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@@FBCREATE 5515, Flüssiggas auf Sportbooten Geschäftsstelle: Telefon Fax Email: (040) 632 00 90 (040) 632 00 928 [email protected] Gründgensstraße 18 D-22309 Hamburg KREUZER-ABTEILUNG DES DEUTSCHEN SEGLER-VERBANDES E. V. __________________________________________________________________________________________________________________________________________ Sie haben den KA-FAX-SERVICE 040 - 63 27 38 73 unter der Endnummer 5515 angewählt bzw. das entsprechende Dokument unserer web-page www.kreuzer-abteilung.org Flüssiggasanlagen auf Sportbooten © 2004 Kreuzer-Abteilung des Deutschen Segler-Verbandes Aktualisiert am 08.September 2004 __________________________________________________________________________________________________________________________________________ Inhalt Einführung I Gesetzliche Grundlagen, technische Regeln und Normen - die europäische Norm EN ISO 10239:2000 - das Arbeitsblatt 608 - das Gerätesicherheitsgesetz -GSG II Flüssiggas und seine Eigenschaften III Flüssiggas-Verbrauchsgeräte IV Installation einer Gasanlage V Gasflaschen und Straßentransport VI Sicherheitsmaßnahmen und Überprüfungen Einführung Gas ist in flüssiger Form – daher Flüssiggas - bequem zu transportieren, schmutzt nicht, ist ergiebig und in Europa in nahezu jedem Dorf zu bekommen. Dies gilt zumindest für Propangas und Butangas und erklärt auch deren große Beliebtheit bei Wassersportlern und Campern. Die Vorteile werden besonders im Kombüsenbetrieb deutlich: Auch moderne, gut gewartete Petroleumkocher verwandeln sich zwangsläufig und schnell in wirkungsvolle Schleudern öligen Rußes, wird einer der zahlreichen Bedienungsschritte nicht oder nur unzureichend ausgeführt. Gas hingegen brennt sofort und mit voller Hitze. Bei Reisen ausserhalb der deutschen Küsten sollte der Versorgung mit Propangas aber bereits vor der Abreise besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden; die deutschen Propangasflaschen können im Ausland nicht getauscht werden, Abfüllstationen sind eher selten, ein bordeigenes Adapterset fast unverzichtbar. Aber wie ein Wassersportfahrzeug mit einem defekten Petroleumkocher wirkungsvoll bis zum Totalverlust abgefackelt werden kann, ist das gleiche Ergebnis auch mit Gas erreichbar, wegen der regelhaft stattfindenden Explosion aber ohne Vorwarnzeit wesentlich schneller und damit ungleich gefährlicher für die Besatzung. Ein eingebauter oder später auftretender Defekt an der Gasanlage ist damit kein blosses Malheur vergleichbar einer tropfenden Wasserleitung. Er muss sofort und mit größter Umsicht abgestellt werden. Eine problem- und gefahrlose Verwendung von Flüssiggas ist deshalb nur dann möglich, wenn sämtliche Komponenten einer Gasanlage den hohen Sicherheitsanforderungen an Bord von Sportbooten genügen, die deutlich höher sind als z. B. im Camping- oder Caravanbereich, wo unkontrolliert auslaufendes Gas schnell ins Freie gelangt und sich dabei so weit verdünnt, dass es keine Gefahr mehr darstellt. In Booten hingegen sammeln sich die farblosen Leckgase in der tiefsten Stelle und sind nur ausserordentlich schwer gefahrlos zu entfernen. Dass auf Booten bei Installation und Betrieb einer Gasanlage keine Kompromisse möglich sind wird deutlich, wenn man sich vor Augen hält, dass explodierende Gas-Luftgemische die Zerstörungskraft konventionellen Sprengstoffs entwickeln. Häufigste Unfallursache mit tödlichem Ausgang auf Sportbooten sind jedoch nicht spektakuläre Explosionen, sondern schleichende Vergiftungen durch Kohlenmonoxid, das z. B. aus einer fehlerhaft installierten Heizungsanlage austritt. Wurde eine Gasanlage aber entsprechend dem Stand der Technik errichtet und wird sie richtig bedient, ist ihr Betrieb auch für technische Laien sicher und ohne besonderes Risiko. Nahezu sämtliche tödlichen Unfälle im Zusammenhang mit Flüssiggas lassen sich auf folgende Ursachen zurückführen: - Unsachgemäße Installation der Gasanlage - Unsachgemäße Bedienung der Gasgeräte - Unzureichende Abgas-Abführung/mangelnde Frischluft - Verwendung von für den Bordbetrieb ungeeigneten Endgeräten -2- Es können keine Zweifel bestehen, dass die Unfälle bei Beachtung der in den folgenden Abschnitten dargestellten, seit vielen Jahren in Deutschland anerkannten sicherheitstechnischen Regeln hätten vermieden werden können. Unfälle an Bord von Wassersportfahrzeugen durch Gas sind mit einem Minimum an Aufmerksamkeit sicher vermeidbar. Diese Broschüre soll über die physikalischen Besonderheiten des Mediums Flüssiggas informieren und u. a. die sich daraus ergebenden Einsatzmöglichkeiten und Voraussetzungen für einen sicheren Gerätebetrieb aufzeigen. Aber nicht jeder hat auch die finanziellen und organisatorischen Möglichkeiten, eine derartige Anlage an Bord durch einen der ohnehin rar gesäten sachkundigen Fachbetriebe installieren zu lassen. Will der Eigner eines Sportbootes deshalb eine Flüssiggasanlage selbst installieren, sind ein gewisses handwerkliches Geschick, sauberes Arbeiten, professionelles Werkzeug und die minutiöse Einhaltung der entsprechenden technischen Regeln für Flüssiggasanlagen in Wassersportfahrzeugen unabdingbar. Am Ende sollte immer die Prüfung der Anlage durch einen ausgewiesenen Fachkundigen stehen. Weiter soll diese Broschüre dem Käufer eines Gebrauchtbootes oder Neubaues das rechtzeitige Erkennen von Mängeln einer bereits installierten Flüssiggasanlage erleichtern und vor späteren kostspieligen Überraschungen bewahren. Diese Broschüre kann nur einen grundsätzlichen Überblick geben; die Berücksichtigung aller an Bord eines Sportbootes denkbaren technischen Detaillösungen ist aus einsichtigen Gründen nicht möglich; allein der Katalog des Zubehörs für Flüssiggasanlagen umfasst 16 Seiten. HobbyInstallateuren wird daher dringend geraten, bereits vor dem Kauf von Installationsmaterial den Kommentar und Leitfaden zu Flüssiggasanlagen auf kleinen Wasserfahrzeugen 1 zu Rate zu ziehen. Die Kreuzer-Abteilung des Deutschen SeglerVerbandes berücksichtigt mit dieser umfassend überarbeiteten Neuauflage die zwischenzeitlich eingetretenen Weiterentwicklungen der maßgeblichen technischen Normen und Regeln, insbesondere das Erscheinen der auch in Deutschland gültigen europäischen Norm EN ISO 10239:2000 (Flüssiggasanlagen auf kleinen Wasserfahrzeugen). Diese Norm gibt den Stand der Technik wider. Wer sie missachtet, begibt sich haftungs- und versicherungsrechtlich auf schwieriges und unsicheres Terrain. H.Schmidt, Mittschiffs 1, 23570 Travemünde, Telefon (04502)74379 1 I Rechtliche Grundlagen und technische Regeln 1. Für Errichtung und Betrieb von Flüssiggasanlagen an Bord von ausschließlich privat genutzten Sportbooten unter 24 m Länge bestehen in Deutschland mit Ausnahme des Bodensees keine rechtlich verbindlichen Regeln. Wird das Wassersportfahrzeug aber gewerblich genutzt z. B. in der Charter oder Ausbildung oder werden auf ihm Personen gegen Entgelt beschäftigt, unterliegt es den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaften. