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@@FBCREATE 5515, Flüssiggas auf Sportbooten
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Flüssiggasanlagen auf Sportbooten
© 2004 Kreuzer-Abteilung des Deutschen Segler-Verbandes
Aktualisiert am 08.September 2004
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Inhalt
Einführung
I
Gesetzliche Grundlagen, technische Regeln
und Normen
- die europäische Norm EN ISO 10239:2000
- das Arbeitsblatt 608
- das Gerätesicherheitsgesetz -GSG
II
Flüssiggas und seine Eigenschaften
III Flüssiggas-Verbrauchsgeräte
IV Installation einer Gasanlage
V Gasflaschen und Straßentransport
VI Sicherheitsmaßnahmen und Überprüfungen
Einführung
Gas ist in flüssiger Form – daher Flüssiggas - bequem
zu transportieren, schmutzt nicht, ist ergiebig und in
Europa in nahezu jedem Dorf zu bekommen. Dies
gilt zumindest für Propangas und Butangas und erklärt
auch deren große Beliebtheit bei Wassersportlern
und Campern. Die Vorteile werden besonders im
Kombüsenbetrieb deutlich: Auch moderne, gut
gewartete Petroleumkocher verwandeln sich
zwangsläufig und schnell in wirkungsvolle Schleudern öligen Rußes, wird einer der zahlreichen
Bedienungsschritte nicht oder nur unzureichend
ausgeführt. Gas hingegen brennt sofort und mit voller
Hitze.
Bei Reisen ausserhalb der deutschen Küsten sollte
der Versorgung mit Propangas aber bereits vor der
Abreise besondere Aufmerksamkeit gewidmet
werden; die deutschen Propangasflaschen können
im Ausland nicht getauscht werden, Abfüllstationen
sind eher selten, ein bordeigenes Adapterset fast
unverzichtbar.
Aber wie ein Wassersportfahrzeug mit einem defekten
Petroleumkocher wirkungsvoll bis zum Totalverlust
abgefackelt werden kann, ist das gleiche Ergebnis
auch mit Gas erreichbar, wegen der regelhaft
stattfindenden Explosion aber ohne Vorwarnzeit
wesentlich schneller und damit ungleich gefährlicher
für die Besatzung.
Ein eingebauter oder später auftretender Defekt an
der Gasanlage ist damit kein blosses Malheur
vergleichbar einer tropfenden Wasserleitung. Er muss
sofort und mit größter Umsicht abgestellt werden.
Eine problem- und gefahrlose Verwendung von
Flüssiggas ist deshalb nur dann möglich, wenn
sämtliche Komponenten einer Gasanlage den hohen
Sicherheitsanforderungen an Bord von Sportbooten
genügen, die deutlich höher sind als z. B. im
Camping- oder Caravanbereich, wo unkontrolliert
auslaufendes Gas schnell ins Freie gelangt und sich
dabei so weit verdünnt, dass es keine Gefahr mehr
darstellt. In Booten hingegen sammeln sich die
farblosen Leckgase in der tiefsten Stelle und sind
nur ausserordentlich schwer gefahrlos zu entfernen.
Dass auf Booten bei Installation und Betrieb einer
Gasanlage keine Kompromisse möglich sind wird
deutlich, wenn man sich vor Augen hält, dass
explodierende Gas-Luftgemische die Zerstörungskraft
konventionellen Sprengstoffs entwickeln. Häufigste
Unfallursache mit tödlichem Ausgang auf Sportbooten
sind jedoch nicht spektakuläre Explosionen, sondern
schleichende Vergiftungen durch Kohlenmonoxid, das
z. B. aus einer fehlerhaft installierten Heizungsanlage
austritt. Wurde eine Gasanlage aber entsprechend
dem Stand der Technik errichtet und wird sie richtig
bedient, ist ihr Betrieb auch für technische Laien
sicher und ohne besonderes Risiko.
Nahezu sämtliche tödlichen Unfälle im Zusammenhang mit Flüssiggas lassen sich auf folgende Ursachen zurückführen:
- Unsachgemäße Installation der Gasanlage
- Unsachgemäße Bedienung der Gasgeräte
- Unzureichende Abgas-Abführung/mangelnde
Frischluft
- Verwendung von für den Bordbetrieb
ungeeigneten Endgeräten
-2-
Es können keine Zweifel bestehen, dass die Unfälle
bei Beachtung der in den folgenden Abschnitten
dargestellten, seit vielen Jahren in Deutschland
anerkannten sicherheitstechnischen Regeln hätten
vermieden werden können.
Unfälle an Bord von Wassersportfahrzeugen durch
Gas sind mit einem Minimum an Aufmerksamkeit
sicher vermeidbar.
Diese Broschüre soll über die physikalischen Besonderheiten des Mediums Flüssiggas informieren
und u. a. die sich daraus ergebenden Einsatzmöglichkeiten und Voraussetzungen für einen
sicheren Gerätebetrieb aufzeigen. Aber nicht jeder
hat auch die finanziellen und organisatorischen
Möglichkeiten, eine derartige Anlage an Bord durch
einen der ohnehin rar gesäten sachkundigen
Fachbetriebe installieren zu lassen. Will der Eigner
eines Sportbootes deshalb eine Flüssiggasanlage
selbst installieren, sind ein gewisses handwerkliches
Geschick, sauberes Arbeiten, professionelles Werkzeug und die minutiöse Einhaltung der entsprechenden technischen Regeln für Flüssiggasanlagen in
Wassersportfahrzeugen unabdingbar. Am Ende sollte
immer die Prüfung der Anlage durch einen ausgewiesenen Fachkundigen stehen.
Weiter soll diese Broschüre dem Käufer eines
Gebrauchtbootes oder Neubaues das rechtzeitige
Erkennen von Mängeln einer bereits installierten
Flüssiggasanlage erleichtern und vor späteren
kostspieligen Überraschungen bewahren.
Diese Broschüre kann nur einen grundsätzlichen
Überblick geben; die Berücksichtigung aller an Bord
eines Sportbootes denkbaren technischen
Detaillösungen ist aus einsichtigen Gründen nicht
möglich; allein der Katalog des Zubehörs für
Flüssiggasanlagen umfasst 16 Seiten. HobbyInstallateuren wird daher dringend geraten, bereits
vor dem Kauf von Installationsmaterial den Kommentar und Leitfaden zu Flüssiggasanlagen auf kleinen
Wasserfahrzeugen 1 zu Rate zu ziehen.
Die Kreuzer-Abteilung des Deutschen SeglerVerbandes berücksichtigt mit dieser umfassend
überarbeiteten Neuauflage die zwischenzeitlich
eingetretenen Weiterentwicklungen der maßgeblichen technischen Normen und Regeln, insbesondere das Erscheinen der auch in Deutschland
gültigen europäischen Norm EN ISO 10239:2000
(Flüssiggasanlagen auf kleinen Wasserfahrzeugen).
Diese Norm gibt den Stand der Technik wider. Wer
sie missachtet, begibt sich haftungs- und versicherungsrechtlich auf schwieriges und unsicheres
Terrain.
H.Schmidt, Mittschiffs 1, 23570 Travemünde,
Telefon (04502)74379
1
I Rechtliche Grundlagen und technische Regeln
1.
Für Errichtung und Betrieb von Flüssiggasanlagen an
Bord von ausschließlich privat genutzten Sportbooten
unter 24 m Länge bestehen in Deutschland mit Ausnahme des Bodensees keine rechtlich verbindlichen
Regeln. Wird das Wassersportfahrzeug aber gewerblich genutzt z. B. in der Charter oder Ausbildung oder
werden auf ihm Personen gegen Entgelt beschäftigt,
unterliegt es den Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaften. Dies
bedeutet jedoch nicht, dass sich der Eigner eines
anderen Wasser(sport)fahrzeugs nach eigenem Gutdünken und frei von jeder Verantwortung auf diesem
Gebiet bewegen kann.
Spätestens bei einem Unfall mit Personenschaden
oder Gefährdung der Öffentlichkeit / Dritter - und dazu
zählt auch die eigene Familie - wird der Eigner durch
den Strafrichter dahingehend belehrt werden, dass
eine solche Anlage nur betrieben werden darf, wenn
kein Dritter gefährdet werden kann.
Wann eine Flüssiggasanlage betriebssicher ist und
damit keine Gefährdung für Dritte darstellt, ergibt sich
ausschließlich aus dem anerkannten Stand der Technik. Dieser hat seinen Niederschlag in den Deutschen
Industrie Normen, der deutschen Fassung der europäischen Norm EN ISO 10239:2000 und den Technischen Regeln - Arbeitsblätter G 608 (neue und alte
Fassung) des Deutschen Vereins des Gas- und
Wasserfaches e. V. (DVGW) gefunden.
