäre.
Um das Ergebnis 2014 zu sichern, wurde am 22.9.2014 durch den Kämmerer eine Haushaltssperre
gem. § 24 Abs. 1 GemHVO erlassen.
A 22
Ergebnisplan 2015
Die Gesamtbeträge der Erträge und Aufwendungen belaufen sich auf:
Erträge:
108.741.225 €
Aufwendungen
112.734.182 €
Fehlbedarf:
- 3.992.957 €
Gegenüber dem Ergebnisplan 2014 bleibt der Fehlbedarf mit rd. 4 Mio.€ um rd. 700 T€ unter dem
Wert der mittelfristigen Planung aus 2014. Die Herausforderung war, einen deutlichen Einbruch bei
den Schlüsselzuweisungen von rd. 4 Mio.€ aufzufangen, um sicherzustellen, dass der Fehlbedarf
2015 deutlich unter 5 % bleibt, da die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes nur vermieden werden kann, wenn nicht in zwei aufeinanderfolgenden Jahren die 5-%-Marke überschritten
wird. Hierzu trägt im wesentlichen eine Ergebnisverbesserung bei den Grundstücksveräußerungen
bei, die möglich wurde durch den Abschluss der Bodenbevorratungsmaßnahme am Ardey und die
Rückführung der Restgrundstücke zur Stadt im Herbst 2014.
Bestimmend sind weiterhin erhöhte Aufwendungen im Sozialbereich. Die Kreisumlage wird 2015 nur
leicht aufgrund der Umlagegrundlagen der Stadt steigen, wobei der Zahlbetrag des Kreises konstant
bleibt. Die übrigen Steuern entwickeln sich planmäßig auf gutem Niveau, bei der Gewerbesteuer
wird eine Zunahme von rd. 1 Mio.€ erwartet. Zugrunde gelegt sind hierbei die Orientierungsdaten
des Landes.
Eine erste Entlastung der Kommunen von insgesamt 1 Mrd.€ wurde als Sofortentlastung beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer im städt. Haushalt mit rd. 330 T€ berücksichtigt.
Die Einwohnerzahlen nach dem Zensus 2011 werden noch überprüft. Endgültige Bescheide liegen
noch nicht vor. Die Einbeziehung in den Finanzausgleich wird durch Übergangsregelungen abgemildert.
Zunehmende Bedeutung für den städt. Haushalt bekommt das Thema Inklusion, Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Alle öffentlichen Räume, Gebäude, Straßen, Infrastruktur, sind danach
an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen anzupassen. Dies gilt zunächst vor allem für
Schulen. Hier sind Mittel in 2015 vorgesehen, um mit entsprechenden Maßnahmen beginnen zu
können. In der mittelfristigen Investitionsplanung müssen alle Maßnahmen die Belange der Inklusion
berücksichtigen.
Die Entwicklung des für den Haushalt der Stadt bestimmenden Bereichs Jugend und Soziales zeigt
folgende Grafik:
A 23
Entwicklung Jugend und Soziales
(RE) 14.617
2010
2011
(RE) 15.348
(RE) 14.513
6.000 T€
(RE) 12.850
8.000 T€
(RE) 11.900
10.000 T€
(RE) 12.179
12.000 T€
(RE) 12.722
14.000 T€
(RE) 13.902
2013
2014
18.891
16.000 T€
18.039
18.000 T€
(RE) 17.667
20.000 T€
4.000 T€
2.000 T€
0 T€
2005
2006 2007
2008
2009
2012
2015
Der soziale Sektor einschl. der Kreisumlage, die ebenfalls in hohem Maße durch die sozialen Lasten
bestimmt ist (s. unten bei Kreisumlageentwicklung), dominiert die Entwicklungen der kommunalen
Haushalte. Die demographische Entwicklung und die Kostensituation im Gesundheitswesen verstärken diese Situation zunehmend.
Trotz der Hilfemaßnahmen des Landes liegen hier wie für fast alle Gemeinden des Landes die wesentlichen Risiken für den Haushalt der Stadt.
An den Aufwendungen des Gesamthaushalts ergeben sich folgende Anteile:
Jugend und Soziales:
16,8 % (Vorjahr 16,7 %)
Kreisumlage:
23,3 % (Vorjahr 23,2 %)
A 24
Struktur des Ergebnisplans:
Die Ertrags- und Aufwandsstruktur des Gesamtergebnisplans 2015 ist in den nachfolgenden
Tabellen und Diagrammen abgebildet. Im Anschluss sind weitere Erläuterungen zu wesentlichen Positionen gegeben. Detailinformationen sind den Teilplänen zu entnehmen.
Allgemeine Erläuterungen sind hinter der Gesamtübersicht der Teilpläne eingefügt.
Ertragstrukur (ohne interne Verrechnungen)
Plan 2014
Plan 2015
Steuern und ähnliche Abgaben
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Sonstige Transfererträge
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
sonstige ordentliche Erträge
Finanzerträge
55.002
26.810
648
5.568
T€
T€
T€
T€
57.634 T€
23.996 T€
662 T€
6.194 T€
1.028 T€
2.947 T€
5.545 T€
2.865 T€
3.929 T€
6.920 T€
3.555 T€
8.290 T€
102.852 T€
108.741 T€
Erträge insgesamt
Aufwandsstruktur (ohne interne Verrechnungen)
Personalaufwendungen
Versorgungsaufwendungen
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
bilanzielle Abschreibungen
Transferaufwendungen
sonstige ordentliche Aufwendungen
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Aufwendungen insgesamt
A 25
14.448
2.349
9.314
6.710
60.976
9.889
4.075
T€
T€
T€
T€
T€
T€
T€
14.704 T€
2.335 T€
9.731 T€
6.988 T€
63.957 T€
10.243 T€
4.776 T€
107.761 T€
112.734 T€
-4.909 T€
-3.993 T€
Kostenerstattungen
und Kostenumlagen;
2.865 T€; 3%
Ertragsstruktur
sonstige ordentliche
Erträge; 3.555 T€; 3%
Finanzerträge;
5.969 T€; 6%
Privatrechtliche
Leistungsentgelte;
5.545 T€; 5%
Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte;
6.194 T€; 6%
Sonstige
Transfererträge;
662 T€; 1%
Steuern und ähnliche
Abgaben; 57.634 T€;
52%
Zuwendungen und
allgemeine Umlagen;
23.996 T€; 22%
Aufwandsstruktur
Personalaufwendungen; 14.704 T€; 13%
Zinsen und ähnliche
Aufwendungen;
4.776 T€; 4%
Versorgungsaufwendungen; 2.335 T€; 2%
sonstige ordentliche
Aufwendungen ;
10.243 T€; 9%
Aufwendungen für
Sach- und
Dienstleistungen;
9.731 T€; 9%
bilanzielle
Abschreibungen;
6.988 T€; 6%
Transferaufwendungen; 63.957 T€; 57%
A 26
Entwicklung von Erträgen und Aufwendungen:
Der Ermittlung der Haushaltsansätze erfolgt soweit möglich analytisch. Alle Erkenntnisse über Erträge und Aufwendungen werden berücksichtigt und fließen in die Berechnung der Ansätze ein.