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sich der Eigner eines anderen Wasser(sport)fahrzeugs nach eigenem Gutdünken und frei von jeder Verantwortung auf diesem Gebiet bewegen kann. Spätestens bei einem Unfall mit Personenschaden oder Gefährdung der Öffentlichkeit / Dritter - und dazu zählt auch die eigene Familie - wird der Eigner durch den Strafrichter dahingehend belehrt werden, dass eine solche Anlage nur betrieben werden darf, wenn kein Dritter gefährdet werden kann. Wann eine Flüssiggasanlage betriebssicher ist und damit keine Gefährdung für Dritte darstellt, ergibt sich ausschließlich aus dem anerkannten Stand der Technik. Dieser hat seinen Niederschlag in den Deutschen Industrie Normen, der deutschen Fassung der europäischen Norm EN ISO 10239:2000 und den Technischen Regeln - Arbeitsblätter G 608 (neue und alte Fassung) des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) gefunden. Wer im Flüssiggasbereich nicht entsprechend dem Stand der Technik verfährt, handelt fahrlässig. Er hat nicht nur im Strafverfahren, sondern auch bei Schadenersatzprozessen und Auseinandersetzungen mit Versicherungenen einen sehr schweren Stand. 2. Die europäische Norm EN ISO 10239:2000 Flüssiggasanlagen (LPG) Kleine Wasserfahrzeuge ist im Februar 2001 als nationale deutsche DIN-Norm2 veröffentlicht worden. Sie gilt ab diesem Zeitpunkt für die Installation und Erstprüfung einer fest eingebauten Flüssiggasanlage aller neuen Sportboote zwischen 2,5 und 24 m Länge, soweit nicht die UVV der Berufsgenossenschaften anzuwenden sind. Sie gilt ferner für Altanlagen, die bis zur Veröffentlichung der EN ISO 10239:2000 nicht den damals allein gültigen Technischen Regeln nach Arbeitsblatt 608 (siehe unten) entsprachen. 3. Vor Veröffentlichung der o. a. Norm ergab sich der Stand der Technik allein aus den Technischen 2 Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin -3- Regeln nach Arbeitsblatt 608 des DVGW, ab Oktober 1996 in dessen Neufassung. Es war in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden auf Einrichtung, Änderung, Unterhaltung und Prüfung von Flüssiggasanlagen. Seit Veröffentlichung der europäischen Norm ist das Arbeitsblatt G 608 neu nach Installation und Erstprüfung entsprechend der EN ISO 10239:2000 die maßgebliche Grundlage bei dem sich anschließenden Betrieb, Wartung, Reparatur und Wiederholungsprüfung durch einen vom DVFG anerkannten Sachkundigen (siehe Abschnitt VI.7). Das Arbeitsblatt G 608 alt kann nur noch im Rahmen des Bestandschutzes bei Wiederholungsprüfungen von Alt-Anlagen angewendet werden, die noch nach den Regeln dieses Arbeitsblattes errichtet wurden, also vor Oktober 1996. Eine Installation und Prüfung nach Arbeitsblatt G 607 ist in jedem Fall unzulässig; dieses Arbeitsblatt betrifft Flüssiggasanlagen in Landfahrzeugen wie Campingwagen und Caravans, nicht jedoch Sportboote. 4. Flüssiggasanlagen auf Sportbooten sind mit allen ihren Komponenten technische Arbeitsmittel im Sinne des Gesetzes über technische Arbeitsmittel - Gerätesicherheitsgesetzes GSG. Danach darf der Hersteller oder Einführer von technischen Arbeitsmitteln diese nur dann in den Verkehr bringen oder aufstellen, wenn sie nach den anerkannten Regeln der Technik so beschaffen sind, dass der Benutzer bei ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung gegen Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt ist. Die bisherigen deutschen nationalen Regelungen des GSG wurden dabei durch die harmonisierte und EUweit verbindliche Gasgeräterichtlinie der EU abgelöst. Die auf dieser Grundlage geprüften Geräte tragen das CE-Zeichen. Eine Werft oder ein Händler darf ein neues Wassersportfahrzeug mit einer Flüssiggasanlage nur vertreiben, wenn diese nachgewiesenermaßen den technischen Regeln nach EN ISO 10239:2000 entspricht. Der Nachweis kann nur durch einen Sachkundigen (siehe Abschnitt VI ) erbracht werden und ist nicht Bestandteil der allgemeinen CE-Zertifizierung des Gesamtbootes. Der Ersterwerber/Charterer eines Sportbootes sollte deshalb immer auf den schriftlichen Nachweis/Prüfbescheinigung bestehen, dass die Flüssigasanlage in allen ihren Komponenten der EN ISO 10239:2000 entspricht und damit frei von Mängeln ist. Dies beinhaltet auch, dass alle in der Anlage eingebauten Geräte CE-zertifiziert und vom Hersteller für den Einsatz im maritimen Bereich zugelassen sind. In Altanlagen eingebaute Gasgeräte müssen das DVGW-Prüfzeichen tragen. Beim Kauf eines Gebrauchtbootes von Privat gelten die o. a. Regelungen zwar nicht, doch sollte auch hier die Vorlage einer Prüfbescheinigung zur Bedingung gemacht werden. Die Nachrüstung einer nicht der EN ISO 10239:2000 bzw. Arbeitsblatt G 608 entsprechenden Flüssiggasanlage ist in der Regel mit erheblichen Kosten und Umbauten verbunden. Zu den im Wassersportbereich freiwilligen, periodischen Sicherheitsüberprüfungen siehe Abschnitt VI. II Flüssiggas und seine Eigenschaften 1. Flüssiggase (Liquefied petroleum gas - LPG) sind Produkte der Petrochemie und fallen insbesondere bei der Verarbeitung von Erdöl an. Als reiner Kohlenwasserstoff sind sie ungiftig und geruchlos. Sie werden in Deutschland für Heiz- und Kochzwecke unter den Handelsnamen Propan und Butan vertrieben und sind nahezu flächendeckend von Mineralölvertrieben, Gas-Spezialgeschäften u. a. zu beziehen, Butan darüber hinaus auch in Ladengeschäften europaweit. Der Heizwert von rd. 13 kWh je kg Flüssiggas ist deutlich größer als der von Erdgas, Steinkohle oder Heizöl, dabei ist der Heizwert von Butan größer als der von Propan. Die Flammentemperatur beträgt ca. 1900°C. 2. Eine physikalisch bedingte Besonderheit dieser Gase ist, dass sie sich unter Druck verflüssigen lassen und dann nur noch einen Bruchteil ihres ursprünglichen Volumens einnehmen; daher die Bezeichnung Flüssiggas. Es gilt folgendes Verhältnis: - 260 Liter Propan ergeben bei 20° C und 8 bar Druck 1 Liter Flüssiggas. - 220 Liter Butan ergeben bei 20° C und 1 bar Druck 1 Liter Flüssiggas. Der Vorteil einer Verflüssigung ist offensichtlich; die im Gas enthaltene Energiemenge lässt sich in der Flüssigphase raumsparend speichern und z. B. in Gasflaschen transportieren. -4- 3. Der Druck im Inneren einer Gasflasche ist unmittelbar von der Umgebungs-/Flaschentemperatur abhängig, wie folgendes Diagramm zeigt. Danach beträgt bei 0°C der Gasdruck (Dampfdruck) in einer Propanflasche 3,7 bar und bei 50°C bereits 17 bar. Aus dem Flaschendruck kann somit nicht auf die Füllmenge geschlossen werden. Diese Verhältnisse gelten jedoch nur, wenn gasförmiges Gas (Gasphase) und flüssiges Gas (Flüssigphase) gleichzeitig vorhanden sind. Wäre die Propan-Gasflasche zu 100% mit flüssigem Gas gefüllt, würde der schon bei geringfügigen Temperaturerhöhungen sehr schnell ansteigende Innendruck die Flasche ohne Sicherheitsventil zum Bersten bringen und ihren Inhalt schlagartig freisetzen bzw. mit Sicherheitsventil würde das Gas dort sofort und unkontrolliert - ggf. in größerer Menge - austreten. Um diese extrem gefährliche Situation sicher zu verhindern, werden die Gasflaschen nur zu 80% mit flüssigem Gas gefüllt. Gas-Flaschen dürfen deshalb nur gravimetrisch befüllt