Wer im Flüssiggasbereich nicht entsprechend dem
Stand der Technik verfährt, handelt fahrlässig. Er hat
nicht nur im Strafverfahren, sondern auch bei
Schadenersatzprozessen und Auseinandersetzungen
mit Versicherungenen einen sehr schweren Stand.
2.
Die europäische Norm EN ISO 10239:2000 Flüssiggasanlagen (LPG) Kleine Wasserfahrzeuge ist im
Februar 2001 als nationale deutsche DIN-Norm2 veröffentlicht worden. Sie gilt ab diesem Zeitpunkt für
die Installation und Erstprüfung einer fest eingebauten Flüssiggasanlage aller neuen Sportboote zwischen
2,5 und 24 m Länge, soweit nicht die UVV der Berufsgenossenschaften anzuwenden sind.
Sie gilt ferner für Altanlagen, die bis zur Veröffentlichung der EN ISO 10239:2000 nicht den damals allein gültigen Technischen Regeln nach Arbeitsblatt 608
(siehe unten) entsprachen.
3.
Vor Veröffentlichung der o. a. Norm ergab sich der
Stand der Technik allein aus den Technischen
2
Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin
-3-
Regeln nach Arbeitsblatt 608 des DVGW, ab Oktober 1996 in dessen Neufassung. Es war in der jeweils
gültigen Fassung anzuwenden auf Einrichtung, Änderung, Unterhaltung und Prüfung von Flüssiggasanlagen.
Seit Veröffentlichung der europäischen Norm ist das
Arbeitsblatt G 608 neu nach Installation und Erstprüfung entsprechend der EN ISO 10239:2000 die
maßgebliche Grundlage bei dem sich anschließenden Betrieb, Wartung, Reparatur und Wiederholungsprüfung durch einen vom DVFG anerkannten Sachkundigen (siehe Abschnitt VI.7).
Das Arbeitsblatt G 608 alt kann nur noch im Rahmen des Bestandschutzes bei Wiederholungsprüfungen von Alt-Anlagen angewendet werden, die
noch nach den Regeln dieses Arbeitsblattes errichtet
wurden, also vor Oktober 1996.
Eine Installation und Prüfung nach Arbeitsblatt G 607
ist in jedem Fall unzulässig; dieses Arbeitsblatt betrifft
Flüssiggasanlagen in Landfahrzeugen wie Campingwagen und Caravans, nicht jedoch Sportboote.
4.
Flüssiggasanlagen auf Sportbooten sind mit allen ihren Komponenten technische Arbeitsmittel im Sinne
des Gesetzes über technische Arbeitsmittel - Gerätesicherheitsgesetzes GSG. Danach darf der Hersteller oder Einführer von technischen Arbeitsmitteln diese
nur dann in den Verkehr bringen oder aufstellen, wenn
sie nach den anerkannten Regeln der Technik so beschaffen sind, dass der Benutzer bei ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung gegen Gefahren für
Leben und Gesundheit geschützt ist.
Die bisherigen deutschen nationalen Regelungen des
GSG wurden dabei durch die harmonisierte und EUweit verbindliche Gasgeräterichtlinie der EU abgelöst. Die auf dieser Grundlage geprüften Geräte tragen das CE-Zeichen.
Eine Werft oder ein Händler darf ein neues Wassersportfahrzeug mit einer Flüssiggasanlage nur vertreiben, wenn diese nachgewiesenermaßen den technischen Regeln nach EN ISO 10239:2000 entspricht.
Der Nachweis kann nur durch einen Sachkundigen
(siehe Abschnitt VI ) erbracht werden und ist nicht
Bestandteil der allgemeinen CE-Zertifizierung des
Gesamtbootes. Der Ersterwerber/Charterer eines
Sportbootes sollte deshalb immer auf den schriftlichen Nachweis/Prüfbescheinigung bestehen, dass die
Flüssigasanlage in allen ihren Komponenten der EN
ISO 10239:2000 entspricht und damit frei von Mängeln ist. Dies beinhaltet auch, dass alle in der Anlage
eingebauten Geräte CE-zertifiziert und vom Hersteller für den Einsatz im maritimen Bereich zugelassen
sind. In Altanlagen eingebaute Gasgeräte müssen das
DVGW-Prüfzeichen tragen.
Beim Kauf eines Gebrauchtbootes von Privat gelten
die o. a. Regelungen zwar nicht, doch sollte auch
hier die Vorlage einer Prüfbescheinigung zur Bedingung gemacht werden. Die Nachrüstung einer nicht
der EN ISO 10239:2000 bzw. Arbeitsblatt G 608 entsprechenden Flüssiggasanlage ist in der Regel mit
erheblichen Kosten und Umbauten verbunden.
Zu den im Wassersportbereich freiwilligen, periodischen Sicherheitsüberprüfungen siehe Abschnitt VI.
II Flüssiggas und seine Eigenschaften
1.
Flüssiggase (Liquefied petroleum gas - LPG) sind
Produkte der Petrochemie und fallen insbesondere
bei der Verarbeitung von Erdöl an. Als reiner Kohlenwasserstoff sind sie ungiftig und geruchlos. Sie werden in Deutschland für Heiz- und Kochzwecke unter
den Handelsnamen Propan und Butan vertrieben und
sind nahezu flächendeckend von Mineralölvertrieben,
Gas-Spezialgeschäften u. a. zu beziehen, Butan
darüber hinaus auch in Ladengeschäften europaweit.
Der Heizwert von rd. 13 kWh je kg Flüssiggas ist
deutlich größer als der von Erdgas, Steinkohle oder
Heizöl, dabei ist der Heizwert von Butan größer als
der von Propan. Die Flammentemperatur beträgt ca.
1900°C.
2.
Eine physikalisch bedingte Besonderheit dieser Gase
ist, dass sie sich unter Druck verflüssigen lassen und
dann nur noch einen Bruchteil ihres ursprünglichen
Volumens einnehmen; daher die Bezeichnung Flüssiggas.
Es gilt folgendes Verhältnis:
- 260 Liter Propan ergeben bei 20° C und 8 bar
Druck 1 Liter Flüssiggas.
- 220 Liter Butan ergeben bei 20° C und 1 bar
Druck 1 Liter Flüssiggas.
Der Vorteil einer Verflüssigung ist offensichtlich; die
im Gas enthaltene Energiemenge lässt sich in der
Flüssigphase raumsparend speichern und z. B. in
Gasflaschen transportieren.
-4-
3.
Der Druck im Inneren einer Gasflasche ist unmittelbar von der Umgebungs-/Flaschentemperatur abhängig, wie folgendes Diagramm zeigt.
Danach beträgt bei
0°C der Gasdruck
(Dampfdruck) in einer Propanflasche
3,7 bar und bei
50°C bereits 17
bar. Aus dem Flaschendruck kann
somit nicht auf die
Füllmenge geschlossen werden.
Diese Verhältnisse gelten jedoch nur, wenn gasförmiges Gas (Gasphase) und flüssiges Gas (Flüssigphase) gleichzeitig vorhanden sind. Wäre die Propan-Gasflasche zu 100% mit flüssigem Gas gefüllt,
würde der schon bei geringfügigen Temperaturerhöhungen sehr schnell ansteigende Innendruck die
Flasche ohne Sicherheitsventil zum Bersten bringen
und ihren Inhalt schlagartig freisetzen bzw. mit Sicherheitsventil würde das Gas dort sofort und
unkontrolliert - ggf. in größerer Menge - austreten.
Um diese extrem gefährliche Situation sicher zu verhindern, werden die Gasflaschen nur zu 80% mit flüssigem Gas gefüllt. Gas-Flaschen dürfen deshalb nur
gravimetrisch befüllt werden, d. h. maximal nur mit
dem auf der Flasche bzw. dem Flaschengriff eingestanzten Füllgewicht unter Beachtung des max.
zulässigen Gesamtgewichts von Flasche und
Befüllung (siehe Abschnitt V 1.). Dies ist nur in einer
behördlich zugelassenen Füllanlage gewährleistet.
Wegen des gefährlichen Druckanstiegs bei Überfüllung dürfen Gasflaschen nie an Treibgastankstellen
befüllt werden. Näheres siehe Abschnitt V.
Das Sicherheitspolster von 20% des Flascheninhalts,
die in den Flaschenventilen der 3-, 5- und 11-kgPropan-Flaschen eingebauten Sicherheitsventile, die
bei einem Innendruck von 30 bis 35 bar ansprechen
und Gas abblasen, sowie die regelmäßige Druck-Prüfung im 10-Jahres -Rhythmus der Flaschen gewährleisten aber einen sicheren Betrieb der Flaschen.
