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Börsenpflichtblatt der Börsen München,
Stuttgart, Hamburg, Hannover, Berlin und
Düsseldorf
UNTERNEHMEN Gigaset im Transformationsprozess
SdK REALDEPOT Keine Lösung in Sicht
Isra Vision AG
Auf Wachstum
eingestellt
www.AnlegerPlus.de | Nr. 12 2012 | ISSN 2191-5091
12|2012
INHALTSVERZEICHNIS
SEITE
Editorial
2
Kurzmeldungen
3
Unternehmensmeldungen
Das Darmstädter Unternehmen Isra Vision AG gehört zu den weltweit
führenden Anbietern von Software für industrielle Bildbearbeitung.
Die Auftragsbücher sind prall gefüllt und die Aussichten entsprechend rosig
Seite 5
Isra Vision AG
5
Homag Group AG
6
OnVista AG
7
Homag Group AG
BKN biostrom AG
7
MeVis Medical Solutions AG
8
Schlagabtausch der
Großaktionäre
Analyse
Reckitt Benckiser
9
SdK Extra
Auf der Hauptversammlung des Holzbearbeitungsmaschinenherstellers
Homag Group AG kam es wie erwartet zum offenen Schlagabtausch der
beiden Großaktionäre – die Fronten bleiben verhärtet
Seite 6
SdK-Meldung
MeVis Medical Solutions AG
Gigaset AG
11
SdK Realdepot
12
HV-Termine
14
Interessante
Turnaround-Chance
Dramatisch abgestürzt ist die Aktie des Bremer Softwareunternehmens MeVis
Medical Solutions AG seit dem Börsengang im Jahr 2007. Vom Emissionspreis
bei 55 Euro kommend ratterte der Kurs bis November letzten Jahres auf 2,50 Euro
herunter, um sich jetzt auf ein Niveau von etwa 6,50 Euro zu erholen.
Seite 8
RÖHN-KLINIKUM AG
10
HV-Bericht
Vergleich
GEA Group
Impressum
15
21
KURZMELDUNGEN Verbessertes Ergebnis | Flucht in Gold | KTG Energie wagt IPO | Trading für Studenten | Insolvenzen im Jahresvergleich
gesunken | Die BaFin warnt... | Inflationsrate unter Zwei-Prozent-Marke
EDITORIAL
Wagnis Börsengang
Liebe Leserinnen und Leser,
jetzt ist es endlich geschafft. Mit Facebook hat vor einigen Wochen der
erste nennenswerte Börsengang des Jahres stattgefunden – und das für
das Unternehmen sehr erfolgreich. Satte 16 Mrd. US-Dollar flossen in
die Facebook-Kassen und machen die Internetfirma auf einen Schlag zu
einem Riesen, der zukünftig vor allem durch Akquisitionen weiter wachsen wird, wie die Übernahme des Foto-Sharing-Dienstes Instagram für
1 Mrd. US-Dollar zeigt.
Sport-Modemarke. Bis zu 5,75 Mio.
Aktien sollten zu einem Preis von
4 Euro Interessenten finden. Letztlich wurden 720.706 Aktien platziert,
gerade einmal 12,5 % des Erhofften.
Eisbrecherfunktion nicht erreicht
Ob es in Deutschland derzeit möglich
ist, einen Börsengang durchzuführen,
lässt sich aber nicht am Misserfolg
der beiden China-Firmen messen.
Mit der Essener Evonik AG strebt ein
deutscher Chemieriese den Börsengang noch vor der Sommerpause an.
Evonik zählt zu den weltweit führenden Unternehmen der Spezialchemie und erzielte im Jahr 2011 mit mehr
als 33.000 Mitarbeitern einen Umsatz von 14,5 Mrd. Euro und ein operatives Ergebnis (EBITDA) von 2,8 Mrd. Euro. Damit wäre die Gesellschaft
ein Kandidat für die Aufnahme in den DAX.
Was mit dem IPO jedoch vermutlich nicht gelang, war die erhoffte Funktion als „Eisbrecher“ für künftige Börsengänge zu fungieren. Viel zu stark
fiel der Aktienkurs unmittelbar nach der Erstnotiz, Erstzeichner und
-käufer sitzen auf hohen Verlusten. Zudem sehen sich Emissionsbanken,
die Technologiebörse NASDAQ und das Unternehmen selbst mit diversen Klagen frustrierter Anleger konfrontiert. Dass dieses Klima keine
gute Basis für weitere größere US-amerikanische Börsengänge darstellt,
liegt auf der Hand.
Deutsche IPOs Mangelware
In Deutschland war die Emissionstätigkeit bislang sehr verhalten. Gerade einmal zwei Unternehmen wagten in diesem Jahr den Sprung
aufs Börsenparkett – und das mit mäßigem Erfolg. Die Haikui Seafood
AG wollte bis zu 1,75 Mio. Aktien in einer Preisspanne von 10–13 Euro
platzieren und somit bis zu 19,5 Mio. Euro in die Firmenkasse spülen.
Die Nachfrage nach Aktien des chinesischen Fischverarbeitungsunternehmens war dann aber so gering, dass gerade einmal 317.400 Aktien
zu einem Preis von 10 Euro gezeichnet wurden. Nicht viel besser erging es der Goldrooster AG, dem deutschen Mantel einer chinesischen
Nagelprobe steht noch aus
Verschiebung möglich
Allerdings zieren sich das Evonik-Management und die Großaktionäre derzeit und erwägen aufgrund der verhaltenen Marktstimmung den Börsengang zu verschieben. Dieses Signal wäre aber das falsche. Wenn nicht
einmal große ertragreiche Unternehmen den Weg an die Börse beschreiten, dürfte sich das Klima für andere deutsche Börsengänge verdüstern.
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Daniel Bauer
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2 | AnlegerPlus News 12 | 19.6.2012
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Verbessertes Ergebnis
In den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 2011/2012 stiegen die
Umsätze der Marseille-Kliniken AG
und das Konzernergebnis erhöhte sich
auf 4,7 Mio. Euro.
Die Marseille-Kliniken AG konnte ihren
Aufwärtstrend auch in den ersten drei
Quartalen des aktuellen Geschäftsjahres
fortsetzen. Die Gesellschaft teilte das in
ihrem Quartalsabschluss zum 31.3.2012
mit. Der Betreiber von Pflegeheimen und
Anbieter „Betreutes Wohnen“ steigerte
seine Umsatzerlöse in den ersten neun
Monaten des Geschäftsjahres 2011/2012
um fast 4 Mio. Euro auf rund 145 Mio. Euro.
Im vergleichbaren Vorjahreszeitraum betrugen die Umsatzerlöse gut 141 Mio.
Euro. Laut Unternehmensangaben lag
das unter anderem am Anstieg der Bettenbelegungsquote von 86,8 % im Vorjahreszeitraum auf 88,7 %. Gleichzeitig
konnten die Aufwendungen insgesamt
mit rund 145 Mio. Euro auf dem Niveau
des Vorjahres gehalten werden. Sowohl
das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und
Abschreibungen (EBITDA) als auch das
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT)
stiegen im Vergleich zum Vorjahr an: Das
EBITDA von 9,9 Mio. Euro auf 12 Mio.
Euro und das EBIT von 4,1 Mio. Euro auf
7,2 Mio. Euro. Daraus ergibt sich eine
EBIT-Marge von 4,9 % für die ersten neun
Monate des aktuellen Geschäftsjahres,
was einer Verbesserung um 2 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht.
Des Weiteren hat das Unternehmen eigene Anleihen im Wert von insgesamt 3 Mio.
Euro zurückgekauft – teilweise finanziert
aus dem Cashflow, teils durch ein langfristiges Darlehen mit geringeren Zinsen
als zuvor. Insgesamt bekräftigt das Unternehmen in seinem aktuellen Quartalsabschluss seine positive Prognose für
das gesamte Geschäftsjahr 2011/2012.
Flucht in Gold
Die kontinuierliche Zuspitzung der
Staatsschuldenkrise lässt immer mehr
Anleger in allgemein als sicher geltende
Produkte flüchten. Auch Gold ist wieder stark gefragt.
In den ersten Juni-Wochen dieses Jahres
ist in Deutschland die Nachfrage nach
physischem Gold in Form von Münzen
und kleinen Barren bei einigen Händlern
gestiegen, wie die Börsenzeitung mitteilte.
Aufgrund der steigenden Unsicherheiten bezüglich der weiteren Entwicklung im Euroraum und eines möglichen
Ausstiegs Griechenlands aus dem Euro
suchen Anleger wieder sichere Häfen für
ihr Vermögen. Sehr beliebt sind laut Bericht der Börsenzeitung Schweizer GoldETFs. Die Zürcher Kantonalbank (ZKB)
soll demnach einen Bestand von insgesamt 7,1 Mio. Unzen bzw. 220 Tonnen
Gold verwalten. Das Gold hat einen Gegenwert von 11 Mrd. Schweizer Franken
(9,2 Mrd. Euro) und wird über GoldETFs in Franken (ISIN CH0024391002),
in Euro (ISIN CH0103326762) sowie in
Dollar (ISIN CH0047533549) abgebildet. Die Anleger können sich ihre Investition sogar in Gold ausliefern lassen. Allerdings sind die Schweizer
Gold-ETFs in Deutschland nicht zum
öffentlichen Vertrieb zugelassen.
KTG Energie wagt IPO
Als erstes deutsches Unternehmen
wagt die KTG Energie AG dieses Jahr
den Börsengang. Die Biogassparte der
KTG Agrar AG soll einen Emissionserlös von rund 37 Mio. Euro einbringen.
Nach eigenen Angaben gehört die KTG
Energie AG zu den drei größten BiogasProduzenten in Deutschland. Das soll
nun durch den Börsengang untermauert
werden: Vom 13. bis 26.6.2012 haben Anleger die Möglichkeit, Aktien der Biogassparte der KTG Agrar AG zu zeichnen. Der
Börsengang soll brutto rund 37 Mio. Euro
einspielen. Geplanter erster Handelstag
am Entry Standard der Frankfurter Börse ist der 29.6.2012. Insgesamt werden
2,7 Mio. Aktien (ISIN DE000A0HNG53)
zu einem Festpreis von je 13,80 Euro angeboten. Im Streubesitz sollen sich nach
Börsengang dann 45 % der Aktien befinden, die KTG Agrar AG will mit mindestens
55 % Mehrheitseigner ihrer Biogassparte
bleiben. Begleitet wird das Initial Public
Offering (IPO) von der Emissionsbank
WGZ Bank. Diese setzt den „fairen Wert“
der Aktie auf 15,87 Euro und schätzt für
2012 eine Dividendenrendite von 4 %,
Tendenz steigend: Die Emissionsbank
erwartet ab 2015 sogar eine Rendite von
rund 10 %.
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KURZMELDUNGEN
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AnlegerPlus News 12 | 19.6.2012 | 3
KURZMELDUNGEN
Die BaFin warnt …
Vorsicht vor Kaufempfehlungen für Aktien der Sikafo Gold Mines Ltd. – die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat hier bereits
eine Untersuchung wegen Verdachts
auf Marktmanipulation eingeleitet.
Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitteilt, werden aktuell die Aktien der Sikafo Gold
Mines Ltd. (ISIN CA82674P1071) zum
Kauf empfohlen. Die Angebote werden
durch sogenannte Cold Calls (telefonische Kaufempfehlungen) und via Fax
unterbreitet. Die BaFin warnt alle Anleger
davor, auf diese Kaufempfehlungen einzugehen! Die Behörde hat Informationen,
dass im Rahmen dieser Empfehlungen
unrichtige oder irreführende Angaben
gemacht und/oder bestehende Interessenskonflikte verschwiegen werden. Gegen die Sikafo Gold Mines Ltd. hat die
BaFin deshalb bereits eine Untersuchung
wegen Verdachts auf Marktmanipulation
eingeleitet. Generell und auch speziell in
diesem Fall rät die BaFin allen Anlegern,
vor einem Aktienkauf sehr genau zu prüfen, wie seriös die gemachten Angaben
sind, und sich auch aus weiteren Quellen
über die betreffenden Gesellschaften zu
informieren.
Insolvenzen im Jahresvergleich gesunken
Im ersten Quartal gab es laut Angaben
des Statistischen Bundesamtes 0,6 %
weniger Unternehmensinsolvenzen als
im ersten Quartal 2011. Auch die Zahl
der Verbraucherinsolvenzen sank gegenüber 2011 um 2,8 %.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden im ersten Quartal
2012 insgesamt 7.483 Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das sind 0,6 %
weniger als im Vorjahresquartal gewesen, so das Amt. Mit 25.426 Fällen lag
auch die Zahl der Verbraucherinsolvenzen im ersten Quartal 2012 niedriger als
im Vorjahresquartal und zwar um 2,8 %.
Zusammen mit den Insolvenzen von anderen privaten Schuldnern und Nachläs-
4 | AnlegerPlus News 12 | 19.6.2012
sen belief sich die Gesamtzahl der Insolvenzen laut Destatis im ersten Quartal
2012 auf 39.339 Fälle, was 2,2 % weniger
ist als im Vorjahresquartal. Die Gerichte
bezifferten die daraus resultierenden
offenen Forderungen auf voraussichtlich
10 Mrd. Euro, im ersten Quartal 2011
lagen diese bei 7 Mrd. Euro. Der Anstieg
der Forderungen trotz Rückgangs der Anzahl der Insolvenzen sei darauf zurückzuführen, dass im ersten Quartal 2012 mehr
Insolvenzen von wirtschaftlich bedeutenden Unternehmen registriert wurden als
im Vorjahresquartal, erklärt Destatis.
Trading für Studenten
Die Tradingexperten der BörseGo AG
gehen gemeinsam mit dem Bundesverband der Börsenvereine an deutschen Hochschulen e.V. (BVH) auf Tour.
Im Rahmen der BHV Roadshow sollen
börseninteressierte Studierende das
Trading kennenlernen.
Seit Anfang Juni sind die Tradingexperten
des Finanzportals GodmodeTrader.de in
zahlreichen deutschen Städten unterwegs.
Das Ziel: börseninteressierte Studentinnen
und Studenten das Rüstzeug zum erfolgreichen Handeln an der Börse näherzubringen. Die BörseGo AG betreibt das Finanzportal GodmodeTrader.de, das im Rahmen
von Internet-Live-Webinaren, Seminaren,
Workshops, TV-Sendungen und sonstigen
Vorträgen Wissen zum erfolgreichen Traden
vermitteln will. Gemeinsam mit dem Bundesverband der Börsenvereine an deutschen Hochschulen e.V. (BVH) sollen nun
auch Studierende von dem Expertenwissen
der GodmodeTrader profitieren. Seit Juni
referieren die Experten vor Studentinnen
und Studenten, die in hochschulnahen Börsenvereinen organisiert sind, im Rahmen
der BVH Roadshow in Städten wie Würzburg, Köln und Berlin.
Noch bis Ende des Jahres sind die Trader
unterwegs, um die Studierenden an das
Thema Trading heranzuführen und theoretisches Wissen über die Börsen mit der
Praxis des Tradings zu verbinden. Vor allem
in jüngeren Bevölkerungsgruppen will die
BörseGo AG das Börsenwissen aktiv fördern und heißt auch sonst interessierte Zuhörer zu den Veranstaltungen willkommen.
Mehr Infos gibt es hier.