werden, d. h. maximal nur mit dem auf der Flasche bzw. dem Flaschengriff eingestanzten Füllgewicht unter Beachtung des max. zulässigen Gesamtgewichts von Flasche und Befüllung (siehe Abschnitt V 1.). Dies ist nur in einer behördlich zugelassenen Füllanlage gewährleistet. Wegen des gefährlichen Druckanstiegs bei Überfüllung dürfen Gasflaschen nie an Treibgastankstellen befüllt werden. Näheres siehe Abschnitt V. Das Sicherheitspolster von 20% des Flascheninhalts, die in den Flaschenventilen der 3-, 5- und 11-kgPropan-Flaschen eingebauten Sicherheitsventile, die bei einem Innendruck von 30 bis 35 bar ansprechen und Gas abblasen, sowie die regelmäßige Druck-Prüfung im 10-Jahres -Rhythmus der Flaschen gewährleisten aber einen sicheren Betrieb der Flaschen. Der Druckanstieg verläuft bei Butan wesentlich langsamer als bei Propan. Die im Handel erhältlichen blauen Camping GAZ-Flaschen sind standardmäßig nur mit einem im Flaschenkörper integriertem KugelRückschlagventil ausgestattet. Sie dürfen nur dann an Bord von Wassersportfahrzeugen zum Einsatz kommen bzw. gelagert werden, wenn zuvor ein zugelassenes Entnahme-Sicherheitsventil eingeschraubt wurde. Zu den Flaschenventilen und der Aufstellung der Fla- schen an Bord von Wassersportfahrzeugen siehe auch Abschnitt IV 3. 4. Neben den unterschiedlichen Flaschengrößen sind Propan und Butan nicht gleichenmaßen für alle Einsatzzwecke geeignet. Die Kurven der Grafik in Ziff 3. zeigen, dass selbst bei minus 10°C das Propan durch Verdampfung noch einen Druck von rd. 2,4 bar aufbaut, genug, um angeschlossenen Geräte zu betreiben. Anders Butan: Wie im Diagramm zu erkennen, verharrt Butan unterhalb 0°C drucklos in der Flüssigphase, d. h. weder Herd noch Heizung können betrieben werden. Butan ist damit nur dort einsetzbar, wo die Umgebungstemperaturen mindestens 5° über dem Gefrierpunkt bleiben. Ein Wechsel zwischen diesen beiden Gasarten ist jederzeit ohne Umstellungsarbeiten an der Gasinstallation und den Gasgeräten möglich. Die die Sicherheitsregler (Druckminderer) der Propanflaschen passen auch an die Sicherheitsentnahmeventile der blauen GAZ-Butanflaschen. 5. Das von Natur aus ungiftige, geruchs- und farblose Flüssiggas ist 1,55 (Propan) bis 2,1 (Butan) mal schwerer als Luft. Das hat zur Folge, dass sich unverbranntes Gas - der Schwerkraft folgend - immer an den tiefsten Stellen eines Bootes sammelt. Propan bildet bereits bei einem Gasanteil von 2,1% (Butan 1,5%) bis 9,5% in der Luft ein explosives Gemisch. Eine weitere Gefahr beim unkontrolliertem Gasaustritt besteht darin, dass das Gas in geschlossenen Räumen wie z. B. einem gedeckten Sportboot die Umgebungsluft mit dem für den Menschen unverzichtbaren Sauerstoff verdrängt und dann akute Erstickungsgefahr besteht. Alle Maßnahmen bei der Installation einer Gasanlage sind deshalb vorrangig darauf gerichtet, das unkontrollierte Austreten von Gas zu verhindern. Damit das Vorhandensein ausgetretenen Gases auch ohne technische Hilfsmittel erkannt werden kann, sind dem Gas durchdringende Geruchsstoffe beigegeben, die entfernt an den Geruch frischen Spargels erinnern. Der sofortige Verschluss des Flaschenventils ist schon beim vagen Verdacht einer Leckage geboten. Zur Festellung des Leckageortes und der Entfernung des Leckgases, das in dieser Situation u. U. bereits ein zünd- und explosionsfähiges Gemisch gebildet hat und damit extrem gefährlichen ist, sollte immer ein Sachkundiger zugezogen werden. 6. Das der Gasflasche in gasförmigen Zustand (Gasphase) entnommene Gas wird ständig durch Verdampfung des flüssigen Gasanteils (Flüssigphase) in der Flasche ersetzt. Beim Übergang von der Flüssigphase -5- in die Gasphase nimmt das Gas Wärme (Verdampfungswärme) auf. Wird bei diesem Prozess durch zu schnelle Gasentnahme mehr Wärme verbraucht als über den Flaschenkörper zugeführt werden kann, sinkt die Temperatur des flüssigen Gases, die Verdampfung verringert sich und kommt schließlich zum Stillstand. Eine zu schnelle Gasentnahme durch zu viele oder zu große Verbraucher macht sich durch starke Reifbildung im Bereich des flüssigen Gasanteils aussen an der Flasche bemerkbar. Der Verbrauch der gleichzeitig betriebenen Gasgeräte muss deshalb der Entnahmeleistung der Gasflaschen angepaßt oder eine Doppel-Flaschenanlage für Parallelbetrieb installiert werden. In der Regel ist eine Einflaschenanlage auf Sportbooten jedoch ausreichend. Für Propan gelten in grober Näherung folgende Verhältnisse: Dauer- Entnahme Stoßweise entnahme mit gleich Entnahme langen Unterbrechnungen 5-kg 0,2 kg/h 0,5 kg/h Flasche 1,5 kg/h 11-kg 0,3 kg/h 0,5 kg/h Flasche 1,5 kg/h Die tatsächliche Entnahmeleistung ist neben der Flaschengröße auch vom Füllgrad und der Außentemperatur abhängig; je größer diese Werte, um so größer ist die Entnahmeleistung der Gasflasche. Eine Wärmeisolierung der Gasflasche verringert deshalb die unter den gegebenen Umgebungstemperaturen möglich Entnahmeleistung. 7. Propan enthält auch geringe Anteile Butan. Bei starker Gasentnahme verdampft der flüssige Propananteil schneller als Butan, bei Außentemperaturen unter dem Gefrierpunkt kommt die Verdampfung von Butan zudem zum Stillstand. Bei diesen Verhältnissen kann das Propan bereits völlig verdampft sein, wenn sich noch flüssiges Butan in der Flasche befindet, das wegen der niedrigen Temperatur nicht verdampft; d. h. die Gasflasche erscheint leer. Bei steigenden Temperaturen setzt dann die Verdampfung des Butans wieder ein mit der Folge, dass unkontrolliert Gas ausströmt und explosionsfähige Gemische bildet, wenn das Ventil der Gasflasche nach der Trennung von der Gasanlage nicht geschlossen wurden. Leere Gasflaschen sind deshalb wie gefüllte Gasflaschen zu behandeln. 8. Flüssiggas benötigt für eine einwandfreie Verbrennung erhebliche Mengen Sauerstoff. Das hat zur Folge, dass für die Verbrennung von 1 kg Propan rd. 12 m³ Luft zugeführt werden müssen. Um einen zweiflammigen Kochherd üblicher Größe z. B. für die Zubereitung eines Mittagessens 1 Stunde lang zu betreiben, muss die Luftmenge in der Kajüte eines ca. 10 m langen Segelbootes während dieser Zeit nahezu komplett ausgetauscht werden, um eine einwandfreie Verbrennung des Gases zu gewährleisten. Geschieht dies nicht, bildet sich neben Sauerstoffmangel das hochgiftige, farb- und geruchslose Kohlenmonoxid (CO). Ein erstes Gefahrenzeichen ist einsetzende Müdigkeit. Ständige und ausreichende Lüftung ist deshalb für den sicheren Betrieb offener Gasbrenner wie z. B. des Kochers unabdingbare Voraussetzung, d. h. auch bei ungemütlichen Aussentemperaturen muss das Aussenluk nicht nur einen schmalen Spalt offenbleiben. Beim Luftaustausch wird auch die bei der Verbrennung entstehende Feuchtigkeit abtransportiert und so ein späteres klammfeuchtes Kajütenklima wirkungsvoll verhindert. III Flüssiggas-Verbrauchsgeräte 1. Verbrauchsgeräte lassen sich in folgende Kategorien einordnen: - Koch- und Backgeräte - Heizungen - Warmwassergeräte - Kühlgeräte - Leuchten Alle Geräte einer Anlage müssen einheitlich entweder für 30 oder 50 Millibar (mbar) Betriebsdruck zugelassen sein. Der Betrieb von Geräten mit unterschiedlichen oder davon abweichenden Betriebsdrücken ist nicht zulässig. 