Der Druckanstieg verläuft bei Butan wesentlich langsamer als bei Propan. Die im Handel erhältlichen
blauen Camping GAZ-Flaschen sind standardmäßig
nur mit einem im Flaschenkörper integriertem KugelRückschlagventil ausgestattet. Sie dürfen nur dann
an Bord von Wassersportfahrzeugen zum Einsatz
kommen bzw. gelagert werden, wenn zuvor ein zugelassenes Entnahme-Sicherheitsventil eingeschraubt
wurde.
Zu den Flaschenventilen und der Aufstellung der Fla-
schen an Bord von Wassersportfahrzeugen siehe auch
Abschnitt IV 3.
4.
Neben den unterschiedlichen Flaschengrößen sind
Propan und Butan nicht gleichenmaßen für alle Einsatzzwecke geeignet. Die Kurven der Grafik in Ziff 3.
zeigen, dass selbst bei minus 10°C das Propan durch
Verdampfung noch einen Druck von rd. 2,4 bar aufbaut, genug, um angeschlossenen Geräte zu betreiben.
Anders Butan: Wie im Diagramm zu erkennen, verharrt Butan unterhalb 0°C drucklos in der Flüssigphase, d. h. weder Herd noch Heizung können betrieben werden. Butan ist damit nur dort einsetzbar,
wo die Umgebungstemperaturen mindestens 5° über
dem Gefrierpunkt bleiben.
Ein Wechsel zwischen diesen beiden Gasarten ist
jederzeit ohne Umstellungsarbeiten an der Gasinstallation und den Gasgeräten möglich. Die die
Sicherheitsregler (Druckminderer) der Propanflaschen passen auch an die Sicherheitsentnahmeventile der blauen GAZ-Butanflaschen.
5.
Das von Natur aus ungiftige, geruchs- und farblose
Flüssiggas ist 1,55 (Propan) bis 2,1 (Butan) mal
schwerer als Luft. Das hat zur Folge, dass sich
unverbranntes Gas - der Schwerkraft folgend - immer
an den tiefsten Stellen eines Bootes sammelt. Propan
bildet bereits bei einem Gasanteil von 2,1% (Butan
1,5%) bis 9,5% in der Luft ein explosives Gemisch.
Eine weitere Gefahr beim unkontrolliertem Gasaustritt besteht darin, dass das Gas in geschlossenen
Räumen wie z. B. einem gedeckten Sportboot die
Umgebungsluft mit dem für den Menschen unverzichtbaren Sauerstoff verdrängt und dann akute
Erstickungsgefahr besteht. Alle Maßnahmen bei der
Installation einer Gasanlage sind deshalb vorrangig
darauf gerichtet, das unkontrollierte Austreten von Gas
zu verhindern.
Damit das Vorhandensein ausgetretenen Gases auch
ohne technische Hilfsmittel erkannt werden kann, sind
dem Gas durchdringende Geruchsstoffe beigegeben,
die entfernt an den Geruch frischen Spargels erinnern. Der sofortige Verschluss des Flaschenventils
ist schon beim vagen Verdacht einer Leckage geboten.
Zur Festellung des Leckageortes und der Entfernung
des Leckgases, das in dieser Situation u. U. bereits
ein zünd- und explosionsfähiges Gemisch gebildet
hat und damit extrem gefährlichen ist, sollte immer
ein Sachkundiger zugezogen werden.
6.
Das der Gasflasche in gasförmigen Zustand (Gasphase) entnommene Gas wird ständig durch Verdampfung des flüssigen Gasanteils (Flüssigphase) in der
Flasche ersetzt. Beim Übergang von der Flüssigphase
-5-
in die Gasphase nimmt das Gas Wärme (Verdampfungswärme) auf. Wird bei diesem Prozess durch zu
schnelle Gasentnahme mehr Wärme verbraucht als
über den Flaschenkörper zugeführt werden kann, sinkt
die Temperatur des flüssigen Gases, die Verdampfung verringert sich und kommt schließlich zum Stillstand.
Eine zu schnelle Gasentnahme durch zu viele oder
zu große Verbraucher macht sich durch starke Reifbildung im Bereich des flüssigen Gasanteils aussen
an der Flasche bemerkbar. Der Verbrauch der gleichzeitig betriebenen Gasgeräte muss deshalb der
Entnahmeleistung der Gasflaschen angepaßt oder
eine Doppel-Flaschenanlage für Parallelbetrieb installiert werden. In der Regel ist eine Einflaschenanlage
auf Sportbooten jedoch ausreichend.
Für Propan gelten in grober Näherung folgende Verhältnisse:
Dauer- Entnahme
Stoßweise
entnahme mit gleich
Entnahme
langen Unterbrechnungen
5-kg
0,2 kg/h 0,5 kg/h
Flasche
1,5 kg/h
11-kg
0,3 kg/h 0,5 kg/h
Flasche
1,5 kg/h
Die tatsächliche Entnahmeleistung ist neben der
Flaschengröße auch vom Füllgrad und der Außentemperatur abhängig; je größer diese Werte, um so
größer ist die Entnahmeleistung der Gasflasche. Eine
Wärmeisolierung der Gasflasche verringert deshalb
die unter den gegebenen Umgebungstemperaturen
möglich Entnahmeleistung.
7.
Propan enthält auch geringe Anteile Butan. Bei starker Gasentnahme verdampft der flüssige Propananteil schneller als Butan, bei Außentemperaturen unter
dem Gefrierpunkt kommt die Verdampfung von Butan
zudem zum Stillstand. Bei diesen Verhältnissen kann
das Propan bereits völlig verdampft sein, wenn sich
noch flüssiges Butan in der Flasche befindet, das
wegen der niedrigen Temperatur nicht verdampft; d.
h. die Gasflasche erscheint leer.
Bei steigenden Temperaturen setzt dann die Verdampfung des Butans wieder ein mit der Folge, dass
unkontrolliert Gas ausströmt und explosionsfähige
Gemische bildet, wenn das Ventil der Gasflasche nach
der Trennung von der Gasanlage nicht geschlossen
wurden.
Leere Gasflaschen sind deshalb wie gefüllte Gasflaschen zu behandeln.
8.
Flüssiggas benötigt für eine einwandfreie Verbrennung erhebliche Mengen Sauerstoff. Das hat zur Folge,
dass für die Verbrennung von 1 kg Propan rd. 12 m³
Luft zugeführt werden müssen. Um einen zweiflammigen Kochherd üblicher Größe z. B. für die Zubereitung eines Mittagessens 1 Stunde lang zu betreiben, muss die Luftmenge in der Kajüte eines ca.
10 m langen Segelbootes während dieser Zeit nahezu
komplett ausgetauscht werden, um eine einwandfreie
Verbrennung des Gases zu gewährleisten. Geschieht
dies nicht, bildet sich neben Sauerstoffmangel das
hochgiftige, farb- und geruchslose Kohlenmonoxid
(CO). Ein erstes Gefahrenzeichen ist einsetzende
Müdigkeit.
Ständige und ausreichende Lüftung ist deshalb für
den sicheren Betrieb offener Gasbrenner wie z. B.
des Kochers unabdingbare Voraussetzung, d. h. auch
bei ungemütlichen Aussentemperaturen muss das
Aussenluk nicht nur einen schmalen Spalt offenbleiben. Beim Luftaustausch wird auch die bei der
Verbrennung entstehende Feuchtigkeit abtransportiert und so ein späteres klammfeuchtes Kajütenklima
wirkungsvoll verhindert.
III Flüssiggas-Verbrauchsgeräte
1.
Verbrauchsgeräte lassen sich in folgende Kategorien einordnen:
- Koch- und Backgeräte
- Heizungen
- Warmwassergeräte
- Kühlgeräte
- Leuchten
Alle Geräte einer Anlage müssen einheitlich entweder für 30 oder 50 Millibar (mbar) Betriebsdruck zugelassen sein. Der Betrieb von Geräten mit unterschiedlichen oder davon abweichenden Betriebsdrücken ist nicht zulässig.
2.
Jedes dieser Geräte funktioniert nur dann ordnungsgemäß und sicher, wenn neben einer einwandfreien,
d. h. leckagefreien und ausreichenden Gaszufuhr
a) der Einbauanweisung des Herstellers in allen
Punkten gefolgt wurde,
b) die Betriebsanleitung des Herstellers ohne
Abstriche beachtet wird,
sowie ohne Eingriffe durch Personen
c) eine ausreichende Frischluftzufuhr und
d) die ungehinderte Ableitung der Verbrennungsabluft in die freie Atmospäre jederzeit sicherge
stellt ist.
