Bitte kündigen Sie Ihren Vertrag nicht selber!!

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Bitte kündigen Sie Ihren Vertrag nicht selber!!
FTTH-Formular Außenbereich
Auftrag für Privatkunden
Anschlussinhaber/Installationsadresse
O Herr O Frau
Angaben zum bestehenden Anschluss
Name/Vorname
aktueller Anbieter Telefonie
Straße/Hausnummer
aktueller Anbieter Internet
PLZ/Ort
aktueller Anschlussinhaber
Telefonnummer für Rückfragen
Vorwahl
E-Mail
Geburtsdatum
1. Rufnummer
2. Rufnummer
3. Rufnummer
Produktwahl (inkl. Zugang zur Online-Videothek)
O 80 Mbit / 20 Mbit inkl. Internetflat und
DE-Festnetzflatrate
O 140 Mbit / 40 Mbit inkl. Internetflat und
DE-Festnetzflatrate
Bitte kündigen Sie Ihren Vertrag nicht selber!! Sollte
dies bereits geschehen sein, dann informieren Sie uns
65,00€ mtl. bitte umgehend!
O 200 Mbit / 60 Mbit inkl. Internetflat und
DE-Festnetzflatrate
75,00€ mtl.
59,00€ mtl.
O Internet vorab (1 Monat gratis)
30,00 € mtl. Ende der Vertragslaufzeit Telefonie
(gilt nur bis zur Rufnummernübernahme)
Bereitstellungspreis bis zur Grundstücksgrenze
165 € einmalig
Optional:
Kündigungsfrist
gewünschter Umschalttermin
O EU-Flat
5,00€ mtl.
O Rufnummernübernahme+Kündigung
19,00€ einmalig Telefonbucheintrag und elektronische Auskunft
O zusätzlicher Gesprächskanal
2,50€ mtl.
O Upload-Geschwindigkeit verdoppeln
10,00 € mtl.
Fernsehen über Glasfaser
O Eintrag in "Das Telefonbuch"
O Eintrag in die elektronische Auskunft
o mit Adresse
O IPTV (55 TV-Sender in HD/SD Qualität)
O Set-Top-Box für IPTV (inkl. HDMI Kabel)
12,50 € mtl.
110,00€ einmalig
Kostenpflichtige Hardware
Kauf:
o ohne Adresse
Soweit Sie nicht widersprechen, wird über die Telefonauskunft gegen
Angabe Ihrer Rufnummer Name und Adresse an Dritte mitgeteilt
(Inverssuche*).
O FritzBox 7360 (1x Analog/3xLAN)
150,00€ einmalig
O FritzBox 7490(2x Analog/S0/3xLAN)
210,00€ einmalig O Die Mitteilung von Daten für Inverssuche ist nicht erwünscht.
*Inverssuche = Rückwärtssuche
Kostenpflichtige Hardware
Miete:
Rechnungsversand und Einzelverbindungsnachweis
O FritzBox 7360 (1x Analog/3xLAN)
5,50€ mtl.
Rechnung und EVN werden Ihnen standardmäßig kostenlos in
O FritzBox 7490(2x Analog/S0/3xLAN)
8,00€ mtl.
elektronischer Form in Ihrem Kundenportal zur Verfügung
O ich benutze meine eigene FritzBox mit VOIP
Model:
gestellt.
O alternativ möchte ich Rechnung und ggf. EVN postalisch
an meine Adresse erhalten. Für die Rechnung werden
mir monatlich 2,00 € inkl. MwSt. berechnet.
Hausanschluss:
O Einfamilienhaus
O Mehrfamilienhaus
O Ich bin Hauseigentümer
O Ich bin Mieter
(Der Gestattungsvertrag und die Außenbereichsvereinbarung müssen ausgefüllt werden !
O ich möchte einen EVN und zwar
O gekürzt O ungekürzt
Bitte wenden !
epcan GmbH, Marienstraße 1, 48691 Vreden, Geschäftsführer: Nils Waning, Christian Meiners, Gerd Gevering
Telefon: 02564/883374, Fax: 02564/883378, E-Mail: [email protected], Steuernummer: 301/5813/1353, DE263116272
Version: 27.10.2015
Erfolgt keine Angabe, wird ein ungekürzter EVN gewünscht.