2. Jedes dieser Geräte funktioniert nur dann ordnungsgemäß und sicher, wenn neben einer einwandfreien, d. h. leckagefreien und ausreichenden Gaszufuhr a) der Einbauanweisung des Herstellers in allen Punkten gefolgt wurde, b) die Betriebsanleitung des Herstellers ohne Abstriche beachtet wird, sowie ohne Eingriffe durch Personen c) eine ausreichende Frischluftzufuhr und d) die ungehinderte Ableitung der Verbrennungsabluft in die freie Atmospäre jederzeit sicherge stellt ist. Sauerstoffmangel durch ungenügende Frischluftzufuhr und/oder ungenügende Ableitung der Abgase führt zur Bildung des hochgiftigen Kohlenmonoxids (CO); fast alle tödlichen Kohlenmonoxid-Vergiftungen sind auf mangelhafte Abgasableitungen zurückzuführen. Wer den Herd als Heizung benutzt, begibt sich unmittelbar in Lebensgefahr. (Diese Gefahr besteht im übrigen auch bei Petroleum-, Diesel- oder Kohleöfen. Besonders gefährlich sind hier Petroleumöfen ohne -6- Schornstein.) 3. An Bord von Sportbooten dürfen nur Gasgeräte zum Einsatz kommen, die CE-zertifiziert und vom Hersteller ausdrücklich für den Gebrauch in maritimer Umgebung und damit auch für den Einbau auf Wasserfahrzeugen zugelassen sind. Dieser Verwendungszweck sollte sich bei CE-zertifizierten Geräten aus dem Typenschild ergeben. Ist das nicht der Fall, sollte sich der potenzielle Käufer anhand der Betriebsanleitung oder beim Hersteller kundig machen bzw. auf eine entsprechende schriftliche Auskunft des Herstellers/Händlers bestehen; bei falschen Auskünften haftet dieser. Verweigert sich der Herstellers/Händler einem solchen Wunsch, sollte der Erwerb des Gerätes (oder Bootes) überdacht werden. Die für den Camping- und Caravanbereich auf dem Markt angebotenen Gasgeräte erfüllen in der Regel nicht die Voraussetzungen für den Einsatz an Bord; hier ist beim Kauf ganz besondere Vorsicht geboten. 4. Wichtigstes Merkmal der auf Sportbooten zulässigen Gasgeräte sind die Flammüberwachungseinrichtungen/Zündsicherung an jedem Brenner und jeder Zündflamme, dazu bei unbeaufsichtigten Geräten wie Heizungen, Warmwasserbereitern etc. getrennte Verbrennungsluftzuführung und Abluftableitung direkt nach außerhalb des Bootes, d. h. sie müssen von der Raumluft des Wassersportfahrzeugs unabhängig sein. Der mit Ausnahme der Gaskocher durch die getrennt Zu- und Abluftführung gegenüber dem Bootsinneren geschlossenen Verbrennungskreislauf bewirkt, dass alle Verbrennungsgase sowie das evtl. entstehende sehr gefährliche Kohlenmonoxid nicht in das Bootsinnere gelangen. Es muss deshalb sichergestellt sein, dass vor allem Abgasrohre jederzeit gasdicht sind und ihr voller Querschnitt nicht durch Wassersäcke und Beschädigungen eingeengt ist. Zulässig sind lediglich Abgasrohre aus Nirosta. Zündsicherungen sind wärmeempfindliche Sensoren/ Fühler, die erst ab einer bestimmten Temperatur den Gasweg dauernd freigeben. Wird die kritische Temperatur bei Verlöschen der Flamme z. B. durch Wind, Gasmangel oder übergelaufendes Kochgut unterschritten, schließt die Zündsicherung nach spätestens 60 Sekunden automatisch die Gaszufuhr. Beschädigte und nicht einwandfrei funktionierende Zündsicherungen müssen sofort durch eine Fachwerkstatt ausgetauscht werden. 5. Beaufsichtigte Gas-Küchengeräte wie Kocher und Backöfen können auf Sportbooten üblicher Größe nur mit offener Frisch- und Abluftführung eingebaut werden. Dies ist unbedenklich, solange sich der Ein- bauplatz wie üblich nahe des Niedergangs befindet oder sich eine Dachluke in Kochernähe befindet, Niedergangsschott/Tür oder Dachluke geöffnet sind und so ein ausreichender Frischluftaustausch gewährleistet ist. Darüber hinaus muss ein Warnhinweis in Kochernähe gut sichtbar angebracht sein (Beispiel): Achtung Bei Benutzung des Kochers/Backofens müssen die verschließbaren Belüftungsöffnungen (Dachluke u. ä.) offen sein. Kocher und Backofen dürfen nicht zum Heizen benutzt werden. Technisch aufwendiger, unter Sicherheitsgesichtspunkten jedoch zu empfehlen, sind die neu auf dem Markt angebotenen Glas-Keramik Kocher mit Verbrennungluftzuführung und Abgasabführung direkt nach außen. Diese Kocher können jedoch nur fest, also nicht halbkardanische, eingebaut werden und kommen deshalb nur für Motorboote in Betracht. 6. Bei gasbetriebenen Warmluft- und Warmwasser-Heizgeräten ist zwischen Geräten mit atmosphärischen Brennern und solchen mit Gebläsebrennern zu unterscheiden. Da es technisch kaum möglich ist, den in der Regel an ungünstigen Stellen im Bootsrumpf eingebauten Geräten mit atmosphärischen Brennern die notwendige Verbrennungsluft von aussen ohne Beeinträchtigung der Funktionssicherheit zuzuführen, kann dieser Gerätetyp unter Deck von Sportbooten üblicher Größe nicht eingebaut werden. Sehr betriebssicher und praktisch sind Heizgeräte mit Gebläsebrennern, eine fehlerfreie Verlegung des kombinierten Abgas- und Luftzuführungsrohrs vorausgesetzt. Gas-Heizgeräte mit offener Verbrennung wie z. b. Heizstrahler, Heizsonnen und Öfen entziehen der Raumluft Sauerstoff und entwickeln neben anderen Schadstoffen schnell das hochgiftige Kohlenmonoxid. Dieser für den Campingbereich entwickelte Heizungstyp ist an Bord von gedeckten Sportbooten lebensgefährlich und sollte unter keinen Umständen betrieben werden. 7. Bei Warmwasserbereitern (Boiler) mit CE-Zertifizierung und Hersteller-Zulassung für den Einbau auf Wassersportfahrzeugen ist die Zu- und Abluftführung mit der einer Heizung mit Gebläsebrenner identisch. Auch hier muss das kombinierte Abgas- und Luftzuführungsrohr mit großer Sorgfalt steigend verlegt werden; die Einbauanleitung der Hersteller muss wie bei allen Gasgeräten in Detail befolgt werden. Andere Boiler und Durchlauferhitzer, die nur mit atmosphärischen Brennern ausgestattet sind, dürfen in einem Sportboot nur eingebaut werden, wenn diese Geräte in einem gegen das Bootsinnnere gas- -7- dichten Kasten installiert werden, der nur von Aussen zugänglich und mit jederzeit freien Zu- und Abluftöffnungen ausgestattet ist. Eine Installation kommt damit nur in den Aufbauten relativ großer Motorboote in Betracht. 8. Die für den Camping- und Caravanbereich entwickelten Gaskühlschränke sind mit atmosphärischen Brennern ausgestattet. Ihr Einbau ist nur dann denkbar, wenn Zuluft und Abluft für den Betrieb des Brenners zusammen mit der Kühlluft für das Kühlaggregat gasdicht gegen den Innenraum geführt werden können. Da sich diese Forderung auf einem Sportboot in der Regel nicht erfüllen läßt und zudem Gaskühlschränke bei Schräglage nicht einwandfrei arbeiten, kommt der Einbau eines vom Innenraum zugänglichen Gerätes an Bord eines Sportbootes kaum in Betracht. 