Haushaltsbuch der Stadt Soest
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Haushaltsbuch der Stadt Soest
stadt der bürgermeister soest Haushaltsbuch der Stadt Soest Haushaltsjahr 2015 A1 A2 Inhaltsverzeichnis Teil A A 7 Gesamtergebnisplan A 9 Gesamtfinanzplan A 11 A 13 Statistische Daten und Kernkennzahlenkarte A 13 Infrastruktureinrichtungen A 15 Gemeindliche Abgaben A 16 Strategische Steuerung – strategisches Zukunftsprogramm (Auszug) A 17 Allgemeine Vorbemerkungen A 21 A 22 Überblick über die Finanzlage im Haushaltsjahr 2014 A 22 Ergebnisplan 2015 A 23 Struktur des Ergebnisplans A 25 Entwicklung von Erträgen und Aufwendungen A 27 Erläuterungen der Erträge A 28 Erläuterungen der Aufwendungen A 32 Budgetübersicht nach Ausschüssen A 35 Finanzplan A 37 Entwicklung der Liquidität A 37 Mittelfristige Planung für die Haushaltsjahre 2016 bis 2018 A 38 Haushaltsausgleich im NKF A 39 Ausgleichsrücklage A 39 Entwicklung der Allgemeine Rücklage A 40 Haushaltssicherung A 40 Investitionsschwerpunkte 2015 A 41 Kredite A 41 Verpflichtungsermächtigungen A 42 Budgetierung und Berichtswesen A 43 Ermächtigungsübertragung A 46 Haushaltssatzung Vorbericht Entwicklungen im Haushalt der Stadt Soest A3 Teil B Teilpläne des Haushaltsplans B 1 NKF-Produktplan der Stadt Soest B 3 Hinweise zum Ergebnis- und Finanzplan B 7 Gesamtergebnisplan B 11 Gesamtfinanzplan B 13 Übersicht über die Gliederung der Teilpläne B 15 001 001 Politische Gremien, Verwaltungsführung und Öffentlichkeitsarbeit B 17 001 003 Rechnungsprüfung B 21 001 004 Zentrale Dienste, Einkauf und Logistik B 25 001 006 Personalwesen, Organisation und Recht B 31 001 007 Finanzmanagement, Rechnungswesen und Zentrales Controlling B 35 001 008 Informationstechnologie (IT) und Wahlen B 39 002 001 Sicherheit und Ordnung B 45 002 002 Einwohnerangelegenheiten, Personenstandswesen und Bürger Büro B 51 002 003 Brand- und Bevölkerungsschutz B 55 003 001 Grundschulen B 61 003 002 Hauptschulen B 67 003 003 Realschulen B 71 003 004 Sekundarschule B 75 003 005 Gymnasien B 79 003 006 Gesamtschule B 83 003 007 Förderschule B 87 003 008 Zentrale Leistungen für Schüler und am Schulleben Beteiligte B 91 004 001 Allgemeine Kulturpflege B 97 004 002 Volkshochschule B 101 004 003 Stadtbücherei B 107 004 004 Museen B 111 004 005 Stadtarchiv und wissenschaftliche Stadtbibliothek B 115 005 001 Migranten-, Senioren- und Behindertenbelange B 119 006 001 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung B 123 006 002 Kinder- und Jugendarbeit B 127 006 003 Hilfen für junge Menschen und ihre Familien B 133 008 001 Sportförderung B 137 009 001 Räumliche Planung und Entwicklung B 143 Teilpläne A4 009 002 Stadtarchäologie B 149 009 003 Stadtentwicklung, Umwelt und Geo-Service B 153 010 001 Bauordnung und Denkmalschutz B 159 010 002 Wohnen B 163 012 001 Verkehrsflächen und- anlagen B 167 013 001 Gewässer und Grün B 189 015 001 Unternehmen und Eigenbetriebe B 193 016 001 Allgemeine Finanzwirtschaft B 197 C 1 Anlage 1: Orientierungsdaten des Landes C 3 Anlage 2: Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals C 13 Anlage 3: Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten C 15 Anlage 4: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen C 17 Anlage 5: Übersicht über die Abschreibungen C 19 Anlage 6: Übersicht über die Zuwendungen an die Fraktionen C 23 Anlage 7: Stellenplan 2015 C 25 Anlage 8: Bilanz 2013 C 35 Anlage 9: Ergebnisplan 2015 nach Produktbereichen C 39 Anlage 10: Finanzplan 2015 nach Produktbereichen C 57 Anlage 11: Stadtwerke Soest GmbH – Übersicht über die Wirtschaftslage und voraussichtliche Entwicklung 2015 C 75 Anlage 12: AquaFun Soest GmbH – Übersicht über die Wirtschaftslage und voraussichtliche Entwicklung 2015 C 103 Anlage 13: Wirtschaft und Marketing Soest mbH – Übersicht über die Wirtschaftslage und voraussichtliche Entwicklung 2015 C 119 Anlage 14: Klinikum Stadt Soest gGmbH – Übersicht über die Wirtschaftslage und voraussichtliche Entwicklung 2015 C 155 Anlage 15: Wärmecontracting Klinikum Stadt Soest GmbH – Übersicht über die Wirtschaftslage und voraussichtliche Entwicklung 2015 C 175 Anlage 16: Klinikum Stadt Soest Service GmbH – Übersicht über die Wirtschaftslage und voraussichtliche Entwicklung 2015 C 189 Anlage 17: Kommunale Betriebe Soest AöR – Übersicht über die Wirtschaftslage und voraussichtliche Entwicklung 2015 C 203 Anlage 18: Zentrale Grundstückswirtschaft der Stadt Soest – Übersicht über die Wirtschaftslage und voraussichtliche Entwicklung 2015 C 245 Teil C Anlagen zum Haushaltsplan A5 A6 Haushaltssatzung der Stadt Soest für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GV NRW. S. 878), hat der Rat der Stadt Soest mit Beschluss vom 10.12.2014 folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 108.741.225 € 112.734.182 € im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 99.187.641 € 104.906.732 € dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 12.445.490 € 9.336.520 € dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätikgeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 18.769.994 € 20.223.300 € festgesetzt. §2 Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 2.155.000 € festgesetzt. §4 Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses A7 im Ergebnisplan wird auf 0€ und die Verringerung der allgemeinen Rücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 3.992.957 € festgesetzt. §5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 95.000.000 € festgesetzt . §6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Sie sind durch Hebesatzsatzung vom 10.08.2010 festgesetzt. Die Angabe der Steuersätze erfolgt hier nachrichtlich. 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240.v.H. 2. Gewerbesteuer 430.v.H. 455.v.H. §7 (entfällt) §8 Eine Wertgrenze für die Veranschlagung und Abrechnung einzelner Investitionsmaßnahmen wird nicht festgesetzt. A8 Stadt Soest Gesamtergebnisplan 2015 Ertrags- und Aufwandsarten in € Ergebnis Plan Plan Plan 2013 2014 2015 2016 Plan Plan 2017 2018 01 Steuern und Abgaben 53.466.975 55.002.250 57.633.990 59.837.140 61.853.280 63.896.360 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 Sonstige Transfererträge 25.300.126 26.814.374 23.995.999 38.607.362 687.452 647.500 662.500 662.500 28.008.541 29.013.056 662.500 662.500 04 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 Privatrechtliche Leistungsentgelte 5.785.003 1.067.881 5.567.945 1.028.285 6.194.367 5.544.535 6.239.867 2.534.635 6.275.367 1.604.735 6.298.367 1.024.735 06 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 Sonstige ordentliche Erträge 08 Aktivierte Eigenleistungen 3.818.962 5.969.571 0 2.947.408 3.929.043 0 2.864.673 3.555.126 0 2.765.097 3.542.267 0 2.832.608 3.542.484 0 2.869.843 3.542.966 0 09 +/- Bestandsveränderungen = Ordentliche Erträge 0 0 0 0 0 0 96.095.969 95.936.805 100.451.190 114.188.868 104.779.515 107.307.827 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 14.178.804 14.447.660 14.703.917 14.698.755 2.154.615 2.348.978 2.335.291 2.149.822 14.955.837 15.215.145 2.156.359 2.159.658 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 8.997.068 9.314.616 9.730.664 9.452.923 6.981.256 6.710.637 6.987.906 7.035.785 60.330.041 60.980.966 63.957.023 64.473.118 9.388.720 9.471.308 7.157.325 7.235.755 66.152.898 66.455.178 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen = Ordentliche Aufwendungen = ordentliches Ergebnis 10.469.777 9.888.957 10.243.381 10.785.717 10.707.122 10.412.336 103.111.562 103.691.814 107.958.182 108.596.120 110.518.261 110.949.380 -7.015.593 -7.755.009 -7.506.992 5.592.748 -5.738.746 -3.641.553 19 Finanzerträge 6.004.632 6.920.384 8.290.035 4.441.991 4.683.655 4.555.113 20 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen = Finanzergebnis 3.999.718 2.004.914 4.075.100 2.845.284 4.776.000 3.514.035 4.594.700 -152.709 4.490.800 192.855 4.463.300 91.813 -5.010.679 -4.909.725 -3.992.957 5.440.039 -5.545.891 -3.549.740 0 0 0 -5.010.679 0 0 0 -4.909.725 0 0 0 -3.992.957 0 0 0 5.440.039 0 0 0 -5.545.891 0 0 0 -3.549.740 0 0 0 0 0 0 = Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit 23 Außerordentliche Erträge 24 Außerordentliche Aufwendungen = Außerordentliches Ergebnis = Jahresergebnis Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage 27 Verrechnete Erträge 28 Verrechnete Aufwendungen 29 Verrechnungssaldo 524.079 1.454.307 -930.228 A9 587.000 1.000.000 -413.000 0 0 0 0 0 0 A 10 Stadt Soest Gesamtfinanzplan 2015 Ein- und Auszahlungsarten in € Ergebnis Plan 2013 01 Steuern und ähnliche Abgaben 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2014 Plan 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 53.848.316 24.335.239 55.002.250 24.960.274 57.633.990 21.968.128 59.837.140 36.610.601 61.853.280 25.974.617 63.896.360 26.932.286 03 Sonstige Transfereinzahlungen 04 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 681.097 3.178.215 647.500 2.919.300 662.500 3.509.780 662.500 3.495.280 662.500 3.497.780 662.500 3.497.780 05 Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 1.071.219 3.469.410 1.028.285 2.947.408 1.024.535 2.864.673 1.024.635 2.765.097 1.024.735 2.832.608 1.024.735 2.869.843 07 Sonstige Einzahlungen 08 Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen = Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 3.506.399 6.175.356 96.265.252 3.609.030 6.920.384 98.034.431 3.234.000 8.290.035 99.187.641 3.216.800 4.441.991 112.054.044 3.216.700 4.683.655 103.745.875 3.216.793 4.555.113 106.655.410 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12.915.211 2.080.809 13.070.751 2.600.000 13.177.840 2.620.800 13.310.122 2.647.008 13.443.734 2.673.478 13.578.692 2.700.213 8.871.309 3.346.146 10.127.716 4.346.100 10.520.464 4.532.900 10.144.523 4.091.400 9.363.720 3.987.500 9.521.308 3.945.200 60.164.449 61.047.796 64.200.523 10.199.281 9.821.305 9.854.205 97.577.206 101.013.668 104.906.732 64.446.618 10.356.036 104.995.707 66.126.398 10.146.927 105.741.757 66.428.678 10.241.609 106.415.700 12 Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen = Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit = Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit -1.311.954 -2.979.237 -5.719.091 7.058.337 -1.995.882 239.710 3.160.029 2.770.430 3.293.640 3.242.080 4.418.080 4.083.680 257.941 0 724.351 650.250 0 1.591.000 250 0 4.631.600 250 0 3.423.000 250 0 1.930.000 250 0 2.453.000 22 Sonstige Investitionseinzahlungen = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 250 4.142.571 0 5.011.680 4.520.000 12.445.490 1.510.000 8.175.330 580.000 6.928.330 0 6.536.930 24 Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 25 Baumaßnahmen 250.076 4.210.332 200.000 5.234.500 530.000 7.313.000 100.000 6.199.460 100.000 7.814.500 100.000 7.399.500 26 Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 27 Erwerb von Finanzanlagen 856.706 1.010.000 1.232.430 1.000.000 1.235.490 25.000 536.230 0 1.153.980 0 1.082.230 0 7.700 287.673 6.622.487 -2.479.916 0 137.390 7.804.320 -2.792.640 47.830 185.200 9.336.520 3.108.970 0 101.000 6.936.690 1.238.640 0 101.000 9.169.480 -2.241.150 0 101.000 8.682.730 -2.145.800 -3.791.870 -5.771.877 -2.610.121 8.296.977 -4.237.032 -1.906.090 82.896.599 76.049.344 6.847.255 14.880.996 13.315.500 1.565.496 18.769.994 20.223.300 -1.453.306 8.833.417 10.246.500 -1.413.083 5.913.984 5.115.600 798.384 8.764.357 7.623.500 1.140.857 3.055.385 -4.206.381 -4.063.427 6.883.894 -3.438.648 -765.233 174.067 2.603.486 -1.602.895 -5.666.322 1.217.572 -2.221.076 -211 -625.755 2.603.486 0 0 -1.602.895 0 0 -5.666.322 0 0 1.217.572 0 0 -2.221.076 0 0 -2.986.309 18 Zuwendungen für Investionsmaßnahmen 19 Veräußerung von Sachanlagen 20 Veräußerung von Finanzanlagen 21 Beiträge u.ä. Entgelte 28 aktivierbare Zuwendungen 29 Sonstige Investitionsauszahlungen = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit = Saldo aus Investitionstätigkeit = Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag 33 Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen 34 Tilgung und Gewährung von Darlehen = Saldo aus Finanzierungstätigkeit = Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln 37 Anfangsbestand an Finanzmitteln 38 Änderung ausgegebene Handvorschüsse 39 Änderung Bestand an fremden Finanzmitteln = Liquide Mittel nachrichtlich: erweiterte Darstellung (unter Berücksichtigung der Fortschreibung 2014) Ein- und Auszahlungsarten in € = Liquide Mittel zzgl. Liquiditätskredite = Liquide Mittel inkl. Liquiditätskrediten Fortschreibung 2014 Ergebnis 2013 2.603.486 Plan Plan Plan 2015 2016 2017 2018 -5.666.322 1.217.572 -2.221.076 -2.986.309 -56.000.000 -77.808.500 -77.808.500 -53.396.514 -79.411.395 -83.474.822 -77.808.500 -76.590.928 -77.808.500 -80.029.576 -77.808.500 -80.794.809 A 11 -1.602.895 Plan A 12 Vorbericht Statistische Daten und Kernkennzahlenkarte Informationen zur Gemeindefläche Die Stadt Soest liegt zwischen der Lippeniederung und den Haarhöhen in der fruchtbaren Soester Börde am Hellweg. Sie gehört zum Regierungsbezirk Arnsberg. Ausdehnung: Ost - West ==> 13,0 km Nord - Süd ==> 11,5 km Insgesamt umfasst die Fläche der Stadt Soest 8581 ha. (Stand 31.12.2013) A 13 Demografie Jeweils Stand 31.12. Einwohner mit Hauptwohnsitz 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Entwicklung der Gesamtbevölkerungsentwicklung 2013 48.543 48.578 48.601 48.335 48.534 48.442 48.526 48.529 48.573 48.579 (46.644*) (46.685*) (46.699*) Anteil der unter 18Jährigen an der Bevölkerung Anteil der über 65Jährigen an der Bevölkerung Entwicklung der demografischen Struktur; Kinder und Jugendliche 17,94 20,15 19,78 19,45 19,31 18,85 18,56 18,35 (17,95*) 17,63 (17,7*) ** (17,41*) Entwicklung des älteren Teils der Bevölkerung ** 18,62 18,35 17,37 17,67 17,98 18,10 18,27 18,33 18,20 (18,68*) (18,94*) (19,03*) Anteil ausländischer Einwohner mit Hauptwohnsitz in Prozent Entwicklung der Migration / Hilfskennzahl, da der Migrationshintergrund nur sehr schwer ermittelbar ist 7,75 7,9 (5,99*) (6,14*) ** (6,54*) 2007 2008 2009 2010 2011 Hinweis auf künftige Problemstellungen 2012 2013 6 8 7 7 6 7 Hinweis auf Veränderungen im Bildungsniveau 28 27 33 33 37 35 7 6 38 48 7,8 7,77 7,64 2004 2005 2006 5 7 27 27 7,57 7,53 7,55 7,52 Bildung Jeweils Stand 31.12. Anteil Schulabgänger ohne Abschluss an allen Schulabgängern in Prozent Anteil Schulabgänger mit Hochschulreife Wirtschaftsmarkt und Arbeitsstruktur 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Jeweils Stand 30.06. Hinweis auf die Beschäftigungsentwicklung Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am 18.663 18.271 18.279 18.320 19.037 19.428 19.244 20.065 20.446 Arbeitsort Hinweis auf Entwicklung des Arbeitsmarktes Arbeitslose 2.664 3.304 3.322 2.805 1.908 2.493 2.558 2.219 2.160 Hinweis auf Gewerbeentwicklung Gewerbesaldo (Anmeldungen204 66 -10 102 73 63 86 -64 -38 Abmeldungen) 2013 20.642 2.167 -41 Gesundheit und Lebensqualität Jeweils Stand 31.12. Ärzte , die in der Stadt Soest tätig sind Gästeübernachtungen je Einw. Krankenhausbetten je 10.000 Einw. Pflegeplätze (Stand 15.12.) 2004 218 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Hinweis auf Entwicklung der ärztlichen Versorgung 230 238 245 249 264 327 292 312 Hinweis auf Tourismusentwicklung 1,62 1,54 1,31 1,44 1,53 1,8 1,65 Weicher Faktor zur Standortqualität 115,0 114,6 114,8 114,6 114,6 114,5 114,5 114,1 Hinweis auf Entwicklung der Seniorenpflege 534 534 556 Quelle Einwohnerzahlen: it.nrw Fortschreibung auf Grundlage der Volkszählung 1987; * Wert in Klammern: it.nrw Fortschreibung auf Grundlage des Zensus 2011 ** ab 2013 liegen keine Daten auf Grundlage der Volkszählung 1987 bei it.nrw vor A 14 2013 346 2,03 114 114 611 643 Infrastruktureinrichtungen Tageseinrichtungen für Kindern Im Stadtgebiet werden folgende Einrichtungen vorgehalten: -30 Kindertageseinrichtungen -1 Heilpädagogische Kindertageseinrichtung (Trägerschaft Kreis Soest) Schulen In der Stadt Soest werden in 8 Grund-, 2 Haupt- und 2 Realschulen Schulplätze angeboten. Dazu kommen 3 Gymnasien und 1 Gesamtschule. Eine der beiden Hauptschulen (Hauptschule im Schulzentrum) wird seit Beginn des Schuljahres 2012/13 auslaufend aufgelöst. Des Weiteren ist zum Schuljahr 2015/16 die Errichtung einer Sekundarschule geplant. Einhergehend mit dem Start der Sekundarschule würden dann die Pauli-Hauptschule und die Hansa-Realschule ab dem Schuljahr 2015/2016 sukzessive auslaufen. Zusätzlich wird an 4 Förderschulen (davon 3 in Trägerschaft des Kreises und 1 in städtischer Trägerschaft mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“) unterrichtet. Um den Anspruch auf Besuch einer Förderschule (aufgrund der vorgeschriebenen Gesamtschülerzahl von mindestens 144) auch weiterhin umsetzen zu können, soll es für den Westkreis Soest in Trägerschaft des Kreises Soest einen zentralen Standort in Soest geben mit einem Hauptstandort an der Clarenbachschule und einem Teilstandort im Gebäude der jetzigen PestalozziFörderschule. Darüber hinaus werden Berufsbildende Schulen und Bildungseinrichtungen in der Trägerschaft des Kreises Soest bzw. sonstiger öffentlich- sowie privatrechtlicher Trägerschaft vorgehalten. Schwimm- und Sporteinrichtungen Das Kombibad AquaFun Soest - Das Bad für die ganze Familie - wird ganzjährig als Sport und Freizeitbad genutzt. Außerdem werden die Lehrschwimmbecken in der HansaRealschule, der Johannes-Grundschule sowie der Wiesegrundschule vorgehalten. Die Sportanlagen Jahnstadion und Sportplatz am Schulzentrum sind öffentlich zugänglich. Kultur, Unterhaltung, Medien Die Stadt Soest hält folgende Einrichtungen direkt vor bzw. leistet finanzielle Unterstützung: * Bürgerzentrum „Alter Schlachthof“ * Kulturbüro * Burghofmuseum ( Museum der Stadtgeschichte) * Osthofentormuseum * Haus Kükelhaus * Stadtarchiv * Stadtbücherei * Volkshochschule * Stadthalle Soest * Städt. Musikschule * Wilhelm-Morgner-Haus (Städt. Kunstgalerie) A 15 Gemeindlichen Abgaben Rechtsgrundlagen der städtischen Abgaben Die aktuellen Satzungen sind in der Ortrechtssammlung einzusehen. Zur Zeit sind über das Ortrecht folgende Tatbestände geregelt: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. Grundsteuer Gewerbesteuer Vergnügungssteuer Hundesteuer Kanalgebühren / Kanalanschlussbeiträge Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen Abfallgebühren Kompostierungsanlage Soest - Bergede Erschließungsbeiträge Beiträge für straßenbauliche Maßnahmen Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr Friedhofsgebühren Marktstandgebühren Beiträge zur Herstellung von Stellplätzen Gebühren für Sondernutzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen Parkgebühren Nutzungsgebühren für Übergangswohnheime Hörerbeiträge Benutzungsordnung der Stadtbücherei Soest Benutzungsordnung für das Stadtarchiv Eintrittsgelder der städt. Museen Verwaltungsgebühren Zweitwohnungssteuer Elternbeiträge für die offene Ganztagsgrundschule Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen / Kindertagespflege A 16 Strategische Steuerung - Strategisches Zukunftsprogramm (Auszug) - 2011 erfolgte eine Fortschreibung des Strategischen Zukunftsprogramms - : Übergreifende Ziele: Für die Gestaltung aller strategischen Zielfelder sowie für alle anderen Aufgabenbereiche sollen zukünftig folgende übergreifende Ziele berücksichtigt werden: Kinder und Jugendliche stehen im Vordergrund kommunalpolitischen Handelns Der demographische Wandel wird bei allen Planungen, Konzepten und Überlegungen einbezogen. Die Infrastruktur zum Leben und Wohnen im Alter ist weiterzuentwickeln Der gesellschaftliche Zusammenhalt und die Identifikation mit der Stadt werden mit einer direkten Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an kommunalpolitischen Entscheidungen gestärkt Gesicherte soziale Lebensbedingungen werden gewährleistet, attraktive kulturelle Angebote ermöglicht und die Wirtschaftsstruktur gestärkt Ehrenamt und Freiwilligenarbeit werden gefördert, Kooperationen und Vernetzungen ausgebaut. Gefördert werden insbesondere das gemeinsame Engagement von Jung und Alt Gesunde Umwelt nachhaltig sichern und Klimaschutz vorantreiben Mit geeigneten Maßnahmen wird die Kriminalität zurückgeführt und das Sicherheitsgefühl der Bürger gestärkt Das besondere historische Erbe der Stadt Soest ist zugleich Identifikationsmerkmal und