Sauerstoffmangel durch ungenügende Frischluftzufuhr und/oder ungenügende Ableitung der Abgase
führt zur Bildung des hochgiftigen Kohlenmonoxids
(CO); fast alle tödlichen Kohlenmonoxid-Vergiftungen
sind auf mangelhafte Abgasableitungen zurückzuführen.
Wer den Herd als Heizung benutzt, begibt sich unmittelbar in Lebensgefahr. (Diese Gefahr besteht im
übrigen auch bei Petroleum-, Diesel- oder Kohleöfen.
Besonders gefährlich sind hier Petroleumöfen ohne
-6-
Schornstein.)
3.
An Bord von Sportbooten dürfen nur Gasgeräte zum
Einsatz kommen, die CE-zertifiziert und vom Hersteller ausdrücklich für den Gebrauch in maritimer
Umgebung und damit auch für den Einbau auf Wasserfahrzeugen zugelassen sind. Dieser Verwendungszweck sollte sich bei CE-zertifizierten Geräten aus
dem Typenschild ergeben. Ist das nicht der Fall, sollte sich der potenzielle Käufer anhand der Betriebsanleitung oder beim Hersteller kundig machen bzw.
auf eine entsprechende schriftliche Auskunft des
Herstellers/Händlers bestehen; bei falschen Auskünften haftet dieser. Verweigert sich der Herstellers/Händler einem solchen Wunsch, sollte der Erwerb des
Gerätes (oder Bootes) überdacht werden.
Die für den Camping- und Caravanbereich auf dem
Markt angebotenen Gasgeräte erfüllen in der Regel
nicht die Voraussetzungen für den Einsatz an Bord;
hier ist beim Kauf ganz besondere Vorsicht geboten.
4.
Wichtigstes Merkmal der auf Sportbooten zulässigen
Gasgeräte sind die Flammüberwachungseinrichtungen/Zündsicherung an jedem Brenner und jeder Zündflamme, dazu bei unbeaufsichtigten Geräten wie Heizungen, Warmwasserbereitern etc. getrennte Verbrennungsluftzuführung und Abluftableitung
direkt nach außerhalb des Bootes, d. h. sie müssen
von der Raumluft des Wassersportfahrzeugs unabhängig sein.
Der mit Ausnahme der Gaskocher durch die getrennt
Zu- und Abluftführung gegenüber dem Bootsinneren
geschlossenen Verbrennungskreislauf bewirkt, dass
alle Verbrennungsgase sowie das evtl. entstehende
sehr gefährliche Kohlenmonoxid nicht in das Bootsinnere gelangen. Es muss deshalb sichergestellt sein,
dass vor allem Abgasrohre jederzeit gasdicht sind und
ihr voller Querschnitt nicht durch Wassersäcke und
Beschädigungen eingeengt ist. Zulässig sind lediglich
Abgasrohre aus Nirosta.
Zündsicherungen sind wärmeempfindliche Sensoren/
Fühler, die erst ab einer bestimmten Temperatur den
Gasweg dauernd freigeben. Wird die kritische Temperatur bei Verlöschen der Flamme z. B. durch Wind,
Gasmangel oder übergelaufendes Kochgut unterschritten, schließt die Zündsicherung nach spätestens
60 Sekunden automatisch die Gaszufuhr. Beschädigte und nicht einwandfrei funktionierende Zündsicherungen müssen sofort durch eine Fachwerkstatt
ausgetauscht werden.
5.
Beaufsichtigte Gas-Küchengeräte wie Kocher und
Backöfen können auf Sportbooten üblicher Größe nur
mit offener Frisch- und Abluftführung eingebaut werden. Dies ist unbedenklich, solange sich der Ein-
bauplatz wie üblich nahe des Niedergangs befindet
oder sich eine Dachluke in Kochernähe befindet,
Niedergangsschott/Tür oder Dachluke geöffnet sind
und so ein ausreichender Frischluftaustausch gewährleistet ist. Darüber hinaus muss ein Warnhinweis in
Kochernähe gut sichtbar angebracht sein (Beispiel):
Achtung
Bei Benutzung des Kochers/Backofens
müssen die verschließbaren Belüftungsöffnungen (Dachluke u. ä.) offen sein.
Kocher und Backofen dürfen nicht zum
Heizen benutzt werden.
Technisch aufwendiger, unter Sicherheitsgesichtspunkten jedoch zu empfehlen, sind die neu auf dem
Markt angebotenen Glas-Keramik Kocher mit
Verbrennungluftzuführung und Abgasabführung direkt nach außen. Diese Kocher können jedoch nur
fest, also nicht halbkardanische, eingebaut werden
und kommen deshalb nur für Motorboote in Betracht.
6.
Bei gasbetriebenen Warmluft- und Warmwasser-Heizgeräten ist zwischen Geräten mit atmosphärischen
Brennern und solchen mit Gebläsebrennern zu unterscheiden. Da es technisch kaum möglich ist, den
in der Regel an ungünstigen Stellen im Bootsrumpf
eingebauten Geräten mit atmosphärischen Brennern
die notwendige Verbrennungsluft von aussen ohne
Beeinträchtigung der Funktionssicherheit zuzuführen,
kann dieser Gerätetyp unter Deck von Sportbooten
üblicher Größe nicht eingebaut werden. Sehr betriebssicher und praktisch sind Heizgeräte mit Gebläsebrennern, eine fehlerfreie Verlegung des kombinierten Abgas- und Luftzuführungsrohrs vorausgesetzt.
Gas-Heizgeräte mit offener Verbrennung wie z. b.
Heizstrahler, Heizsonnen und Öfen entziehen der
Raumluft Sauerstoff und entwickeln neben anderen
Schadstoffen schnell das hochgiftige Kohlenmonoxid.
Dieser für den Campingbereich entwickelte Heizungstyp ist an Bord von gedeckten Sportbooten lebensgefährlich und sollte unter keinen Umständen betrieben werden.
7.
Bei Warmwasserbereitern (Boiler) mit CE-Zertifizierung und Hersteller-Zulassung für den Einbau auf
Wassersportfahrzeugen ist die Zu- und Abluftführung
mit der einer Heizung mit Gebläsebrenner identisch.
Auch hier muss das kombinierte Abgas- und Luftzuführungsrohr mit großer Sorgfalt steigend verlegt werden; die Einbauanleitung der Hersteller muss wie bei
allen Gasgeräten in Detail befolgt werden.
Andere Boiler und Durchlauferhitzer, die nur mit atmosphärischen Brennern ausgestattet sind, dürfen
in einem Sportboot nur eingebaut werden, wenn diese Geräte in einem gegen das Bootsinnnere gas-
-7-
dichten Kasten installiert werden, der nur von Aussen
zugänglich und mit jederzeit freien Zu- und Abluftöffnungen ausgestattet ist. Eine Installation kommt
damit nur in den Aufbauten relativ großer Motorboote
in Betracht.
8.
Die für den Camping- und Caravanbereich entwickelten Gaskühlschränke sind mit atmosphärischen Brennern ausgestattet. Ihr Einbau ist nur dann denkbar,
wenn Zuluft und Abluft für den Betrieb des Brenners
zusammen mit der Kühlluft für das Kühlaggregat gasdicht gegen den Innenraum geführt werden können.
Da sich diese Forderung auf einem Sportboot in der
Regel nicht erfüllen läßt und zudem Gaskühlschränke
bei Schräglage nicht einwandfrei arbeiten, kommt der
Einbau eines vom Innenraum zugänglichen Gerätes
an Bord eines Sportbootes kaum in Betracht.
9.
Mit einer Zündsicherung ausgestattete Gasleuchten
mit einer regelbaren Leuchtstärke bis 60 Watt werden für eine Inneninstallation auf dem Markt angeboten. Der Einbau auf Sportbooten ist möglich, soweit
CE-zertifiziert, vom Hersteller für den Einbau im maritimen Bereich zugelassen und je Leuchte ein
unverschließbare Lüftungsöffnung vorhanden ist.
IV Installation einer Gasanlage
1.
Die Installation einer Flüssiggasanlage setzt handwerkliches Geschick, ein Mindestmass an Erfahrung
in der Metallverarbeitung und sorgfältiges Arbeiten
voraus. Kann eines dieser Erfordernisse nicht erfüllt
werden, sollte die Arbeit einem Fachmann übertragen werden.