Inflationsrate unter
Zwei-Prozent-Marke
Im Mai 2012 lagen die Verbraucherpreise in Deutschland um 1,9 % höher
als im Mai 2011. Damit liegt die Inflationsrate erstmals in diesem Jahr unter
der Zwei-Prozent-Marke.
Um 1,9 % höher als im Vorjahresmonat waren die Verbraucherpreise im Mai
2012, wie das Statistische Bundesamt
(Destatis) mitteilt. Die Inflationsrate, gemessen am Verbraucherpreisindex, lag
damit das erste Mal in diesem Jahr unter
der kritischen Zwei-Prozent-Marke. Ein
noch niedrigerer Wert ist das letzte Mal
im Dezember 2010 mit 1,7 % ermittelt
worden, so Destatis. Im Vergleich zum
Vormonat April sank der Verbraucherpreisindex im Mai 2012 um 0,2 %. Die
Inflationsrate wurde im Mai dieses Jahres wieder deutlich durch die Preisentwicklung bei Energie bestimmt (+4,9 %
gegenüber Mai 2011). Der Einfluss auf
die Gesamtteuerung hat sich jedoch etwas abgeschwächt: Laut Destatis hätte
die Inflationsrate im Mai 2012 ohne Berücksichtigung der Preisentwicklung bei
Energie bei +1,5 % gelegen. Die Preise
für Nahrungsmittel erhöhten sich im Mai
2012 gegenüber dem Vorjahresmonat
um 2,4 %, die Preise für Waren (u.a.
Verbrauchsgüter und Getränke) stiegen
überdurchschnittlich um 2,7 %. Gegenüber dem April 2012 sank der Verbraucherpreisindex im Mai um 0,2 %, vor
allem bedingt durch den Preisrückgang
bei Energie um 1,5 %. Des Weiteren verbilligten sich das erste Mal in diesem Jahr
Kraftstoffe gegenüber dem Vormonat
um 3,3 %. Der für europäische Zwecke
berechnete Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) war für Deutschland im
Mai dieses Jahres um 2,2 % höher als
im Mai 2011. Im Vergleich zum Vormonat
sank der Index jedoch um 0,2 %, wie
Destatis mitteilt.
© Péter Mács - Fotolia.com
UNTERNEHMENSMELDUNGEN
Isra Vision AG
Auf Wachstum
eingestellt
Das Darmstädter Unternehmen Isra Vision AG (ISIN DE0005488100) gehört zu den weltweit führenden Anbietern von Software für industrielle Bildbearbeitung. Die Auftragsbücher sind prall gefüllt und die Aussichten entsprechend rosig.
Im laufenden Geschäftsjahr 2011/2012 (30. September) soll der
Umsatz um rund 10 % auf gut 80 Mio. Euro steigen. Dabei peilt
das Unternehmen eine unveränderte Vorsteuermarge von 18 %
an. Mittelfristig, also in zwei bis drei Jahren, will Firmenchef Enis
Ersü die Umsatzmarke von 100 Mio. Euro knacken. Dank kleinerer Zukäufe könnte der Umsatz sogar bis auf 120 Mio. Euro
gesteigert werden.
Angaben zu den fünf weltweit führenden Unternehmen in diesem Bereich. Zudem bietet Isra Lösungen für die Roboterführung in der Industrie an. Zu den Kunden des Unternehmens
gehören weltweit tätige Unternehmen in der Automobil-, Glas-,
Folien- und Kunststoffindustrie.
Erfolgreiche Bilanz
Isra Vision ist seit April 2000 börsennotiert, anfangs am Neuen
Markt, heute im Prime Standard. Etwas über 46 % sind im Streubesitz. Darüber hinaus gibt es zahlreiche institutionelle Investoren wie Asset Manager, die Aktienpakete am Unternehmen halten. Die auf dem Höhepunkt der Spekulationsblase am Neuen
Markt im April 2000 zu 29 Euro an die Börse gebrachte Aktie hat
seitdem gewaltige Höhen und Tiefen erlebt. Von ihrem Einbruch
auf fast 5 Euro Anfang 2009 hat sie sich aber wieder deutlich erholt. Das Papier ist vor allem zu Beginn dieses Jahres kräftig gestiegen und hat sich im März bis nahe an ihr Zwölf-Monats-Hoch
aus dem Juli 2011 bei 20,35 Euro herangearbeitet. Derzeit konsolidiert der Titel um die Marke von 18 Euro. Mit knapp 78 Mio.
Euro liegt der aktuelle Börsenwert knapp unter dem angepeilten Jahresumsatz, bei einem für das laufende Geschäftsjahr
angepeilten KGV von gut 7. Damit erscheint Isra sehr günstig
bewertet. Die Analysten von Close Brothers Seydler empfehlen
die Isra-Aktie daher zum Kauf und nennen als Kursziel 24 Euro.
Der gebürtige Istanbuler, der Isra im September 1997 als Spinoff der Hochschule Darmstadt gründete, blickt auf eine erfolgreiche Bilanz zurück. In den letzten 14 Jahren sind Gewinn und
Umsatz des Unternehmens um jährlich durchschnittlich 35 bzw.
30 % gewachsen. Im Geschäftsjahr 2010/2011 kletterten Umsatz und Gewinn um 16 bzw. 25 % auf neue Rekordwerte von
75 Mio. bzw. 13 Mio. Euro. Die Vorsteuermarge erreichte 18 %.
Zudem zahlt Isra seit Jahren eine Dividende, zuletzt in Höhe von
25 Cent. Auch im ersten Halbjahr des laufenden Geschäftsjahres 2011/2012 (per 31.3.) erzielte das Unternehmen erneut zweistellige Wachstumsraten. Der Umsatz stieg im Jahresvergleich
um 14 % auf 37,3 Mio. Euro. Das EBIT erhöhte sich ebenfalls
um 14 % auf 6,9 Mio. Euro. Die operative Marge bezogen auf
das EBIT erreichte 17 %, der Auftragsbestand verbesserte sich
leicht auf 55 Mio. Euro.
Aktie günstig bewertet
Stefan Siebert
Bisher stabile Lage
Firmenchef Enis Ersü, der selbst etwas über 25 % der Aktien
hält, sieht bisher kaum Auswirkungen der sich eintrübenden
Konjunktur. Denn die Software von Isra helfe den Unternehmen
Kosten zu senken und gleichzeitig die Qualität zu steigern. Für
die Unabhängigkeit von Konjunkturschwankungen spreche
auch, dass die meist größeren Kunden von Isra ihre Investitionspläne lange im Voraus verabschieden. Die Kernkompetenz von
Isra Vision liegt in der Entwicklung von Software für die industrielle Bildbearbeitung und Oberflächeninspektionen. Die Darmstädter scannen Oberflächen von Metall, Glas oder Papier und
prüfen sie auf Makellosigkeit. Dabei zählen sie nach eigenen
Isra Vision AG (ISIN DE0005488100)
Quelle: TraderFox Börsensoftware, www.traderfox.de / Kurs am 19.6.2012: 16,40 Euro
AnlegerPlus News 12 | 19.6.2012 | 5
Homag Group AG
UNTERNEHMENSMELDUNGEN
KURZMELDUNGEN
Homag Group AG
Schlagabtausch der
Großaktionäre
Auf der Hauptversammlung des Holzbearbeitungsmaschinenherstellers Homag Group AG (ISIN DE0005297204) kam es wie
erwartet zum offenen Schlagabtausch der beiden Großaktionäre – die Fronten bleiben verhärtet.
Die Hauptversammlung (HV) der Homag Group AG (Homag)
am 24.5.2012 dauerte knapp 10 Stunden, der Machtkampf der
beiden Großaktionäre beherrschte das Geschehen. Die Deutsche Beteiligungs AG (DBAG) hält mit 33,13 % gut ein Drittel an
Homag, der Schuler-Klessmann-Pool kommt auf 25,01 %. Der
Pool vereint mit der Gründerfamilie Schuler und der KlessmannStiftung die Altaktionäre des Unternehmens.
Stein des Anstoßes
Hauptkritikpunkt des Pools an der DBAG ist die Zusammensetzung des Aufsichtsrats: Dieser wurde auf der HV im Jahr 2010
auf Anteileignerseite komplett durch die DBAG besetzt, obwohl
in der damaligen Tagesordnung andere Personen benannt waren
– unter anderem auch Mitglieder des Schuler-Klessmann-Pools.
Der Firmenmitgründer Gerhard Schuler erklärte auf der diesjährigen HV, dass er es als „schlimme Provokation“ empfinde,
dass seit zwei Jahren kein Mitglied des Pools mehr im Aufsichtsrat sitze. Schuler betrachtet den Pool als Ankeraktionär des Unternehmens. Außerdem warf er Torsten Grede, Aufsichtsratsvorsitzender der Homag AG und Vorstandsmitglied der DBAG,
Homag Group AG (ISIN DE0005297204)
vor, den Technikvorstand Achim Gauß aus dem Unternehmen
„hinausgeekelt zu haben“. Gauß hatte am Abend vor der HV
überraschend seinen Rücktritt erklärt.
Besorgte Stimmung
Über den Rücktritt von Gauß zeigten sich viele Anteilseigner besorgt. Über 1.000 Homag-Mitarbeiter haben sich bei einer Unterschriftenaktion zum Verbleib des Vorstands beteiligt und auch auf
der HV meldeten sich Mitarbeiter zu Wort: Sie zeigten sich besorgt
über das Vorankommen und den Fortbestand des Unternehmens sowie über die Entwicklung des Betriebsklimas. Besorgnis gab es auch aufseiten des Homag-Großkunden Ikea, dieser
äußerte seine Bedenken zum Ausscheiden von Gauß schriftlich.
Fazit der HV
Letztendlich konnte sich der Schuler-Klessmann-Pool bei einigen Abstimmungen durchsetzen: So wurde mit rund 55 % der
Stimmen ein neues genehmigtes Kapital und mit 51 % das Vorstandsvergütungssystem abgelehnt. Vorstand und Aufsichtsrat
wurden jedoch entgegen der Absicht des Pools durch die HV entlastet. Der Sprecher der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger
e.V. (SdK), Rechtsanwalt Herbert Wild, mahnte auf der HV die
Großaktionäre zum Wohle des Unternehmens aufeinander zuzugehen. Das Vertrauen im Unternehmen müsse dringend wieder
aufgebaut werden. Denn der Kurs der Homag-Aktie von derzeit
rund 11 Euro könne weder die Großaktionäre noch die verbleibenden Anteilseigner zufriedenstellen. Die Homag-Aktie war 2007
mit einem Emissionskurs von 31 Euro an der Börse gestartet.
Herbert Wild / Stephanie Wente
Quelle: TraderFox Börsensoftware, www.traderfox.de / Kurs am 19.6.2012: 11,56 Euro
6 | AnlegerPlus News 12 | 19.6.2012
UNTERNEHMENSMELDUNGEN
OnVista AG
BKN biostrom AG
In unserer am Dienstag erschienen Ausgabe der Anleger
Plus News empfahlen wir Ihnen die Aktie der OnVista AG
(ISIN DE0005461602). [Hinweis der Redaktion: Der Beitrag an
dieser Stelle wurde entfernt und stattdessen diese Richtigstellung eingefügt.]
Dass ein Investment in einer vermeintlich sicheren Anlageform
nicht immer hält, was es verspricht, zeigt das Beispiel der von
der BKN biostrom AG (ISIN DE000A0LD4M4) im Juni letzten
Jahres emittierten 7,5%igen Unternehmensanleihe. Völlig überraschend meldete das Unternehmen am Dienstag letzter Woche, dass die am 6.6.2012 fällige Zinszahlung aufgrund von Liquiditätsschwierigkeiten nicht gezahlt werden kann. Damit nicht
genug, stellte die Gesellschaft am Mittwoch Insolvenzantrag.
Der Aktienkurs befand sich schon seit Monaten im Sinkflug und
deutete gravierende Probleme bei der Gesellschaft an, der Kurs
der Anleihe notierte vor der Horrormeldung jedoch immer noch
bei 75 %. Auch wenn die Anleihe durch Kommanditanteile an
den Objektgesellschaften – also den Biogasanlagen selbst – besichert ist, befürchten wir, dass eine Rückzahlung der Anleihe
schwierig sein wird
Korrekturmeldung
Mit ein Grund für unsere positive Einschätzung war die Annahme, dass die Aktionäre eine jährliche Garantiezahlung auf
Grund eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags
erhalten sollen. Hier haben wir uns leider geirrt. Die Zustimmung
zu einem derartigen Vertrag war zwar für die Hauptversammlung
2008 vorgesehen, wurde aber vom Großaktionär von der Tagesordnung genommen. Somit steht fest, dass die freien Aktionäre nicht mit einer – wie von uns berichteten – Garantiezahlung
rechnen können. Wir bitten, das Versehen zu entschuldigen.
Gefährliche
Anleihe
Positive Einschätzung bleibt bestehen
Unabhängig davon bleiben wir bei unserer positiven Einschätzung für die Aktie der OnVista AG. Nachdem der neue Großaktionär das Geschäftsmodell grundlegend umstellte und neben der
ursprünglichen Idee des Anbietens von Kapitalmarktinformationen als zweite Säule einen eigenen Online-Broker installierte,
hatte OnVista jahrelang mit Anlaufverlusten zu kämpfen. Doch
die schwierigen Jahre scheinen vorbei zu sein, wie der Jahresabschluss 2011 zeigt. Nach hohen Vorjahresverlusten konnte
OnVista eine „schwarze Null“ im Konzernergebnis präsentieren. Und auch im ersten Quartal des laufenden Geschäftsjahres
hält sich der Verlust in Grenzen: Der Konzernfehlbetrag lag bei
-180.000 Euro.
Sollte der Turnaround nachhaltig gelingen, wird es sich der
Großaktionär (hält 93 % an OnVista), die französische Boursorama SA, unserer Einschätzung nach nicht nehmen lassen, einen
Squeeze out durchzuziehen. Für spekulative Käufer ist die Aktie
daher weiterhin bis zu einem Kurs von 8,50 Euro interessant,
das mittelfristige Kursziel sehen wir bei 12 Euro, ein Stop-LossLimit setzen wir bei 5 Euro.
OnVista AG (ISIN DE0005461602)
Quelle: Wallstreet Online, www.wallstreet-online.de / Kurs am 19.6.2012: 7,80 Euro
AnlegerPlus News 12 | 19.6.2012 | 7
MeVis Medical Solutions AG
UNTERNEHMENSMELDUNGEN
KURZMELDUNGEN
MeVis Medical Solutions AG
Interessante
Turnaround-Chance
Dramatisch abgestürzt ist die Aktie des Bremer Softwareunternehmens MeVis Medical Solutions AG (ISIN DE000A0LBFE4)
seit dem Börsengang im Jahr 2007. Vom Emissionspreis bei 55 Euro kommend ratterte der Kurs bis November letzten Jahres auf 2,50 Euro herunter, um sich jetzt auf ein Niveau von etwa 6,50 Euro zu erholen. Grund für die Erholung dürften erste
Anzeichen eines Turnarounds bei der Gesellschaft sein.