9. Mit einer Zündsicherung ausgestattete Gasleuchten mit einer regelbaren Leuchtstärke bis 60 Watt werden für eine Inneninstallation auf dem Markt angeboten. Der Einbau auf Sportbooten ist möglich, soweit CE-zertifiziert, vom Hersteller für den Einbau im maritimen Bereich zugelassen und je Leuchte ein unverschließbare Lüftungsöffnung vorhanden ist. IV Installation einer Gasanlage 1. Die Installation einer Flüssiggasanlage setzt handwerkliches Geschick, ein Mindestmass an Erfahrung in der Metallverarbeitung und sorgfältiges Arbeiten voraus. Kann eines dieser Erfordernisse nicht erfüllt werden, sollte die Arbeit einem Fachmann übertragen werden. Sämtliche Komponenten des Leitungssystems sind in DIN-Normen erfasst, die Ausgestaltung des Leitungssystems und des Flaschenkastens ist in der EN ISO 10239:2000 festgelegt. Es ist Nichtfachleuten dringend anzuraten, sich vor einer Installation mit den Anforderungen dieser Norm intensiv auseinander zu setzen, ggf. den Rat von Fachleuten einzuholen und die in der Einführung genannte Schrift beizuziehen. 2. Eine Standard-Flüssigggasanlage mit einer angeschlossenen Gasflasche auf einem Sportboot üblicher Größe besteht mindestens aus folgenden Teilen (siehe auch Zeichnung) - Flaschenkasten zur Lagerung aller an Bord befindlichen Gasflaschen - Gasflasche mit Flaschen- und HochdruckSicherheitsventil - Druckregler mit Niederdruck-Sicherheitsventil - Verbindungsschlauch innerhalb des Flaschen kastens zwischen Druckregler und fester Gasleitung - Fest verlegtes Leitungssystem, bestehend aus metallischen Rohren und Verschraubungen, sofern nicht hartgelötet. - Absperrhahn vor jedem Gasverbraucher - Verbindungsschlauch zwischen fester Leitung und Kocher, sofern dieser kardanisch gelagert ist. Ergänzend können eingebaut werden: - Manometer, auf der Hochdruckseite im Druck regler integriert - Elektromagnetisches Absperrventil auf der Niederdruckseite desDruckreglers - Gaswarngerät 3. Flaschenkästen müssen, wenn im Rumpf eingebaut, gasdicht zum Bootsinneren ausgeführt und nur von aussen zugänglichen sein. Zur Abführung evtl. Leckgase z. B. am Regler oder für den Fall, dass das Sicherheitsventil anspricht, müssen diese Kästen an ihrem tiefsten Punkt eine jederzeit mit ihrem vollen Querschnitt offene Entlüftung haben, die an jedem Punkt fallend installiert, d. h. an voller Länge abwärts geneigt ist und so Wässersäcke verhindert, und mindestens 75 mm oberhalb der Wasserlinie aussenbords mündet. Im Flaschenkasten sind neben der angeschlossenen -8- Flasche auch alle Reserve- und leeren Flaschen zu stauen. Weiter sind der Druckregler, ein evtl. elektromagnetisches Ventil und der Verbindungsschlauch zwischen Druckregler und Beginn des festen Leitungsnetzes im Flaschenkasten unterzubringen. Der Durchgang durch die Wand des Flaschenkasten erfolgt in gasdichter Ausführung mit einer Schottverschraubung. Bei der Flaschenlagerung außerhalb des Bootskörpers an Deck oder im Cockpit müssen auch dort alle Flaschen, Druckregler und die Schlauchleitung in gut belüfteten Flaschenkästen gegen mechanische Beschädigungen geschützt untergebracht werden. Die Unterbringung des Flaschenkastens im Cockpit setzt aber voraus, dass das Cockpit an seiner tiefsten Stelle durch ständig offene Speigatten im Spiegel o. ä. entlüftet wird und eine hohe Schwelle ein fließen von Leckgas vom Cockpit in die Kajüte sicher verhindert. Enden die Cockpitlenzer - wie auf älteren und konventionellen Wassersportfahrzeugen üblich unterhalb der Wasserlinie, ist diese Art der Flaschenaufbewahrung nicht möglich. Beispiel einer Einflaschenanlage Vom Entlüftungsauslass der Flaschenkästen aus gemessen muss zu Niedergängen, Luken und sonstigen Öffnungen sowie zu Zündquellen ein Mindestabstand von 50 cm bestehen. Zündquellen sind neben offenen Flammen alle Arten elektrischer Geräte und Installationen und auch der Kabelanschluss des Gasfernschaltventils, unbeschädigte durchgehende Kabel ausgenommen. Im Flaschenkasten müssen alle Gasflaschen durch Keile oder Spannbänder fixiert werden. 4. Druckregler verringern den von verschiedenen Faktoren und insbesondere der Umgebungstemperatur abhängigen Flaschendruck (Hochdruck, siehe auch II 3.) auf die in Deutschland zulässige Betriebsdrücke von 30 oder 50 Millibar (mbar). Durch ein Hinweisschild im oder nahe des Flaschenkastens ist der tatsächliche Betriebsdruck der Gasanlage kenntlich zu machen. Alle in Deutschland zugelassenen Gas-Anschlussgeräte arbeiten mit einem dieser Betriebsdrücke; im Ausland sind daneben auch noch Flüssiggasanlagen mit Betriebsdrücken von 28, 30, 37 oder 500 mbar zu finden. Da eine Flüssiggasanlage nur dann sicher arbeiten kann, wenn alle Komponenten für den gleichen Betriebsdruck ausgelegt sind, ist beim Auswechseln eines ausländischen Druckreglers (oder Gasgerätes) besondere Aufmerksamkeit geboten. Bei zu hohem oder zu niedrigen Betriebsdruck ist mit Betriebsstörungen bei den Gasgeräten und stark erhöhten Schadstoff-Ausstoss zu rechnen. Erhöht sich der Druck wegen einer Fehlfunktion des Druckreglers, bläst ein Sicherheitsventil auf der Niederdruckseite bei einem Druck von 100 bis 120 mbar ab. Dieses Sicherheitsventil ist in der Regel im Druckregler integriert. Der Druckregler kann auf der Hochdruckseite (Flaschenseite) mit einem Manometer kombiniert sein, das bei geöffnetem Flaschenventil den Flaschendruck anzeigt. Dieser Flaschendruck sagt jedoch nichts über den Füllgrad der Flasche aus (siehe auch Abschnitt II 3.). Druckregler in Flüssiggasanlagen auf Sportbooten müssen DIN-DVGW geprüft und ausdrücklich als für Wassersportfahrzeuge geeignet ausgewiesen und aus korrosionbeständigen Materialien hergestellt (Niro) oder durch Überzüge gegen Korrosion geschützt sein. Bei Verwendung einer blauen GAZ-Flasche muss ein solcher Regel an ein für diese Flaschen geeignetes/ zugelassenes Sicherheits-Entnahmeventil angeschlossen werden (siehe Abschnitt II 3.). Die Verwendung der bei diesem Flaschentyp im Campingbereich gebräuchlichen GAZ-Regler, die direkt auf die Flasche geschraubt werden, ist auf Wassersportfahrzeugen nicht zulässig. Alle Druckregler haben einen 1/4" Linksgewinde Flaschenanschluss, der ohne Werkzeug, d. h. nur handwarm angezogen werden darf, da andernfalls die Dichtung im Flaschenventil beschädigt wird. Regler sind Verschleißteile und gem. Arbeitsblatt G 608 neu spätestens nach 6 Jahren gegen einen neuen Regler auszutauschen. -9- 5. Schläuche sind in einer Flüssiggasanlage nur im Flaschenkasten am Druckregler und zum Anschluss eines kardanisch aufgehängten Herdes zulässig. Sie müssen so kurz wie möglich und jederzeit für Kontrollen zugänglich, d. h. nicht hinter festen Teilen der Einrichtung eingebaut sein. Die Schläuche, ihre Farbe ist orange, müssen der DIN-Norm entsprechen und haben an beiden Enden fertig aufgepreßte Anschlüsse. Die Verwendung anderer Schläuche und von Schlauchschellen ist unzulässig. Ordnungsgemäße Schläuche tragen in Längsrichtung folgende Angaben: Herstellungsdatum - Herstellerzeichen - DIN-DVGWZeichen mit Registrier-Nummer - Druckklasse. Schläuche der Standardausführung sind bis - 20°C, in kältebeständiger Ausführung bis - 30°C ausgelegt. Der Anschlussnippel für den Schlauch am Druckregler hat Linksgewinde. Die entsprechende Überwurfmutter des Schlauches ist umlaufend gekerbt. Schläuche dürfen nicht durch Schotte und andere Einrichtungsteile verlegt werden. Auch Schläuche sind Verschleißteile und gem. Arbeitsblatt G 608 neu spätestens nach 6 Jahren auszutauschen. 