IKK Sachsen Vertrag Vertrag zur integrierten Versorgung zwischen

Transcrição

IKK Sachsen Vertrag Vertrag zur integrierten Versorgung zwischen
.
IKK Sachsen Vertrag
Vertrag zur integrierten Versorgung
zwischen dem DZVhÄ, der Gesellschaft
homöopathischer Ärzte in Sachsen e.V., der
IKK Sachsen und dem Sächsischen
Apothekerverband (SAV)
Nähere Informationen und Formulare
In Zusammenarbeit mit der IKK Sachsen, der Gesellschaft
homöopathischer Ärzte in Sachsen e. V. und dem
Sächsischen Apothekerverband (SAV) ist ein Vertrag
entstanden, der die Patientenversorgung durch
qualifizierte homöopathische Behandlung verbessern soll.
Den Vertragstext und einige Formulare können Sie als PDF-Dateien herunterladen und auf
Ihrem Computer ausdrucken. Teilnahmevoraussetzung für Ärzte ist u. a. eine kassenärztliche
Zulassung in Sachsen.
Der Vertragstext Sie können den IV-Vertrag mit der IKK Sachsen zur Durchführung Integrierter
Versorgung über die ärztliche Versorgung mit Klassischer Homöopathie hier als pdf
herunterladen. <+>
Hinweise zu Einschreibungsverfahren und Abrechnung Einschreibung Vertragärzte – wie läuft
es ab? Will ein sächsischer Arzt an dem Vertrag teilnehmen, so füllt er die Teilnahmeerklärung
für Vertragsärzte aus. Die Teilnahmeerklärung des Vertragsarztes erfolgt in dreifacher
Ausführung. Das erste Exemplar einschließlich der Qualifikationsnachweise wird an den DZVhÄ
geschickt, das zweite verbleibt beim Arzt und das dritte erhält die IKK Sachsen. Der Adressat ist
auf den Formularen bereits eingedruckt.
Das Formular kann unter der Telefonnummer (03741) 1607126 oder per E-Mail bei der IKK
Sachsen, [email protected] angefordert werden.
Einschreibung Patient – wie läuft es ab? Patienten, die an dem IV-Vertrag teilnehmen möchten,
müssen auf dem Formular "Teilnahmeerklärung für Patienten" gegenüber dem teilnehmenden
Vertragsarzt schriftlich ihre Teilnahme erklären. Der Arzt fordert eine Fallnummer je
teilnehmenden Versicherten von der IKK Sachsen an. Die Fallnummer erhält der Arzt
telefonisch unter Tel.: (0 37 41) 16 07-1 26 oder per E-Mail ([email protected]). Die
Fallnummer ist durch den Arzt jeweils auf der Teilnahmeerklärung des Versicherten und auf
dem Abrechnungsschein einzutragen.
Die Teilnahmeerklärung des Patienten erfolgt in vierfacher Ausführung. Je ein Exemplar der
Teilnahmeerklärung verbleibt beim Arzt und beim Patienten. Ein Exemplar erhält die IKK
Sachsen. Der Patient erhält ein weiteres Exemplar, das er der von ihm gewählten
teilnehmenden Apotheke übergibt.
Die Durchschreibe-Formulare „Teilnahme- und Einwilligungserklärung Versicherte“ können
unter der Telefonnummer (03741) 1607126(03 51) 814 00-834 oder per E-Mail bei
[email protected] angefordert werden.
Abrechnung – wie geht’s? Leistungen dieses IV-Vertrags werden direkt mit der IKK Sachsen
abgerechnet. Die Vergütung und das Abrechnungsformular sind Bestandteil des Vertrags. Die
Abrechnungsscheine sind jeweils bis zum 5. Kalendertag nach Quartalsende an die in der
Übersicht angegebene Adresse zu senden. Die Vergütung und das Abrechnungsformular sind
Bestandteil des Vertrags. Eine zusätzliche Abrechnung derselben Leistung sowie die
Abrechnung für das Ausstellen des Rezeptes für das homöopathische Arzneimittel über
EBM-Ziffern ist laut Vertrag nicht erlaubt.
Formular "Abrechnungsschein Vertragsarzt" hier herunterladen <+>
Abrechnung von Versicherten der IKK Sachsen außerhalb von Sachsen Der zwischen der IKK
Sachsen und dem Landesverband (LV) Sachsen des DZVhÄ 2005 abgeschlossene IV-Vertrag
Homöopathie soll eigentlich nur innerhalb Sachsens Geltung haben.
Aber auch Versicherte der IKK Sachsen, die außerhalb Sachsens wohnen, können an der
Integrierten Versorgung mit klassischer Homöopathie der IKK Sachsen teilnehmen. Für die
Vergütung der Leistungen außersächsischer homöopathisch tätiger Ärzte hat die IKK Sachsen
die Form der Kostenerstattung gewählt:
Vor Inanspruchnahme der homöopathischen Behandlung fordert der Versicherte einen
Abrechnungsschein in seinem betreuenden Kunden-Center an und legt diesen bei seinem
behandelnden Arzt vor. D. h., dass diese Versicherten die ihnen entstandenen ärztlichen Kosten
von der IKK Sachsen direkt erstattet bekommen. Oder der behandelnde Arzt sendet den
ausgefüllten Abrechnungsschein direkt an das betreuende Kunden-Centers des Versicherten.
Dabei erfolgt diese Kostenerstattung nach den Maßgaben unseres gemeinsam geschlossenen
Vertrages.
Den Abrechnungsschein für die IKK Sachsen bitte nicht an die PriA GmbH sondern direkt an die
IKK Sachsen schicken:
IKK Sachsen Abrechnungsstelle IV-Vertrag Homöopathie, Arndtstraße 13 01099 Dresden
Wichtige Adressen und Ansprechpartner Ansprechpartner bei Fragen zum Vertrag: IKK Sachsen
/ Hauptverwaltung Stefanie Hänel Arndtstraße 13 01099 Dresden Tel.: (03 51) 814 00-834
Versand und Fragen zur Teilnahmeerklärung Vertragsarzt: Deutscher Zentralverein
homöopathischer Ärzte e.V (DZVhÄ) Am Hofgarten 5 53113 Bonn Tel: (02 28) 24 25-3 30, Fax:
(02 28) 24 25-3 31 und IKK Sachsen / Hauptverwaltung Stefanie Hänel Arndtstraße 13 01099
Dresden Tel.: (03 51) 814 00-834
Anforderung der Formulare und Vergabe der Fallnummer: IKK Sachsen Team Ärzte/Apotheken
Antje Döbler Marienstraße 21 08827 Plauen Tel.: (0 37 41) 16 07-1 26 Fax: (0 37 41) 16 07-1 87
Versand der Teilnahme- und Einwilligungserklärung Versicherte an: IKK Sachsen /
Hauptverwaltung Stefanie Hänel Arndtstraße 13 01099 Dresden

Documentos relacionados