MeVis bezeichnet sich selbst als einen „weltweit führenden,
unabhängigen Hersteller von Softwareprodukten für die bildbasierte Medizin, insbesondere für die digitale Radiologie.“ Die
MeVis-Softwarelösungen sollen den Medizinern einen bedeutenden Mehrwert für die Früherkennung und Diagnose sowie
für die Therapie- und Interventionsplanung bei Krebserkrankungen, insbesondere Brustkrebs, der Neurologie und Lungenerkrankungen verschaffen. Die Gesellschaft entwickelt ihre Softwarelösungen in enger Zusammenarbeit mit weltweit führenden
medizinischen Experten und Geräteherstellern der Medizintechnik und vermarktet sie primär über diese Partnerschaften.
Wesentlicher Partner dabei: die Siemens AG.
Verlustreiche Jahre
Vorwiegend bedingt durch hohe Abschreibungen wies MeVis
in den Jahren 2010 und 2011 hohe Verluste aus: Bei 2011er
Umsätzen von 13,6 Mio. Euro musste ein Jahresfehlbetrag von
4,1 Mio. Euro verkraftet werden. Dementsprechend reduzierte
sich das Konzerneigenkapital auf 20 Mio. Euro. Doch mit den
schlechten Zahlen soll jetzt Schluss sein. Der Aufsichtsrat be-
MeVis Medical Solutions AG (ISIN DE000A0LBFE4)
stellte im Januar 2012 mit Marcus Kirchhoff einen neuen Vorstand, der sich insbesondere aufgrund seiner zehnjährigen Beschäftigung bei General Electric im Bereich Healthcare IT für
diese Position eignet und jetzt das Ruder herumreißen soll. Und
die Zahlen des ersten Quartals sehen ganz ordentlich aus: Der
Umsatz lag bei 3,6 Mio. Euro, marginal unter dem Niveau des
ersten Quartals 2011. Das Vorsteuerergebnis stieg auf 0,53 Mio.
Euro, nach Steuern blieben 0,1 Mio. Euro als Quartalsüberschuss hängen. Die liquiden Mittel konnten im Berichtszeitraum
leicht erhöht werden und betrugen zum 31.3.2012 7,7 Mio. Euro.
Neuer Vorstand mit großen Plänen
Wie Kirchhoff im Rahmen der Hauptversammlung in der letzten Woche ausführte, wurden erste Schritte zu Konsolidierung bereits eingeleitet. So wurde die amerikanische Tochter
geschlossen, das Qualitätsmanagement konsolidiert und der
Service vereinheitlicht. Weiter soll das bestehende Industriekundengeschäft stabilisiert und ausgebaut sowie die Prozesse
verschlankt werden und es sollen Investitionen in Marketing und
Vertrieb erfolgen. Alles in allem scheint bei MeVis das Gröbste
überstanden zu sein. Sollte es dem neuen Vorstand gelingen,
seine Vorgaben zeitnah umzusetzen, dürften MeVis bessere Zeiten bevorstehen. Das gilt auch für die Aktie.
Spekulatives Engagement
Insgesamt gibt es 1.820.000 Aktien, von denen die Unternehmensgründer noch etwa 55 % halten. Auf dem aktuellen Kursniveau wird MeVis mit 11,8 Mio. Euro bewertet. Das erscheint als
nicht zu viel, wenn man die gute Kassenlage des Unternehmens
berücksichtigt. Für spekulative Anleger ist ein Kauf bis 7 Euro
interessant, unser mittelfristiges Kursziel liegt bei 15 Euro, ein
Stop-Loss-Limit setzen wir bei 5 Euro.
Quelle: TraderFox Börsensoftware, www.traderfox.de / Kurs am 19.6.2012: 6,00 Euro
8 | AnlegerPlus News 12 | 19.6.2012
ANALYSE
Reckitt Benckiser
Reckitt Benckiser
Eine saubere Dividende
Produkte von Reckitt Benckiser finden sich in fast jedem Haushalt.
Der britische Konzern Reckitt Benckiser (ISIN GB00B24CGK77) hat eine große Tradition und deutsche Wurzeln. Vor fast
190 Jahren gründete Johann Adam Benckiser eine Salmiakhütte in Pforzheim, später tat er sich mit dem Chemiker Ludwig
Reimann zusammen. Damit war der Grundstein gelegt für den heutigen Konsumgüter-Multi. 1999 schließlich fusionierte
Benckiser mit Reckitt & Colman zur heutigen Reckitt Benckiser.
Der Firmensitz liegt in Slough, einem Ort westlich von London.
Heute ist Reckitt Benckiser ein weltweit führendes Unternehmen
im Bereich Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel. Darüber hinaus hat Reckitt Benckiser ein Standbein im Bereich Health und
Personal Care. Zu den Produkten zählen u.a. AirWick, Calgon,
Clearasil, Kukident, Durex, Sagrotan oder auch Scholl Pflaster.
Die größten Wettbewerber sind Procter & Gamble, Johnson &
Johnson oder auch Henkel. Reckitt Benckiser bezeichnet sich
selbst gern als „David gegen Goliath“. An der Spitze des Unternehmens steht Rakesh Kapoor. Der gebürtige Inder will die Firma vor allem bekannter machen, der Werbeetat liegt bei etwas
mehr als 1 Mrd. Euro.
An Reckitt Benckiser hält übrigens die deutsche Milliardärsfamilie Reimann einen Anteil von 10,5 %. Der Clan unternahm
kürzlich einen erfolglosen Versuch, den amerikanischen Kosmetikkonzern Avon zu übernehmen. Das Putzmittel-Imperium
Reckitt Benckiser steigerte den Nettoumsatz im Jahr 2011 um
13 % auf 9,48 Mrd. Pfund (ca. 11,76 Mrd. Euro). Der Nettoertrag
kletterte um 11 % auf 1,12 Mrd. Pfund (ca. 1,39 Mrd. Euro). Die
19 stärksten Marken des Konzerns tragen dabei insgesamt zu
zwei Dritteln zum Jahresumsatz bei.
Reckitt Benckiser zahlte für das Gesamtjahr 2011 insgesamt
eine Dividende von 125 Pence (ca. 1,55 Euro). Gegenüber
dem Vorjahr (115 Pence) war dies ein Anstieg um 8,7 %. Die
Ausschüttung erfolgt in zwei Tranchen. Beim derzeitigen Aktienkurs von 42,63 Euro liegt die aktuelle Dividendenrendite damit bei 3,63 %. Im Jahr 2002 betrug die Jahresdividende noch
25,5 Pence (ca. 31,6 Eurocent). In den folgenden zehn Jahren
wurde die Dividende dann jedes Jahr erhöht.
Seit Jahresbeginn liegt die Aktie mit knapp 13 % im Plus. Zum
18.6.2012 wurde der Wert in den STOXX Europe 50 Index aufgenommen. Reckitt Benckiser übernahm den Platz des Bankkonzerns Credit Suisse. Analysten verweisen auch gerne auf
Reckitt Benckiser als potenziellen Übernahmekandidaten für
Wettbewerber wie Procter & Gamble oder Unilever, obwohl das
Unternehmen dies stets dementiert.
Werner W. Rehmet
Chefredakteur MyDividends.de
www.MyDividends.de
Reckitt Benckiser Group (ISIN GB00B24CGK77)
Stetiges Wachstum
Insgesamt war es das zwölfte Jahr in Folge mit kontinuierlichem Wachstum. Auch 2012 will das Unternehmen stärker als
der Markt wachsen. Der Fokus wird dabei zusehends auf die
Schwellenländer gesetzt, wo ein größeres Wachstumspotenzial
besteht als in den Industrieländern. Bis 2016 soll mindestens die
Hälfte des Kernumsatzes aus diesen Regionen stammen.
Quelle: Wallstreet Online, www.wallstreet-online.de / Kurs am 19.6.2012: 41,60 Euro
AnlegerPlus News 12 | 19.6.2012 | 9
SdK-MELDUNG
Aktionäre der
RHÖN-KLINIKUM AG
aufgepasst!
Die Fresenius AG hat am 26.4.2012 ihre Entscheidung veröffentlicht, den
RHÖN-KLINIKUM-AG-Aktionären über die Tochtergesellschaft FPS Beteiligungs AG im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots
anzubieten, sämtliche Aktien der RHÖN-KLINIKUM AG zu erwerben. Als
Gegenleistung bietet die FPS Beteiligungs AG jedem RHÖN-KLINIKUM-AGAktionär einen Geldbetrag von 22,50 Euro pro Aktie in bar an.
Der Gründer und Großaktionär der RHÖN-KLINIKUM AG Herr Eugen Münch
unterstützt das Vorhaben und hat erklärt, dass er und seine Frau das Übernahmeangebot mit allen von ihnen gehaltenen Aktien in Höhe von 12,45 %
des Grundkapitals der RHÖN-KLINIKUM AG annehmen werden. Die SdK
weist darauf hin, dass diejenigen Aktionäre der RHÖN-KLINIKUM AG, welche das Angebot ebenfalls annehmen wollen, von sich aus aktiv werden
müssen. Dazu ist es notwendig, die Annahme des Übernahmeangebotes
anhand der von der depotführenden Bank erhaltenen Annahmeerklärung zu
erklären und diese ausgefüllt an die Depotbank zurückzusenden. Die Frist für
die Annahme läuft offiziell bis zum 27.6.2012. Da die Depotbanken jedoch
für die Bearbeitung des Annahmeformulars ebenfalls einige Tage benötigen,
endet die Rücksendefrist für das Annahmeformular bei vielen Depotbanken
meist 3–5 Tage vor der regulären Annahmefrist.
Daniel Bauer, Vorstandsmitglied der SdK, rät daher allen RHÖN-KLINIKUMAG-Aktionären: „Überprüfen Sie Ihre Tagespost oder Ihr elektronisches Postfach bei Ihrer Depotbank auf den Eingang der Annahmeunterlagen. Falls Sie
das aus unserer Sicht attraktive Übernahmeangebot annehmen wollen, müssen Sie das Formular innerhalb der von Ihrer Bank gesetzten Frist an diese
zurücksenden.“
10 | AnlegerPlus News 12 | 19.6.2012
Gigaset AG
HV-BERICHT
Unsichere
Perspektiven
Gigaset im Transformationsprozess
Technikoffensive: Gigasets neues Full-Touch-Telefon für zu Hause.
Seit Februar 2011 notiert die ehemalige Arques Industries
AG an der Börse unter der Firmierung Gigaset AG (ISIN
DE0005156004). Nach Abschluss der ersten Phase der
Neuausrichtung agiert die Firma nicht mehr wie früher
als Beteiligungsgesellschaft, sondern als reines
Kommunikationsunternehmen.
Im Rahmen des Neustarts als Gigaset AG wurden alle Aktivitäten der ehemaligen Beteiligungsgesellschaft, die keinen Bezug zum Kerngeschäft hatten, verkauft. Der dadurch zeitweise
auf über 5 Mrd. Euro aufgeblähte Umsatz ist inzwischen stark
zusammengeschrumpft. 2011 lagen die Erlöse im fortgeführten
Geschäft nur noch bei 458 Mio. Euro, dafür ist die Gesellschaft
nach drei Jahren mit hohen Verlusten 2011 wieder in die Gewinnzone zurückgekehrt. Der Jahresüberschuss betrug immerhin 17,5 Mio. Euro, das entspricht einem Ergebnis je Aktie von
0,35 Euro. Im ersten Quartal 2012 konnte dieses Niveau mit
Erlösen von 112 Mio. Euro und einem Gewinn von 0,08 Euro
je Aktie gehalten werden. Auch die Finanzlage ist inzwischen
wieder als solide einzustufen. Die Gigaset hat nur noch geringe
Finanzverbindlichkeiten und Anfang 2012 ist es gelungen, einen
neuen Konsortialkreditvertrag über 35 Mio. Euro abzuschließen.
lich verfügt das Unternehmen über eine bekannte Marke und
mit seiner Präsenz in jedem zweiten deutschen Haushalt sowie weltweit in 70 Ländern und 75 Millionen Haushalten über
eine herausragende Position im Bereich der Schnurlostelefonie.
Allerdings schrumpft der Markt: Vor allem junge Leute nutzen oft
nur noch ihr Handy und verzichten auf einen Festnetzanschluss.
Die Zukunftsaussichten sind also begrenzt. Das neue Vorstandsteam hat deshalb die Strategie „Gigaset 2015“ entwickelt. Die
rückläufigen Umsätze im Kerngeschäft sollen durch zwei neue
Standbeine kompensiert werden. Zum einen sollen IP-basierte
Anwendungen bei Geschäftskunden platziert werden. Außerdem setzt der Vorstand auf das Segment „Home Networks“,
sprich die Vernetzung der eigenen vier Wände.
Details zur neuen Strategie im August
In beiden Bereichen sieht Fränkl enormes Potenzial für die Zukunft. Konkretes konnte er auf der HV aber noch nicht vermelden. Eine detaillierte Planung wird ausgearbeitet und soll zusammen mit den Halbjahreszahlen am 8.8.2012 veröffentlicht
werden. Den Aktionären schmeckte dies nicht. Sie hätten gerne
weitere Informationen hinsichtlich der erwarteten Entwicklung
für die nächsten Jahre erhalten. Der Beschlussvorschlag der
Verwaltung, vorerst auf eine Dividende zu verzichten, da die
Mittel für Investitionen benötigt werden, fand auf der HV die erforderliche Mehrheit ebenso wie der Vorratsbeschluss über die
Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen.
Absturz der Aktie übertrieben?
An der Börse keimte nach der Sanierung und Restrukturierung
zunächst Hoffnung auf, dass sich dadurch neue Perspektiven für
die Gesellschaft eröffnen. In den letzten Monaten überwog dann
allerdings offenbar die Skepsis über die künftigen Aussichten
und das Kursniveau hat sich binnen weniger Monate halbiert;
die Position der Aktie im TecDAX ist daher stark gefährdet. Angeblich sollen Attacken von Leerverkäufern mit zu dem Absturz
beigetragen haben. Doch wo liegen die Gigaset-Aktien? Es
gibt nur zwei Aktionäre mit einer Beteiligung über 3 % und auf
der HV vertraten knapp 250 Teilnehmer lediglich 14,82 % des
Grundkapitals. Viel Unsicherheit also bei dem Kommunikationsunternehmen, das sich mitten im Transformationsprozess befindet. Mehr Klarheit dürften erst die Halbjahreszahlen bringen.
Matthias Wahler
Gigaset AG (ISIN DE0005156004)
Führende Position in
schrumpfendem Markt
Seit dem 1.1.2012 hat das Unternehmen mit Charles Fränkl
auch einen neuen Vorstandsvorsitzenden. Er hat viel Erfahrung in der Branche und hinterließ auf der Hauptversammlung
(HV) am 12.6.2012 einen guten Eindruck. Fränkl zeigte sich
überzeugt von der Zukunftsfähigkeit der Gigaset AG. SchließQuelle: TraderFox Börsensoftware, www.traderfox.de / Kurs am 19.6.2012: 1,41 Euro
AnlegerPlus News 12 | 19.6.2012 | 11
SdK REALDEPOT
Keine Lösung in Sicht
Geht es nach dem Willen der europäischen
Politiker, so sollte mit der Wahl in Griechenland
und der Rettung der spanischen Banken das
Kapitel „Eurokrise“ endgültig abgeschlossen
werden. Diese Vorstellung wird aber jedoch
wohl Wunschdenken bleiben. Europas Börsen
feierten gestern zwar kurz den Sieg der konservativen griechischen Partei Nea Demokratia,
welche angeblich die Sparzusagen der griechischen Regierung einhalten möchte, aber
die Börsenparty nahm bereits nach wenigen
Stunden ein jähes Ende und die Kursgewinne
schmolzen noch am selben Tag wieder dahin.