6. Das Leitungssystem der Flüssiggasanlage darf nur mit einem der folgenden Rohrmaterialien ausgeführt werden: - Nichtrostendem Stahlrohr nach DIN 2464 - Nahtlos gezogenes Kupferrohr nach DIN 17671 oder nach Spezifikation R 290. Gasrohre von unter 12 mm Aussendurchmesser müssen dabei eine Mindestwandstärke von 0,8 mm haben, dickere Rohe von 1,5 mm. Das in Altanlagen zulässige galvanisch verzinkte nahtlose oder geschweiste Präzisionsstahlrohr darf nicht mehr eingebaut werden. Gasrohre müssen a) isoliert gegen Metallteile des Bootskörpers und b) so hoch wie möglich über dem Bilgewasser verlegt sein, c) in höchsten 1 m Abstand, Kupferrohre in maximal 50 cm Abstand mit gegenüber dem Rohrmaterial galvanisch neutralen Rohrringen gehaltert werden und d) einen Mindestabstand zu elektrischen Leitungen von 30 mm haben, zu elektrischem Zubehör und Geräten sowie zu Teilen des Motor-Abgassystem von 100 mm. In den seltensten Fällen wird sich auf einem Wassersportfahrzeug üblicher Größe eine Gas-Leitungsanlage nicht ohne enge Bögen etc. verlegen lassen; die Regel sind relativ kurze Rohrteile mit vielen engen und weiten Bögen, die dann mit Verschraubungen (oder Hartlötungen) verbunden werden müssen. Am einfachsten ist die Verwendung der relativ weichen Kupferrohre, die als Rollenware im Handel angeboten werden. Ohne die Benutzung einer für den Rohrdurchmesser passenden Rohrbiegezange besteht beim Freihandbiegen vor allem von Nirorohren die Gefahr, dass ein enger Bogen abknickt, das Rohr hier eingekerbt und damit eine gefährliche Schwachstelle hat. Ein einmal eingeknicktes Rohrteil kann nicht zurück gebogen werden und ist für jede weitere Verwendung unbrauchbar. Ist ein ordnungsgemäßer Bogen so nicht herstellbar, muss an der betreffenden Stelle eine Verschraubung (siehe Nr. 7.) eingebaut werden. Beim Durchgang einer Rohrleitung durch ein Schott muss die Leitung gegen mechanische Beschädigungen durch Gummi oder sonstige geeignete Materialien geschützt werden. Die Durchführung von Schläuchen ist unzulässig, hier kommt ggf. eine Schottverschraubung zum Einbau. 7. Flüssiggasleitungen werden in der Regel mit Schneidring-Verschraubungen oder Klemmringverschraubungen verbunden. Beide Verschraubungsarten machen es möglich, die Verbindung zu lösen und danach wieder gasdicht zu verschrauben. Bei der ebenfalls zulässige Quetschring-Verschraubung ist eine erneute Verbindung nicht möglich, d. h. das betreffende Leitungsteil muss herausgetrennt und in einem aufwendigen Arbeitsgang ersetzt werden. Kupferleitungen können daneben durch Kapillarlötverbindungen mit Hartlot (Hartlötungen) verbunden werden. Hartlötungen setzen neben einer geeigneten Hartlötgarnitur - die Löttemperatur muss mindestens 450° C betragen einschlägige handwerkliche Kenntnisse und Fähigkeiten voraus; mit diesen Arbeiten sollte in jedem Falle nur ein ausgewiesener Fachmann betraut werden. Wegen der beengten Platzverhältnisse auf Sportbooten besteht bei diesen Arbeiten ein hohes Brandrisiko. Weichlötungen sind nicht zulässig. Die folgenden Darstellungen in Nr. 8. behandeln nur die in Deutschland vorrangig verwendeten und im Handel gut verfügbaren Schneidringverschraubungen. Mit geraden Verschraubungen (G), Winkel-Verschraubungen (W) und T-Verschraubungen (T) lassen sich nahezu alle Anwendungsfälle bei der Leitungsinstallation abdecken. Gerade Reduzierverschraubungen (GR), T-Reduzierverschraubungen (TR), gerade Aufschraubverschraubungen (GAI), Winkel-Aufschraubverschraubungen (WAI), gerade Einschraubverschraubungen (GE) und Winkel-Einschraubverschraubungen (WE) werden wie Reduziereinsätze und Blindmuttern nur selten benötigt. Jeder gut sortierte Klempner, Installateur für Ölfeuerungsanlagen und Baumarkt hält die für eine Flüssiggasanlage benötigten Teile vor bzw. kann sie beschaffen, nahtloses Präzisionsstahlrohr aus nichtrostendem Stahl jedoch nicht immer. - 10 - 8. In der Bord-Flüssiggasanlage sind nur Schneidringverschraubungen aus Messing und Niro zulässig, die Schneidringe müssen bei Niro-Rohren aus Niro, bei Kupferrohren aus Messing sein. Die Bauteile unterschiedlicher Baureihen (z. B. L und S). dürfen nicht untereinander kombiniert werden; so darf z. B. ein Schneidring oder eine Überwurfmutter aus der Baureihe L nicht an einem Verschraubungskörper der Baureihe S verwendet werden. Die schweren Verschraubungsreihen werden z. B. auch in Hydraulikanlagen mit ihren ungleich höheren Drücken verwendet und sind für Flüssiggasanlagen völlig überdimensioniert. Auch ist es weitgehend eine Kostenfrage, ob man sich für Messing- oder die ein Vielfaches teureren Niro- Verschraubungen entscheidet. Bei der Schneidringverschraubung wird mit einer Überwurfmutter ein speziell geformter konischer Metallring genau definierter Materialhärte, nämlich der Schneidring und Namensgeber, in das Rohrmaterial nahe dem Rohrende gedrückt. Er dichtet gasdicht ab und nimmt bis zu einem gewissen Grad Zugbeanspruchungen auf. Da Biegebeanspruchungen zu einer Deformierung der Rohrleitung im Dichtsitz führen können, muss der Einbau spannungsfrei und sicher gegen nachträgliche Biegebeanspruchungen erfolgen. Jede Schneidringverschraubung kann wieder gelöst, ein einmal eingebauter Schneidring aber nicht mehr entfernt werden. Der Einbau einer Schneidringverschraubung erfordert neben einer Metallsäge und zwei passenden Maulschlüsseln eine scharfe Feile und muss mit großer Sorgfalt ausgeführt werden. Dazu wird das Rohrende rechtwinklig abgetrennt, bei Nirorohren zweckmäßigerweise mit einem der preisgünstig in Baumärkten etc, angebotenen Rohrschneider. Bei Kupferrohrer sollte besser zur Metallsäge gegriffen werden, da Rohrschneider das Rohr an der Schnittstelle etwas zusammenpressen und die später notwendige Einführung der Stützhülse nahezu unmöglich machen. Die Schnittstelle ist sorgfältig nachzuarbeiten, also ggf. rechtwinklich zu feilen und zu entgraten. Danach ist zuerst die Überwurfmutter und anschließend der Schneidring aufzuschieben. Bei Kupferleitungen hat es sich als zweckmäßig erwiesen, erst danach die Stützhülse einzutreiben. An Kupferleitungen sind nur Messing-Schneidringe, an Niroleitungen nur NiroSchneidringe zulässig. Das geriffelte Ende der zylindrischen Messing-Stützhülse muss bündig mit dem Rohrende abschließen; die Stützhülse verhindert ein Zusamenpressen des Kupferrohres durch den Schneidring und ist für eine einwandfreie Funktion der Verschraubung unverzichtbar. Die bei Kunststoffrohren eingesetzten Stützhülsen dürfen in keinem Fall verwendet werden. Der konische Schneidring muss mit seinem dünnen Ende zum Rohrende zeigen, das Rohr mindestens 5 mm über den Schneidring herausragen. Das Rohr mit Überwurfmutter und Schneidring wird beim Zusammenbau so tief wie möglich in den Verschraubungssitz eingebracht und dann die Überwurfmutter sehr fest angezogen. Dabei muss der Verschraubungskörper im Schraubstock oder mit einem genau passenden Maulschlüssen gut festgehalten und ein Herausrutschen des Rohrs verhindert werden. Danach wird die Überwurfmutter wieder gelöst und die Qualität der Verbindung von Schneidring und Rohr geprüft. Der Schneidring muss sich ca. 3 mm vom Rohrende gleichmäßig in das Rohrmaterial eingegraben haben. Läßt sich der Schneidring noch auf dem Rohr drehen, so ist dies kein Indiz für eine fehlerhafte Verbindung. Sitzt der Schneidring fehlerfrei, kann die Verbindung endgültig an Ort und Stelle eingebaut werden. Ist die Verbindung fehlerhaft, kann nicht nachgebessert werden, d. h. das Rohrende mit Schneidring ist Abfall. 