Es erfolgt kein EVN über die Telefon-, Mobilfunk- und
Internetverbindungen, die im Rahmen einer Flatrate
abgerechnet werden; ausgewiesen insoweit werden
jedoch Gespräche ins Ausland, in die Mobilfunknetze,
zu Sonderrufnummern oder Einwahlen ins Internet.
Erklärung: Ich versichere, dass alle Mitbenutzer über den
Einzelverbindungsnachweis informiert sind oder werden.
o Bankeinzug inkl. Papierrechnung (zzgl. Mtl. 2,00€)
o Bankeinzug inkl. Onlinerechnung (kostenfrei)
Einzugsermächtigung
Kontonummer
BLZ
Kreditinstitut
1. Wir empfehlen bei der Verwendung unserer Produkte
eine aktuelle FritzBox einzusetzen.
(Z.B.: 7360 oder 7490)
2. Vom angebrachten Glasfaseranschluss muss ein
Netzwerkkabel (CAT 5, 6 oder 7) bis zur FritzBox verlegt
werden!
3. Steckdose für die Glasfaser- Anschlussbox
7. Die Kündigung bei Ihrem jetzigen Festnetzanbieter erfolgt durch epcan
GmbH, um sicherzustellen, dass Ihre bisherige Rufnummer erhalten bleibt.
Evtl. Zusatzverträge mit Drittanbietern (DSL-Vertrag, UMTS, Preselection,
Router u.s.w.) müssen Sie selbst kündigen, da wir dazu nicht berechtigt
sind.
Kontoinhaber
Unterschrift Kontoinhaber
8. Die Leistungsgrenze von epcan ist die epcanBox bzw. die von epcan
gekauft Hardware. Nicht zu unserem Leistungsbereich gehören
kundeneigene Soft- und Hardware, wie PC´s, WLAN und LAN etc.
Erklärung / Unterschrift
1. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die
entsprechenden Preislisten. Diese werden mir auf Wunsch
kostenfrei übersandt und sind im Internet unter www.epcan.de
abrufbar.
2. Ich bin jederzeit widerruflich damit einverstanden, dass die
epcan GmbH zur Bonitätsprüfung Daten mit der SCHUFA / CEG /
BÜRGEL bzw. einer Wirtschaftsauskunftei austauscht und meine
personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen erhebt, verarbeitet und nutzt.
3. Der Wiederverkauf der Leistungen von epcan an dritte ist nicht
gestattet.
4. Bei Verwendung eines EVN versichere ich, dass alle zum
Haushalt gehörenden Mitbenutzer darüber informiert sind oder
werden.
9. epcan-Produkte dürfen nur für den Eigengebrauch genutzt werden.
10. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch
epcan zustande.
11. Ich ermächtige epcan widerruflich, die Rechnungsbeiträge von oben
genannten Bankkonto im Lastschriftverfahren einzuziehen und versichere,
soweit Kontoinhaber und Auftraggeber nicht identisch sein sollten,
entsprechend bevollmächtigt zu sein.
12. Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.
5. epcan beachtet im Umgang mit personenbezogenen Daten die
gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz und ist zur
Wahrung des Fernmeldegeheimnisses verpflichtet.
6. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate und beginnt am
Tag der Inbetriebnahme des Anschlusses.
Ort, Datum
Unterschrift-Kunde
epcan GmbH, Marienstraße 1, 48691 Vreden, Geschäftsführer: Nils Waning, Christian Meiners, Gerd Gevering
Telefon: 02564/883374, Fax: 02564/883378, E-Mail: [email protected], Steuernummer: 301/5813/1353, DE263116272
Weitere Informationen unter: 02564/883374
Portierungsauftrag von
GmbH
TVS
STR
Kündigung von Telefon-/ISDN-/PMX-Anschlüssen bei TNB abgebend
(separate Kündigung vom bisherigen Anbieter nicht erforderlich)
Hiermit kündige/n ich/wir den/die zur unten genannten/r Rufnummern/n gehörenden Anschluss/Anschlüsse bei
___________________________________________
zum nächstmöglichen Termin. Für den Fall, dass aus technischen Gründen die tatsächliche
Umschaltung erst zeitlich nach dem nächstmöglichen Kündigungstermin für das Vertragsverhältnis über meinen/unseren Anschluss erfolgt, wird das
Vertragsverhältnis - abweichend von etwaigen anders lautenden Vertragsverlängerungs- oder Kündigungsbedingungen - über den nächstmöglichen
Beendigungstermin hinaus bis zum Zeitpunkt der Umschaltung fortgeführt.