Wichtigste Orientierungshilfe für die Ermittlung von Erträgen und Aufwendungen sind dort, wo eigene Erkenntnisse nicht vorliegen bzw. wegen der Komplexität nicht ermittelt werden können, die Orientierungsdaten des Landes. Sie sind nach der Gemeindeordnung bei der Planung zu berücksichtigen. Sie enthalten
•
Zielprojektionen des Finanzplanungsrates
•
die Ergebnisse des Arbeitskreises Steuerschätzungen
•
die Stabilitätskriterien der Europäischen Union
•
die Entwicklungen des Landeshaushalts und des kommunalen Finanzausgleichs und
•
aktuelle Erkenntnisse des Innenministeriums.
(Die Orientierungsdaten sind vollständig im Teil C des Haushaltsplans als Anlage beigefügt.)
Finanzhaushalt
Unter dem Begriff Finanzhaushalt sind die Erträge aus Steuern und Zuweisungen sowie Umlagen
zusammengefasst. Sie sind alle im Teilplan 016 001 Allgemeine Finanzwirtschaft veranschlagt und
sind das Hauptfinanzierungsvolumen einer Kommune.
Entwicklung der Erträge des Finanzhaushalts
100.000 T€
71.076
(RE) 67.142
(RE) 64.169
72.145
20.000 T€
(RE) 54.045
30.000 T€
(RE) 56.951
40.000 T€
(RE) 54.193
T€50.000 T€
(RE) 48.899
60.000 T€
(RE) 65.864
70.000 T€
(RE) 62.215
80.000 T€
(RE) 86.835
90.000 T€
2014
2015
10.000 T€
0 T€
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
A 27
2012
2013
Steuern und ähnliche Abgaben
2005
2006
2007
2008
RE
RE
RE
RE
16.263
20.951
19.404
4%
29%
-7%
11.723
12.983
14.358
in T€
Gewerbesteuer
Einkommensteueranteil
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
HA
HA
24.193
24.637
25.204
15%
2%
2%
16.523
17.465
18.619
RE
RE
RE
RE
RE
22.628
44.671
24.220
27.154
20.957
17%
97%
-46%
12%
-23%
15.827
14.274
13.488
14.669
15.752
-15%
11%
11%
10%
-10%
-6%
9%
7%
5%
6%
7%
Umsatzsteueranteil
1.771
1.856
2.073
2.143
2.237
2.277
2.403
2.584
2.614
2.718
3.246
-7%
5%
12%
3%
4%
2%
6%
8%
1%
4%
19%
Familienleistungsausgleich
1.158
1.158
1.403
1.392
1.527
1.755
1.648
1.763
1.717
1.783
1.877
1%
0%
21%
-1%
10%
15%
-6%
7%
-3%
4%
5%
Grundsteuer A
134
151
150
141
150
148
156
156
172
159
159
2%
13%
-1%
-6%
6%
-1%
5%
0%
10%
-8%
0%
Grundsteuer B
5.715
6.140
6.295
6.371
6.413
6.557
7.066
7.086
7.211
7.278
7.409
Andere Steuern
Summe:
5%
7%
3%
1%
1%
2%
8%
0%
2%
1%
2%
481
438
484
584
479
754
949
929
988
915
1.120
2%
-9%
11%
21%
-18%
57%
26%
-2%
6%
-7%
22%
37.245
43.677
44.167
49.086
69.751
49.199
54.045
49.227
53.418
54.955
57.634
2005
2006
2007
2008
RE
RE
RE
RE
11.654
10.517
12.784
16.778
17.084
13.016
50%
-10%
22%
31%
2%
-24%
48.899
54.194
56.951
65.864
86.835
62.215
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
in T€
Schlüsselzuweisungen
Finanzhaushalt gesamt:
2009
RE
2010
RE
2011
RE
0
54.045
2012
2013
2014
2015
HA
HA
13.724
17.190
13.442
-8%
25%
-22%
67.142
72.145
71.076
RE
RE
14.942
64.169
Erläuterungen der Erträge
57.634 T€
Steuern und Abgaben
Für die Entwicklung der Steuereinnahmen zeigen die Orientierungsdaten 2015 Zuwächse von durchschnittlich 4,2 % gegenüber 2014. Die Steuereinnahmen 2014
zeigten gegenüber 2013 eine Steigerung um durchschnittlich 3,8 %. Den höchsten
Zuwachs verzeichnet der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit 5,7 %. Die
Gewerbesteuer steigt um 4 %. Die Orientierungsdaten vollziehen die Steuerschätzung aus Mai 2014 nach. Für die Folgejahre wurde die Steuerschätzung vorsichtig
übertragen.
Die Orientierungsdaten basieren auf den bestehenden Steuergesetzen und berücksichtigen nicht geplante Steuerrechtsänderungen. Den Prognosen des Arbeitskreises
Steuerschätzung liegen die Einschätzungen der Bundesregierung zugrunde, die als
zurückhaltend im unteren Bereich des nationalen Prognosespektrums anzusiedeln
sind.
Das geschätzte Aufkommen an Gewerbesteuer berücksichtigt die Ergebnisse der
Stadt Soest sowie die Regionalisierung der Steuerschätzung vom November 2014.
A 28
Entwicklung Gemeindeanteil Einkommensteuer
6.000
17.465
16.524
(RE) 15.752
(RE) 14.669
(RE) 13.488
8.000
(RE) 14.274
10.000
(RE) 12.983
12.000
(RE) 11.723
14.000
(RE) 14.358
16.000
(RE) 15.827
18.000
18.619
20.000
4.000
2.000
0
T€
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Nach der Regionalisierung der Steuerschätzung vom November 2014 werden
für die Gemeindeanteile an Einkommensteuer und Umsatzsteuer Landesaufkommen von 7,5 Mrd.€ (Einkommensteuer) bzw. 1 Mrd.€ (Umsatzsteuer) erwartet. Unter Anwendung der ab 2015 gültigen Verteilungsschlüssel
errechnen sich daraus für Soest folgende Ansätze:
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer:
7,355 Mrd.€ x Schlüsselzahl von 0,0025313
= 18,62 Mio.€
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer:
1,006 Mrd.€ x Schlüsselzahl von 0,002896318
einschl. Sofortentlastung
= 2,90 Mio.€
= 3,25 Mio.€
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen von insgesamt
beinhalten vor allem die Schlüsselzuweisungen (13.442 Mio.€) und die pauschalen
Zuweisungen des Landes (Schul- und Bildungspauschale, Sportpauschale, Feuerwehrpauschale), soweit sie im Ergebnishaushalt verwendet werden.
Die Schlüsselzuweisung ist mit dem Stand der 1. Proberechnung des Landes zum
Gemeindefinanzierungsgesetz 2014 angesetzt. Die Schlüsselmasse steigt 2015
moderat um 1,6 % gegenüber dem starken Anstieg im Vorjahr mit 8,3 %.
Für die Stadt schlägt sich negativ nieder, dass die Nachzahlungen aus dem Einheitslastenabrechnungsgesetz für die Jahre 2008 bis 2012 voll in die Steuerkraftberechnung einbezogen werden. Dies wirkt sich sehr stark für die Gemeinden aus,
die hohe Erstattungen zu verzeichnen hatten, in Soest mit rd. 2,7 Mio.€. Dazu stieg
die Steuerkraft in Soest etwas mehr als im Landesvergleich, dagegen war der Verlust bei den Einwohnerzahlen, abgemildert durch die Übergangsregelung höher als
im Landesdurchschnitt; beides negative Auswirkungen von zusammen rd. 1 Mio.€.