9. Die Flüsiggasanlage muss mit einem von Hand zu bedienenden Hauptabsperrventil auf der Hochdruckseite ausgerüstet sein. Diese Funktion nimmt auf einem Wassersportfahrzeug im allgemeinen das Flaschenventil wahr, sofern es leicht zugänglich ist. Das auf vielen Sportfahrzeugen installierte Magnetventil befindet sich auf der Niederdruckseite und kann schon von daher die Funktion eines Hauptabsperrventils nicht erfüllen. Vor jedem Gasgerät (Kocher, Heizung etc.) muss eine Absperreinrichtung/Ventil in die Gasleitung eingebaut werden. Diese Ventile sind so plazieren, dass sie im Falle eines Brandes etc. des betreffenden Gerätes noch bedient werden können. Durch Symbole oder Aufschriften müssen die Offen- und Geschlossenstellung leicht erkennbar sein, bei einem zentralen Ventilblock, an den mehrere Verbraucher angeschlossen sind, auch die Zuordnung der Ventile zu den einzelnen Geräten. Die Brenner-Regulierungsventile der einzelnen Geräte sind in diesem Sinne keine Absperreinrichtung. Als Ventile kommen DIN-DVGW-geprüfte Schnellschlußventile mit beidseitigem Schneidringanschluss zum Einbau; andere Ventilarten wie Nadelventile , Schieberventile etc. sind nicht zulässig. Mit einer 90°Drehung des Ventilgriffes sind diese Ventile mit wenig Kraftaufwand schnell zu öffnen und zu schließen. Beim Einbau ist die Gas-Durchflußrichtung zu beachten, die sich aus dem eingegossenen Pfeil auf der Rückseite des Ventilkörpers ergibt. Die Ventile sind auch als kompakte Verteilerblocks mit 2, 3 oder 4 Ventilen erhältlich. Alle Ventile müssen spannungsfrei eingebaut und so installiert werden, dass eine unbeabsichtigte Öffnung nicht möglich ist. -11- V Flüssiggasflaschen und Straßentransport 1. Flüssiggas wird in genormten Druckgasflaschen transportiert, die Deutschland der Druckbehälterverordnung unterliegen und vor dem ersten Inverkehrbringen und danach alle 10 Jahre auf ihre Funktionssicherheit durch anerkannte Fachbetriebe geprüft werden müssen. Die Prüfung veranlaßt der Füllbetrieb. Ist der Prüftermin überschritten, dürfen die Flaschen nicht mehr befüllt werden. Flaschenmaße 5 kg-Propan Flasche (ca.) Rauminhalt in Liter 11,8 Liter Leergewicht in kg 6,5 kg Außendurchmesser in cm 22,9 cm Gesamthöhe in cm 50,5 cm 11 kg-Propan Flasche 13,1 kg 30 cm 60 cm Flaschengewicht, Füllgewicht, Prüftermine etc. der Flaschen sind bei den 5 und 11 kg Propanflaschen in den Tragegriff eingeschlagen, bei den blauen Camping-GAZ Flaschen im Standring. Leer 6,3 kg 574 73, 83, 93 Die Flaschenventile in Deutschland sind genormt, eine europaweite Normung existiert bisher nicht. Folge ist, dass deutsche Druckregler nicht unmittelbar an ausländische Flaschen angeschlossen werden können. Mit Hilfe der im Handel erhältlichen Adapter zum Befüllen deutscher Gasflaschen und weiterer Adapter zum Anschluss ausländischer Flaschen an deutsche Druckregler kann bei rechtzeitiger Planung eine Gasversorgung auch im Ausland sichergestellt werden. 27,2 Liter Propanflaschen sind an einem breiten roten Fußring kenntlich, sofern nicht die ganze Flasche rot gestrichen ist. Die in Deutschland verbreiteten grau-grünen Campingflaschen sind am Fußring rot gekennzeichnet und werden von allen Gaslieferanten in Deutschland eingetauscht oder befüllt. Der Käufer zahlt einmal den Kaufpreis und kann dann seine Flasche direkt in einer Flüssiggas-Füllstation füllen lassen oder gegen eine gefüllte andere Flasche umtauschen. Propan-Flaschen mit anderen Farbkombinationen bleiben Eigentum des jeweiligen Gaslieferanten und werden nur durch ihn befüllt und vertrieben. Die mit Butan befüllten Flaschen des international vertretenen Butan Camping- GAZ Systems sind blau gestrichen, könnnen nur käuflich erworben und danach nur getauscht werden. Beispiel einer 5 kg Propan-Flasche: 5303 Prüf 30 genüber dem Druckregleranschluss) erkennbar. Fehlt die rote Kappe, hat das Sicherheitsventil wegen Überdrucks bereits einmal abgeblasen. Das Flaschenventil ist üblicherweise auf Wassersportfahrzeugen das Hauptabsperrventil der gesamten Flüssiggasanlage. bar Propan Butan 5 kg 6 03 kg Die Wiederholungsprüfung muss in diesem Beispiel im Jahre 2003 erfolgen. 2. Die Gasentnahme aus der Flasche erfolgt über das Flaschenventil, in das ein Sicherheitsventil intrigiert ist: Das Sicherheitsventil ist an der roten Kappe (ge- Die für den gasdichten Anschluss der Druckregler notwendige Dichtung befindet sich bei den 3, 5 und 11 kg Propanflaschen sowie bei den blauen Butan Camping-GAZ Flaschen im Flaschenventil, bei größeren Flaschen am Druckregler. Auf diesen Umstand sollte bei der Reglerbeschaffung geachtet werden. 3. In einigen Anwendungsgebieten wie z. B. mit Flüssiggas betriebenen Arbeitsfahrzeugen kommen Spezialflaschen zum Einsatz, bei denen das Gas bei liegender Flasche aus der Flüssigphase entnommen wird. Diese Flaschen dürfen auf Sportbooten nicht eingesetzt werden. Um eine Entnahme aus der Gasphase sicherzustellen und zur Vermeidung gefährlicher unkontrollierter Druckverhältnisse im Leitungssystem muss das Gas bei stehender Flasche aus der Gasphase oberhalb der Flüssigphase entnommen werden. Dazu darf die Flasche nur zu 80% mit flüssigem Gas (Gasphase) befüllt werden, so dass 20% des Flaschenvolumens sich in der Gasphase befinden. Gasflaschen sind deshalb nur nach Gewicht (gravimetrisch) zu befüllen (siehe Abschnitt II 3.). Aus dem Leergewicht der Flasche lt. Typschild zuzüglich des zulässigen Gasgewichts (Füllmenge) lt. Typschild ergibt sich das maximal zulässige Gesamtgewicht der Flasche, im Beispiel nach Nr. 1. also 11,3 kg. Wird dieses Gewicht überschritten, ist die Flasche überfüllt. Der Füllgrad einer Flasche ist nur über ihr Gewicht feststellbar, ein Manometer sagt über die Gasmenge in einer Flasche nichts aus, völlige Leere ausgenommen. Bei Befüllungen im Ausland ist diesem Umstand besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Wegen der nicht vermeidbaren Überfüllungsgefahr dürfen Gasflaschen nicht an Autogas-Tankstellen befüllt werden. - 12 - 4. Für den Transport von Butan und Propan im öffentlichen Straßenverkehr gilt in Deutschland die Gefahrgutverordnung Straße -GGVS. Zulässig ist ein solcher Transport - auch im PKW - nur mit geprüften Gasflaschen, bei denen die Prüffrist noch nicht überschritten ist. Da die vorgeschriebene gute Lüftung des Transportraumes im Kofferraum in der Regel nicht zu erreichen ist, kommt in erster Linie ein Transport im Fahrgastraum bei geöffneten Fenstern in Betracht. Eine Dichtigkeitsprüfung vor dem Verladen sollte obligatorisch sein. Während des Transports muss der Druckregleranschluss mit einer Überwurfmutter verschlossen und das Ventil insgesamt mit einer Schutzkappe versehen sein, die blauen Butan