PK-TNBauf: D027
Herr, Frau, Firma:
_________________________________________________________
Straße, Hausnummer:
_________________________________________________________
PLZ, Ort:
_________________________________________________________
Referenz-ID:
_________________________________________ (wird vom System vergeben)
Ortskennzahl
Rufnummer/n
_______________
_______________ _______________ Durchwahl-RN - Abfragestelle
restl. MSN kündigen
_______________
_______________
_______________
_______________
Ort, Datum: _____________________________
Kundenbereich
vom Kunden auszufüllen
Gleichzeitig beauftrage/n ich/wir die Portierung der angegebenen Rufnummer/n
Bei Telekommunikationsanlagen:
_______________
_______________
_______________
_______________
____________
____________
Rufnummernblock
von _______ bis _______
Unterschrift: ____________________________________
alle Anschlussinhaber und ggf. Firmenstempel
06:00 - 08:00 Uhr
Rückinformation an _____________________
06:00 - 12:00 Uhr
_______________
über Fax: _______________ Tel.: _______________
von den beteiligten Carrieren auszufüllen
Terminverschiebung Portierungsdatum neu: _____________________________________________
Zu dieser Portierung gehört eine Bestellung/Kündigung einer TAL durch _________________________
Terminverschiebung der CuDa-Kündigung zusenden
neue CuDa-Kündigung zusenden
Stornierung der CuDa-Kündigung
Portierungstermin bestätigt
Portierungsauftrag wird abgelehnt:
ja
nAt
Rng
nATaVb
Wai
Anl
Datum: _______________
Aif
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MSNf
MSN: _____________________ MSN: _____________________ MSN: _____________________
MSN: _____________________ MSN: _____________________ MSN: _____________________
Son __________________________________________________________________________
Ansprechpartner __________________________ Tel.: _______________ Fax: _______________
Portierungskennung TNBabg ______________________________
Terminverschiebung bestätigt:
ja
nein
nAt Datum: _____________
Stornierung ausgeführt:
ja
nein
Grund: ____________________
interne Bemerkungen TNB aufnehmend
TAL-Schaltung
Portierungsfenster:
ggf. Referenz-Nr. intern: ______________________
Bestätigungsbereich für TNB abgebend
_______________
TNB aufnehmend
Portierungstermin:
Rufnummern-Portierung
Nur vom Anbieter auszufüllen
Gestattungsvertrag
zwischen
dem Grundstückseigentümer/Gebäudeeigentümer/Wohnungseigentümer
(nachfolgend als „Eigentümer“ bezeichnet)
Name, Vorname: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Straße, Haus-Nr.: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
PLZ, Ort: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
und
SVS-Versorgungsbetriebe GmbH
48703 Stadtlohn, Von-Ardenne-Straße 8
(nachfolgend als „SVS“ bezeichnet)
für das Grundstück / Gebäude mit folgender Adresse:
PLZ, Ort: ………………………………….……………. .Straße, Haus-Nr. ……………………………………………………..
1. Gegenstand der Gestattung
1.1. Der Eigentümer gestattet der SVS die Mitbenutzung des in seinem Eigentum befindlichen Grundstückes zum Zweck der Errichtung, des
Betriebes sowie der Unterhaltung von Glasfaseranbindung (Leitung zuzüglich Abschlusseinheit), die sowohl betriebsinternen Zwecken als auch der
Durchführung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit dienen. Die Gestattung deckt auch Nutzungserweiterungen in Form von
neuen, sich im Zuge der technischen Entwicklungen ergebenden Anwendungen ab.
1.2. Die Gestattung umfasst auch das Einziehen von weiteren Glasfaserleitungen in Kabelrohranlagen bzw. Kabelschutzrohren sowie die
Auswechslung und / oder Erneuerung der Anbindungen und / oder Teilen derselben. Soweit für Maßnahmen einer baulichen Erweiterung zusätzliche
Grundstücksflächen maßgeblich in Anspruch genommen werden, ist hierfür eine gesonderte Zustimmung des Eigentümers erforderlich.