Vertrauen vollständig
verspielt
Das schnelle Ende der Feierlaune der Börsianer kam zu Recht. Denn die grundlegenden
Probleme der Eurozone sind bis dato nicht
gelöst: Die mangelnde Wettbewerbsfähigkeit
und ein ausufernder und nicht leistungsfähiger
Staatsapparat in einigen südlichen Ländern der
Eurozone machen der gesamten Währungs-
gemeinschaft zu schaffen. Viel stärker als die
ökonomischen Fakten machen jedoch die europäischen Spitzenpolitiker zu schaffen. Diese
haben das Vertrauen der Märkte mittlerweile
vollständig verspielt. Wie bereits von uns nach
der erfolgten Zwangsenteignung griechischer
Anleiheinhaber prophezeit, sind mittlerweile
auch die Renditen von italienischen und spanischen Anleihen auf Rekordniveau gestiegen.
Dies ist die Folge einer totalen Verunsicherung
vor allem angelsächsischer Investoren, welche
von einem zwangsweisen Schuldenschnitt in
Griechenland überrascht waren und seither
auch Anleihen anderer europäischer Krisenstaaten meiden. Und so lange das politische
Hickhack in Europa weitergeht, so lange werden auch die Börsen nicht zur Ruhe kommen.
Eurobonds nutzlos
In den nächsten Wochen wird Frau Merkel
eine Kehrtwende machen und wir werden
auch Eurobonds, also gemeinsame Anleihen
von allen Staaten der Eurozone erhalten. Dies
wird uns im Rahmen eines Fiskal- und Sparpakts als der große Durchbruch verkauft werden. Die Börsen werden jubeln. Aber nur kurz.
Denn auch die Einführung von Eurobonds und
die gemeinsame Haftung wird keinen Befreiungsschlag bewirken, sondern nur die Lasten
anders verteilen, nämlich zu Ungunsten von
Ländern wie Deutschland. Die Probleme bleiben aber dieselben. Langfristig wird dies daher
dazu führen, dass nur durch das massive Eingreifen der europäischen Notenbank EZB mit
der Geldpresse die Probleme durch Inflation
gelöst werden können.
Für dieses Szenario gilt es die richtigen Aktien, welche quasi Sachanlagen darstellen, zu
finden und zu günstigen Kursen zu erwerben.
Noch scheint die Zeit aber nicht reif zu sein,
um groß auf Einkaufstour zu gehen. Die Risiken erscheinen uns aktuell noch zu groß.
REALDEPOT
TICKER
TICKER
TICKER
CinemaxX AG:
Übernahme immer
wahrscheinlicher
Die CinemaxX AG vermeldete am 13.6.2012,
dass die Gesellschaft „die positive Ergebnisund Cashflowsituation genutzt“ und „mit ihrem
größten Vermieter eine Vereinbarung zur Auflösung der im Jahre 2006 begebenen Wandelanleihe getroffen“ hat. Wäre die ausstehende
Wandelanleihe gewandelt worden, so hätte
dies zu einer Erhöhung der ausstehenden Aktien um 894.480 Stammaktien geführt. Dadurch
wäre auch der Anteil des Großaktionärs Dr.
Kloiber verwässert worden. Das Auflösen der
Wandelanleihe deutet zusammen mit den zuletzt erfolgten Aktienkäufen darauf hin, dass Dr.
Kloiber eine Komplettübernahme der Gesellschaft anstrebt. Dieses Vorhaben könnte auch
12 | AnlegerPlus News 12 | 19.6.2012
TICKER
TICKER
der Grund für die Verschiebung der Hauptversammlung von Juni auf Mitte August sein.
Gold-Zack AG i.I.:
Weitere Vorabausschüttung
Der Insolvenzverwalter der Gold-Zack AG i.I.
Stefan Conrads hat mitgeteilt, dass das zuständige Amtsgericht Wuppertal eine auf die
zu erwartende Insolvenzquote anzurechnende
Vorabausschüttung von 7,5 % genehmigt hat.
Die Ausschüttung erfolgt unter der Maßgabe,
dass die Gläubiger, die bereits an der ersten
Ausschüttung in Höhe von 2,89585 % teilgenommen haben eine Quote erhalten, die auf die
erste Ausschüttung angerechnet wird. Inhaber
der Wandelschuldverschreibungen, die Ihre
Wertpapiere treuhänderisch an den Insolvenz-
TICKER
TICKER
vertreter übertragen haben, erhalten in den
kommenden Wochen eine Quote in Höhe von
4,60415 % ihrer Forderung. Da die Anleihen
des Realdepots erst zum Ende des Insolvenzverfahrens übertragen werden können, nehmen diese nicht an der Ausschüttung teil.
Fernheizwerk
Neukölln AG: Dividende
ausbezahlt
Die Hauptversammlung vom 7.6.2012 hat die
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von
1,45 Euro beschlossen. Dem Realdepot fließen
dadurch brutto insgesamt 290 Euro zu. Nach
Abzug von Steuern in Höhe von 76,48 Euro
werden dem Verrechnungskonto 213,52 Euro
gutgeschrieben
SdK REALDEPOT
SdK REALDEPOT
Anzahl Wertpapier
WKN
Kaufdatum
Kaufkurs
in Euro
Kaufsumme
in Euro
Kurs am
19.6.2012
in Euro
2.000
CinemaxX AG
508570
500
Essanelle Hair Group AG
100
27.1.2011
2,66
5.320,00
4,28
8.560,00
+
60,9 %
661031
28.3.2011
8,55
4.272,00
9,50
4.750,00
+
11,2 %
Wandelanleihe Gold-Zack AG i. I.
768683
13.4.2011
*8,30
8.300,00
*9,03
9.030,00
+
8,8 %
200
Fernheizwerk Neukölln AG
576790
19.10.2011
30,50
6.099,00
31,00
6.200,00
+
1,7 %
500
Dt. Lufthansa AG
823212
20.12.2011
8,86
4.432,00
8,27
4.135,00
-
6,7 %
3000
Dt. Immobilien Holding AG
747304
8.2.2012
1,88
5.640,00
2,19
6.570,00
+
16,5 %
Repower Nachbesserungsrechte
617703
4.8.2011
0,00
0,00
0,38
19,00
22.7.2011
*79,40
3.970,00
*20,56
1.028,00
50
5
Griechenland Strip**
–
angefallene Transaktionskosten: 266,76 Euro
Gesamtwert
am 19.6.2012
in Euro
Kursveränderung
–
-
74,1 %
Stückzinsen***: -49,52 Euro abgeführte Steuern: 316,76 Euro Kontostand: 62.663,45 Euro
DEPOTVERÄNDERUNG:****
Gesamtdepotwert: 103.272,21 Euro
+3,27 %
*Angaben in %; **Der Griechenland Strip enthält insgesamt 24 Wertpapiere, welche im Zuge des Zwangsumtausches für fünf alte Griechenlandanleihen (A0LN5U) eingebucht wurden; ***Saldo aus
gezahlten und erhaltenen Stückzinsen – Startkapital am 27.1.2011 = 100.000,00 Euro; ****Depotveränderung nach Transaktionskosten aber vor Steuern
Hinweise auf potenzielle Interessenkonflikte
Die das SdK Realdepot verwaltenden Personen und zur Erstellung des nebenstehenden Artikels beteiligten Personen halten Aktien der Emittenten. Ferner halten die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. und Mitglieder des SdK Vorstands, welche nicht
an der Erstellung dieser Ausgabe mitgewirkt haben, Aktien der Emittenten. Wir weisen darauf hin, dass Mitarbeiter, Sprecher und/oder Mitglieder der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. und/oder diesen nahestehende Dritte Wertpapiere der Emittenten
halten können. Diese waren jedoch nicht in die Erstellung des Artikels eingebunden und verfügten über keinerlei Informationen über dessen Publikation. Diese Information stellt keine Beratung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes und weder Angebot
noch Aufforderung zum Kauf, Halten oder Verkauf von Finanzinstrumenten des Emittenten dar. Geschäfte mit Finanzinstrumenten sind generell mit Risiken verbunden, die bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Vermögens und in bestimmten Fällen auch zu
einem Verlust über das eingesetzte Vermögen hinaus führen können. Die historische Wertentwicklung ist nicht notwendigerweise ein Hinweis auf zukünftige Resultate. Die verwendeten Parameter und die verwendeten Inhalte stellen die persönliche Meinung
der Autoren dar.
Haftungsausschluss
Der Haftungsausschluss der Kapital Medien GmbH (Seite 21) gilt für Beiträge der SdK entsprechend. Die Nutzung der Informationen erfolgt insofern auf eigenes Risiko des Nutzers. Der Leser sollte in jedem Fall vor Entscheidung über eine Geldanlage eine
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News
12 | 19.6.2012 | 13
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(0)89-2000
339-39
HV-TERMINE
Stand: 19.6.2012,
ohne Gewähr
20.06.2012
20.06.2012
20.06.2012
20.06.2012
20.06.2012
20.06.2012
20.06.2012
20.06.2012
20.06.2012
20.06.2012
20.06.2012
20.06.2012
20.06.2012
21.06.2012
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21.06.2012
21.06.2012
21.06.2012
21.06.2012
21.06.2012
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21.06.2012
21.06.2012
21.06.2012
21.06.2012
22.06.2012
22.06.2012
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22.06.2012
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22.06.2012
22.06.2012
22.06.2012
22.06.2012
22.06.2012
22.06.2012
22.06.2012
25.06.2012
25.06.2012
25.06.2012
25.06.2012
25.06.2012
25.06.2012
26.06.2012
26.06.2012
26.06.2012
26.06.2012
26.06.2012
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26.06.2012
26.06.2012
26.06.2012
26.06.2012
26.06.2012
26.06.2012
26.06.2012
26.06.2012
26.06.2012
26.06.2012
26.06.2012
27.06.2012
27.06.2012
27.06.2012
aleo solar AG
PATRIZIA Immobilien AG
EUROKAI KGaA
edding AG
Brenntag AG
Herlitz AG
Wasgau Produktions & Handels AG
Capital Stage AG
Stuttgart Invest AG
Heidelberger Beteiligungs AG
Süss MicroTec AG
Powerland AG
Zapf Creation AG
CANCOM AG
Phoenix Solar AG
Deutsche EuroShop AG
Nabaltec AG
FRoSTA AG
BHS tabletop AG
VBH Holding AG
Turbon AG
Ströer Out-of-Home Media AG
Essanelle Hair Group AG
Bayerische Gewerbebau AG
Dürkopp Adler AG
GoingPublic Media AG
Neschen AG
update software AG
Simona AG
POLIS Immobilien AG
Surteco SE
PEH Wertpapier AG
Funkwerk AG
InnoTec TSS AG
AdCapital AG
Marenave Schiffahrts AG
Softship AG
Tipp24 SE
Deutsche Entertainment AG
independent capital AG
Impreglon SE
Porsche Automobil Holding SE
Staatl. Mineralbrunnen AG
QUINTOS AG
MISTRAL Media AG
NY/Hamburger Gummi-Waaren AG
Agrob Immobilien AG
Südwestdeutsche Salzwerke AG
curasan AG
MLP AG
COR&FJA AG
Swarco Traffic Holding AG
OnVista AG
Greiffenberger AG
Computec Media AG
mwb fairtrade AG
GCI Industrie AG
Greenwich Beteiligungen AG
Wirecard AG
MEDISANA AG
Vtion Wireless Technology AG
Medinavi AG
Infinite Energy Holding AG
Gold- & Silberscheideanstalt AG
Sanacorp Pharmaholding AG
Your Family Entertainment AG
14 | AnlegerPlus News 12 | 19.6.2012
Bremen
10:00 Uhr
Augsburg
10:00 Uhr
Hamburg
15:30 Uhr
Hamburg
09:30 Uhr
Düsseldorf
10:00 Uhr
Berlin
10:00 Uhr
Pirmasens
15:00 Uhr
Hamburg
11:00 Uhr
Stuttgart
10:00 Uhr
Heidelberg
09:30 Uhr
München
10:00 Uhr
Frankfurt/Main 11:00 Uhr
Rödental
10:00 Uhr
München
11:00 Uhr
Fürstenfeldbruck 11:00 Uhr
Hamburg
14:00 Uhr
Amberg
10:00 Uhr
Bremerhaven
11:00 Uhr
München
11:00 Uhr
Stuttgart
10:00 Uhr
Hattingen
10:00 Uhr
Köln
10:00 Uhr
Düsseldorf
10:00 Uhr
München
11:00 Uhr
Bielefeld
10:30 Uhr
München
15:00 Uhr
Hannover
10:00 Uhr
Wien
10:00 Uhr
Kirn
11:00 Uhr
Berlin
11:00 Uhr
München
11:00 Uhr
Frankfurt/Main 10:00 Uhr
München
10:30 Uhr
Düsseldorf
13:00 Uhr
Tuttlingen
10:00 Uhr
Hamburg
10:00 Uhr
Hamburg
14:00 Uhr
Hamburg
10:30 Uhr
Berlin
10:00 Uhr
Stuttgart
10:00 Uhr
Lüneburg
9:00 Uhr
Stuttgart
10:00 Uhr
Bad Brückenau 11:00 Uhr
Hamburg
11:00 Uhr
Heidelberg
09:00 Uhr
Lüneburg
10:00 Uhr
München
10:00 Uhr
Heilbronn
10:30 Uhr
Aschaffenburg 10:30 Uhr
Mannheim
10:00 Uhr
Leinfelden
10:00 Uhr
Gaggenau
14:00 Uhr
Köln
10:00 Uhr
Marktredwitz
11:00 Uhr
Erlangen
11:00 Uhr
München
10:30 Uhr
München
14:00 Uhr
Frankfurt/Main 11:00 Uhr
München
10:00 Uhr
Düsseldorf
11:00 Uhr
Frankfurt/Main 10:00 Uhr
Starnberg
13:00 Uhr
Amsterdam
12:00 Uhr
Pforzheim
10:00 Uhr
München
10:30 Uhr
München
10:00 Uhr
27.06.2012
27.06.2012
27.06.2012
27.06.2012
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27.06.2012
27.06.2012
28.06.2012
28.06.2012
28.06.2012
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28.06.2012
28.06.2012
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28.06.2012
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29.06.2012
29.06.2012
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02.07.2012
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03.07.2012
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04.07.2012
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04.07.2012
04.07.2012
Francotyp-Postalia Holding AG
Berlin
10:00 Uhr
Dresdner Factoring AG
Dresden
11:00 Uhr
Plan Optik AG
Westerburg
12:30 Uhr
Telegate AG
München
11:00 Uhr
Constantin Medien AG
München
10:00 Uhr
Creaton AG
Wertingen
09:30 Uhr
CCR Logistics Systems AG
Aschheim
14:00 Uhr
SCHNIGGE AG
Düsseldorf
10:00 Uhr
SUMIDA AG
Passau
10:00 Uhr
Gruschwitz Textilwerke AG
Leutkirch
10:00 Uhr
InterCard AG
Villingen
14:00 Uhr
IBS AG
Höhr
10:00 Uhr
cash.life AG
Frankfurt/Main 10:00 Uhr
GSW Immobilien AG
Berlin
10:00 Uhr
GK Software AG
Schöneck
14:00 Uhr
LEWAG Holding AG
Beverungen
