Gasschweißen Brennschneiden Hartlöten

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Gasschweißen Brennschneiden Hartlöten
Gasschweißen
Brennschneiden
Hartlöten
C 423
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Brandwache und geeignete
Feuerlöschmittel, z.B. Pulver Es kann zu Bränden und
löscher, während der schweißExplosionen, Verbrennungen
technischen Arbeiten bereitder Haut, Verletzung der Augen
stellen 6 .
und zu Vergiftung durch Gefahr- Nach Beendigung der Arbeiten
stoffe kommen.
wiederholte Kontrolle der
Arbeitsstelle auf Brandnester
Schutzmaßnahmen
(Brandwache).
Auf Bau- und Montagestellen
Bei Schweiß-, Schneid- und
möglichst Flaschengestelle oder
Lötarbeiten in Bereichen mit
-karren für den Transport
Brand- und Explosionsgefahr
verwenden 1 .
muss eine Schweißerlaubnis
Gasflaschen gegen Umstürzen
vorliegen.
sichern und nicht in Durchfahr Alle brennbaren Teile aus
ten, Durchgängen, Hausfluren,
der gefährdeten Umgebung
Treppenhäusern und in der Nähe
entfernen.
von Wärmequellen lagern und
Sicherheitsmaßnahmen zur
aufstellen.
Verhinderung einer Brandentstehung in der Schweißerlaubnis Nur geprüfte und zugelassene
Druckminderer benutzen und so
festlegen, insbesondere
an die Gasflaschen anschließen,
− nicht entfernbare brennbare
dass beim Ansprechen der
Teile abdecken,
Sicherheitsventile Personen
− Öffnungen abdichten.
nicht gefährdet werden.
Gefährdungen
1
07/2015
4
5
3
Lüftung in Räumen
Materialien
Verfahren
Gasschweißen
ortsgebunden
nicht ortsgebunden
Brennschneiden
ortsgebunden
nicht ortsgebunden
Unlegierter und
niedrig legierter
Stahl,
Alum.Werkstoff
Hoch leg.Stahl,
NE-Werkstoffe
(außer
Alum.Werkstoff)
Schweißen
an beschichtetem Stahl
F
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F
F
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T
F
F
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T
F
F
T
T
F = freie (natü rliche) Lü ftung
T = technische (maschinelle) Lü ftung, z.B. Ventilatoren,
Gebläse
A = Absaugung im Entstehungsbereich der Schadstoffe
Flaschenventile nicht ruckartig
öffnen. Vorher Einstellschraube
am Druckminderer bis zur
Entlastung der Feder zurückschrauben 3 .
Sauerstoffarmaturen öl- und
fettfrei halten.
Acetylen-Einzelflaschenanlagen, die sich während der Gasentnahme nicht im Sichtbereich
des Schweißers befinden, mit
Einzelflaschensicherungen oder
Gebrauchsstellenvorlagen 4
ausrüsten.
Gasschläuche vor mechanischen Beschädigungen und
gegen Anbrennen schützen und
nicht über Armaturen an
Flaschen aufwickeln.
Brenngas- und Sauerstoffschläuche müssen mindestens
3,00 m lang sein. Neue Gasschläuche vor dem erstmaligen
Benutzen ausblasen.
= kurzzeitig,
= länger dauernd
Nur zugelassene und sichere
Schlauchverbindungsmittel
(Schlauchtüllen mit Schlauchschellen 5 oder Patentkupplung) verwenden.
Auf sicheres Zünden des
Brenners achten und bei Flammrückschlägen Brenner erst nach
Behebung der Störung erneut
zünden.
Für ausreichende Lüftung
sorgen (Tabelle).
Bei Arbeitsunterbrechungen
Brenner nicht in Werkzeugkisten
und anderen Hohlkörpern
ablegen.
Geeignete Schutzbrillen
(Schutzstufen 2-8) benutzen 2 .
Beim Brennschneiden schwer
entflammbaren Schutzanzug
oder Lederschürze, Schweißerschutzhandschuhe, evtl. auch
Gamaschen tragen und Gehörschutz benutzen.
Die Farbkennzeichnung für
Flüssiggasschläuche ist ab
07/2013 neu in der DIN EN 16129
geregelt.
Arbeitsmedizinische
Vorsorge
Arbeitsmedizinische Vorsorge
nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung
durch den Betriebsarzt.
Weitere Informationen:
Arbeitsstättenverordnung
Verordnung zur Neuregelung der
Anforderungen an den Arbeitsschutz
bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
und Gefahrstoffen
DGUV Vorschrift D79 Verwendung von
Flüssiggas
TRGS 528 Schweißtechnische Arbeiten
ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände
ASR A3.6 Lüftung
DGUV Regel 100-500 Betreiben
von Arbeitsmitteln
DGUV Regel 109-002 Arbeitsplatzlüftung
DGUV Regel 112-190 Benutzung von
Atemschutzgeräten
DGUV Regel 112-192 Benutzung von
Augen- und Gesichtsschutz
DIN EN 16129
DIN EN 16436
DIN EN 730
DVS Merkblatt 0212 Umgang mit
Druckgasflaschen

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