1.3. Von der SVS eingebrachte Leitungen, Rohre und Abschlusseinheiten oder deren Bestandteile bleiben Eigentum der SVS, auch wenn diese fest
mit dem Grundstück oder Gebäuden verbunden sind, die Parteien sind sich darüber einig, dass diese gem. § 95 BGB nur zu einem vorübergehenden
Zweck eingebaut worden sind.
1.4. Der SVS ist es ausdrücklich gestattet ohne Einwilligung des Eigentümers die durch diesen Vertrag geregelten Rechte und Pflichten an dritte
Gesellschaften zu übertragen, sofern deren Zweck der der Erbringung der gleichen Dienstleistung dient.
2. Durchführung der Maßnahme
2.1. Die Baumaßnahme wird durch eine Begehung der SVS mit dem Eigentümer oder eine durch sie berechtigte Person festgelegt. Die SVS geht
davon aus, dass Personen, welche die Begehung in den Räumlichkeiten durchführen auch durch den Eigentümer legitimiert sind, sofern es sich nicht
um diesen handelt.
2.2. Die SVS verpflichtet sich, die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
3. Entgelt
3.1. Das Nutzungsrecht (Gestattung) wird seitens des Eigentümers unentgeltlich bereitgestellt.
3.2. Der Eigentümer stellt die SVS hinsichtlich des in dieser Gestattung vereinbarten Nutzungsrechtes von jedweden Ansprüchen weiterer
nutzungsberechtigter Dritter, insbesondere Pächter und Mieter, frei.
4. Zutritt zum Grundstück
Die SVS ist berechtigt, das (die) Grundstücke zur Beseitigung von Störungen, zur Vornahme aller Maßnahmen, die mit den in Ziffer 1 festgelegten
Nutzungsrechten im Zusammenhang stehen, nach vorheriger Terminabsprache zu betreten und alle dafür erforderlichen Arbeiten –auch
Aufgrabungen- vorzunehmen. Diese Berechtigung bezieht sich auch auf Maßnahmen zur Vornahme von baulichen Erweiterungen an den
bestehenden Anlagen soweit eine Zustimmung des Grundstückseigentümers nach Ziffer 1.1. dieser Vereinbarung vorliegt. Ein Betretungsrecht an
Sonn- und Feiertagen sowie zur Nachtzeit besteht ausnahmsweise dann, wenn es zur Störungsbeseitigung unvermeidbar ist und diese keinen
Aufschub duldet.
5. Haftung
Die SVS verpflichtet sich, bei Arbeiten an den Anlagen auf die Interessen des Eigentümers und nutzungsberechtigter Dritter Rücksicht zu nehmen,
insbesondere nach Beendigung der Arbeiten an den Anlagen für eine ordnungsgemäße, dem ursprünglichen Zustand möglichst entsprechende
Wiederherstellung der(s) Grundstücke(s) zu sorgen. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
6. Nutzungsänderung
Verhindern die im Rahmen dieser Gestattung errichteten Anlagen der SVS den Vollzug einer verbindlichen Bauleitplanung oder wirtschaftlich
angebrachte Nutzung der (des) Grund-stücke(s), so werden die Anlagen der SVS auf Kosten des Eigentümers innerhalb der Grundstücksgrenzen
verlegt, wenn die geänderte Nutzung nicht ohne Verlegung erfolgversprechend durchgeführt werden kann und Schutzvorkehrungen für die Anlagen
der SVS nicht ausreichen. Der Grundstückseigentümer verpflichtet sich, die Verlegung zu gestatten.
7. Kündigung
Solange die Anlagen der SVS in oder auf dem (den) Grundstück(en) befindet(n), ist der Eigentümer nur aus wichtigem Grund zur Kündigung
berechtigt (§314 BGB). Ein solch wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Verbleib der Anlagen auf dem Grundstück für den Eigentümer
deshalb unzumutbar ist, weil sie eine konkrete Nutzung verhindert und eine Verlegung der Anlagen auf dem betreffenden Grundstück nicht möglich
oder zumutbar ist. Der Eigentümer räumt der SVS im Falle der Kündigung einen angemessenen Zeitraum für die Beseitigung der Anlagen und die
Erstellung provisorischer Ersatzmaßnahmen ein.