12:00 Uhr
M.A.X. Automation AG
Düsseldorf
13:00 Uhr
BAUER AG
Schrobenhausen 10:00 Uhr
Adler Real Estate AG
Hamburg
10:00 Uhr
PA Power Automation AG
Pleidelsheim
11:00 Uhr
Kinghero AG
München
11:00 Uhr
Dt. Grundstücksauktionen AG
Berlin
10:30 Uhr
conVISUAL AG
Oberhausen
10:00 Uhr
Joyou AG
Frankfurt/Main 10:00 Uhr
HPI AG
München
10:30 Uhr
EnBW Ostwürttemberg AG
Ellwangen
17:00 Uhr
Webac Holding AG
München
10:00 Uhr
Gebr. Röders AG
Soltau
10:00 Uhr
SCA Hygiene Products SE
München
10:30 Uhr
Baader Bank AG
München
10:00 Uhr
MPH AG
Berlin
10:00 Uhr
STRABAG AG
Köln
10:00 Uhr
AGO AG Energie + Anlagen
Kulmbach
10:00 Uhr
Datron AG
Darmstadt
10:00 Uhr
UmweltBank AG
Nürnberg
14:15 Uhr
AIRE GmbH & Co. KGaA
Frankfurt/Main 11:00 Uhr
transtec AG
Tübingen
10:00 Uhr
adinotec AG
Egelsbach
15:00 Uhr
Eyemaxx Real Estate AG
München
12:00 Uhr
Oppmann Immobilien AG
Würzburg
11:00 Uhr
Carl Schlenk AG
Roth-Barnsdorf 10:00 Uhr
Esterer Aktiengesellschaft
Altötting
10:30 Uhr
eMind AG
Aschaffenburg 11:00 Uhr
BBI AG
Ingolstadt
11:00 Uhr
Indus Holding AG
Köln
10:30 Uhr
Euwax AG
Stuttgart
10:00 Uhr
DIC Asset AG
Frankfurt/Main 10:00 Uhr
Fabasoft AG
Linz
10:00 Uhr
Sachsenmilch AG
Wachau
09:00 Uhr
Utimaco Safeware AG
Oberursel
10:00 Uhr
DEWB AG
Jena
11:00 Uhr
MyContract 24 AG
Hamburg
10:00 Uhr
Rheinland Holding AG
Neuss
15:30 Uhr
Frogster Interactive Pictures AG
Karlsruhe
09:30 Uhr
VIB Vermögen AG
Ingolstadt
10:30 Uhr
Maschinenfabrik Berthold Hermle AG Gosheim
11:00 Uhr
Etienne Aigner AG
München
14:00 Uhr
Deufol AG
Hofheim
10:00 Uhr
JK Wohnbau AG
München
10:00 Uhr
KHD AG
Köln
10:00 Uhr
Solar-Fabrik AG
Freiburg
10:30 Uhr
Ehlebracht AG
Bielefeld
11:00 Uhr
Hanfwerke Oberachern AG
Achern
11:00 Uhr
n.runs AG
Frankfurt/Main 10:00 Uhr
Praktiker AG
Hamburg
10:00 Uhr
VERGLEICH
GEA Group Aktiengesellschaft
Düsseldorf
Bekanntmachung eines gerichtlichen Vergleichs
zur Beendigung eines Spruchverfahrens beim Landgericht Dortmund
(Az.: 20 O 533/99 )
Nachdem der Beschluss über die bedingte Kapitalerhöhung der
Hauptversammlung vom 24. April 2012 am 11. Juni 2012 in das
Handelsregister HRB 65691 des Amtsgerichts Düsseldorf eingetragen
worden ist, gibt der Vorstand der GEA Group Aktiengesellschaft
– der Rechtsnachfolgerin der GEA Aktiengesellschaft, Bochum –
den in dem aktienrechtlichen Spruchverfahren beim Landgericht
Dortmund zur Verbesserung des vereinbarten Ausgleichs und des
Tauschverhältnisses resultierend aus dem Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag aus dem Jahr 1999 zwischen der GEA
Group AG (vormals: Metallgesellschaft Aktiengesellschaft) als
herrschendem Unternehmen und der GEA Aktiengesellschaft,
Bochum, den Inhalt des am 30. Januar 2012 geschlossenen und am
selben Tag vom Landgericht Dortmund protokollierten Vergleichs
bekannt:
13. Schüma Effektenmanagement GmbH, Würzburg
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt
Holger Mellin, Waldbüttelbrunn
14. Norbert Kind, Ransbach/Baumbach
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte
Krempel & Kollegen, Westerburg
15. Bernd Beyer, Essen
Verfahrensbevollmächtigter:
– zusammen “Antragsteller“ –
und
Rechtsanwalt Thomas Stein, Düsseldorf
„In dem Spruchverfahren der/des
1. OMEGA Vermögensverwaltungs-GmbH, München
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Velte, Kalveram,
Eichinger, München
2. Carmen Barth-Weber, Berlin
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt
Hendrik König, Berlin
3. Immo Schultz-Aßberg, Seevetal
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt
Immo Schultz-Aßberg, Hamburg
4. Dr. Kreuzer GmbH & Co. GbR, München
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt
Rolf Badenberg, München
5. Friedhelm Geigle, Erftstadt
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt
Axel Conzelmann, Hechingen
6. Ursula Badenberg, München
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt
Thomas Hechtfischer, Düsseldorf
7. SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V., München
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hans Norbert
Götz, Baden-Baden
8. Deutsche Balaton AG, Heidelberg
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hans Norbert
Götz, Baden-Baden
9. Uta Scholz, Frechen
Verfahrensbevollmächtigter:
10. Axel Scholz, Frechen
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Hans Norbert
Götz, Baden-Baden
Rechtsanwalt Dr. Hans Norbert
Götz, Baden-Baden
11. Axel Scholz, Fritz Scholz und Uta Scholz,
als Erben des Dr. Joachim Scholz, Frechen
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hans Norbert
Götz, Baden-Baden
12. Fritz Scholz, Frechen
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Hans Norbert
Götz, Baden-Baden
Rechtsanwalt
Thomas Hechtfischer, Düsseldorf
– “gemeinsamer Vertreter für den Ausgleich“ –
und
Rechtsanwalt Dr. Carsten Jaeger, Dortmund
– “gemeinsamer Vertreter für die Abfindung“ –
– der gemeinsame Vertreter für den Ausgleich und der gemeinsame
Vertreter für die Abfindung zusammen auch die “gemeinsamen
Vertreter“ –
sowie
GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte:
– “Antragsgegnerin“ –
Rechtsanwälte
Hengeler Mueller, Düsseldorf
– die Antragsteller, der gemeinsame Vertreter für den Ausgleich, der
gemeinsame Vertreter für die Abfindung und die Antragsgegnerin
nachfolgend gemeinsam auch die “Parteien“ –
[schließen] auf Vorschlag und Empfehlung des Landgerichts Dortmund
[…] die Parteien zur einvernehmlichen Beendigung des beim Landgericht Dortmund unter dem Az. 20 O 533/99 [AktE] anhängigen
Spruchverfahrens zur Überprüfung der Angemessenheit von Abfindung gemäß § 305 AktG und Ausgleich gemäß § 304 AktG, die im
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der ehemaligen Metallgesellschaft Aktiengesellschaft und der GEA Aktiengesellschaft vom 29. Juni 1999 festgelegt wurden, folgenden Vergleich
im Sinne von § 779 BGB:
Vorbemerkung
1. Die frühere GEA Aktiengesellschaft (“GEA Alt“) mit Sitz in Bochum,
damals eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum
unter HRB 3690, hat am 29. Juni 1999 mit der damaligen Metallgesellschaft Aktiengesellschaft („mg“) mit Sitz in Frankfurt am Main,
damals noch eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts
Frankfurt a. M. unter HRB 8433, als herrschendem Unternehmen
einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (“BGAV“)
abgeschlossen. Die Hauptversammlung der GEA Alt hat dem BGAV
am 18. August 1999 zugestimmt, die Hauptversammlung der mg
am 20. August 1999. Der BGAV wurde am 15. September 1999 in
das Handelsregister der GEA Alt eingetragen und damit wirksam.
Fortsetzung nächste Seite
AnlegerPlus News 12 | 19.6.2012 | 15
VERGLEICH
Fortsetzung von vorheriger Seite
In dem BGAV hat sich die mg verpflichtet, auf Verlangen eines
jedenaußenstehendenAktionärsderGEAAltdessenAktiengegen
angemessene Abfindung in Aktien der mg zu erwerben. Für drei
StammaktienderGEAAltwarenfünfStammaktiendermgsowie
für zwei Vorzugsaktien der GEA Alt drei Stammaktien der mg zu
gewähren.WeiterhinhatdiemgdenaußenstehendenAktionären
der GEA Alt einen Ausgleich für jedes Geschäftsjahr der GEA Alt
garantiert,undzwarfürjedeStammaktiederGEAAlt166,7%und
fürjedeVorzugsaktiederGEAAlt150%desjeweiligenBetrages,
der als Gewinnanteil (Dividende) auf eine Aktie der mg entfiel.
2.Im Jahr 2004 hat die Hauptversammlung der GEA Alt die Über­
tragungderAktienderMinderheitsaktionäreaufdiemgalsHaupt­
aktionäringegenGewährungeinerBarabfindungvonEUR48,15je
StammaktieundEUR43,33jeVorzugsaktiegemäߧ§327aff.AktG
beschlossen (“Squeeze-out“). Mit Eintragung des Übertragungs­
beschlussesindasHandelsregisterderGEAAltam28.April2005
sinddieverbliebenenAktienderübrigenAktionärederGEAAltauf
diemgalsHauptaktionärinübergegangen.Ineinemgerichtlichen
Vergleich vom 2. Juli 2008 im Spruchverfahren zur Überprüfung
derAngemessenheitderSqueeze­out­Barabfindung(Az.20O41/05
LG Dortmund) wurde die Barabfindung für die Stamm­ und Vor­
zugsaktien der GEA Alt einheitlich auf EUR 53,00 nebst Zinsen in
Höhevonjährlich2ProzentpunktenüberdemBasiszinssatzgemäß
§247BGBseitdem21.Mai2005festgesetzt.DiefrühereGEAAlt
wurde nach dem Squeeze­out auf die mg verschmolzen. Die
Verschmelzung wurde mit Eintragung in das Handelsregister der
mgam18.Mai2005wirksam.DiemgwurdesodanninGEAGroup
Aktiengesellschaft (“GEA Group“ oder “Antragsgegnerin“) um­
firmiert und der Sitz nach Bochum verlegt (Handelsregister des
Amtsgerichts Bochum unter HRB 10437). Nach erneuter Sitzver­
legung hat die GEA Group seit Mai 2011 ihren Sitz in Düsseldorf
(HandelsregisterdesAmtsgerichtsDüsseldorfunterHRB65691).
3.DieAntragstellerhaltendieimBGAVfestgesetzteAbfindungsowie
dendortfestgesetztenAusgleichfürunangemessenundhabendie
gerichtliche Bestimmung des angemessenen Ausgleichs und der
angemessenen Abfindung nach § 306 AktG a.F. beantragt. Die
AntragsgegnerinistderAuffassung,dasssowohldieimBGAVfest­
gesetzte Abfindung als auch der dort festgesetzte Ausgleich in
jederHinsichtangemessensind.
4.Das Gericht hat einen gerichtlichen Sachverständigen, Herrn Dr.
SiegfriedZitzelsberger(München),beauftragt,dieAngemessenheit
von Abfindung und Ausgleich für die außenstehenden Aktionäre
derGEAAltzuüberprüfen.InseinemGutachtenvom26.Februar
2007(“Zitzelsberger-Gutachten“)hatderSachverständigefürdie
mg einen Unternehmenswert von EUR 26,25 je Aktie und für die
GEA Alt von EUR 53,38 je Aktie ermittelt. Aufgrund eines an
der Börsenkursdifferenz orientierten Abschlags von 9 % auf die
VorzugsaktienimVergleichzudenStammaktienderGEAAltlegte
derSachverständigedenWertjeStammaktieaufEUR55,90undje
Vorzugsaktie auf EUR 50,78 fest. Der Festsetzung von Abfindung
und Ausgleich im BGAV lagen ein Wert je Aktie der mg von
DM 60,21, je Stammaktie der GEA Alt von DM 100,09 sowie je
Vorzugsaktie der GEA Alt von DM 90,08 zugrunde. Als Ausgleich
hältderSachverständigejeStammaktiederGEAAltdieZahlung
von203,4%undjeVorzugsaktiederGEAAltdieZahlungvon205,4%
desBetragesfürangemessen,deralsGewinnanteil(Dividende)auf
eineAktiedermgentfiel.DasZitzelsberger­Gutachtenwirdvonden
BeteiligtendesSpruchverfahrensunterschiedlichgewürdigt.
5.DasGerichthatindermündlichenVerhandlungam9.September
2009unterausführlicherWürdigungdesZitzelsberger­Gutachtens
undseinesErgebnissesvorgeschlagen,dassdieParteiendasSpruch­
verfahreneinvernehmlichdurcheinenVergleichbeenden,dersichan
denimZitzelsberger­GutachtenermitteltenWertenjeAktiedermg
undderGEAAltorientiert,VorzügeundStämmederGEAAltaber
wertmäßiggleichbehandelt.DerAusgleichsollteentsprechendden
imZitzelsberger­GutachtenermitteltenWertenfestgesetztwerden.
AufderGrundlagediesesVorschlagsundderdringendenEmpfeh­
lung des Gerichts vereinbaren die Parteien im Wege des gegen­
16 | AnlegerPlus News 12 | 19.6.2012
seitigen Nachgebens zur Vermeidung weiterer rechtlicher Aus­
einandersetzungenundzurendgültigenBeilegungdesvorliegenden
RechtsstreitsunterAufrechterhaltungihrerjeweiligenStandpunkte
inrechtlicherundbewertungsmäßigerSichtFolgendes:
§1
Abschließende Abfindung
(1)DieimRahmendesBGAVgemäߧ305Abs.1,Abs.2Nr.1AktG
zu gewährende Abfindung in Aktien der mg wird abschließend
entsprechend dem nachfolgenden Umtauschverhältnis festglegt:
Das Umtauschverhältnis für die Stamm­ und Vorzugsaktien der
GEAAltinAktiendermgwirdeinheitlichfürbeideGEAAlt­Aktien­
gattungenauf15:31jeGEAAlt­Aktiefestgelegt,d.h.fürfünfzehn
Stamm­und/oderVorzugsaktienderGEAAlterhaltendieaußen­
stehenden Aktionäre der GEA Alt einunddreißig mg­Aktien, d.h.
AktienderGEAGroup.Eswirdklargestellt,dassdiesesUmtausch­
verhältnis für Aktienbestände jedes nach Abs. 2 berechtigten
außenstehendenAktionärsderGEAAltgilt:DieGesamtanzahlder
GEAAlt­AktiendesberechtigtenaußenstehendenAktionärswird
durch15geteiltundmit31multipliziert,sodassderberechtigte
außenstehendeAktionärinsoweitAktienderGEAGrouperhält,so
langesichdadurcheineglatteStückzahlanAktienderGEAGroup
ergibt. Der restliche Bruchteil von einer Aktie der GEA Group
verbleibt als Aktienspitze. Solche Aktienspitzen werden nach
Verwertunggemäߧ3Abs.3inbarabgegolten.