A 29
23.996 T€
Entwicklung der Schlüsselzuweisung
20.000
13.442
17.190
(RE) 14.943
(RE) 13.724
2015
2014
2013
2010
2007
2006
T€
2005
0
2012
(RE) 0
(RE) 13.016
2.000
2011
4.000
(RE) 17.084
6.000
2009
8.000
(RE) 12.784
10.000
(RE) 10.517
12.000
(RE) 11.653
14.000
(RE) 16.778
16.000
2008
18.000
Unter Zuwendungen laufen die Zuweisungen des Landes für Tageseinrichtungen
nach dem Kinderbetreuungsgesetz (Kibiz) mit rd. 6,4 Mio.€. Für Schulen finden
sich hier die Zuweisungen für die Offene Ganztagsschule (erhöhte Landespauschale) und das Programm „Geld oder Stelle“, zusammen 760 T€. Hier finden sich
auch die Auflösungen von Sonderposten in Höhe v. 2 Mio.€ als Gegenposition zu
den Abschreibungen, die Zuweisungen an die VHS von 248 T€ und die Stadtarchäologie von 97 T€. Die Erstattung nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz
beträgt für 2013, zahlbar 2015, rd. 250 T€.
Sonstige Transfererträge
Diese Position mit einem Gesamtaufkommen von
beinhaltet die Erstattungen von sozialen Leistungen und findet sich in den Teilplänen der Abteilung Jugend und Soziales. Sie werden geleistet als Kostenersatz
durch andere Sozialleistungsträger oder von Unterhaltspflichtigen. Die Höhe
schwankt nach erstattungspflichtigen Fällen.
662 T€
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Zu dieser Position mit einem Gesamtaufkommen von
gehören alle Benutzungsgebühren und Kindergartenbeiträge von insgesamt rd.
1,25 Mio. € sowie Verwaltungsgebühren von 928 T€. Parkgebühren machen
689 T€ aus, Zugänge aus dem Parkhaus Brüdertor und dem Parkplatz Marienkrankenhaus. Die Kindergartenbeiträge bleiben konstant. Der Ausfall durch die
Befreiung für das dritte Kindergartenjahr seit 2011 wird vom Land übernommen (s.
Kostenerstattungen).
Den größten Teil mit rd. 2,68 Mio.€ macht die Auflösung der Sonderposten aus
(vergleichbar den Abschreibungen sind die Auflösung von Sonderposten auf der
A 30
6.194 T€
Ertragseite die periodengerechte Zuordnung von Beiträgen und Zuweisungen),
davon allein 2,26 Mio.€ aus Verkehrsflächen.
Privat-rechtliche Leistungsentgelte
Die Erträge dieser Position von
beinhalten zunächst die Summe aus Pachten und Erbbauzinsen, die weiterhin im
Haushalt der Stadt veranschlagt sind (Mieterträge finden sich im Wirtschaftsplan
der Zentralen Grundstückswirtschaft). Die VHS-„Gebühren“ (309 T€) werden als
privat-rechtliche Entgelte erhoben, ebenso wie die Erträge der Allerheiligenkirmes
(592 T€).
Wesentlich beigetragen zu der Erhöhung haben die Verkäufe von Wohngrundstücken. Ende 2014 wurde der städtebauliche Vertrag „Wohngebiet Ardey aufgelöst.
Da die beauftragte Gesellschaft in Folge der Auflösung der WestLB ebenfalls aufgelöst werden soll, wären auch ohne Auflösung die Verträge gekündigt worden.
Die Resterschließung Ardey Nord und Oelmüllerweg wird die Stadt in eigener Regie abwickeln. Aus der Auflösung flossen dem Umlaufvermögen eine große Zahl
zum Verkauf bestimmter Grundstücke zu, die wegen der hohen Nachfrage im Wesentlichen 2015 vermarktet werden sollen. Insgesamt steht eine Summe von
4,5 Mio.€ im Ansatz.
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
In der Summe von
sind seit dem Kindergarten Jahr 2011/2012 die Erstattungen des Landes Übernahme der ausgefallenen Elternbeiträge für das dritte Kindergartenjahr mit 475 T€
enthalten.
Mit 606 T€ sind Kostenerstattungen für Leistungen an junge Menschen und ihre
Familien veranschlagt vom Land bzw. anderen Gemeinden.
Personalkostenerstattungen werden von der „Arbeit Hellweg Aktiv (AHA)“ geleistet
und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft (zus. rd. 215 T€, Vorjahr 474 T€). Ein
Teil der MitarbeiterInnen, die an die AHA ausgeliehen waren, sind zur Stadt zurückgekehrt bzw. haben den Dienstherrn gewechselt.
Erträge für Leistungen, die die Stadt für die Kommunalen Betriebe Soest AöR und
für die ZGW (Verwaltungsdienstleistungen) erbringt, sind mit rd. 1,1 Mio.€ veranschlagt.
2.865 T€
Sonstige ordentliche Erträge
Hauptanteil in der Summe von
ist die Konzessionsabgabe der Stadtwerke mit 2,5 Mio.€. Daneben gehören dazu
auch die Bußgelder für die Verkehrsüberwachung u.ä. (412 T€) und Säumniszuschläge (176 T€). Erträge aus der Herabsetzung von Rückstellungen sind mit
300 T€ vorsichtig nach der Erfahrung der Vorjahre geplant.
5.544 T€
3.555 T€
Finanzerträge
Die Finanzerträge setzen sich im Wesentlichen aus den Gewinnzuführungen und
Zinserträgen aus gewährten Darlehen zusammen, insgesamt ein Betrag von
Größte Einzelpositionen sind der Gewinn der Stadtwerke mit 3 Mio. € und die ZinA 31
8.290 T€.
sen für Innere Darlehen von KBS und ZGW von 2,54 Mio. € sowie eine Zuführung
von der KBS in Höhe von 2,25 Mio.€.
Erläuterungen der Aufwendungen:
Personalaufwendungen
Versorgungsaufwendungen
Die Personalaufwendungen stellen mit einem Volumen von
14.703 T€
zusammen mit den Versorgungsaufwendungen in Höhe von
2.335 T€
und somit insgesamt 17.038 T€ nach den Transferaufwendungen (mit Kreisumlage und
Leistungen für Jugend und Soziales) die zweitgrößte Aufwandsart dar. Die Personalaufwendungen liegen mit den 14,7 Mio.€ um rd. 257 T€ höher als 2014 (+1,8 %). Berücksichtigt sind Tarifsteigerungen und die daraus sich errechnenden Pensionsrückstellungen.
Die Personalaufwendungen wurden nach den erwarteten besetzten Stellen 2015
hochgerechnet.
Die Grafik stellt die Entwicklung der Personalaufwendungen für das Stammpersonal
nach dem Stellenplan der Stadt dar, rd. 12,7 Mio.€, einschl. der Versorgungskassenbeiträge (2,1 Mio.€). Zur Vergleichbarkeit zu den kameralen Jahren vor 2006 sind
Rückstellungen hier nicht berücksichtigt.
Eingerechnet sind die absehbaren Tarifsteigerungen und die Anpassung der Beamtengehälter. 2007 wurden 136 Beschäftigte an die Kommunalen Betriebe übergeleitet.
