IKK Sachsen Vertrag Vertrag zur integrierten Versorgung zwischen
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IKK Sachsen Vertrag Vertrag zur integrierten Versorgung zwischen
. IKK Sachsen Vertrag Vertrag zur integrierten Versorgung zwischen dem DZVhÄ, der Gesellschaft homöopathischer Ärzte in Sachsen e.V., der IKK Sachsen und dem Sächsischen Apothekerverband (SAV) Nähere Informationen und Formulare In Zusammenarbeit mit der IKK Sachsen, der Gesellschaft homöopathischer Ärzte in Sachsen e. V. und dem Sächsischen Apothekerverband (SAV) ist ein Vertrag entstanden, der die Patientenversorgung durch qualifizierte homöopathische Behandlung verbessern soll. Den Vertragstext und einige Formulare können Sie als PDF-Dateien herunterladen und auf Ihrem Computer ausdrucken. Teilnahmevoraussetzung für Ärzte ist u. a. eine kassenärztliche Zulassung in Sachsen. Der Vertragstext Sie können den IV-Vertrag mit der IKK Sachsen zur Durchführung Integrierter Versorgung über die ärztliche Versorgung mit Klassischer Homöopathie hier als pdf herunterladen. <+> Hinweise zu Einschreibungsverfahren und Abrechnung Einschreibung Vertragärzte – wie läuft es ab? Will ein sächsischer Arzt an dem Vertrag teilnehmen, so füllt er die Teilnahmeerklärung für Vertragsärzte aus. Die Teilnahmeerklärung des Vertragsarztes erfolgt in dreifacher Ausführung. Das erste Exemplar einschließlich der Qualifikationsnachweise wird an den DZVhÄ geschickt, das zweite verbleibt beim Arzt und das dritte erhält die IKK Sachsen. Der Adressat ist auf den Formularen bereits eingedruckt. Das Formular kann unter der Telefonnummer (03741) 1607126 oder per E-Mail bei der IKK Sachsen, [email protected] angefordert werden. Einschreibung Patient – wie läuft es ab? Patienten, die an dem IV-Vertrag teilnehmen möchten, müssen auf dem Formular "Teilnahmeerklärung für Patienten" gegenüber dem teilnehmenden Vertragsarzt schriftlich ihre Teilnahme erklären. Der Arzt fordert eine Fallnummer je teilnehmenden Versicherten von der IKK Sachsen an. Die Fallnummer erhält der Arzt telefonisch unter Tel.: (0 37 41) 16 07-1 26 oder per E-Mail ([email protected]). Die Fallnummer ist durch den Arzt jeweils auf der Teilnahmeerklärung des Versicherten und auf dem Abrechnungsschein einzutragen. Die Teilnahmeerklärung des Patienten erfolgt in vierfacher Ausführung. Je ein Exemplar der Teilnahmeerklärung verbleibt beim Arzt und beim Patienten. Ein Exemplar erhält die IKK Sachsen. Der Patient erhält ein weiteres Exemplar, das er der von ihm gewählten teilnehmenden Apotheke übergibt. Die Durchschreibe-Formulare „Teilnahme- und Einwilligungserklärung Versicherte“ können unter der Telefonnummer (03741) 1607126(03 51) 814 00-834 oder per E-Mail bei [email protected] angefordert werden. Abrechnung – wie geht’s? Leistungen dieses IV-Vertrags werden direkt mit der IKK Sachsen abgerechnet. Die Vergütung und das Abrechnungsformular sind Bestandteil des Vertrags. Die Abrechnungsscheine sind jeweils bis zum 5. Kalendertag nach Quartalsende an die in der Übersicht angegebene Adresse zu senden. Die Vergütung und das Abrechnungsformular sind Bestandteil des Vertrags. Eine zusätzliche Abrechnung derselben Leistung sowie die Abrechnung für das Ausstellen des Rezeptes für das homöopathische Arzneimittel über EBM-Ziffern ist laut Vertrag nicht erlaubt. Formular "Abrechnungsschein Vertragsarzt" hier herunterladen <+> Abrechnung von Versicherten der IKK Sachsen außerhalb von Sachsen Der zwischen der IKK Sachsen und dem Landesverband (LV) Sachsen des DZVhÄ 2005 abgeschlossene IV-Vertrag Homöopathie soll eigentlich nur innerhalb Sachsens Geltung haben. Aber auch Versicherte der IKK Sachsen, die außerhalb Sachsens wohnen, können an der Integrierten Versorgung mit klassischer Homöopathie der IKK Sachsen teilnehmen. Für die Vergütung der Leistungen außersächsischer homöopathisch tätiger Ärzte hat die IKK Sachsen die Form der Kostenerstattung gewählt: Vor Inanspruchnahme der homöopathischen Behandlung fordert der Versicherte einen Abrechnungsschein in seinem betreuenden Kunden-Center an und legt diesen bei seinem behandelnden Arzt vor. D. h., dass diese Versicherten die ihnen entstandenen ärztlichen Kosten von der IKK Sachsen direkt erstattet bekommen. Oder der behandelnde Arzt sendet den ausgefüllten Abrechnungsschein direkt an das betreuende Kunden-Centers des Versicherten. Dabei erfolgt diese Kostenerstattung nach den Maßgaben unseres gemeinsam geschlossenen Vertrages. Den Abrechnungsschein für die IKK Sachsen bitte nicht an die PriA GmbH sondern direkt an die IKK Sachsen schicken: IKK Sachsen Abrechnungsstelle IV-Vertrag Homöopathie, Arndtstraße 13 01099 Dresden Wichtige Adressen und Ansprechpartner Ansprechpartner bei Fragen zum Vertrag: IKK Sachsen / Hauptverwaltung Stefanie Hänel Arndtstraße 13 01099 Dresden Tel.: (03 51) 814 00-834 Versand und Fragen zur Teilnahmeerklärung Vertragsarzt: Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V (DZVhÄ) Am Hofgarten 5 53113 Bonn Tel: (02 28) 24 25-3 30, Fax: (02 28) 24 25-3 31 und IKK Sachsen / Hauptverwaltung Stefanie Hänel Arndtstraße 13 01099 Dresden Tel.: (03 51) 814 00-834 Anforderung der Formulare und Vergabe der Fallnummer: IKK Sachsen Team Ärzte/Apotheken Antje Döbler Marienstraße 21 08827 Plauen Tel.: (0 37 41) 16 07-1 26 Fax: (0 37 41) 16 07-1 87 Versand der Teilnahme- und Einwilligungserklärung Versicherte an: IKK Sachsen / Hauptverwaltung Stefanie Hänel Arndtstraße 13 01099 Dresden