Camping-GAZ Flaschen mit ihrer speziellen Transportsicherung mit Tragegriff. Auf der Flasche muss der Gefahrzettel mit dem Flammensymbol angebracht sein. Auf das für Gefahrgüter vorgeschriebene Beförderungspapier kann verzichtet werden, wenn der Gefahrzettel u. a. die Bezeichnung 1995 Propan enthält. VI Sicherheitsmaßnahmen und Überprüfungen Überprüfungen der Gasanlage sind für Sportboote, die nicht den UVV der Berufsgenossenschaften (siehe Abschnitt I 1.) unterliegen, nicht vorgeschrieben, sondern in das Ermessen dere Bootseigner gestellt. Sie sind aus den bereits geschilderten Sicherheitsüberlegungen aber spätestens dann anzuraten, wenn beim Erwerb eines Gebrauchtbootes keine gültige Prüfbescheinigung vorgelegt werden kann oder nach der letzten Prüfung an einer bestehenden Anlage Änderungen vorgenommen wurden; dies gilt insbesondere für aus dem Ausland importierte und vor Februar 2001 gebaute Boote. Im Ausland wurden Flüssiggasanlagen mit z. T. erheblich geringeren Gasdrücken betrieben und die Kocher, Heizungen etc. sind nur bei entsprechend niedrigeren Drücken betriebssicher, sofern sie überhaupt deutschem Sicherheitsstandard entsprechen. Sicherheitsüberprüfungen sollten unabhängig davon alle 2 Jahre durchgeführt werden. 1. Eine permanente Kontrolle auf das besonders gefährliche Leckgas im Bootsinneren ist mit Hilfe eines Gaswarngerätes möglich. Diese Geräte müssen explosionsgeschützt sein und über eine entsprechende Zulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt -PTB - verfügen. Der Sensor eines solchen Gerätes wird dort angebracht, wo sich aller Voraussicht nach Leckgas sammeln wird, in der Regel die Bilge. Der Sensor muss nicht nur gegen unmittelbare mechanische Beschädigungen, sondern auch gegen Wasser und Öl geschützt werden. Ein unter Wasser gesetzter Sensor muss ausgetauscht werden. Mit Hilfe eines Prüfgases kann geprüft werden, ob die der Alterung unterliegenden Sensoren noch funktionsfähig sind. Mit Hilfe der Gaswarngeräte können andere elektrische Geräte wie z. B. Warnleuchten, Alarmhörner, Lüfter, Magnetventile etc. angesteuert werden. Ist ein Gaswarngerät nicht kontinuierlich eingeschaltet, kann sich aber zwischenzeitlich eine solch hohe Gaskonzentration gebildet haben, dass das Gerät nicht mehr anspricht und damit eine nicht gegebene Sicherheit vortäuscht. Abhilfe schafft hier nur ein mobiles Gaswarngerät. Ein Gaswarngerät ist nur eine zusätzliche Sicherheitsmaßnahme, die zum einwandfreien Funtionieren aber einen relativ hohen Wartungsaufwand erfordert, soll nicht lediglich eine Scheinsicherheit vorgetäuscht werden. Es macht periodische Sicherheitsüberprüfungen durch Sachkundige nicht überflüssig. 2. Eine permanent gegebene Prüfmöglichkeit ergibt sich für den Eigner eines Sportbootes durch die Installation eines Manometers auf der Hochdruckseite des Druckreglers; diese Gerätekombination ist für den Gebrauch auf Sportbooten zugelassen im Handel erhältlich. Dieses Prüfverfahren ähnelt der Druckabfallmethode nach dem Arbeitsblatt G 608, die bei einer Prüfung durch einen Sachkundigen anzuwenden ist. Dabei wird das Flaschenventil geschlossen, ein evtl vorhandenes Magnetventil auf Offen-Stellung geschaltet und sämtliche Absperrventile vor den Verbrauchsgeräten geöffnet. Die Regulierventile der Brenner der Verbrauchsgeräte selbst sind geschlossen, d. h. kein Verbrauchsgerät ist in Betrieb. Wenn Flaschenventil, Zündsicherungen und Leitungssystem in Ordnung sind, wird sich der vom Manometer angezeigte Druck nicht verändern. Bereits kleine Leckagen zeigen sich am Manometer durch raschen Druckabfall. Zum Suchen undichter Stellen im Leitungsnetz und am Flaschenventil dürfen nur schaumbildende Mittel wie Seifenwasser oder Leck-Spray verwendet werden, nie eine offene Flamme. Auch dieses Prüfverfahren kann die periodische 2-jährige Sicherheitsüberprüfung durch einen Sachkundigen nicht ersetzen. 3. Die Gründe, die auch bei den nicht prüfpflichtigen Sportbooten für eine periodische Sicherheitsüberprüfung sprechen, sind an verschiedenen Abschnitten dieser Broschüre ausführlich dargestellt worden. Gasleckagen und ein gestörter Betrieb der Gasgeräte bergen erhebliche Risiken für Leib und Leben der - 13 - Besatzung und gefährden Sachwerte von u. U. großem Wert. Die in diesem Abschnitt dargestellten Prüfmöglichkeiten erfassen nicht die Gefahren, die sich aus ungenügenden Zu- und Abluftführungen ergebende Vergiftungsgefahr durch Kohlenmonoxid; nach den Erfahrungen ist diese Gefahr erheblich größer als die durch eine mangelhaft verlegte Flüssiggasanlage. Eine Sicherheitsüberprüfung ist damit keineswegs nur eine formale, zudem kostspielige und umständliche Prozedur von zweifelhaftem Wert: Es ist eine Tatsache, dass alle Unfälle mit Flüssiggas bei rechtzeitiger Überprüfung der Anlagen vermeidbar gewesen wären. Sicherheitsüberprüfungen dürfen nur durch Sachkundige durchgeführt und bescheinigt werden. Als sachkundig gelten nur solche Personen, die ihre Sachkunde nach Arbeitsblatt G 608 nachgewiesen haben und vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Verband Flüssiggas* (DVFG) anerkannt und registriert sind. Sachkundige nach Arbeitsblatt G 607 sind zu Sicherheitsüberprüfungen an Bord von Wassersportfahrzeugen nicht autorisiert. 4. Eine sachgerecht durchgeführte Prüfung dauert erfahrungsgemäß mindestens weniger 30 Minuten. Prüfungspunkte sind 1. Prüfung des Leitungssystems auf Leckagen nach der Druckabfallmethode gem Arbeits blattes G 608. Danach gilt eine Anlage als dicht, wenn bei der mit dreifachem Betriebsdruck durchgeführten Druckprüfung der Druck in den folgenden 5 Minuten um nicht mehr als 5 mbar absinkt. 2. Sichtprüfung aller Anlagenteile auf Befestigung, Beschädigungen, Verschleiss u. Alterung, Füh rung der Abgas- und Zuluftführungen etc. 3. Funktionsprüfung der Anlagenteile auch auf Verschleiß- oder Alterungserscheinungen (Verbrauchsgeräte, Zündsicherungen, Druckregler, Ventile, Kochstellenbrenner etc.) 5. Die Sicherheits-Wiederholungsüberprüfung ist vom Eigner des Sportbootes zu veranlassen und sollte in Abständen von 2 Jahren und nach jeder Änderung und Reparatur an der Flüssiggasanlage wiederholt werden. Die Kosten betragen rd. € 40,00 (2002) zuzüglich Wegegeld. Zur Minimierung der Wegegeldkosten empfiehlt sich die Organisation von Prüfterminen mit mehreren Booten. Über das Ergebnis der Prüfung erteilt der Sachkundige eine Prüfbescheinigung. Der Eigner sollte ggf. darauf bestehen, dass der Vordruck vollständig ausgefüllt wird. Eine runde Prüfplakette, deren Farbe jedes Jahr geändert wird, weist die Flüssiggasanlage in allen Teilen als mängelfrei und das Jahr der nächsten Prüfung aus; maßgeblich ist aber immer die Prüfbescheingung, in der auch alle evtl. vorhandene Mängel aufgelistet sein müssen. Ein Verzeichnis der anerkannten Sachkundigen wird beim Deutschen Verband Flüssiggas e.V., EnergieForum, Stralauer Platz 33-34, 10243 Berlin, Tel. +40(0)30-293671-0, Fax +49(0)30-29367110, email: [email protected], geführt, wo vom Eigner eines Sportbootes die dem Liegeplatz nächst erreichbaren Sachkundigen erfragt werden können.