Entwicklung von Personalaufwand und Stellen
30.000
450
389
381
400
25.000
350
5.000
240
239
238
14.724
14.851
240
(RE) 13.888
239
(RE) 13.437
(RE) 12.940
242
(RE) 14.139
300
236
(RE) 12.102
250
(RE) 12.970
10.000
(RE) 13.798
(RE) 18.143
15.000
269
250
200
Stellen
20.000
(RE) 18.634
150
100
50
0
0
2005 2006
2007 2008
2009
2010 2011
2012 2013
2014
2015
Interne Leistungsbeziehungen zur Darstellung von Versorgungsbeiträgen und
Beihilfen in den Teilplänen des Haushaltsplans
Nach § 19 Abs. 2 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) können Versorgungsund Beihilfeaufwendungen zentral veranschlagt werden. Hiervon wurde aus technischen
Gründen in Soest Gebrauch gemacht.
Die zentrale Veranschlagung erfolgt im Teilplan 001.006 Personalwesen, Organisation
A 32
und Recht. Die Gesamtbeträge werden in der Zeile 28 auf die einzelnen Teilpläne anteilig als interne Leistung verteilt. Zu der Systematik der Internen Leistungsbeziehungen
sind Ausführungen auf Seite A 22 zu finden unter „Allgemeinen Hinweisen“.
Die Versorgungs- und Beihilfeaufwendungen für aktive Beamte haben sich folgendermaßen entwickelt:
Versorgungskasse für Beamte
Pensionsrückstellungen
durchschn.Verrechnung je Stelle
Beihilfen für Beamte
Beihilferückstellungen
2013
2014
2015
1.905 T€
1.145 T€
2.100 T€
1.012 T€
2.100 T€
1.055 T€
34 T€
34 T€
34 T€
757 T€
196 T€
800 T€
327 T€
785 T€
272 T€
5 T€
7 T€
6 T€
durchschn.Verrechnung je Stelle
In der Ertragsposition des Teilplans 001 006 wird 2015 ein Betrag von 4,5 Mio.€ als
Interne Leistungsbeziehung abgebildet. Neben den oben aufgeführten wesentlichen
Positionen über 4,2 Mio.€ werden 321 T€ verrechnet für Dienstleistungen, die die Personalabteilung für andere Abteilungen erbracht hat, sowie Urlaubsrückstellungen.
Schwankungen ergeben sich vor allem bei Beihilfen und Pensionsrückstellungen bzw.
Auflösung von Pensionsrückstellungen durch aktuelle Krankheitsfälle und Sterbefälle
von Pensionären. Berücksichtigt werden Tariferhöhungen und Änderung von Sterbetafeln, die dann immer für die gesamte Dauer der Beschäftigung angepasst werden müssen und im Jahr der Änderung dadurch erhebliche Ausschläge aufweisen können.
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Unter dieser Position werden alle Aufwendungen, die mit dem gemeindlichen Verwaltungshandeln bzw. mit Umsatz- und Verwaltungserlösen wirtschaftlich zusammenhängen, ausgewiesen.
Der Gesamtbetrag in Höhe von
verteilt sich auf eine Reihe von Positionen, hier die wichtigsten:
• Schülerbeförderung
1.886 T€
• Oberflächenentwässerung
1.300 T€
• Aufwendungen f. sonstige Dienstleistungen
1.457 T€
• Erstattungen an KBS f. Kontrakte
1.000 T€
• Offene Ganztagsschule
1.019 T€
• Lehr- und Unterrichtsmittel
436 T€
• Kommunikation und Software-Nutzung
447 T€
• Erstattung an andere Gemeinden f. Stationäre Vollzeiterziehung
350 T€
Bei den Mitteln für sonstige Dienstleistungen sind neu aufgenommen Ansätze vor
allem für Inklusion (Verwendung Landesmittel 95 T€, 60 T€ Betreuung Übergangswohnheim Waldstraße, 110 T€ für Planungsgutachten und Klimaschutzkonzept.
A 33
9.730 T€
Bilanzielle Abschreibungen
Abschreibungen sind das Entgelt für die Abnutzung aller städt. Vermögenswerte.
Transferaufwendungen
Die Position Transferaufwendungen ist mit einer Gesamtsumme von
die größte Aufwandsart im städt. Haushalt und umfasst als wesentliche Positionen:
• die Kreisumlage
26,2 Mio.€
• die Leistungen für Kindertageseinrichtungen
13,5 Mio.€
• die Leistungen der Jugendhilfe
7,5 Mio.€
• die Zuweisungen an verselbständigte Bereiche
7,9 Mio.€
4,1 Mio.€
• die Gewerbesteuerumlagen
• Asylbewerberleistungsgesetz
1,4 Mio.€
• Tagespflege
1,0 Mio.€
• Unterhaltsvorschussgesetz
0,7 Mio.€
• und andere Organisationen
0,9 Mio.€
Weitere Ausführungen finden sich in den Vorberichten der Teilpläne.
10.000
5.000
26.209
25.857
26.324
(RE) 27.099
(RE) 22.472
(RE) 21.233
(RE) 20.330
(RE) 19.237
15.000
T€
(RE) 18.830
20.000
(RE) 21.097
25.000
(RE) 25.910
Entwicklung der Kreisumlage
(RE) 14.406
6.988 T€
0
2002 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Die Kreisumlage stellt ein hohes Risiko für den städt. Haushalt dar, da die Soziallasten für Grundsicherung bzw. Eingliederungshilfe dramatische Steigerungen u.a.
über die Landschaftsumlage aufweisen.
Die Kreisumlage 2015 ist mit 26,2 Mio.€ veranschlagt. Zugrunde gelegt wurde ein
Bedarf des Kreises von 147,7 Mio.€. Darauf wurden die Umlagegrundlagen nach
der 1. Proberechnung des Landes zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2015 angewendet. Die Stadt trägt damit 17,7 % der Kreisumlage (langjähriges Mittel 17,3 %).
A 34
63.957 T€
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen in Höhe von
sind die „Betriebsmittel“ der Verwaltung wie
• Porto- und Fernmeldekosten
194 T€
• Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit
428 T€
• Pachten
168 T€
• Versicherungen
680 T€
• Mieten an die Zentrale Grundstückwirtschaft von
rd. 7,1 Mio.€
sowie sonstige Geschäftsaufwendungen.
Die Ansätze für Verbräuche der Verwaltung sind nahezu unverändert.
10.243 T€
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
Die Aufwendungen für Zinsen von insgesamt
sind trotz des niedrigen Zinsniveaus gestiegen. Das ist wesentlich bedingt durch die
Höhe der Liquiditätskredite, die weiter angestiegen sind, besonders durch die Gewerbesteuerrückzahlung. Das Zinsniveau soll weiter niedrig bleiben. Es ist jedoch
sinnvoll, einen Teil der Liquiditätskredite langfristig auf niedrigem Niveau zu sichern.
A 35
4.776 T€
A 36
Finanzplan
Der Finanzplan gibt durch die zusammenfassende Darstellung aller geplanten Einzahlungen und
Auszahlungen einen wichtigen Überblick über die tatsächliche finanzielle Lage der Stadt. Er enthält
die Teilsummen Zahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit und Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Die Zahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit wurden bereits im Ergebnisplan weitgehend erläutert, soweit sie gleichzeitig Aufwand bzw. Ertrag darstellen.