Sämtliche Komponenten des Leitungssystems sind
in DIN-Normen erfasst, die Ausgestaltung des
Leitungssystems und des Flaschenkastens ist in der
EN ISO 10239:2000 festgelegt.
Es ist Nichtfachleuten dringend anzuraten, sich
vor einer Installation mit den Anforderungen dieser Norm intensiv auseinander zu setzen, ggf. den
Rat von Fachleuten einzuholen und die in der Einführung genannte Schrift beizuziehen.
2.
Eine Standard-Flüssigggasanlage mit einer angeschlossenen Gasflasche auf einem Sportboot üblicher Größe besteht mindestens aus folgenden Teilen
(siehe auch Zeichnung)
- Flaschenkasten zur Lagerung aller an Bord befindlichen Gasflaschen
- Gasflasche mit Flaschen- und HochdruckSicherheitsventil
- Druckregler mit Niederdruck-Sicherheitsventil
- Verbindungsschlauch innerhalb des Flaschen
kastens zwischen Druckregler und fester Gasleitung
- Fest verlegtes Leitungssystem, bestehend aus
metallischen Rohren und Verschraubungen,
sofern nicht hartgelötet.
- Absperrhahn vor jedem Gasverbraucher
- Verbindungsschlauch zwischen fester Leitung
und Kocher, sofern dieser kardanisch gelagert
ist.
Ergänzend können eingebaut werden:
- Manometer, auf der Hochdruckseite im Druck
regler integriert
- Elektromagnetisches Absperrventil auf der
Niederdruckseite desDruckreglers
- Gaswarngerät
3.
Flaschenkästen müssen, wenn im Rumpf eingebaut,
gasdicht zum Bootsinneren ausgeführt und nur von
aussen zugänglichen sein. Zur Abführung evtl. Leckgase z. B. am Regler oder für den Fall, dass das
Sicherheitsventil anspricht, müssen diese Kästen an
ihrem tiefsten Punkt eine jederzeit mit ihrem vollen
Querschnitt offene Entlüftung haben, die an jedem
Punkt fallend installiert, d. h. an voller Länge abwärts
geneigt ist und so Wässersäcke verhindert, und
mindestens 75 mm oberhalb der Wasserlinie
aussenbords mündet.
Im Flaschenkasten sind neben der angeschlossenen
-8-
Flasche auch alle Reserve- und leeren Flaschen zu
stauen. Weiter sind der Druckregler, ein evtl. elektromagnetisches Ventil und der Verbindungsschlauch
zwischen Druckregler und Beginn des festen Leitungsnetzes im Flaschenkasten unterzubringen. Der Durchgang durch die Wand des Flaschenkasten erfolgt in
gasdichter Ausführung mit einer Schottverschraubung.
Bei der Flaschenlagerung außerhalb des Bootskörpers
an Deck oder im Cockpit müssen auch dort alle Flaschen, Druckregler und die Schlauchleitung in gut
belüfteten Flaschenkästen gegen mechanische Beschädigungen geschützt untergebracht werden.
Die Unterbringung des Flaschenkastens im Cockpit
setzt aber voraus, dass das Cockpit an seiner tiefsten Stelle durch ständig offene Speigatten im Spiegel
o. ä. entlüftet wird und eine hohe Schwelle ein fließen von Leckgas vom Cockpit in die Kajüte sicher
verhindert. Enden die Cockpitlenzer - wie auf älteren
und konventionellen Wassersportfahrzeugen üblich unterhalb der Wasserlinie, ist diese Art der Flaschenaufbewahrung nicht möglich.
Beispiel einer Einflaschenanlage
Vom Entlüftungsauslass der Flaschenkästen aus gemessen muss zu Niedergängen, Luken und sonstigen Öffnungen sowie zu Zündquellen ein Mindestabstand von 50 cm bestehen. Zündquellen sind neben
offenen Flammen alle Arten elektrischer Geräte und
Installationen und auch der Kabelanschluss des Gasfernschaltventils, unbeschädigte durchgehende Kabel ausgenommen.
Im Flaschenkasten müssen alle Gasflaschen durch
Keile oder Spannbänder fixiert werden.
4.
Druckregler verringern den von verschiedenen Faktoren und insbesondere der Umgebungstemperatur
abhängigen Flaschendruck (Hochdruck, siehe auch
II 3.) auf die in Deutschland zulässige Betriebsdrücke
von 30 oder 50 Millibar (mbar). Durch ein Hinweisschild im oder nahe des Flaschenkastens ist der tatsächliche Betriebsdruck der Gasanlage kenntlich zu
machen.
Alle in Deutschland zugelassenen Gas-Anschlussgeräte arbeiten mit einem dieser Betriebsdrücke; im Ausland sind daneben auch noch Flüssiggasanlagen mit
Betriebsdrücken von 28, 30, 37 oder 500 mbar zu
finden. Da eine Flüssiggasanlage nur dann sicher
arbeiten kann, wenn alle Komponenten für den gleichen Betriebsdruck ausgelegt sind, ist beim Auswechseln eines ausländischen Druckreglers (oder Gasgerätes) besondere Aufmerksamkeit geboten. Bei zu
hohem oder zu niedrigen Betriebsdruck ist mit
Betriebsstörungen bei den Gasgeräten und stark erhöhten Schadstoff-Ausstoss zu rechnen.
Erhöht sich der Druck wegen einer Fehlfunktion des
Druckreglers, bläst ein Sicherheitsventil auf der
Niederdruckseite bei einem Druck von 100 bis 120
mbar ab. Dieses Sicherheitsventil ist in der Regel im
Druckregler integriert. Der Druckregler kann auf der
Hochdruckseite (Flaschenseite) mit einem Manometer kombiniert sein, das bei geöffnetem Flaschenventil den Flaschendruck anzeigt. Dieser Flaschendruck sagt jedoch nichts über den Füllgrad der Flasche aus (siehe auch Abschnitt II 3.).
Druckregler in Flüssiggasanlagen auf Sportbooten
müssen DIN-DVGW geprüft und ausdrücklich als für
Wassersportfahrzeuge geeignet ausgewiesen und
aus korrosionbeständigen Materialien hergestellt (Niro)
oder durch Überzüge gegen Korrosion geschützt sein.
Bei Verwendung einer blauen GAZ-Flasche muss ein
solcher Regel an ein für diese Flaschen geeignetes/
zugelassenes Sicherheits-Entnahmeventil angeschlossen werden (siehe Abschnitt II 3.). Die Verwendung
der bei diesem Flaschentyp im Campingbereich gebräuchlichen GAZ-Regler, die direkt auf die Flasche
geschraubt werden, ist auf Wassersportfahrzeugen
nicht zulässig.
Alle Druckregler haben einen 1/4" Linksgewinde
Flaschenanschluss, der ohne Werkzeug, d. h. nur
handwarm angezogen werden darf, da andernfalls
die Dichtung im Flaschenventil beschädigt wird. Regler
sind Verschleißteile und gem. Arbeitsblatt G 608 neu
spätestens nach 6 Jahren gegen einen neuen Regler
auszutauschen.
-9-
5.
Schläuche sind in einer Flüssiggasanlage nur im
Flaschenkasten am Druckregler und zum Anschluss
eines kardanisch aufgehängten Herdes zulässig. Sie
müssen so kurz wie möglich und jederzeit für Kontrollen zugänglich, d. h. nicht hinter festen Teilen der
Einrichtung eingebaut sein.
Die Schläuche, ihre Farbe ist orange, müssen der
DIN-Norm entsprechen und haben an beiden Enden
fertig aufgepreßte Anschlüsse. Die Verwendung anderer Schläuche und von Schlauchschellen ist unzulässig.
Ordnungsgemäße Schläuche tragen in Längsrichtung
folgende Angaben:
Herstellungsdatum - Herstellerzeichen - DIN-DVGWZeichen mit Registrier-Nummer - Druckklasse.
Schläuche der Standardausführung sind bis - 20°C,
in kältebeständiger Ausführung bis - 30°C ausgelegt.
Der Anschlussnippel für den Schlauch am Druckregler hat Linksgewinde. Die entsprechende Überwurfmutter des Schlauches ist umlaufend gekerbt.
Schläuche dürfen nicht durch Schotte und andere
Einrichtungsteile verlegt werden. Auch Schläuche sind
Verschleißteile und gem. Arbeitsblatt G 608 neu
spätestens nach 6 Jahren auszutauschen.
6.
Das Leitungssystem der Flüssiggasanlage darf nur
mit einem der folgenden Rohrmaterialien ausgeführt
werden:
- Nichtrostendem Stahlrohr nach DIN 2464
- Nahtlos gezogenes Kupferrohr nach DIN 17671
oder nach Spezifikation R 290.