(2)DieAntragsgegnerinverpflichtetsich,
(a)den außenstehenden Aktionären der GEA Alt, die das Abfin­
dungsangebotausdemBGAVbereitsangenommenundihre
GEA Alt­Aktien der mg bzw. der Antragsgegnerin angedient
habenoderdasAbfindungsangebotbiszumWirksamwerden
dieses Vergleichs (nachstehender § 4) noch annehmen, die
Differenz zwischen der Abfindung aus vorstehendem Abs. 1
undderin§5Abs.1desBGAVvertraglichfestgesetztenAb­
findung in Aktien der GEA Group mit Gewinnberechtigung
für die Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2012 zu gewähren
(“Abfindungsergänzungsanspruch“);und
(b)den außenstehenden Aktionären der GEA Alt, die das Abfin­
dungsangebotausdemBGAVbislangnochnichtangenommen
haben und bis zum Wirksamwerden dieses Vergleichs nicht
mehr annehmen, die in vorstehendem Abs. 1 festgesetzte
AbfindunginAktienderGEAGroupmitGewinnberechtigung
für die Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2012 zu gewähren,
wenn diese außenstehenden Aktionäre das Abfindungsan­
gebot innerhalb einer Frist von zwei Kalendermonaten nach
Bekanntmachung sowohl dieses Vergleichs als auch der Ab­
wicklungsbekanntmachungimelektronischenBundesanzeiger
angenommenhaben(“erhöhter Abfindungsanspruch“).
Sofern die nach diesem Abs. 2 berechtigten außenstehenden
Aktionäre der GEA Alt im Rahmen des Squeeze­out eine Barab­
findunggemäߧ§327aff.AktGerhaltenhaben,wirddererhöhte
Abfindungsanspruch und der Abfindungsergänzungsanspruch
nur Zug um Zug gegen Herausgabe dieser Squeeze­out­Barab­
findung(einschließlichihrerErhöhungimgerichtlichenVergleich
imSpruchverfahrenzurSqueeze­out­Barabfindung)inHöhevon
EUR53,00jeStamm­undVorzugsaktiederGEAAltnebstvonder
GEAAlthieraufgezahlterZinsenandieAntragsgegnerinerfüllt.
(3)Die Verpflichtung der Antragsgegnerin zur Bedienung der Abfin­
dungsergänzungsansprücheunderhöhtenAbfindungsansprüche
nach vorstehendem Abs. 2 erlischt fünf Kalendermonate nach
demTag,mitdemsowohldervorliegendeVergleichalsauchdie
AbwicklungsbekanntmachungimelektronischenBundesanzeiger
bekannt gemacht wurden (vgl. § 6). Hierbei handelt es sich um
eine Ausschlussfrist. Innerhalb dieser Ausschlussfrist müssen
die Erklärungen der berechtigten außenstehenden Aktionäre der
GEA Alt, die nach separater im elektronischen Bundesanzeiger
und über die Depotbanken bekannt gegebener Abwicklungs­
bekanntmachungerforderlichsind(“Aktionärserklärungen“),der
zentralenAbwicklungsstellei.S.v.§3Abs.1zugehen.
Fortsetzung nächste Seite
VERGLEICH
(2)Soweit die außenstehenden Aktionäre der GEA Alt gemäß § 1
Abs. 2 dieses Vergleichs Anspruch auf die Gewährung ganzer
Aktien der Antragsgegnerin (“Vollrechte“) haben, werden diese
VollrechtewiefolgtzurLieferungfällig:
Fortsetzung von vorheriger Seite
§2
Abschließender Ausgleich
(1)DiegarantiertejährlicheAusgleichszahlungbzw.–fürdasRumpf­
geschäftsjahr1999–dieDividendengarantie1gemäߧ304Abs.1
und2AktG,§4desBGAVwirdfürjedeStammaktiederGEAAlt
undfürjedeVorzugsaktiederGEAAltfürjedesGeschäftsjahr,für
dasgemäßdemBGAVeinAnspruchaufAusgleichszahlungoder
die Dividendengarantie bestand, wie folgt abschließend fest­
gelegt:
für Geschäftsjahr
Erhöhte Ausgleichszahlung bzw.
erhöhte Dividendengarantie
je Vorzugsaktie
je Stammaktie
Rumpfgeschäftsjahr1999
DM1,20
(EUR0,61)
DM1,20
(EUR0,61)
1999/2000
EUR0,60
EUR0,60
2000/2001
EUR0,60
EUR0,60
2001/2002
EUR0,60
EUR0,60
Rumpfgeschäftsjahr2002
EUR0,14
EUR0,14
FürdieGeschäftsjahre2003und2004zahltediemgkeineDividen­
de,sodassinsofernauchkeineerhöhteAusgleichszahlungfestge­
setztwird.
________
FürdasRumpfgeschäftsjahr1999(1.Januarbis30.September1999)galtdie
1
in§4Abs.1,ersterUnterabsatz,Satz1undAbs.1,zweiterUnterabsatz,Satz1
BGAVfestgelegteDividendengarantie.AbdemGeschäftsjahr1999/2000galt
diein§4Abs.1,ersterUnterabsatz,Satz2undAbs.1,zweiterUnterabsatz,
Satz2BGAVvorgeseheneVerpflichtungzurAusgleichszahlung.
(2)DieAntragsgegnerinverpflichtetsich,denaußenstehendenAktio­
närenjeerhaltenerAusgleichszahlungdenDifferenzbetragzwischen
derursprünglichin§4BGAVvertraglichvorgesehenenAusgleichs­
zahlung bzw. Dividendengarantie und der nach vorstehendem
Abs. 1 jeweils festgesetzten jährlichen Ausgleichszahlung nach­
zuzahlen (“Ausgleichsergänzungsanspruch“). Der Ausgleichser­
gänzungsanspruch für das Rumpfgeschäftsjahr 1999 berechnet
sich aus der Differenz zwischen der tatsächlich von der GEA Alt
erhaltenenDividendenzahlung(hinsichtlichderStammaktienzzgl.
einerDifferenzzahlungdermg)unddernachvorstehendemAbs.1
fürdasRumpfgeschäftsjahr1999festgesetztenAusgleichszahlung.
SoweitdieandenberechtigtenAktionärnachzuzahlendenBeträge
nochinDeutscherMarknotieren,sindzunächstdieGesamtbeträge
jeAktionärinDeutscherMarkzuermittelnundsodanninEuroum­
zurechnen. Die Auszahlung der Ausgleichsergänzungsansprüche
erfolgt unter Beachtung der steuerlichen Vorgaben. Die Einzel­
heiten werden in der separat im elektronischen Bundesanzeiger
und über die Depotbanken bekanntgegebenen Abwicklungs­
bekanntmachungerläutert.
(3)Die Verpflichtung der Antragsgegnerin zur Bedienung der Aus­
gleichsergänzungsansprüchenachdiesem§2erlischtfünfKalender­
monatenachdemTag,mitdemsowohldervorliegendeVergleich
als auch die Abwicklungsbekanntmachung im elektronischen
Bundesanzeiger bekannt gemacht wurden (vgl. § 6). Hierbei
handeltessichumeineAusschlussfrist.
§3
Fälligkeit und Abwicklung
(1)Mit der Abwicklung der Ansprüche und Rechte nach den vor­
stehenden§§1,2wirddieDeutscheBankodereinanderesvon
der Antragsgegnerin zu bestimmendes Kreditinstitut als zentrale
Abwicklungsstelle beauftragt (“zentrale Abwicklungsstelle“).
Details zur zentralen Abwicklungsstelle und ihre genaue Post­
adresse werden in der Abwicklungsbekanntmachung (vgl. § 6)
veröffentlicht.
FürdiejenigenberechtigtenaußenstehendenAktionärederGEAAlt,
deren erforderliche Aktionärserklärungen (vgl. § 1 Abs. 3) inner­
halbvonzweiWochennachderBekanntmachungsowohldieses
VergleichsalsauchderAbwicklungsbekanntmachungimelektro­
nischenBundesanzeiger(vgl.§6)derzentralenAbwicklungsstelle
(vgl. Abs. 1) zugehen, werden die Vollrechte zwei Wochen nach
AblaufdieserzweiwöchigenFrist,frühestensnachZulassungzum
Börsenhandel, fällig. Die Antragsgegnerin wird sich nach besten
KräftenumeinezügigeZulassungzumBörsenhandelbemühen.
FürdiejenigenberechtigtenaußenstehendenAktionärederGEAAlt,
deren erforderliche Aktionärserklärungen nach Ablauf der zwei­
wöchigenFristausAbs.2,2.Unterabs.,aberinnerhalbvonzwei
Monaten nach der Bekanntmachung sowohl dieses Vergleichs
als auch der Abwicklungsbekanntmachung im elektronischen
Bundesanzeiger (vgl. § 6) der zentralen Abwicklungsstelle (vgl.
Abs.1)zugehen,werdendieVollrechtezweiWochennachAblauf
dieserzweimonatigenFristfällig.
FürdiejenigenberechtigtenaußenstehendenAktionärederGEAAlt,
deren erforderliche Aktionärserklärungen nach Ablauf der zwei­
monatigen Frist aus Abs. 2, 3. Unterabs., aber innerhalb der
Ausschlussfrist nach § 1 Abs. 3 der zentralen Abwicklungsstelle
(vgl. Abs. 1) zugehen, werden die Vollrechte zwei Wochen nach
AblaufderAusschlussfristgemäߧ1Abs.3fällig,vorausgesetzt,
dieAnnahmefrist,wiesiesichaus§1Abs.2Ziffer(b)ergibt,wird
gewahrt.
(3)SoweitsichfürdenBestandeinesberechtigtenAktionärsAktien­
spitzenergeben,werdendiesemitAktienspitzen,diesichfürdie
Bestände anderer berechtigter Aktionäre ergeben, zu Aktien der
GEA Group zusammengelegt und für Rechnung der Beteiligten
verwertet.DieVerwertungerfolgtdurchVeräußerungzumBörsen­
preis.DerVerkaufserlöswirddenBerechtigtenentsprechendden
aufsierechnerischentfallendenAktienspitzengutgeschriebenund
anteiliginnerhalbeinerFristvondreiWochennachderjeweiligen
LieferungderVollrechte(vgl.Abs.2)ausgekehrt.
(4)Ausgleichsergänzungsansprüchenachvorstehendem§2werden
zwei Kalendermonate nach Bekanntmachung sowohl dieses
VergleichsalsauchderAbwicklungsbekanntmachungimelektro­
nischenBundesanzeiger(vgl.§6)zurZahlungfällig.
(5)Sämtliche Abfindungs­ und Ausgleichsleistungen nach diesem
Vergleich werden den außenstehenden Aktionären der GEA Alt,
dienachdenvorstehenden§§1und2anspruchsberechtigtsind,
spesen­,provisions­undkostenfreigeleistet.Diesgiltauchfürden
Spitzenausgleich.
§4
Wirksamkeit des Vergleichs
(1)DieAntragsgegnerinbeabsichtigt,zurErfüllungdesVergleichsin
der Hauptversammlung 2012 ein bedingtes Kapital zu schaffen.
Die Wirksamkeit des Vergleichs steht demgemäß unter der auf­
schiebenden Bedingung der bestandskräftigen Eintragung des
inderordentlichenHauptversammlung2012neuzuschaffenden
bedingten Kapitals zur Bedienung des verbesserten Abfindung­
sangebotsgemäߧ1diesesVergleichsindasHandelsregisterder
Antragsgegnerinbiszum31.Dezember2012.
SolltedieaufschiebendeBedingungnichtbiszum31.Dezember
2012eingetretensein,giltsiealsausgefallen.DerVergleichkann
dannkeineWirksamkeitmehrerlangen.
(2)DieAntragsteller,dergemeinsameVertreterfürdenAusgleichund
dergemeinsameVertreterfürdieAbfindungverpflichtensich,den
BeschlussderordentlichenHauptversammlung2012derAntrags­
gegnerin über die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals
wedergerichtlichnochaußergerichtlichinirgendeinerFormanzu­
greifen.Sieverpflichtensichweiterhin,dieEintragungdesneuen
Fortsetzung nächste Seite
AnlegerPlus News 12 | 19.6.2012 | 17
VERGLEICH
Fortsetzung von vorheriger Seite
bedingten Kapitals in das Handelsregister weder durch Klagen,
Rechtsmittel, Rechtsbehelfe, Anträge oder in sonstiger Weise zu
verhindern oder zu verzögern. Sie werden sich im Rahmen des
rechtlichZulässigenundZumutbarennachbestenKräftendarum
bemühen, dass auch alle mit den Antragstellern, dem gemein­
samen Vertreter für den Ausgleich und dem gemeinsamen Ver­
treterfürdieAbfindungverbundenenoderdiesennahestehenden
juristischenundnatürlichenPersonendenBeschlussderordent­
lichen Hauptversammlung 2012 der Antragsgegnerin über die
SchaffungeinesneuenbedingtenKapitalswedergerichtlichnoch
außergerichtlich in irgendeiner Form angreifen, und auch sonst
keineMaßnahmenvornehmen,durchdiedieEintragungdesneuen
bedingtenKapitalsverhindertoderverzögertwerdenkönnte.
§5
Wirkungen des Vergleichs
(1)Dieser Vergleich wirkt für alle im Sinne der §§ 304, 305 AktG
anspruchsberechtigten außenstehenden Aktionäre der GEA Alt.
Der Vergleich stellt insoweit einen echten Vertrag zugunsten
Dritter(§328Abs.1BGB)dar.
(2)MitderErfüllungdiesesVergleichssindsämtlicheAnsprücheder
Antragsteller und der übrigen anspruchsberechtigten außen­
stehenden Aktionäre der GEA Alt, gleich welcher Art und gleich
welchen Rechtsgrundes, im Zusammenhang mit dem BGAV
– insbesondere auf Abfindung und Ausgleich – und diesem
Spruchverfahren insgesamt abgegolten und erledigt. Dies gilt
auch für etwaige Ansprüche auf Verzinsung des Abfindungs­
ergänzungsanspruchs, des erhöhten Abfindungsanspruchs und
desAusgleichsergänzungsanspruchssowieaufNachzahlungvon
Dividenden auf die nach diesem Vergleich zusätzlich bzw. erst­
malszugewährendenAktien.
(3)DergemeinsameVertreterfürdenAusgleichunddergemeinsame
VertreterfürdieAbfindungstimmendiesemVergleichzu.
(4)Nach übereinstimmender Auffassung der Parteien entfaltet der
Vergleichlediglichmateriell­rechtlicheWirkung.DieAntragsteller
und die Antragsgegnerin verpflichten sich daher, unverzüglich
nach Wirksamwerden des Vergleichs (vorstehender § 4) das
Spruchverfahren übereinstimmend für erledigt zu erklären und
vorsorglich sämtliche Verfahrensanträge zurück zu nehmen. Der
gemeinsame Vertreter für den Ausgleich und der gemeinsame
Vertreter für die Abfindung verpflichten sich, unverzüglich nach
Wirksamwerden des Vergleichs (vorstehender § 4) den Erledi­
gungserklärungendurchdieAntragstellerunddieAntragsgegnerin
sowiedervorsorglichenRücknahmesämtlicherVerfahrensanträge
zuzustimmenundgegenüberdemGerichtunwiderruflichaufdas
RechtzurFortführungdesVerfahrensgemäߧ§306Abs.4S.10,
308Abs.3AktGa.F.zuverzichten.DieAntragsteller,dergemein­
sameVertreterfürdenAusgleichunddergemeinsameVertreter
für die Abfindung verpflichten sich, auch darüber hinaus auf
Verlangen der Antragsgegnerin alle sonstigen Erklärungen ab­
zugeben, die für die Beendigung des Spruchverfahrens und die
Abwicklung des Vergleichs notwendig sind oder hilfreich sein
können.