Wirtschaftsfaktor. Es ist zu bewahren und mit hohem Anspruch an die Baukultur weiterzuentwickeln Ziel 1: Kinder, Jugendliche und Familien und deren Potentiale fördern Handlungsziele: Sprachförderung unter Einbeziehung der Eltern ausbauen Förderangebote und Früherkennung vor allem für Kinder von 0 bis 10 Jahren ausbauen Betreuungsangebote von unter 3 und über 6 Jahren ausbauen Sicherung und Ausbau der Schulsozialarbeit Vernetzung und Zusammenarbeit aller Akteure fördern, die sich mit Kindern und Jugendlichen – insbesondere von Zuwanderern und Migranten - beschäftigen (Eltern, Kindergärten und -tagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe, Kinderärzte, Berufskollegs, Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen, Ausbildungsbetriebe und Agentur für Arbeit, sowie Arbeit Hellweg Aktiv) Aufbau von Strukturen für die aufsuchende Jugendarbeit / Streetwork Durch das engagierte Handeln und Zusammenspiel der unterschiedlichen Akteure im Rahmen der Kriminalprävention, werden die Belastungen für die Bürger durch Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gesenkt A 17 Ziel 2: Zukunftsfähige Bildungsinfrastruktur bereitstellen Handlungsziele: Erhalt und Weiterentwicklung des vielfältigen Bildungsangebotes am Standort Soest Erhalt und Optimierung von Ganztags- und Betreuungsangeboten an den Schulen Bereitstellung von sach- und fachgerechtem Schulraum unter Berücksichtigung der Inklusion Bedarfsgerechte Ausstattung mit und Einsatz von neuen Medien Förderung von Kooperationen der Schulen untereinander Förderung von Kooperationen der Schulen mit außerschulischen Partnern, insbesondere im Bereich berufsorientierender Maßnahmen Die weitere Schulentwicklung erfolgt ggf. in Absprache mit den Umlandgemeinden Ziel 3: Einzelhandel stärken und Standorte weiterentwickeln Handlungsziele: Den Einzelhandel in der Innenstadt stärken und die übrigen Standorte in Anlehnung an das Einzelhandelskonzept entwickeln Die qualitative Weiterentwicklung und Profilierung der Verkaufsflächen durch Zusammenlegung und Aktivierung von Flächenpotentialen in der Innenstadt, dazu gehört auch das Bahnhofsareal Ein klares räumliches Konzept für die Einzelhandelsentwicklung der Stadt Soest umsetzen Das Angebot des Soester Einzelhandels in der Region durch optimiertes Marketing darstellen und das City-Management für die Innenstadt ausbauen Die Leerstände durch ein weiter aufzubauendes Immobilienmanagement mit Eigentümern und Geschäftsleuten vermeiden Ziel 4: Bestandspflege der Unternehmen betreiben, neue Unternehmen ansiedeln und Innovationen durch Verknüpfung von Wirtschaft und Wissenschaft fördern Handlungsziele: Förderung von praxisnaher Ausbildung Zusammenschlüsse von z.B. Wirtschaft, Hochschule und Kommune bilden und mit Innovationen und Kooperationen Marktvorteile erreichen Aktive Bestandspflege für Handwerk und Industrie sicherstellen sowie Unternehmensnachfolgen begleiten und Existenzgründungen fördern Angebotsorientierte Gewerbeflächenpolitik betreiben Ansiedlungen erleichtern und fördern Umsiedlungen im Stadtgebiet Soest vorausschauend begleiten Abwanderungen vermeiden Facharbeiterpotentiale sichern und entwickeln Ziel 5: Standortmarketing weiterentwickeln und die Qualitäten der Stadt bewerben Handlungsziele: Das Standortmarketing als ganzheitlichen Ansatz begreifen und im Standtortwettbewerb positionieren Das Image als Hochschul- und Bildungsstandort sowie als Kulturstadt verbessern A 18 Die historischen und modernen Vorzüge der Stadt Soest in allen Medien in einheitlichem Erscheinungsbild darstellen Den hohen Freizeitwert und die hohe Lebensqualität der Stadt insbesondere auch für Familien vermarkten und die Zuwanderung von Neubürgern fördern Die touristische Angebotspalette und das Veranstaltungsmanagement optimieren Die Allerheiligenkirmes als traditionelle Familienkirmes im historischen AltstadtAmbiente bewahren und mit attraktiven Angeboten auf die zukünftigen Herausforderungen ausrichten Ziel 6: Den Klimaschutz in der Stadt Soest nachhaltig fördern Handlungsziele: Die Energie- und Klimaschutzaktivitäten der Stadt und der Stadtwerke werden im Rahmen der Handlungsfähigkeit Es wird ein Sanierungskonzept inklusive konkreter Maßnahmen für die kommunalen Gebäude erstellt In Kooperation mit den Stadtwerken, werden die Möglichkeiten alternativer Wärmeund Energieversorgung städtischer Gebäude und von Baugebieten optimiert Der Trend zum Fahrrad als umweltschonendes Verkehrsmittel wird gefördert und noch vorhandene Lücken im gut ausgebauten Streckennetz werden geschlossen Die planerischen Voraussetzungen für die Förderung regenerativer Energien sollen verbessert werden Ziel 7: Gemeinsam mit den Bürgern und Organisationen ein unverwechselbares Kulturprofil als Beitrag zu einer lebenswerten Stadtgesellschaft fortentwickeln Handlungsziele: Kunst, Kultur, Stadtbild- und Denkmalpflege als wesentliche Elemente des Soester Stadtprofils sind kommuniziert und vermarktet Das Veranstaltungsmangement und die Koordination kultureller Aktivitäten sind mittels einer Kulturplattform von WiFö, Stadthalle, und dem Kulturhaus Alter Schlachthof e.V. inklusive des Kulturbüros optimiert Vernetzungen und Verantwortungspartnerschaften weiterentwickeln Die Museen unter einer professionellen Leitung erhalten und weiterentwickeln sowie an fachlichen Standards ausrichten Bewahrung des kulturellen Erbes, das neben dem historischen Stadtbild auch das Stadtarchiv und den städtischen Kunstbesitz einschließt Durch Kultur- und Geschichtsarbeit die besonderen Qualitäten der Stadt Soest nach innen und außen vermitteln Bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt in unterschiedlichen Beteiligungsintensitäten und Trägerformen unterstützen und ausbauen Kulturelle Bildung stärken und die Zusammenarbeit mit den Schulen ausbauen A 19 Allgemeine Vorbemerkungen Veränderungen im Haushalt 2015 Der vorgelegte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wurde gegenüber dem Vorjahreshaushalt wieder an einigen Stellen verändert. Damit wird laufend der Entwicklung des Haushaltsrechts und der Optimierung des Haushalts auf seine Aussagekraft, Transparenz und Verständlichkeit Rechnung getragen. Ausgehend von den Haushaltsberatungen zum Haushalt 2014 wurden die Erläuterungen und Kennzahlen weiter verbessert bzw. den Erkenntnissen der Fachabteilungen angepasst. Allgemeine Erläuterungen zu den Summierungsstufen sind hinter der Produktübersicht zu Beginn des Teils B eingeordnet. Die Erläuterungen zum Zahlenwerk des jeweiligen Teilplans sind ergänzt worden, insbesondere mit Blick auf die größeren Abweichungen. Für die Sekundarschule wurde ein neuer Teilplan 003 004 eingerichtet systematisch zwischen Realschule und Gymnasium. Die Teilpläne ab Gymnasium sind daher in der Nummerierung um eine Ziffer nach hinten gerückt. Der Haushalt der Stadt gliedert sich in Teilpläne, die nach den Aufgabenbereichen gebildet wurden. Die Teilpläne in der Systematik der Produktbereiche, wie sie von allen Gemeinden verwendet werden, sind im Teil C zu finden. Dadurch wird eine Vergleichbarkeit mit anderen Kommunen bzw. auf Landesebene ermöglicht. Aufgrund des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes, das der Landtag am 13.9.2012 beschlossen hatte, waren im Haushalt 2014 Änderungen vorgenommen worden. In der Zwischenzeit hat es durch landesweite Diskussionen und daraufhin ergangenen klärenden Erlassen und Handreichungen nochmals Änderungsbedarf ergeben: Der Zuschuss an die Wirtschaft und Marketing Soest GmbH ist wieder aus dem Ergebnisplan zu zahlen, da es sich eindeutig um konsumtive Aufwendungen handle. Bei der Gesellschaft selbst bleibt es bei der Verbuchung in die Kapitalrücklage. Ebenso werden Veräußerungen von Wohn- und Gewerbegrundstücken auch wieder im Ergebnisplan veranschlagt und verbessern so das Ergebnis. Gem. § 38 Abs. 3 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) werden nur die Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nach § 90 Absatz 3 Satz 1 der Gemeindeordnung sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlagen, die nach § 43 Abs. 3 direkt mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen sind, nachrichtlich nach dem Jahresergebnis ausgewiesen. Im Vorbericht wurde unter der Erläuterung der Personal- und Versorgungsaufwendungen ein Abschnitt über die Entwicklung der Versorgungs- und Beihilfeleistungen aufgenommen, die zentral im Teilplan 001 006 Personalwesen, Organisation und Recht veranschlagt werden. Damit wird der Diskussion um die Darstellung von Personalaufwendungen innerhalb der Internen Leistungsbeziehungen Rechnung getragen. A 20 Übergreifende Hinweise zu verschiedenen Positionen: Interne Leistungsverrechnungen: Interne Leistungsverrechnungen dienen dazu, Anteile von Ansätzen, in der Regel bei zentraler Veranschlagung, dort darzustellen, wo der tatsächliche Ressourcenverbrauch entsteht, ohne dass es zu einer Doppelberechnung im Haushalt kommt. Solche Verrechnungen werden insbesonders dann vorgenommen, wenn es um kostenrechnende Einrichtungen (nach dem KAG) geht. Unter den internen Leistungsverrechnungen im Haushalt sind Beihilfen, Versorgungs- und sonstige Personalaufwendungen (zentral veranschlagt gem. § 19 GemHVO) sowie Verwaltungskostenerstattungen für kostenrechnende Einrichtungen innerhalb des städt. Haushalts und für die Druckerei enthalten. Verwaltungskostenerstattungen sind Dienstleistungen von städt. Dienststellen für andere Verwaltungsbereiche, wenn die Darstellung für Kostenrechnungen oder aus anderen Gründen erforderlich ist. Die Darstellung erfolgt am Ende der Ergebnisrechnung in den Teilplänen in Ertrag und Aufwand aus internen Leistungsbeziehungen. In der Gesamtergebnisrechnung findet sich die Darstellung nicht, da sich Erträge und Aufwendungen auf der Gesamtebene aufheben. Alle anderen Erträge und Aufwendungen erscheinen im ordentlichen Ergebnis in den zuständigen Teilplänen. Leistungen der verselbständigten Bereiche Dazu gehören die Aufwendungen für Leistungen der Kommunalen Betriebe Soest AöR (KBS) und der Zentralen Grundstückswirtschaft (ZGW). Die Miete an die Zentrale Grundstückswirtschaft und die Aufwendungen für konsumtive