Die Auszahlungen für Investitionen sind mit 9,3 Mio. € für 2015 im städt. Haushalt veranschlagt und
gegenüber den Vorjahren 2013 (6.622 T€) und 2014 (7.804 T€) auf einen Stand gebracht, der in der
mittelfristigen Planung erforderlich wird, um die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur ausführen zu können. Wesentliche Maßnahmen sind weiter unten unter den Investitionsschwerpunkten
aufgeführt. Ein wesentlicher Teil der Investitionen davon im Hochbaubereich ist im Wirtschaftsplan
der Zentralen Grundstückswirtschaft mit rd. 3,5 Mio. € veranschlagt.
Finanziert sind die Investitionen mit rd. 1,6 Mio. € durch die Investitionspauschale. Aus der Schulund Bildungspauschale stehen für 2015 für die Investitionen in die Schuleinrichtung 246 T€ bereit
für die Erhaltung der beweglichen Einrichtung der Schulen, für Investitionen bei der ZGW rd. 1.106
T€ für Schulen, davon gedeckt durch die Schulpauschale 858 T€. Größere Maßnahmen sind weiter
unten bei den wesentlichen Maßnahmen aufgeführt. Die Schul- und Bildungspauschale dient auch
der Finanzierung von Beschaffungen (Festwerte) in der Ergebnisrechnung mit 66 T€ für 2015 und
der Sanierung an Schulen im ZGW-Wirtschaftsplan mit 595 T€.
Die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit ergeben sich neben Rückflüssen von Darlehen an KBS
und ZGW und Umschuldungen insbesondere aus der Kreditaufnahme für Investitionen:
2015
0€
2016
0€
2017
2.241.150 €
2018
2.145.800 €
In den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit sind neben Umschuldungen die ordentliche Tilgung
der Investitionsdarlehen enthalten:
2015
3.640.300 €
2016
3.603.900 €
2017:
3.638.000 €
2018:
3.204.300 €
Der Finanzplan 2015 schließt insgesamt (einschließlich der Investitionen und Kreditaufnahmen) mit
einem Minus von 4,1 Mio. € ab. Das Liquiditätsdefizit kann nur durch Aufnahme von Liquiditätskrediten (Kassenkrediten) finanziert werden.
Entwicklung der Liquidität
Die Liquiditätslage ist im Finanzplan und in der Bilanz dargestellt. Die Liquiditätskredite dienen dabei
zum Erhalt der Liquidität der Stadtkasse. Nach kaufmännischer Rechnung entspricht der Finanzplan
in etwa dem Cash-flow. Er enthält auch die Ein- und Auszahlungen für Investitionen. In seiner Summe ist der Finanzplan das Gegenstück zur Bank auf der Aktivseite der Bilanz.
A 37
Die Entwicklung der Liquidität zeigt die folgende Tabelle:
Jahr
2013
2014
2015
2016
2017
2018
Änderung des Bestandes
an Finanzmitteln und
aufgenommene Liquiditätskredite
3.055 T€
- 26.014 T€
- 4.063 T€
6.884 T€
- 3.439 T€
- 765 T€
Stand der Liquidität einschl.
Liquiditätskredite zum
31.12. des Jahres
- 53.397 T€
- 79.411 T€
- 83.474 T€
- 76.590 T€
- 80.029 T€
- 80.794 T€
Zur Liquidität rechnen die Liquiditätskredite sowie alle Finanzbestände auf Bankkonten, Geldanlagen, Bestände an fremden Finanzmitteln (u.a. durchlaufende Gelder) und Bestände an Handvorschüssen und Schulgirokonten. Die Tabelle entspricht der nachrichtlichen Darstellung unterhalb des
Gesamtfinanzplans.
Gem. § 3 Nr. 5 GemHVO ist die Entwicklung der Kassenlage des Vorjahres sowie der Umfang der in
Anspruch genommenen Liquiditätskredite zu erläutern.
Es war stets möglich, den Verpflichtungen pünktlich nachzukommen.
Mittelfristige Planung für die Haushaltsjahre 2016 bis 2018
Der mittelfristigen Planung wurden die Orientierungsdaten des Landes zugrunde gelegt. Alle Ansätze wurden jedoch dahingehend überprüft, ob Steigerungen der Haushaltsansätze zugelassen werden können. Dabei wurden auf der Basis der Rechnungsergebnisse 2013 und der Haushaltsausführung 2014 alle Ansätze überprüft. Es bleibt festzustellen, dass ein Druck auf die Ausgaben entsteht
insbesondere durch die weiter zunehmenden Sozialleistungen. Hier zeigen die Leistungen für Asylbegehrende aufgrund der weltweiten Krisenherde steigende Tendenz. Politische Entscheidungen,
z.B. im Rahmen der Energiewende, lassen ebenso wie die Gefahr von Zinserhöhungen steigende
Aufwendungen erwarten. Die weltpolitische Lage birgt auch die Gefahr, dass die Konjunkturdaten
schlechter werden und in Folge dessen die Steuereinnahmen sinken.
Die Ansätze 2015 wurden weitgehend produktsachkontenscharf geplant und dienen als Basis für
die mittelfristige Planung. Wo dies nicht möglich war, wurde mit den vom Land veröffentlichten Orientierungsdaten (Anlage 1) unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten hochgerechnet.
Wie mit dem Zukunftsprogramm 2010 wurden in der Planung 2015 von der Verwaltung alle Aufgaben kritisch hinterfragt und Optimierungsmöglichkeiten im Rahmen der Planungsgespräche in den
Ansätzen berücksichtigt.
Die Risiken für die kommenden Jahre liegen nach wie vor bei der Entwicklung der Sozialausgaben.
Dabei sind insbesondere die Kosten für die Leistungsbezieher nach dem Sozialgesetzbuch II
(SGB II) zu nennen, aber auch die Entwicklungen bei der Grundsicherung und den Eingliederungshilfen. Auch bei der Kreisumlage schlagen diese Kosten durch. Aufgrund der politischen Lage im
nahen Osten und in Südeuropa steigt der Zuzug von Asylbegehrenden und Flüchtlingen weiter
deutlich an. Folge ist, dass mindestens vorübergehend zusätzliche Unterkünfte bereitgestellt und
der Lebensunterhalt sichergestellt werden müssen.
Gleiches gilt aber auch für andere Entwicklungen im Sozialbereich wie die Entwicklung der Kosten
für die Kinderbetreuung (KiFöG), die Hilfen für Kinder und Jugendliche (Heimunterbringung, erziehe-
A 38
rische Hilfen) und konjunkturelle Entwicklungen mit Auswirkungen auf Personal- und Sach- sowie
Energiekosten.
Haushaltsausgleich im NKF
Der Haushaltsausgleich ist nach den gesetzlichen Regeln erreicht, wenn die Ergebnisrechnung
ausgeglichen ist, also der
Ertrag ≥ Aufwand
ist und das Eigenkapital nicht negativ ist.
Der Haushalt gilt als ausgeglichen, wenn ein Fehlbedarf im Ergebnisplan durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden kann.
In diesen Fällen ist der Haushalt der Aufsichtsbehörde lediglich anzuzeigen, es sei denn, die Voraussetzungen des § 76 GO zur Haushaltssicherung wären gegeben (s. weiter unten).