(5)ZudiesemZweckbevollmächtigendieAntragsteller,dieAntrags­
gegnerin und die gemeinsamen Vertreter jeweils einzeln bereits
jetztdenNotarDr.NorbertZimmermannsowiedenNotarDr.Armin
Hauschild oder deren amtlich bestellte Vertreter (jeweils einzeln
der“Beauftragte Notar“),beidemitAmtssitzinDüsseldorf(Post­
adresse: Notare Zimmermann Hauschild, Schadow Arkaden,
Blumenstr. 28, 40212 Düsseldorf), jeweils mit Einzelvertretungs­
befugnis,unwiderruflichundunbedingtdazuundweisensiezu­
gleichunwiderruflichundunbedingtan,nachschriftlicherErklärung
derAntragsgegnerin,dassderVergleichnachvorstehendem§4
wirksam geworden ist, die Erledigungs­, Rücknahme­, Zustim­
mungs­,Verzichts­undsonstigenErklärungenimSinnedesvor­
stehendenAbs.4imNamenderAntragsteller,derAntragsgegnerin
unddergemeinsamenVertretergegenüberdemGerichtabzugeben.
Der Beauftragte Notar wird die Erledigungs­, Rücknahme­,
Zustimmungs­, Verzichts­ und etwaige sonstige Erklärungen
18 | AnlegerPlus News 12 | 19.6.2012
unverzüglich nach schriftlicher Erklärung der Antragsgegnerin,
dassderVergleichnachvorstehendem§4wirksamgewordenist,
im Namen der Antragsteller, der Antragsgegnerin und der
gemeinsamenVertretergegenüberdemGerichtabgeben.
§6
Bekanntmachung des Vergleichs
Die Antragsgegnerin verpflichtet sich, diesen Vergleich seinem
wesentlichen Inhalt nach und Hinweise zu seiner Abwicklung
(Abwicklungsbekanntmachung)imelektronischenBundesanzeiger
und den AnlegerPlus News sowie auf der Internetseite der
AntragsgegnerinaufihreKostenbekanntzumachen,sobalddas
LandgerichtDortmundzudemunterdemAz.20O533/99[AktE]
anhängigenSpruchverfahrenbestätigthat,dassdieErledigungs­
und Rücknahmeerklärungen sämtlicher Antragsteller, die Erledi­
gungserklärung der Antragsgegnerin sowie die Einverständnis­
undVerzichtserklärungendergemeinsamenVertretergemäߧ5
Abs.4undAbs.5diesesVergleichsbeiGerichteingegangensind
und das Spruchverfahren damit beendet ist, und diese Bestä­
tigungderAntragsgegnerinzugegangenist.DieAntragsgegnerin
verpflichtet sich ferner, den Verfahrensbevollmächtigten der
AntragstellerdieEintragungdesinderHauptversammlung2012
neu zu schaffenden bedingten Kapitals (vgl. § 4) unverzüglich
perE­MailandieihrmitgeteilteE­Mail­Adressesowieschriftlich
mitzuteilen.
§7
Bezugsrechtskapitalerhöhung
(1)Die Antragsgegnerin erwägt derzeit nicht, bis zur Wirksamkeit
dieses Vergleichs (§ 4) Kapitalerhöhungen durchzuführen, bei
denen jedem Aktionär der Antragsgegnerin ein Bezugsrecht im
Sinnedes§186AktGeingeräumtwird.SolltedieHauptversamm­
lung der Antragsgegnerin eine ordentliche Kapitalerhöhung im
Sinne des § 182 AktG beschließen, bei der jedem Aktionär der
Antragsgegnerin ein Bezugsrecht im Sinne des § 186 AktG ein­
geräumtwird,odersolltedieAntragsgegnerineineBezugsrechts­
bekanntmachunggemäߧ§203Abs.1Satz1,186Abs.2,186Abs.
5Satz2AktGimelektronischenBundesanzeigerveröffentlichen,
haben Antragsteller mit mehr als 50.000 aus diesem Vergleich
berechtigten GEA Alt­Aktien nach Maßgabe des nachfolgenden
Abs.2dasRecht,vondiesemVergleichzurückzutreten.
(2)DerRücktrittgemäßAbs.1istinnerhalbeinerFristvonmaximal
zweiWochen,nachdemdieHauptversammlungderAntragsgeg­
nerineineordentlicheKapitalerhöhungimSinnedes§182AktG,
bei der jedem Aktionär der Antragsgegnerin ein Bezugsrecht
imSinnedes§186AktGeingeräumtwird,beschlossenhatbzw.
eine Bezugsrechtsbekanntmachung der Antragsgegnerin gemäß
§§203Abs.1Satz1,186Abs.2,186Abs.5Satz2AktGimelektro­
nischen Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, schriftlich gegen­
überderAntragsgegnerinunddemBeauftragtenNotar(§5Abs.5)
zu erklären (Ausschlussfrist), wobei der rechtzeitige Zugang bei
der Antragsgegnerin maßgeblich ist. Der Nachweis des Aktien­
besitzesgemäßAbs.1erfolgtentsprechend§8Abs.2,2.Unterabs.,
letzterSatz.DasRücktrittsrechtgemäßAbs.1istfüreinenAntrag­
stellerausgeschlossen,sobalddessenErklärunggemäߧ5Abs.4
undAbs.5demLandgerichtDortmundzugegangenist.
(3)DerrechtzeitigeRücktritteinesodermehrererAntragsteller(s)nach
diesem § 7 wirkt für alle Antragsteller. Im Falle eines Rücktritts
wirdderBeauftragteNotar(§5Abs.5)Erledigungs­,Rücknahme­,
Zustimmungs­, Verzichts­ und etwaige sonstige Erklärungen im
Sinnedes§5Abs.4undAbs.5derAntragsteller,derAntragsgeg­
nerin und der gemeinsamen Vertreter nicht gegenüber dem
Gericht abgeben. Der Vergleich wird nicht wirksam; das Spruch­
verfahren wird mit allen Antragstellern und den gemeinsamen
Vertreternfortgeführt.DieKostenerstattungsansprüchegemäߧ8
entfallen bei Rücktritt eines oder mehrerer Antragsteller(s) mit
WirkungfüralleAntragstellerunddiegemeinsamenVertreter.
(4)Die Antragsgegnerin verpflichtet sich, in der Zeit zwischen dem
ZugangdererstenErklärunggemäߧ5Abs.4undAbs.5beim
LandgerichtDortmund(vgl.Abs.2Satz3)undderLieferungder
Fortsetzung nächste Seite
VERGLEICH
Fortsetzung von vorheriger Seite
Stammaktie:
nach § 3 Abs. 2, 2. Unterabs., Satz 1 zu liefernden Aktien keine
Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital (§ 202 AktG), bei der
jedemAktionärderAntragsgegnerineinBezugsrechtimSinnedes
§186AktGeingeräumtwird,durchzuführen.
Rumpfgeschäftsjahr1999:
Geschäftsjahr99/00:
Geschäftsjahr00/01:
Geschäftsjahr01/02:
Rumpfgeschäftsjahr2002:
€0,19Rumpfgeschäftsjahr1999:
€0,18Geschäftsjahr99/00:
€0,18Geschäftsjahr00/01:
€0,18Geschäftsjahr01/02:
€0,04Rumpfgeschäftsjahr2002:
§8
….
§9
Sonstiges
(1)DieserVergleichenthältalleAbredenzwischendenAntragstellern
und ihren Verfahrensbevollmächtigten, den gemeinsamen Ver­
treternundderAntragsgegnerin.WeitereAbsprachensindnicht
getroffen.DieAntragsgegnerinversichert,dassdieAntragsgegnerin
odereinmitihrverbundenesUnternehmenausAnlassdesSpruch­
verfahrens oder im Zusammenhang mit diesem Vergleich den
Antragstellern,ihrenVerfahrensbevollmächtigten,anderenaußen­
stehenden Aktionären der GEA Alt oder Dritten keine Sonder­
vorteilegewährt,zugesagtoderinAussichtgestellthat.
(2)Änderungen und Ergänzungen dieses Vergleichs einschließlich
dieserKlauselbedürfenderSchriftform.
(3)SollteneinzelneBestimmungendiesesVergleichsganzoderteil­
weise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, oder
solltesichbeiDurchführungdiesesVergleichsherausstellen,dass
dieser eine Lücke enthält, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen
BestimmungendiesesVergleichshiervonunberührt.Anstelleder
unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung
dieses Vergleichs soll eine solche angemessene oder rechtlich
gültige Bestimmung treten, wie sie die Beteiligten vernünftiger­
weise vereinbart hätten und die wirtschaftlich demjenigen nahe
kommt, was die Beteiligten bei Abschluss dieses Vergleichs
vereinbart hätten, wenn sie den nunmehr in Frage stehenden
Punktbedachthätten.
(4)Der Vergleich und seine Auslegung unterliegen dem Recht der
BundesrepublikDeutschlandunterAusschlussdesInternationalen
Privatrechts.FürsämtlicheStreitigkeitenausoderimZusammen­
hangmitdiesemVergleichoderseinerGültigkeitistausschließlich
dasLandgerichtDortmundzuständig.“
Hinweise zur Abwicklung der Nachbesserung
gemäß vorstehendem Vergleich
(„Abwicklungsbekanntmachung“
im Sinne des § 6 Satz 1 des Vergleichs)
Hiermit geben wir die näheren Einzelheiten zu der Abwicklung der
sich aus dem vorstehend wiedergegebenen Vergleich ergebenden
AnsprüchederehemaligenaußenstehendenAktionärederGEAAkti­
engesellschaft(„AKTIONÄRE“)bekannt.Dabeifungiertdie
Deutsche Bank Aktiengesellschaft,
Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main,
alszentraleAbwicklungsstelle(„Zentralabwicklungsstelle“).
A. Abschließende Ausgleichszahlung
Unabhängigdavon,obAKTIONÄREinfolgeeinerVeräußerungihrer
Aktien, und zwar auch im Rahmen des unternehmensvertraglichen
Abfindungsangebotes,oderaufgrunddesSqueeze­outihrerStellung
alsAKTIONÄRverlustiggegangensind,habensämtlicheAKTIONÄRE,
dieeinenAnspruchaufAusgleichszahlungenfüreinesodermehrere
derGeschäftsjahre1999­2002hatten,fürdasjeweiligeGeschäftsjahr,
für das sie die Ausgleichszahlung tatsächlich entgegengenommen
haben,einenAnspruchaufNachzahlungdesUnterschiedsbetrageszu
demgerichtlichfestgesetztenAusgleich.FürdieeinzelnenGeschäfts­
jahreergebensichdienachstehendgenanntenNachzahlungen,je:
Vorzugsaktie:
€0,20
€0,22
€0,22
€0,22
€0,05
Die Nachzahlung wird über die Deutsche Bank AG ausgekehrt
undwirdsteuerlichwieeineDividendenzahlungbehandelt.Dasolche
ZahlungenbeiderGEAGroupAGausdemsteuerlichenEinlagekonto
(§27KStG)geleistetwerden,unterbleibtderimNormalfallfürnatür­
liche Personen anfallende Abzug von 25% Kapitalertragsteuer und
5,5% Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (Gesamtabzug
26,375%)sowieggf.derKirchensteuer.
Ausgleichszahlungen,dieausdemsteuerlichenEinlagekontogeleistet
werden,gehörenbeiAktionären,denenkeinewesentlicheBeteiligung
(auch in zurückliegenden Zeiträumen oder bei Rechtsvorgängern)
gehörthat,nichtzudensteuerlichenEinkünften,sondernführenzur
VerringerungdersteuerlichenAnschaffungskostenoderzunegativen
Anschaffungskosten, die bei Veräußerung der Aktien zu einem
höheren Veräußerungsgewinn führen können. Handelt es sich um
einewesentlicheBeteiligung,wirddieNachzahlungwieeinVeräuße­
rungsgewinnbehandelt.BeiAktienimBetriebsvermögenerhöhtsich
ebenfallseinVeräußerungsgewinn.
NachzahlungsberechtigteAKTIONÄRE,dieihreAktien(ISINDE0005857007
bzw.ISINDE0005857031)eigenverwahrtenundAusgleichszahlungen
imRahmeneinesTafelgeschäftserhielten,werdengebeten,sichunter
VorlageentsprechenderNachweiseaneinKreditinstitutihrerWahlzu
wenden,umdortihreAnsprücheanzumelden,damitdiesegleichfalls
abgewickelt werden können, und zwar so, dass die Anmeldung der
Ansprüche einschließlich Nachweise innerhalb von fünf Monaten
nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung – Ausschlussfrist –
d.h.biszum19.November2012(24Uhr),beiderZentralabwicklungs­
stelleeingeht.
B. Abschließend verbessertes Umtauschverhältnis
DieabschließendeNachbesserungdesursprünglichenUmtauschver­
hältnisseswirdausschließlichinAktienderGEAGroupAGerbracht.
Hierzu hat die GEA Group AG ihr Grundkapital bedingt erhöht (§ 4
Abs.6derSatzung),undzwarumbiszu€40.824.492,30durchAus­
gabevonbiszu15.101.645neuen,aufdenInhaberlautendenStück­
aktienmiteinemaufdieeinzelneAktieentfallendenanteiligenBetrag
des Grundkapitals von rd. € 2,70 („Bezugsaktien“). Die Eintragung
des Bedingten Kapitals in das Handelsregister des Amtsgerichts
Düsseldorferfolgteam11.Juni2012.
I.
Allgemeines
Berechtigte
a)Sämtliche AKTIONÄRE, die das Abfindungsangebot aus dem
BGAVbereitsbiszum11.Juni2012(einschließlich)angenommen
habenundihreGEA­AktieninAktienderGEAGroup(bzw.Aktien
derMetallgesellschaftAG)imVerhältnis3GEAAlt­Stammaktien
zu 5 GEA Group­Aktien bzw. 2 GEA Alt­Vorzugsaktien zu 3 GEA
Group­Aktiengetauschthaben.
b)Sämtliche AKTIONÄRE, die das Abfindungsangebot aus dem
BGAV bis zum 11. Juni 2012 (einschließlich) nicht angenommen
habenundbiszum20.August2012(einschließlich)annehmen.
Verbriefung, Lieferung und Zulassung der Neuen Aktien
Da der Anspruch der AKTIONÄRE der GEA Group auf Verbriefung
ihrer Anteile satzungsmäßig ausgeschlossen ist, sind die Bezugs­
aktienineinerDauer­Globalurkundeverbrieft,diebeiderClearstream
BankingAG,FrankfurtamMain,hinterlegtwird.
DieZulassungderBezugsaktienzumReguliertenMarktandenWert­
papierbörseninFrankfurtamMain,Berlin,Düsseldorf,Hamburgund
MünchensowiezumTeilbereichdesreguliertenMarktesmitweiteren
Fortsetzung nächste Seite
AnlegerPlus News 12 | 19.6.2012 | 19
VERGLEICH
Fortsetzung von vorheriger Seite
Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wert­
papierbörse wird voraussichtlich im Laufe des 15. Juni 2012 erfolgen.