Einzelmaßnahmen (Sanierung) sind seit dem Haushaltsjahr 2013 in den Teilplänen unter den sonstigen ordentlichen Aufwendungen abgebildet. Damit wird der geplante Ressourcenverbrauch vollständig bei der entsprechenden Aufgabe, für deren Erledigung die Mittel in dem Teilplan vorgesehen sind, abgebildet. Im Teilplan 015 001 „Unternehmen und Eigenbetriebe“ ist der Zuschuss unter den Transferaufwendungen veranschlagt für die Verwaltungsgebäude und die Bereiche, die nicht kostendeckend veranschlagt sind bzw. die den übrigen Bereichen nicht zugeordnet werden können. Das Gleiche gilt für die Leistungen der KBS. Hier werden Kontrakte unter den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen abgebildet in den beauftragenden Teilplänen und der Zuschuss im Teilplan 015 001 unter den Transferaufwendungen. Verwaltungsleistungen, die die Stadt für ausgegliederte Bereiche, hier wieder insbesonders KBS und ZGW erbringt, sind als Erstattungen eingeplant, die bei den leistenden Teilplänen als Erträge unter den Kostenerstattungen erscheinen. A 21 Entwicklungen im Haushalt der Stadt Soest § 7 GemHVO NRW - Vorbericht (1) Der Vorbericht soll einen Überblick über die Eckpunkte des Haushaltsplans geben. Die Entwicklung und die aktuelle Lage der Gemeinde sind anhand der im Haushaltsplan enthaltenen Informationen und der Ergebnis- und Finanzdaten darzustellen. (2) Die wesentlichen Zielsetzungen der Planung für das Haushaltsjahr und die folgenden drei Jahre sowie die Rahmenbedingungen der Planung sind zu erläutern. Überblick über die Finanzlage im Haushaltsjahr 2014 Das Jahr 2014 wies in der Haushaltssatzung einen Fehlbedarf von 4,9 Mio.€ aus. Gegenüber dem Ergebnisplan 2013 verringerte sich der Fehlbedarf um rd. 8 Mio.€ und erreichte damit wieder die Summe aus der mittelfristigen Planung des Jahres 2013. Bestimmend waren weiterhin erhöhte Aufwendungen im Sozialbereich. Der Umlagebedarf des Kreises wurde gegenüber 2013 auf gleicher Höhe gehalten, allerdings ging der Ansatz der Stadt aufgrund der Umlagegrundlagen um rd. 520 T€ auf 25,85 Mio.€ zurück. Die Schlüsselzuweisungen 2014 wurden aufgrund der Verteilungskriterien und der Steuerkraft bei 17 Mio.€ und damit auf der prognostizierten Höhe veranschlagt. Die Steuern entwickeln sich nach der Planung auf gutem Niveau, bei der Gewerbesteuer wurde eine Zunahme von knapp 600 T€ erwartet. Der Haushalt der Stadt Soest wurde angezeigt und konnte nach der Genehmigung durch die Landrätin des Kreises Soest vom 24.01.2014 in Kraft treten. Die Haushaltssatzung wies eine Verringerung der Allgemeinen Rücklage von 4.909 T€ auf. Im Jahresabschlusses 2013 wurde die Allgemeine Rücklage nicht wie vorgesehen neben der Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage von 8,4 Mio.€ mit 4,4 Mio.€ in Anspruch genommen. Das Jahresergebnis von - 5 Mio.€ erforderte lediglich die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage, von der dann noch rd. 3,4 Mio.€ für den Abschluss 2014 zur Verfügung stehen. Im Verlauf des Jahres blieben die allgemeinen Rahmenbedingungen wie in der Planung bestehen. Steuerschätzungen und Orientierungsdaten gehen weiterhin von stabilen Erträgen aus. Allerdings lässt die weltpolitische Lage negative Auswirkungen auf die Konjunktur erwarten. In der Ausführung des Haushalts 2014 hat sich ein gravierender Einschnitt durch den Abschluss eines Klageverfahrens bei der Festsetzung eines Gewerbesteuermessbescheides ergeben. Ende 2009 hatte die Stadt aus einer nachträglichen Gewebesteuerfestsetzung einschl. Zinsen einen Zufluss von rd. 31 Mio.€ zu verzeichnen. Nach einem finanzgerichtlichen Vergleich zwischen dem Steuerschuldner und den Finanzbehörden musste die Stadt im September 2014 rd. 58 % nebst Zinsen, insgesamt rd. 22,5 Mio.€ zurückzahlen. Damit wird sich der Fehlbetrag 2014 nach dem Stand von Ende Nov. 2014 auf rd. 23 Mio.€ bewegen. Damit bleibt das Ergebnis aber noch deutlich von der 25-%-Marke entfernt, bei der zwingend ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen wäre. Um das Ergebnis 2014 zu sichern, wurde am 22.9.2014 durch den Kämmerer eine Haushaltssperre gem. § 24 Abs. 1 GemHVO erlassen. A 22 Ergebnisplan 2015 Die Gesamtbeträge der Erträge und Aufwendungen belaufen sich auf: Erträge: 108.741.225 € Aufwendungen 112.734.182 € Fehlbedarf: - 3.992.957 € Gegenüber dem Ergebnisplan 2014 bleibt der Fehlbedarf mit rd. 4 Mio.€ um rd. 700 T€ unter dem Wert der mittelfristigen Planung aus 2014. Die Herausforderung war, einen deutlichen Einbruch bei den Schlüsselzuweisungen von rd. 4 Mio.€ aufzufangen, um sicherzustellen, dass der Fehlbedarf 2015 deutlich unter 5 % bleibt, da die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes nur vermieden werden kann, wenn nicht in zwei aufeinanderfolgenden Jahren die 5-%-Marke überschritten wird. Hierzu trägt im wesentlichen eine Ergebnisverbesserung bei den Grundstücksveräußerungen bei, die möglich wurde durch den Abschluss der Bodenbevorratungsmaßnahme am Ardey und die Rückführung der Restgrundstücke zur Stadt im Herbst 2014. Bestimmend sind weiterhin erhöhte Aufwendungen im Sozialbereich. Die Kreisumlage wird 2015 nur leicht aufgrund der Umlagegrundlagen der Stadt steigen, wobei der Zahlbetrag des Kreises konstant bleibt. Die übrigen Steuern entwickeln sich planmäßig auf gutem Niveau, bei der Gewerbesteuer wird eine Zunahme von rd. 1 Mio.€ erwartet. Zugrunde gelegt sind hierbei die Orientierungsdaten des Landes. Eine erste Entlastung der Kommunen von insgesamt 1 Mrd.€ wurde als Sofortentlastung beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer im städt. Haushalt mit rd. 330 T€ berücksichtigt. Die Einwohnerzahlen nach dem Zensus 2011 werden noch überprüft. Endgültige Bescheide liegen noch nicht vor. Die Einbeziehung in den Finanzausgleich wird durch Übergangsregelungen abgemildert. Zunehmende Bedeutung für den städt. Haushalt bekommt das Thema Inklusion, Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Alle öffentlichen Räume, Gebäude, Straßen, Infrastruktur, sind danach an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen anzupassen. Dies gilt zunächst vor allem für Schulen. Hier sind Mittel in 2015 vorgesehen, um mit entsprechenden Maßnahmen beginnen zu können. In der mittelfristigen Investitionsplanung müssen alle Maßnahmen die Belange der Inklusion berücksichtigen. Die Entwicklung des für den Haushalt der Stadt bestimmenden Bereichs Jugend und Soziales zeigt folgende Grafik: A 23 Entwicklung Jugend und Soziales (RE) 14.617 2010 2011 (RE) 15.348 (RE) 14.513 6.000 T€ (RE) 12.850 8.000 T€ (RE) 11.900 10.000 T€ (RE) 12.179 12.000 T€ (RE) 12.722 14.000 T€ (RE) 13.902 2013 2014 18.891 16.000 T€ 18.039 18.000 T€ (RE) 17.667 20.000 T€ 4.000 T€ 2.000 T€ 0 T€ 2005 2006 2007 2008 2009 2012 2015 Der soziale Sektor einschl. der Kreisumlage, die ebenfalls in hohem Maße durch die sozialen Lasten bestimmt ist (s. unten bei Kreisumlageentwicklung), dominiert die Entwicklungen der kommunalen Haushalte. Die demographische Entwicklung und die Kostensituation im Gesundheitswesen verstärken diese Situation zunehmend. Trotz der Hilfemaßnahmen des Landes liegen hier wie für fast alle Gemeinden des Landes die wesentlichen Risiken für den Haushalt der Stadt. An den Aufwendungen des Gesamthaushalts ergeben sich folgende Anteile: Jugend und Soziales: 16,8 % (Vorjahr 16,7 %) Kreisumlage: 23,3 % (Vorjahr 23,2 %) A 24 Struktur des Ergebnisplans: Die Ertrags- und Aufwandsstruktur des Gesamtergebnisplans 2015 ist in den nachfolgenden Tabellen und Diagrammen abgebildet. Im Anschluss sind weitere Erläuterungen zu wesentlichen Positionen gegeben. Detailinformationen sind den Teilplänen zu entnehmen. Allgemeine Erläuterungen sind hinter der Gesamtübersicht der Teilpläne eingefügt. Ertragstrukur (ohne interne Verrechnungen) Plan 2014 Plan 2015 Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Sonstige Transfererträge Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen sonstige ordentliche Erträge Finanzerträge 55.002 26.810 648 5.568 T€ T€ T€ T€ 57.634 T€ 23.996 T€ 662 T€ 6.194 T€ 1.028 T€ 2.947 T€ 5.545 T€ 2.865 T€ 3.929 T€ 6.920 T€ 3.555 T€ 8.290 T€ 102.852 T€ 108.741 T€ Erträge insgesamt Aufwandsstruktur (ohne interne Verrechnungen) Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bilanzielle Abschreibungen Transferaufwendungen sonstige ordentliche Aufwendungen Zinsen und ähnliche Aufwendungen Aufwendungen insgesamt A 25 14.448 2.349 9.314 6.710 60.976 9.889 4.075 T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 14.704 T€ 2.335 T€ 9.731 T€ 6.988 T€ 63.957 T€ 10.243 T€ 4.776 T€ 107.761 T€ 112.734 T€ -4.909 T€ -3.993 T€ Kostenerstattungen und Kostenumlagen; 2.865 T€; 3% Ertragsstruktur sonstige ordentliche Erträge; 3.555 T€; 3% Finanzerträge; 5.969 T€; 6% Privatrechtliche Leistungsentgelte; 5.545 T€; 5% Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte; 6.194 T€; 6% Sonstige Transfererträge; 662 T€; 1% Steuern und ähnliche Abgaben; 57.634 T€; 52% Zuwendungen und allgemeine Umlagen; 23.996 T€; 22% Aufwandsstruktur Personalaufwendungen; 14.704 T€; 13% Zinsen und ähnliche Aufwendungen; 4.776 T€; 4% Versorgungsaufwendungen; 2.335 T€; 2% sonstige ordentliche Aufwendungen ; 10.243 T€; 9% Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen; 9.731 T€; 9% bilanzielle Abschreibungen; 6.988 T€; 6% Transferaufwendungen; 63.957 T€; 57% A 26 Entwicklung von Erträgen und Aufwendungen: Der Ermittlung der Haushaltsansätze erfolgt soweit möglich analytisch. Alle Erkenntnisse über Erträge und Aufwendungen werden berücksichtigt und fließen in die Berechnung der Ansätze ein. Wichtigste Orientierungshilfe für die Ermittlung von Erträgen und Aufwendungen sind dort, wo eigene Erkenntnisse nicht vorliegen bzw. wegen der Komplexität nicht ermittelt werden können, die Orientierungsdaten des Landes. Sie sind nach der Gemeindeordnung bei der Planung zu berücksichtigen. Sie enthalten • Zielprojektionen des Finanzplanungsrates • die Ergebnisse des Arbeitskreises Steuerschätzungen • die Stabilitätskriterien der Europäischen Union • die Entwicklungen des Landeshaushalts und des kommunalen Finanzausgleichs und • aktuelle Erkenntnisse des Innenministeriums. (Die