Ausgleichsrücklage
Die Ausgleichrücklage ist ein gesonderter Posten im Eigenkapital. Mit Einführung des NKF betrug
sie bis zu einem Drittel des Eigenkapitals in der Eröffnungsbilanz, höchstens ein Drittel der Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen der letzten drei Jahre. In Soest betrug diese Ausgleichsrücklage 19.256 T€. Seit dem 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz kann die Ausgleichsrücklage aus
Jahresüberschüssen bis zur Höhe von einem Drittel des Eigenkapitals wiederaufgefüllt werden. Mit
der dazu ergangenen Übergangsregelung konnte die Ausgleichsrücklage in Soest aus dem Jahresüberschuss 2009 mit 8.468.147,01 € aufgefüllt werden.
Die Ausgleichsrücklage war eingeführt worden, um den Kommunen den Übergang in das neue
Rechnungswesen zu erleichtern und in der Übergangszeit Mehrbelastungen aus der Doppik abfedern zu können. Jetzt dient die Ausgleichsrücklage eher dem Ausgleich zwischen den Haushaltsjahren, um nicht gleich bei ungewöhnlichen Konstellationen z.B. bei den Steuereinnahmen in die Haushaltssicherung bzw. einen Jahresverlust zu gehen. Die Inanspruchnahme stellt sich aktuell folgendermaßen dar:
2012:
2013
2014
2015
8.468 T€ (Auffüllung)
-5.011 T€
-3.457 T€
… …0 T€
Mit der Inanspruchnahme 2014 ist die Ausgleichsrücklage wieder aufgebraucht.
A 39
Entwicklung der Allgemeinen Rücklage:
Jahr
2012
Stand zu
Beginn
des Jahres
137.943
Inanspruchnahme allg.
Rücklage
5.078
Veränderung
in %
3,68 %
2013
2014
2015
2016
124.396
123.466
122.013
118.021
0
1.452
3.992
0
0%
1,18 %
3,27 %
0%
2017
2018
118.021
114.365
106
3.549
0,09 %
3,01 %
Entnahme
Ausgleichsrücklage
Auffüllung
8.468
- 5.011
- 3.457
0
Auffüllung
5.440
- 5.440
0
Haushaltssicherung:
Kann der Haushalt nur durch Rückgriff auf das Eigenkapital ausgeglichen werden, ist eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde erforderlich.
Ein Haushaltsicherungskonzept ist aufzustellen, wenn
die allgemeine Rücklage (Bestandteil des Eigenkapitals) in einem Jahr um mehr als ein Viertel
verringert wird oder
in zwei aufeinander folgenden Jahren um jeweils mehr als 5 % verringert wird oder
innerhalb des Finanzplanungszeitraums die allgemeine Rücklage aufgebraucht wird.
In einem Haushaltssicherungskonzept gem. § 76 Abs. GO NW ist darzulegen, wie und wann der
Haushaltsausgleich und der Abbau der Fehlbeträge erreicht werden soll.
Gemeinden, die diesen Ausgleich nicht darstellen können, unterliegen dauerhaft den Vorschriften
über die vorläufige Haushaltsführung gem. § 82 GO NW. Sie sind in ihrem Entscheidungsspielraum
deutlich eingeschränkt. Insbesondere gilt das für die Durchführung freiwilliger Aufgaben.
Die Haushalte ab 2011 mussten zur Genehmigung vorgelegt werden, da die Inanspruchnahme der
allgemeinen Rücklage vorgesehen war. Die Genehmigung der Haushaltssatzung 2014 wurde am
24.1.2014 erteilt.
Der Plan 2015 und die mittelfristige Planung 2016 - 2018 (s. unter den Abschnitten „Mittelfristige
Planung“ und „Entwicklung der Allgemeinen Rücklage“) zeigen, dass der Haushalt 2015 genehmigungspflichtig ist, da im Jahr der Aufstellung auf das Eigenkapital zurückgegriffen werden muss. Die
Tabelle auf der vorhergehenden Seite zeigt auch, dass die Allgemeine Rücklage in keinem Jahr mit
mehr als einem Viertel und auch nicht in zwei aufeinanderfolgenden Jahren mit mehr als einem
Zwanzigstel in Anspruch genommen wird, sodass der Haushalt 2014 genehmigungsfähig ist. Ein
Haushaltssicherungskonzept muss dann noch nicht aufgestellt werden.
Auch unter Berücksichtigung des erwarteten Ergebnisses 2014 (Stand 30.9.2014) wird die
Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage in 2015 mit 3,94 % unter der 5 %-Marke bleiben.
A 40
Investitionsschwerpunkte 2015:
Im Haushalt der Stadt sind als Investitionsschwerpunkte im Haushaltsjahr 2015 zu nennen:
Stadt
Vermarktung Wohn- und Gewerbeflächen aus Umlaufvermögen
Lärmschutzanlagen Hammer Weg, Bergenring,
Schleswiger Ring, Danziger Ring
Erwerb unbeb. Grundstücke
Fahrzeuge Feuerwehr
Ausbau Lendringser Weg/ Hessenweg
Erschließung B-Plan 133 ehem. Freibadgelände
Ausbau Höggenstraße
Straßenbeleuchtung
Ausbau Deiringser Weg
Ausbau städtische Sportanlagen
Investitionen Spielplätze
Wirtschaftswege
Ausbau Werkstraße
Investitionen ADV Allg. Verw.
Ausrüstung Feuerwehr
Ausbau Paradieser Weg zwischen Pagenstraße und Kölner Ring
Investitionen Medieneinsatzplan an Schulen
Ausbau Brunowall
Signalanlagen
Ausbau Soestbach am Freibadgelände
4.520.000
-500.000
-480.000
-438.000
-400.000
-300.000
-250.000
-250.000
-220.000
-205.000
-155.000
-155.000
-150.000
-140.000
-131.300
-125.000
-110.000
-100.000
-100.000
-100.000
ZGW
Verkauf unbeb. Grundstücke
Sanierung Morgner-Haus
Einrichtung Hansa-Realschule zur Sekundarschule
Neubau FW-Haus Ampen
Erweiterung und Sanierung FWFlorianweg
Maßnahmen Brandschutzkonzept Gesamtschule
1.233.000
-1.600.000
-800.000
-300.000
-245.000
-100.000
Kredite
Die Kreditbedarfe der nächsten Jahre liegen unter der Nettokreditaufnahme. Die Finanzierung des
Zuschusses der Wirtschaft und Marketing Soest GmbH wird künftig wieder aufgrund eines Erlasses
der Landesregierung wieder als Aufwand in der Ergebnisplanung berücksichtigt. Im Haushalt der
Stadt und der ZGW sind nur die für die Stadtentwicklung unverzichtbare Maßnahmen veranschlagt.
Die Sanierung und Erweiterung des Morgnerhauses gilt wegen der Beteiligung eines Dritten als
einmalige Chance, eine für die Stadt prägende Infrastruktureinrichtung zu schaffen. Maßgabe für die
Veranschlagung von Investitionen muss im Übrigen sein, dass sie „rentierlich“ sind, d.h. möglichst
ohne Folgekosten für den Ergebnisplan, durch Dritte finanziert oder als 100 %-Finanzierung durchgeführt werden können. Die Entwicklung zeigt die Tabelle über die Entwicklung der Kreditaufnahmen.