Gasrohre von unter 12 mm Aussendurchmesser müssen dabei eine Mindestwandstärke von 0,8 mm haben, dickere Rohe von 1,5 mm.
Das in Altanlagen zulässige galvanisch verzinkte nahtlose oder geschweiste Präzisionsstahlrohr darf nicht
mehr eingebaut werden.
Gasrohre müssen
a) isoliert gegen Metallteile des Bootskörpers und
b) so hoch wie möglich über dem Bilgewasser
verlegt sein,
c) in höchsten 1 m Abstand, Kupferrohre in maximal
50 cm Abstand mit gegenüber dem Rohrmaterial
galvanisch neutralen Rohrringen gehaltert werden
und
d) einen Mindestabstand zu elektrischen Leitungen
von 30 mm haben, zu elektrischem Zubehör und
Geräten sowie zu Teilen des Motor-Abgassystem
von 100 mm.
In den seltensten Fällen wird sich auf einem Wassersportfahrzeug üblicher Größe eine Gas-Leitungsanlage nicht ohne enge Bögen etc. verlegen lassen; die
Regel sind relativ kurze Rohrteile mit vielen engen
und weiten Bögen, die dann mit Verschraubungen
(oder Hartlötungen) verbunden werden müssen. Am
einfachsten ist die Verwendung der relativ weichen
Kupferrohre, die als Rollenware im Handel angeboten
werden.
Ohne die Benutzung einer für den Rohrdurchmesser
passenden Rohrbiegezange besteht beim Freihandbiegen vor allem von Nirorohren die Gefahr, dass ein
enger Bogen abknickt, das Rohr hier eingekerbt und
damit eine gefährliche Schwachstelle hat. Ein einmal
eingeknicktes Rohrteil kann nicht zurück gebogen
werden und ist für jede weitere Verwendung unbrauchbar.
Ist ein ordnungsgemäßer Bogen so nicht herstellbar,
muss an der betreffenden Stelle eine Verschraubung
(siehe Nr. 7.) eingebaut werden.
Beim Durchgang einer Rohrleitung durch ein Schott
muss die Leitung gegen mechanische Beschädigungen durch Gummi oder sonstige geeignete Materialien geschützt werden. Die Durchführung von Schläuchen ist unzulässig, hier kommt ggf. eine Schottverschraubung zum Einbau.
7.
Flüssiggasleitungen werden in der Regel mit Schneidring-Verschraubungen oder Klemmringverschraubungen verbunden. Beide Verschraubungsarten machen es möglich, die Verbindung zu lösen und danach
wieder gasdicht zu verschrauben. Bei der ebenfalls
zulässige Quetschring-Verschraubung ist eine erneute
Verbindung nicht möglich, d. h. das betreffende
Leitungsteil muss herausgetrennt und in einem aufwendigen Arbeitsgang ersetzt werden. Kupferleitungen
können daneben durch Kapillarlötverbindungen mit
Hartlot (Hartlötungen) verbunden werden. Hartlötungen
setzen neben einer geeigneten Hartlötgarnitur - die
Löttemperatur muss mindestens 450° C betragen einschlägige handwerkliche Kenntnisse und Fähigkeiten voraus; mit diesen Arbeiten sollte in jedem Falle nur ein ausgewiesener Fachmann betraut werden.
Wegen der beengten Platzverhältnisse auf Sportbooten besteht bei diesen Arbeiten ein hohes Brandrisiko. Weichlötungen sind nicht zulässig.
Die folgenden Darstellungen in Nr. 8. behandeln nur
die in Deutschland vorrangig verwendeten und im
Handel gut verfügbaren Schneidringverschraubungen.
Mit geraden Verschraubungen (G), Winkel-Verschraubungen (W) und T-Verschraubungen (T) lassen sich nahezu alle Anwendungsfälle bei der
Leitungsinstallation abdecken. Gerade Reduzierverschraubungen (GR), T-Reduzierverschraubungen
(TR), gerade Aufschraubverschraubungen (GAI),
Winkel-Aufschraubverschraubungen (WAI), gerade
Einschraubverschraubungen (GE) und Winkel-Einschraubverschraubungen (WE) werden wie Reduziereinsätze und Blindmuttern nur selten benötigt.
Jeder gut sortierte Klempner, Installateur für Ölfeuerungsanlagen und Baumarkt hält die für eine
Flüssiggasanlage benötigten Teile vor bzw. kann sie
beschaffen, nahtloses Präzisionsstahlrohr aus nichtrostendem Stahl jedoch nicht immer.
- 10 -
8.
In der Bord-Flüssiggasanlage sind nur Schneidringverschraubungen aus Messing und Niro zulässig, die
Schneidringe müssen bei Niro-Rohren aus Niro, bei
Kupferrohren aus Messing sein. Die Bauteile unterschiedlicher Baureihen (z. B. L und S). dürfen nicht
untereinander kombiniert werden; so darf z. B. ein
Schneidring oder eine Überwurfmutter aus der Baureihe L nicht an einem Verschraubungskörper der
Baureihe S verwendet werden. Die schweren Verschraubungsreihen werden z. B. auch in Hydraulikanlagen mit ihren ungleich höheren Drücken verwendet und sind für Flüssiggasanlagen völlig überdimensioniert. Auch ist es weitgehend eine Kostenfrage,
ob man sich für Messing- oder die ein Vielfaches
teureren Niro- Verschraubungen entscheidet.
Bei der Schneidringverschraubung wird mit einer
Überwurfmutter ein speziell geformter konischer Metallring genau definierter Materialhärte, nämlich der
Schneidring und Namensgeber, in das Rohrmaterial
nahe dem Rohrende gedrückt. Er dichtet gasdicht ab
und nimmt bis zu einem gewissen Grad Zugbeanspruchungen auf. Da Biegebeanspruchungen zu
einer Deformierung der Rohrleitung im Dichtsitz führen können, muss der Einbau spannungsfrei und sicher gegen nachträgliche Biegebeanspruchungen
erfolgen. Jede Schneidringverschraubung kann
wieder gelöst, ein einmal eingebauter Schneidring
aber nicht mehr entfernt werden.
Der Einbau einer Schneidringverschraubung erfordert neben einer Metallsäge und zwei passenden
Maulschlüsseln eine scharfe Feile und muss mit großer Sorgfalt ausgeführt werden. Dazu wird das Rohrende rechtwinklig abgetrennt, bei Nirorohren zweckmäßigerweise mit einem der preisgünstig in Baumärkten etc, angebotenen Rohrschneider. Bei Kupferrohrer sollte besser zur Metallsäge gegriffen werden,
da Rohrschneider das Rohr an der Schnittstelle etwas zusammenpressen und die später notwendige
Einführung der Stützhülse nahezu unmöglich machen.
Die Schnittstelle ist sorgfältig nachzuarbeiten, also
ggf. rechtwinklich zu feilen und zu entgraten. Danach
ist zuerst die Überwurfmutter und anschließend der
Schneidring aufzuschieben. Bei Kupferleitungen hat
es sich als zweckmäßig erwiesen, erst danach die
Stützhülse einzutreiben. An Kupferleitungen sind nur
Messing-Schneidringe, an Niroleitungen nur NiroSchneidringe zulässig.
Das geriffelte Ende der zylindrischen Messing-Stützhülse muss bündig mit dem Rohrende abschließen;
die Stützhülse verhindert ein Zusamenpressen des
Kupferrohres durch den Schneidring und ist für eine
einwandfreie Funktion der Verschraubung unverzichtbar. Die bei Kunststoffrohren eingesetzten Stützhülsen dürfen in keinem Fall verwendet werden.
Der konische Schneidring muss mit seinem dünnen
Ende zum Rohrende zeigen, das Rohr mindestens 5
mm über den Schneidring herausragen. Das Rohr
mit Überwurfmutter und Schneidring wird beim Zusammenbau so tief wie möglich in den Verschraubungssitz
eingebracht und dann die Überwurfmutter sehr fest
angezogen. Dabei muss der Verschraubungskörper
im Schraubstock oder mit einem genau passenden
Maulschlüssen gut festgehalten und ein Herausrutschen des Rohrs verhindert werden. Danach wird die
Überwurfmutter wieder gelöst und die Qualität der
Verbindung von Schneidring und Rohr geprüft. Der
Schneidring muss sich ca. 3 mm vom Rohrende gleichmäßig in das Rohrmaterial eingegraben haben. Läßt
sich der Schneidring noch auf dem Rohr drehen, so
ist dies kein Indiz für eine fehlerhafte Verbindung. Sitzt
der Schneidring fehlerfrei, kann die Verbindung endgültig an Ort und Stelle eingebaut werden.