8. Sonstige Bestimmungen
8.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Gestattung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine wirksame Bestimmung zu
ersetzen, die dem angestrebten Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
8.2. Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dasselbe gilt für die Aufhebung der Schriftformklausel.
8.3. Zur Erfüllung von Leistungen, die auch in den Rahmen dieser Gestattung fallen, ist die SVS berechtigt, die erhobenen personenbezogenen Daten
innerhalb von Datenverarbeitungsanlagen zu speichern und zu verarbeiten. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich im Rahmen der
Zweckbestimmung dieses Vertrages auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Angaben, welche zur Realisierung und Bereitstellung von
Telekommunikationsleistungen notwendig sind, welche die Anbindung, die unter diese Gestattung fällt betreffen, dürfen den
Telekommunikationsleistungserbringer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitgeteilt werden.
8.4. Die Gestattung wird mit Unterschrift des Eigentümers rechtswirksam und bedarf nicht der expliziten Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters der
SVS.
…………………………………………………………..
(Ort und Datum)
……………………………………………………………………………………………………………
Eigentümer (Vorname, Name, Firmenname)
……………………………………………………………………………………………………………
(Unterschrift und Firmenstempel)
Vereinbarung über die Herstellung eines
Glasfaseranschlusses der SVS (Außenbereich)
Zwischen (Kunde)
........................................................................................................
Name
Straße
PLZ / Ort
und
SVS-Versorgungsbetriebe GmbH, von-Ardenne-Straße 8, 48703 Stadtlohn
Inhalt:
Herstellung eines Glasfaseranschlusses
(Hierbei erbringt der Kunde Eigenleistungen)
in
........................................................................................................
PLZ / Ort
Straße
Haus-Nr.
Rufnummer des Kunden:
Rufnummer für Rückfragen:
................................
02563 / 9345 558 (Herr Böing)
Folgende Leistungen erbringt bzw. Kosten trägt der Kunde:
Alle Maurer-, Stemm- und Tiefbauarbeiten (Tiefbauarbeiten auf privaten Grundstücken)
Die empfohlene Grabentiefe bei Verlegung im Acker und auf Wiesen beträgt 1 m,
im Garten 0,7 m bei einer Breite von ca. 0,3 m
Verlegung des Rohres vom Haus bis zum mit der SVS vereinbarten Übergabepunkt.
Dabei ist zu beachten, dass das Rohr nicht geknickt oder beschädigt wird. Sollten Sie
bei Erhalt, während oder nach der Verlegung des Leerrohres eine Beschädigung
bemerken, informieren Sie uns unverzüglich.
Ein Trassenwarnband ist in dem Graben 0,3 m oberhalb des Rohres mit einzubringen.
Der Graben ist so lange nicht zu verschließen, bis ein Mitarbeiter der SVS die Trasse
vermessen hat.
Die Einführung des Rohres ins Haus ist mit der SVS abzustimmen und vom Eigentümer
selbst zu erstellen.
Der Übergabepunkt mit dem Grundträger im Haus ist unmittelbar an der Hauseinführung.
Die von dort ausgehende weitere Kupferverkabelung im Haus liegt in der Verantwortung
des Eigentümers.
Folgende Leistungen erbringt die SVS:
Absprache und Dokumentation der neuen Trassenführung
Bereitstellung der Materialien für die Erstellung des Hausanschlusses von der
Hauptversorgungsleitung bis einschließlich Grundträger
Einblasen der Glasfaserkabel und Montage des Grundträgers
In der Skizze auf der Rückseite dieser Vereinbarung sind die Leistungen sowie die
Leistungsgrenzen und die Trassenführung dargestellt.
..................................
............................
Ort, Datum
(Unterschrift Kunde)
............................
(Unterschrift Beauftragter der SVS)
1
00-500/Allgemeine Vordrucke zu LWL
SVS-Versorgungsbetriebe GmbH
Von-Ardenne-Straße 8
48703 Stadtlohn
Baustelle:
................................................................
(Ort und Straße)
Skizze 1 Anlage zur Vereinbarung mit dem Kunden:
2
00-500/Allgemeine Vordrucke zu LWL

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