Gasschweißen Brennschneiden Hartlöten
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Gasschweißen Brennschneiden Hartlöten
Gasschweißen Brennschneiden Hartlöten C 423 2 6 Brandwache und geeignete Feuerlöschmittel, z.B. Pulver Es kann zu Bränden und löscher, während der schweißExplosionen, Verbrennungen technischen Arbeiten bereitder Haut, Verletzung der Augen stellen 6 . und zu Vergiftung durch Gefahr- Nach Beendigung der Arbeiten stoffe kommen. wiederholte Kontrolle der Arbeitsstelle auf Brandnester Schutzmaßnahmen (Brandwache). Auf Bau- und Montagestellen Bei Schweiß-, Schneid- und möglichst Flaschengestelle oder Lötarbeiten in Bereichen mit -karren für den Transport Brand- und Explosionsgefahr verwenden 1 . muss eine Schweißerlaubnis Gasflaschen gegen Umstürzen vorliegen. sichern und nicht in Durchfahr Alle brennbaren Teile aus ten, Durchgängen, Hausfluren, der gefährdeten Umgebung Treppenhäusern und in der Nähe entfernen. von Wärmequellen lagern und Sicherheitsmaßnahmen zur aufstellen. Verhinderung einer Brandentstehung in der Schweißerlaubnis Nur geprüfte und zugelassene Druckminderer benutzen und so festlegen, insbesondere an die Gasflaschen anschließen, − nicht entfernbare brennbare dass beim Ansprechen der Teile abdecken, Sicherheitsventile Personen − Öffnungen abdichten. nicht gefährdet werden. Gefährdungen 1 07/2015 4 5 3 Lüftung in Räumen Materialien Verfahren Gasschweißen ortsgebunden nicht ortsgebunden Brennschneiden ortsgebunden nicht ortsgebunden Unlegierter und niedrig legierter Stahl, Alum.Werkstoff Hoch leg.Stahl, NE-Werkstoffe (außer Alum.Werkstoff) Schweißen an beschichtetem Stahl F F T T F F T T F F T T F F T T F F T T F F T T F = freie (natü rliche) Lü ftung T = technische (maschinelle) Lü ftung, z.B. Ventilatoren, Gebläse A = Absaugung im Entstehungsbereich der Schadstoffe Flaschenventile nicht ruckartig öffnen. Vorher Einstellschraube am Druckminderer bis zur Entlastung der Feder zurückschrauben 3 . Sauerstoffarmaturen öl- und fettfrei halten. Acetylen-Einzelflaschenanlagen, die sich während der Gasentnahme nicht im Sichtbereich des Schweißers befinden, mit Einzelflaschensicherungen oder Gebrauchsstellenvorlagen 4 ausrüsten. Gasschläuche vor mechanischen Beschädigungen und gegen Anbrennen schützen und nicht über Armaturen an Flaschen aufwickeln. Brenngas- und Sauerstoffschläuche müssen mindestens 3,00 m lang sein. Neue Gasschläuche vor dem erstmaligen Benutzen ausblasen. = kurzzeitig, = länger dauernd Nur zugelassene und sichere Schlauchverbindungsmittel (Schlauchtüllen mit Schlauchschellen 5 oder Patentkupplung) verwenden. Auf sicheres Zünden des Brenners achten und bei Flammrückschlägen Brenner erst nach Behebung der Störung erneut zünden. Für ausreichende Lüftung sorgen (Tabelle). Bei Arbeitsunterbrechungen Brenner nicht in Werkzeugkisten und anderen Hohlkörpern ablegen. Geeignete Schutzbrillen (Schutzstufen 2-8) benutzen 2 . Beim Brennschneiden schwer entflammbaren Schutzanzug oder Lederschürze, Schweißerschutzhandschuhe, evtl. auch Gamaschen tragen und Gehörschutz benutzen. Die Farbkennzeichnung für Flüssiggasschläuche ist ab 07/2013 neu in der DIN EN 16129 geregelt. Arbeitsmedizinische Vorsorge Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt. Weitere Informationen: Arbeitsstättenverordnung Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen DGUV Vorschrift D79 Verwendung von Flüssiggas TRGS 528 Schweißtechnische Arbeiten ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände ASR A3.6 Lüftung DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln DGUV Regel 109-002 Arbeitsplatzlüftung DGUV Regel 112-190 Benutzung von Atemschutzgeräten DGUV Regel 112-192 Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz DIN EN 16129 DIN EN 16436 DIN EN 730 DVS Merkblatt 0212 Umgang mit Druckgasflaschen