Ist die Verbindung fehlerhaft, kann nicht nachgebessert
werden, d. h. das Rohrende mit Schneidring ist Abfall.
9.
Die Flüsiggasanlage muss mit einem von Hand zu
bedienenden Hauptabsperrventil auf der Hochdruckseite ausgerüstet sein. Diese Funktion nimmt auf einem Wassersportfahrzeug im allgemeinen das
Flaschenventil wahr, sofern es leicht zugänglich ist.
Das auf vielen Sportfahrzeugen installierte Magnetventil befindet sich auf der Niederdruckseite und kann
schon von daher die Funktion eines Hauptabsperrventils nicht erfüllen.
Vor jedem Gasgerät (Kocher, Heizung etc.) muss eine
Absperreinrichtung/Ventil in die Gasleitung eingebaut
werden. Diese Ventile sind so plazieren, dass sie im
Falle eines Brandes etc. des betreffenden Gerätes
noch bedient werden können. Durch Symbole oder
Aufschriften müssen die Offen- und Geschlossenstellung leicht erkennbar sein, bei einem zentralen
Ventilblock, an den mehrere Verbraucher angeschlossen sind, auch die Zuordnung der Ventile zu den einzelnen Geräten. Die Brenner-Regulierungsventile der
einzelnen Geräte sind in diesem Sinne keine Absperreinrichtung.
Als Ventile kommen DIN-DVGW-geprüfte Schnellschlußventile mit beidseitigem Schneidringanschluss
zum Einbau; andere Ventilarten wie Nadelventile ,
Schieberventile etc. sind nicht zulässig. Mit einer 90°Drehung des Ventilgriffes sind diese Ventile mit wenig Kraftaufwand schnell zu öffnen und zu schließen.
Beim Einbau ist die Gas-Durchflußrichtung zu beachten, die sich aus dem eingegossenen Pfeil auf
der Rückseite des Ventilkörpers ergibt.
Die Ventile sind auch als kompakte Verteilerblocks
mit 2, 3 oder 4 Ventilen erhältlich. Alle Ventile müssen
spannungsfrei eingebaut und so installiert werden,
dass eine unbeabsichtigte Öffnung nicht möglich ist.
-11-
V Flüssiggasflaschen und Straßentransport
1.
Flüssiggas wird in genormten Druckgasflaschen transportiert, die Deutschland der Druckbehälterverordnung unterliegen und vor dem ersten Inverkehrbringen und danach alle 10 Jahre auf ihre
Funktionssicherheit durch anerkannte Fachbetriebe
geprüft werden müssen. Die Prüfung veranlaßt der
Füllbetrieb. Ist der Prüftermin überschritten, dürfen
die Flaschen nicht mehr befüllt werden.
Flaschenmaße 5 kg-Propan Flasche
(ca.)
Rauminhalt
in Liter
11,8 Liter
Leergewicht
in kg
6,5 kg
Außendurchmesser
in cm
22,9 cm
Gesamthöhe
in cm
50,5 cm
11 kg-Propan Flasche
13,1 kg
30 cm
60 cm
Flaschengewicht, Füllgewicht, Prüftermine etc. der
Flaschen sind bei den 5 und 11 kg Propanflaschen in
den Tragegriff eingeschlagen, bei den blauen Camping-GAZ Flaschen im Standring.
Leer 6,3 kg
574 73, 83, 93
Die Flaschenventile in Deutschland sind genormt, eine
europaweite Normung existiert bisher nicht. Folge ist,
dass deutsche Druckregler nicht unmittelbar an ausländische Flaschen angeschlossen werden können.
Mit Hilfe der im Handel erhältlichen Adapter zum
Befüllen deutscher Gasflaschen und weiterer Adapter zum Anschluss ausländischer Flaschen an deutsche Druckregler kann bei rechtzeitiger Planung eine
Gasversorgung auch im Ausland sichergestellt werden.
27,2 Liter
Propanflaschen sind an einem breiten roten Fußring
kenntlich, sofern nicht die ganze Flasche rot gestrichen ist. Die in Deutschland verbreiteten grau-grünen Campingflaschen sind am Fußring rot gekennzeichnet und werden von allen Gaslieferanten in
Deutschland eingetauscht oder befüllt. Der Käufer
zahlt einmal den Kaufpreis und kann dann seine Flasche direkt in einer Flüssiggas-Füllstation füllen lassen oder gegen eine gefüllte andere Flasche umtauschen. Propan-Flaschen mit anderen Farbkombinationen bleiben Eigentum des jeweiligen Gaslieferanten und werden nur durch ihn befüllt und vertrieben.
Die mit Butan befüllten Flaschen des international
vertretenen Butan Camping- GAZ Systems sind blau
gestrichen, könnnen nur käuflich erworben und
danach nur getauscht werden.
Beispiel einer 5 kg Propan-Flasche:
5303
Prüf 30
genüber dem Druckregleranschluss) erkennbar. Fehlt
die rote Kappe, hat das Sicherheitsventil wegen Überdrucks bereits einmal abgeblasen. Das Flaschenventil
ist üblicherweise auf Wassersportfahrzeugen das
Hauptabsperrventil der gesamten Flüssiggasanlage.
bar
Propan
Butan
5
kg
6
03
kg
Die Wiederholungsprüfung muss in diesem Beispiel
im Jahre 2003 erfolgen.
2.
Die Gasentnahme aus der Flasche erfolgt über das
Flaschenventil, in das ein Sicherheitsventil intrigiert
ist: Das Sicherheitsventil ist an der roten Kappe (ge-
Die für den gasdichten Anschluss der Druckregler
notwendige Dichtung befindet sich bei den 3, 5 und
11 kg Propanflaschen sowie bei den blauen Butan
Camping-GAZ Flaschen im Flaschenventil, bei größeren Flaschen am Druckregler. Auf diesen Umstand
sollte bei der Reglerbeschaffung geachtet werden.
3.
In einigen Anwendungsgebieten wie z. B. mit Flüssiggas betriebenen Arbeitsfahrzeugen kommen
Spezialflaschen zum Einsatz, bei denen das Gas bei
liegender Flasche aus der Flüssigphase entnommen
wird. Diese Flaschen dürfen auf Sportbooten nicht
eingesetzt werden.
Um eine Entnahme aus der Gasphase sicherzustellen und zur Vermeidung gefährlicher unkontrollierter
Druckverhältnisse im Leitungssystem
muss das Gas bei stehender Flasche
aus der Gasphase oberhalb der Flüssigphase entnommen werden. Dazu darf
die Flasche nur zu 80% mit flüssigem
Gas (Gasphase) befüllt werden, so dass
20% des Flaschenvolumens sich in der
Gasphase befinden. Gasflaschen sind
deshalb nur nach Gewicht (gravimetrisch) zu befüllen (siehe Abschnitt II 3.). Aus dem Leergewicht der Flasche lt. Typschild zuzüglich des zulässigen Gasgewichts (Füllmenge) lt. Typschild ergibt
sich das maximal zulässige Gesamtgewicht der Flasche, im Beispiel nach Nr. 1. also 11,3 kg. Wird dieses Gewicht überschritten, ist die Flasche überfüllt.
Der Füllgrad einer Flasche ist nur über ihr Gewicht
feststellbar, ein Manometer sagt über die Gasmenge
in einer Flasche nichts aus, völlige Leere ausgenommen. Bei Befüllungen im Ausland ist diesem Umstand
besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Wegen der nicht vermeidbaren Überfüllungsgefahr
dürfen Gasflaschen nicht an Autogas-Tankstellen befüllt
werden.
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4.
Für den Transport von Butan und Propan im öffentlichen Straßenverkehr gilt in Deutschland die Gefahrgutverordnung Straße -GGVS. Zulässig ist ein solcher
Transport - auch im PKW - nur mit geprüften Gasflaschen, bei denen die Prüffrist noch nicht überschritten ist. Da die vorgeschriebene gute Lüftung des
Transportraumes im Kofferraum in der Regel nicht zu
erreichen ist, kommt in erster Linie ein Transport im
Fahrgastraum bei geöffneten Fenstern in Betracht.
Eine Dichtigkeitsprüfung vor dem Verladen sollte obligatorisch sein.
Während des Transports muss der Druckregleranschluss mit einer Überwurfmutter verschlossen und
das Ventil insgesamt mit einer Schutzkappe versehen sein, die blauen Butan Camping-GAZ Flaschen
mit ihrer speziellen Transportsicherung mit Tragegriff.
