Keine sechseckige AU-Plakette mehr

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Keine sechseckige AU-Plakette mehr
Presseinformation
Neue Regelung ab 1. Januar 2010:
Keine sechseckige AU-Plakette mehr
• Weiße Reparaturplakette verdeckt Kratzspuren
• Ohne erfolgreiche Abgasuntersuchung keine HU-Plakette
• Abgasuntersuchung weiterhin in Kfz-Prüfstellen und AU-Betrieben
Köln - Vom 1. Januar 2010 an entfällt an Kraftfahrzeugen die sechseckige
Plakette für die Abgasuntersuchung (AU), die auf dem vorderen Kennzeichen
angebracht wird. „Künftig dient die runde Plakette für die Hauptuntersuchung
(HU) am hinteren Kennzeichen auch als Nachweis einer erfolgreichen
Abgasuntersuchung“, sagt Klaus Timpe, DEKRA Niederlassungsleiter
in Köln. Mit diesem Schritt passt sich Deutschland der einschlägigen EURegelung
an, die für Technik und Abgas nur eine Prüfung und eine Plakette
vorsieht.
Der DEKRA Experte Timpe ergänzt: „Aber an der Pflicht zur Abgasuntersuchung
im Rahmen der Hauptuntersuchung ändert die neue Plakettenregelung nichts. Die
Abgasuntersuchung ist ein Teil der Hauptuntersuchung. Fehlt er, liegt ein erheblicher
Mangel vor, die HU-Plakette wird nicht erteilt.“
Ab 1. Januar 2010 ist der Prüfingenieur verpflichtet, bei der Hauptuntersuchung
die „alte“ AU-Plakette am vorderen Kennzeichen zu entfernen. Wenn dabei Kratzspuren
entstehen, kann der Prüfingenieur anstelle der AU-Plakette eine weiße
retroreflektierende Reparaturplakette anbringen, so dass eventuelle Beschädigungen
nicht mehr sichtbar sind. Dieser Service ist bei DEKRA kostenfrei. Andere
Aufkleber als eine Reparaturplakette nach DIN 74069 sind nicht zulässig.
Wie bisher können Autofahrer die vorgeschriebene Abgasuntersuchung entweder
an einer Prüfstelle einer anerkannten Prüforganisation, wie etwa DEKRA, oder in
einem anerkannten AU-Betrieb, beispielsweise im Rahmen einer Inspektion,
durchführen lassen.
Wird der AU- Nachweis separat erstellt, ist darauf zu achten, dass dieser für die
Hauptuntersuchung erforderlich ist und im Monat der Fälligkeit der HU oder auch
einen Monat vorher erstellt sein muss. Der Nachweis ist dem Prüfingenieur bei der
HU vorzulegen und deshalb bis zum Abschluss der Hauptuntersuchung einschließlich
einer eventuellen Nachuntersuchung aufzubewahren. Danach gilt der
HU-Prüfbericht als Nachweis. Er ist nach wie vor vom Autofahrer aufzubewahren
und auf Verlangen vorzuzeigen.
Die neue Plakettenregelung wird bei Motorrädern seit mehr als drei Jahren praktiziert.
Hier wird notwendigerweise bereits seit Einführung der „Abgasuntersuchung
für Krafträder“ (AUK) im Jahr 2006 auf eine separate Abgasplakette verzichtet.

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