Orientierungsdaten sind vollständig im Teil C des Haushaltsplans als Anlage beigefügt.) Finanzhaushalt Unter dem Begriff Finanzhaushalt sind die Erträge aus Steuern und Zuweisungen sowie Umlagen zusammengefasst. Sie sind alle im Teilplan 016 001 Allgemeine Finanzwirtschaft veranschlagt und sind das Hauptfinanzierungsvolumen einer Kommune. Entwicklung der Erträge des Finanzhaushalts 100.000 T€ 71.076 (RE) 67.142 (RE) 64.169 72.145 20.000 T€ (RE) 54.045 30.000 T€ (RE) 56.951 40.000 T€ (RE) 54.193 T€50.000 T€ (RE) 48.899 60.000 T€ (RE) 65.864 70.000 T€ (RE) 62.215 80.000 T€ (RE) 86.835 90.000 T€ 2014 2015 10.000 T€ 0 T€ 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 A 27 2012 2013 Steuern und ähnliche Abgaben 2005 2006 2007 2008 RE RE RE RE 16.263 20.951 19.404 4% 29% -7% 11.723 12.983 14.358 in T€ Gewerbesteuer Einkommensteueranteil 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 HA HA 24.193 24.637 25.204 15% 2% 2% 16.523 17.465 18.619 RE RE RE RE RE 22.628 44.671 24.220 27.154 20.957 17% 97% -46% 12% -23% 15.827 14.274 13.488 14.669 15.752 -15% 11% 11% 10% -10% -6% 9% 7% 5% 6% 7% Umsatzsteueranteil 1.771 1.856 2.073 2.143 2.237 2.277 2.403 2.584 2.614 2.718 3.246 -7% 5% 12% 3% 4% 2% 6% 8% 1% 4% 19% Familienleistungsausgleich 1.158 1.158 1.403 1.392 1.527 1.755 1.648 1.763 1.717 1.783 1.877 1% 0% 21% -1% 10% 15% -6% 7% -3% 4% 5% Grundsteuer A 134 151 150 141 150 148 156 156 172 159 159 2% 13% -1% -6% 6% -1% 5% 0% 10% -8% 0% Grundsteuer B 5.715 6.140 6.295 6.371 6.413 6.557 7.066 7.086 7.211 7.278 7.409 Andere Steuern Summe: 5% 7% 3% 1% 1% 2% 8% 0% 2% 1% 2% 481 438 484 584 479 754 949 929 988 915 1.120 2% -9% 11% 21% -18% 57% 26% -2% 6% -7% 22% 37.245 43.677 44.167 49.086 69.751 49.199 54.045 49.227 53.418 54.955 57.634 2005 2006 2007 2008 RE RE RE RE 11.654 10.517 12.784 16.778 17.084 13.016 50% -10% 22% 31% 2% -24% 48.899 54.194 56.951 65.864 86.835 62.215 Zuwendungen und allgemeine Umlagen in T€ Schlüsselzuweisungen Finanzhaushalt gesamt: 2009 RE 2010 RE 2011 RE 0 54.045 2012 2013 2014 2015 HA HA 13.724 17.190 13.442 -8% 25% -22% 67.142 72.145 71.076 RE RE 14.942 64.169 Erläuterungen der Erträge 57.634 T€ Steuern und Abgaben Für die Entwicklung der Steuereinnahmen zeigen die Orientierungsdaten 2015 Zuwächse von durchschnittlich 4,2 % gegenüber 2014. Die Steuereinnahmen 2014 zeigten gegenüber 2013 eine Steigerung um durchschnittlich 3,8 %. Den höchsten Zuwachs verzeichnet der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit 5,7 %. Die Gewerbesteuer steigt um 4 %. Die Orientierungsdaten vollziehen die Steuerschätzung aus Mai 2014 nach. Für die Folgejahre wurde die Steuerschätzung vorsichtig übertragen. Die Orientierungsdaten basieren auf den bestehenden Steuergesetzen und berücksichtigen nicht geplante Steuerrechtsänderungen. Den Prognosen des Arbeitskreises Steuerschätzung liegen die Einschätzungen der Bundesregierung zugrunde, die als zurückhaltend im unteren Bereich des nationalen Prognosespektrums anzusiedeln sind. Das geschätzte Aufkommen an Gewerbesteuer berücksichtigt die Ergebnisse der Stadt Soest sowie die Regionalisierung der Steuerschätzung vom November 2014. A 28 Entwicklung Gemeindeanteil Einkommensteuer 6.000 17.465 16.524 (RE) 15.752 (RE) 14.669 (RE) 13.488 8.000 (RE) 14.274 10.000 (RE) 12.983 12.000 (RE) 11.723 14.000 (RE) 14.358 16.000 (RE) 15.827 18.000 18.619 20.000 4.000 2.000 0 T€ 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Nach der Regionalisierung der Steuerschätzung vom November 2014 werden für die Gemeindeanteile an Einkommensteuer und Umsatzsteuer Landesaufkommen von 7,5 Mrd.€ (Einkommensteuer) bzw. 1 Mrd.€ (Umsatzsteuer) erwartet. Unter Anwendung der ab 2015 gültigen Verteilungsschlüssel errechnen sich daraus für Soest folgende Ansätze: Gemeindeanteil an der Einkommensteuer: 7,355 Mrd.€ x Schlüsselzahl von 0,0025313 = 18,62 Mio.€ Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer: 1,006 Mrd.€ x Schlüsselzahl von 0,002896318 einschl. Sofortentlastung = 2,90 Mio.€ = 3,25 Mio.€ Zuwendungen und allgemeine Umlagen Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen von insgesamt beinhalten vor allem die Schlüsselzuweisungen (13.442 Mio.€) und die pauschalen Zuweisungen des Landes (Schul- und Bildungspauschale, Sportpauschale, Feuerwehrpauschale), soweit sie im Ergebnishaushalt verwendet werden. Die Schlüsselzuweisung ist mit dem Stand der 1. Proberechnung des Landes zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2014 angesetzt. Die Schlüsselmasse steigt 2015 moderat um 1,6 % gegenüber dem starken Anstieg im Vorjahr mit 8,3 %. Für die Stadt schlägt sich negativ nieder, dass die Nachzahlungen aus dem Einheitslastenabrechnungsgesetz für die Jahre 2008 bis 2012 voll in die Steuerkraftberechnung einbezogen werden. Dies wirkt sich sehr stark für die Gemeinden aus, die hohe Erstattungen zu verzeichnen hatten, in Soest mit rd. 2,7 Mio.€. Dazu stieg die Steuerkraft in Soest etwas mehr als im Landesvergleich, dagegen war der Verlust bei den Einwohnerzahlen, abgemildert durch die Übergangsregelung höher als im Landesdurchschnitt; beides negative Auswirkungen von zusammen rd. 1 Mio.€. A 29 23.996 T€ Entwicklung der Schlüsselzuweisung 20.000 13.442 17.190 (RE) 14.943 (RE) 13.724 2015 2014 2013 2010 2007 2006 T€ 2005 0 2012 (RE) 0 (RE) 13.016 2.000 2011 4.000 (RE) 17.084 6.000 2009 8.000 (RE) 12.784 10.000 (RE) 10.517 12.000 (RE) 11.653 14.000 (RE) 16.778 16.000 2008 18.000 Unter Zuwendungen laufen die Zuweisungen des Landes für Tageseinrichtungen nach dem Kinderbetreuungsgesetz (Kibiz) mit rd. 6,4 Mio.€. Für Schulen finden sich hier die Zuweisungen für die Offene Ganztagsschule (erhöhte Landespauschale) und das Programm „Geld oder Stelle“, zusammen 760 T€. Hier finden sich auch die Auflösungen von Sonderposten in Höhe v. 2 Mio.€ als Gegenposition zu den Abschreibungen, die Zuweisungen an die VHS von 248 T€ und die Stadtarchäologie von 97 T€. Die Erstattung nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz beträgt für 2013, zahlbar 2015, rd. 250 T€. Sonstige Transfererträge Diese Position mit einem Gesamtaufkommen von beinhaltet die Erstattungen von sozialen Leistungen und findet sich in den Teilplänen der Abteilung Jugend und Soziales. Sie werden geleistet als Kostenersatz durch andere Sozialleistungsträger oder von Unterhaltspflichtigen. Die Höhe schwankt nach erstattungspflichtigen Fällen. 662 T€ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Zu dieser Position mit einem Gesamtaufkommen von gehören alle Benutzungsgebühren und Kindergartenbeiträge von insgesamt rd. 1,25 Mio. € sowie Verwaltungsgebühren von 928 T€. Parkgebühren machen 689 T€ aus, Zugänge aus dem Parkhaus Brüdertor und dem Parkplatz Marienkrankenhaus. Die Kindergartenbeiträge bleiben konstant. Der Ausfall durch die Befreiung für das dritte Kindergartenjahr seit 2011 wird vom Land übernommen (s. Kostenerstattungen). Den größten Teil mit rd. 2,68 Mio.€ macht die Auflösung der Sonderposten aus (vergleichbar den Abschreibungen sind die Auflösung von Sonderposten auf der A 30 6.194 T€ Ertragseite die periodengerechte Zuordnung von Beiträgen und Zuweisungen), davon allein 2,26 Mio.€ aus Verkehrsflächen. Privat-rechtliche Leistungsentgelte Die Erträge dieser Position von beinhalten zunächst die Summe aus Pachten und Erbbauzinsen, die weiterhin im Haushalt der Stadt veranschlagt sind (Mieterträge finden sich im Wirtschaftsplan der Zentralen Grundstückswirtschaft). Die VHS-„Gebühren“ (309 T€) werden als privat-rechtliche Entgelte erhoben, ebenso wie die Erträge der Allerheiligenkirmes (592 T€). Wesentlich beigetragen zu der Erhöhung haben die Verkäufe von Wohngrundstücken. Ende 2014 wurde der städtebauliche Vertrag „Wohngebiet Ardey aufgelöst. Da die beauftragte Gesellschaft in Folge der Auflösung der WestLB ebenfalls aufgelöst werden soll, wären auch ohne Auflösung die Verträge gekündigt worden. Die Resterschließung Ardey Nord und Oelmüllerweg wird die Stadt in eigener Regie abwickeln. Aus der Auflösung flossen dem Umlaufvermögen eine große Zahl zum Verkauf bestimmter Grundstücke zu, die wegen der hohen Nachfrage im Wesentlichen 2015 vermarktet werden sollen. Insgesamt steht eine Summe von 4,5 Mio.€ im Ansatz. Kostenerstattungen und Kostenumlagen In der Summe von sind seit dem Kindergarten Jahr 2011/2012 die Erstattungen des Landes Übernahme der ausgefallenen Elternbeiträge für das dritte Kindergartenjahr mit 475 T€ enthalten. Mit 606 T€ sind Kostenerstattungen für Leistungen an junge Menschen und ihre Familien veranschlagt vom Land bzw. anderen Gemeinden. Personalkostenerstattungen werden von der „Arbeit Hellweg Aktiv (AHA)“ geleistet und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft (zus. rd. 215 T€, Vorjahr 474 T€). Ein Teil der MitarbeiterInnen, die an die AHA ausgeliehen waren, sind zur Stadt zurückgekehrt bzw. haben den Dienstherrn gewechselt. Erträge für Leistungen, die die Stadt für die Kommunalen Betriebe Soest AöR und für die ZGW (Verwaltungsdienstleistungen) erbringt, sind mit rd. 1,1 Mio.€ veranschlagt. 2.865 T€ Sonstige ordentliche Erträge Hauptanteil in der Summe von ist die Konzessionsabgabe der Stadtwerke mit 2,5 Mio.€. Daneben gehören dazu auch die Bußgelder für die Verkehrsüberwachung u.ä. (412 T€) und Säumniszuschläge (176 T€). Erträge aus der Herabsetzung von Rückstellungen sind mit 300 T€ vorsichtig nach der Erfahrung der Vorjahre geplant. 5.544 T€ 3.555 T€ Finanzerträge Die Finanzerträge setzen sich im Wesentlichen aus den Gewinnzuführungen und Zinserträgen aus gewährten Darlehen zusammen, insgesamt ein Betrag von Größte Einzelpositionen sind der Gewinn der Stadtwerke mit 3 Mio. € und die ZinA 31 8.290 T€. sen für Innere Darlehen von KBS und ZGW von 2,54 Mio. € sowie eine Zuführung von der KBS in Höhe von 2,25 Mio.€. Erläuterungen der Aufwendungen: Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Die Personalaufwendungen stellen mit einem Volumen von 14.703 T€ zusammen mit den Versorgungsaufwendungen in Höhe von 2.335 T€ und somit insgesamt 17.038 T€ nach den Transferaufwendungen (mit Kreisumlage und Leistungen für Jugend und Soziales) die zweitgrößte Aufwandsart dar. Die Personalaufwendungen liegen mit den 14,7 Mio.