Auf der Flasche muss der Gefahrzettel mit dem
Flammensymbol angebracht sein. Auf das für Gefahrgüter vorgeschriebene Beförderungspapier kann verzichtet werden, wenn der Gefahrzettel u. a. die Bezeichnung 1995 Propan enthält.
VI Sicherheitsmaßnahmen und Überprüfungen
Überprüfungen der Gasanlage sind für Sportboote,
die nicht den UVV der Berufsgenossenschaften (siehe Abschnitt I 1.) unterliegen, nicht vorgeschrieben,
sondern in das Ermessen dere Bootseigner gestellt.
Sie sind aus den bereits geschilderten Sicherheitsüberlegungen aber spätestens dann anzuraten, wenn
beim Erwerb eines Gebrauchtbootes keine gültige
Prüfbescheinigung vorgelegt werden kann oder nach
der letzten Prüfung an einer bestehenden Anlage
Änderungen vorgenommen wurden; dies gilt
insbesondere für aus dem Ausland importierte und
vor Februar 2001 gebaute Boote.
Im Ausland wurden Flüssiggasanlagen mit z. T. erheblich geringeren Gasdrücken betrieben und die
Kocher, Heizungen etc. sind nur bei entsprechend
niedrigeren Drücken betriebssicher, sofern sie überhaupt deutschem Sicherheitsstandard entsprechen.
Sicherheitsüberprüfungen sollten unabhängig davon
alle 2 Jahre durchgeführt werden.
1.
Eine permanente Kontrolle auf das besonders gefährliche Leckgas im Bootsinneren ist mit Hilfe eines
Gaswarngerätes möglich. Diese Geräte müssen
explosionsgeschützt sein und über eine entsprechende Zulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt -PTB - verfügen.
Der Sensor eines solchen Gerätes wird dort angebracht, wo sich aller Voraussicht nach Leckgas sammeln wird, in der Regel die Bilge. Der Sensor muss
nicht nur gegen unmittelbare mechanische Beschädigungen, sondern auch gegen Wasser und Öl geschützt werden. Ein unter Wasser gesetzter Sensor
muss ausgetauscht werden. Mit Hilfe eines Prüfgases
kann geprüft werden, ob die der Alterung unterliegenden Sensoren noch funktionsfähig sind.
Mit Hilfe der Gaswarngeräte können andere elektrische Geräte wie z. B. Warnleuchten, Alarmhörner,
Lüfter, Magnetventile etc. angesteuert werden. Ist ein
Gaswarngerät nicht kontinuierlich eingeschaltet, kann
sich aber zwischenzeitlich eine solch hohe Gaskonzentration gebildet haben, dass das Gerät nicht
mehr anspricht und damit eine nicht gegebene Sicherheit vortäuscht. Abhilfe schafft hier nur ein mobiles Gaswarngerät.
Ein Gaswarngerät ist nur eine zusätzliche Sicherheitsmaßnahme, die zum einwandfreien Funtionieren aber
einen relativ hohen Wartungsaufwand erfordert, soll
nicht lediglich eine Scheinsicherheit vorgetäuscht
werden. Es macht periodische Sicherheitsüberprüfungen durch Sachkundige nicht überflüssig.
2.
Eine permanent gegebene Prüfmöglichkeit ergibt sich
für den Eigner eines Sportbootes durch die Installation eines Manometers auf der Hochdruckseite des
Druckreglers; diese Gerätekombination ist für den
Gebrauch auf Sportbooten zugelassen im Handel erhältlich.
Dieses Prüfverfahren ähnelt der Druckabfallmethode
nach dem Arbeitsblatt G 608, die bei einer Prüfung
durch einen Sachkundigen anzuwenden ist. Dabei
wird das Flaschenventil geschlossen, ein evtl vorhandenes Magnetventil auf Offen-Stellung geschaltet und
sämtliche Absperrventile vor den Verbrauchsgeräten
geöffnet. Die Regulierventile der Brenner der
Verbrauchsgeräte selbst sind geschlossen, d. h. kein
Verbrauchsgerät ist in Betrieb. Wenn Flaschenventil,
Zündsicherungen und Leitungssystem in Ordnung
sind, wird sich der vom Manometer angezeigte Druck
nicht verändern. Bereits kleine Leckagen zeigen sich
am Manometer durch raschen Druckabfall.
Zum Suchen undichter Stellen im Leitungsnetz und
am Flaschenventil dürfen nur schaumbildende Mittel
wie Seifenwasser oder Leck-Spray verwendet werden, nie eine offene Flamme. Auch dieses Prüfverfahren kann die periodische 2-jährige Sicherheitsüberprüfung durch einen Sachkundigen nicht ersetzen.
3.
Die Gründe, die auch bei den nicht prüfpflichtigen
Sportbooten für eine periodische Sicherheitsüberprüfung sprechen, sind an verschiedenen Abschnitten dieser Broschüre ausführlich dargestellt worden.
Gasleckagen und ein gestörter Betrieb der Gasgeräte
bergen erhebliche Risiken für Leib und Leben der
- 13 -
Besatzung und gefährden Sachwerte von u. U. großem Wert.
Die in diesem Abschnitt dargestellten Prüfmöglichkeiten erfassen nicht die Gefahren, die sich aus ungenügenden Zu- und Abluftführungen ergebende
Vergiftungsgefahr durch Kohlenmonoxid; nach den
Erfahrungen ist diese Gefahr erheblich größer als
die durch eine mangelhaft verlegte Flüssiggasanlage.
Eine Sicherheitsüberprüfung ist damit keineswegs nur
eine formale, zudem kostspielige und umständliche
Prozedur von zweifelhaftem Wert:
Es ist eine Tatsache, dass alle Unfälle mit Flüssiggas
bei rechtzeitiger Überprüfung der Anlagen vermeidbar
gewesen wären.
Sicherheitsüberprüfungen dürfen nur durch Sachkundige durchgeführt und bescheinigt werden. Als sachkundig gelten nur solche Personen, die ihre Sachkunde nach Arbeitsblatt G 608 nachgewiesen haben
und vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) in Zusammenarbeit mit dem
Deutschen Verband Flüssiggas* (DVFG) anerkannt
und registriert sind. Sachkundige nach Arbeitsblatt G
607 sind zu Sicherheitsüberprüfungen an Bord von
Wassersportfahrzeugen nicht autorisiert.
4.
Eine sachgerecht durchgeführte Prüfung dauert erfahrungsgemäß mindestens weniger 30 Minuten.
Prüfungspunkte sind
1. Prüfung des Leitungssystems auf Leckagen
nach der Druckabfallmethode gem Arbeits
blattes G 608. Danach gilt eine Anlage als dicht,
wenn bei der mit dreifachem Betriebsdruck
durchgeführten Druckprüfung der Druck in den
folgenden 5 Minuten um nicht mehr als 5 mbar
absinkt.
2. Sichtprüfung aller Anlagenteile auf Befestigung,
Beschädigungen, Verschleiss u. Alterung, Füh
rung der Abgas- und Zuluftführungen etc.
3. Funktionsprüfung der Anlagenteile auch auf
Verschleiß- oder Alterungserscheinungen
(Verbrauchsgeräte, Zündsicherungen,
Druckregler, Ventile, Kochstellenbrenner etc.)
5.
Die Sicherheits-Wiederholungsüberprüfung ist vom
Eigner des Sportbootes zu veranlassen und sollte in
Abständen von 2 Jahren und nach jeder Änderung
und Reparatur an der Flüssiggasanlage wiederholt
werden. Die Kosten betragen rd. € 40,00 (2002) zuzüglich Wegegeld. Zur Minimierung der Wegegeldkosten empfiehlt sich die Organisation von Prüfterminen mit mehreren Booten.
Über das Ergebnis der Prüfung erteilt der Sachkundige eine Prüfbescheinigung. Der Eigner sollte ggf.
darauf bestehen, dass der Vordruck vollständig ausgefüllt wird. Eine runde Prüfplakette, deren Farbe jedes Jahr geändert wird, weist die Flüssiggasanlage
in allen Teilen als mängelfrei und das Jahr der nächsten Prüfung aus; maßgeblich ist aber immer die Prüfbescheingung, in der auch alle evtl. vorhandene Mängel aufgelistet sein müssen.
Ein Verzeichnis der anerkannten Sachkundigen wird
beim Deutschen Verband Flüssiggas e.V., EnergieForum, Stralauer Platz 33-34, 10243 Berlin, Tel.
+40(0)30-293671-0, Fax +49(0)30-29367110, email:
[email protected], geführt, wo vom Eigner eines Sportbootes die dem Liegeplatz nächst erreichbaren Sachkundigen erfragt werden können.