A 41
Kreditwirtschaft
Entwicklung der investiven Schulden der Stadt Soest
HhJahr
1990
1995
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
Stand zu Beginn des Nettokreditaufnahme
Stand am Ende des
HhJahres
HhJahres
T€
T€
T€
49.249
2.194
51.443
63.398
3.340
66.738
76.713
5.033
81.746
81.746
4.486
86.232
86.232
-2.926
83.306
83.306
4.073
87.379
87.379
677
88.056
88.056
-3.492
84.564
84.564
-1.105
83.459
83.459
-3.756
79.704
79.704
-2.777
76.927
76.927
-1.831
75.096
75.096
-2.883
72.213
72.213
-1.825
70.388
70.388
-1.514
68.874
68.874
-3.527
65.347
65.347
-738
64.609
64.609
-3.612
60.997
60.997
-3.571
57.426
57.426
-1.352
56.074
56.074
-1.011
55.063
Verpflichtungsermächtigungen
Durch Verpflichtungsermächtigungen wird sichergestellt, dass Maßnahmen in ihrer Gesamtheit vergeben werden können, obwohl die Auszahlung und die Deckung der Auszahlung erst in den Folgejahren ansteht.
Im Haushaltsjahr 2015 sind Verpflichtungsermächtigungen i.H.v. 2.155 T€ veranschlagt.
Ausbau Lendringser Weg/Hessenweg
Ausbau Paradieser Weg (Pagenstr. Bis Kölner Ring)
Ausbau an Lentzen Kämpen
Ausbau Nötten-Brüder-Wallstr./Dominikanerstr. (ISEK)
Umgestaltung Hallenbadgelände (ISEK)
Brückensanierung/Brückenbau
350 T€
900 T€
575 T€
10 T€
270 T€
50 T€
Die aus den Verpflichtungsermächtigungen fällig werdenden Auszahlungen sind in der Anlage zum
Haushaltsplan dargestellt.
A 42
Budgetierung
Zur Ausführung der dezentralen Ressourcenverantwortung gelten die folgenden Budgetierungsregeln:
1. Budgetbegriff
Ein Budget ist ein nach dem Sachzusammenhang der wahrgenommenen Aufgaben gebildeter Teil
des Haushalts, der einem Verantwortlichen (Abteilungsleiter/-in) zur eigenen Bewirtschaftung zur
Verfügung steht. Im NKF-Plan sind das die Teilpläne der Abteilung.
Es handelt sich um Zuschuss-/Überschussbudgets, d.h. Einnahmen und Ausgaben werden saldiert.
Die Salden sind festgeschrieben.
2. Grundsätze
Die Budgets werden nach dem Organisationsaufbau der Stadt Soest gebildet. Diesen Organisationseinheiten werden die Produkte des Haushalts zugeordnet. Für ein Produkt kann es nur eine
Zuständigkeit geben.
Die Abteilungen führen ihre Budgets im Rahmen dieser Richtlinien in freier und alleiniger Verantwortung aus. Die Kompetenzen sind soweit wie möglich auf die Ebene der Leistungserstellung weiter zu
delegieren.
Mit dem zur Verfügung gestellten Finanzrahmen müssen die Abteilungen alle ihnen übertragenen
Aufgaben erledigen. Abweichungen im Laufe des Haushaltsjahres sind innerhalb des Budgets aufzufangen. Zusätzliche Mittel können nur zugeteilt werden, wenn eine erhebliche Aufgabenausweitung dies erfordert, diese nicht planbar war und alle anderen Ausgleichsmöglichkeiten ausgeschöpft
sind.
Ein Mitteltausch zwischen Abteilungsbudgets ist nur im Rahmen der Bewilligung von über-/ außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zulässig. Die haushaltsrechtlichen Vorschriften der
Gemeindeordnung und der Gemeindehaushaltsverordnung sind dabei zu beachten
3. Budgetverantwortung
Der Budgetverantwortliche verantwortet alle Einnahmen und Ausgaben der seinem Budget zugeordneten Teilpläne.
Die Budgetverantwortung umfasst die persönliche Verantwortung dafür, Entwicklungen, die zu einer
möglichen Verschlechterung des Budgetsaldos führen können, rechtzeitig zu analysieren und Gegenmaßnahmen einzuleiten Zu diesen Gegenmaßnahmen zählen vor allem alle Einsparmöglichkeiten, die innerhalb der Abteilung ausgeschöpft werden können oder Möglichkeiten, zusätzliche Einnahmen zu erzielen.
Lässt sich trotz eingeleiteter Gegenmaßnahmen eine Überschreitung des Budgetansatzes voraussichtlich nicht ausschließen, ist hiervon unverzüglich die Abteilung Finanzen zu unterrichten.
In allen anderen Fällen sind Budgetabweichungen und Gegenmaßnahmen in den Quartalsberichten
aufzunehmen.
4. Budgetaufstellung
Die Aufstellung des Haushalts erfolgt im Gegenstromverfahren.
Für die Aufstellung der Budgets wird auf der Grundlage der Finanzplanung der Stadt sowie der Orientierungsdaten des Landes der Budgetsaldo vom Bürgermeister festgestellt, gekürzt um die vorab
dotierten Personalkosten sowie anderen wegen ihrer Bedeutung vorab dotierten Bereiche.
A 43
Die Budgets sind dann unter Beachtung des vorgegebenen Saldos durch den/die Budgetverantwortliche/-n zu erstellen.
Unter Beachtung der Vorabbudgetierung einzelner Sachkonten sind die von den Dienstleistungsabteilungen bewirtschafteten Produktsachkonten vor Feststellung der Budgetsalden zwischen bewirtschaftenden Stellen und Nutzern/Auftraggebern abzustimmen.
Bei allen Auftraggeber- (AG) / Auftragnehmer (AN) Beziehungen (z. B. Kommunale Betriebe Soest
AöR, 5.10, 5.20 usw.) hat der AG mit dem AN zu klären, welche Leistungen / Ressourcenbereitstellungen (Menge, Standards, Services usw.) für das Haushaltsjahr in Anspruch genommen werden.
Zusätzlich ist abzustimmen, wie hoch der in Euro bewertete Ressourcenverbrauch im Haushaltsjahr
zu veranschlagen ist (Kontraktbildung).
Sollte anstelle eines internen Dienstleisters (AN) zukünftig die Auftragserledigung durch Fremdvergabe erfolgen, ist immer die wirtschaftliche Gesamtauswirkung auf den Haushalt zu berücksichtigen.
Es ist sicherzustellen, dass die vereinbarten Ziele, abgeleitet aus den strategischen Vorgaben, mit
dem geplanten Budget erreichbar sind.
5. Budgetbewirtschaftung
Dem/ der Budgetverantwortlichen obliegt die Bewirtschaftung der Produktsachkonten eines Budgets, die unmittelbar zur Aufgabenerledigung zur Verfügung stehen.
Über die von den Dienstleistungsabteilungen bewirtschafteten Produktsachkonten findet eine Abstimmung zwischen der verantwortlichen (AG) und der bewirtschaftenden Organisationseinheit (AN)
statt. Dies erfolgt durch Kontrakte über die Bereitstellung vereinbarter Leistungen.
Die Dienstleistungsabteilungen (AN) bewirtschaften das Produktsachkonto für die AG mit Ausnahme
der KBS und ZGW. Hier erfolgt eine Rechnungsstellung seitens der AN an die AG.