€ um rd. 257 T€ höher als 2014 (+1,8 %). Berücksichtigt sind Tarifsteigerungen und die daraus sich errechnenden Pensionsrückstellungen. Die Personalaufwendungen wurden nach den erwarteten besetzten Stellen 2015 hochgerechnet. Die Grafik stellt die Entwicklung der Personalaufwendungen für das Stammpersonal nach dem Stellenplan der Stadt dar, rd. 12,7 Mio.€, einschl. der Versorgungskassenbeiträge (2,1 Mio.€). Zur Vergleichbarkeit zu den kameralen Jahren vor 2006 sind Rückstellungen hier nicht berücksichtigt. Eingerechnet sind die absehbaren Tarifsteigerungen und die Anpassung der Beamtengehälter. 2007 wurden 136 Beschäftigte an die Kommunalen Betriebe übergeleitet. Entwicklung von Personalaufwand und Stellen 30.000 450 389 381 400 25.000 350 5.000 240 239 238 14.724 14.851 240 (RE) 13.888 239 (RE) 13.437 (RE) 12.940 242 (RE) 14.139 300 236 (RE) 12.102 250 (RE) 12.970 10.000 (RE) 13.798 (RE) 18.143 15.000 269 250 200 Stellen 20.000 (RE) 18.634 150 100 50 0 0 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Interne Leistungsbeziehungen zur Darstellung von Versorgungsbeiträgen und Beihilfen in den Teilplänen des Haushaltsplans Nach § 19 Abs. 2 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) können Versorgungsund Beihilfeaufwendungen zentral veranschlagt werden. Hiervon wurde aus technischen Gründen in Soest Gebrauch gemacht. Die zentrale Veranschlagung erfolgt im Teilplan 001.006 Personalwesen, Organisation A 32 und Recht. Die Gesamtbeträge werden in der Zeile 28 auf die einzelnen Teilpläne anteilig als interne Leistung verteilt. Zu der Systematik der Internen Leistungsbeziehungen sind Ausführungen auf Seite A 22 zu finden unter „Allgemeinen Hinweisen“. Die Versorgungs- und Beihilfeaufwendungen für aktive Beamte haben sich folgendermaßen entwickelt: Versorgungskasse für Beamte Pensionsrückstellungen durchschn.Verrechnung je Stelle Beihilfen für Beamte Beihilferückstellungen 2013 2014 2015 1.905 T€ 1.145 T€ 2.100 T€ 1.012 T€ 2.100 T€ 1.055 T€ 34 T€ 34 T€ 34 T€ 757 T€ 196 T€ 800 T€ 327 T€ 785 T€ 272 T€ 5 T€ 7 T€ 6 T€ durchschn.Verrechnung je Stelle In der Ertragsposition des Teilplans 001 006 wird 2015 ein Betrag von 4,5 Mio.€ als Interne Leistungsbeziehung abgebildet. Neben den oben aufgeführten wesentlichen Positionen über 4,2 Mio.€ werden 321 T€ verrechnet für Dienstleistungen, die die Personalabteilung für andere Abteilungen erbracht hat, sowie Urlaubsrückstellungen. Schwankungen ergeben sich vor allem bei Beihilfen und Pensionsrückstellungen bzw. Auflösung von Pensionsrückstellungen durch aktuelle Krankheitsfälle und Sterbefälle von Pensionären. Berücksichtigt werden Tariferhöhungen und Änderung von Sterbetafeln, die dann immer für die gesamte Dauer der Beschäftigung angepasst werden müssen und im Jahr der Änderung dadurch erhebliche Ausschläge aufweisen können. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Unter dieser Position werden alle Aufwendungen, die mit dem gemeindlichen Verwaltungshandeln bzw. mit Umsatz- und Verwaltungserlösen wirtschaftlich zusammenhängen, ausgewiesen. Der Gesamtbetrag in Höhe von verteilt sich auf eine Reihe von Positionen, hier die wichtigsten: • Schülerbeförderung 1.886 T€ • Oberflächenentwässerung 1.300 T€ • Aufwendungen f. sonstige Dienstleistungen 1.457 T€ • Erstattungen an KBS f. Kontrakte 1.000 T€ • Offene Ganztagsschule 1.019 T€ • Lehr- und Unterrichtsmittel 436 T€ • Kommunikation und Software-Nutzung 447 T€ • Erstattung an andere Gemeinden f. Stationäre Vollzeiterziehung 350 T€ Bei den Mitteln für sonstige Dienstleistungen sind neu aufgenommen Ansätze vor allem für Inklusion (Verwendung Landesmittel 95 T€, 60 T€ Betreuung Übergangswohnheim Waldstraße, 110 T€ für Planungsgutachten und Klimaschutzkonzept. A 33 9.730 T€ Bilanzielle Abschreibungen Abschreibungen sind das Entgelt für die Abnutzung aller städt. Vermögenswerte. Transferaufwendungen Die Position Transferaufwendungen ist mit einer Gesamtsumme von die größte Aufwandsart im städt. Haushalt und umfasst als wesentliche Positionen: • die Kreisumlage 26,2 Mio.€ • die Leistungen für Kindertageseinrichtungen 13,5 Mio.€ • die Leistungen der Jugendhilfe 7,5 Mio.€ • die Zuweisungen an verselbständigte Bereiche 7,9 Mio.€ 4,1 Mio.€ • die Gewerbesteuerumlagen • Asylbewerberleistungsgesetz 1,4 Mio.€ • Tagespflege 1,0 Mio.€ • Unterhaltsvorschussgesetz 0,7 Mio.€ • und andere Organisationen 0,9 Mio.€ Weitere Ausführungen finden sich in den Vorberichten der Teilpläne. 10.000 5.000 26.209 25.857 26.324 (RE) 27.099 (RE) 22.472 (RE) 21.233 (RE) 20.330 (RE) 19.237 15.000 T€ (RE) 18.830 20.000 (RE) 21.097 25.000 (RE) 25.910 Entwicklung der Kreisumlage (RE) 14.406 6.988 T€ 0 2002 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Die Kreisumlage stellt ein hohes Risiko für den städt. Haushalt dar, da die Soziallasten für Grundsicherung bzw. Eingliederungshilfe dramatische Steigerungen u.a. über die Landschaftsumlage aufweisen. Die Kreisumlage 2015 ist mit 26,2 Mio.€ veranschlagt. Zugrunde gelegt wurde ein Bedarf des Kreises von 147,7 Mio.€. Darauf wurden die Umlagegrundlagen nach der 1. Proberechnung des Landes zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2015 angewendet. Die Stadt trägt damit 17,7 % der Kreisumlage (langjähriges Mittel 17,3 %). A 34 63.957 T€ Sonstige ordentliche Aufwendungen Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen in Höhe von sind die „Betriebsmittel“ der Verwaltung wie • Porto- und Fernmeldekosten 194 T€ • Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit 428 T€ • Pachten 168 T€ • Versicherungen 680 T€ • Mieten an die Zentrale Grundstückwirtschaft von rd. 7,1 Mio.€ sowie sonstige Geschäftsaufwendungen. Die Ansätze für Verbräuche der Verwaltung sind nahezu unverändert. 10.243 T€ Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen Die Aufwendungen für Zinsen von insgesamt sind trotz des niedrigen Zinsniveaus gestiegen. Das ist wesentlich bedingt durch die Höhe der Liquiditätskredite, die weiter angestiegen sind, besonders durch die Gewerbesteuerrückzahlung. Das Zinsniveau soll weiter niedrig bleiben. Es ist jedoch sinnvoll, einen Teil der Liquiditätskredite langfristig auf niedrigem Niveau zu sichern. A 35 4.776 T€ A 36 Finanzplan Der Finanzplan gibt durch die zusammenfassende Darstellung aller geplanten Einzahlungen und Auszahlungen einen wichtigen Überblick über die tatsächliche finanzielle Lage der Stadt. Er enthält die Teilsummen Zahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit und Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Die Zahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit wurden bereits im Ergebnisplan weitgehend erläutert, soweit sie gleichzeitig Aufwand bzw. Ertrag darstellen. Die Auszahlungen für Investitionen sind mit 9,3 Mio. € für 2015 im städt. Haushalt veranschlagt und gegenüber den Vorjahren 2013 (6.622 T€) und 2014 (7.804 T€) auf einen Stand gebracht, der in der mittelfristigen Planung erforderlich wird, um die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur ausführen zu können. Wesentliche Maßnahmen sind weiter unten unter den Investitionsschwerpunkten aufgeführt. Ein wesentlicher Teil der Investitionen davon im Hochbaubereich ist im Wirtschaftsplan der Zentralen Grundstückswirtschaft mit rd. 3,5 Mio. € veranschlagt. Finanziert sind die Investitionen mit rd. 1,6 Mio. € durch die Investitionspauschale. Aus der Schulund Bildungspauschale stehen für 2015 für die Investitionen in die Schuleinrichtung 246 T€ bereit für die Erhaltung der beweglichen Einrichtung der Schulen, für Investitionen bei der ZGW rd. 1.106 T€ für Schulen, davon gedeckt durch die Schulpauschale 858 T€. Größere Maßnahmen sind weiter unten bei den wesentlichen Maßnahmen aufgeführt. Die Schul- und Bildungspauschale dient auch der Finanzierung von Beschaffungen (Festwerte) in der Ergebnisrechnung mit 66 T€ für 2015 und der Sanierung an Schulen im ZGW-Wirtschaftsplan mit 595 T€. Die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit ergeben sich neben Rückflüssen von Darlehen an KBS und ZGW und Umschuldungen insbesondere aus der Kreditaufnahme für Investitionen: 2015 0€ 2016 0€ 2017 2.241.150 € 2018 2.145.800 € In den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit sind neben Umschuldungen die ordentliche Tilgung der Investitionsdarlehen enthalten: 2015 3.640.300 € 2016 3.603.900 € 2017: 3.638.000 € 2018: 3.204.300 € Der Finanzplan 2015 schließt insgesamt (einschließlich der Investitionen und Kreditaufnahmen) mit einem Minus von 4,1 Mio. € ab. Das Liquiditätsdefizit kann nur durch Aufnahme von Liquiditätskrediten (Kassenkrediten) finanziert werden. Entwicklung der Liquidität Die Liquiditätslage ist im Finanzplan und in der Bilanz dargestellt. Die Liquiditätskredite dienen dabei zum Erhalt der Liquidität der Stadtkasse. Nach kaufmännischer Rechnung entspricht der Finanzplan in etwa dem Cash-flow. Er enthält auch die Ein- und Auszahlungen für Investitionen. In seiner Summe ist der Finanzplan das Gegenstück zur Bank auf der Aktivseite der Bilanz. A 37 Die Entwicklung der Liquidität zeigt die folgende Tabelle: Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Änderung des Bestandes an Finanzmitteln und aufgenommene Liquiditätskredite 3.055 T€ - 26.014 T€ - 4.063 T€ 6.884 T€ - 3.439 T€ - 765 T€ Stand der Liquidität einschl. Liquiditätskredite zum 31.12. des Jahres - 53.397 T€ - 79.411 T€ - 83.474 T€ - 76.590 T€ - 80.029 T€ - 80.794 T€ Zur Liquidität rechnen die Liquiditätskredite sowie alle Finanzbestände auf Bankkonten, Geldanlagen, Bestände an fremden Finanzmitteln (u.a. durchlaufende Gelder) und Bestände an Handvorschüssen und Schulgirokonten. Die Tabelle entspricht der nachrichtlichen Darstellung unterhalb des Gesamtfinanzplans. Gem. § 3 Nr. 5 GemHVO ist die Entwicklung der Kassenlage des Vorjahres sowie der Umfang der in Anspruch genommenen Liquiditätskredite zu erläutern. Es war stets möglich, den Verpflichtungen pünktlich nachzukommen. Mittelfristige Planung für die Haushaltsjahre 2016 bis 2018 Der mittelfristigen Planung wurden die Orientierungsdaten des Landes zugrunde gelegt. Alle Ansätze wurden jedoch dahingehend überprüft, ob