Die Einbeziehung der Bezugsaktien in die bestehende Notierung der
GEA Group­Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse ist für den
26. Juni 2012 vorgesehen. Die Zulassung der Bezugsaktien soll mit
Prospekt erfolgen. Der Prospekt wird auf der Internetseite der GEA
Group unter www.gea.com abrufbar sein.
Fristen
Den nachbesserungsberechtigten AKTIONÄREN werden die zuzu­
teilenden Bezugsaktien im Girosammelverkehr zur Verfügung gestellt
werden. Die Lieferung der zugeteilten Bezugsaktien erfolgt, abhängig
vom Zeitpunkt des Zugangs der erforderlichen Aktionärserklärungen
(s. Abschnitt III), bei der Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Taunus­
anlage 12, 60325 Frankfurt am Main, in drei Tranchen wie folgt:
1) Eingang innerhalb von 2 Wochen nach Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung (d.h. bis zum 2. Juli 2012, 24 Uhr): Lieferung
2 Wochen nach Ablauf der zweiwöchigen Frist (d.h. bis zum 6. Juli
2012 einschließlich), frühestens nach Börsenzulassung
2) Eingang nach Ablauf von 2 Wochen, aber innerhalb von 2 Monaten
nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (d.h. bis zum
20. August 2012, 24 Uhr): Lieferung 2 Wochen nach Ablauf der zwei­
monatigen Frist (d.h. bis zum 3. September 2012 einschließlich)
3) Eingang nach Ablauf von 2 Monaten, aber innerhalb von 5 Monaten
nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung – Ausschlussfrist –
(d.h. bis zum 19. November 2012, 24 Uhr): Lieferung 2 Wochen
nach Ablauf der fünfmonatigen Frist (d.h. bis zum 3. Dezember
2012 einschließlich)
Regulierung der Aktienteilrechte
Es ist zu erwarten, dass Teilrechte zu den Bezugsaktien anfallen. Weil
aus Teilrechten keine Aktionärsrechte geltend gemacht werden
können, ist es erforderlich, diese Teilrechte zu Vollrechten an GEA
Group­Aktien zusammenzulegen. Hierzu wird die Deutsche Bank AG
nach dem (i) 16. Juli 2012, (ii) 3. September 2012 und (iii) 3. Dezember
2012 sämtliche noch bestehenden Teilrechte zu ganzen GEA Group­
Aktien zusammenlegen und innerhalb von drei Wochen nach der
jeweiligen Lieferung über die Börse für Rechnung der ehemaligen
AKTIONÄRE verwerten.
II. Abfindungsergänzung für die ehemaligen AKTIONÄRE,
die das Abfindungsangebot aus dem BGAV bis zum
11. Juni 2012 (einschließlich) angenommen haben
(„Abfindungsergänzungsanspruch“)
AKTIONÄRE, die das Abfindungsangebot aus dem BGAV bereits bis
zum 11. Juni 2012 (einschließlich) angenommen haben, werden gebe­
ten, über die Depotbank, die seinerzeit für sie den Aktienumtausch
abgewickelt hat,
ab sofort bis zum 19. November 2012 (einschließlich) (Ausschlussfrist)
1) die Deutsche Bank Aktiengesellschaft, unter Befreiung von § 181
BGB und mit der Ermächtigung, Untervollmacht zu erteilen, unwider­
ruflich schriftlich zu beauftragen und zu ermächtigen, sämtliche zur
Abwicklung der Nachbesserung nach Maßgabe des vorstehenden
Vergleichs erforderlichen oder zweckdienlichen Maßnahmen zu
ergreifen und Erklärungen abzugeben sowie entgegenzunehmen,
und insbesondere
a) im Namen und für Rechnung des jeweiligen ehemaligen
AKTIONÄRS dessen Abfindungsergänzungsanspruch im Rahmen
der vorstehend beschriebenen bedingten Kapitalerhöhung
gegenüber der GEA Group AG geltend zu machen;
b) im Namen und für Rechnung des jeweiligen AKTIONÄRS die
Bezugserklärung abzugeben und die auszugebenden Bezugs­
aktien (einschließlich etwaiger Bruchteile) entgegenzunehmen
und diese an die Depotbank des betreffenden ehemaligen GEA
Alt­Aktionärs liefern zu lassen;
20 | AnlegerPlus News 12 | 19.6.2012
c) die Clearstream Banking AG anzuweisen und zu bevollmäch­
tigen, sämtliche Bruchteile (Teilrechte) der Bezugsaktien auf
das Konto der Deutschen Bank Aktiengesellschaft bei der
Clearstream Banking AG zu übertragen, um die Veräußerung
dieser Bruchteile (Teilrechte) zu ermöglichen;
d) sämtliche Bruchteile (Teilrechte) an Bezugsaktien, die von der
jeweiligen Depotbank des betreffenden ehemaligen GEA Alt­
Aktionärs auf das Depot der Deutschen Bank Aktiengesell­
schaft bei der Clearstream Banking AG umgebucht worden
sind, zu veräußern;
2) anzuerkennen, dass die Gutschrift der Erlöse aus dieser Veräuße­
rung der Bruchteile (Teilrechte) auf dem Konto der Depotbank des
jeweiligen ehemaligen GEA Alt­Aktionärs bis zu drei Wochen nach
der jeweiligen Lieferung der Vollrechte gemäß Ziffer 1 dauern
kann;
3) sich damit einverstanden zu erklären, dass die ihnen jeweils gut­
geschriebenen Erlöse für Bruchteile (Teilrechte) an Bezugsaktien
auf der Basis des durchschnittlichen Erlöses je Aktie ermittelt
werden, welche die Deutsche Bank Aktiengesellschaft durch
Zusammenlegung und Verwertung der Bruchteile (Teilrechte)
namens und für Rechnung der entsprechenden AKTIONÄRE nach
dem (i) 16. Juli 2012, (ii) 3. September 2012 und (iii) 3. Dezember
2012 erzielen wird;
und
4) zuzusichern, dass sie Inhaber der Abfindungsergänzungsansprü­
che sind und diese insbesondere nicht an Dritte abgetreten, ver­
pfändet oder in sonstiger Weise über sie verfügt haben.
AKTIONÄRE, die im Rahmen des Squeeze­out 2005 gegen eine Bar­
abfindung aus der GEA Alt ausgeschieden sind, beachten bitte zusätzlich
die Hinweise unter III. zur erforderlichen Rückzahlung der Barab­
findung.
III. Abfindung zum verbesserten Umtauschverhältnis für
AKTIONÄRE, die das Abfindungsangebot aus dem BGAV
bis zum 11. Juni 2012 (einschließlich) nicht angenommen haben
(„erhöhter Abfindungsanspruch“) (betrifft allein Aktionäre, die
im Rahmen des Squeeze-out 2005 ausgeschieden sind)
Die AKTIONÄRE, die im Rahmen des Squeeze­out­Verfahrens 2005
gegen eine Barabfindung ausgeschieden sind und das Abfindungs­
angebot aus dem BGAV bis zum 11. Juni 2012 (einschließlich) noch
nicht angenommen haben, können das Abfindungsangebot zum
verbesserten Umtauschverhältnis
noch bis zum 20. August 2012 (einschließlich)
nur gegen Rückzahlung der Barabfindung (einschl. der Erhöhung aus
dem Vergleich des dortigen Spruchverfahrens) i.H.v. Euro 53,00 je
Stamm­ und Vorzugsaktie zzgl. darauf gezahlter Zinsen und unter
Nachweis, dass sie im Rahmen der wertpapiermäßigen Abwicklung
des Squeeze­out abgefunden wurden, annehmen. Die AKTIONÄRE
werden gebeten, sich an ihre Depotbank zu wenden, die seinerzeit die
Barabfindung ausgezahlt hat. AKTIONÄRE, denen die Barabfindung
von der Gerichtskasse des Amtsgerichtes Bochum ausgezahlt wurde,
werden gebeten, ihren Anspruch auf Abfindung zum verbesserten
Umtauschverhältnis über ein Kreditinstitut ihrer Wahl unter Heraus­
gabe der Herausgabeverfügung/Quittung der Hinterlegungsstelle des
Amtsgerichtes/der Gerichtskasse des Amtsgerichtes Bochum sowie
Rückzahlung der Barabfindung (einschl. der Erhöhung aus dem
Vergleich des dortigen Spruchverfahrens) i.H.v. Euro 53,00 je Stamm­
und Vorzugsaktie zzgl. darauf gezahlter Zinsen geltend zu machen.
Die AKTIONÄRE, die noch keine Abfindungsansprüche aus dem BGAV
geltend gemacht haben und heute noch im Besitz von Aktienurkunden
der GEA Alt AG sind und den erhöhten Abfindungsanspruch geltend
machen möchten, werden gebeten, die Aktienurkunden, jeweils aus­
gestattet mit den Kupons Nr. 16 ff. und dem Talon, innerhalb der
vorgenannten Abfindungsfrist, also bis zum 20. August 2012
(einschließlich), bei einem Kreditinstitut ihrer Wahl, das für Kunden
Wertpapierdepots führt, zur Weiterleitung an die Deutsche Bank AG
Fortsetzung nächste Seite
VERGLEICH
Fortsetzung von vorheriger Seite
einzureichen und ihre Ansprüche aus den eingereichten GEA AltAktien auf Auszahlung der Barabfindung aus dem Squeeze-out gegen
die Hinterlegungsstelle des Amtsgerichtes/der Gerichtskasse des
Amtsgerichtes Bochum an die dies annehmende Deutsche Bank AG
abzutreten. Von diesem Kreditinstitut wird dem einreichenden AKTIONÄR
– nach Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der eingelieferten Aktienurkunden – eine Depotgutschrift zugunsten eines bestehenden oder
neu zu eröffnenden Depots über die ihm zustehende (ganzzahlige)
Anzahl an GEA Group-Aktien erteilt, wodurch er Miteigentum an dem
bei der Clearstream Banking AG hinterlegten Bestand an DauerGlobalaktien der GEA Group AG erhält.
Im Übrigen werden die AKTIONÄRE gebeten, gegenüber ihrer Depotbank die im vorstehenden Abschnitt II erwähnten schriftlichen Erklärungen und Bevollmächtigungen im Hinblick auf den erhöhten
Abfindungsanspruch abzugeben, damit die Deutsche Bank AG die
jeweiligen Ansprüche auf die erhöhte Abfindung gegenüber der GEA
Group AG geltend machen kann.
IV.ErgänzendeHinweise
Die Erfüllung der sich aus dem Vergleich ergebenden Ansprüche ist
für die ehemaligen AKTIONÄRE spesen-, provisions- und kostenfrei.
Die abschließende Nachbesserung des Umtauschverhältnisses gilt
als Erhöhung der seinerzeit in Aktien erhaltenen Abfindung. Hierdurch
können für den berechtigten Aktionär Steuern ausgelöst werden,
wenn die seinerzeitige Abfindung in Aktien eine steuerpflichtige Aktienveräußerung dargestellt hat. Die nunmehr erfolgende Nachbesserung
kann dann als nachträgliche Erhöhung des Kaufpreises gelten,
die ebenfalls steuerpflichtig ist. Jedem berechtigten Aktionär ist zu
empfehlen, die etwaigen steuerlichen Folgen der Nachbesserung
– gegebenenfalls unter Hinzuziehung der persönlichen Steuerberatung – individuell klären zu lassen. Weder die GEA Group AG
noch die Zentralabwicklungsstelle noch die Depotbanken sind befugt,
steuerliche Hinweise zur Abwicklung zu erteilen.
Bei eventuellen Rückfragen werden die ehemaligen AKTIONÄRE
hiermit gebeten, sich an ihre jeweilige Depotbank zu wenden. Dort
erhalten Sie auch die notwendigen Formulare zur Weisung und
Bevollmächtigung nebst evtl. Annahmeerklärung.
Düsseldorf, den 18. Juni 2012
GEAGroup
Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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Daniel Bauer, Harald Rotter
Herausgeber: Kapital Medien GmbH
Redaktion:
Chefredakteur: Harald Rotter
Stellv. Chefredakteur: Daniel Bauer
Autoren dieser Ausgabe:
Daniel Bauer, Werner W. Rehmet (myDividends), Harald Rotter, Stefan Siebert, Matthias Wahler,
Stephanie Wente, Herbert Wild
Lektorat: Petra Bonnet
Grafik, Layout, Produktion: Annika Reiter
Redaktionsschluss: 19.6.2012
Bildnachweise: Titelseite: Kirsty [email protected], Realdepot: [email protected],
HV-Termine: [email protected]
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ein Finanzinstrument in einer von der des Investors abweichenden Währung gehandelt wird, kann eine
Änderung der Währungskurse den Preis oder den Wert des Wertpapiers oder den daraus resultierenden
Ertrag nachteilig beeinflussen, und solch ein Investor geht ein effektives Währungskursrisiko ein. Zusätzlich kann ein Ertrag von einer Investition schwanken und der Preis oder der Wert der Finanzinstrumente,
die direkt oder indirekt in unseren Reports beschrieben werden, kann steigen oder fallen. Außerdem ist
die historische Entwicklung nicht notwendigerweise ein Hinweis auf die zukünftigen Resultate.
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Hinweis: Die SdK hält Finanzinstrumente im Anlagebestand, um ihr Vermögen zu verwalten. Des Weiteren hält die SdK Aktien von fast allen börsennotierten Emittenten (in der Regel eine Aktie), um eine
Hauptversammlungspräsenz der SdK sicherstellen zu können. Die nachfolgenden Angaben unter Ziff. 1
und 2 beziehen sich lediglich auf den Anlagebestand!
1. Die SdK und/oder ein mit der SdK verbundenes Unternehmen halten
Finanzinstrumente des Emittenten im Anlagebestand.
2. Die SdK und/oder ein mit der SdK verbundenes Unternehmen halten
Finanzinstrumente im Anlagebestand, deren Wertentwicklung von der Wertentwicklung des Emittenten oder von von diesem emittierten Finanzinstrumenten abhängt.
3. Bei der SdK und/oder einem mit der SdK verbundenen Unternehmen
bestehen Verbindungen zum Emittenten Vertretung im Aufsichtsrat o.ä.).
4. Die SdK und/oder verbundene Unternehen haben sonstige bedeutende
finanzielle Interessen in Bezug auf den Emittenten.
Mögliche Interessenkonflikte in Bezug auf an der Erstellung des Beitrags beteiligte
Personen
5. An der Veröffentlichung des Beitrags beteiligte Personen halten
Finanzinstrumente des Emittenten.
6. An der Veröffentlichung des Beitrags beeiligte Personen halten Finanzinstrumente,
deren Wertentwicklung von der Wertentwicklung des Emittenten
oder von von diesem emittierten Finanzinstrumenten abhängt.
7. Zwischen an der Veröffentlichung des Beitrags beteiligten Personen und
dem Emittenten bestehen Verbindungen (Vertretung im Aufsichtsrat o.ä.).
8. An der Veröffentlichung des Beitrags beteiligte Personen haben sonstige
bedeutende finanzielle Interessen in Bezug auf den Emittenten.
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Im zweiwöchentlichen Rhythmus, per E-Mail im PDF-Format
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AnlegerPlus News 12 | 19.6.2012 | 21

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