Eine unterjährige Mittelverschiebung erfolgt durch Absprache zwischen AG und AN.
Die Flexibilität der Mittelbewirtschaftung wird erreicht durch die Budgetbildung gem. § 21 GemHVO.
5.1 Budgetbildung nach § 21 GemHVO
5.1.1 Die Budgets der Stadtverwaltung sind innerhalb des Ergebnis- und Finanzplans nach Produkten und Teilplänen unterteilt. Jedes Produkt kann einer Abteilung und der Teilplan eindeutig einem
Verwaltungsvorstandsmitglied zugeordnet werden.
Die Budgetstruktur ist somit nach Organisationseinheiten unterteilt. Wie bereits beschrieben werden
Produktsachkonten direkt von dem zuständigen Abteilungsleiter („Fachproduktsachkonten“) bzw. in
Abstimmung mit den Dienstleistungsabteilungen für Querschnittsaufgaben z. B. Abteilung Personal,
(„Querschnittsproduktsachkonten) beplant und bewirtschaftet. Den Querschnittsproduktsachkonten
liegt eine Budgetabstimmung zwischen Fachabteilung und Dienstleistungsabteilung (Kontrakt)
zugrunde.
Die Budgets werden nach Maßgabe der Salden im Erfolgs- und Finanzplan festgeschrieben. Ein
Mittelaustausch von Produktsachkonto zu Produktsachkonto ist innerhalb der Zuständigkeiten möglich. Fachproduktsachkonten sind von den zuständigen Fachabteilungen und Querschnittsproduktsachkonten von den Querschnittsabteilungen zu bewirtschaften. Analoges gilt für die Auftragsachkonten im investiven Bereich.
Die haushaltsrechtlichen Vorschriften der Gemeindeordnung und der Gemeindehaushaltsverordnung sind bei der Bewirtschaftung der Budgets zu beachten.
A 44
5.1.2 Erträge des Ergebnisplans dürfen auf die Verwendung für bestimmte Aufgaben beschränkt
werden. Sie sind in ihrer Verwendung zu beschränken, wenn sich dies aus rechtlicher Verpflichtung
ergibt. Das gleiche gilt für Einzahlungen des Finanzplans.
Zuwendungen:
Zuwendungen an die Stadt Soest dürfen nur für die vom Zuwendungsgeber angegebenen Zwecke
verwendet werden.
5.2 Dienstleistungsbudgets:
Die für andere Abteilungen bewirtschafteten Produktsachkonten der Querschnittsabteilungen (Querschnittsbudgets der Abt. Zentrale Dienste, Abt. Personal u. Recht, Abt. Finanzen) sind gegenseitig
deckungsfähig.
5.3 Finanzierungsfonds Schulpauschale:
Der Fonds umfasst Produktsachkonten des Erfolgs- und Finanzplans und des Wirtschaftsplans der
ZGW.
konsumtiv:
Sanierung der Schulgebäude und Außenanlagen
Lehrmittel
investiv :
Baumaßnahmen
Außenanlagen
Schuleinrichtung
Medienausstattung
Sonderausstattung
Innerhalb dieses Fonds sind die Produktsachkonten gegenseitig deckungsfähig.
5.4 Besonderheiten bei Investitionen:
Im investiven Bereich darf die gegenseitige Deckungsfähigkeit nicht für die Bereitstellung von Mitteln
für bisher nicht veranschlagte Maßnahmen in Anspruch genommen werden.
In diesen Fällen sind § 81 GO (Nachtragssatzung) und die Vorschriften über die Zustimmung zur
Leistung von über-/ außerplanmäßiger Leistung zu beachten.
Ausgenommen sind der Austausch von Maßnahmen innerhalb von pauschal veranschlagten Produktsachkonten, soweit Maßnahmenkataloge oder Prioritätenlisten dem nicht entgegenstehen sowie
Ausgaben, die der wirtschaftlichen und sachgerechten Aufgabenerfüllung dienen. Hierüber entscheidet der Budgetverantwortliche. Die wirtschaftliche und sachgerechte Aufgabenerfüllung ist von
diesem zu begründen.
6. Berichtswesen
Das Ziel des Berichtswesens besteht darin, rechtzeitig Informationen über den Vollzug und die voraussichtliche Entwicklung der Aufgabenerledigung und Zielerreichung und der dafür bereitgestellten
Budgets zu bekommen.
Durch die zeitnahe Information soll jederzeit der Stand und die Entwicklung der städtischen Haushaltswirtschaft erkennbar und ein rechtzeitiges Gegensteuern bei Abweichungen und unvorhergesehenen Entwicklungen möglich sein.
Die Budgetverantwortlichen und die für die zentrale Bewirtschaftung von Mitteln zuständigen Abteilungsleiter/ -innen berichten über die Ausführung ihrer Budgets im Rahmen der Quartalsberichte
zum 31.5.,zum 30.9. sowie zum 30.12. eines Jahres. Die Berichte sind der nächst höheren Ebene
unaufgefordert vorzulegen.
A 45
Abweichend von den Berichtsterminen sind unabwendbare Budgetüberschreitungen unverzüglich
der Abteilung Finanzen anzuzeigen. In einem formlosen Abweichungsbericht sollen die Budgetverantwortlichen neben einer Ursachenanalyse, evtl. mit Beteiligung der bewirtschaftenden Dienstleistungsbereiche, auch Vorschläge erarbeiten, wie die Abweichungen aufgefangen werden können.
7. Budgetabschluss
Mit Abschluss eines jeden Jahres wird ein Budgetabschluss erstellt.
Regelungen über Budgetabweichungen werden nicht getroffen.
8. Ermächtigungsübertragung gem. § 22 GemHVO
Aufgrund des Jährlichkeitsprinzip werden die im Ergebnisplan zur Aufgabenerledigung bereitgestellten Ressourcen grundsätzlich nicht übertragen. Nur in begründeten Einzelfall wird der Übertragung
einer Ermächtigung zugestimmt.
Werden Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen gem. §22Abs. 1 GemHVO NRW
übertragen, bleiben sie gemäß der vom Rat beschlossenen Regelung bis zum Ende des folgenden
Haushaltsjahres verfügbar. Werden Ermächtigungen für Auszahlungen für Investitionen übertragen,
bleiben sie bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar. Werden Investitionsmaßnahmen im Haushaltsjahr nicht begonnen, bleiben die Ermächtigungen bis zum Ende des zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahres verfügbar.
Sind Erträge oder Einzahlungen aufgrund rechtlicher Verpflichtungen zweckgebunden, bleiben die
entsprechenden Ermächtigungen zur Leistung von Aufwendungen bis zur Erfüllung des Zwecks und
die Ermächtigung zur Leistung von Auszahlungen bis zur Fälligkeit der letzten Zahlungen für ihren
Zweck verfügbar.
Der vorliegende Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Soest für das Haushaltsjahr 2015 wird
gem. § 80 Abs. 1 GO NW
aufgestellt:
Soest, den 24.10.2014
Gez. Wapelhorst
(P. Wapelhorst)
Erster Beigeordneter und Kämmerer
bestätigt:
Soest, den 24.10.2014
Gez. Dr. Ruthemeyer
(Dr. E. Ruthemeyer)
Bürgermeister
A 46

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