Steigerungen der Haushaltsansätze zugelassen werden können. Dabei wurden auf der Basis der Rechnungsergebnisse 2013 und der Haushaltsausführung 2014 alle Ansätze überprüft. Es bleibt festzustellen, dass ein Druck auf die Ausgaben entsteht insbesondere durch die weiter zunehmenden Sozialleistungen. Hier zeigen die Leistungen für Asylbegehrende aufgrund der weltweiten Krisenherde steigende Tendenz. Politische Entscheidungen, z.B. im Rahmen der Energiewende, lassen ebenso wie die Gefahr von Zinserhöhungen steigende Aufwendungen erwarten. Die weltpolitische Lage birgt auch die Gefahr, dass die Konjunkturdaten schlechter werden und in Folge dessen die Steuereinnahmen sinken. Die Ansätze 2015 wurden weitgehend produktsachkontenscharf geplant und dienen als Basis für die mittelfristige Planung. Wo dies nicht möglich war, wurde mit den vom Land veröffentlichten Orientierungsdaten (Anlage 1) unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten hochgerechnet. Wie mit dem Zukunftsprogramm 2010 wurden in der Planung 2015 von der Verwaltung alle Aufgaben kritisch hinterfragt und Optimierungsmöglichkeiten im Rahmen der Planungsgespräche in den Ansätzen berücksichtigt. Die Risiken für die kommenden Jahre liegen nach wie vor bei der Entwicklung der Sozialausgaben. Dabei sind insbesondere die Kosten für die Leistungsbezieher nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) zu nennen, aber auch die Entwicklungen bei der Grundsicherung und den Eingliederungshilfen. Auch bei der Kreisumlage schlagen diese Kosten durch. Aufgrund der politischen Lage im nahen Osten und in Südeuropa steigt der Zuzug von Asylbegehrenden und Flüchtlingen weiter deutlich an. Folge ist, dass mindestens vorübergehend zusätzliche Unterkünfte bereitgestellt und der Lebensunterhalt sichergestellt werden müssen. Gleiches gilt aber auch für andere Entwicklungen im Sozialbereich wie die Entwicklung der Kosten für die Kinderbetreuung (KiFöG), die Hilfen für Kinder und Jugendliche (Heimunterbringung, erziehe- A 38 rische Hilfen) und konjunkturelle Entwicklungen mit Auswirkungen auf Personal- und Sach- sowie Energiekosten. Haushaltsausgleich im NKF Der Haushaltsausgleich ist nach den gesetzlichen Regeln erreicht, wenn die Ergebnisrechnung ausgeglichen ist, also der Ertrag ≥ Aufwand ist und das Eigenkapital nicht negativ ist. Der Haushalt gilt als ausgeglichen, wenn ein Fehlbedarf im Ergebnisplan durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden kann. In diesen Fällen ist der Haushalt der Aufsichtsbehörde lediglich anzuzeigen, es sei denn, die Voraussetzungen des § 76 GO zur Haushaltssicherung wären gegeben (s. weiter unten). Ausgleichsrücklage Die Ausgleichrücklage ist ein gesonderter Posten im Eigenkapital. Mit Einführung des NKF betrug sie bis zu einem Drittel des Eigenkapitals in der Eröffnungsbilanz, höchstens ein Drittel der Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen der letzten drei Jahre. In Soest betrug diese Ausgleichsrücklage 19.256 T€. Seit dem 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz kann die Ausgleichsrücklage aus Jahresüberschüssen bis zur Höhe von einem Drittel des Eigenkapitals wiederaufgefüllt werden. Mit der dazu ergangenen Übergangsregelung konnte die Ausgleichsrücklage in Soest aus dem Jahresüberschuss 2009 mit 8.468.147,01 € aufgefüllt werden. Die Ausgleichsrücklage war eingeführt worden, um den Kommunen den Übergang in das neue Rechnungswesen zu erleichtern und in der Übergangszeit Mehrbelastungen aus der Doppik abfedern zu können. Jetzt dient die Ausgleichsrücklage eher dem Ausgleich zwischen den Haushaltsjahren, um nicht gleich bei ungewöhnlichen Konstellationen z.B. bei den Steuereinnahmen in die Haushaltssicherung bzw. einen Jahresverlust zu gehen. Die Inanspruchnahme stellt sich aktuell folgendermaßen dar: 2012: 2013 2014 2015 8.468 T€ (Auffüllung) -5.011 T€ -3.457 T€ … …0 T€ Mit der Inanspruchnahme 2014 ist die Ausgleichsrücklage wieder aufgebraucht. A 39 Entwicklung der Allgemeinen Rücklage: Jahr 2012 Stand zu Beginn des Jahres 137.943 Inanspruchnahme allg. Rücklage 5.078 Veränderung in % 3,68 % 2013 2014 2015 2016 124.396 123.466 122.013 118.021 0 1.452 3.992 0 0% 1,18 % 3,27 % 0% 2017 2018 118.021 114.365 106 3.549 0,09 % 3,01 % Entnahme Ausgleichsrücklage Auffüllung 8.468 - 5.011 - 3.457 0 Auffüllung 5.440 - 5.440 0 Haushaltssicherung: Kann der Haushalt nur durch Rückgriff auf das Eigenkapital ausgeglichen werden, ist eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde erforderlich. Ein Haushaltsicherungskonzept ist aufzustellen, wenn die allgemeine Rücklage (Bestandteil des Eigenkapitals) in einem Jahr um mehr als ein Viertel verringert wird oder in zwei aufeinander folgenden Jahren um jeweils mehr als 5 % verringert wird oder innerhalb des Finanzplanungszeitraums die allgemeine Rücklage aufgebraucht wird. In einem Haushaltssicherungskonzept gem. § 76 Abs. GO NW ist darzulegen, wie und wann der Haushaltsausgleich und der Abbau der Fehlbeträge erreicht werden soll. Gemeinden, die diesen Ausgleich nicht darstellen können, unterliegen dauerhaft den Vorschriften über die vorläufige Haushaltsführung gem. § 82 GO NW. Sie sind in ihrem Entscheidungsspielraum deutlich eingeschränkt. Insbesondere gilt das für die Durchführung freiwilliger Aufgaben. Die Haushalte ab 2011 mussten zur Genehmigung vorgelegt werden, da die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage vorgesehen war. Die Genehmigung der Haushaltssatzung 2014 wurde am 24.1.2014 erteilt. Der Plan 2015 und die mittelfristige Planung 2016 - 2018 (s. unter den Abschnitten „Mittelfristige Planung“ und „Entwicklung der Allgemeinen Rücklage“) zeigen, dass der Haushalt 2015 genehmigungspflichtig ist, da im Jahr der Aufstellung auf das Eigenkapital zurückgegriffen werden muss. Die Tabelle auf der vorhergehenden Seite zeigt auch, dass die Allgemeine Rücklage in keinem Jahr mit mehr als einem Viertel und auch nicht in zwei aufeinanderfolgenden Jahren mit mehr als einem Zwanzigstel in Anspruch genommen wird, sodass der Haushalt 2014 genehmigungsfähig ist. Ein Haushaltssicherungskonzept muss dann noch nicht aufgestellt werden. Auch unter Berücksichtigung des erwarteten Ergebnisses 2014 (Stand 30.9.2014) wird die Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage in 2015 mit 3,94 % unter der 5 %-Marke bleiben. A 40 Investitionsschwerpunkte 2015: Im Haushalt der Stadt sind als Investitionsschwerpunkte im Haushaltsjahr 2015 zu nennen: Stadt Vermarktung Wohn- und Gewerbeflächen aus Umlaufvermögen Lärmschutzanlagen Hammer Weg, Bergenring, Schleswiger Ring, Danziger Ring Erwerb unbeb. Grundstücke Fahrzeuge Feuerwehr Ausbau Lendringser Weg/ Hessenweg Erschließung B-Plan 133 ehem. Freibadgelände Ausbau Höggenstraße Straßenbeleuchtung Ausbau Deiringser Weg Ausbau städtische Sportanlagen Investitionen Spielplätze Wirtschaftswege Ausbau Werkstraße Investitionen ADV Allg. Verw. Ausrüstung Feuerwehr Ausbau Paradieser Weg zwischen Pagenstraße und Kölner Ring Investitionen Medieneinsatzplan an Schulen Ausbau Brunowall Signalanlagen Ausbau Soestbach am Freibadgelände 4.520.000 -500.000 -480.000 -438.000 -400.000 -300.000 -250.000 -250.000 -220.000 -205.000 -155.000 -155.000 -150.000 -140.000 -131.300 -125.000 -110.000 -100.000 -100.000 -100.000 ZGW Verkauf unbeb. Grundstücke Sanierung Morgner-Haus Einrichtung Hansa-Realschule zur Sekundarschule Neubau FW-Haus Ampen Erweiterung und Sanierung FWFlorianweg Maßnahmen Brandschutzkonzept Gesamtschule 1.233.000 -1.600.000 -800.000 -300.000 -245.000 -100.000 Kredite Die Kreditbedarfe der nächsten Jahre liegen unter der Nettokreditaufnahme. Die Finanzierung des Zuschusses der Wirtschaft und Marketing Soest GmbH wird künftig wieder aufgrund eines Erlasses der Landesregierung wieder als Aufwand in der Ergebnisplanung berücksichtigt. Im Haushalt der Stadt und der ZGW sind nur die für die Stadtentwicklung unverzichtbare Maßnahmen veranschlagt. Die Sanierung und Erweiterung des Morgnerhauses gilt wegen der Beteiligung eines Dritten als einmalige Chance, eine für die Stadt prägende Infrastruktureinrichtung zu schaffen. Maßgabe für die Veranschlagung von Investitionen muss im Übrigen sein, dass sie „rentierlich“ sind, d.h. möglichst ohne Folgekosten für den Ergebnisplan, durch Dritte finanziert oder als 100 %-Finanzierung durchgeführt werden können. Die Entwicklung zeigt die Tabelle über die Entwicklung der Kreditaufnahmen. A 41 Kreditwirtschaft Entwicklung der investiven Schulden der Stadt Soest HhJahr 1990 1995 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Stand zu Beginn des Nettokreditaufnahme Stand am Ende des HhJahres HhJahres T€ T€ T€ 49.249 2.194 51.443 63.398 3.340 66.738 76.713 5.033 81.746 81.746 4.486 86.232 86.232 -2.926 83.306 83.306 4.073 87.379 87.379 677 88.056 88.056 -3.492 84.564 84.564 -1.105 83.459 83.459 -3.756 79.704 79.704 -2.777 76.927 76.927 -1.831 75.096 75.096 -2.883 72.213 72.213 -1.825 70.388 70.388 -1.514 68.874 68.874 -3.527 65.347 65.347 -738 64.609 64.609 -3.612 60.997 60.997 -3.571 57.426 57.426 -1.352 56.074 56.074 -1.011 55.063 Verpflichtungsermächtigungen Durch Verpflichtungsermächtigungen wird sichergestellt, dass Maßnahmen in ihrer Gesamtheit vergeben werden können, obwohl die Auszahlung und die Deckung der Auszahlung erst in den Folgejahren ansteht. Im Haushaltsjahr 2015 sind Verpflichtungsermächtigungen i.H.v. 2.155 T€ veranschlagt. Ausbau Lendringser Weg/Hessenweg Ausbau Paradieser Weg (Pagenstr. Bis Kölner Ring) Ausbau an Lentzen Kämpen Ausbau Nötten-Brüder-Wallstr./Dominikanerstr. (ISEK) Umgestaltung Hallenbadgelände (ISEK) Brückensanierung/Brückenbau 350 T€ 900 T€ 575 T€ 10 T€ 270 T€ 50 T€ Die aus den Verpflichtungsermächtigungen fällig werdenden Auszahlungen sind in der Anlage zum Haushaltsplan dargestellt. A 42 Budgetierung Zur Ausführung der dezentralen Ressourcenverantwortung gelten die folgenden Budgetierungsregeln: 1. Budgetbegriff Ein Budget ist ein nach dem Sachzusammenhang der wahrgenommenen Aufgaben gebildeter Teil des Haushalts, der einem Verantwortlichen (Abteilungsleiter/-in) zur eigenen Bewirtschaftung zur Verfügung steht. Im NKF-Plan sind das die Teilpläne der Abteilung. Es handelt sich um Zuschuss-/Überschussbudgets, d.h. Einnahmen und Ausgaben werden saldiert. Die Salden sind festgeschrieben. 2. Grundsätze Die Budgets werden nach dem Organisationsaufbau der Stadt Soest gebildet. Diesen Organisationseinheiten werden die Produkte des Haushalts zugeordnet. Für ein Produkt kann es nur eine Zuständigkeit geben. Die Abteilungen führen ihre Budgets im Rahmen dieser Richtlinien in freier und alleiniger Verantwortung aus. Die Kompetenzen sind soweit wie möglich auf die Ebene der Leistungserstellung weiter zu delegieren. Mit dem zur Verfügung gestellten Finanzrahmen müssen die Abteilungen alle ihnen übertragenen Aufgaben erledigen. Abweichungen im Laufe des Haushaltsjahres sind innerhalb des Budgets aufzufangen. Zusätzliche Mittel können nur zugeteilt werden, wenn eine erhebliche Aufgabenausweitung dies erfordert, diese nicht planbar war und alle anderen Ausgleichsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Ein Mitteltausch zwischen Abteilungsbudgets ist nur im Rahmen der Bewilligung von über-/ außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zulässig. Die haushaltsrechtlichen Vorschriften der Gemeindeordnung und der Gemeindehaushaltsverordnung sind dabei zu beachten 3. Budgetverantwortung Der Budgetverantwortliche verantwortet alle Einnahmen und Ausgaben der seinem Budget zugeordneten Teilpläne. Die Budgetverantwortung umfasst die persönliche Verantwortung dafür, Entwicklungen, die zu einer möglichen Verschlechterung des Budgetsaldos führen können, rechtzeitig zu analysieren und Gegenmaßnahmen einzuleiten Zu diesen Gegenmaßnahmen zählen vor allem alle Einsparmöglichkeiten, die innerhalb der Abteilung ausgeschöpft werden können oder Möglichkeiten, zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Lässt sich trotz eingeleiteter Gegenmaßnahmen eine Überschreitung des Budgetansatzes voraussichtlich nicht ausschließen, ist hiervon unverzüglich die Abteilung Finanzen zu unterrichten. In allen anderen Fällen sind Budgetabweichungen und Gegenmaßnahmen in den Quartalsberichten aufzunehmen. 4. Budgetaufstellung Die Aufstellung des Haushalts erfolgt im Gegenstromverfahren. Für die Aufstellung der Budgets wird auf der Grundlage der Finanzplanung der Stadt sowie der Orientierungsdaten des Landes der Budgetsaldo vom Bürgermeister festgestellt, gekürzt um die vorab dotierten Personalkosten sowie anderen wegen ihrer Bedeutung vorab dotierten Bereiche. A 43 Die Budgets sind dann unter Beachtung des vorgegebenen Saldos durch den/die Budgetverantwortliche/-n zu erstellen. Unter Beachtung der Vorabbudgetierung einzelner Sachkonten sind die von den Dienstleistungsabteilungen bewirtschafteten Produktsachkonten vor Feststellung der Budgetsalden zwischen bewirtschaftenden Stellen und Nutzern/Auftraggebern abzustimmen. Bei allen Auftraggeber- (AG) / Auftragnehmer (AN) Beziehungen (z. B. Kommunale Betriebe Soest AöR, 5.10, 5.20 usw.) hat der AG mit dem AN zu klären, welche Leistungen / Ressourcenbereitstellungen (Menge, Standards, Services usw.) für das Haushaltsjahr in Anspruch genommen werden. Zusätzlich ist abzustimmen, wie hoch der in Euro bewertete Ressourcenverbrauch im Haushaltsjahr zu veranschlagen ist (Kontraktbildung). Sollte anstelle eines internen Dienstleisters (AN) zukünftig die Auftragserledigung durch Fremdvergabe erfolgen, ist immer die wirtschaftliche Gesamtauswirkung auf den Haushalt zu berücksichtigen. Es ist sicherzustellen, dass die vereinbarten Ziele, abgeleitet aus den strategischen Vorgaben, mit dem geplanten Budget erreichbar sind. 5. Budgetbewirtschaftung Dem/ der Budgetverantwortlichen obliegt die Bewirtschaftung der Produktsachkonten eines Budgets, die unmittelbar zur Aufgabenerledigung zur Verfügung stehen. Über die von den Dienstleistungsabteilungen bewirtschafteten Produktsachkonten findet eine Abstimmung zwischen der verantwortlichen (AG) und der bewirtschaftenden Organisationseinheit (AN) statt. Dies erfolgt durch Kontrakte über die Bereitstellung vereinbarter Leistungen. Die Dienstleistungsabteilungen (AN) bewirtschaften das Produktsachkonto für die AG mit Ausnahme der KBS und ZGW. Hier erfolgt eine Rechnungsstellung seitens der AN an die AG. Eine unterjährige Mittelverschiebung erfolgt durch Absprache zwischen AG und AN. Die Flexibilität der Mittelbewirtschaftung wird erreicht durch die Budgetbildung gem. § 21 GemHVO. 5.1 Budgetbildung nach § 21 GemHVO 5.1.1 Die Budgets der Stadtverwaltung sind innerhalb des Ergebnis- und Finanzplans nach Produkten und Teilplänen unterteilt. Jedes Produkt kann einer Abteilung und der Teilplan eindeutig einem Verwaltungsvorstandsmitglied zugeordnet werden. Die Budgetstruktur ist somit nach Organisationseinheiten unterteilt. Wie bereits beschrieben werden Produktsachkonten direkt von dem zuständigen Abteilungsleiter („Fachproduktsachkonten“) bzw. in Abstimmung mit den Dienstleistungsabteilungen für Querschnittsaufgaben z. B. Abteilung Personal, („Querschnittsproduktsachkonten) beplant und bewirtschaftet. Den Querschnittsproduktsachkonten liegt eine Budgetabstimmung zwischen Fachabteilung und Dienstleistungsabteilung (Kontrakt) zugrunde. Die Budgets werden nach Maßgabe der Salden im Erfolgs- und Finanzplan festgeschrieben. Ein Mittelaustausch von Produktsachkonto zu Produktsachkonto ist innerhalb der Zuständigkeiten möglich. Fachproduktsachkonten sind von den zuständigen Fachabteilungen und Querschnittsproduktsachkonten von den Querschnittsabteilungen zu bewirtschaften. Analoges gilt für die Auftragsachkonten im investiven Bereich. Die haushaltsrechtlichen Vorschriften der Gemeindeordnung und der Gemeindehaushaltsverordnung sind bei der Bewirtschaftung der Budgets zu beachten. A 44 5.1.2 Erträge des Ergebnisplans dürfen auf die Verwendung für bestimmte Aufgaben beschränkt werden. Sie sind in ihrer Verwendung zu beschränken, wenn sich dies aus rechtlicher Verpflichtung ergibt. Das gleiche gilt für Einzahlungen des Finanzplans. Zuwendungen: Zuwendungen an die Stadt Soest dürfen nur für die vom Zuwendungsgeber angegebenen Zwecke verwendet werden. 5.2 Dienstleistungsbudgets: Die für andere Abteilungen bewirtschafteten Produktsachkonten der Querschnittsabteilungen (Querschnittsbudgets der Abt. Zentrale Dienste, Abt. Personal u. Recht, Abt. Finanzen) sind gegenseitig deckungsfähig. 5.3 Finanzierungsfonds Schulpauschale: Der Fonds umfasst Produktsachkonten des Erfolgs- und Finanzplans und des Wirtschaftsplans der ZGW. konsumtiv: Sanierung der Schulgebäude und Außenanlagen Lehrmittel investiv : Baumaßnahmen Außenanlagen Schuleinrichtung Medienausstattung Sonderausstattung Innerhalb dieses Fonds sind die Produktsachkonten gegenseitig deckungsfähig. 5.4 Besonderheiten bei Investitionen: Im investiven Bereich darf die gegenseitige Deckungsfähigkeit nicht für die Bereitstellung von Mitteln für bisher nicht veranschlagte Maßnahmen in Anspruch genommen werden. In diesen Fällen sind § 81 GO (Nachtragssatzung) und die Vorschriften über die Zustimmung zur Leistung von über-/ außerplanmäßiger Leistung zu beachten. Ausgenommen sind der Austausch von Maßnahmen innerhalb von pauschal veranschlagten Produktsachkonten, soweit Maßnahmenkataloge oder Prioritätenlisten dem nicht entgegenstehen sowie Ausgaben, die der wirtschaftlichen und sachgerechten Aufgabenerfüllung dienen. Hierüber entscheidet der Budgetverantwortliche. Die wirtschaftliche und sachgerechte Aufgabenerfüllung ist von diesem zu begründen. 6. Berichtswesen Das Ziel des Berichtswesens besteht darin, rechtzeitig Informationen über den Vollzug und die voraussichtliche Entwicklung der Aufgabenerledigung und Zielerreichung und der dafür bereitgestellten Budgets zu bekommen. Durch die zeitnahe Information soll jederzeit der Stand und die Entwicklung der städtischen Haushaltswirtschaft erkennbar und ein rechtzeitiges Gegensteuern bei Abweichungen und unvorhergesehenen Entwicklungen möglich sein. Die Budgetverantwortlichen und die für die zentrale Bewirtschaftung von Mitteln zuständigen Abteilungsleiter/ -innen berichten über die Ausführung ihrer Budgets im Rahmen der Quartalsberichte zum 31.5.,zum 30.9. sowie zum 30.12. eines Jahres. Die Berichte sind der nächst höheren Ebene unaufgefordert vorzulegen. A 45 Abweichend von den Berichtsterminen sind unabwendbare Budgetüberschreitungen unverzüglich der Abteilung Finanzen anzuzeigen. In einem formlosen Abweichungsbericht sollen die Budgetverantwortlichen neben einer Ursachenanalyse, evtl. mit Beteiligung der bewirtschaftenden Dienstleistungsbereiche, auch Vorschläge erarbeiten, wie die Abweichungen aufgefangen werden können. 7. Budgetabschluss Mit Abschluss eines jeden Jahres wird ein Budgetabschluss erstellt. Regelungen über Budgetabweichungen werden nicht getroffen. 8. Ermächtigungsübertragung gem. § 22 GemHVO Aufgrund des Jährlichkeitsprinzip werden die im Ergebnisplan zur Aufgabenerledigung bereitgestellten Ressourcen grundsätzlich nicht übertragen. Nur in begründeten Einzelfall wird der Übertragung einer Ermächtigung zugestimmt. Werden Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen gem. §22Abs. 1 GemHVO NRW übertragen, bleiben sie gemäß der vom Rat beschlossenen Regelung bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar. Werden Ermächtigungen für Auszahlungen für Investitionen übertragen, bleiben sie bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar. Werden Investitionsmaßnahmen im Haushaltsjahr nicht begonnen, bleiben die Ermächtigungen bis zum Ende des zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahres verfügbar. Sind Erträge oder Einzahlungen aufgrund rechtlicher Verpflichtungen zweckgebunden, bleiben die entsprechenden Ermächtigungen zur Leistung von Aufwendungen bis zur Erfüllung des Zwecks und die Ermächtigung zur Leistung von Auszahlungen bis zur Fälligkeit der letzten Zahlungen für ihren Zweck verfügbar. Der vorliegende Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Soest für das Haushaltsjahr 2015 wird gem. § 80 Abs. 1 GO NW aufgestellt: Soest, den 24.10.2014 Gez. Wapelhorst (P. Wapelhorst) Erster Beigeordneter und Kämmerer bestätigt: Soest, den 24.10.2014 Gez. Dr. Ruthemeyer (Dr. E. Ruthemeyer) Bürgermeister A 46